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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bewachungsleistungen

121 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2017

VPRRS 2017, 0348
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Auftraggeber kann Zahlung des Mindestlohns vorgeben!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.2017 - 1 VK 29/17

1. Der Auftraggeber kann den Bietern kalkulatorische Vorgaben machen. Die Kalkulation ist aber die alleinige Aufgabe der Bieter.

2. Es besteht keine Verpflichtung der Vergabestelle, den Bietern den (noch nicht) für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohn im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg kalkulatorisch vorzugeben.

3. Ist ein Bieter aus Gründen, die nicht ihren Ursprung im Vergaberecht haben (hier: Tarifvorgaben in Baden-Württemberg), gezwungen, in einer Position einen höheren Preis als Mitbewerber angeben zu müssen, führt dies nicht zu einer vergaberechtlichen Ungleichbehandlung.

4. Unternehmen ohne Betriebsstruktur in Baden-Württemberg dürfen (selbst bei Allgemeinverbindlichkeit) ihre Beschäftigten nach den gesetzlichen und nicht nach dem tariflichen Mindestlohn bezahlen und dies ihrer Kalkulation zu Grunde legen.

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VPRRS 2017, 0339
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Geforderter Mindestjahresumsatz ist zu begründen!

OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2017 - 2 Verg 2/17

1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der geforderte Mindestjahresumsatz bei Dienstleistungsaufträgen mit unbestimmter Laufzeit nicht doppelt, sondern um ein Vielfaches so hoch ist wie der jährliche Auftragswert.

2. Die Forderung eines Mindestjahresumsatzes in Höhe des doppelten Auftragswerts ist nach § 8 Abs. 1 Satz 1 VgV entsprechend zu begründen und zu dokumentieren.

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VPRRS 2017, 0338
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Wann liegt ein "Übergang von Unternehmen [oder] Betrieben" vor?

EuGH, Urteil vom 19.10.2017 - Rs. C-200/16

1. Art. 1 Abs. 1 a der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass ein Fall, in dem ein Auftraggeber einen Vertrag mit einem Unternehmen zur Erbringung von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in seinen Anlagen gekündigt und anschließend für die Ausführung dieser Dienstleistung einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen geschlossen hat, das eine Übernahme der Arbeitnehmer des ersten Unternehmens ablehnt, dann unter den Begriff "Übergang von Unternehmen [oder] Betrieben" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 a dieser Richtlinie fällt, wenn die für die Ausführung dieser Dienstleistung unabdingbare Ausrüstung vom zweiten Unternehmen übernommen wurde.*)

2. Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23 ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der der Verlust eines Kunden seitens eines Wirtschaftsteilnehmers mit der Vergabe der Dienstleistung an einen anderen Wirtschaftsteilnehmer nicht unter den Begriff "Übergang von Unternehmen [oder] Betrieben" im Sinne dieses Art. 1 Abs. 1 fällt.*)

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VPRRS 2017, 0296
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Selbstreinigungsmaßnahmen müssen umfassend nachgewiesen werden!

VK Thüringen, Beschluss vom 12.07.2017 - 250-4003-5533/2017-E-016-EF

1. Ein erklärter Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ist unwiderruflich.

2. Zeigt ein Auftragnehmer (hier: bei Bewachungsleistungen) der Vergabestelle nicht an, dass er nachträglich einen Nachunternehmer einschaltet oder den Nachunternehmer wechselt, erfüllt er seinen öffentlichen Auftrag mangelhaft. Ein wiederholt auftretender unberechtigter Nachunternehmereinsatz ist eine mangelhafte Erfüllung einer wesentlichen Leistung, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.

3. Möchte ein Unternehmen sich auf eine Selbstreinigung berufen, genügen pauschale Behauptungen nicht. Vielmehr hat eine konkrete Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen zu erfolgen, z. B. durch Schriftstücke aller Art oder Erklärungen Dritter. Bei durchgeführten organisatorischen Maßnahmen, wie Mitarbeiterschulungen, sind der Gegenstand der Maßnahme, der Teilnehmerkreis und der zeitliche Umfang zu dokumentieren.

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VPRRS 2017, 0394
DienstleistungenDienstleistungen
§ 34a GewO ist keine vergaberechtliche Vorschrift!

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

1. Der öffentliche Auftraggeber muss die Eignungskriterien zusammen mit den geforderten Nachweisen den potentiellen Bietern im Voraus bekannt geben. Bei der Eignungsprüfung hat er alle bekannt gemachten Eignungskriterien, aber auch nur diese zu prüfen.

2. Bekanntgeben heißt, dass der Auftraggeber die einzelnen Eignungskriterien und die Mittel zu deren Nachweis ausdrücklich zu bezeichnen hat. Das Mitteilungsmedium ist im Regelfall die Auftragsbekanntmachung.

3. Es genügt, wenn der Bieter erst zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche Genehmigung verfügt.

4. Allein durch den Verstoß gegen die Informations- und Wartepflichten werden die Chancen auf den Zuschlag nicht in jedem Fall vereitelt. Ist das Vergabeverfahren im Übrigen fehlerfrei durchgeführt worden, droht dem nicht berücksichtigten Bieter durch die fehlerhafte Information oder einen Zuschlag vor Ablauf der Wartefrist noch kein Schaden. In einer solchen Situation kann die Antragsbefugnis nur bejaht werden, wenn zusätzlich - über den behaupteten Verstoß gegen § 134 Abs. 1 GWB hinaus - eine weitergehende Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen geltend gemacht wird, der die Chancen auf die Zuschlagserteilung verschlechtert haben könnte.

