Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4933 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1585VK Hessen, Beschluss vom 27.02.2003 - 69d-VK-70/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1574
VK Hessen, Beschluss vom 29.05.2002 - 69d-VK-15/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1571
VK Hessen, Beschluss vom 29.05.2002 - 69d-VK 15/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1568
VK Hessen, Beschluss vom 18.04.2002 - 69d-VK-12/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1565
VK Nordbayern, Beschluss vom 02.10.2013 - 21.VK-3194-36/13
1. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, ob vom künftigen Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erwartet werden kann. Dem öffentlichen Auftraggeber steht hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob
- das vorgeschriebene Verfahren einhalten worden ist,
- der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat,
- der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist,
- keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und
- nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.*)
2. Die Feststellung, ob ein Bieter die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt, um den Auftrag zufriedenstellend ausführen zu können, ist das Ergebnis einer fachlich-tatsächlichen Prognose, welche der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraumes trifft. Grundlage der Prognose müssen gesicherte Erkenntnisse sein.*)
3. Dem öffentlichen Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, wie und in welcher Tiefe er die Eignungsprüfung durchführt. Wegen des dem öffentlichen Auftraggeber zustehenden Beurteilungsspielraums reicht es aus, dass die Entscheidung methodisch gewonnen wurde und die Prognose nach den gewonnenen Erkenntnissen vertretbar erscheint.*)
VolltextVPRRS 2013, 1563
VK Hessen, Beschluss vom 20.02.2002 - 69d-VK-47/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1562
VK Hessen, Beschluss vom 18.02.2002 - 69d-VK-49/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1560
VK Hessen, Beschluss vom 29.11.2001 - 69d-VK-42/2001
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1558
VK Bund, Beschluss vom 08.01.2008 - VK 3-148/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1556
VK Bund, Beschluss vom 20.12.2007 - VK 1-143/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1555
VK Bund, Beschluss vom 20.11.2007 - VK 3-127/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1554
VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-108/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1553
VK Bund, Beschluss vom 15.11.2007 - VK 2-105/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1552
VK Bund, Beschluss vom 29.10.2007 - VK 3-109/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1550
VK Bund, Beschluss vom 12.12.2006 - VK 3-141/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1549
VK Bund, Beschluss vom 24.08.2006 - VK 1-91/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1548
VK Bund, Beschluss vom 20.04.2006 - VK 1-19/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1547
VK Bund, Beschluss vom 20.12.2005 - VK 2-124/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1546
VK Bund, Beschluss vom 10.10.2005 - VK 1-131/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1544
VK Bund, Beschluss vom 31.08.2005 - VK 3-97/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1543
VK Bund, Beschluss vom 30.08.2005 - VK 1-89/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1541
VK Bund, Beschluss vom 26.07.2013 - VK 1-57/13
Versichert der Auftraggeber, dass er in einem Vergabeverfahren keinen Zuschlag erteilen wird, solange die einstweilige Verfügung eines Zivilgerichts vollziehbar ist, besteht für einen auf die Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteten Nachprüfungsantrag kein Rechtsschutzbedürfnis. Ein solcher Antrag ist unzulässig.
