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Sachgebiet: Dienstleistungen

4952 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

VPRRS 2009, 0369
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Bietergemeinschaft möglich nach Festlegung des Bieterkreises

VK Hessen, Beschluss vom 30.07.2008 - 69d-VK-34/2008

1. Bei der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Öffentliche Vergabebekanntmachung können nach Festlegung des Bieterkreises durch den Auftraggeber diese Bieter keine Bietergemeinschaft mehr bilden.*)

2. Eine solche nachträglich gebildete Bietergemeinschaft ist unter Berücksichtigung der Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu Gunsten der übrigen aufgeforderten Bieter auszuschließen.*)

3. Eine solche nachträglich gebildete Bietergemeinschaft ist auch keine Teilnehmerin am Verhandlungsverfahren und kann insoweit keine Rechte im Sinne der § 97 Abs. 2 GWB (Gleichbehandlung) und § 97 Abs. 7 GWB (Verletzung subjektiver Rechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Verhandlungsverfahrens) geltend machen.*)

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VPRRS 2009, 0366
DienstleistungenDienstleistungen
Kostentragungspflicht nach Aufhebung des Vergabeverfahrens

VK Münster, Beschluss vom 22.09.2009 - VK 13/09

1. Hebt die Vergabestelle ihre Ausschreibung nach Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens auf, dann können die Kosten des Nachprüfungsverfahrens der Vergabestelle gemäß § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB auferlegt werden, soweit feststeht, dass diese die Aufhebung der Ausschreibung zu vertreten hat.*)

2. Die Regelung in § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach der Antragsteller die Kosten zu tragen hat, wenn sich der Antrag vor einer Entscheidung der Vergabekammer durch Rücknahme oder anderweitig erledigt hat, ist nachrangig zu Satz 3 des § 128 Abs. 3 GWB.*)

3. Ein berechtigtes Feststellungsinteresse wirtschaftlicher Art kann bei einer solchen Konstellation auch in der Abwendung einer nachteiligen Auslagenerstattung liegen.*)

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VPRRS 2009, 0365
DienstleistungenDienstleistungen
Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

VK Sachsen, Beschluss vom 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

1. Eine vergaberechtsfreie Dienstleistungskonzession ist anzunehmen, wenn die vereinbarte Art der Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass der Auftragnehmer das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt. Zur Annahme dieses Betriebsrisikos ist es ausreichend, wenn bei der Essensversorgung von Schulen und Kindertagesstätten die Vergütung auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages von den Sorgeberechtigten direkt an den Auftragnehmer bezahlt wird und der öffentliche Betreiber der Einrichtungen weder eine Mindestabnahmemenge, noch Portionszahlen garantiert.*)

2. Wenn der Antragsteller im Vorfeld des Vertragsschlusses geäußert hat, er sehe keine Ausschreibungspflicht, jedoch später noch rechtzeitig rügt, es bestünde eine Ausschreibungspflicht, ist hierin nicht notwendigerweise ein treuwidriges widersprüchliches Verhalten zu sehen. Es ist dem potentiellen Bieter, der u. U. laienhafte Kenntnisse des Vergaberechts hat, zuzugestehen, seine Rechtsmeinung, -insbesondere bei komplexeren Fragen des Vergaberechts- auch zu seinen Gunsten zu ändern. Die Rechtsordnung sanktioniert nicht jedes widersprüchliche Verhalten ohne weiteres, indem sie dagegen den Einwand der Verwirkung oder des "venire contra factum proprium" zulässt. Rechtsmissbräuchlich wird ein solches Vorgehen eines Bieters erst, wenn die Vergabestelle aufgrund besonderer Umstände auf einen entsprechenden Rügeverzicht des Bieters vertrauen durfte.*)

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VPRRS 2009, 0364
DienstleistungenDienstleistungen
Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede weit auszulegen!

VK Nordbayern, Beschluss vom 14.10.2009 - 21.VK-3194-45/09

1. Der Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede im Sinne des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f VOL/A ist mit Blick auf den das gesamte Vergabeverfahren beherrschenden Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 GWB; § 2 Nr. 1 VOL/A) weit auszulegen und deshalb nicht auf gesetzeswidriges Verhalten beschränkt, sondern umfasst auch alle sonstigen Absprachen und Verhaltensweisen eines Bieters, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar sind. Es ist mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsprinzip schlechterdings unvereinbar, wenn ein Bieter an der Ausschreibung teilnimmt, dem (ganz oder teilweise) das Angebot oder zumindest die Angebotsgrundlagen eines Mitbewerbers um den Zuschlag bekannt sind.*)

2. Die Angaben in den Verdingungsunterlagen sind gegenüber den Angaben in der Bekanntmachung nachrangig. Bei Unstimmigkeiten gilt daher die Bekanntmachung. Dies ergibt sich aus dem Transparenzgebot und dem Wettbewerbsgrundsatz (§ 97 Abs. 1 und 2 GWB).*)

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VPRRS 2009, 0358
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann ist Vertragsänderung ausschreibungspflichtig?

OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

1. Eine Vertragsänderung (hier: Einführung der "blauen Tonne" für PKK) ist ausschreibungspflichtig, wenn sie einen Mehrbedarf an Personal und Fahrzeugen auslöst sowie eine Mehrvergütung von über 10% zur Folge hat, die für sich genommen den maßgeblichen Schwellenwert übersteigt.*)

2. Für die für ein In-house-Geschäft maßgebliche Frage, ob eine Gesellschaft im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber tätig ist, sind auch Umsätze von 100%igen Tochtergesellschaften zu berücksichtigen, wenn für Mutter und Tochter ein gemeinsamer konsolidierter Abschluss vorliegt, der Geschäftsbericht die Ertragslage beider Gesellschaften zusammenfasst und gruppeninterne Vorgänge eliminiert und die Tochter nur mit personeller und sachlicher Ausstattung der Mutter arbeitsfähig ist.*)

3. Hat bei einer de-facto-Vergabe der Antragsteller frühzeitig Kenntnis von der beabsichtigten Vergabe erlangt, kommt eine Verwirkung des Rechts auf Nachprüfung solange nicht in Betracht, wie ein Auftrag schon mangels Einhaltung der kommunalrechtlichen Vertretungsvorschriften nicht wirksam zu Stande gekommen ist.*)

