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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5387 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

VPRRS 2010, 0136
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Ausschluss bei gesondertem und eindeutigem Hinweis"Alternative"

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2009 - Verg 30/09

Ein Hauptangebot ist nicht wegen unzulässiger Änderung der Verdingungsunterlagen auszuschließen, wenn ein Bieter die zwingend anzubietende Leistungsbestandteile sowie alternative Leistungspositionen erkennbar gesondert ausweist und die Inhalte insoweit eindeutig sind.

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VPRRS 2010, 0133
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der ursprünglichen Ausschreibung - Neuausschreibung!

EuGH, Urteil vom 22.04.2010 - Rs. C-423/07

Sollen Bauwerke, die in der veröffentlichten Vergabebekanntmachung und in den Ausschreibungsbedingungen nicht benannt waren, ebenfalls ausgeführt werden (hier: teilweise drei- und vierspurige Bau einer Autobahn statt des ursprünglich zweispurigen Baus), so darf kein Zuschlag erfolgen. Vielmehr bedarf es einer neuen Ausschreibung.

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VPRRS 2010, 0132
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Öffentliche Auftraggeber haben Recht auf Aufklärung eines Angebots

VK Lüneburg, vom 15.12.2009 - VgK-63/2009

1. Von § 98 Nr. 2 GWB werden juristische Personen des privaten Rechts erfasst, die von der öffentlichen Hand überwiegend finanziert werden oder bei denen die öffentliche Hand den beherrschenden Einfluss infolge Aufsicht oder mehrheitlicher Beteiligung ausübt und die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllen. Erfasst werden damit vor allem Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand im Bereich der Daseinsvorsorge. Merkmal der Sektorenauftraggeber im Sinne des Vierten Abschnitts der VOL/A oder der VOB/A ist es hingegen gerade, dass Wirtschaftlichkeitsaspekte Vorrang vor Vorsorgeüberlegungen haben.

2. Ein Nichtabhilfeschreiben nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss einen ausdrücklichen Hinweis enthalten, dass der Auftraggeber der Rüge nicht abhelfen will.

3. Gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A können Angebote ausgeschlossen werden, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Dieses Ermessen reduziert sich durch Selbstbindung eines Auftraggebers aber immer dann auf Null und damit auf einen zwingenden Ausschluss des Angebotes, sobald der Auftraggeber mit der Vergabebekanntmachung, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder den sonstigen Vergabeunterlagen Nachweise und Belege zu Mindestbedingungen erhebt, in dem er ihre Vorlage ausdrücklich mit Angebotsabgabe verlangt und auf einen zwingenden Ausschluss im Falle der Nichtbeifügung oder nicht rechtzeitigen Beifügung hinweist.

4. Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Bewertung der Bewerbereignung ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser Spielraum engt sich jedoch dann ein, wenn der Auftraggeber selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von zulässigen Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist dann an diese Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.

5. Die Möglichkeit der Angebotsaufklärung nach § 24 VOL/A darf ein öffentlicher Auftraggeber nur nutzen, um Zweifel über die Angebote der Bieter zu beheben. Das Recht des öffentlichen Auftraggebers zur Aufklärung eines Angebotes darf jedoch nicht dazu führen, dass einem Bieter Gelegenheit gegeben wird, ein Angebot im Zuge der Aufklärungsverhandlung ggf. so zu ändern, nachzubessern oder zu vervollständigen, dass dieses wertbar und damit zuschlagsfähig wird.

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VPRRS 2010, 0131
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sachaufklärung von Amts wegen; Eigenschaften eines Nebenangebotes

VK Lüneburg, vom 08.01.2010 - VgK-68/2009

1. Bei einem Vortrag "ins Blaue hinein" ist die Vergabekammer von der Notwendigkeit einer Sachaufklärung von Amts wegen gem. § 110 Abs. 1 GWB entbunden.

2. Ein Nebenangebot muss den vertraglich vorausgesetzten Zweck unter allen technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten mindestens ebenso erfüllen wie das Hauptangebot und so für den Auftraggeber geeignet sein. Es muß gegenüber dem Hauptangebot eine gleichwertige Qualität aufweisen, in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht die Anforderungen der Vergabestelle erfüllen, ohne teurer zu sein oder die Qualität der ausgeschriebenen Bauleistung übertreffen, dabei aber preislich im Rahmen der Hauptangebote bleiben.

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VPRRS 2010, 0130
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein subjektives Recht auf Unterlassen der Fortsetzung des Verfahrens?

OLG Schleswig, Urteil vom 09.04.2010 - 1 U 27/10

Anspruchsbegründende Wirkung vermögen Erstmaßnahmen der Vergabestelle auszulösen, die die Bewerbungs- bzw. Auftragschancen eines Bieters konkret und in rechtswidriger Weise gefährden. Die Durchführung einer Angebotseröffnung gehört nicht dazu.

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VPRRS 2010, 0129
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Notwendiger Inhalt einer Rüge?

VK Südbayern, Beschluss vom 10.12.2009 - Z3-3-3194-1-59-10/09

Notwendiger Inhalt einer Rüge ist, dass der Auftraggeber in der Rolle eines "verständigen Dritten" objektiv erkennen können muss, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften gesehen wird. Eine Bitte um die Beantwortung von in einem Schreiben aufgeworfener Fragen reicht hierzu nicht aus.

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VPRRS 2010, 0128
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verstoß gegen § 9 VOB/A: Fortsetzung des Vergabeverfahrens?

LG Flensburg, Urteil vom 22.03.2010 - 4 O 67/10

Die Fehlerhaftigkeit der Ausschreibungsunterlagen begründet keinen Anspruch darauf, den Submissionstermin bis zur Entscheidung der Vergabeprüfstelle hinauszuschieben. Eine weitgehende Verpflichtung kann bei Abwägung der beiderseitigen Interessen aus dem zwischen den Parteien bestehenden vorvertraglichen Schuldverhältnis nicht abgeleitet werden.

