Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4933 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
VPRRS 2009, 0328VK Bund, Beschluss vom 24.07.2009 - VK 3-136/09
1. Mindestanforderungen bezüglich der Leistungsfähigkeit - hier die Festlegung eines Mindestumsatzes im Inland - sind vom öffentlichen Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung inhaltlich abschließend und als Mindestanforderungen erkennbar festzulegen; der Auftraggeber darf von den in der Vergabebekanntmachung genannten Eignungskriterien sowie den dazu benannten Nachweisen inhaltlich nicht abweichen und diese nicht ändern oder erweitern. Zulässig ist lediglich eine Konkretisierung bezüglich der geforderten Nachweise dahingehend, inwieweit sie mit dem Angebot oder zu einem späteren Zeitpunkt gefordert werden
2. Die Möglichkeit des Nachweises der Leistungsfähigkeit durch eine Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 7a Nr. 3 Abs. 1 d VOL/A), ist auf die Nachfrage nach generischen Arzneimitteln nicht eins zu eins übertragbar. Der Auftraggeber ist vielmehr für den jeweiligen Einzelfall verpflichtet, die Eignungsanforderungen am Gegenstand des Auftrags zu orientieren und entsprechend angemessene Anforderungen zu stellen. Ein Umsatz, der allein retrospektiv abgefragt wird, ist nicht zwangläufig aussagekräftig für die reale Leistungsfähigkeit eines Bieters im Sinne einer Lieferfähigkeit zu Beginn des Rahmenvertrags, wenn dieser über die in der Ausschreibung geforderte Arzneimittelzulassung verfügt.
3. Nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise steht bei Vertragsabschluss mit mehreren Rabattvertragspartnern der Einzelabruf im Vordergrund, denn erst dieser begründet konkrete Zahlungsansprüche des Auftragnehmers. Die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze gelten nicht nur bei der Vergabe der Rabattvereinbarung als solcher sondern auch für die zweite Stufe von Rahmenverträgen, den Einzelabruf. Willkürfreiheit und Nichtdiskriminierung bei der Entscheidung über den jeweiligen Einzelabruf sind sicher zu stellen, indem auch hier ein transparentes Verfahren etabliert und praktiziert wird.
VolltextVPRRS 2009, 0327
VK Arnsberg, Beschluss vom 22.04.2009 - VK 6/09
Es ist eine nach § 18 VOF zwingende Pflicht des Auftraggebers, die Auswahlentscheidung als wesentliche Entscheidung in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren, um für den Bewerber die erforderliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.
VolltextVPRRS 2009, 0323
VK Hessen, Beschluss vom 19.03.2009 - 69d-VK-05/2009
1. Der Inhalt einer Rüge ist aus der Sicht des Erklärungsempfängers, also der Vergabestelle auszulegen. Es kommt darauf an, wie diese die Ausführungen des Bieters nach Treu und Glauben verstehen musste.*)
2. Eine bloße rechtliche Beurteilung des Verhaltens der Vergabestelle durch einen Bieter reicht regelmäßig allein nicht aus, um daraus eine Rüge abzuleiten. Vielmehr muss die Vergabestelle aufgrund der Ausführungen des Unternehmens konkret erkennen können, welches Verhalten er aus welchen Gründen beanstandet.*)
3. Ist ein Formular Bestandteil der Vergabeunterlagen, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass es bei der Einreichung des Angebots beigelegt werden muss und das Angebot nur auf diesem Formular unterschrieben werden kann, ist dieses zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn die Unterschrift an anderer Stelle erfolgt ist.*)
VolltextVPRRS 2009, 0322
VK Hessen, Beschluss vom 18.02.2009 - 69d-VK-67/2008
1. Fordert ein Auftraggeber im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Dienstleistungen den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sollen davon nach dem objektiv erkennbaren Interesse des Auftraggebers auch die unmittelbaren Vermögensschäden erfasst werden.*)
2. Ein Bewerber/Bieter darf Vergabefehler nicht auf Vorrat sammeln, sondern muss die Vergabeverstöße im Vergabeverfahren in einer Weise mitteilen, die es der Vergabestelle ermöglicht, eine Korrektur in einem frühestmöglichen Stadium vornehmen zu können, eine Vergabekammer soll nicht mit Mängeln des Vergabeverfahrens befasst werden, die im Falle einer rechtzeitigen Rüge möglicherweise schon durch die Vergabestelle selbst hätten korrigiert werden können.*)
VolltextVPRRS 2009, 0321
VK Hessen, Beschluss vom 02.02.2009 - 69d-VK-65/2008
1. Kann trotz einer veränderten Punktevergabe im Rahmen einer Bewertungsmatrix, bei der mehrere Bieter die gleiche (höchste) Punktzahl erhalten, infolge des deutlich teureren Angebotes eines der Bieter und der daraus resultierenden Leistungskennzahl/ Preis dieser nie den Koeffizienten der anderen Bieter und damit deren Position unter den Bietern erreichen, und bleibt das Preisgefüge unter den Bietern dadurch in jedem Fall unverändert, so hat dieser teurere Bieter zu keinem Zeitpunkt eine realistische Chance den Zuschlag zu erhalten. Damit liegt für ihn kein Schaden i. S. v. § 107 Abs. 1 GWB und eine Verletzung seiner diesbezüglichen Rechte nicht vor.*)
2. Dem Auftrageber steht bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes nach § 25 Nr. 3 VOL/A ein von der Vergabekammer nur sehr eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Lediglich dessen Überschreitung oder erkennbarer Fehl- oder gar Nichtgebrauch können einer Überprüfung unterliegen.*)
VolltextVPRRS 2009, 0320
VK Hessen, Beschluss vom 15.12.2008 - 69d VK 60/2008
1. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Bieter mit seinem Vorbringen nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB präkludiert ist, können keine detaillierten Kenntnisse der Texte und Schriftwechsel der Ausschreibungen, an denen er sich im Laufe der Jahre beteiligt hat, verlangt werden.*)
2. Es ist nicht Aufgabe des Bieters, sich bei einem Ausschreibungstext, der in sich klar und eindeutig ist, zu erkundigen, ob er so wie formuliert auch gemeint ist und ob er ihn auch richtig verstanden hat.*)
3. Es ist erforderlich, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert waren, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen.*)
VolltextVPRRS 2009, 0318
OLG München, vom 10.09.2009 - Verg 10/09
1. Es obliegt dem öffentlichen Auftraggeber, in der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen eindeutige und unmissverständliche Festlegungen zu treffen, welche Erklärungen und Eignungsnachweise er verlangt, wann diese vorzulegen sind und gegebenenfalls welche Formulare für welche Angaben zu verwenden sind. Stellt der öffentliche Auftraggeber die Nachforderung fehlender, unzureichender oder unvollständiger Nachweise in Aussicht und droht er den Ausschluss des Angebots erst bei fruchtlosem Fristablauf an, ist dem Bieter Gelegenheit zur Nachreichung zu geben.*)
2. Zur Problematik der Nachunternehmerleistung bei der Abfallentsorgung.*)
VolltextVPRRS 2009, 0317
OLG München, Beschluss vom 27.08.2009 - Verg 4/09
1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer ist ein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach den §§ 40 ff VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff GWB zum zuständigen Vergabesenat statthaft ist.
