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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5387 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1271
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschreibung Terminal – Halle 219, Plattenarbeiten

VK Sachsen, Beschluss vom 24.03.2000 - 1/SVK/17-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1268
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 01.03.2000 - 1/SVK/10-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1818
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufklärung technischer Daten nach Angebotsabgabe zulässig!

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.08.2013 - 21.VK-3194-23/13

1. Bereits aus der Leistungsbeschreibung ist erkennbar, welche Leistung die VSt im Einzelnen fordert. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte die ASt erkennen können, inwieweit die Ausschreibung gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung verstößt. Ist eine Rüge der ASt diesbezüglich jedoch nicht bis zum Ende der Angebotsfrist erfolgt, so ist die ASt mit diesem Vorbringen präkludiert.*)

2. Ist im Angebot der ASt keine Abweichung vom Leistungsverzeichnis vermerkt, muss die VSt das Angebot nach dem objektiven Erklärungswert dahingehend verstehen, dass die ASt entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses angeboten hat. Ein Ausschluss des Angebots gem. §§ 16 EG Abs. 1 Nr. 1 b), 13 EG Abs. 1 Nr. 5 VOB/A wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen ist dann nicht gerechtfertigt.*)

3. Hat sich im Zuge der Aufklärung nach § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A herausgestellt, dass die ASt zu einer mit dem Leistungsverzeichnis vollständig konformen Leistung nicht willens ist, so ist ihr Ausschluss wegen fehlender Eignung gem. § 16 EG Abs. 2 Nr. 1 VOB/A rechtmäßig.*)

4. Die VSt kann nach § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter verhandeln, um sich über seine Eignung, das Angebot selbst oder die geplante Ausführung zu unterrichten. Die Aufklärung bestimmter technischer Daten wie Materialien oder Verfahrenstechniken nach Angebotsabgabe und vor Zuschlagserteilung sind gleichermaßen zulässig wie eine Abfrage dieser Daten im Leistungsverzeichnis selbst.*)

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VPRRS 2013, 1265
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
IHK ist öffentlicher Auftraggeber!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.02.2000 - 1/SVK/4-00

1. Mangels Erlasses einer Rechtsverordnung nach § 127 Nr. 1 GWB zur Umsetzung der EU-Schwellenwerte sind die jeweiligen Schwellenwerte in den EU-Richtlinien heran zu ziehen.*)

2. Eine Industrie- und Handelskammer ist öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB, da sie als juristische Person zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen und der Rechtsaufsicht eines klassischen Auftraggebers nach § 98 Nr. 1 GWB untersteht.*)

3. Die Rüge eines Vergabeverstoßes gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB kann auch gegenüber einem beauftragten Dritten des Auftraggebers (Verhandlungsleiter der Submission) erfolgen, wenn diese nicht zur Unzeit erfolgt und mit einer Kenntnisnahme des Auftraggebers unter normalen Umständen zu rechnen ist.*)

4. Die Frist zur unverzüglichen einer Rüge nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB kann nicht pauschal, sondern immer nur einzelfallbezogen bestimmt werden.*)

5. Voraussetzung dafür, dass der Antragsteller einen tatsächlichen Vergabeverstoß erkannt hat im Sinne des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB ist zum einen die Realisierung als Vergaberechtsverstoß, zum zweiten das Erfordernis einer auch rechtlichen Bewertung. Dazu ist dem Antragsteller eine angemessene Überlegungsfrist zuzubilligen, innerhalb derer er die Relevanz des Vergabeverstoßes abschätzen und die Entscheidung zu treffen hat, ob er gegen den Verstoß Einwände erhebt oder dies aus verschiedensten Motiven unterlässt.*)

6. Eine Rüge ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 2 GWB verfristet, wenn das (vergaberechtswidrige) Auseinanderfallen von Angebotsfrist gemäß § 18 Nr. 2 VOB/A und einem einen Tag vorgelagerten "Einreichungstermin" schon aus der Bekanntmachung ersichtlich war und nicht spätestens bis zur Angebotsfrist im Offenen Verfahren gerügt wurde.*)

