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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4933 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

VPRRS 2016, 0299
Mit Beitrag
RechtswegRechtsweg
Für Nachfragekartelle sind die Vergabekammern nicht zuständig!

VK Bund, Beschluss vom 27.07.2016 - VK 2-63/16

1. Die Vergabekammern haben "die Vergabe öffentlicher Aufträge" nachzuprüfen. Es muss mithin ein öffentlicher Auftrag und folglich ein Vergabeverfahren vorliegen.

2. Verhaltensweisen, die von öffentlichen Auftraggebern vor dem eigentlichen Vergabeverfahren praktiziert werden und deren Zulässigkeit sich nach anderen als nach vergaberechtlichen Vorschriften beurteilt, sind durch die Vergabekammern nicht zu überprüfen.

3. Für eine geltend gemachte Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften (hier: durch eine möglicherweise kartellrechtswidrige Nachfragebündelung) ist der Rechtsweg in das Vergabenachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet.

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VPRRS 2016, 0297
DienstleistungenDienstleistungen
Welche Tätigkeiten sind „inhouse-unschädliche“ Eigengeschäfte?

VK Bund, Beschluss vom 18.05.2016 - VK 1-18/16

1. Eine vergaberechtsfreie Inhouse-Vergabe setzt zunächst voraus, dass der öffentliche Auftraggeber über die betreffende juristische Person, die den Auftrag erhalten soll, eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen.

2. Zweites Inhouse-Kriterium ist, dass die kontrollierte Person wesentlich für den öffentlichen Auftraggeber tätig sein muss. Dabei sind alle Tätigkeiten des Auftragnehmers als "inhouse-unschädliches" Eigengeschäft anzusehen, die für dem Auftraggeber zuzurechnende Stellen erbracht werden.

3. "Inhouse-schädliche" Fremdgeschäfte des Auftragnehmers sind nur jene Tätigkeiten, die nicht für den Auftraggeber oder ihm zuzurechnende Stellen, sondern für Dritte (Private) erbracht werden.

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VPRRS 2016, 0298
DienstleistungenDienstleistungen
Zuschlagskriterien müssen transparent sein!

VK Lüneburg, Beschluss vom 13.07.2016 - VgK-26/2016

1. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Wertung der Angebote entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.

2. Der Grundsatz des Transparenzgebots bedeutet, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens klar, präzise und eindeutig in der Vergabebekanntmachung, konkret allerdings noch in den Vergabeunterlagen zu formulieren sind.

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VPRRS 2016, 0292
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Was sind Eignungsnachweise?

VK Südbayern, Beschluss vom 27.06.2016 - Z3-3-3194-1-65-12/15

1. Eignungsnachweise i.S.d. § 16 Abs. 2 VOL/A 2009 sind nur solche Unterlagen, die zum Beleg der Eignung nach den Vorgaben der Bekanntmachung mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind.*)

2. Aufklärungsmaßnahmen dürfen nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebots oder der Eignungsnachweise zu ermöglichen.*)

3. Kann die Vergabestelle aus den geforderten und vollständig vorgelegten Eignungsnachweisen weder auf die Eignung noch die Nichteignung eines Bieters oder Bewerbers schließen, kann sie auch sonstige - außerhalb der geforderten Erklärungen und Nachweisen zur Eignung stehende - Umstände, bei der materiellen Prüfung der Eignung eines Bieters oder Bewerbers heranziehen.*)

4. Dabei kann sie auch Gutachten über außerhalb der geforderten Erklärungen und Nachweisen zur Eignung stehende Umstände im Auftrag geben, wenn sie dies zur Beurteilung der Eignung für nötig erachtet.*)

5. Bei der materiellen Prüfung einer Bewerbung im Teilnahmewettbewerb dürfen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die vor Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegen haben.*)

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VPRRS 2016, 0291
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Leistungen rund um die Unterbringung von Asylbewerbern sind in Losen zu vergeben!

VK Südbayern, Beschluss vom 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07-16

1. Soweit ein beschleunigtes Offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV durchgeführt werden kann, kommt die Wahl eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV von vorneherein nicht in Betracht.*)

2. Für die Tätigkeitsbereiche Management/Betreibung, Reinigung, Catering und Objektbetreuung mit Hausmeistertätigkeit zur befristeten Unterbringung von Asylbewerbern bestehen jeweils eigene Märkte, so dass die einzelnen Leistungen grundsätzlich als Fachlose zu vergeben sind.*)

3. Der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand, kann eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist.*)

4. Bei Leistungen der Daseinsvorsorge, die keinesfalls unterbrochen werden dürfen, kann nach Feststellung der Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags gem. § 135 GWB eine besondere Dringlichkeit für eine auf den absolut notwendigen Zeitraum beschränkte Interimsvergabe selbst dann gegeben sein kann, wenn die Gründe für die Dringlichkeit im Fehlverhalten des Auftraggebers liegen. Der Auftraggeber ist auch bei der Vergabe eines Interimsauftrags verpflichtet, so viel Wettbewerb wie möglich zu gewährleisten.*)

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VPRRS 2016, 0289
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine Ansprechpartner für Referenzen angegeben: Angebotsausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 09.05.2016 - Z3-3-3194-1-10-03/16

1. Hat der Auftraggeber in der Bekanntmachung festgelegt, dass eine Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner vorzulegen ist, stellt die Forderung nach der Nennung von Ansprechpartnern für die Referenzen im Regelfall keine leere Förmelei dar, die ein Bieter ohne Konsequenzen auch unterlassen kann (Abgrenzung zu OLG München, Beschluss vom 12.11.2012 - Verg 23/12, IBR 2013, 1228 - nur online).*)

2. Mindestanforderungen an die Eignung müssen in der Bekanntmachung nicht zwingend unter der Überschrift "Möglicherweise geforderte Mindeststandards" benannt werden, es genügt eine hinreichend klare und transparente Anforderung in der Bekanntmachung.*)

3. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Dies kann zweifelhaft sein, wenn die zu entsorgenden Mengen der Referenzaufträge weit hinter den Mengen des ausgeschriebenen Auftrags zurückbleiben.*)

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VPRRS 2016, 0284
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nachgeforderte Erklärungen nicht vorgelegt: Angebot wird ausgeschlossen!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.02.2016 - 1/SVK/046-15

Angebote, die nicht die nachgeforderten Erklärungen enthalten, sind gem. § 16 Abs. 3 a VOL/A 2009 auszuschließen.*)

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VPRRS 2016, 0287
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Bietergemeinschaft muss keine gemeinsame Referenz vorlegen!

