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Sachgebiet: Bau & Immobilien

5420 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

VPRRS 2004, 0124
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Prüfung konkret benannter Zuschlagskriterien

VK Münster, Beschluss vom 09.03.2004 - VK 2/04

1) Abgrenzung von Unterlagen, die Angaben und Erklärungen i.S.v. § 25 Nr. 1 enthalten zu Unterlagen, die Rückschlüsse auf die Eignung des Bieters gemäß § 25 Nr. 2 VOL/A zulassen.*)

2) Werden konkrete Zuschlagskriterien genannt, dann müssen diese auch anhand der konkreten Angebote geprüft werden; ein allgemeiner Abgleich ohne Bezug zum Inhalt der Angebote reicht bei der Prüfung nach § 25 Nr. 3 VOL/A nicht aus.*)

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VPRRS 2004, 0122
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Bauleistungen: Einheitspreis und nicht Pauschalsumme

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.02.2004 - 320.VK-3194-03/04

1. Bauleistungen sind in der Regel zu Einheitspreisen zu vergeben (§ 5 Nr. 1 Buchst. a VOB/A). Nur wenn eine Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist, kann eine Vergütung mit einer Pauschalsumme erfolgen ( § 5 Nr. 1 Buchst. b VOB/A ).*)

2. Eine mit Eventualpositionen beschriebene Leistung kann grundsätzlich nicht durch eine Pauschalsumme ersetzt werden, wenn die Bieterreihung von der Berücksichtigung der Eventualpositionen abhängt und damit ein preislicher Vergleich zwischen einem Pauschalangebot und einem Angebot mit Eventualpositionen letztendlich nicht möglich ist.*)

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VPRRS 2004, 0119
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind Nachverhandlungen be Nebenangeboten zulässig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2003 - 11 Verg 13/03

1. Zur Annahme der Antragsbefugnis der Abgabe eines fiktiven Angebotes reicht es nicht, wenn der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren Mängel der Ausschreibungsbedingungen rügt, so dass sich im Falle einer berechtigten Beanstandung die zur Angebotserstellung aufgewandte Zeit und Mühe als nutzlos vertan erweisen würde.

2. Ein Unternehmen ist nur dann antragsbefugt, wenn es unter anderem darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

3. Nachverhandlungen zur Nachholung fehlender Angaben oder zur Erläuterung der Gleichwertigkeit sind grundsätzlich gem. § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A unzulässig. Nebenangebote sind vielmehr stets so zu werten, wie sie abgegeben worden sind.

(Hinweis d. Red.: Die Entscheidung wurde aufgehoben durch Beschluss des BVerfG vom 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03)

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VPRRS 2004, 0118
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind Nachverhandlungen bei Nebenangeboten zulässig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2003 - 11 Verg 12/03

1. Zur Annahme der Antragsbefugnis der Abgabe eines fiktiven Angebotes reicht es nicht, wenn der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren Mängel der Ausschreibungsbedingungen rügt, so dass sich im Falle einer berechtigten Beanstandung die zur Angebotserstellung aufgewandte Zeit und Mühe als nutzlos vertan erweisen würde.

2. Ein Unternehmen ist nur dann antragsbefugt, wenn es unter anderem darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

3. Nachverhandlungen zur Nachholung fehlender Angaben oder zur Erläuterung der Gleichwertigkeit sind grundsätzlich gem. § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A unzulässig. Nebenangebote sind vielmehr stets so zu werten, wie sie abgegeben worden sind.

(Hinweis d. Red.: Die Entscheidung wurde aufgehoben durch Beschluss des BVerfG vom 29.7.2004 - 2 BvR 2248/03)

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VPRRS 2004, 0117
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gebietskörperschaft: Förderung der Einwohner durch Wirtschaft?

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2004 - 203-VgK-43/2003

1. Die Beteiligung eines kommunalen Unternehmens an einem Vergabeverfahren kann als unlauterer Wettbewerb unter § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A fallen, wenn diese Teilnahme am Wettbewerb nicht durch die entsprechende Gemeindeordnung gedeckt ist. Ein Verstoß gegen diese Zugangsvorschriften stellt unlauterer Wettbewerb im Sinne von § 1 UWG dar und begründet damit den Verstoß gegen § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A.

2. Kommunale Gebietskörperschaften sind generell verpflichte, das gemeinsame Wohl ihrer Einwohnerschaft zu fördern. Diese Aufgabe kann auch durch wirtschaftliche Betätigung erfüllt werden.

3. Worin die Körperschaft eine Förderung des allgemeinen Wohls erblickt, ist den Anschauungen und Entschließungen ihrer maßgeblichen Organe überlassen und hängt von den örtlichen Verhältnissen, finanziellen Möglichkeiten der Körperschaft, Bedürfnissen der Einwohnerschaft und anderen Faktoren ab.

4. Einrichtungen im Sinne des § 7 Nr. 6 VOL/A zeichnen sich dadurch aus, dass sie aufgrund ihrer sozialpolitischen Ausrichtung ihre Leistungen deshalb besonders günstig anbieten können, weil hierbei keine oder nur geringe Arbeitskosten anfallen.

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VPRRS 2004, 0115
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Welchen Inhalt muss der Vergabevermerk haben?

