Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5387 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
VPRRS 2004, 0318OLG Rostock, Beschluss vom 15.09.2004 - 17 Verg 4/04
1. Einheitspreise von Euro 0,01 auf diverse Einzelpositionen sind jedenfalls nicht ohne Aufklärung des Angebotsinhaltes als Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Satz 3 VOB/A anzusehen.
2. Allein die Eintragung von Einheitspreisen von Euro 0,01 lässt nicht den Schluss zu, dass der Bieter die für einzelne Leistungspositionen anfallenden Preise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt hätte.
VolltextVPRRS 2004, 0316
VK Lüneburg, Beschluss vom 20.07.2004 - 203-VgK-25/2004
Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind grundsätzlich nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben.
VolltextVPRRS 2004, 0315
VK Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2004 - 203-VgK-24/2004
Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind grundsätzlich nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben.
VolltextVPRRS 2004, 0314
VK Nordbayern, Beschluss vom 06.08.2004 - 320.VK-3194-26/04
Der Auftraggeber kann Nebenangebote nur dann einer wirtschaftlichen Wertung zuführen, wenn er die Mindestbedingungen für die Nebenangebote in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat (Art. 19 Abs. 1 und 2 BKR). Es ist unerheblich, ob es sich bei den Nebenangeboten um technische oder nichttechnische Nebenangebote handelt.*)
VolltextVPRRS 2004, 0312
BGH, Beschluss vom 22.06.2004 - 4 StR 428/03
Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB liegt nur bei einer kartellrechtswidrigen Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen vor.*)
VolltextVPRRS 2004, 0308
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.04.2004 - 1 Verg 1/04
1. Der Ausschluss eines Generalübernehmers von der Bauvergabe ist rechtmäßig, wenn sein Angebot weder darlegt noch den Nachweis führt, dass er auf die in der Nachunternehmerliste genannten Unternehmen so zugreifen kann, dass er tatsächlich über die Einrichtungen dieser Unternehmen im Sinne einer Leistungserbringung „wie im eigenen Betrieb“ verfügen kann.
2. Die in einer Nachunternehmerliste aufgeführten Leistungen sind regelmäßig ohne weitere Kennzeichnung als Fremdleistung zu werten.
VolltextVPRRS 2004, 0306
VK Nordbayern, Beschluss vom 04.08.2004 - 320.VK-3194-28/04
1. Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A sind Änderungen an den Verdingungsunterlagen unzulässig und führen zum Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A (hier: das Angebot umfasst nicht vollständig die Leistungen, die im Leistungsverzeichnis verlangt waren).*)
2. Ein Angebot ist nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A i.V.m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen, wenn geforderte Angaben fehlen (hier: Eintragungen zu den Schutzmaßnahmen und zur Lackierung).*)
VolltextVPRRS 2004, 0304
VK Hessen, Beschluss vom 02.06.2004 - 69d-VK-69/2002
1. Bei übereinstimmender Erledigungserklärung hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer anfallenden Kosten gemäß § 128 Abs. 1 S. 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG allein zu tragen. Die ihnen entstandenen Auslagen (Rechtsverfolgungskosten) tragen die Beteiligten selbst.*)
2. Die Kostenregelung des § 128 GWB ist abschließend. Auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags vor dessen Erledigung kommt es nicht an. Eine entsprechende Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache kommt nicht in Betracht.*)
VolltextVPRRS 2004, 0303
VK Lüneburg, Beschluss vom 12.07.2004 - 203-VgK-28/2004
1. Um den Bietern eine einwandfreie Preisermittlung zu ermöglichen, ist die in der Praxis übliche Erstellung einer Bewertungsmatrix, in der Unterkriterien entsprechend einer vorher festgelegten Gewichtung aufgeführt werden, ausreichend.
2. Um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, muss das Vergabeverfahren und alle wesentlichen Entscheidungen laufend und in nachvollziehbarer Weise zu dokumentiert werden.
VolltextVPRRS 2004, 0302
VK Lüneburg, Beschluss vom 24.05.2004 - 203-VgK-14/2004
1. Auch der Hinweise auf die Dringlichkeit der Vorlage von Nachweisen oder Angaben führt nicht automatisch dazu, dass diese Anforderungen als Mindestanforderungen zu verstehen sind und im Falle einer Nichtvorlage ein Angebot zwingend auszuschließen ist.
2. Für den Auftraggeber ist es zumutbar im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten und nach § 24 VOL/A auch geboten, die Antragstellerin zunächst aufzufordern fehlende Liste nachzureichen
3. Ein Bieter ist leistungsfähig im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A, wenn er über das für die fach- und fristgerechte Ausführung erforderliche Personal und Gerät verfügt und in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen.
