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Sachgebiet: Dienstleistungen

4933 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

VPRRS 2014, 0475
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dokumentation muss zeitnah erstellt werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.12.2013 - VgK-39/2013

1. Die Dokumentation muss zeitnah erstellt und laufend fortgeschrieben werden. Deshalb ist es nicht ausreichend, wenn der Vermerk erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung oder gar anlässlich eines Nachprüfungsantrags angefertigt wird.

2. Das Versäumnis der wirksamen Festlegung von Eignungsnachweisen berechtigt den Auftraggeber zur Aufhebung des Vergabeverfahrens.

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VPRRS 2014, 0435
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebot unklar: Auslegung vor Aufklärung!

OLG Hamburg, Beschluss vom 29.04.2014 - 1 Verg 4/13

1. Das von § 25 VOB/A 2006 (jetzt: § 16 VOB/A 2012) vorgegebene Prüfungsschema, in die nächstfolgende Wertungsstufe erst nach Abschluss der vorangegangenen überzugehen, schließt nicht aus, dass übersehene oder erst später bekannt gewordene Mängel nachträglich berücksichtigt werden dürfen. Das gilt auch dann, wenn im Nachhinein Bedenken zur Identität des Bieters aufkommen.

2. Die Angebote müssen von Anfang an die Identität des Bieters erkennen lassen. Dies gilt für Einzelbieter wie für Bietergemeinschaften. Bei Unklarheiten ist durch Auslegung aus der maßgeblichen Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers zu ermitteln, wer das Angebot abgegeben hat.

3. Eine Aufklärung des Angebotsinhalts kommt erst in Betracht, wenn sich die Zweifel nicht im Wege der Auslegung klären lassen.

4. Der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs im Vergabenachprüfungsverfahren verlangt nicht, dass das erkennende Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf alle von den Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Einwendungen eingeht. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Gericht auch ohne ausdrückliche Erwähnung jeder Einzelheit das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in seine Erwägungen einbezogen hat.




VPRRS 2014, 0433
Mit Beitrag
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Angabe des CPV-Codes sollte zum Auftrag passen, muss es aber nicht!

VK Bund, Beschluss vom 05.03.2014 - VK 1-8/14

1. Eine Bekanntmachung im Anwendungsbereich der VSVgV muss bei Dienstleistungsaufträgen Angaben zur "Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung" und zur "CPV-Referenznummer" enthalten. Der öffentliche Auftraggeber muss den betreffenden Auftrag daher durch eine CPV-Nummer und zusätzlich mithilfe einer verbalen Beschreibung kategorisieren.

2. Der öffentliche Auftraggeber "muss" nicht den genau zutreffenden CPV-Code verwenden, er sollte lediglich einen "möglichst genauen" Code finden. Anbieter von Bewachungsdienstleistungen haben deshalb keinen Anspruch darauf, dass ein öffentlicher Auftraggeber in der Bekanntmachung den "passendsten" CPV-Code angibt. Es obliegt diesen Unternehmen vielmehr, Bekanntmachungen auch nach weiteren passenden CPV-Codes zu durchsuchen.

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VPRRS 2014, 0434
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
De-facto-Vergabe: Vereitelung effektiven Rechtsschutzes

VK Hamburg, Beschluss vom 25.06.2014 - VgK FB 3/14

Ist der Zuschlag im Rahmen einer de-facto-Vergabe bereits erteilt, kann nur ihre Unwirksamkeit festgestellt werden. Die Ausführung des unwirksamen Auftrags lässt sich im Wege des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes indes nicht mehr verhindern.

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VPRRS 2014, 0476
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Vorgabe einer bestimmten Stahlsorte ohne Zusatz "oder gleichwertig"!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.04.2014 - 2 VK LSA 25/13

1. Zu den Liefer- und Dienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 5 SektVO gehören auch die für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Planungsleistungen. Dabei ist unerheblich, ob der Auftraggeber diese Planungsleistungen selbst erbringt oder sie von einem Planungsbüro erstellt werden.

2. Bei der Vorgabe einer bestimmten Stahlsorte handelt es sich um eine technische Spezifikation. Der Auftraggeber muss deshalb in die Beschreibung der entsprechenden Leistungsposition den Zusatz "oder gleichwertig" aufnehmen.

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VPRRS 2014, 0431
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist der Ausschluss wegen des Vorwurfs einer Mischkalkulation zulässig?

VK Südbayern, Beschluss vom 03.06.2014 - Z3-3-3194-1-14-03/14

1. Der Ausschluss eines Bieter aufgrund des Vorwurfs der Mischkalkulation ist nur dann zulässig, wenn die vom Bieter gewählte Kalkulationsweise nicht aufgrund Formulierungen im Leistungsverzeichnis vertretbar oder gar zwingend ist.*)

2. Sind nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses das Beschaffen und Herstellen von Lager- und Arbeitsflächen und Zufahrtswegen zur Baustelle über die vom AG zur Verfügung gestellten hinaus, in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren, kann ein Bieter dafür benötigte Materialien auch in dieser Position ausweisen. Das gilt auch dann, wenn er beabsichtigt, diese Materialien später zur Erfüllung anderer Positionen erneut zu verwenden.*)

3. Bei der Frage, ob der vom Bieter angebotene Leistungsumfang demjenigen der Leistungsbeschreibung entspricht, dürfen auch nachträgliche Erläuterungen des Bieters darüber, wie er sein Angebot im Zeitpunkt seiner Abgabe verstanden wissen wollte, und welchen Inhalt er ihm tatsächlich beimaß, nicht unberücksichtigt bleiben (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2007 - Verg 53/06).*)

4. Hat ein Bieter ungebrauchte Stoffe und Bauteile gem. Nr. 2.3.1 VOB/C bzw. DIN 18299 zu liefern, bedeutet "ungebraucht", dass der Stoff bzw. das entsprechende Bauteil noch an keiner anderen Stelle Verwendung gefunden hat und nunmehr seine Zweit- oder gar Drittverwendung findet. Eine Forderung nach ungebrauchten Stoffen und Bauteilen steht der Wiederverwendung von Baustoffen, die bereits zur Herstellung von Lager- und Arbeitsflächen und Zufahrtswegen zur Baustelle eingesetzt wurden, in anderen Positionen des Leistungsverzeichnisses regelmäßig entgegen. Erklärt der Bieter, die Leistung dennoch unter Wiederverwendung der Baustoffe auszuführen, ist er gemäß § 16 EG Abs. 1 Nr. 1 b i.V.m. § 13 EG Nr. 5 Satz 1 VOB/A 2012 zwingend auszuschließen.*)




VPRRS 2014, 0430
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sind Unterauftragnehmer im Ausschreibungsverfahren zu benennen?