VK Lüneburg, Beschluss vom 03.02.2004 - 203-VgK-41/2003

1. Die an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieter haben gem. § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf ausreichendes Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren

2. Über die Vergabe ist ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Sinn dieser Bestimmung ist es, die Überprüfbarkeit der im Rahmen des Vergabeverfahrens getroffenen Feststellungen und Entscheidungen herbeizuführen.

3. Im Vergabevermerk sind die Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf das betreffende Angebot anzugeben. Es ist zwingende Pflicht des Auftraggebers, die Auswahlentscheidung als wesentliche Entscheidung in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren, um für den Bieter die erforderliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten.

4. Der Preis ist nach dem deutschen Vergaberecht vielmehr zwar regelmäßig das wichtigste, aber nicht das allein entscheidende Kriterium. Der Angebotspreis kann nur dann allein für das "wirtschaftlichste Angebot" entscheidend sein, wenn sämtliche anderen Wirtschaftlichkeitskriterien nachvollziehbar erwogen und verglichen worden sind und selbst dann eine Gleichwertigkeit der Angebote besteht und positiv festgestellt worden ist.

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VPRRS 2004, 0114
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann dürfen Leitfabrikate in der Ausschreibung verwendet werden?

VK Lüneburg, Beschluss vom 29.01.2004 - 203-VgK-40/2003

1. Durch diese im Rahmen der EU-weiten Ausschreibung erfolgte Benennung der Vergabekammer nach Nachprüfstelle hat die Auftraggeberin den rechtlichen Rahmen für die Nachprüfung festgelegt. Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung der Auftraggeberin, dass sie das verfahrensgegenständliche Los nicht dem 20%-Kontingent nach § 2 Nr. 7 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre.

2. Der Wortlaut der Nr. 1 des § 9 VOB/A hat eindeutig eine bieterschützende Tendenz. Ist das Nachprüfungsverfahren im Falle europaweiter Publizität des Vergabeverfahrens eröffnet, so kann ein Bieter im Falle eines Verstoßes gegen § 9 Nr. 1 VOB/A die Wiederholung des Vergabeverfahrens erzwingen.

3. Leitfabrikate dürfen gem. § 9 Nr. 5 VOB/A nur ausnahmsweise verwendet werden, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue, allgemein verständliche Bezeichnungen nicht möglich ist. Grund für diese Einschränkung ist, dass man im Allgemeinen davon ausgehen muss, dass es Sache der Bieter ist, aufgrund ihrer Sach- und Fachkunde die für die Ausführung der Leistung notwendigen Erzeugnisse oder Verfahren auszuwählen.

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VPRRS 2004, 0113
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot und Hauptangebot nicht gleichwertig

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.01.2004 - 203-VgK-39/2003

1. Unzulässig ist es, wenn der Auftraggeber ein Nebenangebot berücksichtigt, das nicht gleichwertig zu den Hauptangeboten ist. Insbesondere können sich aus der Leistungsbeschreibung ausdrücklich oder im Wege der Auslegung Mindestanforderungen an Nebenangebote ergeben.

2. Solche Nebenangebote oder Sondervorschläge, bei denen die Bieter bei objektiver Betrachtung nicht damit rechnen durften, dass sie angeboten werden durften, sind unzulässig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie von verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen abweichen.

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VPRRS 2004, 0110
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegt die postitive Kenntnis des Verstoßes vor?

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2003 - 203-VgK-35/2003

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das antragstellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Dies bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt.

2. Die Rügepflicht entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist die positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen. Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis vor.

3. Die Verdingungsunterlagen als Ganzes und in all ihren Teilen sind Grundlage der Angebote der sich beteiligenden Bieter; diese müssen also - um vergleichbar zu blei-ben - von dem gleichen unveränderten Text, wie ihn der Auftraggeber aufgrund der VOL/A erarbeitet und an die Bieter verschickt hat, ausgehen.

4. Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

5. Ebenso wie der Vergabestelle Abweichungen von den von ihr gesetzten Leistungsmerkmalen nicht möglich sind (Selbstbindung), sind auch die Bieter gehalten, die Leistungen so anzubieten, wie die Vergabestelle sie nachgefragt hat.

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VPRRS 2004, 0109
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen ungenauen Angaben zu Nachunternehmern

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.02.2004 - 320.VK-3194-01/04

1. Ist nicht erkennbar, welchen Umfang am Gesamtangebot diejenigen Arbeiten ausmachen, für die Nachunternehmer vorgesehen sind, so ist der Umfang einer beabsichtigten Fremdleistung unzureichend feststellbar und das Angebot muss unberücksichtigt bleiben. Der nicht bestimmbare Eigenleistungsanteil kann nicht nachträglich im Sinne von § 24 VOB/A geklärt werden.*)

2. Bei der Ermittlung des Leistungsanteils sind die Baustoffe, Bauteile und Geräte mit ihren Kosten den Unternehmen zuzurechnen, deren Personal die Bauleistung erbringt.*)

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VPRRS 2004, 0105
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Veränderung der Verdingungsunterlagen durch Hinzufügen?

VK Sachsen, Beschluss vom 12.02.2004 - 1/SVK/164-03G

1. Die seit der VOB/A 2000 notwendige Veränderung an den Verdingungsunterlagen kann nicht nur durch Streichungen vorgegebener Texte geschehen, sondern auch durch das Beifügen anderslautender Regelungen.

2. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags im Hauptsacheverfahren sind lediglich dann, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit auf den ersten Blick erschließt, in die Interessenerwägung bei der Vergabekammer mit einzubeziehen.

