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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4933 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

VPRRS 2009, 0080
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle muss über drohende Aufhebung informieren!

BGH, Beschluss vom 03.03.2009 - X ZR 22/08

Informiert die Vergabestelle einen Bieter pflichtwidrig nicht über die begründete Vergaberüge eines Dritten und die dadurch drohende Aufhebung eines Vergabeverfahrens, kann sie auf Aufwendungsersatz haften.

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VPRRS 2009, 0079
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabestelle muss über drohende Aufhebung informieren!

OLG Dresden, Urteil vom 10.01.2008 - 20 U 1697/03

Informiert die Vergabestelle einen Bieter pflichtwidrig nicht über die begründete Vergaberüge eines Dritten und die dadurch drohende Aufhebung eines Vergabeverfahrens, kann sie auf Aufwendungsersatz haften.

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VPRRS 2009, 0078
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung bei nur einem Angebot?

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.10.2008 - VgK-35/2008

1. Gegen eine Aufhebungsentscheidung des Auftraggebers ist Vergaberechtsschutz möglich.

2. Eine "Aufhebung der Aufhebung" kommt nur bei fortbestehendem Vergabewillen des Auftraggebers in Betracht.

3. Das Ermessen des Auftraggebers zur Führung von Aufklärungsgesprächen kann sich ausnahmsweise zur Aufklärungspflicht verdichten, wenn etwaige Unklarheiten im Angebot ihrerseits auf einer unklaren Leistungsbeschreibung beruhen. Dann ist der Auftraggeber verpflichtet, die Unklarheiten im Rahmen eines Aufklärungsgespräches zu beseitigen, bevor er das Angebot ausschließt.

4. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. § 26 Nr.1 lit. a VOL/A ist ausdrücklich nur dann zulässig, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. Aus diesem insoweit eindeutigen Wortlaut folgt, dass die Aufhebung nach dieser Fallgruppe dann nicht möglich ist, wenn zumindest ein wertbares Angebot vorliegt.

5. Eine Aufhebung wegen des Vorliegens nur eines wertbaren Angebotes kann auch gemäß § 26 Nr. 1 lit. d VOL/A angesichts der hieran zu stellenden strengen Anforderungen dann nicht mehr rechtmäßig erfolgen, wenn mehrere Angebote eingegangen sind und lediglich nach der Prüfung der Angebote nur eines in der Wertung verbleibt.

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VPRRS 2009, 0077
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
§ 13 VgV und erloschenes Angebot

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2008 - Verg 17/08

1. Der öffentliche Auftraggeber ist aus haushaltsrechtlichen Gründen gehalten, auch auf ein gemäß § 146 BGB erloschenes Angebot eines Bieters gemäß § 150 Abs. 1 BGB beim Bieter nachzufragen, ob ein Vertragsschluss nach Maßgabe des sachlichen Inhalts des erloschenen Angebots noch möglich sei und dem Bieter den Abschluss eines Vertrags mit diesem Inhalt anzubieten. Die übrigen Bieter können nicht darauf vertrauen, dass ein Vertragsschluss wegen des Ablaufs der Bindefrist unterbleibt.

2. Für die Wirksamkeit eines solchen Vertragsschlusses ist die Mitteilung nach § 13 VgV zur Annahme des erloschenen Angebots entscheidend.

3. § 28 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/A stellt eine Ordnungsvorschrift dar. Ein mündlich erteilter Zuschlag ist nach dem zweiten Halbsatz des § 28 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOL/A allein zu Dokumentations- und Beweiszwecken schriftlich zu bestätigen. Satz 2 setzt aber voraus, dass der Zuschlag ("ausnahmsweise") auch mündlich wirksam erteilt werden kann.

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VPRRS 2009, 0076
DienstleistungenDienstleistungen
Unberechtigter Ausschluss von Medizinprodukten

EuGH, Urteil vom 19.03.2009 - Rs. C-489/06

Lehnt ein Mitgliedstaat Angebote von mit der EG-Konformitätskennzeichnung versehenen Medizinprodukten ab, ohne dass die zuständigen öffentlichen Auftraggeber der Krankenhäuser des Mitgliedstaates das in der Richtlinie 93/42/EWG vorgesehene Verfahren eingehalten haben, so verstößt dies gegen europäisches Vergaberecht.

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VPRRS 2009, 0074
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ablehnung eines Bieters wegen vorheriger schlechter Erfahrungen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2009 - 11 Verg 19/08

Vorangegangene schlechte Erfahrungen mit einem sich erneut beteiligenden Bieter berechtigen keinesfalls zu einer stereotypen, nicht substantiell begründeten Ablehnung. Vielmehr ist immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, weil der Unternehmer Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfung seiner Eignung hat.*)

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VPRRS 2009, 0073
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschränkung der Bewerberzahl

VK Sachsen, Beschluss vom 09.02.2009 - 1/SVK/071-08

1. Lässt der Auftraggeber mit der Formulierung „Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung.“, in der Vergabebekanntmachung offen, welches Anforderungsprofil ein Teilnehmer hinsichtlich vorzulegender Eignungsunterlagen im Teilnahmewettbewerb zu erfüllen hat, so kann diese Unklarheit nicht dazu führen, dass der Teilnahmeantrag eines Teilnehmers im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleibt, sofern dieser anstelle von Referenzen im SPNV lediglich Referenzen im Reisezugsonderverkehr und im Güterverkehr vorlegt.*)

2. Grundsätzlich muss nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer die Entscheidung des Auftraggebers, wie viele und welche Bewerber er zur Angebotsabgabe auffordert, auf sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen beruhen. Sind solche Gründe nicht ersichtlich, insbesondere weder im Rahmen eines Vergabevermerks dokumentiert noch im Verfahren dargelegt, hat der Auftraggeber sein Auswahlermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt.*)

