Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5418 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
VPRRS 2003, 0421
VK Südbayern, Beschluss vom 12.03.2003 - 04-02/03
1. Nach § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.*)
2. Das Fehlen der geforderten Erklärungen im Angebot des Bieters führt zu dessen Ausschluss nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A.*)
3. Die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz kann bei der Angebotswertung nicht nachgereicht bzw. aufgeklärt werden, weil dies durch § 24 VOB/A nicht gedeckt ist.*)
4. Das Angebot eines Bieters kann nicht nachträglich mit einer Auflistung bzw. Aufklärung der Nachunternehmerleistungen nachgebessert und damit wertbar gemacht werden, da dies dem Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 u. 2 GWB widersprechen würde.*)

VPRRS 2003, 0420

VK Südbayern, Beschluss vom 14.02.2003 - 02-01/03
1. Das Nachreichen bzw. spätere Einholen eines Nachweises weit nach dem Ende der Angebotsfrist und der Nachreichfrist verstößt gegen den Gleichbehandlungsanspruch aller Teilnehmer am Vergabeverfahren und gegen das Gebot der Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren (§ 97 Abs. 2 und 7 GWB) und ist als unzulässig zu verwerfen.*)
2. Weist ein Leistungsverzeichnis aus, dass ein bestimmter Ort oder eine bestimmte Entfernung (hier: ein Umladeplatz bzw. die Entfernung zu den jeweiligen Ausgangspunkten der Sammelstellen der Antragsgegnerin) ein für die Wertung relevantes Kriterium darstellt, ist eine nachträgliche Angebotsänderung durch den Bieter (hier: Änderung des Umladeplatzes nach Angebotsabgabe) unzulässig i. S. v. § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A.*)

VPRRS 2003, 0418

VK Münster, Beschluss vom 23.05.2003 - VK 09/03
1. Ein Nachprüfungsverfahren ist auch zulässig, wenn zwischen der Rüge und der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens die Vergabestelle keine Gelegenheit hatte, den Verstoß abzustellen.*)
2. Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens wegen Verstöße gegen den Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz.*)

VPRRS 2003, 0417

VK Münster, Beschluss vom 09.05.2003 - VK 07/03
1. Fehlende Angaben oder Erklärungen in Angeboten, deren nachträgliche Ergänzung keine Auswirkungen auf die Wettbewerbsstellung des Bieters haben, sind zulässig. Insbesondere können Angaben zu Fabrikaten und Herstellern nachgefragt werden.*)
2. Bei Nebenangeboten muss die Vergabestelle rasch und zuverlässig die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes erkennen können.*)

VPRRS 2003, 0416

VK Münster, Beschluss vom 12.03.2003 - VK 02/03
1. Die Eignungsbewertung der Bieter steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar.*)
2. Umstände, welche die Leistungsfähigkeit der Bieter betreffen, können bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens, d.h. bis zur Zuschlagserteilung, von der Vergabestelle berücksichtigt werden.*)
3. Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrages gegen einen sachverständigen Zeugen.*)

VPRRS 2003, 0414

VK Südbayern, Beschluss vom 20.12.2002 - 50-11/02
1. Öffentliche Aufträge sind gemäß § 99 Abs. 1 GWB entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die Liefer-, Bau oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen sollen. Der Begriff des "Entgelts" ist dabei weit auszulegen. Die Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers muss nicht notwendig in Geld bestehen; erfasst wird vielmehr jede Art von Vergütung, die einen Geldwert haben kann. Dementsprechend unterfällt dem Vergaberecht grundsätzlich jede Art von zweiseitig verpflichtendem Vertrag. Entscheidend ist, dass sich der Inhalt des Vertrags auf einen Beschaffungsakt bezieht.*)
2. Zum Begriff der Dienstleistungskonzession, des Bauauftrags, der Baukonzession und des Arbeitsmodells.*)
3. Wenn die Anlieferung von mineralischen Abfällen zur Aufbereitungsanlage eines künftigen Betreibers nicht aufgrund einer Überlassungs- und Andienungspflicht gegenüber dem Auftraggeber erfolgt, sondern vielmehr nur eine vertragliche Beziehung zwischen dem Anlieferer und dem Vertragspartner des Auftraggebers besteht, ist hierin ein Beschaffungsvorgang mit der Folge, dass ein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 GWB vorliegt, nicht zu erkennen.*)
4. Bei einem Miet-/Pachtvertrag handelt es sich um einen Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 2 Buchstabe h GWB.
Hiernach gilt das GWB nicht für Aufträge, über Erwerb oder Miete von oder Rechte an Grundstücken oder vorhandenen Gebäuden oder anderem unbeweglichem Vermögen ungeachtet ihrer Finanzierung.
Es liegt kein Beschaffungsvorgang vor, wenn ein Grundstück gegen Entgelt an den zukünftigen Vertragspartner vermietet werden soll und ihm somit das Recht an einem Grundstück erteilt wird.*)
5. Zum Recht auf Akteneinsicht nach § 111 GWB bei einem unzulässigen Nachprüfungsverfahren.*)

VPRRS 2003, 0413

VK Südbayern, Beschluss vom 08.01.2003 - 53-12/02
1. Ein Antrag gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 GWB ist statthaft, wenn die Antragstellerin diesen formgerecht gestellt und das Verfahren in der Hauptsache noch nicht beendet ist.*)
2. Dem Antrag gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 GWB ist stattzugeben, wenn die Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags zu Gunsten der Vergabestelle ausgeht.*)
3. Wird im Leistungsverzeichnis verlangt, durch Streichung des Nichtzutreffenden deutlich zu machen, ob es sich bei dem eingetragenen Betrag um einen "Festpreis" oder eine "Vergütung handelt - wobei "Festpreis" bedeutet, dass die Vergabestelle den eingetragenen Betrag zu zahlen hat und "Vergütung" bedeutet, dass sie den Betrag von dem Bieter erhält - und ist diese Streichung bei dem Angebot eines anderen Bieters, nicht aber bei dem der Antragstellerin erfolgt, so ist das Angebot der Antragstellerin unklar und deshalb zwingend bei der Prüfung und Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. a VOL/A i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A).*)