VolltextVPRRS 2004, 0301
VK Lüneburg, Beschluss vom 29.04.2004 - 203-VgK-11/2004
1. Die Mitwirkung Dritter beim Vergabeverfahren stellt nicht in jedem Fall ein Verstoß gegen n den Grundsatz der Leistungsvergabe unter ausschließlicher Verantwortung der Vergabestelle gem. § 2 Nr. 3 VOL/A dar. Die Einschaltung eines fachkundigen Dritten kann vielmehr geboten sein, damit sich der Auftraggeber in die Lage versetzt, eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung im Sinne von § 8 Nr. 1 Abs. 1 und Abs. 2 VOL/A vorlegen zu können.
2. Gehört ein Bieterunternehmen einem Konzernverbund oder einer Firmengruppe an, ist eine Berücksichtigung von finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen anderer Unternehmen dieses Verbundes unbedenklich, wenn und soweit die Firmen dieser Gruppe als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden können. Für den Bereich der Referenzen kann ein Bieter auch auf die für ein Tochter- oder Schwesterunternehmen ausgestellten Referenzen zurückgreifen, sofern dieses mit ihm personell weitgehend identisch ist.
3. Für ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung ist ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal. Hinzukommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist.
VolltextVPRRS 2004, 0298
VK Nordbayern, Beschluss vom 24.08.2004 - 320.VK-3194-30/04
1. Der Auftraggeber kann Nebenangebote nur dann einer wirtschaftlichen Wertung zuführen, wenn er die Mindestbedingungen für die Nebenangebote in den Verdingungsunterlagen festgelegt hat.*)
2. Die Antragsbefugnis ist zu verneinen, wenn die Antragstellerin sowohl mit dem Hauptangebot als auch bei einer Wertung von Nebenangeboten preislich an vierter Stelle liegt.*)
VolltextVPRRS 2004, 0296
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.08.2004 - VK-SH 20/04
1. Auch im Verhandlungsverfahren unterliegt der Auftraggeber den wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts.*)
2. Es stellt einen Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 97 Abs. 1 GWB) und das Gleichbehandlungsgebot (§ 97 Abs. 2 GWB) dar, wenn der Auftraggeber nach Ausschluss eines Bieters mit diesem "vorsorglich" weiterverhandelt.*)
3. Die Aufforderung an einen Bieter, ein neues Angebot abzugeben, stellt nach bereits erfolgtem Ausschluss dieses Bieters die konkludente Aufhebung der Ausschlussentscheidung dar.*)
4. Ändert der Auftraggeber im Laufe des Verhandlungsverfahrens zuvor als nicht disponibel bezeichnete kalkulationserhebliche Teile der Verdingungsunterlagen, ist dem Grunde nach die Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Abgabe der ersten Angebote geboten. Die Vergabekammer ist allerdings aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gehindert, dies auch für die Bieter anzuordnen, deren Verzicht auf die Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht auf die ursprüngliche Kalkulationsbasis zurückzuführen ist.*)
5. Ein Zweckverband (im Bereich der Abfallentsorgung) ist ein Gemeindeverband i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 3 VwKostG und von daher persönlich von der Gebührenzahlung befreit. Auch ein Wegfall der Gebührenbefreiung nach § 8 Abs. 2 VwKostG kommt nicht in Betracht.*)
VolltextVPRRS 2004, 0295
BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03
1. Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.
2. Macht der Bieter geltend, dass durch unklare Ausschreibungsunterlagen ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliegt, ist ein (drohender) Schadenseintritt im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ohne Weiteres dargelegt.
3. Zu den Voraussetzungen der Pflicht zur Vorlage an den EuGH.
VolltextVPRRS 2004, 0290
BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004 - Verg 14/04
1. Der Auftraggeber darf nach Öffnung der Angebote mit einem Bieter verhandeln, um sich u.a. über das Angebot selbst zu unterrichten. Die Verhandlung darf jedoch nur der weiteren Information und Aufklärung dienen und nicht zu einer Änderung des abgegebenen Angebotes führen.
2. Angebote, die dem § 21 Nr. 1 Abs.1 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen geforderte Erklärungen fehlen, sind nach ständiger Rechtsprechung zwingend von der Wertung auszuschließen.
3. Trotz des Wortlautes "sollen" in § 21 Nr. 1 Abs.1 Satz 3 VOB/A kann ein Angebot eines Bieters nur dann in die Wertung kommen, wenn es die Preise und die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen vollständig, und zwar eindeutig und zweifelsfrei, enthält.
