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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5387 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

VPRRS 2004, 0240
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Deutsche Bahn AG ist Sektorenauftraggeberin!

VK Bund, Beschluss vom 11.03.2004 - VK 1-151/03

1. Die Deutsche Bahn AG sowie ihre übrigen Tochterunternehmen, die Verkehrsaktivitäten betreiben und dabei im Wettbewerb mit anderen Unternehmen stehen, sind als Sektorenauftraggeberinnen einzustufen (GWB § 98 Nr. 4).

2. Im Übrigen bleibt es dabei, dass die DB Netz AG, die ein Schienennetz zur Versorgung der Öffentlichkeit im Eisenbahnverkehr betreibt und insoweit keinem ausgebildeten Wettbewerb privater Anbieter ausgesetzt ist, öffentliche Auftraggeberin gemäß § 98 Nr. 2 GWB ist.




VPRRS 2004, 0237
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zwingender Ausschluss des Bieters wegen Fehlens geforderter Angaben

OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004 - WVerg 0001/04

1. Für die Bestimmung der Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB sind die Umstände des konkreten Falles entscheidend. Dabei ist die Ausschöpfung eines maximalen Zeitraums von zwei Wochen seltenen Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine ungewöhnlich schwierige Sach- oder Rechtslage einen entsprechend zeitaufwendigen Prüfungsbedarf des Bieters, ggf. unter Einschaltung externer Berater, notwendig verursacht.*)

2. Fehlt es in einem Vergabeverfahren nach VOL/A in einem Angebot an mit den Vergabeunterlagen zulässigerweise geforderten und für die Wettbewerbsposition des Bieters erheblichen Angaben, so wird es im Rahmen von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle im Regelfall nur entsprechen, das Angebot von der Wertung auszuschließen ("Ermessensreduzierung auf Null").*)

3. Eine Vergabestelle, die mehrere Wertungskriterien ohne Angabe einer Wertungsgewichtung, aber verbunden mit dem Hinweis bekannt gibt, dass sich aus der Reihenfolge keine Wertungsrangfolge ergebe, ist, wenn sich dies nicht nach Maßgabe des Empfängerhorizonts der Bieter als allein sachgerecht darstellt, nicht ohne weiteres verpflichtet, in der Wertung allen Kriterien das rechnerisch gleiche Gewicht beizumessen.*)

4. Die Vergabenachprüfungsorgane sind wegen des auf den Schutz subjektiver Bieterrechte ausgerichteten Charakters des Vergabekontrollverfahrens nicht befugt, von Amts wegen ihrer Entscheidung solche Vergabeverstöße zugrunde zu legen, die den antragstellenden Bieter - etwa mangels Antragsbefugnis - nicht in seinen Rechten verletzt haben könnten.*)

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VPRRS 2004, 0236
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit von Vergabesperren der Deutsche Bahn AG?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.11.2003 - 2-06 O 345/03

1. Gegen eine Vergabesperre der Deutsche Bahn AG ist außerhalb eines Vergabeverfahrens der ordentliche Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben.

2. Das Begehen einer berufsbezogenen Straftat rechtfertigt einen generellen zeitlich befristeten Ausschluss für die Teilnahme am Wettbewerb. Zum Nachweis einer solchen Straftat bedarf es keiner gerichtlichen Verurteilung, wenn bei objektiver Beurteilung der ermittelten oder zur Verfügung stehenden Tatsachengrundlage keine begründeten Zweifel an der Verfehlung bestehen. Insoweit genügen auch ausreichende Anhaltspunkte, die den Vorwurf z.B. der Bestechung oder der Vorteilsgewährung rechtfertigen.

3. Eine Vergabesperre der Deutsche Bahn AG ist kein strafrechtliches Institut. Stattdessen ist sie vor dem Hintergrund zu sehen, dass eine Auftragssperre für die betroffenen Unternehmen oftmals die einzige wirksame und ernstgenommene Sanktionsmöglichkeit in Korruptionsfällen darstellt.

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VPRRS 2004, 0235
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter stellt einzubauende Fenster nicht selbst her: Ausschluss?

OLG Schleswig, Urteil vom 05.02.2004 - 6 U 23/03

1. Bei der Maßfertigung von Fenstern wird der Hersteller für das einbauende Unternehmen im Rahmen eines Werkvertrages tätig; es handelt sich jedoch im vergaberechtlichen Sinne um keine Subunternehmertätigkeit, sondern um eine Lieferung marktgängiger Baumaterialien.

2. Wesentlicher Bestandteil der Gesamtleistung und vom Bieter selbst auszuführen ist bei Herstellung, Lieferung und Montage von Fenstern der fachgerechte Einbau der Fenster.

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VPRRS 2004, 0234
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Obsiegender Antragsgegner: Beteiligung an Kosten des Antragsgegners?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.05.2004 - VK-SH 14/04

1. Eine obsiegende Antragsgegnerin kann nicht aus Billigkeitsgesichtspunkten an den Verfahrenskosten der Vergabekammer beteiligt werden, auch wenn sie die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens durch ein Fehlverhalten verursacht hat.*)

2. Indessen entspricht es der Billigkeit, unter Anwendung von § 80 VwVfG (§ 120 LVwG-SH) einer obsiegenden Antragsgegnerin die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Antragstellerin aufzuerlegen, wenn der Nachprüfungsantrag nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift unbeachtlich ist, indem die erforderliche Begründung (ordnungsgemäße Mitteilung gemäß § 13 VgV) nachträglich (im Nachprüfungsverfahren) gegeben wird.*)

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VPRRS 2004, 0227
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bewertung der Eignung eines Bieters

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2004 - 11 Verg 5/04

1. Nach den Verdingungsordnungen darf allerdings der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis (§ 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) oder auf ein Angebot erteilt werden, dessen Preis in offenbarem Missverhältnis zur Leistung (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A) steht.

2. Anlass zu weiterer Aufklärung hat eine Vergabestelle im Hinblick auf die vorangegangene Stufe der Untersuchung der angebotenen Preise nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A jedoch erst dann, wenn es sich bei dem fraglichen Angebot um ein ungewöhnlich niedrig bepreistes handelt. Diese Nachfrage- bzw. Aufklärungspflicht setzt etwa bei einer Abweichung von mehr als 20 % vom günstigsten der eingegangenen übrigen Angebote an.