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VPRRS 2004, 0104
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Veränderung der Verdingungsunterlagen durch Hinzufügen?

VK Sachsen, Beschluss vom 12.02.2004 - 1/SVK/164-03

1. Die seit der VOB/A 2000 notwendige Veränderung an den Verdingungsunterlagen kann nicht nur durch Streichungen vorgegebener Texte geschehen, sondern auch durch das Beifügen anderslautender Regelungen.

2. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags im Hauptsacheverfahren sind lediglich dann, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit auf den ersten Blick erschließt, in die Interessenerwägung bei der Vergabekammer mit einzubeziehen.

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VPRRS 2004, 0103
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angabe von Fabrikaten im Leistungsverzeichnis erlaubt?

VK Sachsen, Beschluss vom 23.01.2004 - 1/SVK/160-03

1. Grundsätzlich ist die Angabe von Fabrikaten im Leistungsverzeichnis verboten. Dies wird jedoch relativiert durch die Formulierung "ausnahmsweise". Es kann also in bestimmten Situationen erforderlich sein, doch ein Leitfabrikat anzugeben, und zwar dann, wenn dies durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist oder wenn ein legitimes Interesse des Auftraggebers an dieser Vorgabe besteht.

2. Als legitimes Interesse genügt das Interesse, jedes vermeidbare Risiko, das aus zusätzlichen Schnittstellen zu einer vorhandenen Technik resultieren kann, auszuschließen.

3. Die Einbeziehung eines Nebenangebotes in die Wertung nach § 25 Nr. 5 VOB/A setzt voraus, dass die Alternative objektiv gleichwertig ist.

4. Ein Anspruch auf Wertung eines Nebenangebots kann grundsätzlich nur dann bestehen, wenn Nebenangebote zugelassen sind, die formellen Voraussetzungen für die Wertung erfüllt sind, sowie die Mindestbedingungen der Ausschreibung erfüllt sind.

5. Der Bieter, der ein Nebenangebot anbietet, das von einer vorgesehenen technischen Spezifikation abweicht, muss die Gleichwertigkeit seines Nebenangebots mit Angebotsabgabe nachweisen.

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VPRRS 2004, 0102
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügepflicht schon beim Verdacht?

VK Sachsen, Beschluss vom 08.12.2003 - 1/SVK/139-03

1. Rechtsverstöße, die dem Antragsteller infolge einfacher oder grober Fahrlässigkeit unbe-kannt sind oder von ihm als solche nicht erkannt werden, werden nach dem klaren Wortlaut im Gegensatz zur Rechtslage beim hier eingehaltenen § 107 Abs. 3 S. 2 GWB nicht erfasst.

2. Nicht Mutmaßungen oder ein Verdacht in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, der Auftraggeber könnte einen Vergaberechtsverstoß begangen haben, sondern erst das tatsächliche Erkennen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften löst die Rügeverpflichtung aus.

3. Wenn der Bieter bei seiner laienhaften Wertung zunächst nur den Verdacht hat, ein bestimmtes Verhalten des Auftraggebers könne als Vergaberechtsverstoß zu beurteilen sein, und er deshalb Rechtsrat einholt, beginnt die Kenntnis vom Vergaberechtsverstoß erst mit Zugang des einen Vergaberechtsfehler diagnostizierenden Rechtsrates.

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VPRRS 2004, 0101
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bewirken Änderungen an den Verdingungsunterlagen den Ausschluss?

VK Sachsen, Beschluss vom 04.11.2003 - 1/SVK/142-03

1. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig und bedingen den zwingenden Ausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A.

2. Zweifel eines Bieters an der Notwendigkeit von Leistungen rechtfertigen die Besorgnis, dass der Bieter diese Leistungen nicht erbringen will.

3. Zumindest in der eineindeutig formulierten VOB/A führt das Fehlen mit der Angebotsabgabe geforderter Erklärungen des Bieters mit Wettbewerbsbezug zum zwingenden Ausschluss eines Angebotes.

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VPRRS 2004, 0100
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag: Unzulässig wegen unterlassener Rüge?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2003 - Verg 49/03

Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.

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VPRRS 2004, 0095
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostentragung bei Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 27.08.2003 - 1/SVK/026-03

Der Antragsteller trägt gemäß § 128 Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 4 S. 2 und 3 GWB die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Nachprüfungsverfahrens einschließlich der Aufwendungen der Auftraggeberin, wenn er seinen Antrag zurücknimmt.

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VPRRS 2004, 0093
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Ausschluss wegen spekulativer Angebotspreise!

VK Münster, Beschluss vom 10.02.2004 - VK 01/04

1. Die Rüge der Nichtbeachtung des Zuschlagskriteriums Qualität ist unzulässig, wenn der Antragsteller keine besondere qualitative Ausrichtung seines Angebots darlegen kann (keine Schadensdarlegung).*)

2. Darlegungslast für das Entstehen der Rügeobliegenheit (Kenntnis des Sachverhalts und des Verstoßcharakters) liegt beim Auftraggeber.*)

3. Nachprüfungsantrag kann unmittelbar nach Rüge eingereicht werden - keine Wartefrist.*)

4. Die Voraussetzungen für Pauschalangebote nach § 5 Nr. 1 Buchst. b VOB/A gelten auch für Nebenangebote. Kein Zuschlag auf Pauschal-Nebenangebot, wenn mit Änderungen der Massen gerechnet werden muss.*)

