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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bau & Immobilien

5420 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0505
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlendem Bauzeitenplan?

BayObLG, Beschluss vom 28.05.2003 - Verg 6/03

1. Vergaberechtsverstöße, die dem Antragsteller erst durch die vom Senat gewährte Akteneinsicht bekannt wurden, sind von der Präklusionsvorschrift des § 107 Abs. 3 GWB nicht erfasst.

2. Der Bieter muss im Rahmen des Zumutbaren angeben und erklären, was ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert und somit als Umstand ausgewiesen ist, der für die Vergabeentscheidung relevant sein soll.

3. Die mit dem Fehlen von Erklärungen verbundenen schwerwiegenden Folgen gebieten es, dass die ausschreibende Stelle eindeutig bestimmt, welche Erklärungen sie für die Angebotswertung fordert. So wie die Leistung selbst eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist (vgl. § 9 Nr. 1 VOB/A), erfordert es das Prinzip der Gleichbehandlung (§ 2 Nr. 2 VOB/A) auch, eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen in den geforderten Belegen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen.

4. Da der verlangte Bauzeitenplan, der den Bauablauf in zeitlicher Hinsicht beschreibt, in der Regel keinen Beleg für die Eignung bildet, sondern der Vergabestelle lediglich einen leichteren Überblick über den Ablauf der Bauleistung und deren Koordination mit anderen Unternehmen ermöglichen soll, wird er nicht von § 8 Nr. 3 VOB/A erfasst.

5. Nach § 10 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. § 10 Nr. 5 Abs. 2 Buchst. q VOB/A ist der Bauzeitenplan dennoch im Anschreiben selbst auszuführen, sofern ihn die Vergabestelle als von den Bietern geforderte Erklärung verlangt.

6. Die fehlende Vorlage des unverbindlichen Bauzeitenplans im Submissionstermin eröffnet keine Manipulationsmöglichkeiten. Denn die in ihm genannten Fristen sind keine vertraglichen. Das Angebot bleibt davon unberührt und damit auch seine Vergleichbarkeit.

7. Die Pflicht zur sparsamen Haushaltsführung besteht im allgemeinen und öffentlichen Interesse, berührt aber in der Regel nicht Rechte des Bieters nach § 97 Abs. 7 GWB.

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VPRRS 2003, 0504
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmerverzeichnis darf nachgereicht werden

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003 - Verg 8/03

1. Gestattet der Auftraggeber den Bietern, die geforderte Nachunternehmererklärung auf Anforderung nachzureichen, so liegt hierin kein Verstoß gegen das Vergaberecht. Denn die Rechtslage ist insoweit nicht anders zu beurteilen, als wenn er in seinen Bewerbungsbedingungen ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt hätte, die zunächst nur angekündigte Nachunternehmererklärung auf Anforderung nachzureichen.

2. Gegen eine solche Vorgabe bestehen vergaberechtlich keine Bedenken. Dem Auftraggeber steht es frei, ob er die Nachunternehmererklärung bereits zusammen mit dem Angebot fordert oder ob er deren Vorlage auch noch in einem späteren Stadium des Vergabeverfahrens zulässt.

3. Durch die langjährige und gegenüber allen Bieter gleichermaßen praktizierte Übung, ein im Angebot nur angekündigtes Nachunternehmerverzeichnis nachzufordern und das nachgereichte Verzeichnis als einen wirksamen Bestandteil des Angebots zu behandeln, hat der Auftraggeber ein schutzwürdiges Vertrauen geschaffen.

4. Zur Frage der Auslegung der Verdingungsunterlagen nach dem subjektiven bzw. objektiven Empfängerhorizont.

5. Verpflichten die Bewerbungsbedingungen die Bieter lediglich, "Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen an(zu)geben" und lassen sich die beabsichtigten Nachunternehmerarbeiten unzweideutig durch eine (schlagwortartige) Beschreibung der betreffenden Leistungen bezeichnen, so ist es folglich nicht erforderlich, dass die dem Nachunternehmer vorbehaltenen Arbeiten zusätzlich den betreffenden Ordnungsziffern des Leistungsverzeichnisses zugeordnet werden.

6. In den Fällen , in denen das Einzelunternehmen nur zu denjenigen Leistungsteilen ein separates Angebot abgibt, die ihm auch im Rahmen einer Bietergemeinschaft zufallen, wird nicht die Gefahr begründet, dass mehrere Bieter ihre Angebotspreise absprechen oder aufeinander abstimmen.

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VPRRS 2003, 0503
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wohnungsbau AG als öffentlicher Auftraggeber?

KG, Beschluss vom 06.02.2003 - 2 Verg 1/03

1. Bei der sozialen Wohnraumförderung handelt es sich um eine solche politische Aufgabe, deren Erfüllung der Staat nicht vollständig dem freien Spiel der Marktkräfte überlässt, sondern auf deren Erfüllung er Einfluss behalten will, um eventuell auftretenden, politisch nicht mehr hinnehmbaren Missständen unabhängig von Gewinnmaximierungserwägungen gegensteuern zu können.

2. Ist die Satzung einer Wohnungsbau AG als eines zu 100 % von einer Gebietskörperschaft finanzierten und auch sonst beherrschten Unternehmens diesem Ziel verschrieben, so nimmt auch diese AG eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtgewerblicher Art wahr.

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VPRRS 2003, 0502
BauvertragBauvertrag
Auslegungsgrundsätze bei Vereinbarung einer Lohngleitklausel

OLG Dresden, Urteil vom 29.11.2001 - 19 U 1833/01

Auslegungsgrundsätze bei Vereinbarung einer Lohngleitklausel mit Bezug zu unterschiedlichen Tarifgebieten.*)

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VPRRS 2003, 0501
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Definition des öffentlichen Auftrages

VK Nordbayern, Beschluss vom 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03

Leistungen der Notfallrettung nach dem Bayer. Rettungsdienstgesetz unterliegen nicht dem Vergaberecht.*)

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VPRRS 2003, 0500
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Formale Anforderungen im Verhandlungsverfahren

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.06.2003 - 320.VK-3194-17/03

1. Das Verhandlungsverfahren (§ 101 Abs. 4 GWB) ist geringen formalen Anforderungen unterworfen, unterliegt aber wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbes. den Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung.*)

2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhandlungsverfahren wird verletzt, wenn einem Bieter nach dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin die Möglichkeit gegeben wird, sein Angebot (preislich) abzuändern, und dieses geänderte Angebot der Wertung zugrundegelegt wird.*)

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VPRRS 2003, 0498
BauvertragBauvertrag
Setzungsberechnungen sind zusätzliche Leistungen

KG, Urteil vom 31.03.2003 - 26 U 110/02

Wird die Technische Bearbeitung als "das Aufstellen sämtlicher für die Bauausführung erforderlichen statischen Berechnungen, konstruktiven Bearbeitungen und Ausführungspläne" definiert, dann stellt die Anfertigung von Setzungsberechnungen bei komplizierten Gründungsverhältnissen eine zusätzliche Leistung dar.