5. Die im gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren nach § 34a GewO zu klärende und grundsätzlich der Entscheidung der Genehmigungsbehörden vorbehaltene Frage, ob die ausgeschriebenen Empfangsdienstleistungen dem erlaubnispflichtigen Sicherungsgewerbe zuzuordnen sind, liegt grundsätzlich außerhalb des vergaberechtlichen Überprüfungsrahmens der Nachprüfungsinstanzen, sofern kein unmittelbarer Bezug zu einer vergaberechtlichen Vorschrift hergestellt werden kann, die dem Schutz der Bieter, Bewerber und Interessenten eines Vergabeverfahrens zu dienen bestimmt ist.

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VPRRS 2017, 0172
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Mit Vorgabe zum Tariflohn kann sozialer Standard aufgestellt werden!

VK Bund, Beschluss vom 03.05.2017 - VK 2-38/17

1. Kalkulationsvorgaben in Bezug auf Tariflohnvorgaben durch den öffentlichen Auftraggeber sind im Ausgangspunkt vergaberechtlich zugelassen.

2. Mit Vorgaben zum Tariflohn kann der Auftraggeber nicht nur Kalkulationsvorgaben machen, sondern auch einen sozialen Standard aufstellen.

3. Stellt die Vorgabe der Tariflohnorientierung einen nicht auf materielle Eigenschaften der Leistung bezogenen Aspekt der Leistungsbeschreibung dar, weicht ein Angebot, das die Tariflohnorientierung nicht einhält, von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab und ist zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2017, 0114
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Ungewöhnlich niedrigen Preisen ist konkret nachzugehen!

VK Thüringen, Beschluss vom 08.03.2017 - 250-4003-1772/2017-N-005-G

1. Hat ein ungewöhnlich niedriges Angebot eine Differenz von mehr als 10% zum nächsthöheren Angebot, obliegt es dem Auftraggeber, durch gezielte positions- bzw. titelbezogene Anfragen, dem Bieter die Gelegenheit zur Aufklärung dieser Positionen zu geben.

2. Eine lediglich pauschale Aufforderung zur Erklärung der Kalkulation (hier: Stundenverrechnungssatz und kalkulierte Zuschläge) genügt nicht den Erfordernissen einer sachgerechten Aufklärung.

3. Ohne konkrete Anfragen ist der Bieter, der sein Angebot unter Ausnutzung der ihm zustehenden Kalkulationsfreiheit erstellt hat, nicht in der Lage, die betreffenden Positionen oder Titel zu erkennen und entsprechende Erklärungen abzugeben.

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VPRRS 2017, 0029
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Kalkulationsvorgabe nicht eingehalten: Angebot unvollständig!

VK Hessen, Beschluss vom 17.08.2016 - 69d-VK-07/2016

1. Bei der Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes kommt es auf die übliche Sorgfalt und üblichen Kenntnisse eines durchschnittlichen Bieters an, mittels derer Tatsachen in Vergabeunterlagen von diesem ohne anwaltlichen Rat als Verstoß gegen Bestimmungen des Vergabeverfahrens erkannt werden können. Hinzu treten muss bei ihm das Bewusstsein, dass hieraus in rechtlicher Hinsicht ein Vergabeverstoß resultieren könnte. Ist der Bieter ein Unter-nehmen, sind bei innerbetrieblicher Arbeitsteilung etwaige unterschiedliche Kenntnisstände von Mitarbeitern ohne Belang.*)

2. Ein unvollständiges Angebot gemäß § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A liegt vor, wenn darin bei einer Erklärung über die Kalkulation der Kosten eine geforderte Einzelposition nicht ausgewiesen wurde.*)

3. Der Auftraggeber darf ein unvollständiges Angebot nicht ausschließen, so-lange er sein Ermessen, ob er eine fehlende Erklärung nachfordert, nicht aus-geübt hat.*)

4. Bei der Beurteilung der Unwesentlichkeit i.S.v. § 19 EG Abs. 2 Satz 2, 2. Halb-satz VOL/A kommt es nicht darauf an, ob das Ergänzen der fehlenden Preis-angabe die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändert oder nicht. Gerät weder der Wettbewerb noch die Eindeutigkeit bzw. Vergleichbarkeit des Angebotes in Gefahr, so besteht kein Anlass, solche Angebote von vor-herein zwingend auszuschließen.*)

5. Der Umfang der Nachforderungsmöglichkeit i.S.v. § 19 EG Abs. 2 VOL/A ist wesentlich weitreichender als die Aufklärungsmöglichkeit des § 18 Satz 1 VOL/A.*)

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VPRRS 2017, 0054
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Rüge vor Fristaufblauf zur Angebotsabgabe ist rechtzeitig!

VK Hessen, Beschluss vom 20.07.2016 - 69d-VK-21/2016

1. Eine Rüge ist auch dann rechtzeitig, wenn sie kurz vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe erfolgt ist.*)

2. Zu Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung.*)

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Online seit 2016

VPRRS 2016, 0458
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Tariftreueverpflichtung ist zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung!