3. Bei einer Prognoseentscheidung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A hat der öffentliche Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkter Nachprüfbarkeit durch die Vergabenachprüfungsorgane unterliegt. Eine Verletzung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen.

4. Um Prognosefehler zu vermeiden, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, seine Entscheidung auf einer möglichst breiten Tatsachengrundlage zu treffen. Deshalb ist es für ihn geboten, auch die ihm bekannt gewordenen Informationen aus zeitnahen vorangegangenen Ausschreibungen zu verwerten, wenn diese Tatsachen offenbaren, die für die Eignungsprüfung des Bieters von Bedeutung sind. Dass es sich nicht um eigene Vergabeverfahren handelt, spielt dabei keine Rolle.

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VPRRS 2004, 0226
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bewertung der Eignung eines Bieters

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2004 - 11 Verg 4/04

1. Nach den Verdingungsordnungen darf allerdings der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis (§ 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) oder auf ein Angebot erteilt werden, dessen Preis in offenbarem Missverhältnis zur Leistung (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A) steht.

2. Anlass zu weiterer Aufklärung hat eine Vergabestelle im Hinblick auf die vorangegangene Stufe der Untersuchung der angebotenen Preise nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A jedoch erst dann, wenn es sich bei dem fraglichen Angebot um ein ungewöhnlich niedrig bepreistes handelt. Diese Nachfrage- bzw. Aufklärungspflicht setzt etwa bei einer Abweichung von mehr als 20 % vom günstigsten der eingegangenen übrigen Angebote an.

3. Bei einer Prognoseentscheidung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A hat der öffentliche Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkter Nachprüfbarkeit durch die Vergabenachprüfungsorgane unterliegt. Eine Verletzung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen.

4. Um Prognosefehler zu vermeiden, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, seine Entscheidung auf einer möglichst breiten Tatsachengrundlage zu treffen. Deshalb ist es für ihn geboten, auch die ihm bekannt gewordenen Informationen aus zeitnahen vorangegangenen Ausschreibungen zu verwerten, wenn diese Tatsachen offenbaren, die für die Eignungsprüfung des Bieters von Bedeutung sind. Dass es sich nicht um eigene Vergabeverfahren handelt, spielt dabei keine Rolle.

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VPRRS 2004, 0225
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Nebenangebotes

VK Sachsen, Beschluss vom 21.05.2004 - 1/SVK/036-04

Ein Nebenangebot mit der Formulierung „Sollten wir nicht der preisgünstigste Bieter sein, gewähren wir einen 2%-igen Nachlass“ darf nicht gewertet werden.

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VPRRS 2004, 0224
BauvertragBauvertrag
Beweislast bei bedingtem Nachlass

KG, Urteil vom 11.02.2003 - 27 U 430/01

Hat der Auftragnehmer die Gewährung eines Nachlasses an eine Bedingung - hier: Erteilung von Wartungsaufträgen innerhalb von sechs Monaten nach Gesamtbaufertigstellung - geknüpft, muss der Auftraggeber ggfs. darlegen und beweisen, dass der Bedingungseintritt vom Auftragnehmer treuwidrig vereitelt wurde.

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IBRRS 2004, 1340
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gewinner eines Architektenwettbewerbs: Schadensersatz

BGH, Urteil vom 27.05.2004 - III ZR 433/02

Zur Frage, wann ein triftiger (wichtiger) Grund vorliegt, der eine Gemeinde, die einen Architektenwettbewerb für ein öffentliches Bauvorhaben durchgeführt hat, berechtigt, sich von der Zusage zu lösen, dem Preisträger weitere Architektenleistungen für das Objekt zu übertragen (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 88, 373 und vom 22. Januar 1987 - III ZR 281/85 = NJW 1987, 2369).*)

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VPRRS 2004, 0222
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Rüge

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2003 - VK 71/03

Eine Rüge muss explizit den zu rügenden Mangel beinhalten. Mangelhafte Leistungen in der Vergangenheit müssen nicht zum Ausschluss führen.*)

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VPRRS 2004, 0219
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit bei ausgeschriebenem Leitprodukt

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2003 - VK 34/03

1. Ist bereits in einem vorangegangenen Nachprüfungsverfahren rechtskräftig über die Eignung eines Bieters entschieden worden, muss die Vergabekammer die Eignung im Folgeverfahren nicht erneut prüfen.*)

2. Die Eintragungen im Handelsregister sind weder unmittelbar noch mittelbar über Vorschriften des § 97 GWB oder der VOB/A in einem öffentlichen Vergabeverfahren bieterschützend.*)

3. Allein die Kürze eines Gutachtens zur Gleichwertigkeit vermag dieses nicht in Zweifel zu ziehen.*)

4. Versäumt der Auftraggeber, Kriterien zur Prüfung der Gleichwertigkeit eines vom vorgegebenen Leitprodukt abweichenden Fabrikats anzugeben, kann dies nicht zum Ausschluss des Angebotes des Bieters führen, der ein Produkt eines anderen Herstellers anbietet.*)

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VPRRS 2004, 0217
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf der benannte Nachunternehmer ausgetauscht werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2004 - Verg 10/04

1. Weigert sich der Nachunternehmer, für den Bieter tätig zu werden, ist der Bieter nicht mehr leistungsfähig im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A und zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.

2. Dem Bieter ist es verwehrt, nachträglich einen anderen Nachunternehmer zu benennen oder die Leistungen in den eigenen Betrieb zu übernehmen, da dies nur das Ergebnis unzulässigen Nachverhandelns sein kann.

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VPRRS 2004, 0216
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie kann Abweichung vom Leistungsverzeichnis berücksichtigt werden?

BayObLG, Beschluss vom 23.03.2004 - Verg 3/04

1. Gestattung des weiteren Fortgangs des Vergabeverfahrens und des Zuschlags wegen mangelnder Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags.*)

2. Gibt die Vergabestelle im Verhandlungsverfahren zu erkennen, dass sie ein Nebenangebot trotz konstruktiv-gestalterischer Abweichungen von den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses als zuschlagsfähig einstuft, so hindert das nicht, diese Abweichungen in der abschließenden Wertung unter dem Gesichtspunkt der Zuschlagskriterien Konstruktion und Gestaltung als nachteilig zu berücksichtigen.

