Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5387 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2008, 0265OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2008 - Verg 22/08
Die fehlende physische Beifügung der ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) und der Leistungsbeschreibung führen nicht zum Angebotsausschluss, wenn der Bieter im Angebot erklärt, dass EVB und Leistungsbeschreibung Bestandteile des Angebots sind.
VolltextVPRRS 2008, 0264
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.06.2008 - 1 VK LVwA 7/08
1. Unterschiedliche Angaben zwischen der Verpflichtungserklärung und dem Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen führen im vorliegenden Fall zwingend zum Angebotsausschluss.*)
2. Wenn im Widerspruch stehende Äußerungen des AG bei isolierter Betrachtung in ihren Anforderungen eindeutig waren, führt die Entscheidung des Bieters für den Verzicht auf eine klärende Auseinandersetzung mit dem AG zur Verpflichtung der Vorlage der abgeforderten Unterlagen.*)
3. Keine Nachunternehmerleistung, wenn zwischen der sog. Hilfsleistung und der eigentlichen Bauleistung kein fachlicher Bezug besteht und dieser Hilfsleistung materiell kaum eine Bedeutung zukommt.*)
4. Bei der geänderten Bezeichnung des Formblattes "Nachunternehmerverzeichnis" in "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen" handelt es sich lediglich um eine Angleichung des Sprachgebrauches an den Art. 47 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG und nicht um eine inhaltliche Modifizierung des vor der Umbenennung bestehenden Anforderungsprofils.*)
VolltextVPRRS 2008, 0259
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.11.2007 - VK 2 LVwA LSA-21/07
1. Zieht die Vergabestelle zur Wertung von Unterkriterien Referenzschreiben heran, so sind diese im Einzelnen zu dokumentieren.*)
2. Defizite im Vergabevermerk sind nachträglich nicht zu beheben.*)
3. Es müssen zumindest wesentliche Zwischenentscheidungen zeitnah und nachvollziehbar dokumentiert sein.*)
VolltextVPRRS 2008, 0258
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.09.2007 - 1 VK LVwA 18/07
1. Die Zuschlagsfähigkeit eines Angebotes scheitert, wenn der Auftraggeber mit Angebotsabgabe zu allen angebotenen Produkten aussagekräftige technische Unterlagen inkl. Prüfprotokolle und GS-Zeichen fordert und ein Bieter diese Forderung nicht erfüllt.*)
2. Unabhängig von der Zuschlagsfähigkeit des Angebotes der Antragstellerin sind die übrigen Angebote einer Zuschlagserteilung nicht zugänglich, wenn sie an einem gleichwertigen Mangel leiden.*)
3. Weisen die Verdingungsunterlagen hinsichtlich der Wartung nach der Behauptung eines Bieters Mängel auf, ist davon auszugehen, dass er als fachkundiges Unternehmen bereits beim Lesen der Verdingungsunterlagen, spätestens jedoch beim Erstellen des Angebotes, den Rückschluss der vermeintlichen Vergaberechtswidrigkeit gezogen hat und das Rügeerfordernis entsprechend § 107 Abs. 3 S. 1 GWB somit ausgelöst wurde.*)
4. Entspricht ein Angebot nicht den aufgestellten und transparent gemachten Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, so liegt darin eine verbotswidrige Änderung der Verdingungsunterlagen nach § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A und ist auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0255
VK Nordbayern, Beschluss vom 20.08.2008 - 21.VK-3194-39/08
1. Der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A Abschnitt 2 ist nicht etwa erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden. Dies erfordert, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert war, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen.*)
2. Fehlende Fabrikats- oder Typenangaben, welche die Vergabestelle in den Verdingungsunterlagen klar gefordert hat, deren Angabe den Bietern auch zumutbar war und die für die Wertung der Angebote nicht völlig unbedeutend sind, führen nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zwingend zum Ausschluss des Angebots. Dies gilt auch, wenn es sich bezogen auf die Gesamtleistung nur um untergeordnete Positionen handelt.*)
VolltextVPRRS 2008, 0252
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2007 - VK 2 LVwA LSA-22/07
Fordern die Bewerbungsbedingungen die Angabe der Preise in Euro und bei Bruchteilen in volle Cent, so sind glw. Mängel zu bejahen, wenn sämtliche Bieter ihre Preise mit drei und mehr Stellen hinter dem Komma angeben.*)
VolltextVPRRS 2008, 0248
VK Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2008 - VK-5/2008-B
1. Bei einer geplanten Veräußerung von Grundflächen durch einen öffentlichen Auftraggeber kann eine Umgehung der Ausschreibungspflicht nicht allein in einer vorgenommenen Parzellierung gesehen werden, wenn die Parzellierung und Bauplanung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entsprechen.*)
2. Zwei auf gegenüberliegenden Parzellen zu errichtende Gebäude, die für sich betrachtet technisch und wirtschaftlich nutzbar sind, können nicht allein deshalb als ein „Bauwerk“ im vergaberechtlichen Sinn angesehen werden, weil der Veräußerer eine architektonisch stimmige Bebauung anstrebt.*)
3. Bei einer Baukonzession kann sich der Auftraggeber (Veräußerer) bei der Schätzung des Auftragswertes dem Geschäftsvolumen nur annähern, wenn die Parameter der späteren Bebauung (auch) durch die Erwerber bestimmt werden. Er erscheint nicht grundsätzlich fehlerhaft, bei einer Grundstücksveräußerung den Wert durch Addition des Kaufpreises, den nach DIN 276 zu berechnenden Baukosten und einem durchschnittlichen Gewinn zu ermitteln. Die für den Investor erzielbaren Veräußerungserlöse, wie sie sich etwa aus Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse ergeben, können als Plausibilitätsfaktor ebenfalls herangezogen werden.*)
4. Die Umsatzsteuer bleibt im Rahmen der Wertermittlung bei Baukonzessionen jedenfalls dann außer Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Schätzung in keiner Weise vorhersehbar ist, ob der Erwerber seinerseits zum Vorsteuerabzug berechtigt sein wird oder nicht.*)
VolltextVPRRS 2008, 0246
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2008 - Verg 19/08
1. Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB haben bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen die VOF nicht anzuwenden (vgl. § 5 VgV). Infolgedessen haben sie bei Auftragsvergaben im Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB nur die unmittelbar anwendbaren Vorschriften der Richtlinie sowie die in § 97 GWB geregelten Vergabeprinzipien des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung zu beachten.