4. Die Bieter ist allerdings nur im "Rahmen des Zumutbaren" zu vollständigen Erklärungen verpflichtet. Ist eine Wettbewerbsrelevanz ofensichtlich ausgeschlossen, kann also das Fehlen der geforderten Erklärungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen, ist das Angebot des Bieters nicht als unvollständig zu behandeln.
VolltextVPRRS 2004, 0289
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04
1. Erwägungen des öffentlichen Auftraggebers zur Losaufteilung unterliegen der Dokumentationspflicht. Das gilt auch dann, wenn der Zuschnitt der Lose einheitlich für eine Vielzahl von Vergaben festgelegt wird, bevor die sonstigen Schritte zur Durchführung der einzelnen Vergabeverfahren vorgenommen werden.
2. Der Mangel der Dokumentation kann nicht dadurch behoben werden, dass der öffentliche Auftraggeber die entsprechenden Angaben schriftsätzlich oder durch mündlichen Sachvortrag im Vergabenachprüfungsverfahren nachholt.
VolltextVPRRS 2004, 0663
OLG Jena, Beschluss vom 06.07.2004 - 6 Verg 3/04
Dem Ausschluss des § 25 Nr. 1 c VOB/A unterliegen zwei um denselben Zuschlag streitende Bieter, die gegenseitig den Inhalt ihrer Angebote offenlegen. Das gilt auch für den Fall, dass ein dem Leistungsverzeichnis konformes Hauptangebot des einen Bieters mit einem von den technischen Vorgaben der Verdingungsunterlagen abweichenden Nebenangebot oder Änderungsvorschlag des anderen Bieters konkurriert.*)
VolltextVPRRS 2004, 0654
VK Arnsberg, Beschluss vom 16.06.2004 - VK 1-07/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0653
VK Arnsberg, Beschluss vom 16.06.2004 - VK 1-07/2004
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 2031
AG Anklam, Urteil vom 22.07.2002 - 62 OWi 20/01
1. Eine landschaftsgärtnerische Prägung einer öffentlichen Straße ist dann gegeben, wenn zum Beispiel durch Pflanzungen und Einarbeitung von Sitzbänken der Freizeitcharakter der Anlage verdeutlicht wird. Dabei ist eine prognostische Einschätzung durchzuführen unter Zugrundelegung der tatsächlichen Situation, der noch nicht verwirklichten Pläne und der vorhandenen und zukünftigen Vegetation.
2. Weitere Indizien für eine landschaftsgärtnerische Prägung sind die Absichten der Planer, mit der Gestaltung der Anlage störende Verkehrseinflüsse zu reduzieren und eine Verbindung mit der das Bauprojekt umgebenden Anlage herzustellen, um damit z.B. unschöne Umgebungsbebauung zurücktreten zu lassen.
3. Soweit Straßen- und Platzarbeiten auch vom nichthandwerklichen Gewerbe des Garten- und Landschaftsbaus ausgeführt werden können, überschneiden sich die Berufsbilder dieses Gewerbes und des Straßenbauerhandwerks mit der Folge, dass in diesem Bereich dem Handwerk kein Ausschließlichkeitsanspruch zusteht.
4. Handelt es sich nicht um eine typische Anlage des Garten- und Landschaftsbaus, sondern wie hier um eine öffentliche Straße, so ist zu prüfen, ob die Straße unter Berücksichtigung ihrer Umgebung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild Teil einer landschaftsgärtnerisch geprägten Anlage ist.
VolltextVPRRS 2004, 0286
VK Hessen, Beschluss vom 16.07.2004 - 69d-VK-39/2004
1. Bieter dürfen bei einem Verhandlungsverfahren darauf vertrauen, lediglich "erwartete" Erklärungen im weiteren Verfahrensverlauf abgeben zu dürfen.
2. Die Höhe der Gesamtinvestitionssumme ist regelmäßig im Verhältnis zur Höhe einer Zuschusszahlung nicht vorrangig.
3. Die Einholung eines Honorarangebots bei einem von der Vergabestelle beauftragten Ingenieurbüro für nachfolgend vom Bieter zu erbringende Planungsleistungen stellt keinen Verstoß gegen § 16 VgV dar.
VolltextVPRRS 2004, 0285
VK Lüneburg, Beschluss vom 14.05.2004 - 203-VgK-13/2004
Durch die parallele Beteiligung an mehreren Ausschreibungen verbraucht sich die Leistungsfähigkeit eines Bieters grundsätzlich nicht.
