Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4933 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0880OLG München, Beschluss vom 14.03.2013 - Verg 32/12
1. Erhält ein Bieter nach Angebotsabgabe von einem Dritten Informationen über den Inhalt des Angebots eines Mitbewerbers, liegt darin kein zum Angebotsausschluss führender Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip, weil durch diese Information das Angebot des Bieters nicht (mehr) beeinflusst wird.
2. Wird durch die Information eines Dritten das Angebot des Bieters nicht beeinflusst, ist der Bieter nicht dazu verpflichtet, dem Auftraggeber den Namen des Informanten bekannt zu geben.
VolltextVPRRS 2013, 0873
VK Sachsen, Beschluss vom 25.09.2008 - 1/SVK/045/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0870
OLG München, Beschluss vom 13.06.2013 - Verg 1/13
1. Der Inhaber einer öffentlichen Baukonzession ist ein öffentlicher Auftraggeber.
2. Der Begriff des Bauauftrags bzw. der Bauleistung nach § 99 Abs. 3 GWB umfasst das Bauen und Planen. Dabei steht es dem Auftraggeber frei, die Planung als Dienstleistungsauftrag getrennt auszuschreiben.
3. Baukonzessionäre sind bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen weder an die Vorschriften der VOF noch an die Vorschriften der VOB/A oder der VOL/A gebunden. Allerdings sind zumindest im Oberschwellenbereich die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Vergabe, dazu gehören die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Transparenzgebots, einzuhalten. Aus dem Transparenzgebot folgt die Pflicht zur europaweiten Bekanntmachung.
4. Zur Frage, inwieweit ein Antrag nach § 101b Abs. 2 GWB infolge tatsächlicher, nicht aber rechtlicher Kenntnis von der fehlenden europaweiten Ausschreibung treuwidrig sein kann.*)
VolltextVPRRS 2013, 0869
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2008 - Verg 7/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0868
VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-7/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0867
VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-07/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0866
VK Bund, Beschluss vom 14.04.2004 - VK 3-41/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0865
VK Bund, Beschluss vom 06.07.2007 - VK 3-58/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0863
VK Bund, Beschluss vom 06.06.2013 - VK 3-35/13
Verweist der Bieter in seinem Aufklärungsschreiben zum einen auf die Geltung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum anderen auf seine Zahlungsbedingung ("14 Tage ohne Abzug"), stellt dies eine Abänderung der Vergabeunterlagen dar, so dass das Angebot des Bieters zwingend auszuschließen ist.
VolltextVPRRS 2013, 0861
VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 05/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0860
VK Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - VK 5/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0859
VK Nordbayern, Beschluss vom 22.07.2010 - 21.VK-3194-26/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0857
VK Südbayern, Beschluss vom 13.11.2012 - Z3-3-3194-1-41-07/12
1. Die Einhaltung des Wettbewerbsgrundsatzes nach § 97 Abs. 1 GWB i.V.m. § 2 EG Abs. 1 VOL/A erfordert es u.a., dass die Abgabe eines Angebots durch einen Bieter in Unkenntnis der Konkurrenzangebote erfolgen muss. Kennt ein Bieter den Leistungsumfang und die Preise seines Konkurrenten, muss er nicht mehr potentiell günstigere Angebote unterbreiten, sondern er braucht sein Angebot nur noch an den ihm bekannten Bedingungen der Konkurrenz auszurichten. Die vergaberechtliche Rechtsprechung, der sich die Vergabekammer anschließt, sieht eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise eines Bieters im Sinne von § 19 EG Abs. 3 lit. f) VOL/A regelmäßig dann als verwirklicht an, wenn ein Bieter sein Angebot in Kenntnis des Angebots eines anderen Bieters erstellt. Der öffentliche Auftraggeber muss jedoch die Kenntnis des Bieters vom Inhalt des Konkurrenzangebots nachweisen, um hierauf einen Ausschluss stützen zu können.*)
2. Auch im Verhandlungsverfahren müssen die wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts eingehalten werden. Das gilt namentlich für die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Wenn die Abgabe eines Angebots zu einem Ausschlusstermin aufgefordert wird, ist damit die Phase der inhaltlichen Veränderungsvorschläge vorüber. Fordert ein Auftraggeber einen Bieter noch zweimal auf sein Angebot klarzustellen - ist dies keine zulässige Aufklärung mehr, vielmehr liegt hier eine Änderung der Verdingungsunterlagen vor.*)
VolltextVPRRS 2013, 0855
VK Bund, Beschluss vom 17.03.2004 - VK 1-07/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0854
VK Bund, Beschluss vom 17.03.2004 - VK 1-7/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0851
