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Sachgebiet: Dienstleistungen

4933 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

VPRRS 2016, 0101
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Quersubventionierung muss aufgeklärt werden!

VK Westfalen, Beschluss vom 26.01.2016 - VK 1-44/15

1. Will eine Vergabestelle einen Bieter wegen angeblicher Quersubventionierung mit seinem Angebot ausschließen, und widerspricht der Bieter dieser Auffassung der Vergabestelle, so muss die Vergabestelle diesen Widerspruch im Rahmen eines Aufklärungsverfahrens versuchen aufzuklären.*)

2. Findet keine Aufklärung statt und reagiert die Vergabestelle in einem Nachprüfungsverfahren auch nicht auf eine Fristsetzung gemäß § 113 Abs. 2 GWB, kann das dazu führen, dass bei der Wiederholung der Wertung dieser Gesichtspunkt (Aufklärung in Bezug auf konkrete Tatsachen) ausgeschlossen bleiben muss.*)

3. Die Kalkulation ist Sache der Bieter und ein öffentlicher Auftraggeber hat keine Rechtsgrundlage dafür, seine eigenen betriebswirtschaftlichen Kalkulationsüberlegungen an die Stelle der Kalkulation der Bieter zu setzen.*)

4. Abgrenzung einer Klageerweiterung von einer Berichtigung des Rubrums im Sinne von § 319 ZPO, die ohne Weiteres von Amts wegen durch die Vergabekammer erfolgen kann.*)

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VPRRS 2016, 0087
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an Referenzen unklar: Aufhebung der Ausschreibung!

VK Bund, Beschluss vom 22.01.2016 - VK 2-131/15

1. Der Erklärungswert von Vergabeunterlagen ist anhand der für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen, d. h. §§ 133, 157 BGB zu ermitteln.

2. Geht aus der Bekanntmachung nicht eindeutig hervor, welchen Anforderungen die Referenzen genügen mussten, um "vergleichbar" zu sein, liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor mit der Folge, dass das Vergabeverfahren - bei fortbestehender Beschaffungsabsicht - in den Stand vor der Bekanntmachung zurückzuversetzen und zu wiederholen ist.

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VPRRS 2016, 0063
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation sind keine Bauarbeiten!

VK Westfalen, Beschluss vom 05.08.2015 - VK 2-16/15

Ein Vertrag über Kanalreinigung, Kanaluntersuchung und -dokumentation ist als Dienstleistungsauftrag zu qualifizieren und dementsprechend nach den Vorschriften VOL/A 2009 und nicht nach VOB/A 2012 auszuschreiben.

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VPRRS 2016, 0093
DienstleistungenDienstleistungen
"Dynamische Anpassung" des Leistungsumfangs vereinbart: Bieter muss "Mehrarbeit" hinnehmen

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.03.2015 - VK-SH 01/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2016, 0046
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabeverfahren nach Rüge aufgehoben: Nachprüfungsverfahren erledigt!

VK Thüringen, Beschluss vom 26.03.2015 - 250-4003-1758/2015-E-005-IK

Entscheidet sich der Auftraggeber im laufenden Vergabenachprüfungsverfahren dazu, der Rüge des Bieters abzuhelfen und dazu das Vergabeverfahren aufzuheben und in den Stand vor Bekanntmachung der Ausschreibung zurückzuversetzen, hat sich das Nachprüfungsverfahren erledigt.

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VPRRS 2016, 0089
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Angebotsausschluss bei Kostenverlagerung!

OLG München, Beschluss vom 03.12.2015 - Verg 9/15

Verteilt der Bieter entgegen dem Leistungsverzeichnis Kosten, die in einer bestimmten Position anzugeben waren, auf andere Positionen des Leistungsverzeichnisses und hat diese Abänderungen Einfluss auf den Angebotspreis, ist das Angebot zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.

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VPRRS 2016, 0079
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsnachweise nur unzureichend bekannt gemacht: Aufhebung zulässig!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2016 - Verg W 4/15

1. Die Bieter haben einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, nicht aber darauf, dass er den Auftrag auch erteilt und demgemäß die Vergabestelle das Vergabeverfahren mit der Erteilung des Zuschlags abschließt.

2. Während eine rechtmäßige Aufhebung zur Folge hat, dass keine Schadensersatzansprüche wegen eines fehlerhaften Vergabeverfahrens bestehen, kann das Fehlen eines Aufhebungsgrundes zu einem Anspruch auf Schadensersatz führen, der regelmäßig auf das negative Interesse beschränkt ist.

3. Stellt ein öffentlicher Auftraggeber vor Zuschlagserteilung einen erheblichen Fehler in den Ausschreibungsunterlagen fest, ist er zu einer Fehlerkorrektur berechtigt, was auch die Aufhebung des Vergabeverfahrens beinhalten kann. Die bereits erfolgte Submission schließt eine solche Fehlerkorrektur nicht aus.

4. Die unzureichende Bekanntmachung der geforderten Eignungsnachweise stellt einen sachlichen Grund für eine Aufhebung dar.

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VPRRS 2016, 0086
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOB/A 2012 kennt keine sog. "abschließende Liste"!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2014 - Verg 14/14

1. Wird die Unterschrift des Bieters nicht nur auf einem dafür vorgesehenen Vordruck, sondern auf einem von ihm erstellten Angebotsanschreiben geleistet, das den gesamten Angebotsinhalt erfasst, darf das Angebot nicht ausgeschlossen werden.