OLG Celle, Urteil vom 12.04.2016 - 13 Verg 1/16

1. Die Forderung zur Vorlage gemeinsam erarbeiteter Referenzen verstößt gegen das Verbot der Schlechterstellung von Bietergemeinschaften und stellt eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung für Bietergemeinschaften dar.

2. Die Eignungsleihe stellt hinsichtlich besonderer Fähigkeiten oder Anforderungen einen sachlich anerkannten Grund für die Bildung einer Bietergemeinschaft dar, etwa wenn die Kapazitäten eines Anbieters nicht ausreichen, um den Auftrag allein erfolgreich zu bewältigen.

3. Die Forderung zur Vorlage gemeinsam erarbeiteter Referenzen stellt einen erkennbaren Vergaberechtsverstoß dar, der unverzüglich gerügt werden muss.

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VPRRS 2016, 0282
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Einmal festgelegt, immer festgelegt!

VK Sachsen, Beschluss vom 08.07.2016 - 1/SVK/012-16

1. Mit der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist der Zweck der Vorschrift des § 101a Abs. 1 GWB a.F. - Gewährleistung eines effektiven Primärrechtsschutzes für erfolglose Bieter - bereits erreicht. Die Vorschrift hat darüber hinaus keinen eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck. Die Behauptung einer Verletzung dieser Vorschrift ist für sich gesehen nicht geeignet, einem Antragsteller eine Antragsbefugnis zu vermitteln.*)

2. Eine Angebotskonkretisierung liegt nur dann vor, wenn im Rahmen der Aufklärung eine verbindliche Festlegung eines noch unkonkreten Angebots bspw. hinsichtlich der Benennung von Produkten bei produktneutralen Vergabeverfahren erfolgt. Hat sich ein Bieter in seinem Angebot schon auf bestimmte Produkte oder Verfahrensweisen festgelegt, sind ihm im Rahmen der Angebotsaufklärung nachträgliche Änderungen des Angebots in technischer oder produktspezifischer Hinsicht verwehrt.*)

3. Falls in das Angebot zusätzliche vertragliche Nebenpflichten des Auftraggebers aufgenommen werden, die in den Vertragsunterlagen nicht vorgesehen waren, führt dies zu einer Änderung der Vertragsunterlagen, § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 i.V.m. § 16 EG Abs. 4 Satz 1 VOL/A 2009.*)

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VPRRS 2016, 0281
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Bewertungsmethode muss nicht bekannt gegeben werden!

EuGH, Urteil vom 14.07.2016 - Rs. C-6/15

1. Art. 53 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG ist im Licht des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der daraus hervorgehenden Transparenzpflicht dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber, wenn ein Dienstleistungsauftrag nach dem Kriterium des aus seiner Sicht wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden soll, nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern in der Auftragsbekanntmachung oder in den entsprechenden Verdingungsunterlagen die Bewertungsmethode, die er zur konkreten Bewertung und Einstufung der Angebote anwenden wird, zur Kenntnis zu bringen. Allerdings darf diese Methode keine Veränderung der Zuschlagskriterien oder ihrer Gewichtung bewirken.*)

2. Öffentliche Auftraggeber sind nicht verpflichtet, die Bewertungsmethode in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen anzugeben, wenn die Bewertungsmethode die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung nicht verändert.

3. Bewertungsmethoden dürfen grundsätzlich nicht nach der Öffnung der Angebote festgelegt werden. Eine nachträgliche Festlegung ist nur zulässig, wenn dem öffentlichen Auftraggeber die Festlegung vor der Angebotsöffnung aus nachweislichen Gründen nicht möglich war.

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VPRRS 2016, 0283
Mit Beitrag
ITIT
Nachunternehmer geeignet: Leistungsfähigkeit nachgewiesen!

VK Sachsen, Beschluss vom 07.06.2016 - 1/SVK/010-16

1. Nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A 2009 kann sich ein Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und dem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bieter hat in einem solchen Fall dem Auftraggeber nachzuweisen, dass ihm bei Erfüllung des Auftrags die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für Bewerber eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.*)

2. Der Vermengung der Begriffe Nachunternehmereinsatz und Eignungsleihe ist zu widersprechen. Sie dürfen nicht im Sinne einer Identität verstanden werden.*)

3. Hinsichtlich des Nachweises der Eignung ist zu unterscheiden, ob die eigene Eignung durch einen Dritten nachgewiesen wird, oder, ob der Nachweis der fremden Eignung (des Nachunternehmens) ausreichend ist.*)

4. Der Umfang und die Bedeutung des Auftrags für einen Auftraggeber begründen allein noch keine "besonderen Umständen" im Sinne des Urteils des EuGH vom 7. April 2016 - C-324/14 -, welche eine Einschränkung des Rechts sich für einen bestimmten Auftrag auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu stützen, ermöglichen. Vielmehr müssen dafür Umstände vorliegen, die einer Übertragung der Fähigkeiten des Dritten, auf die sich der Bieter beruft, entgegenstehen.*)

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VPRRS 2016, 0277
ÖPNVÖPNV
Verstoß gegen auslegungsbedürftige Vorgaben: Ausschluß?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2016 - 1 VK 51/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2016, 0275
GesundheitGesundheit
Drei-Partner-Modell ist vergaberechtlich zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 12.07.2016 - VK 2-49/16

1. Regelungen, die vergaberechtlich nach § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 als Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses zu qualifizieren waren, können nach geltendem Vergaberecht allenfalls unter dem Gesichtspunkt der (Un-)Zumutbarkeit einer für die Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstandet werden.

