Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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VPRRS 2017, 0197VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.08.2016 - 1 VK 32/16
Einem Bieter von Rohbauarbeiten an einem Tunnel können auch feuerwehrtechnische Leistungen abverlangt werden. Denn für deren Erbringung ist nicht ausschließlich die Feuerwehr zuständig.
VolltextVPRRS 2017, 0051
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2016 - 3 VK LSA 53/16
1. Wird eine geforderte Fabrikatsangabe nicht an der dafür vorgesehenen Stelle im Leistungsverzeichnis (hier: Ausschreibung für Blitzschutz/Erdungsanlage) eingetragen, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben sind integraler Angebotsbestandteil.
2. Es ist unerheblich, welche Angaben ein Auftraggeber konkret fordert. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar und führt zum Angebotsausschluss.
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VPRRS 2016, 0271EuGH, Urteil vom 14.07.2016 - Rs. C-406/14
1. Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass es nicht zulässig ist, dass ein öffentlicher Auftraggeber in einer Klausel der Verdingungsunterlagen eines öffentlichen Bauauftrags vorschreibt, dass der künftige Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der von diesem Auftrag umfassten Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat.*)
2. Art. 98 in Verbindung mit Art. 2 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 st dahin auszulegen, dass der Umstand, dass ein öffentlicher Auftraggeber, der im Rahmen eines öffentlichen Bauauftrags in Bezug auf ein Projekt, das mit einem finanziellen Zuschuss der Europäischen Union gefördert wird, unter Verstoß gegen die Richtlinie 2004/18/EG vorgeschrieben hat, dass der künftige Auftragnehmer mindestens 25% der entsprechenden Arbeiten mit eigenen Mitteln zu erbringen hat, eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 2 Nr. 7 dieser Verordnung darstellt, die die Vornahme einer finanziellen Berichtigung nach Art. 98 dieser Verordnung erforderlich macht, soweit die Möglichkeit, dass dieser Verstoß eine Auswirkung auf den Haushalt des betreffenden Fonds hatte, nicht ausgeschlossen werden kann. Die Höhe dieser Berichtigung ist unter Berücksichtigung aller im Hinblick auf die in Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Verordnung angeführten Kriterien relevanten konkreten Umstände, nämlich der Art und des Schweregrads der festgestellten Unregelmäßigkeit sowie des dem betreffenden Fonds entstandenen finanziellen Verlusts, zu bestimmen.*)
VolltextOnline seit 2013
VPRRS 2013, 0823VK Nordbayern, Beschluss vom 14.06.2013 - 21.VK-3194-15/13
1. Ein Angebot ist dahingehend auszulegen, wie der Erklärungsempfänger es nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste. Zu ermitteln ist der objektive Erklärungswert.*)
2. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen dürfen nicht zu Lasten eines Bieters gehen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0449
VK Südbayern, Beschluss vom 24.09.2007 - Z3-3-3194-1-29-06/07
1. Bei einer Dienstleistungskonzession handelt es sich um einen Vertrag, bei dem sich ein Unternehmen gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber dazu verpflichtet, diesem gegenüber Dienstleistungen zu erbringen. Sie ist speziell dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung des Auftraggebers nicht in der Zahlung einer Vergütung besteht, sondern in der Verleihung des Rechts, die zu erbringende Dienstleistung entgeltlich zu verwerten, wobei das Verwertungsrisiko im wesentlichen beim Auftragnehmer liegt. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass seine Leistung am Markt eventuell nicht oder in nicht ausreichendem Maße nachgefragt wird.*)
2. Der vorgesehene Betreibervertrag für die Einrichtung einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Bereich der Integrierten Leitstelle stellt eine Dienstleistungskonzession dar, die nicht nach Abschnitt 2 der VOL/A vergeben werden muss und daher nicht der vergaberechtlichen Nachprüfung nach den §§ 102 ff GWB unterliegt.*)
3. Der künftige Auftragnehmer erhält von Seiten des Auftraggebers keine Vergütung, im Gegenteil, er hat nach dem abzuschließenden Vertrag einen bestimmten Kostenansatz je Übertragungseinrichtung für Bestandskunden und Neukunden zu zahlen. Die Tatsache, dass die Integrierte Leitstelle mit Personal des Auftraggebers geführt wird und der Auftragnehmer Räumlichkeiten des Auftraggebers nutzen darf, stellt keine Zahlung einer Vergütung oder einen vergleichbaren geldwerten Vorteil dar, insbesondere auch deshalb nicht, weil der Auftragnehmer vertraglich regelt, dass beides mit den durch den Auftragnehmer zu zahlenden Kostenansatz abgegolten ist.*)
VolltextVPRRS 2013, 0435
VK Südbayern, Beschluss vom 05.03.2007 - Z3-3-3194-1-01-01/07
1. Werden im Rahmen der formellen Prüfung der eingegangenen Angebote Unternehmen zur Abgabe zusätzlicher bisher fehlender Unterlagen aufgefordert, die jedoch bereits mit Abgabe des Angebots vorzulegen waren, ist die Ausschreibung aufzuheben.*)
2. Ein Antragsteller kann bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens bei Aufhebung der Ausschreibung durch den Auftraggeber die für ihn negative Kostenfolge nur im Wege eines stattgegebenen Fortsetzungsfeststellungsbeschlusses abwenden.*)
VolltextOnline seit 2012
VPRRS 2012, 0394OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012 - Verg 27/12
Das Merkmal der Zuverlässigkeit darf nicht aufgrund einer bloßen Momentaufnahme im Rahmen einer laufenden Ausschreibung beurteilt werden. Vielmehr ist gerade auch das frühere Vertragsverhalten eines Unternehmers zu berücksichtigen.