VK Bund, Beschluss vom 30.09.2010 - VK 2-80/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0428
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Bieter einschlägig vorbestraft: Auftraggeber muss Zuverlässigkeit umfassend prüfen!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.12.2013 - 2 VK LSA 22/13

1. Ein Bieter ist zuverlässig, wenn er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und aufgrund der Erfüllung früherer Verträge eine einwandfreie Ausführung erwarten lässt. Dabei ist sowohl auf persönliche als auch auf sachliche Umstände ebenso wie auf die Besonderheiten des jeweiligen Geschäftszweigs abzustellen.

2. Ein Apotheker, der wegen Betrugs im Zusammenhang mit solchen Leistungen, die auch Gegenstand der Ausschreibung sind, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, ist tendenziell als unzuverlässig anzusehen. Die Vergabestelle muss sich deshalb eingehend mit der Zuverlässigkeit des Bieters befassen und dies entsprechend dokumentieren.

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VPRRS 2014, 0647
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Beweis für Höchstpreisüberschreitung muss der Auftraggeber führen!

LG Bonn, Urteil vom 18.12.2013 - 1 O 465/12

1. Ein Verstoß gegen die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) hat die (Teil-)Nichtigkeit des vereinbarten Preises zu Folge. Das führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Rechtsgeschäfts, sondern zu dessen Aufrechterhaltung mit dem zulässigen Höchstpreis.

2. Behauptet der Auftraggeber, dass die mit dem Auftragnehmer vereinbarten Preise über den im Verkehr üblichen Preisen liegen, muss er dies vollumfänglich darlegen und beweisen.

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VPRRS 2014, 0417
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A 2009: Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse ist (weiterhin) verboten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.05.2014 - VgK-13/2014

1. Das Verbot der Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse ist im Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung gemäß § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 enthalten und damit weiterhin im Vergabeverfahren zu beachten.

2. Die Frage, ob ein vertraglich aufgebürdetes Wagnis ungewöhnlich und damit nach § 8 EG Abs. 1 VOL/A 2009 unzulässig oder unzumutbar ist, lässt sich nicht abstrakt beantworten, sondern ist im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art und Umfang der nachgefragten Leistung sowie unter Beachtung des Gesichtspunkt der Branchenüblichkeit zu klären.

3. Der öffentliche Auftraggeber ist gehalten, einen überhaupt nicht dokumentierten Wertungsabschnitt erneut oder gegebenenfalls erstmalig durchzuführen und dann zeitnah zu dokumentieren.

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VPRRS 2014, 0416
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auch bei Unterschwellenvergaben: Kein Rechtsschutz ohne rechtzeitige Rüge!

LG Bielefeld, Urteil vom 27.02.2014 - 1 O 23/14

1. Schreibt ein öffentlicher Auftraggeber seinen Beschaffungsbedarf förmlich aus, begründet er damit ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, aus dem grundsätzlich auch ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Handlungen folgen kann.

2. Der Bieter ist in seinem Vertrauen auf ein vergaberechtskonformes Verfahren geschützt. Hierzu gehört die Einhaltung der Regeln der einschlägigen Vergabe- und Vertragsordnung.

3. Bei Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich ist die Prüfung von Rechtsfragen als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit zu qualifizieren, für die die Zivilgerichte zuständig sind. Die Gewährung von Primärrechtsschutz wird dabei durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung gewährleistet.

4. Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung liegen nicht vor, wenn der Bieter es versäumt hat, den Vergabeverstoß unverzüglich zu rügen.

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VPRRS 2014, 0412
DienstleistungenDienstleistungen
Kostenentscheidung nach Erledigung: Keine Klärung schwieriger Rechtsfragen!

VK Saarland, Beschluss vom 24.02.2014 - 3 VK 2/2013

1. Die Kostenentscheidung nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB ist eine Ermessensentscheidung, bei der im Allgemeinen der ohne die Erledigung zu erwarten gewesene Ausgang des Nachprüfungsverfahrens den Ausschlag gibt. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der sie auch im Falle einer Sachentscheidung der Vergabekammer zu tragen gehabt hätte.*)

2. Es ist sachgerecht, davon abzusehen, alle in einer rechtlich schwierigen Sache für deren Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen nur wegen der Verteilung der Kosten noch weiter abzuhandeln.*)

3. Weiterer Vortrag im Anschluss an eine mündliche Verhandlung kann nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GWB unbeachtet bleiben, wenn den Beteiligten eine Ausschlussfrist für die Einreichung weiteren Sachvortrags gesetzt worden war, die mit Ablauf der mündlichen Verhandlung, in der kein weiterer Schriftsatznachlass gewährt worden ist, wirksam wurde.*)

4. Auch wenn die Antragsgegnerin mit Ihrem Vorgehen nach der mündlichen Verhandlung vermeintlich und freiwillig einem hilfsweise gestellten Antrag der Antragstellerin nachgekommen ist, so muss dieser nicht unbedingt ursächlich für den vermeintlichen Erfolg gewesen sein, z. B. weil er nach Auffassung der Kammer schon mangels Zulässigkeit nicht zu dem angestrebten Erfolg hätte führen können.*)

5. Eine Heranziehung von § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB auf die Erstattung von notwendigen Aufwendungen ist ausgeschlossen.*)

6. Für einen prozessualen Erstattungsanspruch eines Beteiligten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens fehlt es im Falle der "anderweitigen Erledigung" an einer Anspruchsgrundlage im GWB.*)

7. Landesrechtliche Regelungen, die eine Überbürdung der notwendigen Auslagen vorsehen (z. B. § 80 Abs. 1 Satz 5 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz - siehe Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 Verg 1/08), sind nach der Neuregelung des § 128 GWB durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts nicht mehr anwendbar.*)

8. Eine Besorgnis der Befangenheit besteht dann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung eines Amtsträgers zu rechtfertigen. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn auf Grund objektiv feststellbarer Tatsachen die subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden.*)

9. Befangenheit setzt mehr als nur eine Zugehörigkeit des vermeintlich befangenen Kammermitglieds zur gleichen öffentlich-rechtlichen Körperschaft - jedoch mit gänzlich anderem Zuständigkeitsbereich - voraus.*)

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VPRRS 2014, 0413
DienstleistungenDienstleistungen
Keine „In-House-Vergabe“ an private Auftragnehmer

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 27.02.2014 - Rs. C-574/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0411
DienstleistungenDienstleistungen
Kostenentscheidung nach Erledigung: Keine Klärung schwieriger Rechtsfragen!