VK Westfalen, Beschluss vom 22.04.2016 - VK 2-14/16

1. Die Tariftreueverpflichtung ist nach ständiger Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und anderer Obergerichte "eine zusätzliche Bedingung (Anforderung) an die Auftragsausführung" im Sinne von § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB a.F. (Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG i.V.m. Erwägungsgrund 33) (OLG Düsseldorf zuletzt in der Entscheidung vom 15.07.2015 - Verg 11/15, VPR 2016, 7).*)

2. Die Einstufung einer Tätigkeit in die Kategorien des Tarifvertrages ist Teil der Kalkulation und damit der Kalkulationsfreiheit des Bieters zugeordnet. Der Bieter trägt das Risiko einer arbeitsrechtlich fehlerhaften Einordnung. Ob diese Einstufung arbeitsrechtlich korrekt ist, obliegt nicht (mehr) der Überprüfung durch die Vergabestelle oder die Vergabekammer. Hierzu hat der Gesetzgeber entschieden, einen eigenen Weg vorzugeben, nämlich den über die Vollzugsprüfung durch die Prüfbehörde nach § 15 TVgG NRW. Für die Entscheidung der Vergabestelle ist es daher allein ausreichend, dass der Bieter sich verpflichtet, die tarifgerechte Entlohnung zu zahlen (vgl. dazu auch VK Münster, Beschluss vom 27.10.2015 - VK 1-28/15, VPR 2016, 120).*)

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VPRRS 2016, 0435
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Antworten auf Bieteranfragen sind allen Bietern mitzuteilen!

VK Sachsen, Beschluss vom 24.08.2016 - 1/SVK/017-16

1. Der Grundsatz der Gleichbehandlung erfordert, dass ein öffentlicher Auftraggeber grundsätzlich jede Auskunft, die er einem anfragenden Bieter gibt, auch allen anderen Bietern erteilt. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Auftraggeber gegen das Gebot der Gleichbehandlung und Chancengleichheit aller Bieter verstößt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine zusätzliche Auskunft handelt. Der Begriff der zusätzlichen Auskunft ist dabei weit auszulegen.*)

2. Ein Auftraggeber kann allenfalls im Einzelfall eine Bieterfrage individuell beantworten, wenn sie offensichtlich ein individuelles Missverständnis des Bieters betrifft und die allseitige Beantwortung der Frage Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verletzen oder die Identität des Bieters preisgeben würde.*)

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VPRRS 2016, 0423
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Kalkulationsvorgabe nicht eingehalten: Angebot unvollständig!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.10.2016 - 11 Verg 13/16

1. Der Ausschluss wegen fehlender oder unvollständiger Angaben erstreckt sich über den Wortlaut des § 19 EG Abs. 3 a VOL/A 2009 hinaus auch auf Preisangaben und Kalkulationsvorgaben. Dabei liegen unvollständige Angaben auch dann vor, wenn eine Preisangabe eingetragen wurde, diese jedoch nicht auf der vorgegebenen Kalkulationsgrundlage beruht.

2. Der Nachweis der Unvollständigkeit eines Angebots ist dabei grundsätzlich vom Auftraggeber zu führen. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Preisangaben vollständig und zutreffend sind.

3. Gelingt es dem Auftraggeber, den Nachweis der Unvollständigkeit zu führen, obliegt es dem Bieter, dies durch Gegenbeweis zu entkräften. Ihn trifft insoweit eine sekundäre Darlegungslast.

4. Trägt ein Verfahrensbeteiligter entgegen der ihm obliegenden Verfahrensförderungspflicht aus § 113 Abs. 2 GWB a.F. derart spät zur Sache vor, dass den anderen Beteiligten bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die die Entscheidung ergeht, eine Erwiderung unter zumutbaren Bedingungen nicht mehr möglich ist, so ist dieses Vorbringen nicht berücksichtigungsfähig.

5. Eine bereits im Nachprüfungsverfahren verspätete Rüge erlangt auch im Beschwerdeverfahren keine Bedeutung.




VPRRS 2016, 0413
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Berechnungsmethode nicht offen gelegt: Wertung muss wiederholt werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 16.08.2016 - VK 1-29/16

1. Die Vorgaben für die "Bewertung" der Angebote muss ein Auftraggeber offenlegen. Er kann seine Bewertungsmethode nicht nach Erhalt der Angebote einfach ändern.*)

2. Die Eignung der Bieter kann erneut geprüft werden, wenn der zu Grunde gelegte Sachverhalt unvollständig war und nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Die erneute Beurteilungsentscheidung kann von der Vergabekammer sogleich im Nachprüfungsverfahren überprüft werden.*)

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VPRRS 2016, 0409
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Vorwurf nicht nachweisbar: Kein Eignungsausschluss!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.04.2016 - 1 VK 3/16

1. Die Eignungsprüfung dient dazu, die Bieter zu ermitteln, die zur Erbringung der konkret nachgefragten Leistung nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit generell in Betracht kommen und die unzureichend qualifizierten Unternehmen auszusortieren.

2. Neben den in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweisen, anhand derer der Auftraggeber die entsprechende Prüfung durchführen will, dürfen auch eigene Erfahrungen mit den Bietern aus der Vergangenheit in die Prognoseentscheidung einbezogen werden.

