Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5420 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
VPRRS 2004, 0654
VK Arnsberg, Beschluss vom 16.06.2004 - VK 1-07/04
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0653

VK Arnsberg, Beschluss vom 16.06.2004 - VK 1-07/2004
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2004, 2031

AG Anklam, Urteil vom 22.07.2002 - 62 OWi 20/01
1. Eine landschaftsgärtnerische Prägung einer öffentlichen Straße ist dann gegeben, wenn zum Beispiel durch Pflanzungen und Einarbeitung von Sitzbänken der Freizeitcharakter der Anlage verdeutlicht wird. Dabei ist eine prognostische Einschätzung durchzuführen unter Zugrundelegung der tatsächlichen Situation, der noch nicht verwirklichten Pläne und der vorhandenen und zukünftigen Vegetation.
2. Weitere Indizien für eine landschaftsgärtnerische Prägung sind die Absichten der Planer, mit der Gestaltung der Anlage störende Verkehrseinflüsse zu reduzieren und eine Verbindung mit der das Bauprojekt umgebenden Anlage herzustellen, um damit z.B. unschöne Umgebungsbebauung zurücktreten zu lassen.
3. Soweit Straßen- und Platzarbeiten auch vom nichthandwerklichen Gewerbe des Garten- und Landschaftsbaus ausgeführt werden können, überschneiden sich die Berufsbilder dieses Gewerbes und des Straßenbauerhandwerks mit der Folge, dass in diesem Bereich dem Handwerk kein Ausschließlichkeitsanspruch zusteht.
4. Handelt es sich nicht um eine typische Anlage des Garten- und Landschaftsbaus, sondern wie hier um eine öffentliche Straße, so ist zu prüfen, ob die Straße unter Berücksichtigung ihrer Umgebung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild Teil einer landschaftsgärtnerisch geprägten Anlage ist.

VPRRS 2004, 0286

VK Hessen, Beschluss vom 16.07.2004 - 69d-VK-39/2004
1. Bieter dürfen bei einem Verhandlungsverfahren darauf vertrauen, lediglich "erwartete" Erklärungen im weiteren Verfahrensverlauf abgeben zu dürfen.
2. Die Höhe der Gesamtinvestitionssumme ist regelmäßig im Verhältnis zur Höhe einer Zuschusszahlung nicht vorrangig.
3. Die Einholung eines Honorarangebots bei einem von der Vergabestelle beauftragten Ingenieurbüro für nachfolgend vom Bieter zu erbringende Planungsleistungen stellt keinen Verstoß gegen § 16 VgV dar.

VPRRS 2004, 0285

VK Lüneburg, Beschluss vom 14.05.2004 - 203-VgK-13/2004
Durch die parallele Beteiligung an mehreren Ausschreibungen verbraucht sich die Leistungsfähigkeit eines Bieters grundsätzlich nicht.

VPRRS 2004, 0283

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.08.2004 - VK-SH 19/04
1. Bezeichnet der Auftraggeber ein "Offenes Verfahren" in den nationalen Publikationsorganen fehlerhaft als "Öffentliche Ausschreibung", so rechtfertigt dies noch keine Aufhebung der Ausschreibung.*)
2. Die Benennung der Nachunternehmer enthält "kalkulationserhebliche Gesichtspunkte" und ist damit grundsätzlich wettbewerbsrelevant.*)
3. Eine mit Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderte Nachunternehmererklärung kann nicht im Rahmen des Aufklärungsgespräches nach § 24 Nr. 1, Abs. 1, Nr. 3 VOB/A "nachgeschoben" werden.*)
4. Das in einem Vergabeverfahren abgegebene Angebot ist eines i.S.v. § 145 ff. BGB. Der Gegenstand und Inhalt des Vertrages müssen im Antrag so bestimmt oder bestimmbar angegeben werden, dass die Annahme durch ein einfaches "Ja" erfolgen kann.*)
5. Darauf, dass ein Auftraggeber in der Vergangenheit die Einreichung einer mit Angebotsabgabe abzugebenden Erklärung auch nach Angebotsabgabe zugelassen hat, kann es nicht ankommen. Aus einem vergaberechtswidrigen Handeln kann kein Vertrauensschutztatbestand begründet werden.*)
6. Es ist unerheblich, ob den Verdingungsunterlagen ein Formular zur Benennung der Nachunternehmer beigefügt ist, wenn die Bewerbungsbedingungen die Abgabe einer Nachunternehmererklärung fordern. Ein Formular hat lediglich den Sinn und Zweck der Arbeitserleichterung.*)
7. Hat die Beigeladene keinen Antrag gestellt, ist sie als Unterliegende an den Kosten des Verfahrens sowie an den Aufwendungen der Antragstellerin nicht zu beteiligen.*)