7. Es liegt eine Ungleichbehandlung gemäß § 97 Abs. 2 GWB vor, wenn u. a. der Antragsteller gegenüber anderen Bietern tatsächlich eine um 22 Stunden kürzere Frist für die Abgabe eines Angebotes gehabt hat und sich erst unter diesen späteren Bietern derjenige befindet, der den Antragsteller in der späteren Wertungsphase von einem vorderen Wertungsplatz verdrängen würde.*)

8. (Nur) die Aufhebung der Ausschreibung kommt als Maßnahme nach § 114 Abs. 1 GWB in Betracht, wenn weniger einschneidende Maßnahmen zu neuen Vergaberechtsverstößen, u. a. auch bisher unbeteiligter Bieter, führen würden.*)

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VPRRS 2013, 1264
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Interessenabwägung bei Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags

VK Sachsen, Beschluss vom 14.02.2000 - 1/SVK/4-00g

1. In die Interessenabwägung bei einem Antrag des Auftraggebers auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags gemäß § 115 Abs. 2 S. 1 GWB sind die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages in der Hauptsache nicht mit einzustellen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Norm und aus einem Vergleich mit der Parallelregelung in § 121 Abs. 1 GWB für das Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht.*)

2. Das Primärrechtsschutzinteresse des Antragstellers können angesichts der Gesetzessystematik (Regel-Ausnahme-Verhältnis von § 115 Abs. 1 und 2 GWB) nur solche Gründe aufwiegen, die den zu vergebenden Auftrag so streng fristgebunden erscheinen lassen, dass eine Überschreitung der vorgesehenen Zuschlagsfrist seine Durchführung unmöglich machen oder in unzumutbarer Weise verzögern würde. Dasselbe muss gelten, wenn die drohende Verzögerung geeignet ist, die Funktionsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Auftraggebers spürbar zu beeinträchtigen, wobei die Beeinträchtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein muss.*)

3. Die - theoretische - Möglichkeit einer weiteren Verzögerung der Zuschlagserteilung aufgrund eines denkbaren Beschwerdeverfahrens vor dem Oberlandesgericht ist im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 115 Abs. 2 GWB grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, da die Beschwerdeerhebung hypothetischer Natur ist und es dort ein gesondertes Gestattungsverfahren nach § 121 Abs. 1 GWB gibt.*)

4. Eine kurzfristige Bauverzögerung durch ein Nachprüfungsverfahren muss der Auftraggeber bei einer geplanten Bauzeit von einem halben Jahr in Kauf nehmen, zumal, wenn er die Ausführungszeiten auf "etwa (Monat/Jahr)" und "jedoch nach Bauablauf" festgelegt hatte. Rein immaterielle Schäden (Ansehensverlust als öffentlich-rechtliche Körperschaft) sind bei der Interessenabwägung nach § 115 Abs. 2 GWB nicht zu berücksichtigen.*)

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VPRRS 2013, 1810
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Haushaltsplan gescheitert: Ausschreibung darf aufgehoben werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2013 - Verg 2/13

1. Der Wegfall haushaltsrechtlich notwendiger Grundlagen einer Vergabe rechtfertigt die Aufhebung der Ausschreibung.

2. Wird dem Auftraggeber ungeachtet der fehlenden Verabschiedung des Haushaltsplans die Sicherheit der Finanzierung von der zuständigen Stelle zugesagt, darf er sich hierauf verlassen.

