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Sachgebiet: Bestandssanierung

214 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

VPRRS 2008, 0148
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatz wegen unberechtigter Übergehung

LG Leipzig, Urteil vom 30.04.2008 - 7 O 915/07

Zur Problematik des Schadensersatzanspruches eines Bieters, der in einem öffentlichen Vergabeverfahren unter Verstoß gegen die vergaberechtlichen Vorschriften nicht zum Zuge kommt.

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VPRRS 2008, 0125
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens

VK Thüringen, Beschluss vom 15.02.2008 - 360-4002.20-147/2008-001-ABG

Die Entscheidung in der Frage, ob es sich hinsichtlich der Aufstellung und des Betriebes einer Behandlungs- und Mischanlage um Abfallbehandlungsanlagen handelt und dafür auch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist oder nicht, stellt keine Feststellung und damit auch keine Entscheidung der Frage der Verletzung von Vergabevorschriften dar. Sie ist damit nicht geeignet zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht zu werden.

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VPRRS 2008, 0062
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.2008 - VK-SH 28/07

1. Der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags bezüglich einer Aufhebungsentscheidung steht nicht entgegen, dass der Auftraggeber das Vergabeverfahren bereits vor Anhängigkeit des Antrags aufgehoben hat.*)

2. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines auf die Überprüfung einer Aufhebungsentscheidung gerichteten Antrags bleibt das Vorliegen der sonstigen allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen.*)

3. Allein aus der Befugnis eines Antragstellers, die Rechtmäßigkeit einer Aufhebungsentscheidung überhaupt zum Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahren machen zu können, ergibt sich nicht ohne Weiteres ein Anspruch gegen den Auftraggeber auf Fortsetzung des Vergabeverfahrens bis zur Zuschlags- oder Auftragserteilung.*)

4. Begehrt der Antragsteller die Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung und hat der Auftraggeber seinen Willen zur Vergabe des streitgegenständlichen Auftrags tatsächlich aufgegeben, droht dem Antragsteller durch die Aufhebung kein Schaden, da er selbst für den Fall einer vergaberechtswidrigen Aufhebung keinen Anspruch auf Erteilung des Auftrags hätte. Der Antrag ist mangels Antragsbefugnis unzulässig.*)

5. Für die Frage des aufgegebenen Vergabewillens kommt es nur darauf an, ob der Auftraggeber seinen Vergabewillen tatsächlich aufgegeben hat. Unbeachtlich ist, welche Informationen der Willensbildung zu Grunde gelegen haben.*)

6. Ist der ursprünglich zu vergebende Auftrag auf Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb (Gebäudemanagement) der Erweiterung und Sanierung einer Schule in einem ÖPP-Modell aus einer Hand gerichtet und plant der Auftraggeber nunmehr lediglich die gewerkeweise Sanierung eines Teils der Schule, liegt darin keine Fortsetzung des alten Vergabewillens, sondern ein neuer, auf einen anderen Auftrag gerichteter Vergabewille.*)

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VPRRS 2008, 0055
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rahmenvereinbarungen in VOF-Verfahren zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 25.01.2008 - 1/SVK/088-07

1. Rahmenvereinbarungen für Leistungen nach der VOF sind nach derzeit geltender Rechtslage unzulässig. Eine analoge Anwendung der Bestimmungen der VOL/A scheidet mangels Vorliegens einer außerordentlichen bzw. planwidrigen Gesetzeslücke- jedenfalls für die VOF aus. Nach § 8 VOF müssen die Bewerber mit der Aufgabenbeschreibung auch die für eine zweifelsfreie und vollständige Kalkulation erforderlichen Unterlagen und Informationen erhalten. Dieser Anforderung liefe eine Rahmenvereinbarung zu wider.*)

2. Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Erkennbar sind Regelverstöße, die bei üblicher Sorgfalt und den üblichen Kenntnissen von einem durchschnittlich vergabeerfahrenen Unternehmen erkannt werden. Sofern Rechtsverstöße nur unter genauer Auseinandersetzung mit den Vergabekoordinierungsrichtlinien und dem Werdegang des Vergaberechtsänderungsgesetzes erkennbar sind, ist es einem durchschnittlich vergabeerfahrenen Unternehmen nicht zu widerlegen, dass es über den erforderlichen rechtlichen Sachverstand nicht verfügte und der Verstoß infolgedessen nicht zu erkennen war.*)

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VPRRS 2008, 0043
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichung von Leistungsverzeichnis: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2007 - 1/SVK/074-07

Bietet ein Bieter ein Produkt an, dass von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht, so liegt darin eine Änderung der Verdingungsunterlagen, die einen zwingenden Ausschluss des Angebotes nach sich zieht.*)

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VPRRS 2008, 0003
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens

VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2007 - 1/SVK/073-07

1. Das Verhandlungsverfahren hat, insbesondere ohne öffentliche Bekanntmachung, Ausnahmecharakter und darf nur in bestimmten, genau festgelegten Fällen zur Anwendung gelangen. Die entsprechenden Ausnahmen sind eng auszulegen. Die Mitgliedstaaten können weder Tatbestände für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens schaffen, die in Richtlinie 2004/18/EG nicht vorgesehen sind, noch die ausdrücklich in diesen Richtlinien vorgesehenen Tatbestände um neue Bestimmungen ergänzen, die die Anwendung des genannten Verfahrens erleichtern.*)

2. § 3a Nr. 6 a VOB/A erachtet in Auslegung des Art. 30 Richtlinie 2004/18/EG das Verhandlungsverfahren als zulässig ohne Öffentliche Vergabebekanntmachung, wenn bei einem Offenen Verfahren oder Nichtoffenen Verfahren keine annehmbaren Angebote abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Verdingungsunterlagen nicht grundlegend geändert werden und in das Verhandlungsverfahren nur alle Bieter aus dem vorausgegangenen Verfahren einbezogen werden, die fachkundig, zuverlässig und leistungsfähig sind.*)

