Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
185 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2015
VPRRS 2015, 0375VK Sachsen, Beschluss vom 17.09.2015 - 1/SVK/029-15
1. Ein Vergabenachprüfungsantrag mit dem Ziel, den Auftraggeber zur Beschaffung von Leistungen in einem wettbewerblichen Verfahren zu verpflichten, ist zumindest dann statthaft, wenn der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers unstreitig besteht und sich fortlaufend durch das Auslösen von entsprechenden Verträgen manifestiert (hier bejaht für die Beschaffung von Briefbeförderungsdienstleistungen).*)
2. Eine Rechtsverletzung kann trotz des Vorliegens einer de-facto-Vergabe nicht festgestellt werden, wenn der Auftraggeber schon die notwendigen Schritte zur unverzüglichen Einleitung eines wettbewerblichen Verfahrens selbst ergriffen hat. Die Kammer kann dann keine darüber hinaus gehende Anordnung treffen.*)
VolltextVPRRS 2015, 0314
VK Bund, Beschluss vom 05.05.2015 - VK 1-26/15
1. Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsunterlagen in einem Angebot führen zwingend zum Ausschluss des Angebots; ein Ermessen steht dem Auftraggeber insofern nicht zu.
2. Zu den Vertragsunterlagen zählen insbesondere die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung.
3. Sind die Vorgaben der Ausschreibung allerdings objektiv nicht erfüllbar und damit für die Bieter unzumutbar, dürfen Angebote, die diese Bedingungen nicht einhalten, nicht ausgeschlossen werden.
VolltextVPRRS 2015, 0308
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 09.09.2015 - Rs. C-115/14
1. Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er der Regelung einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, wonach Bietern und deren Nachunternehmern vorgeschrieben wird, sich mit einer schriftlichen, ihrem Angebot beizufügenden Erklärung zu verpflichten, ihren Beschäftigten, die für die Ausführung der Leistungen, die Gegenstand eines öffentlichen Auftrags sind, eingesetzt werden sollen, einen in der betreffenden Regelung festgelegten Mindeststundenlohn von 8,70 Euro (brutto) zu zahlen.*)
2. Art. 26 Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er auch einer Regelung einer regionalen Einheit eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die den zwingenden Ausschluss eines Angebots in dem Fall vorsieht, dass sich ein Bieter im Rahmen eines öffentlichen Auftrags nicht für sich selbst und für seine Nachunternehmer in einer gesonderten Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. nach erneuter Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, den in dieser Regelung festgelegten Mindestlohnsatz für den Fall einzuhalten, dass er mit der Ausführung der Leistungen des fraglichen öffentlichen Auftrags beauftragt wird.*)
VolltextVPRRS 2015, 0295
VK Sachsen, Beschluss vom 12.06.2015 - 1/SVK/016-15
1. Enthalten Vergabebekanntmachung und Verdingungsunterlagen für das Bewertungskriterium Preis lediglich die Angabe, dass dieser mit 50% in die Wertung mit einfließen wird, ohne offenzulegen, wie die einzelnen Angebotspreise zueinander in ein Verhältnis gesetzt werden sollen, stellt dies einen schwerwiegenden Vergaberechtsfehler dar, da so offenbleibt, welche Preisumrechnungsformel die Auftraggeberin wählen würde.*)
2. Ein Bieter muss sich nicht darauf einstellen oder gar verlassen, dass ein Auftraggeber als Umrechnungsformel für den Preis eine Standardumrechnungsformel aus einschlägigen Vergabehandbüchern verwenden werde, oder aber dass sich die Minderung der Punktzahl für die nächst teureren Angebote zwingend im Dreisatz-Rechenwege aus dem prozentualen Preisabstand zum günstigsten Bieter ableitet.*)
3. Inwieweit eine Verpflichtung des Auftraggebers besteht, Unterkriterien auszudifferenzieren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist jedenfalls überschritten, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird, und sie infolgedessen auch vor einer willkürlichen oder diskriminierenden Wertung nicht mehr effektiv geschützt sind.*)
VolltextVPRRS 2015, 0303
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.06.2015 - 3 VK LSA 44/15
Verlangt der Auftraggeber von den Bietern eine anzukreuzende Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit und hat ein Bieter die Erklärung dem Angebot beigefügt, aber nicht vollständig ausgefüllt, liegt die geforderte Erklärung zwar körperlich vor, wurde jedoch unvollständig eingereicht. Eine Nachforderung dieser Erklärung ist nicht zulässig.
