Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5387 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
VPRRS 2012, 0131VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.06.2010 - VK 1 -17/10
Die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert und dem Antragsteller allenfalls die immaterielle Befriedigung verschafft, dass auch der von der Vergabestelle vorgesehene Zuschlagsaspirant nicht zum Zuge kommt, stellt eine Form unzulässiger Rechtsausübung
- auf der Ebene des materiellen Vergaberechts - dar, die einem Bieter nach dem die gesamte Rechtsordnung beherrschenden Wertungsgedanken des § 242 BGB versagt ist.
VolltextVPRRS 2012, 0130
VK Sachsen, Urteil vom 05.03.2012 - 1/SVK/003-12
1. Ein Vergabenachprüfungsverfahren hat sich in der Sache erst dann erledigt, wenn der Auftraggeber den gerügten Punkten inhaltlich abgeholfen hat. Führt der Auftraggeber lediglich eine Neuwertung durch, bei der nicht alle behaupteten Vergaberechtsverstöße beseitigt werden, kann der Antragsteller diese in dem Vergabenachprüfungsverfahren weiter verfolgen.*)
2. Eine Prüfung der Auskömmlichkeit eines Angebotes nach § 27 Abs. 1 Satz 1 SektVO ist nicht bereits dann veranlasst, wenn ein Bieter nicht vor Ort ansässig ist.*)
3. Eine Beschränkung der Zulassung von Nebenangeboten auf bestimmte Positionen des Leistungsverzeichnisses ist im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung zulässig. Nebenangebote, die sich auf andere Positionen des Leistungsverzeichnisses beziehen, sind dann zwingend von der weiteren Wertung auszuschließen und dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Dies ergibt sich im Anwendungsbereich der SektVO aus den übergeordneten Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz.*)
VolltextVPRRS 2012, 0127
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.05.2010 - VK 2-15/10
Der Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren ist begründet, wenn entgegen der in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, ein anderes Prüfinstitut zur Erstellung eines ausführlichen Prüfungsberichtes beauftragt wurde.
VolltextVPRRS 2012, 0125
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2011 - U (Kart) 12/11
1. Personalvorhaltekosten des Auftragnehmers wegen verzögerter Zuschlagserteilung sind vom Auftraggeber nur dann zu ersetzen, wenn sich die Verzögerung als Verletzung einer Verhaltenspflicht darstellt. Das setzt voraus, dass der Auftragnehmer auf eine unmittelbar zu erwartende Beauftragung vertrauen darf.
2. Die Mitteilung der Absicht, das Angebot des Auftragnehmers annehmen zu wollen, begründet im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung keinen Vertrauenstatbestand. Der Auftragnehmer muss vielmehr damit rechnen, dass sich die Zuschlagserteilung aufgrund eines Nachprüfungsantrags verzögern kann.
3. Das Risiko, dass infolge einer Verzögerung des Vergabeverfahrens Material und Fremdleistungen zu höheren Preisen eingekauft werden müssen, trägt der Bieter.
4. Macht der Auftragnehmer Mehrkosten aus einer Vergabeverzögerung und aus Bauzeitverschiebungen aufgrund von Bauentwurfsänderungen geltend, ist eine gestaffelte Mehrkostenermittlung vorzunehmen.
VolltextVPRRS 2012, 0118
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2012 - 12 A 1217/11
Werden Bauleistungen für ein gefördertes Projekt ohne zureichenden Grund statt im vorrangigen Offenen Verfahrens im Nichtoffene Verfahren vergeben, liegt darin ein schwerer Verstoß gegen die Vorschriften der VOB/A, der zu einer Rückforderung der Fördermittel führt.
VolltextVPRRS 2012, 0115
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.10.2011 - 27 W 1/11
1. In einem Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte können den Bietern bei einer Verletzung von Vergaberegeln, denen der Auftraggeber unterworfen ist, Ansprüche auf Unterlassung eines Vertragsabschlusses zustehen.
2. Dieser Unterlassungsanspruch ist nicht auf willkürliche Handlungsweisen des Auftraggebers beschränkt und kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden.
VolltextIBRRS 2012, 1075
LG Wiesbaden, Urteil vom 25.01.2012 - 5 O 72/10
Ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Zeitraum zwischen Vorlage der Schlussrechnung und dem Empfang der Schlusszahlung sowie der Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche Sicherheit in Höhe von 8 % (Kumulation von Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % und Gewährleistungsbürgschaft über 3 %) zu leisten, ist die entsprechende Sicherungsabrede nach § 307 BGB unwirksam.*)
VolltextVPRRS 2012, 0113
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.02.2012 - 11 B 1187/11
1. Eine Rechtsstreitigkeit betreffend das Vergabeverfahren zum Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 EnWG zur Nutzung kommunalen Wegeeigentums ist nicht von den Verwaltungsgerichten, sondern von den Zivilgerichten zu entscheiden.*)
2. Zu einem Einzelfall betreffend den vorläufigen Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach § 46 EnWG.*)
VolltextVPRRS 2012, 0112
OLG München, Urteil vom 15.03.2012 - Verg 2/12
1. Zur Frage, unter welchen Umständen sich eine Vergabestelle nicht auf den Zugang einer Absage - Email berufen kann.*)
2. Gibt ein Einzelunternehmen ein Angebot ab, ist es nicht ohne weiteres zulässig, sich für einen geforderten Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren auf Umsätze dritter Unternehmen zu berufen.*)
3. Eine Abänderung einmal eingereichter Eignungsnachweise ist in der Regel nicht zulässig.*)
VolltextVPRRS 2012, 0109
EuGH, Urteil vom 15.03.2012 - Rs. C-574/10
Wird die Sanierung eines Gebäudes in drei einzelne Verträge aufgeteilt, so ist der Gesamtwert dieser Verträge maßgelich für die Frage, ob die Sanierung öffentlich ausgeschrieben werden muss.