2. Das Unterlassen einer Bekanntgabe der Wertungsmatrix stellt einen Vergaberechtsverstoß dar (Art. 55 Abs. 2 S. 4 der Richtlinie 2004/17/EG). Denn den am Auftrag interessierten Unternehmen müssen in Fällen, in denen der Auftraggeber den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen will, aus Gründen der Chancengleichheit, der Transparenz des Vergabeverfahrens und der Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote alle Kriterien, Unterkriterien und deren relative Bedeutung, die bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden sollen, im Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote bekannt sein. Dies hat auch zu gelten, wenn der Auftraggeber solche Kriterien und Regeln erst im Nachhinein aufgestellt hat und nicht auszuschließen ist, dass, wären diese bei der Vorbereitung der Angebote bekannt gewesen, sie die Vorbereitung hätten beeinflussen können.
3. Bei fehlender Bekanntmachung von Unterkriterien und einer Bewertungsmatrix ist das Vergabeverfahren bis zum Stand vor der Übersendung der Verdingungsunterlagen einschließlich einer Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, Unterkriterien und Gewichtungen aufzuheben, d.h. zurückzuversetzen.
4. Die Tatsache der verspäteten Einreichung des Angebots ist rechtlich unerheblich, wenn der betroffene Antragsteller nach (teilweiser) Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen eines Rechtsverstoßes, der sich in einem früheren Stadium des Verfahrens zugetragen hat, Gelegenheit erhalten muss, ein neues Angebot einzureichen und dabei den geltend gemachten Ausschlussgrund zu vermeiden.
5. Der Auftraggeber hat geforderte Ingenieurleistungen aus Gründen der Chancengleichheit der Bieter sowie zur Sicherung der Transparenz des Vergabeverfahrens in einer Leistungsbeschreibung vollständig anzugeben (Art. 10 der Richtlinie 2004/17/EG). Sofern er beim Leistungsbild der technischen Ausrüstung nach § 73 HOAI nicht nur Grundleistungen, sondern auch besondere Leistungen erwartet (vgl. § 73 Abs. 3 HOAI), sind diese den Bietern neben den Grundleistungen grundsätzlich im Einzelnen bekannt zu geben. Anders ist nicht zu gewährleisten, dass ohne weiteres miteinander vergleichbare Angebote eingereicht werden. Daran kann nur eine Ausnahme zugelassen werden, wenn positiv festgestellt werden kann, dass sich Unvollständigkeiten oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis lediglich auf einzelne untergeordnete Details beziehen und alle Bieter die Angaben einheitlich und richtig verstanden haben, m.a.W. wenn im Ergebnis trotz eines Mangels die Vergleichbarkeit der Angebote und die Chancengleichheit der Bieter nicht gefährdet sind.
6. Stehen vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegte Vergütungsbestimmungen im Widerspruch zu verbindlichem Preisrecht - so auch zu den Vorschriften der HOAI - kann dies vom Antragsteller eines Vergabenachprüfungsverfahrens im Prinzip mit Erfolg beanstandet werden. Der Auftraggeber stellt dann nämlich im Rechtssinn eine für die Bieter unzumutbare Auftragsbedingung, der diese sich nur dadurch entziehen können, indem sie widersprechen, dadurch allerdings die Vergabebedingungen, m.a.W. die Verdingungsunterlagen, abändern. Eine Abänderung der Vergabebedingungen führt zum Ausschluss des betreffenden Angebots von der Wertung (vgl. Art. 51 Abs. 3 der Richtlinie 2004/17/EG). Nach Zuschlags- und Auftragserteilung ist ein Anerkenntnis rechtswidriger und in den Verdingungsunterlagen enthaltener Vergütungsbestimmungen hingegen nicht mehr oder nur unter Inkaufnahme großer Unwägbarkeiten zu erreichen. Um derartige Unzuträglichkeiten - insbesondere bei einer Abweichung von unzumutbaren Vergabebedingungen einen Ausschluss des Angebots - zu vermeiden, ist einem Bieter in einem solchen Fall zu gestatten, den Verstoß gegen verbindliche Vergütungsvorschriften in einem Vergabenachprüfungsverfahren zu beanstanden.