2. Generell stellt es keine unzumutbare Risikoverlagerung dar, wenn der Bieter/Auftragnehmer gewisse Preis- und Kalkulationsrisiken tragen soll, die vertragstypischerweise ohnehin ihm obliegen.

3. Es gibt kein gesetzliches Verbot, bestimmte Vertragsrisiken, selbst wenn sie gewichtig sind und prinzipiell vom Auftraggeber zu tragen sind, auf den Auftragnehmer zu verlagern. Ebenso wenig ist es für Bieter unzumutbar, ein solches Risiko zu übernehmen. Dennoch kann im Einzelfall eine Verlagerung vertragstypischer Risiken vergaberechtswidrig sein.

4. Die Ausschreibung eines Drei-Partner-Modells ist nicht allein deshalb als unzumutbar zu disqualifizieren, weil sie als Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern worden ist. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, Rahmenvereinbarungen je Los mit nur einem Unternehmen abzuschließen.

5. Das Drei-Partner-Modell als solches ist - gerade in Bezug auf (auch) sozialrechtlich determinierte Vergabeverfahren - als zulässiges Instrumentarium anerkannt worden. Denn das Vergaberecht gibt in Bezug auf die Anzahl der Rahmenvertragspartner keine Regelungen vor.

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VPRRS 2016, 0268
Mit Beitrag
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Auftraggeber muss beweisen, dass die Beschaffung dringlich war!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - Verg 46/15

1. Im Anwendungsbereich der VSVgV ist ein Verhandlungsverfahrens ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn die (verkürzten) Fristen, die für das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind, nicht eingehalten werden können, weil dringliche Gründe im Zusammenhang mit einer Krise es nicht zulassen.

2. Der Auftraggeber trägt für das Vorliegen des Ausnahmetatbestands der Dringlichkeit die materielle Beweislast. Kann er nicht darlegen, dass die Beschaffung so rasch erfolgen musste, dass auch die verkürzten Fristen für das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht eingehalten werden konnten, geht das zu seinen Lasten.

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VPRRS 2016, 0272
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wann haftet Auftragnehmer für Fehlverhaltens eines selbstständigen Dienstleisters?

EuGH, Urteil vom 21.07.2016 - Rs. C-542/14

Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen grundsätzlich nur dann aufgrund des Fehlverhaltens eines selbständigen Dienstleisters, der für das Unternehmen Leistungen erbringt, für eine abgestimmte Verhaltensweise verantwortlich gemacht werden kann, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

- Der Dienstleister war in Wirklichkeit unter der Leitung oder der Kontrolle des beschuldigten Unternehmens tätig, oder

- das Unternehmen hatte von den wettbewerbswidrigen Zielen seiner Konkurrenten und des Dienstleisters Kenntnis und wollte durch sein eigenes Verhalten dazu beitragen, oder

- das Unternehmen konnte das wettbewerbswidrige Verhalten seiner Konkurrenten und des Dienstleisters vernünftigerweise vorhersehen und war bereit, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen.*)

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VPRRS 2016, 0256
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Rahmenvertrag ohne Wettbewerbsentscheidung kann nicht überprüft werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.06.2016 - VgK-17/2016

1. Ein Rahmenvertrag kann auch ausschließlich fremdnützig geschlossen werden, so dass dem Anbieter eines Produkts das Vergabenachprüfungsverfahren auch dann offen steht, wenn der Auftraggeber mit dem Rahmenvertrag keinen eigenen Beschaffungsbedarf deckt.

2. Es besteht keine Möglichkeit der Überprüfung in einem Vergabenachprüfungsverfahren, wenn der Rahmenvertrag keine Wettbewerbsentscheidung enthält, sondern nur eine Leistungsbeschreibung für ein in einem weiteren wettbewerblichen Verfahren zu beschaffendes Produkt.

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VPRRS 2016, 0265
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachträglich vorzulegende Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2016 - Verg 37/14

1. Bei einem öffentlichen Bauauftrag ist zur Feststellung des Auftragswerts der Gesamtwert der Arbeiten zu veranschlagen, der die vom öffentlichen Auftraggeber gezahlten Geldbeträge und die von Dritten als Gegenleistung für die für ihre Rechnung errichteten Bauwerke geleisteten Beträge umfasst.

2. Für die Entscheidung, ob Bewerber oder Bieter auf Grund von Eigenerklärungen und beigebrachten Nachweisen als geeignet bzw. ungeeignet zu beurteilen sind, ist nicht erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber sämtliche in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpft, um die gemachten Angaben zu verifizieren.

3. Erklärungen oder Nachweise, die nach Abgabe des Angebots auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen sind, aber vom Bieter nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht werden, darf der Auftraggeber nicht nachfordern (entgegen OLG Celle, IBR 2012, 95).

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VPRRS 2016, 0264
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Angaben zur Preiskalkulation unklar: Aufklärung vor Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2016 - Verg 50/15

1. Formblätter, die zu dem Zweck abgefordert worden sind, bei der Auskömmlichkeitsprüfung des Preises und/oder bei der Beurteilung eventueller späterer Nachträge herangezogen zu werden, beinhalten keine Kalkulationsvorgaben, sondern sind als Kalkulationsabfragen zu bewerten.

