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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4933 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

VPRRS 2011, 0073
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag: Ordentliche Gericht zuständig!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.02.2011 - 15 E 1485/10

1. Ein Dienstleistungsauftrag ist ein zwischen einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern und einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern schriftlich geschlossener entgeltlicher Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung.

2. Abgesehen von der fakultativen Zahlung eines Preises, also einer Geldzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Vertragspartner, ist eine Dienstleistungskonzession durch das Merkmal der Unentgeltlichkeit gekennzeichnet, d. h. der öffentliche Auftraggeber gewährt keine unmittelbaren oder mittelbaren geldwerten Vorteile.

3. Für Streitigkeiten aus einem Dienstleistungsauftrag sind die ordentlichen Gerichte zuständig.

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VPRRS 2011, 0071
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zum Nachschieben von Rügen im Nachprüfungsverfahren: Präklusion?

VK Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2007 - VK 43/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0068
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Die Beifügung eigener AGB`s in den Begleitschreiben ist unzulässig

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2008 - VgK-05/2008

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0067
DienstleistungenDienstleistungen
Zur Verpflichtung zur Einhaltung der Tariftreue

VK Lüneburg, Beschluss vom 15.05.2008 - VgK-12/2008

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0061
DienstleistungenDienstleistungen
Änderung bestehender Altverträge ohne Beachten des Vergaberechts?

VK Münster, Beschluss vom 18.11.2010 - VK 8/10

Bestehende Altverträge im Bereich von Rettungsdienstleistungen können nicht einfach unter Hinweis auf eine Ergänzung des Rettungsdienstbedarfsplans iSd RettG NRW ohne Beachtung des Vergaberechts geändert werden.*)

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VPRRS 2011, 0060
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Über die Vergabe von Aufträgen über Postdienstleistungen

VK Münster, Beschluss vom 20.01.2011 - VK 7/10

Verträge mit der Deutschen Post AG über die Freistempelung von Briefsendungen beinhalten auch das Recht zur Beförderung dieser Briefsendungen; diesbezüglich werden bei Einlieferung der Briefsendungen keine neuen Verträge abgeschlossen.*)

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VPRRS 2011, 0058
ArzneimittelArzneimittel
Impfstoffbeschaffung: Apotheker - kein öffentlicher Auftraggeber!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 3/11

Die Entscheidung der Vergabestelle, eine bestimmte Beschaffung vorzunehmen, ist dem Vergabeverfahren vorgelagert. Im Vergabenachprüfungsverfahren wird nicht überprüft, ob das Beschaffungsvorhaben aus anderen als vergaberechtlichen Gründen rechtmäßig ist oder nicht, sondern lediglich die Umsetzung dieser Entscheidung anhand der vergaberechtlichen Vorgaben kontrolliert.

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VPRRS 2011, 0055
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Gerechtes Vergabeverfahren nur bei Abgabe von vergleichbaren Angeboten

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.01.2011 - 21.VK-3194-47/10

1. Nach § 21 EG VOL/A-EG ist der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Bei der Wertung der Angebote berücksichtigen die Auftraggeber ausschließlich die Kriterien, die in den Vergabeun-terlagen genannt sind ( § 19 Abs. 8 EG VOL/A-EG ).*)

2. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden. Demzufolge ist jede in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Angabe so wie gefordert anzugeben. Ein dem nicht gerecht werdendes Angebot muss deshalb wegen Missachtung von § 16 Abs. 3 EG VOL/A-EG gemäß § 19 Abs. 3 Buchst. a EG VOL/A-EG zwingend ausgeschlossen werden.*)

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VPRRS 2011, 0053
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen für die Einstufung als öffentlicher Auftraggeber

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.12.2010 - VK 60/10

1. Bei einem öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB muss es sich um eine Einrichtung handeln, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, die Rechtspersönlichkeit besitzt und eng mit dem Staat, Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts verbunden sind. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (funktionaler Auftraggeberbegriff).

2. Für die Feststellung der überwiegenden Finanzierung ist nicht auf den konkret zu vergebenden Auftrag, sondern auf die Finanzierung der Einrichtung, der juristischen Person insgesamt, abzustellen, die öffentlicher Auftraggeber sein soll.

3. Eine juristische Person ist nur dann einem staatlichen Auftraggeber gleichzustellen, wenn die juristische Person derart staatsgebunden ist, dass zwischen der staatlichen Stelle und der juristischen Person praktisch kein Unterschied besteht. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich die Möglichkeit der Beherrschung durch eine staatliche Stelle, entweder in finanzieller oder in personeller Hinsicht.

4. Die Anwendbarkeit des GWB bestimmt sich rein objektiv nach dem Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsmerkmale zur Auftraggebereigenschaft.

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VPRRS 2011, 0052
DienstleistungenDienstleistungen
Gemeinnützige private Kapitalgesellschaft = öffentiche Auftraggeberin!