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VPRRS 2013, 1262
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorverlegung des Zeitpunkts zur Abgabe von Zertifikaten: zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 29.02.2000 - 1/SVK/8-00

1. Der Zuschlag ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Wird der Zuschlag zusätzlich unter einer Bedingung erteilt, stellt dies ein neues Angebot des Auftraggebers an den Bieter dar. Erst der Zugang der Annahmeerklärung des Bieters beim Auftraggeber bewirkt den endgültigen Vertragsschluss (§ 150 Abs. 2 BGB/§ 28 Nr. 2 VOB/A). Die Beweislast für den Zugang trägt der Auftraggeber.*)

2. Wenn eine im Zuschlagsschreiben gesetzte Bedingung (Nachweis der Zertifizierung) darüber hinaus nicht termingemäß erfüllt worden ist, spricht dies ebenfalls gegen einen Zuschlag.*)

3. Auf bundesdeutsche DIN-Normen darf in einer EU-weiten Vergabe nur dann Bezug genommen werden, wenn es keine einschlägigen EU-Normen gibt (§ 9 Nr. 4 VOB/A).*)

4. Die Vorverlegung des Zeitpunktes für die Vorlage von Zertifikaten (ursprünglich: bei Abnahme) durch den Auftraggeber ist unzulässig (§ 8 Nr. 3 VOB/A).*)

5. Wenn Zertifikate vom Auftraggeber gefordert werden, dann hat er sie von allen Bewerbern anzufordern und nicht nur von einem. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 2 GWB vor. *)

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VPRRS 2013, 1261
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge und Nachprüfungsantrag nicht zeitgleich erheben/einleiten!

VK Saarland, Beschluss vom 24.10.2000 - 3 VK 7/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1258
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 28.01.2000 - 1/SVK/3-00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1257
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot unvollständig: Ausschluss zwingend!

VK Saarland, Beschluss vom 08.11.2000 - 3 VK 06/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1256
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge und Nachprüfungsantrag nicht zeitgleich erheben/einleiten!

VK Saarland, Beschluss vom 24.10.2000 - 3 VK 07/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1251
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Installation von Sanitäreinrichtungen im Neubau der Pathologie

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.07.2001 - VK 7/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1250
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung "Hochwasserschutz (…)"

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2000 - VK 1/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1249
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag für den Hochwasserschutz

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.09.2000 - VK 1/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1246
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter gibt Umsätze eines anderen Unternehmens an: Angebotsausschluss!

VK Köln, Beschluss vom 06.02.2013 - VK VOB 34/2012

1. Ein Bieter, der nach eigenen Umsätzen gefragt unkommentiert Umsatzzahlen eines anderen Unternehmens nennt, gibt vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit ab. Sein Angebot ist deshalb zwingend auszuschließen.

2. Der Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein. Maßstab für die Konkretheit ist dabei, dass der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit haben soll, sich selbst zu korrigieren. Das setzt voraus, dass er erkennen kann, welchen vermeintlichen Fehler er abstellen soll.

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VPRRS 2013, 1245
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fachlosvergabe Energietechnik

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.09.2000 - 320 VK-3194-24/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1243
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fachlos: Erd-, Entwässerungs-, Asphalt- und Brückenbauarbeiten

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.05.2001 - 320.VK-3194-07/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1240
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Kein öffentlicher Auftrag!

VK Nordbayern, Beschluss vom 13.11.2000 - 320.VK-3194-29/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1239
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschreibung von Trockenbauarbeiten

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.11.2000 - 320.VK-3194-28/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1237
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fachlosvergabe Energietechnik

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.09.2000 - 320.VK-3194-23/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1236
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung von Laboreinrichtung

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.08.2000 - 320.VK-3194-18/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1235
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.05.2000 - 320.VK-3194-08/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1232
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Vergabe von Maler- und Lackierarbeiten

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.08.1999 - 320.VK-3194-15/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1230
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeverfahren Beschaffung Sanitärfertigzellen

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.07.1999 - 320.VK-3194-11/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1812
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Angebot entspricht dem LV: Alle Angebote sind auszuschließen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.08.2013 - 2 VK 10/13

1. Die Bieter haben einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Hierzu gehört auch die Pflicht, alle Bieter gleich zu behandeln.

2. Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgt die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, Angebote, die den Anforderungen der Ausschreibung nicht entsprechen, von der weiteren Wertung auszuschließen. Es ist ihm demnach untersagt, nur Angebote einzelner Bieter wegen Nichterfüllung der Ausschreibungskriterien auszuschließen und bei anderen über relevante Angebotsmängel hinwegzusehen.