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VPRRS 2004, 0214
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum Umfang der Dokumentationspflicht

VK Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2004 - 320.VK-3194-11/04

Die Vergabestelle muss die einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen in einem Vergabevermerk nachvollziehbar dokumentieren ( § 30 Nr. 1 VOB/A ). Insbesondere die Wertung der Angebote nach § 25 VOB/A ist in nachvollziehbarer Weise darzustellen.*)

Weicht ein Angebot von dem vorgegebenen Leitfabrikat ab, sind Aussagen zur technischen Gleichwertigkeit zu machen und zu begründen.*)

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VPRRS 2004, 0213
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Antragsbefugnis eines Beigeladenen

OLG Naumburg, Beschluss vom 05.05.2004 - 1 Verg 7/04

1. In entsprechender Anwendung des § 118 Abs. 1 S. 3 GWB ist auch einer Beigeladenen, die durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell beschwert ist, die Befugnis zur Beantragung der Verlängerung des Zuschlagverbots zuzuerkennen.*)

2. Wird von der Vergabekammer lediglich der Zuschlag auf ein bestimmtes Angebot untersagt und im Übrigen die Wiederholung der Wertung angeordnet, so besteht ein Rechtsschutzbedürfnis an der Anordnung eines vorläufigen Zuschlagverbots; § 118 Abs. 3 GWB ist nicht anwendbar.*)

3. Ein Beigeladener ist aber auch beschwerdeberechtigt, wenn er geltend machen kann, dass er durch die Entscheidung der Vergabekammer materiell in seinen Rechten verletzt sein kann.*)

4. Der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A ist jedenfalls dann erfüllt, wenn es sich bei den fehlenden Erklärungen um unverzichtbare Grundlagen des Angebotes handelt, die innerhalb der Angebotsfrist abzugeben sind, weil die Annahme des unvollständigen Angebots zu einem Vertrag führen würde, der in einzelnen Leistungspositionen unbestimmt ist (hier: produktidentifizierende Angaben).*)

5. Das Fehlen einer Preisangabe für eine Alternativposition führt zwingend zum Ausschluss des dadurch unvollständigen Angebots.*)

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VPRRS 2004, 0212
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung des Verfahrens bei Angabe ungeeigneter Zuschlagskriterien?

EuGH, Beschluss vom 16.10.2003 - Rs. C-244/02

Die Richtlinie 93/36 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ist entsprechend dem, was der Gerichtshof zu den Richtlinien 92/50 und 93/37 entschieden hat, dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber ein von ihm eingeleitetes Verfahren zur Vergabe eines Auftrags nach Maßgabe des niedrigsten Preises abbrechen kann, ohne den Auftrag zu vergeben, wenn er nach Prüfung und Vergleich der Angebote feststellt, dass die Ausschreibungsbedingungen es aufgrund von Fehlern, die ihm selbst bei seiner vorher durchgeführten Bewertung unterlaufen sind, nicht zulassen, den Auftrag in der wirtschaftlich günstigsten Weise zu vergeben, sofern er bei seiner Entscheidung die Grundregeln des gemeinschaftlichen Vergaberechts wie den Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet.*)

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VPRRS 2004, 0210
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes

VK Bremen, Beschluss vom 04.06.2003 - VK 6/03

1. Die Bieter sind verpflichtet, Nebenangebote vollständig, übersichtlich, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen und der vorhersehbaren Bedenken des Auftraggebers zu präsentieren.

2. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, auf die Schaffung der Gleichwertigkeit von Nebenangeboten hinzuwirken. Die Darlegung der Gleichwertigkeit ist ausschließlich Sache des Bieters und dieser trägt das Risiko, dass sein Nebenangebot tatsächlich bereits bei Abgabe so beschaffen ist, dass es als gleichwertig angesehen werden kann.

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VPRRS 2004, 0208
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Darf ein Bieter sein unklares Angebot im Gespräch aufklären?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.04.2004 - 1 VK 13/04

1. Weicht das Nebenangebot in technischer Hinsicht vom Hauptangebot ab, ist es Aufgabe des Bieters, die Gleichwertigkeit durch entsprechende Unterlagen wie Prüfzeugnisse, Gutachten, Qualitätszertifikate etc. nachzuweisen.

2. Einen unklaren Angebotsinhalt kann der Auftraggeber aufklären. Erlaubt ist jedoch grundsätzlich nur eine Aufklärung im Rahmen des in seinen Grenzen unveränderlich feststehenden Angebots.

3. Hat ein Nebenangebot nach den Erläuterungen des Bieters im Aufklärungsgespräch einen Inhalt, der von dem abweicht, was sich aus einer Auslegung des schriftlich abgegebenen Nebenangebots nach dem objektiven Verständnis aus der Sicht des Erklärungsempfängers ergibt, so liegt eine grundsätzlich unzulässige nachträgliche Änderung des Nebenangebots vor, die dazu zwingt, es von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2004, 0207
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nötige Inhalte einer funktionalen Leistungsbeschreibung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2004 - 1 VK 12/04

1. Die die funktionale Leistungsbeschreibung unterliegt der Anforderung, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers optimal und mit größtmöglicher Bestimmtheit zum Ausdruck zu bringen.

2. In Fällen, in denent es dem Auftraggeber mangels ausreichender Marktkenntnis nicht möglich ist, den Leistungsgegenstand nach Art, Beschaffenheit und Umfang hinreichend zu beschreiben, kann der Auftraggeber den Zweck und die Funktion des Beschaffungsvorgangs beschreiben und hinsichtlich der Umsetzung auf die technische Vielfalt der Anbieter vertrauen

3. Die eigene Planung des Auftraggebers muß vor einer Ausschreibung zumindest insoweit feststehen, als u.a. das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung und die wesentlichen Einzelheiten der Leistung in einer Weise bekannt sind, daß mit Veränderungen nicht mehr zu rechnen ist.

4. Der Beurteilungsspielraum der Vergabestelle für die Entscheidung, welches Angebot das wirtschaftlichste ist, ist bei Angeboten auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung größer als bei Ausschreibungen auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses.

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VPRRS 2004, 0205
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dürfen Bieter und Auftraggeber die Verdingungsunterlagen ändern?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2004 - 1 VK 03/04

1. Bieter dürfen keine Änderungen am Leistungsverzeichnis vornehmen. Anderenfalls wäre die Vergleichbarkeit der Angebote nicht mehr gewährleistet.