VolltextVPRRS 2012, 0108
KG, Urteil vom 08.12.2011 - 2 U 11/11
1. Für eine Vergabesperre bedarf es keiner besonderen gesetzlichen Ermächtigung.
2. Ein Auftraggeber kann ein konkretes Angebot jedenfalls dann beurteilungsfehlerfrei ausschließen, wenn der Bieter schwerwiegende Rechtsverstöße begangen hat und der Auftraggeber ihn deshalb zu Recht als unzuverlässig ansieht.
3. Insbesondere Rechtsverstöße von einigem Gewicht, die sich unmittelbar auf die Auftragsdurchführung beziehen, können die Grundlage für eine Vergabesperre sein. Für eine Vergabesperre außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens müssen die Umstände, auf die die Sperre gestützt wird, allerdings geeignet sein, den Ausschluss generell zu rechtfertigen. Dagegen ist es nicht erforderlich, dass sich die Unzuverlässigkeit aus besonders schweren Verfehlungen ergibt.
VolltextVPRRS 2012, 0106
VK Nordbayern, Beschluss vom 09.02.2012 - 21.VK-3194-43/11
1. Das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. §§ 8 EG Abs. 1, 19 EG Abs. 8 VOL/A verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, die Kriterien so klar zu definieren, dass alle Bieter gleichermaßen erkennen, worauf es bei der Wertung der Angebote entscheidend ankommen wird. Die vorzulegenden Nachweise müssen nach Inhalt, Art und Zeitpunkt der Vorlage eindeutig gefordert worden sein. Die Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers sind ggf. aus der objektiven Sicht eines verständigen, fachkundigen und mit der Ausschreibung vertrauten Bieters auszulegen.*)
2. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Dem steht der klare Wortlaut des § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A entgegen. Es liegt vielmehr im Ermessen des Auftraggebers, ob er fehlende Erklärungen oder Nachweise nachfordert. Es ist anerkannt, dass der Begriff "kann" im Vergaberecht dem Auftraggeber ein Ermessen einräumt. Eine Nachforderungspflicht ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die entsprechende Regelung im Bereich der Bauaufträge ( § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A ) zwingend ist.*)
3. Bei der inhaltlichen Eignungsprüfung, zu der auch die Prüfung der Zuverlässigkeit des Bieters gehört, hat der Auftraggeber eine Prognoseentscheidung darüber zu treffen, ob von dem betreffenden Bieter unter allen heranzuziehenden Gesichtspunkten eine einwandfreie und vertragsgemäße Auftragsdurchführung zu erwarten ist. Hierbei hat die VSt einen Beurteilungsspielraum, der im Vergabenachprüfungsverfahren nur beschränkt nachprüfbar ist. Unter anderem ist zu prüfen, ob der der Eignungsprüfung zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt und bei der Eignungsbewertung berücksichtigt worden ist, ob allgemeine Bewertungsmaßstäbe eingehalten worden sind und ob sachwidrige Erwägungen dabei eine Rolle gespielt haben. *)
VolltextVPRRS 2012, 0105
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.02.2012 - 2 Verg 15/11
1. Verlangt der Auftraggeber, dass bei der Abgabe zugelassener technischer Nebenangebote die sich aus den Abweichungen zum Leistungsverzeichnis ergebenden Änderungen der Baustoffmengen nachvollziehbar erläutert werden, zählen diese zum Nebenangebot geforderten Angaben zu den Erklärungen i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A.*)
2. Ein Nebenangebot darf wegen des Fehlens dieser Angaben nicht ausgeschlossen werden, ohne dass der Auftraggeber dem Bieter nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A zuvor Gelegenheit zur nachträglichen Vorlage der Erklärungen binnen sechs Kalendertagen gegeben hat.*)
3. Die Pflicht des Auftraggebers zur Nachforderung fehlender Erklärungen ist auch im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm bei bloßen Erläuterungen zur Mengenkalkulation des seinem Inhalt nach feststehenden Nebenangebots nicht ausgeschlossen.*)
VolltextVPRRS 2012, 0104
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2011 - 1 VK 43/11
1. Eine Rüge auf der Grundlage einer bloßen Vermutung kann nicht verlangt werden.
2. Angebote, die die geforderten Preise nicht enthalten, sind grundsätzlich auszuschließen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. c VOB/A). Insbesondere fehlt es an der Angabe der geforderten Preise, wenn das Angebot auf einer Mischkalkulation beruht.