3. Beim Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung sind die Grundsätze des § 97 GWB zu beachten. § 101 Abs. 4 GWB bestimmt, dass der Auftraggeber sich an ausgewählte Unternehmen wendet. Diese Auswahl steht zwar bei Durchführung des Verhandlungsverfahrens nach § 3a Nr. 6 b VOB/A im Ermessen des Auftragsgebers, jedoch ist diese Auswahlentscheidung ermessensfehlerfrei durchzuführen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Transparenz erfordert, dass der Auftraggeber sich nach nachvollziehbaren, diskriminierungsfreien Kriterien an verschiedene Unternehmen wendet. Die Entscheidung des Auftraggebers, wie viele und welche Bewerber er zur Angebotsabgabe auffordert, muss auf sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen beruhen. Sind solche Gründe nicht ersichtlich, insbesondere weder im Rahmen eines Vergabevermerks dokumentiert noch im Verfahren dargelegt, hat der Auftraggeber sein Auswahlermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt.*)

4. § 3a Nr. 6 b VOB/A dient dazu, von einer voraussichtlich mangels geeigneter Angebote erfolgslosen erneuten offenen Ausschreibung Abstand zu nehmen, um ohne öffentliche Bekanntmachung mögliche Bieter auszusuchen und auszuwählen. Dem öffentlichen Auftraggeber bleibt es unbenommen, im Wege der Vergabebekanntmachung den Auftrag erneut auszuschreiben. Demzufolge ist es gerade nicht die Intention der Ausnahmevorschrift des § 3a Nr. 6 b VOB/A einer besonderen Dringlichkeit der Auftragsvergabe Rechnung zu tragen. Für den Fall der besonderen Dringlichkeit der Auftragsvergabe ist eine andere Vorschriftsalternative, nämlich die des § 3a Nr. 6 d VOB/A einschlägig, die das Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung an andere Voraussetzungen knüpft.*)

5. Auch im Verhandlungsverfahren können nur Angebote in der weiteren Wertung berücksichtigt werden, wenn diese im Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Mindestanforderungen erfüllen. Auch das Verhandlungsverfahren unterliegt den wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere dem Grundsatz des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bieter und dem Transparenzgebot.*)

6. Auch im Verhandlungsverfahren dürfen Nachverhandlungen nicht dazu führen, dass einem im Sinne der Leistungsbeschreibung unzureichenden Angebot durch nachträgliche Ergänzung zur Annahmefähigkeit verholfen wird.*)

7. Der Ausschluss eines Angebots wegen unzulässiger Mischkalkulation setzt die Feststellung voraus, dass der betroffene Bieter in seinem Angebot Preisverlagerungen, d.h. in einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses Abpreisungen und an anderer Stelle kompensatorische Aufpreisungen mit dem Ergebnis vorgenommen hat, dass die in den jeweiligen Positionen angegebenen Preise von den ohne Berücksichtigung der Preisverschiebung tatsächlich geforderten Preisen abweichen.*)

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0400
BestandssanierungBestandssanierung
Es gilt die mitteleuropäische Sommerzeit!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.09.2007 - VK-SH 21/07

1. Die Entscheidung über die endgültige Nichtzustellung eines Nachprüfungsantrags stellt einen die erste Instanz verfahrensbeendenden Beschluss dar, gegen den die sofortige Beschwerde möglich ist.*)

2. Sämtliche Terminangaben im Geschäftsverkehr beziehen sich auf die jeweils geltende gesetzliche Zeit, während der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) also auf diese, es sei denn, der öffentliche Auftraggeber weist in seinen Verdingungsunterlagen ausdrücklich durch besondere Kennzeichnung auf die Abweichung von der gesetzlichen Zeit hin. Dieser besonderen Kennzeichnungspflicht kann die bloße Verwendung der Abkürzung „MEZ“ ohne weitere Erklärung keinesfalls gerecht werden.*)

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VPRRS 2007, 0397
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Tariftreueerklärung des NU ist keine Verpflichtungserklärung!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.10.2007 - VK-SH 20/07

1. Eine fehlende Nachunternehmerverpflichtungserklärung führt zum Ausschluss des Angebots gemäß §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A. Die Erklärung eines Nachunternehmers über die Einhaltung der Tarif- und öffentlich-rechtlichen Baubestimmungen beinhaltet nicht zugleich eine Verpflichtung, für das konkrete Projekt tatsächlich zur Verfügung zu stehen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).

2. Der zwischenzeitliche Ablauf der von der Vergabestelle festgelegten Bindefrist führt nicht notwendigerweise zum Ausschluss des Angebots.*)

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VPRRS 2007, 0394
BestandssanierungBestandssanierung
Urheberrechtsverstoß nicht im Nachprüfungsverfahren überprüfbar

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.10.2007 - 21.VK-3194-41/07

1. Ein Nachprüfungsantrag kann sich nur gegen ein bestimmtes, nach außen gerichtetes Tun oder Unterlassen der Vergabestelle in einem konkreten Vergabeverfahren richten. Ankündigungen oder Absichtserklärungen sind nicht angreifbar. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen einen internen Akt der Willensbildung richtet, geht ins Leere. Dem entsprechend geht auch eine "Rüge", die bereits im Vorfeld des konkreten Vergabeverfahrens erhoben wird, ins Leere.*)

2. Eine Rüge kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn eine Vergabestelle eindeutig zum Ausdruck bringt, dass auch eine Rüge sie unter keinen Umständen veranlassen würde, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen als Vergaberechtsverstoß anzuerkennen. Dies kann der Fall sein, wenn die Vergabestelle bereits die Rüge eines anderen Bieters gegen den selben Verstoß erkennbar endgültig als unberechtigt zurückgewiesen hat. Die bloße Vermutung, eine Rüge werde erfolglos sein, genügt dagegen nicht. Auch die Überzeugung, der Auftraggeber habe bereits "unvermeidbare Tatsachen" mitgeteilt und damit zum Ausdruck gebracht, jeder Widerspruch sei von vornherein sinnlos, macht die Rüge nicht entbehrlich. Allein die Tatsache, dass ein Auftraggeber z.B. mit der Vorabinformation das Ergebnis eines Entscheidungsfindungsprozesses mitgeteilt hat, rechtfertigt nicht den Schluss auf eine Unabänderlichkeit dieser Entscheidung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren seine Vergabeentscheidung verteidigt.*)

3. Antragsbefugt ist gem. § 107 Abs. 2 GWB, wer ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht und einen entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Mindestvoraussetzung für die Antragsbefugnis wäre gewesen, dass sich die ASt mit einer eigenen Bewerbung am konkreten Vergabeverfahren beteiligt hätten. Sie haben auch nicht schlüssig dargelegt, dass sie durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß an der Angebotsabgabe gehindert gewesen wären. Eine Beteiligung war weder objektiv unmöglich, noch wären die ASt von vorne herein chancenlos gewesen.*)