2. Die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zur sog. "abschließenden Liste" findet auf Vergabeverfahren nach der VOB/A 2012 keine Anwendung, weil die VOB/A 2012 anders als die VOL/A 2009 keine abschließende Liste kennt.

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VPRRS 2016, 0084
DienstleistungenDienstleistungen
Fehlende Fachkompetenz ist kein Grund für ein Verhandlungsverfahren!

VK Detmold, Beschluss vom 30.04.2014 - VK.2-10/13

1. Die Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens steht in einem Spannungsverhältnis zur Pflicht des Auftraggebers, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009.*)

2. Nur wenn der Auftraggeber zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu einer hinreichenden und erschöpfenden Leistungsbeschreibung objektiv und aus Gründen, die in der Natur der Leistungen liegen, nicht in der Lage ist, ist die Wahl des Verhandlungsverfahrens gerechtfertigt.*)

3. Keinesfalls ist es Sinn und Zweck eines Verhandlungsverfahrens, das Bestimmungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich des gewünschten Leistungsgegenstands aufgrund fehlender Fachkompetenz aufzugeben und die Festlegung der Leistungsdetails den Bietern zu überlassen.*)

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VPRRS 2016, 0080
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Formal unzureichender Eignungsnachweis darf nicht zur Bejahung der Eignung herangezogen werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 27.04.2015 - Z3-3-3194-1-09-02/15

1. Die Eignungsprüfung ist in zwei Stufen durchzuführen und zwar - zum einen, ob das Angebot sämtliche geforderten Eignungsnachweise bzw. -angaben enthält (formale Eignungsprüfung) - zum anderen, ob der Bieter geeignet ist (materielle Eignungsprüfung).*)

2. Eignungsnachweise, die bereits den formellen Anforderungen der Vergabebekanntmachung nicht genügen, dürfen auch bei der materiellen Eignungsprüfung nicht berücksichtigt werden.*)

3. Ein formal unzureichender, aber unter Umständen materiell ausreichender Eignungsnachweis darf nicht in einer Gesamtschau mit einem formal ausreichenden, aber materiell ungeeigneten Eignungsnachweis zur Bejahung der Eignung herangezogen werden.*)

4. Der Anwendungsbereich von § 16 Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 / § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 ist dann nicht mehr eröffnet, wenn die geforderten Eignungsnachweise mit dem Angebot vorgelegt worden sind, aber nicht ausreichen, um die Eignung zu belegen. Eine Nachreichung anderer, geeigneter Nachweise scheidet damit aus.*)

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VPRRS 2016, 0090
DienstleistungenDienstleistungen
Dürfen frühere Verfehlungen bei der Eignungsprüfung berücksichtigen?

VK Detmold, Beschluss vom 27.01.2014 - VK.2-09/13

1. Aufträge mit Auftragswerten bis 500.000 Euro sind mit einem Auftrag im Umfang von ca. 3,9 Mio. Euro nicht vergleichbar.*)

2. Der Auftraggeber kann verlangen, dass die vorgelegten Referenzen dem von ihm zu vergebenden Gesamtprojekt entsprechen und muss keine Referenzen über Teilleistungen zulassen oder anerkennen.*)

3. Ein Auftraggeber darf bei seiner Entscheidung über die Eignung eines Bieters berücksichtigen, dass ein anderer Auftraggeber mit den Leistungen des Bieters unzufrieden war und die Zusammenarbeit zu einem Gerichtsverfahren geführt hat.*)

4. Fordert der Auftraggeber von einem Bieter Unterlagen zur finanziellen Leistungsfähigkeit nach, ist er verpflichtet, bei einem anderen Bieter ebenfalls fehlende Nachweise zu diesem Aspekt nachzufordern.*)

5. Ein Bieter hat keinen Anspruch auf Ausschluss eines anderen Bieters, wenn dies seine eigene Rechtsposition nicht beeinflusst.*)

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VPRRS 2016, 0083
ÖPNVÖPNV
Direktvergabe ist ausreichend zu begründen

VK Hessen, Beschluss vom 29.06.2015 - 69d-VK-22/2015

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2016, 0077
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Rüge mit Angebot im verschlossenen Umschlag abgegeben: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Westfalen, Beschluss vom 27.10.2015 - VK 1-29/15

Beanstandungen an den Vergabeunterlagen, die zeitgleich mit dem Angebot im verschlossenen Umschlag abgegeben werden, sind gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB präkludiert, soweit es sich um Rügen handelte.*)

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VPRRS 2016, 0069
Mit Beitrag
Wartung und InstandsetzungWartung und Instandsetzung
Spezialentwicklung rechtfertigt Gesamtvergabe!

VK Bund, Beschluss vom 07.12.2015 - VK 2-105/15

1. Für die Frage, ob eine Leistung einer Aufteilung in Fachlose zugänglich ist und diese möglicherweise aus Rechtsgründen auch geboten sein könnte, ist als Kriterium heranzuziehen, ob sich ein eigener Markt für die jeweiligen Einzelleistungen gebildet hat. Dabei spricht vieles dafür, dass der Bau von Verfahranlagen und Hangartore eigene Märkte darstellen.

2. Gibt es für die erstmalige Errichtung von Verfahranlagen und Hangartore eigene Märkte, ist davon auszugehen, dass es auch für die dem Bau nachgelagerten Dienstleistungen der Grundinstandsetzung eigenständige Märkte gibt.

