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Sachgebiet: Dienstleistungen

4952 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

VPRRS 2014, 0288
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabekammer bei Unterschwellenauftrag angegeben: Verfahrenskosten beim AG!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2014 - Verg 11/13

1. Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast orientiert sich grundsätzlich an dem bei summarischer Prüfung voraussichtlichen Ausgang des Nachprüfungsverfahrens. Unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit kann von diesem Schema im begründeten Einzelfall jedoch abgewichen werden.

2. Mit der Ankündigung der Ausschreibung nach der VOL/A einschließlich der Benennung einer Vergabekammer als der für ein Nachprüfungsverfahren zuständigen Stelle setzt der Auftraggeber den Rechtsschein eines dem Vierten Teil des GWB unterliegenden Vergabeverfahrens. An der Setzung dieses Rechtsscheins muss sich der Auftraggeber festhalten lassen, wenn er vergaberechtswidrig eine vorherige Prüfung des einzuhaltenden Schwellenwerts unterlässt.

3. Ob die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters im Verfahren vor der Vergabekammer durch den öffentlichen Auftraggeber notwendig ist, kann nicht schematisch, sondern stets nur auf der Grundlage einer differenzierenden Betrachtung des Einzelfalles entschieden werden.

4. Krankenhäuser im Sinne des § 98 Nr. 5 GWB sind neben den der medizinischen Akutversorgung verpflichteten Kliniken alle Einrichtungen, die auch der Erbringung medizinischer Versorgung dienen, wie dies bei Altenheimen der Fall ist.

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VPRRS 2014, 0294
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Referenzleistung "vergleichbar"?

VK Bund, Beschluss vom 30.04.2010 - VK 2-29/10

1. Bei der „Vergleichbarkeit“ von Referenzleistungen mit der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung durch den Auftraggeber grundsätzlich der uneingeschränkten Überprüfung durch die Nachprüfungsinstanzen unterliegt. Erst bei der Prognoseentscheidung, die der Auftraggeber aufgrund der Referenzen über die Eignung des Bieters trifft, ist ihm ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen.

2. Dies schließt es allerdings nicht aus, dass der Auftraggeber – gleichsam unter Vorwegnahme eines Teils der materiellen Eignungsprüfung – hinsichtlich der Vergleichbarkeit Mindestbedingungen aufstellt. Diese sind bereits auf der formellen Ebene der Eignungsprüfung, das heißt bei der Frage zu beachten, ob der Bieter die geforderten Eignungsnachweise vorgelegt hat, die alsdann die Grundlage der materiellen Bewertung der Eignung bilden sollen.

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VPRRS 2014, 0617
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftraggeber kann auch ein Unterkostenangebot bezuschlagen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 06.02.2014 - 21.VK-3194-60/13

Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung geht davon aus, dass § 19 EG Abs. 6 VOL/A keinen grundsätzlichen Bieterschutz bezweckt, sondern in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers dient. Keinesfalls ist es Sinn der Vorschriften von §§ 19 EG Abs. 6, 2 EG Abs. 1 VOL/A, den Mitbietern auskömmliche Preise zu garantieren. Es würde vielmehr sogar einen Verstoß gegen die verbindlichen europäischen Richtlinien bedeuten, wenn ein Auftraggeber zu Gunsten von Bietern verpflichtet wäre, grundsätzlich nur auskömmliche und kostendeckende Preise zu akzeptieren.*)

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VPRRS 2014, 0292
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Inhaltlich unvollständiges Angebot kann nicht verbessert werden

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.11.2013 - VgK-38/2013

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0287
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist ein Nachpüfungsantrag offensichtlich unzulässig?

VK Hessen, Beschluss vom 12.02.2014 - 69d-VK-55/2013

1. Die Vergabekammer kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie nach genauer Prüfung des Sach- und Rechtslage oder auch erst nach weiteren Ermittlungen zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages gelangt. In der Regel ist eine mündliche Verhandlung dann nicht durchzuführen, wenn die Unzulässigkeit des Antrages eindeutig ist und die mündliche Verhandlung daher keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn verspricht.*)

2. Zu den Anforderungen an die offensichtliche Unzulässigkeit gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB.*)

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VPRRS 2014, 0286
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvertrag: Auftraggeber muss Leistungstermine nicht konkretisieren!

VK Bund, Beschluss vom 17.03.2014 - VK 2-13/14

1. Der Auftraggeber bei der Vergabe eines Rahmenvertrags nicht dazu verpflichtet, mit allen Bietern gleiche Lieferjahre festzulegen oder die im Bietergespräch mit einem Bieter genannten Lieferjahre allen anderen Bietern zwingend vorzugeben.

2. Soll ein Rahmenvertrag für die Laufzeit von sechs Jahren abgeschlossen werden, der den Auftraggeber dazu berechtigt, Einzelverträge hieraus abzurufen, sind den Bietern so viele Informationen an die Hand zu geben wie dies angesichts der dem Rahmenvertrag innewohnenden Offenheit hinsichtlich Lieferumfang etc. möglich ist, damit die Bieter belastbare Anhaltspunkte für die Kalkulation haben.

3. Es gehört zum Wesen eines Rahmenvertrags, dass es der Auftraggeber ist, der den Einzelabruf tätigt, wann immer er den konkreten Bedarf hat. Der Auftraggeber kann sich deshalb vorbehalten, die avisierten Abrufjahre konkreten Entwicklungen anzupassen und zu ändern.

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VPRRS 2014, 0285
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien muss Anwalt erkennen!

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.02.2014 - VgK-51/2013

1. Der Auftraggeber muss grundsätzlich sämtlichen am Auftrag interessierten Bietern alle Kriterien und deren relative Bedeutung, die bei der Bestimmung ihres Angebots berücksichtigt werden, im Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote bekannt machen. Es dürfen keine Unterkriterien oder Gewichtungsregeln angewendet werden, die der Auftraggeber nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat, insbesondere darf er keine Bewertungskriterien zurückhalten.

2. Ein Ausschluss wegen unangemessen niedriger Preise kommt in einem VOF-Verfahren - wenn überhaupt - erst dann in Betracht, wenn das günstigste Angebot vom nächstgünstigsten Angebot um mehr als 20% abweicht (sog. Aufgreifschwelle).

3. Die Wertung der Preise ist zu dokumentieren. Dabei muss sich jeder gesparte Euro gleichermaßen auswirken. Eine pauschale Abstufung der Angebote um jeweils 8 Punkte, unabhängig davon, wie gering der Abstand zwischen den jeweiligen Angeboten ist, entspricht nicht der Validität der Unterschiede in den Angeboten und ist rechtswidrig.

