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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5421 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 0539
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Reduzierung der Gebühren der Vergabekammer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2004 - Verg 26/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0538
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie errechnet sich der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 1 VK 02/13

1. Die pflichtgemäße Schätzung des Auftragswerts muss nach rein objektiven Kriterien erfolgen und jenen Wert treffen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde.

2. Der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme errechnet sich aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, wobei zum Gesamtauftragswert unter anderem nicht die Baunebenkosten sowie der Wert des Grundstücks als auch dessen öffentliche Erschließungskosten gehören.

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VPRRS 2013, 0537
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie errechnet sich der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 1 VK 2/13

1. Die pflichtgemäße Schätzung des Auftragswerts muss nach rein objektiven Kriterien erfolgen und jenen Wert treffen, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde.

2. Der Gesamtauftragswert einer Baumaßnahme errechnet sich aus der Summe aller für die Erstellung der baulichen Anlage erforderlichen Leistungen ohne Umsatzsteuer, wobei zum Gesamtauftragswert unter anderem nicht die Baunebenkosten sowie der Wert des Grundstücks und dessen öffentliche Erschließungskosten gehören.

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VPRRS 2013, 0533
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ist der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" missverständlich?

VK Bund, Beschluss vom 22.05.2003 - VK 1-29/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0531
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien unverzüglich rügen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2012 - VK 30/12

1. Die Rügeobliegenheit verlangt, dass jeder einzelne geltend gemachte Vergaberechtsverstoß, den der Antragsteller zum Gegenstand der Nachprüfung machen will, gerügt werden muss. Die Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung enthalten, damit der öffentliche Auftraggeber erkennen kann, um welchen Mangel es sich handelt und diesen abstellen kann.

2. Wird ein Zuschlagskriterium "Struktur des vorgeschlagenen Personaleinsatzes" den Bewerbern mit Übersendung der Bewerbungsbedingungen als Anlage der Aufforderung zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes zur Kenntnis gegeben worden und rügt ein Bieter diesen Umstand bis zur Abgabe seines indikativen Angebotes nicht, ist er nach Angebotsabgabe mit dieser Rüge präkludiert. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist auf Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmeverfahren, in dem regelmäßig in der Bekanntmachung noch keine Frist zur Angebotsabgabe benannt ist, entsprechend anzuwenden.

3. Trifft der Auftraggeber seine Wertungsentscheidung in einer gemeinsamen Sitzung mit den durch ihn Beauftragten bzw. Sachverständigen der Vergabestelle, ist kein Grund ersichtlich, ihn im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit der Vergabeentscheidung anders zu behandeln, als Auftraggeber, die sich (zulässigerweise) nachträglich die Entscheidung der Vergabestelle erkennbar zu eigen machen.

4. Ein Dokumentationsmangel allein bildet keinen Grund, das Vergabeverfahren zu beanstanden und den beabsichtigten Zuschlag zu untersagen. Dokumentationsmängel können allenfalls dann zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.

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VPRRS 2013, 0530
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch im Unterschwellenbereich!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2012 - 6 U 172/12

1. Für den Fall der Zurückweisung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urteil sieht das Gesetz keinen Eilrechtsschutz in zweiter Instanz vor, wonach eine vorläufige Anordnung getroffen werden könnte, die inhaltlich dem Erlass der mit dem Berufungsantrag begehrten einstweiligen Verfügung entspricht.*)

2. Gegen die Anerkennung eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte spricht, dass dadurch Primärrechtsschutz möglicherweise in weitergehendem Umfang möglich wäre als in Oberschwellenverfahren.*)

3. Ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch mit dem Ziel der Rückgängigmachung der Aufhebung der Ausschreibung wegen enttäuschten Vertrauens des betroffenen Bieters darauf, dass das Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Vergaberechts abgewickelt wird, kommt nur für den Bieter in Betracht, der ohne den jeweiligen Vergabefehler den Auftrag hätte erhalten müssen. Ein solcher Anspruch scheidet aus, wenn das aufgehobene Verfahren nicht unmittelbar mit einem Zuschlag beendet werden konnte.*)

4. Enthält die Ausschreibung einen nicht unerheblichen Mengenfehler, der dazu führen würde, dass das letztlich beauftragte Unternehmen eine Erhöhung des Einheitspreises für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung verlangen könnte, sind die Angebote hinsichtlich der gebotenen Preise nicht miteinander vergleichbar. Bei einer solchen Sachlage hat ein Bieter keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber vor Erteilung des Zuschlags an dem als fehlerhaft erkannten Leistungsverzeichnis festgehalten wird.*)

