Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5387 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0205VK Hessen, Beschluss vom 10.07.2002 - 69d-VK-28/2002
Der Begriff „unverzüglich“ für die Erfüllung der Obliegenheit, einen im Vergabeverfahren erkannten Verstoß gegen die Vergabevorschriften bereits nach Kenntniserlangung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen, ist in Anlehnung an BGB § 121 Abs. 2 Satz 1 auszulegen.
VolltextVPRRS 2013, 0204
VK Bund, Beschluss vom 19.07.2002 - VK 2-44/02
1. Ein Nachprüfungsantrag kann in zulässiger Weise nur in Bezug auf ein noch laufendes Vergabeverfahren gestellt werden.
2. Eine missverständliche Ausschreibung kann aufgehoben werden. Denn es ist dem Auftraggeber nicht zumutbar, den Zuschlag trotz vorhandener Missverständlichkeiten zu erteilen.
VolltextVPRRS 2013, 0203
VK Hessen, Beschluss vom 31.07.2002 - 69d-VK-14/2002
Die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses sind grundsätzlich zwingend. Änderungen eines Bieters an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Eine solche Änderung ist auch dann gegeben, wenn ein Bieter den Inhalt des Leistungsverzeichnisses in technischer Hinsicht abändert.
VolltextVPRRS 2013, 0202
OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2002 - Verg W 10/01
Bietergemeinschaften können am Vergabeverfahren als Einheit teilnehmen. Eine Erhöhung der Gebühren nach § 6 Abs. 1 BRAGO bei Beauftragung durch eine Bietergemeinschaft im Vergabenachprüfungsverfahren kommt daher nicht in Betracht.
VolltextVPRRS 2013, 0194
BayObLG, Beschluss vom 13.05.2003 - Verg 5/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0192
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2003 - Verg 57/03
1. Derjenige, der den öffentlichen Auftraggeber bei der Vorbereitung oder Durchführung des Vergabeverfahrens sachverständig unterstützt (oder unterstützen soll), ist als Bieter oder Bewerber um den betreffenden Auftrag ausgeschlossen. Der Angebotsausschluss ist zwingend und folgt - sofern nicht die Verdingungsordnungen eine § 7 Nr. 1 2. Halbsatz VOB/A 2. Abschnitt entsprechende Regelung enthalten - aus dem das gesamte Vergaberecht prägenden Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 GWB).*)
2. Es kann offen bleiben, ob ein Angebotsausschluss ausnahmsweise dann nicht in Betracht kommt, wenn festgestellt werden kann, dass die Mitwirkung des sachverständig für den Auftraggeber tätigen Bewerbers oder Bieters den Bieterwettbewerb nicht beeinträchtigen kann.*)
VolltextVPRRS 2013, 0190
OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.12.2012 - Verg W 7/12
1. Ein vom Bieter mit dem Ziel der Erlangung des Zuschlags eingeleitetes Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich zulässig, wenn der Bieter geltend macht, der ihm selbst bereits erteilte Zuschlag sei wegen Abänderung der Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber unwirksam.*)
2. Ist der Zeitpunkt für den Ausführungsbeginn bei Zuschlagserteilung wegen der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bereits verstrichen, ist ein vom Auftraggeber als solches bezeichnetes Auftragsschreiben mit einer an den Zeitablauf angepassten Terminplanung als bedingungsloser Zuschlag zu werten, wenn der Auftraggeber zwar Termine und Fristen vorgibt, jedoch zum Ausdruck bringt, dass er diese zur Disposition stellt (so auch BGH, Urteil vom 22.7.2010, VII ZR 213/08, ZfBR 2010, 814; BGH, Urteil vom 25.11.2010, VII ZR 201/08, ZfBR 2011, 235).*)
3. Der Zuschlag an den Bieter ist jedenfalls dann unbedingt und wirksam erteilt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich erklärt, nur die im Angebot angegebenen Ausführungsfristen seien verbindlich, die nachträglich vorgeschlagenen Einzelfristen dagegen nicht.*)
VolltextVPRRS 2013, 0189