VolltextVPRRS 2004, 0283
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.08.2004 - VK-SH 19/04
1. Bezeichnet der Auftraggeber ein "Offenes Verfahren" in den nationalen Publikationsorganen fehlerhaft als "Öffentliche Ausschreibung", so rechtfertigt dies noch keine Aufhebung der Ausschreibung.*)
2. Die Benennung der Nachunternehmer enthält "kalkulationserhebliche Gesichtspunkte" und ist damit grundsätzlich wettbewerbsrelevant.*)
3. Eine mit Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderte Nachunternehmererklärung kann nicht im Rahmen des Aufklärungsgespräches nach § 24 Nr. 1, Abs. 1, Nr. 3 VOB/A "nachgeschoben" werden.*)
4. Das in einem Vergabeverfahren abgegebene Angebot ist eines i.S.v. § 145 ff. BGB. Der Gegenstand und Inhalt des Vertrages müssen im Antrag so bestimmt oder bestimmbar angegeben werden, dass die Annahme durch ein einfaches "Ja" erfolgen kann.*)
5. Darauf, dass ein Auftraggeber in der Vergangenheit die Einreichung einer mit Angebotsabgabe abzugebenden Erklärung auch nach Angebotsabgabe zugelassen hat, kann es nicht ankommen. Aus einem vergaberechtswidrigen Handeln kann kein Vertrauensschutztatbestand begründet werden.*)
6. Es ist unerheblich, ob den Verdingungsunterlagen ein Formular zur Benennung der Nachunternehmer beigefügt ist, wenn die Bewerbungsbedingungen die Abgabe einer Nachunternehmererklärung fordern. Ein Formular hat lediglich den Sinn und Zweck der Arbeitserleichterung.*)
7. Hat die Beigeladene keinen Antrag gestellt, ist sie als Unterliegende an den Kosten des Verfahrens sowie an den Aufwendungen der Antragstellerin nicht zu beteiligen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0282
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004 - VK-SH 21/04
1. Die Vergabekammer kann auch dann wegen Unzulässigkeit ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie den Nachprüfungsantrag der Antragsgegnerin zugestellt hat.*)
2. Abfallrechtliche Bestimmungen sind keine bieterschützenden Normen i.S.v. § 97 Abs. 7 GWB.*)
3. Positive Kenntnis von (vermeintlichen) Vergaberechtsverstößen, die der Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unterfallen, liegt bereits dann vor, wenn beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt werden.*)
4. Ein (offensichtlich) unzulässiger Nachprüfungsantrag rechtfertigt die Versagung der Akteneinsicht durch die Vergabekammer.*)
5. Wenn die Vergabekammer von einer Beiladung abgesehen hat, kann diese auch noch im Beschwerdeverfahren erfolgen.*)
6. Es sachgerecht, auch auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2003, 6 Verg 6/03).*)
VolltextVPRRS 2004, 0279
BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - Verg 13/04
1. Ein Schaden kann nur dann drohen, wenn das antragstellende Unternehmen bei korrekter Wertung Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat. Ist das Angebot eines Antragstellers auszuschließen, kann er keine konkrete Aussicht auf Erteilung des Zuschlages haben: eine Antragsbefugnis ist nicht gegeben.
2. Der Bieter muss, wenn er Fehler oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis entdeckt, dies dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich mitteilen, damit der öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzt wird, diesen Fehler noch zu heilen.
3. Unterlässt ein Bieter dies, so kann er sich nach Abgabe seines Angebotes nicht mehr auf Fehler oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis berufen. Zumindest ist er mit dieser Rüge nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ausgeschlossen.
4. Aus dem Wortlaut von Art. 19 Abs. 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ergibt sich, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen.
VolltextVPRRS 2004, 0278
KG, Urteil vom 28.10.2003 - 7 U 191/03
Die Position in einem Leistungsverzeichnis, in der ein Einheitspreis für jeden Monat der Bauzeitverlängerung abgefragt wird, stellt keine Bedarfsposition dar. Eine Bauzeitverlängerung entsteht nämlich aufgrund tatsächlicher Umstände und nicht durch entsprechende Zusatzbeauftragung. Das gilt auch dann, wenn diese Position im Leistungsverzeichnis als "Bedarfsposition" bezeichnet ist.
VolltextVPRRS 2004, 0276
OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.07.2004 - 1 U 1/04
1. Das Baugrundrisiko ist das Wagnis, dass trotz sorgfältiger Erkundung des Baugrundes und der Wasserverhältnisse sowie ohne Verschulden eines Vertragspartners die angetroffenen geotechnischen Verhältnisse von den erwarteten Verhältnissen abweichen und hierdurch behindernde und wirtschaftliche Folgen eintreten können.