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VPRRS 2013, 0528
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Nachprüfungsverfahren nach wirksamer Zuschlagserteilung!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2012 - VK 20/12

1. Eine Annahme und keine modifizierte Annahme liegt vor, wenn der Annehmende - für den Vertragspartner erkennbar - zwar Ergänzungen vorschlägt, aber klar zum Ausdruck bringt, dass er bei einem Beharren des Antragenden auf dem ursprünglichen Angebot dieses Angebot in der ursprünglichen Form auf jeden Fall annimmt und nicht auf seinen Änderungswünschen beharrt. Es handelt sich dann um eine uneingeschränkte Annahme verbunden mit einem Ergänzungs- oder Änderungsangebot. Ob eine derartige Erklärung des Annehmenden so zu verstehen ist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.

2. Werden in einem Auftragsschreiben enthaltene - zunächst als verbindlich bezeichnete - Ausführungs- und Einzelfristen gleichzeitig durch den Hinweis relativiert, dass bei nicht gegebenem Einverständnis des Auftragnehmers mit den Terminen und Fristen derjenige um die Angabe neuer Termine und Fristen gebeten wird, wird klar zum Ausdruck gebracht, dass der Auftraggeber an seinen Ausführungsfristen nicht festhält, sondern bereit ist, diese neu zu vereinbaren.

3. Ein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung ist nicht zulässig.

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VPRRS 2013, 0526
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch wegen verspäteter Zuschlagserteilung

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.01.2011 - 12 U 76/08

1. Verzögert sich die Erteilung des Zuschlags aufgrund eines Vergabenachprüfungsverfahrens und stimmt der (spätere) Auftragnehmer der Bindefristverlängerung nur unter dem Hinweis zu, dass "eine Anpassung des Vertrags nach den Regeln der VOB/B auf der kalkulatorischen Grundlage des Ausgangsangebots herbeigeführt werde", steht dem Auftragnehmer für stahlpreisbedingt erhöhte Beschaffungskosten ein Mehrvergütungsanspruch in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B zu.

2. Die Beweislast für eine Vereinbarung, wonach ein bestimmter Nachtrag solange nicht gerichtlich geltend gemacht wird, bis das Gericht über einen anderen Nachtrag entschieden hat, trägt die Vertragspartei, die ein solches Stillhalteabkommen behauptet.

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VPRRS 2013, 0525
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beweisprobleme bei Versendung von Telefax

OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2008 - 17 Verg 3/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0523
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Andere als geforderte Zertifikate vorgelegt: Angebot unvollständig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VK 2/13

1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung die Vorlage eines bestimmten Zertifikats und legt der Bieter nicht dieses, sondern ein anderes Zertifikat vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn das geforderte Zertifikat nicht fristgerecht nachgereicht wird.

2. Die wiederholte Vorlage von nicht den Ausschreibungsbedingungen genügenden Unterlagen stellt keine ordnungsgemäße Rüge dar.

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VPRRS 2013, 0518
BauvertragBauvertrag
Keine Angaben zu Kontaminationen: Boden schadstofffrei!

BGH, Urteil vom 21.03.2013 - VII ZR 122/11

Der öffentliche Auftraggeber hat in der Leistungsbeschreibung eine Schadstoffbelastung auszuhebenden und zu entfernenden Bodens nach den Erfordernissen des Einzelfalls anzugeben. Sind erforderliche Angaben zu Bodenkontaminationen nicht vorhanden, kann der Bieter daraus den Schluss ziehen, dass ein schadstofffreier Boden auszuheben und zu entfernen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - VII ZR 67/11, IBR 2012, 65 = BGHZ 192, 172).*)

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VPRRS 2013, 1811
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausgeschlossener Bieter kann keine Rechtsverstöße geltend machen!

VK Thüringen, Beschluss vom 19.03.2013 - 250-4002-2952/2013-E-006-GTH

Wird ein Ausschluss wegen fehlender Zuverlässigkeit nicht rechtzeitig gerügt, führt das dazu, dass der Ausschluss Rechtswirkung entfaltet und die Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen bleiben. Die rechtzeitige Rüge in Bezug auf andere Rechtsverstöße in den Vergabeunterlagen entfaltet in einem solchen Fall keine Wirkung. Diese Vergaberechtsverstöße verletzen den Bieter nicht in seinen Rechten, weil er bereits wegen des Ausschlusses aufgrund fehlender Zuverlässigkeit an einer Angebotsabgabe gehindert ist.