VK Saarland, Beschluss vom 24.02.2014 - 3 VK 02/2013

1. Die Kostenentscheidung nach § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB ist eine Ermessensentscheidung, bei der im Allgemeinen der ohne die Erledigung zu erwarten gewesene Ausgang des Nachprüfungsverfahrens den Ausschlag gibt. Es entspricht regelmäßig der Billigkeit, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der sie auch im Falle einer Sachentscheidung der Vergabekammer zu tragen gehabt hätte.*)

2. Es ist sachgerecht, davon abzusehen, alle in einer rechtlich schwierigen Sache für deren Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen nur wegen der Verteilung der Kosten noch weiter abzuhandeln.*)

3. Weiterer Vortrag im Anschluss an eine mündliche Verhandlung kann nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GWB unbeachtet bleiben, wenn den Beteiligten eine Ausschlussfrist für die Einreichung weiteren Sachvortrags gesetzt worden war, die mit Ablauf der mündlichen Verhandlung, in der kein weiterer Schriftsatznachlass gewährt worden ist, wirksam wurde.*)

4. Auch wenn die Antragsgegnerin mit Ihrem Vorgehen nach der mündlichen Verhandlung vermeintlich und freiwillig einem hilfsweise gestellten Antrag der Antragstellerin nachgekommen ist, so muss dieser nicht unbedingt ursächlich für den vermeintlichen Erfolg gewesen sein, z. B. weil er nach Auffassung der Kammer schon mangels Zulässigkeit nicht zu dem angestrebten Erfolg hätte führen können.*)

5. Eine Heranziehung von § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB auf die Erstattung von notwendigen Aufwendungen ist ausgeschlossen.*)

6. Für einen prozessualen Erstattungsanspruch eines Beteiligten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens fehlt es im Falle der „anderweitigen Erledigung“ an einer Anspruchsgrundlage im GWB.*)

7. Landesrechtliche Regelungen, die eine Überbürdung der notwendigen Auslagen vorsehen (z. B. § 80 Abs. 1 Satz 5 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz - siehe Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.01.2009 - 1 Verg 1/08), sind nach der Neuregelung des § 128 GWB durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts nicht mehr anwendbar.*)

8. Eine Besorgnis der Befangenheit besteht dann, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung eines Amtsträgers zu rechtfertigen. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn auf Grund objektiv feststellbarer Tatsachen die subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden.*)

9. Befangenheit setzt mehr als nur eine Zugehörigkeit des vermeintlich befangenen Kammermitglieds zur gleichen öffentlich-rechtlichen Körperschaft - jedoch mit gänzlich anderem Zuständigkeitsbereich - voraus.*)

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VPRRS 2014, 0694
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2014 - 1 S 1458/12

Die Regelung in einer kommunalen Friedhofssatzung, dass nur Grabsteine verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairen Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und dass der Nachweis hierfür durch ein vertrauenswürdiges, allgemein anerkanntes Zertifikat erbracht wird, ist mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht vereinbar, wenn weder eine hinreichend gesicherte Verkehrsauffassung besteht, welche Zertifikate als vertrauenswürdig gelten können, noch eine zuständige staatliche Stelle Zertifikate als vertrauenswürdig anerkannt hat noch ausdrücklich unter Benennung der Zertifikate geregelt ist, welche Zertifikate als Nachweis ausreichen.*)

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VPRRS 2014, 0400
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Muss ein Bieter verdeckte Produktvorgabe erkennen?

VK Südbayern, Beschluss vom 19.05.2014 - Z3-3-3194-1-08-03/14

1. Zur Erfüllung der Rügeobliegenheit des Bieters muss dieser den Vergabeverstoß und die Aufforderung an den öffentlichen Auftraggeber, den Verstoß abzuändern, konkret darlegen. Beide Tatsachenvorträge sind unverzichtbare Bestandteile der Rüge. An die Pflicht zur Substantiierung sind aber keine übertriebenen Anforderungen zu stellen. Dabei ist immer auch zu beachten, welchen Kenntnisstand der rügende Bieter haben kann. Eine Rüge ist schon dann ausreichend substantiiert, wenn das rügende Unternehmen eine konkrete Tatsache benennt, aus welcher sich der Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes ergibt.*)

2. Zumindest für einen Bieter mit erheblichem technischem Sachverstand und guter Marktkenntnis ist eine verdeckte Produktvorgabe in den Vergabeunterlagen erkennbar und daher gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB zu rügen.*)

3. Eine Rechtsverletzung aufgrund der Wertung von Qualitätskriterien scheidet dann aus, wenn der Bieter selbst bei unterstellter Bestbewertung in den Qualitätskriterien nicht für den Zuschlag in Frage käme.*)

4. Ob ein Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht, ist durch Auslegung zu ermitteln. Maßstab der Auslegung ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte.*)

5. Bei der Lieferung von individuell angepassten Geräten ergibt sich aus der Produktbezeichnung allein nicht automatisch eine Abweichung von den Vorgaben der Vergabeunterlagen.*)

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VPRRS 2014, 0399
DienstleistungenDienstleistungen
Wann wird gegen das Verbot der Doppelvergabe eines Rahmenvertrags verstoßen?

VK Bund, Beschluss vom 28.05.2014 - VK 2-35/14

1. Zur Frage, wann eine Ausschreibung gegen das Verbot der Doppelvergabe eines Rahmenvertrags verstößt.

2. Der Auftraggeber des Vergabeverfahrens ist einer der Verfahrensbeteiligten und als solcher der im Vergabenachprüfungsverfahren zu benennende Antragsgegner. Auch wenn ausweislich der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ein Dritter als Vergabestelle für den Auftraggeber benannt wird, ist der Nachprüfungsantrag gegen den Auftraggeber zu richten. Die Vergabestelle ist nicht am Nachprüfungsverfahren beteiligt.

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VPRRS 2014, 0407
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Nordbayern, Beschluss vom 17.12.1999 - 320.VK-3194-23/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0405
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von Dienstleistungen zur Umsetzung der EU-Arbeitsgruppe ...

