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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4952 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2013

VPRRS 2013, 1137
DienstleistungenDienstleistungen
Abschleppung und Aufbewahrung von Fahrzeugen aus öff. Verkehrsraum

VK Hessen, Beschluss vom 12.09.2001 - 69d-VK-30/2001

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1827
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebote 23% über Kostenprognose: Aufhebung zulässig!

VK Bund, Beschluss vom 25.01.2013 - VK 3-2/13

1. Ein Vergabeverfahren darf aufgehoben werden, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden kann. Ob diese Voraussetzung vorliegt, hängt nach Lage des Falles in erster Linie davon ab, ob die Differenz zwischen den geschätzten Kosten einerseits und den Angebotspreisen andererseits einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung darstellen.

2. Die Abweichung zwischen der Kostenprognose und den nachfolgenden Ausschreibungsergebnissen darf nicht unerheblich sein. Eine Überschreitung um durchschnittlich 23% ist jedenfalls deutlich spürbar.

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VPRRS 2013, 1118
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1117
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1116
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1114
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1110
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auschreibung von Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen

VK Bund, Beschluss vom 24.04.2007 - VK 2-21/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1102
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffungsverfahren Stromlieferung im Stadtgebiet

VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - VK-26/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1101
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffungsverfahren Stromlieferung im Stadtgebiet

VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - VK-26/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1100
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffungsverfahren Stromlieferung im Stadtgebiet

VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - VK-26/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1091
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffungsverfahren Stromlieferung im Stadtgebiet

VK Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2001 - VK-26/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1089
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferungen "Lose Einrichtungen Naturwissenschaften"

VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2000 - VK-23/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1088
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferungen "Lose Einrichtungen Naturwissenschaften"

VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2000 - VK-23/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1087
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferungen "Lose Einrichtungen Naturwissenschaften"

VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2000 - VK-23/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1085
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferungen "Lose Einrichtungen Naturwissenschaften"

VK Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2000 - VK-23/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1082
Mit Beitrag
DienstleistungenDienstleistungen
Nicht alle Messegesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!

VK Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.2013 - VK-33/2012-L

1. Ob eine Messegesellschaft gewerblich handelt, muss anhand der Umstände des Einzelfalls bestimmt werden.

2. Die wirtschaftliche Förderung einer Gesellschaft durch die Anteilseigner bedeutet nicht automatisch, dass diese den Geschäftsbetrieb unabhängig von jeglicher Rentabilität der Gesellschaft sichern würden.

3. Allein das übergeordnetes Interesse eines Anteilseigners am Erhalt der öffentlich beherrschten Gesellschaft führt nicht dazu, dass für diese kein Insolvenzrisiko besteht.

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VPRRS 2013, 1081
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1080
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1079
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1078
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1076
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1075
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung von Arbeitsplatzrechnern und Monitoren

VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1074
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschaffung von interaktiven Video- Zieldarstellungsanlagen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1073
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung eines Kernspintomografiegerätes

VK Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2000 - VK-14/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1072
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung eines Kernspintomografiegerätes

VK Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2000 - VK-14/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1071
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung von Schnürschuhen für die Polizei

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2000 - VK-16/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1070
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung von Schnürschuhen für die Polizei

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2000 - VK-16/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1066
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung von Schnürschuhen für die Polizei

VK Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2000 - VK-16/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1065
DienstleistungenDienstleistungen
Beschaffung eines Kernspintomografiegerätes

VK Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2000 - VK-14/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1060
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung der Versicherten mit Diabetikerbedarf

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1059
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung der Versicherten mit Diabetikerbedarf

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1058
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung der Versicherten mit Diabetikerbedarf

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1057
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtsregime bei kommunalen Kooperationsmodellen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/00

1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.

2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.

3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.

4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2013, 1056
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtsregime bei kommunalen Kooperationsmodellen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/2000

1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.

2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.

3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.

4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2013, 1055
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtsregime bei kommunalen Kooperationsmodellen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/2000-L

1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.

2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.

3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.

