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Sachgebiet: Dienstleistungen

4952 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1724
DienstleistungenDienstleistungen
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Südbayern, Beschluss vom 10.11.2003 - 120.3-3194.1-51-10/03

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der gerügte Vergabeverstoß bereits mit der Bekanntmachung erkennbar war und nicht bis zur Angebotsabgabe gerügt wurde (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).*)

2. Wird in den Bewerbungs- und Angebotsbedingungen die Art des Vergabeverfahrens als offenes Verfahren gemäß der Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und der Verdingungsordnung für Leistungen Teil A beschrieben, so zählen demnach zu den Bestimmungen dieses Vergabeverfahrens die einschlägigen nationalen Vergabevorschriften (§ 3 a, § 7 A, § 17 A VOL/A), die auf die Bedeutung der Bekanntmachung hinweisen und die Teilnahmebedingungen grundsätzlich regeln.*)

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VPRRS 2013, 1722
DienstleistungenDienstleistungen

VK Südbayern, Beschluss vom 27.09.2002 - 36-8/02

1. Ein Bieter hat sein Interesse am Auftrag durch die Abgabe eines Angebotes nachgewiesen und hat geltend gemacht, in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein, wenn die Vergabestelle den Auftrag ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens an einen anderen Bieter vergeben will und er folglich in diesem Verfahren keinen Anspruch auf die Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren hat. Ein Vergaberechtsfehler, der mit dem Nachprüfungsantrag angefochten werden kann, besteht gerade darin, dass die Ausschreibung einer Vergabe rechtswidrig unterblieb. Für die Zwecke des Primärrechtsschutzes ist daher ein materielles Verständnis des "Vergabeverfahrens" notwendig.*)

2. Eine Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB wird dann nicht begründet, wenn rechtlich umstritten ist, ob das betreffende Verhalten der Vergabestelle vergaberechtswidrig ist oder nicht. Von einer positiven Kenntnis kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Rechtslage eindeutig ist. Dies erfordert, dass dem Bieter zum einen die dem Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und dass zum anderen diese Tatsachen jedenfalls bei objektiver Wertung einen rechtlichen Mangel eines Vergabeverfahrens darstellen.*)

3. Ist eine Aufgabenbeschreibung nicht erschöpfend erfolgt und zudem nicht von allen Bietern gleich verstanden worden, so werden die Bieter in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt. Es fehlt damit von vornherein an einer Gleichstellung der Wettbewerber und einer Vergleichbarkeit ihrer Angebote, wie sie ein transparentes Vergabeverfahren nach den Vorgaben des europäischen und deutschen Vergaberechts gerade sicherstellen will.*)

4. Ein Ausnahmetatbestand nach § 100 lit. n GWB ist nicht gegeben, wenn das Ergebnis einer Dienstleistung (hier: Forschung- und Entwicklungsdienstleistung), die von der Vergabestelle auch gänzlich finanziert wird, Eigentum der Vergabestelle wird.*)

5. Kann ein Dienstleistungsauftrag vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, so fallen diese Leistungen unter die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) (§ 1 3. Spiegelstrich VOL/A). Die Aufgabenstellung ist - ggf. unter Zuziehung von Sachverständigen (§ 7 VOF) - so zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen können (§ 8 Abs. 1 VOF). Zudem sind alle die Erfüllung der Aufgabenstellung beeinflussenden Umstände anzugeben, insbesondere solche, die dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis aufbürden oder auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Honorare oder Preise und Fristen er nicht im Voraus abschätzen kann (§ 8 Abs. 3 VOF). In der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung hat der Auftraggeber alle Auftragskriterien, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist (§ 16 Abs. 3 VOF).*)

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VPRRS 2013, 1820
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsänderung durch nachträglich vorgelegte Nachweise unzulässig!

VK Münster, Beschluss vom 13.11.2013 - VK 19/13

1. Werden Vorgaben der Leistungsbeschreibung nicht eingehalten, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.*)

2. Nachträglich vorgelegte Nachweise dürfen nicht zu einer inhaltlichen Änderung des ursprünglichen Angebots führen.*)

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VPRRS 2013, 1715
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geforderte NU-Leistungen nicht angegeben: Angebotsausschluss!

VK Südbayern, Beschluss vom 20.07.2002 - 27-6/02

Ist in den Vergabeunterlagen ausdrücklich und unmissverständlich gefordert, dass der Bieter bereits in seinem Angebot die Art und den Umfang der Leistungen anzugeben hat, die er durch Nachunternehmer ausführen lassen will und fehlt diese Erklärung im Angebot des Bieters, so muss dieses Angebot, weil es unklar ist, ausgeschlossen werden.*)

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VPRRS 2013, 1710
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabestelle muss falsch angegebene Steuersätze korrigieren!