VolltextVPRRS 2012, 0355
VK Bund, Beschluss vom 04.10.2012 - VK 2-86/12
1. Ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung beim jeweiligen Bieter in ausreichendem Maße vorhanden ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; bei der Beurteilung der Eignung eines Bieters kommt es entscheidend darauf an, inwieweit die umfassend zu prüfenden und abzuwägenden Umstände des Einzelfalls die Prognose erlauben, dass der Bieter gerade die ausgeschriebenen und von ihm angebotenen Leistungen vertragsgerecht erbringen kann
2. Aus dem Verhältnis des Auftragsumfangs zu den bisherigen Jahresumsätzen des Bieters kann nicht pauschal auf dessen mangelnde wirtschaftliche bzw. personelle Leistungsfähigkeit geschlossen werden.
VolltextOnline seit 2011
VPRRS 2011, 0330OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2011 - Verg 48/11
1. Eine Gesamtvergabe darf nur in Ausnahmefällen stattfinden. Kommt eine Ausnahme aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen in Betracht, hat sich der Auftraggeber in besonderer Weise mit dem Gebot einer Fachlosvergabe und dagegen sprechenden Gründen auseinanderzusetzen.
2. Der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand sowie ein höherer Aufwand im Rahmen der Gewährleistung können eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen.
3. Ob ein Teilausschnitt einer Tätigkeit als Fachlos aufzufassen ist, bestimmt sich zunächst nach den gewerberechtlichen Vorschriften und der allgemein oder regional üblichen Abgrenzung. Dabei ist auch von Belang, ob sich für spezielle Arbeiten mittlerweile ein eigener Markt herausgebildet hat.
VolltextOnline seit 2010
VPRRS 2010, 0391VK Arnsberg, Beschluss vom 22.02.2010 - VK 02/10
Eine Rüge ist als verspätet im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB anzusehen, wenn der Antragsteller die sachliche Begründung für seine Zweifel an der Leistungsfähigkeit der konkurrienden, bevorzugten Bieterin schon Monate vor der Zuschlagsentscheidung ermittelt und gehortet hat.*)
VolltextVPRRS 2010, 0219
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2010 - Verg 60/09
Weder die Wartung einer Brandmeldeanlage noch die Auswechselung einzelner Meldegeräte unterfallen dem Begriff von Bauleistungen (oder -arbeiten). Es handelt sich um eine Dienstleistung.
VolltextVPRRS 2010, 0010
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2009 - 1 VK 49/09
1. Die Rüge eines Vergabefehlers hat "unverzüglich" nach Kenntniserlangung vom Vergabefehler zu erfolgen.
2. Im Allgemeinen beträgt die Obergrenze innerhalb der eine Rüge zu erfolgen hat maximal zwei Wochen; eine solche kann jedoch nur zugestanden werden, wenn die Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und Rechtslage erschwert wird bzw. die Inanspruchnahme fachkundiger Unterstützung erforderlich wird. In einfach gelagerten Fällen wird überwiegend vertreten, dass eine Rüge binnen ein bis drei Tagen zu erfolgen habe.
VolltextOnline seit 2009
VPRRS 2009, 0325VK Arnsberg, Beschluss vom 20.05.2009 - VK 11/09
Ein Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vom Antragsteller bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt wurde.
VolltextOnline seit 2008
VPRRS 2008, 0268VK Lüneburg, Beschluss vom 21.07.2008 - VgK-25/2008
1. Verlangt der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis die Angaben zum eingesetzten CAD-System, so ist ein Angebot, bei dem diese Angaben fehlen, zwingend auszuschließen.