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IBRRS 2013, 1710
BauvertragBauvertrag
Extrem überhöhte Einheitspreise sind nicht durchsetzbar!

BGH, Urteil vom 14.03.2013 - VII ZR 116/12

1. Steht die nach § 2 Nr. 3 oder Nr. 5 VOB/B zu bestimmende Vergütung für Mehrmengen oder geänderte Leistungen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.*)

2. Beträgt die nach § 2 Nr. 3 oder Nr. 5 VOB/B zu bestimmende Vergütung das 22-fache des üblichen Preises, kann ein auffälliges Missverhältnis vorliegen. Ein auffälliges Missverhältnis ist nur dann wucherähnlich, wenn der aufgrund dieses auffälligen Missverhältnisses über das übliche Maß hinausgehende Preisanteil sowohl absolut gesehen als auch im Vergleich zur Gesamtauftragssumme in einer Weise erheblich ist, dass dies von der Rechtsordnung nicht mehr hingenommen werden kann. Unter diesen Voraussetzungen besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.*)

3. Hat der Auftragnehmer diese Vermutung durch den Nachweis entkräftet, ihm sei bei der Preisbildung zu seinen Gunsten ein Berechnungsfehler unterlaufen, so verstößt es gegen Treu und Glauben und stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn er den hierauf beruhenden, in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung stehenden Preis für Mehrmengen oder geänderte Leistungen verlangt.*)

4. Vorbehaltlich anderer Anhaltspunkte zum mutmaßlichen Parteiwillen ist in diesen Fällen entsprechend § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung geschuldet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 07.03.2013 - VII ZR 68/10, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

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VPRRS 2013, 0504
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag ohne Zuschlagschance unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2004 - Verg 20/04

Befindet sich das Angebot des Antragstellers preislich abgeschlagen auf Rangstellen, die keinerlei Aussichten auf einen Zuschlag eröffnen, fehlt dem Antragsteller die Antragsbefugnis, weil er nicht darlegen kann, dass ihm durch die behaupteten Vergaberechtsverstöße ein Schaden entstanden sei oder zu entstehen drohe.

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VPRRS 2013, 0501
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung (hier) zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 76/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0499
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - Verg 68/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0496
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bedarfspositionen nur ausnahmsweise zulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2008 - Verg 57/06

Bedarfspositionen beeinträchtigen die Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die Transparenz des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung. Sie machen willfährige Vergabeentscheidungen möglich. Bedarfspositionen sind darum vergaberechtlich nur ausnahmsweise zuzulassen. Eine Zulassung von Bedarfspositionen ist davon abhängig, dass bestimmte strukturelle Anforderungen bei den Ausschreibungsbedingungen und bei der Angebotswertung beachtet werden.*)

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VPRRS 2013, 0494
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabeverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2007 - Verg 53/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0492
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2005 - Verg 49/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0491
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot unvollständig: Ausschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2005 - Verg 39/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0489
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berufsausbildungsleistungen in außerbetrieblichen Einrichtungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2007 - Verg 27/07

(ohne amlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0487
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsverletzung durch Vorgabe von sog. "Ja/Nein-Kriterien"?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2005 - Verg 16/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0484
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss aufgrund von unlauteren Verhaltensweisen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2006 - Verg 2/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0481
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.07.2005 - Verg 45/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0479
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht LV-konforme Leuchte angeboten: Angebotssausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2007 - Verg 52/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0475
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Offenes Verfahren zur Vergabe der Altpapierentsorgung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2007 - Verg 34/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0473
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abrede über Insolvenzantragstellung: Bieter unzuverlässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2008 - Verg 18/08

Eine Abrede, der zufolge ein Mitarbeiter eines potentiellen Mitbewerbers gegen diesen Insolvenzantrag stellen soll, wobei der Mitarbeiter "entschädigt" wird, wenn der Bieter den fraglichen Auftrag erlangen sollte, stellt die Zuverlässigkeit des Bieters erheblich in Zweifel.

