Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4933 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
VPRRS 2010, 0247VK Nordbayern, Beschluss vom 26.05.2010 - 21.VK-3194-16/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2010, 0245
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2010 - Verg 4/10
1. Maßstab für das Verständnis von Mindestanforderungen für Nebenangebote ist nicht eine individuelle Sichtweise, sondern die eines verständigen Bieters.
2. Bei der europaweiten Vergabe von Reinigungsleistungen stellt die Vorgabe, dass Nebenangebote die Qualitätsstandards für Hauptangebote nicht unterschreiten dürfen, eine konkrete Anforderung dar, die die Qualität der durch ein Nebenangebot anzubietenden Leistung bestimmt.
3. Die Festlegung von Leistungsobergrenzen bei der europaweiten Vergabe von Reinigungsleistungen ist zulässig.
VolltextVPRRS 2010, 0244
OLG Naumburg, Beschluss vom 27.05.2010 - 1 Verg 1/10
1. Zu der Frage, wann § 110 Abs. 1 GWB die Vergabekammer daran hindert, von Amts wegen Feststelllungen zu Vergabeverstößen zu machen.
2. Zur Notwendigkeit von Namenszeichen beim Eingangsvermerk.
VolltextVPRRS 2010, 0243
KG, Beschluss vom 18.03.2010 - 2 Verg 12/09
1. Vergaberechtsverstöße, die erst im Vergabenachprüfungsverfahren bekannt werden, unterliegen nicht dem Erfordernis der unverzüglichen Rüge gegenüber der Vergabestelle gemäß § 107 Abs. 3 GWB. Vorliegend kann dahin stehen, ob sich in derartigen Fällen aus einer analogen Anwendung des § 107 Abs. 3 GWB ergibt, dass die Einführung des Vergaberechtsverstoßes in das Beschwerdeverfahren unverzüglich zu erfolgen hat; bejahendenfalls wäre der Bezugsmaßstab für die Prüfung der Unverzüglichkeit die Frage ob das Zuwarten mit der Rüge das Beschwerdeverfahren verzögert.*)
2. Das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers hinsichtlich der Rüge von Vorgaben der Vergabestelle für das Vergabeverfahren ist nicht etwa deshalb zu verneinen, weil der Antragsteller trotz seiner Rüge an dem Vergabeverfahren teilgenommen und dabei die Vorgaben der Vergabestelle weitgehend eingehalten hat.*)
3. Zur Auslegung von Vergabebedingungen im Fall der Ausschreibung einer Schulspeisung.*)
4. Der Vergabesenat hat die Aufhebung des Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle gemäß § 26 Nr. 1 Buchstabe b) VOL/A anzuordnen, wenn das nach dieser Vorschrift bestehende Ermessen nach Abwägung der Interessen aller Beteiligten auf Null reduziert ist. Dies ist im Falle der Ausschreibung einer Schulspeisung dann der Fall, wenn der Zuschlag nach den Vergabebedingungen u.a. aufgrund eines Probeessens durch die Lehrer, Schüler und Eltern erfolgen soll, diese sich aber weigern, an dem Probeessen teilzunehmen.*)
5. Die Vorgabe der Vergabestelle an die Bieter, in einem Probeessen, das u.a. Grundlage des Zuschlags sein soll, keine Zutaten zu verwenden, "die nicht üblich bzw. geschmacklich unüblich" sind, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB.*)
6. Zu Bewertungsfragen bei der Bildung einer Kostenquote im Vergabenachprüfungsverfahren.*)
7. Voraussetzung für die Erstattung der Kosten eines Beigeladenen ist es u.a., dass dieser einen Sachantrag stellt oder das Vergabenachprüfungsverfahren wesentlich fördert.*)
VolltextVPRRS 2010, 0241
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2010 - 15 Verg 4/10
1. Die Mitwirkung von Beratern / Sachverständigen am Vergabeverfahren wird durch § 6 VOL/A ausdrücklich zugelassen. "Nur" die Verantwortung für die Vergabe darf nicht an den Sachverständigen übertragen werden.
2. Allein die Anwesenheit eines Beraters beim Aufklärungsgespräch bietet keinen Anfangsverdacht und kein Indiz dafür, dass die Vergabestelle entgegen § 2 Nr. 3 VOL/A nicht die Verantwortung für den Beschaffungsvorgang getragen hat und die Entscheidungen, insbesondere solche, in denen ein Beurteilungsspielraum ausgefüllt bzw. ein Ermessen ausgeübt werden muss, nicht selbst getroffen hat bzw. treffen wird.
3. War der Berater nur anwesend und nicht einmal er, sondern ein Mitarbeiter der Vergabestelle führte das Gespräch, spricht der Umstand der Anwesenheit dafür, dass der anwesende Dritte nur beratende, nicht aber entscheidende Funktion besaß.
4. Daraus, dass die Beschlussvorlage die Tätigkeit und Mitwirkung eines Beraters nicht wiedergibt, kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Vergabestelle gegen den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit gemäß § 2 Nr. 3 VOL/A verstoßen hat.