VK Brandenburg, Beschluss vom 11.11.2010 - VK 57/10

1. Eine gemeinnützige private Kapitalgesellschaft ist als öffentliche Auftraggeberin nach § 98 Nr. 2 GWB zu qualifizieren.

2. Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrages gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 GWB ohne mündliche Verhandlung als „offensichtlich unbegründet“ sollte die Ausnahme bleiben, die nur dann aus prozessökonomischen Gründen statthaft ist, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint, etwa wenn nach Durchsicht der Vergabeakten kein Zweifel mehr daran bestehen kann, dass es die von der Antragstellerin behaupteten Vergaberechtsverstöße tatsächlich nicht gibt.

3. Ein Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e) VOL/A kommt dann nicht in Betracht, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.

4. Hat der Auftraggeber eine bestimmte Stelle für die Abgabe der Angebote benannt, muss das Angebot auch dort abgegeben werden.

5. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers müssen in einem separaten Prozess vor den Zivilgerichten geltend gemacht werden.

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VPRRS 2011, 0050
DienstleistungenDienstleistungen
Drohender Schadenseintritt bei Verstoß gegen Chancengleichheit!

VK Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2010 - VK 39/10

1. Macht ein potenzieller Bieter geltend, dass durch unklare Verdingungsunterlagen ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliegt, ist ein zumindest drohender Schadenseintritt im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ohne weiteres dargelegt.

2. Soweit ein Bieter, der zum Kreis derjenigen Unternehmen gehört, die zur Angebotsabgabe aufgefordert und somit am Verfahren beteiligt wurden, die Wahl und Durchführung des Verhandlungsverfahrens beanstandet, muß er darlegen, inwieweit durch die Wahl der Verfahrensart anstelle beispielsweise einer Öffentlichen Ausschreibung seine Zuschlagschancen beeinträchtigt worden sind.

3. Auch wenn das Verhandlungsverfahren nur geringen formalen Anforderungen unterliegt, muss sich der Auftraggeber an die wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts halten. Das gilt ausnahmslos für die Grundsätze des fairen Wettbewerbs, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung. Dies gilt auch für Verfahren, die die Vergabe nachrangiger Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

4. Das Herstellen der Ausschreibungsreife beinhaltet, dass der Bieter vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe erkennen kann, auf welche Anforderungen der Auftraggeber besonderen Wert legt, um ein dem Beschaffungsbedarf entsprechendes Angebot zu erstellen.

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VPRRS 2011, 0049
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Wettbewerbsbeschränkung: Voraussetzungen des Angebotsausschlusses

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2010 - VK 35/10

1. Voraussetzung für einen Angebotsausschluss als Folge einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung ist der gesicherte Nachweis, dass eine derartige Abrede in Bezug auf die konkrete Vergabe im Sinne und mit dem Zweck einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung getroffen worden ist. Reine Vermutungen auf getroffene Abreden erfüllen diesen Tatbestand nicht.

2. Referenzen dienen dazu, nachzuweisen, dass der Bieter über die notwendigen praktischen Erfahrungen verfügt, um den ausgeschriebenen Auftrag zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszuführen. Erforderlich, aber auch ausreichend, ist die Vorlage solcher Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der betreffende Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Alle Referenzen, die diese Anforderung erfüllen, sind Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen im Sinne der Referenzanforderung.

3. Telefonische Nachfragen sind ein zulässiges Mittel, um sich Gewissheit von der Leistungsfähigkeit eines Bieters zu verschaffen. Die Transparenz des Vergabeverfahrens erfordert, dass die telefonische Überprüfung der Referenzen zumindest stichwortartig mit Angaben zum Gesprächszeitpunkt, Gesprächspartner und Gesprächsgegenstand schriftlich niedergelegt werden.

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VPRRS 2011, 0047
ArzneimittelArzneimittel
Gesetzliche Krankenkassen als staatlich kontrollierte Einrichtungen

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.08.2010 - VK 19/10

1. Die gesetzlichen Krankenkassen sind grundsätzlich als staatlich kontrollierte Einrichtungen zu betrachten.

2. § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V ist als lex specialis ausgestaltet. Die auf der Grundlage dieser Vorschrift abzuschließenden Verträge haben Vorrang vor bestehenden Verträgen über Arzneimittelpreise.

3. Dem Auftragnehmer dürfen nicht nur gewöhnliche, sondern im Einzelfall durchaus auch ungewöhnliche Wagnisse aufgebürdet werden, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A nicht kumulativ vorliegen.

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VPRRS 2011, 0045
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren:Keine hohen Anforderungen an die Antragsbefugnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - VK 10/10

1. Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der effektiven Rechtsschutzgewährleistung dürfen an die in § 107 Abs. 2 GWB genannten Voraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden. Ein Interesse am Auftrag liegt in der Regel vor, wenn der Bieter vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Verfahren teilgenommen und einen Verstoß gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller ein Angebot abgegeben hat. Hat der Antragsteller kein Angebot abgegeben, muss er schlüssig und nachvollziehbar darlegen, durch welchen Vergabefehler er an der Angebotsabgabe gehindert war oder warum er aufgrund eines Vergabefehlers keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hatte und deshalb von einer Angebotsabgabe abgesehen hat.