VolltextVPRRS 2015, 0256
VK Nordbayern, Beschluss vom 06.08.2015 - 21.VK-3194-16/15
1. Der Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in letzte Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, das im Übrigen dann auch Gefahr liefe, endlos unpraktikabel zu werden. Der Auftraggeber hat auf der letzten Ebene der Angebotswertung einen Wertungsspielraum. Dieser darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er vergaberechtlich in jedem Fall daran gebunden wird, im Voraus in mehrstufige Unterkriterien und entsprechende Gewichtungen aufgegliederte Bewertungsregeln aufzustellen bzw. diese bekannt zu geben.*)
2. Die Vergabekammer ersetzt nicht die Wertung der VSt durch ihre eigene. Vielmehr hat die Vergabekammer die Wertung der VSt lediglich auf eine Verletzung des Beurteilungsspielraumes hin zu überprüfen.*)
VolltextVPRRS 2015, 0283
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.05.2014 - VK 1-7/14
1. Für die Berechnung des Schwellenwertes sind die Auftragswerte der Interimsvergabe und der Hauptvergabe zusammenzufassen.*)
2. Die Frage der Dringlichkeit einer Interimsvergabe orientiert sich an dem Zeitraum, den der Auftraggeber für die Vorbereitung der Ausschreibung, die Prüfung und Wertung der Angebote sowie die Vorabinformation der beteiligten Bieter benötigt und an der Frist, die den Bietern für die Bearbeitung ihrer Angebote einzuräumen ist. Dem Auftraggeber ist regelmäßig ein Zeitraum von drei Monaten zuzubilligen.*)
3. Verzögerungen, die durch die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens entstehen, berechtigen zur Interimsvergabe.*)
4. Der Auftraggeber hat dem Wettbewerbsprinzip bei Interimsvergaben stufenweise Geltung zu verschaffen. Bei Vergaben bis zu drei Monaten kann der Bieterkreis auf ein Unternehmen beschränkt werden, bei Zeiträumen bis zu einem Jahr sind grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern und bei Zwischenvergaben von mehr als einem Jahr ist die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens erforderlich. Durch die stufenweise Erhöhung des Wettbewerbsprinzips soll den Belangen des Auftraggebers einerseits und den Belangen des Wettbewerbs andererseits adäquat Rechnung getragen werden.*)
5. Der Auftraggeber hat sich bei der Wahl seiner Interimsbeauftragung am notwendigerweise zu überbrückenden Zeitraum zum Zeitpunkt des Eintritts der Dringlichkeit zu orientieren. Es handelt sich um eine Prognoseentscheidung, die hinreichend zu dokumentieren ist.*)
VolltextVPRRS 2015, 0167
VK Bund, Beschluss vom 09.04.2015 - VK 2-19/15
1. Ein auf die Erbringung von Briefdienstleistungen gerichteter Vertrag, bei dem das Sendungsvolumen im Vertragszeitraum nicht feststeht und in dem für jedes einzelne Poststück die Einzelpreise für die verschiedenen Briefformate, -gewichte und Versandinhalte festgelegt sind, ist als Rahmenvertrag anzusehen.
2. Kann ein Rahmenvertrag durch eine Optionsklausel nach Ende der regulären Laufzeit - in Ermangelung der Angabe eines konkreten Zeitraums - auf unbestimmte Zeit verlängert werden, liegt ein grundlegender Mangel des Vergabeverfahrens vor, der von Amts wegen durch die Vergabekammer aufzugreifen und zu berücksichtigen ist.
VolltextVPRRS 2015, 0164
VK Bund, Beschluss vom 16.04.2015 - VK 2-27/15
1. Der Abschluss unbefristeter Verträge ist vergaberechtlich grundsätzlich nicht zulässig.
2. Ein grundlegender Mangel des Vergabeverfahrens ist von Amts wegen durch die Vergabekammer aufzugreifen und zu berücksichtigen.
