Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4933 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 0156VK Bund, Beschluss vom 30.12.2009 - VK 2-222/09
1. Eine unklare Anforderung darf den Bietern nicht zum Nachteil gereichen. Wie die Leistung selbst eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, erfordert es das Prinzip der Gleichbehandlung auch, eine objektive Mehrdeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der geforderten Erklärungen nicht zum Nachteil eines Bieters ausschlagen zu lassen.
2. Entspricht das Angebot des Bieters in Bezug auf eine geforderte Erklärung zur Lohngleitung nicht den Anforderungen der Sätze 5 und 6 des § 21 Nr. 1 Absatz 2 VOB/A, hat dies grundsätzlich den zwingenden Ausschluss des Angebots zur Folge.
VolltextVPRRS 2013, 0148
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2007 - Verg 19/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0146
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2008 - Verg 2/08
1. Wertungskriterien sind spätestens in den Verdingungsunterlagen bekannt zu geben.
2. Die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht erst, wenn dem Bieter der Vergaberechtsverstoß sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht - wenn auch nur laienhaft - bekannt geworden ist.
VolltextVPRRS 2013, 0144
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 8/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0143
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 7/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0142
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.11.2007 - 1 VK 6/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0138
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2008 - Verg 26/08
Die Angabe von eignungsbezogenen Merkmalen (hier: Unternehmenskennwerte und Fachkunde) als Zuschlagskriterien ist grundsätzlich nicht nur nach nationalem, sondern auch nach EG-Richtlinienrecht unstatthaft.
VolltextVPRRS 2013, 0137
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12
1. Als Zuschlagskriterien sind alle Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen.
2. Zuschlagskriterien, die projektbezogene oder noch nicht im Rahmen der allgemeinen Eignungsprüfung "verbrauchte" Eignungskriterien heranziehen, sind unzulässig.
VolltextVPRRS 2013, 0136
OLG Jena, Beschluss vom 09.05.2008 - 9 Verg 5/08
1. Die Angebotspreise der (anderen) Bieter können nur ein Indiz für einen unangemessenen Preis darstellen.
2. Ein Ausschluss wegen eines unangemessen niedrigen Preises (hier: von 22%) setzt voraus, dass der Bieter zuvor zwingend Gelegenheit erhalten hat, die Seriosität und Auskömmlichkeit seines Angebotspreises stichhaltig zu begründen.
VolltextVPRRS 2013, 0135
VK Thüringen, Beschluss vom 22.08.2011 - 250-4003.20-3457/2011-E-007-HBN
1. An die Darlegungen solcher Tatsachen, die die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags begründen sollen, sind grundsätzlich nur geringe Anforderungen zu stellen. Es reicht bereits ein Vortrag aus, der - als wahr unterstellt - dazu führt, dass eine Rechtsverletzung des Antragstellers zumindest als möglich erscheint.
2. Die bloße Behauptung des Antragstellers, der Preis im Angebot eines Mitbewerbers sei nicht auskömmlich, genügt den Anforderungen an die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nicht. Vielmehr muss der Antragsteller in einem solchen Fall auch darlegen, worin ihm ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Denn bei der Entscheidung in der Frage der fehlenden Angemessenheit des Angebotspreises handelt es sich grundsätzlich nicht um eine drittschützende Vorschrift.
VolltextVPRRS 2013, 0129
VK Thüringen, Beschluss vom 09.05.2008 - 250-4003.20-971/2008-010-EF
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0128
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.2008 - 15 Verg 8/08
Die Aufzählung der möglichen Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Bieters in § 7a Nr. 3 Abs. 1 VOL/A ist nicht abschließend. Der öffentliche Auftraggeber kann daher von den Bietern unter anderem auch die Abnahmegarantie/Verwertungsbestätigung eines Dritten fordern.
VolltextVPRRS 2013, 0127
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010 - Verg 53/09
1. Eine Rahmenvereinbarung setzt voraus, dass zwischen öffentlichem Auftraggeber und einem oder mehreren Unternehmen Bedingungen für eine Mehrzahl von Einzelaufträgen festgelegt werden, die während eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen. Kennzeichnend für eine Rahmenvereinbarung ist demnach, dass der rechtliche Rahmen für die wesentlichen Bedingungen von zukünftig noch zu erteilenden Einzelaufträgen festgelegt wird, die synallagmatischen Austauschbeziehungen und Verpflichtungen aber erst durch den jeweils zu einem Vertragsschluss führenden Einzelabruf entstehen sollen.