VolltextVPRRS 2012, 0103
OLG Stuttgart, Urteil vom 07.12.2010 - 10 U 48/10
1. Etwaige Vorbehalte des Bieters gegen die Bedingungen der Ausschreibungen müssen eindeutig sein. Anderenfalls kommt der Vertrag mit dem ausgeschriebenen Inhalt zustande.
2. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung darf jeder Beteiligte darauf vertrauen, dass sich der jeweils andere vergaberechtskonform verhalten will.
3. Da Änderungen der Vergabeunterlagen vergaberechtswidrig sind und zwingend zum Ausschluss des Angebots führen, sind nachträgliche Erklärungen des Bieters im Zweifelsfall dahingehend auszulegen, dass sie keine Änderungen des ursprünglichen Angebots enthalten.
VolltextVPRRS 2012, 0102
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.11.2011 - 1 VK LSA 31/11
Das Erfordernis zur Mengennennung in Nebenangeboten ist als eine Erklärung im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A mit der Folge einzustufen, dass vor einer Herausnahme des Nebenangebotes aus der Wertung wegen Nichtangabe abgeforderter Mengenangaben eine erfolglose Nachfristsetzung gegenüber dem säumigen Anbieter auftraggeberseitig erfolgen muss.*)
VolltextVPRRS 2012, 0100
VK Nordbayern, Beschluss vom 04.01.2012 - 21.VK-3194-40/11
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller einen Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Anwendung des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159) nicht entgegen; jedenfalls dann nicht, wenn die Rüge nicht verspätet, sondern gar nicht erhoben wurde.*)
VolltextVPRRS 2012, 0099
VK Nordbayern, Beschluss vom 03.02.2012 - 21.VK-3194-42/11
1. Darf ein Auftraggeber wegen unheilbarer Mängel des Vergabeverfahrens keinem Bieter den Zuschlag erteilen, hat ein Bieter bei der Neuausschreibung der Leistung eine "zweite Chance". In einem solchen Fall ist der Bieter auch ohne wertbares eigenes Angebot antragsbefugt.*)
2. Die am Auftrag interessierten Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, bei der Vorbereitung ihrer Angebote nicht nur vom Bestehen, sondern auch von der Tragweite der Zuschlagskriterien Kenntnis zu nehmen. Zur Tragweite gehört nicht nur die Gewichtung selbst, sondern auch die Umrechnungsformel bei der Wertung - wie etwa zur Umrechnung der Angebotspreise in Punkte.*)
VolltextVPRRS 2012, 0098
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.07.2010 - 19 U 109/09
1. Verständigen sich die Bauvertragsparteien darauf, dass eine andere als die vertraglich vereinbarte Variante zur Ausführung kommen soll, ohne allerdings eine Regelung über die dafür zu zahlende Vergütung zu treffen, scheidet eine Preisbildung nach § 2 Nr. 5 oder Nr. 8 Abs. 2 VOB/B aus. Denn eine solche Vertragsänderung beruht weder auf einer (einseitigen) Anordnung der Auftraggebers noch stellt sie eine auftragslose oder in eigenmächtiger Abweichung vom Auftragnehmer erbrachte Leistung dar.
2. Die fehlende vertragliche Regelung über die Höhe der Preise für die erbrachte Leistung ist vielmehr (vorrangig) im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln. Ansonsten ist (nachrangig) § 632 Abs. 2 BGB als gesetzliche Auslegungsregel heranzuziehen.
VolltextVPRRS 2012, 0097
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2012 - Verg W 1/12
1. Im Rahmen eines vergaberechtlichen Verhandlungsverfahrens gibt es immer nur ein gültiges Angebot eines jeden Bieters, das im Laufe des Verfahrens modifiziert und aktualisiert oder ausdrücklich unverändert aufrecht erhalten bleibt. Mit der Abgabe eines modifizierten Angebotes bringt der Bieter dem Erklärungsempfänger gegenüber zum Ausdruck, dass er das ursprüngliche Angebot nur in der modifizierten aktuellsten Fassung gegen sich gelten lassen möchte.
2. Zwar steht dem Sektorenauftraggeber grundsätzlich ein größerer Beurteilungsspielraum zu, jedoch ist es anerkannt, dass die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des § 97 GWB, insbesondere das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot, auch in Vergabeverfahren nach der SektVO entsprechend gelten.
3. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist unzulässig, wenn sie eine wettbewerbsbeschränkende Abrede i.S. von § 1 GWB darstellt. Maßgeblich ist, ob ein Unternehmer bereit ist, sich allein um die Auftragsvergabe zu bewerben oder ob dem wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännisch vernünftige Gründe entgegenstehen. In solchen Fällen ist von der Zulässigkeit der Bietergemeinschfat auszugehen.
4. Von einem ungewöhnlich niedrigen Preis ist auszugehen, wenn der angebotene Gesamtpreis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im Einzelnen erforderlich ist und die Unangemessenheit sofort ins Auge fällt. dazu kommen muss eine Marktverdrängungsabsicht.