2. Zur Frage, der angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts im Nachrpüfungsverfahren.
VolltextVPRRS 2009, 0316
OLG München, Beschluss vom 05.05.2009 - Verg 5/09
1. Nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann das Beschwerdegericht die aufschiebende Wirkung der Beschwerde bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängern, wenn die Vergabekammer den Antrag auf Nachprüfung abgelehnt hat.
2. Auch für Direktvergaben ist die Regelung des § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB heranzuziehen.
3. Auch wenn die Nichtigkeit einer Direktvergabe auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurückwirkt, besteht dennoch ein berechtigtes Interesse des Bieters an einem vorläufigen Rechtsschutz, der die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindern soll. Durch die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung kann die Vergabestelle daran gehindert werden, durch Wiederholung oder Bestätigung oder Verlängerung des umstrittenen Vertrages einseitig die Sachlage so zu verändern, das ein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz unwiderruflich ausgeschlossen ist.
4. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs betroffener Dritter sind die Vergabesenate über den Wortlaut des § 119 GWB hinaus berechtigt, erstmalig im Beschwerdeverfahren Dritte beizuladen.
VolltextVPRRS 2009, 0315
OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009 - 1 Verg 7/08
1. Für diese Fallgestaltung, in der sich der Nachprüfungsantrag bei seiner Einreichung auf ein laufendes Vergabe verfahren bezogen hat und sich der auf Primärrechtsschutz gerichtete Verfahrenszweck durch die zwischenzeitliche Beendigung dieses Verfahrens während des bereits anhängigen Nachprüfungsverfahrens erledigt hat, bleibt nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB bzw. nach §§ 123 Satz 3 i. V. m. 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ein (Fortsetzungs-)Feststellungsverfahren eröffnet, d. h. die Fortsetzung des Nachprüfungsverfahrens mit einem Antrag auf Feststellung der Verletzung eigener subjektiver Rechte i. S. v. § 97 Abs. 7 GWB ist statthaft.
2. Rettungsdienstleistungen unterfallen grundsätzlich dem Leistungsbegriff des § 99 Abs. 1 GWB und insbesondere dem Dienstleistungsbegriff des § 99 Abs. 4 GWB. Dieser Einstufung stehen auch nicht die Art. 45, 55 EG-Vertrag entgegegen.
3. Eine Bieter schützende Wirkung des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A kann allenfalls angenommen werden, wenn die Preisgestaltung des betreffenden Angebotes bei isolierter Betrachtung hinreichend sicher auf eine Wettbewerbsverdrängungsabsicht der jeweiligen Bieterin schließen lässt. Insoweit ist auf den Gesamtangebotspreis und nicht auf Einzelpreise abzustellen.
4. Für den Umfang der zu gewährenden Akteneinsicht kommt es auf die Abwägung zwischen den Interessen der Antragstellerin an einer effektiven Ausgestaltung des konkreten Rechtsschutzes und den Interessen der Mitbewerber an der Vertraulichkeit der Angebotsinhalte und -erläuterungen an.
VolltextVPRRS 2009, 0312
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2009 - Verg 77/08
Legt der Antragsteller schon nicht dar, durch eine unterlassene Bekanntgabe in der Bekanntmachung an der Einreichung eines Teilnahmeantrags gehindert worden zu sein, so ist sein Antrag unzulässig.
VolltextVPRRS 2009, 0311
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2009 - Verg 6/09
1. Bei der Angebotswertung hat sich der öffentliche Auftraggeber allein von den festgelegten und bekannt gegebenen Zuschlagskriterien leiten zu lassen.
2. Drr Unzulässigkeit eines Unterkostenangebots kommt nur dann ein Bieterschutz zu, wenn das Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweise der Bieter zu bekämpfen, vom Auftraggeber den Ausschluss des betreffenden Angebots fordert.
3. Die Tatsache allein, dass Verhandlungen unterblieben sind, erlaubt nicht den Schluss auf eine Rechtsverletzung, wenn das Angebot des Antragstellers chancenlos gewesen ist, und er den Auftrag unter keinen Umständen hätte erlangen können.