2. Der Abschluss eines einzelnen Mietvertrages über eine bestimmte Gesamtmenge von Geräten (hier: Kopiergeräten), die einmalig zu Vertragsbeginn von dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen sind, ist keine Rahmenvereinbarung.
VolltextVPRRS 2013, 0123
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2009 - Verg 64/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0119
VK Bund, Beschluss vom 27.09.2011 - VK 3-119/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0118
VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.11.2011 - 5 L 2864/11
1. Bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen sind die öffentlichen Stellen verpflichtet, die Grundregeln des AEU-Vertrags, insbesondere die Artikel 49 AEUV und 56 AEUV, sowie die daraus fließende Transparenzpflicht zu beachten, wenn an dem betreffenden Vertrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht.
2. Ein Bieter, dem das Angebot oder zumindest die Angebotsgrundlagen eines Mitbewerbers um den Zuschlag bekannt sind, ist wegen Verstosses gegen das vergaberechtliche Wettbewerbsprinzip zwingend auszuschliessen.
VolltextVPRRS 2013, 0117
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2009 - L 21 KR 44/09
1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.
2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.
VolltextVPRRS 2013, 0116
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.10.2009 - L 21 KR 44/09
1. Für die Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften ist der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet. Ein darauf gerichteter Nachprüfungsantrag ist unzulässig.
2. Die Rahmenvereinbarung nach § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A ist vergaberechtlich die adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
3. Zu den Anforderungen an einen Loszuschnitt.
VolltextVPRRS 2013, 0111
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2010 - Verg 48/09
1. Der Auftraggeber hat für eine Gleichbehandlung und Transparenz Sorge zu tragen. Er muss nach Art. 53 der Richtlinie 2004/18/EG und § 25a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A Zuschlagskriterien festlegen, diese ordnungsgemäß bekannt geben und die Bewertung anhand aller bekannt gegebenen Kriterien vornehmen.
2. Die Festlegungen und die Gewichtungen dürfen nicht dazu führen, dass Kriterien faktisch keine Rolle mehr spielen (keine Nivellierung, Aushöhlung der Angebotswertung).
3. Die Kriterien dürfen dem Zweck der Ermittlung des nichtwirtschaftlichsten Angebots nicht zuwiderlaufen. Darüber hinaus dürfen die festgelegten Kriterien nicht willkürlich gesetzt oder sachfremd sein.
VolltextVPRRS 2013, 0109
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.03.2010 - L 21 SF 41/10 Verg
Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und wird er daneben von einem anderen Bieter als Nachunternehmer benannt, ist ohne weitere Anhaltspunkte nicht davon auszugehen, dass beide das jeweils andere Angebot kennen und dadurch gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs verstoßen.
VolltextVPRRS 2013, 1842
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2009 - Verg 8/09
Fehlen geforderte Angaben oder Erklärungen im Angebot oder sind diese unvollständig, ist das Angebot (trotz des scheinbar entgegenstehenden Normwortlauts "können" in § 25 Nr. 1 Abs. 2a) mindestens kraft einer Ermessensreduzierung auf Null von der Wertung auszunehmen.
VolltextVPRRS 2013, 0107
VG Magdeburg, Urteil vom 22.03.2010 - 1 A 363/08
Das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG LSA) erfordert keine zwingende Ausschreibung nach Vergaberecht bei der Auswahl mehrerer eine Genehmigung beantragender Rettungsdienstleistungserbringer. Die Durchführung des Rettungsdienstes beruht auf der Erteilung einer Genehmigung infolge eines Antragsverfahrens nach § 22 VwVfG. Der Träger des Rettungsdienstes kann im Rahmen des Antragsverfahrens die Beantragung der Durchführung des Rettungsdienstes durch die Leistungserbringer in einzelnen Rettungswachen ("Einzellos/e") und parallel dazu in allen Rettungswachen ("Gesamtlos") zulassen. Gegen die Ablehnung des Antrages auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung des Rettungsdienstes kann ein Antragsteller gegen den "Konkurrenten", der die Genehmigung erhalten hat, gerichtlich nur vorgehen, soweit sein Antrag und der Antrag des "Konkurrenten" identische Rettungswachen betrifft. Für einen Rechtsstreit, bei dem es um die versagte Genehmigung zur Durchführung des Rettungsdienstes geht, ist ausschließlich das Verwaltungsgericht zuständig. Offen bleibt, ob dies auch für den Fall des § 11 Abs. 2 RettDG LSA gilt und dann gegebenenfalls Regeln nach dem europäischen Vergaberegime greifen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0105
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2010 - Verg 54/09
Die Anforderung "Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertige Nachweise" ist von einem fachkundigen Bieter so zu verstehen, dass entweder eine Zertifizierung des Gesamtbetriebes des Bieters oder eine Zertifizierung der mit der Durchführung des Auftrages beauftragten Niederlassung vorzulegen ist. Die Einreichung eines eine andere Niederlassung betreffenden Zertifikats ist unzureichend.
