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Sachgebiet: Dienstleistungen

4952 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1624
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe: Widerruf der Zuwendung!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2013 - 9 S 123/12

1. Die in Nr. 3.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) enthaltene Verpflichtung, bei der Vergabe von Aufträgen die Abschnitte 1 der VOL bzw. VOB anzuwenden, stellt eine Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG dar, wenn sie zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids gemacht wurde (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, ibr-online).*)

2. Bereits die unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe rechtfertigt grundsätzlich die Annahme eines schweren Verstoßes gegen die VOL/VOB, der zum (Teil-)Widerruf des Zuwendungsbescheides berechtigen kann. Dass der Zuwendungsempfänger gleichzeitig gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung verstoßen hat, ist mit Blick auf die wettbewerbsschützende Zielrichtung des Vergaberechts nicht erforderlich.*)

3. Auch die Regelannahme, die fehlerhafte Wahl des Vergabeverfahrens führe zu einem schwerwiegenden Verstoß, entbindet nicht davon, die Einzelumstände zu würdigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 B 58.12, IBR 2013, 294). Eine Mitverantwortung der Bewilligungsbehörde für die vergaberechtlichen Verstöße kann ein Gesichtspunkt sein, dem bei der Ermessensentscheidung über den Umfang des Widerrufs Beachtung zu schenken ist.*)

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VPRRS 2013, 1623
DienstleistungenDienstleistungen
Stromkonzessionsvergabe: Kommune muss Transparenzgebot beachten!

LG Leipzig, Urteil vom 12.11.2013 - 5 O 2530/13

1. Stromkonzessionsverträge unterfallen ihrem gesamten Inhalt nach dem Zivilrecht, sodass auch Unterlassungsansprüche auf Nichtabschluss eines Konzessionsvertrages vor den Zivilgerichten geltend zu machen sind.

2. Die in § 46 EnWG vorgesehen Wegenutzungsverträge sind nicht als öffentliche Aufträge im Sinne des § 99 GWB einzuordnen, da ihnen keine entgeltliche Beschaffung durch die öffentliche Hand zugrunde liegt. Unterwirft sich eine die Gemeinde bei der Vergabe freiwillig den Bestimmungen der §§ 97 ff. GWB i.V.m. der VOL/A, führt dies zu einem umfänglichen Vergaberechtsschutz bei Verletzung von vergabeverfahrensrechtlichen Vorschriften.

3. Die Gemeinden haben bei dem Abschluss von Konzessionsverträgen das Transparenzgebot zu beachten haben. Es ist wesentlicher Inhalt des Transparenzgebots, dass die zu Beginn des Verfahrens festgelegten Kriterien eingehalten werden und für alle Angebote die gleichen Wertungskriterien gelten.

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VPRRS 2013, 1622
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Unangemessen niedrige Preise müssen aufgeklärt werden!

VK Bund, Beschluss vom 14.10.2013 - VK 2-86/13

1. Der Ausschlussgrund des § 16 Abs. 6 VOL/A 2009 bzw. des § 19 EG Abs. 6 VOL/A 2009 entfaltet grundsätzlich keine bieterschützende Wirkung. Denn diese Vorschrift dient primär dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Eine bieterschützende Wirkung zu Gunsten eines Mitbewerbers besteht allenfalls dann, wenn das an den Auftraggeber gerichtete Gebot, wettbewerbswidrige Praktiken im Vergabeverfahren zu verhindern, den Ausschluss des als unangemessen niedrig gerügten Angebots gebietet.

2. Erscheinen die Preise unangemessen niedrig, ist der öffentliche Auftraggeber zu einer entsprechenden Aufklärung verpflichtet. Eine insoweit unvollständige Prüfung kann nachgeholt und in ein anhängiges Nachprüfungsverfahren eingeführt werden.

3. Es begegnet keinen vergaberechtlichen Bedenken, wenn ein Beratungsunternehmen öffentlichen Auftraggebern günstigere Preise als Nachfragern aus der Privatwirtschaft anbietet.

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VPRRS 2013, 1620
DienstleistungenDienstleistungen
Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2012 - VK 2-83/12

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1826
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verkürzung der Transportwege als Nebenangebot zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 23.09.2013 - VK 2-78/13

1. Es ist für Nebenangebote charakteristisch, dass sie von den Vorgaben des Auftraggebers abweichen. Die Zulässigkeit von Nebenangeboten ist vergaberechtlich anerkannt, soweit der Auftraggeber Nebenangebote erlaubt.