5. Es liegt eine gegen das Vergaberecht verstoßende Wettbewerbsverfälschung und -verzerrung vor, wenn ein Unternehmen der öffentlichen Hand eine für den Wettbewerb relevante Tätigkeit auf einem bestimmten Markt aufnimmt, obwohl es dies nicht darf, und darin durch den öffentlichen Auftraggeber durch die Auftragsvergabe unterstützt wird.
VolltextVPRRS 2012, 0094
VK Hessen, Beschluss vom 08.02.2012 - 69d-VK-02/2012
Ein vom Gesetzgeber nicht vorgesehenes Rechtsschutzverfahren für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte kann nicht dadurch begründet werden, dass ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag unterhalb des Schwellenwerts europaweit ausschreibt.
VolltextVPRRS 2012, 0075
OLG Köln, Urteil vom 31.01.2012 - 3 U 17/11
1. Ersatz seines entgangenen Gewinns kann ein grundsätzlich ersatzberechtigter übergangener Bieter nur dann erhalten, wenn er ohne den Verstoß und bei auch ansonsten ordnungsgemäßer Vergabe den Zuschlag hätte erhalten müssen.
2. Ist in den Verdingungsunterlagen eine Leistungszeit von 16 Tagen vorgesehen und bezeichnet ein Bieter dies in seinem Begleitschreiben als nicht realisierbar, so hat er sein Angebot unter der Bedingung einer Abänderung der vorgegebenen Leistungszeit abgegeben. Eine solche Änderung der Verdingungsunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
VolltextVPRRS 2012, 0071
LG Bonn, Urteil vom 31.03.2011 - 14 O 81/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2012, 0068
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.12.2011 - 11 Verg 8/11
1. Ein (vermeintlicher) Vergabeverstoß, von dem der Bieter durch Akteneinsicht Kenntnis erlangt, muss so rechtzeitig im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden, dass keine Verzögerung des Verfahrens eintritt.*)
Erhält der Bieter längere Zeit vor der mündlichen Verhandlung Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie des Vergabevermerks, so ist die darauf gestützte Rüge eines Dokumentationsmangels präkludiert, wenn sie erstmals in einem nachgelassenen Schriftsatz im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor der Vergabekammer vorgetragen wird. Eine Rüge, die die Vergabekammer zu Recht als präkludiert ansieht, kann auch im Beschwerdeverfahren nicht mehr geltend gemacht werden.*)
2. Das Gleichbehandlungsgebot verpflichtet die Vergabestelle, die Angebote aller Bieter auszuschließen, die aufgrund unterschiedlicher gleichwertiger Mängel zwingend auszuschließen sind (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2007 - 17 Verg 5/06, ibr-online). Von einem gleichwertigen Mangel ist auch auszugehen, wenn ein Angebot schon aus formalen Gründen (fehlende Eignungsnachweise) und ein anderes aus materiellen Gründen (mangelnde Eignung) auszuschließen ist.*)
VolltextVPRRS 2012, 0066
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.2011 - 1 VK 29/11
1. Alle Erklärungen, die der Auftraggeber dadurch, dass er sie gefordert hat, als Umstände ausgewiesen hat, deren Vorlage für die weiteren Entscheidungen relevant sein sollen, haben vorzuliegen, da ansonsten keine in jeder Beziehung vergleichbare Angebote vorliegen. Unerheblich ist hierbei, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.
2. Dem § 5 Abs. 6 VOF lässt sich nicht entnehmen, dass es unzulässig sei, den Nachweis darüber, dass Unterauftragnehmer zur Verfügung steht, bereits mit dem indikativen Angebot zu fordern.
3. § 5 Abs. 6 VOF richtet sich an die Bieter, die schon von sich aus die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vorzulegen haben, wenn sie Unterauftragnehmer einzusetzen gedenken.
4. § 5 Abs. 6 VOF regelt nicht die Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt der Auftraggeber seinerseits den Nachweis, ob Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, verlangen kann.
VolltextVPRRS 2012, 0065
VK Sachsen, Beschluss vom 05.12.2011 - 1/SVK/043-11
1. Die Vorschrift des § 9 Abs. 1 VOL/A, wonach die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) grundsätzlich zum Vertragsgegenstand zu machen sind, ist bieterschützend. Allerdings lässt § 9 Abs. 1 VOL/A ein Abweichen von den Bestimmungen der VOL/B zu. Der Ausschluss der VOL/B bedingt deshalb noch keine Verletzung von Bieterrechten.
2. Der öffentliche Auftraggeber ist gehalten, in den Vertragsbedingungen für eine angemessene Risikoverteilung zu sorgen. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, bestimmt sich bei einer VOL/A-Vergabe nach den allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätzen der Gleichbehandlung, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz.
VolltextVPRRS 2012, 0064
VK Lüneburg, Beschluss vom 14.02.2012 - VgK-05/2012
1. Die Rüge muss angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich innerhalb von 1 bis 3 Tagen erfolgen. Auch bei einer ggf. notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfüllt eine Rügefrist von mehr als einer Woche das Zeitkriterium des § 107 Abs. 3 GWB zumindest regelmäßig nicht. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.