VolltextVPRRS 2008, 0244
VK Nordbayern, Beschluss vom 10.06.2008 - 21.VK-3194-25/08
Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält ( § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A ). Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig in dem von ihm vorgegebenen Umfang ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet. Die Vergabestelle hat kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, im nachhinein von ihren Festlegungen abzuweichen. Sie ist vielmehr gezwungen, das abweichende Angebot aus der Wertung zunehmen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0243
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-07/08
1. Die Rügefrist beginnt hier erst mit Zugang des Vorinformationsschreibens und nicht bereits im Stadium von internen Beschlussfassungen der Vergabestelle.*)
2. Bei Straßenreinigungsleistungen sind Unternehmen, die für die Zwischenlagerung des Kehrguts Behälter bereitstellen und dieses zur Verwertungsanlage transportieren, nicht als Nachunternehmer zu qualifizieren, wenn dies im Leistungsverzeichnis nicht als gesonderte Position ausgewiesen ist. Ebenso ist unter den gleichen Voraussetzungen die Entsorgung und die Verwertung nicht als Nachunternehmerleistung anzusehen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0239
VK Hessen, Beschluss vom 12.02.2008 - 69d-VK-01/2008
1. § 4 Abs. 5 VgV ist analog auf Vergabeverfahren nach der VOF anzuwenden.*)
2. Die Teilnahme eines Bewerbers an einem Planungswettbewerb ist nicht als Beratung oder Unterstützung im Sinn des § 4 Abs. 5 VgV auszulegen, wenn sich der Bewerber später an einem Vergabeverfahren nach der VOF für das gleiche Vorhaben beteiligt. Ebenso wenig ist der Teilnehmer an einem Planungswettbewerb und späteren Vergabeverfahren nach der VOF als Sachverständiger im Sinn des § 6 VOF anzusehen.*)
3. In einem Vergabeverfahren nach der VOF muss der Vergabevermerk Angaben über die Inhalte der Präsentationen enthalten.*)
4. Der in dem Vergabevermerk dokumentierte Wertungsvorgang muss nachvollziehbar erkennen lassen, wie die Vergabe der einzelnen Wertungspunkte in Bezug auf die Auftragskriterien und Unterkriterien erfolgte.*)
VolltextVPRRS 2008, 0384
VK Bund, Beschluss vom 06.05.2008 - VK 3-53/08
Eine Änderung von Mengenangaben im Kurz-Leistungsverzeichnis (Kurz-LV) ist eine Änderung der Verdingungsunterlagen und führt zum zwingenden Angebotsausschluss.
VolltextVPRRS 2008, 0236
VK Bund, Beschluss vom 26.05.2008 - VK 2-49/08
1. Das Formblatt 317 EG - Nachunternehmer - muss durch die Vergabestelle im Formblatt "Angebotsschreiben" nicht angekreuzt werden.
2. Die Nachunternehmerstellung resultiert daraus, dass der Nachunternehmer nicht in unmittelbarer Vertragsbeziehung zum Auftraggeber steht.
3. Auch eine anerkannte Prüfstelle nach DIN 1045-3 für die Fremd- und Eigenüberwachung ist als Nachunternehmer zu qualifizieren.
4. Hat ein Auftraggeber anerkannte Prüfstellen in der Vergangenheit nie als Nachunternehmer behandelt, fehlt es wegen des Vertrauensschutzes der Bieter an der notwendigen Voraussetzung dafür, das Fehlen einer Nachunternehmererklärung bzw. eines solchen Nachweises im Angebot mit dessen Ausschluss ahnden zu können.
VolltextVPRRS 2008, 0235
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1541
1. Bei einer Einschränkung des Angebots ist der Bieter auszuschließen.
2. Die Forderung zur Einrechnung von Überstundenzuschlägen ist unzulässig, da es sich bei diesem Kalkulationsbestandteil um eine variable Größe handelt, die nur bei überschreiten der tariflichen oder betrieblich vereinbarten Arbeitszeit anfallen kann.
VolltextVPRRS 2008, 0234
VOB-Stelle Niedersachsen, Beschluss vom 19.06.2008 - Fall 1540
Hat zwar der Auftraggeber nicht gemäß § 9 Nr. 1 und 2 VOB/A die Leistung eindeutig und so erschöpfend beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibungen im gleichen Sinne verstehen und dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet wird, der Auftragnehmer die unzureichende Leistungsbeschreibung vor Angebotsabgabe aber nicht gerügt, so kann er den zusätzlichen Verschnitt nicht geltend machen, da er sich auf die ungenügende Leistungsbeschreibung eingelassen hat.
VolltextVPRRS 2008, 0233
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1538
Wenn der Auftraggeber vor Arbeitsbeginn Wochenendarbeit anordnet, hat der Auftragnehmer gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B Anspruch auf eine geänderte Vergütung, die die erhöhten Kosten gegenüber der normalen Ausführungszeit abdeckt.
VolltextVPRRS 2008, 0232
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2008 - Fall 1537
Wenn der Auftraggeber Zusatzleistungen für Erschwernisse vorsieht, dann sollen sie sachgerecht und aufwandsbezogen aufgegliedert sein. Es wirkt sich auf den Arbeitsablauf unterschiedlich aus, ob eine oder mehrere Querkreuzungen die Arbeiten behindern. In einer Pauschalposition dürfen diese Erschwernisse nicht zusammengefasst werden.
VolltextVPRRS 2008, 0231
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2008 - Fall 1543
Angebote, die den § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen geforderte Erklärungen fehlen, zwingend von der Vergabe auszuschließen sind. Dem steht nicht entgegen, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A als Sollvorschrift formuliert ist. Der Ausschlusstatbestand ist erst dann gegeben, wenn das betreffende Angebot wegen fehlender Erklärung im Ergebnis nicht mit den anderen abgegebenen Angeboten verglichen werden kann.