VPRRS 2004, 0282

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.07.2004 - VK-SH 21/04
1. Die Vergabekammer kann auch dann wegen Unzulässigkeit ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie den Nachprüfungsantrag der Antragsgegnerin zugestellt hat.*)
2. Abfallrechtliche Bestimmungen sind keine bieterschützenden Normen i.S.v. § 97 Abs. 7 GWB.*)
3. Positive Kenntnis von (vermeintlichen) Vergaberechtsverstößen, die der Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unterfallen, liegt bereits dann vor, wenn beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt werden.*)
4. Ein (offensichtlich) unzulässiger Nachprüfungsantrag rechtfertigt die Versagung der Akteneinsicht durch die Vergabekammer.*)
5. Wenn die Vergabekammer von einer Beiladung abgesehen hat, kann diese auch noch im Beschwerdeverfahren erfolgen.*)
6. Es sachgerecht, auch auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.07.2003, 6 Verg 6/03).*)

VPRRS 2004, 0279

BayObLG, Beschluss vom 22.06.2004 - Verg 13/04
1. Ein Schaden kann nur dann drohen, wenn das antragstellende Unternehmen bei korrekter Wertung Aussicht auf Erteilung des Zuschlags hat. Ist das Angebot eines Antragstellers auszuschließen, kann er keine konkrete Aussicht auf Erteilung des Zuschlages haben: eine Antragsbefugnis ist nicht gegeben.
2. Der Bieter muss, wenn er Fehler oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis entdeckt, dies dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich mitteilen, damit der öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzt wird, diesen Fehler noch zu heilen.
3. Unterlässt ein Bieter dies, so kann er sich nach Abgabe seines Angebotes nicht mehr auf Fehler oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis berufen. Zumindest ist er mit dieser Rüge nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ausgeschlossen.
4. Aus dem Wortlaut von Art. 19 Abs. 2 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ergibt sich, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen.

VPRRS 2004, 0278

KG, Urteil vom 28.10.2003 - 7 U 191/03
Die Position in einem Leistungsverzeichnis, in der ein Einheitspreis für jeden Monat der Bauzeitverlängerung abgefragt wird, stellt keine Bedarfsposition dar. Eine Bauzeitverlängerung entsteht nämlich aufgrund tatsächlicher Umstände und nicht durch entsprechende Zusatzbeauftragung. Das gilt auch dann, wenn diese Position im Leistungsverzeichnis als "Bedarfsposition" bezeichnet ist.

VPRRS 2004, 0276

OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.07.2004 - 1 U 1/04
1. Das Baugrundrisiko ist das Wagnis, dass trotz sorgfältiger Erkundung des Baugrundes und der Wasserverhältnisse sowie ohne Verschulden eines Vertragspartners die angetroffenen geotechnischen Verhältnisse von den erwarteten Verhältnissen abweichen und hierdurch behindernde und wirtschaftliche Folgen eintreten können.
2. Das Institut des Baugrundrisikos dient in erster Linie zur Abgrenzung der Verantwortungsbereiche des Bauherrn und des Auftragnehmers insbesondere zur Regelung der Vergütungsgefahr.

VPRRS 2004, 0275

LG Kaiserslautern, Urteil vom 03.12.2003 - 2 O 504/02
Das Versinken eines Baggers an der Baustelle stellt keine Behinderung im Sinne von § 6 VOB/B dar.

IBRRS 2004, 1789

BayObLG, Beschluss vom 23.03.1992 - 3 ObOWi 96/91
1. Das Berufsbild des Garten- und Landschaftsbauers ist gegenüber dem des Handwerks, wie z.B. des Maurer- und Betonhandwerkers eigenständig.
2. Auch der Garten- und Landschaftsbauer ist zur Durchführung von Mauer- und Treppenarbeiten berechtigt.
3. Ein Verstoß gegen die Handwerksordnung gemäß §§ 1 Abs. 1, 117 Abs. 1 HandwO liegt nicht vor, wenn Garten- und Landschaftsbaubetriebe - ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein - in landschaftsgärtnerisch geprägten Anlagen Straßen- und Wegearbeiten ausführen.*)
4. Dies gilt auch dann, wenn der Garten- und Landschaftsbaubetrieb in einem Los nur Straßen- und Wegearbeiten ausführen soll, da es in der Praxis zu unüberwindbaren Abgrenzungsschwierigkeiten kommen würde, wenn darauf abgestellt wird, dass die "gärtnerischen" Arbeiten überwiegen müssen, wenn die Ausführungen von Pflasterarbeiten durch den Landschaftsgärtner zulässig sein soll.*)
5. Der Begriff der landschaftsgärtnerischen Prägung ist rein objektbezogen zu sehen und nicht nach den einzelnen Arbeiten des Landschaftsgärtners aufzuteilen.*)

VPRRS 2004, 0274

VK Hessen, Beschluss vom 30.03.2004 - 69d-VK-08/2004
1. Die VOB/A-SKR enthält - auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des BGH vom 18. 2. 2003 (AZ.: X ZR 43/02) - keine Vorgaben für einen zwingenden Ausschluss des Angebotes i.S.d. §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3, 25 Nr.1 Abs 1 lit. b VOB/A.
2. Ein im Verhandlungsverfahren an 6. Rangstelle liegende und vom weiteren Verfahren durch Abschichtung ausgeschlossener Bewerber muss eine behauptete Zusage des Auftraggebers, "zu weiteren Gesprächen eingeladen zu werden", beweisen und trägt die materielle Beweislast.