3. Sind die Steuerung von Verfahranlage und Hangartor in einer einzigartigen Spezialentwicklung miteinander verknüpft, um die Bewegungsabläufe der beiden Elemente zur Herstellung größtmöglicher Sicherheit direkt miteinander zu verbinden, kann trotz Vorliegens zweier Märkte von einer Losbildung abgesehen werden.

4. Die unionsweite Ex-post-Bekanntmachung über einen vergebenen Auftrag setzt die 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB nur dann in Gang, wenn der Auftraggeber in der Bekanntmachung auf den Lauf dieser Frist hingewiesen hat.

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VPRRS 2016, 0068
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bieter muss nur das EU-Amtsblatt durchsehen!

VK Thüringen, Beschluss vom 21.05.2015 - 250-4003-2353/2015-E-003-SON

1. Ein Bieter ist nicht dazu verpflichtet, bei der Suche nach seinem Leistungsprofil entsprechenden europaweiten Ausschreibungen andere Publikationsorgane als das EU-Amtsblatt durchzusehen.

2. Der Fall einer De-facto-Vergabe liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber vergaberechtswidrig eine nationale Ausschreibung an Stelle einer eigentlich gebotenen europaweiten Ausschreibung durchführt.

3. Fehlt dem Bieter aufgrund einer durchgeführten De-facto-Vergabe jegliche Information über das geführte Vergabeverfahren, besteht keine Pflicht zu einer vom Nachprüfungsantrag isoliert einzureichenden Rüge.

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VPRRS 2016, 0076
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Auftrag über Bauarbeiten an der "BAB 30 NU Bad Oeynhausen 4. BA

VK Westfalen, Beschluss vom 22.05.2015 - VK 2-14/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2016, 0066
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Ausschluss auf der Grundlage intransparenter Vorgaben!

VK Bund, Beschluss vom 08.01.2016 - VK 2-127/15

1. Auch im Anwendungsbereich der SektVO führt eine Abweichung von den Vergabeunterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

2. Mit der strikten Rechtsfolge des Angebotsausschlusses korrespondiert allerdings die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Vergabeunterlagen so klar und eindeutig zu formulieren, dass die Bieter diesen zweifelsfrei entnehmen können, welchen Anforderungen sie genügen müssen.

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VPRRS 2016, 0064
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auch Sportwettenkonzessionen müssen transparent vergeben werden!

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2015 - 1 S 102.14

1. Öffentliche Stellen, die Glückspielkonzessionsverträge vergeben, haben zu Gunsten potentieller Konzessionsnehmer schon im Vorfeld des Konzessionsvergabeverfahrens einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob das Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden ist.

2. Hierzu gehört, dass die objektiven Kriterien, die die Eingrenzung des Ermessens der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ermöglichen, ausreichend bekannt gemacht worden sind.

3. Diese Kriterien sind so klar, präzise und eindeutig zu formulieren, dass alle gebührend informierten und mit der üblichen Sorgfalt handelnden Interessenten deren genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können.

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VPRRS 2016, 0067
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Kirchen sind keine öffentlichen Auftraggeber

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.06.2015 - 21.VK-3194-19/15

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2016, 0054
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist eine Freihändige Vergabe zulässig?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.05.2015 - 3 VK LSA 14-2/15

1. Gemäß § 3 Abs. 5 a VOL/A 2009 ist eine Freihändige Vergabe zulässig, wenn nach Aufhebung einer Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht.*)

2. Der Vergabestelle ist der Zugang zu dem "nachrangigen" Verfahren der Freihändigen Vergabe nur dann ohne weiteres eröffnet, wenn ihr nicht das Scheitern des vorangegangenen - und an sich vorrangigen - Verfahrens zuzurechnen ist.*)

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VPRRS 2016, 0055
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Einspruchsfrist beginnt auch ohne Zugang des Absageschreibens!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.05.2015 - 3 VK LSA 14-1/15

Voraussetzung für den Beginn der Frist ist nach § 19 Abs. 1 Satz 2 LVG-SA die schriftliche Abgabe der Information durch den Auftraggeber. Auf den Zugang des Schreibens beim Bieter kommt es bei der Fristberechnung nicht an. Eine förmliche Zustellung an die Bieter sieht das Landesvergabegesetz nicht vor.*)

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VPRRS 2016, 0062
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber darf Wertungsfehler auch nach bereits abgeschlossener Wertung korrigieren!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.07.2015 - VK-SH 7/15

1. Bei der Wertung der Angebote steht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Diesen Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschreitet ein Auftraggeber aber dann, wenn er bei der Angebotswertung nicht das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat.

2. Erkennt der Auftraggeber anlässlich einer Rüge seinen Wertungsfehler, ist er auch nach bereits abgeschlossener Wertung dazu berechtigt, nochmals in die Wertung einzutreten und seinen Fehler zu korrigieren.

3. Die 15-Tage-Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB beginnt nur dann zu laufen, wenn die Vergabebekanntmachung genaue Hinweise, in Bezug auf die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Dienstes, bei dem diese Auskünfte eingeholt werden können, enthält.

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VPRRS 2016, 0060
Mit Beitrag
ReinigungsleistungenReinigungsleistungen
Was ist der Unterschied zwischen Kalkulationstabellen und Kalkulationsvorgaben?