VolltextVPRRS 2008, 0228
BGH, Urteil vom 03.07.2008 - I ZR 145/05
1. Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, aus denen sich die Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge ergibt, sind Marktverhaltensregeln i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.*)
2. Öffentliche Auftraggeber können nicht als Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Versicherungsdienstleistungen im Wege eines "In-House"-Geschäfts ohne Ausschreibung beschaffen.*)
3. § 104 Abs. 2 GWB schließt wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen von Mitbewerbern gegen Auftragnehmer nicht aus, die auf deren Beteiligung an vergaberechtlichen Verstößen gestützt werden.*)
4. Die ausschließliche Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 104 Abs. 2 GWB gilt nur für Ansprüche gegen dem Kartellvergaberecht unterworfene öffentliche Auftraggeber, nicht dagegen für solche gegen Mitbewerber.*)
VolltextVPRRS 2008, 0226
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.05.2008 - 4 U 500/07
1. Zur Vertragsanpassung eines nach vorangegangenem Vergabeverfahren abgeschlossenen Bauvertrags.*)
2. Der Auftragnehmer kann nicht analog § 2 Nr. 5 VOB/B eine Vergütung wegen seiner Mehrkosten aufgrund der verzögerten Zuschlagserteilung verlangen, wenn er vorbehaltlos der Verlängerung der Bindefrist zugestimmt hat.
3. Nur unter extremen Umständen steht dem Auftragnehmer nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ein Mehrvergütungsanspruch zu.
VolltextVPRRS 2008, 0225
BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 17/08
1. Gegen die Entscheidung einer Vergabekammer, die das Vergabeverfahren für den Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Gegenstand hat, ist allein das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu dem für den Sitz der Vergabekammer zuständigen Oberlandesgericht gegeben.*)
2. Erklärt ein um die Rechtswegbestimmung angegangener oberster Gerichtshof des Bundes in einem solchen Fall einen anderen Rechtsweg als zulässig, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden.*)
VolltextVPRRS 2008, 0224
OLG München, Beschluss vom 11.08.2008 - Verg 16/08
Der gegenseitige Austausch wesentlicher Angebotsteile von Mitgliedern konkurrierender Bietergemeinschaften in Kenntnis der Konkurrenzsituation stellt eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise dar.*)
VolltextVPRRS 2008, 0223
OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 12/08
Im Fall einer unerfüllbaren Forderung im Leistungsverzeichnis darf der Auftraggeber das eingeleitete Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beenden. Vielmehr muss die Vergabestelle die Ausschreibung entweder gemäß § 26 Nr. 1 VOB/A aufheben oder diskriminierungsfrei die Leistungsbeschreibung soweit ändern, wie es erforderlich ist, um die unerfüllbaren Anforderungen zu beseitigen.
VolltextVPRRS 2008, 0222
OLG München, Beschluss vom 28.07.2008 - Verg 10/08
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach unter technischen Spezifikationen im Sinn des § 21 Nr. 2 VOB/A nur technische Regelwerke, Normen oder allgemeine Eigenschafts- und Funktionsbeschreibungen zu verstehen sind, nicht aber individuelle, auf das konkrete Bauvorhaben bezogene technische Angaben.*)
2. Weicht ein Bieter in seinem Angebot nicht von solchen allgemeinen technischen Spezifikationen ab, sondern bietet innerhalb der vorgegebenen technischen Spezifikation nicht die geforderte technische Qualität an, liegt hierin kein Hauptangebot im Sinn des § 21 Nr. 2 VOB/A.*)
VolltextVPRRS 2008, 0221
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2008 - Verg 5/08
1. Sofern nicht auszuschließen ist, dass sie die Vorbereitung der Angebote beeinflussen können, darf der öffentliche Auftraggeber auch im Nachhinein aufgestellte Unterkriterien und Gewichtungsregeln bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots nur anwenden, wenn sie den am Auftrag interessierten Unternehmen vorher zur Kenntnis gebracht worden sind.*)
2. Zur rechtlichen Behandlung von Tariftreueforderungen, wenn kein Bundes- oder Landesgesetz im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 2 GWB besteht, ein Tarifvertrag nach § 5 TVG aber für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.*)
3. Zur Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.*)
VolltextVPRRS 2008, 0219
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.07.2008 - 15 Verg 5/08
1. Zur Frage, ob die vor der mündlichen Verhandlung vor dem Vergabesenat im Beschwerdeverfahren ohne Zustimmung des Beschwerdegegners erklärte Rücknahme wirksam ist.*)
2. Zur Frage der Kostentragungspflicht, wenn die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen hat und der Antragsteller (nach Hinweis des Vergabesenats) im Beschwerdeverfahren den Nachprüfungsantrag zurücknimmt.*)
VolltextVPRRS 2008, 0218
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.03.2008 - VK-SH 2/08
1. Zur Klärung des Angebotsinhaltes ist allein auf das Angebot selbst und die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots abgegebenen Erklärungen abzustellen.*)
2. Eine Forderung der EFB-Preisblätter, die nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen waren, wird nicht deshalb entbehrlich, weil die Antragstellerin die Preisblätter (unvollständig ausgefüllt) schon mit dem Angebot selbst abgegeben hat.*)
3. Erst das ausdrückliche Fordern von zusammen mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen durch die Vergabestelle macht diese zum (geforderten) Bestandteil des Angebots im Sinne der §§ 21 und 25 VOB/A. Nur soweit für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe geforderte Erklärungen nicht vorliegen, ist der Angebotsausschluss nach § 25 Abs. 1 VOB/A geboten. Für alle anderen Erklärungen, die erst auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen sind, sind die §§ 25 und 21 VOB nicht anwendbar, sondern allein die Vorschrift des § 24 VOB.*)
4. Sind Erklärungen durch den Auftraggeber als nicht wettbewerbserheblich eingestuft worden, kann der Bieter diese Entscheidung nicht ändern. Daher können dem Bieter auch keine Wettbewerbsvor- oder -nachteile durch ein mögliches Nachbessern bereits vorgelegter Unterlagen erwachsen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0216
BGH, Urteil vom 10.06.2008 - X ZR 78/07
Zur Auslegung von Vergabeunterlagen, nach denen der Bieter bei beabsichtigter Übertragung von Teilen der Leistung auf Nachunternehmer in seinem Angebot Art und Umfang der durch Subunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen muss und zu denen ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gehört.*)
VolltextVPRRS 2008, 0214
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2008 - Verg W 10/08
1. Nebenangeboten können nur gewertet werden, wenn nicht nur rein formale Wertungsvoraussetzungen aufgestellt sind; es müssen auch leistungsbezogene, d. h. sachlich-technische Vorgaben vorhanden sein.