VK Nordbayern, Beschluss vom 29.10.2013 - 21.VK-3194-42/13

1. Werden fehlende oder falsche Steuersätze, bzw. Abgabensätze durch den Bieter ausgewiesen, sind diese durch die VSt zwingend zu ergänzen bzw. abzuändern.*)

2. Wenn Zweifel bestehen, ob ein angebotener mit dem gesetzlichen Steuersatz übereinstimmt, so ist vom Bieter vor einer etwaigen Abänderung eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamts zu fordern.*)

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VPRRS 2013, 1709
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Behauptete Unterangebote sind unverzüglich zu rügen!

VK Südbayern, Beschluss vom 06.05.2002 - 120.3-3194.1-12-04/02

1. Wird ein behauptetes Unterangebot einer Beigeladenen vom Antragsteller nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt, ist der Nachprüfungsantrag in diesem Punkt unzulässig. Grundlage: § 107 Abs. 3 GWB*)

2. § 25 Nr. 3 Satz 1 VOL/A spricht zwar von der "Berücksichtigung aller Umstände" bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Bei Aufträgen jedoch, welche die Schwellenwerte erreichen bzw. überschreiten und somit nach dem 2. Abschnitt der VOL/A vergeben werden müssen, sind durch die zwingende Berücksichtigung der Vorschriften des § 9 a VOL/A diese "Umstände" vorab anhand von Zuschlagskriterien bekannt zu machen.*)

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VPRRS 2013, 1708
DienstleistungenDienstleistungen

VK Südbayern, Beschluss vom 25.03.2002 - 7-2/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1705
DienstleistungenDienstleistungen

VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2002 - 4-2/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1700
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auch die teil-funktionale Leistungsbeschreibung ist zulässig!

VK Münster, Beschluss vom 17.07.2013 - VK 6/13

1. Der Auftraggeber kann eine Leistung auch teil-funktional beschreiben, also den Entwurf selbst erstellen und den Auftragnehmer mit der Ausführungsplanung bis zur schlüsselfertigen Errichtung beauftragen. Voraussetzung ist, dass eine solche Art der Ausschreibung nach Abwägung aller Umstände zweckmäßig erscheint.

2. Zur Darlegung der Antragsbefugnis bedarf es jedenfalls dann nicht der Abgabe eines (fiktiven) Angebots, wenn der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren auch Mängel der Ausschreibungsbedingungen rügt, so dass sich im Fall einer berechtigen Beanstandung die zur Angebotserstellung aufgewendete Zeit und Mühe als nutzlos vertan erweisen würde.

3. An die Form der Rüge sind keine hohen Anforderungen zu stellen. Um als Rüge zu gelten, muss die fragliche Äußerung des späteren Antragstellers nur erkennen lassen, dass er einen bestimmten Sachverhalt als Vergaberechtsverstoß ansieht und Abhilfe erwartet.

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VPRRS 2013, 1698
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Angebot entspricht Ausschreibung: Anforderungsverzicht möglich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.05.2013 - Verg 9/13

Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Ausschreibung aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. In einem solchen Fall kann der Auftraggeber auch auf bestimmte Ausschreibungsbedingungen nachträglich verzichten, wenn er dabei keinen Bieter benachteiligt, das heißt in seinen Auftragschancen einschränkt, und der Verzicht in transparenter Weise diskriminierungsfrei erfolgt.

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VPRRS 2013, 1697
DienstleistungenDienstleistungen
Verpachtung des Rechts zur Aufstellung von Großflächenwerbeanlagen

VK Südbayern, Beschluss vom 28.12.2001 - 47-11/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1693
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschreibung "Sortierung und Verwertung von Altpapier"

VK Südbayern, Beschluss vom 23.10.2001 - 32-09/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1692
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Erfassung, Transport und Verwertung von pflanzlichen Gartenabfällen

VK Südbayern, Beschluss vom 16.10.2001 - 36-09/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1691
DienstleistungenDienstleistungen
Einführung eines Fernsehprogrammes zur Fahrgastinformation

VK Südbayern, Beschluss vom 08.10.2001 - 28-08/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1689
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wertung eines Nebenangebots

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.2000 - 1 VK 26/00

1. Ein Zweckverband zur Beseitigung von Klärschlamm, dessen Mitglieder z. T. auch juristische Personen des Privatrechts mit gewerblicher Zielsetzung sind, ist gleichwohl öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 Nr. 3 GWB.

2. Erst während des Nachprüfungsverfahrens bekannt gewordene Vergabefehler bedürfen keiner gesonderten Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB.

3. Ein Bieter, der im Aufklärungsgespräch nach § 24 VOL/A sein Nebenangebot unzulässigerweise abändert, ist deswegen nicht unzuverlässig im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 2b i.V.m. § 7 Nr. 5c VOL/A.

4. Dem Bieter einer VOL-Ausschreibung sind technische Nebenangebote gestattet, die das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsziel auch auf andere Weise herbeiführen, als im Amtsvorschlag festgelegt.

5. Das Informationsrecht nach § 24 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A ist verletzt, wenn der Auftraggeber mit dem Bieter vereinbart, die Leistungen eines ihm genehmen Nebenangebots zum (geringeren) Preis eines anderen Nebenangebots zu erbringen.