VPRRS 2004, 0273

BGH, Urteil vom 24.06.2004 - VII ZR 271/01
Der Auftragnehmer ist zur Verweigerung einer nach § 1 Nr. 4 VOB/B angeordneten Leistung berechtigt, wenn der Auftraggeber deren Vergütung endgültig verweigert.*)

VPRRS 2004, 0271

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.06.2004 - 1 Verg 4/04
1. Ein Bieter, der ein ausschlussreifes Angebot abgegeben hat, ist im Nachprüfungsverfahren nicht antragsbefugt.*)
2. Die Verwerfung des Nachprüfungsantrags als unzulässig setzt jedoch voraus, dass der Bieter im Nachprüfungsverfahren Gelegenheit hatte, zu dem Ausschlussgrund Stellung zu nehmen.*)
3. Das Fehlen geforderter Fabrikatsangaben führt jedenfalls dann zwingend zur Ausschlussfolge, wenn Zuschlagskriterium nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität der Leistung ist.*)
4. Dass die Unvollständigkeit nur relativ geringwertige Positionen des Leistungsverzeichnisses betrifft, ändert an der Ausschlussfolge nichts.*)
5. Ist derselbe Ausschlussgrund in dem zur Zuschlagserteilung vorgesehenen Konkurrenzangebot vorhanden, ist die Antragsbefugnis auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots zu bejahen, wenn andere wertungsfähige Angebote vorliegen.*)

VPRRS 2004, 0270

VK Nordbayern, Beschluss vom 25.06.2004 - 320.VK-3194-19/04
Mit der Angebotsabgabe geforderte Erklärungen zur Tariftreue und der Ausführung der Leistung (Nachunternehmererklärung) können auch in einem Verhandlungsverfahren nicht in zulässiger Weise nachgereicht werden.*)

VPRRS 2004, 0265

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.07.2004 - 1 Verg 2/04
1. Mit einem für begründet erachteten Angebotsausschluss kann die Antragsbefugnis unter dem Gesichtspunkt eines drohenden Schadens nicht verneint werden, wenn gerade dieser Ausschluss als vergabefehlerhaft gerügt und zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht worden ist.*)
2. Bestimmungen in allgemeinen Bewerbungsbedingungen muss der Bieter in gleicher Weise beachten wie die des Anschreibens selbst, soweit sie nicht nach den für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Bestimmungen der §§ 305 ff BGB unwirksam sind oder das Anschreiben nicht speziellere und damit vorrangige Regelungen enthält.*)
3. Fehlt eine in den Bewerbungsbedingungen verlangte Nachunternehmererklärung, ist das Angebot jedenfalls dann auszuschließen, wenn die vorgesehene Leistungsübertragung auf Nachunternehmer nicht nur einen geringfügigen Anteil an der Gesamtleistung betrifft.*)
4. Der Senat hält an seinen bislang vertretenen Grundsätzen zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Vergabestelle im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren fest.*)
5. Sie sind jedoch nur eingeschränkt anwendbar, wenn die Auftragsvergabe durch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts erfolgt, die nicht aufgrund ihrer inneren Struktur und der in ihrer Natur begründeten Aufgabenerfüllung, sondern durch äußere Umstände, wie eine von der öffentlichen Hand übernommene Teilfinanzierung des Vorhabens (§ 98 Nr. 5 GWB), nur ausnahmsweise einmal die Position eines öffentlichen Auftraggebers erlangt haben; unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße, Organisation und Tätigkeitsschwerpunkt muss sich die Prüfung der Notwendigkeit einer Hinzuziehung von Bevollmächtigten für solche Auftraggeber verstärkt an den Umständen des Einzelfalls ausrichten.*)
6. Aber auch für diese Auftraggeber muss weiter gelten, dass Kenntnisse des Vergaberechts zumindest so weit vorauszusetzen sind, als sie zur Durchführung einer öffentlichen Auftragsvergabe unabdingbar erforderlich sind; die Aneignung entsprechender Sachkunde gehört mit zur Planung und Vorbereitung der Leistungsbeschaffung.*)
7. Hält die Vergabestelle es für zweckmäßig, sich schon im Vergabeverfahren anwaltlichen Rats zu bedienen, darf sie damit nicht auch schon die Hinzuziehung des Rechtsanwalts als Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren vor der Kammer für notwendig erachten; sie muss sich dann den im Vergabeverfahren genutzten Sachverstand des Rechtsanwalts als eigenen zurechnen lassen.*)