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VPRRS 2013, 0470
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Transportkosten bei Altpapierübernahme zulässiges Zuschlagskriterium

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2008 - Verg 54/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0459
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
AG muss dem Bieter Grund für Nichtberücksichtigung mitteilen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.01.2008 - 1 VK 52/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0457
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung nicht in der geforderten Form nachgewiesen: Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 07.12.2007 - Z3-3-3194-1-49-10/07

1. Nach gängiger Rechtsprechung ist es für die Antragsbefugnis nicht schädlich wenn der Antragsteller selbst aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, wenn dadurch nur noch ein Bieter für die Auftragsvergabe zur Verfügung steht. Kann das eingeleitete Vergabeverfahren bei einem Ausschluss der verbliebenen Bieters nicht mehr beendet werden, weil dieser ausgeschlossen werden muss und kein Angebot mehr für die Zuschlagserteilung verbleibt, besteht regelmäßig die Möglichkeit eines kausalen drohenden Schadens für den Antragsteller. Die Antragsbefugnis ist damit gegeben. *)

2. Eine Rüge ist dann als unverzüglich einzustufen, wenn diese innerhalb von einer Rügefrist von ein bis drei Kalendertagen bis zu einer Frist von einer Woche ausgesprochen wird. *)

3. Unverzichtbare Kernelemente der Begründung sind gemäß § 108 Abs. 2 GWB unter anderem eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung sowie die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel. Dabei ist die nähere Konkretisierung des Antrags durch harte Fakten erforderlich. Es reicht nicht aus, wenn sich der Antragssteller damit begnügt, pauschale Vermutungen zu äußern, ohne diese mit konkreten Fakten zur Rechtfertigung seines Vorwurfs eines Vergaberechtsverstoßes zu unterlegen. *)

4. Für die Frage, ob fehlende Unterlagen nachgefordert werden dürfen kommt es entscheidend darauf an, wie die fehlenden Nachweise innerhalb des § 25 VOL/A rechtlich einzuordnen sind. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A können Angebote ausgeschlossen werden, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Der Vergabestelle steht hier ein Beurteilungsspielraum zu, der von Seiten der Vergabekammer nur auf seine Grenzen hin überprüfbar ist. Eignungsnachweise im Sinne des § 7 a Nr. 3, 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt fallen hingegen nicht unter den Begriff der „Angaben und Erklärungen“ nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a, 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A 2. Abschnitt, so dass diese Vorschrift auf das Fehlen von Eignungsnachweisen nicht angewendet werden kann. Eignungsnachweise unterliegen der unbedingt formulierten speziellen Regelung des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A, sodass Angebote mit fehlenden Eignungsnachweisen zwingend auszuschließen sind. *)

5. Die Kenntnis von Bietern über den Inhalt der Bekanntmachung für die Wirksamkeit derselben ist nicht entscheidend, denn mit der öffentlichen Bekanntmachung werden die hierin genannten Anforderungen gegenüber allen wirksam. *)

6. Wenn ein Bieter seine Eignung nicht in der vom Auftraggeber geforderten Form nachweist, darf sein Angebot nicht berücksichtigt werden, dem Auftraggeber steht insoweit kein Ermessen zu.*)

7. Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht stellt regelmäßig eine besonders schwerwiegende Verletzung des Transparenzgrundsatzes dar.*)

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VPRRS 2013, 0455
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag: Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.09.2007 - Z3-3-3194-1-44-08/07

1. Der Nachprüfungsantrag muss den Formerfordernissen des § 108 Abs. 2 GWB genügen. Nach dieser Vorschrift muss die Begründung eines Nachprüfungsantrages die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Hierbei dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden, es ist ein großzügiger Maßstab anzusetzen. Die Anforderungen richten sich im Wesentlichen danach, welche Kenntnisse der Bieter hat oder haben kann.*)

2. Es ist nicht zulässig, dass ein Bieter mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge „ins Blaue hinein“ stellt in der Erwartung, die Amtermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen nicht aus. Die Antragstellerin kann sich nicht unter Berufung auf den Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB ihrer Darlegungspflicht entziehen. Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren.*)

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VPRRS 2013, 0454
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsverfahren: Mindestmaß an Substantiierung notwendig!

VK Südbayern, Beschluss vom 12.09.2007 - Z3-3-3194-1-43-08/07

1. Der Nachprüfungsantrag muss den Formerfordernissen des § 108 Abs. 2 GWB genügen. Nach dieser Vorschrift muss die Begründung eines Nachprüfungsantrages die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Hierbei dürfen die Anforderungen an die Bieter nicht überspannt werden, es ist ein großzügiger Maßstab anzusetzen. Die Anforderungen richten sich im Wesentlichen danach, welche Kenntnisse der Bieter hat oder haben kann.*)