4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2013, 1054
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtsregime bei kommunalen Kooperationsmodellen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2000 - VK-12/00-L

1. Die beabsichtigte Beauftragung einer städtischen Eigengesellschaft mit der Entsorgung von Hausmüll und der Stadtreinigung gegen Entgelt stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Dieser unterliegt auch bei einer anschließenden Veräußerung der Geschäftsanteile der Eigengesellschaft an ein Privatunternehmen dem Regime des Vergaberechts. Eine solche Beauftragung kann vergaberechtlich schon deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, weil ansonsten durch die Kombination von Gesellschaftsgründung und Aufgabenübertragung die grundsätzlich vom europäischen Richtlinien- wie auch vom nationalen Gesetzgeber gewollte umfassende Leistungsbeschaffung im Wettbewerb unterlaufen werden könnte.

2. Ein gewolltes Durchgangsstadium zu einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft kann nicht für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine vergaberechtsfreie Eigenbeauftragung (so genanntes "In-house-Geschäft") vorliegt oder nicht. Entscheidend ist der Wille, eine bestimmte Leistung dauerhaft nicht mehr in alleiniger Verantwortung, sondern gemeinsam mit einem privaten Partner zu erbringen.

3. Die Beauftragung eines von der öffentlichen Hand gegründeten gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit einer entgeltlichen Leistungserbringung für die öffentliche Hand ist nur ausnahmsweise dann als vergaberechtsfreier Akt anzusehen, wenn ein solches Unternehmen bei ganz außergewöhnlichen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen der Kontrolle des öffentlichen Partners "wie eine Dienststelle" unterworfen ist.

4. Zur Kenntnis i.S. des § 107 Abs. 3 GWB, zur Zurechnung im Rahmen einer Bietergemeinschaft und zur Warnfunktion der Rüge im Sinne des ersten Schritts hin zu einem rechtsförmlichen Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2013, 1053
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung der Versicherten mit Diabetikerbedarf

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2000 - VK-10/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1052
Mit Beitrag
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle darf "Dr.-Ing." als Projektleiter höher bewerten!

VK Lüneburg, Beschluss vom 28.06.2013 - VgK-18/2013

1. Die Vergabestelle verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn sie ihre Zuschlagsentscheidung nicht ausschließlich anhand der in der Aufgabenstellung zur Vergabebekanntmachung genannten Zuschlagskriterien trifft.

2. Bei dem Kriterium "Erfahrung und Eignung des Planungsteams, insbesondere des Projektleiters" handelt es sich nicht um ein Eignungskriterium, sondern um ein - zulässigerweise gesetztes - Zuschlagskriterium.

3. Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers erlaubt es ihm, bei der Auswahl der für die Objekt- und Tragwerksplanung zuständigen Ingenieure eine durch eine Doktorarbeit nachgewiesene wissenschaftliche Kompetenz als Eignungsmerkmal einzufordern. Das gilt auch dann, wenn die tatsächlich abgelieferte Doktorarbeit keinen Bezug zur der ausgeschriebenen Objektplanung aufweist.

4. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten. Maßgeblich ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.




VPRRS 2013, 1048
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag: digitales Bündelfunknetz für Sprach- und Datenübertragung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2000 - VK-6/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1046
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag: digitales Bündelfunknetz für Sprach- und Datenübertragung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2000 - VK-6/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1045
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag: digitales Bündelfunknetz für Sprach- und Datenübertragung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2000 - VK-6/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1044
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag: digitales Bündelfunknetz für Sprach- und Datenübertragung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2000 - VK-6/00-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1043
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung einer nuklearmedizinischen Klinik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1042
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung einer nuklearmedizinischen Klinik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung einer nuklearmedizinischen Klinik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/2000-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1040
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung und Montage elektronischer Ticketverkaufssysteme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2000 - VK-4/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1039
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung und Montage elektronischer Ticketverkaufssysteme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2000 - VK-4/2000-L

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1038
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung und Montage elektronischer Ticketverkaufssysteme

VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2000 - VK-4/2000

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2013, 1037
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Errichtung einer nuklearmedizinischen Klinik

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2000 - VK-7/00-B

(ohne amtlichen Leitsatz)

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