VolltextVPRRS 2015, 0159
VK Bund, Beschluss vom 08.04.2015 - VK 2-21/15
1. Bietet ein Bieter etwas anderes an als vom öffentlichen Auftraggeber gefordert, ist das Angebot auf der ersten Wertungsebene zwingend auszuschließen, und zwar ohne dass dem Auftraggeber ein Ermessen eröffnet wäre.
2. Der Abschluss unbefristeter Verträge ist vergaberechtlich grundsätzlich nicht zulässig.
3. Ein grundlegender Mangel des Vergabeverfahrens ist von Amts wegen durch die Vergabekammer aufzugreifen und zu berücksichtigen.
VolltextVPRRS 2015, 0008
VK Nordbayern, Beschluss vom 20.11.2014 - 21.VK-3194-33/14
1. Gemäß VOL/A 2009 § 7 EG Abs. 5 hat der Auftraggeber bereits in der Bekanntmachung anzugeben, welche Nachweise vorzulegen sind. Die erstmalige Mitteilung in den Vergabeunterlagen ist unzulässig und unwirksam. Ein Bieter soll bereits aus der Bekanntmachung erkennen können, ob er die Eignungsanforderung erfüllen kann, so dass es sich für ihn "lohnt", die Vergabeunterlagen überhaupt anzufordern. Der am Auftrag interessierte Bieter soll durch die Bekanntmachung aus eigener Kraft und auf den ersten Blick sämtliche entscheidenden Vorgaben an die Eignung erkennen können.*)
2. Das Transparenzgebot des VOL/A 2009 § 8 EG Abs. 1 verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber, die Kriterien so klar zu definieren, dass alle Bieter gleichermaßen erkennen, worauf es bei der Wertung der Angebote entscheidend ankommen wird. Die vorzulegenden Nachweise müssen nach Inhalt, Art und Zeitpunkt der Vorlage eindeutig gefordert worden sein. Die Anforderungen sind ggf. aus der objektiven Sicht eines verständigen, fachkundigen und mit der Ausschreibung vertrauten Bieters auszulegen.*)
3. Verlangt die VSt statt einer Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung andere Nachweise, so hat sie dies in der Dokumentation zu begründen. Auch hinsichtlich der Laufzeit des Vertrages hat die VSt bei Abweichungen von der Regellaufzeit bei Rahmenverträgen von 4 Jahren gem. VOL/A 2009 § 4 EG Abs. 7 Ausnahmen zu begründen.*)
VolltextVPRRS 2015, 0006
VK Bund, Beschluss vom 12.12.2014 - VK 2-101/14
1. Der Auftraggeber ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet, mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen. Dabei hat er unter Berücksichtigung der konkreten Marktverhältnisse zu prüfen, welche Möglichkeiten hierfür zur Verfügung stehen.
2. Ein öffentlicher Auftraggeber ist zwar grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, bei dem Loszuschnitt individuelle Unternehmensinteressen vorrangig zu berücksichtigen, um den in diesem Gebiet tätigen Unternehmen die Angebotsabgabe zu ermöglichen. Etwas anderes kann aber gelten, wenn sich dem Auftraggeber aufgrund positiver Erfahrungen die Frage aufdrängen muss, ob sich die Marktsituation in der Weise verändert hat, dass bei einer Aufteilung in Teillose mehrere Angebote zu erwarten sind.
VolltextOnline seit 2014
VPRRS 2014, 0397VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.10.2013 - VK 2-18/13
1. Der Auftraggeber kann bei der Vergabe von Postzustellungsleistungen zusätzliche Anforderungen an den Auftragnehmer stellen, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Dazu gehört auch die Erklärung, den Beschäftigten bei Ausführung der Leistung das jeweils gültige Mindestentgelt pro Stunde zu zahlen.
2. Gibt der Bieter statt der geforderten Mindestlohnerklärung eine Tariftreueerklärung ab, die auch inhaltlich von der verlangten Erklärung abweicht, ist er wegen unzulässiger Änderung der Vergabeunterlagen zwingend von der Wertung auszuschließen.