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VPRRS 2010, 0127
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.01.2010 - VgK-74/2009

1. Ein Bieter darf sich nicht mutwillig einer positiven Kenntnisnahme von vermeintlichen, anschließend im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens geltend gemachten Vergabeverstößen verschließen.

2. Die Frage, ob ein vertraglich aufgebürdetes Wagnis ungewöhnlich und damit unzulässig ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art und Umfang der nachgefragten Leistung sowie unter Beachtung des Gesichtspunkt der Branchenüblichkeit zu klären. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass § 8 Abs. 1 Nr. 3 VOL/A nicht ausschließt, dass die Beteiligten den Rahmen des Zulässigen ausschöpfen.

3. Ist eine einseitige Verlängerungsoption hinreichend bestimmt und insbesondere hinsichtlich Laufzeit und Umfang eindeutig begrenzt, so wird dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis im Sinne des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A aufgebürdet, wenn er in der Lage ist, die entsprechenden Risiken zu kalkulieren.

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VPRRS 2010, 0122
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Versäumnis der Nennung von Mindestanforderungen für Nebenangebote

VK Münster, Beschluss vom 11.12.2009 - VK 23/09

1. Versäumt die Vergabestelle, den Interessenten Mindestanforderungen für Nebenangebote zu nennen, dann ist sie verpflichtet, alle Nebenangebote aus der Wertung zu nehmen. Auf die Gleichwertigkeit kommt es dann nicht mehr an.*)

2. Als Nebenangebote werden Vorschläge eines Bieters angesehen, die in technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht eine andere Lösung anbieten und eben nicht nur ein alternatives - aber gleichwertiges- Produkt benennen.*)

3. Die Vergabestelle bestimmt allein den Gegenstand und Inhalt der Beschaffung. Die Grenze wird erst erreicht, wenn eine wettbewerbsfeindliche Verengung des Angebotsmarktes eintritt.*)

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VPRRS 2010, 0119
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zusätzliche Unterlagen in verschlossenen Umschlägen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2010 - Verg 12/10

Zu der Frage, welche Bedeutung die Übergabe von Unterlagen mit dem Angebot in einem gesondert verschlossenen Umschlag hat, die Öffnung des Umschlags vom Bieter unter eine Bedingung gestellt wird.

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VPRRS 2010, 0116
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Nebenangebots wegen Abweichung

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.02.2009 - VgK-57/08

1. Von vornherein unzulässig sind solche Nebenangebote oder Sondervorschläge, bei denen die konkurrierenden Bieter bei objektiver Betrachtung nicht damit rechnen konnten, dass sie angeboten werden.

2. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie von den verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen, namentlich von den festgelegten Mindestbedingungen für Nebenangebote abweichen.

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VPRRS 2010, 0114
BauvertragBauvertrag
Spekulativ überhöhter Einheitspreis: Vermutung der Sittenwidrigkeit

BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - VII ZR 160/09

1. Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen außerordentlich überhöht (hier: um mehr als das achthundertfache), weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.

2. Diese Vermutung kann nur durch Angaben zur Preisbildung widerlegt werden, die den Schluss auf ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben ausschließen (gegen OLG Jena, IBR 2009, 634).

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VPRRS 2010, 0111
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
ÖPP und Wettbewerblicher Dialog: Welche Überarbeitungsfristen?

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2009 - VK 17/09

1. Dass sich ein Antragsteller unter den von ihm als vergaberechtswidrig angegriffenen Bedingungen nicht weiter an dem Vergabeverfahren beteiligt, lässt sein Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen, wenn die weitere Teilnahme als nicht zumutbar erscheint.

2. Der Dialog ist eine Art "Vorverfahren zur Bestimmung des Auftragsgegenstandes".

3. Im Verhandlungsverfahren darf der öffentliche Auftraggeber den Bietern feste Fristen für die Überarbeitung ihrer Lösungsvorschläge setzen.

4. Die Nachprüfungsinstanzen können die Fristenregelung des Auftraggebers nur darauf überprüfen, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, der zu Grunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt wurden und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.

5. Die Umstände, die auf eine Angemessenheit der Frist schließen lassen, müssen nicht mit einer prozessualer Tatsachenfeststellung entsprechenden Gewissheit feststehen. Vielmehr reicht es aus, wenn die Umstände auf einer gesicherten Erkenntnis der Vergabestelle beruhen.

6. Im wettbewerblichen Dialog hat jeder Teilnehmer Anspruch darauf, dass ihm die Position, die er nach Abschluss einer Dialogphase erreicht hat, von einem anderen Teilnehmer nicht mit Verspätung wieder abgenommen wird.

7. Ein Zuschnitt der Überarbeitungsfrist auf eine kleine Anzahl von Teilnehmern kann bei besonderer Eilbedürftigkeit gerechtfertigt sein.

8. Die sukzessive Beschränkung auf immer weniger Verhandlungspartner mit dem Ergebnis, dass am Ende nur noch ein Bewerber verbleibt, ist für sich noch keine Diskriminierung.

9. Die Regel des "echten Wettbewerbes" ist auch dann noch gewahrt, wenn der öffentliche Auftraggeber die Zahl der Teilnehmer bis auf minimal zwei reduziert.

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VPRRS 2010, 0109
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorabgestattung des Zuschlags

VK Münster, Beschluss vom 22.01.2010 - VK 29/09 E

Die Interessen der Antragsgegnerin an einer Vorabgestattung des Zuschlags für den vor ihr beantragten Teil an der Gesamtbaumaßnahme rechtfertigen hier gemäß § 115 Abs. 2 GWB ausnahmsweise die Zuschlagserteilung auf den Teilbereich.*)

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VPRRS 2010, 0108
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Abweichung nur bei unmissverständlichen Vorgaben!