2. Der Auftraggeber darf Angebote, die bei Vorliegen formaler Mängel jedenfalls wegen widersprüchlicher oder unvollständiger Angaben (Erklärungen oder Nachweise) an sich "ausschlusswürdig" sind, nicht ohne Weiteres aus der Wertung nehmen, ohne dem vom Ausschluss bedrohten Bieter zuvor zu einer Aufklärung aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, die Widersprüche oder Unvollständigkeiten nachvollziehbar auszuräumen.

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VPRRS 2016, 0262
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Auch "problematische" Vorgaben sind unverzüglich zu rügen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.03.2016 - VgK-03/2016

1. Bietergemeinschaften sind trotz ihrer grundsätzlich wettbewerbsbeschränkenden Wirkung nicht per se wettbewerbswidrig (Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2015, 85 = VPR 2015, 7). Der Auftraggeber darf sie nicht allgemein von der Vergabe ausschließen.

2. Die Anforderung an eine Bietergemeinschaft, nur solche Referenzen vorzulegen, die die Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht hat, ist vergaberechtlich problematisch, weil sie dem Charakter einer für den Einzelfall gebildeten Bietergemeinschaft widerspricht.

3. Vergaberechtlich problematische Festlegungen in der Ausschreibung sind unverzüglich zu rügen, anderenfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2016, 0245
Mit Beitrag
SchienenwegebauSchienenwegebau
Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ist kein Ausschlussgrund!

VK Bund, Beschluss vom 29.02.2016 - VK 1-138/15

1. Als schwere Verfehlungen, die zum Ausschluss eines Unternehmens wegen Unzuverlässigkeit führen, sind unter anderem schwerwiegende Rechtsverstöße wie Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von einigem Gewicht anzusehen, insbesondere wenn sie sich auf die Auftragsdurchführung beziehen.

2. Die Feststellung einer schweren Verfehlung durch den Auftraggeber muss auf einer gesicherten Erkenntnisgrundlage beruhen. Bloße Behauptungen, unspezifizierte Vorwürfe, Vermutungen oder vage Verdachtsgründe reichen nicht aus.

3. Mutmaßlichen Straftaten, die Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft sind, belegen selbst keine konkrete Verfehlung bzw. Straftat und stellen keinen Ausschlussgrund dar.

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VPRRS 2016, 0257
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftragnehmer und Verursacher: Dienstleistungskonzession!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.03.2016 - 2 VK LSA 41/15

1. Nur die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern (vgl. § 102 GWB). Es handelt sich bei dem streitbefangenen Gegenstand jedoch nicht um einen Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 und 4 GWB, da es an einem entgeltlichen Vertrag eines öffentlichen Auftraggebers mit einem Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen fehlt. Vielmehr liegt eine Dienstleistungskonzession vor.*)

2. Eine Dienstleistungskonzession ist dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenleistung für die geschuldeten Dienste in dem Recht zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen auf eigene Verantwortung und überwiegend auf eigenes Risiko besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises (siehe EuGH, IBR 2009, 1244 - nur online; EuGH, IBR 2012, 215; OLG Brandenburg, IBR 2012, 1213 - nur online; VK Nordbayern, Beschluss vom 02.08.2006 - 21.VK-3194-22/06, IBRRS 2006, 3661 = VPRRS 2006, 0404).*)

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VPRRS 2016, 0258
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wer muss für eine Bietergemeinschaft rügen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.04.2016 - 2 VK LSA 44/15

1. Fristgemäßen Rügeobliegenheit einer Bietergemeinschaft liegt bei den bevollmächtigten Vertretern, nicht bei dem Verfahrensbevollmächtigten.*)

2. Hierbei ist es nicht erheblich, dass die Antragstellerin als Bietergemeinschaft mit 12 Einzelmitgliedern fungierte. Angesichts des klaren Wortlauts des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3. GWB kann dies nicht dazu führen, dass ihr zur Erhebung der Rüge längere Fristen eingeräumt werden. Dies würde die Antragstellerin im Übrigen gegenüber Einzelunternehmen bevorzugen, die sich an diesem Vergabeverfahren ebenfalls beteiligt haben.*)

3. Es oblag vielmehr den bevollmächtigten Vertretern, rechtsverbindlich für die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber zu handeln. Einer gesonderten Abstimmung mit den übrigen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bedurfte es dazu nicht.*)

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VPRRS 2016, 0254
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Beschaffung von Hilfsmitteln: Öffentliche Ausschreibung "zweckmäßig"?

VK Bund, Beschluss vom 21.06.2016 - VK 2-45/16

1. Eine gesetzliche Krankenkasse ist als öffentlicher Auftraggeber dazu verpflichtet, öffentliche Aufträge im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist vorrangig ein offenes Verfahren durchzuführen, wenn kein begründeter Ausnahmefall vorliegt.

2. Bei der Beantwortung der Frage, ob es "zweckmäßig" im Sinne des § 127 Abs. 1 SGB V ist, medizinische Hilfsmittel einschließlich der Erbringung damit in Zusammenhang stehender Serviceleistungen in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu beschaffen, steht dem Auftraggeber eine Einschätzungsprärogative zu, die von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüft werden kann.

3. Begehrt ein Bieter das Unterlassen der Durchführung eines Vergabeverfahrens, fehlt es ihm an einer Verletzung in eigenen Rechten. Denn die Frage, ob und inwieweit der Auftraggeber (hier: aus sozialrechtlichen Gründen) berechtigt oder nicht berechtigt ist, einen Bedarf im Wege einer vergaberechtlichen Ausschreibung zu decken, ist dem Vergabeverfahren vorgelagert und nicht in diesem zu prüfen.

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VPRRS 2016, 0253
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Angebotspreis muss realistisch kalkuliert sein!