2. Eine Rüge per Telefax, die erst nach den üblichen Bürozeiten der Vergabestelle eingeht, gilt erst am darauf folgenden Arbeitstag als zugegangen.
3. Die Rechtsprechung des EuGH vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159) steht der Präklusionsregelung des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht entgegen.
4. Die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit des Beteiligten eines Feuerwehrbeschaffungskartells setzt nicht nur voraus, dass das betroffene Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt, personelle Konsequenzen zieht und Compliance-Maßnahmen zur Vorbeugung ergreift, um vergleichbaren Verstößen vorzubeugen. Vielmehr sind auch Pläne zur Schadenswiedergutmachung beim Mutterunternehmen einzuholen.
5. Ohne Beteiligung an der Schadenswiedergutmachung, sei es zunächst in Gestalt der Mitwirkung an der Schadensaufklärung, ist angesichts der außerordentlich schweren Rechtsverletzungen bei dem in Rede stehenden Feuerwehrbeschaffungskartell eine Wiederherstellung der vergaberechtlichen Zuverlässigkeit nicht denkbar.
6. Auch die Insolvenz des Auftragnehmers ist ein möglicher Grund, die vergaberechtliche Eignung zu verneinen.
7. Ein Nachprüfungsantrag ist unbegründet, wenn das Angebot von den technischen Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht.
VolltextVPRRS 2012, 0052
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.02.2012 - 2-03 O 151/11
1. Ein Anspruch auf Ersatz des positiven Interesses ist nur dann gegeben, wenn feststeht, dass dem Bieter bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen.
2. Demgegenüber besteht ein Anspruch auf das positive Interesse nicht, wenn das Angebot des Schadensersatz begehrenden Bieters von der Vergabe zwingend auszuschließen war.
VolltextVPRRS 2012, 0050
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.04.2010 - VK 2-9/10
1. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB kann aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 2010 (Rs. C-406/08) derzeit grundsätzlich nicht angewandt werden.*)
2. Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen das Vergaberecht im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB ist die Erkenntnismöglichkeit eines durchschnittlichen Bieters.*)
3. Der Bieter soll aufgrund der Bekanntmachung klar und zweifelsfrei erkennen können, ob er für die Abgabe eines Angebots in Frage kommt. Er muss sich anhand der Bekanntmachung überlegen können, ob er die geforderten Nachweise erbringen kann und auf welche Weise.*)
4. Bei einem vorgeschalteten Teilnahmeverfahren ist die Eignung grundsätzlich anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise zu prüfen.*)
VolltextVPRRS 2012, 0047
VK Lüneburg, Beschluss vom 04.10.2011 - VgK-26/2011
1. Bei der Vorschrift des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB handelt es sich um eine Präklusionsregel unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben. Der Bieter soll Verfahrensfehler nicht auf Vorrat sammeln. Die Rügepflicht aus § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Bieters von den Tatsachen.
2. Der Preis ist nach dem deutschen Vergaberecht zwar das wichtigste, aber nicht das allein entscheidende Kriterium. Dazu kommen weitere Zuschlagskriterien wie etwa Qualität, technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften usw.
3. Im Gegensatz etwa zu Lieferleistungen haben qualitative Aspekte bei Dienstleistungen immer auch Bezug zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieterunternehmens und damit zu Eignungskriterien im Sinne des § 6 Abs. 3 VOL/A. Daher ist ein striktes Auseinanderhalten im Einzelfall schwierig.
4. Gem. § 14 Abs. 3 VOL/A ist die gesamte Dokumentation des Vergabeverfahrens, einschließlich der Angebotsöffnung, vetraulich und sorgfältig zu behandeln, um etwa Konkurrenten keine Kenntnis der Angebotsinhalte vor der Zuschlagserteilung zu ermöglichen und somit einen unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Neben der direkten Weitergabe der Niederschruft stellen auch andere Angaben daraus, die in anderer Form, wie z.B. durch eine Presemittelung der Vergabestelle verlautbart werden, einen Verstoß gegen des Geheimhaltungsverbot der Niederschrift dar.
VolltextVPRRS 2012, 0046
VK Lüneburg, Beschluss vom 23.09.2011 - VgK-36/2011
1. Die grds. auftraggeberschützende Norm des § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A entfaltet einen Bieterschutz nur, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Preisangebots fordert.
2. Bieterschutz gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A ist gegeben, wenn Angebote mit einem unverhältnismäßig niedrigen Preis in der zielgerichteten Absicht einer Marktverdrängung abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden.
3. § 16 Abs. 6 Satz 2 VOL/A schützt auch den Wettbewerber, der sich gleichfalls an der Ausschreibung beteiligt hat und zu Recht erwartet, dass seinem Angebot nicht ein unseriös kalkuliertes Angebot vorgezogen wird, bei dem die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung möglicherweise nicht sichergestellt ist.
4. Die Frage, ab welchem Preisabstand der Auftraggeber Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben muss, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Auftragsgegenstand und von der Marktsituation ab. Für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist eine Differenz zum nächsthöheren Gebot i.H.v. 20% als Orientierungshilfe angemessen.