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VPRRS 2013, 1688
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Produktspezifische Ausschreibung: Aufhebung möglich?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.10.2009 - VK-SH 14/09

1. Hat der Auftraggeber sein Leistungsverzeichnis irrtümlich so gestaltet, dass faktisch nur ein einziges Unternehmen ein dem Leistungsverzeichnis entsprechendes Angebot abgeben konnte, und hebt der Auftraggeber daraufhin sein Vergabeverfahren auf, kann er die Aufhebung nicht auf § 26 Nr. 1 d) VOL/A stützen.*)

2. Ungeachtet der Tatsache, dass der Auftraggeber die Aufhebung nicht auf § 26 Nr. 1 d) VOL/A stützen kann, ist die Vergabekammer daran gehindert, die Aufhebung der Aufhebungsentscheidung zu erklären bzw. den Auftraggeber entsprechend zu verpflichten, wenn die Aufhebungsentscheidung in der Sache gerechtfertigt war.*)

3. Die Aufhebung ist in der Sache gerechtfertigt, wenn die Verdingungsunterlagen einen Wettbewerb nicht zulassen und das sowohl das Wettbewerbsprinzip als auch das Gleichbehandlungsgebot verletzen.*)

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VPRRS 2013, 1686
DienstleistungenDienstleistungen
Keine rechtzeitige Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 VK 74/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1685
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung: Neubau Jugendstrafanstalt

VK Sachsen, Beschluss vom 05.09.2002 - 1/SVK/073-02

1. Die §§ 107 Abs. 2 und 114 Abs. 1 und 2 GWB sind europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass eine Vergabekammer auch eine bereits erfolgte Aufhebung einer Ausschreibung noch in zulässiger Weise überprüfen und ggf. auch wiederum aufheben kann. Dies folgt aus dem Gebot der Rechtsmittelrichtlinie (Art. 1 Abs. 1), dass (sämtliche) Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und rasch auf Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen die einzelstaatlichen Vorschriften, die dieses Recht umsetzen, nachgeprüft werden können. Eine bloße Beschränkung der Prüfungskompetenz auf sog. Scheinaufhebungen reicht danach nicht aus.*)

2. Fehlende Haushaltsmittel begründen grundsätzlich keinen Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a VOB/A, der fordert, dass kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Eine Aufhebung nach § 26 Nr. 1 lit. c VOB/A kommt bei dieser Sachlage ebenfalls nicht in Betracht, wenn der Auftraggeber die Kosten der Leistung selber oder durch beauftragte Dritte fehlerhaft zu niedrig bestimmt hat und die Angebotssummen diesen (vergaberechtswidrig) untersetzten Haushaltsansatz nunmehr alle überschreiten.*)

3. Die wettbewerbliche Relevanz einer von Auftraggeber geforderten, aber nicht oder nicht vollständig vom Bieter vorgelegten, Erklärung, muss bei einem Ausschluss eines Angebots gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 i. V. m. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b in die Betrachtung eingestellt werden. Bei vorgegebenem Material, DIN-Nummer und weiteren Beschreibungsparametern ist eine Gleichwertigkeitsprüfung hinsichtlich des angebotenen Fabrikats grundsätzlich möglich. Bei einem Wert der streitigen Leistungsposition von unter 500 Euro fehlt die wettbewerbliche Relevanz dieser Leistungsposition.*)

4. Hat der Bieter die geforderte Fabrikatsangabe durch den Zusatz "o. glw." (="oder gleichwertiger Art") wieder entwertet, ist ein Ausschluss des Angebots dann nicht gerechtfertigt, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen selbst an das Fehlen jedweder Fabrikatsangabe (ohne vorgegebenes Leitfabrikat) lediglich einen ermessensgebundenen Ausschluss geknüpft hat und diese Möglichkeit in der vierten Wertungsstufe (Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots) rechtlich nicht mehr besteht.*)

5. Der Amtsermittlungsgrundsatz der Vergabekammer nach § 110 Abs. 1 S. 1 GWB und des Vergabesenats beim Oberlandesgericht nach § 70 Abs. 1 GWB gilt (nach der einschlägigen Rechtsprechung) nur soweit wie der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlass gibt.*)

6. Der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist steht einer Bewertung und Bezuschlagung der Angebote nicht entgegen, wenn die Bieter der engeren Wahl entsprechend § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A zu Protokoll der Vergabekammer erklären, dass sie sich durch ein gleichlautendes "Angebot" des Auftraggebers (nach § 150 Abs. 2 BGB weiterhin) binden lassen wollen. Dem steht auch eine mehrmalige und mehrmonatige Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist infolge diverser Nachprüfungsverfahren nicht entgegen. Da die Regelung über die Bindefrist insbesondere die Bieter der engeren Wahl schützen soll, können gerade diese Bieter auch auf diesen Schutz verzichten.*)

7. Die Regelungen der §§ 21, 25 und 26 VOB/A entfalten bieterschützende Wirkung.*)

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VPRRS 2013, 1684
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung Parkleitsystem der Stadt xxx