Hierfür genügt eine Bezugnahme auf das Regelwerk "Richtzeichnungen für Ingenieurbauten in der Sammlung Brücken- und Ingenieurbau".
2. Auf der ersten Wertungsstufe ist bei einem Nebenangebot zu prüfen, ob es so gestaltet ist, dass es überhaupt prüfbar ist.
3. Die Erfüllung von Mindestanforderungen ist schon begrifflich kein Äquivalent für die Gleichwertigkeit, sondern lediglich das Minimum dessen, was der Auftraggeber vorgibt, um überhaupt im Übrigen in die Gleichwertigkeitsprüfung einzutreten. Der bloße Umstand, dass das Nebenangebot den vorgegebenen Mindestbedingungen entspricht, führt deshalb nicht zur Annahme seiner Gleichwertigkeit mit dem Amtsvorschlag.
4. Ein Nebenangebot muss in qualitativer wie quantitativer Hinsicht gegenüber dem Hauptangebot bzw. dem Amtsvorschlag gleichwertig sein.
VolltextVPRRS 2008, 0212
OLG Dresden, Beschluss vom 15.07.2008 - 12 U 781/08
Die Kombination von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit in AGB des Auftraggebers darf 6% bis 10% des Werklohns nicht übersteigen.
VolltextVPRRS 2008, 0210
VK Lüneburg, Beschluss vom 05.03.2008 - VgK-03/2008
Eine Beteiligung von konzernverbundenen oder personell verbundenen Bewerberfirmen an ein und demselben Vergabeverfahren ohne konkreten Nachweis einer Wettbewerbsbeschränkung ist kein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten.
VolltextVPRRS 2008, 0209
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.05.2008 - Verg W 2/08
1. Über die Höhe der Gebühren für Amtshandlungen der Vergabekammern entscheidet die Vergabekammer nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Vergabesenat darf die Gebührenfestsetzung nur darauf überprüfen, ob sie ermessensfehlerhaft ist.*)
2. Bei der Festsetzung der Gebühren der Vergabekammer ist das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip zu beachten. Es ist nicht zu beanstanden, dass Vergabekammern die Basisgebühr mit Hilfe einer Tabelle ermitteln, die auf die wirtschaftliche Bedeutung des Nachprüfungsgegenstandes abstellen, und dass sie ihrer Gebührenbemessung die Gebührenstaffel der Vergabekammern des Bundes zugrunde legen.*)
3. Die Gebühren können von 25.000 € auf 50.000 € erhöht werden, wenn der Auftragswert um knapp das 16fache über dem Auftragswert liegt, für den der Gebührenbetrag von 25.000 anzusetzen ist.*)
VolltextVPRRS 2008, 0207
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.05.2008 - VK-SH 6/08
1. Ein Antragsteller ist nur antragsbefugt, soweit er die Verletzung eigener Rechte geltend macht. Die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert, lässt die Antragsbefugnis entfallen.*)
2. Die Mitteilung des Auftraggebers an einen Bieter im Verhandlungsverfahren, diesen nach Abgabe eines indikativen Angebots nicht zu Verhandlungen aufzufordern, stellt keine ordnungsgemäße Vorabinformation gemäß § 13 VgV dar.*)
3. Auch im Laufe eines Verhandlungsverfahrens ausgeschiedene Bieter bedürfen einer vollständigen Information nach § 13 VgV.*)
4. § 13 VgV ist im Rahmen von de-facto-Vergaben entsprechend anzuwenden, soweit ein oder mehrere Unternehmen ihr Interesse an dem Auftrag bekundet haben.*)
5. Das Wesen des Verhandlungsverfahrens ist ein nach Ablauf der Angebotsfrist beginnender dynamischer Prozess, in dem sich durch Verhandlungen sowohl auf Nachfrage- als auch auf Angebotsseite Veränderungen ergeben können. Seine Grenze findet das Verhandlungsverfahren in dem den Vergabeunterlagen zugrunde gelegten Auftragsgegenstand. So darf nur das beschafft werden, was vom Auftragsgegenstand noch gedeckt ist.*)
VolltextVPRRS 2008, 0206
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.04.2008 - VK-SH 3/08
1. Die DIN EN ISO 9001:2000 ist eine Qualitätsmanagementnorm und keine Zertifizierung eines Umweltmanagements.*)
2. Eine nach Eingang der Angebote erfolgte Festlegung der Gewichtungskoeffizienten für Unterkriterien ist grundsätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot nicht zulässig. Die genauen Gewichtungen der einzelnen Unterkriterien stellen Angaben dar, die kalkulationserheblich sein können. Welche kalkulatorischen Spielräume für die Preisgestaltung bestehen, kann der Bieter erst sachgerecht beurteilen, wenn für ihn transparent ist, wie seine Stellung in Bezug auf die weiteren Wertungskriterien ist.*)
3. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wäre nur denkbar, wenn im Rahmen der nachträglichen Gewichtung alle Unterkriterien gleich gewichtet werden und die Bieter davon ausgehen konnten.*)
VolltextVPRRS 2008, 0205
OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.06.2008 - Verg W 4/08
1. Ein reiner Grundstücksveräußerungsvertrag ohne Bauverpflichtung des Käufers stellt keinen öffentlichen Bauauftrag dar.