5. Ein Einheitspreis von 0,01 EURO erlaubt es nicht, ein Angebot wegen Fehlens einer Preisangabe auszuschließen (entgegen OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.11.2003 - Verg 53/03).*)

6. Ein auszuschließendes Spekulationsangebot liegt nicht vor, wenn sich auffallend niedrige Einheitspreise aus einem Baustellenverbund ergeben und nicht aus der Spekulation auf nicht auszuführende Massen.*)

7. Die Prüfung von Eignungsnachweisen von Nachunternehmen ist vorliegend trotz eines Nachunternehmensanteils von über 40% nicht erforderlich, weil derartige Nachweise nicht gefordert wurden, Erkenntnisse über die Eignung des Nachunternehmens vorhanden sind und bei Problemen auf die Kapazitäten des Hauptunternehmens zurückgegriffen werden kann.*)

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VPRRS 2004, 0092
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Ausschluss wegen spekulativer Angebotspreise!

KG, Beschluss vom 26.02.2004 - 2 Verg 16/03

1. Ist bei einzelnen Positionen ein Einheitspreis von 0,01 € eingesetzt, handelt es sich auch dann um eine vollständige Preisangabe i. S. v § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A, wenn korrespondierend dazu andere Positionen deutlich teurer angeboten werden, als es ohne die Abpreisungen der Fall gewesen wäre (Divergenz zu OLG Düsseldorf vom 26. November 2003 - Verg 53/03).

2. Das wirtschaftlichste Angebot darf nicht wegen spekulativer Aufpreisungen bei einzelnen Positionen unberücksichtigt bleiben, wenn seine Preiswürdigkeit selbst im gedachten Fall des Aufgehens der Spekulation nicht infrage gestellt ist. Bei der in diesem Zusammenhang anzustellenden Wirtschaftlichkeitsprognose müssen konkrete Umstände feststellbar sein, die mit einiger Wahrscheinlichkeit die Annahme rechtfertigen, dass es bei diesen Positionen zu erheblichen Nachforderungen kommen kann.

3. Sind in Positionen von untergeordneter Bedeutung Zuliefererprodukte anzubieten und wird ein Hersteller bzw. ein Produkt mit dem Zusatz "oder gleichwertig" angeboten, kann das nach den gesamten Umständen dahin auszulegen sein, dass der Auftraggeber berechtigt sein soll, ein (gleichwertiges) Alternativprodukt zu bestimmen (mögliche Divergenz zu OLG Dresden, Bs. v. 10. Juli 2003, VergabeR 2004, 92).

4. Selbst bei anderem Verständnis solcher Bieterangaben sind Nachverhandlungen zur Festlegung auf bestimmte Produkte statthaft, wenn der Abstand zum folgenden Bieter so groß ist, dass der Wettbewerb nicht verfälscht werden kann (Anschluss an Thüringer OLG Bs. v. 24. Februar 2003 (VergabeR 2003, 339 ff.) und vom 8. April 2003 - 6 Verg 1/03).




VPRRS 2004, 0091
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie lange ist noch "unverzüglich"?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.08.2003 - 1/SVK/083-03

1. Gegen die Antragsbefugnis spricht nicht, dass ein Bieter ausgeschlossen werden soll und aus diesem Grund keine reale Zuschlagschance haben könne.

2. Der Antragsteller hat den nach seiner Ansicht bestehenden Vergaberechtsverstoß unverzüglich und "ohne schuldhaftes Zögern" im Sinne des § 121 BGB an den Auftraggeber zu melden. Hierfür werden in der Rechtsprechung 2 Wochen als Obergrenze bis zur Erklärung der Rüge eingeräumt, während die Literatur dem Antragsteller äußerstenfalls eine Frist zur Rüge von einer Woche zu billigt.

3. Die Vergabekammer kann alles unternehmen, was für die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Ausgeschlossen ist lediglich die Zuerkennung von Schadensersatz.

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VPRRS 2004, 0090
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kann ein erteilter Zuschlag wieder aufgehoben werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 04.08.2003 - 1/SVK/084-03

1. Nach § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB kann ein bereits erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden. Ein danach gestellter Antrag auf Überprüfung ist nach ständiger Rechtsprechung unzulässig.

2. Ein Angebot, an dem Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen vorgenommen werden, bedarf der Erklärung über die Annahme durch den Bieter.

3. Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren.

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VPRRS 2004, 0088
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antrag offensichtlich unzulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.08.2003 - 1/SVK/088-03

Die Antragsrücknahme ist wie ein Unterliegen zu bewerten. Der Rücknehmende hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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VPRRS 2004, 0082
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Missverhältnis zwischen Leistung und Preis

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.01.2004 - 320.VK-3194-46/03

1. Die Vergabestelle verfügt bei der Wertung der Angebote über einen Beurteilungsspielraum, der nur einer begrenzten Überprüfung durch die Vergabekammer zugänglich ist.*)

2. Ist bei gewichtigen Einzelpositionen ein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis festzustellen, kommt es darauf an, ob an anderer Stelle des Angebots ein entsprechender Ausgleich geschaffen ist und damit das Angebot insgesamt kein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis aufweist. Sind aufgrund eines Kommafehlers die Kosten für eine Position nur zu 10 % gedeckt, ist in dieser Position ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung gegeben.*)