2. Als Änderungen der Verdingungsunterlagen werden typischerweise Streichungen aus oder Ergänzungen der Verdingungsunterlagen angesehen. Jedoch ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch ein Angebot, das nicht den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entspricht, als eine Abänderung anzusehen.

3. Der grundsätzlich weite Ermessensspielraum bei der Bewertung der Angebote engt sich dann ein, wenn der Auftraggeber diesen selbst durch die Angabe von Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist daraufhin an diese Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.

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VPRRS 2004, 0203
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss spekulativer Angebote?

OLG Dresden, Beschluss vom 30.04.2004 - WVerg 0004/04

1. Es gibt weder eine Rechtsgrundlage noch eine praktische Notwendigkeit dafür, dem Bieter i.d.R. taktisch/spekulativ motivierte Verschiebungen der Einheitspreise in Einzelpositionen generell zu untersagen und einen Verstoß hiergegen mit dem Verdikt des Wertungsausschlusses nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A zu belegen.

2. Weder die in § 97 GWB enthaltenen Vergaberechtsgrundsätze noch Bestimmungen der nachgelagerten Verdingungsordnungen rechtfertigen das Verlangen an den Bieter, seine internen Kalkulationsergebnisse zu jeder einzelnen Position des Leistungsverzeichnisses unverändert in die Preisverlautbarungen des Angebots zu übernehmen.

3. Ein entsprechendes Erfordernis ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach "jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so wie gefordert vollständig und mit dem Betrag angegeben wird, der für die betreffende Leistung beansprucht wird".

4. Der Auftraggeber kann u.U. aus der Prüfung eines derartigen "Spekulationsangebots" Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Bieters und dessen Gewähr für eine vertragsgerechte Erbringung der geschuldeten Leistungen ableiten und diese Zweifel, wenn sie auf "belastbaren" Anhaltspunkten beruhen, bei seiner Wertung berücksichtigen.

5. Beinhaltet das Angebot des Antragstellers ebenfalls Preispositionen mit der Wertung 0,01 Euro, fehlt diesem die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB, weil nach seiner Ansicht auch sein Angebot ausgeschlossen werden müsste.

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VPRRS 2004, 0202
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorbefasster Bewerber muss ausgeschlossen werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.10.2003 - 203-VgK-23/2003

1. Die Anforderungen an die Bestimmtheit, Klarheit und Unbedingtheit der Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB sind hoch.

2. Für eine ordnungsgemäße Rüge ist es unabdingbar, dass der Bieter der Vergabestelle gegenüber unmissverständlich deutlich macht, dass ihr hiermit die letzte Chance gegeben wird, den vorgetragenen Verstoß gegen das Veragebrecht zu korrigieren, bevor der Bieter den Rechtsweg zur Vergabekammer bestreitet.

3. Der Bewerber, der die Vergabestelle im Vorfeld eines Vergabeverfahrens unterstützt hat, ist nur dann auszuschließen, wenn nachweislich eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt.

4. Eine Wettbewerbsverzerrung liegt in der Regel nicht vor, wenn sämtlichen Bewerbern die vom vorbefassten Bewerber erstellten Unterlagen zugänglich gemacht werden.

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VPRRS 2004, 0201
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung der Angebotsfrist

OLG Jena, Beschluss vom 22.04.2004 - 6 Verg 2/04

Setzt die Vergabestelle im Rahmen einer Ausschreibung nach VOL/A eine Angebotsfrist fest, ist es den Bietern - anders als im Falle einer VOB/A-Ausschreibung - nicht gestattet ein Angebot noch bis zum Beginn der Submission (Öffnung der Angebote) nachzureichen. Ein erst nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangenes Angebot unterliegt zwingend dem Ausschluss vom Wettbewerb, §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e, 18 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A.*)

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VPRRS 2004, 0200
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verstoß gegen das wettbewerbliche Geheimhaltungsgebot

OLG Jena, Beschluss vom 19.04.2004 - 6 Verg 3/04

Das alle Bieter eines Ausschreibungsverfahrens bindende wettbewerbliche Geheimhaltungsgebot (§§ 22, Nr. 1 S. 2, Nr. 3 Abs. 1 S. 1, Nr. 8 VOB/A) verletzt, wer sein Angebot in Kenntnis des Inhalts eines konkurrierenden Angebots erstellt. Nehmen zwei konkurrierende Bieter mit jeweils gegenseitig bekannten Angeboten an einer Ausschreibung teil, so stellt das in aller Regel eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede dar, §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. c, 2 Nr. 1 S. 2 VOB/A, die den zwingenden Ausschluss dieser Bieter zur Folge hat.*)

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VPRRS 2004, 0199
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten

OLG Jena, Beschluss vom 19.03.2004 - 6 U 1000/03

1. Lassen die Ausschreibungsbedingungen ausdrücklich Nebenangebote und Änderungsvorschläge zu, ermangelt ein Angebot nicht schon deshalb der Wertungsfähigkeit, weil es von der Leistungsbeschreibung abweicht. Einer Abweichung sind zunächst nur insoweit Grenzen gesetzt, als zwingende Ausschreibungsbedingungen (sog. K.o.-Kriterien) nicht abgeändert werden dürfen.*)

2. Entspricht ein Nebenangebot den Mindestanforderungen, kommt es weiter darauf an, ob die angebotene Leistung der ausgeschriebenen Leistung gleichwertig ist.*)

3. Die in § 22 Nr. 3 Abs. 2 S. 2, Nr. 6 Abs. 2 VOB/A a.F. statuierten Dokumentations- und Informationspflichten dienen der Transparenz des Vergabeverfahrens und verfolgen den Zweck, den Bietern die Prüfung zu ermöglichen, Vergaberechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Einem auf ihre Verletzung gestützten Schadensersatzbegehren fehlt der erforderliche Ursachenzusammenhang, wenn das Angebot des betreffenden Bieters auch bei ordnungsgemäßer Information nicht zum Zuge gekommen wäre.*)

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VPRRS 2004, 0198
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie weit können Gebühren ermäßigt werden?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.04.2004 - VK-SH 10/04

1. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG ist derjenige zur Zahlung der Kosten verpflichtet, wer eine Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird.