VK Sachsen, Beschluss vom 14.01.2002 - 1/SVK/138-01

1. Prüfungsgegenstand eines Nachprüfungsverfahrens kann grundsätzlich nur sein, was unverzüglich i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB gerügt wurde. Ausnahme: Die Rüge war mangels Kenntnis entbehrlich.*)

2. Eine DIN-Norm im Entwurf ist jedenfalls dann für die Bewertung der Angebote verbindlich, wenn sie in der LV-Anforderung genannt wurde.*)

3. Sofern die Antragstellerin preislich mit Ihrem Angebot an 1. Stelle liegt, kann sie sich mangels Rechtsschutzbedürfnis nicht darauf berufen, dass fälschlicherweise ausschließlich auf den Preis abgestellt und die weiteren Wertungskriterien unberücksichtigt blieben.*)

4. Der Auftraggeber verletzt nicht das Gleichbehandlungsgebot des § 97 Abs. 2 GWB, wenn er in der Bekanntmachung generell ausgeschlossene Nebenangebote zwar prüft, diese aber letztlich nicht wertet.*)

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VPRRS 2013, 1683
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung Lieferung und Aufstellung von Parkscheinautomaten

VK Sachsen, Beschluss vom 28.11.2001 - 1/SVK/124-01

1. Die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags in der Hauptsache dürfen dann in die Entscheidung über den Gestattungsantrag einfließen, wenn eine Beurteilung dieser Tatsachen im Eilverfahren über die Gestattung des Zuschlags bereits erkennbar ist.*)

2. Gehen einer Stadt durch verspätetes Aufstellen EURO-fähiger Parkscheinautomaten Einnahmen verloren, so ist der Zuschlag allenfalls zu gestatten, wenn hierdurch die erwarteten Nachteile aufgefangen werden können. Ist auch bei Gestattung des Zuschlags ein fristgemäßes Aufstellen der Geräte nicht möglich, liegt ein Grund für die Ablehnung des Gestattungsantrags vor.*)

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VPRRS 2013, 1681
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 3/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1679
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Widerruf von Zuwendungsbescheid trotz Vergaberechtsverstoß!

VG Düsseldorf, Urteil vom 04.09.2013 - 10 K 5144/12

1. Der Verstoß des Zuwendungsempfänger gegen die Auflage, bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks die Vorschriften der VOB und VOL zu beachten, berechtigt grundsätzlich zum Widerruf des Zuwendungsbescheids.

2. Der Widerruf eines Zuwendungsbescheids verstößt allerdings gegen Treu und Glauben, wenn die zuständige Behörde im Zusammenhang mit der Gewährung der Zuwendung gegenüber dem Empfänger signalisiert hat, sie rechne mit der Möglichkeit, dass dieser die Auflage zur Beachtung der VOB nicht erfüllen kann bzw. wird und dadurch beim Empfänger ein Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen wurde, dass eine Nichtbeachtung der Vergabevorschriften keine negativen Konsequenzen für die Förderung haben wird.

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VPRRS 2013, 1678
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auftrag: Entsorgung von Kühlgeräten

VK Saarland, Beschluss vom 19.01.2004 - 3 VK 05/2003

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1676
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Sammlung und Beförderung von PKK-Abfällen Containergestellung

VK Saarland, Beschluss vom 01.10.2003 - 3 VK 03/2003

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1674
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe?

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.11.2011 - VK 2-34/11

1. Eine Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe kann dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Vergaberechtsverstoß an der Abgabe eines Angebots gehindert worden ist. Ein Unternehmen, das sich gegen eine unterbliebene Aufteilung des Auftrags in Lose zur Wehr setzt, ist in der Regel schon dann antragsbefugt, wenn es darlegt, dass es zur Erbringung des Gesamtauftrags nicht in der Lage ist.*)

2. Die §§ 97 Abs. 3 S. 2 GWB, 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG sehen vor, dass Leistungen in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben sind. Die Fachlosvergabe hat im Sinne eines an den öffentlichen Auftraggeber gerichteten bieterschützenden und justiziablen vergaberechtlichen Gebots die Regel zu sein. Eine Gesamt- oder zusammenfassende Vergabe darf nach dem Willen des Gesetzgebers nur in Ausnahmefällen stattfinden.*)

3. Im Falle von Gebäudereinigungsarbeiten ist die Glasreinigung in der Regel als ein Fachlos im Sinne der §§ 97 Abs. 3 S. 2 GWB, 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG anzusehen.*)

4. Die §§ 97 Abs. 3 S. 2 GWB, 2 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG sehen vor, dass die Leistungen getrennt nach Fachlosen zu vergeben sind. Nach diesen Vorgaben reicht es grundsätzlich auch nicht aus, wenn die Vergabestelle alternativ zu Fachlosen nach Mengen aufgeteilte Lose, d.h. Teillose bildet, da nach den genannten Vorschriften gerade Teillose und Fachlose auszuschreiben sind, nicht jedoch Teillose oder Fachlose.*)

5. Zu beachten ist, dass der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinationsmehraufwand sowie ein höherer Aufwand bei Gewährleistungen eine Gesamtvergabe für sich allein nicht rechtfertigen kann, weil es sich dabei um einen Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise mit ihr verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen ist.*)

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VPRRS 2013, 1672
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag "Erd-, Maurer- und Betonarbeiten"

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.06.2002 - VK 13/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1668
Mit Beitrag
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergütung kann an Entwicklung von Preisindex gekoppelt werden!