5. Die 20% Schwelle ist jedoch nur als Indiz heranzuziehen. Etwa bei leistungsfähigeren Bietern kann es verschiedenste Gründe geben, im Einzelfall auch ein nicht auskömmliches oder jedenfalls sehr knapp kalkuliertes Angebot abzugeben. Solche Angebote sind im Sinne eines Wettbewerbs erwünscht, solange an der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung keine Zweifel bestehen.
6. Erscheint einem Auftraggeber der günstigste Preis zu niedrig, so hat er auf Aufklärung durch den Bieter hinzuwirken und darf nicht von unzureichend ermittelten Sachverhalten oder irrealistischen eigenen Vergleichszahlen ausgehen.
VolltextVPRRS 2012, 0045
VK Bund, Beschluss vom 08.07.2011 - VK 1-75/11
Nach § 19 Abs. 3 SektVO kann der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise grundsätzlich nachfordern. Das dem Auftraggeber hierbei zustehende Ermessen ist allerdings auf Null reduziert, wenn nach den Bewerbungsbedingungen die Nachforderung von "allen zu Preisen gehörigen Unterlagen" von vornherein ausgeschlossen ist. Liegt dem Angebot eines Bieters das geforderte Kalkulationsschlussblatt über die Gesamtangebotssumme nicht bei und sind die darin geforderten Angaben auch nicht den weiteren Angebotsunterlagen zweifelsfrei zu entnehmen, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
VolltextVPRRS 2012, 0044
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.04.2010 - VK 1-4/10
Von der Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB kann aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159) derzeit kein Gebrauch gemacht werden.
VolltextVPRRS 2012, 0042
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.02.2010 - VK 1-53/10
1. Sog. Cent-Preise rechtfertigen nur dann einen Ausschluss des Angebots, wenn nachweislich eine Mischkalkulation vorliegt oder Preise in Abweichung von der Kalkulation unvollständig angegeben werden.
2. Die Kalkulation ist Angelegenheit und Risiko des Bieters. Niedrig kalkulierte Preise führen grundsätzlich nicht zum Angebotsausschluss wegen Unzuverlässigkeit des Bieters. Ein Ausschlussgrund ist erst dann gegeben, wenn der Gesamtpreis des Angebots unauskömmlich ist.
VolltextVPRRS 2012, 0039
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2011 - VgK-52/2011
1. Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB kann erst dann entfallen, wenn die Zuschlagerteilung auf das Angebot der jeweiligen Antragstellerin von vornherein und offensichtlich ausgeschlossen ist, weil z.B. etwaige Gründe zum Ausschluss der Antragstellerin evident vorliegen.
2. Die Begründung eines Nachprüfungsantrags muss zwingend eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit zugehöriger Sachverhaltsdarstellung enthalten. Bei einem Vortrag "ins Blaue hinein" - nämlich ohne konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für einen möglichen Vergaberechtsverstoß - ist dagegen die Vergabekammer von der Notwendigkeit einer Sachaufklärung von Amts wegen gem. § 110 Abs. 1 GWB entbunden.
3. Gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gilt ein Zeitraum innerhalb von ein bis drei Tagen.
4. Eine spätere, deutlich nach Ablauf der gesetzten Frist vorgebrachte Veränderung eines konkretisierten Angebotsinhaltes ist eine nachträgliche Änderung des Angebots und als solche gemäß § 18 Satz 2 VOL/A-EG nicht zulässig.
5. Die in § 18 VOL/A-EG enthaltene allgemeine Aufklärungsbefugnis ist mit einem Nachverhandlungsverbot verbunden. Sie soll die anderen Bieter davor schützen, dass einem Bieter die Gelegenheit eingeräumt wird, durch nachträgliche Änderung seines Angebots einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu erzielen.
6. Der öffentliche Auftraggeber ist bei einer geringen Abweichung (unter 20 %) nicht zur weiteren Aufklärung des Preises nach § 19 Abs. 6 VOL/A-EG als ungewöhnlich niedrig verpflichtet.
VolltextVPRRS 2012, 0038
VK Niedersachsen, Beschluss vom 28.07.2011 - VgK-27/2011
1. Die katholische Kirche in Deutschland ist weder institutioneller öffentlicher Auftraggeber i.S d. § 98 Nr. 1 GWB, noch ein solcher i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB.
2. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft sui generis ist die katholische Kirche eine juristische Person des öffentlichen Rechtes und kann daher in bestimmten Fällen funktionaler öffentlicher Auftraggeber i. S. des § 98 Nr. 5 GWB sein.
3. Bei einer Domsanierung handelt es sich am ehesten um die Errichtung einer Erholungs- oder Freizeiteinrichtung. Der Begriff der Freizeiteinrichtung gem. § 98 Nr. 5 GWB ist dabei als wertungsfreier Sammelbegriff für alle Orte zu verstehen, die von der überwiegenden Mehrzahl der Benutzer während deren Freizeit aufgesucht werden. Darunter fallen im Zweifel auch Orte der Religionsausübung, wenn sie zugleich die Funktion einer historisch oder kulturell bedeutsamen Stätte innehaben.