VolltextVPRRS 2009, 0310
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2009 - Verg 68/08
1. Werden entgegen der Anegbotsaufforderung Nachunternehmer nicht genannt und deren Verpflichtungserklärung nicht eingereicht, ist das Angebot wegen Unvollständigkeit von der Wertung zwingend auszuschließen.
2. Zu der Frage, wann solche Anforderungen für den Bieter unzumutbar sind.
VolltextVPRRS 2009, 0453
VK Bund, Beschluss vom 29.04.2009 - VK 3-61/09
1. Es ist ein grundlegendes Prinzip des Vergaberechts, dass die Bieter von Anfang an die Möglichkeit haben müssen, zu erkennen, welche Eignungsanforderungen gestellt werden, um frustrierten Aufwendungen für ein nutzloses Angebot vorzubeugen. Dies gilt insbesondere bei der erstmaligen Ausschreibung einer neuen gesetzlichen Maßnahme, bei der klar ist, dass es für den Fachkundenachweis noch keine identischen Leistungen aus der Vergangenheit geben kann und dass bei den potentiellen Bietern noch Unsicherheit besteht, was der Auftraggeber als vergleichbar ansieht.
2. Schreibt der Auftraggeber eine völlig neue Maßnahme aus, ist es erforderlich gewesen, schon in den Verdingungsunterlagen eindeutige Aussagen dazu zu machen, welche abstrakten Gesichtspunkte Maßstab für die Vergleichbarkeit sein sollen.
VolltextVPRRS 2009, 0306
VK Arnsberg, Beschluss vom 26.06.2009 - VK 14/09
Der Verzicht auf die Fachlosvergabe ist ein Ausnahmefall und detailliert zu begründen.
VolltextVPRRS 2009, 0304
VK Hessen, Beschluss vom 19.02.2009 - 69d-VK-01/2009
1. Stehen wirtschaftliche oder technische Belange einer Losaufteilung entgegen, muss der Auftraggeber sein Interesse an einer einheitlichen Ausschreibung nicht zu Gunsten der Mittelstandförderung opfern.
2. Die Sicherstellung der Einhaltung der verfassungsmäßig eingeräumten Wahlrechtsgrundsätze begrenzt die Verpflichtung zur losweisen Vergabe von Leistungen beim Versand von Wahlsendungen.
VolltextVPRRS 2009, 0303
OLG München, Beschluss vom 29.09.2009 - Verg 12/09
1. Auch bei einem Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich muss ein Angebot bis zur Angebotsabgabe vollständig vorliegen.*)
2. Es ist ureigene Pflicht und Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers, die Wertungs- und Zuschlagsentscheidung selbst zu treffen.*)
VolltextVPRRS 2009, 0298
VK Münster, Beschluss vom 26.08.2009 - VK 11/09
1. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen in ihren Vergabeunterlagen die Einhaltung von Mindestlöhnen zu fordern.*)
2. Der Ausschluss von Angeboten, die unterhalb bestimmter Stundenverrechnungssätze die Leistungen angeboten haben, ist ohne Rechtsgrundlage nicht zulässig.*)
3. Die Forderung nach Vorlage von Erklärungen mit dem Angebot in Bezug auf die Einhaltung von Mindestlöhnen gemäß § 6 Satz 4 AEntG würde jedenfalls mittelbar die Regelung in § 97 Abs. 4 2. HS GWB unterlaufen.*)
VolltextVPRRS 2009, 0460
EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - Rs. C-206/08
1. Für das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession genügt der Umstand, dass eine unmittelbare Entgeltzahlung des Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, Entgelte von Dritten zu erheben.
2. Besteht die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung, so bringt diese Art der Bezahlung es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit sich, dass der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt.
3. Eine Dienstleistungskonzession liegt auch dann vor, wenn das vom öffentlichen Auftraggeber übernommene Betriebsrisiko aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung der Dienstleistung von vorneherein zwar erheblich eingeschränkt ist, der Auftragnehmer aber dieses eingeschränkte Risiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt.
VolltextVPRRS 2009, 0448
VK Bund, Beschluss vom 11.08.2009 - VK 1-131/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2009, 0291
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2009 - 1 VK 65/08
1. Die Tatsache, dass Kirchenbezirke Gesellschafter der Alleingesellschafterin eines Bieters sind, führt nicht dazu, dass eine staatliche Trägerschaft vorliegt. Denn die Kirchenbezirke sind trotz ihrer Sonderrechte nicht als Teil des Staates zu qualifizieren. Sie sind vom Staat zu trennen und sind selbst keine öffentlichen Einrichtungen.*)
2. Kostenvorteile, die ein Bieter rechtmäßig nutzen darf, z.B. Steuervorteile, dürfen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden und führen nicht dazu, dass der Bieter als "ähnliche Einrichtung" i.S.d. § 7 Nr. 6 VOL/A anzusehen ist.*)
3. Wird von einem Bieter verlangt, eine tatsächlich unmögliche Leistung anzubieten, berührt dies nicht die Angebotskalkulation. Denn eine unmögliche Leistung kann nicht kalkuliert werden und wirkt sich nicht auf den Angebotspreis aus. Es liegt dann kein gewöhnliches Wagnis nach § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A vor.*)
VolltextVPRRS 2009, 0290
VK Bund, Beschluss vom 24.07.2009 - VK 3-151/09
1. Die Eignungsanforderungen sind am Gegenstand des Auftrags zu orientieren und es sind entsprechend angemessene Anforderungen zu stellen. Werden Umsatzzahlen ohne nähere Einschränkungen gefordert, so können gegebenenfalls auch Auslandsumsätze angegeben werden.