2. Die Gebühr kann gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Als Billigkeitsgründe sind dabei nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen.

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VPRRS 2004, 0196
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie weit können Gebühren ermäßigt werden?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.04.2004 - VK-SH 08/04

1. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG ist derjenige zur Zahlung der Kosten verpflichtet, wer eine Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird.

2. Die Gebühr kann gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Als Billigkeitsgründe sind dabei nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen.

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VPRRS 2004, 0195
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erstattungsfähigkeit der der Vergabestelle entstandenen Anwaltskosten

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.04.2004 - VK-SH 07/04

1. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG ist derjenige zur Zahlung der Kosten verpflichtet, wer eine Amtshandlung veranlasst hat oder zu dessen Gunsten sie vorgenommen wird.

2. Die Gebühr kann gemäß § 128 Abs. 2 Satz 2 GWB aus Gründen der Billigkeit bis auf ein Zehntel ermäßigt werden. Als Billigkeitsgründe sind dabei nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen.

3. Es ist sachgerecht, auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten.

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VPRRS 2004, 0191
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann dürfen die §§ 21, 25 VOB/A teleologisch reduziert werden?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.04.2004 - VK-SH 05/04

1. Im Sinne einer europarechtskonformen Auslegung des § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB darf die Frage, ob das Angebot der ASt aus anderen als von der AG bemängelten Gründen von der Wertung gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A hätte ausgeschlossen werden müssen, nicht zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages führen. Der ASt muss die Möglichkeit gegeben werden, die Stichhaltigkeit des von der Vergabekammer erstmals aufgeworfenen Ausschlussgrundes im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens anzuzweifeln.*)

2. Es ist allein Sache des Bieters zu entscheiden, worauf sich sein angebotener Preisnachlass beziehen soll. Nur in dem Fall, in dem er sich selbst nicht zweifelsfrei erklärt, ist der angebotene Nachlass von der Abrechnungssumme zu berechnen.*)

3. Eine teleologische Reduktion der §§ 21 Nr. 4 und 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A ist nur dann zulässig, wenn die Transparenz und Manipulationssicherheit in vergleichbarer klarer und verlässlicher Weise erreicht wird, wie es bei wortlautgetreuer Beachtung dieser Vorschriften der Fall ist. Das setzt voraus, dass der angebotene Preisnachlass klar, eindeutig, manipulationssicher und nicht an versteckter Stelle aufgeführt wurde. Daran fehlt es, wenn zwei sich widersprechende Willenserklärungen abgegeben wurden.*)

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VPRRS 2004, 0189
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auschluss wegen Spekulationspreisen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 06.04.2004 - 1 Verg 3/04

1. Zur - unzulässigen - Änderung der Verdingungsunterlagen durch einen beigefügten Bauzeitenplan.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber muss im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung Angebote von der weiteren Wertung ausschließen, wenn er bei der Bewertung der Angemessenheit der Preise, dort in der zweiten Phase der Preisprüfung, zu der Feststellung gelangt, dass zwar der Angebotsendpreis nicht unangemessen niedrig ist, aber Einzelpositionen des Angebots (s.g. Spekulationspreise) Zweifel an der ordnungsgemäßen Kalkulation bzw. Leistungserbringung durch die Bieterin wecken und die Bieterin auf ausdrückliche Nachfrage nicht in der Lage ist, die Zweifel auszuräumen.*)

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VPRRS 2004, 0187
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auschluss eines Alternativangebotes

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.04.2004 - 320.VK-3194-09/04

1. Alternativangebote müssen zum Hauptangebot gleichwertig sein. Nichtgleichwertige Alternativen sind nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. d VOB/A zwingend auszuschließen. Ein nicht gleichwertiges Alternativangebot kann ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn sich dadurch die Bieterreihenfolge nicht verändert und eine Wettbewerbsverzerrung mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Dies ist in der Regel nur bei einer Alternative der Fall, die vom Amtsvorschlag lediglich unwesentlich abweicht.*)

2. Der Vergabestelle ist es verwehrt, den Zuschlag auf ein zur ausgeschriebenen Leistung gleichwertiges Alternativangebot zu erteilen, aber statt dessen eine nicht gleichwertige Alternative ausführen zu lassen. (§ 28 Nr. 2 Abs. 2, § 24 Nr. 3 VOB/A).*)

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VPRRS 2004, 0186
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grenzen der Überprüfung der Bewerberauswahl

VK Südbayern, Beschluss vom 12.01.2004 - 61-12/03

1. Das von der VOF vorgesehene Regelverfahren ist zweistufig durchzuführen.*)

2. Die zur Auftragserteilung führende Zuschlagswertung und das Verfahren über die Auswahl von geeigneten Bewerbern für die Verhandlungen sind eigenständige Abschnitte im Vergabeverfahren und haben unterschiedliche Zwecke.*)

3. Die Bewerberauswahl ist eine personenbezogene Entscheidung zur Aussonderung ungeeigneter Bewerber, die Vergabeentscheidung betrifft den Gegenstand des Auftrages selbst. Letztere ist weithin eine auftragsbezogene Prognoseentscheidung, bei welcher der Vergabestelle ein grundsätzlich weiter Beurteilungsspielraum zusteht.*)

4. Grenze des Beurteilungsspielraums sind die Grundsätze des Vergabeverfahrens, das Diskriminierungsverbot, der Wettbewerbsgrundsatz und das Transparenzgebot.*)

5. Eine für den einzelnen Bewerber ungünstige Vergabeentscheidung ist durch die Prognose des wirtschaftlichsten Angebots (§ 97 Abs. 5 GWB) und der bestmöglichen Leistungserbringung (§ 16 Abs. 1 VOF) nur gerechtfertigt, soweit diese durch sachliche Gründe getragen wird, die Vorschriften des Vergabeverfahrens eingehalten wurden und der Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2003 - Az.: Verg 48/03).*)

6. § 16 Abs. 3 VOF verpflichtet den Auftraggeber, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung alle Auftragskriterien anzugeben, deren Verwendung vorgesehen ist, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.*)