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VPRRS 2004, 0078
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Spielraum bei Verhandlungsverfahren nach VOL/A

OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2003 - WVerg 15/03

1. Ungeachtet der darin eröffneten Spielräume zur Konkretisierung des Auftragsinhalts erlaubt es ein Verhandlungsverfahren nach VOL/A nicht, im Ergebnis der mit dem Bieter geführten Gespräche andere Leistungen zu beschaffen als mit der Ausschreibung angekündigt; die Identität des Beschaffungsvorhabens, so wie es die Vergabestelle zum Gegenstand der Ausschreibung gemacht hat, muss gewahrt bleiben.*)

2. Von einem einheitlich ausgeschriebenen Auftrag können auch im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nicht nach Ablauf der Angebotsfrist Teile der zu erbringenden Leistung dergestalt abgespalten werden, dass ihre Verwirklichung nach Auftragserteilung zusätzlich von der Ausübung einer an keine inhaltlichen Voraussetzungen gebundenen einseitigen Option des Auftraggebers abhängt; das gilt jedenfalls dann, wenn der verbleibende "Festauftrag" gegenüber dem ursprünglichen Ausschreibungsinhalt ein gegenständlich anderes Vorhaben ("aliud") darstellt.*)

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VPRRS 2004, 0076
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verwirkung des Antragsrechtes

OLG Dresden, Beschluss vom 11.09.2003 - WVerg 7/03

1. Ein Nachprüfungsbegehren kann unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung unzulässig sein, wenn zwischen einer Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB und der späteren Einleitung des Vergabekontrollverfahrens längere Zeit (hier: mehr als 14 Monate) verstreicht, der Auftraggeber hieraus nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, die Beanstandung werde nicht weiterverfolgt, und sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens darauf eingerichtet hat.*)

2. Ein Rügeschreiben nach § 107 Abs. 3 GWB, das äußerlich im Namen eines tatsächlich existierenden, aber nicht als Bieter am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmens gefertigt wird, kann nach dem Rechtsgedanken der "falsa demonstratio" dem "richtigen" Bieter zugeordnet werden, wenn die Auslegung des Schreibens ergibt, dass die Beanstandung für diesen kraft seiner als Bieter im Vergabeverfahren erworbenen Rechtsstellung erhoben werden sollte, und die Vergabestelle dies auch so verstanden hat.*)

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VPRRS 2004, 0075
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bemessung der Gebühren im Nachprüfungsverfahren

BayObLG, Beschluss vom 20.01.2004 - Verg 21/03

1. Es ist regelmäßig ermessensfehlerfrei, wenn die Vergabekammer, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten und Transparenz sicherzustellen, zur Ermittlung der von ihr zu erhebenden Gebühren mittels einer Gebührentabelle von Richtwerten ausgeht.*)

2. Jedenfalls bei nicht offensichtlich unzulässigen Anträgen stellt es keinen Ermessensverstoß dar, wenn die Vergabekammer, die über den Antrag mündlich verhandelt und sodann entschieden hat, die Gebühren nicht anders bemisst, wie wenn sie über die Begründetheit des Antrags entschieden hätte.*)

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VPRRS 2004, 0074
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Die Deutsche Bahn Netz AG ist öffentliche Auftraggeberin!

VK Bund, Beschluss vom 21.01.2004 - VK 2-126/03

1. Die DB Netz AG unterfällt dem Auftraggeberbegriff des § 98 Nr. 2 GWB.

2. Aus der Zuordnung der DB Netz AG zu § 98 Nr. 2 GWB ergibt sich die Anwendbarkeit der Vorschriften des 3. Abschnittes der VOB/A nach § 7 Absatz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 8 Nr. 4 c VgV.

3. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A 3. Abschnitt, ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A, und zwar jeweils in der Variante des "unangemessen niedrigen Preises", sind keine bieterschützenden Vorschriften im Sinne des §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 S. 1 GWB.

4. Nach §25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A sind Angebote zwingend von der Wertung auszuschließen, die §21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A nicht entsprechen. Denn das vergabeverfahrensrechtliche Prinzip der Transparenz und der Gleichbehandlung des §97 Abs.1, 2 GWB gebietet die Wertung nur solcher Angebote, die in jeder Hinsicht miteinander vergleichbar sind, so dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt und angegeben sein müssen.

5. Die Aufhebung einer Ausschreibung kann die Interessen eines Bieters, dessen Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen ist, nicht mehr berühren.

6. Die Urkalkulation gehört nicht zu den geforderten Erklärungen. Sie enthält damit keine Erklärungen i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs.1 Satz 3 VOB/A, die als wertungsrelevant vorzulegen wären.

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VPRRS 2004, 0070
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Selbsthilferecht des Bieters

VK Sachsen, Beschluss vom 22.08.2003 - 1/SVK/95-03

1. Ähnlich wie bei der Parallelregelung des § 42 Abs. 2 VwGO muss es für die Antragsbefugnis und somit die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages ausreichen, dass der Antragsteller darlegt, dass er durch die (behauptete) Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sein könnte.

2. Die in § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A angesprochenen Erzeugnisse und Verfahren darf der Auftraggeber mit triftigen Gründen vorgeben, d.h. wenn dies durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist.

3. Vor der Bewertung der Angebote ist zunächst die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheiten bietet.

4. Das Selbsthilferecht des Bieters entsteht nur dann, wenn der Auftraggeber auf Verlangen eines Bieters, wie unklare oder widersprüchlich formulierte Positionen des Leistungsverzeichnisses zu verstehen sein sollen, diese Unklarheit nicht ausräumt.