3. Die Leistungsbeschreibung ist grundsätzlich so auszulegen, wie sie der mit einem grundlegenden Fachwissen ausgestattete Empfängerkreis verstehen muss. Die Formulierung, wonach die zu verwendenden Ziegel eine Druckfestigkeit von "max. 12-15 N/mm²" aufweisen müssen, ist deshalb dahingehend zu verstehen, dass für die Ziegel eine Druckfestigkeit von mindestens 12 und höchstens 15 N/mm² gefordert wird.

4. Widersprüche und Unklarheiten im Leistungsverzeichnis gehen zu Lasten des Auftraggebers.

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VPRRS 2013, 1225
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pachtvertrag über Stadthallenbetrieb: Dienstleistungskonzession!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.08.2013 - 2 VK LSA 4/13

1. Auf die Vergabe einer Dienstleistungskonzession finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts keine Anwendung.

2. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Nutzung dieser Dienste auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht.

3. Die Vergabekammer ist nicht befugt, einen Rechtsstreit an das zuständige Gericht zu verweisen, da die Vergabekammer als Behörde anzusehen ist, die durch Verwaltungsakt entscheidet.

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VPRRS 2013, 1219
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe des Neubaus eines Laborgebäudes samt Außenflächen

VK Münster, Beschluss vom 05.10.2001 - VK 20/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1217
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeverfahren betreffend den Bau eines Abwasserkanals

VK Münster, Beschluss vom 09.08.2001 - VK 19/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1212
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Referenzen: Auch für GU erbrachte Planungsleistungen zählen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 06.08.2013 - VK 11/13

1. Die Überprüfung von Referenzen ist das übliche und bewährte Mittel zur Prüfung der Eignung eines Unternehmens. Dabei müssen die Referenzen vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben.

2. Ein Planungsbüro verfügt auch dann über die erforderliche Eignung zur Planung eines Feuerwehrzentrums, wenn es vergleichbare Leistungen für einen Generalunternehmer erbracht hat, der ein solches Objekt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers errichtet hat.

3. Die gesellschaftsrechtliche Verknüpfung zwischen einem Planungsbüro und einem Bauunternehmen führt nicht dazu, dass das Planungsbüro keine freiberufliche Tätigkeit ausübt.

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VPRRS 2013, 1204
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibung von Straßenbauarbeiten

VK Münster, Beschluss vom 21.03.2001 - VK 10/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1200
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschreibung: Gewerk Sanitärinstallation als getrenntes Los

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2000 - 2 VK 09/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1196
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausführung von Gleisarbeiten mit zugehörigen Materiallieferungen

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.10.2000 - 2 VK 22/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1195
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Ausschreibung: Gewerk Sanitärinstallation als getrenntes Los

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2000 - 2 VK 9/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1181
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibungsfehler: Änderung der Angebote nach Submission zulässig?

OLG Dresden, Beschluss vom 23.07.2013 - Verg 2/13

1. Die VOB/A sieht die Möglichkeit einer Änderung des Ausschreibungsinhalts nicht und schon gar nicht nach Submission vor. Sie eröffnet lediglich den Weg einer Aufhebung der Ausschreibung. Anerkannt ist jedoch, dass eine Aufhebung der Ausschreibung auch dann in Betracht zu ziehen ist, wenn keiner der normierten Aufhebungsgründe gegeben ist.

2. Stellt die Vergabestelle nach Offenlegung des Wertungsergebnisses in der Submission fest, dass die Angebote aus Gründen, die auf dem Text der Ausschreibung beruhen, einen unterschiedlichen Inhalt haben, kann sie im Einzelfall berechtigt sein, den Bietern die Möglichkeit zu geben, nach Klarstellung des Ausschreibungsinhalts geänderte Angebote zu den geänderten Positionen zu unterbreiten.