2. Dem Auftraggeber können keine Obliegenheiten in Bezug auf Inhalt und Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen auferlegt werden, die er aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen nicht erfüllen kann.

3. Dem Auftragnehmer darf kein Risiko auferlegt werden, das auf Umständen oder Ereignissen beruht, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, das nach Art und Umfang ungewöhnlich ist und dessen Einwirkung auf Preise und Fristen durch den Auftragnehmer nicht geschätzt werden kann.

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VPRRS 2011, 0040
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Zuschlag bei nachträglicher Änderung der Bewertungsmatrix

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 40/10

Das Unterlassen einer Bekanntgabe in der Form einer Bewertungsmatrix nachträglich festgelegter Unterkriterien und Gewichtungskoeffizienten ist seiner Art nach geeignet, die Leistungs- und die Angebotsmöglichkeiten der Bieter nachteilig zu beeinflussen. Der Auftraggeber darf keine Zuschlagskriterien, Unterkriterien oder Gewichtungsregeln anwenden, die er den am Auftrag interessierten Unternehmen nicht vorher zur Kenntnis gebracht hat.

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VPRRS 2011, 0039
AdministrationAdministration
Ankauf eines Vertragsarztsitzes ist kein Dienstleistungsauftrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 41/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geheimwettbewerb: Verstoß bei "doppeltem" Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2010 - Verg 50/10

Es liegt ein zum Ausschluss eines Angebots führender Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vor, wenn ein Bieter für die ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abgibt, sondern sich daneben auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft für dieselbe Leistung bewirbt, weil solche Angebote im Regelfall in Kenntnis des jeweils anderen abgegeben werden.

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VPRRS 2011, 0029
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Zuschlag ohne Wertung aller Angebote

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 43/10

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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VPRRS 2011, 0025
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss aufgrund Insolvenz? – Nicht zwangsläufig!

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.11.2010 - VK 49/10

VOL/A 2009 § 2 Abs. 2 Nr. 3, Bei der Beurteilung der Eignung eines in Insolvenz gefallenen Bieters muss die Vergabestelle bei der von ihr zu treffenden Prognoseentscheidung eine vertiefte Prüfung vornehmen.

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VPRRS 2011, 0020
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kenntnis von Konkurrenzangeboten: Ausschluss!

OLG München, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 2/11

Die Kenntnis wesentlicher Teile des Angebotes eines konkurrierenden Bieters stellt eine zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führende wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise dar. Für die Kenntnis kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots durch das zuständige Organ des Bieters bzw. auf den Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes bei der Vergabestelle an.*)

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VPRRS 2011, 0019
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis bei Hinderung eines Teilnahmeantrags

VK Nordbayern, Beschluss vom 04.11.2010 - 21.VK-3194-36/10

1. Ein Unternehmen ist auch ohne Einreichung eines eigenen Teilnahmeantrags für einen Nachprüfungsantrag antragsbefugt, soweit es geltend macht, gerade durch den gerügten Verstoß daran gehindert worden zu sein, einen Teilnahmeantrag zu stellen.*)

2. Ein etwaiger Vergaberechtsverstoß in der Wahl der Verfahrensart ist schon aufgrund der Bekanntmachung erkennbar. Der (behauptete) Vergaberechtsverstoß muss daher gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden.*) 3. Die Rüge ist die bestimmte Behauptung eines konkreten Verstoßes gegen die Vorschriften des Vergaberechts. Zwar sind an die Rüge keine hohen Anforderungen zu stellen; es muss jedoch hinreichend deutlich werden, welches konkrete Tun oder Unterlassen der Vergabestelle für rechtswidrig erachtet wird. Die bloße Negierung der Bestimmtheit von inhaltlichen Vorgaben reicht für eine substantiierte Rüge nicht aus. Es obliegt dem ASt, die Kausalität zwischen Vergaberechtsverstoß und einer Nichtteilnahme am Wettbewerb nicht nur zu behaupten, sondern schlüssig darzulegen.*)

4. Eignungskriterien dienen der Prüfung bzw. der Auswahl der Bieter selbst. Sie sind zu unterscheiden von den Zuschlagskriterien, die eine Bewertung des wirtschaftlich günstigsten Angebots zur Zielsetzung haben. Als Zuschlagskriterien sind Nachweise ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.*)

5. Es obliegt dem Auftraggeber, die Kriterien festzusetzen, die der Bewerber für eine Zulassung am Verhandlungsverfahren mindestens erfüllen muss. Der Auftraggeber ist bei der Bestimmung des Eignungsprofils und der Festlegung der Eignungsnachweise weitgehend frei. Die Nachprüfungsstellen sind nicht befugt, die Entscheidung des Auftraggebers, einen bestimmten Nachweis für erforderlich zu halten, durch eine eigene zu ersetzen oder Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. Sie dürfen nur eingreifen, wenn eine Forderung unzumutbar ist oder nicht mehr der Befriedigung eines mit Blick auf das konkrete Beschaffungsvorhaben berechtigten Informationsbedürfnisses des Auftraggebers dient, sondern ohne jeden sachlichen Grund ausgrenzend und damit wettbewerbsbeschränkend wirkt.