VPRRS 2003, 0412

OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2003 - 13 Verg 10/03
Nach Öffnung der Angebote darf der Auftraggeber sich über ein zweifelhaft formuliertes Angebot oder die Angemessenheit der Preise informieren. Die insoweit geführten Verhandlungen dürfen nicht zu einer Änderung des eindeutigen Inhalts des Schriftlichen Angebots führen.*)
VPRRS 2003, 0411

LG Berlin, Urteil vom 12.11.2002 - 13 O 264/02
1. Die Vereinbarung, dass für die Vertragserfüllung erforderliche zusätzliche Leistungen nicht vergütet werden, ist nicht nach § 134 BGB unwirksam und nicht sittenwidrig, auch wenn sie gegen § 9 VOB/A verstößt.
2. Bei offener Zuweisung des Risikos bestehen in diesem Falle auch keine Ansprüche aus enttäuschtem Vertrauen.

VPRRS 2003, 0406

EuGH, Urteil vom 15.01.1998 - Rs. C-44/96
1. Eine Einrichtung wie die Österreichische Staatsdruckerei ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge und somit öffentlicher Auftraggeber im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 1, so daß die von dieser Einrichtung vergebenen Bauaufträge unabhängig von ihrem Wesen als öffentliche Bauaufträge im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a dieser Richtlinie anzusehen sind.*)
2. Ein gewerblich tätiges Unternehmen, an dem ein öffentlicher Auftraggeber mehrheitlich beteiligt ist, ist nicht allein deshalb als Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b der Richtlinie 93/37 und somit als öffentlicher Auftraggeber im Sinne dieser Vorschrift zu betrachten, weil es vom öffentlichen Auftraggeber gegründet wurde oder weil dieser Geldmittel aus Tätigkeiten, die er zur Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art ausübt, auf dieses Unternehmen überträgt.*)
3. Ein öffentlicher Bauauftrag unterliegt nicht den Vorschriften der Richtlinie 93/37, wenn er ein Vorhaben betrifft, das von Anfang an in vollem Umfang dem Gesellschaftszweck eines Unternehmens entsprach, das kein öffentlicher Auftraggeber ist, und wenn die Bauaufträge für dieses Vorhaben von einem öffentlichen Auftraggeber für Rechnung dieses Unternehmens vergeben wurden.*)
4. Die Gemeinschaftsfinanzierung eines Bauvorhabens hängt nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/93 des Rates vom 20. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 über Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander sowie mit denen der Europäischen Investitionsbank und der anderen vorhandenen Finanzinstrumente nicht davon ab, daß sich die Empfänger an die Nachprüfungsverfahren im Sinne der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge halten, wenn sie selbst nicht öffentliche Auftraggeber im Sinne von Artikel 1 Buchstabe b der Richtlinie 93/37 sind.*)

VPRRS 2003, 0400

BayObLG, Beschluss vom 15.04.2003 - Verg 5/03
Ausschluss eines Bieters von der Wertung wegen Unvollständigkeit und Unklarheit der im Angebot enthaltenen Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz.*)

VPRRS 2003, 0399

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2003 - Verg 9/03
Wenn ein Bieter auf dem Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen den Stempelaufdruck "wird im Auftragsfalle nachgereicht" aufsetzt, behält er sich damit nicht vor, die Leistung in beliebigem Umfang durch Nachunternehmer ausführen zu lassen.

VPRRS 2003, 0398

Regierung von Oberfranken (VOB-Stelle), Entscheidung vom 07.04.2003 - 410-4002
Fehlt bei Angebotsabgabe eine Mindestlohnvereinbarung zwischen Bieter und Nachunternehmer, rechtfertigt dies nicht immer einen Angebotsausschluss.

VPRRS 2003, 0397

OLG Dresden, Urteil vom 27.03.2003 - 19 U 1971/02
1. Die Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung hat verkehrsübliche, in Fachkreisen allgemein verständliche Formulierungen zu verwenden. Nur regional verbreitete, sprachliche Besonderheiten sind unzulässig (hier: Vierungen bzw. Vorplattungen).
2. Von der Vergabestelle vorformulierte Ausschreibungsunterlagen sind bei Unklarheiten nach dem Empfängerhorizont eines potentiellen, fachkundigen Bieters auszulegen, der mit dem Sprachgebrauch eines regional begrenzten Fachkreises nicht vertraut ist.

VPRRS 2003, 0395

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003 - 1 Verg 1/03
1.) Einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gestellten, auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Nachprüfungsantrag kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hatte, der Antragsteller die Neuausschreibung aber nicht als verfahrensfehlerhaft gerügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet hat.*)
2.) An die Benachrichtigung der Bieter von der Aufhebung und deren Gründe sind keine strengeren Inhaltsanforderungen zu stellen als an die Vorabinformation nach § 13 VgV.*)
3.) Die Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Aufhebungsentscheidung ist nicht auf die in der Bieterbenachrichtigung angegebenen Gründe beschränkt.*)
4.) Das Versäumnis einer europaweiten Ausschreibung infolge eines Übersehens der Schwellenwertregelung ist jedenfalls dann ein schwerwiegender, zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigender Grund i.S.d. § 26 Nr. 1 Buchst. d VOL/A, wenn die Bieter schon bei ersten Angebotskalkulationen hätten erkennen können und müssen, dass der Schwellenwert deutlich überschritten wird, und der Aufhebung zeitnah eine Neuausschreibung folgt.*)