VK Bund, Beschluss vom 07.06.2016 - VK 2-37/16

1. Das Vergaberecht dient auch dem Zweck, sicherzustellen, dass das Angebot den Zuschlag erhält, das nicht nur auf dem Papier das wirtschaftlichste ist. Es soll vielmehr das Angebot den Zuschlag erhalten, das von vornherein auch realistisch kalkuliert ist und sich in der Umsetzungsphase auch ohne Nachträge etc. als tragfähig erweist.

2. Ein Angebot, das erkennbar auf unzutreffenden oder unrealistischen Annahmen basiert, kann nicht als das wirtschaftlichste angesehen werden.

3. Liegt der Preisabstand im Angebot des Bieters unter dem allgemein als Interventionsschwelle für den Auftraggeber angesehenen 10%-Abstand zum nächstplatzierten Angebot, handelt es sich schon tatbestandlich um kein ungewöhnlich niedriges Angebot.

4. Der Auftraggeber ist aus Gründen der Verfahrensökonomie auch während eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens dazu berechtigt, einen erkannten Wertungsfehler zu korrigieren.

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VPRRS 2016, 0248
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Preis mit 0,00 Euro angegeben: Wertung oder Ausschluss?

VK Südbayern, Beschluss vom 03.05.2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15

1. Über die Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung maßgebliche Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten hat die Vergabekammer grundsätzlich im Nachprüfungsverfahren inzident zu entscheiden. Anders kann dies ausnahmsweise dann sein, wenn diese Fragen Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens sind und die Genehmigung im Falle des § 14 Abs. 5 ApoG) Wirksamkeitsvoraussetzung für den zu vergebenden Vertrag ist.*)

2. Der apothekenrechtliche Grundsatz der Versorgung aus einer Hand gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 ApoG steht einer Leistungserbringung durch Bietergemeinschaften entgegen.*)

3. Nach § 4 EG Abs. 1 VOL/A 2009 ist das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben. Der Bieter muss den ungefähren Aufwand abschätzen können, um seinerseits die notwendigen Ressourcen beschaffen zu können.*)

4. Wird kein Preiswettwerb bei jedem Einzelabruf durchgeführt, ist für eine wirksame Rahmenvereinbarung, wie bei Abschluss eines jeden Vertrages, erforderlich, dass die wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) festgelegt sind. Dazu gehört bei einem Lieferauftrag auch der Preis der zu liefernden Leistung.*)

5. Bleibt unklar, ob Preisangaben mit 0,00 Euro die Bedeutung haben "das Produkt wird für 0,00 Euro geliefert" oder "das Produkt wird nicht angeboten und gehört nicht zum Leistungsumfang", sind die entsprechenden Angebote nicht wertbar.*)

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VPRRS 2016, 0238
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber müssen Bekanntmachungstexte auch anderen Ausschreibungsdiensten überlassen!

BVerwG, Urteil vom 14.04.2016 - 7 C 12.14

1. Ein Zugangsrecht im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 IWG besteht auch an Informationen, die eine öffentliche Stelle von sich aus veröffentlicht hat.*)

2. Das Informationsweiterverwendungsgesetz begründet nach § 1 Abs. 2 a IWG keinen Anspruch auf Zugang zu angefragten Informationen. Das IWG gilt nicht für Informationen, an denen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 IWG kein oder nur ein eingeschränktes Zugangsrecht besteht. Ein Zugangsrecht an Informationen im Sinne dieser Vorschrift besteht auch dann, wenn eine öffentliche Stelle Informationen von sich aus veröffentlicht hat.

3. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, ausschreibungsbezogene Bekanntmachungen auf Anfrage nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Satz 1 IWG unverzüglich nach Veröffentlichung im vorgesehenen Publikationsorgan zur Verfügung zu stellen.

4. Öffentliche Auftraggeber müssen den jeweiligen Zeitpunkt der Veröffentlichung ausschreibungsbezogener Bekanntmachungen so verlässlich ermitteln, dass die Informationen im Anschluss unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können.

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VPRRS 2016, 0249
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
Ärztliche Behandlungsleistung kann eindeutig beschrieben werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 09.05.2016 - Z3-3-3194-1-04-01/16

1. Der Beginn der 30-Tage-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. erfordert positive Kenntnis, d.h. der Antragsteller muss zum einen die relevanten Tatsachen kennen, zum anderen zumindest in laienhafter Weise hieraus schlussfolgern, dass der Auftraggeber Bestimmungen des Vergaberechts missachtet.*)

2. § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. ist grundsätzlich vor dem Hintergrund des Art. 2 f Abs. 1 a der Richtlinie 2007/66/EG richtlinienkonform so auszulegen, dass die 30-Tages-Frist nur dann zu laufen beginnt, wenn die positive Kenntnis des Antragstellers von dem als vergaberechtswidrig beanstandeten Vertragsschluss auf einer Information des Auftraggebers beruht. Anders kann dies lediglich in Fällen der Direktvergabe nicht prioritärer Dienstleistungen beurteilt werden, die Art. 2f Abs. 1 a i.V.m. Art. 2d Abs.1 der Richtlinie 2007/66/EG nicht erfasst. Nur diesen besonderen Fällen kann § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB a.F. nach seinem Wortlaut angewandt werden.*)

3. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV a.F. findet keine Anwendung, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab eindeutig und erschöpfend beschreiben werden kann. Dies kann auch bei ärztlichen Leistungen, der Fall sein, wenn diese im Einzelfall eindeutig beschrieben werden können. In diesen Fällen sind die Leistungen regelmäßig nach dem 1. Abschnitt der VOL/A 2009 zu vergeben.*)

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VPRRS 2016, 0239
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten: Leistungsbeschreibung nicht eindeutig!