VolltextVPRRS 2014, 0348
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2014 - Verg 8/14
1. Der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde ist zurückzuweisen, wenn die sofortige Beschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung nach dem Ergebnis der gebotenen summarischen Prüfung voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine Interessenabwägung ist in einem solchen Fall nicht (mehr) anzustellen. Sie ist aber erforderlich, wenn die Beschwerde nur möglicherweise erfolgreich ist.
2. In einem Vergabenachprüfungsverfahren können Antragsteller (nur) Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber geltend gemacht werden, die auf Vornahme oder Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind. Dagegen ist dem Antragsteller verwehrt, gewissermaßen vorbeugend Ansprüche zu stellen, die ein erst künftig einzuleitendes Vergabeverfahren, die Verfahrensart oder Form oder den Zeitpunkt des Beginns betreffen.
VolltextVPRRS 2014, 0101
VK Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2006 - VK-7/2006
1. Die Anforderung der Dauer der Tätigkeit in der Vergangenheit wird durch die Bestimmungen aus § 7a Nr. 2 Abs. 1 VOL/A gedeckt. Unternehmen, die noch nicht so lange existieren, können, wenn der Auftraggeber die Regelanforderungen stellt, am Wettbewerb nicht teilnehmen.*)
2. Der Bieter kann nicht unterschiedslos alle geforderten Nachweise in der Form des Verweises auf andere Unternehmen erbringen, deren Mittel dem Bieter zur Verfügung stehen. Ein gewisser Kern an Leistungsfähigkeit in der nachgefragten zeitlichen Dauer muss bei dem anbietenden Unternehmen selbst wie gefordert vorliegen, ansonsten kann der Auftraggeber in dieser Hinsicht keine Eignungsprüfung vornehmen bzw. keine Eignung feststellen.*)
3. Die Vergabestelle kann kein Unternehmen als geeignet ansehen, von dessen eigenem Umsatz, Beschäftigtenzahl, Leistungen ihm keinerlei Kenntnis vorliegt.*)
VolltextVPRRS 2014, 0054
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2005 - Verg 19/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 2013
VPRRS 2013, 1769VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2005 - 1 VK 23/05
1. Auch wenn ein aus der Bekanntmachung erkennbarer Fehler bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden kann (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB), entbindet dies nicht von der Pflicht, ihn unverzüglich zu rügen, wenn er erkannt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 12 GWB).*)
2. Eine Pflicht zur Rüge besteht nicht, wenn der Auftraggeber im Verfahren zu erkennen gegeben hat, dass er unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge hin, gewillt ist, einen Vergabeverstoß abzustellen. Allein mit einer ex-post-Betrachtung aus Sicht eines späteren Nachprüfungsverfahren lässt sich eine von Anfang an unumstößlich feststehende Einstellung einer Vergabestelle nicht begründen.*)
VolltextVPRRS 2013, 1556
VK Bund, Beschluss vom 20.12.2007 - VK 1-143/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0933
VK Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2013 - VgK-03/2013
1. Dem Auftraggeber steht bei der Prüfung und Bewertung der Eignung der Bieter grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser engt sich jedoch dann ein, wenn der Auftraggeber selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist dann an die Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Dies gilt aber nicht für Nachweise, die vom Bieter zwar vorgelegt wurden, aber nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen. Ein Nachweis fehlt, wenn er entweder nicht vorgelegt worden ist oder formale Mängel aufweist.
VolltextVPRRS 2013, 0835
VK Bund, Beschluss vom 16.12.2008 - VK 1-162/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0822
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2013 - 1 VK 12/13
1. Mittelständische Interessen sind im Vergabeverfahren im Postsektor vornehmlich durch die Bildung von Zustellgebietslosen zu berücksichtigen.
2. Die Bildung von zentralen Druckstandorten rechtfertigt nicht "per se" das Absehen von einer Losaufteilung im Sinne von § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB.
3. Bei Zurückverweisung eines zuvor zuständigkeitshalber verwiesenen Nachprüfungsantrags ist auch die "unzuständige" Vergabekammer örtlich für die Sachentscheidung zuständig.