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VPRRS 2009, 0356
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Abweichung von 20% begründet "ungewöhnlich niedriges" Angebot

VK Hessen, Beschluss vom 20.08.2009 - 69d-VK-26/2009

1. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A kann die Vergabestelle vor einer Vergabe Einzelposten der Angebote überprüfen, wenn ihr die Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung "ungewöhnlich niedrig" erscheinen. Hierzu kann sie vom Bieter die erforderlichen Belege anfordern. Ausgangspunkt für die Beurteilung eines Angebots als "ungewöhnlich niedrig" ist grundsätzlich der Gesamt-Angebotspreis. Als "ungewöhnlich niedrig" gilt ein Angebot etwa bei einer Abweichung von ca. 20% vom günstigsten der eingegangenen Angebote. Weicht der angebotene Preis derart eklatant von dem an sich angemessenen Preis ab, dass dies sofort ins Auge springt, muss die Vergabestelle von einem ungewöhnlich niedrigen Preis ausgehen. Erst in diesem Fall besteht für sie eine Nachfragepflicht. Liegen die Abstände etwa bei einer Differenz von ca. 1,5 % zwischen den zwei günstigsten Angeboten, begründet dies nicht die Annahme eines ungewöhnlich "niedrigen Preises" im Sinne des § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A und damit auch keine Verpflichtung der Vergabestelle zur Überprüfung von Einzelpositionen.*)

2. Um eine Unauskömmlichkeit bzw. Unangemessenheit der Preise feststellen zu können, bedarf es einer für die Beurteilung als "auskömmlich und angemessen" heranzuziehenden Referenzgröße, von der aus die entsprechende Feststellung erst getroffen werden kann. Diese muss im Rahmen der Kostenschätzung der Vergabestelle festgelegt werden und aus dem Vergabevermerk hervorgehen. *)

3. Ein Ausschluss wegen "Unterdeckung" des Angebots in bestimmten Bereichen kann nur dann auf die Vorschrift des § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A gestützt werden, wenn die Vergabestelle begründete Zweifel darlegt, dass der Bieter nicht in der Lage sein werde, die geforderten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. *)

4. Ein offenbares Missverhältnis zwischen Preis und Leistung, das zum Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A führen kann, liegt nur dann vor, wenn der angebotene Preis derart eklatant von dem von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung hergeleiteten angemessenen Preis abweicht, dass eine genauere Überprüfung nicht im Einzelnen erforderlich ist, sondern die Unangemessenheit des Angebotspreises sofort ins Auge fällt. *)

5. Unterkostenangebote sind nicht grundsätzlich unzulässig und öffentliche Auftraggeber sind nicht verpflichtet, nur "auskömmliche" Angebote zu berücksichtigen. *)

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VPRRS 2009, 0354
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergaberechtliche Fragen der Sammlung von Altpapier und Gelbem Sack

VK Münster, Beschluss vom 22.09.2009 - VK 16/09

1. Zur Zulässigkeit einer Leistungsbeschreibung für das gemeinsame Sammeln und Transportieren von kommunalem Altpapier und Verkaufsverpackungen.*)

2. Zur Frage der Eigentumsverhältnisse an den Verkaufsverpackungen im Falle einer gemeinsamen Sammlung mit dem kommunalen Altpapier.*)

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VPRRS 2009, 0353
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Anspruch eines mittelständischen Bieters auf Losaufteilung

VK Münster, Beschluss vom 07.10.2009 - VK 18/09

1. Auch die Neufassung des § 97 Abs. 3 GWB enthält keinen Anspruch eines mittelständischen Bieters auf Losaufteilung.*)

2. Die Vergabestellen haben weiterhin einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage, ob eine Losaufteilung erfolgen soll. Dieser Beurteilungsspielraum ist für die Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüfbar. *)

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VPRRS 2009, 0352
DienstleistungenDienstleistungen
Berücksichtigung des § 107 Abs. 3 GO NRW bei Busdienstleistungen?

VK Münster, Beschluss vom 09.10.2009 - VK 19/09

Berücksichtigung des § 107 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A im Falle von Ausschreibungen von Busdienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr durch öffentliche Auftraggeber.*)

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VPRRS 2009, 0351
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2009 - VK 33/09

1. Dass ein Antragsteller im Zeitpunkt des Nachprüfungsantrages kein Angebot abgegeben hat, hindert seine Antragsbefugnis nicht.

2. Macht ein (potentieller) Bieter geltend, dass durch unklare Ausschreibungsunterlagen ein Verstoß gegen die Chancengleichheit vorliegt, ist ein zumindest drohender Schadenseintritt im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB ohne Weiteres dargelegt.

3. Es ist kein ungewöhnliches Wagnis darin zu sehen, dass im Falle der Auftragsvergabe bei Zurverfügungstellung der sachlichen Betriebsmittel durch den Auftraggeber im arbeitsrechtlichen Sinne eine (Teil-)Betriebsübernahme nach § 613a BGB anzunehmen sein könnte.

4. Ein die (neu) ausgeschriebene Dienstleistung ausführender Auftragnehmer, der gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich seine Verpflichtungen aus dem (auslaufenden) Dienstleistungsvertrag erfüllt, ist regelmäßig kein Projektant im Sinne des § 4 Abs. 5 VgV.

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VPRRS 2009, 0454
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftrag: Vergabe „Innenreinigungsanlage“

VK Bund, Beschluss vom 21.04.2009 - VK 3-64/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0349
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlen geforderte Nachweise: Ausschluss!

VK Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2009 - VK 26/09

1. Ein Angebot ist bereits auf der formalen Ebene zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn der Bieter seine Eignung nicht so wie gefordert nachgewiesen hat.

2. Zum Nachweis der Eignung verlangte Belege unterfallen nicht dem Begriff der "Erklärungen" in § 21 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A.

3. Eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ist statthaft, wenn eine Verhandlung von vornherein unnötig und für das Ergebnis irrelevant erscheint.

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VPRRS 2009, 0343
DienstleistungenDienstleistungen
Verletzung der Dokumentationspflicht: Wiederholung des Verfahrens

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.03.2009 - 15 Verg 2/09

1. Ob eine Änderung von Verdingungsunterlagen vorliegt, ist durch einen Vergleich des Inhalts des Angebots und der in den Verdingungsunterlagen geforderten Leistungen festzustellen.