VK Südbayern, Beschluss vom 30.10.2013 - Z3-3-3194-1-28-08/13

1. Die Wahl der Formel für eine Erlösanpassungsregelung fällt unter das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers. Die Nachprüfungsinstanzen können die Wahl der Erlösanpassungsregelung lediglich dahingehend überprüfen, ob die Anforderung objektiv auftrags- und sachbezogen ist und die Begründung nachvollziehbar ist.*)

2. Nach der Novellierung der VOL/A zum 11. Juni 2010 ist das Verbot, den Bietern/ Auftragnehmern kein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden für Umstände und Ereignisse, auf die sie keinen Einfluss haben und, deren Einwirkung auf die Preise und Fristen sie nicht im Voraus schätzen können, explizit nicht mehr gesetzlich untersagt. Das ehemalige vergaberechtliche Verbot der Aufbürdung eines "ungewöhnlichen Wagnisses" kann seit Inkrafttreten der VOL/A 2009 auch nicht aus den allgemeinen Vergaberechtsgrundsätzen aus § 97 GWB oder dem Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung aus § 8 EG Abs. 1 VOL/A hergeleitet werden kann.*)

3. Eine vollständig transparent ausgestaltete Erlösanpassungsformel, die von der künftigen Entwicklung eines Preisindex abhängt, die gleichermaßen weder von der Vergabestelle noch vom Bieter prognostiziert werden kann, bei der ein fachkundiger Bieter jedoch die Auswirkungen der Bewegungen dieses Index auf seine Erlössituation berechnen kann, führt grundsätzlich nicht dazu, dass der Bieter Kalkulationsrisiken zu tragen hätte, die über die jeden Bieter treffenden Kalkulationsanforderungen unzumutbar hinausgehen würden.*)

4. Dies gilt auch dann, wenn ein konkreter Bieter aufgrund der Ausgestaltung der Erlösformel für sein Unternehmen den Schluss ziehen muss, von einer Angebotsabgabe Abstand zu nehmen, da der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet ist, seinen Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- und angebotsfähig sind.*)

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VPRRS 2013, 1662
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wertung von bedingten Nachlässen

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.08.2004 - 320.VK-3194-34/04

Ein bedingter Nachlass (Skonto) mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen darf bei der Wertung unberücksichtigt bleiben.*)

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VPRRS 2013, 1661
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss bei fehlendem Zertifizierungsnachweis

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.04.2003 - 320.VK-3194-11/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1659
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag zum Druck, Versand und zur Anzeigenakquise

VK Münster, Beschluss vom 13.02.2008 - VK 29/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1658
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von Abschlepp- und Sicherstellungsverträgen

VK Münster, Beschluss vom 21.12.2001 - VK 22/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1654
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberechtliche Bekanntmachungspflichten schaffen kein Zugangsrecht!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2013 - 10 S 1695/12

1. Verfügt die öffentliche Stelle im Sinne des § 1 Abs. 1 IWG über eine Aufzeichnung (§ 2 Nr. 2 IWG), bleibt die gespeicherte Information bei dieser Stelle im Rechtssinne "vorhanden", auch wenn sie anderweitig zugänglich ist.*)

2. Der Gleichbehandlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 1 IWG setzt voraus, dass zu der begehrten Information ein Zugangsrecht besteht und die Zugänglichkeit nicht von einem rechtlichen oder berechtigten Interesse abhängt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 IWG); vergaberechtliche Bekanntmachungspflichten schaffen kein Zugangsrecht in diesem Sinne.*)

3. Überlässt die öffentliche Hand einem Privatrechtssubjekt Informationen auch zur gewerblichen Nutzung, wird der Bereich der ausschließlichen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verlassen, so dass insoweit eine "Weiterverwendung" im Sinne des § 2 Nr. 3 IWG vorliegt.*)

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VPRRS 2013, 1653
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Keine überzogenen Anforderungen an den Umfang der Dokumentation!

VK Bund, Beschluss vom 25.10.2013 - VK 2-90/13

1. An den Umfang der Dokumentation dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Dies gilt umso mehr, wenn ein Angebot überwiegend mit "gut" und nur sehr vereinzelt mit "durchschnittlich" bewertet worden ist. In Fällen, in denen ein Bieter eine derart hohe Bewertung erhält, würde es die Dokumentationspflichten überspannen, wenn man von der Vergabestelle immer eine ausführliche Begründung dafür verlangen würde, warum sie nicht eine noch höhere Punktzahl vergeben hat.