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VPRRS 2004, 0067
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostentragung bei Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 09.09.2003 - 1/SVK/099-03

Der Antragsteller, der seinen Antrag zurücknimmt, hat die Kosten des Nachprüfungsverfahrens (Gebühr und Auslagen) zu tragen, da eine Rücknahme wie ein Unterliegen zu bewerten ist.

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VPRRS 2004, 0066
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kostentragung bei Antragsrücknahme

VK Sachsen, Beschluss vom 14.11.2003 - 1/SVK/143-03

1. Der Antragsteller trägt bei Antragsrücknahme die Kosten (Gebühren und Auslagen) des Hauptsacheverfahrens. Er ist wie ein Unterliegender im Sinne von § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB zu behandeln.

2. Die Höhe der Gebühr bei Antragsrücknahme bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der erkennenden Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstandes des Nachprüfungsverfahrens.

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VPRRS 2004, 0065
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung der Betriebskosten in der Wirtschaftlichkeitsprüfung?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.10.2003 - 1/SVK/111-03

1. Der Auftraggeber darf bei der Wertung der Angebote nur Kriterien berücksichtigen, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind.

2. Sind die Betriebskosten nicht als relevantes Zuschlagskriterium genannt, müssen Aspekte der Betriebs- bzw. Folgekosten bei der Frage des wirtschaftlichstes Angebotes gemäß § 97 Abs. 5 GWB völlig außer Betracht bleiben.

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VPRRS 2004, 0064
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Pflicht des Auftraggebers, die Auskömmlichkeit zu hinterfragen?

VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2003 - 1/SVK/107-03

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei einem deutlich unter dem Haushaltssatz liegenden Angebot die Auskömmlichkeit des Angebots zu hinterfragen. Er hat eine Prüfung anzustellen, ob unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Risiken noch ein wirtschaftliches Angebot vorliegt.

2. Das Streichen einer LV-Vorgabe in den Verdingungsunterlagen ist eine unzulässige Änderung an diesen.

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VPRRS 2004, 0063
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer trägt bei Antragsrücknahme die Kosten?

VK Sachsen, Beschluss vom 03.09.2003 - 1/SVK/106-03

Die Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren ist wie ein Unterliegen zu bewerten, weshalb die Kosten des Verfahrens (Gebühren und Auslagen) gem. § 128 Abs. 3 GWB vom Antragsteller zu tragen sind.

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VPRRS 2004, 0060
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Art und Umfang der Darstellung von Nebenangeboten

VK Sachsen, Beschluss vom 26.01.2004 - 1/SVK/161-03

1. Innerhalb seines Spielraumes bei der Wertung von Nebenangeboten entscheidet der Auftraggeber mit sachgerechten Erwägungen über die Annahme oder Ablehnung eines zugelassenen Nebenangebotes. Die Vergabekammer ist deshalb darauf beschränkt zu überprüfen, ob der Auftraggeber sachgerecht gewertet hat und der Auftraggeber von einer technischen und wirtschaftlichen Gleichwertigkeit ausgehen konnte.

2. Der Bieter hat sein Nebenangebot - insbesondere bei einer alternativen technischen Realisierung - so umfänglich, vollständig und klar zu beschreiben, wie dies der Auftraggeber nach § 9 VOB/A auch in seinem Leistungsverzeichnis tun muss.

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VPRRS 2004, 0059
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss bei schwerer Verfehlung

VK Sachsen, Beschluss vom 19.01.2004 - 1/SVK/158-03

1. Ein Unternehmen kann dann von der Vergabe ausgeschlossen werden, wenn es nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt. Bei § 8 Nr. 5 i.V.m. § 25 Nr. 2 VOB/A handelt es sich um eine Kann-Vorschrift; der Auftraggeber muss folglich sein Ermessen ausgeübt haben.

2. Grundsätzlich gibt der Bieter durch seine Teilnahme am Wettbewerb zu erkennen, dass er aus seiner Sicht in der Lage ist, die Gesamtleistung vertragsgerecht zu erbringen. Die abgeforderte Nachunternehmerliste schränkt dies insoweit ein, als dass eben ein Teil der Gesamtleistung auf Nachunternehmer übertragen werden soll. In einem solchen Fall ist es Sache des Bieters, gegenüber der Vergabestelle detailliert nachzuweisen, wie er seinen Bauleitungs- und Koordinierungspflichten nachkommen will.

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VPRRS 2004, 0058
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss beim Ändern von Verdingungsunterlagen

VK Sachsen, Beschluss vom 14.01.2004 - 1/SVK/153-03

1. Das Beifügen klar und unmissverständlich formulierter eigener, d. h. aus der Sicht der Vergabestelle fremder – Vertragsbedingungen, die der VOB/B und anderer zusätzlicher Vertragsbedingungen widersprechen, stellen eine unzulässige Veränderung an den Verdingungsunterlagen dar, was den zwingenden Ausschluss eines Angebotes nach sich zieht.

2. Einen Ausschluss hat es ebenso zur Folge, wenn ein Bieter an den ihm vom Auftraggeber ausgereichten Verdingungsunterlagen Änderungen mittels Streichungen, Ergänzungen etc. vornimmt.