VK Bund, Beschluss vom 17.06.2013 - VK 3-41/13
1. Eignungsanforderungen müssen grundsätzlich bereits in der Bekanntmachung angegeben werden.
2. Der Auftraggeber kann einen Bieter nicht aufgrund eines fehlenden Qualifikationsnachweises als ungeeignet ansehen, wenn er die Vorlage eines solchen Nachweises nicht ausdrücklich gefordert hat. Etwas anderes kann ausnahmsweise nur dann gelten, wenn aus Sicht der mit einer Ausschreibung angesprochenen kundigen Fachfirmen, die als Ausschreibungsadressaten den objektiven Empfängerhorizont prägen, der Nachweis eines bestimmten Qualifikationserfordernisses völlig offenkundig ist (hier verneint).
VolltextVPRRS 2013, 0850
VK Bund, Beschluss vom 03.07.2007 - VK 3-64/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0849
VK Bund, Beschluss vom 14.08.2000 - VK 2-18/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0847
VK Bund, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 2-6/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0846
VK Bund, Beschluss vom 26.03.2003 - VK 2-06/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0844
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12
1. Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden. Die Wahl unterliegt der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers, deren Ausübung dem Vergabeverfahren vorgelagert ist. Das Vergaberecht regelt demnach nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung.
2. Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaffungsgegenstand unterliegt dessen ungeachtet im Interesse der Öffnung des Beschaffungswesens der öffentlichen Hand für den Wettbewerb und der effektiven Durchsetzung der Warenverkehrsfreiheit bestimmten, durch das Vergaberecht gezogenen Grenzen.
3. Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
VolltextVPRRS 2013, 0842
VK Bund, Beschluss vom 19.01.2001 - VK 2-42/00
1. Die Vergabestelle muss nicht berücksichtigte Bieter zehn Arbeitstage vor Zuschlagserteilung über ihre Ablehnung informieren.
2. Die Vorabinformation setzt voraus, dass die Angebote abschließend bewertet sind und ein Zuschlag erteilt werden kann.
3. Jedenfalls die sich in "unmittelbarer Nähe" des annehmbarsten Angebots befindlichen Bieter müssen die Umstände hinsichtlich der Wertung ihres Angebots vollständig erfahren.
VolltextVPRRS 2013, 0841
VK Bund, Beschluss vom 30.01.2009 - VK 3-221/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0840
VK Bund, Beschluss vom 01.10.2009 - VK 3-172/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0839
VK Bund, Beschluss vom 16.03.2009 - VK 3-37/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0838
VK Bund, Beschluss vom 27.07.2009 - VK 2-99/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0837
VK Bund, Beschluss vom 12.02.2009 - VK 1-189/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0836
VK Bund, Beschluss vom 27.10.2009 - VK 1-179/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0835
VK Bund, Beschluss vom 16.12.2008 - VK 1-162/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0833
OLG Naumburg, Beschluss vom 21.06.2013 - 2 Verg 8/12
1. Die Beibehaltung der ursprünglichen Standorte von Rettungswachen innerhalb der Rettungswachenbezirke ist sachlich gerechtfertigt, wenn der Auftraggeber anderenfalls - bei freier Standortwahl durch die Bieter - bei jedem Standort prüfen muss, ob das Versorgungsziel und die Sicherstellung des Rettungsdienstes mit dem angebotenen Standort gewährleistet werden kann.