VPRRS 2003, 0394

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2002 - Verg W 16/02
Nebenangebote müssen so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, dass der Auftraggeber es prüfen, werten und feststellen kann, ob es gleichwertig ist. Sie müssen insbesondere unmissverständlich erkennen lassen, was angeboten wird.*)

VPRRS 2003, 0392

BayObLG, Beschluss vom 15.04.2003 - Verg 4/03
Zum Anspruch der Antragsgegnerin auf Erstattung von Anwaltskosten nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags durch die Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer.*)

VPRRS 2003, 0390

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.04.2003 - 5 Verg 4/02
1. Liegt bis zum Ablauf der 5-Wochen-Frist kein Beschluss der Vergabekammer vor, ist die form- und fristgerecht im Sinne von § 117 GWB erhobene sofortige Beschwerde der Antragstellerin als Untätigkeitsbeschwerde gemäß § 116 Abs. 2 GWB statthaft und zulässig.
2. Die § 100 Abs. 1, § 127 Nr. 1 GWB, § 2 VgV verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

VPRRS 2003, 0387

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003 - Verg 69/02
1. Die Rüge gegenüber dem Auftraggeber und der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer können am selben Tag angebracht werden.
2. Der Begriff "Nebenangebot" umfasst jede Abweichung vom geforderten Angebot. Selbst Änderungsvorschläge sind danach als Nebenangebote zu betrachten.
3. Können entsprechend der Leistungsbeschreibung Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot abgegeben werden, so ist ein Bieter, der nur ein Nebenangebot abgibt, zwingend auszuschließen.

VPRRS 2003, 0385

VK Sachsen, Beschluss vom 07.04.2003 - 1/SVK/024-03
1. Sind mehrere relevante Zuschlagskriterien für die Zuschlagserteilung angegeben, müssen diese auch separat gewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zusätzlich zur Leistung ein Wartungsvertrag ausgeschrieben und die Wartung als für die Wertung relevantes Kriterium bezeichnet wurde.*)
2. Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes gemäß § 128 Abs. 4 GWB i. V. m. § 80 VwVfG ist in der Regel nur zu bejahen, wenn das Nachprüfungsverfahren auch prozessuale Fragen betrifft.*)

VPRRS 2003, 0384

VK Sachsen, Beschluss vom 07.04.2003 - 1/SVK/021-03
Zur Frage der Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags.

VPRRS 2003, 0383

VK Sachsen, Beschluss vom 10.03.2003 - 1/SVK/012-03
1. Es liegt in der Risikosphäre des Bieters, wenn bei einem Nebenangebot nicht gleichzeitig mit der Angebotsabgabe Unterlagen zur Gleichwertigkeit der angebotenen mit der ausgeschriebenen Leistung abgegeben werden. Dem Auftraggeber obliegt insoweit keine gesteigerte Nachforschungspflicht.*)
2. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, die Gleichwertigkeit seines Nebenangebots in einem Bietergespräch nachweisen zu dürfen.*)
VPRRS 2003, 0382

VK Sachsen, Beschluss vom 27.02.2003 - 1/SVK/005-03
1. Erklärt der Auftraggeber nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages durch den Antragsteller seinerseits einen gestellten, aber noch nicht beschiedenen Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags gemäß § 115 Abs. 2 GWB für erledigt, so bestimmt sich die Kostenpflicht nach den Erfolgsaussichten des Gestattungsantrages im Zeitpunkt seiner Erledigung.*)
2. Ein Antrag auf vorzeitige Gestattung des Zuschlags ist grundsätzlich abzulehnen, wenn der Auftraggeber lediglich Gründe allgemeiner Art (Bauverzögerung, Verteuerung des Vorhabens) ins Feld führt, ohne dafür konkrete Angaben und Beträge anzugeben.*)

VPRRS 2003, 0381

OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.02.2002 - 2 U 30/01
Schuldet der Auftragnehmer gemäß Leistungsverzeichnis für die Sicherung des Baustellenbereiches eine Lichtsignalanlage, kann er für zusätzliche - von der Straßenverkehrsbehörde geforderte - Handwinker eine Extravergütung beanspruchen.

VPRRS 2003, 0377

OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2003 - 6 Verg 4/03
1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer getroffene kann isoliert im Beschwerdeverfahren angefochten werden. Über die sofortige Beschwerde muss nicht mündlich verhandelt werden, weil § 120 Abs. 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 GWB nur bei Entscheidungen in der Hauptsache gilt.*)
2. Es entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15.06.2000 Verg 6/00, vgl. auch OLG Stuttgart, ZVgR 2000, 165), dass in analoger Anwendung der Vorschrift des § 154 Abs. 3 VwGO ein Beigeladener, der sich mit eigenen Sachanträgen aktiv am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt, den entsprechenden Kostenanteil trägt. § 154 Abs. 3 VwGO bietet keinen Raum für Billigkeitserwägungen.*)
3. Ob der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte zu folgen ist, dass dem unterliegenden Antragsteller die in Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO mit Blick auf die dort statuierte Billigkeitsschranke außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nur bei Vorliegen besonderer Umstände auferlegt werden können, da andernfalls ein potenzieller Antragsteller mit Blick auf das drohende Kostenrisiko gänzlich davon abgehalten werden könnte, den Weg zum Nachprüfungsverfahren zu beschreiten. (vgl. OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 417), bleibt offen.*)
4. Die Beiladung als solche verpflichtet nicht zur aktiven Teilname am Vergabeprüfungsverfahren. Die Kostenpflicht eines Beigeladnen beruht nicht auf der Beiladung, sondern darauf, dass er sich entschieden hat, durch eigene Sachanträge in das Verfahren einzugreifen.*)
5. Genießt die Vergabestelle aufgrund besonderen gesetzliche Anordnung (hier: § 3 Abs. 1 Nr. 3 ThürVwKostG) Gebührenbefreiung, kann die Beigeladene, welche mit der Vergabestelle gesamtschuldnerisch die Verfahrenskosten trägt, nach allgemeinen Regeln nicht zur Erstattung des auf die Vergabestelle entfallenden Gebührenanteils herangezogen werden.*)