VK Bund, Beschluss vom 09.10.2009 - VK 1-176/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0404
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenverträgen über Durchführung von Schulungsmaßnahmen zur IT-Sicherheit

VK Bund, Beschluss vom 04.02.2010 - VK 3-3/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0397
BauvertragBauvertrag
Tariftreueerklärung statt Mindestlohnerklärung abgegeben: Ausschluss zwingend!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.10.2013 - VK 2-18/13

1. Der Auftraggeber kann bei der Vergabe von Postzustellungsleistungen zusätzliche Anforderungen an den Auftragnehmer stellen, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Dazu gehört auch die Erklärung, den Beschäftigten bei Ausführung der Leistung das jeweils gültige Mindestentgelt pro Stunde zu zahlen.

2. Gibt der Bieter statt der geforderten Mindestlohnerklärung eine Tariftreueerklärung ab, die auch inhaltlich von der verlangten Erklärung abweicht, ist er wegen unzulässiger Änderung der Vergabeunterlagen zwingend von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2014, 0390
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderungen innerhalb einer Bietergemeinschaft führen zum Angebotsausschluss!

OLG Hamburg, Beschluss vom 31.03.2014 - 1 Verg 4/13

1. Eine durch Staatsvertrag zwischen mehreren Bundesländern gegründete rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, zu deren Zwecken es gehört, die ordnungsrechtliche Aufgabe eines ausreichenden Glücksspielangebots durch Veranstaltung von staatlichen Klassenlotterien und ähnlichen Spielangeboten (Glücksspiele) wahrzunehmen, ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB, wenn sie die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken nicht selbst trägt.

2. In der Phase zwischen Angebotsabgabefrist und Zuschlag sind Verhandlungen über Änderungen des Angebots unzulässig. Von diesem Nachverhandlungsverbot sind namentlich die wesentlichen Elemente des Angebots - die künftigen Vertragsparteien, der Vertragsgegenstand und der Preis - umfasst.

3. Wird ein Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht, führt ein identitätsändernder Wechsel im Mitgliederbestand der Bietergemeinschaft zum zwingenden Ausschluss von dem Vergabeverfahren.




VPRRS 2014, 0398
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Eignungsprüfung durch Vergabestelle auch während eines Nachprüfungsverfahrens!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.09.2009 - VK 2-44/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0396
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bietergemeinschaften sind (fast) ohne Weiteres zulässig!

VK Sachsen, Beschluss vom 23.05.2014 - 1/SVK/011-14

1. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht von vorne herein als unzulässig anzusehen, sondern nur dann wettbewerbswidrig, wenn der Entschluss zur Mitgliedschaft auf nicht auf einer zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung basiert. Erweist sich die unternehmerische Entscheidung gegen eine Alleinbewerbung als vernünftig und nachvollziehbar, ist bereits von der Zulässigkeit der Bietergemeinschaft auszugehen.

2. Die Vorschrift des § 16 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012, wonach fehlende Erklärungen oder Nachweise vom Auftraggeber nachgefordert werden, ist nicht nur dann einschlägig, wenn eine Erklärung oder ein Nachweis überhaupt nicht eingereicht wird, sondern ermöglicht es auch, inhaltliche Unzulänglichkeiten aufzugreifen, die in ihrer Qualität einem formellen Mangel gleichkommen.

3. Die Fachkunde eines Bieters wird durch die personelle Ausstattung geprägt und beruht auf den Erfahrungen und Kenntnissen der Mitarbeiter. Woher diese Kenntnisse stammen, ist unerheblich. Deshalb können Mitarbeiter ihre Kenntnisse und Erfahrungen auch bei anderen Unternehmen erworben haben.




VPRRS 2014, 0388
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Reinigungsvertrag zwischen Kreis und Gemeinde ist öffentlicher Auftrag!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.11.2013 - Verg 39/11

1. Ein Vertrag zwischen einem Kreis und einer kreisangehörigen Gemeinde über die Übertragung von Gebäude- und Glasreinigung an Büro-, Verwaltungs- und Schulgebäuden ist ungeachtet seiner öffentlich-rechtlichen Qualifikation ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag anzusehen. Der Umstand, dass die Gemeinde für ihre Leistungen nach öffentlich-rechtlichen Maßstäben entschädigt werden soll, nimmt dem Auftrag nicht die Entgeltlichkeit.

2. Ein Vertrag fällt selbst dann nicht aus dem Begriff des öffentlichen Auftrags heraus, wenn die darin vorgesehene Vergütung auf einen Ersatz der Kosten beschränkt bleibt, die durch die Erbringung der Dienstleistung entstehen.

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VPRRS 2014, 0385
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Das eigenwirtschaftliche Verfahren ist kein öffentlicher Auftrag!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.02.2014 - VgK-01/2014

Die Frage des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre kann nicht Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens sein, weil das eigenwirtschaftliche Verfahren kein öffentlicher Auftrag ist.

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VPRRS 2014, 0384
DienstleistungenDienstleistungen
Abweichungen von den bekannt gegebenen Wertungskriterien sind unzulässig!

VK Sachsen, Beschluss vom 07.03.2014 - 1/SVK/048-13

1. Der Auftraggeber hat ausschließlich und vollständig die bekannt gegebenen Zuschlagskriterien zu berücksichtigen. Er darf dabei keine Kriterien weglassen, keine hinzufügen und auch keine Kriterien gegen andere austauschen.

2. Die Verwendung von unterschiedlichen Begrifflichkeiten bei inhaltlich vertretbarem Vorgehen führt nicht zu einem vergaberechtlich relevanten Wertungsfehler. Wertet der Auftraggeber die Effektivität einer Maßnahme, obwohl er die fälschlicherweise als Geeignetheit bezeichnet hat, ist das unschädlich.

3. Die Anwendung des Schulnotensystems bei der Wertung verschiedener Handlungskonzepte ist zulässig. Der Auftraggeber muss nicht vorab einen objektiven Anforderungskatalog formulieren, an dem er die Konzepte der einzelnen Bieter misst.

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VPRRS 2014, 0584
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadstoffbelasteter Boden zu verbringen: Entsorgungskosten sind einzukalkulieren!

VK Bremen, Beschluss vom 20.03.2014 - 16 VK 1/14

1. Die Formulierung in einem Leistungsverzeichnis, wonach schadstoffbelasteter Boden zu baggern, zu fördern und zu verbringen ist, muss ein durchschnittlicher Bieter dahingehend verstehen, dass auch die erforderlichen Entsorgungskosten in die Einheitspreise einzukalkulieren sind.

2. Bietet das Leistungsverzeichnis keine hinreichend sichere Grundlage für eine ordnungsgemäße Kalkulation, ist es dem Bieter grundsätzlich zuzumuten, beim Auftraggeber entsprechende Rückfragen zu stellen.

