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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5387 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0576
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF: Kein genereller Ausschluss verbundener Unternehmen!

OLG Rostock, Beschluss vom 03.05.2002 - 17 Verg 4/02

Die Tatsache, dass der Bewerber mit einem künftigen potentiellen Lieferanten oder Bauunternehmen kapitalmäßig verflochten war oder ist, berechtigt nicht zu einer negativen Prognose. Die Regel des § 4 Abs. 4 VOF meint nicht die Unabhängigkeit der Person, sondern die Neutralität der Leistung. Ein genereller Ausschluss gesellschaftsrechtlich verbundener Bewerber ist nicht zulässig; gegebenenfalls sind andere Möglichkeiten der Sicherung der Unabhängigkeit in Betracht zu ziehen.

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VPRRS 2013, 0573
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeunterlagen unklar: Bieter muss nachfragen!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.12.2012 - Z3-3-3194-1-53-10/12

Eine kompetente Fachfirma kann sich nicht darauf berufen, dass die Vergabeunterlagen unklar gewesen sind, wenn vom Bieter in ein Formblatt Angaben zum CO2-Äquivalent für Biogas eingetragen werden sollen, wobei in den Erläuterungen zur Tabelle für die Äquivalente ausgeführt ist, dass die Spalte D dieses Formblatts die für die weitere Berechnung zu verwendenden CO2-Äquivalente durch die Vergabestelle für alle Bieter vorgibt und sich der Wert an den mit GEMIS 4.5 ermittelten Summen aller, auf CO2-Emission umgerechneten Treibhausgase orientiert. Die Anmerkung 1 in den Spalten, wo es keine Vorgaben der Vergabestelle nach GEMIS gibt, besagt eindeutig und unzweifelhaft, dass diese Zellen individuell vom Bieter auszufüllen sind. Die Erläuterungen zur Handhabung der Tabelle weisen zudem darauf hin, dass Felder für individuelle Eingaben durch den Bieter vorgesehen sind.*)

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VPRRS 2013, 0572
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fachkunde und Zuverlässigkeit: Eignungs-, keine Zuschlagskriterien!

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2013 - VK 46/12

1. Ein Dokumentationsmangel allein bildet keinen Grund, das Vergabeverfahren zu beanstanden und den beabsichtigten Zuschlag zu untersagen. Dokumentationsmängel können allenfalls dann zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.

2. Die sich widersprechende Behandlung eines Auftrags als Bau-/ Dienstleistungsauftrag ist für den Bieter spätestens aus den Vergabeunterlagen erkennbar, wenn der Auftraggeber den Auftrag darin als Dienstleistung bezeichnet, Eignungsnachweise jedoch auf der Grundlage der VOB/A fordert und die Vergabeunterlagen nach den Vorschriften der VOB/A ausgestaltet sind.

3. Angebote sind ausschließlich nach den Kriterien zu werten, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind. Unterkriterien, die den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht wurden, dürfen nicht herangezogen werden.

4. Die Prüfung der Eignung und der Zuschlag unterliegen verschiedenen Regeln. Sie sind als unterschiedliche Vorgänge auch in ihrer zeitlichen Abfolge klar voneinander zu trennen. Bei der den Zuschlag betreffenden Entscheidung dürfen nur Kriterien zur Anwendung kommen, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen. Das bedeutet, dass prinzipiell nur Faktoren berücksichtigt werden dürfen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, das heißt sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet. Infolge dessen ist eine nochmalige Anwendung von Eignungskriterien im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgeschlossen.

5. Fachkunde und Zuverlässigkeit sind Eignungs-, keine Zuschlagskriterien.

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VPRRS 2013, 0570
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an den Inhalt eines Vergabevermerks

VK Lüneburg, Beschluss vom 31.05.2002 - VgK-09/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0569
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachverhandlung über den Preis

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2002 - 1 VK 47/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0566
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften: Bieter ungeeignet!

