Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5387 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
VPRRS 2005, 0003OLG München, Urteil vom 15.07.1998 - 27 U 101/98
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 2004
VPRRS 2004, 0644VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.01.2004 - VK 29/03
1. Die Antragsbefugnis setzt gemäß § 107 Abs. 2 GWB auf Seiten des antragstellenden Unternehmens die Darlegung voraus, dass ihm durch die behauptete Rechtsverletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Eintritt eines Schadens kommt dabei nur in Betracht, wenn der Antragsteller bei ordnungsgemäßer Durchführung zumindest eine Aussicht auf Berücksichtigung gehabt hätte.
2. Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen grundsätzlich zum Angebotsausschluss.
3. Das Angebotsschreiben enthält Erklärungen des Bieters und nicht Erklärungen der Vergabestelle. Dass die Vergabestelle durch das Ankreuzen bestimmter Anlagen wie "Besondere Vertragsbedingungen", "Zusätzliche Vertragsbedingungen" oder "Leistungsbeschreibung" auf obligatorische Angebotsbestandteile hingewiesen hat, führt zu keiner anderen Betrachtung . Es ergibt sich daraus insbesondere nicht, dass der Bieter - soweit es an diesen Vorgaben fehlt - auf entsprechende eindeutig geforderte Angaben verzichten kann.
4. Die Antragstellerin ist mit Angebotsabgabe verpflichtet, den geplanten Nachunternehmereinsatz eindeutig und zweifelsfrei mitzuteilen. Die fehlenden Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz können auch nicht durch Nachverhandlungen nachgeholt werden. Bei Art und Umfang des Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um eine kalkulationserhebliche Erklärung, die sich auf die Wettbewerbsstellung eines Bieters auswirkt. Die Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Angebotsgestaltung dar.
VolltextVPRRS 2004, 0643
LG Halle, Urteil vom 20.11.1997 - 4 O 400/97
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0641
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.1998 - 23 U 140/97
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0640
BayObLG, Beschluss vom 08.12.2004 - Verg 19/04
Bietet ein Bieter statt eines vom Leistungsverzeichnis verlangten Produktes aus Edelstahl ein solches aus Messing verchromt an, entspricht sein Angebot nicht den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses; es ist deshalb, sofern es nicht als Nebenangebot gewertet werden kann, zwingend von der Wertung auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0639
OLG Dresden, Urteil vom 17.12.1998 - 16 U 1914/98
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0632
KG, Beschluss vom 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
1. Die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV ist auf so genannte De-facto-Vergaben nicht entsprechend anwendbar.
2. Es bleibt offen, ob die Nichtigkeitsfolge einer De-facto-Vergabe bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung aus § 134 BGB herzuleiten ist, nachdem der EuGH entschieden hat, dass eine durch eine vergaberechtswidrige Vergabe begangene Verletzung des Gemeinschaftsrechts während der gesamten Dauer der Erfüllung der geschlossenen Verträge fortdauert.
3. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine De-facto-Vergabe im Einzelfall gegen § 138 BGB verstößt (hier bejaht).
VolltextVPRRS 2004, 0631
OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2004 - WVerg 11/04
1. Eine zur Annahme eines Bauvertrages i.S.d. § 99 Abs. 3 GWB führende Bauleistung umfasst die Arbeiten, die zur Herstellung eines funktionsfähigen Bauwerkes notwendig sind. Die Funktionsfähigkeit richtet sich nach dem Nutzungszweck, den der Auftraggeber mit dem Bauwerk verwirklichen will. Nicht entscheidend ist demgegenüber, ob die Leistung nach deutschem Zivilrecht als werkvertragliche einzustufen ist.*)
2. Ausgehend hiervon kann im Einzelfalle auch der Kauf der Ausstattung eines Gebäudes dienenden Zubehörs i.S.d. §§ 90 ff. BGB als Bauleistung im vergaberechtlichen Sinne anzusehen sein.*)
VolltextVPRRS 2004, 0630
VK Nordbayern, Beschluss vom 02.12.2004 - 320.VK-3194-47/04
1. Zur Frage der unverzüglichen Rüge (§ 107 Abs. 3 GWB).
2. Keine Wertung von Nebenangeboten, wenn die Vergabestelle weder in der Bekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen Anforderungen an Nebenangebote und deren Wertung formuliert hat.*)
VolltextVPRRS 2004, 0629
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2004 - VK 2-LVwA LSA 40/04
Fügt ein Antragsteller in einem geforderten Nachunternehmerverzeichnis neben der Angabe einzelner Nachunternehmer ergänzend einen Zusatz "oder gleichwertig" an, ist sein Angebot zwingend auszuschließen.