4. Soweit sich die ASt auf die Verletzung ihres Urheberrechts berufen, so ist dies keine Rechtsposition, die im Nachprüfungsverfahren gem. §§ 107 ff. GWB zu überprüfen ist. Das UrheberrechtsG ist keine Vergabevorschrift i.S.d. § 97 Abs. 7 GWB.*)

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VPRRS 2007, 0385
AußenanlagenAußenanlagen
Verpflichtung zur Anwendung des Vergaberechts in Auflageform

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.06.2007 - 15 A 1243/05

Eine Gemeinde verstößt nicht gegen eine einem Zuwendungsbescheid beigefügte Auflage, bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks die nach dem Gemeindehaushaltsrecht anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten, wenn sie den mit der Zuwendung geförderten Auftrag im Wege genehmigten vorzeitigen Beginns vor Erlass des Zuwendungsbescheides unter Verstoß gegen Vergabegrundsätze vergibt.*)

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VPRRS 2007, 0353
BestandssanierungBestandssanierung
Nichtzustellung eines Nachprüfungsantrags durch Vergabekammer

KG, Beschluss vom 29.03.2007 - 2 Verg 6/07

1. Die Entschließung der Vergabekammer, einen Nachprüfungsantrag nicht zuzustellen, ist eine bloße Zwischenentscheidung, die grundsätzlich nicht selbstständig anfechtbar ist, es sei denn die Vergabekammer verzögert die Sachentscheidung sachwidrig.

2. Auch wenn zwischenzeitlich der Zuschlag der Vergabestelle erfolgen kann, muss der antragstellende Bieter die Entscheidung der Vergabekammer in der Sache abwarten. Ein dadurch möglicher Verlust des Primärrechtsschutzes ist hinzunehmen.

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VPRRS 2007, 0340
BestandssanierungBestandssanierung
Fahrtkostenerstattung und Entschädigung nach dem JVEG

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.08.2007 - 1 VK LVwA 04/07

1. Zu der Frage der Fahrtkostenerstattung und Entschädigung nach dem JVEG.*)

2. Zu der Frage der Entschädigung für Verdienstausfall.*)

3. Die Teilnahme durch zwei Vertreter der Antragstellerin zur Akteneinsicht und zur mündlichen Verhandlung kann sachdienlich und zweckmäßig sein.*)

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VPRRS 2007, 0328
BestandssanierungBestandssanierung
Verlängerungsverfügung

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.08.2007 - 1 Verg 8/07

1. Die Wirksamkeit einer Verlängerungsverfügung des Vorsitzenden der Vergabekammer nach § 113 Abs. 1 GWB hängt nicht von ihrer materiellen Rechtmäßigkeit ab.*)

2. Gegen eine Verlängerungsverfügung nach § 113 Abs. 1 GWB ist eine isolierte sofortige Beschwerde nicht statthaft.*)

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VPRRS 2007, 0305
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Informationspflicht bei anschließendem Verhandlungsverfahren

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.07.2007 - 1 VK LVwA 13/07

1. Auch ein bereits geschlossener Vertrag entfaltet keine rechtliche Wirksamkeit, wenn die Anforderungen an die Informationspflicht i. S. des § 13 VgV nicht erfüllt werden.*)

2. Wenn ein Angebot eines vorausgehenden Verfahrens Grundlage der Verhandlungen im nachfolgenden Verfahren mit nur einem Bieter ist, müssen sämtliche Bieter des vorherigen Verfahrens über den beabsichtigten Vertragsschluss rechtzeitig informiert werden.*)

3. Grundsätzlich ist es unzulässig, ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit nur einem möglichen Vertragspartner durchzuführen.*)

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VPRRS 2007, 0286
BestandssanierungBestandssanierung
Antragsbefugnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.06.2007 - 1 VK 20/07

1. Sinn und Zweck der Regelung des § 13 VgV ist die Gewährleistung eines effektiven Primärrechtsschutzes im Vergabeverfahren, indem erfolglose Bieter über die geplante Zuschlagsentscheidung informiert werden und so die Möglichkeit erhalten, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, dessen Gegenstand der beabsichtigte Vertragsschluss sein kann. Aus dieser Zielsetzung folgt, dass einem Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschrift des § 13 VgV nicht mehr zukommt. Die rechtlich schutzwürdigen Interessen des Bieters sind nämlich vollumfänglich bereits dadurch gewahrt, dass sein Nachprüfungsantrag vor Zuschlagserteilung an den öffentlichen Auftraggeber zugestellt wurde.

2. Die fehlende Definition und Angabe der Wertigkeit eines Zuschlagskriteriums muss spätestens bis zur Abgabe des Angebots gerügt werden.

3. Sofern selbst nach dem Vortrag des Antragstellers nicht sämtliche vor ihm liegenden Angebote auszuschließen sind, so fehlt ihm die Antragsbefugnis.

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VPRRS 2007, 0266
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauleistungen bei Neubaumaßnahmen (Lose Möbel/Textilien)

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2007 - 1 VK 15/07

1. Bei Neubauvorhaben wird - in Abgrenzung zu Lieferaufträgen - der Kreis der Leistungen, die unter Bauleistungen i.S.d. § 1 VOB/A subsumiert werden können, regelmäßig weit gezogen und alles, was der Herstellung und späteren bestimmungsgemäßen Nutzung (Funktion) des Gebäudes dient, als Bauleistung angesehen und dementsprechend ausgeschrieben.

2. Die Anwendbarkeit des 4. Teils des GWB kann nicht dadurch hergestellt werden, dass der Auftraggeber das streitige Gewerk parallel zur nationalen Öffentlichen Ausschreibung auch europaweit im Offenen Verfahren ausschreibt, obwohl er das Gewerk schon vor der Ausschreibung dem 20%-Kontingent zugeordnet hat.