5. Zur Frage des Verstoßes gegen den Vertraulichkeitsgrundsatz gemäß § 22 Nr. 6 VOL/A.
6. Eine erhebliche Differenz zwischen dem zu überprüfenden und dem nächst höheren Angebot reicht nicht aus, um einen ungewöhnlich niedrigen Preis anzunehmen. Vielmehr darf der niedrige Preis auch wettbewerblich nicht begründet sein.
7. Im Rahmen der Prüfung des § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A kann nur maßgeblich sein, ob der Bieter die geforderten Referenzen angegeben hat. Dabei ist unerheblich, ob den Referenzen eine Seite fehlt oder nicht.
VolltextVPRRS 2010, 0238
VK Bund, Beschluss vom 19.04.2010 - VK 2-23/10
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2010, 0236
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.2009 - L 21 KR 53/09
Wird durch eine Arzneimittelrabattvereinbarung einer gesetzlichen Krankenkasse ein Wettbewerbsvorteil bewirkt, ist diese als öffentlicher Auftrag auszuschreiben. Es genügt, dass Rabattverträge generell geeignet sind, einen Wettbewerbsvorteil zu bewirken, dies muss nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten sein.
VolltextVPRRS 2010, 0235
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.2009 - 15 Verg 4/09
Ein nachträglicher Verzicht auf Formalitäten kann in Betracht kommen, wenn die Formalität bzw. Unvollständigkeit eine unbedeutende und sich auf den Wettbewerb nicht auswirkende Position betrifft und wenn der Auftraggeber selbst bei der Wertung der verschiedenen Angebote zu erkennen gibt, dass es ihm auf die geforderte Angabe in keiner Weise ankommt.
VolltextVPRRS 2010, 0231
OLG München, Beschluss vom 05.11.2009 - Verg 15/09
1. Zum notwendigen Bestandteil einer Rüge gehört weder, dass der Bieter das Wort "Rüge" benutzt, noch, dass er die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens androht.*)
2. Enthält ein ausgeschriebener Auftrag sowohl Elemente eines Bauauftrages als auch eines Lieferauftrages, richtet sich der Charakter der ausgeschriebenen Leistung grundsätzlich nach dem Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung.*)
3. Ein Bieter kann einen Verstoß gegen die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung nur dann mit Erfolg geltend machen, wenn er selbst konkret durch die fehlende europaweite Ausschreibung in seinen Rechten verletzt worden ist.*)
4. Auch bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung ist ein Angebot eines Bieters zwingend auszuschließen, wenn das Angebot aus anderen Gründen als der fehlenden Übereinstimmung mit dem vorgegebenen Produkt nicht den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses entspricht.*)
VolltextVPRRS 2010, 0228
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2009 - 15 Verg 5/09
1. Der Begriff der Bekanntmachung nach § 107 Abs. 3 GWB bestimmt sich unabhängig von der üblichen Form europaweiter Ausschreibungen nach § 17 VOL/A.
2. Für die Antragsbefugnis bedarf es der Darstellung eines Schadens oder einer konkreten Chancenbeeinträchtigung, wenn beanstandet wird, dass eine nationale Ausschreibung erfolgt ist, anstelle einer europaweiten Ausschreibung.
3. Zu Anforderungen an die Schätzung des Werts des Auftrags.
VolltextVPRRS 2010, 0226
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2010 - Verg 5/10
Angebote müssen, um wertbar zu sein, inhaltlich in sich schlüssig und widerspruchsfrei sein.
VolltextVPRRS 2010, 0223
VK Nordbayern, Beschluss vom 08.06.2010 - 21.VK-3194-11/10
1. Die Erklärung eines Bieters zu seinem Angebot, die gegebenenfalls eine Änderung bedeutet, ist so auszulegen, wie sie von einem verständigen Empfänger in der Lage des Auftraggebers objektiv aufzufassen war. Es kommt also nicht darauf an, wie der Auftraggeber sie im vorliegenden Einzelfall tatsächlich verstanden haben kann.
2. Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, können nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) VOL/A ausgeschlossen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Erklärung klar und unmissverständlich gefordert war. Zudem muss sich aus der Bekanntmachung bzw. den Ausschreibungsbedingungen ergeben, zu welchem Zeitpunkt die geforderten Unterlagen vorzulegen sind.
3. Die VOL/A enthält keine Vorgaben dazu, zu welchem Zeitpunkt Eignungsnachweise vorzulegen sind. Eine zwingende Vorlagepflicht mit Angebotsabgabe ist nicht normiert. Demnach ist ein Nachreichen von Unterlagen im Grundsatz nicht ausgeschlossen.
4. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a) VOL/A sind Angebote zwingend auszuschließen, für deren Wertung wesentliche Preisangaben fehlen. Bei den Angaben zur jeweiligen Gewichtung der Preisgleitklausel handelt es sich um preisrelevante Angaben, da die jeweilige Gewichtung des einzelnen Index in zukünftige Preiserhöhungen einwirkt.
