Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5387 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1041VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1037
VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1035
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1034
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1033
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1032
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2000 - VK-3/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1031
VK Lüneburg, Beschluss vom 10.07.2013 - VgK-20/2013
1. Auch im Sektorenbereich sind unvollständige und wegen widersprüchlicher Angaben nicht wertungsfähige Angebote auszuschließen. Aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung ist für diese Entscheidung kein Ermessen eröffnet.
2. Die Möglichkeit einer Nachforderung ist auf Fälle beschränkt, in denen Nachweise fehlen oder formale Mängel aufweisen. Die Gelegenheit zur "Nachbesserung" ist den Bietern nicht zu eröffnen.
3. Es ist nicht die Aufgabe der Vergabestelle, den beabsichtigten Nachunternehmereinsatz eines Bieters aus der Urkalkulation zu recherchieren. Eine derartige Pflicht besteht auch (und gerade) nach der SektVO nicht. Vielmehr gehört es zu den Pflichten des Bieters, den von ihm beabsichtigten Nachunternehmereinsatz vollständig und widerspruchsfrei an der dafür vorgesehenen Stelle zu erklären.
4. Werden sämtliche Angebote rechtmäßig vom Verfahren ausgeschlossen, kann der Auftraggeber die Ausschreibung aufheben (SektVO § 30 Satz 1).
VolltextVPRRS 2013, 1024
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/2000-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1023
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1016
VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 1-122/05
Auftraggeber können bei Aufträgen, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden sollen, Nebenangebote nur dann berücksichtigen, wenn diese den vom Auftraggeber festgelegten Mindestanforderungen entsprechen und diese Mindestanforderungen zuvor in den Verdingungsunterlagen erläutert worden sind.
VolltextVPRRS 2013, 1015
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1014
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - VK-24/00-B
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1013
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.04.2013 - VgK-07/2013
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1012
VK Detmold, Beschluss vom 13.09.2001 - VK.11-28/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1010
VK Detmold, Beschluss vom 16.01.2001 - VK.11-31/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1008
VK Bremen, Beschluss vom 23.08.2001 - VK 4/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1005
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 1 VK 55/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1003
VK Brandenburg, Beschluss vom 02.01.2001 - 2 VK 74/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1002
VK Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2001 - 2 VK 78/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2013, 5477
VK Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2000 - 2 VK 48/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1000
VK Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2000 - 2 VK 36/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0998
VK Brandenburg, Beschluss vom 13.06.2000 - 1 VK 3/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0996
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0995
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2000 - Verg 20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0993
VK Arnsberg, Beschluss vom 04.09.2001 - VK 1-11/01
Ein Nebenangebot kann nicht als Hauptangebot gewertet werden bei abweichenden technischen Details.*)
VolltextVPRRS 2013, 0992
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.08.2001 - VK 1-12/01
Zeitgleich mit dem Nachprüfungsantrag erhobene Rüge ist grundsätzlich nicht zulässig, solange der Zuschlag nicht unmittelbar bevor steht.*)
VolltextVPRRS 2013, 0991
VK Arnsberg, Beschluss vom 27.08.2001 - VK 1-10/01
Nachträgliche Vereinbarungen über Kostenübernahmen durch Bieter unter gleichzeitiger Abänderung des Leistungsverzeichnisses sind als unzulässige nachträgliche Preisverhandlung zu betrachten.*)
VolltextVPRRS 2013, 0990
VK Arnsberg, Beschluss vom 01.06.2001 - VK 1-8/01
1. Unzulässigkeit wegen Nichterreichens des Schwellenwertes, § 100 Abs. 1 GWB i. V. m. § 2 Nr. 4 VgV.*)
2. Kostentragungspflicht nach § 128 Abs. 3 und 4 GWB i. V. m. § 155 Abs. 5 VwGO.*)
VolltextVPRRS 2013, 0986
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-1/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0983
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-01/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0981
VK Bund, Beschluss vom 30.08.2000 - VK 1-25/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0975
VK Bund, Beschluss vom 08.08.2001 - VK 2-22/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0974
OLG Naumburg, Urteil vom 01.08.2013 - 2 U 151/12
1. Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt.
2. Ein unzureichender Vermerk über den rechtzeitigen Eingang eines Angebots sowie die unterlassene Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile der eingegangenen Angebote bei der Angebotseröffnung hat zur Folge, dass nicht gewährleistet ist, dass die bei der Prüfung und Wertung der Angebote zugrunde liegenden Unterlagen tatsächlich alle rechtzeitig und mit dem bei der Prüfung festgestellten Inhalt vorgelegen haben.
3. Die Durchführung der Vergabe auf der Grundlage der Wertung von Angeboten, für die nach Ablauf der Angebotsfrist Manipulationen nicht ausgeschlossen werden können, ist mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Auftragsvergabe nicht zu vereinbaren.