VolltextVPRRS 2013, 0104
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2009 - Verg 69/08
1. Der Begriff des öffentlichen Bauauftrags erfasst auch einen entgeltlichen Vertrag über Aushub und Verfüllarbeiten. Das gilt auch, wenn der Auftrag auch die Entsorgung von Ausfüllungsmaterial (Bauschutt) beinhaltet, diese Dienstleistungselemente jedoch nur eine untergeordnete Bedeutung haben.
2. Die Pflicht des öffentlichen Aufraggebers, ein auf erste Sicht ungewöhnlich niedriges Angebot zu überprüfen, hat bieterschützenden Charakter zugunsten des Bieters, dessen Angebot wegen Unauskömmlichkeit des Gesamtpreises von einem Ausschluss bedroht wird. Die Vorschrift des § 25 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A entfaltet jedoch keine bieterschützende Wirkung zugunsten eines (lediglich) konkurrierenden Bieters.
3. Erkennt der Antragsteller einen Rechtsverstoß erst im Nachprüfungsverfahren, besteht gegenüber dem Auftraggeber keine Rügeobliegenheit.
VolltextVPRRS 2013, 0103
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2009 - Verg 70/08
1. Ein unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten erloschenes Angebot führt nicht dazu, dass das Angebot auch vergaberechtlich hinfällig ist. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert und unter der Geltung des öffentlichen Haushaltsrechts im Einzelfall sogar dazu gehalten, den Zuschlag auf ein verfristetes Angebot zu erteilen.
2. Der Auftraggeber darf ein Angebot nicht mit der bloßen Begründung ausschließen, es sei erloschen.
VolltextVPRRS 2013, 0102
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2013 - Verg 32/12
Die Postdienstleistung der förmlichen Zustellung gemäß § 33 PostG (Postzustellungsauftrag) ist keine Universaldienstleistung im Sinne von Art. 3 ff Richtlinie 97/67/EG und ist daher auch bei der Erbringung der Leistung durch einen Universaldienstleister nicht gemäß § 4 Nr. 11 b Satz 1 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit.*)
VolltextVPRRS 2013, 0100
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2013 - Verg W 8/12
1. Der Auftragswert ist grundsätzlich anhand der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehene Leistung zu schätzen. Dabei muss die Vergabestelle eine ernsthafte Prognose über den voraussichtlichen Auftragswert anstellen.
2. Der Auftraggeber verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn er in den Vergabeunterlagen nicht alle von ihm zur Ermittlung des niedrigsten Preises verwendeten Rechenschritte nachvollziehbar angibt.
