Vergabepraxis & -recht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
4952 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0753
VK Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2009 - VK-17/2009
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0751

VK Bund, Beschluss vom 03.04.2009 - VK 2-100/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0750

VK Bund, Beschluss vom 20.11.2009 - VK 3-202/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0749

VK Bund, Beschluss vom 29.07.2008 - VK 1-78/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0748

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.12.2008 - 1 VK 51/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0747

LSG Hessen, Beschluss vom 15.12.2009 - L 1 KR 337/09 ER
1. Eine Rüge setzt voraus, dass der Auftraggeber erkennen kann, dass der Bieter einen Vergaberechtsverstoß unmittelbar beanstanden und nicht nur eine bloße Frage stellen oder eine Bitte um Klarstellung äußern will.*)
2. Rügen dürfen nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass der Auftraggeber zunächst Fragen beantwortet oder aus der Sicht des Bieters vorhandene offene Punkte klärt. Der Bieter darf die Rüge nicht unter eine Bedingung stellen.*)
3. Bei der Ausschreibung von medizinischen Hilfsmitteln im Wege einer Rahmenvereinbarung verletzt eine Leistungsbeschreibung nicht § 8 Nr. 1 Abs. 1 und 3 VOL/A, wenn der Bedarf auf der Grundlage der Fallzahlen aus einem kürzlich zurückliegenden Zeitraum ermittelt wird. Der Auftraggeberin, einer Krankenkasse, ist eine genauere Ermittlung nicht möglich, weil diese von objektiven und subjektiven Faktoren, nämlich der Erkrankungsfälle und der ärztlichen Verordnungen, abhängt, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht absehbar sind und auf die sie selbst keinen Einfluss hat.*)

VPRRS 2013, 0746

VK Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - VK-23/2003
1. Die Vorschrift des § 13 VgV findet auf Verhandlungsverfahren Anwendung.
2. Ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung nach § 3a Nr. 2 d VOL/A setzt voraus, dass die Einhaltung der Fristen des § 18 VOL/A (Bewerbungs- und Angebotsfristen) aufgrund eines für den Auftraggeber nicht vorhersehbaren Ereignisses aus dringenden und zwingenden Gründen unmöglich ist und die Umstände, die die Dringlichkeit begründen, auf keinen Fall dem Verhalten des Auftraggebers zuzuschreiben sind. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, um die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zu rechtfertigen.
3. An das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes sind hohe Anforderungen zu stellen. Als zwingende und dringende Gründe kommen nur akute Gefahrensituationen und höhere Gewalt, z. B. durch Katastrophenfälle in Betracht, die zur Vermeidung von Schäden für Leib und Leben der Allgemeinheit ein schnelles, die Einhaltung der Fristen ausschließendes Handeln erfordern.
4. Latente oder durch regelmäßige Wiederkehr (z.B. Frühlingshochwasser) vorhersehbare Gefahren sind daher in der Regel keine zwingenden Gründe.

VPRRS 2013, 0745

VK Bund, Beschluss vom 15.05.2009 - VK 2-21/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0744

VK Bund, Beschluss vom 10.04.2008 - VK 1-33/08
1. Der Auftraggeber hat alle Auftragskriterien anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist. Aus dem vergaberechtlichen Transparenzgrundsatz ergibt sich, dass die Benennung der Zuschlagskriterien sich nicht nur darauf beschränken darf, die Zuschlagskriterien als solche zu benennen, sondern den Bewerbern vielmehr auch vom Auftraggeber aufgestellt Unterkriterien mitzuteilen sind.
2. Die Pflicht zur Bekanntgabe aller Auftragskriterien gilt sowohl für im voraus, das heißt vor Veröffentlichung der Bekanntmachung und Übersendung der Vergabeunterlagen aufgestellte Unterkriterien, als auch für danach (nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und Übersendung der Vergabeunterlagen) aufgestellte Unterkriterien.
3. Gänzlich verwehrt ist dem Auftraggeber eine Festlegung von Zuschlagskriterien und ihrer Gewichtung sowie der Unterkriterien und ihrer Gewichtung nach Ablauf der Angebotsfrist und in Kenntnis der eingereichten Angebote.