VolltextVPRRS 2010, 0220
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.04.2010 - L 21 KR 69/09 SFB
Hilfsmittelverträge müssen nicht öffentlich ausgeschrieben werden, wenn die Krankenkasse mit jedem geeigneten Unternehmen, das Interesse an der Leistungserbringung hat, einen Rahmenvertrag abschließt (Open-House-Verfahren).
VolltextVPRRS 2010, 0219
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2010 - Verg 60/09
Weder die Wartung einer Brandmeldeanlage noch die Auswechselung einzelner Meldegeräte unterfallen dem Begriff von Bauleistungen (oder -arbeiten). Es handelt sich um eine Dienstleistung.
VolltextVPRRS 2010, 0215
VK Sachsen, Beschluss vom 19.05.2010 - 1/SVK/015-10
1. Leitet der Auftraggeber nach Aufhebung des offenen Verfahrens ein nichtoffenes Verfahren ein und teilt er den Bietern mit, es seien schriftliche Angebote einzureichen und Basis des Nichtoffenen Verfahrens seien die Verdingungsunterlagen des vorangegangenen Verfahrens, so sind die dort genannten Formvorschriften und Mindestbedingungen einzuhalten. Fordert der Auftraggeber, dass Formblätter und Erklärungen unterschrieben sein müssen, (..) und das Angebot vom Bieter rechtsverbindlich an den genannten Stellen zu unterschreiben ist, so ist es nicht ausreichend, das alte Angebot kopiert und nicht unterzeichnet abzugeben oder lediglich ein geändertes neues Preisblatt einzureichen. Derartige Angebote sind zwingend auszuschließen, denn es liegt keine Willenserklärung des Bieters vor, die das Angebot in seiner Gesamtheit umfasst.*)
2. Setzt der Auftraggeber für die Unterbringung von Asylbewerbern Mindestwohnbereichsgrößen pro Person fest, so ist die Mindestraumgröße zwingend. Die im Mietrecht angewandte Toleranzgrenze von 10 % zur Bestimmung eines Mietmangels ist vorliegend nicht anzuwenden. Toleranzgrenzen sind dem Vergaberecht fremd. Auch kleinste Abweichungen führen hier zum Ausschluss, sofern der Auftraggeber diese nicht explizit zugelassen hat. Messungenauigkeiten im Vorfeld gehen zu Lasten des Bieters.*)
VolltextVPRRS 2010, 0214
VK Sachsen, Beschluss vom 11.05.2010 - 1/SVK/011-10
1. § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A, der Eignungsnachweise mittels Eintragung in das PQ-Verzeichnis zulässt, sieht nach seinem Wortlaut vor, dass alle öffentlichen Auftraggeber, die zur Anwendung der VOB/A verpflichtet sind, den Eintrag in die Liste der Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) als Eignungsnachweise verbindlich anerkennen. Daher setzt der Hinweis des Bewerbers auf seine durch PQ nachgewiesene Eignung keineswegs das Einverständnis des Auftraggebers voraus.*)
2. Das Präqualifizierungsverfahren dient der Entbürokratisierung und Vereinfachung des Vergabeverfahrens und soll dem Bieter die zeit- und kostenaufwändige Mühe ersparen, für jede neue Ausschreibung um die er sich bewirbt erneut die geforderten Eignungsunterlagen zusammenzustellen. Dieses dem Grunde nach begrüßenswerte System der Präqualifikation würde ad absurdum geführt, wenn Nachweislücken, die sich lediglich aufgrund der noch nicht durch die Präqualifizierungsstelle erfolgten jährlichen Aktualisierungen ergeben, zu Lasten eines Bieters gingen. Denn dann wäre dieser wiederum vor jeder neuen Ausschreibung gehalten, zu überprüfen, ob die hinterlegten Dokumente noch dem aktuellen Anforderungsniveau entsprechen.*)
3. Etwas anderes gilt generell für den Fall, dass der Auftraggeber gesonderte, auftragsbezogene Eignungsnachweise fordert, die nicht in dem PQ-System hinterlegt sind. Hier ist und bleibt es Sache des Bieters darauf zu achten, dass er diese zusätzlichen Nachweise fristgerecht und anforderungsgemäß erbringt, da anderenfalls das Angebot vom Ausschluss bedroht ist.*)
VolltextVPRRS 2010, 0211
VK Sachsen, Beschluss vom 20.04.2010 - 1/SVK/008-10
1. Ist eine "Soll-Vorgabe" Bestandteil des Leistungsverzeichnisses, so ist diese als zwingend zu verstehen, wenn keine Abweichung von diesem Regelfall zugelassen wird. Eine Soll-Vorgabe führt nicht dazu, dass es in das Belieben des Bieters gestellt wird, ob er diese erfüllt oder nicht.*)
2. Ist in den Verdingungsunterlagen die Zertifizierung eines komplexen Systems mit verschiedenen Komponenten gefordert, so hat der Auftraggeber im Sinne der Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A zu bezeichnen, welche Komponenten nach welchen Prüfnormen zu zertifizieren sind.*)
VolltextVPRRS 2010, 0210
VK Sachsen, Beschluss vom 01.04.2010 - 1/SVK/007-10
1. Hat der Auftraggeber einen Dritten ("Projektsteuerer") mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt und ist dieser während des Vergabeverfahrens wiederholt gegenüber den Bietern als Ansprechpartner »an Stelle« des Auftraggebers aufgetreten, kann es zur Wahrung der Rügefrist genügen, wenn die Rüge bei dem beauftragten Dritten erhoben wird.*)