2. Wenn ein Bieter, der zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung nur sehr eingeschränkte Kenntnisse vom Wertungsvorgang hatte und haben konnte, liegt ein unverschuldeter Informationsdefizit vor. In solchen Fällen muss es genügen, dass ein Bieter konkrete Tatsachen vorträgt, die den hinreichenden Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes begründen.

3. Die Dokumentation einer Wertung muss so ausführlich sein, dass für einen außenstehenden fachkundigen Dritten bei Kenntnis des Angebotsinhalts der Ablauf des Vergabeverfahrens sowie sein materieller Inhalt deutlich erkennbar und nachvollziehbar ist. Aufgrund der Dokumentation müssen auch der Bieter und die Rechtsmittelinstanzen den Gang des Vergabeverfahrens nachvollziehen und kontrollieren können.

4. Das Recht jedes Bieters auf Einhaltung der Vergabebestimmungen umfasst auch den Anspruch auf eine ordnungsgemäße Dokumentation, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können.

5. Bei der Wertung der Angebote kann dem Anbieter zwar ein Beurteilungsspielraum zustehen, so dass es dem Senat bei der Überprüfung grundsätzlich verwehrt ist, zu beurteilen, ob die Punktvergabe des Anbieters „richtig" ist, oder sogar seine eigene Bewertung an die Stelle der Wertung des Anbieters zu setzen.

6. Die Verletzung der Dokumentationspflicht hat zur Folge, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, also ab der Wertung der Angebote, fehlerbehaftet und zu wiederholen ist.

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VPRRS 2009, 0336
DienstleistungenDienstleistungen
Strikte Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2009 - Verg 12/09

1. Die in den Vorschriften des SÜG getroffene Entscheidung des nationalen Gesetzgebers, die mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung befassten Mitarbeiter des Auftragnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, führt nicht dazu, die Auftragsvergabe zwingend und ohne weitere Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen der Vergabestelle und den Interessen der Bieter dem Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB zu entziehen. Allein die Erforderlichkeit von Sicherheitsmaßnahmen bei der Ausführung eines Auftrags rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Ausnahmefalls nach § 100 Abs. 2 d 2. Var. GWB.

2. Nur eine objektiv gewichtige Gefährdung oder Beeinträchtigung der Sicherheitsbelange kann es rechtfertigen, von einer Anwendung der Bestimmungen des Vergaberechts abzusehen.

3. Erkennt der Antragsteller vor Anbringung des Nachprüfungsantrags keinen Vergaberechtsverstoß oder erhält er erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens davon Kenntnis, führt dies zu keiner Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB, weil dann deren Zweck, ein Nachprüfungsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden, nicht erreicht werden kann.

4. Die gegebenenfalls bessere Eignung eines in die engere Wahl zu ziehenden Unternehmens (ein "Mehr an Eignung") darf beim Kriterium der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich nicht zu Ungunsten eines preisgünstigeren Angebots berücksichtigt werden.

5. Bei der den Zuschlag betreffenden Entscheidung dürfen nur Kriterien zur Anwendung kommen, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen. Dies bedeutet, dass prinzipiell nur Faktoren berücksichtigt werden dürfen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, d. h. die sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet.

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VPRRS 2009, 0334
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann ist eine Rüge tatsächlich zugegangen?

OLG Jena, Beschluss vom 31.08.2009 - 9 Verg 6/09

1. Ist ein Vergaberechtsverstoß bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, muss er spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.

2. Die Rüge muss auch innerhalb der Rügefrist tatsächlich zugehen. Liegt sie nicht gesondert bei, sondern ist im eigentlichen Angebot versteckt, so geht sie erst mit der tatsächlichen Kenntnisnahme zu; also erst dann, wenn der Auftraggeber in die Prüfung des betreffenden Angebots einsteigt, nicht jedoch bereits bei der Angebotsöffnung.

3. Werden geforderte Gleichwertigskeitsnachweise bei Alternativfabrikaten nicht angegeben, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

4. Auf einen solchen Nachweis kann selbst dann nicht verzichtet werden, wenn das Leitfabrikat selbst nicht mehr hergestellt wird.

5. Auch dass es sich bei dem Leitfabrikat und dem angebotenen Alternativfabrikat um Sonderanfertigungen handelt, macht die Abgabe eines Gleichwertigskeitsnachweises nicht überflüssig.

6. Ein Bieter, dessen Angebot zwingend auszuschließen ist, hat nur dann eine Antragsbefugnis, wenn auch alle anderen Bieter zwingend auszuschließen sind.

7. Ein Bieter, der sowohl ein eigenes Angebot als auch ein Angebot im Rahmen einer Bietergemeinschaft abgibt, ist in den Fällen nicht wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsgebot auszuschließen, in denen der Bieter nur zu denjenigen Leistungsteilen ein separates Angebot abgibt, die ihm auch im Rahmen der Bietergemeinschaft zufallen.

8. Eine vergaberechtliche Rüge ist in der Regel nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB a.F. erhoben, wenn sie in dem kurz vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingegangenen Angebot des Bieters an "versteckter Stelle" enthalten ist. Der Bieter kann dann nämlich nicht damit rechnen, dass die Rüge der Vergabestelle bereits bei der Angebotsöffnung im Submissionstermin, sondern erst im Verlauf der üblicherweise mehrere Tage späteren Angebotsprüfung zur Kenntnis gelangt.*)

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VPRRS 2009, 0333
DienstleistungenDienstleistungen
Vollständige Mitteilung über nachträglich gebildete Kriterien nötig

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2008 - Verg 37/08

Wird der Bieter unvollständig über die nachträgliche Festlegung von Kriterien und ihrer Gewichtung informiert, ist ein Vergaberechtsverstoß gegeben.

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VPRRS 2009, 0331
DienstleistungenDienstleistungen
Möglichkeit des Betriebsübergangs macht Vergabeunterlagen nicht unklar

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2009 - Verg 50/08

Zur Frage, ob der Hinweis auf die rechtliche Möglichkeit der Betriebsübernahme (§ 613a BGB) zur Unklarheit der Leistungsbeschreibung führt, wenn dabei nicht auch die genaue Struktur des zu übernehmenden Personals (u.a. nach angewandten Tarifverträgen, Arbeitszeit, Dienstalter, Familienstand sowie Gehaltszuschlägen und weiteren Merkmalen) in den Vergabeunterlagen mitgeteilt wird.