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VPRRS 2003, 0495
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sicherheitsinteresse des Staates tangiert: Keine Ausschreibung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2003 - Verg 61/02

1. Es kann nur durch eine objektiv gewichtige Gefährdung oder Beeinträchtigung der Sicherheitslage gerechtfertigt sein, von einer Anwendung der Bestimmungen des Vergaberechts abzusehen.

2. Auch in einem Fall, in dem die Sicherheitsbelange des Staates dem Grunde nach schwerer wiegen als die Bieterinteressen, hat der öffentliche Auftraggeber darüber hinaus diejenige Art der Vergabe zu wählen, die die geringstmöglichen Einschränkungen für die Bieter mit sich bringt, gleichwohl aber das staatliche Sicherheitsinteresse wahrt.

3. Für die Vorabinformationspflicht des § 13 VgV ist allein die objektive Rechtslage entscheidend.

4. Die Vergabestelle verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn sie die Angebote der Bieter einer unzulässigen Prüfung anhand einer Bewertungsmatrix unterzieht, die den Bietern zuvor nicht bekannt gegeben worden ist.

5. Ein Nebenangebot, das nicht gleichwertig ist, ist auszuschließen.

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VPRRS 2003, 0492
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
NU-Erklärung: Stempelaufdruck “wird nachgereicht“ ausreichend?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.05.2003 - Verg 9/03

1. Die Antragstellerin hat sich mit dem Stempelaufdruck "wird im Auftragsfalle nachgereicht" auf dem "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" nach den Gesamtumständen nicht vorbehalten, die Leistungen beliebig durch Nachunternehmer ausführen zu lassen.

2. Des Weiteren kann die Nachunternehmerin nicht ausgeschlossen werden, weil die Vergabestelle eine solche Vorgehensweise bisher immer gebilligt hat. Hierfür hätte es einer rechtzeitigen und deutlichen Vorankündigung gegenüber dem Bieterkreis bedurft.

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VPRRS 2003, 0489
BauvertragBauvertrag
Auslegung einer Leistungsbeschreibung

LG Berlin, Urteil vom 12.03.2002 - 21 O 447/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0488
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bürgschaft a.e.A. in AGB des öffentlichen Auftraggebers nicht wirksam

KG, Urteil vom 03.06.2003 - 21 U 135/02

Die Verpflichtung des Auftragnehmers, eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist ohne angemessenen Interessenausgleich auch in den AGB des öffentlichen Auftraggebers unwirksam.

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VPRRS 2003, 0487
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle kann rechtswidrige Aufhebung rückgängig machen

OLG Bremen, Beschluss vom 07.01.2003 - Verg 2/2002

1. Die Vergabestelle kann eine unzulässige Aufhebung einer Ausschreibung selbst aufheben.

2. Aufhebungen sind unzulässig, wenn sie nicht auf einen der drei untergesetzlichen Aufhebungsgründe gestützt werden können.

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VPRRS 2003, 0486
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz

VK Südbayern, Beschluss vom 19.03.2003 - 06-02/03

1. Öffentliche Aufträge sind an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bieter zu vergeben (§ 2 Nr. 1 Satz 1, § 25a, § 25 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOB/A, § 97 Abs. 4 GWB). Der Auftraggeber hat zu ermitteln, ob der Bieter über die für die Vorbereitung und Ausführung der Bauleistung notwendigen technischen Kenntnisse verfügt, die für die speziellen Anforderungen der konkret ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind. Der Auftraggeber entscheidet über die Eignung nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei der Prüfung können auch die Erfahrungen aus früheren Aufträgen berücksichtigt werden, wenn alle Umstände berücksichtigt werden, die in einem früheren Vertragsverhältnis von Relevanz gewesen sind.*)

2. Nach § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.*)

3. Das Fehlen der geforderten Erklärungen im Angebot der Antragstellerin führt zu dessen Ausschluss nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Wenn der Bieter weder erklärt hat, wie sich die Lohnkosten zusammensetzen bzw. welche Höhe diese Lohnkosten erreichen, noch, auf welche Positionen des Leistungsverzeichnisses sich der Nachunternehmereinsatz beziehen soll oder in welchem Verhältnis Lohn- und Materialkosten bei den Einheitspreisen zueinander stehen, ist es für die Vergabestelle nicht möglich, zu überprüfen, wie hoch der Anteil der Eigenausführung liegen wird.*)

4. Die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz kann bei der Angebotswertung nicht nachgereicht bzw. aufgeklärt werden, weil dies durch § 24 VOB/A nicht gedeckt ist.*)

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VPRRS 2003, 0485
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes

VK Südbayern, Beschluss vom 12.03.2003 - 07-02/03

1. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch die Antragsgegnerin beruht auf § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i. V. m. Art. 80 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 VwVfG. Eine anwaltliche Vertretung ist erforderlich, wenn die Komplexität der Rechtsmaterie, die regelmäßig gebotene Eile der Schriftsatzerstellung sowie die Herstellung der "Waffengleichheit vor der Vergabekammer die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in der Regel notwendig machen, um der Vergabestelle eine sachgerechte Vertretung zu ermöglichen.*)

2. Es ist dabei unerheblich, wie lang das Verfahren vor der Vergabekammer gedauert hat. Die frühe Rücknahme durch die Antragstellerin ändert nichts an der Kostenerstattungspflicht der unterliegenden Partei. § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB stellt ausdrücklich nur auf das Unterliegen ab, das die Kostenerstattungspflicht der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung und der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin begründe. Die Antragsrücknahme ist als "Unterliegen" der Antragstellerin zu werten.*)

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VPRRS 2003, 0484
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kosten bei Antragsrücknahme

VK Südbayern, Beschluss vom 24.02.2003 - 07-02/03

Entsprechend einem allgemein Grundsatz (vgl. § 269 Abs. 3 ZPO, § 155 Abs. 2 VwGO bzw. Art. 80 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG) hat bei Rücknahme des Nachrpüfungsantrags derjenige, der den Antrag gestellt hat, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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VPRRS 2003, 0483
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle kann rechtswidrige Aufhebung rückgängig machen

OLG Bremen, Beschluss vom 07.01.2003 - Verg 2/02

1. Die Vergabestelle kann eine unzulässige Aufhebung einer Ausschreibung selbst aufheben.

2. Aufhebungen sind unzulässig, wenn sie nicht auf einen der drei untergesetzlichen Aufhebungsgründe gestützt werden können.