2. Es ist nicht zulässig, dass ein Bieter mit pauschalen und unsubstantiierten Behauptungen Nachprüfungsanträge „ins Blaue hinein“ stellt in der Erwartung, die Amtermittlungspflicht der Vergabekammer werde zum Nachweis eines Vergabeverstoßes führen. Ein Mindestmaß an Substantiierung ist einzuhalten; reine Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen reichen nicht aus. Die Antragstellerin kann sich nicht unter Berufung auf den Untersuchungsgrundsatz des § 110 Abs. 1 GWB ihrer Darlegungspflicht entziehen. Die Amtsermittlungspflicht setzt einen zulässig gestellten Antrag voraus und dient nicht dazu, Vergabeverstöße erst zu recherchieren.*)

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VPRRS 2013, 0453
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss beim Fehlen geforderter Erklärungen

VK Südbayern, Beschluss vom 22.08.2007 - Z3-3-3194-1-38-07/07

Unter geforderten Erklärungen gem. § 21 Nr.1 Abs. 1 VOL/A sind solche zu verstehen, die nicht bereits Inhalt der Ausschreibungsunterlagen sind und von einem Bieter aufgrund eines entsprechenden Verlangens des Auftraggebers zwingend abgegeben werden müssen, damit sie Bestandteil seines Angebots und später des Vertrags werden können. Bei Fehlen geforderter Erklärungen ist demnach ein Angebotsausschluss zwingend, wenn die Erklärung zumutbar gefordert, klar verlangt und nicht unbedeutend war. Der in § 97 Abs. 2 GWB verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter gebietet es, nur solche Angebote zu werten, die den Bedingungen der Ausschreibung entsprechen und keine wesentlichen Abweichungen enthalten.*)

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VPRRS 2013, 0452
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unangemessen niedriger Preis: Kein Zuschlag!

VK Südbayern, Beschluss vom 14.09.2007 - Z3-3-3194-1-33-07/07

1. Einem Bieter, der auf die Ausschreibung hin ein Angebot abgegeben und damit ein Interesse an dem Auftrag bekundet hat, und im Nachprüfungsverfahren die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, sein Angebot nicht als das beste Angebot zu bewerten, zur Überprüfung stellt, darf der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit der Begründung verwehrt werden, sein Angebot sei aus anderen als mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuscheiden gewesen, so dass ihm wegen der von ihm behaupteten Rechtswidrigkeit kein Schaden erwachsen sei oder drohe.*)

2. Die Darlegungslast im Rahmen der Antragsbefugnis dient nicht dazu, eine detaillierte und vollumfängliche Darstellung von Schaden und Kausalität etwa im Sinne eines zivilrechtlichen/prozessualen Schadensersatzanspruchs zu begründen, sondern orientiert sich an der Darlegung eines rechtlichen Interesses am Nachprüfungsverfahren. Sie ist einzelfallbezogen und immer abhängig von den objektiv erlangbaren Kenntnissen der Antragsteller bereits im Vergabeverfahren zu betrachten. Dass sie sich größtenteils auf Vermutungen stützen musste, ist nicht zu beanstanden. Aufgrund der für das Vergabe-und das Vergabenachprüfungsverfahren geltenden Geheimhaltungspflicht ist es dem Antragsteller in den meisten Fällen per se nicht vergönnt, mehr als nur Indizien für einen Vergaberechtsverstoß vorzutragen.*)

3. Nach den Verdingungsordnungen darf der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis (§ 25 Nr. 3 Abs. 1 VOL/A) oder auf ein Angebot erteilt werden, dessen Preis in offenbarem Missverhältnis zur Leistung steht (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A). Diese Bestimmungen dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor der Eingehung eines wirtschaftlichen Risikos, nicht jedoch dem Schutz des Bieters vor seinem eigenen niedrigen Angebot.*)

4. Die überwiegende Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A keinen grundsätzlichen Bieterschutz bezweckt. Allerdings entfaltet § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, so dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.*)

5. Eine verbindliche Maßgabe, wann die Prüfungspflicht nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 Satz1 VOL/A beginnt, enthält das Vergaberecht nicht.*)

6. Ein offenbares Missverhältnis im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A besteht nur dann, wenn das grobe Abweichen von angemessenen Preisen sofort ins Auge fällt, ohne dass es genauerer Prüfung im Einzelnen bedarf. Hierbei ist grundsätzlich auf die Endsumme des Angebots, nicht auf die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses abzustellen.*)

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VPRRS 2013, 0451
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Andere Leistung angeboten: Bieter ist auszuschliessen!