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VPRRS 2009, 0330
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erheblich geringere Gebühr bei Erledigung vor Akteneinsicht

VK Münster, Beschluss vom 20.05.2009 - VK 8/09

Bei Erledigung vor Akteneinsicht wird die Gebühr zunächst halbiert und kann zusätzlich noch aus Billigkeit erheblich weiter ermäßigt werden.

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VPRRS 2009, 0329
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe eines Beförderungsauftrags: Ausreichende Leistungsbeschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.08.2009 - 1 Verg 8/09

1. Eine Leistungsbeschreibung bei der Vergabe eines Beförderungsauftrags ist ausführlich genugt, wenn den Bietern als Kalkulationsgrundlage die durchschnittliche tägliche Gesamtkilometerzahl der letzten drei Schuljahre, Anschriften der zu befördernden Personen sowie von welchem Ort eine Person mit dem Rollstuhl abgeholt werden soll, vorgegeben werden.

2. Der wegen einer Beihilfe i.S. von Art. 87 EGV begründete Verdacht eines EU-rechtswidrig subventionierten Angebots führt nicht zwangsläufig zu dessen Ausschluss.

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VPRRS 2009, 0328
DienstleistungenDienstleistungen
Arzneimittel-Rahmenrabattverträge

VK Bund, Beschluss vom 24.07.2009 - VK 3-136/09

1. Mindestanforderungen bezüglich der Leistungsfähigkeit - hier die Festlegung eines Mindestumsatzes im Inland - sind vom öffentlichen Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung inhaltlich abschließend und als Mindestanforderungen erkennbar festzulegen; der Auftraggeber darf von den in der Vergabebekanntmachung genannten Eignungskriterien sowie den dazu benannten Nachweisen inhaltlich nicht abweichen und diese nicht ändern oder erweitern. Zulässig ist lediglich eine Konkretisierung bezüglich der geforderten Nachweise dahingehend, inwieweit sie mit dem Angebot oder zu einem späteren Zeitpunkt gefordert werden

2. Die Möglichkeit des Nachweises der Leistungsfähigkeit durch eine Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 7a Nr. 3 Abs. 1 d VOL/A), ist auf die Nachfrage nach generischen Arzneimitteln nicht eins zu eins übertragbar. Der Auftraggeber ist vielmehr für den jeweiligen Einzelfall verpflichtet, die Eignungsanforderungen am Gegenstand des Auftrags zu orientieren und entsprechend angemessene Anforderungen zu stellen. Ein Umsatz, der allein retrospektiv abgefragt wird, ist nicht zwangläufig aussagekräftig für die reale Leistungsfähigkeit eines Bieters im Sinne einer Lieferfähigkeit zu Beginn des Rahmenvertrags, wenn dieser über die in der Ausschreibung geforderte Arzneimittelzulassung verfügt.

3. Nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise steht bei Vertragsabschluss mit mehreren Rabattvertragspartnern der Einzelabruf im Vordergrund, denn erst dieser begründet konkrete Zahlungsansprüche des Auftragnehmers. Die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze gelten nicht nur bei der Vergabe der Rabattvereinbarung als solcher sondern auch für die zweite Stufe von Rahmenverträgen, den Einzelabruf. Willkürfreiheit und Nichtdiskriminierung bei der Entscheidung über den jeweiligen Einzelabruf sind sicher zu stellen, indem auch hier ein transparentes Verfahren etabliert und praktiziert wird.

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VPRRS 2009, 0327
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen fehlender Dokumentation der Auswahlentscheidung

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.04.2009 - VK 6/09

Es ist eine nach § 18 VOF zwingende Pflicht des Auftraggebers, die Auswahlentscheidung als wesentliche Entscheidung in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren, um für den Bewerber die erforderliche Überprüfbarkeit zu gewährleisten. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

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VPRRS 2009, 0323
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge muss Verhalten konkret und mit Gründen beanstanden

VK Hessen, Beschluss vom 19.03.2009 - 69d-VK-05/2009

1. Der Inhalt einer Rüge ist aus der Sicht des Erklärungsempfängers, also der Vergabestelle auszulegen. Es kommt darauf an, wie diese die Ausführungen des Bieters nach Treu und Glauben verstehen musste.*)

2. Eine bloße rechtliche Beurteilung des Verhaltens der Vergabestelle durch einen Bieter reicht regelmäßig allein nicht aus, um daraus eine Rüge abzuleiten. Vielmehr muss die Vergabestelle aufgrund der Ausführungen des Unternehmens konkret erkennen können, welches Verhalten er aus welchen Gründen beanstandet.*)

3. Ist ein Formular Bestandteil der Vergabeunterlagen, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass es bei der Einreichung des Angebots beigelegt werden muss und das Angebot nur auf diesem Formular unterschrieben werden kann, ist dieses zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn die Unterschrift an anderer Stelle erfolgt ist.*)

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VPRRS 2009, 0322
DienstleistungenDienstleistungen
Bieter muss früheste Fehlerkorrektur durch schnelle Rüge ermöglichen

VK Hessen, Beschluss vom 18.02.2009 - 69d-VK-67/2008

1. Fordert ein Auftraggeber im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Dienstleistungen den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sollen davon nach dem objektiv erkennbaren Interesse des Auftraggebers auch die unmittelbaren Vermögensschäden erfasst werden.*)

2. Ein Bewerber/Bieter darf Vergabefehler nicht auf Vorrat sammeln, sondern muss die Vergabeverstöße im Vergabeverfahren in einer Weise mitteilen, die es der Vergabestelle ermöglicht, eine Korrektur in einem frühestmöglichen Stadium vornehmen zu können, eine Vergabekammer soll nicht mit Mängeln des Vergabeverfahrens befasst werden, die im Falle einer rechtzeitigen Rüge möglicherweise schon durch die Vergabestelle selbst hätten korrigiert werden können.*)

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VPRRS 2009, 0321
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Schaden ohne jede realistische Chance, den Zuschlag zu erhalten