3. Bei Nichterreichen des Schwellenwertes kann durch die Wahl der Bekanntmachungsform (europaweit oder national) eine Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers allenfalls in Bezug auf sein eigenes Verhalten eintreten; d.h. der Auftraggeber mag gehalten sein, sich an die für europaweite Ausschreibungen geltenden Verfahrensvorschriften zu halten, zu denen beispielsweise auch die Mitteilung gemäß § 13 VgV an nicht berücksichtigte Bieter gehört. Der vom Gesetzgeber für Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte nicht vorgesehene Rechtsweg, gemäß §§ 102 ff. GWB ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu betreiben, wird dadurch nicht begründet.

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VPRRS 2007, 0228
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Vergabe wegen gleichartiger Mängel

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2007 - 1 VK LVwA 4/07

1. Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen bezeichneten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung. Es kommt hier somit ausschließlich darauf an, dass das Anforderungsprofil des Auftraggebers durch die Bekanntmachung und die Verdingungsunterlagen transparent gemacht worden ist.*)

2. Auch die Leistungsbeschreibung ist ein unverzichtbarer Erklärungsinhalt jeden Angebotes.*)

3. Im Beschluss des BGH v. 26.09.2006, X ZB 14/06 wird von einem gleichartigen Mangel ausgegangen. Eine Aufhebung ist dann geboten, wenn die Angebote sämtlicher konkurrierender Bieter auf der gleichen oder einer früheren Wertungsstufe auszuschließen sind.*)

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VPRRS 2007, 0183
BestandssanierungBestandssanierung
Bestimmung des Gegenstandswerts

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.03.2007 - 1 VK 78/06

1. Der Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 2 GKG mit 5% der Auftragssumme anzunehmen.

2. Bei einer Fallgestaltung, bei der sich der Auftragnehmer nicht nur aus der vom Auftraggeber zu zahlenden Vergütung, also dem Zuschuss finanziert, sondern auch aus den von den Badbesuchern zu zahlenden Entgelten, würde es der Sache nicht gerecht, ausschließlich den Zuschuss des Auftraggebers bei der Ermittlung der Auftragssumme heranzuziehen. Maßgebend ist der gesamte Erlös, den die Antragstellerin aufgrund der Durchführung des Auftrags erhält.

3. Zur Frage der angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts im Vergabeverfahren (hier: Gebühr von 2,3).

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VPRRS 2007, 0182
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertung muss sich an die eigenen Vorgaben halten!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2007 - 1 VK 78/06

1. Die Wertung hat sich ausschließlich an den vorgegebenen Kriterien und der vorgegebenen Gewichtung zu orientieren. Wenn ein Auftraggeber zum Ergebnis gelangt, dass diese Vorgaben nicht dem Wohle der Bürger entsprechen, bleibt ihm allenfalls die Möglichkeit, das Vergabeverfahren im Rahmen des § 26 VOB/A oder außerhalb dieses Rahmens aufzuheben.

2. Die Prüfungskompetenz der Vergabekammer erstreckt sich auf die Frage, ob der Auftraggeber die Grenzen seines Wertungsspielraums durch Ermessensfehlgebrauch, Ermessensüberschreitung oder sachfremde Erwägungen verletzt hat, insbesondere ob von falschen Tatsachengrundlagen ausgegangen wurde.

3. Die Bindefristverlängerung stellt ein neues Angebot dar. Ein solches bleibt zwar unberücksichtigt, wenn es nach Ablauf der Angebotsfrist eingeht (VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 a). Anders jedoch, wenn die Ursache der Überschreitung der Angebotsfrist überwiegend dem Verantwortungsbereich des auftraggebers zuzurechnen ist (VOB/A § 22 Nr. 6 Abs. 1) - etwa wenn erst am letzten Tag der Bindefrist um deren Verlängerung ersucht wird.

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VPRRS 2007, 0109
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlen geforderter Angaben und Nachweise: Auschluss

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2007 - 1 VK LVwA 43/06

1. Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Nachweise, Erklärungen und Hersteller- bzw. Fabrikatsangaben führen zum Ausschluss.*)

2. Jedes einzelne der aufgeführten Defizite des Angebotes rechtfertigt den Ausschluss.*)

3. Die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer im Falle des bieterseitig vorgesehenen Nachunternehmereinsatzes gehört zum verbindlichen Anforderungsprofil.*)

4. Zur Frage der Bedeutung der Formblätter "Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes" und "Angebotsschreiben".

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VPRRS 2007, 0091
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachweis der Verfügbarkeit vor Ort

VK Sachsen, Beschluss vom 31.01.2007 - 1/SVK/124-06

1. Es genügt dem Antragserfordernis des § 108 Abs. 2 GWB, wenn sich die notwendigen Mindestanforderungen nicht allein aus dem Antragsschriftsatz, sondern auch aus den von der Antragstellerin vorgelegten Anlagen ergeben. Das Fehlen einer den Anforderungen des § 108 Abs. 2 GWB genügenden Antragsbegründung kann die Vergabekammer nicht ohne weiteres zum Anlass einer Antragszurückweisung nehmen.*)

2. Sofern in der öffentlichen Bekanntmachung eine Erklärung des Teilnehmers gemäß § 13 Abs. 2 f) VOF gefordert wird, wie er die notwendige Verfügbarkeit vor Ort zur erfüllen gedenkt, ist eine Erklärung über eine Maßnahme zur Verfügbarkeit abzugeben. Im Hinblick auf die Diskriminierung Ortsferner darf die Lage des Büros oder der Wohnort eines Mitarbeiters kein alleiniges Kriterium für die Wertung sein.*)

3. Ein Eignungskriterium "Erfahrungen mit der Förderpraxis im Freistaat Sachsen" ist vergaberechtswidrig, weil zum einen nicht Fördermittel Gegenstand der Ausschreibung sind, sondern Architektenleistungen. Zum anderen bedeutet das genannte Auswahlkriterium eine Diskriminierung von Bewerbern, die nicht ihr Hauptbetätigungsfeld im Freistaat Sachsen haben.*)

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0467
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Überprüfung der Aufhebung eines Offenen Verfahrens

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.10.2006 - 21.VK-3194-28/06

Die Aufhebung eines Offenen Verfahrens ist nach Beschluss des BGH v. 18.02.2003 - X ZB 43/02 aufgrund der Erweiterung des Primärrechtsschutzes aus europarechtlichen Gesichtspunkten überprüfbar.*)

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VPRRS 2006, 0380
BestandssanierungBestandssanierung
Erhöhung der Wertgebühr wegen besonders hohem terminlichen Druck?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 VK LVwA 44/05-K