VPRRS 2013, 0742

VK Arnsberg, Beschluss vom 26.03.2013 - VK 04/13
1. Bei einem Streit über die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" ist nicht zu kleinlich zu verfahren.*)
2. Die Nachforderung von Erklärungen muss ebenso wie die Forderung selber eindeutig und unmissverständlich sein.*)
3. Bei Nachforderungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.*)
4. Die Formblatterklärung zur Tariftreue nach TVgG NRW ist mehrdeutig und daher nicht geeignet, einen Ausschluss darauf zu stützen.*)

VPRRS 2013, 0741

VK Arnsberg, Beschluss vom 26.03.2013 - VK 4/13
1. Bei einem Streit über die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" ist nicht zu kleinlich zu verfahren.*)
2. Die Nachforderung von Erklärungen muss ebenso wie die Forderung selber eindeutig und unmissverständlich sein.*)
3. Bei Nachforderungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.*)
4. Die Formblatterklärung zur Tariftreue nach TVgG NRW ist mehrdeutig und daher nicht geeignet, einen Ausschluss darauf zu stützen.*)

VPRRS 2013, 0740

VK Bund, Beschluss vom 02.10.2007 - VK 1-104/07
1. Ein Bieter/Bewerber, der zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit einen Nachunternehmer einsetzen will, ist gemäß § 7a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A verpflichtet, dem Auftraggeber nachzuweisen, dass er über die Mittel des als Nachunternehmer benannten Unternehmens verfügen kann.
2. Allerdings sagt § 7a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A nichts darüber aus, zu welchem Zeitpunkt der Verfügbarkeitsnachweis zu führen ist. Insbesondere gebietet die Vorschrift nicht, dass der Nachweis - ohne diesbezügliche ausdrückliche Forderung - bereits mit dem Teilnahmeantrag oder vor Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen ist. Ein Unternehmen kann seiner Nachweispflicht aus § 7a Nr. 3 Abs. 6 VOL/A auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist nachkommen.

VPRRS 2013, 0739

VK Bund, Beschluss vom 19.09.2003 - VK 1-77/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0738

VK Sachsen, Beschluss vom 07.10.2011 - 1/SVK/036-11
Eine Rüge muss so abgefasst sein, dass ein verständiger Antragsgegner sie verstehen kann. Die Rüge muss dabei den Sachverhalt darstellen und es muss deutlich werden, aus welchem Grund dieser als Verstoß angesehen wird und dass es sich nicht nur um die Klärung etwaiger Fragen, um einen Hinweis, eine Bekundung des Unverständnisses oder der Kritik o.ä. handelt, sondern dass der Bieter von der Vergabestelle erwartet und bei ihr erreichen will, dass der (vermeintliche) Verstoß behoben wird.*)

VPRRS 2013, 0737

VK Bund, Beschluss vom 02.07.2003 - VK 1-49/03
Die Durchführung einer Angebotswertung, die nicht mit den vorher bekannt gemachten Vorgaben übereinstimmt, verstößt gegen das Transparenzgebot.

VPRRS 2013, 0736

VK Bund, Beschluss vom 30.03.2010 - VK 3-24/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0735

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.07.2008 - 1 VK 25/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0734

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.03.2008 - 1 VK 4/08
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0733

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2013 - 69d-VK-1/2013
(Ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0732

VK Bund, Beschluss vom 20.03.2009 - 3 VK-40/09
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0731

VK Bund, Beschluss vom 14.10.2003 - VK 1-95/03
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0728

VK Arnsberg, Beschluss vom 18.03.2013 - VK 02/13
1. Verwendet der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ungeeignete, weil mehrdeutige Formulierungen, ist ein Bieterausschluss unzulässig, wenn der Bieter ein Angebot abgibt, das den Vergabeunterlagen "nicht entspricht". Mehrdeutigkeiten und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2. Angebote, mit denen ein nicht existierendes Produkt angeboten wird, sind zwingend auszuschließen. In einem solchen Fall ist eine Nachforderung von Nachweisen nicht möglich.

VPRRS 2013, 0727

VK Arnsberg, Beschluss vom 18.03.2013 - VK 2/13
1. Verwendet der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ungeeignete, weil mehrdeutige Formulierungen, ist ein Bieterausschluss unzulässig, wenn der Bieter ein Angebot abgibt, das den Vergabeunterlagen "nicht entspricht". Mehrdeutigkeiten und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2. Angebote, mit denen ein nicht existierendes Produkt angeboten wird, sind zwingend auszuschließen. In einem solchen Fall ist eine Nachforderung von Nachweisen nicht möglich.