VK Hessen, Beschluss vom 02.02.2009 - 69d-VK-65/2008

1. Kann trotz einer veränderten Punktevergabe im Rahmen einer Bewertungsmatrix, bei der mehrere Bieter die gleiche (höchste) Punktzahl erhalten, infolge des deutlich teureren Angebotes eines der Bieter und der daraus resultierenden Leistungskennzahl/ Preis dieser nie den Koeffizienten der anderen Bieter und damit deren Position unter den Bietern erreichen, und bleibt das Preisgefüge unter den Bietern dadurch in jedem Fall unverändert, so hat dieser teurere Bieter zu keinem Zeitpunkt eine realistische Chance den Zuschlag zu erhalten. Damit liegt für ihn kein Schaden i. S. v. § 107 Abs. 1 GWB und eine Verletzung seiner diesbezüglichen Rechte nicht vor.*)

2. Dem Auftrageber steht bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes nach § 25 Nr. 3 VOL/A ein von der Vergabekammer nur sehr eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Lediglich dessen Überschreitung oder erkennbarer Fehl- oder gar Nichtgebrauch können einer Überprüfung unterliegen.*)

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VPRRS 2009, 0320
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Nacherkundung des Bieters bzgl. klar formulierter Ausschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 15.12.2008 - 69d VK 60/2008

1. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Bieter mit seinem Vorbringen nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB präkludiert ist, können keine detaillierten Kenntnisse der Texte und Schriftwechsel der Ausschreibungen, an denen er sich im Laufe der Jahre beteiligt hat, verlangt werden.*)

2. Es ist nicht Aufgabe des Bieters, sich bei einem Ausschreibungstext, der in sich klar und eindeutig ist, zu erkundigen, ob er so wie formuliert auch gemeint ist und ob er ihn auch richtig verstanden hat.*)

3. Es ist erforderlich, dass hinsichtlich jeder Position der Leistungsbeschreibung alle zur Kennzeichnung der insoweit angebotenen Leistung geeigneten Parameter bekannt sind, deren Angabe den Bieter nicht unzumutbar belastet, aber ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert waren, so dass sie als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen.*)

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VPRRS 2009, 0318
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ausschluss oder Nachreichung unvollständiger Nachweise?

OLG München, vom 10.09.2009 - Verg 10/09

1. Es obliegt dem öffentlichen Auftraggeber, in der Bekanntmachung und den Verdingungsunterlagen eindeutige und unmissverständliche Festlegungen zu treffen, welche Erklärungen und Eignungsnachweise er verlangt, wann diese vorzulegen sind und gegebenenfalls welche Formulare für welche Angaben zu verwenden sind. Stellt der öffentliche Auftraggeber die Nachforderung fehlender, unzureichender oder unvollständiger Nachweise in Aussicht und droht er den Ausschluss des Angebots erst bei fruchtlosem Fristablauf an, ist dem Bieter Gelegenheit zur Nachreichung zu geben.*)

2. Zur Problematik der Nachunternehmerleistung bei der Abfallentsorgung.*)

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VPRRS 2009, 0317
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Angemessene Vergütung des Rechtsanwalts

OLG München, Beschluss vom 27.08.2009 - Verg 4/09

1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer ist ein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach den §§ 40 ff VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff GWB zum zuständigen Vergabesenat statthaft ist.

2. Zur Frage, der angemessenen Vergütung eines Rechtsanwalts im Nachrpüfungsverfahren.

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VPRRS 2009, 0316
DienstleistungenDienstleistungen
Aufschiebende Wirkung der Beschwerde auch bei Direktvergabe!

OLG München, Beschluss vom 05.05.2009 - Verg 5/09

1. Nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann das Beschwerdegericht die aufschiebende Wirkung der Beschwerde bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängern, wenn die Vergabekammer den Antrag auf Nachprüfung abgelehnt hat.

2. Auch für Direktvergaben ist die Regelung des § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB heranzuziehen.

3. Auch wenn die Nichtigkeit einer Direktvergabe auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurückwirkt, besteht dennoch ein berechtigtes Interesse des Bieters an einem vorläufigen Rechtsschutz, der die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindern soll. Durch die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung kann die Vergabestelle daran gehindert werden, durch Wiederholung oder Bestätigung oder Verlängerung des umstrittenen Vertrages einseitig die Sachlage so zu verändern, das ein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz unwiderruflich ausgeschlossen ist.

4. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs betroffener Dritter sind die Vergabesenate über den Wortlaut des § 119 GWB hinaus berechtigt, erstmalig im Beschwerdeverfahren Dritte beizuladen.

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VPRRS 2009, 0315
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren: Feststellungsantrag möglich?

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2009 - 1 Verg 7/08

1. Für diese Fallgestaltung, in der sich der Nachprüfungsantrag bei seiner Einreichung auf ein laufendes Vergabe verfahren bezogen hat und sich der auf Primärrechtsschutz gerichtete Verfahrenszweck durch die zwischenzeitliche Beendigung dieses Verfahrens während des bereits anhängigen Nachprüfungsverfahrens erledigt hat, bleibt nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB bzw. nach §§ 123 Satz 3 i. V. m. 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ein (Fortsetzungs-)Feststellungsverfahren eröffnet, d. h. die Fortsetzung des Nachprüfungsverfahrens mit einem Antrag auf Feststellung der Verletzung eigener subjektiver Rechte i. S. v. § 97 Abs. 7 GWB ist statthaft.

2. Rettungsdienstleistungen unterfallen grundsätzlich dem Leistungsbegriff des § 99 Abs. 1 GWB und insbesondere dem Dienstleistungsbegriff des § 99 Abs. 4 GWB. Dieser Einstufung stehen auch nicht die Art. 45, 55 EG-Vertrag entgegegen.

3. Eine Bieter schützende Wirkung des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A kann allenfalls angenommen werden, wenn die Preisgestaltung des betreffenden Angebotes bei isolierter Betrachtung hinreichend sicher auf eine Wettbewerbsverdrängungsabsicht der jeweiligen Bieterin schließen lässt. Insoweit ist auf den Gesamtangebotspreis und nicht auf Einzelpreise abzustellen.