2. Können die Umsatzerlöse aus der Vergangenheit nicht zum Maßstab genommen werden, so ergibt sich die reale Leistungsfähigkeit eines Bieters aus seinen Produktionskapazitäten für die von dem Rahmenvertrag erfassten Wirkstoffmengen, bezogen auf den Zeitpunkt des Rabattvertragsbeginns.
3. Zum Vertragsschluss mit mehreren Rabattvertragspartnern im Hinblick auf die Verpflichtung der Auftraggeber, Auswahlmechanismen für den Einzelabruf vorzusehen.
VolltextVPRRS 2009, 0289
OLG Jena, Beschluss vom 05.06.2009 - 9 Verg 5/09
1. Das OLG ist wie die Vergabekammer nicht an die Anträge der Parteien gebunden.
2. Für die Rüge stehen zwar im Allgemeinen 1-3 Tage zur Verfügung, die Schwierigkeit des Falls und ein Wochenende können aber Gründe für zulässige spätere Rügen darstellen.
3. An der Ansicht, § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A sei stets drittschützend, wird nicht mehr festgehalten.
4. Eine kommende Gesetzesänderung (hier Mindestlohn) deren Inkrafttreten sicher erwartet wird, muss nicht im Angebot berücksichtigt werden solange sie nicht bereits beschlossen, aber nur noch nicht in Kraft getreten ist. Dabei kommt es allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe an, eine Berücksichtigung von Rechtsentwicklungen nach diesem Zeitpunkt kommt nicht in Betracht.
VolltextVPRRS 2009, 0287
OLG Naumburg, Beschluss vom 03.09.2009 - 1 Verg 4/09
1. Zum Begriff des Bieters.
Der Begriff des Bieters knüpft allgemein an einen formellen Status in einem Vergabeverfahren an: Bieter ist derjenige Beteiligte an einem Vergabeverfahren, der ein auf einen Vertragsschluss gerichtetes Angebot gelegt hat. Bieter i.S. von § 13 VgV ist ein Beteiligter des Vergabeverfahrens, der Träger subjektiver Rechte ist und dem grundsätzlich ein Zugang zum Nachprüfungsverfahren zur Durchsetzung dieser Rechte eröffnet ist. (hier: zur Bieterstellung eines Unternehmens, welches nach Ablauf der Angebotsfrist, jedoch vor Zuschlagserteilung ein Angebot abgegeben hat sowie zu einer der Bieterstellung entsprechenden Stellung eines Unternehmens, welches innerhalb der Angebotsfrist geltend gemacht hat, durch die Ausschreibungsbedingungen an der Abgabe eines chancenreichen Angebotes gehindert worden zu sein).*)
2. Der Vergabestelle, die sich auf eine Präklusion der Rüge berufen möchte, obliegt der Nachweis einer Überschreitung der Rügefrist und mithin der Nachweis eines früheren Zeitpunktes der Erlangung der positiven Kenntnis vom gerügten Vergabeverstoß, als vom Antragsteller eingeräumt. Für diesen Nachweis genügt ein bloßes Bestreiten der Angaben des Antragstellers nicht. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB a.F. war es jedem Interessenten an der Ausschreibung überlassen, wann er mit der Bearbeitung der Verdingungsunterlagen beginnt; bindend war lediglich die Angebotsfrist als Ausschlussfrist für die Abgabe eines wertungsfähigen Angebotes.*)
3. Bei der Auswahl der Zuschlagskriterien dürfen nur leistungsbezogene Kriterien Berücksichtigung finden. Aus Gründen des fairen Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz muss abstrakt ausgeschlossen sein, dass ein "Weniger" an Wirtschaftlichkeit eines Angebotes durch ein "Mehr" an Eignung ausgeglichen wird und zu einer Veränderung der Bieterreihenfolge führen kann.*)
VolltextVPRRS 2009, 0285
OLG Naumburg, Urteil vom 02.07.2009 - 1 U 5/09
1. Unterteilt ein öffentlicher Auftraggeber einen Dienstleistungsauftrag in Lose (hier: Abschleppdienstleistungen, Aufteilung in vier Gebietslose und ein gebietsübergreifendes Fachlos) und ergibt sich aus der Vergabebekanntmachung zugleich, dass er sowohl eine Einzellosvergabe als auch eine Gesamtlosvergabe in Betracht zieht, so begründet allein die Angabe in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dass ein Angebot nur auf ein einzelnes Los erfolgen kann, kein schutzwürdiges Vertrauen eines Bieters dahin, dass die Auftragsvergabe zwingend auf die jeweiligen Einzellose erfolgen wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote auch in der Form zugelassen hat, dass sich das Angebot sich auf mehrere Lose bezieht.*)
2. Der Ausschluss einer Bietergemeinschaft wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweise setzt den gesicherten Nachweis einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft voraus. Selbst erhebliche Verdachtsmomente genügen hierfür nicht (wie OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2003 - 11 Verg 2/03, VergabeR 2003, 581).*)
VolltextVPRRS 2009, 0466
VK Saarland, Beschluss vom 07.09.2009 - 3 VK 1/09
1. Bei Nichtabgabe eines Angebotes trifft den Antragsteller eine erhöhte Darlegungslast und Begründungspflicht, um das "Interesse am Auftrag" (§ 107 Abs. 2 GWB) nachzuweisen. Er muss schlüssig darlegen, dass der von ihm behauptete Schaden (keine Bewerbungsmöglichkeit um den Auftrag und daher keine Möglichkeit, den Zuschlag zu erhalten) gerade durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften entstanden ist.*)
2. § 97 Abs. 3 GWB (in der ab 24.04.2009 gültigen Fassung) soll durch seine Neuformulierung grundsätzlich den Mittelstand stärken, bedarf aber der Auslegung und einer praktischen Anwendung bezogen auf das konkrete Ausschreibungsprojekt: Der in § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB vorgesehene Zwang zur losweisen Vergabe kollidiert mit § 97 Abs. 5 GWB. Primäres Ziel der öffentlichen Beschaffung ist der wirtschaftliche Einkauf der öffentlichen Hand und die sparsame Verwendung von Steuergeldern. Die Aufteilung in Fachlose braucht von vorneherein nur zu erfolgen, wenn dies marktüblich ist. Die Gesamtvergabe kann von Anfang an ins Auge gefasst werden, wenn berechtigte wirtschaftliche und technische Gründe dafür sprechen. Der Grundsatz des Mittelstandschutzes und der Chancengleichheit kleinerer Unternehmen stößt da an seine Grenzen, wo der öffentliche Auftraggeber zumindest solche eigenen Interessen nicht zu opfern braucht, die er nur in Gestalt einer Gesamtvergabe zu erreichen vermag. Der Auftraggeber hat dabei die Interessen des Mittelstands mit seinem eigenen Interesse an einer wirtschaftlichen Vergabe abzuwägen.*)