2. Die Kalkulation eines Angebote berührt den Kernbereich unternehmerischen Handelns im Wettbewerb und ist zunächst Sache der Bieter. Allein dann, wenn die Abgabe eines Unterkostenangebotes zugleich eine wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweise darstellt, kann ein Mitbieter aus § 97 Abs. 7 GWB einen Anspruch auf Einhaltung des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A haben. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn ein Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird, einen Mitbewerber vom Markt zu verdrängen. Hierfür müssen Anhaltspunkte vorliegen. Der bloße Hinweis des Antragstellers, dass man selbst bereits an der Grenze der Auskömmlichkeit kalkuliert habe, rechtfertigt keinesfalls den Schluss, dass das günstigere Angebot der Beigeladenen damit automatisch ein marktverdrängendes Unterkostenangebot sein muss.*)
VolltextVPRRS 2010, 0209
VK Sachsen, Beschluss vom 16.03.2010 - 1/SVK/003-10
Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei der Ausgestaltung des Vergabeverfahrens ein grundsätzlich weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu, der durch die Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt kontrollierbar ist. Dies gilt auch für die Wahl der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung, die grundsätzlich nur gewährleisten müssen, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält.*)
VolltextVPRRS 2010, 0205
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.07.2009 - 1 VK LVwA 16/09
Dem Bieter wird nach dem Erkennen des Vergabefehlers ein gewisser Zeitraum - je nach Lage des Einzelfalls bis zu fünf Tage, in sehr schwierigen Fällen maximal zwei Wochen - zugebilligt, innerhalb dessen er Gelegenheit hat, die Sach- und Rechtslage zu überprüfen und zu entscheiden, ob und ggfs. mit welchen konkreten Formulierungen eine Rüge erhoben werden soll.*)
VolltextVPRRS 2010, 0204
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.06.2009 - 1 VK LVwA 13/09
Wenn es dem Antragsgegner mangels Bieter- bzw. "Quasibieterposition" der Antragstellerin an einer Verpflichtung zur Information gemäß § 13 VgV in direkter bzw. analoger Anwendung fehlt, kann die Nichtinformation der Antragstellerin gemäß § 13 Satz 6 VgV auch nicht zur Unwirksamkeit der vertraglichen Bindungen zwischen dem Antragsgegner und der Beigeladenen führen. Wenn keine anderen Gründe für eine eventuelle Unwirksamkeit erkennbar sind, muss von der Wirksamkeit der Verträge ausgegangen werden.*)
VolltextVPRRS 2010, 0203
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.05.2009 - 1 VK LVwA 11/09
1. Zur Rügeerfordernis im Hinblick auf de-facto-Vergabe bzw. Verhandlungsverfahren ohne Vergabebekanntmachung
2. Zur Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Vergabebekanntmachung
VolltextVPRRS 2010, 0202
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.04.2010 - 1 VK LVwA 65/09
1. Zu den Anforderungen an die formelle Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen einer Bewerbung.
2. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist dann gegeben, wenn sämtliche abgegebenen Teilnahmeanträge an einem gleichwertigen Mangel leiden. Bei Zweifeln an der Korrektheit der inhaltlichen Auswertung eines Teilnahmeantrages, ist kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz anzunehmen, wenn der Teilnahmeantrag der Antragstellerseite bereits formell unvollständig ist, die inhaltliche Bewertung konkurrierender Teilnahmeanträge bleibt dann unbeachtlich.
VolltextVPRRS 2010, 0201
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010 - Verg 55/09
1. Nach § 5 VgV ist auf freiberufliche Dienstleistungen die VOF nur anzuwenden, wenn ihr Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Umgekehrt hat auch für freiberufliche Tätigkeiten die VOL/A zu gelten, sofern die Lösung der Aufgabe eindeutig und erschöpfend beschreibbar ist.
2. Hat bei der Ausführung der Leistung der Auftragnehmer beträchtliche Kognitions-, Bewertungs- und Gestaltungsspielräume, die sich auf das Erkennen von Problemstellungen, die Entwicklung von Lösungswegen und die Beratungsergebnisse erstrecken, so lässt sich der auftragsinhalt vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschreiben, so das entsprechend die VOF anzuwenden ist.
VolltextVPRRS 2010, 0199
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.06.2010 - 11 ME 583/09
Zum Anspruch eines mit Rettungsdienstleistungen Beauftragten auf Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegen die Einleitung eines vergaberechtlichen Ausschreibungsverfahrens (hier verneint).*)
VolltextVPRRS 2010, 0198
VK Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2010 - VK 54/09
1. Angebote, die die in den Verdingungsunterlagen aufgestellten Mindestanforderungen von vornherein nicht einhalten, sind auszuschließen. Auch das geringen formalen Anforderungen unterworfene Verhandlungsverfahren lässt insoweit keine Ausnahme zu.