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VPRRS 2011, 0015
DienstleistungenDienstleistungen
Kosten des Verfahrens

VK Nordbayern, Beschluss vom 20.12.2010 - 21.VK-3194-44/10

Die Entscheidung, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind, erfolgt nach billigem Ermessen (§ 128 Abs. 3 Satz 5 GWB). Nach Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift im Gesetzgebungsverfahren ist sie dann anzuwenden, wenn die Parteien das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklären. Billigem Ermessen entspricht es in der Regel, die Kosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die aller Voraussicht nach unterlegen wäre. Dies ist die ASt, wenn ihr Nachprüfungsantrag in der Sache voraussichtlich keinen Erfolg gehabt hätte.*)

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VPRRS 2011, 0014
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Zulässigkeit von Tariflohnvorgaben

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2010 - Verg 24/10

Zur Zulässigkeit von Tariflohnvorgaben bei der Vergabe von Bewachungs- und Objektschutzdienstleistungen.

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VPRRS 2011, 0012
DienstleistungenDienstleistungen
Verhandlungsverfahren: Mindestens eine Verhandlungsrunde!

VK Sachsen, Beschluss vom 18.10.2010 - 1/SVK/036-10

1. Der öffentliche Auftraggeber ist in einem Verhandlungsverfahren grundsätzlich verpflichtet, wenigstens eine Verhandlungsrunde durchzuführen, wobei das Verfahren in Stadien ablaufen kann. Ein Abschichten im Verhandlungsverfahren ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.*)

2. Der Beschaffungsbedarf wird einzig und allein vom Auftraggeber definiert.*)

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VPRRS 2011, 0011
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtzeitige Einlegung von Rechtsmitteln

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2010 - VK 44/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2011, 0010
DienstleistungenDienstleistungen
Sozialrecht contra Vergabrecht

VK Sachsen, Beschluss vom 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

1. Sozialrecht schließt die Anwendung der Vorschriften des GWB und damit die Zuständigkeit der Vergabekammer nicht aus, wenn die Voraussetzungen der §§ 97 ff GWB vorliegen.*)

2. Das Primärrecht wie die zwingend zu beachtende Vergabekoordinierungsrichtlinie und deren nationale Umsetzung in das GWB können nicht durch sozialrechtliche Regelungen des nationalen Gesetzgebers abbedungen oder abgeändert werden. Sozialrechtliche Regelungen können jedoch Vorrang vor nationalen vergaberechtlichen Regelungen - wie den Verdingungsordnungen - haben, bzw. deren Auslegung beeinflussen.*)

3. § 99 Abs. 1 GWB unterscheidet nicht nach der Rechtsnatur des abzuschließenden Vertrages. Insoweit hindert der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nicht die Feststellung des Vorliegens eines öffentlichen Auftrages. Auch, wenn der Auftraggeber beabsichtigt, die Beauftragung im Wege eines Verwaltungsakts durchzuführen, ist zur Beurteilung der Frage, ob ein Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, maßgeblich, ob ein Beleihungsakt vorliegt, der möglicherweise im Wege einer Bereichsausnahme die Anwendung des GWB entfallen ließe.*)

4. Die Rechtswegzuweisung in § 116 Abs. 3 GWB und § 29 Absatz 5 SGG ist abschließend. Über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammern entscheidet ausschließlich das Oberlandesgericht. Nur für Streitigkeiten über Entscheidungen von Vergabekammern, die Rechtsbeziehungen nach § 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, sind die Landessozialgerichte zuständig.*)

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VPRRS 2011, 0009
DienstleistungenDienstleistungen
Dokumentation der Öffnung der Angebote

VK Sachsen, Beschluss vom 17.12.2010 - 1/SVK/045-10

Die Dokumentation der Öffnung der Angebote dient nach wie vor dazu, ein transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisteten. Daher sind an die Erfüllung des verbleibenden Dokumentationserfordernisses hohe Anforderungen zu stellen. Insoweit ist die Forderung in § 17 Absatz 2 EG VOL/A "Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert." nur so zu verstehen, dass im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Öffnung der Angebote ein unveränderbares Dokument erstellt wird. In diesem müssen zumindest a) Name und Anschrift der Bieter b) die Endbeträge ihrer Angebote und andere den Preis betreffende Angaben und c) ob und von wem Nebenangebote eingereicht worden sind, festgehalten werden.*)

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VPRRS 2011, 0007
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende geforderte Angabe: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 19.10.2010 - 1/SVK/037-10