VPRRS 2004, 0669
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2004 - Verg 56/04
Eine Änderung an den Verdingungsunterlagen liegt auch dann vor, wenn der technische Inhalt abgeändert und etwas anderes als die ausgeschriebene Leistung angeboten wird. Auf die Bedeutung der Abweichung und die wirtschaftlichen und technischen Auswirkungen kommt es nicht an.
VolltextVPRRS 2004, 0627
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004 - Verg 46/04
1. Zum Begriff der Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A.
2. Indizien für einen Verdrängungswettbewerb einer Einrichtung im Sinn von § 7 Nr. 6 VOL/A müssen immer verbunden sein mit einer primär sozialpolitischen Zielsetzung der Einrichtung.
3. Ist ein Wettbewerber anhand der vorstehenden Grundsätze als eine öffentliche Einrichtung mit sozialpolitischer Ausrichtung zu qualifizieren, kommt es auf die zusätzliche Feststellung einer konkreten Wettbewerbsverfälschung oder -verzerrung nicht an.
4. § 7 Nr. 6 VOL/A verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz.
VolltextVPRRS 2004, 0624
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2004 - Verg 16/04
1. Überprüfung eines Angebots auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen an elektroakustische Notfallwarnsysteme nach EN 60849 (= VDE 0828).*)
2. Es bildet nicht die Regel, sondern die Ausnahme, dass der Auftraggeber über die allgemeine Beschreibung der Bauaufgabe und ein in Teilleistungen gegliedertes Leis-tungsverzeichnis hinaus die Leistung vorab auch zeichnerisch, etwa durch Pläne, den Bietern darzustellen hat.*)
VolltextVPRRS 2004, 0623
OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2004 - 2 Verg 9/04
1. Angebote, denen geforderte Erklärungen wie die Angabe von Fabrikaten fehlen, sind zwingend auszuschließen, obwohl § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nur als „Soll-Vorschrift“ formuliert ist.
2. Wenn sich aus den Verdingungsunterlagen nicht eindeutig ergibt, dass eine bestimmte Angabe oder Erklärung mit dem Angebot vorliegen muss, ist der Ausschluss auf dieser Grundlage nicht gerechtfertigt.
3. Nachverhandlungen wie das Einholen fehlender Preisangaben sind unzulässig.
VolltextIBRRS 2004, 3938
OLG Köln, Urteil vom 09.05.2003 - 19 U 170/96
1. Die eine Selbstbeseitigung rechtfertigende Mängelbeseitigungsaufforderung muss das äußere Erscheinungsbild und die Schadensörtlichkeit möglichst genau bezeichnen; allgemeine, pauschale Angaben genügen nicht.
2. Treffen die Parteien eines Bauvertrags nach Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung eine Vereinbarung über die Nachbesserung, die dann vom Auftragnehmer nicht erfüllt wird, bedarf es einer erneuten Aufforderung mit Fristsetzung, um die Selbstbeseitigungsvoraussetzungen herbeizuführen.
VolltextVPRRS 2004, 0621
OLG Celle, Urteil vom 07.01.1993 - 7 U 182/91
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0620
BayObLG, Beschluss vom 18.11.2004 - Verg 22/04
Bestimmung des Streitwerts, wenn Gegenstand des Auftrags die Errichtung eines Bauwerks (Schulgebäude) im Mietkaufmodell ist.*)
VolltextVPRRS 2004, 0618
OLG Rostock, Beschluss vom 24.11.2004 - 17 Verg 6/04
1. Nebenangebote - auch wenn sie zugelassen sind - dürfen nicht gewertet werden, wenn die Vergabestelle keine Zuschlagskriterien für eine Wertung mitteilt.