3. Ein Bieter kann nicht aufgrund des Hinweises "Ein Bewohner hat den Wachdienst beschuldigt, dass er für diesen Schulden eintreiben sollte." als ungeeignet ausgeschlossen werden, wenn sich diese Aussage nicht beweisen ließ.

4. Zwar hat der Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkt überprüfbar ist. Dieser ist jedoch überschritten, wenn ein unzutreffender, nicht hinreichend ermittelter oder überprüfter Sachverhalt zugrunde gelegt wird oder sachwidrige Erwägungen einbezogen werden.

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VPRRS 2016, 0264
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Angaben zur Preiskalkulation unklar: Aufklärung vor Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2016 - Verg 50/15

1. Formblätter, die zu dem Zweck abgefordert worden sind, bei der Auskömmlichkeitsprüfung des Preises und/oder bei der Beurteilung eventueller späterer Nachträge herangezogen zu werden, beinhalten keine Kalkulationsvorgaben, sondern sind als Kalkulationsabfragen zu bewerten.

2. Der Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel jedenfalls wegen widersprüchlicher oder unvollständiger Angaben (Erklärungen oder Nachweise) an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres aus der Wertung nehmen, ohne dem vom Ausschluss bedrohten Bieter zuvor zu einer Aufklärung aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, die Widersprüche oder Unvollständigkeiten nachvollziehbar auszuräumen.

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VPRRS 2016, 0027
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
E-Mail zugegangen? Auftraggeber muss beim Bieter nachfragen!

VK Bund, Beschluss vom 18.08.2015 - VK 2-43/15

1. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann gegen § 1 GWB verstoßen, wenn sie eine spürbare Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Die Bietergemeinschaft muss daher darlegen, dass ihre Bildung nicht gegen § 1 GWB verstößt. Derartige Angaben muss sie allerdings erst auf eine entsprechende Anforderung des Auftraggebers machen.

2. Steht ein geforderter Eignungsnachweis (hier: die Vorlage einer Erlaubnis im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes [AÜG]) in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand (hier: Sicherheitsdienstleistungen), leidet das Vergabeverfahren an einem gravierenden Mangel (im Anschluss an OLG Düsseldorf, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2015 - Verg 37/15, VPR 2015, 270 = IBRRS 2015, 2444).

3. Tritt der Erklärungsempfänger im Rechtsverkehr mit seiner E-Mail-Adresse auf, gehen ihm Mitteilung zu, wenn sie in seiner Mailbox oder der seines Providers abrufbar gespeichert sind.

4. Die Beweislast für den Zugang einer E-Mail trägt derjenige, der sich hierauf beruft. Eine Eingangs- oder Lesebestätigung kann dabei einen Anscheinsbeweis begründen.

5. Hat der Auftraggeber Anhaltspunkte dafür, dass einem Bieter eine E-Mail nicht zugegangen ist, muss er sich nach dem Verbleib der Nachricht beim Bieter erkundigen.




VPRRS 2016, 0012
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Beurteilungsmaßstab für Bewertungsmatrix ist vorab bekannt zu geben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2015 - VgK-39/2015

1. Der Auftraggeber darf der Wertung der Angebote nur solche Kriterien zu Grunde legen, die er in der angewendeten Form den Bietern zuvor mitgeteilt hat.

2. Der Auftraggeber hat den Bietern offenzulegen, nach welchen die Kriterien die Punkte der Bewertungsmatrix vergeben werden. Wird ein solcher Beurteilungsmaßstab für die Bewertungsmatrix erst erstellt, nachdem alle Angebote vorliegen, ist das vergaberechtswidrig.

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Online seit 2015

VPRRS 2015, 0412
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Welche Anforderungen bestehen an Konzeptbewertung und Verfahrensdokumentation?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2015 - 1 VK 21/15

1. Auftraggeber besitzen bei der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien einen Wertungsspielraum. Es ist weder Aufgabe der Nachprüfungsinstanz, noch ist es zulässig, eine eigene Wertung anstelle der Wertung des Auftraggebers zu setzen. Allen Wertungen ist eine subjektive Komponente immanent, die keiner Überprüfung zugänglich ist.

2. Auftraggeber müssen den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum mit nachvollziehbaren Erwägungen ausfüllen. Die getroffenen Erwägungen bei der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien sind ausreichend zu dokumentieren.

3. Sieht ein Auftraggeber sog. "objektive Kriterien", die keine Zuschlagskriterien darstellen, für die Angebotswertung vor, müssen diese ebenfalls zwingend Berücksichtigung finden und deren Anwendung entsprechend dokumentiert werden.

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VPRRS 2015, 0410
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Anforderungen an die Kalkulation muss auch Tarifrecht umfassen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.10.2015 - 3 VK LSA 63/15

1. Um die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, ist es unerlässlich, dass die Leistungsbeschreibung auch alle für die Bestimmung des Leistungsumfangs zum Zwecke der Kalkulation wesentlichen Umstände erkennen lässt, weil nur dann eine Beschreibung vorliegt, die von allen Bietern im gleichen Sinne verstanden wird und miteinander vergleichbare Angebote in preislicher Hinsicht erwarten lässt.

2. Die Leistungsbeschreibung darf im Interesse vergleichbarer Ergebnisse keinen Bieter im Unklaren lassen, welche Leistung er in welcher Form und zu welchen Bedingungen anbieten soll. Sie soll auch den Vergabegegenstand umfassend beschreiben, ohne dass Restbereiche verbleiben, für die die Leistungspflichten nicht klar definiert sind.