1. Wenn ein Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts fordert, dass "keine Person rechtskräftig wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftaten verurteilt ist", so ist es ausreichend, die Eigenerklärung darauf zu beschränken, den Gesetzestext des § 21 Absatz 1 Satz 1 SektVO wortwörtlich abzuschreiben, da in § 21 Absatz 1 Satz 2 SektVO keine Straftaten genannt werden.*)

2. Fordert ein Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts, dass "kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde" (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO), ist es ausreichend, wenn der Teilnehmer eine Eigenerklärung des Inhalts abgibt, dass er "sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet bzw. die Tätigkeit eingestellt hat und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahrens in einer entsprechenden Rechtslage befindet" (§ 11 Absatz 4 lit. a) VOF). Wenn der Auftraggeber eine formlose Eigenerklärung verlangt, dann muss der Bewerber auch die Möglichkeit haben, sinngemäß in eigenen Worten das zu erklären, was Ziel der Erklärungsabforderung des Auftraggebers ist, zumal die vorliegend der VOF entnommene Formulierung das Ziel hat, eine allumfassende Erklärung in insolvenzrechtlicher Hinsicht abzugeben.*)

3. Soweit die Vergabebekanntmachung Angaben aus den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2007, 2008, 2009) verlangt und ein Bewerber nur für die abgeschlossenen Jahre 2008 und 2009, sowie für das laufende Jahr 2010 diese Angaben vorlegt, nicht jedoch für das abgeschlossene Jahr 2007, fehlt eine geforderte Erklärung.*)

4. Dieses Fehlen einer geforderten Erklärung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer falsa demonstratio unschädlich, denn dafür ist es erforderlich, dass die eine Vertragspartei ihrer Erklärung einen von dem objektiven Erklärungsinhalt abweichenden Inhalt beimisst und die andere Vertragspartei dies erkennt und hinnimmt. Ein solcher Fall des übereinstimmenden, abweichenden Erklärungsinhaltes ist bei der dargelegten anderweitigen Jahresangabe nicht gegeben.*)

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VPRRS 2011, 0006
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Eigenerklärungen

VK Sachsen, Beschluss vom 23.09.2010 - 1/SVK/031-10

1. Nach der Vorschrift des § 98 Nr. 4 GWB gehören zu den Sektorentätigkeiten solche zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zwecke der Versorgung von Beförderungsunternehmen im Luftverkehr mit Flughäfen durch Flughafenunternehmer, die einer Genehmigung nach § 38 Abs. 2 Nr. 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung bedürfen.*)

2. Soweit ein Auftraggeber einen lediglich "unterschriebenen" Teilnahmeantrag fordert, genügt dieser Anforderung jede Unterschrift eines Erklärenden, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Vorlagefrist tatsächlich bevollmächtigt war. Den Nachweis über seine Vertretungsmacht kann er jederzeit, auch nachträglich, führen.*)

3. Wenn ein Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts fordert, dass "keine Person rechtskräftig wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftaten verurteilt ist", so ist es ausreichend, die Eigenerklärung darauf zu beschränken, den Gesetzestext des § 21 Absatz 1 Satz 1 SektVO wortwörtlich abzuschreiben, da in § 21 Absatz 1 Satz 2 SektVO keine Straftaten genannt werden.*)

4. Fordert der Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts, dass "kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde" (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO), ist es ausreichend, wenn der Teilnehmer eine Eigenerklärung des Inhalts abgibt, dass er "sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet bzw. die Tätigkeit eingestellt hat und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verfahrens in einer entsprechenden Rechtslage befindet" (§ 11 Absatz 4 lit. a VOF). Wenn der Auftraggeber eine formlose Eigenerklärung verlangt, dann muss der Bewerber auch die Möglichkeit haben, sinngemäß in eigenen Worten das zu erklären, was Ziel der Erklärungsabforderung ist, zumal die vorliegend der VOF entnommene Formulierung das Ziel hat, eine allumfassende Erklärung in insolvenzrechtlicher Hinsicht abzugeben.*)

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VPRRS 2011, 0005
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren: Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

VK Sachsen, Beschluss vom 25.08.2010 - 1/SVK/027-10

1. Das Vergabenachprüfungsverfahren dient dem Individualrechtsschutz. Es dient jedoch nicht dazu, eine Ausschlussentscheidung zu Lasten eines Antragstellers auf neue Gründe zu stützen. Soweit die Mängel des Angebots des Antragstellers offenkundig sind und bereits durch den Auftraggeber in der Vergabeakte dokumentiert wurden, kann die Vergabekammer diese im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes aufgreifen, und diese Ausschlussgründe bei der Entscheidung berücksichtigen.*)

2. Die Bereichsausnahme des § 100 Abs. 2 d) bb) GWB ist nur einschlägig, wenn zusätzlich gerade durch die Anwendung der vergaberechtlichen Bestimmungen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung staatlicher Sicherheitsinteressen droht.*)

3. Auch im Verhandlungsverfahren können Angebote nur dann in der weiteren Wertung berücksichtigt werden, wenn diese im Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Mindestanforderungen erfüllen. Eine Änderung an den Verdingungsunterlagen gemäß § 25 Nr. 1, Abs. 1 d) VOL/A führt damit zum Ausschluss. Dies gilt auch für ein optionales Leistungskriterium. Wird ein optionales Leistungskriterium angeboten, erfüllt dieses jedoch nicht die Vorgaben der Verdingungsunterlagen, so kann das Angebot nicht dahingehend interpretiert werden, dass das Leistungsmerkmal nicht angeboten sein soll und damit das Angebot in der Wertung verbleibt.*)

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0471
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten?