2. Die Vergabestelle muss in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen erläutern, die etwaige Nebenangebote oder Änderungsvorschläge erfüllen müssen.
3. Auch die in den derzeitigen Vergabehandbüchern der öffentlichen Auftraggeber enthaltenen Formblätter für die Einreichung von Nebenangeboten stellen regelmäßig solche Anforderungen nicht dar. Aus ihnen ergibt sich nämlich nicht, welchen materiellen Mindestanforderungen die Nebenangebote genügen müssen.
4. Auch auf die Anforderungen, welche das Leistungsverzeichnis aufstellt, kann nicht zurückgegriffen werden. Das Leistungsverzeichnis befasst sich nur mit den Anforderungen, welche an das Hauptangebot gestellt werden.
VolltextVPRRS 2004, 0617
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.12.2004 - VK-SH 33/04
1. Ist nach vollständiger Ermittlung des Sachverhalts durch die Kammer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht mehr davon auszugehen, dass der Antragsteller noch substantiiert zur tatsächlichen oder rechtlichen Fragen vortragen und die vorläufige Rechtsauffassung der Kammer erschüttern wird, ist ein Verzicht auf die mündliche Verhandlung wegen offensichtlicher Unbegründetheit gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB möglich.*)
2. Die Eintragung eines Bieters in den Angebotsunterlagen, er könne ein gefordertes Fabrikat nicht in der von der Vergabestelle gewünschten Weise anbieten, stellt eine unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen i.S.v. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A dar.*)
3. In Fällen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 9 Nr. 2 oder Nr. 3 Abs. 1 VOB/A obliegt dem Bieter eine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB vor Angebotsabgabe, um seinen Nachprüfungsantrag auf diesen Verstoß stützen zu können.*)
4. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, ein Los dem 80-%-Kontingent des § 2 Nr. 7 VgV zuzuordnen, ist im Vergabevermerk ebenso nachvollziehbar zu dokumentieren wie die Tatsache, dass sich der Auftraggeber Vergabevorschläge eines beauftragten Ingenieurbüros zu eigen macht. Nachweise bezüglich der Vergabebekanntmachung sind zu den Vergabeakten zu nehmen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0616
VK Nordbayern, Beschluss vom 04.11.2004 - 320.VK-3194-41/04
Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A ist ein Angebot zwingend von der Wertung auszuschließen, das Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthält (§ 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A). Der Bieter muss davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Leistung regelmäßig mit den von ihm geforderten Mindesteigenschaften ausgeführt haben will. Nur dann ist eine erschöpfende, vergleichende Wertung der einzelnen Angebote möglich und ein transparenter, chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1 u. 2 GWB, §§ 2 Nr. 2 und 8 Nr. 1 VOB/A gewährleistet.*)
VolltextVPRRS 2004, 0615
VK Bund, Beschluss vom 12.10.2004 - VK 2-187/04
1. Verhandlungen mit einem insolventen Auftragnehmer über die Weiterführung des Auftrags bedeuten kein neues Vergabeverfahren.
2. Die bloße Nichtkündigung trotz eines beantragten Insolvenzverfahrens ist zumindest keine Neuvergabe der Baumaßnahme.
3. Die Änderung eines Vertrages kann nur dann als ausschreibungspflichtiger neuer Vorgang qualifiziert werden, wenn ihr Umfang bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise einer Neuvergabe gleichkommt.
VolltextVPRRS 2004, 0614
VK Bund, Beschluss vom 05.11.2004 - VK 1-138/04
Setzt ein Bieter in das Angebot einen Preis ein, den er nach Angebotsöffnung wegen offenbarer rechnerischer Unrichtigkeit ändern will, ist das Angebot wegen einer fehlenden wesentlichen Preisangabe zwingend auszuschließen.