VK Sachsen, Beschluss vom 03.05.2016 - 1/SVK/005-16

1. Nach § 7 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2012 bezweckt das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung, die Vorstellungen des Auftraggebers von der gewünschten Leistung in Bezug auf technische Merkmale oder Funktionen, Menge und Qualität für den Bieter so deutlich werden zu lassen, dass dieser Gegenstand, Art und Umfang der Leistung zweifelsfrei erkennen kann.*)

2. Eine Leistungsbeschreibung ist dann nicht eindeutig und erschöpfendend, wenn unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die den Bieter im Unklaren lassen, welche Leistungen von ihm in welcher Form und unter welchen Bedingungen angeboten werden sollen.*)

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VPRRS 2016, 0228
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Verworfene (Planungs-)Varianten dürfen nicht gewertet werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.04.2016 - VgK-08/2016

1. Der Auftraggeber verstößt gegen das vergaberechtliche Transparenzgebot, wenn er der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nicht nur die finalen Angebote zur als Auftragsgegenstand festgelegten Variante zugrunde legt, sondern zu gleichen Teilen auch die indikativen Angebote zu den verworfenen Varianten.

2. Erhält ein Bieter einen Punktabzug, weil sein Konzept einen nach den Vergabeunterlagen möglichst zu vermeidenden Einsatz von Containern während der Bauphase vorsieht, ist es nicht gerechtfertigt, einem anderen Bieter die volle Punktzahl zu geben, nur weil dieser ohne nähere Erläuterung erklärt hat, dass auf den Einsatz von Containern verzichtet werden kann.




VPRRS 2016, 0231
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
"Inhaltlich richtige" Erklärung kann nicht nachgefordert werden!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2015 - Verg 14/15

Eine "inhaltlich richtige" Erklärung darf nicht nachgefordert werden. Eine Nachforderung ist nur möglich, wenn die Erklärung oder der Nachweis fehlt oder formal unvollständig ist. Ist die Erklärung oder der Nachweis dagegen materiell unvollständig oder fehlerhaft, ist eine Nachforderung nicht möglich.

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VPRRS 2016, 0229
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Bieter hat Auftraggeber beraten: Wissensvorsprung ist auszugleichen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 02.03.2016 - VgK-01/2016

1. Der bloße "Anschein" einer Doppelmandatschaft eines Bieters oder Bewerbers führt nicht bereits zu einer Verletzung des Diskriminierungsverbots. Vielmehr bedarf es konkreter Umstände, die eine Parteilichkeit besorgen lassen.

2. Ist ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen, kann die Vermutung der Voreingenommenheit nur durch den Nachweis widerlegt werden, dass sich die Tätigkeit für den Bieter oder Bewerber nicht auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren ausgewirkt hat.

3. Berät oder unterstützt ein Bieter oder Bewerber den Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens, hat der Auftraggeber (hier: durch Überlassung einer geschwärzten Fassung eines bereits ausgehandelten Pachtvertrags) sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird.

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VPRRS 2016, 0220
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Angebotsausschluss nur bei Verstoß gegen eindeutige Vorgaben!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.04.2016 - 15 Verg 1/16

1. Ein Angebotsausschluss wegen einer unzulässigen Änderung oder Ergänzung der Vergabeunterlagen setzt voraus, dass die Leistungsbeschreibung eindeutig ist. Verstöße gegen interpretierbare oder missverständliche bzw. mehrdeutige Angaben in den Vergabeunterlagen führen somit nicht zum Angebotsausschluss.

2. Eine Leistungsbeschreibung ist eindeutig und vollständig, wenn sie Art und Umfang der geforderten Leistung mit allen dafür maßgebenden Bedingungen zur Ermittlung des Leistungsumfangs zweifelsfrei erkennen lässt, keine Widersprüche in sich, zu den Plänen oder zu anderen vertraglichen Regelungen enthält und alle für die Leistung spezifischen Bedingungen und Anforderungen benennt.

3. Eine eindeutige Leistungsbeschreibung muss den Bietern ermöglichen, ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten zu kalkulieren. Dabei müssen die Bieter die für die Auftragsdurchführung wesentlichen Begleitumstände kennen oder zumindest zuverlässig abschätzen können.

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VPRRS 2016, 0236
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Begrenzung auf ausschließlich regionale Referenzen!

VK Bund, Beschluss vom 30.05.2016 - VK 2-31/16

Die Eingrenzung auf regionale Referenzmaßnahmen führt zu einer Bevorzugung des bisherigen Auftragnehmers und zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung nicht ortsansässiger Bieter, wenn sie in der Sache nicht erforderlich ist, um der legitimen Intention des Auftraggebers zu entsprechen.

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VPRRS 2016, 0232
Mit Beitrag
WasserbaumaßnahmenWasserbaumaßnahmen
Ein guter Preis ist kein Ausschlussgrund!

VK Bund, Beschluss vom 04.03.2016 - VK 1-4/16

1. Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit müssen bereits in der Bekanntmachung bekanntgegeben werden; in den Vergabeunterlagen sind allenfalls noch Konkretisierungen dieser Anforderungen zulässig.

2. Prüft der Auftraggeber das Angebot des erstplatzierten Bieters in seiner Gesamtheit und in Bezug auf auffällige Einzelpositionen, fordert er Erklärungen bzw. Unterlagen (insbesondere die Urkalkulation) an und wird es in einem Bietergespräch aufgeklärt, muss das Angebot selbst dann nicht von der Wertung ausgeschlossen werden, wenn es preislich 37% vor dem Angebot des zweitplatzierten Bieters liegt.

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VPRRS 2016, 0226
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Für Dienstleistungskonzessionen sind die Vergabekammern/-senate nicht zuständig!

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.04.2016 - 7 Verg 1/16

1. Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge von öffentlichen Auftraggebern mit Unternehmern über die Beschaffung von Leistungen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, ferner Baukonzessionen und Auslobungsverfahren, die zur Dienstleistungsaufträgen führen. Dienstleistungskonzessionen zählen nicht zu den öffentlichen Aufträgen.