3. Die SektVO enthält zwar keine besonderen Regelungen für Fragefristen. Dessen ungeachtet kann der öffentliche Auftraggeber auch in einem Vergabeverfahren nach der SektVO mit der Bekanntmachung eine derartige Frist setzen.

4. Nimmt eine Bietergemeinschaft (BIEGE) an einem Vergabeverfahren teil, muss ein erkannter Vergaberechtsverstoß von sämtlichen BIEGE-Mitgliedern gerügt werden. Ermächtigt die BIEGE einzelne Mitglieder nicht zur Rüge oder wird diese Ermächtigung nicht spätestens mit der Rüge offengelegt, stellt die Geltendmachung der Verletzung von Bewerber- oder Bieterrechten durch ein einzelnes BIEGE-Mitglied keine ordnungsgemäße Rüge dar.

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VPRRS 2014, 0383
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadstoffbelasteter Boden zu verbringen: Entsorgungskosten sind einzukalkulieren!

VK Bremen, Beschluss vom 20.03.2014 - 16-VK 1/14

1. Die Formulierung in einem Leistungsverzeichnis, wonach schadstoffbelasteter Boden zu baggern, zu fördern und zu verbringen ist, muss ein durchschnittlicher Bieter dahingehend verstehen, dass auch die erforderlichen Entsorgungskosten in die Einheitspreise einzukalkulieren sind.

2. Bietet das Leistungsverzeichnis keine hinreichend sichere Grundlage für eine ordnungsgemäße Kalkulation, ist es dem Bieter grundsätzlich zuzumuten, beim Auftraggeber entsprechende Rückfragen zu stellen.

3. Die SektVO enthält zwar keine besonderen Regelungen für Fragefristen. Dessen ungeachtet kann der öffentliche Auftraggeber auch in einem Vergabeverfahren nach der SektVO mit der Bekanntmachung eine derartige Frist setzen.

4. Nimmt eine Bietergemeinschaft (BIEGE) an einem Vergabeverfahren teil, muss ein erkannter Vergaberechtsverstoß von sämtlichen BIEGE-Mitgliedern gerügt werden. Ermächtigt die BIEGE einzelne Mitglieder nicht zur Rüge oder wird diese Ermächtigung nicht spätestens mit der Rüge offengelegt, stellt die Geltendmachung der Verletzung von Bewerber- oder Bieterrechten durch ein einzelnes BIEGE-Mitglied keine ordnungsgemäße Rüge dar.

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VPRRS 2014, 0382
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber muss produktneutral ausschreiben!

VK Bund, Beschluss vom 09.05.2014 - VK 2-33/14

1. Auch ein öffentlicher Auftraggeber ist entsprechend dem Grundsatz der Privatautonomie grundsätzlich frei, seinen Bedarf festzulegen und autonom zu definieren; die bloße Tatsache, dass es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, ändert hieran nichts.

2. Das Vergaberecht regelt nicht das "Was" der Beschaffung, sondern vielmehr das "Wie", konkret nämlich das Verfahren, in dem ein Vertragspartner für den unabhängig von vergaberechtlichen Bindungen festgelegten Beschaffungsbedarf ausgewählt wird.

3. Das Bestimmungsrecht des Auftraggebers ist allerdings nicht grenzenlos. So ist er gehalten, die Leistung grundsätzlich produktneutral auszuschreiben. Eine Ausnahme hiervon ist möglich, wenn die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt objektiv auftrags- oder sachbezogen ist und der Auftraggeber seine Entscheidung nachvollziehbar begründet.

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VPRRS 2014, 0381
DienstleistungenDienstleistungen
Notwendiger Interimsbedarf abschätzbar: Keine Stückelung der Interimsverträge!

VK Arnsberg, Beschluss vom 09.04.2014 - VK 2/14

Die Befristung von Interimsverträgen auf kleinstmögliche Laufzeiten zur Erhöhung des Prozessrisikos potentieller Bieter ist als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn der notwendige Interimsbedarf abschätzbar ist.*)

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VPRRS 2014, 0371
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Geforderte Erklärungen sind einzureichen!

VK Bund, Beschluss vom 07.11.2013 - VK 1-93/13

1. Verlangt der Auftraggeber, dass ein herzustellendes Produkt bis spätestens Ende Juni 2014 an ihn zu liefern ist und weicht der Bieter von dieser Vorgabe ab, indem er eine Lieferung bis zur 29. Kalenderwoche 2014, also Mitte Juli, anbietet, ist das Angebot wegen Änderungen an den Vertragsunterlagen auszuschließen.

2. Fordert der Auftraggeber die Abgabe einer bestimmten Erklärung und droht er für der Fall der Nichtvorlage den Angebotsausschluss an, ist für die Bieter hinreichend deutlich erkennbar, dass es sich hierbei um eine Angabe handelt, die angebots- und wertungsrelevant ist. Denn es gibt keine eigene Kategorie von verlangten Erklärungen, die für die Vergabe irrelevant sind.

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VPRRS 2014, 0380
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Sammlung und Aufbereitung von Informationen über Ausschreibungen: Journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2014 - 1 S 169/14

1. Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten im Sinn der §§ 54 Abs. 2, 55 Abs. 2 und 3 RStV sind nur solche, die sowohl journalistisch als auch redaktionell gestaltet sind.*)

2. Auch auf kleine Zielgruppen zugeschnittene Angebote können journalistisch sein, wenn sie eine erkennbare publizistische Zielsetzung haben, d.h. von der Intention her auf Teilhabe am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung - jedenfalls innerhalb der Zielgruppe - angelegt sind.*)

3. Zur Bewertung von Internetportalen, die Informationen über öffentliche Ausschreibungen sammeln und diese für die Bedürfnisse der gewerblichen Wirtschaft aufbereiten.*)

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VPRRS 2014, 0366
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
: "Zulassungsverfahren" ist vergaberechtswidrig!

VK Bund, Beschluss vom 20.02.2014 - VK 1-4/14

1. Ein "Zulassungsverfahren", nach dem der Auftraggeber einen Rabattvertrag mit jedem pharmazeutischen Unternehmen abschließt, das ein bestimmtes Produkt anbietet und die Vertragsbedingungen des Auftraggebers akzeptiert, ist vergaberechtswidrig.

2. Eine freihändige Vergabe ist rechtswidrig und führt zur Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags, wenn es an (irgend-)einer Bekanntmachung fehlt. Ein Vertrag, der auf Grundlage einer fehlerhaften Bekanntmachung geschlossen wurde, ist dagegen wirksam.