VolltextVPRRS 2013, 0801
VK Bund, Beschluss vom 30.10.2007 - VK 1-113/07
Gegen die Forderung eines Gewerbezentralregisterauszugs bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
VolltextVPRRS 2013, 0742
VK Arnsberg, Beschluss vom 26.03.2013 - VK 04/13
1. Bei einem Streit über die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" ist nicht zu kleinlich zu verfahren.*)
2. Die Nachforderung von Erklärungen muss ebenso wie die Forderung selber eindeutig und unmissverständlich sein.*)
3. Bei Nachforderungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.*)
4. Die Formblatterklärung zur Tariftreue nach TVgG NRW ist mehrdeutig und daher nicht geeignet, einen Ausschluss darauf zu stützen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0741
VK Arnsberg, Beschluss vom 26.03.2013 - VK 4/13
1. Bei einem Streit über die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" ist nicht zu kleinlich zu verfahren.*)
2. Die Nachforderung von Erklärungen muss ebenso wie die Forderung selber eindeutig und unmissverständlich sein.*)
3. Bei Nachforderungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.*)
4. Die Formblatterklärung zur Tariftreue nach TVgG NRW ist mehrdeutig und daher nicht geeignet, einen Ausschluss darauf zu stützen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0718
VK Arnsberg, Beschluss vom 02.09.2010 - VK 16/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0694
VK Bund, Beschluss vom 26.11.2010 - VK 3-114/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0682
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2011 - 1 VK 1/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0680
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.05.2013 - 1 VK 12/13
1. Die Zuständigkeit der Vergabekammern der Länder richtet sich grundsätzlich nach dem Sitz des Auftraggebers. Bei einer länderübergreifenden Beschaffung - also bei der Vergabe einer einheitlichen Gesamtleistung - ist die Vergabekammer zuständig, in deren Land der Schwerpunkt der Maßnahme liegt. Lässt sich ein Schwerpunkt nicht feststellen, kann die Vergabekammer eines jeden in Frage kommenden Landes angerufen werden, wenn in der Bekanntmachung keine Vergabekammer genannt wurde.
2. Wird eine länderübergreifende Beschaffung von mehreren Bundesländern nur rein zeitlich sowie aus organisatorischen Gründen gemeinsam durchgeführt, stehen aber hinter dieser mehrere Ausschreibungen, handelt es sich um tatsächlich und rechtlich getrennte Beschaffungsvorgänge für die jeweiligen unterschiedlichen Auftraggeber verschiedener Länder, sind die jeweiligen Vergabekammern dieser Länder für die jeweils ihnen zuzurechnenden Beschaffungsvorgänge zuständig. Die hiernach zuständigen Vergabekammern sind bereits in der Vergabebekanntmachung zu benennen.
3. Eine Vergabekammer wird nicht durch eine falsche Benennung zuständig. Eine Bindungswirkung kommt der Zuständigkeitsbestimmung in einer Bekanntmachung nicht zu. Vielmehr ist eine Vergabekammer eigenständig gehalten, ihre Zuständigkeit im Rahmen eines bei ihr eingegangenen Nachprüfungsantrags zu prüfen und bei Zuständigkeit einer anderen Vergabekammer, den Nachprüfungsantrag von Amts wegen an diese zu verweisen.
VolltextVPRRS 2013, 0672
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.06.2010 - VK-SH 10/10
Wenn die Parteien das Nachprüfungsverfahren deshalb für erledigt erklären haben, weil der Antragsgegner abhilft und der Antragsteller damit im materiellen Sinn obsiegt, hat der Antragsgegner die Gebühren der Kammer aus Billigkeitsgründen gemäß 128 Abs. 3 Satz 5 GWB zu tragen. Die ihm im Rahmen seiner Rechtsverfolgung entstandenen Kosten trägt der Antragsteller allerdings selbst, da § 128 Absatz 4 GWB im Gegensatz zu Absatz 3 die Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen nicht vorsieht. *)
VolltextVPRRS 2013, 0651
VK Bund, Beschluss vom 25.02.2010 - VK 3-9/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0636
VK Bund, Beschluss vom 14.03.2011 - VK 3-11/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0630
VK Bund, Beschluss vom 10.02.2011 - VK 3-8/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0614
VK Bund, Beschluss vom 23.12.2010 - VK 3-132/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0535
BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - X ZB 8/11
Dass das Gemeinschaftsrecht der Zulassung von Varianten dann entgegensteht, wenn das Hauptangebot allein nach dem Preis zu werten ist, erscheint nicht zwingend. Dies gilt insbesondere, wenn die Beschränkung auf dieses Wertungskriterium für den Vergabegegenstand sachgerecht ist.