VPRRS 2003, 0376

OLG Dresden, Beschluss vom 22.08.2002 - WVerg 0010/02
1. Enthält eine Vergabebekanntmachung für Bauleistungen im Kläranlagenbau Angaben zu im Betrieb der fertiggestellten Anlage einzuhaltenden wasserrechtlichen Überwachungswerten, so ist die Vergabestelle gleichwohl grundsätzlich nicht gehindert, mit den Verdingungsunterlagen den Bietern im Rahmen der konkreten Leistungsbeschreibung strengere Betriebswerte vorzugeben.*)
2. Gibt ein Bieter eine ihm in diesem Zusammenhang abverlangte Garantieerklärung nicht oder nur mit unzureichendem Inhalt ab, kann sein Angebot ausgeschlossen und die geforderte Bietererklärung nicht ohne Verstoß gegen § 24 Nr. 3 VOB/A nachgeholt werden.*)

VPRRS 2003, 0375

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2003 - Verg 8/03
1. Durch eine jahrelange Praxis der Vergabestelle kann bei den Bietern analog § 242 BGB berechtigtes Vertrauen geschaffen werden.
2. Berechtigtes Vertrauen kann dazu führen, dass ein Bieter, der das Nachunternehmerverzeichnis - wie immer - mit dem Stempel "wird nachgereicht" versehen hat, nicht vom Vergabeverfahren auszuschließen ist.

VPRRS 2003, 0374

OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2003 - 6 Verg 1/03
1. Das Vergabeverfahren bezweckt aus der Sicht des Auftraggebers Beschaffung zu optimalen Bedingungen und aus der Sicht der Bewerber Gleichbehandlung im Wettbewerb. Diese Ziele sind in Einklang zu bringen mit den den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Wettbewerbsprinzip gewährleistenden Formalitäten, indem die Beachtung der Formalerfordernisse nicht zum Selbstzweck wird, sondern sich das formale Element in der Sicherstellung der materiellen Vergabeprinzipien verwirklicht.*)
2. Ein gem. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zum Ausschluss führender Verstoß gegen das Gebot vollständiger Preisangaben kommt nicht in Betracht, wenn diese die Eindeutigkeit des Angebots nicht berühren, sie aufgrund ihrer Geringfügigkeit keine Auswirkungen auf das Wertungsergebnis besitzen und Manipulationen seitens des Bieters ausgeschlossen sind (vgl. OLG Saarbrücken, VergabeR 2002, 493, 497; OLG Brandenburg, Beschl. Vom 19.12.2002, Verg 12/02 jeweils mit. Nachw.).*)
3. An der notwendigen Eindeutigkeit fehlt es, wenn das Angebot aus dem Blickwinkel eines objektiven verständigen Empfängers nicht auf seine wirtschaftliche Qualität hin prüffähig ist.*)
4. Dazu muss nicht aus dem Kontext der Angebotsunterlagen heraus der fehlende Einheits- bzw. Gesamtpreis jeder einzelnen Leistungsposition exakt beziffert werden können Eindeutig ist das Angebot, wenn eine an funktionalen Maßstäben ausgerichtete Beurteilung ergibt, dass es trotz der Unvollständigkeit für den wertenden Vergleich mit den übrigen Bewerbungen geeignet ist. Das ist dann nicht der Fall, wenn die Vergabestelle ohne weiteres erkennen kann, dass die Preislücke nur eine untergeordnete Position betrifft, die einen unbedeutenden Anteil an der Gesamtkalkulation ausmacht. Dagegen ist ein Angebot unbestimmt und damit von vornherein nicht wertungsfähig, wenn sich nach Öffnung der Angebote erst auf Nachfrage beim Bieter ermessen lässt, ob es sich um eine zu vernachlässigende oder eine wesentliche, in das eigentliche Preis-Leistungs-Verhältnis eingreifende Preislücke handelt. Unwesentlich ist eine Kalkulationsunschärfe (+/- 50 Euro), die sich unterhalb des Promillebereichs bewegt.*)

VPRRS 2003, 0372

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2003 - 1 Verg 10/02
1. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass ein Zuschlag, der nach Ablauf der Frist des § 115 Abs. 1 GWB von der Vergabestelle erteilt wird, wirksam ist, wenn die Beschwerdeführerin ihrer Pflicht nach § 117 Abs. 4 GWB zur gleichzeitig mit der Einlegung der sofortigen Beschwerde zu bewirkenden Information der Vergabestelle nicht genügt und die Vergabestelle auch nicht in anderer Weise, z. Bsp. durch Übermittlung der Rechtsmittelschrift durch das Gericht, Kenntnis von der Einlegung der sofortigen Beschwerde erlangt hatte (vgl. OLG Naumburg NZBau 2000, 253). Die hiergegen in der Kommentarliteratur geübte Kritik vermag eine andere Entscheidung nicht zu rechtfertigen.*)
2. Die Vorschrift des § 118 Abs. 1 GWB normiert kein eigenständiges gesetzliches Verbot i. S. des § 134 BGB, sondern eröffnet in seinem Kern nur die Möglichkeit einer Verlängerung des gesetzlichen Verbotes der Zuschlagerteilung nach § 115 Abs. 1 GWB durch eine gerichtliche Entscheidung.*)
3. Dem Vergaberecht im Anwendungsbereich des 4. Teils des GWB ist im Hinblick auf jegliche Entscheidungen der Vergabenachprüfungsinstanzen der Rechtsgedanke immanent, dass ein effektiver Rechtsschutz nur bestehen soll, wenn und soweit sich ein Bieter eigenverantwortlich hierum bemüht.*)