3. Macht der Bieter geltend, durch das vom Auftraggeber zum Vertragsabschluss gewählte Verfahren vergaberechtswidrig an der Abgabe eines chancenreichen Angebots gehindert worden zu sein, wird das Auftragsinteresse des Bieters bereits durch dessen Rüge und den gestellten Nachprüfungsantrag belegt.

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VPRRS 2014, 0378
DienstleistungenDienstleistungen
Verwendung anderer Begriffe bei der Angebotswertung schadet nicht!

VK Sachsen, Beschluss vom 06.03.2014 - 1/SVK/047-13

1. Ein Bieter kann sich auf eine unzureichende Vorabinformation nach § 101 a GWB nur dann berufen, wenn dieser ursächlich für einen (drohenden) Schaden des Antragstellers im Vergabeverfahren sein kann.*)

2. Ein Verstoß gegen § 16 Abs. 7 VOL/A liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber zwar von den bekannt gegebenen Wertungsmodalitäten abweichende Begrifflichkeiten verwendet, in der Sache aber kein Zweifel besteht, dass er das gewertet hat, was bekannt gegeben worden ist.*)

3. Bei der Wertung von Konzepten ist es nicht erforderlich, dass der Auftraggeber vorab einen konkreten Katalog von Maßnahmen aufstellt, an dem er den Inhalt der Konzepte der einzelnen Bieter messen will.*)

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VPRRS 2014, 0374
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einschränkungen im Begleitschreiben führen zum Angebotsausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 29.01.2014 - 1/SVK/041-13

1. Ein Begleitschreiben zum Angebot ist regelmäßig als Bestandteil des Angebotes zu werten. Sofern das Begleitschreiben angebotsrelevante Inhalte wie Angebotspreis, Lieferfristen, oder auch Allgemeine Geschäftsbedingungen umfasst, muss die Vergabestelle diese Erklärungen, sei es zugunsten oder zuungunsten des Bieters, berücksichtigen.*)

2. Ist dem Begleitschreiben ein Hinweis auf die Unmöglichkeit der Erfüllung der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen, führt diese Einschränkung der angebotenen Leistung zum zwingenden Ausschluss wegen Änderungen an den Vergabeunterlagen.*)

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VPRRS 2014, 0368
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter könnten auch eigene Angebote abgeben: BIEGE trotzdem zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 16.01.2014 - VK 1-119/13

1. Auch wenn es den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft möglich ist, ein eigenes Angebot abzugeben, bedeutet das nicht, dass eine aus derartigen Unternehmen zusammengesetzte Bietergemeinschaft zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen ist. Denn bei der Beantwortung der Frage, ob eine Abrede zwischen zwei potentiellen Wettbewerber wettbewerbswidrig ist, sind auch die Auswirkungen der Abrede auf den Markt und die dort herrschenden Wettbewerbsverhältnisse zu berücksichtigen.

2. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft im Ergebnis wettbewerbsfördernd, weil erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft die beteiligten Unternehmen in die Lage versetzt, sich mit einem erfolgsversprechenden Angebot an der Ausschreibung zu beteiligen, ist ein Ausschluss vom Vergabeverfahren rechtswidrig.

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VPRRS 2014, 0367
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter könnten auch eigene Angebote abgeben: BIEGE trotzdem zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 16.01.2014 - VK 1-117/13

1. Auch wenn es den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft möglich ist, ein eigenes Angebot abzugeben, bedeutet das nicht, dass eine aus derartigen Unternehmen zusammengesetzte Bietergemeinschaft zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen ist. Denn bei der Beantwortung der Frage, ob eine Abrede zwischen zwei potentiellen Wettbewerber wettbewerbswidrig ist, sind auch die Auswirkungen der Abrede auf den Markt und die dort herrschenden Wettbewerbsverhältnisse zu berücksichtigen.

2. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft im Ergebnis wettbewerbsfördernd, weil erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft die beteiligten Unternehmen in die Lage versetzt, sich mit einem erfolgsversprechenden Angebot an der Ausschreibung zu beteiligen, ist ein Ausschluss vom Vergabeverfahren nicht zulässig.

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VPRRS 2014, 0377
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber darf Wertungskriterien nachträglich noch konkretisieren, aber nicht mehr ändern!

VK Sachsen, Beschluss vom 22.01.2014 - 1/SVK/044-13

Kriterien, die den Bietern vorher nicht mitgeteilt worden sind, dürfen bei der Wertung nicht berücksichtigt werden. Zudem darf der Auftraggeber von seinen bereits verlautbarten Vorgaben nicht wieder abweichen, er kann sie gegebenenfalls konkretisieren. Grundlegend ändern kann der öffentliche Auftraggeber diese Angaben wegen der Beachtung der Wettbewerbsgrundsätze nicht mehr.*)

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VPRRS 2014, 0376
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Mit der Erteilung des Zuschlags endet der Beschaffungsvorgang!

VK Sachsen, Beschluss vom 20.12.2013 - 1/SVK/043-13

1. Bei Beschaffungsvorgängen nach der VOL/A stellt der Zuschlag die Annahmeerklärung im zivilrechtlichen Sinn dar, so dass mit Erteilung des Zuschlags der Beschaffungsvorgang, der im Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrags mündet, abgeschlossen ist. § 18 Abs. 2 VOL/A definiert explizit die Annahme eines Angebotes als Zuschlag, ohne aber - wie die Vorgängerregelung in § 28 VOL/A 2006 - zusätzlich dessen zivilrechtliche Rechtswirkungen zu beschreiben.*)

2. In § 18 Abs. 2 VOL/A sind die formellen Voraussetzungen des Zuschlages abschließend geregelt und es ist nicht ergänzend, oder gar ersetzend, auf die Vorschriften der §§ 57 VwVfG zurückzugreifen. Die Zuordnung der zu beschaffenden streitgegenständlichen Leistung im Rettungsdienstbereich zum GWB, aber auch die grundsätzliche Zuordnung der Vergabe öffentlicher Aufträge zum Privatrecht steht bereits einer Zuordnung des Vergaberechts zum öffentlichen Recht entgegen. Folglich sind die Bestimmungen des VwVfG weder unmittelbar noch analog anwendbar.*)

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VPRRS 2014, 0373
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter alleine nicht leistungsfähig: Bildung einer BIEGE zulässig!