2. Ein zugelassenes Nebenangebot darf nicht gewertet werden, wenn unter dem Deckmantel "Nebenangebot" ein anderer Beschaffungsgegenstand angeboten wird, mithin der Auftraggeber bei Bezuschlagung ein völlig anderes Produkt oder eine völlig andere Dienstleistung einkaufen würde als er ursprünglich bekannt gemacht hat. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Entsorgung von Ausbruchmaterial nicht über ein Trockenbecken erfolgt, sondern eine Direktabfuhr angeboten wird.

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VPRRS 2013, 1618
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Sonderzuständigkeit der SG wegen der Vergabe von Rabattverträgen

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-102/07

1. Für die Nachprüfung der Vergabe von Rabattverträgen durch gesetzliche Krankenkassen sind die Vergabekammern sachlich zuständig.

2. Es besteht keine Sonderzuständigkeit der Sozialgerichte gemäß § 130a Abs. 9 SGB V.

3. Die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts ist nicht nach § 69 SGB V ausgeschlossen.

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VPRRS 2013, 1819
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber hilft ab: Antragsteller muss keine Kosten tragen!

VK Hessen, Beschluss vom 13.11.2013 - 69d-VK-33/2013

1. Erledigt sich der Nachprüfungsantrag vor einer Entscheidung der Vergabekammer, erfolgt die Entscheidung über die Kostentragung nach billigem Ermessen. Dabei ist zwar grundsätzlich der voraussichtliche Verfahrensausgang zu berücksichtigen. Der Antragsteller trägt jedoch keine Kosten, wenn sich der Nachprüfungsantrag dadurch erledigt, dass der Auftraggeber dem Begehren des Antragstellers abhilft.

2. Von der Gebührenerhebung kann ganz abgesehen werden, wenn sich der Antrag erledigt hat oder zurückgenommen wird in einem sehr frühen Verfahrensstadium, so dass sich die Vergabekammer noch nicht vertieft mit der Sach- und Rechtslage befassen musste. Weitere Fälle sind auch noch nicht stattgefundene mündliche Verhandlung, noch nicht erfolgte Beiladung oder der Fall, in dem der Antragsteller seinen Obliegenheiten umfänglich nachgekommen ist und einen Vergabeverstoß rechtzeitig erfolglos gerügt hat und die Vergabestelle erst im Nachprüfungsverfahren den gerügten Vergabeverstößen abhilft.

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VPRRS 2013, 1803
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabeverstoß erkannt: Wie weit ist das Verfahren zurückzuversetzen?

VK Südbayern, Beschluss vom 09.10.2013 - Z3-3-3194-1-27-08/13

Muss durch Auslegung ermittelt werden, wie weit eine Vergabestelle ein Vergabeverfahren zur Behebung eines von ihr angenommenen Vergaberechtsverstoßes zurückgesetzt hat, ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Beschleunigung und der Verhältnismäßigkeit davon auszugehen, dass das Verfahren lediglich in das Stadium direkt vor Begehung des Verstoßes zurückversetzt wurde. Die Rückversetzung geht im Zweifel nicht weiter, als es zur Behebung des angenommenen Vergaberechtsverstoßes erforderlich ist.*)

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VPRRS 2013, 1817
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Bieterausschluss trotz Änderung der Vertragsunterlagen?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.05.2013 - 1/SVK/011-13

1. Ein Bieter kann wegen Änderungen der Vertragsunterlagen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die dahingehenden Vorgaben des Auftraggebers eindeutig sind. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Auftraggeber ohne konkreten Bezug Anpassungen von mehreren Artikeln einer von ihm selbst erstellten Artikelliste verlangt und einige dieser Artikel in der Liste mehrfach aufgeführt sind.*)

2. Bei der Wertung hat der Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der von der Vergabekammer nur eingeschränkt auf Beurteilungsfehler überprüfbar ist.*)

3. Bei einer Bemusterung ersetzt der Verweis auf zurückliegende Erfahrungen nicht die Auseinandersetzung mit dem konkret zu bemusternden Produkt und dessen Eigenschaften. Dies gilt zumindest dann, wenn die Wertung auch im Übrigen den Eindruck vermittelt, dass eine konkrete Auseinandersetzung nicht erfolgt ist.*)