VolltextVPRRS 2013, 0096
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.08.2009 - L 21 KR 45/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0091
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.02.2010 - 11 Verg 1/10
1. Die Übertragung eines ungewöhnlichen Wagnisses liegt vor, wenn dem Auftragnehmer Risiken aufgebürdet werden, die er nach der in dem jeweiligen Vertragstyp üblicherweise geltenden Wagnisverteilung an sich nicht zu tragen hat. Dies ist nicht der Fall bei Risiken, die dem Vertragstyp generell innewohnenden, oder bei der Überwälzung sog. Bagatellrisiken. Die Vorschrift findet deshalb von vornherein auf solche Risiken keine Anwendung, die vertragstypisch ohnehin den Auftragnehmer treffen, insbesondere für das Leistungs- und Erfüllungsrisiko
2. Der Auftragnehmer eines Dienstleistungsauftrags trägt nach allgemeinen Grundsätzen nicht nur das Risiko, seine vertraglich übernommen Verpflichtungen erfüllen zu können; ihm ist nach allgemeinem Vertragsrecht überdies auch das Risiko zugewiesen, die versprochene Leistung über die gesamte Vertragslaufzeit zu dem vereinbarten Preis kostendeckend erbringen zu können. Es fällt deshalb in seinen Risikobereich, wenn bei einem unverändert bleibenden Leistungsgegenstand seine Lieferkosten aufgrund veränderter gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen steigen, so dass er seine Vertragsleistung mit einem erhöhten Kostenaufwand erbringen muss
3. Der Auftraggeber bürdet dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis auf, wenn in den Vergabeunterlagen für Steigerungen der KfZ- und Dieselkosten keine Preisanpassungsklausel vorgesehen ist.
VolltextVPRRS 2013, 0086
OLG Schleswig, Beschluss vom 25.01.2013 - 1 Verg 8/12
1. Die Bündelung der Bedarfe mehrerer öffentlicher Auftraggeber in einem oder mehreren (losweise aufgeteilten) Vergabeverfahren, ist vergaberechtlich unbedenklich.
2. Dienstleistungsunternehmen, die in einen Markt "hineinwachsen" wollen, müssen erforderlichenfalls in Teilbereichen kooperieren beziehungsweise (größere) Unternehmen durch Teilleistungs- oder Konsolidierungsaufträge als Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbeziehen.
3. Die Vergabestelle ist grundsätzlich in jedem Stadium des Vergabeverfahrens berechtigt, Vergabefehler transparent und diskriminierungsfrei zu berichtigen. Sie muss nicht "sehenden Auges" ein fehlerhaftes - oder auch nur mit Fehlerrisiken behaftetes - Vergabeverfahren fortsetzen, sondern kann korrigierend in das Verfahren eingreifen
VolltextVPRRS 2013, 0085
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2012 - Verg 47/12
1. Ausschließlich privat genutzte Gebäude entsprechen nach allgemeinem Verständnis weder dem Kriterium der Gemeinnützigkeit noch der Öffentlichkeit.
2. Die Nachforderungsmöglichkeit des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A gilt nur für fehlende Erklärungen und Nachweise. Eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen oder Nachweise besteht nur, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen.
VolltextVPRRS 2013, 0079
Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 15.12.2011 - C-368/10
1. Nach der Richtlinie 2004/18 ist die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Belange in Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber durchaus zulässig, was eine Bezugnahme in den Ausschreibungsbedingungen auf Gütezeichen aus den Bereichen Umwelt und fairer Handel ausdrücklich einschließt.
2. Allerdings darf der öffentliche Auftraggeber nicht verlangen, dass die an ihn zu liefernden Waren ein ganz konkretes Gütezeichen tragen, sondern muss andere Gütezeichen und auch Waren ohne jedes Gütezeichen zulassen, sofern ihre Umwelteigenschaften und die Bedingungen, unter denen sie hergestellt und gehandelt werden, den vom öffentlichen Auftraggeber gestellten Anforderungen gleichwertig sind.
3. Außerdem darf der öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe seines Auftrags nicht die allgemeine Einkaufspolitik der Bieter berücksichtigen, sondern nur ihr Einkaufsverhalten in Bezug auf die konkret zu liefernden Produkte. Verlangt der öffentliche Auftraggeber von den Bietern Informationen und Nachweise zur Nachhaltigkeit ihrer Produkte und ihrer Geschäftspolitik, so muss diese Anforderung einen hinreichenden Bezug zum Auftragsgegenstand haben und konkret abgefasst sein.
VolltextVPRRS 2013, 0078
OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.08.2010 - Verg W 5/09
Ein Mangel in der Dokumentation eines Vergabeverfahrens führt dazu, dass bei allen Vorgängen, deren Rekonstruktion misslingt bzw. mit Zweifeln behaftet bleibt, der Bewertung des Vergabeverfahrens diejenige tatsächliche Alternative zugrunde zu legen ist, die nach dem unstreitigen Vorbringen und dem schlüssigen Vorbringen des Antragstellers möglich erscheint.