7. Die Reihenfolge nach der Bedeutung stellt eine Rangfolge dar, welche die Gewichtung der Kriterien widerspiegelt.*)

8. Gemäß § 114 Abs. 1 GWB trifft die Vergabekammer die geeigneten Maßnahmen, um die Rechtmäßigkeit eines Verfahrens wieder herzustellen. Stehen mehrere Maßnahmen zur Verfügung, hat die Kammer diejenige auszusprechen, die das Vergabeverfahren am wenigsten beeinträchtigt (§ 110 Abs. 1 GWB).*)

9. Der VK ist es auf Grund des der Vergabestelle in der VOF eingeräumten weiten Beurteilungsspielraums verwehrt, die mit Punkten versehene Einzelbewertung durch eigene Wertungen zu ersetzen und somit selbst über die Erteilung des Zuschlags zu entscheiden.*)

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VPRRS 2004, 0183
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist ein Nebenangebot "gleichwertig"?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.11.2003 - 4 U 184/02

1. Gibt ein Bieter lediglich ein Nebenangebot ab, so ist es auf seine Gleichwertigkeit zu prüfen. Maßgebend dafür ist, ob das Nebenangebot den vertraglich vorausgesetzten Zweck unter allen technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfüllt und für den Ausschreibenden geeignet ist. Die Gleichwertigkeit des Nebenangebots muss sich dabei sowohl auf den Preis als auch auf die Qualität des Hauptangebots beziehen.*)

2. Ein auf Aufforderung des Ausschreibenden erst nach dem Eröffnungstermin vorgenommener Nachweis der Gleichwertigkeit ist zulässig, weil es sich dabei nicht um eine inhaltliche Änderung des Angebots handelt.*)

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VPRRS 2004, 0182
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Südbayern, Beschluss vom 12.11.2003 - 44-09/03

Zur Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB (bei Aufhebung des "ersten" Nicht-offenen Verfahrens sowie beim Ausschluss der Antragstellerin im Verhandlungsverfahren).*)

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VPRRS 2004, 0179
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Widersprüchlichen Angaben zum Nachunternehmereinsatz

VK Südbayern, Beschluss vom 14.01.2004 - 62-12/03

Zur Frage von widersprüchlichen Angaben zum Nachunternehmereinsatz.*)

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VPRRS 2004, 0178
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Rechtsschutz für schutzunwürdigen Bieter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2004 - Verg W 8/03

Wer sich auf das in eklatanter Weise gegen die Vergaberechtsvorschriften verstoßende Verfahren des Auftraggebers, der davon abgesehen hat, die Förmlichkeiten der Auftragsvergabe für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte einzuhalten, bewusst eingelassen hat, die Fehlerhaftigkeit des gewählten Vergabeverfahrens nicht beanstandet und seine Vorteile - die Chance, den Zuschlag zu erhalten ohne ein Nachprüfungsverfahren fürchten zu müssen – genossen hat, setzt sich zu diesem Verhalten in Widerspruch, wenn er – nachdem ein anderer Bieter den Zuschlag bekommen soll - nunmehr Rechtsschutz beansprucht.

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VPRRS 2004, 0174
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wirksamkeit der Fristverlängerung

KG, Beschluss vom 06.11.2003 - 2 Verg 12/03

Die Verfügung des Vorsitzenden der Vergabekammer zur Verlängerung des Entscheidungszeitraums nach § 113 Abs. 1 Satz 2 GWB bedarf für ihre prozessuale Wirksamkeit nicht der Verkündung oder des Zugangs bei allen Verfahrensbeteiligten. Es reicht vielmehr aus, dass die Fristverlängerung vom Vorsitzenden überhaupt innerhalb der Frist verfügt worden und diese Verfügung ordnungsgemäß in den Geschäftsgang gelangt ist.*)

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VPRRS 2004, 0172
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A-Verfahren: Ausschluss bei fehlenden Angaben?

VK Sachsen, Beschluss vom 29.02.2004 - 1/SVK/157-03

1. Um einen Dienstleistungsauftrag nach § 99 Abs. 4 GWB und nicht um eine vergabefreie Dienstleistungskonzession handelt es sich bei der Vergabe eines Abwasserentsorgungsvertrages über 25 Jahre, wenn das teilweise (49 %) dabei mit zu privatisierende Tochterunternehmen der abwasserentsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft das Nutzungsentgelt ausdrücklich für die Gebietskörperschaft einzieht und von dieser eine eigenes Entgelt nach dem Abwasserentsorgungsvertrag erhält. Dies gilt auch dann, wenn perspektivisch ein Konzessionsmodell angedacht sein sollte, aber zunächst auch ein Dienstleistungsauftrag im eben beschriebenen Sinne betroffen ist.*)

2. Bei Vergaben nach der VOL/A führen fehlende vom Auftraggeber geforderte Angaben und Erklärungen eines Bieters nicht automatisch zum Ausschluss des Angebots. Vielmehr liegt die Entscheidung grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A.*)

3. Dieses Ermessen ist aber - auch wegen der Überlagerung durch den Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB - dann auf Null reduziert, wenn der Auftraggeber bindende Vorgaben zur Angebotsvorlage mit Ausschlussfrist in den Verdingungsunterlagen vorgegeben hat. Ein auf Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb ausgerichtetes Verfahren bedingt, dass der Auftraggeber, um Willkürentscheidungen und subjektiv motivierte Vergabeentscheidungen zu verhindern, an einmal fest gelegte Mindestparameter gebunden ist. Sollten deshalb alle Bieter diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist es dem Auftraggeber - auch im Verhandlungsverfahren - untersagt, das ehemalige Anforderungsniveau nachträglich abzusenken.*)

4. Die Darlegungs- und Beweislast für den vollständigen Zugang eines Angebotes trägt der Bieter.*)

5. Wenn eine Rechtsverletzung eines Bieters nach § 114 Abs. 1 GWB wegen eines eigenen, nicht zuschlagsfähigem Angebots ausscheidet, ist ein Eingriff er Vergabekammer in das Vergabeverfahren wegen des strengen Individualrechtsschutzsystems im GWB nur dann möglich, wenn offenkundig derart gravierende Vergaberechtsverstöße vorliegen, die zwingend die ansonsten ermessensgebundene Aufhebung des Vergabeverfahrens bedingen.*)