3. Dem Bieter steht kein absoluter Anspruch auf losweise Vergabe zu; er hat lediglich einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dem ihm auf Grund der Allgemeinen Grundsätze des § 97 GWB eingeräumten Beurteilungs- und Ermessensspielraum in ermessensfehlerfreier Weise Gebrauch macht.*)
4. Bei der Beurteilung der Vorschrift des § 97 Abs. 3 GWB zur losweisen Vergabe sind auch parallel zu dem streitgegenständlichen Ausschreibungsverfahren stattfindende weitere Ausschreibungsverfahren zu beachten, sofern diese gemeinsam mit dem streitgegenständlichen Verfahren der Realisierung eines Gesamtvorhabens dienen.*)
VolltextVPRRS 2009, 0284
VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2009 - 1/SVK/035-09
Ist in einer Leistungsbeschreibung die Formulierung "Eine fehlende, falsch oder unvollständig ausgefüllte Produktbeschreibung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren." aufgenommen, führt das unvollständige Ausfüllen einer mit Angebotsabgabe vorzulegenden Produktbeschreibung zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Für den Auftraggeber besteht kein erneutes Wahlrecht für eine mögliche anders lautende Handhabung. Das grundsätzlich eröffnete Entschließungsermessen, § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A, ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Wertungsvorgaben des § 97 GWB auf Null reduziert.*)
VolltextVPRRS 2009, 0283
VK Sachsen, Beschluss vom 12.06.2009 - 1/SVK/011-09
Der Vierte Teil des GWB und mithin die Bestimmungen über das Nachprüfungsverfahren gelten nicht für einen Auftrag zum Betrieb der BOS-Stelle Digitalfunk im Freistaat Sachsen, da dieser in den Anwendungsbereich des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Variante GWB fällt, der die Geltung der genannten Vorschriften ausschließt. Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen ist gemäß § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB für den Antrag nicht zuständig.*)
VolltextVPRRS 2009, 0282
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2009 - 15 Verg 3/09
1. Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn selbst das günstigste Angebot unangemessen hoch ist (hier: 16% über Marktpreis).
2. Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preises können auch Ergebnisse aus einem anschließenden Vergabeverfahren sein.
VolltextVPRRS 2009, 0281
VK Sachsen, Beschluss vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
1. Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der private Unternehmer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt.*)
2. Die Vorschriften des GWB regeln abschließend den Rechtsschutz für Vergabestreitigkeiten über öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Nachprüfung der Vergabestreitigkeiten, die in den Geltungsbereich der umzusetzenden vergaberechtlichen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fallen, im VgRÄG abschließend geregelt. Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (§ 104 Abs. 2 GWB).*)
3. Die Antragsbefugnis entsprechend § 107 Abs. 2 GWB ist trotz unterlassener Angebotsabgabe zu bejahen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe des Angebots gehindert worden ist.*)
VolltextVPRRS 2009, 0279
VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.08.2009 - VK-13/2009-L
Es bedarf einer sowohl juristischen wie mathematischen Einschätzung, um überhaupt zu erkennen, dass sich bei manchen Wertungsmethoden Fehler dadurch ergeben können, dass die den Bietern bekannt gegebenen Gewichtungen tatsächlich nicht wirksam bzw. verändert werden (vgl. die Ausführungen im Beschluss VK Sachsen vom 11.08.2006, Az. 1/SVK/073-06). Beanstandet der Bieter, dass außer der prozentualen Gewichtung der Wertungskriterien auch die Rechenmethode den Bietern hätte bekannt gegeben werden müssen, so ist diese Beanstandung nicht zwingend innerhalb der Angebotsabgabefrist vorzubringen.*)
VolltextVPRRS 2009, 0277
VK Nordbayern, Beschluss vom 26.08.2009 - 21.VK-3194-30/09
1. Die Beanstandung, die Vorabinformation nach § 13 VgV sei unzureichend, muss noch am Tage deren Zugangs, spätestens jedoch am Folgetag erfolgen. Eine insoweit erfolgte spätere Rüge ist nicht mehr unverzüglich.*)
2. Für die Rügeobliegenheit ist das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergaberechtsverstoß erlaubt, ausreichend, der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.*)
VolltextVPRRS 2009, 0276
VK Nordbayern, Beschluss vom 12.08.2009 - 21.VK-3194-29/09
Ist die Höhe der Gewichtung eines Zuschlagskriteriums unzweifelhaft und ohne weitere Rechtskenntnisse oder Überlegungen aus der Bekanntmachung erkennbar, muss dies bis zum Ablauf der Angebotsabgabefrist gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB a.F.).*)
VolltextVPRRS 2009, 0275
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2008 - Verg 54/08
1. Der Begriff "vergleichbare Leistungen" ist vor dem Hintergrund auszulegen, dass nach § 101 Abs. 6 GWB eine möglichst hohe Wettbewerbsintensität erreicht werden soll.