VK Westfalen, Beschluss vom 27.10.2015 - VK 1-28/15

1. Kalkulationstabellen und Kalkulationsvorgaben sind strikt voneinander zu trennen. Kalkulationstabellen, in denen die Bieter ihre "Stundenverrechnungssätze" eintragen, sind grundsätzlich keine Vorgaben für die Bieter, ganz bestimmte Kalkulationen vorzunehmen. Eine Kalkulationsvorgabe liegt erst dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber den Bietern die Höhe der Preise vorschreibt und die Faktoren zur Ermittlung der Preise festlegt.*)

2. Ob ein öffentlicher Auftraggeber eine solche Kalkulationsvorgabe machen darf oder ob die Vergabeordnungen - da nicht geregelt - dies nicht zulassen, lässt die Kammer dahingestellt. Denn vorliegend ergab sich die Kalkulationsvorgabe "Tariflohn" unmittelbar aus einem Gesetz, und zwar aus § 4 Abs. 1 TVgG-NRW.*)

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VPRRS 2016, 0033
Mit Beitrag
PlanungsleistungenPlanungsleistungen
Fehlende Angaben im VOF-Verfahren kann der Auftraggeber nachfordern!

KG, Beschluss vom 04.12.2015 - Verg 8/15

1. Eine Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF und § 11 Abs. 3 VOF kommt nur für solche Erklärungen in Betracht, die dem Nachweis der Eignung dienen bzw. im Rahmen der Angebotsphase von Bedeutung sind.

2. Voraussetzung einer Nachforderung nach § 5 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 VOF ist, dass die fragliche Erklärung fehlt, weshalb inhaltlich unzureichende Erklärungen nicht nachgefordert werden dürfen.

3. Nach § 5 Abs. 3 VOF und § 11 Abs. 3 VOF steht die Nachforderung fehlender Erklärungen im Ermessen der Vergabestelle.

4. Der Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann auch noch nach Erlöschen der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gestellt werden.




VPRRS 2016, 0053
Mit Beitrag
ÖPNVÖPNV
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit: Forderung nach Herstellerbescheinigung und Eigenerklärung zulässig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2015 - 11 Verg 9/15

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Auftraggeber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeiten neben der Eigenerklärung des Bieters noch eine Herstellerbescheinigung verlangen darf.*)

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VPRRS 2016, 0052
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachforderte Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt: Was nun?

OLG Celle, Beschluss vom 14.12.2015 - 13 Verg 9/15

1. Zur Auslegung von Angebotserklärungen, insbesondere betreffend den vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern.*)

2. Zur Rechtsfolge, wenn nach Angebotsabgabe angeforderte Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt werden.*)

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VPRRS 2016, 0041
Mit Beitrag
StandardsoftwareStandardsoftware
Vergabeverfahren wird zurückversetzt: Auftraggeber darf Vergabeunterlagen überarbeiten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.11.2015 - VgK-43/2015

1. Muss der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebots zurückversetzen, ist es nicht beanstanden, wenn er auch die Vergabeunterlagen (hierunter das Leistungsverzeichnis, die Bewertungsmatrix und das Preisblatt) überarbeitet und den Bietern die Neufassungen mit der erneuten Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gibt.

2. Haben die Bieter nach Maßgabe einer geänderten Bewertungsmatrix damit zu rechnen, dass ihre IT-Anwendungen in Bezug auf den Bearbeitungsaufwand beurteilt werden, können sie nicht darauf vertrauen, dass allein die erfolgreiche Bearbeitung von Beispielfällen in der ersten Verhandlungsrunde wieder zur Vergabe der maximalen Punktzahlen führt.

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VPRRS 2016, 0042
StandardsoftwareStandardsoftware
Wann ist der Angebotspreis bei Liefer- und Dienstleistungen unangemessen niedrig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.12.2015 - VgK-44/2015

1. Muss der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren in das Stadium vor Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebots zurückversetzen, ist es nicht beanstanden, wenn er auch die Vergabeunterlagen (hierunter das Leistungsverzeichnis, die Bewertungsmatrix und das Preisblatt) überarbeitet und den Bietern die Neufassungen mit der erneuten Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gibt.

2. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, die Angaben der Bieter in den neuen finalen Angeboten im Wege einer erneuten Angebotspräsentation zu überprüfen, um zu verifizieren, ob und wie die Bieter die erneute Aufforderung zur Abgabe des Angebots genutzt haben, um ihr eigenes Angebot zu optimieren. Er ist vielmehr berechtigt und auch gehalten, von den Bietern Aufklärungen über einzelne Leistungspositionen und angebotene Funktionen zu verlangen, wenn er Zweifel an den diesbezüglichen Erläuterungen und Ausführungen in den neuen finalen Angeboten hat.

3. Die Aufgreifschwelle, die einen im Verhältnis zu der angebotenen Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotspreis indiziert, beträgt bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 20%.

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VPRRS 2016, 0044
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Sofortige Beschwerde: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind zulässig!

OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2016 - 13 Verg 8/15

1. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer grundsätzlich nicht präkludiert.*)

2. Legt ein Bieter der Vergabestelle bei Abgabe des Angebots in einem verschlossenen Umschlag die (unverschlossene) erste Seite eines Anschreibens zu dem Zweck vor, dort den Erhalt des Angebots zu quittieren, führt dies nicht zum Angebotsausschluss. *)

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VPRRS 2016, 0043
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmer sind - auf Anforderung - namentlich zu benennen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.12.2015 - 21.VK-3194-41/15

1. Gemäß § 15 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2012 kann die Vergabestelle (VSt) nach Öffnung der Angebote von den Bietern Aufklärung verlangen, um sich über deren Eignung zu unterrichten. Will der Bieter an der Ausführung der Bauleistung Nachunternehmer beteiligen, so hat die VSt im Rahmen der Eignungsprüfung insbesondere ein erhebliches Interesse daran, zu wissen, welche Unternehmen tatsächlich zum Einsatz gelangen. Die VSt kann daher nach Öffnung der Angebote von den Bietern gesondert verlangen, dass diese die Nachunternehmer benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.*)

2. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben innerhalb der ihm gesetzten Frist, so kann sein Angebot nach § 15 EG Abs. 2 VOB/A 2012 unberücksichtigt bleiben. Hierbei stehen unbrauchbare Angaben einer Aufklärungsverweigerung gleich. Da die VSt aufgrund des Transparenz- und Gleichheitsgrundsatzes auch nicht mehr im Nachhinein auf die von den Bietern der engeren Wahl im Rahmen der Aufklärung gleichermaßen geforderten Verpflichtungserklärungen verzichten kann, ist ihr Ermessen insoweit gebunden. Ein Ausschluss hat mithin zwingend zu erfolgen.*)

3. Im Rahmen der Aufklärung nach § 15 EG VOB/A 2012 darf eine Ergänzung unvollständiger und widersprechender Erklärungen nicht erfolgen. Eine Aufklärung darf nicht zu einer Ergänzung des in sich unvollständigen und daher unklaren Angebotes führen.*)

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VPRRS 2016, 0038
Mit Beitrag
RechtsberatungRechtsberatung
in Planfeststellungsverfahren ist Rechtsanwälten vorbehalten!

VK Südbayern, Beschluss vom 22.12.2015 - Z3-3-3194-1-48-09/15

1. Eine Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 11 Abs. 3 VOF besteht grundsätzlich nur für nicht vorgelegte Erklärungen oder Nachweise, nicht jedoch im Falle inhaltlich ungenügender Erklärungen oder Nachweise.

2. Ein Angebot, das nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthält, ist nicht zuschlagsfähig im Sinne des § 11 Abs. 6 VOF, sondern entsprechend § 19 EG Abs. 3 a VOL/A 2009 zwingend auszuschließen.*)

3. Besteht ein Widerspruch in Bezug auf die geforderten Eignungsnachweise zwischen der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen, ist grundsätzlich der Inhalt der Bekanntmachung maßgeblich. Das Angebot eines Bieters, der in einem solchen Fall einen der geforderten Nachweise vorlegt, kann nicht ausgeschlossen werden. Anders ist dies allerdings, wenn er überhaupt keinen Nachweis vorlegt, obwohl jedenfalls Nachweise gefor-dert wurden.*)

4. Die Frage, ob die Bezuschlagung des Angebots eines Nichtanwalts gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt, ist als Vorfrage der Eignung dieses Bieters im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens zu prüfen. Der Rechtsschutz konkurrierender Bieter, die uneingeschränkt Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, beschränkt sich nicht darauf, in Falle einer Bezuschlagung des Angebots eines Nichtanwalts wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche aus § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 UWG i. V. m. § 3 UWG vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen.*)

5. Rechtlich komplexe Hilfsleistungen in Planfeststellungsverfahren können bei entsprechendem Umfang Rechtsanwälten vorbehalten sein.*)




VPRRS 2016, 0031
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Aufhebung rechtwidrig: Muss der Auftraggeber Schadensersatz zahlen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.07.2015 - 3 VK LSA 48/15

1. Gemäß § 18 VOL/A 2009 wird ein Vergabeverfahren normalerweise mit der Erteilung des Zuschlags beendet. Der Auftraggeber hat aber auch die Möglichkeit unter den in § 17 Abs. 1 VOL/A 2009 geregelten Voraussetzungen ein Vergabeverfahren rechtmäßig aufzuheben. Allerdings ist der Auftraggeber nicht verpflichtet den Zuschlag zu erteilen und den Vertrag zu schließen, wenn die Voraussetzungen nach § 17 Abs. 1 VOL/A 2009 nicht gegeben sind. Die Aufhebung aus anderen und nicht gerechtfertigten Gründen (rechtwidrige Aufhebung) kann jedoch zum Schadensersatz verpflichten.*)

2. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 VOL/A 2009 ist das Vergabeverfahren von Anbeginn fortlaufend zu dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden.*)

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VPRRS 2016, 0022
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Für die Klärung einfacher Rechtsfragen braucht man keinen Anwalt!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.09.2015 - VK-SH 9/15

1. Der im Vergabenachprüfungsverfahren unterlegene Beteiligte hat die Rechtsanwaltskosten des Gegners zu tragen, wenn die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten notwendig war. Dabei hat die Entscheidung einzelfallbezogen zu ergehen.

2. Aus Gründen der Waffengleichheit wird man auch für den öffentlichen Auftraggeber in der Regel von der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wegen der Schwierigkeit der Materie, der Eilbedürftigkeit und des meist umfangreichen Prüfmaterials auszugehen haben.

3. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist nicht notwendig, wenn lediglich den Inhalt des Ausschreibungsverfahrens betreffende Sachfragen oder darauf bezogene einfache Rechtsfragen betroffen sind.

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VPRRS 2016, 0027
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
E-Mail zugegangen? Auftraggeber muss beim Bieter nachfragen!