VolltextVPRRS 2004, 0613
VK Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2004 - VK 17/04
Die falsche Wahl der Verdingungsordnung, also VOB statt VOL, ist ein typischer aus der Bekanntmachung erkennbarer Verstoß gegen bieterschützende Vorschriften. Ist dies nicht bis Angebotsabgabe gerügt worden, ist die Antragstellerin zugleich mit Beanstandungen ausgeschlossen, die mit der Anwendung der Verdingungsordnung bestimmungsgemäß zusammenhängen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0612
VK Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2004 - VK 13/04
1. Geht aus widersprüchlichen Vergabeunterlagen lediglich aus der Baubeschreibung hervor, dass die Urkalkulation mit dem Angebot zusammen abgegeben werden muss, berechtigt dies nicht zum Ausschluss, wenn die Urkalkulation später nach Aufforderung abgegeben wird.*)
2. § 25 Nr. 3 VOB/A hat keine bieterschützende Wirkung.*)
3. Mangels Erfolgsaussicht des Nachprüfungsantrages ist der Antrag des Auftraggebers auf Gestattung des vorzeitigen Zuschlages begründet.*)
VolltextVPRRS 2004, 0609
VK Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2004 - VK 7/04
Der Nachprüfungsantrag ist zulässig und begründet, wenn die Beigeladene wegen Veränderung der Verdingungsunterlagen ausgeschlossen werden muss (2-Schicht-System angeboten, obwohl 3-Schicht-System ausgeschrieben war). Es ist keine Umwandlung in ein wertungsfähiges Nebenangebot möglich, wenn das Angebot ausdrücklich als Hauptangebot bezeichnet worden ist. Der Auftraggeberin wird aufgegeben, der Antragstellerin den Zuschlag zu erteilen.*)
VolltextIBRRS 2004, 4178
OLG Köln, Urteil vom 04.02.1994 - 19 U 138/93
1. Die bloße Inbezugnahme der VOB/B in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen des vom bauleitenden Architekten des Auftraggebers verwendeten Formulars eines Bauvertrages reicht für eine wirksame Einbeziehung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGB-Gesetz gegenüber einer Baufirma aus.*)
2. Ein Aufwendungsersatzanspruch steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt hat. Bessert der Bauherr vor Fristsetzung selbst nach, so kann er keine Erstattung der angefallenen Kosten verlangen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0607
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.02.2004 - 1 VK LVwA 41/03
1. Ein drohender Schaden liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der antragstellende Bieter selbst dann evident keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hat, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß ausgeräumt würde.
2. Gem. § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.
3. Bezeichnet der Bieter die Nachunternehmerleistungen nicht genau, muss das Angebots ausgeschlossen werden.
4. Verhandlungen mit dem Ziel, die beabsichtigte Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmen zu verringern bzw. zu vergrößern sind durch § 24 VOB/A nicht gedeckt.
VolltextVPRRS 2004, 0604
OLG Naumburg, Urteil vom 26.10.2004 - 1 U 30/04
1. Das Zivilgericht stellt die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schadenersatzanspruches wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen selbst fest, es ist an etwaige Entscheidungen der Vergabeprüfstelle bzw. des Vergabeüberwachungsausschusses bzw. der Aufsichtsbehörde des öffentlichen Auftraggebers nicht gebunden. Etwas Anderes gilt nach § 124 Abs. 1 GWB lediglich für bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammern bzw. rechtskräftige Entscheidungen der Vergabesenate der Oberlandesgerichte bzw. des nach § 124 Abs. 2 GWB angerufenen Bundesgerichtshofes.*)
2. Enthalten die Verdingungsunterlagen lediglich den Hinweis auf das Erfordernis der rechtsverbindlichen Unterzeichnung, so genügt dem auch die Unterschrift eines Vertreters bzw. Beauftragten, soweit dieser mit entsprechender Vertretungsmacht handelt. Ein urkundlicher Nachweis seiner Vertretungsmacht ist nur Aufforderung des Auftraggebers und innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist zu erbringen.*)