2. Der Auftraggeber ist weder berechtigt noch verpflichtet, mit den Bietern Verhandlungen über ihren jeweiligen Angebotsinhalt zu führen, um diesen die Gelegenheit zu geben, ihre Angebote fortwährend zu optimieren.

3. Es stellt keinen Verstoß gegen den vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz dar, wenn zwei Lose von unterschiedlichen Gremien bewertet wurden. Maßgeblich ist lediglich, dass innerhalb eines Loses die Gleichheit und Gleichbehandlung gewährt ist, denn der Wettbewerb findet nur im jeweiligen Los statt.

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VPRRS 2013, 1825
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
AG darf nur die bekanntgegebenen Wertungskriterien anwenden!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13

1. Verringert sich der Leistungszeitraum und damit auch der Leistungsumfang eines europaweit auszuschreibenden Vergabeverfahrens durch eine im geplanten Leistungszeitraum durchgeführte Interimsvergabe, ist für die Schwellenwertberechnung der der Auftragswert der Interimsvergabe mit dem - um den Zeitraum der Interimsvergabe geminderten - Auftragswert der europaweiten Vergabe zusammenzurechnen. In diesen Fällen ist auch die Interimsvergabe nach den Grundsätzen der Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG durchzuführen.*)

2. Die strenge Trennung von Zuschlags- und Eignungskriterien gehört mittlerweile zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der an europaweiten Vergabeverfahren beteiligten Bieterkreise, etwaige Verstöße sind damit erkennbar i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 25.07.2013 - Verg 7/13).*)

3. Der öffentliche Auftraggeber muss den Bietern mit der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen, in jedem Fall aber rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Zuschlagskriterien, die er anzuwenden beabsichtigt und deren Gewichtung bekannt geben; bei der Wertung der Angebote sind diese vollständig und ausschließlich zu berücksichtigen (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 8/13).*)

4. Erweisen sich die bekanntgegebenen Wertungskriterien im Zuge der Angebotswertung als ungeeignet, eine Differenzierung zwischen den Bietern zu erreichen, darf der öffentliche Auftraggeber nicht statt der bekanntgegeben Kriterien neue, aus seiner Sicht tauglichere verwenden, ohne diese vorher nach Rückversetzung des Vergabeverfahrens durch Versand neuer Vergabeunterlagen bekanntzugeben.*)




VPRRS 2013, 1651
Mit Beitrag
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Nachweise nicht wirksam gefordert: Ausschluss unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2013 - Verg 10/13

1. Mit der strikten Ausschlussfolge für Angebote, welche die geforderten Erklärungen oder Nachweise nicht enthalten, korrespondiert die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Vergabeunterlagen so klar und eindeutig zu formulieren, dass die Bieter ihnen sicher und zweifelsfrei entnehmen können, welche genauen Erklärungen oder Nachweise von ihnen in welchem Stadium des Vergabeverfahrens einzureichen sind.

2. Sind Zertifikate und Nachweise nicht wirksam gefordert worden, darf der Auftraggeber Angebote wegen Fehlens von Erklärungen oder Nachweisen nicht aus der Wertung nehmen, ohne den betroffenen Bietern zuvor Gelegenheit zu geben, die fraglichen Unterlagen nachzureichen.

3. Eine gesetzliche Wartefrist zwischen Rüge und Anbringen des Nachprüfungsantrags besteht nicht. Es ist deshalb unschädlich, wenn der Antragsteller die Nachprüfung beantragt, bevor die Vergabestelle die Rüge (abschlägig) beschieden hat.

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VPRRS 2013, 1650
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auch streitbeilegende Vergleiche unterfallen dem Vergaberecht!

EuGH, Urteil vom 14.11.2013 - Rs. C-221/12

1. Die Art. 49 AEUV und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer eines Mitgliedstaats vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats geltend machen kann, dass bei dem Abschluss einer Vereinbarung, mit der eine oder mehrere Körperschaften des öffentlichen Rechts dieses Mitgliedstaats gegen Entgelt unter anderem das ausschließliche Recht zur Nutzung von Kabelfernsehnetzen sowie ihre Fernsehdienste und die damit verbundenen Abonnementverträge auf einen Wirtschaftsteilnehmer desselben Mitgliedstaats übertragen, die sich aus diesen Artikeln ergebende Transparenzpflicht verletzt worden ist.*)

2. Die Art. 49 AEUV und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass

- der Wille, bestimmte Rechte nicht zu verletzen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts einem Wirtschaftsteilnehmer durch eine frühere Vereinbarung über die Nutzung ihrer Kabelnetze eingeräumt haben, eine mit dem Unionsrecht unvereinbare Erweiterung dieser Vereinbarung durch eine unmittelbare Vergabe einer Dienstleistungskonzession oder eines ausschließlichen Rechts auf Ausübung einer Tätigkeit, an der ein sicheres grenzüberschreitendes Interesse besteht, nicht rechtfertigen kann, auch wenn dies zur Beilegung eines Rechtsstreits geschieht, der zwischen den Betroffenen wegen der Tragweite dieser Vereinbarung anhängig ist und auf Gründe zurückzuführen ist, auf die sie überhaupt keinen Einfluss haben;