2. Die Kostenfolge bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung von § 516 Abs. 3 ZPO.
3. Geht der die Nachprüfung beantragende Bieter davon aus, dass eine Baukonzession vergeben wird, muss der Streitwert nach diesem behaupteten vergabepflichtigen Vorgang bemessen werden. Es kommt dann nicht darauf an, ob im Nachprüfungsverfahren das Vorliegen einer solchen Baukonzession festgestellt wird oder nicht.
4. Bei einer Baukonzession stellt das Nutzungsrecht die "Vergütung" des Konzessionärs dar. Bei einem Nachprüfungsverfahren, das eine Baukonzession zum Gegenstand hat, bemisst sich der Beschwerdewert deshalb am Wert dieses Nutzungsrechts, der nur geschätzt werden kann. Bei der Schätzung kann mangels anderweitiger Anhaltspunkte auf den Wert der vom Konzessionär zu erbringenden Bauleistungen zurückgegriffen werden. Der Grundstückskaufpreis ist im Rahmen des Streitwerts nicht zu berücksichtigen, genauso wenig wie Planungs-, Vermietungs- und weitere Kosten.
5. Streitwertfestsetzungen der Vergabesenate in Beschwerdeverfahren gemäß §§ 116 ff GWB sind stets nur Nebenentscheidungen und keine Entscheidung zur Hauptsache. Divergenzen bei Nebenentscheidungen begründen deshalb keine Pflicht zur Vorlage an den Bundesgerichtshof.
VolltextVPRRS 2008, 0202
OLG Oldenburg, Urteil vom 03.05.2007 - 8 U 254/06
1. Zur Auslegung eines Leistungsverzeichnisses.*)
2. Zur Zulässigkeit von Bedarfspositionen, § 9 Nr. 1 S. 2 VOB/A.*)
3. Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 8 VOB/B für ohne vorherige Anordnung des Auftraggebers ausgeführte Bedarfspositionen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0391
OLG Bremen, Beschluss vom 13.03.2008 - Verg 51/07
1. Müssen die potenziellen Pächter für ein Grundstück nicht nur den Pachtzins angeben, sondern auch ein „Konzept zur Nutzung des Standorts”, welches alle für die Errichtung eines Windparks auf den angedienten Pachtgrundstücken erforderlichen Baumaßnahmen im Detail aufführen muss, detailliert darlegen, und ist der obsiegende Pächter zudem verpflichtet, innerhalb eines Jahres die Windkraftanlagen gemäß dem vorgelegten Nutzungskonzept zu erstellen und in Betrieb zu nehmen, so handelt es sich bei den ausgeschriebenen Verträgen um eine in die formale Rechtsform des Pachtvertrags eingekleidete öffentliche Baukonzession, auf die das Vergaberecht anzuwenden ist.
2. Dass die zu errichtenden Anlagen nicht Eigentum der Verpächterin werden sollen, sondern im Gegenteil nach Ablauf des auf 20 Jahre befristeten Pachtvertrags auf Kosten des Pächters zu beseitigen sind, ist ohne Relevanz.
VolltextVPRRS 2008, 0201
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.05.2008 - VK-SH 5/08
1. Ergibt sich aus dem Kontext der Verdingungsunterlagen, welche bauseitigen Anforderungen, welche Bauaufgabe ein Nebenangebot zu erfüllen hat, bedarf es keiner zusätzlichen separaten Festlegung von Mindestanforderungen.*)
2. Ob ein Nebenangebot angesichts der nunmehr zwingend von dem öffentlichen Auftraggeber aufzustellenden Mindestbedingungen noch immer einer Gleichwertigkeitsprüfung zu unterziehen ist, erscheint zumindest zweifelhaft.*)
VolltextVPRRS 2008, 0199
OLG München, Beschluss vom 18.07.2008 - Verg 13/08
Der Schweißnachweis DIN 18800-7, Klasse B ist ein anderer Nachweis im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 g VOB/A. Hält der Auftraggeber die Vorlage dieses Nachweises für erforderlich, muss er sich dies in der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen konkret vorbehalten. Unterbleibt der Vorbehalt, kann der fehlende Nachweis nicht im Rahmen der Eignungsprüfung als Kriterium herangezogen werden.*)
VolltextVPRRS 2008, 0198
OLG Brandenburg, Urteil vom 12.12.2007 - 4 U 46/07
Findet sich sowohl im Angebot als auch in der Auftragsbestätigung zu Positionen, die das Abräumen der Rasenflächen vor jeder Mahd zum Gegenstand haben, jeweils ein Preisansatz mit dem Zusatz "1,00 psch", ergibt die Auslegung, dass der angesetzte Preis eine einmalige Pauschale zur Abgeltung aller in einer Vegetationsperiode anfallenden Arbeiten zum Abräumen der Rasenflächen darstellt, und daher nicht jeder Abräumvorgang vor jeder Mahd gesondert zu vergüten ist.