VPRRS 2013, 0724

VK Bund, Beschluss vom 30.09.2005 - VK 3-124/05
1. Zwar verlangt § 3a Nr. 1 Abs. 4 c Satz 2 VOL/A (2. Abschnitt) zur Gewährleistung eines Mindestmaßes an Wettbewerb im Verhandlungsverfahren, dass die Zahl der zur Verhandlung zugelassenen Unternehmen bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber nicht unter drei liegen darf. Der Regelungsgehalt der Vorschrift erschöpft sich indes darin, dass der Auftraggeber grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern hat.
2. Führt der Auftraggeber Gespräche mit einem oder mehreren Bietern, so hat die diesbezügliche Auswahl diskriminierungsfrei zu erfolgen. Die Tatsache, dass der Auftraggeber nicht mit allen Bietern in Verhandlungen über deren Angebot eingetreten ist, verletzt diese nicht in ihrem Anspruch auf Gleichbehandlung, wenn die Entscheidung des Auftraggebers auf sachlichen Gründen beruht (hier bejaht).

VPRRS 2013, 0723

VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2009 - VK-26/2009-L
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0722

VK Arnsberg, Beschluss vom 17.01.2011 - VK 28/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0721

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.12.2010 - VK 23/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0718

VK Arnsberg, Beschluss vom 02.09.2010 - VK 16/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0717

VK Bund, Beschluss vom 29.07.2008 - VK 1-81/08
1. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, Unterkriterien zu den von ihm genannten Wertungskriterien aufzustellen.
2. Auch im Verhandlungsverfahren besteht kein allgemeiner Anspruch der Bieter auf Durchführung von Verhandlungen. Ob Verhandlungen mit den Bietern geführt werden, liegt grundsätzlich im Ermessen der Vergabestelle.
3. Verlangt der Auftraggeber die Angabe technischer Spezifikationen, handelt es sich nicht um Mindestvoraussetzungen, ohne deren Nachweis ein Bieter den Zuschlag nicht erhalten kann, wenn sich aus der vorgegebenen Wertungsmethodik ergibt, dass eine Bepunktung bei der Erfüllung der technischen Spezifikationen vorgesehen ist und die Nichteinhaltung einer oder mehrerer Spezifikationen lediglich Einfluss auf die zu erreichende Wertungspunktzahl hat.

VPRRS 2013, 0716

VK Bund, Beschluss vom 10.05.2013 - VK 1-27/13
1. Legt der Bieter geforderte Angaben entgegen § 19 Abs. 3 SektVO verspätet vor, ist sein Angebot unvollständig und vom Vergabeverfahren auszuschließen.
2. Weicht das Angebot des Bieters im Rahmen einer Vergabe nach der SektVO von den Vorgaben der Vergabeunterlagen ab, ist es ebenfalls vom Verfahren auszuschließen.

VPRRS 2013, 0714

VK Sachsen, Beschluss vom 14.01.2013 - 1/SVK/041-12
1. Wird ein Vergabeverfahren aufgehoben, ohne dass dem Auftraggeber ein rechtfertigender Grund nach § 20 EG VOL/A 2009 zur Seite steht, so ist die Aufhebung dennoch wirksam, wenn dem Auftraggeber ein vernünftiger, sachlicher Grund zur Seite steht. Denn aus Gründen des allgemeinen Vertragsrecht kann und darf auch ein Auftraggeber nicht gezwungen werden, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag an einen geeigneten Bieter zu erteilen.*)
2. Ein solcher Grund kann dann vorliegen, wenn die Festlegungen des Leistungsverzeichnisses nach objektiver Lesart nicht vom Beschaffungswillen des Auftraggebers gedeckt sind bzw. aufgrund von Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung nicht sicher ist, dass die Bieter diese in gleicher Weise verstanden haben.*)

VPRRS 2013, 0713

VK Arnsberg, Beschluss vom 15.12.2011 - VK 16/11
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0712

VK Bund, Beschluss vom 09.01.2012 - VK 1-162/11
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0711

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001 - Verg 16/01
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0704