VK Münster, Beschluss vom 11.02.2010 - VK 29/09

1. Es ist zwischen der formellen und materiellen Eignungsprüfung zu unterscheiden. Die inhaltliche Überprüfung von Referenzen erfolgt im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung; insoweit steht der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zu, der nur beschränkt nachprüfbar ist.*)

2. Bei Abweichungen eines Bieterangebots von den in den Verdingungsunterlagen gemachten Vorgaben, müssen die Vorgaben in den Verdingungsunterlagen klar und unmissverständlich sein. Etwaige Zweifel gehen nicht zu Lasten der Bieter.*)

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VPRRS 2010, 0103
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bzgl. nicht geforderter Nachweise ist nur Mindeststandard einzuhalten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2009 - Verg 37/09

1. Der öffentliche Auftraggeber hat Erklärungen - wie etwa ein Tragfähigkeitsnachweis von Rammpfählen -, welche die Bieter mit dem Angebot vorlegen sollen, in den (mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelten) Vergabeunterlagen eindeutig und unmissverständlich anzugeben, so dass sie aus der maßgebenden Sicht eines fachkundigen, verständigen Bieters als solche einwandfrei zu erkennen sind.

2. Verlangt der Auftraggeber solche Nachweise nicht, so werden eingehenden Angebote zwar auf die Einhaltung der Mindestanforderungen überprüft; dies ist jedoch nicht mit einer an die Bieter gerichteten Aufforderung gleichzusetzen, deren Einhaltung bereits mit dem Angebot nachzuweisen ist.

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VPRRS 2010, 0097
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Substantiierte Rüge bei Vergaberechtsverstoß

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2009 - VK 2-51/09

1. In Fällen, in denen der Bieter ein unverschuldetes Informationsdefizit hat, muss es genügen, dass er konkrete Tatsachen vorträgt, die den hinreichenden Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes begründen. Jedoch reicht die bloße Negierung der Vollständigkeit der Angebote ohne weiteren Tatsachenvortrag für eine substantiierte Rüge nicht aus.

2. Die Voraussetzungen der Antragsbefugnis unter dem Gesichtspunkt der Schadensdarlegungslast sind erfüllt, sofern insoweit die schlüssige Behauptung des Bieters vorliegt, dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Zuschlagserteilung hätte.

3. Ergibt sich aus den Vergabeunterlagen nicht eindeutig, dass eine bestimmte Erklärung schon mit dem Angebot vorliegen muss, so kann deren Fehlen bei Angebotsabgabe den Ausschluss nicht rechtfertigen.

4. Bei der Prüfung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, bei der der Vergabestelle ein Bewertungsspielraum zusteht. Die Nachprüfungsbehörden haben sich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Prognose eine hinreichende Tatsachengrundlage hat und sich innerhalb des der Vergabestelle im Einzelfall zustehenden Spielraums bewegt.

5. Bei Dienstleistungen mit mehrjähriger Vertragslaufzeit setzt die Eignung nicht voraus, dass ein Bieter, der sich um einen Auftrag bemüht, bereits bei der Angebotsabgabe "auf Vorrat" über sämtliche sachlichen und personellen Ressourcen verfüg, die im Falle der Auftragserteilung benötigt werden.

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VPRRS 2010, 0096
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibungspflicht von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand?

EuGH, Urteil vom 25.03.2010 - Rs. C-451/08

1. Der Begriff "öffentliche Bauaufträge" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18/EG setzt nicht voraus, dass die Bauleistung, die Gegenstand des Auftrags ist, in einem gegenständlichen oder körperlich zu verstehenden Sinn für den öffentlichen Auftraggeber beschafft wird, wenn sie diesem unmittelbar wirtschaftlich zugutekommt. Die Ausübung von städtebaulichen Regelungszuständigkeiten durch den öffentlichen Auftraggeber genügt nicht, um diese letztgenannte Voraussetzung zu erfüllen.*)

2. Der Begriff "öffentliche Bauaufträge" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18/EG erfordert, dass der Auftragnehmer direkt oder indirekt die Verpflichtung zur Erbringung der Bauleistungen, die Gegenstand des Auftrags sind, übernimmt und dass es sich um eine nach den im nationalen Recht geregelten Modalitäten einklagbare Verpflichtung handelt.*)

3. Die "vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernisse" im Sinne der dritten in Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2004/18/EG genannten Fallgestaltung können nicht in dem bloßen Umstand bestehen, dass eine Behörde bestimmte, ihr vorgelegte Baupläne prüft oder in Ausübung ihrer städtebaulichen Regelungszuständigkeiten eine Entscheidung trifft.*)

4. Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens ist eine öffentliche Baukonzession im Sinne von Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG abzulehnen.*)

5. Die Bestimmungen der Richtlinie 2004/18 finden unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens keine Anwendung auf eine Situation, in der eine öffentliche Stelle ein Grundstück an ein Unternehmen veräußert, während eine andere öffentliche Stelle beabsichtigt, einen öffentlichen Bauauftrag in Bezug auf dieses Grundstück zu vergeben, auch wenn sie noch nicht formell beschlossen hat, den entsprechenden Auftrag zu erteilen.*)

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VPRRS 2010, 0095
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachträglich unzulässiger Rechtsweg?

VK Köln, Beschluss vom 03.08.2009 - VK VOB 13/2009

Der einmal zulässige Rechtsweg kann nicht im Nachhinein für unzulässig erklärt werden. Der Rechtsweg kann nur von Anfang an nicht zulässig sein.