VPRRS 2004, 0264

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.07.2004 - 1 Verg 1/04
1. Mit einem für begründet erachteten Angebotsausschluss kann die Antragsbefugnis unter dem Gesichtspunkt eines drohenden Schadens nicht verneint werden, wenn gerade dieser Ausschluss als vergabefehlerhaft gerügt und zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht worden ist.*)
2. Bestimmungen in allgemeinen Bewerbungsbedingungen muss der Bieter in gleicher Weise beachten wie die des Anschreibens selbst, soweit sie nicht nach den für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Bestimmungen der §§ 305 ff BGB unwirksam sind oder das Anschreiben nicht speziellere und damit vorrangige Regelungen enthält.*)
3. Fehlt eine in den Bewerbungsbedingungen verlangte Nachunternehmererklärung, ist das Angebot jedenfalls dann auszuschließen, wenn die vorgesehene Leistungsübertragung auf Nachunternehmer nicht nur einen geringfügigen Anteil an der Gesamtleistung betrifft.*)
4. Der Senat hält an seinen bislang vertretenen Grundsätzen zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Vergabestelle im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren fest.*)
5. Sie sind jedoch nur eingeschränkt anwendbar, wenn die Auftragsvergabe durch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts erfolgt, die nicht aufgrund ihrer inneren Struktur und der in ihrer Natur begründeten Aufgabenerfüllung, sondern durch äußere Umstände, wie eine von der öffentlichen Hand übernommene Teilfinanzierung des Vorhabens (§ 98 Nr. 5 GWB), nur ausnahmsweise einmal die Position eines öffentlichen Auftraggebers erlangt haben; unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße, Organisation und Tätigkeitsschwerpunkt muss sich die Prüfung der Notwendigkeit einer Hinzuziehung von Bevollmächtigten für solche Auftraggeber verstärkt an den Umständen des Einzelfalls ausrichten.*)
6. Aber auch für diese Auftraggeber muss weiter gelten, dass Kenntnisse des Vergaberechts zumindest so weit vorauszusetzen sind, als sie zur Durchführung einer öffentlichen Auftragsvergabe unabdingbar erforderlich sind; die Aneignung entsprechender Sachkunde gehört mit zur Planung und Vorbereitung der Leistungsbeschaffung.*)
7. Hält die Vergabestelle es für zweckmäßig, sich schon im Vergabeverfahren anwaltlichen Rats zu bedienen, darf sie damit nicht auch schon die Hinzuziehung des Rechtsanwalts als Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren vor der Kammer für notwendig erachten; sie muss sich dann den im Vergabeverfahren genutzten Sachverstand des Rechtsanwalts als eigenen zurechnen lassen.*)

VPRRS 2004, 0263

OLG Jena, Urteil vom 22.10.1996 - 8 U 474/96
Der öffentliche Auftraggeber ist beim VOB-Bauvertrag nach Treu und Glauben gehindert, eine Vertragsstrafe geltend zu machen, wenn er nicht die in § 12 Nr. 1 VOB/A genannten erheblichen Nachteile darlegt und beweist. Dies gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber privat-rechtlich organisiert ist.*)

VPRRS 2004, 0262

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.11.2003 - 2/4 O 196/02
1. Ein Angebot, das ein während des Vergabeverfahrens herausgenommenes Los gleichwohl ausweist (Überangebot), ist von der Wertung zwingend auszuschließen.
2. Ein Verschulden des Auftraggebers an einer fehlerhaften Zuschlagserteilung entfällt nicht deshalb, weil die Vergabeprüfstelle diese zuvor abgesegnet hat.
3. Zum zu ersetzenden Gewinn gehört auch das kalkulierte Wagnis.

VPRRS 2004, 0261

OLG Celle, Urteil vom 07.07.2004 - 7 U 216/03
1. Eine Haftung des Architekten gegenüber dem Bauherrn wegen Aufstellung einer unzureichenden Leistungsbeschreibung kommt nur in Betracht, wenn dieser Umstand einen Baumangel zur Folge hat oder den Bauunternehmer dazu berechtigt, von dem Bauherrn eine veränderte höhere oder zusätzliche Vergütung zu verlangen.
2. Im Rahmen der Leistungsphase 7 muss es sich dem Architekten nicht aufdrängen, dass die Bauunternehmer bewusst überhöhte und damit unangemessene Angebote abgegeben haben könnten.
3. Sehen die Ausführungspläne für die gefliesten Räume eines Tierheims keine Abdichtung unmittelbar unterhalb des Fußbodenoberbelags zum Abführen von Reinigungswasser vor, obwohl Bodenabläufe und Entwässerungsrinnen geplant und ausgeführt worden sind, so handelt es sich um einen Planungsfehler des Architekten.
4. Fehlerhaften Innenputz, fehlerhafte Außenwandabdichtung im Sockelbereich und fehlerhaften Außenputz hätten der Architekten bzw. seine fachkundigen Mitarbeiter im Rahmen der ihm obliegenden Bauaufsicht verhindern müssen.