4. In der Regel ist es erforderlich, einzelne Wertungsentscheidungen auch in verbalisierter Form darzustellen. Dies gilt zumindest dann, wenn ein Produkt als besonders über- oder unterdurchschnittlich bewertet wird.*)

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VPRRS 2013, 1613
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Schulverwaltungssoftware

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2002 - VgK-05/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1612
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vertrag über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von Altpapier

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2003 - VgK-27/2003

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1609
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung von Fahrzeugrechnern mit integr. Fahrausweisdruckeinheit

VK Arnsberg, Beschluss vom 20.11.2001 - VK 2-14/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1602
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Schulverwaltungssoftware

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2002 - 203-VgK-05/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1601
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vertrag über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von Altpapier

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2003 - 203-VgK-27/2003

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1599
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A 2009: Wie ist mit ungewöhnlichen Wagnissen umzugehen?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.06.2013 - 1/SVK/016-13

1. Das ursprünglich in § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 enthaltene Gebot, dass dem Auftragnehmer kein "ungewöhnliches Wagnis" aufgebürdet werden dürfe, ist im Zuge der Novellierung der VOL/A 2009 ersatzlos entfallen, während hingegen dieses Postulat in § 7 Absatz 1 Nr. 3 VOB/A weiterhin besteht. Allerdings ist es Aufgabe der Vergabekammer, unter dem Tatbestandsmerkmal der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung zu prüfen, ob die Verdingungsunterlagen eine angemessene Risikoverteilung enthalten.*)

2. Schließt ein Auftraggeber bei einem Liefervertrag über Tausalz jegliche Abnahmeverpflichtung aus, so werden die Risiken des Vertrages in vergaberechtswidriger Weise einseitig zu Lasten des Auftragnehmers verschoben. Es kann aber ebenso wenig Verpflichtung des Auftraggebers sein, die branchentypischen Wagnisse eines solchen Liefervertrages für die Bieter vollständig zu übernehmen.*)

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VPRRS 2013, 1597
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung einer Gebäude- und Inventarversicherung

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2003 - 203-VgK-17/2003

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1596
DienstleistungenDienstleistungen
Teilprivatisierung Klinikanteile im Wege Public Private Partnership

VK Lüneburg, Beschluss vom 26.04.2002 - 203-VgK-06/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1593
DienstleistungenDienstleistungen
Rettungsdienstleistungen im Einsatzgebiet der neuen Rettungswache

VK Köln, Beschluss vom 19.01.2006 - VK VOL 33/2005

Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 2 GWB folgt, dass Angebote, denen zulässigerweise verlangte Nachweise nicht beigefügt sind, auszuschließen sind.*)

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VPRRS 2013, 1589
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Busverkehrsleistungen im Linienbündel Stadtlinienverkehr

VK Hessen, Beschluss vom 07.07.2006 - 69d-VK-30/2006

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1585
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Sammlung und Beförderung von Abfall

VK Hessen, Beschluss vom 27.02.2003 - 69d-VK-70/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1574
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verwertung/Beseitigung von Restabfall aus Haushalten

VK Hessen, Beschluss vom 29.05.2002 - 69d-VK-15/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1571
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verwertung/Beseitigung von Restabfall aus Haushalten

VK Hessen, Beschluss vom 29.05.2002 - 69d-VK 15/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1568
DienstleistungenDienstleistungen
Einführung eines Dokumenten-Management-Systems

VK Hessen, Beschluss vom 18.04.2002 - 69d-VK-12/2002

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1565
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Prüfung der Eignung: Weiter Beurteilungsspielraum!

VK Nordbayern, Beschluss vom 02.10.2013 - 21.VK-3194-36/13

1. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erwartet werden kann. Dem öffentlichen Auftraggeber steht hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob

- das vorgeschriebene Verfahren einhalten worden ist,

- der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat,

- der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist,

- keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und

- nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.*)

2. Die Feststellung, ob ein Bieter die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt, um den Auftrag zufriedenstellend ausführen zu können, ist das Ergebnis einer fachlich-tatsächlichen Prognose, welche der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraumes trifft. Grundlage der Prognose müssen gesicherte Erkenntnisse sein.*)