2. Das Vergabenachprüfungsverfahren bildet ein austariertes System zwischen einer Rechtsschutzgewährung für unterlegene Bieter einerseits und andererseits bestimmten Instrumentarien, die dem Interesse des öffentlichen Auftraggebers an einer ordnungsgemäßen Erledigung seiner Aufgaben und den zu diesem Zweck durchzuführenden Beschaffungen Rechnung tragen sollen.
3. Gerade dann wäre es eine bloße Förmelei und führte nur zu unnötigen Verzögerungen bei der Auftragsvergabe, wenn die Vergabenachprüfungsinstanz den Wertungsspielraum überschreitende Entscheidungen aufhöbe, obwohl die Vergabestelle inzwischen eine nicht zu beanstandende Entscheidung getroffen hat und nach der Entscheidung der Nachprüfungsinstanz ohne Weiteres nochmals treffen könnte. Hinzu kommt, dass es zu weiteren Verzögerungen führte, würde der Antragsteller die auch aufgrund weiterer Erwägungen getroffene neue Entscheidung erneut anfechten. Statt dessen können die neuen Gründe im laufenden Nachprüfungsverfahren überprüft werden.
VolltextVPRRS 2009, 0274
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.12.2008 - Verg 51/08
1. Den Antragstellern ist im Rahmen der Rügeobliegenheit eine Überlegungsfrist zuzugestehen. Unter dem Gebot, dass dabei die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigten sind, hat dies zumal dann zu gelten, wenn die Antragsteller bei Abfassung des Rügeschreibens anwaltlich nicht vertreten und zahlreiche, nicht einfache Rechtsfragen zu prüfen waren.
2. Der bloße Umstand, dass es sich um ein bei Ausschreibungen erfahrenes Unternehmen handelt, belegt nicht, dass eine (etwaige) Fehlerhaftigkeit der Mindestanforderungen erkannt werden muss. Die Rechtsverstöße sind nur unter Aufwendung juristischen Sachverstandes erkennbar, ohne dass die Antragsteller vergaberechtlich gehalten sind, sich solchen Sachverstand durch Zuziehung eines Rechtsanwalts zu verschaffen. Es muss den Antragstellern widerlegt werden, dass sie über den erforderlichen rechtlichen Sachverstand selbst nicht verfügten und ein Verstoß von ihnen infolgedessen nicht erkannt worden ist.
3. Es ist Sache des Auftraggebers, den Gegenstand der Beschaffung nach seinen Vorstellungen zu bestimmen. Dagegen ist weder im Vergabeverfahren noch im Nachprüfungsverfahren für die am Auftrag interessierten Unternehmen Raum, eigene, insbesondere die Mindestanforderungen an Nebenangebote abändernde Vorstellungen hinsichtlich des Gegenstandes der Beschaffung anzubringen oder erst recht gegen den Auftraggeber durchzusetzen.
4. Damit ein Angebot gewertet werden kann, ist jeder in der Leistungsbeschreibung vorgesehene Preis so vollständig und mit dem Betrag anzugeben, der für die betreffende Leistung beansprucht wird. Von einer unvollständigen Preisangabe kann nur ausgegangen werden, wenn festzustellen ist, dass zwar ein Preis angegeben wurde, der aber dem tatsächlich vom Bieter für die Leistung beanspruchten Preis nicht entspricht, sondern zum Beispiel darunter liegt. Darauf, ob eine andere Position des Leistungsverzeichnisses aufgepreist wurde, kommt es für die Beurteilung der Unvollständigkeit einer Preisangabe nicht an.
VolltextVPRRS 2009, 0273
VK Sachsen, Beschluss vom 26.06.2009 - 1/SVK/024-09
1. Rügt ein Bewerber nach Ausschluss seines Antrags auf Beteiligung am Verhandlungsverfahren die Wahl der Verfahrensart, so hat er im Einzelnen darzulegen, dass und warum ihm gerade durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ein Schaden zu entstehen droht.*)
2. Der Auftraggeber hat die Pflicht zur grundsätzlichen Auftragsteilung in Lose und kann davon nur im Ausnahmefall absehen, wenn nach § 5 VOL/A die Auftragsteilung in Lose unzweckmäßig ist. Was "vertretbare Gründe" sind, die für ein Absehen von einer Losaufteilung sprechen, ist stets anhand der konkreten Umstände des einzelnen Projekts zu bestimmen. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu.*)
3. Ein Bewerber kann sich nur dann mit Erfolg auf eine ungenügende Dokumentation der unterlassenen Losbildung berufen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können.*)
4. § 16 VgV enthält keine Generalklausel, aufgrund derer Personen stets dann von der Mitwirkung bei den Entscheidungen im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn ihr Verhalten den Schluss auf ihre Voreingenommenheit rechtfertigt. Vielmehr sind ein tatsächlicher Interessenkonflikt und eine konkrete Auswirkung der Tätigkeiten der betroffenen Personen auf die Entscheidungen in dem Vergabeverfahren notwendig.*)
VolltextVPRRS 2009, 0271
VK Lüneburg, Beschluss vom 02.12.2008 - VgK-41/08
Zur Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrags nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB und den Anforderungen an das Feststellungsinteresse.
VolltextVPRRS 2009, 0270
VK Lüneburg, Beschluss vom 19.11.2008 - VgK-40/2008
1. Zum Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen entsprechend § 16 Nr. 3 lit. a VgV.*)
2. Vergaberechtliche Auswirkungen der kommunalrechtlichen Grenzen zur wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden.*)
VolltextVPRRS 2009, 0269
VK Lüneburg, Beschluss vom 27.08.2009 - VgK-35/2009
1. Die Rüge bezüglich der Wahl der zu Grunde gelegten Verdingungsordnung hat spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu erfolgen.