VK Bund, Beschluss vom 05.04.2013 - VK 3-14/13

1. Der öffentliche Auftraggeber hat den Zuschlag an ein fachkundiges, leistungsfähiges, gesetzestreues und zuverlässiges Unternehmen zu erteilen. Die Feststellung, ob ein Bieter die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, um den ausgeschriebenen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen, ist das Ergebnis einer Prognose, welche die Vergabestelle im Rahmen eines von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums trifft.

2. Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit eines Bieters ist der Frage nachzugehen, ob dieser über die erforderlichen Mittel und Kapazitäten verfügt, die er zur ordnungsgemäßen Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags benötigt. Darüber hinaus umfasst die Prüfung der Leistungsfähigkeit auch die Frage, ob ein Bieter in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen, wobei die Leistungserbringung in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen hat.

3. Zuverlässig ist ein Bieter, der erwarten lässt, im Rahmen der Auftragserfüllung seinen gesamten hierfür geltenden gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und der aufgrund der Erfüllung früherer Verträge eine einwandfreie Ausführung des Auftrags einschließlich der Erbringung von Gewährleistungen erwarten lässt.

4. Hat die Vergabestelle gesicherte Kenntnisse, dass der Bieter nicht seinen gesamten gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen wird, kann die Vergabestelle die Angebote des Bieters wegen mangelnder Eignung/Leistungsfähigkeit vom Vergabeverfahren ausschließen.

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VPRRS 2013, 0565
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot nur mit fortgeschrittener Signatur: Ausschluss nicht zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 17.04.2013 - Z3-3-3194-1-07-03/13

1. Das Signaturgesetz trifft prinzipiell nur Regelungen zu qualifizierten Signaturen im Sinne des § 2 Nr. 3 SigG, insbesondere ist gesetzlich nicht geregelt, nach welchem Modell bei der Prüfung einer nur fortgeschrittenen Signatur vorzugehen ist.*)

2. Von der üblichen, aber gesetzlich nicht verankerten Prüfung nur fortgeschrittener Signaturen nach dem sog. Schalenmodell sind vor dem Hintergrund der schwerwiegenden Rechtsfolge des zwingenden Ausschlusses des Bieters bei einer ungültigen Signatur gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1b i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A im Einzelfall Ausnahmen möglich. Eine ungeprüfte Übernahme der Ergebnisse der Signaturprüfsoftware ist nicht angebracht.*)

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VPRRS 2013, 0559
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung von Sozialwohnungen: Öffentlicher Bauauftrag!

EuGH, Urteil vom 08.05.2013 - Rs. C-203/11

1. Die Art. 21 AEUV, 45 AEUV, 49 AEUV, 56 AEUV und 63 AEUV sowie die Art. 22 und 24 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG stehen einer Regelung wie der in Buch 5 des Dekrets der Flämischen Region vom 27. März 2009 über die Grundstücks- und Immobilienpolitik vorgesehenen entgegen, die die Übertragung von Liegenschaften, die in bestimmten, von der flämischen Regierung bezeichneten Gemeinden belegen sind, der Überprüfung des Bestehens einer "ausreichenden Bindung" des potenziellen Erwerbers oder Mieters zu diesen Gemeinden durch eine provinziale Bewertungskommission unterwirft.*)

2. Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung wie der in Buch 4 dieses Dekrets der Flämischen Region erlassenen, nach der bestimmten Wirtschaftsteilnehmern mit der Erteilung einer Bau- oder Parzellierungsgenehmigung eine "soziale Auflage" erteilt wird, nicht entgegensteht, sofern das vorlegende Gericht die Feststellung trifft, dass diese Regelung für die Erreichung des Ziels, ein ausreichendes Wohnangebot für einkommensschwache Personen oder andere benachteiligte Gruppen der örtlichen Bevölkerung sicherzustellen, erforderlich und angemessen ist.*)