4. Als Kosten zur Vorbereitung eines Angebots kommen in zeitlicher Hinsicht nur die bis zum Ablauf der Angebotsfrist getätigten Aufwendungen in Frage. In sachlicher Hinsicht sind dies in erster Linie die zur Erstellung des konkreten Angebots erforderlichen Sach- und Materialkosten sowie Kosten für Vor-Ort-Besichtigungen oder für Verhandlungen mit Nachunternehmern im Hinblick auf das konkrete Vergabeverfahren.
VolltextVPRRS 2013, 0973
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.02.2013 - 2 VK LSA 42/12
1. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern stellt keine Nachunternehmerleistung dar.
2. Die Eignungsanforderungen müssen sich unmittelbar aus der Bekanntmachung selbst ergeben. Der Verweis auf ein Formblatt ist insoweit nicht ausreichend.
3. Es stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar, wenn der Auftraggeber die zeitlichen Parameter eines gewerkegerechten Ablaufplans den Bietern nicht bekannt gibt, diese jedoch bei der Wertung der Angebote heranzieht.
VolltextVPRRS 2013, 0967
VK Bund, Beschluss vom 19.10.2000 - VK 1-23/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0966
VK Bund, Beschluss vom 21.09.2000 - VK 1-29/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0965
VK Bund, Beschluss vom 07.09.2000 - VK 2-26/00
1. Bei der Beurteilung eines Niedrigpreisangebots ist hinsichtlich seiner "Angemessenheit" i.S. des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A allein darauf abzustellen, ob der Niedrigpreis wettbewerblich begründet ist. Maßgeblich ist das konkrete Verhältnis zwischen Preis und angeordneter Leistung, nicht das Verhältnis des günstigsten Angebots zu den Angebotspreisen der Wettbewerber.
2. Auch Unterkostenpreise können in zulässiger Weise wettbewerblich begründet sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn bei einem Angebot aus Gründen der Kapazitätsauslastung bewusst auf Kostendeckung verzichtet wird oder wenn ein Newcomer, der sich nur durch Preiszugeständnisse Zugang zu einem Markt verschaffen kann, ein unterkalkulatorisches Angebot macht. Der Gesichtspunkt der Auskömmlichkeit spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie der Gedanke des Mittelstandsschutzes. Lediglich eine gezielte und planmäßige Verdrängung von Wettbewerbern ist unzulässig.
VolltextVPRRS 2013, 0956
VK Bund, Beschluss vom 27.06.2013 - VK 2-34/13
Der Begriff der Änderungen an den Vergabeunterlagen ist weit auszulegen. Eine solche Änderung liegt insbesondere vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht. Auch liegt eine Änderung vor, wenn der Bieter eine eigene Zeitplanung einreicht, die von den in den Verdingungsunterlagen vorgegebenen bauzeitlichen Zusammenhängen abweicht, insbesondere die vorgegebenen Zeitfenster sowie den vorgegebenen Bauablauf für einzelne Teilleistungen nicht einhält.
VolltextVPRRS 2013, 0954
VK Bund, Beschluss vom 20.04.2000 - VK 2-6/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0953
VK Bund, Beschluss vom 16.03.2000 - VK 2-32/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0950
VK Bund, Beschluss vom 17.11.1999 - VK 1-17/99
Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine analoge Anwendung der Regelung über die Statthaftigkeit von Fortsetzungsfeststellungsanträgen nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB prinzipiell nicht, soweit das Feststellungsinteresse des Ast. sich lediglich auf die Bindungswirkung der Entscheidung der Vergabekammer für eventuelle Schadensersatzprozesse nach § 124 Abs. 1 GWB richtet. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn das Feststellungsinteresse des Ast. sich auch auf die Feststellung eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Vorabinformation nicht berücksichtigter Bieter bezieht und dieser Verstoß nicht im Rahmen des durch die §§ 97 ff. GWB gewährten Rechtsschutzes geltend gemacht werden konnte.
VolltextVPRRS 2013, 0948
VK Bund, Beschluss vom 21.10.1999 - VK 2-26/99
1. Die Durchführung eines Vergabeverfahrens seitens des Staatlichen Bauamts eines Bundeslandes ändert nichts an der Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes, wenn das Bauamt im Wege der Organleihe tätig geworden ist.
2. Teilt ein Bieter auf die von der Vergabestelle erbetene erstmalige nähere Entscheidungsbegründung hin dieser nicht mit, ob er seine Kritik an der Entscheidung aufrechterhält und nimmt er der Vergabestelle damit Anlass und Möglichkeit, auf die Vorwürfe weitergehend zu reagieren, verletzt er seine Rügepflicht aus § 107 Abs. 3 GWB.
VolltextVPRRS 2013, 0945
VK Bund, Beschluss vom 09.09.1999 - VK 2-24/99
1. Zur Rügelast bei der Ausschreibung eines Auftrags in Losen, wenn das Leistungsverzeichnis statt des Begriffs "Lose" als Untergliederung den Begriff "Titel" verwendet.