4. Für den Umfang der zu gewährenden Akteneinsicht kommt es auf die Abwägung zwischen den Interessen der Antragstellerin an einer effektiven Ausgestaltung des konkreten Rechtsschutzes und den Interessen der Mitbewerber an der Vertraulichkeit der Angebotsinhalte und -erläuterungen an.

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VPRRS 2009, 0312
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis bei Wahl der falschen Vergabeart

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2009 - Verg 77/08

Legt der Antragsteller schon nicht dar, durch eine unterlassene Bekanntgabe in der Bekanntmachung an der Einreichung eines Teilnahmeantrags gehindert worden zu sein, so ist sein Antrag unzulässig.

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VPRRS 2009, 0311
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unterkostenangebote: Bieterschutz?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2009 - Verg 6/09

1. Bei der Angebotswertung hat sich der öffentliche Auftraggeber allein von den festgelegten und bekannt gegebenen Zuschlagskriterien leiten zu lassen.

2. Drr Unzulässigkeit eines Unterkostenangebots kommt nur dann ein Bieterschutz zu, wenn das Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweise der Bieter zu bekämpfen, vom Auftraggeber den Ausschluss des betreffenden Angebots fordert.

3. Die Tatsache allein, dass Verhandlungen unterblieben sind, erlaubt nicht den Schluss auf eine Rechtsverletzung, wenn das Angebot des Antragstellers chancenlos gewesen ist, und er den Auftrag unter keinen Umständen hätte erlangen können.

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VPRRS 2009, 0310
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen Unvollständigkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2009 - Verg 68/08

1. Werden entgegen der Anegbotsaufforderung Nachunternehmer nicht genannt und deren Verpflichtungserklärung nicht eingereicht, ist das Angebot wegen Unvollständigkeit von der Wertung zwingend auszuschließen.

2. Zu der Frage, wann solche Anforderungen für den Bieter unzumutbar sind.

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VPRRS 2009, 0453
DienstleistungenDienstleistungen
Erstmalige Ausschreibung: Angaben zur Vergleichbarkeit erforderlich!

VK Bund, Beschluss vom 29.04.2009 - VK 3-61/09

1. Es ist ein grundlegendes Prinzip des Vergaberechts, dass die Bieter von Anfang an die Möglichkeit haben müssen, zu erkennen, welche Eignungsanforderungen gestellt werden, um frustrierten Aufwendungen für ein nutzloses Angebot vorzubeugen. Dies gilt insbesondere bei der erstmaligen Ausschreibung einer neuen gesetzlichen Maßnahme, bei der klar ist, dass es für den Fachkundenachweis noch keine identischen Leistungen aus der Vergangenheit geben kann und dass bei den potentiellen Bietern noch Unsicherheit besteht, was der Auftraggeber als vergleichbar ansieht.

2. Schreibt der Auftraggeber eine völlig neue Maßnahme aus, ist es erforderlich gewesen, schon in den Verdingungsunterlagen eindeutige Aussagen dazu zu machen, welche abstrakten Gesichtspunkte Maßstab für die Vergleichbarkeit sein sollen.

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VPRRS 2009, 0306
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verzicht auf die Fachlosvergabe

VK Arnsberg, Beschluss vom 26.06.2009 - VK 14/09

Der Verzicht auf die Fachlosvergabe ist ein Ausnahmefall und detailliert zu begründen.

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VPRRS 2009, 0304
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Losweise Vergabe nicht um jeden Preis!

VK Hessen, Beschluss vom 19.02.2009 - 69d-VK-01/2009

1. Stehen wirtschaftliche oder technische Belange einer Losaufteilung entgegen, muss der Auftraggeber sein Interesse an einer einheitlichen Ausschreibung nicht zu Gunsten der Mittelstandförderung opfern.

2. Die Sicherstellung der Einhaltung der verfassungsmäßig eingeräumten Wahlrechtsgrundsätze begrenzt die Verpflichtung zur losweisen Vergabe von Leistungen beim Versand von Wahlsendungen.

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VPRRS 2009, 0303
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich

OLG München, Beschluss vom 29.09.2009 - Verg 12/09

1. Auch bei einem Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich muss ein Angebot bis zur Angebotsabgabe vollständig vorliegen.*)

2. Es ist ureigene Pflicht und Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers, die Wertungs- und Zuschlagsentscheidung selbst zu treffen.*)

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VPRRS 2009, 0298
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Einhaltung von Mindesttariflöhnen

VK Münster, Beschluss vom 26.08.2009 - VK 11/09

1. Eine Vergabestelle ist nicht verpflichtet, bei der Vergabe von Reinigungsdienstleistungen in ihren Vergabeunterlagen die Einhaltung von Mindestlöhnen zu fordern.*)

2. Der Ausschluss von Angeboten, die unterhalb bestimmter Stundenverrechnungssätze die Leistungen angeboten haben, ist ohne Rechtsgrundlage nicht zulässig.*)

3. Die Forderung nach Vorlage von Erklärungen mit dem Angebot in Bezug auf die Einhaltung von Mindestlöhnen gemäß § 6 Satz 4 AEntG würde jedenfalls mittelbar die Regelung in § 97 Abs. 4 2. HS GWB unterlaufen.*)

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VPRRS 2009, 0460
Strom, Wasser, GasStrom, Wasser, Gas
Dienstleistungskonzession auch bei Übernahme geringer Risiken!

EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - Rs. C-206/08

1. Für das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession genügt der Umstand, dass eine unmittelbare Entgeltzahlung des Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, Entgelte von Dritten zu erheben.

2. Besteht die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung, so bringt diese Art der Bezahlung es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit sich, dass der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt.

3. Eine Dienstleistungskonzession liegt auch dann vor, wenn das vom öffentlichen Auftraggeber übernommene Betriebsrisiko aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung der Dienstleistung von vorneherein zwar erheblich eingeschränkt ist, der Auftragnehmer aber dieses eingeschränkte Risiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt.