4. Der Bieter soll Vergabefehler nicht auf Vorrat sammeln. Sobald ein Bieter im Vergabeverfahren einen vermeintlichen Fehler erkennt, muss er diesen unverzüglich rügen. Als unverzüglich gilt grundsätzlich ein Zeitraum von ein bis drei Tagen. Bei Einschaltung eines Anwalts bzw. Prüfung schwieriger Rechtsfragen wird die Frist regelmäßig auf eine Woche ausgedehnt.

5. Einen Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien muss ein Bieter, der in seinem Stammpersonal über mehrere Rechtsanwälte verfügt, erkennen und spätestens bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist rügen.




VPRRS 2014, 0284
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber kann Ausschreibung auch wieder aufheben!

VK Bund, Beschluss vom 04.03.2014 - VK 2-7/14

1. Auch für einen öffentlichen Auftraggeber gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Dieser Grundsatz beinhaltet als eine Ausprägung die Vertragsfreiheit. Danach besteht kein Kontrahierungszwang. Die bloße Tatsache, dass ein öffentlicher Auftraggeber einmal ein Vergabeverfahren begonnen hat, verpflichtet ihn weder zivil- noch vergaberechtlich dazu, einem der Bieter und mithin den Auftrag überhaupt zu erteilen.

2. Aufgabe der Nachprüfungsinstanzen kann es bezüglich eines auf Fortführung des Vergabeverfahrens gerichteten Rechtsschutzbegehrens lediglich sein, Fälle einer Scheinaufhebung, in denen ein in Wirklichkeit fortbestehender Vergabewillen gegeben ist, zu identifizieren. Es ist sicherzustellen, dass die Aufhebung nicht als Maßnahme der Diskriminierung einzelner Bieter missbraucht wird.

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VPRRS 2014, 0283
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung: Was ist ein "anderer schwerwiegender Grund"?

BGH, Beschluss vom 20.03.2014 - X ZB 18/13

1. Die Divergenzvorlage kann nur in denselben Grenzen auf Ausschnitte des Beschwerdeverfahrens beschränkt werden, in denen im Zivilprozess Teilurteile zulässig sind und die Zulassung der Revision wirksam beschränkt werden kann.*)

2. Bei der Vergabe von Bau- bzw. Instandsetzungsarbeiten an einer Bundesautobahn ist als öffentlicher Auftraggeber und Antragsgegner im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren das jeweils betroffene Land anzusehen, nicht die Bundesrepublik Deutschland.*)

3. Ob ein anderer schwerwiegender Grund vorliegt, der zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, ist aufgrund einer umfassenden, alle für die Aufhebungsentscheidung maßgeblichen Umstände berücksichtigenden Interessenabwägung zu entscheiden (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - X ZR 150/99, IBR 2001, 505).*)

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VPRRS 2014, 0282
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss Wertungen und Ermessensentscheidung selbst treffen

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2014 - 15 Verg 10/13

1. Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die mitgeteilten Gründe für die getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie von einem mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind.

2. Zwar schützt die Dokumentationspflicht nach § 24 EG VOL/A 2009 den Bieter nur, wenn sich die Versäumnisse des Auftraggebers auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren negativ ausgewirkt haben können. Wendet sich ein Unternehmen gegen eine fehlerhafte Angebotswertung, so ist ein diesbezüglicher Dokumentationsmangel maßgeblich, sofern dadurch die Wertung nicht oder nicht hinreichend nachvollzogen werden kann.

3. Nach § 19 EG Abs. 8 VOL/A 2009 dürfen bei der Wertung der Angebote nur Kriterien und deren Gewichtung berücksichtigt werden, die in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind. Dies bedeutet konkret, dass die Zuschlagskriterien in den Vergabeunterlagen oder in der Bekanntmachung so gefasst werden müssen, dass alle durchschnittlich fachkundigen Bieter sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt in der gleichen Weise auslegen können.




VPRRS 2014, 0281
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Dringlichkeit, wenn die Bedarfslage selbst herbeigeführt wurde!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2014 - VK-38/2013

1. Die Leistung "Krankentransport" darf grundsätzlich erst nach Durchführung eines Wettbewerbs beauftragt werden.

2. Ein dringlicher zwingender Grund, der eine Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren rechtfertigt, liegt nicht vor, wenn der Auftraggeber die Bedarfslage durch seine eigene Handlung (hier: Kündigung) selbst gesteuert hat.

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VPRRS 2013, 1796
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Möglichkeit der Angebotskenntnis: Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2013 - 1/SVK/039-13

1. Die Möglichkeit der wechselseitigen Kenntnis des Angebotes führt dann nicht zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb, wenn die Bieter sich auf verschiedene Lose eines Auftrages bewerben.*)

2. Eine wettbewerbsbeschränkende Abrede liegt dann vor, wenn ein Bieter zugunsten eines anderen Bieters auf die Abgabe eines Angebotes insgesamt oder für ein bestimmtes Los verzichtet (sog. Gebietsabsprache). Voraussetzung für den Ausschluss wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist, dass ein gesicherter Nachweis hierfür existiert. Personelle und organisatorische Verflechtungen können eine solche Gebietsabsprache indizieren.*)

3. Im Rahmen der Angebotswertung verfügt der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich über einen weiten Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt auf Beurteilungsfehler hin überprüft werden kann.*)

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VPRRS 2014, 0280
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann liegt eine Änderung an den Vergabeunterlagen vor?

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.02.2014 - VgK-49/2013

1. Die von den Vergabe- und Vertragsordnungen und der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Behandlung unvollständiger oder von den Vergabe- oder Vertragsunterlagen abweichende Angebote gelten auch im Verhandlungsverfahren.

2. Eine Änderung der Vertragsunterlagen liegt immer vor, wenn das Angebot von den Vertragsunterlagen abweicht, also immer dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken.

3. Zur Entscheidung der Frage, ob ein Bieter im Angebot von den Vorgaben der Vertragsunterlagen abgewichen ist, sind die Vergabeunterlagen aus der objektiven Sicht eines vollständigen und fachkundigen Bieters, der mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung vertraut ist, auszulegen.

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VPRRS 2004, 0646
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2004 - 6 Verg 3/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0693
Mit Beitrag
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Rügeschreiben muss nicht alle denkbaren juristischen Aspekte aufzuzeigen!