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VPRRS 2010, 0094
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässige Mischkalkulation

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.02.2010 - 21.VK-3194-04/10

1. Eine unzulässige Mischkalkulation erfordert ein "Abpreisen" bestimmter Leistungen auf einen offensichtlich zu niedrigen Einheitspreis, wie z.B. einen kalkulatorisch nicht nachvollziehbaren Cent-Betrag, das durch eine "Aufpreisung" im Sinne einer bewussten "Verteuerung" einzelner Leistungspositionen ausgeglichen wird.*)

2. Der Vorwurf einer unzulässigen Preiszuordnung in einer Position erfordert ein eindeutiges und unmissverständliches Leistungsverzeichnis. Eine Leistung kann erst dann als positionsfremd angesehen werden, wenn die Angabe des Preises für eine Leistung unter einer Position erfolgt, obwohl die Angabe des Preises klar und objektiv erkennbar in einer anderen Position des Leistungsverzeichnisses gefordert worden war. Fehlt es an einer Anforderung, bestimmte Kosten in einer bestimmten Position einzustellen, ist der Bieter in seiner Zuordnung frei.*)

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VPRRS 2010, 0091
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umdeutung eines Hauptangebotes in ein Nebenangebot?

VK Bund, Beschluss vom 11.03.2010 - VK 3-18/10

1. Findet sich an keiner Stelle des Angebots ein Hinweis des Bieters, dass er ein Nebenangebot abgegeben wollte, ist die Umdeutung eines Haupt- in ein Nebenangebot unzulässig.

2. Werden die technische Vorgaben - hier: Modulabstände und Betriebsgewicht einer Kühldecke - überschritten, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

3. Ein Angebot lässt sich nicht nach § 25 Nr. 4 VOB/A wie ein Hauptangebot werten, wenn eine eindeutige Bezeichnung der Abweichung und der Nachweis der Gleichwertigkeit fehlen.

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VPRRS 2010, 0085
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Preisangabe = 0 Euro?

VK Sachsen, Beschluss vom 16.12.2009 - 1/SVK/057-09

1. Eine fehlende Preisangabe kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Bieter für diese Leistung keinen Preis beansprucht.*)

2. Der Einwand, fehlende Preisangaben müssten 0 € bedeuten, da eine Zusammenrechnung der übrigen Preisangaben die entsprechende Summe ergeben würden, geht fehl, da damit die Eindeutigkeit des Angebots nicht mit letzter Sicherheit gegeben ist. Unterstellte man, dass eine Preisangabe schlichtweg vergessen wurde, so führt eine mit einem Tabellenkalkulationsprogramm durchgeführte Addition immer zu einer richtigen Summe. Auch sind Fälle denkbar, in denen ein anderer Bearbeiter als derjenige, der die Einzelpreise errechnet, die Gesamtaddition durchführt.*)

3. Blieben fehlende Preisangaben Nachverhandlungen vorbehalten, könnte der Bieter sein Angebot nach Abgabe noch erheblich, möglicherweise entscheidend verändern. Dies ist mit dem Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 u. 2 GWB nicht vereinbar. Auch die Klärung von widersprüchlichen Preisangaben kann nicht Gegenstand einer zulässigen Nachverhandlung sein. Lässt man die Modifizierung von wesentlichen Preisangaben eines Angebots in einer Nachverhandlung zu, so eröffnet man dem jeweiligen Bieter - gegebenenfalls in Zusammenspiel mit dem Auftraggeber - einen unkontrollierbaren Spielraum zur nachträglichen Manipulation von wertungsrelevanten Positionen.*)

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VPRRS 2010, 0084
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umgehung der Schwellenwerte

VK Sachsen, Beschluss vom 14.09.2009 - 1/SVK/042-09

1. Auch bei einem unzulässigen Vergabenachprüfungsantrag hat die Vergabekammer zunächst ihre Zuständigkeit und damit das Erreichen des Schwellenwertes zu prüfen.*)

2. Eine verbotene Umgehung der a-Paragrafen der VOB/A liegt vor, wenn eine einzige Baumaßnahme dergestalt aufgeteilt wird, dass einzelne, sich in Wirklichkeit als Los eines einzigen Bauwerkes darstellende Aufträge vergeben werden und die Aufteilung dieser einen baulichen Anlage nicht durch objektive Gründe gerechtfertigt ist.*)

3. Zur Bestimmung der geschätzten Gesamtvergütung nach § 3 Abs. 1 und 5 VgV ist die Summe aus allen Bauaufträgen für ein Bauvorhaben zu ermitteln. Erforderlich ist demnach ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.*)

4. Komplexe Bauvorhaben, die in verschiedenen Phasen realisiert werden, sind nur dann kein Gesamtbauwerk, wenn die unterschiedlichen baulichen Anlagen ohne Beeinträchtigung ihrer Vollständigkeit und Benutzbarkeit auch getrennt voneinander errichtet werden können.*)

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VPRRS 2010, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unterhalb Schwellenwerte: Nicht nur bei Willkürverstößen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2010 - 27 U 1/09

1. In Vergabeverfahren, deren Auftragsgegenstand den Schwellenwert nicht erreicht, bestehen Unterlassungsansprüche des unterlegenen Bieters gegen den Auftraggeber, wenn dieser gegen Regeln, die er bei der Auftragsvergabe einzuhalten versprochen hat, verstößt und dies zu einer Beeinträchtigung der Chancen des Bieters führen kann. Auf eine willkürliche Abweichung des Auftraggebers kommt es nicht an.*)

2. Derartige Unterlassungsansprüche können auch im Wege des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.*)

3. Dazu ist nicht erforderlich, dass der Antragsteller eine (echte) Chance auf den Zuschlag hat. Jedoch kann im Rahmen der gebotenen Abwägung der Verfügungsgrund fehlen, wenn unwahrscheinlich ist, dass der Antragsteller den Zuschlag letztlich erhalten kann.*)

4. Bei der Verfahrensgestaltung sind die Besonderheiten des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen. Es kann für das Gericht geboten sein, dem Auftraggeber im Wege einer Zwischenverfügung aufzugeben, befristet bis zur Entscheidung in erster Instanz eine Auftragsvergabe zu unterlassen sowie das Unterneh-men, dem der Auftraggeber den Zuschlag erteilen will, von dem Verfahren zu benachrichtigen. Einer lückenhaften Tatsachenkenntnis des Antragstellers ist durch eine sachgerechte Handhabung der sekundären Darlegungslast und der Glaubhaftmachungslast Rechnung zu tragen.*)