VK Bund, Beschluss vom 18.08.2015 - VK 2-43/15

1. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann gegen § 1 GWB verstoßen, wenn sie eine spürbare Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt. Die Bietergemeinschaft muss daher darlegen, dass ihre Bildung nicht gegen § 1 GWB verstößt. Derartige Angaben muss sie allerdings erst auf eine entsprechende Anforderung des Auftraggebers machen.

2. Steht ein geforderter Eignungsnachweis (hier: die Vorlage einer Erlaubnis im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes [AÜG]) in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand (hier: Sicherheitsdienstleistungen), leidet das Vergabeverfahren an einem gravierenden Mangel (im Anschluss an OLG Düsseldorf, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2015 - Verg 37/15, VPR 2015, 270 = IBRRS 2015, 2444).

3. Tritt der Erklärungsempfänger im Rechtsverkehr mit seiner E-Mail-Adresse auf, gehen ihm Mitteilung zu, wenn sie in seiner Mailbox oder der seines Providers abrufbar gespeichert sind.

4. Die Beweislast für den Zugang einer E-Mail trägt derjenige, der sich hierauf beruft. Eine Eingangs- oder Lesebestätigung kann dabei einen Anscheinsbeweis begründen.

5. Hat der Auftraggeber Anhaltspunkte dafür, dass einem Bieter eine E-Mail nicht zugegangen ist, muss er sich nach dem Verbleib der Nachricht beim Bieter erkundigen.




VPRRS 2016, 0018
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wirtschaftliche Schwierigkeiten begründen keinen Konkurrenzschutz!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.07.2015 - VK-SH 6/15

1. Der Umstand, dass sich der Bieter durch sein Unterkostenangebot in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, begründet keinen Konkurrenzschutz (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011 - Verg 45/11, IBR 2011, 603).

2. Die Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009, wonach auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, steht einem Unterkostenangebot nicht per se entgegen.

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VPRRS 2016, 0019
Mit Beitrag
IT-SupportIT-Support
Vorzulegende Unterlagen und Zuschlagskriterien sind vorab bekannt zu machen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.09.2015 - 3 VK LSA 65/15

Aus Gründen der Transparenz der von den Bietern zu erfüllenden Anforderungen verlangt § 12 Abs. 2 VOL/A 2009, dass vorzulegende Unterlagen und die Zuschlagskriterien bereits in der Bekanntmachung genannt werden. Diese können in anderen Unterlagen, z. B. den Vergabeunterlagen, lediglich präzisiert, aber keinesfalls verschärft, erleichtert, zurückgenommen oder neu eingeführt werden. Gemäß § 8 VOL/A 2009 müssen die Vergabeunterlagen alle Angaben umfassen, die erforderlich sind, um eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren oder zur Angebotsabgabe zu ermöglichen. Unter anderem enthalten die Vergabeunterlagen die Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens (Bewerbungsbedingungen), einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien, sofern nicht in der Bekanntmachung bereits genannt sind.*)

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VPRRS 2016, 0024
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Vergabekammer kann per Telefax zur mündlichen Verhandlung laden!

VK Südbayern, Beschluss vom 14.08.2015 - Z3-3-3194-1-33-05/15

1. Ist nach der Geschäftsordnung der jeweiligen Vergabekammer eine Ladung zur mündlichen Verhandlung per Telefax vorgesehen, ist diese wirksam erfolgt, wenn sie in der Kanzlei des Bevollmächtigten einer Partei nachweislich zugegangen ist. Es bedarf weder einer Bestätigung des sachbearbeitenden Rechtsanwalts noch dessen Annahmewillen. Anders ist dies wegen § 114 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 61 Abs. 1 Satz 1 GWB nur bei instanzabschließenden Entscheidungen der Vergabekammer.*)

2. Ist die Ladung wirksam erfolgt, kann nach § 112 Abs. 2 GWB ohne den nicht erschienen Beteiligten verhandelt werden.*)

3. Eine Universität, die am freien Markt gewinnorientiert als Anbieter von Dienstleistungen in Konkurrenz zu privaten Unternehmen auftritt, ist gem. § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VwKostG nicht von der Tragung der Verfahrenskosten einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der weiteren Beteiligten befreit. Dies gilt auch dann, wenn sich die wirtschaftliche Betätigung nach dem Hochschulrecht des entsprechenden Landes (hier Art. 12 Absatz 3 Nr. 2 BayHSchG) als staatliche Angelegenheit darstellt.*)

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VPRRS 2016, 0020
Mit Beitrag
Waren/GüterWaren/Güter
Fehler des Auftraggebers rechtfertigen keine Aufhebung der Ausschreibung!

VK Südbayern, Beschluss vom 16.09.2015 - Z3-3-3194-1-27-04/15

1. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens, die eine Vergabestelle zunächst aus einer rechtlich zu missbilligenden Motivation (kein Zuschlag an den präferierten Bieter möglich) vorgenommen hat, hat dennoch Bestand, wenn für diese Aufhebung sachliche Gründe wie die Behebung schwerwiegender Vergabeverstöße durch den Auftraggeber sprechen.*)

2. Derartige sachliche Gründe kann der Auftraggeber auch noch im Nachprüfungsverfahren nachschieben.*)

3. Die Wahl einer unzulässigen Verfahrensart (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) kann auch dann einen sachlichen Grund für eine Aufhebung eines Vergabeverfahrens darstellen, wenn sie vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr angegriffen werden kann.*)