6. Dokumentationsmängel des Auftraggebers nach § 97 Abs. 1 GWB, § 30 VOL/A, allein können einen Nachprüfungsantrag für sich gesehen nicht erfolgreich machen. Vielmehr müssen weitere Vergaberechtsverstöße des Auftraggebers hinzutreten, die die Wettbewerbsstellung des Antragstellers tangieren. Erweist sich deshalb der Ausschluss eines Bieterangebots als vergaberechtskonform, kann der abweisungsreife Nachprüfungsantrag nicht deswegen Erfolg haben, weil andererseits völlig unerhebliche Dokumentationsmängel des Auftraggebers festzustellen sind.*)

7. Über das zulässige Maß nach § 24 VOL/A hinaus gehende Nachverhandlungen des Auftraggebers führen nicht etwa zum Ausschluss des Ursprungsangebotes, sondern lediglich zur Nichtbeachtung des nachgebesserten Nachverhandlungsangebotes, da dieses in dieser Form nicht zum Abgabetermin vorgelegt worden war und deshalb gemäß § 23 Nr. 1 lit. a VOL/A nicht geprüft zu werden braucht (so auch schon VK Sachsen v. 16.12.2003, 1/SVK/146-03).*)

8. Eine Erhöhung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB bis auf den zulässigen Höchstwert von 50.000,- Euro ist angezeigt, wenn insbesondere der Aufwand der Vergabekammer neben einer außergewöhnlich hohen wirtschaftlichen Bedeutung ebenfalls außergewöhnlich hoch war. Diese Ausnahmevoraussetzung ist bei drei fast ganztägigen mündlichen Verhandlungen mit nahezu zehn Zeugenvernehmungen sowie fünf mehrstündigen Akteneinsichten mehrerer Verfahrensbeteiligter gegeben.*)

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VPRRS 2004, 0169
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines unvollständigen Angebots

OLG Dresden, Beschluss vom 31.03.2004 - WVerg 0002/04

1. Im Rahmen von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A ist das Angebot eines Bieters jedenfalls dann von der Wertung auszuschließen, wenn seine Erklärungsdefizite für die Position des Bieters im Wettbewerb von Belang sind.

2. Wird in den Verdingungsunterlagen die Abgabe des Entwurfs eines Konsortialvertrages verlangt und fehlen dann von den insgesamt 51 Seiten des Vertrages bei Angebotsabgabe 20 Seiten, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

3. Nicht jeder Dokumentationsmangel zwingt dazu, alle im Vergabeverfahren zeitlich später liegenden Verfahrensschritte zu revidieren und ggf. neu vorzunehmen bzw., falls das nicht möglich ist, das Verfahren aufzuheben und neu auszuschreiben. Erforderlich ist vielmehr eine Verknüpfung des gerügten Dokumentationsdefizits mit der etwa vergaberechtswidrigen und deshalb schadensstiftenden Benachteiligung des rügenden Bieters.




VPRRS 2004, 0166
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Haftung öffentlich-rechtlicher Entsorger

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.03.2004 - 203-VgK-06/2004

1. Ein "entgeltlicher" Vertrag gemäß § 99 Abs. 1 GWB besteht grundsätzlich aus einer vereinbarten Leistung des vertraglich gebundenen Auftragnehmers für den Auftraggeber und einer geldwerten Gegenleistung des vertraglich gebundenen öffentlichen Auftraggebers.

2. Eine öffentliche Dienstleistungskonzession ist ein Vertrag, bei dem die übertragene Dienstleistung im öffentlichen Interesse liegt, die Gegenleistung für die Erbringung der Auftragsleistung nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten und bei dem der Konzessionär ganz oder überwiegend das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt.

3. Die öffentlich-rechtlichen Entsorger haben die in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle, zu denen auch das Altpapier gehört, aus privaten Haushalten zu verwerten oder zu beseitigen.

4. Lediglich bei Abfällen, die nicht bei den privaten Haushaltungen anfallen, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorger gem. § 15 Abs. 2 KrW-/AbfG von ihrer Pflicht befreit.

5. Ein Dienstleistungsauftrag liegt vor, wenn der Auftragnehmer vom Antragsgegner eine Zahlung (Festpreis) oder einen geldwerten Vorteil durch einen besonders niedrigen Preis oder gar eine kostenlose Überlassung des Altpapiers erhält. Bei einer derartigen Vertragsgestaltung trägt der Unternehmer das wirtschaftliche Risiko nicht.

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VPRRS 2004, 0165
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Positive Kenntnis bei Ungenauigkeiten im Leistungsverzeichnis?

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2004 - 203-VgK/2004

1. Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben

2. Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis des Verstoßes im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB vor.

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VPRRS 2004, 0164
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss stets Herr des Vergabeverfahrens bleiben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.03.2004 - 203-VgK-03/2004

1. Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben.

2. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die preisliche Beurteilung des Angebotes im Rahmen der Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes eine maßgebliche Rolle spielt. Der Preis ist zwar regelmäßig das wichtigste, aber eben nicht das allein entscheidende Kriterium.

3. Eine Parallelausschreibung, die lediglich der Markterkundung und Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedener Verfahren dient, verstößt gegen § 16 Nr. 2 VOB/A, da sie einem vergabefremden Zweck dient und damit nicht den Anforderungen des § 97 GWB entspricht.

4. Der Auftraggeber muss stets Herr des Vergabeverfahrens bleiben. Er darf dem Ingenieurbüro keine Befugnisse einräumen, die weder unter dem Gesichtspunkt eines vom Auftraggeber zugezogenen "ausschreibenden Planers" im Sinne des § 15 Abs. 2 Nr. 6 HOAI noch unter dem Gesichtspunkt einer Mitwirkung von Sachverständigen gem. § 7 VOB/A gerechtfertigt sind.

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VPRRS 2004, 0163
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehler aufgrund der Angabe einer falschen Verdingungsordnung

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.02.2004 - 203-VgK-02/2004

1. Für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB genügt es daher, wenn ein Antragsteller eine Schadensgefahr darlegt, die sich daraus ergibt, dass er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, bei gegebener Eignung und Fähigkeit zur Auftragsausführung ein entsprechendes detailliertes und differenziertes Angebot zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung abzugeben.

2. Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt positive Kenntnis des Vergabeverstoßes nach § 107 Abs. 3 Satz 1 vor.