VPRRS 2003, 0370

OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2003 - WVerg 21/02
1. Der Senat hält daran fest, dass die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Vergabestelle im Verfahren vor der Vergabekammer jeweils nach dem individuellen Streitstoff des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen ist. Stehen Fragen des materiellen Vergaberechts im Vordergrund, wird regelmäßig eine anwaltliche Vertretung nicht notwendig sein.*)
2. Dies gilt jedenfalls auch dann, wenn öffentlicher Auftraggeber neben einer juristischen Person des privaten Rechts auch eine Gebietskörperschaft ist, von der Kenntnisse des materiellen Vergaberechts ohne Weiteres erwartet werden dürfen, solange diese Körperschaft verantwortlich in die Vergabeentscheidung mit einbezogen ist.*)

VPRRS 2003, 0369

OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2002 - 6 Verg 7/02
1. Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter unter anderem zu dem Zweck verhandeln, um sich über das Angebot selbst zu unterrichten. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot nach § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung dafür, ein Angebot gem. § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt zu lassen, ist das Vorliegen von Aufklärungsbedarf, so dass der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Wertung des Angebots auf die vom aufgeforderten Bieter nachgereichten Angaben bzw. Unterlagen angewiesen ist.*)
2. Der Auftraggeber kann einem gem. § 24 Nr. 1 VOB/A zur Nachinformation aufgeforderten Bieter eine Ausschlussfrist setzen, nach deren Ablauf er die Voraussetzungen des § 24 Nr. 2 VOB/A bejaht. Sinn und Zweck des § 24 Nr. 1 VOB/A fordern, dem Auftraggeber ein solches Recht einzuräumen, denn der Aufklärungsbedarf im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A resultiert aus Angebotslücken, welche der Bieter ohne Verletzung des Nachverhandlungsverbots durch ergänzende Unterrichtung des Auftraggebers schließen kann und während der Auftraggeber sie hinnehmen muss, ohne das Angebot sofort ausschließen zu können.*)
3. Aus dem Grundsatz des vollständigen und sofort wertungsfähigen Angebots (vgl. § 23 Nr. 2 VOB/A. § 23 Nr. 2 VOL/A) folgt ebenso wie aus dem Gleichbehandlungssatz, dass die öffentlichen Auftraggeber prinzipiell davon ausgehen können, die Bewertung der eröffneten Angebote werde nicht durch nachinformationsbedingte Verzögerungen hinausgeschoben werden, so dass der Auftraggeber den für die Beschaffung ingesamt vorgesehenen Zeitrahmen mit dieser Vorgabe bestimmen kann. Ergibt sich programmwidrig zusätzlicher Aufklärungsbedarf, so ist es sachgerecht und vergaberechtlich unbedenklich, eine so bewirkte Verschiebung des Beschaffungsrahmens durch Fristsetzung entweder ganz zu vermeiden oder auf ein mit dem Beschaffungsbedarf vereinbares Maß zu beschränken. Im Interesse eines zügigen und strukturierten weiteren Verfahrensablaufs muss es daher für den Auftraggeber möglich sein, den Bietern, soweit Aufklärungsbedarf besteht, hierfür entsprechende Fristen auch als Ausschlussfirst zu setzen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 169, 170 für das Verhandlungsverfahren) mit der Folge, dass grundsätzlich eine verspätete Information als verweigerte Information behandelt wird, so dass das im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A lückenhafte Angebot dem Wertungsausschluss unterfällt.*)
4. Die Folge, dass die nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Angebotsergänzungsfrist der Vergabestelle übergebene Unterlagen nicht zur Kenntnis genommen werden, erfordert, dass die Vergabestelle, wenn sie in einem Fall des § 24 Nr. 1 VOB/A zum Mittel der Ausschlussfrist greift, den Charakter dieser Frist als Ausschlussfrist für den Bieter eindeutig erkennbar macht. Dazu braucht sich die Vergabestelle zwar nicht des Ausdrucks,, Ausschlussfrist" zu bedienen, sie muss aber unmissverständlich darauf hinweisen oder sonst zu erkennen geben, dass es sich dabei um die letzte und abschließende Möglichkeit zur Vorlage der Unterlagen handelt.*)

VPRRS 2003, 0368

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.04.2002 - 6 Verg 11/02
1. Die Vergabekammer ist gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GWB bei ihrer Entscheidung an Anträge der Verfahrensbeteiligten nicht gebunden und kann im Interesse einer raschen Gesamtlösung auch zur Aufhebung des 'Vergabeverfahrens verpflichten.
2. Die Erarbeitung von Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, die Bemessung von Angebots- oder Zuschlagsfristen, ferner die Begutachtung oder Auswertung von Angeboten sowie die Vorbereitung der Angebotswertung und der Zuschlagsentscheidung können im Rahmen des § 6 VOL/A zum zulässigen Aufgabenbereich eines von der Vergabestelle hinzugezogenen Sachverständigen gehören.