VK Sachsen, Beschluss vom 20.12.2012 - 1/SVK/036-12
1. Auch im Anwendungsbereich der Sektorenverordnung kann ein Auftraggeber aus den Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz ein Angebot nicht werten, wenn die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht erfüllt sind.*)
2. Heftet ein Auftraggeber im Verhandlungsverfahren die Angebote auseinander und vermischt er deren einzelne Blätter mit den Nachsendungen, die er im Rahmen der nachfolgenden Verhandlungsrunden übersandt bekommt, so dass es schließlich weder dem Auftraggeber, noch der Vergabekammer möglich ist, zweifelsfrei festzustellen, was Angebotsbestandteil im Zeitpunkt der Angebotsabgabe war, liegt ein erheblicher Dokumentationsmangel vor, der zur Aufhebung und Zurückversetzung des Vergabeverfahrens führt.*)

VPRRS 2013, 0703

VK Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12
(ohne amtliche Leitsätze)

VPRRS 2013, 0701

VK Bund, Beschluss vom 15.07.2011 - VK 1-72/11
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0700

VK Bund, Beschluss vom 04.07.2011 - VK 2-61/11
Eine widersprüchliche Formulierung in den Ausschreibungsunterlagen verstößt gegen das Gebot der Klarheit und Widerspruchsfreiheit bei der Formulierung von Vergabeunterlagen als besonderer Ausprägung des Transparenzgebots und ist damit rechtswidrig.

VPRRS 2013, 0699

VK Bund, Beschluss vom 24.06.2011 - VK 2-58/11
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0698

VK Bund, Beschluss vom 15.06.2011 - VK 3-65/11
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0697

VK Bund, Beschluss vom 14.06.2011 - VK 3-62/11
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0696

VK Bund, Beschluss vom 10.06.2011 - VK 3-59/11
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0694

VK Bund, Beschluss vom 26.11.2010 - VK 3-114/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0693

VK Bund, Beschluss vom 27.08.2010 - VK 3-84/10
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0692

VK Bund, Beschluss vom 30.07.2010 - VK 2-56/10
Auf die Beschaffung von Handgepäckkontrollstellen für einen Flughafen ist Vergaberecht nicht anwendbar, weil es um eine Umsetzung von Maßnahmen der Terrorismusbekämpfung handelt.

VPRRS 2013, 0691

VK Bund, Beschluss vom 25.11.2011 - VK 1-135/11
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0690

VK Bund, Beschluss vom 11.11.2011 - VK 2-133/11
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0689

VK Bund, Beschluss vom 21.10.2011 - VK 3-131/11
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0688

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.01.2012 - VK 57/11
(ohne amtlichen Leitsatz)

VPRRS 2013, 0686

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.2012 - 1 VK 37/12
1. Bei einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb dient der Teilnahmewettbewerb der abschließenden Ermittlung der geeigneten Bewerber aus deren Kreis dann die Bewerber ausgesucht werden, mit denen der Auftraggeber den Auftragsinhalt erörtern will. Der Auftraggeber hat bereits in der Bekanntmachung anzugeben, welche Nachweise hierbei zur Prüfung der Eignung vorzulegen sind. Aus Gründen der Transparenz ist der Auftraggeber an die bekannt gemachten Vorgaben gebunden. Im Nachhinein dürfen davon abweichend keine weiteren Eignungsnachweise verlangen werden.
2. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der geltend gemachte Vergabeverstoß aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar war und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde. Wird in der Bekanntmachung noch keine Frist zur Angebotsabgabe genannt, sondern erst in den Vergabeunterlagen oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe, ist die dort genannte Frist maßgebend. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Antragstellerin tatsächlich vom Vergabefehler Kenntnis hatte. Es genügt, wenn der Fehler erkennbar war.
3. Im Rahmen einer Rüge sind an die Darlegung des Sachverhalts keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Nicht erforderlich ist, dass der Antragsteller positive Kenntnis von den als Tatsachen behaupteten Umständen hat. Er darf auch das behaupten, was er aus seiner Sicht für wahrscheinlich oder möglich hält. Die Sachverhaltsdarstellung hat aber doch so konkret zu sein, dass sich hieraus substantiiert und schlüssig die Verletzung von Vergabevorschriften ergibt.