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VPRRS 2003, 0482
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung eines Bieters

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.04.2003 - 203-VgK-08/2003

1. Die Rügepflicht des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht, sobald ein Bieter oder Bewerber im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt. Vorausgesetzt ist positive Kenntnis des Anbieters von den Tatsachen.

2. Gemäß § 17 Nr. 1 Abs. 2 lit. c VOL/A soll bereits die Bekanntmachung zur öffentlichen Ausschreibung unter anderem mindestens Angaben zu Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistung enthalten. Angaben über Art und Umfang der Leistung sind für den Bieter entscheidend. Darunter ist sowohl die Qualität (Beschaffenheit) als auch die Quantität (Menge) der Leistung zu verstehen.

3. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 25 Nr. 3 VOL/A kann und muss der Auftraggeber nur solche Mengen und Massen zu Grunde legen, die er im Leistungsverzeichnis auch vorgegeben hat.

4. Hat der Auftraggeber auf jegliche Angabe zur voraussichtlichen Anzahl der für die im Leistungsverzeichnis aufgelisteten Fahrtstrecken verzichtet, durfte und darf er konsequenterweise derartige Mengen- und Vordersätze auch nicht bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gemäß § 25 Nr. 3 VOL/A berücksichtigen.

5. Die Vergabestelle soll über die objektiven Ausschlussgründe des § 25 Nr. 1 VOL/A hinaus Bieter aussortieren, von deren persönlicher oder fachlicher Eignung sie nicht überzeugt ist. Dabei geht es um eine eingehende Prüfung, die den Rahmen des Ausschlussgrundes § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. b i.V.m. 7 Nr. 5 VOL/A übersteigt.

6. Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Bewertung der Eignung der Bieter ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser engt sich nur dann ein, wenn er selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist dann an diese Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.

7. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass der Auftraggeber bei solchen Bietern, die bereits für ihn tätig gewesen sind, auf die entsprechenden Eignungsnachweise verzichtet. Dies ist aber nicht der Fall, wenn der an dem streitbefangenen Vergabeverfahren beteiligte Bieter in seiner Zusammensetzung nicht identisch ist mit der Arbeitsgemeinschaft, die zurzeit, im Rahmen des laufenden Vertragsverhältnisses, die entsprechenden Transporte für den Auftraggeber durchführt.

8. Gemäß § 7 Nr. 5 können Unternehmen von der Teilnahme am Wettbewerb unter anderem ausgeschlossen werden, über deren Vermögen das Konkursverfahren oder das Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist (lit. a) oder die sich in Liquidation befinden (lit. b). Eine eidesstattliche Versicherung über die Vermögenslosigkeit ist mit einem Konkursverfahren oder einem Vergleichsverfahren zumindest gleichzusetzen.

9. Die Vorgabe des Gemeinsamen Erlasses des Niedersächsischen MW und des MI, dass bei einer Abweichung von 10 % zum nächsthöheren Angebot sich die Vergabestelle zwingend mit der Kalkulation des billigsten Angebotes auseinandersetzen muss, bezieht sich ausdrücklich nur auf Vergaben im VOB-Bereich, wo der Markt so gefestigt ist, dass größere Abweichungen nicht so häufig vorkommen und sich der Vergabestelle nicht ohne weiteres erschließen.

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VPRRS 2003, 0480
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.03.2003 - 203-VgK-04/2003

1. Eine Entscheidung über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession oder den Abschluss eines Mietvertrages fällt nicht unter das Vergaberecht, da es sich nicht um einen entgeltlichen Vertrag im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 4 GWB handelt, der öffentlich vergeben werden muss.

2. Die Überlassung von Werbeträgern zur eigenen Nutzung gegen Entgelt stellt keinen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 GWB, sondern einen Mietvertrag oder allenfalls eine Dienstleistungskonzession dar.

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VPRRS 2003, 0479
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dokumentation der Auswahlentscheidung

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2003 - 203-VgK-01/2003

1. Indem der Auftraggeber 16 Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses als Bedarfspositionen behandelt, obwohl er diese im Leistungsverzeichnis nicht als Bedarfspositionen gekennzeichnet hat, verstößt er gegen die Verpflichtungen aus § 9 Nr. 1, 2 und 3 VOB/A

2. Es ist eine nach § 30 Nr. 1 VOB/A zwingende Pflicht des Auftraggebers, die Auswahlentscheidung als wesentliche Entscheidung in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren, um für den Bewerber die erforderliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

3. In Niedersachsen ist per Erlass geregelt, dass bei einer Abweichung von 10 % zum nächsthöheren Angebot sich der Auftraggeber als Vergabestelle zwingend mit der Kalkulation des billigsten Angebots auseinandersetzen muss. Dem Bieter ist aufzugeben, die ordnungsgemäße Kalkulation seines Angebotes schlüssig nachzuweisen.