VK Südbayern, Beschluss vom 03.08.2007 - Z3-3-3194-1-32-07/07

1. Das Angebot eines Bieters ist von der Wertung auszuschließen, wenn er in den Positionen des Leistungsverzeichnisses eine andere als die vom Auftraggeber geforderte Leistung angeboten hat. Ein solches Angebot kann nicht angenommen werden, weil es den Anforderungen an das abzugebende Angebot nicht entspricht und deshalb wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen nicht zu dem beabsichtigten Vertragsschluss führen kann.*)

2. Der Auftraggeber darf die Bieter bitten, Angaben zu Hersteller und Typ der von ihnen angebotenen Produkte vorzulegen.*)

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VPRRS 2013, 0450
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter verfügt über notwendige Zulassung nicht: Ausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 25.07.2007 - Z3-3-3194-1-30-06/07

1. Das Angebot eines Bieters bleibt zu Recht unberücksichtigt, wenn es ihm an der für die Errichtung der Maßnahme notwendige Zulassung fehlt und er auch im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorläufig als Errichterfirma anerkannt war.*)

2. Der Bieter kann nicht erst im Zeitpunkt der im Rahmen der Angebotswertung erbetenen Zusendung seiner Anerkennung als Errichter der Anlagen vorbringen, dass diese Teilleistung von einem Schwesterunternehmen erbracht werden soll.*)

3. Der Nachweis der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Bieters über Kapazitäten Konzern verbundener Unternehmen ist innerhalb der Angebotsfrist zu führen.*)

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VPRRS 2013, 0449
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dienstleistungskonzession: Auftraggeber zahlt keine Vergütung!

VK Südbayern, Beschluss vom 24.09.2007 - Z3-3-3194-1-29-06/07

1. Bei einer Dienstleistungskonzession handelt es sich um einen Vertrag, bei dem sich ein Unternehmen gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet, diesem gegenüber Dienstleistungen zu erbringen. Sie ist speziell dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in der Zahlung einer Vergütung besteht, sondern in der Verleihung des Rechts, die zu erbringende Dienstleistung entgeltlich zu verwerten, wobei das Verwertungsrisiko im wesentlichen beim Auftragnehmer liegt. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass seine Leistung am Markt eventuell nicht oder in nicht ausreichendem Maße nachgefragt wird.*)

2. Der vorgesehene Betreibervertrag für die Einrichtung einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Bereich der Integrierten Leitstelle stellt eine Dienstleistungskonzession dar, die nicht nach Abschnitt 2 der VOL/A vergeben werden muss und daher nicht der vergaberechtlichen Nachprüfung nach den §§ 102 ff GWB unterliegt.*)

3. Der künftige Auftragnehmer erhält von Seiten des Auftraggebers keine Vergütung, im Gegenteil, er hat nach dem abzuschließenden Vertrag einen bestimmten Kostenansatz je Übertragungseinrichtung für Bestandskunden und Neukunden zu zahlen. Die Tatsache, dass die Integrierte Leitstelle mit Personal des Auftraggebers geführt wird und der Auftragnehmer Räumlichkeiten des Auftraggebers nutzen darf, stellt keine Zahlung einer Vergütung oder einen vergleichbaren geldwerten Vorteil dar, insbesondere auch deshalb nicht, weil der Auftragnehmer vertraglich regelt, dass beides mit den durch den Auftragnehmer zu zahlenden Kostenansatz abgegolten ist.*)

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VPRRS 2013, 0444
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Idealpreisspiegel kein zulässiger Vergleichsmaßstab für Angebote!

VK Südbayern, Beschluss vom 06.06.2007 - Z3-3-3194-1-19-05/07

1. Der Bieter hat ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass der Auftraggeber nicht ohne Vorliegen eines Aufhebungsgrunds nach § 26 Nr. 1 VOB/A aufhebt.*)

2. Der Preisabstand auf das Angebot des ausgeschlossenen Mitbieters sowie der Hinweis auf die Überprüfung der Richtigkeit der eigenen Kostenschätzung reichen ebenso wenig aus, wie die Erstellung eines Idealpreisspiegels, den Ausschluss eines Bieters nach § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A zu rechtfertigen.*)

3. Die Erstellung eines Idealpreisspiegels, in den zu jeder Leistungsposition der jeweils niedrigste Angebotspreis aller Bieter eingeflossen ist, stellt keinen zulässigen Vergleichsmaßstab der Angebote dar.*)

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VPRRS 2013, 0443
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit nicht nachgewiesen: Ausschluss rechtmäßig!