VPRRS 2003, 0366

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.07.2002 - 1 Verg 10/02
1. Ist die Antragstellerin in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer unterlegen, so darf die Vergabestelle nach Ablauf der Rechtsmittelfrist den Zuschlag erteilen, wenn sie keine Kenntnis von einem Rechtsmittel der Antragstellerin gegen die Entscheidung der Vergabekammer hat. Der unter diesen Bedingungen erteilte Zuschlag ist insbesondere nicht nach § 134 BGB i. V. m. § 118 Abs. 1 S. 1 GWB nichtig (Bestätigung der Rechtsprechung, Beschluss vom 02. Juni 1999, 10 Verg 1/99).*)
2. Wird mit der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin die Wirksamkeit des erteilten Zuschlages angegriffen, so kann es zweckdienlich sein, im Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB vorsorglich die Erteilung eines weiteren Zuschlages zu untersagen.*)

VPRRS 2003, 0365

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.2002 - 1 Verg. 1/02
1. Die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB setzt voraus, dass zuvor durch Zustellung des Nachprüfungsantrags das Zuschlagsverbot gemäß § 115 Abs. 1 GWB ausgelöst worden ist; ansonsten kann vorläufiger Rechtsschutz in der Beschwerdeinstanz nur durch erstmaliges Inkraftsetzen des Zuschlagsverbots, entsprechend § 115 Abs. 1 GWB mit Nachholung der Zustellung durch das Beschwerdegericht, gewährt werden.*)
2. Das Verbot des § 13 S. 3 VgV und die sich daran anknüpfende Folge der Nichtigkeit eines erteilten Zuschlags nach § 13 S. 4 VgV ist nicht auf den Fall einer unzureichenden Begründung der Vorabinformation nach § 13 S. 1 VgV auszudehnen.*)
3. Eine Verletzung der Informationspflicht durch unzureichende Begründung der beabsichtigten Nichtberücksichtigung nach § 13 S. 1 VgV scheidet dann aus, wenn der unterlegene Bieter nach Vorabinformation tatsächlich imstande war, mit seinem Nachprüfungsantrag in zulässiger Weise eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB infolge Nichtbeachtung anderer Vergabevorschriften als § 13 S. 1 VgV geltend zu machen.*)

VPRRS 2003, 0363

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Verg 1/01
Die Zuschlagsentscheidung darf nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind oder die sich unmittelbar aus der VOL/A ergeben. So ist es ausdrücklich für europaweite Vergaben in § 25 a VOL/A geregelt, der für die Wertung im Rahmen des Basisparagraphen 25 VOL/A entsprechend gilt.

VPRRS 2003, 0360

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2002 - Verg 30/02
1. In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine (latente) Gefahrenlage, der zu Folge es jeder Zeit zu terroristischen Anschlägen kommen kann, die ähnliche Ziele und ähnliche Auswirkungen haben können wie diejenigen, die sich am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika ereignet haben.
2. Zur besonderen Dinglichkeit im Sinn des § 18a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A.

VPRRS 2003, 0359

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.06.2002 - Verg 26/02
Die Erfüllung einer Mindestanforderung, zum Beispiel die Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, kann vom Bieter nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt, etwa noch im Nachprüfungsverfahren, nachgeholt werden. Spätestens muß die Bescheinigung, deren Vorlage der Auftraggeber zwecks Überprüfung der Zuverlässigkeit vom Bieter gemäß § 8 Nr. 5 Abs. 2 VOB/A verlangen darf, ihm in demjenigen Zeitpunkt vorliegen, in dem er sie bestimmungsgemäß verwenden soll, mithin im Zeitpunkt der Eignungsprüfung, die der Auftraggeber seinerseits nicht zu beliebiger Zeit vornehmen kann, sondern vor der sachlichen Angebotswertung durchführen muß.

VPRRS 2003, 0357

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002 - WVerg 19/02
1. Die Erklärung eines Bieters, mit der er einem Ersuchen der Vergabestelle um Zustimmung zur zeitlichen Erstreckung der Zuschlags- und Bindefrist nur unter sein Angebot ändernden Vorbehalten nachkommt, führt mit Ablauf der zur Verlängerung anstehenden Frist zum Erlöschen des ursprünglichen Angebots. Das nach Maßgabe der Änderungsvorbehalte abgewandelte Angebot ist ebenso wie nachträgliche vorbehaltlose Einwilligungen in weitere Verschiebungen der Bindefrist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOB/A von der Wertung zwingend ausgeschlossen.*)
2. Die Vergabekammer kann Vergabeverstöße, auf die der Antragsteller selbst sich nicht berufen hatte, ungeachtet der ihr mit § 114 Abs. 1 S. 2 GWB eingeräumten Befugnisse zur Begründung ihrer Entscheidung nicht heranziehen, wenn der Antragsteller gem. § 107 Abs. 3 GWB mit der Geltendmachung dieser Verstöße präkludiert wäre oder die aus ihnen ggf. abzuleitende Rechtsverletzung nicht in subjektive Rechte des Antragstellers eingreifen würde.*)

VPRRS 2003, 0356

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002 - WVerg 18/02
1. Für den gegen die Wertung eines Konkurrenzangebotes gerichteten Nachprüfungsantrag eines Bieters fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn feststeht, dass das eigene Angebot des Antragstellers nicht gewertet werden kann; ob dieses Angebot Gegenstand der Rüge eines Mitbieters war, ist insoweit unerheblich.*)
2. Verlangt der Auftraggeber dem Inhalt der Verdingungsunterlage nach, dass Preisnachlässe etwaige in Form eines letztlich auf den Abrechnungspreis bezogenen prozentualen, d. h. variablen Preisabschlags angeboten werden, so entspricht das Angebot eines betragsmäßig fixierten Pauschalnachlasses inhaltlich nicht den Verdingungsunterlagen und ist daher grundsätzlich aus der Wertung auszuschließen.*)