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VPRRS 2003, 0478
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde

OLG Bremen, Beschluss vom 17.03.2003 - Verg 2/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0476
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde

OLG Bremen, Beschluss vom 17.03.2003 - Verg 2/2003

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0472
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässige Zuschlagskriterien

VK Sachsen, Beschluss vom 02.07.2003 - 1/SVK/062-03

1. Die Merkmale Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind keine tauglichen Zuschlagskriterien nach § 97 Abs. 5 GWB, §§ 25 Nr. 3, 9 a VOL/A, da sie die Eignung des Bieters und nicht die Wirtschaftlichkeit des Angebotes betreffen.*)

2. Die Ortsansässigkeit eines Bieters stellt grundsätzlich ein unzulässiges Zuschlagskriterium nach §§ 97 Abs. 5 GWB, § 25 Nr. 3, § 9 a VOL/A dar.*)

3. Die Regelungen des Gesetzes zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen (BuchPrG) sind auch in die vergaberechtliche Beurteilung der Beschaffung von Schulbüchern einzubeziehen, wenn der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen auf einzuhaltende Vorgaben jenes Gesetzes ausdrücklich hingewiesen hatte und sie somit zum Bestandteil der Ausschreibung gemacht hat.*)

4. Bei der Beschaffung von Schulbüchern verliert das Zuschlagskriterium Preis aufgrund vorgegebenen Preises (§§ 3, 5 BuchPrG) als auch erlaubter Nachlässe (§ 7 Abs. 3 BuchPrG) seinen Auswahlcharakter im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nahezu vollständig. Die Auswahl hat dem gemäß vorrangig anhand anderer zulässiger Zuschlagskriterien nach § 9 a VOL/A zu erfolgen. Diese Konstellation entbindet den Auftraggeber aber mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht von der grundsätzlichen Ausschreibungspflicht nach § 101 Abs. 5 GWB, § 3 a VOL/A.*)

5. § 7 Abs. 3 BuchPrG hindert die Anwendung des § 7 Abs. 4 BuchPrG (aufgrund klaren Wortlauts jener allgemeinen Ausnahmeregelung zu § 3 BuchPrG) bei Schulbuchbeschaffungen nicht.*)

6. Es entspricht - insbesondere nach der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung - den üblichen Gepflogenheiten und Handelsbräuchen, dass ein Zahlungsziel von bis zu 60 Tagen noch nicht als mittelbarer Verstoß gegen die Buchpreisbindung anzusehen ist.*)

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VPRRS 2003, 0471
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unverzüglichkeit der Rüge ist einzelfallbezogen

VK Sachsen, Beschluss vom 02.07.2003 - 1/SVK/061-03

1. Aufgrund der vierzehntägigen Vorinformationsfrist des § 13 VgV kann der Antragsteller bei seiner - unverzüglichen - Rüge beim Auftraggeber nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB im Regelfall nicht eine nahezu gleich lange Frist verstreichen lassen, um dann - nahezu zeitgleich - die Rüge beim Auftraggeber und den Antrag bei der Vergabekammer zu stellen. Das Kriterium der Unverzüglichkeit der Rüge nach Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes ist immer einzelfallbezogen zu betrachten. Die in der Rechtsprechung entwickelte (Maximal-)Frist von bis zu vierzehn Tagen ist von vornherein auf schwierige Ausnahmefälle beschränkt.*)

2. Die Tatsache einer nahezu zeitgleichen Rüge beim Auftraggeber und Antragstellung bei der Vergabekammer widerspricht zwar der Intention des Gesetzgebers nach einer Abhilfemöglichkeit des Auftraggebers vor Anrufung der Vergabekammer durch den Antragsteller. Mangels gesetzlicher Grundlage (vgl. §§ 107, 108 GWB) führt diese Verfahrensweise aber nicht zur Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages.*)

3. Die Merkmale Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit sind keine tauglichen Zuschlagskriterien nach § 97 Abs. 5 GWB, §§ 25 Nr. 3, 9 a VOL/A, da sie die Eignung des Bieters und nicht die Wirtschaftlichkeit des Angebotes betreffen.*)

4. Die Ortsansässigkeit eines Bieters stellt grundsätzlich ein unzulässiges Zuschlagskriterium nach § 97 Abs. 5 GWB, §§ 25 Nr. 3, 9 a VOL/A dar.*)

5. Die Regelungen des Gesetzes zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen (BuchPrG) sind auch in die vergaberechtliche Beurteilung der Beschaffung von Schulbüchern einzubeziehen, wenn der Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen auf einzuhaltende Vorgaben jenes Gesetzes ausdrücklich hingewiesen hatte und somit zum Bestandteil der Ausschreibung gemacht hat.*)

6. Bei der Beschaffung von Schulbüchern verliert das Zuschlagskriterium Preis aufgrund vorgegebenen Preises für das Schulbuch selber (§ 3, 5 BuchPrG) als auch erlaubter Nachlässe (§ 7 Abs. 3 BuchPrG) seinen Auswahlcharakter im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nahezu vollständig. Die Auswahl hat dem gemäß vorrangig anhand anderer zulässiger Zuschlagskriterien nach § 9 a VOL/A zu erfolgen. Diese Fallkonstellation entbindet den Auftraggeber aber mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht von der grundsätzlichen Ausschreibungspflicht nach § 101 Abs. 5 GWB, § 3 a VOL/A.*)

7. § 7 Abs. 3 BuchPrG hindert die Anwendung des § 7 Abs. 4 BuchPrG (aufgrund klaren Wortlauts jener allgemeinen Ausnahmeregelung zu § 3 BuchPrG) bei Schulbuchbeschaffungen nicht.*)

8. Es entspricht - insbesondere nach der bisherigen einschlägigen Rechtsprechung - den üblichen Gepflogenheiten und Handelsbräuchen, dass ein Zahlungsziel von bis zu 60 Tagen noch nicht als mittelbarer Verstoß gegen die Buchpreisbindung anzusehen ist.*)

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VPRRS 2003, 0470
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässiger Nachprüfungsantrag trotz fehlerhafter Vorabinformation

VK Bund, Beschluss vom 12.05.2003 - VK 2-20/03

1. Auch ohne eine Vorabinformation nach § 13 VgV ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn nach dem Grundsatz von Treu und Glauben der Antragsgegner und die Beteiligten nicht mehr mit einem Verfahren rechnen müssen.

2. Bei der Berechnung des Schwellenwertes ist eine Abschätzung nach § 3 Abs. 10 VgV auf der Basis einer nachvollziehbaren Prognose vorzunehmen. Hat die Antragsgegnerin sich an diese Vorgabe gehalten und ist daher die Schätzung nicht anzugreifen, besteht eine Pflicht zur europaweiten Ausschreibung auch dann nicht, wenn sich die eingegangenen Angebote über 5 Mio. € bewegen.

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VPRRS 2003, 0469
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bedarfspositionen können auch in größerem Umfange zulässig sein

VK Bund, Beschluss vom 19.05.2003 - VK 1-33/03

1. Die Aufnahme von Bedarfspositionen in das Leistungsverzeichnis ist trotz deren Ausnahmecharakters gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 VOB/A zulässig, wenn die Vergabestelle vor Beginn der auszuführenden Leistungen noch keine Gewissheit über den konkreten Umfang haben kann.