VolltextVPRRS 2013, 1538
VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004 - VK 2-196/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1533
OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2013 - Verg W 8/12
1. Die Vorschrift des § 115 Abs. 3 GWB ist zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zur Sicherung der Rechte des unterlegenen Bieters entsprechend auf das Verfahren vor dem Vergabesenat anzuwenden.*)
2. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Vergabesenat gestellt werden, wenn der Antragsteller vorher nicht erkennen konnte, dass der Auftraggeber sich vor Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe der im Termin dargelegten Rechtsauffassung des Vergabesenates zum voraussichtlichen Erfolg des Nachprüfungsantrages nicht beugen will.*)
VolltextVPRRS 2013, 1529
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 08.03.1994 - Rs. C-328/92
1.Das Königreich Spanien hat gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 77/62/EWG verstossen, indem
- die gesetzlichen Vorschriften über die Soziale Sicherheit vorsehen, daß die Verwaltung öffentliche Lieferaufträge über Arzneimittelerzeugnisse und Arzneispezialitäten an die Einrichtungen der Sozialen Sicherheit freihändig vergibt und
- nahezu alle Lieferaufträge freihändig vergeben wurden, so daß die Bekanntmachtung einer Ausschreibung durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften unterblieb.*)
2.Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.*)
VolltextVPRRS 2013, 1528
EuGH, Urteil vom 03.05.1994 - Rs. C-328/92
1. Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b und d der Richtlinie 77/62 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge, die Ausnahmen von den Vorschriften zulassen, die die Wirksamkeit der durch den EWG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Lieferaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, sind eng auszulegen, und die Beweislast dafür, daß die aussergewöhnlichen Umstände, die die Ausnahme rechtfertigen, tatsächlich vorliegen, obliegt demjenigen, der sich auf sie berufen will. Sie können es keinesfalls rechtfertigen, daß allgemein und unterschiedslos für alle Lieferungen von Arzneimitteln und Arzneispezialitäten an die Einrichtungen der sozialen Sicherheit auf das Verfahren der freihändigen Vergabe zurückgegriffen wird.*)
2. Zum einen genügt es für die Erfüllung des Tatbestands von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b nämlich nicht, daß die Arzneimittel und Arzneispezialitäten durch Ausschließlichkeitsrechte geschützt sind, sondern es ist auch erforderlich, daß sie nur von einem bestimmten Unternehmer hergestellt oder geliefert werden können, da diese Voraussetzung nur bei denjenigen Arzneimitteln und Arzneispezialitäten vorliegt, für die es auf dem Markt keinen Wettbewerb gibt.*)
3. Zum anderen ist es, soweit es um die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d aufgestellte Voraussetzung der Dringlichkeit geht, zwar nicht ausgeschlossen, daß angesichts der ärztlichen Verschreibungsfreiheit in der Apotheke eines Krankenhauses ein dringender Bedarf an einer bestimmten Arzneispezialität entsteht; dies kann es jedoch nicht rechtfertigen, daß systematisch bei allen Lieferungen von Arzneimitteln und Arzneispezialitäten an Krankenhäuser auf das Verfahren der freihändigen Vergabe zurückgegriffen wird, und in jedem Fall kann selbst dann, wenn die Dringlichkeit in einem bestimmten Fall nachgewiesen ist, die in dieser Vorschrift vorgesehene Ausnahmebestimmung nur dann angewandt werden, wenn sämtliche darin festgelegten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind.*)
VolltextVPRRS 2013, 1522
VK Bund, Beschluss vom 25.10.2006 - VK 3-114/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1521
VK Bund, Beschluss vom 27.05.2005 - VK 3-37/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1520
VK Bund, Beschluss vom 29.05.2001 - VK 1-13/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1517
VK Arnsberg, Beschluss vom 30.03.2001 - VK 2-05/01
1. Allein die Behauptung von Dumpingpreisen führt noch nicht zum Bieterschutz durch § 25 Nr. 2 VOL/A.*)
2. Die Bewertung der Vergabestelle im Rahmen von § 25 Nr. 2 VOL/A, zweiter Abschnitt, kann ebenso wie die Bewertung der funktionalen Elemente des Angebots nur auf Ermessensfehlerhaftigkeit hin überprüft werden.*)
VolltextVPRRS 2013, 1516
VK Arnsberg, Beschluss vom 30.03.2001 - VK 2-03/01
1. Allein die Behauptung von Dumpingpreisen führt noch nicht zum Bieterschutz durch § 25 Nr. 2 VOL/A.*)
2. Die Bewertung der Vergabestelle im Rahmen von § 25 Nr. 2 VOL/A, zweiter Abschnitt, kann ebenso wie die Bewertung der funktionalen Elemente des Angebots nur auf Ermessensfehlerhaftigkeit hin überprüft werden.*)