VolltextVPRRS 2013, 0067
VK Bund, Beschluss vom 30.11.2012 - VK 2-131/12
1. Die Rügeobliegenheit entsteht erst mit der Erlangung der positiven Kenntnis von dem im Nachprüfungsverfahren geltend gemachten Vergabeverstoß. Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.
2. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede ist mit Blick auf den Wettbewerbsgrundsatz weit auszulegen. Er ist nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweise eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Deshalb ist bereits die bloße Verletzung des Vertraulichkeitsgrundsatzes, das heißt die Kenntnis vom Inhalt eines konkurrierenden Angebots, als ausschlussbegründender Verstoß gegen den Leistungswettbewerb angesehen.
3. Allein der Umstand, dass ein Bieter ein eigenes Angebot einreicht und zugleich bei einem anderen Angebot als Nachunternehmer eingesetzt werden soll, genügt nicht einmal bei Konkurrenz um ein und denselben Auftrag, um daraus die für einen Angebotsausschluss erforderliche Kenntnis der Bieter vom Inhalt des jeweils anderen Angebots und damit einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb schlussfolgern zu können.
VolltextVPRRS 2013, 0065
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2012 - Verg 9/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0063
VK Bund, Beschluss vom 30.05.2012 - VK 2-41/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0060
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.08.2012 - VK 2-23/12
1. Ein öffentlicher Auftraggeber, der im Hinblick auf die Eignungsprüfung die Vorlage bestimmter Unterlagen als Mindestanforderung verlangt, ist hieran gebunden und darf nicht zugunsten eines Bieters auf die Erfüllung der Mindestanforderung verzichten.
2. Der dem öffentlichen Auftraggebern bei der Eignungsprüfung grundsätzlich zustehende Beurteilungs- und Ermessensspielraum wird durch die Festlegung von Mindestanforderungen eingeengt. Erfüllt ein Bieter die Mindestanforderungen nicht, ist er zwingend von der Wertung auszuschließen
VolltextVPRRS 2013, 0054
VK Bund, Beschluss vom 27.04.2011 - VK 2-33/11
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0053
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2011 - Verg 52/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0050
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2012 - Verg 29/12
1. Die Vergabebekanntmachung muss Mindestanforderungen konkret bezeichnen und darf sich nicht damit begnügen, auf die Vergabeunterlagen zu verweisen.
2. Bei der Forderung nach polizeilichen Führungszeugnissen der eingesetzten Mitarbeiter handelt es sich um eine (Mindest-) Eignungsanforderung, weil die persönliche Integrität von Mitarbeitern die Zuverlässigkeit des Bieters berührt.
3. Der Auftraggeber kann Mindestanforderungen an die Eignung nur stellen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und ihm angemessen sind. Diese Voraussetzungen sind bei der Forderung nach polizeilichen Führungszeugnissen im Zusammenhang mit der Reinigung von Räumen einer Universität nicht erfüllt.
VolltextVPRRS 2013, 0046
VK Hessen, Beschluss vom 27.04.2012 - 69d VK-12/2012
1. Eine Vorgabe in den Verdingungsunterlagen, die den automatischen Ausschluss eines Angebots für den Fall vorsieht, dass die Gewährung eines Skontos zur Unterschreitung eines Mindest-Stundenverrechnungssatzes führt, ist nicht zulässig. Dies würde die Einführung eines eigenständigen Ausschlussgrundes in das Vergabeverfahren durch den Antragsgegner bedeuten, der durch die VOL/A EG nicht vorgesehen ist und einen Bieter in seiner Kalkulationsfreiheit beschränken würde, (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 27. Dezember 2011 – Az.: VK 1 – 159/11 - ; ebenso 2. VK Bund, Beschluss vom 4. Juli 2011 – Az.: VK 2 – 61/11 - jeweils zitiert nach juris).*)