VolltextVPRRS 2008, 0197
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.07.2008 - 1 Verg 2/08
1. Es ist zweifelhaft, ob in einem Schriftstück, das nicht zu den Verdingungsunterlagen gehört, sondern vom Bieter als Anlage zum Angebot selbst hergestellt wurde, begrifflich überhaupt eine Änderung an den Verdingungsunterlagen enthalten sein kann.*)
2. Ein von verbindlichen Vorgaben der Vergabestelle in einem wesentlichen Punkt abweichendes Angebot ist kein Hauptangebot und kann als Nebenangebot nur dann gewertet werden, wenn es u.a. den in § 21 Nr. 3 VOB/A geregelten formalen Anforderungen genügt.*)
3. Ein vom Bieter vorzulegender Bauzeitenplan ist ein Teil der empfangsbedürftigen Willenserklärung "Angebot", deren Erklärungsinhalt, ausgehend vom Wortlaut, aber nicht darauf beschränkt, durch eine Gesamtwürdigung zu ermitteln ist, bei der auch außerhalb der Erklärung liegende Umstände zu berücksichtigen sind.*)
4. Dem Wortlaut kommt bei der Auslegung entscheidende Bedeutung zu, wenn sich weder aus dem übrigen Angebotstext noch aus sonstigen Umständen Anhaltspunkte für die Annahme ergeben, das objektiv Erklärte habe nicht dem wahren Willen des Erklärenden entsprochen.*)
5. Die Vergabestelle - oder ein "objektiver Dritter" - ist nicht verpflichtet - und mangels Kenntnis von den Kalkulationsgrundlagen des Bieters meist auch überhaupt nicht in der Lage -, eine von den Vorgaben der Vergabestelle abweichende Ausführungsweise durchzukalkulieren und nach eventueller Feststellung einer Unwirtschaftlichkeit daraus den Schluss zu ziehen, die Variante sei versehentlich angeboten worden.*)
6. § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A gibt dem Auftraggeber nur die Möglichkeit, ein eigenes Informationsbedürfnis befriedigen, wenn ihm irgendetwas an dem, was ein Bieter vorgelegt hat, unklar ist.*)
7. Außerhalb des nach § 24 VOB/A Zulässigen liegende "Nachverhandlungen" der Vergabestelle mit einem Bieter begründen keinen Anspruch anderer Bieter auf Gleichbehandlung.*)
VolltextVPRRS 2008, 0196
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.03.2008 - 17 Verg 8/07
1. Als Normadressat des § 13 Satz 1 VgV kommt nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Regelung nur ein Bieter in Betracht, der gegenüber der Vergabestelle ein Angebot abgegeben hat.*)
2. Ein bloßer Auftragsbewerber eines Teilnahmewettbewerbs kann aus dieser Vorschrift keine Rechte für sich herleiten. Ihm steht lediglich ein verhaltener Anspruch gemäß § 27a VOB/A bzw. § 27b VOL/A zu, dessen Verletzung jedoch nicht zu des Sanktion des § 13 S. 6 VgV führt.*)
VolltextVPRRS 2008, 0193
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.02.2008 - 15 A 2568/05
Eine Vergaberechtswidrigkeit schließt nicht als solche die Beitragsfähigkeit von Aufwand eines Straßenausbaus aus, sondern nur insoweit, als sie zu einem erhöhten Aufwand geführt hat.*)
VolltextVPRRS 2008, 0192
OLG Naumburg, Beschluss vom 29.04.2008 - 1 W 14/08
1. Primärrechtsschutz bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen kann jedenfalls dann nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn der Auftrag bereits erteilt ist.*)
2. Für Feststellungen besteht regelmäßig kein Feststellungsinteresse.*)
3. Es kann offen bleiben, inwieweit im Vergabeverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs des 4. Teils des GWB subjektive Rechte der Bewerber bzw. Bieter auf Einhaltung der Verfahrensvorschriften der VOB/A bestehen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0191
OLG Naumburg, Beschluss vom 13.05.2008 - 1 Verg 3/08
1. Die angebliche Unklarheit, Zweifelhaftigkeit oder Mehrdeutigkeit eines Punktbewertungssystems, welches den Bietern mit den Verdingungsunterlagen bekannt gemacht worden ist, ist regelmäßig in der Angebotsphase zu rügen. Für die laienhafte rechtliche Bewertung des Inhalts der Bekanntmachung der Zuschlagskriterien als nicht ausreichend transparent kommt es nur darauf an, ob ein Bieter sich aufgrund der gegebenen Informationen im Stande sieht, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu erstellen, oder nicht. Es ist regelmäßig auch ohne rechtliche Beratung möglich zu entscheiden, ob der Inhalt der Verdingungsunterlagen aus fachlicher Sicht erkennen lässt, worauf es dem Auftraggeber ankommt und ob die vorgenommenen Einstufungen für die Punkteverteilung für einen branchen- und fachkundigen Bieter eindeutig verständlich sind oder nicht.*)
2. Ebenso kann ein fachkundiger Bieter ohne eingehende rechtliche Beratung beurteilen, ob "Ca."-Angaben bei den Abmessungen von Einrichtungsgegenständen die verlangte Leistung hinreichend genau beschreiben oder nicht.*)