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2012 - Verg W 7/12
1. Ein vom Bieter mit dem Ziel der Erlangung des Zuschlags eingeleitetes Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich zulässig, wenn der Bieter geltend macht, der ihm selbst bereits erteilte Zuschlag sei wegen Abänderung der Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber unwirksam.*)
2. Ist der Zeitpunkt für den Ausführungsbeginn bei Zuschlagserteilung wegen der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bereits verstrichen, ist ein vom Auftraggeber als solches bezeichnetes Auftragsschreiben mit einer an den Zeitablauf angepassten Terminplanung als bedingungsloser Zuschlag zu werten, wenn der Auftraggeber zwar Termine und Fristen vorgibt, jedoch zum Ausdruck bringt, dass er diese zur Disposition stellt (so auch BGH, Urteil vom 22.7.2010, VII ZR 213/08, ZfBR 2010, 814; BGH, Urteil vom 25.11.2010, VII ZR 201/08, ZfBR 2011, 235).*)
3. Der Zuschlag an den Bieter ist jedenfalls dann unbedingt und wirksam erteilt, wenn der Auftraggeber ausdrücklich erklärt, nur die im Angebot angegebenen Ausführungsfristen seien verbindlich, die nachträglich vorgeschlagenen Einzelfristen dagegen nicht.*)
VolltextVPRRS 2013, 0182
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.02.2013 - VK 1-35/12
1. Einem Nachprüfungsantrag, mit dem der Antragsteller die Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung begehrt, fehlt wegen widersprüchlichem Verhalten dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Bieter sich rügelos auf die Neuausschreibung eingelassen hat und diese wegen Rügepräklusion nicht mehr mit einem Nachprüfungsantrag angreifen kann.*)
2. Eine nicht durch § 17 VOB/A gerechtfertigte Aufhebung kann vergaberechtlich gleichwohl als rechtswidrige Aufhebung Bestand haben, wenn ein sachlich vernünftiger Grund gegeben ist und eine Verletzung des Willkürverbotes ausgeschlossen ist. Der Prüfungsmaßstab ergibt sich bei europaweiten Vergaben aus den Anforderungen der Vergaberechts-Koordinierungsrichtlinie sowie aus dem Recht der EU mit seinen Mindeststandards (Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Transparenz). Ein (faktischer) Kontrahierungszwang ist unionsrechtlich nicht gefordert.*)
3. Soweit der Auftraggeber bereits vor Zuschlagserteilung entschlossen ist, Änderungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstand vorzunehmen, ist eine spätere Änderung unter Heranziehung der Grundsätze der §§ 1 Nr. 3, 2 Nr. 5 VOB/B jedenfalls dann vergaberechtlich unzulässig, wenn damit die Möglichkeit einer empfindlichen Störung des Wettbewerbsergebnisses einhergeht. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass bei geänderter Beschaffungsabsicht eine andere Bieterreihenfolge für die Zuschlagserteilung wahrscheinlich oder nicht auszuschließen wäre.*)
VPRRS 2013, 0169
LG Aurich, Urteil vom 20.06.2008 - 3 O 1271/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0167
VK Bund, Beschluss vom 09.01.2013 - VK 2-140/12
Die Vergabe von Bauleistungen für die US-amerikanischen Truppen bzw. deren ziviles Gefolge fällt unter den Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 8 Nr. 5 GWB, denn es handelt sich um einen Auftrag aufgrund eines internationalen Abkommens im Zusammenhang mit der Stationierung von Truppen, für den besondere Verfahrensregeln gelten.
VolltextVPRRS 2013, 0165
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - Verg 56/10
1. Eine durch Handzeichen eines Rechtsanwalts "beglaubigte" Fotokopie einer Bescheinigung des Finanzamts stellt keine "gültige" Bescheinigung dar.
2. Das Fehlen einer gültigen Bescheinigung darf der öffentliche Auftraggeber nicht zum Anlass für einen Ausschluss des Angebots nehmen, ohne dem gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A Gelegenheit zu geben, die Bescheinigung nachzureichen.