2. Das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot verpflichten die Vergabestelle nicht, in den Vergabeunterlagen Angaben darüber zu machen, in welcher rechnerischen Weise die Bedarfspositionen bei der wertenden Preisberechnung genau berücksichtigt werden.

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VPRRS 2003, 0468
AußenanlagenAußenanlagen
Rechtliches Gehör bei erstmaliger Beschwer

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.06.2003 - 1 Verg 9/03

Wird ein Bieter durch die Entscheidung der Vergabekammer erstmalig beschwert, ohne von dieser beigeladen worden zu sein, bzw. besteht die Möglichkeit, dass er durch die Entscheidung des Senats materiell beschwert wird, so muss ihm hierzu im Rahmen des förmlichen Verfahrens rechtliches Gehör gewährt werden; hierzu muss auch dem Vergabesenat die Möglichkeit der Beiladung gegeben sein.*)

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VPRRS 2003, 0467
AußenanlagenAußenanlagen
Fehlen obligatorisch abzugebender Erklärungen

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.06.2003 - 1 Verg 6/03

1. Fehlen in einem Angebot - obligatorisch abzugebende - Erklärungen, bei denen es sich um unverzichtbare Grundlagen des Angebotes handelt, ohne die es nicht angenommen werden kann, so ist das Angebot zwingend nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A auszuschließen.*)

Dies ist der Fall, wenn bei einem Angebot zum Abriss einer Chemieanlage und der Entsorgung der Altlasten der - mit den Verdingungsunterlagen geforderte - lückenlose Nachweis einer vorschriftsmäßigen Entsorgung nicht geführt wird.*)

Im vorliegenden Fall kann dabei offen bleiben, ob der Ausschlusstatbestand des § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A stets erfüllt ist, wenn eine geforderte Erklärung fehlt (so wohl BGH, Beschluss v. 18.02.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313,317 f), oder ob ein Nachreichen möglich ist, wenn die fehlenden Erklärungen oder Nachweise keinen Einfluss auf den Wettbewerb haben (so die bisherige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, vgl. OLG Celle, VergabeR 2002, 176; OLG Jena, VergabeR 2002, 256; KG, VergabeR 2002, 95).*)

2. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass der Auftraggeber selbst den Bieter zum Nachreichen der fehlenden Erklärungen und Nachweise aufgefordert hat. Der Ausschluss gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A ist zwingend; es spielt keine Rolle, ob der Auftraggeber ihn erkennt und berücksichtigt.*)

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VPRRS 2003, 0465
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzuverlässigkeit des Bieters wg. früherer mangelhafter Leistung

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.04.2003 - 1 U 130/02

1. Aus der Tatsache einer mangelhaften Leistung bei Durchführung eines früheren Auftrages durch den Bieter kann im Rahmen einer aktuellen Ausschreibung unter der Geltung der VOB/A nur dann auf Unzuverlässigkeit des Bieters geschlossen werden, wenn der Mangel gravierend ist.*)

2. Gravierend ist ein solcher Mangel dann, wenn er zu einer deutlichen Belastung des Auftraggebers, sei es in tatsächlicher oder finanzieller Hinsicht führt.*)

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VPRRS 2003, 0462
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung eines Sondervorschlages

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.05.2003 - 320.VK-3194-15/03

1. Zur Wertung eines in einem Begleitschreiben zum Angebot angegebenen Nachlasses (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A, § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A, § 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A, § 21 Nr. 4 VOB/A).*)

2. Die VSt kann nicht verpflichtet werden, einen Bieter gemäß § 8 Nr. 5 Abs. 1 Buchst. e VOB/A vom Wettbewerb auszuschließen.*)

3. Ein Sondervorschlag muss von der VSt nicht berücksichtigt werden, wenn seine Durchführbarkeit nicht mit dem Angebot nachgewiesen worden ist. Er kann auch nicht mit nachgereichten Unterlagen bzw. durch Verhandlungen gem. § 24 VOB/A wertbar gemacht werden, weil dies zu einer nachträglichen Verbesserung der Wettbewerbsstellung des Bieters führen und deshalb den Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 GWB verletzen würde.*)

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VPRRS 2003, 0461
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung eines Sondervorschlages

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.05.2003 - 320.VK-3194-14/03

1. Zur Wertung eines in einem Begleitschreiben zum Angebot angegebenen Nachlasses (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A, § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A, § 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A, § 21 Nr. 4 VOB/A).*)

2. Die VSt kann nicht verpflichtet werden, einen Bieter gemäß § 8 Nr. 5 Abs. 1 Buchst. e VOB/A vom Wettbewerb auszuschließen.*)

3. Ein Sondervorschlag muss von der VSt nicht berücksichtigt werden, wenn seine Durchführbarkeit nicht mit dem Angebot nachgewiesen worden ist. Er kann auch nicht mit nachgereichten Unterlagen bzw. durch Verhandlungen gem. § 24 VOB/A wertbar gemacht werden, weil dies zu einer nachträglichen Verbesserung der Wettbewerbsstellung des Bieters führen und deshalb den Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 GWB verletzen würde.*)

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VPRRS 2003, 0460
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berücksichtigung eines Sondervorschlages

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.05.2003 - 320.VK-3194-14/03 u. 15/03

1. Zur Wertung eines in einem Begleitschreiben zum Angebot angegebenen Nachlasses (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A, § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A, § 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A, § 21 Nr. 4 VOB/A).*)

2. Die VSt kann nicht verpflichtet werden, einen Bieter gemäß § 8 Nr. 5 Abs. 1 Buchst. e VOB/A vom Wettbewerb auszuschließen.*)

3. Ein Sondervorschlag muss von der VSt nicht berücksichtigt werden, wenn seine Durchführbarkeit nicht mit dem Angebot nachgewiesen worden ist. Er kann auch nicht mit nachgereichten Unterlagen bzw. durch Verhandlungen gem. § 24 VOB/A wertbar gemacht werden, weil dies zu einer nachträglichen Verbesserung der Wettbewerbsstellung des Bieters führen und deshalb den Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 GWB verletzen würde.*)

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VPRRS 2003, 0455
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter darf nicht als Einzelbieter und in Bietergemeinschaft auftreten