3. Nimmt ein Bieter Änderungen an der Leistungsbeschreibung (hier: Veränderung der Abmessungen von Schaltschränken, Mindermengen einer Eventualposition) vor und legt er seinem Angebot seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, so ist sein Angebot nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A wegen jedem der drei Verstöße zwingend auszuschließen. Es kommt nicht darauf an, ob die vom Bieter vorgenommenen Änderungen zentrale oder wichtige oder eher unwesentliche Leistungspositionen betreffen oder ob die Abweichungen letztlich irgendeinen Einfluss auf die Funktionalität des Angebots haben können.*)
4. Zwar eröffnen § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 und 3 VOB/A dem Auftraggeber einen großen Beurteilungsspielraum bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote; dieser ist jedoch überschritten, wenn die Vergabeentscheidung auf objektiv widerlegten Vorurteilen des Beraters des Auftraggebers beruht.*)
5. Zur Ermittlung der Höhe des entgangenen Gewinns nach § 287 ZPO trotz unzureichender Darlegung der Angebots-Urkalkulation.*)
VolltextVPRRS 2004, 0603
OLG Naumburg, Urteil vom 22.11.2004 - 1 U 56/04
1. Die Vergabestelle hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung (positives Interesse) gegen einen Bieter, auf dessen Angebot sie selbst den Zuschlag nicht erteilt hat.
Dies gilt auch dann, wenn sie zum Ausscheiden des Angebots verpflichtet war, weil das Angebot wegen einer Fehlkalkulation des Bieters einen unangemessen niedrigen Preis aufwies, § 25 Nr. 3 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A.*)
2. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A trägt grundsätzlich der Bieter das Risiko der Fehlkalkulation bei Erstellung seines Angebotes. Der Vergabestelle ist die Erteilung des Zuschlags auf ein fehlkalkuliertes Angebot nicht á priori verwehrt; der Bieter ist nicht zur Anfechtung seines Angebotes berechtigt.*)
VolltextVPRRS 2004, 0599
VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2004 - 203-VgK-49/2004
1. Die Fixierung des Schwellenwertes muss das Ergebnis einer seriösen Prognose sein, die der Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens zu machen hat.
2. Für die Rüge vermeintlicher Mängel einer Leistungsbeschreibung im VOF-Verfahren wie etwa fehlende Angaben zur Festlegung der anrechenbaren Kosten, der maßgeblichen Honorarzone und der Leistungsphasen, deren Vergabe beabsichtigt ist, bedarf es keiner anwaltlichen Beratung.
3. Eine Bewertungsmatrix kann im VOF-Verfahren einen Vergabevermerk nicht völlig ersetzen. Vielmehr muss wenigstens kurz erläutert werden, warum welcher Bieter für welches Kriterium welche Punkte erzielt hat.
VolltextVPRRS 2004, 0598
VK Lüneburg, Beschluss vom 05.11.2004 - 203-VgK-48/2004
1. Kooperationen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) unterliegen stets dann dem Vergaberecht, wenn die Vergabe an der Beteiligung nicht nur der Kapitalbeschaffung dient, sondern zugleich mit der Vergabe von Dienstleistungen an den privaten Gesellschafter einhergeht.
2. Vom offenen Verfahren kann regelmäßig bei komplexen Kooperationsverträgen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) abgewichen werden.
3. Die Bieter haben ein Recht darauf, sich im Wettbewerb nur mit Unternehmen messen zu müssen, welche zuvor die Kriterien des Teilnahmewettbewerbs durch Vorlage der geforderten Nachweise erfüllt haben und dann auch als geeignet ausgewählt wurden.
4. Aus § 9 a VOL/A folgt nicht, dass der Auftraggeber den Bietern eine Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien schon in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen mitteilen muss.
5. Bei einer Bewertungsmatrix sind die Gründe für die Punktevergabe wenigstens stichwortartig in der Dokumentation zu skizzieren.
VolltextVPRRS 2004, 0597
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2004 - 1 VK 74/03
1. Der Auftraggeber darf die Zahl der Bieter im Verfahren unter Sicherstellung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem besonderen Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem zur Durchführung notwendigen Aufwand verringern. Dabei sind so viele Bieter zu berücksichtigen, dass ein Wettbewerb gewährleistet bleibt.