OLG München, Beschluss vom 20.03.2014 - Verg 17/13

1. Ein Verband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins nach dem BGB kann öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 3 GWB sein, wenn sich Gebietskörperschaften nach § 98 Nr. 1 GWB seiner mit dem Zweck der Deckung eines gemeinsamen Beschaffungsbedarfs bedienen.*)

2. Im Rahmen einer Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB kann auch von einem anwaltlich vertretenen Bieter nicht verlangt werden, bereits im Rügeschreiben alle denkbaren juristischen Aspekte aufzuzeigen, unter denen ein vergaberechtliches Problem gesehen werden kann.*)

3. Es stellt eine Verletzung des Transparenzgrundsatzes gemäß § 97 Abs. 1 GWB, § 2 EG Abs. 2 VOL/A und des Bestimmtheitsgrundsatzes gemäß § 8 EG Abs. 1 VOL/A dar, wenn die Vergabestelle hinsichtlich der Notwendigkeit des Vorliegens bestimmter Leistungsmerkmale (hier: Zertifizierungserfordernis von Digitalfunkgeräten nach dem BDBOSG) im Leistungsverzeichnis auf einen Zeitpunkt abstellt, der nach den Verdingungsunterlagen nicht eindeutig bestimmbar und einer einheitlichen Auslegung nicht zugänglich ist.*)




VPRRS 2014, 0275
DienstleistungenDienstleistungen
GFAW GmbH ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB!

VK Thüringen, Beschluss vom 28.02.2014 - 250-4003-1024/2013-E-003-EF

Die GFAW Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH ist als eine juristische Person des privaten Rechts, deren einziger Gesellschafter die Thüringer Aufbaubank, Anstalt des öffentlichen Rechts und deren alleiniger Gewährträger der Freistaat Thüringen (100%) ist, öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

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VPRRS 2014, 0614
Mit Beitrag
ArzneimittelArzneimittel
Bietergemeinschaften sind grundsätzlich unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2014 - Verg 2/14

1. Unternehmen, die eine Bietergemeinschaft eingehen, treffen eine Vereinbarung, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können, und die deswegen verboten sind. Dabei bildet den Tatbestand einer möglichen Wettbewerbseinschränkung in Vergabeverfahren, dass sich die an einer Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen verpflichten, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten. Das kann gegen die gesetzlichen Kartellverbote verstoßen.

2. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht berechtigt, verbindliche Regeln darüber aufzustellen, unter welchen Tatbestandsvoraussetzungen und wann die Eingehung einer Bietergemeinschaft als ein Kartellrechtsverstoß anzusehen ist oder nicht. Über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Bietergemeinschaften sowie von Wettbewerbseinschränkungen hat das Gesetz entschieden und haben durch eine Anwendung auf den Einzelfall die Kartellgerichte zu befinden.

3. Die Bildung einer Bietergemeinschaft zwischen branchenangehörigen Unternehmen ist nur zulässig, wenn die beteiligten Unternehmen ein jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenen Angebot auf Grund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig sind, und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran (mit Erfolgsaussicht) zu beteiligen.

4. Hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt, kann das Beschwerdegericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängern. Bei der Verlängerungsentscheidung sind die Erfolgsaussichten der Beschwerde ein bestimmendes und das an erster Stelle zu prüfende Tatbestandselement.

5. Die Erfolgsaussichten der Beschwerde beeinflussen maßgebend das bei der Interessenabwägung zu berücksichtigende Gewicht der Interessen des Beschwerdeführers, so dass die Abwägungsentscheidung auf keiner zureichend sicheren Grundlage ergeht, wenn das Beschwerdegericht zuvor nicht die Erfolgsaussichten der Beschwerde beurteilt hat. Dies führt dazu, dass der Verlängerungsantrag zurückzuweisen ist, wenn die sofortige Beschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung nach dem Ergebnis der gebotenen summarischen Prüfung voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Eine Interessenabwägung ist in einem solchen Fall nicht (mehr) anzustellen.




VPRRS 2014, 0277
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe der Dienstleistung der Technischen Hilfe

VK Bund, Beschluss vom 26.07.2000 - VK 2-16/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0276
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch die funktionale Leistungsbeschreibung muss eindeutig sein!

VK Bund, Beschluss vom 07.04.2004 - VK 1-15/04

1. Nach § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A bezweckt das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung, die Vorstellungen des Auftraggebers von der gewünschten Leistung in Bezug auf technische Merkmale oder Funktionen, Menge und Qualität für den Auftragnehmer so deutlich werden zu lassen, dass dieser Gegenstand, Art und Umfang der Leistung zweifelsfrei erkennen kann. Dieses Gebot hat sich an der Durchführbarkeit der Leistung zu orientieren und soll die exakte Preisermittlung sowie die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleisten.

2. Diese Grundsätze sind auch bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung anwendbar.

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VPRRS 2014, 0273
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bieter verweigert Aufklärung: Angebot kann ausgeschlossen werden!

VK Hessen, Beschluss vom 08.01.2014 - 69d-VK-48/2013

Verweigert ein Bieter die vom ihm geforderte Aufklärung oder lässt er eine ihm dafür gesetzte Frist verstreichen, kann sein Angebot grundsätzlich ausgeschlossen werden.

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VPRRS 2014, 0272
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Wertungs- und Zuschlagskriterien müssen eindeutig beschrieben werden!

VK Nordbayern, Beschluss vom 19.02.2014 - 21.VK-3194-58/13

1. Die offensichtliche Intransparenz oder ein Diskriminierungspotential der Vergabeunterlagen stellen einen so erheblichen Vergaberechtsverstoß dar, dass ein solcher bereits ohne Rüge im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens beachtlich ist.*)

2. Die Vergabeunterlagen werden den Anforderungen an ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren nicht gerecht, wenn sie die Zuschlagskriterien nicht eindeutig beschrieben haben.*)

3. Wesentliche Ausprägung des Transparenzgebotes ist die Pflicht der VSt, klare und eindeutige Angaben zu allen Wertungs- und Zuschlagskriterien zu machen.*)

4. Eine VSt kann eine rechtmäßige Zuschlagsentscheidung nur dann treffen, wenn die maßgeblichen Anforderungen von allen beteiligten fachkundigen Bietern im gleichen Sinne verstanden und ihren Angeboten zugrunde gelegt werden können.*)

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VPRRS 2014, 0267
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abweichung von Vergabeunterlagen: Ausschluss auch bei SektVO!

VK Bund, Beschluss vom 05.03.2014 - VK 2-9/14

Die SektVO regelt zwar - anders als VOL/A und VOB/A - nicht explizit den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen. Die Befugnis und die Pflicht zum Ausschluss von Angeboten wegen Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben sich für Sektorenauftraggeber indes aus dem Gebot der Gleichbehandlung der Bieter, darüber hinaus aus den Geboten der Vergabe im Wettbewerb und des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot.