VPRRS 2013, 0425
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.04.2011 - VK-SH 06/11
Begehrt ein Antragsteller die Verpflichtung des Antragsgegners, bestehende Verträge zu lösen, damit sich der Antragsteller in einem wettbewerblichen Verfahren beteiligen kann, ohne die bestehenden Verträge im Sinne von § 101b GWB anzugreifen, ist der Antrag offensichtlich unzulässig und damit nicht zustellungsreif.*)
VolltextVPRRS 2013, 0409
OLG Schleswig, Beschluss vom 25.01.2013 - 1 Verg 6/12
1. Die Bündelung der Bedarfe mehrerer öffentlicher Auftraggeber in einem oder mehreren (losweise aufgeteilten) Vergabeverfahren, ist vergaberechtlich unbedenklich.
2. Dienstleistungsunternehmen, die in einen Markt "hineinwachsen" wollen, müssen erforderlichenfalls in Teilbereichen kooperieren bzw. (größere) Unternehmen durch Teilleistungs- oder Konsolidierungsaufträge als Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbeziehen.
3. Die Vergabestelle ist grundsätzlich in jedem Stadium des Vergabeverfahrens berechtigt, Vergabefehler transparent und diskriminierungsfrei zu berichtigen. Sie muss nicht "sehenden Auges" ein fehlerhaftes - oder auch nur mit Fehlerrisiken behaftetes - Vergabeverfahren fortsetzen, sondern kann korrigierend in das Verfahren eingreifen.
VolltextVPRRS 2013, 0102
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2013 - Verg 32/12
Die Postdienstleistung der förmlichen Zustellung gemäß § 33 PostG (Postzustellungsauftrag) ist keine Universaldienstleistung im Sinne von Art. 3 ff Richtlinie 97/67/EG und ist daher auch bei der Erbringung der Leistung durch einen Universaldienstleister nicht gemäß § 4 Nr. 11 b Satz 1 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit.*)
VolltextVPRRS 2013, 0086
OLG Schleswig, Beschluss vom 25.01.2013 - 1 Verg 8/12
1. Die Bündelung der Bedarfe mehrerer öffentlicher Auftraggeber in einem oder mehreren (losweise aufgeteilten) Vergabeverfahren, ist vergaberechtlich unbedenklich.
2. Dienstleistungsunternehmen, die in einen Markt "hineinwachsen" wollen, müssen erforderlichenfalls in Teilbereichen kooperieren beziehungsweise (größere) Unternehmen durch Teilleistungs- oder Konsolidierungsaufträge als Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbeziehen.
3. Die Vergabestelle ist grundsätzlich in jedem Stadium des Vergabeverfahrens berechtigt, Vergabefehler transparent und diskriminierungsfrei zu berichtigen. Sie muss nicht "sehenden Auges" ein fehlerhaftes - oder auch nur mit Fehlerrisiken behaftetes - Vergabeverfahren fortsetzen, sondern kann korrigierend in das Verfahren eingreifen
VolltextVPRRS 2013, 0026
OLG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2012 - 1 Verg 7/12
1. Die Bündelung der Bedarfe mehrerer öffentlicher Auftraggeber in einem oder mehreren - losweise aufgeteilten - Vergabeverfahren, das bzw. die von einer gemeinsamen Stelle geführt wird, ist vergaberechtlich unbedenklich.
2. Die Unterschiede im Leistungsobjekt Briefe und Pakte führen weder zu unterschiedlichen Gewerken, noch zu unterschiedlichen Märkten. Damit ist es nicht nötig, unterschiedliche Fachlose zu bilden.
3. Zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen durch Losaufteilung bei einem Dienstleistungsauftrag über Postdienstleistungen.
4. Rügt ein Bieter eine aus seiner Sicht zu groß geratene Losbildung, also einen Vergabefehler, und stellt er nach der Erfolglosigkeit der der Rüge fristgerecht einen Nachprüfungsantrag, so muss er sein Interesse am Auftrag nicht noch gesondert durch die Abgabe eines Angebots dokumentieren.