VPRRS 2004, 0260

VK Südbayern, Beschluss vom 26.01.2004 - 64-12/03
Nach § 97 Abs. 7 haben die Unternehmen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält. Bei der Wertung der Angebote dürfen nur Kriterien berücksichtigt werden, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind (§ 25 a VOB/A). Eine Nichtbeachtung der im Aufforderungsschreiben genannten Zuschlagskriterien verletzt die Bieter in ihren Rechten.*)

VPRRS 2004, 0254

VK Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2004 - VK 84/03
Werden bei so genannten de-facto-Vergaben Unternehmen wie "Bieter" behandelt, so besteht die Obliegenheit einer unverzüglichen Rüge. Es besteht zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Pflichtverhältnis, dass eine Vorabinformationspflicht auf Seiten des Auftraggebers begründet.*)

VPRRS 2004, 0253

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2003 - VK 75/03
Ein Ausschluss von einem Vergabeverfahren ist nicht gerechtfertigt, wenn das Unternehmen der Antragstellerin ein öffentlich-rechtliches ist. Zu beachten ist das Diskriminierungsverbot und die Gleichbehandlung.*)

VPRRS 2004, 0252

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2004 - VK 76/03
Allgemeine Ausführungen über das Vergabeverfahren, Vermutungen und Bedenken sind keine Rüge i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB. Ein angeblicher bereits vorliegender Vergabefehler wird nicht gerügt, wenn die Antragstellerin das faire Vergabeverfahren sowie die hohe Fachkompetenz der Vergabestelle abschließend preist.*)
Ein vermeintlich fehlerhaftes Angebot eines anderen Bieters stellt keinen Vergabeverstoß dar.*)
Eine vorsorgliche Rüge künftigen fehlerhaften Handelns ist vom Vergaberecht nicht vorgesehen.*)

VPRRS 2004, 0251

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.1984 - 4 U 189/82
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0250

BGH, Beschluss vom 18.05.2004 - X ZB 7/04
a) Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, daß der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so daß der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist.*)
b) Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1, Abs. 1 Buchst. b VOB/A).*)

VPRRS 2004, 0249

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2003 - VK 72/03
1. Lieferung und Installation von TK-Anlagen und DV-Technik war nach VOB/A auszuschreiben.*)
2. Auch für Bauaufträge mit überwiegendem Lieferanteil gilt die VOB/A, nicht die VOL/A, wenn geschuldete Leistung, eine mittels Installation, unter Einsatz bauhandwerklicher Leistungen zu bewirkende Herstellung eines Zustandes ist.*)

VPRRS 2004, 0248

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.06.2004 - 1 Verg 5/04
1. Werden die Nachprüfungsanträge zweier Bieter eines Vergabeverfahrens nach deren Eingang durch die Vergabekammer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung förmlich verbunden und bis zum Abschluss des Verfahrens nicht wieder getrennt, ist eine getrennte Kostenentscheidung und eine doppelte Gebührenerhebung grundsätzlich unzulässig.*)
2. Werden die Anträge mehrerer Bieter abgewiesen, tragen sie die Verfahrenskosten insoweit als Gesamtschuldner (§ 128 Abs. 3 S. 2 GWB). Der Senat folgt der gegenteiligen Auffassung des OLG Jena (Beschluss v. 30.01.2003, 6 Verg 9/01) nicht, das eine quotenmäßig gleiche Belastung aller drei unterliegenden Beteiligten zu je 1/3 ohne nähere Erläuterung für sachgerecht hält.*)

VPRRS 2004, 0247

OLG Naumburg, Urteil vom 31.08.1998 - 11 U 72/98
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2004, 0243

VK Bund, Beschluss vom 14.04.2004 - VK 2-34/04
1. Ein Angebot, das entgegen § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A nicht sämtliche von der Vergabestelle geforderten Erklärungen enthält, ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zwingend auszuschließen.
2. Gemäß § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen, und die Nachunternehmer zu benennen.
3. Ein Angebot, das die zu vergebenden Teilleistungen nicht eindeutig beschreibt, Ordnungszahlen nicht benennt und die Nachunternehmer nicht benannt werden., ist zwingend auszuschließen.
4. Nachverhandlungen über die sich aus dem Angebot ergebenden Unklarheiten zum Nachunternehmereinsatz sind nicht statthaft (§ 24 Nr. 3 VOB/A ).
5. Auch wenn der Auftraggeber bei fehlenden Angaben zum Nachunternehmereinsatz in früheren Vergabeverfahren ein Nachreichen der Angaben ermöglicht hat, bildet dies keinen Vertrauenstatbestand, da ein solcher durch eine vergaberechtswidrige Praxis nicht begründet werden kann.

VPRRS 2004, 0242

VK Bund, Beschluss vom 11.03.2004 - VK 1-155/03
Hat der Bieter, der Leistungen durch Nachunternehmer ausführen lassen möchte, Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen in seinem Angebot anzugeben, so ist er zwingend auszuschließen, sofern er dies unterlässt.