2. Änderungen an den Zahlungszielen oder den Haftungsbedingungen führen zwingend zum Ausschluss.
3. Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe von Unterkriterien und deren Gewichtung besteht jedenfalls dann, wenn sich für die Bieter die Kenntnis davon auf die Inhalte ihrer Angebote auswirken kann.
VolltextVPRRS 2009, 0267
VK Lüneburg, Beschluss vom 11.02.2009 - VgK-56/08
1. Eine Vorbefassung als Projektant führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss des Bewerbers im sich anschließenden Verfahren zur Vergabe von Ingenieurleistungen.*)
2. Zu den Anforderungen an die Dokumentation gemäß § 18 VOF.*)
3. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von schlechten Erfahrungen bei vorangegangenen Dienstleistungen im Rahmen der Eignungsprüfung.*)
VolltextVPRRS 2009, 0265
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.01.2009 - 1 VK 58/08
1. Auch außerhalb des Tatbestandes der § 7 Nr. 4 und 5 und § 7a Nr. 2 VOL/A liegenden Gründe, von denen der Auftraggeber Kenntnis erlangt und die die Unzuverlässigkeit eines Bieters begründen, darf der Auftraggeber bei der Prüfung eines Bieters berücksichtigen.*)
2. Umstände, die sich außerhalb des Bereichs gesicherter Erkenntnisse bewegen, dürfen bei der Prüfung der Eignung eines Bieters keine Berücksichtigung finden.*)
3. Die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach § 26 Nr. 1 b VOL/A wegen Änderung der Verdingungsunterlagen ist nur zulässig, wenn zwingende Gründe die Änderung der Verdingungsunterlagen fordern.*)
4. Die Tatsache, dass Bieter zwingend auszuschließen sind, so dass nur ein Bieter verbleibt, mit dem im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens die abschließenden Verhandlungen geführt werden können, rechtfertigt für sich alleine noch nicht die Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach § 26 Nr. 1 d VOL/A.*)
VolltextVPRRS 2009, 0264
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2008 - 1 VK 40/08
1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB.*)
2. Eine Aussetzung des Verfahrens zur Klärung der Frage beim Europäischen Gerichtshof, ob es sich bei den gesetzlichen Krankenkassen um öffentliche Auftraggeber handelt, kommt für Vergabekammern im Hinblick auf den Beschleunigungsgrundsatz des § 113 I GWB nicht in Betracht.*)
3. Ist die Auslieferung von Hilfsmitteln Gegenstand des ausgeschriebenen Vertrages, liegt dem keine Rechtsbeziehung zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer nach § 127 SGB V zugrunde, sodass für die Vergabenachprüfung keine ausschließliche Zuständigkeit der Sozialgerichte nach § 51 SGG bestehen kann.*)
4. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen und Nachweise fehlen, sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A auszuschließen, unabhängig davon, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen oder Nachweise handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf den Preis, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.*)
VolltextVPRRS 2009, 0263
VK Südbayern, Beschluss vom 29.07.2009 - Z3-3-3194-1-27-05/09
1. Wurde von der Antragstellerin in ihrer Rüge formuliert, dass sie davon ausgeht, dass die Beigeladene die Voraussetzungen, die in der Ausschreibung genannt wurden, nicht erfüllt, weil sie weiter davon ausgeht, dass die Beigeladene zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine genehmigte Umladestation in jedem Landkreis vorweisen konnte, handelt es sich in diesem Verfahren nicht um eine Rüge "ins Blaue hinein", sondern um fundierte Kenntnisse der Antragstellerin um die Müllsituation in den Landkreisen des Antragsgegners.*)
2. Ein Vergabeverfahren wird normalerweise mit dem Zuschlag des Ausschreibenden auf das Angebot eines Bieters beendet. Gemäß § 26 Nr. 1 Buchstabe a VOL/A kann die Ausschreibung jedoch unter anderem aufgehoben werden, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.*)
3. Das Recht, eine Ausschreibung aufzuheben, konkretisiert sich im Wege der Ermessensreduzierung dann aber auf Null zu einer Pflicht, wenn der Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a bis d VOL/A gleichzeitig einen Verstoß gegen andere Vorschriften der VOL/A darstellt und der Zuschlag schon deshalb rechtswidrig wäre. Weitere Voraussetzung ist, dass die Rechtswidrigkeit nur dadurch beseitigt werden kann, dass die Ausschreibung aufgehoben wird. Im konkreten Fall liegt, wie in der mündlichen Verhandlung geklärt wurde, kein annahmefähiges Angebot vor. Jedem der drei Angebote fehlt es an Eignungsnachweisen, die nicht mehr nachgefordert werden dürfen.*)
VolltextVPRRS 2009, 0262
KG, Beschluss vom 31.08.2009 - 2 Verg 6/09
1. Es unterliegt grundsätzlich keinen Bedenken, wenn der Auftraggeber Anforderungen, die er ursprünglich für ein ordnungsgemäßes Angebot aufgestellt hat, nachträglich abmildert und die Anforderungen, die an ein ordnungsgemäßes Angebot zu stellen sind, modifiziert.
2. Das gilt jedenfalls, wenn diese Modifikation gegenüber allen Bietern vorgenommen wird, die sich an dem Verfahren beteiligt und die Angebotsunterlagen angefordert haben und die Modifikation nicht ein Ausmaß erreicht, dass anzunehmen ist, dass sich einzelne potenzielle Bieter allein wegen der ursprünglich strengeren Anforderungen nicht am Vergabeverfahren beteiligt haben.