2. Im Falle der Nichteinhaltung von Mindestbedingungen ist ein zwingender Ausschluss bereits aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz heraus geboten.
3. Nachverhandlungen dürfen auch im Verhandlungsverfahren nicht dazu führen, dass einem im Sinne der Leistungsbeschreibung unzureichenden Angebot durch nachträgliche Änderungen zur Annahmefähigkeit verholfen wird.
4. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, auch noch in einem späteren Verfahrensstadium auf den zwingenden Ausschlussgrund zurückzugreifen.
VolltextVPRRS 2010, 0196
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.02.2010 - 1 VK 4/10
1. Angebote aber, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind zwingend auszuschließen. Die Gleichbehandlung aller Bieter ist nur gewährleistet, wenn alle Angebote die geforderten Erklärungen enthalten. Der Grundsatz der Transparenz und Gleichbehandlung verlangt, dass die Angebote in jeder Hinsicht vergleichbar sind. Alle Erklärungen, die der Auftraggeber dadurch, dass er sie gefordert hat, als Umstände ausgewiesen hat, deren Vorlage für die Entscheidung relevant sein sollen, haben vorzuliegen, da ansonsten keine in jeder Beziehung vergleichbare Angebote vorliegen.
2. Eine gesonderte Rüge ist entbehrlich, wenn ein Nachprüfungsverfahren bereits anhängig ist und ein Antragsteller erst im Verlaufe der Durchführung des Nachprüfungsverfahrens von weiteren Vergabeverstößen Kenntnis erlangt, die bisher nicht Gegenstand des Verfahrens sind.
3. Bei gleichbleibender Sachlage ist ein Auftraggeber grundsätzlich an seine einmal getroffene Beurteilung der Eignung gebunden.
VolltextVPRRS 2010, 0194
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.02.2010 - 1 VK 75/09
1. Die fehlende finanzielle Sicherung eines Projekts kann nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens sein.
2. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A bzw. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A dient grundsätzlich nur dem Schutz der Vergabestelle. Die Regelungen sollen dazu dienen, spätere Schäden der Vergabestelle zu verhindern, weil der Auftragnehmer, der einen unangemessen niedrigen Preis anbietet, den Auftrag möglicherweise nicht oder nicht ordnungsgemäß ausführt. Diese Vorschriften bezwecken nicht, den Konkurrenten zu schützen, so dass dieser sich nicht auf deren Verletzung berufen kann.
VolltextVPRRS 2010, 0446
OLG München, Beschluss vom 21.05.2010 - Verg 2/10
1. Hat die Vergabekammer auf Nachprüfungsantrag eines Bieters eine Wiederholung des Vergabeverfahrens für mehrere Lose einer Ausschreibung angeordnet und legt nur ein Beigeladener sofortige Beschwerde ein, wird die Entscheidung der Vergabekammer bezüglich der Lose bestandskräftig, für die der beigeladene Beschwerdeführer kein Angebot abgegeben hat. Der Antragsteller kann nicht im Wege einer unselbständigen Anschlussbeschwerde den Ausschluss anderer Beigeladener erreichen.*)
2. Der Beschwerdebefugnis eines Beigeladenen steht nicht entgegen, dass der Antragsteller Gründe für den Ausschluss des Beigeladenen vorbringt, über die die Vergabekammer nicht entschieden hat.*)
3. Im Verhandlungsverfahren genügt es nicht, dem Bieter unmittelbar zu Beginn einer für die Wertung maßgeblichen Befragung zu eröffnen, welche Unterkriterien für den Auftraggeber maßgeblich sind.*)
4. Vor einer Zuschlagsentscheidung hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren nur insoweit zu wiederholen, als sich ein Vergabefehler ausgewirkt haben kann. Steht fest, dass der Bieter auch bei Vermeidung des Vergabefehlers keine Aussicht auf den Zuschlag hat, ist sein Nachprüfungsantrag unbegründet.*)
5. Der öffentliche Auftraggeber hat einen Ermessensspielraum bei der Prüfung der Eignung eines Bieters.*)
6. Der Zuschlag darf auch auf ein Angebot mit einem niedrigen Preis erteilt werden, sofern der Auftraggeber eine sachlich fundierte, vertretbare Prognose trifft, dass der Bieter die Leistung zuverlässig und vertragsgerecht erbringen wird und konkrete Belege für ein wettbewerbsbeschränkendes oder unlauteres Unterangebot fehlen.*)
VolltextVPRRS 2010, 0193
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.01.2010 - 1 VK 67/09
1. Ein Bieter hat keinen allgemeinen Überprüfungsanspruch hinsichtlich des staatlichen Verhaltens.
2. Liegt das Angebot eines Bieters auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang, lässt dies die Antragsbefugnis grundsätzlich entfallen, da auf einem abgeschlagenen Platz in der Bieterreihenfolge liegende Antragsteller (auch bei Wegfall der für den Zuschlag vorgesehenen Bieter)keine realistische Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben.