VPRRS 2004, 0241

VK Bund, Beschluss vom 25.06.2004 - VK 1-60/04
1. Müssen laut Leistungsverzeichnis Bohlen mit einem bestimmten Widerstandsmoment angeboten werden, so stellt eine Unterschreitung dieses Wertes eine Änderung des Leistungsverzeichnisses im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A dar.
2. Ein Bieter, dessen Angebot vom Leistungsverzeichnis abweicht und deshalb ausgeschlossen wird, kann im Nachprüfungsverfahren nicht damit gehört werden, dass die technischen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht plausibel seien. Dem Bieter obliegt es vielmehr, bereits im Vergabeverfahren die Vergabestelle auf die Unklarheit hinzuweisen.
3. Eine Abweichung vom Leistungsverzeichnis, die nicht als solche gekennzeichnet ist, kann aufgrund der zwingenden Ausschlussvorschrift des § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b VOB/A nicht als Nebenangebot gewertet werden.
4. Nr. 4.3. der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen, wonach ein (ausdrücklich gekennzeichnetes) Nebenangebot auch dann gewertet werden kann, wenn es an einem wertbaren Hauptangebot fehlt, ist nicht anwendbar, wenn die Baubeschreibung für das konkrete Vergabeverfahren strengere Mindestbedingungen für Nebenangebote enthält.

VPRRS 2004, 0240

VK Bund, Beschluss vom 11.03.2004 - VK 1-151/03
1. Die Deutsche Bahn AG sowie ihre übrigen Tochterunternehmen, die Verkehrsaktivitäten betreiben und dabei im Wettbewerb mit anderen Unternehmen stehen, sind als Sektorenauftraggeberinnen einzustufen (GWB § 98 Nr. 4).
2. Im Übrigen bleibt es dabei, dass die DB Netz AG, die ein Schienennetz zur Versorgung der Öffentlichkeit im Eisenbahnverkehr betreibt und insoweit keinem ausgebildeten Wettbewerb privater Anbieter ausgesetzt ist, öffentliche Auftraggeberin gemäß § 98 Nr. 2 GWB ist.
VPRRS 2004, 0237

OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004 - WVerg 0001/04
1. Für die Bestimmung der Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB sind die Umstände des konkreten Falles entscheidend. Dabei ist die Ausschöpfung eines maximalen Zeitraums von zwei Wochen seltenen Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine ungewöhnlich schwierige Sach- oder Rechtslage einen entsprechend zeitaufwendigen Prüfungsbedarf des Bieters, ggf. unter Einschaltung externer Berater, notwendig verursacht.*)
2. Fehlt es in einem Vergabeverfahren nach VOL/A in einem Angebot an mit den Vergabeunterlagen zulässigerweise geforderten und für die Wettbewerbsposition des Bieters erheblichen Angaben, so wird es im Rahmen von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle im Regelfall nur entsprechen, das Angebot von der Wertung auszuschließen ("Ermessensreduzierung auf Null").*)
3. Eine Vergabestelle, die mehrere Wertungskriterien ohne Angabe einer Wertungsgewichtung, aber verbunden mit dem Hinweis bekannt gibt, dass sich aus der Reihenfolge keine Wertungsrangfolge ergebe, ist, wenn sich dies nicht nach Maßgabe des Empfängerhorizonts der Bieter als allein sachgerecht darstellt, nicht ohne weiteres verpflichtet, in der Wertung allen Kriterien das rechnerisch gleiche Gewicht beizumessen.*)
4. Die Vergabenachprüfungsorgane sind wegen des auf den Schutz subjektiver Bieterrechte ausgerichteten Charakters des Vergabekontrollverfahrens nicht befugt, von Amts wegen ihrer Entscheidung solche Vergabeverstöße zugrunde zu legen, die den antragstellenden Bieter - etwa mangels Antragsbefugnis - nicht in seinen Rechten verletzt haben könnten.*)

VPRRS 2004, 0236

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.11.2003 - 2-06 O 345/03
1. Gegen eine Vergabesperre der Deutsche Bahn AG ist außerhalb eines Vergabeverfahrens der ordentliche Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben.
2. Das Begehen einer berufsbezogenen Straftat rechtfertigt einen generellen zeitlich befristeten Ausschluss für die Teilnahme am Wettbewerb. Zum Nachweis einer solchen Straftat bedarf es keiner gerichtlichen Verurteilung, wenn bei objektiver Beurteilung der ermittelten oder zur Verfügung stehenden Tatsachengrundlage keine begründeten Zweifel an der Verfehlung bestehen. Insoweit genügen auch ausreichende Anhaltspunkte, die den Vorwurf z.B. der Bestechung oder der Vorteilsgewährung rechtfertigen.
3. Eine Vergabesperre der Deutsche Bahn AG ist kein strafrechtliches Institut. Stattdessen ist sie vor dem Hintergrund zu sehen, dass eine Auftragssperre für die betroffenen Unternehmen oftmals die einzige wirksame und ernstgenommene Sanktionsmöglichkeit in Korruptionsfällen darstellt.

VPRRS 2004, 0235

OLG Schleswig, Urteil vom 05.02.2004 - 6 U 23/03
1. Bei der Maßfertigung von Fenstern wird der Hersteller für das einbauende Unternehmen im Rahmen eines Werkvertrages tätig; es handelt sich jedoch im vergaberechtlichen Sinne um keine Subunternehmertätigkeit, sondern um eine Lieferung marktgängiger Baumaterialien.
2. Wesentlicher Bestandteil der Gesamtleistung und vom Bieter selbst auszuführen ist bei Herstellung, Lieferung und Montage von Fenstern der fachgerechte Einbau der Fenster.