- wirtschaftliche Gründe wie etwa der Wille, die Wertminderung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu vermeiden, nicht als zwingende Gründe des Allgemeininteresses anzusehen sind, die rechtfertigen können, dass eine Dienstleistungskonzession über diese Tätigkeit oder ein ausschließliches Recht zur Ausübung dieser Tätigkeit, an der ein sicheres grenzüberschreitendes Interesse besteht, abweichend von den in diesen Artikeln verankerten Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung unmittelbar vergeben wird.*)

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VPRRS 2013, 1649
DienstleistungenDienstleistungen
Einsatz von Nachunternehmern ist kein (indirekter) Eignungsmangel!

VK Bund, Beschluss vom 14.10.2013 - VK 2-84/13

1. Die für die Wertungsentscheidung relevanten Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Bekanntmachung, den Vergabeunterlagen oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufzuführen. Dies erfordert die Bekanntgabe aller vorgesehenen Zuschlagskriterien einschließlich aller Unterkriterien und gilt auch für nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung aufgestellte Unterkriterien sowie deren Gewichtung.

2. Ein Bieter kann sich bei der Auftragsdurchführung gegebenenfalls auch zu 100 Prozent der Ressourcen eines Dritten bedienen. Der Einbezug von Nachunternehmern darf deshalb weder als Eignungsmangel betrachtet werden noch darf eine mittelbare Benachteiligung über die Wertung auf der vierten Wertungsebene stattfinden.

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VPRRS 2013, 1646
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Servertechnik, PC und Notebooktechnik

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.10.2001 - 1 VK 16/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1643
DienstleistungenDienstleistungen
Abrufmengen nicht angegeben: Leistungsbeschreibung nicht vollständig!

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-120/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1640
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Entsorgung anschlusspflichtiger Abfälle

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.01.2002 - 1 VK 20/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1639
DienstleistungenDienstleistungen
Übertragung von Rettungsdienstaufgaben: Ausschreibungspflichtig?

OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 4/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1635
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung der Wäscheversorgung für das Klinikum ###

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.04.2000 - 1 VK 8/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1633
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eigentestat, Leistungsbeschreibung, Feststellungsbegehren, Kosten

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2000 - 2 Verg 2/00

1. Genügt als Nachweis der Erfüllung des Leistungsprofils einer Ausschreibung ein Eigentestat, so ist der Nachweis einer Falschbezeugung durch einen Konkurrenten im Vergabeverfahren zu beachten. Der Nachweis der Falschbezeugung kann auch noch vor dem Vergabesenat erbracht werden.

2. Es verstößt gegen § 8 Nr. 1 VOL/A (Abschn. 1), wenn die Leistungsbeschreibung lediglich Angaben allgemeiner Art enthält oder verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zulässt oder Zweifelsfragen aufkommen lässt. Auslegungsschwierigkeiten führen aber nur dann zur Beanstandung des Vergabeverfahrens, wenn Angebote dadurch nicht mehr miteinander verglichen werden können oder dem Bieter eine Teilnahme an der Ausschreibung nicht mehr zumutbar ist. Daran fehlt es, wenn das Verständnis des Ausschreibenden und der Bieter nach Erläuterung durch den Ausschreibenden ein gemeinsames ist.

3. Verlangt die Ausschreibung ein schriftliches Selbstzeugnis des Bieters, so muss dieses im Vergabeverfahren abgegeben werden. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, Korrespondenz von Bietern aus der Zeit vor der Veröffentlichung der Ausschreibung beizuziehen und auf ihre Relevanz für das Vergabeverfahren zu untersuchen. Ein Bieter, der das geforderte schriftliche Selbstzeugnis nicht fristgerecht abgibt, kann nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

4. Auf Feststellung einer Tatsache (hier: dass das Angebot des Beschwerdeführers nach der Wertung der Vergabestelle an erster Stelle stehe) besteht kein Rechtsanspruch.

5. Der Vergabesenat kann rechtskräftig gewordene Entscheidungen der Vergabekammer in einem Parallelverfahren nicht überprüfen.

6. Für die Kosten eines von einem Beigeladenen erfolglos eingelegten Rechtsmittels gilt § § 154 Abs. 2 VwGO. Die Kosten des obsiegenden Beigeladenen sind in der Regel vom unterlegenen Teil zu tragen.

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VPRRS 2013, 1632
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-114/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1631
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-117/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1630
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von Rabattverträgen gemäß § 130a SGB V: Rechtsweg?

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-123/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1629
DienstleistungenDienstleistungen
Internet-Ausschreibung für Kranken-Sammelfahrten zulässig!