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2010 - VgK-48/2009

1. Die vorzeitige Gestattung der Zuschlagserteilung wegen fehlender Erfolgsaussichten kommt nur dann in Betracht, wenn sich die Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags sofort erschließt.

2. Vom Grundsatz der Nichtberücksichtigung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei der Entscheidung über einen Antrag auf Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung ist nur dann eine Ausnahme vorzunehmen, wenn die fehlenden Erfolgsaussichten des Antragstellers aufgrund eines eindeutigen und offen zutage liegenden Sachverhalts auch bei einer summarischen Prüfung unschwer berücksichtigt werden können.

3. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur in sehr seltenen Ausnahmefällen notwendig und gerechtfertigt ist.

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VPRRS 2010, 0468
ArzneimittelArzneimittel
Ausschluss wegen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb?

VK Bund, Beschluss vom 06.10.2010 - VK 2-89/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0467
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Zuschlagschance: Nachprüfungsantrag unzulässig!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2010 - 1 VK 64/10

Hat ein Bieter auch unter Hinwegdenkens des gerügten Vergabeverstoßes keine Chance darauf, sich bei der zu treffenden Vergabeentscheidung gegen seine Wettbewerber durchzusetzen, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.

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VPRRS 2010, 0457
ArzneimittelArzneimittel
Versorgung mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2010 - VK 2-20/10

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2010, 0451
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Angebot in nicht verschlossenem Umschlag abgegeben: Angebotsausschluss!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.10.2010 - VK 2-32/10

Wird ein Angebot nicht in einem verschlossenen Umschlag eingereicht, ist es als nicht ordnungsgemäß eingegangen anzusehen.

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VPRRS 2010, 0466
GesundheitGesundheit
Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs muss nachgewiesen sein!

VK Bund, Beschluss vom 17.12.2010 - VK 2-119/10

Personelle oder gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen Bietern stellen nur dann einen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb dar, wenn eine gesicherte Erkenntnis seitens des Auftraggebers über die entsprechenden Ausschlussvoraussetzungen der betroffenen Bieter vorliegt.

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VPRRS 2010, 0435
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberecht bei Gemeinschaftsunternehmen

EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - Rs. C-215/09

Die Richtlinie 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass ein öffentlicher Arbeitgeber, wenn er mit einem von ihm unabhängigen privaten Unternehmen einen Vertrag über die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in der Form einer Aktiengesellschaft schließt, dessen Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist, den Auftrag über die Dienstleistungen für seine eigenen Beschäftigten, dessen Wert die von dieser Richtlinie vorgesehene Schwelle überschreitet und der sich von dem Vertrag zur Gründung dieses Unternehmens trennen lässt, unter Einhaltung der Bestimmungen der genannten Richtlinie vergeben muss, die für die unter ihren Anhang II Teil B fallenden Dienstleistungen gelten.*)

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VPRRS 2010, 0433
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss von Unterkostenangeboten?

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.08.2010 - VgK-33/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Die diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast dürfen aber nicht überspannt werden. Es ist nicht erforderlichen, dass ein Antragsteller schlüssig darlegt, dass er bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers den Zuschlag auch tatsächlich erhalten hätte.

2. Die Präklusionsregel gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist jedenfalls unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtsachen C-406/08 und C-456/08) nicht mehr anwendbar.

3. Voraussetzung für die Präklusionswirkung der Bekanntgabe der Nichtabhilfe gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist, dass der Auftraggeber in der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU auf diese Regelung hinwiesen hat. Dabei ist der Auftraggeber verpflichtet, genaue Angaben zu den von den Bietern zu beachtenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen zu machen oder eine Stelle zu benennen, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind. Die Frist zwischen Bekanntgabe der Nichtabhilfe und der Einreichung des Nachprüfungsantrags ist als echte Rechtsbehelfsfrist anzusehen.

4. Die Regelung des § 7 Nr. 6 VOL/A ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen.

Private, erwerbswirtschaftlich tätige Unternehmen können daher auch dann nicht nach Nr. 6 ausgeschlossen werden, wenn sie öffentlich gefördert sind oder eine öffentliche Beteiligung an ihnen besteht.

5. § 16 VgV erfasst nur diejenigen Entscheidungen, die nach Veröffentlichung der Bekanntmachung und vor Erteilung des Zuschlags bzw. Aufhebung des Vergabeverfahrens liegen.