VolltextVPRRS 2013, 0164
VK Saarland, Beschluss vom 27.01.2009 - 2 VK 01/2008
1. Geschäftsgebühr gemäß § 2 Abs. 2 RVG: Im Nachprüfungsverfahren ist wie im Widerspruchsverfahren (verwaltungsrechtlichen Vorverfahren) vor Zuerkennung des Gebührentatbestands Nr. 2300 RVG-VV stets zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung von Nr. 2301 RVG-VV vorliegen. Die Gebühr nach Nr. 2301 RVG-VV ist dann einschlägig, wenn die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten diese bereits im Vergabeverfahren vertreten haben.*)
2. Der Umstand, dass es sich bei einem Beteiligten um eine aus zwei Unternehmen bestehende Bietergemeinschaft handelt, kann nicht das Inansatzbringen einer Erhöhungsgebühr begründen. Auch im Nachprüfungsverfahren werden Bietergemeinschaften als ein einheitliches beteiligungsfähiges Unternehmen nach den §§ 107, Abs. 2 S. 1, 109 Abs. 1 GWB behandelt.*)
3. Der Festsetzung einer (zusätzlichen) Einigungsgebühr auf der Grundlage von Nr. 1000 RVG-VV für die Mitwirkung an einem im Vergabenachprüfungsverfahren geschlossenen Vergleich kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen werden. Die anwaltliche Vertretung im Verfahren vor der Vergabekammer gehört zu den außergerichtlichen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Verwaltungsverfahren, deren Vergütung bereits im Teil 2 des VV abschließend geregelt ist.*)
4. Erstattungsfähig sind nur die Reisekosten, die im Rahmen einer fiktiven Betrachtung eines am Standort des Beteiligten ansässigen Rechtsanwaltes zu seinem Mandanten entstanden wären. Die Wegstrecke vom Standort eines am Verfahren Beteiligten zum Sitz der erkennenden Vergabekammer ist generell als eine Entfernung zu bewerten, die einem Antrag auf Reisekostenerstattung berechtigterweise zu Grunde gelegt werden kann. Den Beteiligten bleibt es selbstverständlich unbenommen, ihren Rechtsbeistand frei zu wählen. Sie haben jedoch die zusätzliche Kostenfolge ihrer Entscheidung selbst zu tragen. Ein Abwälzen dieser Verpflichtung auf den Gegner erscheint unbillig.*)
VolltextVPRRS 2013, 0162
OLG Jena, Beschluss vom 18.05.2009 - 9 Verg 4/09
1. Weder eine unterlassene Bekanntgabe des Wertungsschemas noch die unterlassene Bekanntgabe geforderter Eignungsnachweise führen dazu, dass eine Wertung oder eine Eignungsprüfung nicht möglich ist.
2. Nach § 25 Nr. 2 VOL/A sind nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Bei der Beurteilung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einschließlich der Erbringung von Gewährleistungen erwartet werden kann.
3. Es steht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei, die von ihm für erforderlich gehaltenen Eignungsvorgaben selbst zu definieren und die von dem Bieter zu erfüllenden Anforderungen festzulegen. Die aufgestellten Erfordernisse müssen jedoch durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sein und die allgemeinen vergaberechtlichen Anforderungen, wie den Wettbewerbsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot berücksichtigen.
VolltextVPRRS 2013, 0156
VK Bund, Beschluss vom 30.12.2009 - VK 2-222/09
1. Eine unklare Anforderung darf den Bietern nicht zum Nachteil gereichen. Wie die Leistung selbst eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, erfordert es das Prinzip der Gleichbehandlung auch, eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der geforderten Erklärungen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen.
2. Entspricht das Angebot des Bieters in Bezug auf eine geforderte Erklärung zur Lohngleitung nicht den Anforderungen der Sätze 5 und 6 des § 21 Nr. 1 Absatz 2 VOB/A, hat dies grundsätzlich den zwingenden Ausschluss des Angebots zur Folge.