2. Das Institut des Baugrundrisikos dient in erster Linie zur Abgrenzung der Verantwortungsbereiche des Bauherrn und des Auftragnehmers insbesondere zur Regelung der Vergütungsgefahr.
VolltextVPRRS 2004, 0275
LG Kaiserslautern, Urteil vom 03.12.2003 - 2 O 504/02
Das Versinken eines Baggers an der Baustelle stellt keine Behinderung im Sinne von § 6 VOB/B dar.
VolltextIBRRS 2004, 1789
BayObLG, Beschluss vom 23.03.1992 - 3 ObOWi 96/91
1. Das Berufsbild des Garten- und Landschaftsbauers ist gegenüber dem des Handwerks, wie z.B. des Maurer- und Betonhandwerkers eigenständig.
2. Auch der Garten- und Landschaftsbauer ist zur Durchführung von Mauer- und Treppenarbeiten berechtigt.
3. Ein Verstoß gegen die Handwerksordnung gemäß §§ 1 Abs. 1, 117 Abs. 1 HandwO liegt nicht vor, wenn Garten- und Landschaftsbaubetriebe - ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein - in landschaftsgärtnerisch geprägten Anlagen Straßen- und Wegearbeiten ausführen.*)
4. Dies gilt auch dann, wenn der Garten- und Landschaftsbaubetrieb in einem Los nur Straßen- und Wegearbeiten ausführen soll, da es in der Praxis zu unüberwindbaren Abgrenzungsschwierigkeiten kommen würde, wenn darauf abgestellt wird, dass die "gärtnerischen" Arbeiten überwiegen müssen, wenn die Ausführungen von Pflasterarbeiten durch den Landschaftsgärtner zulässig sein soll.*)
5. Der Begriff der landschaftsgärtnerischen Prägung ist rein objektbezogen zu sehen und nicht nach den einzelnen Arbeiten des Landschaftsgärtners aufzuteilen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0274
VK Hessen, Beschluss vom 30.03.2004 - 69d-VK-08/2004
1. Die VOB/A-SKR enthält - auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des BGH vom 18. 2. 2003 (AZ.: X ZR 43/02) - keine Vorgaben für einen zwingenden Ausschluss des Angebotes i.S.d. §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3, 25 Nr.1 Abs 1 lit. b VOB/A.
2. Ein im Verhandlungsverfahren an 6. Rangstelle liegende und vom weiteren Verfahren durch Abschichtung ausgeschlossener Bewerber muss eine behauptete Zusage des Auftraggebers, "zu weiteren Gesprächen eingeladen zu werden", beweisen und trägt die materielle Beweislast.
VolltextVPRRS 2004, 0273
BGH, Urteil vom 24.06.2004 - VII ZR 271/01
Der Auftragnehmer ist zur Verweigerung einer nach § 1 Nr. 4 VOB/B angeordneten Leistung berechtigt, wenn der Auftraggeber deren Vergütung endgültig verweigert.*)
VolltextVPRRS 2004, 0271
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.06.2004 - 1 Verg 4/04
1. Ein Bieter, der ein ausschlussreifes Angebot abgegeben hat, ist im Nachprüfungsverfahren nicht antragsbefugt.*)
2. Die Verwerfung des Nachprüfungsantrags als unzulässig setzt jedoch voraus, dass der Bieter im Nachprüfungsverfahren Gelegenheit hatte, zu dem Ausschlussgrund Stellung zu nehmen.*)
3. Das Fehlen geforderter Fabrikatsangaben führt jedenfalls dann zwingend zur Ausschlussfolge, wenn Zuschlagskriterium nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität der Leistung ist.*)
4. Dass die Unvollständigkeit nur relativ geringwertige Positionen des Leistungsverzeichnisses betrifft, ändert an der Ausschlussfolge nichts.*)
5. Ist derselbe Ausschlussgrund in dem zur Zuschlagserteilung vorgesehenen Konkurrenzangebot vorhanden, ist die Antragsbefugnis auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots zu bejahen, wenn andere wertungsfähige Angebote vorliegen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0270
VK Nordbayern, Beschluss vom 25.06.2004 - 320.VK-3194-19/04
Mit der Angebotsabgabe geforderte Erklärungen zur Tariftreue und der Ausführung der Leistung (Nachunternehmererklärung) können auch in einem Verhandlungsverfahren nicht in zulässiger Weise nachgereicht werden.*)
VolltextVPRRS 2004, 0265
OLG Koblenz, Beschluss vom 07.07.2004 - 1 Verg 2/04
1. Mit einem für begründet erachteten Angebotsausschluss kann die Antragsbefugnis unter dem Gesichtspunkt eines drohenden Schadens nicht verneint werden, wenn gerade dieser Ausschluss als vergabefehlerhaft gerügt und zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht worden ist.*)
2. Bestimmungen in allgemeinen Bewerbungsbedingungen muss der Bieter in gleicher Weise beachten wie die des Anschreibens selbst, soweit sie nicht nach den für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Bestimmungen der §§ 305 ff BGB unwirksam sind oder das Anschreiben nicht speziellere und damit vorrangige Regelungen enthält.*)
3. Fehlt eine in den Bewerbungsbedingungen verlangte Nachunternehmererklärung, ist das Angebot jedenfalls dann auszuschließen, wenn die vorgesehene Leistungsübertragung auf Nachunternehmer nicht nur einen geringfügigen Anteil an der Gesamtleistung betrifft.*)
4. Der Senat hält an seinen bislang vertretenen Grundsätzen zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Vergabestelle im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren fest.*)