2. Auch eine Überprüfung des Angebotes auf Einhaltung des Stundenverrechnungssatzes ist nicht angezeigt, denn der Skonto hat grundsätzlich keinen Einfluss auf einen Stundenverrechnungssatz. Bei der Gewährung eines Skontos handelt es sich nicht um einen Preisnachlass, sondern vielmehr um den aufschiebend bedingten Teilerlass der Forderung für den Fall fristgerechter Zahlung. Der Skonto ist die Inaussichtstellung einer Prämie für zügige bzw. fristgerechte Zahlung, also eine Zahlungsmodalität, die weder die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausführung der Leistung noch den Preis als solchen ändert (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9. September 2004 – Az.: Verg 018/04 - zitiert nach juris).*)
3. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es auch unbedenklich, ein Skonto in den Vergleichspreis einzubeziehen (vgl. BGH Urteil vom 26. Oktober 1999 Az.: - X ZR 30/98 (Düss.) - in NZBau 2000, S. 35/38.). Skontoabzüge können bei der Bewertung aber nur dann berücksichtigt werden, wenn die Bedingungen für den Skontoabzug klar und vollständig sind und die gestellten Bedingungen realistischer Weise eintreten (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. November 2009 – Az.: 11 Verg 4/09 - zitiert nach juris). Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn als Zahlungsziel mindestens 21 Tage angegeben werden.*)
4. Grundsätzlich liegt die Entscheidung, ob und wie eine Skontogewährung im Angebot gewertet werden soll, bei der jeweiligen Vergabestelle. Eine solche Bewertung kann auftraggeberseits auch ausgeschlossen werden, dies lässt jedoch keinen Rückschluss auf die grundsätzliche Unzulässigkeit der Bewertung eines Skontos zu.*)
VolltextVPRRS 2013, 0045
VK Arnsberg, Beschluss vom 14.05.2012 - VK 6/12
Die Forderung nach Durchführung eines Funktionstest ist unzulässig, wenn nur ein Bieter über die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügt und die anderen Bieter deshalb kein Angebot abgeben können.
VolltextVPRRS 2013, 0044
VK Bremen, Beschluss vom 22.06.2012 - VK 1/12
(ohne)
VolltextVPRRS 2013, 0040
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 69/11
1. Kann Klärschlamm in einem Zementwerk verbrannt und die dabei entstehende Wärme dazu genutzt werden, weiteren Klärschlamm als Vorstufe vor dem Verbrennen zu trocknen und wird die entstehende Asche als Ersatz für sonst benötigte mineralische Primärrohstoffe in der Herstellung von Zementklinkern verwendet, so handelt es sich bei dem Abfall um Abfall zur Verwertung und nicht zur Entsorgung.
2. Damit unterliegt ein Auftrag zur Verwertung bzw. Entsorgung des Klärschlamms dem Vergaberecht, eine "Abstimmungsvereinbarung über die Entsorgung von Klärschlamm" zwischen dem Kläranlagenbetreiber und der 100%-igen Tochter eines Kreises ohne vorherige Ausschreibung ist damit unwirksam.
VolltextVPRRS 2013, 0039
VK Südbayern, Beschluss vom 21.12.2012 - Z3-3-3194-1-22-05/12
1. Auftraggeber können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb dann vergeben, wenn im Anschluss an einen Wettbewerb der Auftrag an den Gewinner oder an einen Preisträger des Wettbewerbes vergeben werden muss. Im letzteren Fall müssen alle Preisträger des Wettbewerbes zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert werden.
2. Wird ein Auftrag nach einem Realisierungswettbewerb an den Gewinner vergeben, ohne dass davor eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht wurde, so handelt es sich um eine unzulässige de-facto-Vergabe.
VolltextVPRRS 2013, 0038
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2012 - Verg 38/12
1. Sind in der Ausschreibung Nettopreise gefordert und werden im Angebot versehentlich Bruttopreise angegeben, so rechtfertigt dies keinen Ausschluss des Angebots, sofern die Preise einfach umgerechnet werden können.
2. Die fälschliche Angabe von Bruttopreisen ist auch nicht als Änderung an den Vertragsunterlagen zu sehen und rechtfertigt damit auch keinen Ausschluss des Angebots.
3. Eine innerhalbt von fünf bzw. sechs Kalendertagen nach Kenntnis vom Vergaberechtsverstoß erhobene Rüge ist als unverzüglich anzusehen.
VolltextVPRRS 2013, 0037
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 42/12
1. Kalkulationsvorgaben durch den öffentlichen Auftraggeber beschränken zwar die Kalkulationsfreiheit des Bieters, sind aber von der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers gedeckt.