VolltextVPRRS 2013, 0155
VK Hessen, Beschluss vom 30.06.2008 - 69d-VK-26/2008
1. Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt immer dann vor, wenn der Bieter die zu erbringende Leistung abändert, indem er eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.*)
2. Ein Bieter, der wegen zwingender Ausschlussgründe vom Verfahren ausgeschlossen wurde, kann unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz beanspruchen, dass auch alle anderen Bieter, die zwingende Ausschlussgründe erfüllen ausgeschlossen werden, und, wenn kein wertbares Angebot mehr verbleibt, das Vergabeverfahren aufgehoben wird.*)
3. Der Fortgang des Vergabeverfahrens kann, wenn ein Angebot auszuschließen ist, grundsätzlich weder die Interessen des Bieters berühren noch kann der Bieter durch eine Nichtbeachtung vergaberechtlicher Bestimmungen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein. Da der Bieter in einem solchen Fall auf ein zu Recht auszuschließendes Angebot keinen Zuschlag erhalten kann, ist der Nachprüfungsantrag jedenfalls unbegründet. Hiervon ist eine Ausnahme lediglich dann möglich, wenn der Auftraggeber unter Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers sondern wegen mindestens gleichartiger Mängel auch das allein in der Wertung verbliebene oder sämtliche Angebote hätte ausschließen müssen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0154
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2008 - VK 13/08
1. Aufklärungsfragen oder Hinweise auf gesetzliche Regelungen begründen keinen Rügetatbestand, sondern es ist ein Rügevortrag erforderlich, in dem eindeutig Vergaberechtsverstöße moniert werden.*)
2. Die Auslegung eines Bauablaufplans hat sich gemäß §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Erklärungsempfängers zu richten. Es kommt in erster Linie auf den Wortlaut der Erklärung an.*)
3. Schreibfehler im Angebot können im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich nicht korrigiert werden. Der Bieter ist an seine Angaben gebunden, und falls er diese irrtümlich falsch angesetzt hat, bleibt ihm nur noch die Möglichkeit einer Anfechtung als Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 2. Alt. BGB.*)
4. Bei "reinen Hilfsfunktionen" wie Speditionsleistungen, Baugerätevermietungen oder Baustofflieferanten handelt es sich nicht um Nachunternehmerleistungen. Möchte allerdings ein Tochterunternehmen auf den Mitarbeiter- und Gerätepool der Muttergesellschaft zurückgreifen, so ergibt sich aus der bloßen Zugehörigkeit zu einem Unternehmensverbund noch keine automatische Verfügungsmöglichkeit. Es handelt sich um einen Nachunternehmereinsatz, bei dem der Nachweis zu erbringen ist, dass über die Kapazitäten des konzernverbundenen Unternehmens verfügt werden kann.*)
VolltextVPRRS 2013, 0137
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12
1. Als Zuschlagskriterien sind alle Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen.
2. Zuschlagskriterien, die projektbezogene oder noch nicht im Rahmen der allgemeinen Eignungsprüfung "verbrauchte" Eignungskriterien heranziehen, sind unzulässig.
VolltextVPRRS 2013, 0133
VK Südbayern, Beschluss vom 08.07.2008 - Z3-3-3194-1-20-06/08
1. Wenn Bieter in Bezug auf die Ausschreibung eine Abrede - hier der Austausch von Einheitspreisen bei 26 von 65 Titeln - getroffen haben, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, sind deren Angebote von der Wertung zwingend auszuschließen. Öffentliche Auftraggeber haben ungesunde Begleiterscheinungen, wie z. B. Wettbewerb beschränkende Verhaltensweisen, zu bekämpfen.*)
2. Eine essentielle und unverzichtbare Grundvoraussetzung jeder Auftragsvergabe ist die Sicherstellung eines geheimen Wettbewerbs zwischen den beteiligten Bietern. Nur dann, wenn jeder Bieter die ausgeschriebene Leistung in Unkenntnis der konkurrierenden Angebote, Angebotsgrundlagen und Angebotskalkulationen anbietet, kommt überhaupt ein echter Wettbewerb zustande.*)
3. Eine den Wettbewerb beschränkenden Absprache erfordert keine ausdrückliche Verständigung zwischen zwei Unternehmen darüber, wer welche Leistung zu welchem Preis anbietet. Sie ist vielmehr in aller Regel schon dann verwirklicht, wenn ein Angebot in Kenntnis der Bedingungen des Konkurrenzangebots erstellt wird.*)
4. Ob jedoch ein Fall des § 298 StGB vorliegt, ist für das Verfahren vor der Vergabekammer nicht relevant und somit nicht weiter aufzuklären.*)
VolltextVPRRS 2013, 0126
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.06.2010 - VK 2-22/10
Ist ein Nebenangebot nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben, dass sich die Vergabestelle ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann, ist es von der Wertung auszuschließen.