5. Sie sind jedoch nur eingeschränkt anwendbar, wenn die Auftragsvergabe durch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts erfolgt, die nicht aufgrund ihrer inneren Struktur und der in ihrer Natur begründeten Aufgabenerfüllung, sondern durch äußere Umstände, wie eine von der öffentlichen Hand übernommene Teilfinanzierung des Vorhabens (§ 98 Nr. 5 GWB), nur ausnahmsweise einmal die Position eines öffentlichen Auftraggebers erlangt haben; unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße, Organisation und Tätigkeitsschwerpunkt muss sich die Prüfung der Notwendigkeit einer Hinzuziehung von Bevollmächtigten für solche Auftraggeber verstärkt an den Umständen des Einzelfalls ausrichten.*)
6. Aber auch für diese Auftraggeber muss weiter gelten, dass Kenntnisse des Vergaberechts zumindest so weit vorauszusetzen sind, als sie zur Durchführung einer öffentlichen Auftragsvergabe unabdingbar erforderlich sind; die Aneignung entsprechender Sachkunde gehört mit zur Planung und Vorbereitung der Leistungsbeschaffung.*)
7. Hält die Vergabestelle es für zweckmäßig, sich schon im Vergabeverfahren anwaltlichen Rats zu bedienen, darf sie damit nicht auch schon die Hinzuziehung des Rechtsanwalts als Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren vor der Kammer für notwendig erachten; sie muss sich dann den im Vergabeverfahren genutzten Sachverstand des Rechtsanwalts als eigenen zurechnen lassen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0264
OLG Koblenz, Beschluss vom 07.07.2004 - 1 Verg 1/04
1. Mit einem für begründet erachteten Angebotsausschluss kann die Antragsbefugnis unter dem Gesichtspunkt eines drohenden Schadens nicht verneint werden, wenn gerade dieser Ausschluss als vergabefehlerhaft gerügt und zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht worden ist.*)
2. Bestimmungen in allgemeinen Bewerbungsbedingungen muss der Bieter in gleicher Weise beachten wie die des Anschreibens selbst, soweit sie nicht nach den für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Bestimmungen der §§ 305 ff BGB unwirksam sind oder das Anschreiben nicht speziellere und damit vorrangige Regelungen enthält.*)
3. Fehlt eine in den Bewerbungsbedingungen verlangte Nachunternehmererklärung, ist das Angebot jedenfalls dann auszuschließen, wenn die vorgesehene Leistungsübertragung auf Nachunternehmer nicht nur einen geringfügigen Anteil an der Gesamtleistung betrifft.*)
4. Der Senat hält an seinen bislang vertretenen Grundsätzen zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Vergabestelle im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren fest.*)
5. Sie sind jedoch nur eingeschränkt anwendbar, wenn die Auftragsvergabe durch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts erfolgt, die nicht aufgrund ihrer inneren Struktur und der in ihrer Natur begründeten Aufgabenerfüllung, sondern durch äußere Umstände, wie eine von der öffentlichen Hand übernommene Teilfinanzierung des Vorhabens (§ 98 Nr. 5 GWB), nur ausnahmsweise einmal die Position eines öffentlichen Auftraggebers erlangt haben; unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße, Organisation und Tätigkeitsschwerpunkt muss sich die Prüfung der Notwendigkeit einer Hinzuziehung von Bevollmächtigten für solche Auftraggeber verstärkt an den Umständen des Einzelfalls ausrichten.*)
6. Aber auch für diese Auftraggeber muss weiter gelten, dass Kenntnisse des Vergaberechts zumindest so weit vorauszusetzen sind, als sie zur Durchführung einer öffentlichen Auftragsvergabe unabdingbar erforderlich sind; die Aneignung entsprechender Sachkunde gehört mit zur Planung und Vorbereitung der Leistungsbeschaffung.*)
7. Hält die Vergabestelle es für zweckmäßig, sich schon im Vergabeverfahren anwaltlichen Rats zu bedienen, darf sie damit nicht auch schon die Hinzuziehung des Rechtsanwalts als Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren vor der Kammer für notwendig erachten; sie muss sich dann den im Vergabeverfahren genutzten Sachverstand des Rechtsanwalts als eigenen zurechnen lassen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0263
OLG Jena, Urteil vom 22.10.1996 - 8 U 474/96
Der öffentliche Auftraggeber ist beim VOB-Bauvertrag nach Treu und Glauben gehindert, eine Vertragsstrafe geltend zu machen, wenn er nicht die in § 12 Nr. 1 VOB/A genannten erheblichen Nachteile darlegt und beweist. Dies gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber privat-rechtlich organisiert ist.*)
VolltextVPRRS 2004, 0262
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.11.2003 - 2/4 O 196/02
1. Ein Angebot, das ein während des Vergabeverfahrens herausgenommenes Los gleichwohl ausweist (Überangebot), ist von der Wertung zwingend auszuschließen.