2. Bis zur Zuschlagserteilung (GWB § 114 Abs. 1 Satz 1) ist die Geltendmachung des Nachprüfungsantrags nicht an Fristen gebunden. Der Ast. muss nicht abwarten, bis die Vergabestelle eine Vorabentscheidung über den Zuschlag getroffen und sie darüber verfahrensgemäß rechtzeitig unterrichtet hat.
3. Nach Abgabe des Angebots sind Verhandlungen über Leistungs- oder Preisänderungen nach § 24 Nr. 3 VOB/A lediglich dann statthaft, wenn sie bei Nebenangeboten, Änderungsvorschlägen oder Angeboten auf Grund eines Leistungsprogramms nötig sind, um unumgängliche technische Änderungen geringen Umfangs und daraus sich ergebende Änderungen der Preise zu vereinbaren.
VolltextVPRRS 2013, 0944
VK Lüneburg, Beschluss vom 14.06.2013 - VgK-16/2013
1. Nur wenn Änderungen an den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden, wird der transparente und diskriminierungsfreie Wettbewerb gewährleistet. Weicht der Bieter im Rahmen seines Angebotes von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, so führt dies zum zwingenden Ausschluss. Diesem Regelungs- und Schutzzweck entspricht dabei ein weites Verständnis des Begriffs der "Änderung". Eine solche liegt vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht, also immer dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken.
2. Zur Entscheidung der Frage, ob ein Bieter im Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abgewichen ist, sind die Vergabeunterlagen aus der objektiven Sicht eines verständigen und fachkundigen Bieters, der mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung vertraut ist, auszulegen.
VolltextVPRRS 2013, 0942
VK Bund, Beschluss vom 26.08.1999 - VK 2-22/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0941
VK Bund, Beschluss vom 26.08.1999 - VK 2-20/99
Gewährt die Vergabestelle einem einzelnen Bieter die Möglichkeit einer nachträglichen Überarbeitung seines Angebots (hier: über die Errichtung einer thermischen Entsorgungsanlage für Fundmunition), durch welche ein Angebotsteil mit einem Volumen von ca. einem Drittel der Gesamtangebotssumme ersetzt wird und die eine Preiserhöhung hinsichtlich des Gesamtvorhabens zur Folge hat, so liegt hierin sowohl ein Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot der VOB/A als auch gegen das vergaberechtliche Diskriminierungsverbot.
VolltextVPRRS 2013, 0938
VK Bund, Beschluss vom 23.07.1999 - VK 2-18/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0937
VK Bund, Beschluss vom 30.06.1999 - VK 2-14/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0931
OLG München, Beschluss vom 25.07.2013 - Verg 7/13
1. Die Wertung von Angeboten anhand einer Präsentation ist generell möglich und vergaberechtlich zulässig. Allerdings darf der Auftraggeber nur die bekannt gemachten Kriterien und Unterkriterien verwenden.
2. Ein Bieter, der die Entwurfsplanung ausgeführt hat, ist bei der Vergabe von Bauüberwachungsleistungen generell als vorbefasst anzusehen, ebenso ein Zielplaner für die anschließend ausgeschriebene Projektsteuerung.
3. Ein vorbefasster Bieter kann nur dann vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn durch seine Teilnahme der Wettbewerb verfälscht wird. Erscheint eine konkrete Wettbewerbsverfälschung bei objektiver Betrachtung der Leistung möglich, obliegt dem Auftraggeber die Verpflichtung, den Wissensvorsprung des einen vorbefassten Bieters durch Information aller anderen Bieter auszugleichen. Welche Egalisierungsmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, entscheidet der öffentliche Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen.
4. Bei der Dokumentation darf sich der öffentliche Auftraggeber der Hilfe eines Dritten bedienen.
5. Der Vergabevermerk muss nicht in einem einzigen Dokument zusammengefasst werden, sondern es genügt eine fortlaufende Dokumentation in mehreren Blättern oder Vermerken, wenn diese separaten Schriftstücke in einer durchgängigen Dokumentation die einzelnen Stufen des Verfahrens sowie die maßgeblichen Feststellungen und Begründungen für die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar wiedergeben. Diese Schriftstücke können auch aus dem Inhalt eines Ordners bestehen.
6. Das Gebot der strengen Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien gehört zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise.
VPRRS 2013, 0929
OLG Celle, Beschluss vom 08.08.2013 - 13 Verg 7/13
Die Eigenschaft des Ausschreibenden als öffentlicher Auftraggeber i. S. v. § 98 GWB folgt nicht allein schon daraus, dass in der Auftragsbekanntmachung die Vergabekammer Niedersachsen als "zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" genannt wird und eine Rechtsbehelfsbelehrung nach § 107 ff. GWB erteilt worden ist. Ob der beschrittene Rechtsweg zur Vergabekammer nach den §§ 102 ff. GWB eröffnet ist, ist vielmehr von Amts wegen anhand der gesetzlichen Vorschriften zu prüfen.*)