VolltextVPRRS 2013, 0124
VK Bund, Beschluss vom 09.11.2010 - VK 3-108/10
Weist die Ausschreibung bei der Beschreibung des einzusetzenden Materials beispielhaft auf einen bestimmten Hersteller hin und ist den Bietern gleichzeitig gestattet, gleichwertige Fabrikate anzubieten, sind gleichwertige Fabrikate ohne Weiteres ausdrücklich zugelassen. Bietet ein Bieter gleichwertiges Fabrikat an, handelt es sich nicht um ein Nebenangebot, sondern um ein als „Nebenangebot“ bezeichnetes (Haupt-)Angebot. Ein Ausschluss als nicht zugelassenes Nebenangebot ist insoweit unzulässig.
VolltextVPRRS 2013, 0123
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2009 - Verg 64/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0121
OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 3/12
Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.
VPRRS 2013, 0120
OLG Hamburg, Beschluss vom 02.10.2012 - 1 Verg 2/12
Hat ein Bieter den Inhalt der Auftragsbekanntmachung zumindest kursorisch zur Kenntnis genommen, so löst dies eine unverzügliche Rügepflicht für all jene Vergaberechtsverstöße aus, die einem markterfahrenen Unternehmen bei laienhafter Wertung sofort ins Auge fallen mussten.
VPRRS 2013, 0115
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.09.2010 - VK 2-29/10
1. Werden die für einen Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise von einem Bewerber nicht vorgelegt, darf dieser Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
2. Ein Bewerber, der die Unzumutbarkeit einer Vorgabe der Vergabestelle nicht rechtzeitig rügt, muss damit rechnen, dass er von dem Verfahren ausgeschlossen wird, wenn es die Forderung nicht erfüllt.
VolltextVPRRS 2013, 0114
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2010 - Verg 62/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0104
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2009 - Verg 69/08
1. Der Begriff des öffentlichen Bauauftrags erfasst auch einen entgeltlichen Vertrag über Aushub und Verfüllarbeiten. Das gilt auch, wenn der Auftrag auch die Entsorgung von Ausfüllungsmaterial (Bauschutt) beinhaltet, diese Dienstleistungselemente jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung haben.
2. Die Pflicht des öffentlichen Aufraggebers, ein auf erste Sicht ungewöhnlich niedriges Angebot zu überprüfen, hat bieterschützenden Charakter zugunsten des Bieters, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Gesamtpreises von einem Ausschluss bedroht wird. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A entfaltet jedoch keine bieterschützende Wirkung zugunsten eines (lediglich) konkurrierenden Bieters.
3. Erkennt der Antragsteller einen Rechtsverstoß erst im Nachprüfungsverfahren, besteht gegenüber dem Auftraggeber keine Rügeobliegenheit.
VolltextVPRRS 2013, 0103
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2009 - Verg 70/08
1. Ein unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten erloschenes Angebot führt nicht dazu, dass das Angebot auch vergaberechtlich hinfällig ist. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert und unter der Geltung des öffentlichen Haushaltsrechts im Einzelfall sogar dazu gehalten, den Zuschlag auf ein verfristetes Angebot zu erteilen.