2.Auch im Verhandlungsverfahren unterliegt der Auftraggeber wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts. Das gilt namentlich für die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Vertraulichkeit.
VolltextVPRRS 2004, 0652
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 29.04.2004 - Rs. C-385/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0596
VK Nordbayern, Beschluss vom 08.09.2004 - 320.VK-3194-31/04
1. Die Vergabekammer ist bei ihrer Entscheidung an den von der ASt geltend gemachten Verstoß nicht gebunden. Vielmehr kann sie andere Verstöße zugrunde legen, durch welche vergaberechtliche Schutzvorschriften verletzt worden sind (§§ 110 Abs. 1, 114 Abs. 1 Satz 2 GWB). Dies gilt zumindest dann, wenn keine Präklusion eingetreten ist.*)
2. Fehlen von geforderten Eintragungen für die angebotenen Fabrikate und Systeme: Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A sind Angebote zwingend auszuschließen, die dem § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen. Nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A sollen die Angebote die geforderten Erklärungen enthalten.*)
3. Die Gleichbehandlung aller Bieter nach § 2 Nr. 2 VOB/A und § 97 Abs. 2 GWB ist nur gewährleistet, soweit die Angebote alle geforderten Erklärungen enthalten. Die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung erfordern, dass nur Angebote gewertet werden, die in jeder sich ergebenden Hinsicht vergleichbar sind.*)
VolltextVPRRS 2004, 0594
BayObLG, Beschluss vom 29.09.2004 - Verg 22/04
Eine Rüge acht Tage nach Zugang des Schreibens gemäß § 13 VgV kann noch unverzüglich sein, wenn der Bieter in der Zwischenzeit Ermittlungen tatsächlicher Art vornimmt und, um eine ausreichend sichere rechtliche Schlussfolgerung ziehen zu können, auch rechtlichen Rat einholen muss.*)
VolltextVPRRS 2004, 0593
VK Bremen, Beschluss vom 10.09.2004 - VK 3/04
1. Die Vergabeentscheidung muss vor der Mitteilungen gemäß § 13 VgV getroffen und dies nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert werden.
2. ein Dokumentationsmangel stellt nur dann eine Verletzung des subjektiven Rechts des antragstellenden Bieters auf Einhaltung der Vergabebestimmungen dar, wenn sich dieser Dokumentationsmangel auf die Rechtsstellung des Antragstellers im Vergabeverfahren auswirken und die Bieterreihenfolge zu seinen Gunsten verändern würde.
3. Die bremischen Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RLBau) - ein bremisches Vergabehandbuch im eigentlichen Sinne gibt es nicht - enthalten keine Regelung in Bezug auf Bedarfspositionen; deshalb ist wegen der Sachnähe auf das Vergabehandbuch der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes für Bauleistungen - Wasserbau (VHB-W) abzustellen, das als Orientierungshilfe genommen werden kann.
4. Bedarfspositionen dürfen demnach u.a. nur dann ausnahmsweise in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden, wenn im Zeitpunkt der Ausschreibung trotz Ausschöpfung aller örtlichen und technischen Erkenntnisse keine Möglichkeiten objektiv feststellbar sind, ob und in welchem Umfang die Leistung ausgeführt werden muss; die Gründe für die Aufnahme der Bedarfspositionen sind als Bestandteil des Vergabevermerkes aktenkundig zu machen und der Wert der Bedarfspositionen, die im Einzelfall für unbedingt erforderlich gehalten werden, sollte 10 v.H. der geschätzten Auftragssumme nicht überschreiten.
5. Einem Antrag auf Bezuschlagung könnte die Vergabekammer nur stattgeben, wenn der Ermessensspielraum der Vergabestelle bei der Zuschlagserteilung auf Null reduziert ist oder in Ausnahmefällen, in denen unter Beachtung aller Beurteilungsspielräume der Vergabestelle die Anweisung, den Zuschlag dem Antragsteller zu erteilen, die einzige rechtmäßige Entscheidung ist.