6. Dem Auftraggeber kommt bei der Beurteilung der Eignung eines Bieters ein Ermessensspielraum zu. Dieser ist nur auf Ermessensfehler zu überprüfen, insbesondere ob die Vergabestelle ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, ob der Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt worden ist oder ob die Entscheidung durch sachfremde Erwägungen bestimmt ist.

7. Zuverlässig ist ein Bieter, der seinen gesamten gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, so dass er, ggf. auch aufgrund der Erfüllung früherer Verträge, eine einwandfreie Ausführung des Auftrags einschl. der Erbringung der Gewährleistungen erwarten lässt.

8. Ein beträchtlicher Preisabstand zwischen dem niedrigsten und den nachfolgenden Angeboten allein ist für sich genommen noch kein hinreichendes Merkmal dafür, dass der niedrige Preis auch im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig ist. Hinzu kommen müssen vielmehr Anhaltspunkte dafür, dass der Niedrigpreis wettbewerblich nicht begründet ist. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht verpflichtet, nur "auskömmliche" Angebote zu berücksichtigen.

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VPRRS 2010, 0473
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Muss der Aufttraggeber Lose bilden?

VK Bund, Beschluss vom 16.11.2010 - VK 3-111/10

1. Es steht jeder Vergabestelle frei, die auszuschreibende Leistung nach ihren individuellen Vorstellungen zu bestimmen und nur in dieser - den autonom bestimmten Zwecken entsprechenden - Gestalt den Wettbewerb zu eröffnen.

2. Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Ermessensentscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange. Die Ermessensentscheidung ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung beruht.

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VPRRS 2010, 0427
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine Rügepflicht bei de-facto-Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 12.03.2010 - 1/SVK/056-09

1. Bei Fehlen eines Ausschreibungsverfahrens ist die Antragsbefugnis weit zu fassen. Sofern rechtswidrig kein Vergabeverfahren durchgeführt wurde, besteht ein Interesse an dem Auftrag bei jedem Unternehmen, das an dem Vergabeverfahren teilgenommen hätte. Eine tiefergehende Eignungsprüfung ist jedoch in diesen Fällen nicht von der Vergabekammer vorzunehmen. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekammer, bis ins Detail zu prüfen, ob ein Antragsteller geeignet ist und die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen wird.*)

2. Bei De-facto-Vergaben, bei denen der öffentliche Auftraggeber kein Vergabeverfahren durchführt, entfällt im Regelfall die Rügepflicht zwangsläufig. Führt jedoch der Auftraggeber kein Vergabeverfahren durch und ist der Unternehmer über diesen Umstand seit langem fortlaufend unterrichtet, besteht in diesem Ausnahmefall auch bei einer "De-facto-Vergabe" eine Rügepflicht.*)

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VPRRS 2010, 0464
ArzneimittelArzneimittel
Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.07.2010 - L 21 SF 152/10 Verg

Der Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen, die Therapiefreiheit der Vertragsärzte und die Wahlfreiheit der Versicherten entfalten keinen Bieterschutz i. S. des § 97 Abs. 7 GWB.

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VPRRS 2010, 0472
SchulungsmaßnahmenSchulungsmaßnahmen
Preis 5,29% über Schätzung: Kann die Ausschreibung aufgehoben werden?

VK Bund, Beschluss vom 06.09.2010 - VK 2-74/10

1. Ein Schätzpreis kann einen geeigneten Maßstab für die nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A vorzunehmende Prüfung des Angebotspreises bilden. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine anderen Angebote vorliegen. Der Rückgriff auf den Schätzpreis setzt indes voraus, dass dieser zutreffend gebildet wurde.

2. Überschreitet der Preis des einzigen Angebots den Schätzpreis um lediglich 5,29%, liegt kein „offenbares Missverhältnis“ zwischen Preis und Leistung vor.

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VPRRS 2010, 0423
DienstleistungenDienstleistungen
Rettungsdienstleistungen: Vergaberechtsweg oder Verwaltungsrechtsweg?

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.11.2010 - 1 Verg 10/10

1. Vergaben nach dem Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt erfolgen nach dem Submissionsmodell und sind zwingend nach den §§ 97 ff GWB durchzuführen.

2. Ein Nichtbieter hat sein Interesse am Auftrag hinreichend bekundet, wenn er berechtigt geltend machen kann, an der Abgabe eines aussichtsreichen Angebots gehindert worden zu sein.

3. Dem Ziel des Nachprüfungsverfahrens, eine erneute Ausschreibung der Dienstleistung zu erreichen, steht eine bestandskräftige Genehmigung nach §11 RettDG-LSA nicht entgegen.

4. Mit der vom Antragsgegner erteilten Genehmigung nach § 11 RettDG-LSA ist sowohl nach dem RettDG-LSA als auch nach dem Inhalt des Verwaltungsaktes nicht das Recht verbunden, die genehmigten Rettungsdienstleistungen ohne Ausschreibung zu erbringen.