OLG Schleswig, Beschluss vom 15.04.2014 - 1 Verg 4/13

1. Eine Rügeobliegenheit i. S. d. § 107 Abs. 3 GWB kann nur auf der Grundlage von Erkenntnissen ausgelöst werden, die aus den Vergabeunterlagen der Ausschreibung - nach dem Maßstab eines objektiven Empfängerhorizonts - eindeutig ablesbar sind. Auf etwaige Vorkenntnisse eines Bieters kommt es nicht an.*)

2. Die Bildung einer Bietergemeinschaft stellt keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede dar, wenn den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen einzeln eine Teilnahme an der Ausschreibung aufgrund betrieblicher oder geschäftlicher Verhältnisse nicht möglich ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft die Möglichkeit eröffnet, sich gemeinsam an der Ausschreibung beteiligen zu können.*)

3. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Ausschluss eines Angebots aus der Wertung, insbesondere der Umfang der zwingend schon mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise, müssen spätestens in der Aufforderung zur Angebotsabgabe klar bestimmt sein. Eine vertretbare Auslegung der Vergabeunterlagen anhand des objektiven Empfängerhorizonts der Bieter darf nicht zum Angebotsausschluss führen.*)

4. Die Nachforderung fehlender Nachweise nach § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A ist eine Ermessensentscheidung, die dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterliegt. Ist ein Nachweis ohne Nachforderungsverlangen nach Ablauf der Angebotsabgabefrist zu den Vergabeunterlagen gelangt und soll dieser berücksichtigt werden, bleibt dieser Vorgang jedenfalls dann nicht ohne Auswirkungen auf das Ermessen der Vergabestelle, aus Gründen der Gleichbehandlung auch von einem anderen Bieter die Vervollständigung geforderter Nachweise zu verlangen, wenn in ihrer "Wertigkeit" vergleichbare Fragen betroffen sind.*)

5. Die Frage, ob dem Angebot sämtliche geforderten Nachweise vollständig beigefügt worden sind, muss im Beschwerdeverfahren jedenfalls dann nicht zur abschließenden "Spruchreife" gebracht werden, wenn die Vergabestelle ihr Ermessen darüber, ob sie von der in § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A vorgesehenen Möglichkeit zur Nachforderung Gebrauch macht, noch gar nicht ausgeübt hat.*)

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VPRRS 2014, 0362
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bau von Messeständen ist kein verteidigungs- oder sicherheitsrelevanter Auftrag!

VK Bund, Beschluss vom 17.02.2014 - VK 1-2/14

1. Auf einen Auftrag über die Bereitstellung von Messeständen auf Publikums- und Verbrauchermessen, an denen sich die Messebesucher allgemeine Informationen über den Auftraggeber beschaffen können, findet die VSVgV keine Anwendung. Es liegt nämlich keine Fallgruppe eines verteidigungs- oder sicherheitsrelevanten Auftrags vor.

2. Der Auftraggeber kann in der Bekanntmachung als Mindestanforderung eine Eigenerklärung und einen Nachweis verlangen, dass die Bewerber über eine mindestens fünfjährige Erfahrung im Umgang mit einem bestimmten Messebausystem verfügen.

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VPRRS 2014, 0372
DienstleistungenDienstleistungen
Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmerschutz: Eignungsanforderung?

VK Bund, Beschluss vom 31.07.2013 - VK 2-58/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0369
DienstleistungenDienstleistungen
Müssen die Vergabeunterlagen eine Regelung für mögliche Rechtsänderungen enthalten?

VK Bund, Beschluss vom 18.11.2013 - VK 1-91/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0361
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kalkulationsfreiheit kann durch Kalkulationsvorgaben beschränkt werden!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.04.2014 - VK 1-3/14

1. Preisabfragen sind nach dem objektiven Empfängerhorizont so auszulegen, wie ein fachkundiger und vernünftiger Bieter sie verstehen darf. Die Vorgabe, den Jahrespreis einzutragen, bezieht sich unabhängig von einer längeren Gesamtlaufzeit des Vertrages auf den Angebotspreis für ein Jahr.*)

2. Die grundsätzliche Kalkulationsfreiheit der Bieter kann durch eindeutige Kalkulationsvorgaben in zulässiger Weise beschränkt werden. Die Beschränkung ist Ausdruck der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers. Ohne verbindliche Vorgabe ist es dem Bieter unbenommen, Angebotspreise auch unter dem Tariflohn zu kalkulieren.*)

3. Bei der Eignungsentscheidung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, die von den Nachprüfungsinstanzen nur beschränkt überprüfbar ist. Allein die kalkulatorische Unterschreitung des Mindeststundenverrechnungssatzes (unter Berücksichtigung des geschuldeten Mindestlohns) berechtigt regelmäßig nicht, einem Bieter die Geeignetheit im Sinne fehlender Gesetzestreue abzusprechen. Es müssen weitere Indizien und Anhaltspunkte, die zum Beispiel aus nicht tariftreuem Verhalten bei anderen Auftragsvergaben resultieren können, hinzutreten. Spekulationen, bloße Vermutungen oder Unterstellungen ohne jeden Tatsachenbezug sind nicht ausreichend.*)

4. Der Zuschlag auf ein Unterkostenangebot ist nicht per se unzulässig. Es ist dem Bieter aus Gründen des Wettbewerbs gestattet, mit niedrigen Gewinnmargen, ohne Gewinn oder ausnahmsweise sogar defizitär zu kalkulieren, wenn dies auf nachvollziehbare, nicht wettbewerbswidrig motivierte Unternehmensdispositionen zurück zu führen ist. Ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung kann bei erheblichem Preisabstand jedoch vorliegen, wenn von einem Bieter im Falle des Unterschreitens der Mindeststundenverrechnungssätze bei der Angebotsaufklärung die Einhaltung des Mindestlohns nicht ausreichend erläutert wird.*)

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VPRRS 2014, 0645
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Produkte sind zu benennen: Auftraggeber muss Übereinstimmung umfassend prüfen!