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VPRRS 2004, 0057
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mangelnde Gleichwertigkeit bei einem Nebenangebot

VK Bremen, Beschluss vom 19.06.2003 - VK 9/03

1. Ist ein Nebenangebot so gestaltet, dass die Vergabestelle nicht ohne besondere Schwierigkeiten die erforderliche Wertung vornehmen kann, entspricht das Nebenangebot also weder der Vorschrift des § 21 Nr. 2 Satz 3 VOB/A, noch wird es der in den Bewerbungsbedingungen enthaltenen Forderung gerecht, dass die im Nebenangebot enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben sind, kann das Nebenangebot mangels Gleichwertigkeit ausgeschlossen werden.

2. Das Geltendmachen von Bedenken allein ist kein Grund, einem Bieter den Zuschlag zu versagen. Wenn aber die Vergabestelle die geltend gemachten Bedenken nicht teilt und den Zuschlag entsprechend der unverändert gebliebenen Leistungsbeschreibung dem Bieter zu erteilen beabsichtigt, der zuvor Bedenken geltend gemacht hat, dann ist Voraussetzung dafür, dass der Bieter seine ursprünglich geäußerten Bedenken nicht mehr aufrecht erhält und fallen gelassen hat.

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VPRRS 2004, 0055
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Widerspruch im Leistungsverzeichnis führt zu Mehrkosten

VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 26.11.2003 - Fall 1372

Dem Auftragnehmer steht eine veränderte Vergütung für die Differenz zwischen den Transport- und Entsorgungskosten für den zu kalkulierenden bituminösen Oberbau und der ausgeführten Abfuhr teerhaltigen Aufbruchs zu.

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VPRRS 2004, 0054
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines unvollständigen Angebotes

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2004 - 1 Verg 5/03

1. Der öffentliche Auftraggeber hat bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A kein Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe, sondern ist gezwungen, das betreffende Angebot aus der Wertung zu nehmen.

2. Im Fall geforderter Erklärungen ändert hieran auch nichts, dass § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A Abschnitt 2 nur als Sollvorschrift formuliert ist.

3. Grundsätzlich hat der Bieter alle in den Verdingungsunterlagen geforderten Angaben einzureichen.

4. Zu der Frage, ob Einheitspreislisten zu den Erklärungen gehören, die zwingend mit der Angebotsabgabe einzureichen sind.

5. Ein Unternehmen ist dann nicht von einem Vergabeverstoß betroffen, wenn sein Angebot in einer solchen Weise mangelhaft ist, dass es dem Ausschluss unterliegt. In einem derartigen Fall fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis von § 107 Abs. 2 GWB.

6. Die Erstattung der notwendigen Aufwendungen des Beigeladenen entspricht nach herrschender Ansicht nur dann der Billigkeit, wenn dieser eigene Anträge stellt, ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.

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VPRRS 2004, 0051
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann müssen der Vergabestelle die Anwaltskosten erstattet werden?

OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2004 - WVerg 17/03

1. Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Vergabestelle im Vergabenachprüfungsverfahren ist jeweils nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen.

2. Überschritten ist dieser Bereich regelmäßig, wenn wesentliche Streitpunkte im Nachprüfungsverfahren sich gerade aus dessen "prozessualer" Ausgestaltung i.S.d. §§ 107 ff GWB ergeben oder gemeinschaftsrechtlicheProbleme zum Streitstoff gehören.

3. Die vergaberechtskonforme Behandlung einer Nachunternehmererklärung ist im Vergaberecht üblich und alltäglich. Ihre Bewältigung kann von einem erfahrenen Auftraggeber regelmäßig verlangt werden.

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VPRRS 2004, 0050
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis

VK Nordbayern, Beschluss vom 26.01.2004 - 320.VK-3194-47/03

Das Rechtsschutzbedürfnis und damit die Antragsbefugnis (§ 107 Abs. 2 GWB) ist dann zu verneinen, wenn ein Antragsteller eine Rechtsverletzung rügt, deren Beseitigung seine Chance auf Zuschlagserteilung in keiner Weise verbessern kann, oder aber, wenn aus Gründen, die außerhalb der gerügten Rechtsverletzung liegen, eine Zuschlagserteilung auf sein Angebot ausscheidet (hier: das Angebot der ASt ist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen, weil sämtliche geforderten Angaben zur MSRL-Technik fehlen und das Angebot somit unvollständig ist).*)

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VPRRS 2004, 0049
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 13 Satz 4 VgV a.F. ist verfassungskonform

BGH, Beschluss vom 09.02.2004 - X ZB 44/03

a) Die Bestimmung, daß ein Vertrag, der vor Ablauf einer Frist von 14 Kalendertagen seit der schriftlichen Abgabe der Information über die vorgesehene Nichtberücksichtigung abgeschlossen worden ist, nichtig ist, ist durch die Ermächtigung in § 97 Abs. 6 GWB gedeckt.*)

b) Die Frist von 14 Kalendertagen beginnt mit der Absendung der schriftlichen Information an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen.*)

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VPRRS 2004, 0048
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kann ein Preisnachlass ohne Bedingungen gewertet werden?

VOB-Stelle Eichsfeld, Entscheidung vom 13.01.2004 - 15.23

Ein Preisnachlass ohne Bedingungen kann nicht in jedem Fall bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Nebenangeboten gewertet werden.

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VPRRS 2004, 0047
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wie hoch ist der Streitwert beim Konzessionsvertrag?