3. Die in dem besagten Dekret der Flämischen Region vorgesehenen Steueranreize und Subventionsmechanismen können als staatliche Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV angesehen werden. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe erfüllt sind, und bejahendenfalls in Bezug auf die in Buch 4 dieses Dekrets vorgesehenen Maßnahmen, mit denen die soziale Auflage für die Bauherren und Parzellierer ausgeglichen werden soll, zu überprüfen, ob aber auf solche Maßnahmen die Entscheidung 2005/842/EG der Kommission vom 28. November 2005 über die Anwendung von Artikel 86 Absatz 2 [EG] auf staatliche Beihilfen, die bestimmten mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden, Anwendung findet.*)

4. Die Errichtung von Sozialwohnungen, die anschließend mit einer Preisdeckelung an eine öffentliche Einrichtung des sozialen Wohnungsbaus oder im Wege der Substitution des Dienstleistungserbringers, der die Wohnungen verwirklicht hat, durch diese Einrichtung verkauft werden müssen, fällt unter den Begriff des öffentlichen Bauauftrags in Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 596/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009, wenn die in dieser Bestimmung vorgesehenen Kriterien erfüllt sind, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.*)

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VPRRS 2013, 0558
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung von Sozialwohnungen: Öffentlicher Bauauftrag!

EuGH, Urteil vom 08.05.2013 - Rs. C-197/11

Die Errichtung von Sozialwohnungen, die anschließend mit einer Preisdeckelung an eine öffentliche Einrichtung des sozialen Wohnungsbaus oder im Wege der Substitution des Dienstleistungserbringers, der die Wohnungen verwirklicht hat, durch diese Einrichtung verkauft werden müssen, fällt unter den Begriff des öffentlichen Bauauftrags in Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 596/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009, wenn die in dieser Bestimmung vorgesehenen Kriterien erfüllt sind, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.*)

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VPRRS 2013, 0550
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gebührenreduzierung aus Billigkeitsgründen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 24/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0548
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Zuwendung wegen Vergabeverstößen: Verwaltungspraxis rechtmäßig!

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.02.2013 - 6 B 34.12

Eine Verwaltungspraxis, der zufolge eine Zuwendung wegen Vergabeverstößen abgelehnt wird, ist jedenfalls dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Verstöße geeignet sind, sich auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung der Zuwendung auszuwirken; ein konkreter Nachweis hierfür ist nicht erforderlich.*)

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VPRRS 2013, 0546
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vereinbarung von Produktaustausch: Änderung der Vergabeunterlagen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.04.2013 - VK 7/13

Die Vereinbarung des Austausches von angebotenen Produkten, die die technischen Parameter der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen mit solchen, die der Auftraggeber erwartet, stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar. Die Angebote sind im Offenen Verfahren wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen auszuschließen.*)

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VPRRS 2013, 0545
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vereinbarung von Produktaustausch: Änderung der Vergabeunterlagen!

VK Arnsberg, Beschluss vom 23.04.2013 - VK 07/13

Die Vereinbarung des Austausches von angebotenen Produkten, die die technischen Parameter der Leistungsbeschreibung nicht erfüllen mit solchen, die der Auftraggeber erwartet, stellt eine unzulässige Nachverhandlung dar. Die Angebote sind im Offenen Verfahren wegen Abänderung der Verdingungsunterlagen auszuschließen.*)

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VPRRS 2013, 0542
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot besser als Ausschreibung: Ausschluss trotzdem zwingend!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2013 - 1 VK 5/13

1. Die Vergabestelle entscheidet, welche Anforderungen sie an die ausgeschriebene Leistung stellt, wie sie diese definiert und durch konkrete technische Angaben festlegt.

2. Angebote, die den Anforderungen der Ausschreibung nicht entsprechen, dürfen aus Gründen des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung der Bieter selbst dann nicht gewertet werden, wenn sie mit der ausgeschriebenen Leistung gleichwertig oder sogar höherwertiger sind.

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VPRRS 2013, 0541
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Reduzierung der Gebühren der Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 27/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0540
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.03.2005 - Verg 101/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0539
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Reduzierung der Gebühren der Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 26/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0538
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie errechnet sich der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 1 VK 02/13

1. Die pflichtgemäße Schätzung des Auftragswerts muss nach rein objektiven Kriterien erfolgen und jenen Wert treffen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde.