4. § 98 Nr. 5 GWB enthält keine Wertung, sondern ausschließlich die bundesgesetzliche Übernahme der europarechtlichen Definition von Baumaßnahmen im öffentlichen Interesse.
VolltextVPRRS 2012, 0037
LG Köln, Urteil vom 01.02.2011 - 27 O 202/10
1. Die Ausgleichsregelungen in §§ 24 und 25 BBodSchG stellen keine abschließenden Sonderregelungen beim Auftreten von Bodenkontaminationen dar, die eine Anwendbarkeit der Regelungen der VOB/B, insbesondere über Nachträge gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B, ausschliessen können.
2. Grundsätzlich darf der Bieter auf die Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung vertrauen. Diese Vermutung der Vollständigkeit führt dazu, dass Leistungen, die nicht im Vertrag erwähnt sind, auch nicht mit den Vertragspreisen abgegolten sind. Findet sich daher in einer Leistungsbeschreibung kein Hinweis auf eine Kontamination, braucht der Bieter auch keinen Aufwand für die Bewältigung dieses Baugrundproblems in seinem Preis einzurechnen.
3. Der Auftragnehmer ist zu eigenen Bodenuntersuchungen nicht verpflichtet, wenn die Leistungsbeschreibung bestimmte Bodenklassen nach DIN 18300 vorsieht.
4. Die isolierte klageweise Geltendmachung von Nachträgen ist zulässig, solange die Schlussrechnung noch nicht gestellt ist.
VolltextVPRRS 2012, 0036
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.05.2011 - 1 VK LSA 58/10
1. Die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB verstößt nicht gegen höherrangiges europäisches Recht.*)
2. Der Zeitpunkt der inhaltlichen Kenntnisnahme von der anwaltlich aufbereiteten Infopost ist vorliegend mit dem Zeitpunkt des Erkennens der vermeintlichen Vergaberechtswidrigkeit des Auftraggeberverhaltens gleichzusetzen.*)
3. Es kann nicht von einer bloßen Verdachtsrüge gesprochen werden, wenn im Bekanntmachungstext die Zulassung von Nebenangeboten unter gleichzeitiger Festlegung des ausschließlichen Zuschlagskriteriums Preis angegeben ist und der Bieter diesbezüglich eine anwaltliche Infopost vorab erhalten hat.*)
4. Wenn die anwaltliche Beratung durch die anwaltliche Infopost bereits erfolgte, ist eine am sechsten Tag erfolgte Rüge nicht mehr unverzüglich.*)
VolltextVPRRS 2012, 0033
VK Berlin, Beschluss vom 26.04.2011 - VK B 2-3/11
1. Zur Abgrenzung von Bauauftrag und Dienstleistungsauftrag.*)
2. Die Statthaftigkeit eines Nachprüfungsantrags hat die Vergabekammer, unabhängig von der Erfüllung der Rügeobliegenheiten, nach objektiven Kriterien und der objektiven Sachlage zu beurteilen.*)
3. Die fehlerhafte Wahl der Verdingungsordnung, die zur nationalen an Stelle einer europaweiten Ausschreibung führt, unterfällt der Rügepflicht, wenn sie aus den Verdingungsunterlagen erkennbar ist.*)
VolltextVPRRS 2012, 0032
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.03.2011 - 15 Verg 2/11
1. Die Begriffe "Erklärungen und Nachweise" in § 19 VOL/A-EG sind weit zu verstehen. Deshalb können sämtliche (fehlenden) Angaben - mit Ausnahme der gesondert von § 19 Abs. 2 Satz 2 VOL/A-EG angesprochenen (wesentlichen) Preisangaben - nachgefordert werden.
2. Die Vergabestelle ist jedoch in Ausübung des ihr zukommenden Ermessens nicht gehindert, von einer Nachforderung abzusehen. Einen Anspruch auf die Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise gewährt § 19 Abs. 2 VOL/A-EG nicht.
3. Auch wenn die Vergabestelle das ihr im Rahmen des § 19 Abs. 2 VOL/A-EG eingeräumte Ermessen bei der Entscheidung über den Ausschluss nicht ausgeübt, ist der Ausschluss eines Angebots nicht vergaberechtswidrig, wenn der fehlenden Erklärung für die Wertung der Angebote ein besonderer Stellenwert zukommt.
VolltextVPRRS 2012, 0029
VK Bund, Beschluss vom 15.12.2011 - VK 3-155/11
1. Die Auslegung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß §§ 133, 157 BGB analog nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen.
2. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht notwendigerweise bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung zu begründen; es genügt, wenn die Begründung unverzüglich nachgeholt wird.
VolltextVPRRS 2012, 0028
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2011 - Verg 11/11
1. Negative Preisangaben sind nicht per se fehlende Preisangaben. Auch negative Preise sind grundsätzlich Preise.
2. Die Angabe negativer Preise stellt jedenfalls dann keine Mischkalkulation dar, wenn negative Preise bei Leistungspositionen angeboten werden, deren Ausführung zur teilweisen Nichterbringung anderer Leistungen führt, diese nicht erbrachten Leistungen aufgrund von Übermessungsregeln der VOB/C aber dennoch bei der Abrechnung zu berücksichtigen sind.