VK Nordbayern, Beschluss vom 05.06.2003 - 320.VK-3194-16/03

1. Die parallele Beteiligung eines Bieters am Wettbewerb als Einzelbieter und als Bietergemeinschaft stellt eine unzulässige vergaberechtliche Verhaltensweise dar und ist mit dem Wettbewerbsprinzip nicht vereinbar (§ 2 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A, § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. f VOL/A).*)

2. Hat die VSt weder in der Bekanntmachung noch in den Verdingungsunterlagen Kriterien für die Wertung des wirtschaftlichsten Angebotes angegeben, so ist der Preis das einzig maßgebliche Kriterium für die wirtschaftliche Beurteilung eines Angebotes (§ 9a VOL/A, § 25 Nr. 3 VOL/A). Liegt das Angebot der ASt preislich an vierter Stelle, hat die ASt keine Antragsbefugnis (§ 107 Abs. 2 GWB), weil ihr Angebot keine Aussicht auf den Zuschlag hat.*)

3. Ein Einzelunternehmer einer Bietergemeinschaft kann ohne entsprechende Ermächtigung der übrigen Mitglieder keinen zulässigen Antrag für die Bietergemeinschaft stellen.*)

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VPRRS 2003, 0454
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlen des Bauzeitenplans zur Submission

VK Nordbayern, Beschluss vom 01.04.2003 - 320.VK-3194-08/03

1. Das Fehlen des Bauzeitenplans zur Submission ist kein Ausschlussgrund nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A, wenn in den Vergabeunterlagen die Vorlage zur Angebotsabgabe nicht zwingend vorgegeben war.*)

2. Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen dürfen nicht zu Lasten des Bieters gehen (§ 305c BGB) mit der Folge, dass er von der Wertung ausgeschlossen wird. Die Gleichbehandlung aller Bieter erfordert (und rechtfertigt) nicht den Ausschluss eines Angebotes, weil es Angaben nicht enthält, die nicht eindeutig als für die Vergabeentscheidung relevant gekennzeichnet waren.*)

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VPRRS 2003, 0453
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.03.2003 - 1 VK 10/03

1. Bei Gleichwertigkeit in allen maßgeblichen Wertungskriterien entscheidet allein der Angebotspreis, so dass der Gesichtspunkt einer wirtschaftlichen Gleichwertigkeit im Fall von nur geringen Preisunterschieden nicht gilt.

2. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Auftraggeber an die Zuschlagskriterien gebunden, die in den Verdingungsunterlagen genannt sind.

3. Bei der Frage nach gesamtwirtschaftlichen Vorteilen durch eine Bauzeitverkürzung handelt es sich um nicht direkt im Zusammenhang mit der konkreten Ausführung der Baumaßnahme stehende Kriterien, die mit der Annehmbarkeit des Angebots untrennbar zusammengehören und somit vergabefremd sind.

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VPRRS 2003, 0452
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung des Bieters

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.03.2003 - 1 VK 13/03

1. Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, dass durch die einzelnen geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften die Aussichten des Antragstellers auf den Zuschlag zumindest verschlechtert wurden.

2. Wer aufgrund fehlerhafter Mitteilungen zum Bautenstand wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde und der Vergabestelle ein ihm gehörendes Grundstück zur freien Verfügung stellt, muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Das Ermessen nach § 11 VOF ist in einem solchen Fall auf 0 reduziert.

3. Es verstößt nicht gegen Vergaberecht, Eignungskriterien, die in der Vorauswahl zur Anwendung kamen, bei der abschließenden Entscheidung darüber, wer den Auftrag erhalten soll, erneut zu Grunde zu legen.

4. Bei dem Unterkriterium "Nennung der Anzahl von Projekten, die das Projektteam in dieser Zusammensetzung durchgeführt hat" handelt es sich nicht um ein sachfremdes Kriterium.

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VPRRS 2003, 0451
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit von Nachlässen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2003 - 1 VK 11/03

1. Preisnachlässe, Rabatte und Skonti, die von einseitigen Bedingungen abhängig gemacht werden, sind zulässig, sofern sie den Ausschreibungsbedingungen und Verdingungsunterlagen entsprechen. Solche Nachlässe sind nur zu werten, wenn der Auftraggeber realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Bedingungen auch tatsächlich eintreten werden.

2. Ein Nachlass, der unter der Bedingung steht, die der Nachlassgewährende bestimmen oder beeinflussen kann, verfälscht den Wettbewerb und kann nicht hingenommen werden.

3. Die Einbeziehung von Nebenangeboten in die Wertung nach § 25 Nr. 5 VOB/A setzt grundsätzlich voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die im Rahmen des Nebenangebots vorgesehene Ausführung machen kann.

4. Hinsichtlich der Wertung von Nebenangeboten ist der Vergabestelle ein objektiver und subjektiver Beurteilungsspielraum eingeräumt. Es kann deshalb lediglich geprüft werden, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen eingehalten und dem Zweck der Ermächtigung entsprechend Gebrauch gemacht hat.

5. Dass ein Nebenangebot nicht im Submissionstermin verlesen wurde, ist analog § 22 Nr. 6 Abs. 1 VOB/A unschädlich, sofern es mit dem Hauptangebot rechtzeitig zur Submission vorlag.

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VPRRS 2003, 0450
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit von Nachlässen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2003 - 1 VK 06/03

1. Preisnachlässe, Rabatte und Skonti, die von einseitigen Bedingungen abhängig gemacht werden, sind zulässig, sofern sie den Ausschreibungsbedingungen und Verdingungsunterlagen entsprechen. Solche Nachlässe sind nur zu werten, wenn der Auftraggeber realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Bedingungen auch tatsächlich eintreten werden.

2. Ein Nachlass, der unter der Bedingung steht, die der Nachlassgewährende bestimmen oder beeinflussen kann, verfälscht den Wettbewerb und kann nicht hingenommen werden.

3. Die Einbeziehung von Nebenangeboten in die Wertung nach § 25 Nr. 5 VOB/A setzt grundsätzlich voraus, dass sich der Auftraggeber ein klares Bild über die im Rahmen des Nebenangebots vorgesehene Ausführung machen kann.

4. Hinsichtlich der Wertung von Nebenangeboten ist der Vergabestelle ein objektiver und subjektiver Beurteilungsspielraum eingeräumt. Es kann deshalb lediglich geprüft werden, ob die Verwaltung die gesetzlichen Grenzen eingehalten und dem Zweck der Ermächtigung entsprechend Gebrauch gemacht hat.