4. Eine sanktionslose Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 20 EG Abs. 1 d VOL/A 2009 aus anderen schwerwiegenden Gründen scheidet aus, wenn die Vergabestelle das Verfahren aufhebt, um von ihr zu vertretende Mängel des Vergabeverfahrens, wie die Wahl einer unzulässigen Verfahrensart und eine völlig intransparente Verfahrensführung, zu beheben.*)

5. Öffentliche Auftraggeber können sich nicht deshalb auf einen Aufhebungsgrund nach § 20 EG Abs. 1 b VOL/A 2009 berufen, weil sie geltend machen, dass sie den Beschaffungsbedarf nunmehr anders definieren und ausschreiben oder auch gar nicht mehr ausschreiben würden.*)

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VPRRS 2016, 0017
Mit Beitrag
TransportleistungenTransportleistungen
Verfrühten Zuschlag nicht rechtzeitig beanstandet: Vertrag wirksam!

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2015 - VK 16/15

1. Wird der Zuschlag unter Verstoß gegen die 15-tägige Wartefrist des § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB erteilt, ist der mit Zuschlagserteilung geschlossene Vertrag (zunächst) schwebend unwirksam.

2. Wird der Verstoß des Auftraggebers gegen die Vorschrift des § 101a GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnisnahme von dem Verstoß, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht, ist der zuvor schwebend unwirksame Vertrag (endgültig) wirksam.

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VPRRS 2016, 0013
Mit Beitrag
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
De-facto-Vergabe zu spät beanstandet: Nachprüfungsverfahren unzulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.10.2015 - VgK-37/2015

Die Unwirksamkeit einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

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VPRRS 2016, 0012
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Beurteilungsmaßstab für Bewertungsmatrix ist vorab bekannt zu geben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2015 - VgK-39/2015

1. Der Auftraggeber darf der Wertung der Angebote nur solche Kriterien zu Grunde legen, die er in der angewendeten Form den Bietern zuvor mitgeteilt hat.

2. Der Auftraggeber hat den Bietern offenzulegen, nach welchen die Kriterien die Punkte der Bewertungsmatrix vergeben werden. Wird ein solcher Beurteilungsmaßstab für die Bewertungsmatrix erst erstellt, nachdem alle Angebote vorliegen, ist das vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2016, 0009
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Werthaltige Abfälle als Vergütung: Auftragswert?

VK Südbayern, Beschluss vom 17.11.2015 - Z3-3-3194-1-52-10/15

1. Komplexe Fragen zur Transparenz und Bestimmtheit einer Regelung zur Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung sind für durchschnittliche Bieter regelmäßig rechtlich nicht erkennbar im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.*)

2. Entsprechend der Rechtslage beim Ausschluss von Angeboten sind an die Transparenz und Bestimmtheit der Regelungen für eine Zuschlagslimitierung hohe Anforderungen zu stellen. Wie beim Angebotsausschluss ist die Nichtberücksichtigung des wirtschaftlichsten Angebots aufgrund einer Zuschlagslimitierung nur dort gerechtfertigt, wo sich eine eindeutige und deshalb für die Bieter auch als solcher erkennbare Regelung ermitteln lässt, in welchen Fällen die Limitierung greift.*)

3. In Fällen, in denen die Vergütung des Auftragnehmers für seine Entsorgungsdienstleistung ausschließlich in der Überlassung von werthaltigen Abfällen besteht, für die er zusätzlich einen Erlös an den Auftraggeber auskehren muss, liegt der Auftragswert in dem Saldo zwischen dem an den Auftraggeber ausgekehrten Negativpreis und dem tatsächlichen Verkaufserlös des Bieters bei der Verwertung.*)

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VPRRS 2016, 0006
Mit Beitrag
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Vergabeunterlagen (vermeintlich) unklar: Bieter muss nachfragen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.07.2015 - VK 8/14

1. Lassen sich die Vorstellungen des Bieters nicht mit den Formulierungen der Vergabeanforderungen in Einklang bringen, trifft den Bieter eine Nachfrageobliegenheit.

2. Eine Fehlinterpretation der Vergabeunterlagen geht zu Lasten des Bieters, wenn die Formulierungen in der Ausschreibung üblich sind.

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VPRRS 2016, 0007
Mit Beitrag
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Umstellung von detaillierter auf teil-funktionale Ausschreibung zulässig?

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.10.2015 - VgK-31/2015

1. Der Auftraggeber kann die Ausschreibungsbedingungen nachträglich noch ändern. Voraussetzung ist, dass dies für alle Bieter transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.

2. Die nachträgliche Umstellung einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (detaillierte Leistungsbeschreibung) in eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (funktionale Leistungsbeschreibung) ist zulässig, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass zusammen mit der Bauausführung auch der Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb unterstellt wird.

3. Im Rahmen einer (teil-)funktionalen Ausschreibung von Bauleistungen ist der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium grundsätzlich ungeeignet. Etwas anderes gilt jedoch, wenn andere Kriterien nicht geeignet erscheinen oder nicht erforderlich sind.

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VPRRS 2016, 0008
BestandssanierungBestandssanierung
Mit Vorbehalt abgegebene Erklärung = nicht abgegebene Erklärung!