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VPRRS 2010, 0078
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Reinigung von Erdreich als Bauleistung im Sinne von § 1 VOB/A

KG, Beschluss vom 21.12.2009 - 2 Verg 11/09

1. Die Reinigung des Erdreichs eines Grundstücks ist jedenfalls dann eine Arbeit im Sinne von § 1 VOB/A, wenn hierdurch die Bebauung des Grundstücks vorbereitet werden soll.*)

2. Die Nichtvorlage eines in den Verdingungsunterlagen erforderten Zertifikates durch einen Bieter kann ein anderer Bieter gemäß § 107 Abs. 2 GWB im Vergabenachprüfungsverfahren beanstanden.*)

3. Wird in den Verdingungsunterlagen die Vorlage eines Zertifikates des Bieters erfordert, so hat eine Bietergemeinschaft für jedes einzelne ihrer Mitglieder ein aktuell gültiges Zertifikat vorzulegen.*)

4. Die Nichtvorlage eines in den Verdingungsunterlagen erforderten Zertifikates wird nicht dadurch geheilt, dass der zu zertifizierende Sachverhalt tatsächlich gegeben ist und die Vergabestelle sich durch eigene Nachforschung Kenntnis von diesem Sachverhalt verschafft.*)

5. Zur Frage der ausnahmsweisen Nichtgeltendmachbarkeit des Ausschlusses eines mangelbehafteten Angebots des Beigeladenen im Vergabenachprüfungsverfahren wegen schwerwiegenden vergaberechtlichen Mangels des Angebots des Antragstellers.*)

6. Angebote von Bietergemeinschaften sind gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe c) VOB/A vom Vergabeverfahren im Regelfall auszuschließen. Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen einen nur unerheblichen Marktanteil haben oder wenn sie erst durch das Eingehen der Gemeinschaft in die Lage versetzt werden, ein Angebot abzugeben.*)

7. Bei der vergaberechtlichen Angebotswertung ist der wortlautgetreuen Auslegung des Leistungsverzeichnisses im Zweifel der Vorzug zu geben.*)

8. Die Prognose ausbleibender Vertragserfüllung durch den Bieter ist nicht gemäß § 25 Nr. 1 VOB/A auf der ersten Stufe der Angebotswertung zu berücksichtigen, sondern gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A auf der vierten Stufe und dort im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes. Hat die Vergabestelle sich hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote selbst eingeschränkt, indem sie in den Verdingungsunterlagen ausdrücklich als alleiniges Zuschlagskriterium den "Preis" angegeben hat, ist die Berücksichtigung der Prognose ausbleibender Vertragserfüllung bei der Angebotsbewertung ausgeschlossen. Allenfalls dann, wenn die Vertragserfüllung offensichtlich und von vornherein ausgeschlossen ist, kann ein Angebotsausschluss wegen der Abgabe eines "faktischen" Nebenangebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe d) VOB/A in Betracht zu ziehen sein. Dabei ist der negativen Vertragserfüllungsprognose der Vergabestelle kein besonderes Gewicht zuzumessen.*)

9. Die Aufhebung des Vergabeverfahrens nach § 26 Nr. 1 Buchstabe c) VOB/A ist in das Ermessen der Vergabestelle gestellt; die Ermessensausübung ist durch die Nachprüfungsinstanz nicht zu ersetzten. Allenfalls dann, wenn der Mangel des Vergabeverfahrens derart gravierend und grundsätzlich ist, dass eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen ist, kommt eine Aufhebung durch die Nachprüfungsinstanz bzw. auf deren Anordnung in Betracht.*)

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VPRRS 2010, 0077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Spekulativen Preisbildung für Mengenmehrungen in VOB/B-Bauverträgen

OLG Dresden, Urteil vom 11.12.2009 - 4 U 1070/09

Auch dann ist spekulatives Bieterverhalten (420- bis 560- fache Überschreitung des durchschnittlichen Preises für eine Einzelposition in einem Einheitspreisvertrag) nicht schützenswert, wenn durch die anstößig überhöhte Position der Auftragnehmer Verluste bei anderen Positionen ausgleichen will. (Anschluss an Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2008, VII ZR 201/06)*)

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VPRRS 2010, 0075
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Antragsbefugnis bei zwingendem Ausschluss

VK Südbayern, Beschluss vom 03.09.2009 - Z3-3-3194-1-26-05/09

1. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht allein deswegen unzulässig, weil die Antragsgegnerin den Zuschlag für das streitgegenständliche Vergabeverfahren bereits erteilt hat.*)

2. Ein wirksamer Vertrag ist dann als nichtig einzustufen, wenn die Antragsgegnerin weder der Antragstellerin noch den anderen Bietern vor der Auftragserteilung eine zwingend notwendige Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und den Namen des Bieters der den Zuschlag erhalten soll zukommen hat lassen.*)

3. Bei einer Vermischung von Liefer- und Bauleistungen ist der Grundsatz anzuwenden, dass die vergaberechtliche Einordnung grundsätzlich danach bestimmt wird, bei welchen Leistungsanteilen der Wert übersteigt. Hierbei kommt der Bauleistung zwar grundsätzlich ein höheres Gewicht zu, dies darf aber nicht dazu führen, dass der Bauleistung der Vorzug gegeben wird, insbesondere dann, wenn diese gemessen am Gesamtauftrag einen weitaus geringen Anteil als die Lieferleistung ausmacht.*)

4. Bei der Beurteilung danach ob ein Bauauftrag vorliegt ist unter anderem von entscheidender Bedeutung, ob ein Baueingriff in die Bausubstanz vorliegt oder es sich um eine technische Erneuerung einer bereits bestehenden elektrischen Anlage handelt.*)