VK Südbayern, Beschluss vom 19.06.2007 - Z3-3-3194-1-18-05/07

1. Weist ein Bieter die Gleichwertigkeit des von ihm angebotenen Produkts nicht mit Abgabe des Angebots nach, ist er durch die Entscheidung des Auftraggebers -das Angebot gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A auszuschließen -nicht in seinen Rechten verletzt.*)

2. Vom Nachweis der Gleichwertigkeit kann nur in Fällen abgesehen werden, wo es sich um Angaben handelt, die im täglichen Gebrauch der Vergabestelle (Planer) Normalität sind, vorhandenes, anwendungsbereites Wissen darstellen. Hierbei geht ein Bieter aber bei Nichtnachweis immer das Risiko ein, dass er auf einen fachfremden Planer trifft.*)

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VPRRS 2013, 0442
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Vertragsbestandteile können nicht nachgefordert werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 31.05.2007 - Z3-3-3194-1-17-04/07

1. Umfasst ein Angebot laut beiliegendem Formblatt als Vertragsbestandteile u. a. das Formblatt "Tariftreueerklärung", das bei Abgabe eines Angebots immer ausgefüllt zurück zu geben ist und wurde dieses Formblatt von keinem Bieter mit Angebotsabgabe vorgelegt, weil es offensichtlich den Verdingungsunterlagen nicht beigelegen hat, kann es vom Auftraggeber nicht nachgefordert werden.*)

2. Fordert der Auftraggeber die Bieter hierzu trotzdem auf, liegt ein Vergaberechtsfehler vor, so dass die Vergabekammer aufgrund der konkreten tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dem Auftraggeber aufgeben muss, die Ausschreibung aufzuheben.*)

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VPRRS 2013, 0441
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fabrikat nach Zuschlag geändert: Kein neuer Beschaffungsvorgang!

VK Südbayern, Beschluss vom 30.05.2007 - Z3-3-3194-1-15-04/07

Die Änderung des zu liefernden Fabrikats nach erfolgter Zuschlagserteilung stellt keinen neuen Beschaffungsvorgang dar. Von einer "de-facto-Vergabe" aufgrund der Änderung des zu liefernden Produkts kann nicht ausgegangen werden.*)

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VPRRS 2013, 0440
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Vertragsbestandteile können nicht nachgefordert werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2007 - Z3-3-3194-1-14-04/07

1. Umfasst ein Angebot laut beiliegendem Formblatt als Vertragsbestandteile u. a. das Formblatt "Tariftreueerklärung", das bei Abgabe eines Angebots immer ausgefüllt zurück zu geben ist und wurde dieses Formblatt von keinem Bieter mit Angebotsabgabe vorgelegt, weil es offensichtlich den Verdingungsunterlagen nicht beigelegen hat, kann es vom Auftraggeber nicht nachgefordert werden.*)

2. Fordert der Auftraggeber die Bieter hierzu trotzdem auf, liegt ein Vergaberechtsfehler vor, so dass die Vergabekammer aufgrund der konkreten tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten dem Auftraggeber aufgeben muss, die Ausschreibung aufzuheben.*)

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VPRRS 2013, 0439
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot nicht abgegeben: Interesse an Auftrag schwer zu begründen!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.05.2007 - Z3-3-3194-1-13-04/07

Den Antragsteller trifft bei Nichtabgabe eines Angebots eine erhöhte Darlegungs-und Beweisgründungspflicht, um das erforderliche Interesse am Auftrag nachzuweisen. Der bloße, unsubstantiierte Hinweis, dass die Ausschreibung auf ein bestimmtes Fabrikat abzielt, wodurch der Wettbewerb behindert ist und andere Fabrikate zwangsläufig, aufgrund unterschiedlichen technischen Aufbaus der Hersteller untereinander, von der Leistungsbeschreibung abweichen und somit ausgeschlossen werden, genügt dieser Pflicht nicht.*)

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VPRRS 2013, 0438
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter macht falsche Angaben zum NU-Einsatz: Ausschluss !

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.07.2012 - 2 VK LSA 15/12

Erklärt ein Bieter in seinem Angebotsschreiben, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen, und ergibt sich im Aufklärungsgespräch, dass er beabsichtigt, einen Nachunternehmer einzusetzen, so ist sein Angebot auszuschließen, da er in Bezug auf seine Eignung vorsätzlich unzutreffende Erklärungen abgegeben hat.

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VPRRS 2013, 0437
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehler im Leistungsverzeichnis darf der Bieter ausnutzen!

OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 - Verg 4/13

1. Das Erkennen und Ausnutzen von Unstimmigkeiten im Leistungsverzeichnis unter entsprechender Berücksichtigung bei der Kalkulation ist zwar ein Wettbewerbsvorteil für den findigen Bieter, doch ist diese Chance jedem Beteiligten gleichermaßen eingeräumt und rechtfertigt nicht den Ausschluss des Bieters wegen Unzuverlässigkeit.

2. Den Bieter trifft keine Verpflichtung, auf Fehler im Leistungsverzeichnis hinzuweisen, soweit sich eine solche Hinweispflicht nicht aus den Bewerbungsbedingungen ergibt.

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VPRRS 2013, 0436
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bindung nur an einzelne DIN-Vorschriften ist kein Ausschlussgrund!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.03.2007 - Z3-3-3194-1-04-02/07

Die Aussage eines Bieters in dessen Begleitschreiben, die Grundlage seiner Kalkulation ist die DIN 18365, stellt keinen Ausschlussgrund nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A dar. So hat sich die Antragstellerin zwar durch ihren pauschalen Hinweis "Grundlage der Kalkulation ist die DIN 18365 -Bodenbelagsarbeiten" an diese gebunden. Durch die Formulierung ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sie auch die weiteren DIN-Vorschriften, die im Übrigen nicht ins Gewicht fallen, nicht auch anerkennt. Die Antragstellerin selbst erklärte während der mündlichen Verhandlung, dass die Vorschriften der DIN 18202 für sie verbindlich sind und sie daher keine weiteren Nachträge bei der Verklebung stellen wird.*)

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VPRRS 2013, 0435
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte Unterlagen nicht vorgelegt: Ausschluss zwingend!

VK Südbayern, Beschluss vom 05.03.2007 - Z3-3-3194-1-01-01/07

1. Werden im Rahmen der formellen Prüfung der eingegangenen Angebote Unternehmen zur Abgabe zusätzlicher bisher fehlender Unterlagen aufgefordert, die jedoch bereits mit Abgabe des Angebots vorzulegen waren, ist die Ausschreibung aufzuheben.*)

2. Ein Antragsteller kann bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens bei Aufhebung der Ausschreibung durch den Auftraggeber die für ihn negative Kostenfolge nur im Wege eines stattgegebenen Fortsetzungsfeststellungsbeschlusses abwenden.*)

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VPRRS 2013, 0431
BauvertragBauvertrag
Wie sind die Mehrkosten nach verzögertem Zuschlag nachzuweisen?

OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2012 - 16 U 831/11

1. Der Auftragnehmer kann Vergütung seiner Mehraufwendungen verlangen, wenn ein verzögerter Zuschlag eine Verschiebung der im Vergabeverfahren vorausgesetzten Bauzeit verursacht und diese Verschiebung Mehrkosten verursacht. Beruft sich der Auftragnehmer dabei auf § 2 Nr. 5 VOB/B, muss er die während der tatsächlichen Bauausführung entstandenen Kosten einerseits und diejenigen (hypothetischen) Kosten andererseits, die ihm bei Einhaltung der ursprünglich geplanten Bauzeit entstanden wären, darlegen und nachweisen.

2. Zur Darlegung der hypothetischen Kosten reicht es nicht aus, allein auf die dem Angebot zu Grunde gelegte Kalkulation zu verweisen. Der Auftragnehmer muss vielmehr beweisen können, dass er für die kalkulierten Preise über verbindliche Preiszusagen verfügt.

3. § 2 Nr. 5 VOB/B billigt dem Auftragnehmer eine Mehrkostenvergütung unter Aufrechterhaltung und Fortschreibung der ursprünglichen Preiskalkulation zu, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer über den Nachtrag weder einen nichtkalkulierten zusätzlichen Gewinn erzielt noch einen zusätzlichen Verlust erleidet. Infolge dessen bleiben auch Gewinne und Verluste des Auftragnehmers aus der Vergabe von Lieferanten- und Nachunternehmerverträgen grundsätzlich betragsmäßig erhalten.

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VPRRS 2013, 0428
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann sind Nebenangebote vergleichbar?

LG Cottbus, Urteil vom 24.02.2010 - 3 O 264/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0423
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte (hier) erfolglos!

LG Potsdam, Beschluss vom 24.11.2011 - 11 O 321/11

Grundsätzlich können die Bieter eines Vergabeverfahrens unterhalb des Schwellenwerts auch Primärrechtsschutz im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens nach §§ 935 ff ZPO verlangen.

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