3. Der in der VOB/A nicht vorgesehene Weg einer partiellen Änderung der Ausschreibungsvorgaben nach Submission - als ein im Verhältnis zu einer Aufhebung der Ausschreibung milderes Mittel - darf nicht in der Weise vollzogen werden, dass lediglich eine Neubepreisung der von den Änderungen unmittelbar betroffenen Positionen ermöglicht wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn die von der Änderung betroffenen Positionen die Preisstruktur der Angebote insgesamt mitbestimmt haben können . Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Anteil dieser Positionen ca. 15% der Angebotssumme beträgt.

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VPRRS 2013, 1179
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer ist Öffentlicher Auftraggeber?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.06.2000 - 2 VK 7/00

1. Ein eingetragener Verein ist kein Öffentlicher Auftraggeber, wenn er weder finanziell noch personell von der öffentlichen Hand beherrscht wird.

2. Wohnanlagen fallen nicht unter § 98 Nr. 5 GWB.

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VPRRS 2013, 1177
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau eines Labor- und Experimentalgebäudes - Los "Fassade"

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.02.2000 - 2 VK 2/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1176
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rohbauarbeiten Um-/Neubau Diagnostikzentrum u.a.

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.09.1999 - 2 VK 11/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1175
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässiger Nachprüfungsantrag mangels Interesse am Auftrag

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.10.2000 - 2 VK 21/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1172
ArzneimittelArzneimittel
Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 20.03.2009 - VK 3-22/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1167
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zimmerer- und Holzdacharbeiten-Halle (Tonnendach Zöllinger-Bauweise)

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.05.2001 - 2 VK 3/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1163
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Einsammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.02.2000 - 1 VK 16/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1160
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts sind nicht bieterschützend!

VK Hessen, Beschluss vom 06.12.2012 - 69d-VK-43/2012

1. Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts, die sog. nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten von Gemeinden sowie ihren Unternehmen und Einrichtungen regeln (hier: § 121 Abs. 2 Satz 1 HGO), entfalten keine dritt- bzw. bieterschützende Wirkung.*)

2. Eine Beteiligung von Kommunen in privater Rechtsform als Bieter in Vergabeverfahren ist rechtlich möglich und verzerrt nicht von vornherein den Wettbewerb.*)

3. Ungewöhnlich niedrige Angebote aufgrund staatlicher Beihilfen dürfen nicht ohne Weiteres von der Wertung ausgeschlossen werden.*)

4. § 19 EG Abs. 7 Satz 1 VOL/A schreibt nicht einen zwingenden Ausschluss von ungewöhnlich niedrigen Angeboten vor, bei denen nicht nachgewiesen ist, dass sie auf einer rechtmäßig gewährten staatlichen Beihilfe beruhen, sondern begründet nur die Berechtigung dazu.*)

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VPRRS 2013, 1159
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftrag zur Verwertung von heizwertreichen Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - VgK-15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1158
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vertrag zur Sammlung und Beförderung von Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.11.2000 - VgK-13/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1156
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Entwicklung eines Datenverarbeitungsverfahrens

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.10.2000 - VgK-11/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1155
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftrag zur Verwertung von heizwertreichen Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2000 - 203-VgK-15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1154
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vertrag zur Sammlung und Beförderung von Abfällen

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.11.2000 - 203-VgK-13/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1152
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Entwicklung eines Datenverarbeitungsverfahrens

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.10.2000 - 203-VgK-11/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1151
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grund der Nichtberücksichtigung ist wahrheitsgemäß anzugeben!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 07/12

1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.

2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.

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VPRRS 2013, 1150
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grund der Nichtberücksichtigung ist wahrheitsgemäß anzugeben!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2013 - 2 VK 7/12

1. Ein öffentlicher Auftraggeber kommt seiner Verpflichtung zur Information nach § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB nur dann nach, wenn der vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß angegeben wird. Allerdings ist das Erfordernis einer wahrheitsgemäßen Information dabei dahingehend zu verstehen, dass die Vergabestelle nicht bewusst unzutreffende Angaben über den Grund für die Nichtberücksichtigung machen darf, um den Bieter über die Aussichten eines Nachprüfungsantrags zu täuschen.

2. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 126 GWB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.

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