5. Die Antragsbefugnis liegt dann nicht vor, wenn das Angebot des Antragstellers aus vergaberechtlichen Gründen zwingend ausgeschlossen werden muss und den Zuschlag nicht erhalten darf, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann. Die vergaberechtliche Prüfung des streitgegenständlichen Vergabeverfahrens ist dann bereits mit der Feststellung des Ausschlussgrundes beendet.*)

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VPRRS 2010, 0074
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verletzung der Rügeobliegenheit

VK Südbayern, Beschluss vom 06.05.2009 - Z3-3-3194-1-14-04/09

1. Eine Verletzung der Rügeobliegenheit kann dem Antragsteller aufgrund seines Vortrag, dass er das Informationsschreiben gem. § 13 VgV nicht erhalten hat, grundsätzlich nicht angelastet werden.*)

2. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Kenntnis setzt positive Kenntnis des Antragstellers von den vergaberechtswidrigen Tatsachen voraus und seine laienhafte rechtliche Wertung, dass das Handeln des Auftraggebers einen Vergaberechtsverstoß darstellt, wobei er die Augen nicht mutwillig vor der Erkenntnis verschließen darf.*)

3. Dies ist der Fall, wenn der Antragsteller weder auf das ihm übersandte Ergebnis der Submission - aus dem erkennbar ist, dass er Mindestbieter war - noch auf den Ablauf der Bindefrist reagiert.*)

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VPRRS 2010, 0072
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Hinweis - Keine Präklusion

VK Südbayern, Beschluss vom 05.02.2010 - Z3-3-3194-1-66-12/09

1. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB stellt eine Rechtsbehelfsfrist dar.

2. Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist in der Vergabebekanntmachung hinzuweisen.

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VPRRS 2010, 0071
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmerverpflichtungserklärungen

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.07.2009 - VK-SH 05/09

1. Liegt das Angebot des Antragstellers auf einem aussichtslosen Rang in der Bieterreihenfolge, so fehlt es an der Antragsbefugnis, es sei denn, der Antragsteller legt substantiiert dar, dass nicht nur der für den Zuschlag vorgesehene, sondern sämtliche vor ihm platzierten Bieter auszuschließen sind.*)

2. Um einen Ausschluss auf fehlende Nachunternehmerverpflichtungserklärungen stützen zu können, muss der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen hinreichend deutlich machen, dass gerade auch für Untersuchungsleistungen von einer staatlich anerkannten Materialprüfanstalt eine entsprechende Verpflichtungserklärung gefordert ist.*)

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VPRRS 2010, 0069
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber darf Form der zu verwenden Posten vorgeben!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.07.2009 - VK-SH 06/09

1. Im Rahmen eines auf die Montage von Schutzplanken gerichteten Auftrags steht es dem Auftraggeber frei, scharfkantige Pfosten mit I-Profil grundsätzlich nicht zuzulassen und damit ausschließlich abgerundete Pfosten zu verlangen.*)

2. In Ergänzung zur Rechtsprechung des BGH vom 26.09.2006 - X ZB 14/06 kann der mit seinem Angebot von der Wertung ausgeschlossene Antragsteller nur dann wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots in seinen Rechten verletzt sein, wenn alle anderen der Wertung verbliebenen Angebote ebenfalls an einem Mangel leiden.*)

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VPRRS 2010, 0068
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.05.2007 - 3 VK 4/07

Eine Industrie- und Handelskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber.

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VPRRS 2010, 0067
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau eines Gebäudes im Rahmen des ÖPP-Modells

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2008 - VK 19/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0065
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln!

OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

1. Die Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für Nebenangebote (§ 10a lit. f. VOB/A 2006) gemäß § 107 Abs. 3 GWB erfasst auch deren Wertbarkeit. Die mangelnde Zuschlagsfähigkeit von Nebenangeboten, für die keine Mindestbedingungen benannt wurden, ist die zwangsläufige Folge des zuvor begangenen Vergaberechtsverstoßes in Form der unterbliebenen Festlegung und Bekanntgabe von Mindestbedingungen, den der Antragsteller gemäß § 107 Abs. 3 GWB nicht mehr in zulässiger Weise zur Nachprüfung stellen kann.*)

2. Um ein in jeder Hinsicht transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisten und zugleich etwaigen Manipulationsversuchen vorzubeugen, kommt eine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln nicht in Betracht. Ist der öffentliche Auftraggeber seiner Dokumentationspflicht nicht ordnungsgemäß und zeitnah nachgekommen, ist deren spätere Erstellung ohne Wiederholung des nicht dokumentierten Vorgangs im Vergabeverfahren nicht möglich.*)

3. Der für die Vergabekammer in § 110 Abs.1 GWB geregelte, für den Vergabesenat aus § 120 Abs.2 GWB i. V. m. § 70 Abs.1 GWB folgende Untersuchungsgrundsatz kann nur innerhalb des vom Antragsteller durch seine - nicht durch Verstoß gegen § 107 Abs. 3 GWB ausgeschlossenen - Rügen definierten Nachprüfungsverfahrens Geltung beanspruchen. Bei einem fehlerhaft nicht gerügten und damit präkludierten Verstoß kommt ein Einschreiten der Vergabekammer und somit auch des Beschwerdegerichts von Amts wegen regelmäßig nicht in Betracht.*)

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VPRRS 2010, 0064
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine nachträgliche Änderung des Angebots!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.01.2010 - 21.VK-3194-64/09

1. Gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist nur ein Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Schaden droht einem Antragsteller dann nicht, wenn er ohnehin keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat, weil sein Angebot unabhängig von den geltend gemachten Vergabeverstößen nicht zum Zuge kommen kann. An der Überprüfung dieser Verfahrensverstöße fehlt das Rechtsschutzinteresse.*)