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VPRRS 2014, 0615
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
10-Jahres-Vertrag über Wärmeliefercontracting unterliegt der VOL/A!

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.02.2014 - 2 Verg 5/13

1. Ein Antrag des Antragsgegners auf Feststellung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Vergabeverfahrens ist nicht statthaft.*)

2. Ein aus mehreren Leistungsarten zusammengesetzter 10-Jahres-Vertrag über ein Wärmeliefercontracting fällt in den Anwendungsbereich der VOL/A.*)

3. Eine wesentliche Veränderung der Grundlagen des Vergabeverfahrens i.S. von § 20 EG Abs. 1 lit. b) VOL/A 2009 liegt zwar vor, wenn der Auftraggeber sich endgültig entscheidet, statt des ursprünglich ausgeschriebenen Energieliefer-Contracting-Vertrags nunmehr von Dritten eine neue Heizungsanlage planen und errichten zu lassen sowie den Energieträger einzukaufen, die Finanzierung und den Betrieb der Anlage aber selbst auszuführen. Die Aufhebung der Ausschreibung ist gleichwohl rechtswidrig, wenn dem Auftraggeber die tatsächliche Grundlagen für diese Entscheidung bereits vor Einleitung des Vergabeverfahrens vorlagen (hier bejaht).*)

4. Ein unwirtschaftliches Ergebnis i.S. von § 20 EG Abs. 1 lit. c) VOL/A 2009 liegt vor, wenn die von den Bietern angebotenen Lösungen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vergabeunterlagen objektiv nicht den gegebenen Marktverhältnissen entsprechen. Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Ergebnisses einer Ausschreibung eines Betreibermodells ist der Vergleich mit den Kosten eines Eigenversorgungsmodells untauglich.*)

5. Ein schwerwiegender Grund für die Aufhebung i.S. von § 20 EG Abs. 1 lit. d) VOL/A 2009 liegt nicht vor, wenn die hierfür angeführten Fehler des Vergabeverfahrens vom Auftraggeber bereits vor Beginn der Ausschreibung gemacht und von den Bietern nicht gerügt wurden und die weitere Fortführung des Vergabeverfahrens nicht objektiv ausgeschlossen bzw. mit den rechtlichen und tatsächlichen Bindungen des Auftraggebers zu vereinbaren ist.*)

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VPRRS 2014, 0263
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit muss begründet werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 14.02.2014 - Z3-3-3194-1-43-12/13

1. Sollen in einem Vergabeverfahren Bewertungskriterien zumindest auch sicherstellen, dass kein Bieter den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet, kann ein offenbares Missverhältnis von Preis und Leistung fiktiv zur Wahrung der allseitigen Gesetzestreue unterstellt werden, wenn von einem Bieter im Fall des Unterschreitens der vorgegebenen Mindeststundenverrechnungssätze bei der Angebotsaufklärung die Einhaltung des entsprechenden Mindestlohnes nicht ausreichend erläutert wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2012 - Verg 17/12, IBR 2013, 104).*)

2. Unterkostenangebote sind gem. § 19 EG Abs. 6 VOL/A nicht per se unzulässig. Der Auftraggeber darf einen Zuschlag auch auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilen, solange die Prognose gerechtfertigt ist, dass der Anbieter auch zu diesem Preis zuverlässig und vertragsgerecht wird leisten können.*)

3. Der öffentliche Auftraggeber hat im Rahmen seines Ermessens nachvollziehbar darzulegen, warum er aufgrund der niedrigen Stundenverrechnungssätze im Angebot eines Bieters davon ausgeht, dass dieser letztlich den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen würde und daher mit einer gesetzeskonformen Leistungserbringung nicht zu rechnen war. Ihn trifft insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Vorbringen des Bieters im Rahmen seiner diesbezüglichen Anhörung ist ermessensfehlerfrei zu würdigen, ein Angebotsausschluss darf nicht auf bloße Befürchtungen ohne sachliche Anhaltspunkte gestützt werden.*)

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VPRRS 2014, 0259
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Abrede?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.12.2013 - 1/SVK/038-13

1. Ein Antrag auf Vergabenachprüfung ist nicht schon dann verwirkt, wenn es der Auftraggeber versäumt, eine Rüge gegen die Verdingungsunterlagen zu beantworten und der Antragsteller diese Punkte nach Zuschlagsentscheidung in einem Vergabenachprüfungsverfahren wieder aufgreift.*)

2. Der Ausschluss der VOL/B bedingt nicht zwingend eine Verletzung von Bieterrechten. Erst die Verschärfung der Regelungen zu Lasten des Bieters in Abweichung der VOL/B kann zu einer Rechtsbeeinträchtigung führen.*)

3. Die Vergabekammern prüfen, ob die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten sind. Eine detaillierte Prüfung der einzelnen Vertragsklauseln des abzuschließenden Vertrages im Sinne einer zivilrechtlichen Inhaltskontrolle kann durch die Vergabekammern nicht stattfinden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch die vertraglichen Regelungen die vertraglichen Risiken des abzuschließenden Vertrages in unangemessener Weise auf den Bieter verlagert werden.*)

4. Eine unangemessene Risikoverteilung scheidet aus, wenn der Bieter das vertragliche Risiko selbst wählen kann (hier Angabe einer Garantiequote).*)

5. Die Kriterien Ausfallsicherheit Rettungsmittel, Ausfallsicherheit Personal, Hygieneverbesserungskonzept, Konzept zur psychosozialen Unterstützung der Mitarbeiter sowie Zusage Ausrückzeit können als Wertungskriterien zulässig sein.*)

6. Die Möglichkeit der wechselseitigen Kenntnis des Angebotes führt dann nicht zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb, wenn die Bieter sich auf verschiedene Lose eines Auftrages bewerben.*)

7. Eine wettbewerbsbeschränkende Abrede liegt dann vor, wenn ein Bieter zugunsten eines anderen Bieters auf die Abgabe eines Angebotes insgesamt oder für ein bestimmtes Los verzichtet (sog. Gebietsabsprache). Voraussetzung für den Ausschluss wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist, dass ein gesicherter Nachweis hierfür existiert. Personelle und organisatorische Verflechtungen können eine solche Gebietsabsprache indizieren.*)

8. Im Rahmen der Angebotswertung verfügt der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich über einen weiten Beurteilungsspielraum, der von den Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt auf Beurteilungsfehler hin überprüft werden kann.*)

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VPRRS 2013, 1798
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Rügefrist maximal eine Woche, in Ausnahmefällen höchstens zwei Wochen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.08.2013 - 2 VK 11/13

1. Die Vergabekammer ist für Überbrückungsmaßnahmen auf Grundlage von Art. 5 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 in analoger Anwendung des § 102 GWB sachlich zuständig).