2. Der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme errechnet sich aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, wobei zum Gesamtauftragswert unter anderem nicht die Baunebenkosten sowie der Wert des Grundstücks als auch dessen öffentliche Erschließungskosten gehören.

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VPRRS 2013, 0537
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie errechnet sich der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 1 VK 2/13

1. Die pflichtgemäße Schätzung des Auftragswerts muss nach rein objektiven Kriterien erfolgen und jenen Wert treffen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde.

2. Der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme errechnet sich aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, wobei zum Gesamtauftragswert unter anderem nicht die Baunebenkosten sowie der Wert des Grundstücks und dessen öffentliche Erschließungskosten gehören.

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VPRRS 2013, 0533
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ist der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" missverständlich?

VK Bund, Beschluss vom 22.05.2003 - VK 1-29/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0531
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien unverzüglich rügen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2012 - VK 30/12

1. Die Rügeobliegenheit verlangt, dass jeder einzelne geltend gemachte Vergaberechtsverstoß, den der Antragsteller zum Gegenstand der Nachprüfung machen will, gerügt werden muss. Die Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung enthalten, damit der öffentliche Auftraggeber erkennen kann, um welchen Mangel es sich handelt und diesen abstellen kann.

2. Wird ein Zuschlagskriterium "Struktur des vorgeschlagenen Personaleinsatzes" den Bewerbern mit Übersendung der Bewerbungsbedingungen als Anlage der Aufforderung zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes zur Kenntnis gegeben worden und rügt ein Bieter diesen Umstand bis zur Abgabe seines indikativen Angebotes nicht, ist er nach Angebotsabgabe mit dieser Rüge präkludiert. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist auf Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmeverfahren, in dem regelmäßig in der Bekanntmachung noch keine Frist zur Angebotsabgabe benannt ist, entsprechend anzuwenden.

3. Trifft der Auftraggeber seine Wertungsentscheidung in einer gemeinsamen Sitzung mit den durch ihn Beauftragten bzw. Sachverständigen der Vergabestelle, ist kein Grund ersichtlich, ihn im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit der Vergabeentscheidung anders zu behandeln, als Auftraggeber, die sich (zulässigerweise) nachträglich die Entscheidung der Vergabestelle erkennbar zu eigen machen.

4. Ein Dokumentationsmangel allein bildet keinen Grund, das Vergabeverfahren zu beanstanden und den beabsichtigten Zuschlag zu untersagen. Dokumentationsmängel können allenfalls dann zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.

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VPRRS 2013, 0530
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch im Unterschwellenbereich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2012 - 6 U 172/12

1. Für den Fall der Zurückweisung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urteil sieht das Gesetz keinen Eilrechtsschutz in zweiter Instanz vor, wonach eine vorläufige Anordnung getroffen werden könnte, die inhaltlich dem Erlass der mit dem Berufungsantrag begehrten einstweiligen Verfügung entspricht.*)

2. Gegen die Anerkennung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte spricht, dass dadurch Primärrechtsschutz möglicherweise in weitergehendem Umfang möglich wäre als in Oberschwellenverfahren.*)

3. Ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch mit dem Ziel der Rückgängigmachung der Aufhebung der Ausschreibung wegen enttäuschten Vertrauens des betroffenen Bieters darauf, dass das Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Vergaberechts abgewickelt wird, kommt nur für den Bieter in Betracht, der ohne den jeweiligen Vergabefehler den Auftrag hätte erhalten müssen. Ein solcher Anspruch scheidet aus, wenn das aufgehobene Verfahren nicht unmittelbar mit einem Zuschlag beendet werden konnte.*)

4. Enthält die Ausschreibung einen nicht unerheblichen Mengenfehler, der dazu führen würde, dass das letztlich beauftragte Unternehmen eine Erhöhung des Einheitspreises für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung verlangen könnte, sind die Angebote hinsichtlich der gebotenen Preise nicht miteinander vergleichbar. Bei einer solchen Sachlage hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber vor Erteilung des Zuschlags an dem als fehlerhaft erkannten Leistungsverzeichnis festgehalten wird.*)