OLG Rostock, Beschluss vom 29.12.2003 - 17 Verg 11/03

Der Wert des Streitgegenstandes ist beim gegenständlichen Konzessionsvertrag auf die angebotenen Bauleistungen beschränkt.

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VPRRS 2004, 0045
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Bestimmung einer Annahmefrist durch den Bieter?

BGH, Urteil vom 28.10.2003 - X ZR 248/02

Ist nach den Vergabeunterlagen eine Bindefrist nicht zu beachten, darf ein innerhalb der Angebotsfrist abgegebenes Angebot regelmäßig nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil der Bieter von sich aus eine Annahmefrist bestimmt hat.*)

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VPRRS 2004, 0044
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wer ist ein Generalübernehmer?

VK Saarbrücken, Beschluss vom 22.12.2003 - 1 VK 10/2003

1. Ein Generalübernehmer (GÜ) ist ein Unternehmer, der selbst keinerlei Bauleistung ausführt, sondern sämtliche Leistungen an Nachunternehmer weiter vergibt. Er tritt lediglich als Vermittler auf, der Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen erbringt.

2. GÜ sind grundsätzlich ungeeignet, Auftragnehmer öffentlicher Bauaufträge zu sein. Bauleistungen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung solcher Leistungen befassen bzw. die aufgrund ihrer Ausstattung in der Lage sind, die Leistungen selbst auszuführen.

3. Die Richtlinie 92/50 EWG des Europäischen Rates vom 18.06.1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass sie es einem Dienstleistungserbringer gestattet, für den Nachweis, dass er die Voraussetzung für die Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren erfüllt, auf die Leistungsfähigkeit anderer Einrichtungen zu verweisen, sofern er beweisen kann, dass er tatsächlich über die Mittel dieser Einrichtungen, verfügt. Das nationale Gericht hat zu prüfen, ob ein solcher Nachweis im Ausgangsverfahren erbracht ist.

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VPRRS 2004, 0043
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind mehrere Bieter mit identischem Geschäftsführer zulässig?

VK Saarbrücken, Beschluss vom 22.12.2003 - 1 VK 08/2003

1. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist weit auszulegen. Es ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind.

2. Für den Fall, dass sich rechtlich selbständige juristische Personen an einem Vergabeverfahren beteiligen und diese selbständigen juristischen Personen wegen der Identität des Geschäftsführers jeweils wechselseitig von den Angebotspreisen Kenntnis erlangt haben, muss im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgestellt werden, ob wettbewerbsbeschränkende oder unlautere Verhaltensweisen erkennbar sind, die mit den vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind.

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VPRRS 2004, 0042
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
"Null-Euro-Angebot": Schätzung des Auftragswertes

OLG Celle, Beschluss vom 05.02.2004 - 13 Verg 26/03

1. Zur Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags im Sinn des § 99 GWB von einer Dienstleistungskonzession.*)

2. Soll die Vergabe von Leistungen der Altpapierentsorgung in der Weise erfolgen, dass der Auftragnehmer keine Geldleistung erhält, sondern ihm die bei der Durchführung des Auftrags erfassten Altpapiermengen übereignet werden, so ist bei der Schätzung des Auftragswerts gemäß § 3 Abs. 1 VgV maßgeblich, welchen Erlös der Auftragnehmer durch die Verwertung der Altpapiermengen voraussichtlich erzielen kann.*)

3. Für die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV bei einem Verstoß gegen die Informationspflicht des § 13 VgV kommt es nicht darauf an, ob der Auftraggeber ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt hat.*)

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VPRRS 2004, 0039
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Folgen verspäteten Vorbringens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003 - Verg 22/03

1. Trägt ein Beteiligter unter Missachtung seiner Verfahrensförderungspflicht (§ 113 Abs. 2 Satz 1 GWB, §§ 120 Abs. 2, 113 Abs. 2 Satz 1 GWB) derart spät zur Sache vor, dass den anderen Verfahrensbeteiligten bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auf dem die Entscheidung der Nachprüfungsinstanz ergeht (§ 112 Abs. 1 Satz 1 GWB, §§ 120 Abs. 2, 69 Abs. 1 GWB), eine Erwiderung unter zumutbaren Bedingungen nicht mehr möglich ist, muss ein solches Vorbringen bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt bleiben.*)

2. Das verspätete Vorbringen löst - weil es nicht zum Nachteil der anderen Verfahrensbeteiligten verwertet werden darf - auch nicht die Amtsermittlungspflicht der Nachprüfungsinstanzen (§ 110 Abs. 1 Satz 1, §§ 120 Abs. 2, 70 Abs. 1 GWB) aus.*)

3. Ob im Nachprüfungsverfahren nicht mehr um die Zuschlagserteilung, sondern mit einem Feststellungsbegehren nach § 114 Abs. 2 Satz 2, §§ 123 Satz 4, 114 Abs. 2 Satz 2 GWB (lediglich) noch um die Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens gestritten wird, ist insoweit ohne Bedeutung.*)

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VPRRS 2004, 0037
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bieterausschluss bei Verdacht von Straftaten!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2003 - 1 Verg 4/03

1. Der Nachweis der Unzuverlässigkeit des Bieters erfordert keine rechtskräftige Verurteilung.

2. Der Untersuchungsgrundsatz gebietet nur in Ausnahmefällen eine Einvernahme von Zeugen durch die Vergabekammer.

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