VolltextVPRRS 2010, 0190
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2010 - 1 VK 11/10
1. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A, wonach auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, ist grundsätzlich nicht mitbieterschützend. Die Vorschrift dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Dieser soll vor den Gefahren geschützt werden, die daraus erwachsen, dass der Preis und die zu erbringende Leistung nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, nämlich vor der Gefahr, dass die Leistung vom Bieter nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann. Der Auftraggeber ist grundsätzlich aber nicht daran gehindert, auch einem niedrigen, möglicherweise nicht kostendeckenden Angebot den Zuschlag zu erteilen, denn es ist nicht seine Sache, dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer auskömmliche, d.h. in jeder Hinsicht kostendeckende Aufträge erhält.
2. Allein im Zusammenspiel mit dem Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen (§ 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A), gewährt die Norm dem Mitbieter Schutz. Das bedeutet, dass der Mitbieter allein dann, wenn die Abgabe eines Unterkostenangebotes zugleich eine wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweise darstellt, aus § 97 Abs. 7 GWB einen Anspruch auf Einhaltung des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A hat. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn ein Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird, einen Mitbewerber vom Markt zu verdrängen.
3. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird. Darin unterscheidet sich die Rüge von der bloßen Anfrage oder Anregung.
4. Eines ausdrücklichen Hinweises auf die Rügepflicht bedarf es nicht.
5. Die Frage, ob ein vertraglich aufgebürdetes Wagnis ungewöhnlich und damit unzulässig ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art und Umfang der nachgefragten Leistung, sowie unter Beachtung des Gesichtspunkts der Branchenüblichkeit zu klären.
VolltextVPRRS 2010, 0189
OLG Celle, Beschluss vom 10.06.2010 - 13 Verg 18/09
1. Die Entscheidung darüber, ob ein Vergabeverfahren aufgehoben wird, steht nach dem Wortlaut des § 26 Nr. 1 VOB/A im Ermessen der Vergabestelle.*)
2. Ist ein Eilantrag aus Gründen erfolglos geblieben, die allein dem Beschwerdeführer zuzurechnen sind (unzulässiger Antrag), ist es billig, die Kosten hierfür allein ihm aufzuerlegen, auch wenn seine Beschwerde zum Teil Erfolg hat.*)
VolltextVPRRS 2010, 0182
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.01.2010 - 1 VK 73/09
Der Wettbewerbsgrundsatz setzt u. a. voraus, dass nur solche Angebote gewertet werden dürfen, die in jeder sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Hinsicht miteinander verglichen werden können. Ein solcher Vergleich ist jedoch zwischen vollständigen Angeboten und solchen, die nicht die geforderten Angaben oder Erklärungen enthalten, nicht möglich, da der öffentliche Auftraggeber unvollständigen Angeboten gar nicht entnehmen kann, ob sie seinen ausgeschriebenen Anforderungen genügen. Dem öffentlichen Auftraggeber steht hinsichtlich des Angebotsausschlusses also [im Falle des Fehlens geforderter Angaben und Erklärungen} kein Ermessen zu und er darf auch nicht nachträglich auf ursprünglich geforderte Angaben und Erklärungen verzichten, weil er sonst Angebote untereinander bewerten würde, die nicht miteinander vergleichbar sind.
VolltextVPRRS 2010, 0179
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.12.2009 - 1 VK 60/09
1. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind zwingend vom Verfahren auszuschließen. Der Grundsatz der Transparenz und Gleichbehandlung verlangt,dass die Angebote in jeder Hinsicht vergleichbar sind. Alle Erklärungen und Nachweise, die der Auftraggeber dadurch, dass er sie gefordert hat, als Umstände ausgewiesen hat, deren Vorlage für die Entscheidung relevant sein sollen, haben vorzuliegen, da ansonsten keine in jeder Beziehung vergleichbaren Angebote vorliegen.
2. Von diesem Grundsatz ist nicht nur bei der Abgabe von Angeboten auszugehen, sondern auch bei Teilnahmeanträgen.
3. Eine Rüge ist entbehrlich, wenn ein Nachprüfungsverfahren bereits anhängig ist und der Antragsteller im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens von weiteren Vergabeverstößen Kenntnis erlangt, die bisher nicht Gegenstand des Verfahrens sind.
VolltextVPRRS 2010, 0178
OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010 - WVerg 6/10
Der Anwendung der Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht die EuGH-Rechtsprechung (IBR 2010, 159) nicht entgegen.