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VPRRS 2010, 0422
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Untersagung der Zuschlagserteilung durch primären Rechtsschutz

LG Oldenburg, Urteil vom 06.05.2010 - 1 O 717/10

1. Für die Entscheidung über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte des § 100 GWB, § 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) lässt sich trotz des Fehlens besonderer Verfahrensregeln nach den §§ 97 GWB ff. ein quasi rechtsfreier Raum bis zur Zuschlagserteilung nicht rechtfertigen.

2. Wenn die öffentliche Hand für einen Grundstücksverkauf freiwillig den Weg einer öffentlichen Ausschreibung wählt, liegt eine vergleichbare Interessenlage vor. Durch die Ausschreibung entsteht ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis zu den Bietern, innerhalb dessen der Ausschreibende an Recht und Gesetz gebunden ist. Der Bieter muss die Möglichkeit haben, auch im Wege des Primärrechtsschutzes etwaige Verletzungen seiner Rechte überprüfen zu lassen.

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VPRRS 2010, 0420
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Widersprüchliches Qualitätskonzept: Ausschluss

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2010 - Verg 43/10

1. Sieht die Leistungsbeschreibung vor, dass eine Briefzustellung werktags erfolgen muss, das Qualitätskonzept eines Bieters jedoch nur eine Zustellung von dienstags bis samstag, so ist das Angebot zumindest widersprüchlich.

2. Die Preisangabe "ab 5.000 Stück pro Kalenderjahr 2,25 Euro" bedeutet, dass dieser Preis ab der genannten Größenordnung für alle Zustellungen gelten soll, also auch für die ersten 5.000 Zustellungen.

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VPRRS 2010, 0419
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegen "wettbewerbsbeschränkende Abreden" vor?

OLG Celle, Beschluss vom 02.12.2010 - 13 Verg 12/10

1. Wird das Angebot des Antragstellers und Beschwerdeführers vom Antragsgegner erstmals im Laufe des anhängigen Beschwerdeverfahrens von der Wertung ausgeschlossen, ist auf die diesbezügliche Rüge des Antragstellers die Berechtigung dieses Ausschlusses im Beschwerdeverfahren zu prüfen.*)

2. Zu den Voraussetzungen an das Vorliegen einer "wettbewerbsbeschränkenden Abrede".*)

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VPRRS 2010, 0418
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren stets unzulässig?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2010 - 15 Verg 6/10

1. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ist von der Vergabestelle festzustellen und zu dokumentieren, ob andere Hersteller die Fähigkeit erwerben können, die zu beschaffende Leistung künftig zu erbringen.

2. Bei Festlegung des Beschaffungsziels ist zu dokumentieren, wodurch sich die an die Leistung gestellten Anforderungen begründen. Dabei ist darzulegen, warum die Produkte einzelner Hersteller die Anforderungen nicht erfüllen.

3. Die sachliche Rechtfertigung der konkreten Anforderungen muss umfassend im Vergabevermerk dokumentiert werden.

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VPRRS 2010, 0417
DienstleistungenDienstleistungen
Mischform von konstruktiver und funktionaler Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - Verg 35/10

1. Eine funktionale oder teils funktionale Ausschreibung ist nicht zu beanstanden, wenn sich die zu beschaffenden Leistungen einer hinreichenden Beschreibung entziehen, der Auftraggeber das ihm obliegende Ermessen ("können") regelgerecht ausgeübt hat, insbesondere er die Zweck- und Verhältnismäßigkeit mit vertretbarem Ergebnis abgewogen hat, und die Einkunft vergleichbarer Angebote durch Festlegung der Rahmenbedingungen und der wesentlichen Einzelheiten der Leistungen sichergestellt ist.

2. Die Pauschalierung der Leistungen und des Preises überbürdet Bietern kein ein an sich vom Auftraggeber zu tragendes Wagnis.

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VPRRS 2010, 0416
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rundungsfehler führen nicht zum Auschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2010 - Verg 37/10

Führen Rundungsfehler dazu, dass die angegebenen Preise von den kalkulierten Preisen abweichen, liegt kein Ausschlussgrund vor.

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VPRRS 2010, 0415
DienstleistungenDienstleistungen
Eigene Lieferbedingungen führen zum Ausschluss!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2010 - Verg 32/10

1. Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignungsanforderungen und sonstigen Ausschreibungsbedingungen im Laufe des Vergabeverfahrens jederzeit ändern, sofern dies nur in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren geschieht.

2. Wird dem Angebot eine andere als die geforderte Bindefrist beigegeben oder verweist der Bieter auf der Rückseite des Angebotsschreibens verbindlich auf die Geltung seiner Lieferungs- und Montagebedingungen, so ändert er die Vergabeunterlagen ab, was zu einem zwingenden Ausschluss führt.

3. Auf bloße Vermutungen, die in tatsächlicher Hinsicht nicht durch genügende Anhaltspunkte unterlegt sind, können Rechtsverletzungen im Vergabenachprüfungsverfahren nicht zulässig gestützt werden.

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