VolltextOnline seit 2012
VPRRS 2012, 0432EuGH, Urteil vom 13.12.2012 - Rs. C-465/11
1. Art. 45 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. d Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine zum automatischen Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers von einem laufenden Vergabeverfahren führende schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit vorliegt, wenn der öffentliche Auftraggeber wegen von diesem Wirtschaftsteilnehmer zu verantwortender Umstände einen mit ihm geschlossenen Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags aufgelöst oder gekündigt hat oder von dem Vertrag zurückgetreten ist, die Auflösung oder Kündigung des Vertrags oder der Rücktritt vom Vertrag innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor der Einleitung des laufenden Verfahrens erfolgt ist und der Wert des nicht ausgeführten Auftrags mindestens 5 % des Vertragswerts beträgt.*)
2. Die Grundsätze und Regeln des Vergaberechts der Union rechtfertigen nicht, dass eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche zum Schutz des öffentlichen Interesses und der berechtigten Interessen der öffentlichen Auftraggeber sowie zur Erhaltung des lauteren Wettbewerbs unter den Wirtschaftsteilnehmern einen öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, einen Wirtschaftsteilnehmer in einer Fallgestaltung, wie sie in der Antwort auf die erste Vorlagefrage dargestellt wird, von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags automatisch auszuschließen.*)
VolltextVPRRS 2012, 0427
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 14/12
§ 128 Abs. 4 GWB bietet im Falle eines erledigten Nachprüfungsverfahrens keine Grundlage für die Anordnung einer Erstattungspflicht notwendiger Aufwendungen Verfahrensbeteiligter durch einen Verfahrensbeteiligten. Jeder Verfahrensbeteiligte hat seine Aufwendungen selbst zu tragen.
VolltextVPRRS 2012, 0398
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2012 - Verg 14/12
Geben mehrere Konzerngesellschaften im gleichen Vergabeverfahren jeweils ein eigenständiges Angebot ab, besteht ein besonderes "Gefährdungspotential" in Bezug auf etwaige Preisabsprachen. Das Erfordernis der Abgabe einer Versicherung zur Wahrung des Geheimwettbewerbs erscheint daher durchaus angemessen.
VolltextVPRRS 2012, 0376
OLG Schleswig, Beschluss vom 30.10.2012 - 1 Verg 5/12
1. Die Bündelung der Bedarfe mehrerer öffentlicher Auftraggeber in einem oder mehreren - losweise aufgeteilten - Vergabeverfahren, das bzw. die von einer gemeinsamen Stelle geführt wird, ist vergaberechtlich unbedenklich.
2. Das vergaberechtliche Gebot der Losvergabe ist im Fall einer Bedarfsbündelung nicht mehr für die einzelnen Bedarfe anzuwenden, sondern bezogen auf das Volumen aller "gebündelten" Aufträge.
3. Zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen durch Losaufteilung bei einem Dienstleistungsauftrag über Postdienstleistungen.
VolltextVPRRS 2012, 0298
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2012 - Verg 108/11
1. Eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt, ist vergaberechtswidrig. Die Vergabestelle versetzt bei Erhalt einer unzureichenden Referenz richtigerweise das Vergabeverfahren zurück, ändert die Leistungsbeschreibung, macht dies bekannt und fordert neue Referenzen an.
2. Ein Nachweis "fehlt" im Sinne des § 19 EG Abs. 2 VOL/A 2009 nur dann, wenn er entweder nicht vorgelegt worden ist oder formale Mängel aufweist.
3. Ein Bieter kann seine Leistungsfähigkeit mit Referenzanteilen nachweisen, die er aus einer Bietergemeinschaft heraus erbracht hat.