3. Dem öffentlichen Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, wie und in welcher Tiefe er die Eignungsprüfung durchführt. Wegen des dem öffentlichen Auftraggeber zustehenden Beurteilungsspielraums reicht es aus, dass die Entscheidung methodisch gewonnen wurde und die Prognose nach den gewonnenen Erkenntnissen vertretbar erscheint.*)

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VPRRS 2013, 1563
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Stoffliche Verwertung von Klärschlamm

VK Hessen, Beschluss vom 20.02.2002 - 69d-VK-47/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1562
DienstleistungenDienstleistungen
Polizeiliche Abschleppungen und Verwahrungen von Kraftfahrzeugen

VK Hessen, Beschluss vom 18.02.2002 - 69d-VK-49/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1560
DienstleistungenDienstleistungen
Versorgung der Landesliegenschaften mit elektrischer Energie

VK Hessen, Beschluss vom 29.11.2001 - 69d-VK-42/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1558
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Dienstleistungen im Bereich Wach-/Sicherheits-/Pforten-/Empfangsdienst

VK Bund, Beschluss vom 08.01.2008 - VK 3-148/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1556
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Abholung, Aufbereitung, und Auslieferung von Postsendungen

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2007 - VK 1-143/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1555
DienstleistungenDienstleistungen
Bereich beruflicher Reintegration psychisch Kranker

VK Bund, Beschluss vom 20.11.2007 - VK 3-127/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1554
ArzneimittelArzneimittel
Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-108/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1553
ArzneimittelArzneimittel
-Rabattverträge Ausschreibung 2008/2009

VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-105/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1552
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung zur zentralen Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen

VK Bund, Beschluss vom 29.10.2007 - VK 3-109/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1550
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung von Frischobst und –gemüse innerhalb bestimmter Regionen

VK Bund, Beschluss vom 12.12.2006 - VK 3-141/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1549
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen

VK Bund, Beschluss vom 24.08.2006 - VK 1-91/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1548
DienstleistungenDienstleistungen
Rahmenvertrag über die Lieferung von xxx-Schuhen

VK Bund, Beschluss vom 20.04.2006 - VK 1-19/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1547
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von BvB

VK Bund, Beschluss vom 20.12.2005 - VK 2-124/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1546
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Behindertenspezifische Ausbildung nach § 102 SGB III

VK Bund, Beschluss vom 10.10.2005 - VK 1-131/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1544
DienstleistungenDienstleistungen
Arbeitsmarktdienstleistungen nach § 240 ff SGB III

VK Bund, Beschluss vom 31.08.2005 - VK 3-97/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1543
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausbildungsbegleitende Hilfen gemäß § 240 ff SGB III

VK Bund, Beschluss vom 30.08.2005 - VK 1-89/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1541
DienstleistungenDienstleistungen
Zusicherung des Auftraggebers lässt Rechtschutzbedürfnis entfallen!

VK Bund, Beschluss vom 26.07.2013 - VK 1-57/13

Versichert der Auftraggeber, dass er in einem Vergabeverfahren keinen Zuschlag erteilen wird, solange die einstweilige Verfügung eines Zivilgerichts vollziehbar ist, besteht für einen auf die Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteten Nachprüfungsantrag kein Rechtsschutzbedürfnis. Ein solcher Antrag ist unzulässig.

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VPRRS 2013, 1538
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung für Versand von Informationsmaterialien u. Servicecenter

VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004 - VK 2-196/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1533
DienstleistungenDienstleistungen
Auch das OLG kann einstweilige Anordnung erlassen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2013 - Verg W 8/12

1. Die Vorschrift des § 115 Abs. 3 GWB ist zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zur Sicherung der Rechte des unterlegenen Bieters entsprechend auf das Verfahren vor dem Vergabesenat anzuwenden.*)

2. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Vergabesenat gestellt werden, wenn der Antragsteller vorher nicht erkennen konnte, dass der Auftraggeber sich vor Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe der im Termin dargelegten Rechtsauffassung des Vergabesenates zum voraussichtlichen Erfolg des Nachprüfungsantrages nicht beugen will.*)

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VPRRS 2013, 1529
DienstleistungenDienstleistungen
Vorliegen eines Patentrechts reicht nicht für Verhandlungsverfahren

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 08.03.1994 - Rs. C-328/92

1.Das Königreich Spanien hat gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 77/62/EWG verstossen, indem