2. Auch wenn es zur Auslösung der Rügepflicht nicht nur auf die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, sondern zusätzlich auch auf das Erkennen der rechtlichen Bedeutung, also der Vergaberechtswidrigkeit ankommt, kann eine Kenntnis auch insoweit dann unterstellt werden, wenn der Kenntnisstand beim Bieter (z.B. durch Verfahrenshinweise der Vergabestelle oder durch Beantwortung von Bieterfragen) einen solchen Grad erreicht hat, dass ein weiteres Verharren in Unkenntnis als ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes gewertet werden muss.

3. Selbst bei einem überdurchschnittlich komplexen Sachverhalt beträgt die Rügefrist anstelle der üblicherweise zuzubilligenden Frist von maximal einer Woche höchstens zwei Wochen.

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VPRRS 2014, 0261
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit nur nach Anhörung!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.02.2014 - Z3-3-3194-1-42-11/13

1. Nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A 2012 darf auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Regelung dient dem Schutz des Auftraggebers vor Eingehung eines nicht hinzunehmenden Risikos. Maßgeblich für die Entscheidung ist daher, ob der Auftraggeber nach Überprüfung der eingeholten Auskünfte so erhebliche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung haben darf, dass ihm bei objektiver Betrachtung ein Zuschlag wegen der damit verbundenen Risiken nicht zugemutet werden kann.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat stets vor Ausschluss eines Bieters wegen eines unangemessen niedrigen Preises diesen nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 konkret zum Vorwurf des unangemessen niedrigen Preises anzuhören (EuGH, Urteil vom 27.11.2001, Rs. C-285/99 und Rs. C-286/99). Ein Angebotsausschluss wegen eines unangemessen niedrigen Preises kommt ohne nähere Aufklärung grundsätzlich nicht in Betracht.*)

3. Es erscheint es nicht ausgeschlossen, dass eine unterbliebene Aufklärung nach § 16 EG Abs. 6 Nr. 2 VOB/A 2012 noch während des Nachprüfungsverfahrens nachgeholt wird.*)

4. Zumindest bei einem für die ausgeschriebene Leistung präqualifizierten und lange erfolgreich im Markt tätigen Bieter kann der öffentliche Auftraggeber nicht aus einem möglicherweise unauskömmlichen Angebot ohne weitere Anhaltspunkte aufgrund von fachlichen Bedenken, denen der Bieter in der Sache entgegengetreten ist, auf eine nicht ordnungsgemäßen Vertragserfüllung schließen.*)

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VPRRS 2014, 0266
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rückforderung einer Zuwendung bei Vergaberechtsverstoß

VG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2012 - 21 K 4067/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2014, 0627
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Nachweis entspricht nicht den Vorgaben: Kein Nachfordern möglich!

VK Sachsen, Beschluss vom 06.12.2013 - 1/SVK/037-13

1. Ein Auftraggeber ist berechtigt, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Dies gilt aber nicht für Nachweise, die vom Bieter zwar vorgelegt werden, die aber nicht den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen. Ein Nachweis fehlt, wenn er entweder nicht vorgelegt worden ist, d.h. also körperlich nicht vorhandenen ist, oder formale Mängel aufweist.*)

2. Verlangt der Auftraggeber den Nachweis der Beantragung eines aktuellen Auszugs der Belegart "zur Vorlage bei Behörden" aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Abs. 5 BZRG und legt der Bieter statt dessen einen Nachweis der Beantragung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister der Belegart O vor, so handelt es sich dabei nicht um einen "fehlerhaften" Nachweis sondern schlicht um das Fehlen eines geforderten Nachweises.*)

3. Sinn und Zweck der Forderung nach einem "Nachweis der Beantragung" sprechen dafür, dass mit dem Angebot darzulegen war, dass bei dem zuständigen Amt die Einholung des Auszuges mit der entsprechenden Bearbeitungsfrist ausgelöst wurde. Damit ist dieser Nachweis nicht mehr "nachholbar", wenn die Angebotsfrist abgelaufen ist. Im Unterschied zur Nachholbarkeit der versäumten Vorlage eines Dokumentes geht es vorliegend eher um das In-Gang-Setzen eines bestimmten Behördenvorganges bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.*)

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VPRRS 2014, 0635
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Festpreis statt Höchstpreis angeboten: Ausschluss zulässig!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.06.2013 - 2 VK 7/13

1. Der Auftraggeber kann einen Bieter aus dem weiteren Verfahren ausschließen, wenn er sich weigert, über Regelungen zur ordentlichen Vertragskündigung zu verhandeln, solange diesem Ausschluss keine sachfremden Erwägungen zu Grunde liegen oder vorgegebene Beurteilungsmaßstäbe verletzt worden sind.

2. Bei einem "(verbindlichen) Gesamthöchstpreis" handelt es sich um einen Preis, der höchstens verlangt werden kann, der mithin in der Endabrechnung auch geringer ausfallen kann. Bietet der Bewerber dagegen einen "Festpreis" an, kann der Auftraggeber dieses Gebot ausschließen, da es sich dabei um einen festgelegten Gesamtpreis handelt, der zwar überschritten, aber eben auch nicht unterschritten werden kann.

3. Die Vergabekammer darf das Fehlen jeglicher Angaben zur beabsichtigten Gewichtung von Amts wegen nicht berücksichtigen, obwohl dies einen schweren Vergaberechtsverstoß darstellt.

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VPRRS 2014, 0252
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Auch äußerst knappe Erklärungsfristen sind einzuhalten!

VK Arnsberg, Beschluss vom 24.01.2014 - VK 23/13

Auch eine grenzwertig knappe Erklärungsfrist nach § 15 EG Abs. 2 VOB/A ist grundsätzlich einzuhalten, auch wenn die Dokumentation über das Aufklärungsgespräch und die darauf basierende Auftraggeberentscheidung lückenhaft ist. Diese Lückenhaftigkeit kann im begrenzten Rahmen im Verfahren geheilt werden.*)

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VPRRS 2014, 0248
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Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigungserklärung?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.11.2013 - 2 VK 13/13

1. Wird das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt, kommt eine Überbürdung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Antragstellers auf die übrigen Verfahrensbeteiligten nicht in Betracht.

2. Ist der Antragsgegner von Gebühren befreit, werden auch gegen etwaigen Beigeladenen keine Gebühren erhoben.

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VPRRS 2014, 0636
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Erfahrene Bieter müssen rechtswidrige Entscheidungen erkennen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.06.2013 - 2 VK 9/13

1. Auch für einen mit dem Vergaberecht nicht vertrauten Bieter muss sich die Frage der möglichen Rechtswidrigkeit einer Vergabeentscheidung aufdrängen, die nicht Ausführungen zur Gewichtung der im konkreten Fall ermittelten Wertungspunkte anhand des in der Ausschreibung benannten Wertungssystems enthält. Das gilt erst recht für einen im Vergaberecht erfahrenen Bieter.