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VPRRS 2009, 0448
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe „Lagerung und Transport von Kunstexponaten"

VK Bund, Beschluss vom 11.08.2009 - VK 1-131/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0291
DienstleistungenDienstleistungen
Kirche ist nicht Teil des Staates oder öffentliche Einrichtung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2009 - 1 VK 65/08

1. Die Tatsache, dass Kirchenbezirke Gesellschafter der Alleingesellschafterin eines Bieters sind, führt nicht dazu, dass eine staatliche Trägerschaft vorliegt. Denn die Kirchenbezirke sind trotz ihrer Sonderrechte nicht als Teil des Staates zu qualifizieren. Sie sind vom Staat zu trennen und sind selbst keine öffentlichen Einrichtungen.*)

2. Kostenvorteile, die ein Bieter rechtmäßig nutzen darf, z.B. Steuervorteile, dürfen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden und führen nicht dazu, dass der Bieter als "ähnliche Einrichtung" i.S.d. § 7 Nr. 6 VOL/A anzusehen ist.*)

3. Wird von einem Bieter verlangt, eine tatsächlich unmögliche Leistung anzubieten, berührt dies nicht die Angebotskalkulation. Denn eine unmögliche Leistung kann nicht kalkuliert werden und wirkt sich nicht auf den Angebotspreis aus. Es liegt dann kein gewöhnliches Wagnis nach § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A vor.*)

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VPRRS 2009, 0290
DienstleistungenDienstleistungen
Arzneimittel-Rabattverträge: Anknüpfungspunkt Umsatzzahlen

VK Bund, Beschluss vom 24.07.2009 - VK 3-151/09

1. Die Eignungsanforderungen sind am Gegenstand des Auftrags zu orientieren und es sind entsprechend angemessene Anforderungen zu stellen. Werden Umsatzzahlen ohne nähere Einschränkungen gefordert, so können gegebenenfalls auch Auslandsumsätze angegeben werden.

2. Können die Umsatzerlöse aus der Vergangenheit nicht zum Maßstab genommen werden, so ergibt sich die reale Leistungsfähigkeit eines Bieters aus seinen Produktionskapazitäten für die von dem Rahmenvertrag erfassten Wirkstoffmengen, bezogen auf den Zeitpunkt des Rabattvertragsbeginns.

3. Zum Vertragsschluss mit mehreren Rabattvertragspartnern im Hinblick auf die Verpflichtung der Auftraggeber, Auswahlmechanismen für den Einzelabruf vorzusehen.

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VPRRS 2009, 0289
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Keine Berücksichtigung sicher erwarteter Gesetzesänderungen im Angebot

OLG Jena, Beschluss vom 05.06.2009 - 9 Verg 5/09

1. Das OLG ist wie die Vergabekammer nicht an die Anträge der Parteien gebunden.

2. Für die Rüge stehen zwar im Allgemeinen 1-3 Tage zur Verfügung, die Schwierigkeit des Falls und ein Wochenende können aber Gründe für zulässige spätere Rügen darstellen.

3. An der Ansicht, § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A sei stets drittschützend, wird nicht mehr festgehalten.

4. Eine kommende Gesetzesänderung (hier Mindestlohn) deren Inkrafttreten sicher erwartet wird, muss nicht im Angebot berücksichtigt werden solange sie nicht bereits beschlossen, aber nur noch nicht in Kraft getreten ist. Dabei kommt es allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe an, eine Berücksichtigung von Rechtsentwicklungen nach diesem Zeitpunkt kommt nicht in Betracht.

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VPRRS 2009, 0287
DienstleistungenDienstleistungen
Wer ist Bieter?

OLG Naumburg, Beschluss vom 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

1. Zum Begriff des Bieters.

Der Begriff des Bieters knüpft allgemein an einen formellen Status in einem Vergabeverfahren an: Bieter ist derjenige Beteiligte an einem Vergabeverfahren, der ein auf einen Vertragsschluss gerichtetes Angebot gelegt hat. Bieter i.S. von § 13 VgV ist ein Beteiligter des Vergabeverfahrens, der Träger subjektiver Rechte ist und dem grundsätzlich ein Zugang zum Nachprüfungsverfahren zur Durchsetzung dieser Rechte eröffnet ist. (hier: zur Bieterstellung eines Unternehmens, welches nach Ablauf der Angebotsfrist, jedoch vor Zuschlagserteilung ein Angebot abgegeben hat sowie zu einer der Bieterstellung entsprechenden Stellung eines Unternehmens, welches innerhalb der Angebotsfrist geltend gemacht hat, durch die Ausschreibungsbedingungen an der Abgabe eines chancenreichen Angebotes gehindert worden zu sein).*)

2. Der Vergabestelle, die sich auf eine Präklusion der Rüge berufen möchte, obliegt der Nachweis einer Überschreitung der Rügefrist und mithin der Nachweis eines früheren Zeitpunktes der Erlangung der positiven Kenntnis vom gerügten Vergabeverstoß, als vom Antragsteller eingeräumt. Für diesen Nachweis genügt ein bloßes Bestreiten der Angaben des Antragstellers nicht. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB a.F. war es jedem Interessenten an der Ausschreibung überlassen, wann er mit der Bearbeitung der Verdingungsunterlagen beginnt; bindend war lediglich die Angebotsfrist als Ausschlussfrist für die Abgabe eines wertungsfähigen Angebotes.*)

3. Bei der Auswahl der Zuschlagskriterien dürfen nur leistungsbezogene Kriterien Berücksichtigung finden. Aus Gründen des fairen Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz muss abstrakt ausgeschlossen sein, dass ein "Weniger" an Wirtschaftlichkeit eines Angebotes durch ein "Mehr" an Eignung ausgeglichen wird und zu einer Veränderung der Bieterreihenfolge führen kann.*)

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VPRRS 2009, 0285
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweise

OLG Naumburg, Urteil vom 02.07.2009 - 1 U 5/09

1. Unterteilt ein öffentlicher Auftraggeber einen Dienstleistungsauftrag in Lose (hier: Abschleppdienstleistungen, Aufteilung in vier Gebietslose und ein gebietsübergreifendes Fachlos) und ergibt sich aus der Vergabebekanntmachung zugleich, dass er sowohl eine Einzellosvergabe als auch eine Gesamtlosvergabe in Betracht zieht, so begründet allein die Angabe in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dass ein Angebot nur auf ein einzelnes Los erfolgen kann, kein schutzwürdiges Vertrauen eines Bieters dahin, dass die Auftragsvergabe zwingend auf die jeweiligen Einzellose erfolgen wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote auch in der Form zugelassen hat, dass sich das Angebot sich auf mehrere Lose bezieht.*)

2. Der Ausschluss einer Bietergemeinschaft wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweise setzt den gesicherten Nachweis einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft voraus. Selbst erhebliche Verdachtsmomente genügen hierfür nicht (wie OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2003 - 11 Verg 2/03, VergabeR 2003, 581).*)

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VPRRS 2009, 0466
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Aufteilung in Fachlose: Nur, wenn dies marktüblich ist!