VolltextVPRRS 2012, 0027
VK Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2011 - VgK-40/2011
1. Bei der Bestimmung des Auftragsgegenstands hat der Auftraggeber grundsätzlich die volle Planungs- und Vertragsfreiheit hinsichtlich der von ihm gewünschten Bauleistung.
2. Dieser Freiheit sind Grenzen durch die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung und ggf. öffentlich-rechtlichen Anforderungen gezogen. Darunter fällt auch das Gebot der produktneutralen Ausschreibung.
3. Eine Ausnahme von dem Gebot der produktneutralen Ausschreibung kann gerechtfertigt sein, wenn europaweit kein anderes Unternehmen/Produkt existiert, das auf der Basis gesicherter Erkenntnis zur Auftragserfüllung in der Lage ist bzw. den Bedarf des Auftraggebers erfüllen kann. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast.
VolltextVPRRS 2012, 0026
VK Lüneburg, Beschluss vom 01.09.2011 - VgK-42/2011
1. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus, etwa die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches oder wenn eine (konkrete) Wiederholungsgefahr in Bezug auf einen nach Auffassung des Antragstellers vor Erledigung begangenen Vergabeverstoß zu besorgen ist.
2. Sind an einem Verfahren lediglich zwei Bieter beteiligt hat und das Verfahren das Stadium kurz vor Erteilung des Zuschlags erreicht, besteht eine echte Chance auf Zuschlagserteilung, wenn der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt mit seinem Angebot auf Platz 1 stand. Damit ist ein Feststellungsinteresse gegeben.
VolltextVPRRS 2012, 0024
VK Bund, Beschluss vom 06.07.2011 - VK 1-60/11
1. Der öffentliche Auftraggeber kann nicht dazu gezwungen werden, die Gründe für die Wahl bestimmter Zuschlagskriterien im Vergabevermerk detailliert niederzulegen.
2. Auch die Gründe für die Auswahl bestimmter Leistungsoptimierungskriterien sind der Nachprüfung durch die Vergabekammer entzogen.
3. Die zeitnahe Dokumentation des Vergabeverfahrens kann auch elektronisch erfolgen.
VolltextVPRRS 2012, 0022
VK Arnsberg, Beschluss vom 22.01.2009 - VK 32/08
Das Angebot eines Bieters ist auszuschließen, wenn es an dem erforderlichen Nachweis eines Ratings einer unabhängigen Rating-Agentur fehlt, obwohl dieser Nachweis unmissverständlich und unzweifelhaft bei Vorlage des Angebotes gefordert wurde.
VolltextVPRRS 2012, 0021
VK Hessen, Beschluss vom 15.01.2007 - 69d-VK-63/2006
1. Von einem Bieter mit seinem Angebot abgegebene Tariftreueerklärungen er-setzen die fehlenden, von der Vergabestelle geforderten Nachunternehmerer-klärungen nicht, weil deren Inhalt nicht deckungsgleich ist.*)
2. Sinn und Zweck einer Nachunternehmererklärung ist es, sicherzustellen, dass der Bieter mit der Leistung des Nachunternehmers verbindlich disponieren kann. Das ist auch dann der Fall, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Anspruch aus der Nachunternehmererklärung für die Bietergemeinschaft geltend machen kann.*)
3. Wenn die Erbringung eines von der Vergabestelle geforderten Nachweises objektiv unmöglich ist, ist die Forderung der Vergabestelle unbeachtlich.*)
VolltextVPRRS 2012, 0020
VK Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2011 - VgK-46/2011
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2012, 0018
VK Lüneburg, Beschluss vom 03.11.2011 - VgK-47/2011
Verlangt die Vergabestelle von einem Bieter die Aufklärung des Angebotsinhalts und macht der Bieter keinerlei verwertbare Angaben, kann sein Angebot unberücksichtigt bleiben.
VolltextVPRRS 2012, 0017
VK Niedersachsen, Beschluss vom 26.08.2011 - VgK-34/2011
1. Der Eindruck eines unangemessen niedrigen Preises kann aufgrund eines Vergleichs mit Preisen eingegangener Konkurrenzangebote, aber auch auf der Grundlage von Erfahrungswerten bei wettbewerblicher Preisbildung - z. B. anhand früherer vergleichbarer Ausschreibungen - gewonnen werden.
2. Die Frage, ab welchem Preisabstand der Auftraggeber Anlass zu Zweifeln an der Angemessenheit des Preises haben muss, hängt vom Einzelfall, insbesondere vom Auftragsgegenstand und von der Marktsituation ab. Bezugspunkt für die prozentuale Abweichung ist das nächst höhere Angebot.
3. Eine Vereinheitlichung dieser Werte ist allerdings nicht geboten. Es kommt vielmehr auf den Einzelfall an. Für den Liefer- und Dienstleistungsbereich bietet die 20%-Schwelle eine Orientierungshilfe.
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