VolltextVPRRS 2010, 0177
OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.05.2010 - Verg W 15/09
1. Der rechtliche Charakter des zu vergebenden Auftrags ist daran festzumachen, welche Hauptleistung der Auftragnehmer vertraglich schuldet. Hat der Auftraggeber die betriebsbereite Errichtung von Bauwerken mit einer speziellen technischen Funktion ausgeschrieben, ist der Auftrag als Bauauftrag, nicht als Lieferauftrag anzusehen.*)
2. Der Umstand, dass der Auftrag tatsächlich anders ausgeführt wird als ausgeschrieben, kann nicht zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens gemacht werden, in dem die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung überprüft wird.*)
VolltextVPRRS 2010, 0170
VK Bund, Beschluss vom 18.02.2010 - VK 3-6/10
1. Ein transparenter und chancengleicher Bieterwettbewerb i.S.d. § 97 Abs. 1, 2 GWB, § 4 Abs. 2 VOF ist nicht gewährleistet, wenn eine Bewerbung, die den Bewerber nicht klar erkennen lässt, gemäß § 16 VOF zur Verhandlung zugelassen wird.
2. Lässt die Bewerbung des Bieters nicht in der notwendigen Eindeutigkeit erkennen, ob er sich las natürliche Person oder für ein Ingenieurbüro beworben hat, ist das Angebot auszuschließen.
VolltextVPRRS 2010, 0167
OLG München, Beschluss vom 20.05.2010 - Verg 4/10
Sektorenauftraggeber dürfen bei der Ausschreibung von Dienstleistungen als einziges Zuschlagskriterium den niedrigsten Preis festsetzen.*)
VolltextVPRRS 2010, 0166
OLG Celle, Beschluss vom 25.05.2010 - 13 Verg 7/10
Zur Ablehnung eines Sachverständigen im Vergabeverfahren.*)
VolltextVPRRS 2010, 0163
OLG Dresden, Beschluss vom 16.03.2010 - WVerg 2/10
1. Eine Preisangabe fehlt dann nicht, wenn sie zwar nicht an der vorgegebenen Stelle, aber nur geringfügig verschoben erfolgt ist, ohne dass deshalb ein abweichender Sinngehalt auch nur möglich erschiene.*)
2. Eine zulässige Bietergemeinschaft liegt nicht nur dann vor, wenn ihre Mitglieder voneinander abgrenzbare Teilleistungen einer ausgeschriebenen Gesamtleistung erbringen, sondern auch dann, wenn die Unternehmen etwa aus Kapazitätsgründen ein gemeinsames Interesse an dem zu vergebenden Auftrag haben und ungeachtet ihrer unternehmensrechtlichen Trennung bei der Erfüllung des Vertrages als operative geschäftliche Einheit handeln.*)
VolltextVPRRS 2010, 0162
VK Köln, Beschluss vom 10.05.2010 - VK VOL 10/2010
In europaweiten Vergabeverfahren sind die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und der entsprechende Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit Nordrhein-Westfalen nicht anwendbar.
VolltextVPRRS 2010, 0160
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2009 - Verg 32/09
1. Eine Verpflichtung zur Aufhebung beinhaltet § 26 VOL/A nicht, so dass ein Bieter demgemäß auch keinen vergaberechtlichen Anspruch auf Aufhebung der Ausschreibung haben kann.
2. Im Falle der Unvollständigkeit aller Teilnahmeanträge kann die Vergabestelle daher ein Nichtoffenes Verfahren auch fortsetzen.
VolltextVPRRS 2010, 0159
OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2010 - Verg W 2/10
1. Es ist zweifelhaft, ob die für die Ermittlung des Schwellenwertes geltenden Vorschrif-ten zur Bemessung des Streitwertes im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer entsprechend herangezogen werden können.*)
2. Läuft ein zu vergebender Dienstleistungsauftrag länger als 48 Monate, ist eine feste Vertragszeit vorgesehen und kann ein Gesamtpreis angegeben werden, ist die volle Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit für die Streitwertbemessung zugrunde zu legen.*)
3. Der für die Streitwertfestsetzung maßgebliche Auftragswert ist nicht um durchlaufen-de Kosten zu kürzen.*)
4. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren und für das Verfahren der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde ist einheitlich festzusetzen. Wegen des Wortlauts des § 50 Abs. 2 GKG kann für das Verfahren der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Streitwert nicht mit einem Bruchteil der Hauptsache bemessen werden.*)
VolltextVPRRS 2010, 0158
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2010 - Verg W 6/10
1. Die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung enthalten. Dem genügt eine Rüge nicht, wenn sie mehrere Beanstandungen enthält, die nur durch einander ausschließende Verhaltensweisen des Auftraggebers behoben werden können.*)
2. Schließt der Auftraggeber ein Angebot aus zwei voneinander unabhängigen Gründen von der Wertung aus und wird nur hinsichtlich eines der Ausschlussgründe eine ordnungsgemäße Rüge erhoben, hat die Ausschlussentscheidung des Auftraggebers unabhängig von der Berechtigung der Rüge Bestand.*)
3. Im Vergabeverfahren scheidet auf Seiten des Bieters eine nachträgliche Irrtumskorrektur aus, wenn dies zur Folge hätte, dass sich sein Angebot inhaltlich ändern würde.*)
VolltextVPRRS 2010, 0157
LG Mannheim, Urteil vom 20.06.2008 - 22 O 33/07 Kart
1. Sofern nicht über einen Anspruch gegen einen öffentlichen Auftraggeber zu befinden ist, sondern das Verhältnis zwischen Bietern betroffen ist, wird allgemein vertreten, dass ein Wettbewerbsverstoß im Vergabeverfahren zur Grundlage eines Verfahrens vor den Zivilgerichten gemacht werden kann.