2. Der Auftraggeber darf ein Angebot nicht mit der bloßen Begründung ausschließen, es sei erloschen.
VolltextVPRRS 2013, 0102
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2013 - Verg 32/12
Die Postdienstleistung der förmlichen Zustellung gemäß § 33 PostG (Postzustellungsauftrag) ist keine Universaldienstleistung im Sinne von Art. 3 ff Richtlinie 97/67/EG und ist daher auch bei der Erbringung der Leistung durch einen Universaldienstleister nicht gemäß § 4 Nr. 11 b Satz 1 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit.*)
VolltextVPRRS 2013, 0096
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.08.2009 - L 21 KR 45/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0093
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2009 - Verg 52/09
Erfüllt ein Bieter die in den Bewerbungsbedingungen eindeutig enthaltene Forderung, mit dem Angebot eine detaillierte Gesamtkalkulation – sog. Urkalkulation - in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen, nicht, ist sein Angebot unvollständig und damit zwingend von der Wertung auszuschließen.
VolltextVPRRS 2013, 0085
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2012 - Verg 47/12
1. Ausschließlich privat genutzte Gebäude entsprechen nach allgemeinem Verständnis weder dem Kriterium der Gemeinnützigkeit noch der Öffentlichkeit.
2. Die Nachforderungsmöglichkeit des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A gilt nur für fehlende Erklärungen und Nachweise. Eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen oder Nachweise besteht nur, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen.
VolltextVPRRS 2013, 0083
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.2010 - Verg 3/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0077
VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2010 - VK-26/2010
1. Bezüglich der Vollmacht, andere Mitglieder einer Bietergemeinschaft vertreten zu können, können für das Verfahren vor der Vergabekammer, welches mit einem Verwaltungsakt endet, keine höheren Anforderungen gestellt werden als sie sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz und der Verwaltungsgerichtsordnung, hier § 67 Absatz 6 VwGO, ergeben. Die Vertretungsbefugnis kann jederzeit während des Nachprüfungsverfahrens nachgewiesen werden.*)
2. Die Anforderung zur Erbringung des Nachweises, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt zu haben, kann, anders als ein Nachweis zur technischen / wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, nicht durch den Hinweis auf ein anderes Unternehmen erfüllt werden.*)
3. Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt unabhängig von der Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Die Vergabestelle ist deshalb nicht gehalten, von sich aus zu prüfen, ob das betroffene Unternehmen aufgrund seiner Mittel, seines Kreditrahmens, seiner Auftragslage etc. voraussichtlich in der Lage sein wird, den ausgeschriebenen Vertrag zu erfüllen und es sich deshalb "leisten" kann, Steuerrückstände auflaufen zu lassen.*)
VolltextIBRRS 2013, 0620; IMRRS 2013, 0433
OVG Hamburg, Urteil vom 27.08.2010 - 1 Bf 149/09
1. Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen des Demokratie-und Rechtsstaatsprinzips an Innovationsabgaben (Gesetzesvorbehalt, mittelbare Staatsverwaltung).*)
2. Die beitragsähnliche Sonderabgabe entspricht den an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion zu stellenden Anforderungen. Sie verletzt nicht den Gleichheitssatz, weil sie nur von den Grundeigentümern und nicht den Mietern erhoben wird.*)
3. Es handelt sich um ein Gesetz zur Förderung der Wirtschaft, für das der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit keinen Gebrauch gemacht hat.*)
4. Die Abgabenerhebung führt nicht zu einer unzulässigen Beihilfe. In dem vorliegenden Fall musste der Vorhabenträger nicht im Wege eines Vergabeverfahrens (Ausschreibung) ausgewählt werden.*)
5. Zur rückwirkenden Heilung einer Abgabenverordnung.*)
VolltextVPRRS 2013, 0076
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2010 - VK 55/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0073
VK Düsseldorf, Beschluss vom 03.09.2010 - VK-28/2010