VPRRS 2004, 0234

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.05.2004 - VK-SH 14/04
1. Eine obsiegende Antragsgegnerin kann nicht aus Billigkeitsgesichtspunkten an den Verfahrenskosten der Vergabekammer beteiligt werden, auch wenn sie die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens durch ein Fehlverhalten verursacht hat.*)
2. Indessen entspricht es der Billigkeit, unter Anwendung von § 80 VwVfG (§ 120 LVwG-SH) einer obsiegenden Antragsgegnerin die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Antragstellerin aufzuerlegen, wenn der Nachprüfungsantrag nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift unbeachtlich ist, indem die erforderliche Begründung (ordnungsgemäße Mitteilung gemäß § 13 VgV) nachträglich (im Nachprüfungsverfahren) gegeben wird.*)

VPRRS 2004, 0227

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2004 - 11 Verg 5/04
1. Nach den Verdingungsordnungen darf allerdings der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis (§ 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) oder auf ein Angebot erteilt werden, dessen Preis in offenbarem Missverhältnis zur Leistung (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A) steht.
2. Anlass zu weiterer Aufklärung hat eine Vergabestelle im Hinblick auf die vorangegangene Stufe der Untersuchung der angebotenen Preise nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A jedoch erst dann, wenn es sich bei dem fraglichen Angebot um ein ungewöhnlich niedrig bepreistes handelt. Diese Nachfrage- bzw. Aufklärungspflicht setzt etwa bei einer Abweichung von mehr als 20 % vom günstigsten der eingegangenen übrigen Angebote an.
3. Bei einer Prognoseentscheidung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A hat der öffentliche Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkter Nachprüfbarkeit durch die Vergabenachprüfungsorgane unterliegt. Eine Verletzung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen.
4. Um Prognosefehler zu vermeiden, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, seine Entscheidung auf einer möglichst breiten Tatsachengrundlage zu treffen. Deshalb ist es für ihn geboten, auch die ihm bekannt gewordenen Informationen aus zeitnahen vorangegangenen Ausschreibungen zu verwerten, wenn diese Tatsachen offenbaren, die für die Eignungsprüfung des Bieters von Bedeutung sind. Dass es sich nicht um eigene Vergabeverfahren handelt, spielt dabei keine Rolle.

VPRRS 2004, 0226

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2004 - 11 Verg 4/04
1. Nach den Verdingungsordnungen darf allerdings der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis (§ 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) oder auf ein Angebot erteilt werden, dessen Preis in offenbarem Missverhältnis zur Leistung (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A) steht.
2. Anlass zu weiterer Aufklärung hat eine Vergabestelle im Hinblick auf die vorangegangene Stufe der Untersuchung der angebotenen Preise nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A jedoch erst dann, wenn es sich bei dem fraglichen Angebot um ein ungewöhnlich niedrig bepreistes handelt. Diese Nachfrage- bzw. Aufklärungspflicht setzt etwa bei einer Abweichung von mehr als 20 % vom günstigsten der eingegangenen übrigen Angebote an.
3. Bei einer Prognoseentscheidung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A hat der öffentliche Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkter Nachprüfbarkeit durch die Vergabenachprüfungsorgane unterliegt. Eine Verletzung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen.
4. Um Prognosefehler zu vermeiden, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, seine Entscheidung auf einer möglichst breiten Tatsachengrundlage zu treffen. Deshalb ist es für ihn geboten, auch die ihm bekannt gewordenen Informationen aus zeitnahen vorangegangenen Ausschreibungen zu verwerten, wenn diese Tatsachen offenbaren, die für die Eignungsprüfung des Bieters von Bedeutung sind. Dass es sich nicht um eigene Vergabeverfahren handelt, spielt dabei keine Rolle.

VPRRS 2004, 0225

VK Sachsen, Beschluss vom 21.05.2004 - 1/SVK/036-04
Ein Nebenangebot mit der Formulierung „Sollten wir nicht der preisgünstigste Bieter sein, gewähren wir einen 2%-igen Nachlass“ darf nicht gewertet werden.

VPRRS 2004, 0224

KG, Urteil vom 11.02.2003 - 27 U 430/01
Hat der Auftragnehmer die Gewährung eines Nachlasses an eine Bedingung - hier: Erteilung von Wartungsaufträgen innerhalb von sechs Monaten nach Gesamtbaufertigstellung - geknüpft, muss der Auftraggeber ggfs. darlegen und beweisen, dass der Bedingungseintritt vom Auftragnehmer treuwidrig vereitelt wurde.