VolltextVPRRS 2004, 0592
VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2001 - 1/SVK/82-01g
Kostenentscheidung nach Rücknahme*)
VolltextVPRRS 2004, 0591
VK Thüringen, Beschluss vom 23.11.2004 - 360-4003.20-031/04-ARN
1. Erfüllt ein Angebot die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht, ist es zwingend auszuschließen.
2. Hält der Bieter sich ausdrücklich offen, ob er die im Angebot geforderten Fabrikate auch tatsächlich liefert und einbaut, ist das Angebot zwingend auszuschließen.
VolltextVPRRS 2004, 0590
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2004 - VK 5/04
1. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben bei Nennung von Leitfabrikaten führen bei einer Regelung, dass bei fehlenden Angaben das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart (gilt), nicht zum Angebotsausschluss.
2. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben mit dem Hinweis "wird nachgereicht" führen auch bei Nennung von Leitfabrikaten zwingend zum Angebotsausschluss.
VolltextVPRRS 2004, 0588
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.11.2004 - VK 16/04
Die Angabe des Einheits- und Gesamtpreises von „0,00 Euro“ bei insgesamt 14 Einzelpositionen stellt eine unzulässige Preisangabe dar, wenn diese Preise in die Einheitspreise anderer Positionen eingerechnet sind.
VolltextVPRRS 2004, 0587
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.09.2004 - VK 14/04
1. Die TL-Streu hat als nationales Regelwerk keine bieterschützende Wirkung.
2. § 8 Nr. 1 Abs. 1 und Abs. 4 VOL/A haben bieterschützende Wirkung.
3. Es ist vom Grundsatz her allein Sache des Auftraggebers zu entscheiden, welche Liefer- oder Dienstleistung er im Wege öffentlicher Ausschreibungen beschaffen möchte.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen.
VolltextVPRRS 2004, 0586
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.07.2004 - VK 07/04
1. Eine Rüge nah § 107 Abs. 3 GWB ist bei unmittelbar bevorstehendem Zuschlag entbehrlich.
2. Eignungsanforderungen müssen bereits in der Vergabebekanntmachung aufgeführt werden.
3. Fordert der Auftraggeber als Eignungsnachweis u.a. eine Referenzliste, kann der Bieter die Referenzliste nach eigenen Vorstellungen gestalten.
VolltextVPRRS 2004, 0585
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.06.2004 - VK 06/04
1. Die Bieter haben die Verpflichtung, den Umfang des Einsatzes von Nachunternehmern in einer präzisen und unmissverständlichen Weise anzugeben.
2. Fehlende Angaben zu einem - auch nur geringfügigen - Nachunternehmereinsatz führen zwingend zum Angebotsausschluss.
3. Die Zuverlässigkeit eines Bieters fehlt, wenn er nach dem Eröffnungstermin eine das urspüngliche Angebot ändernde Erklärung zum Nachunternehmereinsatz abgibt.
VolltextVPRRS 2004, 0584
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2004 - VK 05/04
1. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben bei Nennung von Leitfabrikaten führen bei einer Regelung, dass bei fehlenden Angaben das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart (gilt), nicht zum Angebotsausschluss.
2. Fehlende Fabrikats- und Typenangaben mit dem Hinweis "wird nachgereicht" führen auch bei Nennung von Leitfabrikaten zwingend zum Angebotsausschluss.
VolltextVPRRS 2004, 0582
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.02.2004 - VK 29/03
1. Die Vergabestelle ist gemäß § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A berechtigt, vom Bieter Angaben über den beabsichtigten Nachunternehmereinsatz zu fordern.
2. Eine entsprechende Forderung bedeutet zumindest für ein an öffentlichen Ausschreibungen regelmäßig teilnehmendes Unternehmen keine überraschende Klausel.
3. Fehlende Angaben zu Nachunternehmerleistungen bei einem den Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber nicht beigefügten Formblatt.
4. Fehlende Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz können nicht durch Nachverhandlungen nachgeholt werden.