1. Ein echter Wettbewerb ist nur möglich, wenn eine so weit wie möglich die vertraglichen Leistungen bzw. die Rahmenbedingungen zutreffend beschreibende Vergabeunterlage vorliegt. Es kommt insoweit nicht darauf an, ob die Vergabestelle bereit ist, Veränderungen / Verkürzungen des Leistungsumfanges so zu honorieren, dass dem jeweiligen Vertragspartner kein Schaden entsteht. Der vergaberechtlich beachtliche, fehlerhafte Umstand liegt darin, dass in diesem Fall Angebote miteinander verglichen werden, in denen kalkulatorisch unterschiedliche Ansätze für Leistungen enthalten sind, die nicht notwendig in die Kalkulation hätten eingestellt werden müssen.*)
2. Andererseits ist ein transparenter Wettbewerb nicht zu vereinbaren mit einer beliebig oft wiederholten Angebotsabgabe. Dies gilt besonders dann, wenn bereits eine Submission stattgefunden hat.*)
VolltextVPRRS 2013, 0072
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 23.05.2012 - C-159/11
Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, insbesondere Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und d, Art. 2, Art. 28 sowie Anhang II, Kategorien 8 und 12, ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegensteht, die den Abschluss von Vereinbarungen in Schriftform zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einer öffentlich-rechtlich konstituierten Universität über die Erforschung und Bewertung der Erdbebenanfälligkeit von Krankenhausbauten erlaubt, die nach den nationalen Vorschriften über die Sicherheit von Bauwerken und insbesondere von strategischen Gebäuden gegen eine die für die Erbringung der Leistung getragenen Kosten nicht übersteigende Gegenleistung durchzuführen sind, wenn die den Auftrag ausführende Universität die Eigenschaft eines Wirtschaftsteilnehmers besitzen kann.
VolltextVPRRS 2013, 0071
KG, Urteil vom 22.10.2010 - 21 U 143/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0068
VK Berlin, Beschluss vom 07.06.2012 - VK-B1-6/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0061
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.07.2012 - VK 2-14/12
1. Der Auftraggeber muss - abhängig vom jeweiligen Einzelfall - für die Angebotswertung kein bis in letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, das Gefahr liefe, endlos und unpraktikabel zu werden. Der Wertungsspielraum des Auftraggebers auf der letzten Ebene der Angebotswertung darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen. Von daher ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der Auftraggeber auf der vierten Stufe der Angebotswertung in einem Restbereich eine freie Wertung vorbehält.
2. Der Wertungsspielraum kann dahingehend überprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wund der Wertung keine sachwidrigen Erwägungen zu Grunde gelegt wurden.
VolltextVPRRS 2013, 0060
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.08.2012 - VK 2-23/12
1. Ein öffentlicher Auftraggeber, der im Hinblick auf die Eignungsprüfung die Vorlage bestimmter Unterlagen als Mindestanforderung verlangt, ist hieran gebunden und darf nicht zugunsten eines Bieters auf die Erfüllung der Mindestanforderung verzichten.
2. Der dem öffentlichen Auftraggebern bei der Eignungsprüfung grundsätzlich zustehende Beurteilungs- und Ermessensspielraum wird durch die Festlegung von Mindestanforderungen eingeengt. Erfüllt ein Bieter die Mindestanforderungen nicht, ist er zwingend von der Wertung auszuschließen
VolltextVPRRS 2013, 0058
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2011 - Verg 64/10
Der öffentliche Auftraggeber darf sich nicht darauf beschränken, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen und bekannt zu machen, sondern hat den Bietern auch die zur Ausfüllung eines Zuschlagskriteriums aufgestellten Unterkriterien und deren Gewichtung mitzuteilen, um so die Transparenz des Verfahrens und die Chancengleichheit der Bieter zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur für im Voraus, d.h. vor der Veröffentlichung und Versendung der Verdingungsunterlagen, sondern auch für nach diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber aufgestellte Unterkriterien jedenfalls immer dann, wenn nicht auszuschließen ist, dass die nachträglich aufgestellten Kriterien und Gewichte den Inhalt der Angebote hätten beeinflussen können, wenn sie vor Erstellung der Angebote bekannt gewesen wären.
VolltextVPRRS 2013, 0045
VK Arnsberg, Beschluss vom 14.05.2012 - VK 6/12
Die Forderung nach Durchführung eines Funktionstest ist unzulässig, wenn nur ein Bieter über die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt und die anderen Bieter deshalb kein Angebot abgeben können.