3. Der Auftraggeber verstößt gegen das das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung, wenn er die Anforderungen betreffend der Kalkulationsgrundlage zur Ermittlung des Gesamtpreises nicht unter Einhaltung geltender tarifrechtlicher Regelungen für Sicherheitsdienstleistungen bestimmt.

4. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) sind zum Vertragsgegenstand zu machen. Der öffentliche Auftraggeber hat kein Wahlrecht, ob er die VOL/B für die Ausführung von Leistungen oder andere Bedingungen verwenden möchte.

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VPRRS 2015, 0379
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Bieter zahlt keinen Tariflohn: Angebot ist auszuschließen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.10.2015 - 1 VK LSA 12/15

1. Die Sozialkostenzuschläge sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bezogen auf den Bruttolohn (Fertigungslohn sowie Soziallohn) anzusetzen. Die Nichteinhaltung der geforderten tarifrechtlichen Vergütung muss folgerichtig einen Angebotsausschluss nach sich ziehen.*)

2. Fordert der Auftraggeber als Mindestbedingung, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen einschließlich Qualifikation anzugeben sind, muss der Bieter zumindest den Zugriff auf diese Personen haben.*)

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VPRRS 2015, 0353
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Unvorhersehbarer Anstieg von Asylbewerbern: Beschränkte Ausschreibung zulässig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.09.2015 - 3 VK LSA 60/15

1. Bei einer Beschränkten Ausschreibung ist die Eignung der Bieter vor der Aufforderung zur Antragsabgabe zu prüfen.

2. Ein unvorhersehbarer Anstieg von unterzubringenden Asylbewerbern rechtfertigt es, die Erbringung von Bewachungsleistungen im Wege der Beschränkten Ausschreibung zu vergeben.

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VPRRS 2015, 0302
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes sind einzuhalten!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2014 - Verg 33/13

Der Auftraggeber kann als Nachweis der Eignung von Bietern eine Eigenerklärung verlangen, in der der Bieter erklärt, gesetzestreu zu handeln und die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten.

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VPRRS 2015, 0301
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Nicht-mittelständisches Unternehmen kann sich auf Gebot der Fachlosbildung berufen!

VK Bund, Beschluss vom 17.08.2015 - VK 2-35/15

1. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art oder Fachgebiet zu vergeben sind; mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

2. Eine Gesamtvergabe kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber die widerstreitenden Interessen umfassend abzuwägen.

3. Für die Feststellung, ob die betreffende Leistung ein Fachlos darstellt, ist insbesondere von Belang, ob sich für die spezielle Leistung ein eigener Anbietermarkt mit spezialisierten Fachunternehmen herausgebildet hat. Die Beurteilung ist dabei nicht statisch anzustellen, sondern muss die aktuellen Marktverhältnisse in den Blick nehmen.

4. Auch ein nicht-mittelständisches Unternehmen kann sich auf das Gebot der Fachlosbildung berufen.




VPRRS 2015, 0267
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Schwellenwert erreicht? Maßgeblich ist die Kostenschätzung!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.05.2015 - 1 VK LSA 7/15

Entscheidend für die Frage der Zuständigkeit ist die Kostenschätzung des öffentlichen Auftraggebers. Dabei ist unerheblich, dass die Benennung der optionalen Verlängerung des Leistungszeitraums um ein weiteres Jahr auf einem redaktionellen Versehen beruhe, da sich diese Option durchgängig durch alle Vergabeunterlagen zieht.*)

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VPRRS 2015, 0264
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Keine vorzeitige Zuschlagserteilung bei fehlerhafter Ausschreibung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2015 - Verg 37/15

1. Steht ein geforderter Eignungsnachweis (hier: die Vorlage einer Erlaubnis im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes [AÜG]) in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand (hier: Sicherheitsdienstleistungen), leidet das Vergabeverfahren an einem gravierenden Mangel.

2. Die unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien verstößt ebenfalls gegen Vergaberecht.

3. Leidet das Vergabeverfahren unter erheblichen Mängeln, kommt die Gestattung einer vorzeitigen Zuschlagserteilung nicht in Betracht.

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VPRRS 2015, 0151
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Vorabinformationsschreiben stellt keinen Zuschlag dar!

VK Westfalen, Beschluss vom 12.03.2015 - VK 1-5/15

1. Das Vorabinformationsschreiben, mit welchem dem obsiegenden Bieter in Anlehnung an § 101a GWB mitgeteilt wird, dass die Vergabestelle "nach dem derzeitigen Stand des Vergabeverfahrens beabsichtigt sein Angebot anzunehmen", stellt keinen Zuschlag dar.*)

2. Das Angebot der Beigeladenen wurde durch die hier von der Antragsgegnerin vor Einleitung der Nachprüfung vorgenommenen Auskömmlichkeitsprüfung lediglich aufgeklärt, nicht aber inhaltlich verändert. Die Aufklärung gemäß § 18 EG VOL/A darf nicht zu einer Veränderung oder Nachbesserung des ursprünglichen Angebots führen.*)

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VPRRS 2015, 0135
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Wann ist die Forderung nach verdachtsunabhängigen Drogenscreenings zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 12.02.2015 - Z3-3-3194-1-58-12/14