2. Eine nachträgliche Änderung des Angebots ist aus Gleichbehandlungsgründen nicht möglich. § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A bestimmt, dass Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, unstatthaft sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb ordnungsgemäß abläuft, die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet ist und das Transparenzgebot gewahrt wird. Mit der Abgabe der Angebote durch die Bieter sind diese an ihr Angebot gebunden. Eine nachträgliche Änderung würde gegen die Gleichbehandlung der Bieter und die Transparenz des Wettbewerbs verstoßen. Jeder Bieter muss sich darauf verlassen können, dass nicht nur für ihn, sondern für alle anderen Bieter die Unabänderbarkeit des einmal abgegebenen Angebotes gilt. Verhandlungen dürfen nicht dazu führen, dass der eindeutige Inhalt eines Angebotes verändert wird. Keinesfalls darf einem nicht annahmefähigen Angebot nachträglich zur Annahmefähigkeit verholfen werden.*)

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VPRRS 2010, 0060
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge der unzureichenden Vorabinformation innerhalb eines Tages!

VK Hessen, Beschluss vom 09.10.2009 - 69d-VK-36/2009

1. Die Beanstandung, die Vorabinformation nach § 101 a GWB sei unzureichend, erfordert keine näheren Erkundigungen oder rechtliche Ausführungen, die für Rügen üblicherweise eingeräumten Fristen von bis zu einer Woche sind insoweit also nicht erforderlich. Eine solche Beanstandung muss vielmehr noch am Tage deren Zugangs, spätestens jedoch am Folgetag erfolgen, damit die jeweilige Vergabestelle schnellstmöglich die Gelegenheit erhält, die als unzureichend gerügten Informationen noch vervollständigen zu können. Eine spätere Rüge (vier Tage nach Zugang der Vorabinformation) ist daher nicht mehr unverzüglich (vgl. VK Nordbayern, Beschl. v. 26.8.2009; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.08.2004 - Verg 54/04).*)

2. Die Bezeichnung der "bekannt gegebenen Vergabeentscheidung als vergaberechtswidrig" ist unsubstantiiert, wenn kein Sachverhalt bezeichnet wird, aus dem sich die Rechtswidrigkeit ergeben oder der den Vergabeverstoß begründen soll. Eine Rüge muss objektiv und vor allem auch gegenüber dem Auftraggeber deutlich machen und von diesem so verstanden werden können, welcher Sachverhalt aus welchem Grund als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik z. B. der Verfahrensabläufe und Entscheidungen o. ä. handelt. Der behauptete Vergabeverstoß muss so eindeutig benannt werden, dass für die Vergabestelle erkennbar ist, was der Bieter von der Vergabestelle erwartet und bei ihr erreichen will (vgl. Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 24.04.2009, § 107 GWB, Rz.1982).*)

3. Enthält die Antwort der Vergabestelle auf eine Rüge nach Auffassung des Antragstellers weitere Vergabeverstöße, müssen diese ebenfalls gerügt werden, falls hierauf der Nachprüfungsantrag gestützt werden soll. Da im Gesetz eine Wartefrist zwischen Rüge und Nachprüfungsantrag nicht vorgesehen ist, kann die Rüge unmittelbar vor oder gleichzeitig mit Einreichung des Nachprüfungsantrages erhoben werden. Die Antragsgegnerin muss auch insoweit noch Gelegenheit zur Reaktion bzw. zur Abhilfe der Rüge erhalten. Die Rüge wird auch durch eine unmittelbar drohende Zuschlagserteilung nicht entbehrlich.*)

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VPRRS 2010, 0054
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lärmschutzwandarbeiten: Abweichung von der Fachlosvergabe möglich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009 - Verg 27/09

1. Lärmschutzwandarbeiten einschließlich der Gründung bilden im Straßenbau ein abgrenzbares Gewerk und unterliegen damit der Fachlosvergabe.

2. Zu den Voraussetzungen einer im Einzelfall vergaberechtlich zulässigen Gesamtvergabe gemäß § 4 Nr. 3 VOB/A.

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VPRRS 2010, 0051
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtberücksichtigung der Angebote

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.08.2009 - VK 18/09

1. Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Er folgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt, kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen.

2. Richtet sich das Vorbringen des Antragstellers direkt gegen die Beigeladene, etwa gegen deren Eignung oder die Bewertung der von diesem angebotenen Leistung, hat der Antragsteller im Unterliegensfall im Allgemeinen nach Billigkeit auch die Kosten der Beigeladenen zu übernehmen, sofern diese sich am Verfahren beteiligt hat etwa durch die Stellung von Anträgen.

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VPRRS 2010, 0050
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Festlegungen auch im VOF-Verfahren bindend

VK Arnsberg, Beschluss vom 03.09.2009 - VK 19/09

Festlegungen zum Verfahrensablauf sind auch im VOF-Verfahren für den Auftraggeber bindend Beschwerde eingelegt.*)

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VPRRS 2010, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlendem Formblatt

VK Arnsberg, Beschluss vom 07.10.2009 - VK 23/09

Ausschluss wegen fehlendem Formblatt.*)

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VPRRS 2010, 0047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlerhafte Bewertung eines Angebotes

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.11.2009 - VK 26/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0045
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlerhafte Ausschreibung von Abschleppleistungen

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2009 - VK 29/09

Rückversetzung des Verfahrens wegen fehlerhafter Ausschreibungsunterlagen in den Stand nach Bekanntmachung.*)

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VPRRS 2010, 0042
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss aller Angebote wegen fehlender Erklärung

VK Arnsberg, Beschluss vom 30.11.2009 - VK 32/09

Zwingender Ausschluss aller Angebote wegen fehlender Erklärungen.*)

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VPRRS 2010, 0041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber hat die Auswahlentscheidung zu dokumentieren!