2. Alleiniger Zweck der Gründung einer Organgesellschaft kann die Reduktion der Kosten einer Kommune um den Umsatzsteueranteil sein.
3. Konstruktionen, deren alleiniges Ziel es ist, eine Besteuerung oder Nichtbesteuerung zu erlangen, sind nicht erlaubt. Die Feststellung einer missbräuchlichen Praxis erfordert zum einen, dass die fraglichen Umsätze trotz formaler Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung dem mit diesen Bestimmungen verfolgten Zweck zuwiderlaufen würden und es muss zum anderen aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass mit den fraglichen Umsätzen im wesentlichen ein Steuervorteil bezweckt wird.
4. Notwendige Folge der Beteiligung Privater an einem mehrheitlich in öffentlicher Hand befindlichem Unternehmen, dass einer Auftragsvergabe an dieses Unternehmen durch den öffentlichen Mehrheitseigner ein Vergabeverfahren vorausgeht. Dabei sind nach dem derzeit geltenden Umsatzsteuerrecht auch die - nur - mehrheitlich in öffentlicher Hand befindlichen Unternehmen - von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit und haben so einen für die Kommune zu Kosteneinsparungen führenden Wettbewerbsvorteil.
VolltextVPRRS 2010, 0156
OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2010 - 13 Verg 3/10
1. Bei der Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist, auf die in der Bekanntmachung hinzuweisen ist.*)
2. Im Rahmen der Darlegung eines drohenden Schadens gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist es notwendig, auch zur Kausalität des behaupteten Vergaberechtsverstoßes für diesen Schaden vorzutragen.*)
3. Zu den Dokumentationspflichten aus § 18 VOF.*)
VolltextVPRRS 2010, 0155
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.10.2009 - VK 2-38/09
1. Der Verzicht auf die Vergabe ist rechtswidrig, wenn er gegen das Willkürverbot verstößt und für die Antragstellerin eine Diskriminierung darstellt.
2. Sofern es sich um eine Scheinaufhebung handelt, die dazu führen würde, einen Bewerber, der in dem ursprünglichen Verfahren keine Chance hatte, im Rahmen einer freihändigen Vergabe zu begünstigen, ist die Aufhebung nicht rechmäßig.
3. Der Auftraggeber hat die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer rechtmäßigen Aufhebung bzw. eines rechtmäßigen Verzichts auf die Vergabe.
VolltextVPRRS 2010, 0444
VK Bund, Beschluss vom 16.11.2009 - VK 1-194/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2010, 0153
EuGH, Urteil vom 06.05.2010 - Rs. C-149/08
1. Ein gemischter Vertrag, dessen Hauptgegenstand der Erwerb von 49 % des Kapitals eines öffentlichen Unternehmens durch ein Unternehmen und dessen untrennbar mit diesem Hauptgegenstand verbundener Nebengegenstand die Erbringung von Dienstleistungen und die Durchführung von Bauarbeiten betrifft, fällt nicht in seiner Gesamtheit in den Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien.*)
2. Das Unionsrecht, insbesondere das Recht auf effektiven Rechtsschutz, steht einer nationalen Regelung entgegen, die dahin ausgelegt wird, dass die Mitglieder einer in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags als Bieterin aufgetretenen Gelegenheitsgesellschaft nicht die Möglichkeit haben, individuell Ersatz des Schadens zu verlangen, den sie aufgrund einer Entscheidung individuell erlitten zu haben behaupten, die von einer anderen Behörde als dem öffentlichen Auftraggeber, welche nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften an diesem Verfahren beteiligt gewesen ist, getroffen worden ist und den Ablauf des Verfahrens beeinflussen konnte.*)
VolltextVPRRS 2010, 0152
EuGH, Urteil vom 06.05.2010 - Rs. C-145/08
1. Ein gemischter Vertrag, dessen Hauptgegenstand der Erwerb von 49 % des Kapitals eines öffentlichen Unternehmens durch ein Unternehmen und dessen untrennbar mit diesem Hauptgegenstand verbundener Nebengegenstand die Erbringung von Dienstleistungen und die Durchführung von Bauarbeiten betrifft, fällt nicht in seiner Gesamtheit in den Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien.*)
2. Das Unionsrecht, insbesondere das Recht auf effektiven Rechtsschutz, steht einer nationalen Regelung entgegen, die dahin ausgelegt wird, dass die Mitglieder einer in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags als Bieterin aufgetretenen Gelegenheitsgesellschaft nicht die Möglichkeit haben, individuell Ersatz des Schadens zu verlangen, den sie aufgrund einer Entscheidung individuell erlitten zu haben behaupten, die von einer anderen Behörde als dem öffentlichen Auftraggeber, welche nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften an diesem Verfahren beteiligt gewesen ist, getroffen worden ist und den Ablauf des Verfahrens beeinflussen konnte.*)
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