2. Kalkuliert der Bieter mit einem fiktiv herabgesetzten Stundenlohn, weil der Tarifvertrag in Zukunft auslaufen wird, sind aber keine Anhaltspunkte vorhanden, die die tatsächliche Herabsetzung des Stundenlohns vermuten lassen, liegt darin ein zwingender Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren wegen Änderung der Vertragsunterlagen.
3. Zwingende Ausschlussgründe sind in jedem Stadium des Vergabeverfahrens sowie im Nachprüfungsverfahren zu beachten, ungeachtet dessen, zu welchem Zeitpunkt sich ein öffentlicher Auftraggeber darauf berufen hat.
4. Hat der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen die von ihr intern festgelegte sog. Aufgreifschwelle nicht mitgeteilt, sind die anzubringenden Zuschläge aber branchenbekannt, so stellt dies keinen Rechtsverstoß dar, der zur Nichtbeachtung des Ausschlussgrundes führen würde.
5. Zweifel an der Unparteilichkeit eines Mitgliedes der Verabekammer können nur durch einen vernünftigen Grund gerechtfertigt werden. Ein solcher ist nur in Erwägung zu ziehen, wenn nicht nur ein kollegiales Verhältnis, sondern auch ein engeres persönliches Verhältnis zwischen dem Mitglied der Vergabekammer und einem gegnerischen Verfhrensbeteiligten oder Sachverständigen besteht.
VolltextVPRRS 2013, 0036
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.11.2012 - Verg 38/12
1. Der Auftraggeber ist bei der Angebotsprüfung verpflichtet, den wahren Willen des Bieters durch Auslegung zu ermitteln.
2. Gibt ein Bieter in seinem Angebot Bruttopreisen anstelle der geforderten Nettopreise, so ist der Ausschluss des Angebots aus der Wertung nicht ohne Weiteres gerechtfertigt, wenn es dem Auftraggeber zumutbar ist, durch relativ einfache Rechenoperation die Brutto- in Nettopreise umzurechnen. Eine solche einfache Umrechnung stellt keine Änderung der Vergabeunterlagen dar.
VolltextVPRRS 2013, 0034
LG Köln, Urteil vom 07.11.2012 - 90 O 59/12
1. Bei der Vergabe einer Strom-Konzession haben die Bieter einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf diskriminierungsfreie und sachlich gerechtfertigte Durchführung des Ausschreibungsverfahrens.
2. Die strengen Anforderungen des Vergaberechts sind auf das Auswahlverfahren für Konzessionsverträge nicht anwendbar, so dass auch das Nachprüfungsverfahren mit der nach § 107 Abs. 3 GWB bestehenden Rügeverpflichtung keine unmittelbare Geltung beansprucht. Jedoch ist § 107 Abs. 3 GWB Ausdruck des auch die Bieterseite schon im Rahmen der vorvertraglichen Beziehung treffenden Erfordernisses eines fairen Umgangs und einer Rücksichtnahme auf die Interessen des Verhandlungspartners. Der Bieter muss deshalb erkannte Rechtsverstöße unverzüglich rügen.
3. Stützt der Bieter seine Rüge auf ein Gutachten, in dessen Besitz er nicht auf offiziellem Wege gelangt ist, ist bereits zweifelhaft, ob er als zuverlässiger Verhandlungs- und Vertragspartner eines langfristigen Konzessionsvertrags in Betracht kommt.
VolltextVPRRS 2013, 0032
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2012 - Verg 28/12
1. Der Antragsteller ist im Nachprüfungsverfahren auch dann antragsbefugt, wenn er kein Angebot abgegeben hat. Dies ist dann der Fall, wenn er einen gewichtigen Vergabeverstoß rügt, der bereits die grundlegenden Rahmenbedingungen der Ausschreibung berührt.
2. Die Anordnung einer Limitierung der Angebote auf fünf von 21 Losen ist eine Vergabebedingung, die im Falle ihrer Rechtswidrigkeit einen gewichtigen Vergabeverstoß darstellen würde.
3. Die Loslimitierung bei der Vergabe von Dienstleistungen für die Gebäudereinigung ist zulässig, wenn der Auftraggeber dadurch die Reinigungssicherheit und Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos gewährleisten will. Einer darüber hinausgehenden Begründung und Dokumentation in den Vergabeakten bedarf es nicht.
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