2. Da § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A für die dort geregelten Fallgruppen ausdrücklich einen zwingenden Angebotsausschluss regelt, ist der Auftraggeber weder gehalten noch berechtigt, ausdrücklich mit Angebotsabgabe geforderte, aber nicht vorgelegte erhebliche Erklärungen nachzufordern.
3. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nach § 26 Nr. 1 a VOL/A nicht gezwungen, die Ausschreibung aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. § 26 Nr. 1 VOL/A schreibt vielmehr nur die Sachverhalte fest, in denen ein öffentlicher Auftraggeber, ohne gegen das Vergaberecht zu verstoßen, ein eingeleitetes Vergabeverfahren aufheben darf. Diese Rechtssprechung des BGH zur Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach der VOL/A hat auch ihre uneingeschränkte Gültigkeit für die entsprechenden Regelungen des § 26 VOB/A.
VolltextOnline seit 2007
VPRRS 2007, 0090VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2007 - 1/SVK/002-05
1. Grundsätzlich fehlt das erforderliche Feststellungsinteresse für einen Antrag nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB, wenn die Nichtberücksichtigung eines nicht zuschlagsfähigen Angebots im Ergebnis vergaberechtskonform erfolgt ist. Denn dies kann nicht zu einem, auf enttäuschtem Vertrauen basierenden und auf das positive oder negative Interesse gerichteten Schadenersatzanspruch führen, weil nach keiner vergaberechtlichen Vorschrift ein Vertrauen eines am Vergabeverfahren beteiligten Bieters darauf besteht, ein nicht zuschlagsfähiges Angebot bezuschlagt zu erhalten.*)
2. Auch für den Ersatz des Vertrauensschadens im Sinne des § 126 GWB ist das Bestehen einer echten Chance auf den Zuschlag erforderlich.*)
3. Nicht ausreichend für ein Feststellungsinteresse ist das Ziel, eine für den Antragsteller günstigere Kostenentscheidung zu erlangen.*)
VolltextOnline seit 2006
VPRRS 2006, 0274OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.05.2006 - 15 B 692/06
1. In einem vergaberechtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Antragsteller antragsbefugt, der zwar im Vergabeverfahren kein Angebot abgegeben hat, aber geltend machen kann, durch die Ausschreibungsbedingungen gleichheitswidrig an der Abgabe eines konkurrenzfähigen Gebotes gehindert zu werden.*)
2. In einem vergaberechtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit kann ein Unterlassungsanspruch nicht auf jedweden Verstoß gegen Bestimmungen der Verdingungsordnungen gestützt werden, sondern - insoweit enger als in Nachprüfungsverfahren nach dem GWB - nur auf solche Verstöße, die den Antragsteller gleichheitswidrig benachteiligen.*)
VolltextVPRRS 2006, 0154
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 VK 56/05
1. Gerade bei Ausschreibungen, bei denen es nicht um grundlegende technische Varianten geht, sondern bei denen ein Nebenangebot abgegeben wird, wenn anstelle des im Leistungsverzeichnis genannten Leitproduktes ein gleichartiges Produkt eines anderen Herstellers angeboten werden soll, werden zusätzliche Mindestanforderungen mehr Leerformel sein.*)
2. Rechtlich bedenklich ist, dass sich der Auftraggeber auf das Gebot der Mindestanforderungen im Sinne der EuGH-"Traunfellner"-Entscheidung beruft, um den Ausschluss eines preiswerteren Angebotes und seinen Vergabevorschlag zu rechtfertigen. Er allein hätte die Mindestanforderungen formulieren können.*)
3. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im Allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf. Erschöpfen sich die aufgeworfenen Probleme in der Auseinandersetzung darin, ob die Beteiligten das ohnehin zu beachtende "materielle" Vergaberecht beachtet haben, ist ein Kernbereich auftraggeberischer Tätigkeit betroffen, dessen Kenntnis und Bewertung auch einem Auftraggeber, welcher mehr oder weniger regelmäßig öffentliche Aufträge vergibt, grundsätzlich ohne anwaltlichen Beistand zumutbar ist.*)
VolltextOnline seit 2004
VPRRS 2004, 0005OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2003 - Verg W 6/03
§ 13 Satz 4 VgV a.F. bzw. Satz 6 n.F. sind verfassungswidrig; wegen der insoweit unterschiedlichen Rechtsprechung der Vergabesenate erfolgt eine Vorlage an den Bundesgerichtshof.
VolltextOnline seit 2002
VPRRS 2002, 0164BayObLG, Beschluss vom 23.07.2002 - Verg 17/02
Die für das Nachprüfungsverfahren einschlägigen Schwellenwerte ergeben sich für Bauaufträge allein aus § 2 VgV und nicht auch aus § 1a Nr. 2 VOB/A.*)
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