1. Bei einer Sachentscheidung ohne mündliche Verhandlung ist höchstens eine 1,8-fache Wertgebühr angemessen.*)

2. Im vorliegenden Fall rechtfertigt unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände ein besonders hoher terminlicher Druck im Kammerverfahren keine Erhöhung der Wertgebühr.*)

3. Eine gesonderte Gebühr wird durch den Antrag gem. § 115 Abs. 2 S. 1 GWB nicht ausgelöst.*)

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VPRRS 2006, 0376
BestandssanierungBestandssanierung
Erhöhung der Wertgebühr wegen besonders hohem terminlichen Druck?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 VK LVwA 44/05

1. Bei einer Sachentscheidung ohne mündliche Verhandlung ist höchstens eine 1,8-fache Wertgebühr angemessen.*)

2. Im vorliegenden Fall rechtfertigt unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände ein besonders hoher terminlicher Druck im Kammerverfahren keine Erhöhung der Wertgebühr.*)

3. Eine gesonderte Gebühr wird durch den Antrag gem. § 115 Abs. 2 S. 1 GWB nicht ausgelöst.*)

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VPRRS 2006, 0374
BestandssanierungBestandssanierung
Höhere Gebühr für Bevollmächtigten wegen zeitlichem Druck?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.06.2006 - 1 VK LVwA 51/05

Grundsätzlich hat der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit der Anrufung der Vergabekammern in seine zeitlichen Planungen einzubeziehen. Kommt er dem nicht nach, so kann dieses selbst gewählte Los nicht dazu führen, dass die im Nachprüfungsverfahren unterliegende Gegenseite ein erhöhtes Kostenrisiko trägt. Dies gilt selbstverständlich auch für damit verbundene Risiken der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen.*)

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VPRRS 2006, 0341
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mindestanforderungen an Nebenangebote bindend!

VK Sachsen, Beschluss vom 25.07.2005 - 1/SVK/084-05

1. Hat der Auftraggeber für die Wertbarkeit von Nebenangeboten Mindestanforderungen festgelegt, muss er sich aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach § 97 Abs. 2 GWB daran halten. Dies gilt umso mehr, wenn der Auftraggeber selber in den Verdingungsunterlagen bestimmt hat, dass bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen (Hier Belagbreite und Gerüstgruppe bei Gerüstbauarbeiten) Nebenangebote nicht gewertet wird.*)

2. Die Entscheidung zur Verpflichtung eines Auftraggebers, einem bestimmten Bieter den Zuschlag zu erteilen, kann von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur ausnahmsweise getroffen werden. Dies ist aber der Fall, wenn unter Beachtung aller bestehenden Wertungsspielräume des Auftraggebers die Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bieter die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (so auch schon OLG Düsseldorf, B. v. 27.04.2005, Verg 10/05; 1. VK Sachsen, B. v. 04.11.2003, 1/SVK/042-03 und B. v. 24.04.2003, 1/SVK/031-03 und vom 13.05.2003, 1/SVK/038-03). Dies ist der Fall, wenn der Auftraggeber keine tauglichen Zuschlagskriterien nach §§ 97 Abs. 5 GWB, §10 a VOB/A angegeben hat und somit der Zuschlag dem preisgünstigsten, wertbaren Angebot gebührt.*)

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VPRRS 2006, 0314
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Öffentlicher Auftraggeber muss Zeiträume insgesamt einschätzen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2005 - VK-20/2005-Z

Ziel des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 115 Abs. 2 GWB kann es nicht sein, Vergabeentscheidungen der Entwicklung verwaltungsorganisatorischer Entscheidungsprozesse anzupassen. Es ist Sache des öffentlichen Auftraggebers für ein Beschaffungsvorhaben die Realisierungsvoraussetzungen insgesamt einzuschätzen und dabei auch die Zeiträume zu berücksichtigen, die für ein eventuelles vergaberechtliches Prüfungsverfahren benötigt werden. Vorliegend hat die Antragsgegnerin - wie sie im Übrigen selbst vorträgt - für das Vergabeverfahren von Anfang an äußerst knappe Fristen eingeplant.*)

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VPRRS 2006, 0308
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung

OLG Jena, Beschluss vom 26.06.2006 - 9 Verg 2/06

1. Der Wettbewerbsgrundsatz verpflichtet den Auftraggeber, vor Festlegung der Ausschreibungsbedingungen sich einen möglichst breiten Überblick über die in Betracht kommenden technischen Lösungen ("Verfahren" i.S.d. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A) zu verschaffen und einzelne Lösungswege nicht von vornherein auszublenden. Da die Vergabestelle den ihr hierbei eingeräumten Beurteilungsspielraum auszuschöpfen hat, hat sie zu prüfen und positiv festzustellen, warum eine durch die technischen Vorgaben des Leistungsverzeichnisses (auch nur inzident) ausgeschlossene Lösungsvariante zur Verwirklichung des Beschaffungszwecks nicht geeignet erscheint.*)

2. Die zur Wahrnehmung und Ausschöpfung des in § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A eröffneten Entscheidungsspielsraums erforderlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse sind in den Vergabeakten zu dokumentieren (§ 30 Nr. 1 VOB/A).*)

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VPRRS 2006, 0262
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Ausschluss bei Fehlen überflüssiger Erklärungen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.04.2006 - 2 VK 10/06

1. Die Auftraggeberin kann im Vergabeverfahren eine Beratung durch Sachverständige in Anspruch nehmen. Sie darf aber nicht alle Entscheidungen in dem Verfahren an den Berater delegieren und ihre Mitwirkung an dem Verfahren auf das "Abnicken" beschränken. Sie muss die Angebote prüfen und über eigenverantwortlich mögliche Ausschlussgründe und den Zuschlag entscheiden.*)

2. Der Auftraggeberin obliegen auch Sorgfaltspflichten einerseits den Bietern gegenüber, andererseits der öffentlichen Hand oder denen, die auf seine Dienstleistung angewiesen sind, keine Alternative haben und deshalb die geforderten Preise zahlen müssen. Ihr obliegt die Durchführung eines ordentlichen Vergabeverfahrens, das vor allem sichern soll, dass die geforderte Leistung zu einem möglichst günstigen Preis erbracht wird.*)