2. Besteht eine Bietergemeinschaft aus zwei Gesellschaften, die personell enge Verflechtungen aufweisen, kommt eine Verlängerung der Rügefrist um drei Tage wegen Abstimmungsbedarfs innerhalb der Bietergemeinschaft nicht in Betracht.

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VPRRS 2014, 0250
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Kein Zwangsgeld zur Durchsetzung nichtiger Entscheidungen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014 - Verg 11/14

1. Jedwede vorbeugende, nicht in einem Vergabeverfahren ergehende und auf ein künftiges Beschaffungsverhalten des Auftraggebers gerichtete Entscheidung ist der Vergabekammer (sowie dem Beschwerdegericht) untersagt.

2. Eine Nachprüfungsentscheidung, die dem Auftraggeber aufgibt, umgehend mit einer Vergabebekanntmachung ein förmliches Vergabeverfahren zu beginnen, ist nichtig. Zur Durchsetzung der nichtigen Entscheidung kann demzufolge kein Zwangsgeld angedroht werden.

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VPRRS 2014, 0242
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Nichtvorlage führt zum Ausschluss: AG-Ermessen auf Null reduziert!

OLG Celle, Beschluss vom 14.01.2014 - 13 Verg 11/13

1. Der Begriff "Erklärungen" in § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A 2009 umfasst auch Angaben über die Eigenschaften des angebotenen Produkts.*)

2. Nachweise oder Erklärungen sind nur dann "nicht vorgelegt" i.S.d. § 19 EG Abs. 2 VOL/A 2009, wenn sie gar nicht eingereicht worden sind oder wenn sie formale Mängel aufweisen. Der Auftraggeber ist nicht gefordert, im Rahmen der Prüfung, ob die Angebote formal vollständig sind, eine inhaltliche Prüfung der mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen vorzunehmen.*)

3. Das Ermessen des Auftraggebers, zu entscheiden, ob nicht vorgelegte Erklärungen oder Nachweise nachgefordert werden sollen, reduziert sich durch Selbstbindung auf Null - d.h. zwingender Ausschluss des Angebots - wenn der Auftraggeber mit der Vergabebekanntmachung oder den sonstigen Vergabeunterlagen eindeutig erklärt, dass die Nichtvorlage von Erklärungen oder Nachweisen unmittelbar zum Angebotsausschluss führen wird.*)

4. Auftraggeber haben bei der Ausübung ihres Ermessens, ob sie zur Nachreichung geforderter aber nicht vorgelegter Erklärungen oder zur Erläuterung des Angebots auffordern, die Bieter gleich und fair zu behandeln.*)

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VPRRS 2014, 0616
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Einhaltung von Mindestlohn durch Bieter als Bedingung zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.02.2014 - 1 Verg 8/13

1. Der Senat neigt zu der Auffassung, dass Art. 56 AEUV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen dahingehend auszulegen ist, dass er einer nationalen Regelung wie § 3 LTTG Rheinland-Pfalz entgegensteht.*)

2. Die Sache wird deshalb gemäß Art. 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt.*)

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VPRRS 2014, 0237
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Unklare Vergabeunterlagen gehen zu Lasten der Vergabestelle!

VK Sachsen, Beschluss vom 27.09.2013 - 1/SVK/027-13

1. Ein Angebot kann wegen Änderung an den Vertragsunterlagen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Anforderungen, von denen der Bieter abgewichen sein soll, aus den Vergabeunterlagen hinreichend deutlich hervorgehen. Unklarheiten gehen insoweit zu Lasten der Vergabestelle.*)

2. Eine Vorgabe in den Vergabeunterlagen, dass der Bieter auf Unklarheiten in den Vergabeunterlagen hinzuweisen habe, befreit den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht nach § 8 EG Abs. 1 VOL/A, eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung zu verfassen.*)

3. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens ist von der Kammer aufzuheben, wenn ein Grund nach § 20 EG VOL/A nicht vorliegt und sich der Auftraggeber auf einen anderen Grund, der die Wirksamkeit der Aufhebung begründen könnte, nicht beruft. Eine entsprechende Entscheidung kann durch die Kammer nicht ersetzt werden.*)

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VPRRS 2014, 0236
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Mindestsatzhonorar unterschritten: Ausschluss nicht zwingend!

VK Sachsen, Beschluss vom 20.12.2013 - 1/SVK/042-13

1. Ist die zu erbringende Leistung nach einer gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung zu vergüten, so führt eine Verletzung des Gebührenrahmens nicht zwingend zum sofortigen Ausschluss des Angebotes aus dem Verfahren. Eine Ausnahme ist nur dann denkbar, wenn wegen der Fülle der Verletzungen auf einen systematischen Verletzungswillen geschlossen werden kann.*)

2. Dem Auftraggeber steht es frei, mit einzelnen Bietern Verhandlungen nicht aufzunehmen, solange dieser Entscheidung sachbezogene und diskriminierungsfreie Erwägungen zugrunde gelegt werden.*)

3. Grundsätzlich steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers, worüber er mit den Bietern verhandeln will. Der Bieter hat kein "Recht auf Verhandlungen" mit dem Ziel, sich hinsichtlich einer optimalen Angebotserstellung in Bezug auf die bekannt gegebenen Wertungskriterien abzusichern.*)

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VPRRS 2014, 0235
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SPNV-Interimsvergabe: Auch dringlich, wenn vom AG verschuldet!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

1. Die 30 Tage-Frist gem. § 101b Abs. 2 GWB, binnen derer die Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe im Sinne von § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB festgestellt werden kann, beginnt nicht, solange ein schwebend unwirksamer Vertrag noch nicht durch Genehmigung des Vertretenen wirksam geworden ist. Zweifel an der Wirksamkeit gehen zu Lasten des Auftraggebers.*)

2. Im Bereich der Daseinsvorsorge (hier: öffentlicher Personenverkehr) kann Dringlichkeit einer Interimsvergabe auch dann gegeben sein, wenn sie auf vom Auftraggeber zu vertretenen Umständen beruht.*)

3. Auch bei besonderer Dringlichkeit einer Interimsvergabe kommt eine Direktvergabe in der Regel allenfalls solange in Betracht, bis über eine endgültige Interimsvergabe in einem wettbewerblichen Verfahren entschieden werden kann.*)

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VPRRS 2014, 0234
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Leistungsänderung: Zulässig, wenn nicht wettbewerbsrelevant!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2013 - 2 VK 4/13

1. Ein Bieter, der kein Angebot abgegeben hat, hat auch dann ein wirtschaftliches Interesse an einem Nachprüfungsverfahren, wenn er darlegt, wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Vergaberechtes, z.B. im Fall unzulässiger Direktvergabe ohne vorgeschriebenes förmliches Vergabeverfahren, an der Angebotsabgabe gehindert worden zu sein.

2. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass ein Bieter auch nachträglich eine bereits abgelaufene Zuschlagsfrist verlängert. Der Vergabestelle bleibt es unbenommen, dem ausgewählten Bieter nach erbetener Verlängerung der bereits abgelaufenen Bindefrist den Zuschlag zu erteilen.

3. Eine de-facto-Vergabe liegt vor, wenn der Auftraggeber zwar einen Auftrag zunächst ordnungsgemäß ausgeschrieben, dann aber mit dem von ihm bevorzugten Unternehmen noch vor der Zuschlagserteilung wettbewerbsrelevante und damit neu zu veröffentlichende Leistungsänderungen vereinbart hat. Die Wettbewerbsrelevanz solcher Leistungsänderungen ist im Einzelfall im Wege der Gesamtschau zu bewerten. Die ist nicht gegeben, wenn die Leistungsänderung dem Auftragnehmer keinen zusätzlichen Gewinn ermöglicht. Dies ist bei einer Mehrbelastung für den Auftraggeber von 7% noch anzunehmen.

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VPRRS 2014, 0233
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Leistungsänderung: Zulässig, wenn nicht wettbewerbsrelevant!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 25.04.2013 - 2 VK 04/13

1. Ein Bieter, der kein Angebot abgegeben hat, hat auch dann ein wirtschaftliches Interesse an einem Nachprüfungsverfahren, wenn er darlegt, wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Vergaberechtes, z.B. im Fall unzulässiger Direktvergabe ohne vorgeschriebenes förmliches Vergabeverfahren, an der Angebotsabgabe gehindert worden zu sein.

2. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass ein Bieter auch nachträglich eine bereits abgelaufene Zuschlagsfrist verlängert. Der Vergabestelle bleibt es unbenommen, dem ausgewählten Bieter nach erbetener Verlängerung der bereits abgelaufenen Bindefrist den Zuschlag zu erteilen.

3. Eine de-facto-Vergabe liegt vor, wenn der Auftraggeber zwar einen Auftrag zunächst ordnungsgemäß ausgeschrieben, dann aber mit dem von ihm bevorzugten Unternehmen noch vor der Zuschlagserteilung wettbewerbsrelevante und damit neu zu veröffentlichende Leistungsänderungen vereinbart hat. Die Wettbewerbsrelevanz solcher Leistungsänderungen ist im Einzelfall im Wege der Gesamtschau zu bewerten. Die ist nicht gegeben, wenn die Leistungsänderung dem Auftragnehmer keinen zusätzlichen Gewinn ermöglicht. Dies ist bei einer Mehrbelastung für den Auftraggeber von 7% noch anzunehmen.

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VPRRS 2014, 0650
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Preiskorrektur nur bei offensichtlichen Rechenfehlern zulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 07.01.2014 - VgK-40/2013

1. Ein wiederholter Hinweis in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dass das Konzept in diesem oder jenem Unterpunkt keiner Überarbeitung bedürfe, kann nicht als Zusicherung missverstanden werden, dass das Konzept bereits die Höchstpunktzahl erreichen würde. Vielmehr handelt es sich um einen Hinweis, dass das vorgelegte Konzept bereits den Zielen des Auftraggebers entspricht, nicht jedoch, dass es bereits den höchsten Anforderungen entspricht.

2. Ein fachkundiger Bieter hat immer davon auszugehen, dass er alle während der Präsentation anwesenden Personen auf der Seite der Vergabestelle von seiner Leistung überzeugen muss, unabhängig davon, ob die Vergabestelle die einzelnen Personen mit förmlichem Stimmrecht entsandt hat, oder ob sie deren Teilnahme an der Präsentation wegen einer sachlichen Zuständigkeit in der abschließenden Entscheidung über die Vergabe gestattet.

3. Die Verwendung des Wortes "insbesondere" ist im Rahmen einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung zwar im Grundsatz problematisch, aber im Ergebnis unschädlich, solange der öffentliche Auftraggeber diese Öffnungsklausel nicht verwendet, um seine Wertungsentscheidung auf Zuschlagskriterien zu stützen, die er den Anbietern nicht in den Vergabeunterlagen zuvor bekannt gegeben hat.

4. Angebote können in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, wenn es sich um eine offensichtlich gebotene bloße Klarstellung oder um die Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler handelt. Bei Preiskorrekturen ist die Korrekturmöglichkeit der Vergabestelle auf offensichtliche Rechenfehler begrenzt.

5. Der Vergabevermerk über die Präsentation der Anbieter im Verhandlungsverfahren hat nicht die Aufgabe, jedes Detail der Präsentation darzustellen, sondern die tragenden Erwägungen zusammenzufassen.




VPRRS 2014, 0232
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Auschluss wegen Unterschreitung des Mindeststundenverrechnungssatzes?

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.01.2014 - 21.VK-3194-53/13

1. Der Ausschluss eines Angebots ist nicht möglich aufgrund eines Automatismus bei Nichteinhaltung eines bestimmten Mindeststundenverrechnungssatzes. Ein pauschaler Ausschluss aufgrund des Stundenverrechnungssatzes, der unterhalb dieser Höhe liegt, scheitert bereits daran, dass die VOL/A EG einen eigenständigen Ausschlussgrund in dieser Form nicht kennt. An die Preishöhe anknüpfende Ausschlusstatbestände kennt das Vergaberecht nur bei einem offenbaren Missverhältnis von Preis und Leistung (§ 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A) oder im Falle der Missachtung der gesetzlichen Preisvorgaben außerhalb des Vergaberechts (z.B. gesetzliche Regelungen über Mindestlöhne).*)

2. Bevor ein Angebot nach § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A ausgeschlossen werden kann, muss dem betroffenen Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zwingend Gelegenheit gegeben werden, den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Angebots zu entkräften oder aber beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, dass sein Angebot trotzdem anzunehmen ist.*)

3. Ein Ausschluss erfordert die Feststellung der VSt, dass der Auftragnehmer voraussichtlich zu dem "niedrigen" Angebotspreis die Leistung entweder nicht über den Vertragszeitraum wird erbringen können oder aufgrund des "niedrigen" Preises nicht ordnungsgemäß erbringen wird. Die VSt hat in ihrer Prognoseentscheidung einen weiten Beurteilungsspielraum. Der Beurteilungsspielraum ist jedoch durch die Vergabekammer daraufhin zu überprüfen, ob die VSt den Sachverhalt ordnungsgemäß ermittelt hat.*)

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VPRRS 2014, 0218
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Fehlende abschließende Liste mit Nachweisen: Ausschluss rechtmäßig?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.11.2013 - VK-SH 16/13

1. Die Verpflichtung der Vergabestelle, den Vergabeunterlagen eine abschließende Liste mit verlangten Nachweisen beizufügen, ist bieterschützend.