3. Als Fehler, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, kommen dabei neben der Wahl der falschen Verdingungsordnung (z. B. VOL statt VOB) auch die Wahl der falschen Vergabeart und eben auch die Nichtbeachtung der Grundsätze für Fachlos- oder Teillosvergabe gem. § 97 Abs. 3 GWB i. V. m. § 4 VOB/A und § 5 VOL/A in Betracht.

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VPRRS 2004, 0162
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Haben die Bieter ein Recht auf Dokumentation des Verfahrens?

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2004 - 203-VgK-01/2004

1. Die an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieter haben gem. § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren.

2. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB/A vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren.

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VPRRS 2004, 0161
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit von Wahlpositionen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2004 - Verg 7/04

1. Ein Bieter ist antragsbefugt, obwohl sein Angebot zwingend auszuschließen ist, wenn er die Aufhebung der Ausschreibung erstrebt.

2. Jedenfalls Wahlpositionen von einiger Bedeutung dürfen nur ausgeschrieben werden, wenn der Vergabestelle ein berechtigtes Interesse zur Seite steht.

3. Zur Gewährleistung eines transparenten Vergabeverfahrens muss die Vergabestelle dem Bieterkreis vorab die Kriterien bekannt geben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Wahlpositionen maßgebend sein sollen.

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VPRRS 2004, 0159
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügefrist bei Vorgabe eines Leitprodukts samt Spezifikationen

VK Thüringen, Beschluss vom 19.02.2004 - 360-4002.20-018/03-SHL-S

Gibt die Vergabestelle nach Ansicht eines Bieters zu Unrecht ein Leitprodukt und dessen Spezifikationen vor, muss der Bieter diesen Umstand spätestens bis zum Ende der Angebotsabgabefrist rügen.

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VPRRS 2004, 0157
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechnerische Ergänzung eines unvollständigen Angebotes

OLG Jena, Beschluss vom 16.07.2003 - 6 Verg 3/03

1. Für die Beschwerdeberechtigung nach § 116 Abs. 1 GWB reicht es aus, dass der Beschwerdeführer im Vergabekammerverfahren Beteiligter i.S.d. § 109 S. 1 GWB war und die angefochtene Entscheidung sie in dieser Eigenschaft materiell beschwert. Eine formelle Beschwer eines Beigeladenen ist nicht erforderlich.*)

2. Obgleich das Gesetz die in Form einer Zwischenentscheidung ergehende prozessuale Feststellung einer Hauptsachenerledigung nicht ausdrücklich vorsieht, ist sie im Interesse einer zügigen Vorabklärung der Zulässigkeit des Primärrechtsschutzweges sachdienlich, wenn die Beteiligten über die Wirksamkeit eines erteilten Zuschlags streiten (vgl. Senat Beschl. vom 09.09.2002 6 Verg 4/02).*)

3. Eine am objektiven Empfängerhorizont ausgerichtete Auslegung gebietet die rechnerische Ergänzung eines lediglich im Übertrag und damit offensichtlich unvollständigen Angebots jedenfalls dann, wenn die Nachrechnung keinen Unklarheiten oder Zweifeln unterliegt und allein auf den im Angebot selbst enthaltenen Angaben gründet, denn die Vergabestelle darf die Erklärung der Beigeladenen so verstehen, dass jede der ausgepreisten Positionen Bestandteil der Offerte sein sollte (vgl. Senat Beschl. vom 08.04.2003 6 Verg 1/03).*)

4. Gem. §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 GWB kann ein Bieter Vergaberechtsverstöße nur insoweit rügen, als die verletzte Rechtsnorm zumindest auch in seinem Interesse besteht und die Wettbewerbsposition gerade des Bieters absichern will.*)

5. § 13 S. 6 VgV (§ 13 S. 4 a.F.) beschreibt nur die objektive Rechtslage. Die Berechtigung eine hierauf gestützte Rüge vorzubringen ist dem Schutzzweck des § 13 S. 6 VgV entsprechend auf den Bieterkreis zu beschränken, der vom Vertragsschluss mit einem seiner Konkurrenten überrascht werden kann und dann gem. § 114 Abs. 2 S. 1 GWB vom GWB-Primärrechtsschutz ausgeschlossen wird.*)

6. Hat die Vergabestelle die in § 13 VgV festgelegten Informations- und Beteiligungspflichten gegenüber einem Bieter ordnungsgemäß erfüllt und die vorgeschriebene Frist bis zur Erteilung des Zuschlags eingehalten, kann dieser Bieter nicht rügen, andere Bieter seien nicht gem. § 13 S. 6 VgV behandelt worden.*)

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VPRRS 2004, 0154
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erneute Ausschreibung trotz Generalunternehmerauftrag?

VK Sachsen, Beschluss vom 23.06.2003 - 1/SVK/069-03

1. Es ist nicht Sinn der vergaberechtlichen Vorschriften, denselben Auftrag auf mehreren Ebenen auszuschreiben und also einen Privaten, der einen öffentlichen Generalunternehmerauftrag im Wettbewerb erhalten hat, nochmals unter das Vergaberecht zu zwingen. Dem Wettbewerbszweck des Vergaberechts ist folglich ausreichend, wenn der Vertrag mit dem privaten Unternehmer ausgeschrieben wird.

2. Es kommt nicht allein auf die Absendung des Zuschlagsfaxes an, sondern auf die Bestätigung der Beigeladenen, dass sie den Zuschlag in dieser Form auch annehme.

3. Die Zustellung eines Nachprüfungsantrags gem. § 110 Abs. 2 GWB kann zwar gem. § 5 Abs. 2 VwZG in anderer Weise, also auch per Fax erfolgen, dies jedoch nur an einen bestimmten Adressatenkreis.

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VPRRS 2004, 0152
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklarheiten über Nachunternehmer nicht nachverhandelbar!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.03.2004 - VK-SH 04/04

1. Angaben zu Art und Umfang des geplanten Nachunternehmereinsatzes stellen grundsätzlich eine kalkulationserhebliche Erklärung dar, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirkt. Diesbezügliche Unklarheiten eines Angebotes sind Nachverhandlungen nach § 24 Nr. 1 VOB/A nicht zugänglich.*)

2. Die Vergabeprüfstelle kann eine beabsichtigte Vergabeentscheidung ohne Beschränkung auf subjektive Rechte in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Sie ist dabei nicht auf die Prüfung von beanstandeten vermeintlichen Vergaberechtsverstößen beschränkt.*)

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