VK Südbayern, Beschluss vom 16.04.2014 - Z3-3-3194-1-05-02/14

1. Die Wahl des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 3 EG Abs. 3 b VOL/A 2009 als Vergabeverfahrensart ist dann zulässig, wenn die Leistung nicht vorab eindeutig und erschöpfend zu beschreiben war, insbesondere wenn ohne Verhandlungen die Bildung einer einheitlichen Preisstruktur, aus welcher sich bei der Angebotsabgabe ein Gesamtpreis errechnen lässt, unmöglich wäre. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn nach dem Willen des Auftraggebers die Bieter im laufenden Verfahren ihre Angebote noch überarbeiten und optimieren sollen.*)

2. Waren bereits mit dem Angebot die angebotenen Produkte zu benennen, darf sich die Vergabestelle nicht auf eine stichprobenartige Prüfung der Übereinstimmung der angebotenen Produkte mit den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses beschränken. Die zwingende Vorgabe des § 19 EG Abs. 3 d VOL/A 2009 macht es unentbehrlich, die angebotenen Produkte umfassend daraufhin zu überprüfen, ob sie den ausgeschriebenen Parametern entsprechen.*)

3. Die Information der Bieter in einem Verhandlungsgespräch über die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Wertungsergebnisse der Angebote der Mitbewerber bzgl. Qualität und Preis mit dem Ziel, die Bieter zu Preissenkungen zu veranlassen, stellt einen Verstoß gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz dar. Dies gilt auch dann, wenn die genauen Angebotssummen der Mitbieter nicht mitgeteilt wurden.*)




VPRRS 2014, 0358
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Entscheidung über Aufteilung in Teilaufträge ist sorgfältig zu dokumentieren!

VK Hessen, Beschluss vom 06.02.2014 - 69d-VK-54/2013

1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Lose in einem Auftragswert von bis zu 20% des gesamten Auftragswerts aus einer europaweiten Ausschreibung auszuklammern und nach nationalem Haushaltsvergaberecht zu vergeben.

2. An die Entscheidung, welche Lose er dem 20%-Kontingent zuschlägt, ist der Auftraggeber gebunden. Die Zuordnung der Lose zu den unterschiedlichen Kontingenten und die ihr zugrundeliegenden Berechnungen sind deshalb in der Vergabeakte sorgfältig zu dokumentieren. Fehlt es an einer ausdrücklichen, für die Bieter erkennbaren Zuordnung, unterliegt die Ausschreibung sämtlicher Lose dem Kartellvergaberecht und dem Primärrechtsschutz der Oberschwellenvergaben.

3. Von jedem Bieter ist zu erwarten, dass er die Vergabeunterlagen sogfältig liest und Widersprüchlichkeiten nachgeht.

4. Kann ein Bieter ohne weiteres erkennen, dass aufgrund des von ihm unterbreiteten Angebots der maßgebliche Schwellenwert überschritten wird und die Angabe der Auftraggebers, keine nationale Vergabe vorzunehmen, unzutreffend ist, muss er dies unverzüglich rügen.

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VPRRS 2014, 0354
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Die Wahl der Vergütungsform trifft der Auftraggeber!

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2014 - 1 Verg 7/13

1. Das Bestimmungsrecht des Auftraggebers umfasst auch die Wahl der Vergütungsform, für die die VOL/A keine Vorgaben macht.*)

2. Es gibt keine vergaberechtliche Norm und kein Grundprinzip des Vergaberechts, das es einem Auftraggeber, der auf Dauer angelegte Leistungen zugunsten Dritter in Auftrag geben und diese mit Zeitpauschalen vergüten will, grundsätzlich verböte, eine gesonderte Vergütung für eine nicht in eine weitere Leistungserbringung einmündende Erstberatung auszuschließen.*)

3. Nach der ersatzlosen Streichung des Verbots der Überbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses aus der VOL/A kommt die Annahme eines Vergaberechtsverstoßes nur in Betracht, wenn eine kalkulationsrelevante Vorgabe des Auftraggebers für die Bieter unzumutbar ist.*)

4. Die Festlegung einer Kostenobergrenze durch den Auftraggeber ist grundsätzlich zulässig.*)

5. Fehlt es an einem Beschaffungswillen des Ausschreibenden und ist die Ausschreibung inhaltlich so gestaltet, dass ein eine Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung begründender Zuschlag überhaupt nicht erteilt werden kann, liegt eine Ausschreibung für vergabefremde Zwecke vor, die auch dann unzulässig ist, wenn keiner der in § 2 Abs. 3 VOL/A ausdrücklich genannten Fälle vorliegt.*)

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VPRRS 2014, 0643
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Antragsbefugnis ohne Chance auf Zuschlagserteilung!

VK Hessen, Beschluss vom 13.12.2013 - 69d-VK-32/2013

1. Nach § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in eigenen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vorschriften des Vergaberechts geltend macht.

2. Ein weiteres Element bei der Prüfung der Antragsbefugnis ist die nach § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB gebotene Darlegung eines durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften bereits entstandenen oder drohenden Schadens, der durch den jeweils in Rede stehenden Vergaberechtverstoß verursacht worden sein muss. Nicht nur die Möglichkeit der Verletzung eines subjektiven Rechtes muss gegeben sein, sondern auch die Möglichkeit eines daraus resultierenden Schadens.

3. Der in § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB verwandte Schadensbegriff muss unter dem Gesichtspunkt des Primärrechtsschutzes betrachtet und ausgelegt werden. Der Schaden besteht darin, dass durch den einzelnen beanstandeten Vergaberechtsverstoß die Aussichten des den Antrag stellenden Bieters auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können. Entscheidend für das Vorliegen einer Antragsbefugnis und damit für die Gewähr von Primärrechtsschutz ist mithin die Eignung der gerügten Vergaberechtsverstöße, eine solche Chancenbeeinträchtigung begründen zu können.

4. Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages genügt der schlüssige Vortrag beziehungsweise die konkrete Behauptung des Antragstellers, dass sein Angebot wertbar sei, und er bei zutreffendem Vorgehen der Vergabestelle den Zuschlag erhalten müsse.

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VPRRS 2014, 0351
DienstleistungenDienstleistungen
Bieterseitige Vertragsänderungen sind auch im Verhandlungsverfahren unzulässig

VK Bund, Beschluss vom 23.07.2012 - VK 3-78/12

1. Im Verhandlungsverfahren mit vorangehendem Teilnahmewettbewerb muss der Bieter zumindest die vom Auftraggeber aufgestellten Mindestanforderungen beachten und sein Angebot gemäß den Anforderungen abgeben. Er kann nicht von sich aus Vertragsbestandteile zur Disposition stellen. Abweichungen vom Vertragstext, sowie Streichungen und Zusätze stellen eine Änderung dar und sind unzulässig.

2. Die Pflicht des Auftraggebers, ein ungewöhnlich niedriges Angebot zu überprüfen und den Zuschlag hierauf nicht zu erteilen, schützt nur denjenigen Bieter, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Preises von einem Ausschluss bedroht ist.

3. Bei dem Begriff der Instandsetzungsdokumentation handelt es sich nicht um einen feststehenden Fachausdruck. Daher fallen auch solche Instandsetzungsdokumentationen darunter, die von mit der Instandsetzung befassten Unternehmen verfasst wurden.

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