1. Die Definitionsmacht des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes und der Modalitäten der Auftragsdurchführung ist nicht schrankenlos. Sie wird begrenzt durch die Verpflichtung, den vergaberechtlichen Grundsätzen des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen.*)

2. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.*)

3. Die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers bzgl. des Auftragsgegenstands und der Modalitäten der Auftragsdurchführung werden durch die Grundrechte Dritter begrenzt.*)

4. Eine Verpflichtung der Bieter, in arbeitsrechtlich unzulässiger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern oder Bewerbern einzugreifen, die beim Bieter für die ausgeschriebene Dienstleistung vorgesehen sind, kann durch den öffentlichen Auftraggeber nicht begründet werden.*)

5. Verdachtsunabhängige Drogenscreenings von Bewerbern sind nur dann zulässig, wenn sich aus den Besonderheiten des zu begründenden Arbeitsverhältnisses ergibt, dass die Arbeitsausübung durch unter Drogeneinfluss stehende Arbeitnehmer aus wichtigen Gründen verhindert werden muss.*)

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Online seit 2014

VPRRS 2014, 0563
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Sicherheitsdienstleistung bei Großveranstaltung: Vorzeitige Zuschlagserteilung!

VK Hessen, Beschluss vom 24.02.2014 - 69d-VK-05/2014

1. Bei Großveranstaltungen mit erheblicher Breitenwirkung ist im Rahmen der Interessenabwägung gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB dem Interesse der Allgemeinheit an einem sicheren und geordneten Ablauf der Veranstaltung Vorrang gegenüber dem Antragstellerinteresse, auf die Erteilung des Auftrags bis zum Ende des Nachprüfungsverfahrens zuzuwarten, einzuräumen, wenn das Allgemeininteresse durch verzögerte Zuschlagserteilung erheblich beeinträchtigt werden würde. Je größer eine Veranstaltung ist, umso komplexer sind Bedarf und Anforderungen an Sicherheit und Ordnung; dies benötigt nach allgemeiner Lebenserfahrung einen entsprechenden Zeitaufwand bei Planung, Vorbereitung und Organisation im Vorfeld der Veranstaltung.*)

2. Bei der nach § 115 Abs. 2 Satz 3 GWB gebotenen Berücksichtigung der Aussicht des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, stellen dessen Platzierung und Chance auf Zuschlagserteilung ein wichtiges Indiz dar.*)

3. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags dürfen Gegenstand der Interessenabwägung sein (§ 115 Abs. 2 Satz 4 GWB). Sollten sie berücksichtigt werden, sind sie ein wichtiges Indiz für die Entscheidung über den Antrag gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB.*)

4. Angaben von Wirtschaftsauskunfteien zur Bonität und zum Krediturteil stellen Werturteile dar. Eine von der Wirtschaftsauskunftei angegebene „sehr schwache Bonität“ führt nicht an sich zur Verneinung der Eignung; insbesondere ist aufgrund dieser Einschätzung nicht zwingend zu erwarten, dass der Bewerber die Leistung nicht erfüllen und den Auftrag nicht einwandfrei ausführen wird.*)

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VPRRS 2014, 0304
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Bundeswehrliegenschaft: Bewachungsleistungen dürfen übergangsweise vergeben werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.01.2014 - Verg 3/14

Bedürfen Liegenschaften der Bundeswehr der kontinuierlichen Bewachung, kann der Auftraggeber die Bewachungsleistungen übergangsweise (hier: für eine Übergangszeit von etwa zwei Monaten) vergeben, damit erst gar nicht die Gefahr von Bewachungslücken auftreten kann.

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VPRRS 2014, 0484
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Sind Vergabeunterlagen urheberrrechtlich geschützt?

LG Köln, Beschluss vom 31.07.2014 - 14 O 193/14

Das Dienstleistungsangebot einer speziell entwickelten "Sicherheitsarchitektur" für Bewachungsleistungen und die dafür verwendeten Kalkulationsgrundlagen genießen keinen Urheberrechtsschutz. Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung können jedoch ein schutzfähiges Sprachwerk darstellen.

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VPRRS 2014, 0455
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Bieter hat unqualifizierte Mitarbeiter entlassen: Kein Ausschluss wegen mangelnder Eignung!

VK Bund, Beschluss vom 25.03.2014 - VK 1-16/14

1. Verstöße gegen die im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Auftrag geltenden Vorschriften können die Zuverlässigkeit und Gesetzestreue eines Bieters, also seine Eignung in Frage stellen. Bei festgestellten schweren Verfehlungen kann ein Bieter mangels Eignung ausgeschlossen werden.

2. Bei der Prüfung der Eignung eines Bieters können nicht nur aktuelle Erkenntnisse aus dem laufenden Vergabeverfahren, sondern auch dessen Verhalten bei früheren Aufträgen berücksichtigt werden.

3. Hat ein Bieter alles getan, um festgestellte Rechtsverstöße zu beenden und geeignete Vorsorge getroffen, um künftige Verfehlungen zu vermeiden, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Auftraggeber den Bieter für geeignet hält.

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VPRRS 2014, 0433
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Angabe des CPV-Codes sollte zum Auftrag passen, muss es aber nicht!