5. Dass ein Nebenangebot nicht im Submissionstermin verlesen wurde, ist analog § 22 Nr. 6 Abs. 1 VOB/A unschädlich, sofern es mit dem Hauptangebot rechtzeitig zur Submission vorlag.

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VPRRS 2003, 0446
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Schleswig, Beschluss vom 04.05.2001 - 6 Verg 2/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0442
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
"Indikative" Angebote

VK Münster, Beschluss vom 09.04.2003 - VK 05/03

1. Ein Nachprüfungsantrag ist u.U. auch dann zulässig, wenn der Auftraggeber anführt, auf das Angebot der Antragstellerin könne der Zuschlag wegen der Höhe des Angebotspreises, der die verfügbaren Haushaltsmittel überschreite, nicht erteilt werden (Rechtsschutzbedürfnis).*)

2. Setzt ein Auftraggeber für die Abgabe von "indikativen Angeboten", mit denen die Verhandlungen eröffnet werden sollen, eine Frist und verknüpft er dies mit der Auflage, die Angebote im verschlossenen Umschlag einzureichen, kann ein Unternehmen verlangen, dass verspätet eingehende "indikative" Angebote von Konkurrenten ausgeschlossen werden.*)

3. Verlangt der Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen vollständige Angebote und erklärt er Änderungen an den Verdingungsunterlagen für unzulässig, darf er auch in Verhandlungsverfahren Angebote nicht ohne Weiteres zulassen, die Streichungen von Teilleistungen aus der Auftraggeber-Leistungbeschreibung und Geschäftsbedingungen enthalten, die hinsichtlich der Verjährungsfristen für Mängelansprüche (Gewährleistungsfristen) von den vorgegebenen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zum Nachteil des Auftraggebers abweichen.*)

4. Die Beachtung von Gleichbehandlung, Wettbewerb und Transparenz muss - soweit für Verhandlungsverfahren keine Verfahrensvorschriften bestehen - weitgehend durch vom Auftraggeber zu schaffende Verfahrensvorschriften gewährleistet und dokumentiert werden.*)

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VPRRS 2003, 0441
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter muss bei Unklarheiten Auskunft beim Auftraggeber einholen

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.04.2003 - 320.VK-3194-10/03

1. Ein Angebot, das von den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis) abweicht, ist von der Wertung auszuschließen (§ 10 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A, § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A).*)

2. Es ist unzulässig, wenn der Bieter keine Auskunft bei der VSt einholt, sondern in einem Vermerk in den Verdingungsunterlagen feststellt, dass er eine bestimmte, ihm unklare Angabe in einem bestimmten Sinne verstehe. Dies ist eine unzulässige Änderung an den Verdingungsunterlagen. Der Bieter kann nur dann zulässigerweise die Verdingungsunterlagen mit vertretbarem Ergebnis auslegen, wenn Unklarheiten trotz Nachfrage beim Auftraggeber nicht aufgeklärt wurden.*)

3. Es würde eine Umgehung der eindeutigen Vorschriften der § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A und § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A bedeuten, wenn ein Angebot, das unzulässigerweise die Verdingungsunterlagen ändert und deshalb zwingend auszuschließen ist, in ein wertungsfähiges Nebenangebot umgedeutet werden könnte.*)

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VPRRS 2003, 0440
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verbindliche Festlegungen in der Leistungsbeschreibung

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.03.2003 - 320.VK-3194-07/03

1. Verbindliche Festlegungen in der Leistungsbeschreibung (hier: Profilansichtsbreite und Profiltiefe bei einer Fassade mit Pfosten-Riegel-Konstruktion) können auch mit Nebenangeboten nicht zulässigerweise verändert werden. Weicht ein Bieter in seinem Alternativangebot von diesen verbindlichen Festlegungen ab, ist dieses Alternativangebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b VOB/A nicht zu werten, weil eine Wettbewerbsverzerrung nicht ausgeschlossen werden könnte. Es ist nicht mehr feststellbar, welche Angebote die Konkurrenten abgegeben hätten, wenn in den Vergabeunterlagen die verbindlichen Festlegungen nicht getroffen worden wären.*)

2. Skontoabzüge können bei der Wertung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Bedingungen für den Skontoabzug klar und vollständig sind.*)

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VPRRS 2003, 0724
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
ohne drohenden Schaden ist unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2003 - VK 2-36/03

1. Ein Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nur antragsbefugt, wenn er hinreichend belegt, dass ihm durch die beabsichtigte Entscheidung des Auftraggebers ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

2. Ein Schaden setzt voraus, dass der Bieter eine realistische Chance auf Zuschlagserteilung hat, die durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß gemindert wird. Durch diese Voraussetzung soll erreicht werden, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung gehabt hätte, kein – investitionshemmendes – Nachprüfungsverfahren einleiten kann.

3. Zur Darlegung eines Schadens zählt es, dass der Antragsteller diejenigen Umstände vorbringen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines aus einem Vergabefehler erwachsenden Schadens ergibt.

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VPRRS 2003, 0439
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterscheidung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2003 - Verg 58/02

1. Verlangt der Auftraggeber Referenzen über ähnliche Aufträge (Umfang und Art) in einem bestimmten Zeitraum und gab es in diesem Zeitraum nur wenige derartige Aufträge, so ist die Tatsache, dass das nachgewiesene Auftragsvolumen deutlich hinter dem ausgeschriebenen Auftrag zurückbleibt, von geringer Bedeutung.

2. Bei der Ermittlung desjenigen Angebots, auf welches der Zuschlag zu erteilen ist, muss strikt zwischen den Eignungskriterien - sie sind bieterbezogen und dienen zur Auswahl der fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Bieter, die in die engere Wahl kommen (§ 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A 2. Abschnitt) - und den Zuschlagskriterien - sie betreffen die anschließende (letzte) Wertungsphase, sind angebotsbezogen und dienen dazu, unter den Angeboten der geeigneten Bieter das wirtschaftlichste zu ermitteln (§ 25 Nr. 3 VOL/A 2. Abschnitt) - unterschieden werden.

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VPRRS 2003, 0436
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens und Kostenverteilung

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2003 - 1 Verg 1/03

1. Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten i. S. v. § 128 Abs. 3 S. 1 GWB ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich. Haben letztlich alle im Nachprüfungsverfahren gestellten Anträge keinen Erfolg, so ist eine Aufteilung der Verfahrenskosten unter allen Beteiligten, die einen Antrag gestellt haben, geboten.