2. Bestandteile der Dokumentation des Vergabeverfahrens sind auch die Vergabeunterlagen oder der Schriftverkehr zwischen Vergabestelle und Bewerbern. Eine Dokumentation in Form eines Vermerks ist nur in wenigen Einzelfällen vorgeschrieben. Die Formunwirksamkeit des finalen Vergabevermerks hebt die Formwirksamkeit der vorangegangenen Dokumentation nicht auf.
VolltextVPRRS 2013, 0832
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2011 - 1 VK LSA 5/11
1. Rettungsdienstleistungen sind gemäß § 97 ff GWB vergaberechtskonform auszuschreiben.*)
2. § 15 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt umfasst lediglich die Verlängerungen der Genehmigungen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0831
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2011 - 1 VK LSA 05/11
1. Rettungsdienstleistungen sind gemäß § 97 ff GWB vergaberechtskonform auszuschreiben.*)
2. § 15 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt umfasst lediglich die Verlängerungen der Genehmigungen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0830
VK Hessen, Beschluss vom 31.03.2008 - 69d-VK-09/2008
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0827
VK Bund, Beschluss vom 23.07.2007 - VK 3-76/07
1. An den Inhalt des Vorabinformationsschreibens sind keine überspannten Anforderungen zu stellen.
2. Einer Vergabestelle ist es unbenommen, auch in einem laufenden Nachprüfungsverfahren ihre einmal getroffene Zuschlagsentscheidung zu korrigieren. Mit Zustellung des Nachprüfungsantrags ist es ihr lediglich untersagt, den Zuschlag zu erteilen.
3. Bei einer bundesweiten Massenausschreibung mit einer großen Anzahl von Losen können – und müssen – nicht alle Angebote unter völlig identischen Bedingungen bewertet werden.
VolltextVPRRS 2013, 0826
VK Bund, Beschluss vom 28.09.2004 - VK 3-107/04
Die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A dient in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei der Zuschlagserteilung auf ein sog. Unterangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer aufgrund eines ruinösen Wettbewerbs in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führen kann. Wegen des Wettbewerbsgrundsatzes und weil der öffentliche Auftraggeber gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A verpflichtet ist, "wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen" zu bekämpfen, muss jedoch insoweit auch § 25 Nr. 2 Abs. 2, 3 VOL/A bieterschützender Charakter zugemessen werden. Dazu gehören insbesondere Unterkostenangebote (oder Angebote unter Einstandspreis), die in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz (also nicht nur aus einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden.
VolltextVPRRS 2013, 0825
VK Bund, Beschluss vom 19.07.2005 - VK 3-58/05
1. Der öffentliche Auftraggeber hat in eigener Kompetenz zu entscheiden. Gegen diesen Grundsatz wird verstoßen, wenn der Auftraggeber die Vergabeentscheidung auf eine Jury übertragen hat, die mehrheitlich aus Personen zusammengesetzt war, die nicht dem Auftraggeber angehören und damit als "extern" zu qualifizieren sind.
2. In der Tatsache, dass mehrere Antragsteller gemeinsam einen Nachprüfungsantrag dahin gestellt haben, dass die Angebotswertung wiederholt werden soll, liegt keine wettbewerbsbeschränkende Absprache. Der Wettbewerb findet im Vergabeverfahren, nicht im Nachprüfungsverfahren statt.
VolltextVPRRS 2013, 0824
VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 3-130/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0822
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.06.2013 - 1 VK 12/13
1. Mittelständische Interessen sind im Vergabeverfahren im Postsektor vornehmlich durch die Bildung von Zustellgebietslosen zu berücksichtigen.
2. Die Bildung von zentralen Druckstandorten rechtfertigt nicht "per se" das Absehen von einer Losaufteilung im Sinne von § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB.
3. Bei Zurückverweisung eines zuvor zuständigkeitshalber verwiesenen Nachprüfungsantrags ist auch die "unzuständige" Vergabekammer örtlich für die Sachentscheidung zuständig.