VolltextVPRRS 2013, 0041
OLG München, Beschluss vom 31.01.2013 - Verg 31/12
Der Auftraggeber kann sich, wenn er eine Gesamtbaumaßnahme in mehrere Ausschreibungen unterteilt, jedenfalls dann nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung des Auftragswerts berufen, wenn sich die Parameter für die Schätzung erheblich geändert haben.*)
VPRRS 2013, 0039
VK Südbayern, Beschluss vom 21.12.2012 - Z3-3-3194-1-22-05/12
1. Auftraggeber können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb dann vergeben, wenn im Anschluss an einen Wettbewerb der Auftrag an den Gewinner oder an einen Preisträger des Wettbewerbes vergeben werden muss. Im letzteren Fall müssen alle Preisträger des Wettbewerbes zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden.
2. Wird ein Auftrag nach einem Realisierungswettbewerb an den Gewinner vergeben, ohne dass davor eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht wurde, so handelt es sich um eine unzulässige de-facto-Vergabe.
VolltextVPRRS 2013, 0031
VK Münster, Beschluss vom 17.01.2013 - VK 22/12
1. Die Vergabestelle kann bereits in der Bekanntmachung ihr Ermessen i.S.v. § 19 Abs. 3 SektVO ausüben und die Interessenten darauf hinweisen, dass bestimmte Eignungsnachweise nicht nachgefordert werden.*)
2. Ihre Ermessenserwägungen kann die Vergabestelle auch in einem Nachprüfungsverfahren noch konkretisieren, solange keine Manipulationsgefahr besteht.*)
3. Fehlerhafte Eignungsnachweise, bei denen ganz geringfügige materiell-inhaltliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können, sind keine "fehlenden" Erklärungen i.S.v. § 19 Abs. 3 SektVO, so dass keine Nachforderungsmöglichkeit besteht.*)
VolltextVPRRS 2013, 0030
VK Bund, Beschluss vom 20.12.2012 - VK 3-132/12
1. Definiert der Auftraggeber die kaufmännischen Rahmenbedingungen des abzuschließenden Vertrags, indem er neben Pauschalpreiselementen auch solche Vergütungsbestandteile vorgibt, die vom Erfolg des Auftragnehmers abhängig sind, liegt in der Abgabe eines Pauschalpreises eine Abweichung von den Vergabeunterlagen.
2. Werden Preise nicht an der vom Auftraggeber dafür vorgesehenen und damit an der richtigen Stelle angegeben, fehlt es im Rechtssinne an der Angabe des geforderten Preises.
VPRRS 2013, 0027
VK Münster, Beschluss vom 12.09.2012 - VK 18/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0024
OLG Naumburg, Urteil vom 20.12.2012 - 2 U 92/12
1. Bei einem vergaberechtswidrigen Ausschluss eines Angebots kann ein Anspruch des Bieters auf Ersatz seines positiven Interesses, also seines Interesses an der Auftragserteilung, ausnahmsweise dann bestehen, wenn der öffentliche Auftraggeber den ausgeschriebenen Auftrag tatsächlich erteilt hat und der übergangene Bieter bei rechtmäßigem Verlauf des Vergabeverfahrens den Auftrag hätte erhalten müssen.*)
2. Legt ein Bieter im Rahmen der Ausschreibung eines Bauauftrags als Einheitspreisvertrag ein - zugelassenes - Nebenangebot mit einem Pauschalpreis vor, und hat der Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen eindeutig für alle Nebenangebote den Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem Hauptangebot innerhalb der Angebotsfrist verlangt, so ist das Nebenangebot nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) VOB/A 2006 auszuschließen, wenn es einen solchen Nachweis nicht enthält.*)
3. Bei Tiefbauarbeiten sind unerwartete Baugrundverhältnisse mit Auswirkungen auf die auszuführenden Leistungen oder Mengenabweichungen nicht selten, so dass die nach § 5 Nr. 1 lit. b) VOB/A 2006 vorgesehenen Voraussetzungen für den Abschluss eines Pauschalpreisvertrages - in Fällen, in denen die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist - regelmäßig nicht erfüllt sind.*)
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