VolltextVPRRS 2013, 1515
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.08.2013 - VK 1-13/13
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1514
VK Bund, Beschluss vom 14.11.2007 - VK 3-124/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1512
VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2008 - VK-10/2008
1. In einem bekannt gemachten Offenen Verfahren ist in der Regel die Abgabe eines Angebotes zu fordern, um das bestehende Interesse, mit der ausschreibenden Stelle einen Vertrag abzuschließen, zu indizieren.*)
2. Das Erfordernis der Angebotsabgabe als Beleg des Interesses am Auftrag würde aufgegeben, wenn bereits dann eine Antragstellung ohne Angebotsabgabe zugelassen würde, wenn der Antragsteller geltend macht, bei anderen, vergaberechtskonformen Wettbewerbsbedingungen ein optimaleres, aussichtsreicheres Angebot abgeben zu können, ohne dass die Chancenlosigkeit eines eigenen Angebotes dargelegt werden könnte. Es würde gleichfalls dem Beschleunigungsgebot widersprechen, wenn ein Antragsteller zunächst versuchen könnte, für sich optimalere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, bevor er überhaupt ein Angebot abgibt.*)
VolltextVPRRS 2013, 1511
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.05.2007 - VK 10/07
1. Das Absehen von einer gebotenen europaweiten Bekanntmachung ist als einer der schwerwiegensten Vergaberechtsverstöße überhaupt anzusehen. Die Durchführung eines europaweiten Verfahrens stellt für den Bieter nicht nur eine Formalität dar, sondern hat direkte, nicht vorhersehbare Auswirkungen auf die Chancen der Bieter.*)
2. Auch wenn nach § 26 Nr. 1 VOL/A die Aufhebung der Ausschreibung in das Ermessen der Vergabestelle gestellt wird, ist wegen der überragenden Bedeutung des Wettbewerbsprinzips im Vergaberecht bei einem Unterlassen der europaweiten Ausschreibung trotz Überschreiten der Schwellenwerte das Ermessen der Vergabestelle dahingehend auf Null reduziert, dass die ursprüngliche Ausschreibung aufgehoben werden muss und erneut - diesmal europaweit - auszuschreiben ist. Eine andere Wertung würde dem Wettbewerbsprinzip nicht gerecht.*)
VolltextVPRRS 2013, 1510
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.07.2005 - Verg 37/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1507
VK Südbayern, Beschluss vom 12.09.2013 - Z3-3-3194-1-21-08/13
1. Aus Gründen der Transparenz der von den Bietern zu erfüllenden Anforderungen verlangt § 7 EG Abs. 1 Satz 1 VOL/A 2009 i.V.m. Ziffer III.2 des EU-Standardformulars für Bekanntmachungen (Anhang II der Verordnung EU Nr. 842/2011), dass Vorgaben an die Eignung bereits in der Bekanntmachung genannt werden.*)
2. Befindet sich in der Bekanntmachung lediglich ein Verweis auf die dann auf einem Formblatt in den Vergabeunterlagen ersichtlichen Eignungsanforderungen, sind diese nicht hinreichend transparent und somit nicht wirksam erhoben.*)
3. Die Transparenzanforderungen sind auch dann nicht erfüllt, wenn es sich beim in der Bekanntmachung genannten Formblatt um ein ausfüllungsbedürftiges Standardformular aus dem Vergabehandbuch des Bundes (VHB) handelt, das regelmäßig öffentlichen Ausschreibungen zugrunde gelegt wird.*)
4. Sind aufgrund eines Bekanntmachungsdefizits keine oder praktisch keine Eignungsanforderungen wirksam erhoben, kann dies einen schwerwiegenden Mangel des Vergabeverfahrens darstellen, welcher von Amts wegen die Rückversetzung des Vergabeverfahrens jedenfalls bis zur Neuerstellung und Versendung von Verdingungsunterlagen erfordert.*)
VolltextVPRRS 2013, 1502
OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.08.2004 - Verg W 2/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1499
VK Bund, Beschluss vom 09.10.2000 - VK 2-30/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1498
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003 - Verg 22/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1497
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2001 - Verg 28/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1496
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2001 - Verg 21/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1492
VK Bund, Beschluss vom 19.07.2013 - VK 1-51/13
1. Der öffentliche Auftraggeber darf keine Kriterien aufstellen, die faktisch die vor Ort etablierten Unternehmen bevorteilen, weil sie über das geforderte Personal, die Räumlichkeiten, die Vernetzung vor Ort etc. bereits verfügen.
2. Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Bieter sächlich und personell in der Lage ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen, ist auf den Zeitpunkt des Vertragsbeginns und nicht auf den der Angebotsabgabe abzustellen.