3. Gibt der Auftraggeber den Bietern keine Mindestanzahl von anzugebenden Referenzaufträgen vor, kann ein Angebot nicht als im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A unvollständig angesehen werden, wenn bei einigen der angeführten Referenzaufträge die Angabe des jährlichen Auftragswertes fehlt. Jedenfalls solange nur ein Referenzauftrag die formellen Anforderungen der Ausschreibung erfüllt, kann das Angebot nicht als formell unvollständig angesehen und bereits deswegen von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
4. Ein unvollständiges und mit Rücksicht darauf nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A auszuschließendes Angebot kann auch dann vorliegen, wenn es die geforderten Angaben zwar enthält, diese sich aber so ungeordnet in den Angebotsunterlagen befinden, dass sich das Angebot mit den Angeboten von Mitbewerbern mit zumutbarem Aufwand nicht vergleichen lässt.
5. Werden in der Bekanntmachung der Ausschreibung noch Anforderungen an die Angebote gestellt, die im Aufforderungsschreiben dann nicht mehr enthalten sind, so ist letzteres Schreiben ausschlaggebend. D. h. Angebote, denen diese Anforderungen fehlen, dürfen nicht ausgeschlossen werden.
VolltextVPRRS 2009, 0261
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.07.2009 - Verg 18/09
1. Basiert ein Tarifvertrag nicht auf einem formellen Bundes- oder Landesgesetz gemäß § 97 Abs. 4, Satz 3 GWB, so ist er nicht als ein Kriterium für eine Eignungsprüfung heranzuziehen.
2. Tariftreue ist nicht ohne weiteres ein Umstand, welcher der Zuverlässigkeit und somit der Eignung eines Bieters zugerechnet werden kann; ferner muss eine vorsätzlich falsche Erklärung Tatsachen zum Gegenstand haben, die sich auf Eignungsmerkmale beziehen, § 25 Nr. 1 Abs. 2 b, § 7 Nr. 5 e VOL/A.
VolltextVPRRS 2009, 0257
VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2008 - VK 40/08
1. Ein Angebot, das am Folgetag des Fristendes um 0.00h eingeht, ist verspätet und sein Ausschluss ist zulässig.
2. Der Verzicht auf eine unerfüllbare Mindestanforderung ist vergaberechtskonform, wenn die Änderung der Anforderungen transparent und diskriminierungsfrei erfolgt.
VolltextVPRRS 2009, 0256
VK Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2008 - VK 33/08
1. Die Funktionserweiterung von einer reinen Veröffentlichungsplattform im Internet zur Vergabeplattform, die Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung bereit stellt und die Übermittlung von Angeboten in elektronischer Form ermöglicht, stellt eine Veränderung der vertragstypischen Leistungspflichten und einen veränderten Auftragsgegenstand dar.
2. Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und die Anforderungen an die Dokumentation sind umso höher, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert annähert.
3. Die Vergabekammer kann zur Bestimmung ihrer Zuständigkeit ergänzend eine eigene Wertermittlung auf Grundlage der Angebotspreise vornehmen.
VolltextVPRRS 2009, 0255
VK Brandenburg, Beschluss vom 22.09.2008 - VK 27/08
1. Zu der Frage, wann ein Flughafenbetreiber öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB ist.
2. § 26 VOB/A ist im Grundsatz auf Ausschreibungen von Sektorenauftraggebern nicht anwendbar.
3. Die Forderung, dass die Bewerber überdurchschnittlich erbrachte Bauleistungen im Umgang mit sicherheitstechnischen Anlagen nachzuweisen haben, rechtfertigt sich durch die besonderen Gefährdungslagen, die mit dem Betrieb eines Flughafens gegeben sind.
VolltextVPRRS 2009, 0253
VK Bund, Beschluss vom 26.05.2009 - VK 2-30/09
1. Die Vergabekammer Bund ist zuständig für Arzneimittelrabattverträge der Krankenkassen, weil diese jedenfalls seit der Schaffung des Gesundheitsfonds unmittelbar vom Bund finanziert werden.
2. Die Maßstäbe, denen die Auswahlentscheidung auf der nachgelagerten Ebene der Einzelvertragsvergabe genügen muss, betreffen bereits die Zuschlagsentscheidung, nicht erst die Vertragsdurchführung. Es müssen transparente und nicht diskriminierende Auswahlkriterien hinreichend klar vorgegeben werden, damit der vorgelagerte Wettbewerb nicht nachteilig berührt wird. Für die Kalkulation des Angebots und damit den Wettbewerb um die Rabattverträge ist nicht entscheidend, wer anschließend die Einzelverträge vergibt, sondern nach welchen Kriterien dies erfolgt (Rechtsprechungsänderung).
VolltextVPRRS 2009, 0252
VK Bund, Beschluss vom 17.04.2009 - VK 1-35/09
1. Es steht der Antragsbefugnis nicht entgegen, dass sich die Ast zumindest mit sämtlichen ihrer Produkte, für die eine Pharmazentralnummer(PZN) vorhanden ist, am Ausschreibungswettbewerb beteiligen kann, wenn das Rechtsschutzziel ist, eine Ausschreibung nicht nach PZN, sondern nach Wirkstoffen oder Wirkstoffgruppen zu erreichen.
2. An der vergaberechtlich gebotenen Produktneutralität mangelt es, wenn für jedes einzelne Los eine konkrete Produktvorgabe in Gestalt einer PZN gemacht wurde. Auch die Tatsache, dass durch die Gesamtheit der Ausschreibungen sowie der innerhalb der Ausschreibungen gebildeten Lose alle PZN und damit auch alle in Deutschland zugelassenen Kontrastmittel erfasst werden, vermag die gebotene Produktneutralität nicht herzustellen.
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