IBRRS 2004, 1340

BGH, Urteil vom 27.05.2004 - III ZR 433/02
Zur Frage, wann ein triftiger (wichtiger) Grund vorliegt, der eine Gemeinde, die einen Architektenwettbewerb für ein öffentliches Bauvorhaben durchgeführt hat, berechtigt, sich von der Zusage zu lösen, dem Preisträger weitere Architektenleistungen für das Objekt zu übertragen (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 88, 373 und vom 22. Januar 1987 - III ZR 281/85 = NJW 1987, 2369).*)

VPRRS 2004, 0222

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2003 - VK 71/03
Eine Rüge muss explizit den zu rügenden Mangel beinhalten. Mangelhafte Leistungen in der Vergangenheit müssen nicht zum Ausschluss führen.*)

VPRRS 2004, 0219

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2003 - VK 34/03
1. Ist bereits in einem vorangegangenen Nachprüfungsverfahren rechtskräftig über die Eignung eines Bieters entschieden worden, muss die Vergabekammer die Eignung im Folgeverfahren nicht erneut prüfen.*)
2. Die Eintragungen im Handelsregister sind weder unmittelbar noch mittelbar über Vorschriften des § 97 GWB oder der VOB/A in einem öffentlichen Vergabeverfahren bieterschützend.*)
3. Allein die Kürze eines Gutachtens zur Gleichwertigkeit vermag dieses nicht in Zweifel zu ziehen.*)
4. Versäumt der Auftraggeber, Kriterien zur Prüfung der Gleichwertigkeit eines vom vorgegebenen Leitprodukt abweichenden Fabrikats anzugeben, kann dies nicht zum Ausschluss des Angebotes des Bieters führen, der ein Produkt eines anderen Herstellers anbietet.*)

VPRRS 2004, 0217

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2004 - Verg 10/04
1. Weigert sich der Nachunternehmer, für den Bieter tätig zu werden, ist der Bieter nicht mehr leistungsfähig im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A und zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
2. Dem Bieter ist es verwehrt, nachträglich einen anderen Nachunternehmer zu benennen oder die Leistungen in den eigenen Betrieb zu übernehmen, da dies nur das Ergebnis unzulässigen Nachverhandelns sein kann.

VPRRS 2004, 0216

BayObLG, Beschluss vom 23.03.2004 - Verg 3/04
1. Gestattung des weiteren Fortgangs des Vergabeverfahrens und des Zuschlags wegen mangelnder Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags.*)
2. Gibt die Vergabestelle im Verhandlungsverfahren zu erkennen, dass sie ein Nebenangebot trotz konstruktiv-gestalterischer Abweichungen von den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses als zuschlagsfähig einstuft, so hindert das nicht, diese Abweichungen in der abschließenden Wertung unter dem Gesichtspunkt der Zuschlagskriterien Konstruktion und Gestaltung als nachteilig zu berücksichtigen.

VPRRS 2004, 0214

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2004 - 320.VK-3194-11/04
Die Vergabestelle muss die einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in einem Vergabevermerk nachvollziehbar dokumentieren ( § 30 Nr. 1 VOB/A ). Insbesondere die Wertung der Angebote nach § 25 VOB/A ist in nachvollziehbarer Weise darzustellen.*)
Weicht ein Angebot von dem vorgegebenen Leitfabrikat ab, sind Aussagen zur technischen Gleichwertigkeit zu machen und zu begründen.*)

VPRRS 2004, 0213

OLG Naumburg, Beschluss vom 05.05.2004 - 1 Verg 7/04
1. In entsprechender Anwendung des § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ist auch einer Beigeladenen, die durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell beschwert ist, die Befugnis zur Beantragung der Verlängerung des Zuschlagverbots zuzuerkennen.*)
2. Wird von der Vergabekammer lediglich der Zuschlag auf ein bestimmtes Angebot untersagt und im Übrigen die Wiederholung der Wertung angeordnet, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis an der Anordnung eines vorläufigen Zuschlagverbots; § 118 Abs. 3 GWB ist nicht anwendbar.*)
3. Ein Beigeladener ist aber auch beschwerdeberechtigt, wenn er geltend machen kann, dass er durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell in seinen Rechten verletzt sein kann.*)
4. Der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A ist jedenfalls dann erfüllt, wenn es sich bei den fehlenden Erklärungen um unverzichtbare Grundlagen des Angebotes handelt, die innerhalb der Angebotsfrist abzugeben sind, weil die Annahme des unvollständigen Angebots zu einem Vertrag führen würde, der in einzelnen Leistungspositionen unbestimmt ist (hier: produktidentifizierende Angaben).*)
5. Das Fehlen einer Preisangabe für eine Alternativposition führt zwingend zum Ausschluss des dadurch unvollständigen Angebots.*)

VPRRS 2004, 0212

EuGH, Beschluss vom 16.10.2003 - Rs. C-244/02
Die Richtlinie 93/36 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ist entsprechend dem, was der Gerichtshof zu den Richtlinien 92/50 und 93/37 entschieden hat, dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber ein von ihm eingeleitetes Verfahren zur Vergabe eines Auftrags nach Maßgabe des niedrigsten Preises abbrechen kann, ohne den Auftrag zu vergeben, wenn er nach Prüfung und Vergleich der Angebote feststellt, dass die Ausschreibungsbedingungen es aufgrund von Fehlern, die ihm selbst bei seiner vorher durchgeführten Bewertung unterlaufen sind, nicht zulassen, den Auftrag in der wirtschaftlich günstigsten Weise zu vergeben, sofern er bei seiner Entscheidung die Grundregeln des gemeinschaftlichen Vergaberechts wie den Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet.*)