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VPRRS 2013, 0528
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Nachprüfungsverfahren nach wirksamer Zuschlagserteilung!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2012 - VK 20/12

1. Eine Annahme und keine modifizierte Annahme liegt vor, wenn der Annehmende - für den Vertragspartner erkennbar - zwar Ergänzungen vorschlägt, aber klar zum Ausdruck bringt, dass er bei einem Beharren des Antragenden auf dem ursprünglichen Angebot dieses Angebot in der ursprünglichen Form auf jeden Fall annimmt und nicht auf seinen Änderungswünschen beharrt. Es handelt sich dann um eine uneingeschränkte Annahme verbunden mit einem Ergänzungs- oder Änderungsangebot. Ob eine derartige Erklärung des Annehmenden so zu verstehen ist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.

2. Werden in einem Auftragsschreiben enthaltene - zunächst als verbindlich bezeichnete - Ausführungs- und Einzelfristen gleichzeitig durch den Hinweis relativiert, dass bei nicht gegebenem Einverständnis des Auftragnehmers mit den Terminen und Fristen derjenige um die Angabe neuer Termine und Fristen gebeten wird, wird klar zum Ausdruck gebracht, dass der Auftraggeber an seinen Ausführungsfristen nicht festhält, sondern bereit ist, diese neu zu vereinbaren.

3. Ein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung ist nicht zulässig.

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VPRRS 2013, 0526
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch wegen verspäteter Zuschlagserteilung

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.01.2011 - 12 U 76/08

1. Verzögert sich die Erteilung des Zuschlags aufgrund eines Vergabenachprüfungsverfahrens und stimmt der (spätere) Auftragnehmer der Bindefristverlängerung nur unter dem Hinweis zu, dass "eine Anpassung des Vertrags nach den Regeln der VOB/B auf der kalkulatorischen Grundlage des Ausgangsangebots herbeigeführt werde", steht dem Auftragnehmer für stahlpreisbedingt erhöhte Beschaffungskosten ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu.

2. Die Beweislast für eine Vereinbarung, wonach ein bestimmter Nachtrag solange nicht gerichtlich geltend gemacht wird, bis das Gericht über einen anderen Nachtrag entschieden hat, trägt die Vertragspartei, die ein solches Stillhalteabkommen behauptet.

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VPRRS 2013, 0525
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beweisprobleme bei Versendung von Telefax

OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2008 - 17 Verg 3/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0523
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Andere als geforderte Zertifikate vorgelegt: Angebot unvollständig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VK 2/13

1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlage eines bestimmten Zertifikats und legt der Bieter nicht dieses, sondern ein anderes Zertifikat vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn das geforderte Zertifikat nicht fristgerecht nachgereicht wird.

2. Die wiederholte Vorlage von nicht den Ausschreibungsbedingungen genügenden Unterlagen stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar.

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VPRRS 2013, 0518
BauvertragBauvertrag
Keine Angaben zu Kontaminationen: Boden schadstofffrei!

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 122/11

Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzugeben. Sind erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen nicht vorhanden, kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - VII ZR 67/11, IBR 2012, 65 = BGHZ 192, 172).*)

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VPRRS 2013, 1811
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausgeschlossener Bieter kann keine Rechtsverstöße geltend machen!

VK Thüringen, Beschluss vom 19.03.2013 - 250-4002-2952/2013-E-006-GTH

Wird ein Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit nicht rechtzeitig gerügt, führt das dazu, dass der Ausschluss Rechtswirkung entfaltet und die Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen bleiben. Die rechtzeitige Rüge in Bezug auf andere Rechtsverstöße in den Vergabeunterlagen entfaltet in einem solchen Fall keine Wirkung. Diese Vergaberechtsverstöße verletzen den Bieter nicht in seinen Rechten, weil er bereits wegen des Ausschlusses aufgrund fehlender Zuverlässigkeit an einer Angebotsabgabe gehindert ist.