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ER-B

1. § 133 SGB V lässt eine direkte Abrechnung zwischen Krankenkassen und Personenbeförderungsunternehmen nur dann zu, wenn zuvor entsprechende Preisvereinbarungen getroffen worden sind.*)

2. Eine Krankenkasse darf im Wege einer Internet-Ausschreibung den preisgünstigsten Anbieter für Kranken-Sammelfahrten ermitteln. Die Vergabevorschriften der §§ 97 ff GWB finden dabei keine Anwendung; aus der seit 01.04.2007 geltenden Neufassung von § 69 SGB V folgt, dass neben §§ 19 bis 21 GWB keinen anderen Vorschriften des GWB im SGB V Geltung zukommen soll.*)

3. Ein nach dem SGB V vom Gesetzgeber den Krankenkassen vorgeschriebenes Verhalten ist grundsätzlich nicht missbräuchlich i. S. von § 19 Abs. 1 GWB.*)

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VPRRS 2013, 1627
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot unklar: Kein Anspruch auf Nachverhandlung!

VK Münster, Beschluss vom 28.06.2007 - VK 10/07

1. Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens genügt die Darlegung zumindest eines konkreten Vergaberechtsverstoßes. Die Bieter können dann auch andere Vergaberechtsverletzungen zum Gegenstand desselben Nachprüfungsverfahrens machen, mögen diese bis dahin auch nur andeutungsweise oder gar nicht im Streit gestanden haben. Allerdings darf der Antragsteller mit diesen (neuen) Beanstandungen nicht schon präkludiert sein.*)

2. Eine noch nicht erfolgte Beurteilungsentscheidung kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nachgeholt werden, weil es bei dieser Sachlage eine unnötige Förmelei wäre, wenn man die Vergabestelle verpflichten würde, die Wertung zu wiederholen, die dann möglicherweise wiederum zu einem neuen Nachprüfungsantrag in der gleichen Vergabesache führen würde. Vielmehr kann in diesen Fällen sogleich die von der Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren nachgeholte Beurteilung einer Überprüfung durch die Vergabenachprüfungsinstanzen unterzogen werden.*)

3. Bei der Prüfung auf der dritten Wertungsstufe gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A darf die Vergabestelle auch die bisher an die Antragstellerin gezahlten Auftragssummen sowie die Angebotspreise der ausgeschlossenen Angebote ohne weiteres als Anhaltspunkte bei der Beurteilung der Angemessenheit des Preis-Leistungsverhältnisses mitberücksichtigen. Denn sie spiegeln letztlich den üblichen Marktpreis wieder, wenn der Leistungsumfang überwiegend vergleichbar geblieben ist.*)

4. Einen Anspruch auf Nachverhandlung hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, grundsätzlich nicht. Dem Auftraggeber steht bei der Entscheidung darüber, ob er ein Aufklärungsgespräch für notwendig erachtet, ein Beurteilungsspielraum zu, der auf eine eventuelle missbräuchliche Handhabung hin überprüft werden kann. Gemäß § 24 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A ist es nicht zu beanstanden, wenn eine Vergabestelle zunächst versucht, entsprechende Aufklärungsverhandlungen hinsichtlich eines Angebots durchzuführen, dann aber feststellt, dass die von dem Bieter gelieferten Unterlagen unzulänglich sind und in tatsächlicher Hinsicht Ungereimtheiten beinhalten, die nicht ohne weiteres allein von der Vergabestelle geklärt werden können. Wenn darüber hinaus auch der Bieter keine weitere Sachverhaltsaufklärung in Kenntnis dieser Umstände betreibt, ist es der Vergabestelle nicht verwehrt, an diesem Punkt die Aufklärungsverhandlungen abzubrechen und eine Entscheidung zu treffen. *)

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VPRRS 2013, 1626
DienstleistungenDienstleistungen
AG muss Frist zwischen Zuschlagserteilung und Vertragsbeginn lassen!

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2013 - VK 2-100/13

1. Die Frist, die einem Auftragnehmer zwischen Erhalt des Zuschlags und Beginn der Vertragsdurchführung zur Verfügung steht, stellt keine vergaberechtliche Frist dar, sondern betrifft die Ebene der Vertragsdurchführung.

2. Eine zu kurze Frist zwischen Zuschlagserhalt und Vertragsbeginn kann sich gleichwohl auf die Position eines Auftragsinteressenten im Vergabeverfahren auswirken. Der Auftraggeber ist daher gehalten, auf einen angemessenen Abstand zwischen Zuschlagserteilung und Vertragsbeginn zu achten.

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VPRRS 2013, 1625
DienstleistungenDienstleistungen
Arneimittelrabattvertrag: Forderung nach Kapazitätsnachweis zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 04.11.2013 - VK 2-96/13

1. Zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) dürfen von den Bietern nur solche Unterlagen und Angaben gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind. Bei einem Rahmenrabattvertrag, der die Versorgung der Versicherten durch Belieferung mit Arzneimitteln zum Gegenstand hat, steht ein von den Bietern zu erbringender Kapazitätsnachweis in unmittelbarem Zusammenhang zum Auftragsgegenstand.

2. Die Frage nach der Lieferfähigkeit und damit die Vorlage von Lieferkapazitäts- oder Produktionsnachweisen ist bei Belieferung mit Arzneimitteln durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt.

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