VolltextVPRRS 2004, 0581
VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/139-01
1. Die Angebotsfristen des § 18 a VOB/A sind Mindestfristen: Je nach Art der Baumaßnahme (hier: parallele Ausschreibung losweiser- und Gesamtvergabe) sind diese Fristen nicht ausreichend für die Erstellung eines Gesamtangebots. Hierdurch kann ein Bieter, der wegen der kurzen Frist daran gehindert war, ein solches Angebot abzugeben, in seinen Rechten verletzt sein.*)
2. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche zu einem Los eingegangenen Angebote zu verlesen, auch wenn diese während einer anderen Submission (als Nebenangebot) eingegangen sind.*)
3. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
4. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)
VolltextVPRRS 2004, 0580
VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/135-01
1. Bei einer parallelen Ausschreibung von losweiser- und Gesamtvergabe haben die Einzellosbieter einen Anspruch darauf, dass neben der Submission ihres Einzelloses auch mitgeteilt wird, dass es ein Angebot zur Gesamtvergabe gibt.*)
2. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)
3. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)
VolltextVPRRS 2004, 0579
VK Sachsen, Beschluss vom 04.04.2002 - 1/SVK/024-02g
1. Die Wertung eines Nebenangebotes setzt voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die vorgeschlagene Ausführung machen kann. Dazu ist gemäß § 133, § 157 BGB auf den Empfängerhorizont des Auftraggebers abzustellen.*)
2. Eine Preisdifferenz von 12 % des 2. Angebotes des Mindestbietenden zum Nächstbietenden verpflichtet den Auftraggeber, im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes zu ermitteln, ob der angebotene Angebotspreis angemessen erscheint (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A).*)
3. Der im Rahmen eines Aufklärungsgespräches dargelegte, geplante Wiedereinbau von Bodenmassen ist dann keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2, § 24 Nr. 3 VOB/A, wenn er das Angebot lediglich erläutert und inhaltlich von den Verdingungsunterlagen gedeckt ist.*)
4. Die vorweggenommene summenmäßige Nachtragsbegrenzung ist keine unzulässige Nachverhandlung i.S.d. § 24 Nr. 3 VOB/A, da sie inhaltlich keine Frage der Zuschlagserteilung, sondern der Abwicklung ist.*)
5. Die nachträgliche Vereinbarung, die Position Baustelleneinrichtung nicht wie laut LV-Text vorgegeben nach Leistungserbringung, sondern entsprechend dem Bautenstand abzurechnen, ist eine unzulässige Nachverhandlung nach § 24 Nr. 3, § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A. Sie führt nicht zum zwingenden Ausschluss des Angebotes sondern zu dessen Wertung in der "Urfassung".*)
VolltextVPRRS 2004, 0575
VK Sachsen, Beschluss vom 28.05.2001 - 1/SVK/35-01
1. Bei einem Koppelungsgeschäft zur Lieferung preisgebundener und nicht preisgebundener Schulbücher liegt nicht automatisch ein Verstoß gegen die Preisbindungsvorschriften des Buchhandels vor. Es bedarf der Prüfung im Einzelfall.*)
2. Hat die Vergabestelle eine Preisprüfung bei dem preisgünstigsten Bieter vornehmen lassen und ist festgestellt worden, dass es sich um einen Marktpreis handelt, bestand für die Vergabestelle kein Anlass, das Angebot des preisgünstigsten Bieters wegen § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOL/A auszuschließen.*)
3. § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOL/A ist Bieter schützend.*)
VolltextVPRRS 2004, 0572
VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2001 - 1/SVK/71-01
1. Die Vergabekammer trifft im Rahmen der Wertung keine Sachentscheidung, sondern überprüft vielmehr als objektiver Beobachter die Erwägungen, die für die Sachentscheidung maßgeblich waren.*)
2. Bedingte Preisnachlässe muss der Auftraggeber nicht werten.*)
3. Die Vergabekammer legt vor dem objektiven Empfängerhorizont aus, ob der Auftraggeber den gebotenen Preisnachlass so verstehen konnte, dass dessen Gewährung an eine Bedingung geknüpft ist.*)
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