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IBRRS 2013, 1710
BauvertragBauvertrag
Extrem überhöhte Einheitspreise sind nicht durchsetzbar!

BGH, Urteil vom 14.03.2013 - VII ZR 116/12

1. Steht die nach § 2 Nr. 3 oder Nr. 5 VOB/B zu bestimmende Vergütung für Mehrmengen oder geänderte Leistungen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.*)

2. Beträgt die nach § 2 Nr. 3 oder Nr. 5 VOB/B zu bestimmende Vergütung das 22-fache des üblichen Preises, kann ein auffälliges Missverhältnis vorliegen. Ein auffälliges Missverhältnis ist nur dann wucherähnlich, wenn der aufgrund dieses auffälligen Missverhältnisses über das übliche Maß hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden kann. Unter diesen Voraussetzungen besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.*)

3. Hat der Auftragnehmer diese Vermutung durch den Nachweis entkräftet, ihm sei bei der Preisbildung zu seinen Gunsten ein Berechnungsfehler unterlaufen, so verstößt es gegen Treu und Glauben und stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn er den hierauf beruhenden, in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung stehenden Preis für Mehrmengen oder geänderte Leistungen verlangt.*)

4. Vorbehaltlich anderer Anhaltspunkte zum mutmaßlichen Parteiwillen ist in diesen Fällen entsprechend § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung geschuldet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 68/10, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

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VPRRS 2013, 0504
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag ohne Zuschlagschance unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - Verg 20/04

Befindet sich das Angebot des Antragstellers preislich abgeschlagen auf Rangstellen, die keinerlei Aussichten auf einen Zuschlag eröffnen, fehlt dem Antragsteller die Antragsbefugnis, weil er nicht darlegen kann, dass ihm durch die behaupteten Vergaberechtsverstöße ein Schaden entstanden sei oder zu entstehen drohe.

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VPRRS 2013, 0501
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung (hier) zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 76/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0499
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 68/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0496
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bedarfspositionen nur ausnahmsweise zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2008 - Verg 57/06

Bedarfspositionen beeinträchtigen die Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die Transparenz des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung. Sie machen willfährige Vergabeentscheidungen möglich. Bedarfspositionen sind darum vergaberechtlich nur ausnahmsweise zuzulassen. Eine Zulassung von Bedarfspositionen ist davon abhängig, dass bestimmte strukturelle Anforderungen bei den Ausschreibungsbedingungen und bei der Angebotswertung beachtet werden.*)

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VPRRS 2013, 0494
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabeverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2007 - Verg 53/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0492
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - Verg 49/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0491
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot unvollständig: Ausschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2005 - Verg 39/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0489
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berufsausbildungsleistungen in außerbetrieblichen Einrichtungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2007 - Verg 27/07

(ohne amlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0487
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsverletzung durch Vorgabe von sog. "Ja/Nein-Kriterien"?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2005 - Verg 16/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0484
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss aufgrund von unlauteren Verhaltensweisen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2006 - Verg 2/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0481
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2005 - Verg 45/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0479
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht LV-konforme Leuchte angeboten: Angebotssausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2007 - Verg 52/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0475
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Offenes Verfahren zur Vergabe der Altpapierentsorgung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2007 - Verg 34/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0473
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abrede über Insolvenzantragstellung: Bieter unzuverlässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2008 - Verg 18/08

Eine Abrede, der zufolge ein Mitarbeiter eines potentiellen Mitbewerbers gegen diesen Insolvenzantrag stellen soll, wobei der Mitarbeiter "entschädigt" wird, wenn der Bieter den fraglichen Auftrag erlangen sollte, stellt die Zuverlässigkeit des Bieters erheblich in Zweifel.