2. Unter einer Dienstleistungskonzession ist eine vertragliche Konstruktion zu verstehen, die sich von einem Dienstleistungsauftrag dadurch unterscheidet, dass der den allgemeinen Risiken des Marktes ausgesetzte Konzessionär das zeitweilige Recht zur Nutzung der ihm übertragenen Dienstleistung enthält und gegebenenfalls die zusätzliche Zahlung eines Preises vorgesehen ist.

3. Für die Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen nicht gegeben.

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VPRRS 2016, 0230
Mit Beitrag
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Auftraggeber darf sich beigebrachte Wirtschaftsprüfer-Stellungnahmen zu eigen machen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2016 - Verg 28/15

1. Der dem öffentlichen Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen zumutbare Prüfungsaufwand ist mit Rücksicht auf den vergaberechtlich bezweckten, möglichst raschen Abschluss des Vergabeverfahrens durch Erteilen des Zuschlags, aber auch wegen der dem öffentlichen Auftraggeber bei der Angebotswertung in nicht unbegrenztem Umfang zu Gebote stehenden verwaltungsmäßigen und finanziellen Ressourcen, zu beschränken.

2. Der Auftraggeber hat nur die ihm zumutbaren Prüfungen anzustellen und darf die Vergabeentscheidung auf gesicherte (unbestrittene, bewiesene oder beweisbare) Erkenntnisse stützen, sofern die Entscheidung denn vertretbar ist.

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VPRRS 2016, 0224
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Auftraggeber kann Termin für Bieterfragen vorgeben!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.05.2016 - 1 Verg 1/16

1. Der Vergabestelle steht im Sinne eines geordneten Vergabeverfahrens "als Herrin des Vergabeverfahrens" auch die Möglichkeit offen, klare Regeln für Bieterfragen vorzugeben.

2. Sind Rückfragen der Bieter bis zu einem bestimmten Termin an den Auftraggeber zu richten, liegt kein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht vor, wenn ein nach dem festgelegten Zeitpunkt geführtes Telefonat nicht dokumentiert wird.

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VPRRS 2016, 0221
Mit Beitrag
ITIT
Elektonische Signatur ist "falsch": Auslegung vor Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - Verg 52/15

1. Entspricht die elektronische Signatur nicht den Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers, werden Zweifel begründet, ob das Angebot eindeutig und nachprüfbar dem Bieter zuzuordnen ist und, ob der Bieter den (gesamten) Angebotsinhalt rechtsverbindlich erklären wollte.

2. Zweifel an der Rechtsverbindlichkeit des Angebotsinhalts führen nicht zum zwingenden Angebotsausschluss. Das Angebot ist vielmehr auszulegen. Erst wenn die Zweifel nicht durch Auslegung ausgeräumt werden können, ist das Angebot auszuschließen.

3. Gibt der Auftraggeber zu erkennen, von seiner Entscheidung unter keinen Umständen abrücken zu wollen, kann die Rügeobliegenheit ausnahmsweise entfallen.




VPRRS 2016, 0218
Mit Beitrag
ITIT
Unzulässige De-facto-Vergabe: Sechsmonatsfrist gilt auch im Fall von Vertragsänderungen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2016 - 11 Verg 12/15

1. Eine unzulässige De-facto-Vergabe kann auch im Falle von Vertragsänderungen nur innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss geltend gemacht werden. Auf den Zeitpunkt der Änderung kann für den Fristbeginn nur dann abgestellt werden, wenn die Änderung isoliert angegriffen werden kann.*)

2. Ein unterlegener Bieter kann im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens nicht verlangen, dass der Auftraggeber im Rahmen seines Vertragsverhältnisses mit dem bezuschlagten Bieter von etwaigen Leistungsstörungsrechten Gebrauch macht.*)

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VPRRS 2016, 0205
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Übernahme des Medikamentenbestands verstößt nicht gegen das Arzneimittelgesetz!

OLG Dresden, Beschluss vom 04.11.2014 - Verg 5/14

1. Die Erstbeschaffung von Arzneimitteln zwecks Bestückung von Rettungsfahrzeugen stellt kein berufsmäßiges Inverkehrbringen von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes dar.

2. Die Übernahme des vorhandenen Rettungsmittelbestands vom bisherigen Leistungserbringer ist mit den Vorgaben des Arzneimittel- und des Apothekengesetzes vereinbar.

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VPRRS 2016, 0217
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Nur national statt europaweit ausgeschrieben: Bieter ist antragsbefugt!

OLG München, Beschluss vom 02.06.2016 - Verg 15/15

1. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, mitzuteilen sowie über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Eine telefonische Mitteilung genügt dem Formerfordernis nicht.

2. Einem Bieter, der sich an dem beanstandeten Vergabeverfahren durch die Abgabe eines Gebots beteiligt hat, droht regelmäßig auch dann im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ein Schaden durch eine Verletzung von Vergabevorschriften, wenn statt einer europaweiten Ausschreibung ein nationales Vergabeverfahren eingeleitet wurde.

3. Von einem Geschäftsführer bzw. Inhaber kleinen Busunternehmen mit kleinem Fuhrpark und regionalem Tätigkeitsschwerpunkt können keine genauen Kenntnisse über die maßgeblichen Schwellenwerte und die Berechnung des Auftragswerts erwartet werden.

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VPRRS 2016, 0189
Mit Beitrag
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Betrieb eines Energieversorgungsnetzes: Konzessionsvergabe muss transparent erfolgen!

OLG Celle, Urteil vom 17.03.2016 - 13 U 141/15 (Kart)

1. Gemeinden handeln beim Abschluss von Konzessionsverträgen als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts und haben dabei eine marktbeherrschende Stellung.

2. Als marktbeherrschende Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gebiet sind die Gemeinden dazu verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen.