3. Die Forderung der Wiederholung der Produktbezeichnung eines vorgegebenen Leitproduktes, wenn dieses angeboten wird, hat keinen Informationswert und sollte deshalb auch den Ausschluss eines solchen Angebotes nicht rechtfertigen. Der Grundsatz der Klarheit des Angebotes kann konterkariert werden, wenn die Auftraggeberin Erklärungen fordert, die überflüssig und für die Wertung des Angebotes nicht erforderlich sind.*)

4. Müssen zehn von elf Bietern aufgrund der an der BGH-Rechtsprechung orientierten, hohen formalen Anforderungen des Auftraggebers ausgeschlossen werden, so muss dem Auftraggeber ein Ermessen offen bleiben, den Auftrag an den letzten verbleibenden, bei Angebotseröffnung an achter Stelle liegenden Bieter zu vergeben oder im Hinblick auf die Anforderungen des § 97 Abs. 5 GWB und des Haushaltsrechts die Ausschreibung aufzuheben.*)

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VPRRS 2006, 0256
BestandssanierungBestandssanierung
Honorar ein zulässiges und wettbewerbsgerechtes ergänzendes Kriterium

VK Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2005 - VK-6/2005-F

§ 16 Absatz 3 VOF konkretisiert den Grundsatz des transparenten Verfahrens auch für das Verhandlungsverfahren der VOF. Danach hat der Auftraggeber in der Aufgabenbeschreibung oder in der Bekanntmachung alle zur Anwendung vorgesehenen Auftragskriterien anzugeben, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung. Ergibt sich danach keine Differenzierung zwischen den Bewerbungen, die eine Auswahl willkürfrei und tragfähig macht, ist das Honorar ein zulässiges und wettbewerbsgerechtes ergänzendes Kriterium, wenn die Art und Weise der Einführung in den Wettbewerb die Chancengleichheit der Bewerber und die Transparenz des Wettbewerbs wahrt.*)

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VPRRS 2006, 0244
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtzeitige Rüge

VK Sachsen, Beschluss vom 21.03.2006 - 1/SVK/012-06

1. Zur Bestimmung des Merkmals der Unverzüglichkeit i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB ist auf § 121 Abs. 1 BGB zurückzugreifen. Danach ist das Merkmal der Unverzüglichkeit dann erfüllt, wenn ohne schuldhaftes Zögern gehandelt wird.

2. Die von der Rechtsprechung angenommene Frist von 2 Wochen stellt eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach- oder Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundlicher Hilfe erfordert.

3. Die Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung sicher nachweisbaren Vergabefehler ist nicht notwendig. Ausreichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

4. Werden in der Vergabebekanntmachung Angaben zu ausgeführten Referenzobjekte verlangt, können noch in Vollzug befindliche Referenzen keine Berücksichtigung finden.

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VPRRS 2006, 0155
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Besonders günstiges Angebot zulässig?

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 VK 62/05

1. Ein Aufklärungsgespräch zum Inhalt der Ausschreibung mit nur einem Bieter stellt keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar, wenn alle übrigen Bieter die Ausschreibung im Sinne des Auftraggebers verstanden haben.*)

2. Aus welchen besonderen Umständen ein Bieter eine Leistung preisgünstiger, auch unter den am Markt üblichen Beschaffungskosten anbieten kann, ist unerheblich und das Ergebnis des gewollten Wettbewerbs, solange das Angebot ernst gemeint ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit im Falle der Auftragserteilung wie angeboten, durchgeführt werden kann.*)

3. Werden vom Auftraggeber bestimmte Qualitätsanforderungen gestellt, kann er auch angebotene Produkte akzeptieren, die für die Zertifizierung erfolgreich geprüft, für die aber die Zertifikate zum Zeitpunkt des Angebotes noch nicht ausgestellt sind.*)

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VPRRS 2006, 0072
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Es müssen alle Wertungskriterien berücksichtigt werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.01.2006 - 21.VK-3194-42/05

1. Berücksichtigt die Vergabestelle bei der Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebots nicht alle bekannt gegebenen Wertungskriterien, so hat sie den Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 und 2 GWB nicht beachtet.*)

2. Die Vergabestelle hat gemäß § 30 VOB/A einen Vermerk zu fertigen, der die Begründung der einzelnen Entscheidungen ordnungsgemäß dokumentiert. Sinn dieser Bestimmung ist es, die Transparenz und die Überprüfbarkeit der im Rahmen der Wertung getroffenen Feststellungen und Entscheidungen herbeizuführen.*)

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VPRRS 2006, 0043
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten einer Partei

OLG München, Beschluss vom 23.01.2006 - Verg 22/05

Im Verfahren vor der Vergabekammer sind Verdienstausfall und Fahrtkosten für die Anreise einer Partei aus einer 250 km entfernten Stadt zur Wahrnehmung von Akteneinsicht in die Akten der Vergabestelle jedenfalls dann keine notwendigen Auslagen, wenn zugleich ein im Vergaberecht versierter Rechtsanwalt für die Partei Akteneinsicht nimmt, von dem nach den Umständen erwartet werden kann, dass er eigenständig die für die Vertretung des Mandanten nötigen bzw. hilfreichen Unterlagen ausfindig macht und kopiert.*)

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VPRRS 2006, 0020
BestandssanierungBestandssanierung
Bietergemeinschaft: Rüge eines einzelnen Mitglieds zulässig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.12.2005 - 1 VK LVwA 42/05

Ein Mitglied einer Planungs- bzw. Bietergemeinschaft kann ohne Bevollmächtigung aller Partner nicht wirksam eine Rüge erheben.*)

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0610
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auswahl im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs

VK Südbayern, Beschluss vom 23.11.2004 - 45-06/04

1. Ein Antrag auf Feststellung einer Rechtsverletzung ist zulässig, wenn der ursprüngliche Nachprüfungsantrag zulässig war, die Voraussetzungen des § 114 Abs.2 Satz 2 GWB gegeben sind und der Antragstellerin das Feststellungsinteresse zugestanden werden kann.*)

2. Das GWB sieht in § 114 Abs. 2 Satz 2 einen Feststellungsantrag für den Fall vor, dass sich das Nachprüfungsverfahren u. a. durch Erteilung des Zuschlages oder durch Aufhebung erledigt hat.*)