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.04.2009 - VK 06/09

Es ist eine nach § 18 VOF zwingende Pflicht des Auftraggebers, die Auswahlentscheidung als wesentliche Entscheidung in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren, um für den Bewerber die erforderliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.*)

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VPRRS 2010, 0039
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter will lediglich Projekt verhindern: Keine Antragsbefugnis!

VK Münster, Beschluss vom 27.01.2010 - VK 25/09

Im Rahmen der Vergabe eines Grundstückskaufvertrags mit Bauverpflichtungen für ein Einzelhandelsprojekt fehlt einem Bieter, der keine tatsächliche Realisierungsabsicht hat, sondern lediglich die Errichtung eines konkurrierenden Einkaufszentrums verhindern will, die Antragsbefugnis.

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VPRRS 2010, 0037
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Immobilienverkauf: Auch nach GWB-Reform ausschreibungspflichtig!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2010 - VK-37/2009-B

1. Auch nach der Neufassung des § 99 GWB erfüllt die Ausschreibung eines Einzelhandelsprojekts den Tatbestand des öffentlichen Auftrags, weil das wirtschaftliche Interesse der Stadt dadurch belegt wird, dass die Übereignung der angebotenen städtischen Grundstücke deutlich unter dem Verkehrswert liegt und damit auch eine Entgeltfunktion hat.

2. Die Stadt muss zunächst die Ausschreibungsreife herstellen, bevor sie ein Vergabeverfahren einleitet. Dem Bewerber wird ein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet, wenn für ein erfolgversprechendes Angebot zwingend die Einbeziehung privater Flächen, auf die die Stadt keinen Zugriff hat, zur Voraussetzung gemacht wird.

3. Zu der Frage, wann eine Ausschreibung aufzuheben und anschließend in ein formloses Verhandlungsverfahren - unter Einbeziehung weiterer Bieter - überzuleiten ist.

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VPRRS 2010, 0034
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Absendung der Vorinformation ist kein Beginn des Vergabeverfahrens

VK Sachsen, Beschluss vom 11.12.2009 - 1/SVK/054-09

1. Die Absendung der Vorinformation i. S. d. § 17 a Nr. 1 VOB/A stellt noch keinen Beginn des Vergabeverfahrens dar, da der Beginn des Vergabeverfahrens ein Zeitpunkt sein muss, der in dem Sinne eine Zäsur darstellt, dass die Vergabestelle ab diesem Zeitpunkt an den objektiven Erklärungswert ihrer Handlungen selbst gebunden ist und von diesen nicht mehr ohne Weiteres abweichen kann. Hiervon kann vor Absendung der Vergabebekanntmachung nicht gesprochen werden.*)

2. Die 15-Tage-Frist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB beginnt nur, wenn die Vergabebekanntmachung genaue Hinweise, in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Auskünfte eingeholt werden können, enthält. Dies sieht die RICHTLINIE 2004/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 unter Anhang VII Teil A vor.*)

3. Wenn der Antragsteller eine Nachprüfungsantrag gegen die Aufhebung einer Ausschreibung richtet, so fehlt diesem nicht das Rechtsschutzbedürfnis für die Beanstandung eines neuen auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Vergabeverfahrens, auch wenn bereits vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hat, der Antragsteller die Neuausschreibung nicht als verfahrensfehlerhaft gerügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet hat. Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags kommt es nicht darauf an, ob die Art und Weise der Rechtsverfolgung von der Nachprüfungsinstanz als zweckmäßig oder konsequent angesehen wird. Insbesondere ist nicht maßgeblich, ob das Unternehmen, das die Aufhebung einer Ausschreibung angreift, die Neuausschreibung desselben Auftrages gerügt und ebenfalls zur Nachprüfung gestellt hat.*)

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VPRRS 2010, 0032
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen - Auslegung unklarer Bekanntmachung

VK Sachsen, Beschluss vom 24.09.2009 - 1/SVK/040-09

Es ist einem Auftraggeber verwehrt, Unklarheiten in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen zu Lasten eines Bewerbers oder Bieters auszulegen.*)

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IBRRS 2010, 0228
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gemeinsame Vergabe nur bei wirtschaftlicher Erforderlichkeit

VK Sachsen, Beschluss vom 25.09.2009 - 1/SVK/038-09

1. Mit der Neuregelung des § 97 Absatz 3 Satz 2 GWB ist die Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose als Regelfall vorgeschrieben, nur in dem Ausnahmefall der wirtschaftlichen oder technischen Erforderlichkeit ist die gemeinsame Vergabe zulässig.*)

2. Bei dem Absehen von einer Losvergabe darf sich der Auftraggeber nicht nur an der zur Vermeidung von mit der Fachlosvergabe typischerweise verbundenen Belastungen und Schwierigkeiten orientieren. Auch können aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen bestehende Schwierigkeiten, die nach Art und Ausmaß typischerweise mit der Vergabe von Fachlosen verbunden sind, eine Gesamtvergabe nicht rechtfertigen. Würde aber durch eine Aufteilung des Auftrags in Lose die Überwachung und Verfolgung von Mängelansprüchen ungewöhnlich erschwert, weil Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Frage der Verantwortlichkeit der beteiligten Unternehmen für einen Mangel an einem integralen Bauwerk auftreten können, muss der Auftraggeber dies im Interesse seiner Pflicht zur Mittelstandsförderung nicht hinnehmen.*)

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VPRRS 2010, 0029
BauvertragBauvertrag
Bindefristverlängerung: Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers?

BGH, Urteil vom 26.11.2009 - VII ZR 131/08

1. Die einfache Bindefristverlängerung durch einen Bieter hat nur die Bedeutung, dass das ursprüngliche Vertragsangebot inhaltlich konserviert und die rechtsgeschäftliche Bindungsfrist an das Angebot verlängert werden soll.

2. Die Zuschlagserklärung hat keinen anderen Inhalt als bereits die Ausschreibung und das Angebot des Bieters, wenn nicht etwas anderes klar und unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird.

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