VPRRS 2003, 0355

OLG Dresden, Beschluss vom 22.08.2002 - WVerg 10/02
1. Enthält eine Vergabebekanntmachung für Bauleistungen im Kläranlagenbau Angaben zu im Betrieb der fertiggestellten Anlage einzuhaltenden wasserrechtlichen Überwachungswerten, so ist die Vergabestelle gleichwohl grundsätzlich nicht gehindert, mit den Verdingungsunterlagen den Bietern im Rahmen der konkreten Leistungsbeschreibung strengere Betriebswerte vorzugeben.*)
2. Gibt ein Bieter eine ihm in diesem Zusammenhang abverlangte Garantieerklärung nicht oder nur mit unzureichendem Inhalt ab, kann sein Angebot ausgeschlossen und die geforderte Bietererklärung nicht ohne Verstoß gegen § 24 Nr. 3 VOB/A nachgeholt werden.*)

VPRRS 2003, 0354

OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2002 - WVerg 6/02
1. Zum Begriff der "Verdingungsunterlagen" nach § 10 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A.*)
2. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A lässt in atypischen Sonderfällen trotz des Fehlens geforderter Angaben eine Angebotswertung zu, wenn dieses Erklärungsdefizit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsverbesserung führen kann und deshalb ein Wertungsausschluss nicht geboten ist.*)
3. Dies begründet kein - mit § 25 Nr. 1 Abs. 1 e VOB/A unvereinbares - Ausschlussermessen der Vergabestelle, sondern räumt ihr nur einen der Kontrolle der Vergabenachprüfungs- organe unterliegenden Spielraum bei der Beurteilung der Frage ein, ob der Tatbestand eines atypischen Sonderfalls gegeben ist.*)

VPRRS 2003, 0353

OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002 - WVerg 5/02
1. Ein einheitlich abgegebenes Nebenangebot kann, auch wenn es technisch in voneinander unabhängige Teile aufgegliedert werden kann und dies der Vergabestelle erkennbar war, jedenfalls dann nicht teilweise gewertet werden, wenn der Bieter sein Einverständnis hierzu nicht mit dem Angebot zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht hat.*)
2. Ob ein unangemessen hoher oder niedriger Preis i. S. d. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A vorliegt, bestimmt sich grundsätzlich nicht nach einzelnen Einheitspreisen, sondern anhand des Gesamtpreises des Angebots. Insoweit ist der prozentuale Abstand des umstrittenen Angebots zu dem des nächstplazierten Bieters für sich allein nicht erheblich, weil er nichts dazu besagt, ob der angebotene Preis im Verhältnis zur angebotenen Leistung unangemessen ist.*)
3. Die Aufhebung einer Ausschreibung (§ 25 VOB/A) liegt im Ermessen der Vergabestelle; ein Anspruch eines Bieters auf Aufhebung kann sich daher nur ergeben, wenn dieses Ermessen mit dem Ergebnis auf Null reduziert wäre, dass nur eine Aufhebung ermessensfehlerfrei wäre.*)

VPRRS 2003, 0350

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 Verg. 2/01
1. Für das Vorliegen einer Antragsbefugnis im Feststellungsverfahren nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes.*)
2. Nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A können die Bieter eines Vergabeverfahrens von der Vergabestelle während des Laufes der Angebotsfrist sachdienliche zusätzliche Auskünfte verlangen; die Vergabestelle ist zur unverzüglichen und inhaltlich zutreffenden Beantwortung dieser Anfragen verpflichtet.*)
3. Als sachdienlich i. S. dieser Vorschrift kann auch eine Auskunft darüber zu verstehen sein, ob es sich beim Text einer oder mehrerer Positionen des Leistungsverzeichnisses um einen unabänderlichen Wunsch des öffentlichen Auftraggebers handelt oder ob eine abweichende Leistung - im Rahmen eines (zugelassenen) Nebenangebotes - grundsätzlich Aussicht auf Zuschlagerteilung haben kann.*)
4. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in einem Feststellungsverfahren regelmäßig notwendig i. S. von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB, wenn die Höhe der im Raum stehenden Schadenersatzforderung bei einer sofortigen zivilrechtlichen Geltendmachung die sachliche Zuständigkeit eines Landgerichts begründen würde.*)

VPRRS 2003, 0349

OLG Dresden, Beschluss vom 18.10.2001 - WVerg 8/01
1. Fehlen in einem nach VOB/A abgegebenen Angebot zu einer Einzelposition Preisangaben, so rechtfertigt dies dennoch nicht den Ausschluss des Angebots aus der Wertung, wenn sich die fehlenden Angaben aus der rechnerischen Differenz zu den lückenlosen Preisangaben im Übrigen zweifelsfrei ermitteln lassen und eine Wettbewerbsbeeinflussung deshalb ausgeschlossen ist.*)
2. Zweifel verbleiben jedenfalls dann nicht, wenn die Teilleistung, die Gegenstand der ohne Preisangaben angebotenen Einzelposition ist, an anderer Stelle des Leistungsverzeichnisses inhaltlich identisch nochmals ausgeschrieben ist und die dort vorhandenen Preisangaben des Bieters deckungsgleich mit dem Ergebnis der rechnerischen Ermittlung des fehlenden Einzelpreises sind.*)

VPRRS 2003, 0346

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 - Verg 28/00
Für den Fall der Rücknahme der sofortigen Beschwerde (§ 116 GWB) ist, da der 4. Teil des GWB (§§ 116 ff.) keine Vorschriften für die Entscheidung über die Kosten der Beschwerdeinstanz enthält, § 155 Abs. 2 VwGO analog anzuwenden.

VPRRS 2003, 0343

OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2001 - 13 Verg 3/01
Nach dem Wortlaut des § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB kann das Beschwerdegericht die aufschiebende Wirkung nur unter der Voraussetzung verlängern, dass die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt hat.