3. Für den Antrag der Antragstellerin, sie sei durch die Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung in ihren Rechten verletzt, ist dieser das Feststellungsinteresse zuzugestehen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Schadensersatzforderungen der Antragstellerin nicht ausgeschlossen werden können. Denn bereits mit dem Teilnahmeantrag und der Vorlage der für die Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde erforderlichen Unterlagen entsteht ein Sonderverhältnis zwischen Vergabestelle und Bewerber. Das begründet bei vorwerfbarer Verletzung der zumindest auch dem Schutz des Bewerbers dienenden Vergabevorschriften mögliche Schadensersatzansprüche.*)

4. Im Rahmen eines Nichtoffenen Verfahrens wählt der Auftraggeber anhand der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Nachweise (§ 8 a Nr. 2 VOB/A) unter den Bewerbern, die seinen Anforderungen bezüglich der Eignung entsprechen, diejenigen aus, die er zur Abgabe eines Angebotes auffordern will.*)

5. Die Prüfung nach § 8 a VOB/A erfolgt in zwei Schritten. Zunächst werden die geeigneten Bewerber von den ungeeigneten Bewerbern geschieden. In der zweiten Stufe wählt der Auftraggeber unter den verbliebenen, geeigneten Bewerbern diejenigen aus, die er dann zur Angebotsabgabe auffordert.

Für die Auswahl der Bieter im Nichtoffenen Verfahren sehen weder das Gesetz noch die Vergabebedingungen, hier der zweite Abschnitt der VOB/A, entsprechende Auswahlkriterien vor. Der vorgeschaltete öffentliche Teilnahmewettbewerb ist nicht Bestandteil des förmlichen Vergabeverfahrens, sondern dient vorrangig der Information des Auftraggebers über die Marktsituation. Die Bewerber, darunter auch die Antragstellerin, haben keinen subjektiven Anspruch auf Beteiligung an einem dem Teilnahmewettbewerb folgenden Nichtoffenen Verfahren. Selbst bei nachgewiesener grundsätzlicher Eignung kann ein Bewerber keinen Anspruch zur Angebotsabgabe herleiten. Die Vorschriften des § 8 bzw. § 8a VOB/A verpflichten einen Auftraggeber nämlich nicht, alle Bewerber, welche die verlangten Nachweise bezüglich ihrer Eignung vollständig beigebracht haben, zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Die Vorschrift lässt dem Auftraggeber im Gegenteil einen gewissen Beurteilungsspielraum bei seiner Auswahlentscheidung. Er hat dabei aber alles zu unterlassen, was zu einer Benachteiligung bzw. Diskriminierung bestimmter Bewerber führen könnte. Bei seiner Auswahlentscheidung hat der Auftraggeber darüber hinaus die Vorgaben des § 8 a Nr. 2 Satz 1 GWB, wonach mindestens 5 geeignete Bewerber aufzufordern sind, zu beachten.*)

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VPRRS 2005, 0598
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss wegen fehlender bzw. fehlerhafter Vertragsentwürfe

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 1 Verg 10/05

1. Fordert der Auftraggeber von den Bietern die Benennung inhaltlich vergleichbarer Referenzobjekte, kann eine Aufstellung über alle Aufträge eines Bieters z.B. seit dem Jahre 2000 nicht als taugliche Referenzliste anerkannt werden, wenn weder nähere Angaben zum Umfang des Auftrags noch zu den Auftraggebern enthalten sind und eine Verifizierung bzw. Nachfrage bei nahezu bei allen "Referenz"-Objekten ausgeschlossen ist.

2. Fordert der Auftraggeber die Vorlage des Entwurfs eines Forfaitierungsvertrages und legt der Bieter ein Formular für die Abtretung von Mietzinsforderungen zu Sicherungszwecken, also eine so genannte fiduziarische Abtretung bzw. Sicherungszession vor, ist die Forderung des Leistungsverzeichnisses nicht erfüllt. Das Angebot ist zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2005, 0560
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderter Vertragsentwurf fehlt: Ausschluss!

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.09.2005 - 1 Verg 10/05

1. Ein Unternehmen besitzt nicht schon dann Kenntnis i.S.v. § 107 Abs. 1 Satz 3 GWB von einer ggf. vergaberechtswidrigen Auswahl eines konkurrierenden Bewerbers als Bieter im Verhandlungsverfahren, wenn es nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes die Namen der ausgewählten Bieter erfährt und die Möglichkeit gehabt hätte, durch Einholung einer Auskunft beim Handelsregister bzw. bei einer Wirtschaftsauskunftei die Umstände zu ermitteln, auf die es seine spätere Rüge mangelnder Eignung dieses Bewerbers stützt.*)

2. Einem Bieter, der wegen unvollständiger Bewerbungsunterlagen bereits nicht am Verhandlungsverfahren hätte beteiligt werden dürfen und dessen Angebot im Verhandlungsverfahren bereits zwingend von der weiteren Wertung hätte ausgeschlossen werden müssen, fehlt es an einer Antragsbefugnis i.S.v. § 107 Abs. 2 GWB im Hinblick auf eine vermeintlich vergaberechtswidrige Wertung des Angebots eines konkurrierenden Bieters, weil ihm hieraus kein Schaden entstanden sein bzw. auch kein Schaden drohen kann.*)

3. Wird im Verhandlungsverfahren in einer Verhandlungsrunde von den Bietern die Abgabe eines Angebotes innerhalb einer fest bestimmten Frist und zugleich zwingend verlangt, mit dem Angebot eine bestimmte Erklärung bzw. eine Vertragsunterlage vorzulegen (hier: Vorlage des Entwurfes eines Forfaitierungsvertrages im Rahmen einer Ausschreibung eines Bauvorhabens mit privater Vorfinanzierung), so ist ein Angebot, welches einen solchen Vertragsentwurf nicht enthält, nach § 25 Nr. 7 i.V.m. Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A zwingend von der weiteren Verhandlung und Wertung auszuschließen.*)

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VPRRS 2005, 0491
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschränkende Eingrenzungserklärungen führen zum Ausschluss!

VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005 - VK 10/05

Eingrenzungserklärungen im Anschreiben, die geeignet sind, den Leistungsumfang zu beschränken, können zum Ausschluss führen.*)

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VPRRS 2005, 0458
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle trifft Wertungsentscheidung selbst!