3. Nach Aufhebung eines Offenen Verfahrens mit der Begründung, dass ausschließlich unvollständige bzw. von den Verdingungsunterlagen abweichende und daher nach § 25 Nr. 1 VOB/A auszuschließende Angebote eingegangen waren, kann der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne (erneute) Vergabebekanntmachung auch unter Einbeziehung weiterer Unternehmen als der Bieter des vorangegangenen Offenen Verfahrens durchführen (§ 3a Nr. 6 lit. b) VOB/A). Für die Zulässigkeit seiner Wahl der Vergabeart ist es unerheblich, ob er sich von Anfang rechtlich darüber im Klaren war, auf welche Rechtsnorm er diese Wahl stützen kann.*)
4. Die Vorschrift des § 22 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 VOB/A - Bieteröffentlichkeit des Angebotseröffnungstermins - gilt nicht im Verhandlungsverfahren.*)
5. Zurückweisung des Antrags nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB trotz u.U. vorliegender Vergaberechtsverletzung, soweit durch deren Beseitigung eine Verbesserung der Zuschlagschancen des Antragstellers nicht zu erwarten ist (hier: maximal mögliche Veränderung des Punktestandes ohne Einfluss auf das Wettbewerbsergebnis).*)
VPRRS 2008, 0407
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.02.2008 - VK-SH 29/07
1. Der Nachweis der technischen Ausrüstung gem. § 8 Nr. 3 Abs. 1 lit. d VOB/A gehört nicht zu den von der Präqualifikation ersetzbaren Eignungsnachweisen.*)
2. Der Gleichbehandlungsgebot wird verletzt, wenn neben dem Ausschluss der Antragstellerofferte auch hinsichtlich der weiteren noch in der Wertung verbliebenen Angebote ein zwingender Ausschlussgrund besteht und auf eines dieser Angebote der Zuschlag erteilt werden soll. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Angebotsmängel identisch oder gleichartig sind, sondern auf deren Gleichwertigkeit, d.h. sie müssen auf der Rechtsfolgenseite dieselbe Konsequenz (hier Ausschluss) nach sich ziehen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0188
OLG Celle, Urteil vom 25.06.2008 - 14 U 14/08
1. Auch im Vergabeverfahren richtet sich die Auslegung der Bietererklärung und die Beurteilung des Zustandekommens des Vertrages nach den allgemeinen Grundsätzen des BGB.*)
2. Verzögert sich die Vergabe und kommt es innerhalb dieser Zeit zu wesentlichen Preisänderungen oder ist die Einhaltung von verbindlichen Fristen nicht mehr möglich, kann der Zuschlag des öffentlichen Auftraggebers gegenüber dem wegen § 24 Nr. 3 VOB/A nicht abänderbaren Angebot des Bieters ein neues Angebot i.S.d. § 150 Abs. 2 BGB darstellen.*)
3. Die Besonderheiten des Vergaberechts erfordern grundsätzlich keinen besonderen Schutz des öffentlichen Auftraggebers aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben gegenüber einem Mehrvergütungsanspruch eines Bieters wegen während der verlängerten Zuschlagsfrist eingetretener Preiserhöhungen.*)
VolltextVPRRS 2008, 0187
VK Nordbayern, Beschluss vom 08.05.2008 - 21.VK-3194-17/08
1. Verstöße gegen das Gebot einer produktneutralen Ausschreibung, die spätestens beim Erstellen des Angebots erkennbar sind, sind mit einer entsprechenden Rüge unverzüglich zu beanstanden (§ 107 Abs. 3 GWB).*)
2. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A). Abweichungen von den Vorgaben der Verdingungsunterlagen ändern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Verdingungsunterlagen in unzulässiger Weise. Ein derartiges Angebot muss schon deshalb unberücksichtigt bleiben, weil es wegen der sich nicht deckenden Willenserklärungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht zu dem beabsichtigten Vertragsabschluss führen kann.*)
VolltextVPRRS 2008, 0186
VK Nordbayern, Beschluss vom 23.04.2008 - 21.VK-3194-15/08
1. Zur Rügepflicht (§ 107 Abs. 3 GWB) bzgl. der Einbeziehung der Wartungskosten bei der Wertung des Kriteriums "Preis".
2. Die VSt darf beim Kriterium "Preis" die Wartungskosten in die Wertung grundsätzlich einbeziehen. Dies ist ein übliches Verfahren, um die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes zu ermitteln.
3. Die VSt ist nicht verpflichtet, Fabrikatsangaben im Angebot zu verlangen; sie darf sie nach der Angebotsöffnung im Rahmen der Aufklärung nachfragen.
VolltextVPRRS 2008, 0184
VK Thüringen, Beschluss vom 26.02.2008 - 360-4002.20-396/2008-003-G
1. Der "OK"-Vermerk eines Telefax-Sendeberichts beweist nicht den Zugang des Inhalts eines Schreibens der Vergabestelle an die Bieter.
2. Der Vermerk ist auch nicht geeignet, als Anscheinsbeweis für den Zugang eines Schreibens der Vergabestelle an die Bieter zu dienen.
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