2. Ein Verschulden des Auftraggebers an einer fehlerhaften Zuschlagserteilung entfällt nicht deshalb, weil die Vergabeprüfstelle diese zuvor abgesegnet hat.
3. Zum zu ersetzenden Gewinn gehört auch das kalkulierte Wagnis.
VolltextVPRRS 2004, 0261
OLG Celle, Urteil vom 07.07.2004 - 7 U 216/03
1. Eine Haftung des Architekten gegenüber dem Bauherrn wegen Aufstellung einer unzureichenden Leistungsbeschreibung kommt nur in Betracht, wenn dieser Umstand einen Baumangel zur Folge hat oder den Bauunternehmer dazu berechtigt, von dem Bauherrn eine veränderte höhere oder zusätzliche Vergütung zu verlangen.
2. Im Rahmen der Leistungsphase 7 muss es sich dem Architekten nicht aufdrängen, dass die Bauunternehmer bewusst überhöhte und damit unangemessene Angebote abgegeben haben könnten.
3. Sehen die Ausführungspläne für die gefliesten Räume eines Tierheims keine Abdichtung unmittelbar unterhalb des Fußbodenoberbelags zum Abführen von Reinigungswasser vor, obwohl Bodenabläufe und Entwässerungsrinnen geplant und ausgeführt worden sind, so handelt es sich um einen Planungsfehler des Architekten.
4. Fehlerhaften Innenputz, fehlerhafte Außenwandabdichtung im Sockelbereich und fehlerhaften Außenputz hätten der Architekten bzw. seine fachkundigen Mitarbeiter im Rahmen der ihm obliegenden Bauaufsicht verhindern müssen.
VolltextVPRRS 2004, 0260
VK Südbayern, Beschluss vom 26.01.2004 - 64-12/03
Nach § 97 Abs. 7 haben die Unternehmen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Bei der Wertung der Angebote dürfen nur Kriterien berücksichtigt werden, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind (§ 25 a VOB/A). Eine Nichtbeachtung der im Aufforderungsschreiben genannten Zuschlagskriterien verletzt die Bieter in ihren Rechten.*)
VolltextVPRRS 2004, 0254
VK Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2004 - VK 84/03
Werden bei so genannten de-facto-Vergaben Unternehmen wie "Bieter" behandelt, so besteht die Obliegenheit einer unverzüglichen Rüge. Es besteht zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Pflichtverhältnis, dass eine Vorabinformationspflicht auf Seiten des Auftraggebers begründet.*)
VolltextVPRRS 2004, 0253
VK Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2003 - VK 75/03
Ein Ausschluss von einem Vergabeverfahren ist nicht gerechtfertigt, wenn das Unternehmen der Antragstellerin ein öffentlich-rechtliches ist. Zu beachten ist das Diskriminierungsverbot und die Gleichbehandlung.*)
VolltextVPRRS 2004, 0252
VK Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2004 - VK 76/03
Allgemeine Ausführungen über das Vergabeverfahren, Vermutungen und Bedenken sind keine Rüge i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB. Ein angeblicher bereits vorliegender Vergabefehler wird nicht gerügt, wenn die Antragstellerin das faire Vergabeverfahren sowie die hohe Fachkompetenz der Vergabestelle abschließend preist.*)
Ein vermeintlich fehlerhaftes Angebot eines anderen Bieters stellt keinen Vergabeverstoß dar.*)
Eine vorsorgliche Rüge künftigen fehlerhaften Handelns ist vom Vergaberecht nicht vorgesehen.*)
VolltextVPRRS 2004, 0251
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.1984 - 4 U 189/82
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0250
BGH, Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04
a) Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, daß der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so daß der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.*)
b) Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1, Abs. 1 Buchst. b VOB/A).*)
VolltextVPRRS 2004, 0249
VK Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2003 - VK 72/03
1. Lieferung und Installation von TK-Anlagen und DV-Technik war nach VOB/A auszuschreiben.*)