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VPRRS 2013, 0470
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Transportkosten bei Altpapierübernahme zulässiges Zuschlagskriterium

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2008 - Verg 54/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0459
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
AG muss dem Bieter Grund für Nichtberücksichtigung mitteilen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2008 - 1 VK 52/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0457
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung nicht in der geforderten Form nachgewiesen: Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 07.12.2007 - Z3-3-3194-1-49-10/07

1. Nach gängiger Rechtsprechung ist es für die Antragsbefugnis nicht schädlich wenn der Antragsteller selbst aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, wenn dadurch nur noch ein Bieter für die Auftragsvergabe zur Verfügung steht. Kann das eingeleitete Vergabeverfahren bei einem Ausschluss der verbliebenen Bieters nicht mehr beendet werden, weil dieser ausgeschlossen werden muss und kein Angebot mehr für die Zuschlagserteilung verbleibt, besteht regelmäßig die Möglichkeit eines kausalen drohenden Schadens für den Antragsteller. Die Antragsbefugnis ist damit gegeben. *)

2. Eine Rüge ist dann als unverzüglich einzustufen, wenn diese innerhalb von einer Rügefrist von ein bis drei Kalendertagen bis zu einer Frist von einer Woche ausgesprochen wird. *)

3. Unverzichtbare Kernelemente der Begründung sind gemäß § 108 Abs. 2 GWB unter anderem eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung sowie die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel. Dabei ist die nähere Konkretisierung des Antrags durch harte Fakten erforderlich. Es reicht nicht aus, wenn sich der Antragssteller damit begnügt, pauschale Vermutungen zu äußern, ohne diese mit konkreten Fakten zur Rechtfertigung seines Vorwurfs eines Vergaberechtsverstoßes zu unterlegen. *)

4. Für die Frage, ob fehlende Unterlagen nachgefordert werden dürfen kommt es entscheidend darauf an, wie die fehlenden Nachweise innerhalb des § 25 VOL/A rechtlich einzuordnen sind. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A können Angebote ausgeschlossen werden, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Der Vergabestelle steht hier ein Beurteilungsspielraum zu, der von Seiten der Vergabekammer nur auf seine Grenzen hin überprüfbar ist. Eignungsnachweise im Sinne des § 7 a Nr. 3, 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt fallen hingegen nicht unter den Begriff der „Angaben und Erklärungen“ nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a, 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A 2. Abschnitt, so dass diese Vorschrift auf das Fehlen von Eignungsnachweisen nicht angewendet werden kann. Eignungsnachweise unterliegen der unbedingt formulierten speziellen Regelung des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A, sodass Angebote mit fehlenden Eignungsnachweisen zwingend auszuschließen sind. *)

5. Die Kenntnis von Bietern über den Inhalt der Bekanntmachung für die Wirksamkeit derselben ist nicht entscheidend, denn mit der öffentlichen Bekanntmachung werden die hierin genannten Anforderungen gegenüber allen wirksam. *)

6. Wenn ein Bieter seine Eignung nicht in der vom Auftraggeber geforderten Form nachweist, darf sein Angebot nicht berücksichtigt werden, dem Auftraggeber steht insoweit kein Ermessen zu.*)

7. Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht stellt regelmäßig eine besonders schwerwiegende Verletzung des Transparenzgrundsatzes dar.*)

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VPRRS 2013, 0455
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag: Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.09.2007 - Z3-3-3194-1-44-08/07

1. Der Nachprüfungsantrag muss den Formerfordernissen des § 108 Abs. 2 GWB genügen. Nach dieser Vorschrift muss die Begründung eines Nachprüfungsantrages die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Hierbei dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden, es ist ein großzügiger Maßstab anzusetzen. Die Anforderungen richten sich im Wesentlichen danach, welche Kenntnisse der Bieter hat oder haben kann.*)

2. Es ist nicht zulässig, dass ein Bieter mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge „ins Blaue hinein“ stellt in der Erwartung, die Amtermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen nicht aus. Die Antragstellerin kann sich nicht unter Berufung auf den Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB ihrer Darlegungspflicht entziehen. Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren.*)

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VPRRS 2013, 0454
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsverfahren: Mindestmaß an Substantiierung notwendig!