2. Der Verstoß gegen diese Verpflichtung ist aus den Vergabeunterlagen ersichtlich und muss daher bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist gerügt werden.

3. Das Fehlen der abschließenden Liste kann dennoch im Rahmen der Auslegung der Vergabeunterlagen zu Lasten der Vergabestelle Berücksichtigung finden.

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VPRRS 2014, 0227
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Die Vergabeentscheidung muss der Auftraggeber selbst treffen!

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.05.2013 - 2 VK 5/13

1. Das vollständige Fehlen einer eigenen Vergabeentscheidung des Auftraggebers führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens.

2. Der Bieter kann sich nur dann auf eine unzulängliche Dokumentation berufen, wenn sie sich auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt hat. Dies ist dann nicht der Fall, wenn das Angebot zwingend auszuschließen war.

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VPRRS 2014, 0224
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Eignungskriterien erst in Vergabeunterlagen benannt: Bieter muss rügen

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.01.2013 - 2 VK 2/13

1. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Dasselbe gilt für Vergabefälle, in denen eine Bekanntmachung unterblieben ist, wobei auf die in den Vergabeunterlagen genannte Frist zur Angebotsabgabe abzustellen ist.

2. Aus einer Rüge muss deutlich zu entnehmen sein, dass es sich um eine Beanstandung des Vergabeverfahrens handelt. Es reicht nicht aus, wenn der Bieter lediglich auf seine Rechtsauffassung in Bezug auf das ehemalige oder fortbestehende Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und anderen Bietern hinweist, ohne einen deutlichen Bezug zu dem konkreten Vergabeverfahren herzustellen.

3. Es ist von jedem, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die zur Erstellung eines Angebotes oder Führung eines Unternehmens erforderlich sind, zu erwarten, dass er erkennt, wenn Eignungskriterien nicht in der Bekanntmachung, sondern erst in den Vergabeunterlagen benannt werden.

4. Wird ein Nachprüfungsantrag abgelehnt, ist auch kein Akteneinsichtsrecht zu gewähren.

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VPRRS 2014, 0216
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Wann darf AG vom Grundsatz der Produktneutralität abweichen?

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2014 - VK 2-126/13

1. In Vergabenachprüfungsverfahren ist die Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstands und der Bedingungen für die Auftragsvergabe zu respektieren. Eine Grenze findet die Bestimmungsfreiheit in § 8 EG Abs. 7 Satz 1 VOL/A 2009. Diese Vorschrift sieht vor, dass der Auftraggeber in seinen technischen Anforderungen nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft, ein besonderes Verfahren oder auf Marken, Patente, Typen, einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verweisen darf, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.

2. Ein Verstoß gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung kann vorliegen, wenn der öffentliche Auftraggeber Merkmale vorgibt, die andere Bieter nicht erfüllen können oder technische Anforderungen in der Weise vorgibt, dass Bieter keine Ausweichmöglichkeiten haben. Auch eine niedrigere Gewichtung alternativer Produkte kann gegen das Gebot der Produktneutralität verstoßen.

3. Hinsichtlich der Frage, ob eine zu rechtfertigende Ausnahme vom Grundsatz der Produktneutralität vorliegt, steht dem Auftraggeber grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu. Der Auftraggeber darf nach sachlichen Kriterien differenzieren, die sich aus der Art der zu vergebenden Leistung ergeben. Voraussetzung ist, dass er sich vor Festlegung der Ausschreibungsbedingungen einen möglichst breiten Überblick über die in Betracht kommenden technischen Alternativen verschafft hat.

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VPRRS 2014, 0626
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Zuschlag später erteilt: Muss Zuwendung zurückgezahlt werden?

VG Münster, Urteil vom 23.01.2014 - 7 K 1808/11

1. Wenn der Zuwendungsempfänger in Anwendung der Vergabegrundsätze zu vergebende (Bau-)Leistungen öffentlich ausschreibt, muss angesichts der Natur der öffentlichen Ausschreibung, bei der die Zahl und Qualität der Teilnehmer zunächst nicht bekannt ist, immer mit der Möglichkeit vorab nicht sicher zu bemessender Verzögerungen gerechnet werden. Dies gilt erst recht, wenn - aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - mehrere Nebenangebote zugelassen werden.

2. Das Unterlassen einer kommunalrechtlichen Dringlichkeitsentscheidung zwecks Wahrung der Vergabefrist aufgrund gewichtiger gegenläufiger Erwägungen und der Möglichkeit der erneuten öffentlichen Ausschreibung verstößt nicht gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Zuwendung.

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VPRRS 2014, 0212
DienstleistungenDienstleistungen
Aufklärung über Angebotsinhalt verweigert: Bieter ungeeignet!

VK Köln, Beschluss vom 17.05.2013 - VK VOL 32/2012

Fehlende Eignung eines Bieters bei verweigerter Aufklärung über den Angebotsinhalt.*)

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VPRRS 2014, 0204
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Wíe bemisst sich wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrensgegenstands?

VK Thüringen, Beschluss vom 27.03.2013 - 250-4003-775/2013-E-002-EF

1. Mit der Erklärung der Rücknahme des Nachprüfungsantrags erledigt sich das Nachprüfungsverfahren. Daher ist die Feststellung seiner Erledigung auszusprechen. Zudem ist auch die Einstellung des Nachprüfungsverfahrens anzuordnen.

2. Die wirtschaftliche Bedeutung des Gegenstands des Nachprüfungsverfahrens bestimmt sich regelmäßig danach, welches wirtschaftliche Risiko der Verfahrensbeteiligte übernommen hat, der im Verfahren selbst nach dem Entscheidungsausspruch als der Unterlegene anzusehen ist. Das wirtschaftliche Risiko der Verfahrensbeteiligung ist dabei regelmäßig in der Höhe des Brutto-Preises des Angebotes zu sehen, mit dem der jeweilige Verfahrensbeteiligte letztendlich im Verfahren der Nachprüfung des Vergabeverfahrens selbst unterlegen ist.

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