VolltextVPRRS 2013, 1491
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2001 - Verg 23/00
Eine Vergabestelle verstößt gegen die Gebote des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung, wenn sie einen Bieter auch noch nach Ablauf der gesetzten Frist für die Teilnahmeanträge und der weiteren Frist für die Angebotsabgabe zum Verhandlungsverfahren zulässt und das Angebot sogar für den Zuschlag auswählt.
VolltextVPRRS 2013, 1490
VK Bund, Beschluss vom 06.02.2001 - VK 1-3/01
1. Enthält ein Angebot nicht die nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zwingend erforderlichen Preisangaben, so ist es nach § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A von der weiteren Wertung auszuschließen.
2. Eine Vollständigkeit des Angebots lässt sich nicht über die ergänzende Berücksichtigung von Angaben konstruieren, die auf der beigefügten Diskette gemacht wurden.
VolltextVPRRS 2013, 1488
OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.05.2000 - 2 Verg 1/00
1. In der Zurückweisung der durch die Vergabekammer liegt eine Beschwer des Beschwerdeführers, wenn insoweit nicht in seinem Sinn endgültig entschieden wurde.*)
2. Die Rüge eine Woche nach Kenntnis des Verstoßes ist noch unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 S. 1 GWB.*)
3. Die Rüge durch Antragstellung bei der Vergabekammer statt bei der Vergabestelle ist zulässig, wenn die Erteilung des Zuschlags unmittelbar bevorsteht.*)
4. Die Vergabestelle hat die nicht zu berücksichtigenden Bieter über deren Nichtberücksichtigung so rechtzeitig zu informieren, dass der Antrag auf Vorabinformationen nach § 27a VOL/A noch rechtzeitig gestellt und beschieden werden kann.*)
5. Der Antrag nach § 27a VOL/A verpflichtet die Vergabestelle, dem Bieter spätestens zehn Tage vor Zuschlagserteilung von seiner Nichtberücksichtigung den Gründen dafür und dem Namen des Bieters der den Auftrag erhalten soll Kenntnis zu geben.*)
6. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur richtigen Angabe der Vergabeprüfstelle führt lediglich dazu, dass die Frist nicht in Lauf gesetzt wird.*)
7. Unternehmen im Sinne des Vergaberechts und Bieter, kann auch eine Universität sein.*)
8. Einer von eigenwirtschaftlich tätigen Angehörigen eines Universitätsinstitutes gebildeten BGB-Gesellschaft fehlt die nach § 2 Nr. 3 VOL/A erforderliche Zuverlässigkeit als Bieter, solange die Genehmigung der beabsichtigten Nebentätigkeit nicht vorgelegt wird. Die Vorlage kann auch noch nach Öffnung der Angebote erfolgen. Eine BGB-Gesellschaft deren Mitglieder namentlich nicht bekannt sind darf den Auftrag nicht erhalten.*)
9. Die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren erfolgt nach § 128 GWB, die Festsetzung des Beschwerdewerts nach § 12a GKG.*)
VolltextVPRRS 2013, 1487
OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.09.2004 - Verg W 5/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1486
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.06.2003 - Verg W 2/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1482
VK Südbayern, Beschluss vom 10.09.2013 - Z3-3-3194-1-24-08/13
1. Angebote der Bieter sind als Willenserklärungen auszulegen. Maßstab der Auslegung ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte.*)
2. Ein Angebot ist nicht schon deshalb auszuschließen, weil ein veraltetes Formblatt verwendet wurde, wenn die Auslegung des abgegebenen Angebots eindeutig ergibt, dass sich durch die Verwendung des veralteten Formblatts keine inhaltliche Änderung im Vergleich zu den aktuellen Vergabeunterlagen ergibt. Bei der Auslegung sind bei Bedarf alle weiteren Bestandteile des Angebots heranziehen.*)
3. Eine derartige Auslegung ist insbesondere dann möglich, wenn sich dadurch aufgrund der Besonderheiten der konkreten Vergabe keine Benachteiligung konkurrierender Bieter noch irgendwelche Manipulationsmöglichkeiten ergeben.*)
VolltextVPRRS 2013, 1479
OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.12.2001 - Verg W 12/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
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