VK Saarland, Beschluss vom 07.09.2009 - 3 VK 1/09

1. Bei Nichtabgabe eines Angebotes trifft den Antragsteller eine erhöhte Darlegungslast und Begründungspflicht, um das "Interesse am Auftrag" (§ 107 Abs. 2 GWB) nachzuweisen. Er muss schlüssig darlegen, dass der von ihm behauptete Schaden (keine Bewerbungsmöglichkeit um den Auftrag und daher keine Möglichkeit, den Zuschlag zu erhalten) gerade durch die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften entstanden ist.*)

2. § 97 Abs. 3 GWB (in der ab 24.04.2009 gültigen Fassung) soll durch seine Neuformulierung grundsätzlich den Mittelstand stärken, bedarf aber der Auslegung und einer praktischen Anwendung bezogen auf das konkrete Ausschreibungsprojekt: Der in § 97 Abs. 3 Satz 2 GWB vorgesehene Zwang zur losweisen Vergabe kollidiert mit § 97 Abs. 5 GWB. Primäres Ziel der öffentlichen Beschaffung ist der wirtschaftliche Einkauf der öffentlichen Hand und die sparsame Verwendung von Steuergeldern. Die Aufteilung in Fachlose braucht von vorneherein nur zu erfolgen, wenn dies marktüblich ist. Die Gesamtvergabe kann von Anfang an ins Auge gefasst werden, wenn berechtigte wirtschaftliche und technische Gründe dafür sprechen. Der Grundsatz des Mittelstandschutzes und der Chancengleichheit kleinerer Unternehmen stößt da an seine Grenzen, wo der öffentliche Auftraggeber zumindest solche eigenen Interessen nicht zu opfern braucht, die er nur in Gestalt einer Gesamtvergabe zu erreichen vermag. Der Auftraggeber hat dabei die Interessen des Mittelstands mit seinem eigenen Interesse an einer wirtschaftlichen Vergabe abzuwägen.*)

3. Dem Bieter steht kein absoluter Anspruch auf losweise Vergabe zu; er hat lediglich einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dem ihm auf Grund der Allgemeinen Grundsätze des § 97 GWB eingeräumten Beurteilungs- und Ermessensspielraum in ermessensfehlerfreier Weise Gebrauch macht.*)

4. Bei der Beurteilung der Vorschrift des § 97 Abs. 3 GWB zur losweisen Vergabe sind auch parallel zu dem streitgegenständlichen Ausschreibungsverfahren stattfindende weitere Ausschreibungsverfahren zu beachten, sofern diese gemeinsam mit dem streitgegenständlichen Verfahren der Realisierung eines Gesamtvorhabens dienen.*)

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VPRRS 2009, 0284
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss bei unvollständiger Produktbeschreibung

VK Sachsen, Beschluss vom 10.09.2009 - 1/SVK/035-09

Ist in einer Leistungsbeschreibung die Formulierung "Eine fehlende, falsch oder unvollständig ausgefüllte Produktbeschreibung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren." aufgenommen, führt das unvollständige Ausfüllen einer mit Angebotsabgabe vorzulegenden Produktbeschreibung zum zwingenden Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Für den Auftraggeber besteht kein erneutes Wahlrecht für eine mögliche anders lautende Handhabung. Das grundsätzlich eröffnete Entschließungsermessen, § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A, ist vor dem Hintergrund der gesetzlichen Wertungsvorgaben des § 97 GWB auf Null reduziert.*)

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VPRRS 2009, 0283
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig

VK Sachsen, Beschluss vom 12.06.2009 - 1/SVK/011-09

Der Vierte Teil des GWB und mithin die Bestimmungen über das Nachprüfungsverfahren gelten nicht für einen Auftrag zum Betrieb der BOS-Stelle Digitalfunk im Freistaat Sachsen, da dieser in den Anwendungsbereich des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Variante GWB fällt, der die Geltung der genannten Vorschriften ausschließt. Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen ist gemäß § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB für den Antrag nicht zuständig.*)

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VPRRS 2009, 0282
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
16% über Marktpreis: Angebot unangemessen hoch, Verfahrensaufhebung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

1. Ein Vergabeverfahren kann aufgehoben werden, wenn selbst das günstigste Angebot unangemessen hoch ist (hier: 16% über Marktpreis).

2. Maßstab für die Ermittlung eines angemessenen Preises können auch Ergebnisse aus einem anschließenden Vergabeverfahren sein.

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VPRRS 2009, 0281
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

VK Sachsen, Beschluss vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09

1. Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der private Unternehmer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt.*)

2. Die Vorschriften des GWB regeln abschließend den Rechtsschutz für Vergabestreitigkeiten über öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Nachprüfung der Vergabestreitigkeiten, die in den Geltungsbereich der umzusetzenden vergaberechtlichen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fallen, im VgRÄG abschließend geregelt. Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (§ 104 Abs. 2 GWB).*)

3. Die Antragsbefugnis entsprechend § 107 Abs. 2 GWB ist trotz unterlassener Angebotsabgabe zu bejahen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe des Angebots gehindert worden ist.*)

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VPRRS 2009, 0279
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtzeitige Rüge der Intransparenz der Wertungsgewichtung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.08.2009 - VK-13/2009-L

Es bedarf einer sowohl juristischen wie mathematischen Einschätzung, um überhaupt zu erkennen, dass sich bei manchen Wertungsmethoden Fehler dadurch ergeben können, dass die den Bietern bekannt gegebenen Gewichtungen tatsächlich nicht wirksam bzw. verändert werden (vgl. die Ausführungen im Beschluss VK Sachsen vom 11.08.2006, Az. 1/SVK/073-06). Beanstandet der Bieter, dass außer der prozentualen Gewichtung der Wertungskriterien auch die Rechenmethode den Bietern hätte bekannt gegeben werden müssen, so ist diese Beanstandung nicht zwingend innerhalb der Angebotsabgabefrist vorzubringen.*)

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