2. Unterliegt sowohl der Antragsteller im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren wegen Zurückweisung seines Nachprüfungsantrages als auch die Vergabestelle wegen einer in den Lauf des Vergabeverfahrens eingreifenden Anweisung der Vergabekammer, so ist für eine Kostenquote zu ungleichen Teilen regelmäßig kein Raum.

3. Die Anwendung einer Gebührentabelle, welche Richtwerte für die zu erhebenden Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer vorgibt, hält sich im Rahmen des der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB eingeräumten Ermessens. Unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Vorgabe, dass die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit ein für die Gebührenhöhe maßgeblicher Umstand sein soll, ist insbesondere die grundsätzliche Anknüpfung dieser Tabellenwerte am Auftragswert der verfahrensgegenständlichen Vergabe nicht zu beanstanden.

4. Der Umstand, dass die Gebühren, die für ein Nachprüfungsverfahren erhoben werden, trotz gleicher Auftragssummen von Bundesland zu Bundesland und auch im Vergleich zu den Gebühren für ein gleichartiges Verfahrens vor der Vergabekammer des Bundes differieren können, ist nicht Ausdruck eines Ermessensfehlers bei der Gebührenfestsetzung, sondern letztlich Ausfluss der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer für das Kostenwesen der landeseigenen Verwaltung (Art. 70 Abs. 1 GG).

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VPRRS 2003, 0435
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.10.1999 - 10 Verg 1/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0433
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gleichwertigkeit von Nebenangeboten: Überprüfbarkeit

VK Bremen, Beschluss vom 04.03.2003 - VK 2/03

Dass ein Nebenangebot dem Bauherrenentwurf in qualitativer Hinsicht entspricht und damit gleichwertig ist, hat die Vergabestelle im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums unter Abwägung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte zu entscheiden.

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VPRRS 2003, 0432
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Fensterarbeiten: Herstellung ist Hauptleistung!

LG Kiel, Urteil vom 17.04.2003 - 4 O 304/02

1. Bei der Vergabe von Fensterarbeiten (Herstellung und Montage) stellt die Herstellung nach Maß zu produzierender Fenster den wesentlichen Teil der ausgeschriebenen Bauleistung dar.

2. Bieter, die lediglich die Montagearbeiten im eigenen Betrieb ausführen, erbringen den wesentlichen Teil der Leistung (Produktion) durch Subunternehmer. Bei dem Fensterhersteller handelt es sich - soweit es sich um nach Maß herzustellende Fenster handelt - nicht um einen Bauteilelieferanten, sondern um einen Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinne.

3. Die Vergabestelle hat Bieter, die den wesentlichen Teil der ausgeschriebenen Bauleistung nicht im eigenen Betrieb erbringen, mangels Eignung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A vom Verfahren auszuschließen.

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VPRRS 2003, 0428
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zuschlagsverbot während des Nachprüfungsverfahrens

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.2003 - 11 Verg 1/02

1. Wird gegen eine ablehnende Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde erhoben, so endet das Zuschlagsverbot erst mit Ablauf der weiteren 14-Tage-Frist des § 118 Abs. 1 GWB, soweit die Frist nicht durch Entscheidung des Beschwerdegerichts noch einmal verlängert wird. Das Zuschlagsverbot besteht unabhängig davon, ob die Vergabestelle bereits Kenntnis von der sofortigen Beschwerde hat.

2. Der Senat schließt sich nicht der Auffassung des OLG Naumburg an, wonach ein Zuschlag, der nach Ablauf der Frist des § 115 Abs. 1 GWB erteilt wird, wirksam ist, wenn der Beschwerdeführer seiner Pflicht nach § 117 Abs. 4 GWB nicht nachkommt und die Vergabestelle auch nicht in anderer Weise Kenntnis von der Einlegung der sofortigen Beschwerde erlangt hat. Der Senat wird deshalb gem. § 124 Abs. 2 GWB die Sache dem BGH vorlegen.




VPRRS 2003, 0427
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatz wegen rechtswidrigem Vergabeverfahrens

OLG Naumburg, Urteil vom 29.04.2003 - 1 U 119/02

1. Zweck der nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zulässigen Bietergespräche ist die Unterrichtung des Auftraggebers u.a. über die vom jeweiligen Bieter geplante Art der Durchführung der Baumaßnahmen, d.h. die Aufklärung der vom jeweiligen Bieter beabsichtigten Ausführungsfristen. Die Aufklärung hat dem gemäß passiv zu erfolgen, d.h. ohne dass der Auftraggeber dem Bieter neue, von den Verdingungsunterlagen abweichende Vorgaben macht und deren "Bestätigung" abfragt.

2. Hinsichtlich der Vorgabe von Einzelfristen gilt, dass diese grundsätzlich nicht erfolgen darf, wenn nicht - ausnahmsweise - ein erhebliches Interesse für deren Bestimmung vorliegt.

3. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A, verlangt in ihrem ersten Abschnitt, der für die bundesweiten Ausschreibungen gilt, keine förmliche Angabe der Wirtschaftlichkeitskriterien im Einzelnen in der Vergabebekanntmachung bzw. in den Verdingungsunterlagen. Es genügt, wenn das Anforderungsprofil des Auftraggebers in den an die Bieter übermittelten Verdingungsunterlagen hinreichenden Ausdruck gefunden hat.

4. Nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 VOB/A ist der öffentliche Auftraggeber nur verpflichtet, den Zuschlag auf das Angebot zu erteilen, welches ihm ex ante als das wirtschaftlichste erscheint.

5. Ein Schadensersatzanspruch kann nicht auf eine unzulässige Handlung des Auftraggebers gestützt werden, wenn dieser Vergaberechtsverstoß sich nicht tatsächlich nachteilig auf die Bewertung ausgewirkt hat.

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VPRRS 2003, 0426
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Heilung des Unterschriftsmangels

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2003 - Verg 49/02

Die gesetzliche Bestimmung des § 116 Abs. 2 GWB lässt eine Heilung des Unterschriftsmangels nach Ablauf der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB und eine Abwendung der auf Grund des Mangels eintretenden gesetzlichen Rechtsfolge, wonach der Nachprüfungsantrag als abgelehnt gilt, nicht zu.

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