VK Bund, Beschluss vom 05.03.2014 - VK 1-8/14

1. Eine Bekanntmachung im Anwendungsbereich der VSVgV muss bei Dienstleistungsaufträgen Angaben zur "Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung" und zur "CPV-Referenznummer" enthalten. Der öffentliche Auftraggeber muss den betreffenden Auftrag daher durch eine CPV-Nummer und zusätzlich mithilfe einer verbalen Beschreibung kategorisieren.

2. Der öffentliche Auftraggeber "muss" nicht den genau zutreffenden CPV-Code verwenden, er sollte lediglich einen "möglichst genauen" Code finden. Anbieter von Bewachungsdienstleistungen haben deshalb keinen Anspruch darauf, dass ein öffentlicher Auftraggeber in der Bekanntmachung den "passendsten" CPV-Code angibt. Es obliegt diesen Unternehmen vielmehr, Bekanntmachungen auch nach weiteren passenden CPV-Codes zu durchsuchen.

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VPRRS 2014, 0364
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Trotz laufenden Nachprüfungsverfahrens: Kein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb!

VK Bund, Beschluss vom 10.01.2014 - VK 1-113/13

Hat der Auftraggeber Kenntnis davon, dass aufgrund eines Vergabenachprüfungsverfahrens eine Interimsvergabe notwendig wird und ist es ihm möglich, ein nichtoffenes oder ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb unter Einhaltung der hierfür vorgesehenen Fristen durchzuführen, liegen die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nicht vor.

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VPRRS 2014, 0294
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Referenzleistung "vergleichbar"?

VK Bund, Beschluss vom 30.04.2010 - VK 2-29/10

1. Bei der „Vergleichbarkeit“ von Referenzleistungen mit der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung durch den Auftraggeber grundsätzlich der uneingeschränkten Überprüfung durch die Nachprüfungsinstanzen unterliegt. Erst bei der Prognoseentscheidung, die der Auftraggeber aufgrund der Referenzen über die Eignung des Bieters trifft, ist ihm ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen.

2. Dies schließt es allerdings nicht aus, dass der Auftraggeber – gleichsam unter Vorwegnahme eines Teils der materiellen Eignungsprüfung – hinsichtlich der Vergleichbarkeit Mindestbedingungen aufstellt. Diese sind bereits auf der formellen Ebene der Eignungsprüfung, das heißt bei der Frage zu beachten, ob der Bieter die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt hat, die alsdann die Grundlage der materiellen Bewertung der Eignung bilden sollen.

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VPRRS 2014, 0191
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
sind eindeutig und vollständig zu beschreiben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2013 - Verg 19/13

1. Der Auftraggeber muss bei der Ausschreibung von Bewachungsleistungen die Leistung eindeutig und vollständig beschreiben, damit die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist. Diesen Voraussetzungen genügt eine Leistungsbeschreibung nicht, wenn den bekannt gemachten Vergabeunterlagen nicht mit der erforderlichen Klarheit entnommen werden kann, dass neben Fußstreifen mit Diensthunden auch KFZ-Streifen angeboten werden sollen.

2. Ein Angebotsausschluss wegen einer unzulässigen Abänderung der Vergabeunterlagen setzt rechtlich nicht zu beanstandende Vergabeunterlagen und insbesondere eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung voraus.

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VPRRS 2014, 0109
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Pforten- und Kontrolldienste: Tarifvertrag vor Auftraggebervorgabe!

VK Bund, Beschluss vom 03.09.2013 - VK 1-75/13

1. Einem öffentlichen Auftraggeber steht grundsätzlich ein weiter Spielraum zu, den Beschaffungsgegenstand zu bestimmen. Dazu zählt grundsätzlich auch das Recht zu bestimmen, wie der ausgeschriebene Auftrag ausgeführt werden soll. Das Bestimmungsrecht des Auftraggebers besteht insoweit allerdings unter den beiden Einschränkungen, dass sich die besonderen Anforderungen des Auftraggebers erstens aus der Leistungsbeschreibung ergeben, und zweitens, dass sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen.

2. Der Auftraggeber darf ohne rechtfertigenden Grund von tarifrechtlichen Regelungen nicht nach oben abweichen, wenn die Arbeitnehmer der betreffenden Branche bereits durch tarifvertragliche Regelungen hinreichend geschützt sind und nicht erkennbar ist, dass die zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter eines weitergehenden Schutzes bedürfen.

3. Es ist nicht vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber bei der Vergabe von Pforten- und Kontrolldiensten vom Auftragnehmer verlangt, dass während der Pausenzeiten des Personals Ersatzpersonal zu stellen ist.

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VPRRS 2014, 0624
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Auch bei SektVO-Vergabe: Kein Bieterschutz gegen Unterkostenangebot!

VK Bund, Beschluss vom 26.11.2013 - VK 2-104/13

1. Der Auftraggeber hat diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform zu informieren (GWB § 101a Abs. 1 Satz 1). Die Angabe eines falschen frühestmöglichen Zeitpunkts führt dazu, dass ein erteilter Zuschlag zunächst schwebend unwirksam ist. Das gilt auch dann, wenn die gesetzlich angeordnete Wartezeit eingehalten wird.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist nicht allein deshalb begründet, weil die Mitteilung nach § 101a GWB fehlerhaft war. Hinzu kommen muss eine Verletzung des Bieters in seinen Rechten.