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2015 - 1/SVK/035-15

1. Eine Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB ist zwingend vor Antragstellung zu erheben.*)

2. Eine Erklärung, die in einem verschlossenen Umschlag unter der Bedingung "Nur Öffnen im Beisein des Bieters" abgegeben wird, ist als nicht abgegeben anzusehen.*)

3. Die Nachforderungspflicht des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 VOB/A ist nur für Erklärungen, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren, anwendbar.*)

4. Werden Erklärungen, die erst nach Angebotsabgabe abgefordert werden, von den Bietern nicht vorgelegt, so ist das Angebot gleichwohl auszuschließen.*)

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VPRRS 2016, 0005
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Versorgung mit TV- und Radioprogrammen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2015 - VK 12/15

1. Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft, deren Aufgabe darin liegt, Wohnungen an breite Bevölkerungsschichten zu vermieten, die zur Schaffung von Wohneigentum selbst nicht in der Lage sind, ist ein öffentlicher Auftraggeber.

2. Die Vergabe von Leistungen zur Übertragung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen ist als Dienstleistungsauftrag, nicht als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren.




VPRRS 2016, 0001
Mit Beitrag
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
Wertung von Konzepten: Auftraggeber muss kein Musterkonzept aufstellen!

VK Sachsen, Beschluss vom 06.11.2015 - 1/SVK/024-15

Bei der Wertung von Konzepten ist es nicht erforderlich, dass der Auftraggeber vorab ein Musterkonzept aufstellt, an dem er den Inhalt der Konzepte der einzelnen Bieter messen wird. Sinn und Zweck der Erarbeitung von Konzepten ist es, bei den Bietern vorhandenes Know-how, Leistungsfähigkeit und Innovationspotential abzufragen. Wäre der Auftraggeber verpflichtet, vorab ein eigenes Musterkonzept zu erarbeiten, müsste er dieses Konzept den Bietern als Wertungsmaßstab vorab wiederum zur Kenntnis geben. Dies würde jedoch dem Ziel des Auftraggebers, von den Bietern eigene und möglicherweise auch neue Maßnahmen genannt zu bekommen, widersprechen.*)

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Online seit 2015

VPRRS 2015, 0412
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Welche Anforderungen bestehen an Konzeptbewertung und Verfahrensdokumentation?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2015 - 1 VK 21/15

1. Auftraggeber besitzen bei der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien einen Wertungsspielraum. Es ist weder Aufgabe der Nachprüfungsinstanz, noch ist es zulässig, eine eigene Wertung anstelle der Wertung des Auftraggebers zu setzen. Allen Wertungen ist eine subjektive Komponente immanent, die keiner Überprüfung zugänglich ist.

2. Auftraggeber müssen den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum mit nachvollziehbaren Erwägungen ausfüllen. Die getroffenen Erwägungen bei der Bewertung qualitativer Zuschlagskriterien sind ausreichend zu dokumentieren.

3. Sieht ein Auftraggeber sog. "objektive Kriterien", die keine Zuschlagskriterien darstellen, für die Angebotswertung vor, müssen diese ebenfalls zwingend Berücksichtigung finden und deren Anwendung entsprechend dokumentiert werden.

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VPRRS 2015, 0394
Technische AusrüstungTechnische Ausrüstung
Beteiligung als Bieter und Nachunternehmer ist zulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.2015 - 1 VK 30/15

1. Ist das Vergabeverfahren bereits weitgehend abgeschlossen, hat die Verwaltung die Wertung vorgenommen und eine Vorentscheidung über den Zuschlag getroffen und fehlt es nur noch an einer formellen Entscheidung über den Zuschlag durch den hierfür zuständigen Ausschuss, führt eine Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes bei den Bietern nicht mehr zwingend zu einer Rechtsverletzung.

2. Von einem Bieter ist zu erwarten, dass er sich bei der Ausarbeitung seines Angebots damit befasst, welche Nachweise und Erklärungen er zum Nachweis seiner Eignung vorzulegen hat. Sind die Vergabeunterlagen widersprüchlich, weil ein bestimmter Nachweis einmal vorzulegen ist und einmal hierauf verzichtet wird, muss er dies erkennen und rechtzeitig rügen.

3. Für einen durchschnittlichen Bieter, einen Kaufmann, ist erkennbar, wenn eine Wertungsmatrix zu unbilligen Ergebnissen führt, so dass ein solcher Fehler bis zur Angebotsabgabe gerügt werden muss.

4. Ein Unternehmen kann sich sowohl als Bieter als auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters an einem Vergabeverfahren beteiligen.

5. Die Verwendung des Preises als alleiniges Zuschlagskriterium ist jedenfalls dann zulässig, wenn die Vergabestelle den Leistungsinhalt in den Vergabeunterlagen sehr detailliert geregelt hat.

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VPRRS 2015, 0390
Mit Beitrag
ITIT
Änderungen an den Vertragsunterlagen führen auch im Verhandlungsverfahren zum Angebotsausschluss!

VK Baden Württemberg, Beschluss vom 20.03.2015 - 1 VK 6/15

1. Sind Vergabeunterlagen widersprüchlich, so dass der Bieter sich bei Erstellen des Angebots im Unklaren darüber befindet, was er anbieten soll oder anbieten darf, so erkennt er zu diesem Zeitpunkt den Vergabefehler, die Widersprüchlichkeit. Versteht der Bieter eine Forderung im Anforderungskatalog hingegen nicht als widersprüchlich, trifft ihn auch keine Rügeobliegenheit.

2. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, sind auszuschließen. Das gilt auch bei der Durchführung des Verhandlungsverfahrens, das an sich grundsätzlich eine Konkretisierung der Leistung erlaubt.

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