3. Die Auswahl des Konzessionärs muss in einem transparenten Verfahren erfolgen und ist vorrangig an Kriterien auszurichten, die die Ziele des § 1 EnWG konkretisieren. Das Auswahlverfahren muss so gestaltet werden, dass die am Netzbetrieb interessierten Unternehmen erkennen können, worauf es der Gemeinde bei der Auswahlentscheidung ankommt.

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VPRRS 2016, 0215
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Aufklären heißt aufklären und nicht abändern!

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2016 - VK 2-23/16

1. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen wurden, sind zwingend auszuschließen. Ob der Bieter nicht das angeboten hat, was der Auftraggeber nachgefragt hat, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.

2. Der Auftraggeber darf den Inhalt des Angebots aufklären. Eine Aufklärung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Restzweifel ausgeräumt werden sollen, um dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße Wertung des Angebots zu ermöglichen.

3. Eine Angebotsaufklärung darf nicht dazu führen, dass einem nicht annahmefähigen Angebot nachträglich zur Annahmefähigkeit verholfen wird, indem der Angebotsinhalt nachträglich geändert und erst so in Übereinstimmung zur Leistungsbeschreibung gebracht wird.

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VPRRS 2016, 0213
Mit Beitrag
GesundheitGesundheit
„Kaskadenprinzip“ ist nicht vergaberechtswidrig!

VK Bund, Beschluss vom 19.01.2016 - VK 1-124/15

Ein Verfahren zur Vergabe von Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarungen nach dem sog. „Kaskadenprinzip“ ist für den Ersatzversorger nicht unzumutbar und nicht vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2016, 0211
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
-Rahmenrabattvereinbarung: Kalkulationsrisiken sind vom Bieter zu tragen!

VK Bund, Beschluss vom 21.01.2016 - VK 1-132/15

1. Vertragliche Regelungen sind allenfalls dann vergaberechtswidrig, wenn für den Bieter eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unzumutbar ist.

2. Die Zumutbarkeitsschwelle liegt bei Rahmenverträgen regelmäßig höher als bei anderen Verträgen, denn Rahmenvereinbarungen wohnen naturgemäß erhebliche Kalkulationsrisiken inne, die typischerweise vom Bieter zu tragen sind.

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VPRRS 2016, 0204
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe anzusehen?

EuGH, Urteil vom 18.02.2016 - Rs. C-446/14

1. Damit eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe qualifiziert werden kann, muss es sich (1) um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, (2) die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, (3) dem Begünstigten durch sie ein Vorteil gewährt werden und (4) sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

2. Als staatliche Beihilfen gelten Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen können oder die als wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte.

3. Eine staatliche Maßnahme ist keine Beihilfe, wenn sie einen Ausgleich für Leistungen zur Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen bildet und sie keine Verbesserung der Wettbewerbsstellung des begünstigten Unternehmens bewirkt.

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VPRRS 2016, 0203
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Inwieweit sind Unterkriterien auszudifferenzieren?

VK Bund, Beschluss vom 13.04.2016 - VK 2-19/16

1. Weichen Angebote von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, sind sie zwingend auszuschließen. Aufgrund der für den Bieter einschneidenden Konsequenzen kommt ein Ausschluss allerdings nur dann in Betracht, wenn die Vorgaben eindeutig und erschöpfend beschrieben worden sind, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen mussten und vergleichbare Angebote zu erwarten waren (hier verneint).

2. Es obliegt dem Auftraggeber, die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen bekannt zu geben. Inwieweit dabei eine Verpflichtung besteht, Unterkriterien auszudifferenzieren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

3. Die Grenze, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtswidrig ist, ist jedenfalls dann überschritten, wenn die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien informiert sind, anhand derer das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird.

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VPRRS 2016, 0197
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Unter welchen Voraussetzungen kann ein VOF-Verhandlungsverfahren aufgehoben werden?

OLG Bremen, Beschluss vom 29.01.2016 - 2 Verg 3/15

1. Ein VOF-Verhandlungsverfahren kann nicht unter den in § 17 VOB/A 2012, § 20 EG VOB/A 2012 oder in § 17 VOL/A 2009 genannten Voraussetzungen aufgehoben werden. Die VOF setzt nur die Möglichkeit eines Verzichts auf die Auftragserteilung voraus, ohne dessen Voraussetzungen zu regeln.

2. Die Aufhebung eines vom Auftraggeber trotz Kenntnis einer ungesicherten Finanzierung eingeleiteten Vergabeverfahrens ist nicht möglich, da der Auftragnehmer insoweit Vertrauensschutz genießt.

3. Da sich das VOF-Verhandlungsverfahren als dynamischer Prozess darstellt, in dem sich durch Verhandlungen Veränderungen ergeben können, sind Modifikationen solange vom Verfahren gedeckt, wie die Identität als solche gewahrt bleibt und kein "Aliud" entsteht.

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VPRRS 2016, 0196
Sicherheit und VerteidigungSicherheit und Verteidigung
Kaufpreis ist geheim!

VG Köln, Beschluss vom 25.02.2016 - 6 L 2029/15

1. Ein presserechtlicher Auskunftsanspruch besteht nicht, soweit diesem Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen.

2. Angebote auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln sind. Daraus ergibt sich, dass die Inhalte der Angebote - der Kaufpreis eingeschlossen - auch Dritten gegenüber geheim zu halten sind.

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VPRRS 2016, 0194
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Auswechslung eines BIEGE-Partners führt zum Angebotsausschluss!

VK Thüringen, Beschluss vom 14.01.2015 - 250-4003-7807/2014-E-01-G

1. Ein sog. Nichtoffenes Verfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb unterscheidet sich von den anderen Vergabearten dadurch, dass der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb zunächst dazu dient, fachlich geeignete Bewerber auszuwählen. Anschließend werden die so ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

2. Der Wechsel eines Partners einer Bietergemeinschaft zwischen Teilnahmewettbewerb und Angebotseinreichung ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots der (neuen) Bietergemeinschaft.

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