2. Auch für Bauaufträge mit überwiegendem Lieferanteil gilt die VOB/A, nicht die VOL/A, wenn geschuldete Leistung, eine mittels Installation, unter Einsatz bauhandwerklicher Leistungen zu bewirkende Herstellung eines Zustandes ist.*)
VolltextVPRRS 2004, 0248
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.06.2004 - 1 Verg 5/04
1. Werden die Nachprüfungsanträge zweier Bieter eines Vergabeverfahrens nach deren Eingang durch die Vergabekammer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung förmlich verbunden und bis zum Abschluss des Verfahrens nicht wieder getrennt, ist eine getrennte Kostenentscheidung und eine doppelte Gebührenerhebung grundsätzlich unzulässig.*)
2. Werden die Anträge mehrerer Bieter abgewiesen, tragen sie die Verfahrenskosten insoweit als Gesamtschuldner (§ 128 Abs. 3 S. 2 GWB). Der Senat folgt der gegenteiligen Auffassung des OLG Jena (Beschluss v. 30.01.2003, 6 Verg 9/01) nicht, das eine quotenmäßig gleiche Belastung aller drei unterliegenden Beteiligten zu je 1/3 ohne nähere Erläuterung für sachgerecht hält.*)
VolltextVPRRS 2004, 0247
OLG Naumburg, Urteil vom 31.08.1998 - 11 U 72/98
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2004, 0243
VK Bund, Beschluss vom 14.04.2004 - VK 2-34/04
1. Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht sämtliche von der Vergabestelle geforderten Erklärungen enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend auszuschließen.
2. Gemäß § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen, und die Nachunternehmer zu benennen.
3. Ein Angebot, das die zu vergebenden Teilleistungen nicht eindeutig beschreibt, Ordnungszahlen nicht benennt und die Nachunternehmer nicht benannt werden., ist zwingend auszuschließen.
4. Nachverhandlungen über die sich aus dem Angebot ergebenden Unklarheiten zum Nachunternehmereinsatz sind nicht statthaft (§ 24 Nr. 3 VOB/A ).
5. Auch wenn der Auftraggeber bei fehlenden Angaben zum Nachunternehmereinsatz in früheren Vergabeverfahren ein Nachreichen der Angaben ermöglicht hat, bildet dies keinen Vertrauenstatbestand, da ein solcher durch eine vergaberechtswidrige Praxis nicht begründet werden kann.
VolltextVPRRS 2004, 0242
VK Bund, Beschluss vom 11.03.2004 - VK 1-155/03
Hat der Bieter, der Leistungen durch Nachunternehmer ausführen lassen möchte, Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen in seinem Angebot anzugeben, so ist er zwingend auszuschließen, sofern er dies unterlässt.
VolltextVPRRS 2004, 0241
VK Bund, Beschluss vom 25.06.2004 - VK 1-60/04
1. Müssen laut Leistungsverzeichnis Bohlen mit einem bestimmten Widerstandsmoment angeboten werden, so stellt eine Unterschreitung dieses Wertes eine Änderung des Leistungsverzeichnisses im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A dar.
2. Ein Bieter, dessen Angebot vom Leistungsverzeichnis abweicht und deshalb ausgeschlossen wird, kann im Nachprüfungsverfahren nicht damit gehört werden, dass die technischen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht plausibel seien. Dem Bieter obliegt es vielmehr, bereits im Vergabeverfahren die Vergabestelle auf die Unklarheit hinzuweisen.
3. Eine Abweichung vom Leistungsverzeichnis, die nicht als solche gekennzeichnet ist, kann aufgrund der zwingenden Ausschlussvorschrift des § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b VOB/A nicht als Nebenangebot gewertet werden.
4. Nr. 4.3. der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen, wonach ein (ausdrücklich gekennzeichnetes) Nebenangebot auch dann gewertet werden kann, wenn es an einem wertbaren Hauptangebot fehlt, ist nicht anwendbar, wenn die Baubeschreibung für das konkrete Vergabeverfahren strengere Mindestbedingungen für Nebenangebote enthält.
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