- die gesetzlichen Vorschriften über die Soziale Sicherheit vorsehen, daß die Verwaltung öffentliche Lieferaufträge über Arzneimittelerzeugnisse und Arzneispezialitäten an die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit freihändig vergibt und

- nahezu alle Lieferaufträge freihändig vergeben wurden, so daß die Bekanntmachtung einer Ausschreibung durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften unterblieb.*)

2.Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.*)

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VPRRS 2013, 1528
DienstleistungenDienstleistungen
Vorliegen eines Patentrechts reicht nicht für Verhandlungsverfahren

EuGH, Urteil vom 03.05.1994 - Rs. C-328/92

1. Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und d der Richtlinie 77/62 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge, die Ausnahmen von den Vorschriften zulassen, die die Wirksamkeit der durch den EWG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Lieferaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, sind eng auszulegen, und die Beweislast dafür, daß die aussergewöhnlichen Umstände, die die Ausnahme rechtfertigen, tatsächlich vorliegen, obliegt demjenigen, der sich auf sie berufen will. Sie können es keinesfalls rechtfertigen, daß allgemein und unterschiedslos für alle Lieferungen von Arzneimitteln und Arzneispezialitäten an die Einrichtungen der sozialen Sicherheit auf das Verfahren der freihändigen Vergabe zurückgegriffen wird.*)

2. Zum einen genügt es für die Erfüllung des Tatbestands von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b nämlich nicht, daß die Arzneimittel und Arzneispezialitäten durch Ausschließlichkeitsrechte geschützt sind, sondern es ist auch erforderlich, daß sie nur von einem bestimmten Unternehmer hergestellt oder geliefert werden können, da diese Voraussetzung nur bei denjenigen Arzneimitteln und Arzneispezialitäten vorliegt, für die es auf dem Markt keinen Wettbewerb gibt.*)

3. Zum anderen ist es, soweit es um die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d aufgestellte Voraussetzung der Dringlichkeit geht, zwar nicht ausgeschlossen, daß angesichts der ärztlichen Verschreibungsfreiheit in der Apotheke eines Krankenhauses ein dringender Bedarf an einer bestimmten Arzneispezialität entsteht; dies kann es jedoch nicht rechtfertigen, daß systematisch bei allen Lieferungen von Arzneimitteln und Arzneispezialitäten an Krankenhäuser auf das Verfahren der freihändigen Vergabe zurückgegriffen wird, und in jedem Fall kann selbst dann, wenn die Dringlichkeit in einem bestimmten Fall nachgewiesen ist, die in dieser Vorschrift vorgesehene Ausnahmebestimmung nur dann angewandt werden, wenn sämtliche darin festgelegten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind.*)

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VPRRS 2013, 1522
DienstleistungenDienstleistungen
Verfahren „Aktualisierung und lfd. Pflege einer Betriebsdokumentation"

VK Bund, Beschluss vom 25.10.2006 - VK 3-114/06

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1521
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Maßnahmen zur Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen

VK Bund, Beschluss vom 27.05.2005 - VK 3-37/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1520
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen

VK Bund, Beschluss vom 29.05.2001 - VK 1-13/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1517
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Behauptung von Dumpingpreisen reicht nicht für Bieterschutz!

VK Arnsberg, Beschluss vom 30.03.2001 - VK 2-05/01

1. Allein die Behauptung von Dumpingpreisen führt noch nicht zum Bieterschutz durch § 25 Nr. 2 VOL/A.*)

2. Die Bewertung der Vergabestelle im Rahmen von § 25 Nr. 2 VOL/A, zweiter Abschnitt, kann ebenso wie die Bewertung der funktionalen Elemente des Angebots nur auf Ermessensfehlerhaftigkeit hin überprüft werden.*)

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VPRRS 2013, 1516
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Behauptung von Dumpingpreisen reicht nicht für Bieterschutz!

VK Arnsberg, Beschluss vom 30.03.2001 - VK 2-03/01

1. Allein die Behauptung von Dumpingpreisen führt noch nicht zum Bieterschutz durch § 25 Nr. 2 VOL/A.*)

2. Die Bewertung der Vergabestelle im Rahmen von § 25 Nr. 2 VOL/A, zweiter Abschnitt, kann ebenso wie die Bewertung der funktionalen Elemente des Angebots nur auf Ermessensfehlerhaftigkeit hin überprüft werden.*)

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