VolltextVPRRS 2012, 0275
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.03.2012 - VK-SH 2/12
1. Eine mit 8 Monaten bemessene Binde-/Zuschlagsfrist verstößt gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 EG VOL/A. *)
2. Ein Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in die letzten Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, vielmehr besitzt er sowohl bei der Aufstellung als auch bei der konkreten Anwendung seines Wertungssystems einen Spielraum. Die Grenze dieses Spielraums ist jedoch erreicht, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass der Bieter nicht mehr angemessen über die für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblichen Kriterien und Modalitäten informiert wird. Grundsätzlich muss der Bieter erkennen, worauf es dem Auftraggeber in welchem Maße ankommt.*)
VolltextVPRRS 2012, 0274
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.03.2012 - VK-SH 3/12
1. Eine mit 8 Monaten bemessene Binde-/Zuschlagsfrist verstößt gegen § 12 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A 2009.*)
2. Ein Auftraggeber muss für die Angebotswertung kein bis in die letzten Unterkriterien und deren Gewichtung gestaffeltes Wertungssystem aufstellen, vielmehr besitzt er sowohl bei der Aufstellung als auch bei der konkreten Anwendung seines Wertungssystems einen Spielraum. Die Grenze dieses Spielraums ist jedoch erreicht, wenn die aufgestellten Bewertungsmaßstäbe so unbestimmt sind, dass der Bieter nicht mehr angemessen über die für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblichen Kriterien und Modalitäten informiert wird. Grundsätzlich muss der Bieter erkennen, worauf es dem Auftraggeber in welchem Maße ankommt.*)
VolltextVPRRS 2012, 0210
VK Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2011 - VK 44/11
Vereinbarungen, die lediglich Zusatzleistungen der gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen eines Bieters betreffen, berechtigen oder vertraglich verpflichten die Vergabestellen nicht dazu, die verfahrensgegenständlichen Leistungen nicht auszuschreiben.
VolltextVPRRS 2012, 0178
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.10.2011 - VK 41/11
§ 101b Abs. 2 GWB enthält Ausschlussfristen für die Geltendmachung einer etwaigen Unwirksamkeit von Verträgen. Diese Vorschrift dient der Schaffung von Rechtssicherheit für die Zeitdauer der schwebenden Unwirksamkeit von Verträgen, die unter Verstoß gegen § 101a GWB oder dadurch zustande gekommen sind, dass ein Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt wurde, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB gibt es definierte Zeitfenster, innerhalb derer die Unwirksamkeit eines ggf. dem § 101b Abs. 1 GWB unterfallenden Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden muss.
VolltextVPRRS 2012, 0448
VK Bund, Beschluss vom 09.12.2011 - VK 1-150/11
1. Verlangt der Auftraggeber, dass der Bieter bereits "vergleichbare" Leistungen erbracht haben muss, kommt es nicht darauf an, dass ein Bieter in Bezug auf Leistungsumfang und Leistungsgegenstand bereits identische Leistungen erbracht hat.
2. Vergleichbar ist eine Leistung bereits dann, wenn sie nach den Vergleichbarkeitskriterien des öffentlichen Auftraggebers der ausgeschriebenen Leistung nahe kommt. Erforderlich, aber auch ausreichend ist daher die Vorlage solcher Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass anhand der vom Auftraggeber vorgegebenen Eignungskriterien auf die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters zur Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags geschlossen werden kann.
VolltextVPRRS 2012, 0141
OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2012 - Verg W 15/11
1. Hat sich der Auftraggeber nicht vertraglich an einen Dienstleister gebunden, der für ihn Postdienstleistungen durchführen soll, entscheidet er vielmehr werktäglich neu über deren Vergabe, richtet sich die Schätzung des Auftragswertes gemäß § 3 Abs. 3 VgV auf der Grundlage des Gesamtwertes aufeinanderfolgender Aufträge aus dem vergangenen Haushaltsjahr bzw. des geschätzten Gesamtwertes aufeinanderfolgender Aufträge in den der ersten Lieferung folgenden zwölf Monaten oder in dem der ersten Lieferung folgenden Haushaltsjahr.*)
2. Hat der Auftraggeber vor der Neuschaffung des § 101b GWB die grundsätzliche Entscheidung getroffen, Postdienstleistungen bis auf weiteres einem Unternehmen zu übertragen, kann die Feststellung der Nichtigkeit eines darin etwa liegenden Vertrages nur festgestellt werden, wenn sich mehrere Bieter um den Auftrag beworben haben. Ist dies nicht der Fall, kann dem Auftraggeber nicht im Wege des Nachprüfungsverfahren aufgegeben werden, den bestehenden wirksamen Vertrag zu beenden, selbst wenn dieser möglicherweise zum maßgeblichen Zeitpunkt unter Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften zustande gekommen wäre.*)
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