VPRRS 2003, 0337

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 77/02
1. Den Anforderungen einer Rüge genügt es, wenn die Antragsschrift im Entwurf dem Rügeschreiben beigefügt wird und darauf Bezug genommen wird.*)
2. Ein Tochterunternehmen ist zumindest dann nicht als ungeeignet zur Ausführung eines Bauauftrags anzusehen, wenn es die Produkte ihrer Muttergesellschaft anbietet, die ein von ihr autorisierter Nachunternehmer einbauen soll soweit Nachunternehmer nach den Verdingungsunterlagen zugelassen sind.*)
3. Eine unzulässige Verhandlung über geringfügige Änderungen des Angebots durch Austausch von Produkten führt noch nicht zum Ausschluss des Bieters, der den Zuschlag bekommen soll, wenn die Eintragung des Bieters auf ein widersprüchliches Leistungsverzeichnis zurückzuführen ist.*)
4. Ist eine Stoffpreisgleitklausel nicht in den Besonderen Vertragsbedingungen/ Verdingungsunterlagen vorgesehen, kann ein Angebot ausgeschlossen werden, wenn sich aus dem Angebotsschreiben der Vorbehalt einer Preiserhöhung wegen Kostenanstiegs bei bestimmter Materialien ergibt. Der mögliche Preisvorbehalt (Auslegung der Willenserklärung) kann ggf. im Aufklärungsgespräch und anschließender schriftlicher Erklärung ausgeräumt werden.*)
5. Wer ein gleichwertiges Angebot abgibt, muss bereits mit seinem Angebot die entsprechenden Nachweise für die Gleichwertigkeit vorlegen (§ 21 Nr. 2 VOB/A), andernfalls kann sein Angebot ausgeschlossen werden, muss es aber nicht. Die Vergabestelle kann im Nachhinein nach § 24 VOB/A Nachweise für die Gleichwertigkeit fordern, muss es aber nicht. Hat die Vergabestelle Nachweise nachgefordert, muss sie diese auch prüfen und darf sich nicht nur auf Ausführungen des Bieters im Bietergespräch verlassen.*)
6. Bei der Gleichwertigkeitsprüfung eines Alternativfabrikats ist eine Gegenüberstellung der Anforderungen des Leistungsverzeichnisses vorzunehmen, bei der die Eigenschaften des Leitfabrikats mit den Eigenschaften des Alternativfabrikats verglichen werden. Die Gleichwertigkeitsprüfung ist in der Vergabeakte zu dokumentieren und dem Vergabevermerk beizufügen. Das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB verpflichtet den Auftraggeber, nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren, aus welchen Gründen seiner Meinung nach das angebotene Fabrikat die vorgegebenen technischen Parameter erfüllt, insbesondere wenn es von dem vorgegebenen Leitfabrikat abweicht. Hierzu kann er sich nicht auf Ausführungen des Bieters anlässlich eines Bietergesprächs verlassen. Er hat für einen sicherheitsrelevanten Bereich (hier Feuerlöschtechnik) ggf. einen Brandsachverständigen für die Prüfung der Gleichwertigkeit hinzuzuziehen.*)
7. Eine Zuschlagserteilung kann die Vergabekammer nur tenorieren, sofern das Ermessen des Auftraggebers zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf Null reduziert ist. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber im Vergabevermerk feststellt, dass vorerst kein Bieter ein zuschlagsfähiges Angebot mangels Vorlage aller geforderten Nachweise abgegeben hat.*)

VPRRS 2003, 0335

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.03.2003 - VK 7/03
Dem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB, wenn er keinerlei Chance auf den Zuschlag hat, weil das Angebot von der Wertung auszuschließen ist und auch nicht als Nebenangebot berücksichtigungsfähig ist.*)
Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt auch vor, wenn ein Bieter abweichend von den Vorgaben des LV anbietet. Die technische Abweichung kann auch nicht durch ein Aufklärungsgespräch behoben werden, wenn dies zur Veränderung der Wettbewerbsstellung führen würde. Ein solches Angebot ist daher zwingend von der Wertung auszuschließen, kann aber unter Umständen als technisch abweichendes Nebenangebot gewertet werden.*)
Das Ermessen des Auftraggebers, ein wegen technischer Abweichung vom LV auszuschließendes Hauptangebot als Nebenangebot zu werten, ist wegen des systematischen Zusammenhangs mit § 21 Nr. 3 S. 1 VOB/A im Regelfall dahingehend reduziert, das Angebot wegen des bieterschützenden Gebots eines transparenten, chancengleichen Wettbewerbs des § 97 Abs. 1, 2 GWB nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A auszuschließen.*)
Im Rahmen eines wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässigen Nachprüfungsantrages ist es der Vergabekammer verwehrt, auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens von Amts wegen im Sinne einer objektiven Rechtmäßigkeitskontrolle nach § 114 Abs. 1 S. 2 GWB einzuwirken.*)

VPRRS 2003, 0326

OLG Jena, Beschluss vom 19.10.2000 - 6 Verg 6/00
Das Abweichen von der Mittelgebühr ist im Hinblick auf die Neuartigkeit der Rechtsmaterie sowie den Umfang und die Bedeutung der Nachprüfungsverfahren im Vergleich zu einem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren regelmäßig angemessen.

VPRRS 2003, 0325

OLG Jena, Beschluss vom 28.06.2000 - 6 Verg 2/00
Auch im Bauvertragsrecht ist eine Vereinbarung der Leistungszeit entbehrlich und durchaus Raum für eine nachträgliche, dem eigentlichen Vertragsschluss nachfolgende Festlegung der Ausführungsfristen. Finden die Vertragsparteien insoweit keine Übereinstimmung, wird lückenfüllend auf die Bestimmungen der VOB/B (§§ 5 Nr. 2, 16), deren Anwendbarkeit hier vereinbart ist, zurückzugreifen sein.