OLG München, Beschluss vom 15.07.2005 - Verg 014/05

Der öffentliche Auftrageber hat die Wertungsentscheidung selbst zu treffen, er darf sie nicht einem Sachverständigen (Planungsbüro, Projektsteuerungsbüro) überlassen.*)

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VPRRS 2005, 0457
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle trifft Wertungsentscheidung selbst!

OLG München, Beschluss vom 15.07.2005 - Verg 14/05

Der öffentliche Auftrageber hat die Wertungsentscheidung selbst zu treffen, er darf sie nicht einem Sachverständigen (Planungsbüro, Projektsteuerungsbüro) überlassen.*)

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VPRRS 2005, 0171
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Nebenangebote: Keine Abweichung von verbindlichen Festlegungen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.02.2005 - 1 Verg 20/04

1. Nebenangebote dürfen nicht von verbindlichen Festlegungen des Leistungsverzeichnisses, die für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen gelten, abweichen. Deren Verbindlichkeit kann sich durch Auslegung der Verdingungsunterlagen oder aus allgemeinen Erwägungen ergeben.*)

2. Soweit die verbale Leistungsbeschreibung über eine wesentliche Eigenschaft eines zu liefernden Produkts keine ausreichend differenzierte Aussage trifft, ist im Zweifel auf die entsprechende Produkteigenschaft des Leitfabrikats zurückzugreifen.*)

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VPRRS 2005, 0022
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2004 - Verg 47/04

Die Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot liegt für den Fall vor, dass der öffentliche Auftraggeber bei gebührender Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen und (zum Beispiel) ein neues Vergabeverfahren hätte durchführen müssen.

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0387
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines Bieters wegen schwerer Verfehlungen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.07.2004 - 11 Verg 6/04

1. Zum Ausschluss eines Bieters wegen schwerer Verfehlungen bedarf es einer dokumentierten negativen Prognose, wonach die Verfehlungen für den zu vergebenden Auftrag erhebliche Zweifel an seiner Zuverlässigkeit begründen.

2. Fällt die Prognose positiv aus, erzeugt sie beim Bieter ein schutzwürdiges Vertrauen, das einem nachträglichen Ausschluss bei unveränderter Sachlage entgegensteht.

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VPRRS 2004, 0180
BestandssanierungBestandssanierung
Anfechtbarkeit der Kosten durch sofortige Beschwerde

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.03.2004 - 1 Verg 3/04

1. Die Entscheidung der Vergabekammer kann auch lediglich im Kostenpunkt im Wege einer (selbstständigen) sofortigen Beschwerde gemäß § 116 Abs.1 S.1 GWB angegriffen werden.

2. Auch auf Seiten der Vergabestelle besteht regelmäßig die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten. Ausnahmen hiervon sind nur dann anzunehmen, wenn im Einzelfall lediglich über einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen zu entscheiden ist.

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VPRRS 2004, 0161
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit von Wahlpositionen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2004 - Verg 7/04

1. Ein Bieter ist antragsbefugt, obwohl sein Angebot zwingend auszuschließen ist, wenn er die Aufhebung der Ausschreibung erstrebt.

2. Jedenfalls Wahlpositionen von einiger Bedeutung dürfen nur ausgeschrieben werden, wenn der Vergabestelle ein berechtigtes Interesse zur Seite steht.

3. Zur Gewährleistung eines transparenten Vergabeverfahrens muss die Vergabestelle dem Bieterkreis vorab die Kriterien bekannt geben, die für die Inanspruchnahme der ausgeschriebenen Wahlpositionen maßgebend sein sollen.

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0669
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachholung einer unvollständigen Eignungsprüfung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - Verg 34/03

1. Die Vergabestelle muss sich - aktenkundig dokumentiert - mit der Frage der personellen Leistungsfähigkeit im Einzelnen auseinandersetzen.

2. Die nachgeholte Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Bieters kann sogleich einer Überprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen unterzogen werden.

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VPRRS 2003, 0641
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Muss Gewichtung der Eignungskriterien angegeben werden?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 43/03

1. Eine vorherige Bekanntgabe der Reihenfolge und Gewichtung der Eignungskriterien wird in einem VOF-Verfahren nicht gefordert.

2. Lediglich bei den Auftrags- und Zuschlagskriterien soll der Auftraggeber gemäß § 16 Abs. 3 VOF die Reihenfolge und Gewichtung angeben. Allerdings ist auch diese Vorgabe nicht verbindlich; Verstöße hiergegen bleiben folgenlos.

3. § 16 Abs. 3 ist nicht auf die Eignungskriterien zu übertragen.

4. Die Rechtslage ist - vom Vorstehenden abweichend - nur anders zu beurteilen, wenn der öffentliche Auftraggeber bereits vor der Vergabebekanntmachung Regeln für die Gewichtung der an die Eignungsprüfung anzulegenden Auswahlkriterien aufgestellt hat. In einem solchen Fall müssen - und zwar aus Gründen der Gleichbehandlung der Bewerber und der Transparenz des Vergabeverfahrens - in der Vergabebekanntmachung nicht nur die Kriterien als solche, sondern es muss auch die bei der Auswahl vorgesehene Gewichtung der Kriterien mitgeteilt werden.

5. Der Grundsatz, wonach der Auftraggeber ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht berücksichtigen darf, gilt nur für die Phase der abschließenden Angebots- oder Zuschlagswertung. Dagegen ist in der Phase der Bewertung der Eignung der Bieter eine Abstufung zulässig.

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VPRRS 2003, 0619
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Funktionale Leistungsbeschreibung: Notwendiger Inhalt des Angebotes

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2003 - Verg W 4/03

Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung ist der Bieter nicht verpflichtet, ohne besondere Aufforderung in den Vergabeunterlagen dem Angebot eine eigene Entwurfsplanung beizufügen.

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VPRRS 2003, 0618
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erklärung zu Art und Umfang des geplanten Nachunternehmereinsatzes

BayObLG, Beschluss vom 25.09.2003 - Verg 14/03

1. Es bleibt offen, ob das Angebot eines optionalen Nachunternehmereinsatzes grundsätzlich gewertet werden kann.*)

2. Wird im Angebot für einzelne Leistungsbereiche ein Nachunternehmereinsatz bis zu 30 % des Gesamtauftragswertes erklärt, stellt diese Angabe wegen der fehlenden konkreten Zuordnung keine vollständige Erklärung zu Art und Umfang des geplanten Nachunternehmereinsatzes dar.*)