3. Der Vorschrift des § 27 Abs. 2 SektVO, wonach ungewöhnlich niedrige Angebote auszuschließen sind, kommt - ebenso wie der analogen Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 - grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung zu.




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1786
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Betreibung und Wachdienst einer Gemeinschaftsunterkunft

VK Thüringen, Beschluss vom 08.11.2002 - 216-4003.20-052/02-SLZ

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1780
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Bieter muss Vollständigkeit seines Angebots beweisen!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2013 - 1 VK 38/13

Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein vollständiges Angebot eingereicht wurde, trägt grundsätzlich der Bieter. Kann er nicht beweisen, dass er ein vollständiges Angebot abgegeben hat und dass Anlagen infolge von Unregelmäßigkeiten oder Fehlern fehlen, die nicht in seiner Risiko- bzw. Verantwortungssphäre, sondern in der Sphäre des Auftraggebers liegen, ist sein Angebot zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2013, 1558
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Dienstleistungen im Bereich Wach-/Sicherheits-/Pforten-/Empfangsdienst

VK Bund, Beschluss vom 08.01.2008 - VK 3-148/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1412
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Bewachung der Landesaufnahmestelle für Spätaussiedler

VK Thüringen, Beschluss vom 19.12.2000 - 216-4003.20-057/00-EIS

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 0863
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Bieter verweist auf eigene Geschäftsbedingungen: Angebotsauschluss!

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2013 - VK 3-35/13

Verweist der Bieter in seinem Aufklärungsschreiben zum einen auf die Geltung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen auf seine Zahlungsbedingung ("14 Tage ohne Abzug"), stellt dies eine Abänderung der Vergabeunterlagen dar, so dass das Angebot des Bieters zwingend auszuschließen ist.

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VPRRS 2013, 0808
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Kein Vergaberechtsschutz bei sicherheitsrelevanten Aufträgen!

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2006 - VK 1-1/06

Bei den Vorschriften des SÜG, die eine Sicherheitsüberprüfung für Personen anordnen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des § 1 SÜG ausüben, handelt es sich, wenn diese Vorschriften im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen sollen, um Vorschriften im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB.

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VPRRS 2013, 0807
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Kein Vergaberechtsschutz bei sicherheitsrelevanten Aufträgen!

VK Bund, Beschluss vom 03.02.2006 - VK 1-01/06

Bei den Vorschriften des SÜG, die eine Sicherheitsüberprüfung für Personen anordnen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des § 1 SÜG ausüben, handelt es sich, wenn diese Vorschriften im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen sollen, um Vorschriften im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB.

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VPRRS 2013, 0700
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Vergabeunterlagen widersprüchlich: Verstoß gegen Transparenzgebot!

VK Bund, Beschluss vom 04.07.2011 - VK 2-61/11

Eine widersprüchliche Formulierung in den Ausschreibungsunterlagen verstößt gegen das Gebot der Klarheit und Widerspruchsfreiheit bei der Formulierung von Vergabeunterlagen als besonderer Ausprägung des Transparenzgebots und ist damit rechtswidrig.

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VPRRS 2013, 0282
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Fehlende Preisangaben für einzelne Leistungspositionen: Ausschluss!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.2012 - 1 VK 32/12

1. Ein Bieter, der in seinem Angebot den von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreis auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Sein Angebot ist wegen unzulässiger Mischkalkulation auszuschliessen.

2. Die Nachforderung fehlender Preisangaben ist nicht zulässig, es sei denn es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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VPRRS 2013, 0119
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Vergleichbarkeit von Referenzen bei Vergabe von Bewachungsleistungen

VK Bund, Beschluss vom 27.09.2011 - VK 3-119/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2012

VPRRS 2012, 0188
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Bewerberauswahl durch Losverfahren!

VK Bund, Beschluss vom 25.01.2012 - VK 1-174/11

1. Der Wettbewerbsgrundsatz gilt nicht nur für die Angebotswertung nach Maßgabe der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien als letzte Stufe der Wertung, sondern im gesamten Vergabeverfahren und damit auch für die Auswahl eines Bieterkreises im Teilnahmewettbewerb. Dies schließt mit ein, dass für die Auswahl der Bieter Auswahlkriterien bestimmt werden, die einen Wettbewerb der Teilnehmer zulassen. Die entsprechenden Auswahlkriterien sind dabei so zu fassen, dass danach diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die die bestmögliche Leistung erwarten lassen.

2. Das Losverfahren als Auswahlmechanismus genügt wettbewerblichen Anforderungen grundsätzlich nicht. Denn es hat nicht die Auswahl der besten Bewerber zum Ziel, sondern führt zu einer zufälligen Bewerberauswahl.

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Online seit 2011

VPRRS 2011, 0423
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Geforderte Eignungsnachweise müssen umfassend umschrieben sein!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.10.2011 - Verg 86/11

Die Anforderungen des Auftraggebers an die Eignungsnachweise müssen so eindeutig und erschöpfend formuliert sein, dass der Bieter unzweideutig erkennen kann, welchen genauen Anforderungen die Eignung unterliegt.

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VPRRS 2011, 0331
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Eignungsbewertung nachprüfbar?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2011 - Verg 55/11

Dem Auftraggeber steht bei der prognostischen Bewertung der Eignung von Bietern ein von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, wobei zu beachten ist, dass eine die Eignung betreffende negative (Zwischen-)Entscheidung auf gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers beruhen muss.

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