VolltextVPRRS 2013, 0821
VK Bund, Beschluss vom 11.08.2005 - VK 3-85/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0820
VK Bund, Beschluss vom 13.10.2005 - VK 1-125/05
Privatrechtlich organisierte Wettbewerbsteilnehmer sind vom Anwendungsbereich des § 7 Nr. 6 VOL/A nicht erfasst.
VolltextVPRRS 2013, 0819
VK Bund, Beschluss vom 17.08.2005 - VK 2-81/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0818
VK Bund, Beschluss vom 24.09.2003 - VK 2-76/03
Eine Verletzung der Dokumentationspflicht führt für sich allein genommen nicht zur Fehlerhaftigkeit der Wertung. Denn der Auftraggeber kann eine detaillierte Begründung der Wertung im Laufe des Nachprüfungsverfahrens sowohl schriftsätzlich als auch in der mündlichen Verhandlung nachholen.
VolltextVPRRS 2013, 0817
VK Bund, Beschluss vom 18.08.2005 - VK 2-90/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0816
VK Bund, Beschluss vom 18.08.2005 - VK 1-80/05
Dem Antragsteller fehlt die Antragsbefugnis, wenn ihm durch die behauptete Rechtsverletzung kein Schaden entsteht, weil er auch bei einer besseren Bewertung seines Angebots keine Chance auf den Zuschlag hat.
VolltextVPRRS 2013, 0815
VK Bund, Beschluss vom 31.08.2005 - VK 3-100/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0814
VK Bund, Beschluss vom 01.08.2006 - VK 3-72/06
Die Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfordert einen wertenden Vergleich der eingereichten Angebote unter Berücksichtigung der aufgestellten und bekannt gemachten Wertungskriterien. Im Rahmen der Angebote ist eine Gesamtschau zahlreicher, die Entscheidung beeinflussender Einzelumstände vorzunehmen. Dies setzt einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum des Auftraggebers voraus, den die Nachprüfungsinstanzen lediglich daraufhin überprüfen können, ob dessen rechtlichen Grenzen eingehalten sind. Diese Grenzen sind nach den allgemeinen Grundsätzen überschritten, wenn das vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde, die Vergabestelle von einem nicht zutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, in die Wertung willkürliche oder sonst unzulässige Erwägungen eingeflossen sind, der Beurteilungsmaßstab sich nicht im Rahmen der Beurteilungsermächtigung hält, insbesondere die einzelnen Wertungsgesichtspunkte objektiv fehlgewichtet wurden, oder wenn bei der Entscheidung über den Zuschlag ein sich im Rahmen des Gesetzes und der Beurteilungsermächtigung haltender Beurteilungsmaßstab nicht zutreffend angewendet wurde.
VolltextVPRRS 2013, 0812
KG, Beschluss vom 19.06.2001 - KartVerg 1/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0811
VK Bund, Beschluss vom 31.08.2005 - VK 3-103/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0809
VK Bund, Beschluss vom 02.08.2006 - VK 3-75/06
1. Beanstandungen an der Bewertung der Angebote können, da der Vergabestelle insoweit ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, nur auf das Zugrundelegen eines falschen Sachverhalts, auf Nichteinhaltung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe, auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremde Erwägungen gestützt werden.
2. Von einem ungewöhnlich niedrigen erscheinenden Preis ist dann auszugehen, wenn der angebotene (Gesamt-)Preis eklatant von dem an sich angemessenen Preis abweicht und die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt. Als Anhaltspunkt sind grundsätzlich die Preisvorstellungen des Auftraggebers und die Angebotssummen der anderen Bieter heranzuziehen. Eine Nachfragepflicht des Auftraggebers setzt dabei etwa bei einer Abweichung von mehr als 20% vom günstigsten der eingegangenen übrigen Angebote an.
VolltextVPRRS 2013, 0808
VK Bund, Beschluss vom 03.02.2006 - VK 1-1/06
Bei den Vorschriften des SÜG, die eine Sicherheitsüberprüfung für Personen anordnen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit im Sinne des § 1 SÜG ausüben, handelt es sich, wenn diese Vorschriften im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zur Anwendung kommen sollen, um Vorschriften im Sinne des § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB.
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