VK Südbayern, Beschluss vom 12.09.2007 - Z3-3-3194-1-43-08/07

1. Der Nachprüfungsantrag muss den Formerfordernissen des § 108 Abs. 2 GWB genügen. Nach dieser Vorschrift muss die Begründung eines Nachprüfungsantrages die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Hierbei dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden, es ist ein großzügiger Maßstab anzusetzen. Die Anforderungen richten sich im Wesentlichen danach, welche Kenntnisse der Bieter hat oder haben kann.*)

2. Es ist nicht zulässig, dass ein Bieter mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge „ins Blaue hinein“ stellt in der Erwartung, die Amtermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen nicht aus. Die Antragstellerin kann sich nicht unter Berufung auf den Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB ihrer Darlegungspflicht entziehen. Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren.*)

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VPRRS 2013, 0453
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss beim Fehlen geforderter Erklärungen

VK Südbayern, Beschluss vom 22.08.2007 - Z3-3-3194-1-38-07/07

Unter geforderten Erklärungen gem. § 21 Nr.1 Abs. 1 VOL/A sind solche zu verstehen, die nicht bereits Inhalt der Ausschreibungsunterlagen sind und von einem Bieter aufgrund eines entsprechenden Verlangens des Auftraggebers zwingend abgegeben werden müssen, damit sie Bestandteil seines Angebots und später des Vertrags werden können. Bei Fehlen geforderter Erklärungen ist demnach ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war. Der in § 97 Abs. 2 GWB verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter gebietet es, nur solche Angebote zu werten, die den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen und keine wesentlichen Abweichungen enthalten.*)

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VPRRS 2013, 0452
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unangemessen niedriger Preis: Kein Zuschlag!

VK Südbayern, Beschluss vom 14.09.2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07

1. Einem Bieter, der auf die Ausschreibung hin ein Angebot abgegeben und damit ein Interesse an dem Auftrag bekundet hat, und im Nachprüfungsverfahren die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, sein Angebot nicht als das beste Angebot zu bewerten, zur Überprüfung stellt, darf der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, sein Angebot sei aus anderen als mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen, so dass ihm wegen der von ihm behaupteten Rechtswidrigkeit kein Schaden erwachsen sei oder drohe.*)

2. Die Darlegungslast im Rahmen der Antragsbefugnis dient nicht dazu, eine detaillierte und vollumfängliche Darstellung von Schaden und Kausalität etwa im Sinne eines zivilrechtlichen/prozessualen Schadensersatzanspruchs zu begründen, sondern orientiert sich an der Darlegung eines rechtlichen Interesses am Nachprüfungsverfahren. Sie ist einzelfallbezogen und immer abhängig von den objektiv erlangbaren Kenntnissen der Antragsteller bereits im Vergabeverfahren zu betrachten. Dass sie sich größtenteils auf Vermutungen stützen musste, ist nicht zu beanstanden. Aufgrund der für das Vergabe-und das Vergabenachprüfungsverfahren geltenden Geheimhaltungspflicht ist es dem Antragsteller in den meisten Fällen per se nicht vergönnt, mehr als nur Indizien für einen Vergaberechtsverstoß vorzutragen.*)

3. Nach den Verdingungsordnungen darf der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis (§ 25 Nr. 3 Abs. 1 VOL/A) oder auf ein Angebot erteilt werden, dessen Preis in offenbarem Missverhältnis zur Leistung steht (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A). Diese Bestimmungen dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos, nicht jedoch dem Schutz des Bieters vor seinem eigenen niedrigen Angebot.*)

4. Die überwiegende Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A keinen grundsätzlichen Bieterschutz bezweckt. Allerdings entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.*)

5. Eine verbindliche Maßgabe, wann die Prüfungspflicht nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 Satz1 VOL/A beginnt, enthält das Vergaberecht nicht.*)

6. Ein offenbares Missverhältnis im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A besteht nur dann, wenn das grobe Abweichen von angemessenen Preisen sofort ins Auge fällt, ohne dass es genauerer Prüfung im Einzelnen bedarf. Hierbei ist grundsätzlich auf die Endsumme des Angebots, nicht auf die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses abzustellen.*)

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