3. Auch wenn die Methodik der Bewertung der Eignung im Beurteilungsspielraum des Auftraggebers steht, ist zu fordern, dass ein Bewertungsmaßstab entwickelt wird, der es im Nachgang ermöglicht, schlüssig nachzuvollziehen, anhand welcher Kriterien – und nicht ausschließlich anhand welcher durch den Teilnehmer vorgelegten Fakten- die Eignung festzustellen war. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers darf mangels bestimmten oder bestimmbaren Beurteilungsmaßstabes nicht dazu führen, dass die vorgelegten Daten und Fakten eine Begründung in die eine oder andere Richtung erlauben.*)

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VPRRS 2009, 0072
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Rabattverträgen

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2009 - L 11 WB 381/09

1. Die Entscheidung der Krankenkassen, nur solche Angebote auf Abschluss eines Rabattvertrages für Arzneimittel nach § 130a SGB V zuzulassen, die alle vom Bieter (oder der Bietergemeinschaft) in der sog. Lauer-Taxe gelisteten Pharmazentralnummern (PZN) eines Wirkstoffs iSd § 4 Abs. 19 Arzneimittelgesetz (AMG) erfassen, ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden.*)

2. Unterschiede zwischen wirkstoffgleichen Präparaten sind für die Ausschreibung nur erheblich, wenn und soweit sich die Arzneimittel (PZN) in ihrer therapeutischen Wirkung unterscheiden. Andere Kriterien wie zB der Markenname des Arzneimittels, dessen Preis, die Art der Wirkstofffreisetzung oder verschiedene arzneimittelrechtliche Zulassungen für mehrere Präparate mit demselben Wirkstoff sind für die Bestimmung des Beschaffungsbedarfs der Krankenkassen ohne Bedeutung.*)

3. Die Krankenkassen dürfen bei einer wirkstoffbezogenen Ausschreibung davon ausgehen, dass Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen auch den gleichen therapeutischen Nutzen haben und etwas anderes nur gilt, wenn die Arzneimittel trotz vorhandener Wirkstoffidentität unterschiedliche und für die Therapie bedeutsame Bioverfügbarkeiten aufweisen.*)

4. Bei der Beurteilung des therapeutischen Nutzens unterschiedlicher Bioverfügbarkeiten von Festbetragsarzneimitteln dürfen (und müssen) sich die Krankenkassen an die im Zusammenhang mit der Bildung von Festbetragsgruppen (§§ 35 Abs. 1 Satz 2, 35a Abs. 3 Satz 1 SGB V) ergangenen Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses orientieren.*)

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VPRRS 2009, 0071
ArzneimittelArzneimittel
Losweise Vergabe und Stichtagsregelungen bei Rabattverträgen

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

1. Die gesetzlichen Krankenkassen handeln beim Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V nicht als Unternehmen iS der Art. 81 und 82 des EG-Vertrages.*)

2. Ein Verstoß gegen die §§ 19, 20 GWB kann im Vergaberechtsverfahren nicht gerügt werden. Die Ausschreibung stellt, sofern sie ohne Rechtsverstoß erfolgt, einen Ausgleich für eine ggf. vorhandene wettbewerbsbeschränkende Nachfragemacht dar und beugt dem Missbrauch vor.*)

3. Die gemeinsame Ausschreibung und der gemeinsame Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V sind den gesetzlichen Krankenkassen auch nicht durch Vorschriften des SGB V verwehrt.*)

4. Wenn sich der Auftraggeber entschließt, einen ausgeschriebenen Auftrag in Lose zu teilen, schreiben die Vorschriften des GWB ihm eine Loslimitierung für die Auftragsvergabe nicht vor; sie gestatten ihm allenfalls eine Selbstbindung dergestalt, dass er außer der Teilung des Auftrags in Lose von vornherein auch eine Loslimitierung pro Bieter vorgibt (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2000, Verg 6/00, NZBau 2000, 440).*)

5. Die von den Allgemeinen Ortskrankenkassen (Auftraggeberinnen) vorgenommene Aufteilung des Bundesgebiets in fünf Regionallose ist nicht zu beanstanden.*)

6. Mit der Bezugnahme auf die sog. Lauer-Taxe, auf deren Datenbestand sie keinen Einfluss haben, bestimmen die gesetzlichen Krankenkassen auf nachvollziehbare und transparente Weise ihren Beschaffungsbedarf.*)

7. In der Wahl eines konkreten Stichtages (Stand der Lauer-Taxe) ist der Auftrageber nur insoweit Beschränkungen unterworfen, als es dadurch zu keiner Ungleichbehandlung der Wettbewerber iS des § 97 Abs. 2 GWB kommen darf, die über diejenigen Härten hinausgeht, die mit jeder Festsetzung eines Stichtages typischerweise verbunden sind.*)

8. Ein pharmazeutischer Unternehmer hat keinen Anspruch darauf, dass eine Ausschreibung so durchgeführt wird, dass dadurch die von ihm getroffenen Produktionsentscheidungen möglichst optimal berücksichtigt werden.*)

9. Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann lediglich der (potentielle) Auftragnehmer sein. Demgemäß kann einen Nachprüfungsantrag nur derjenige stellen, der darlegt, er habe oder hätte sich bei ordnungsgemäßer Vergabe um den fraglichen Auftrag beworben (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Mai 2008, VII-Verg 27/08, zit. nach juris).*)

10. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Dabei muss eine Kenntnis des Antragstellers nachgewiesen sein (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Juli 2007, 11 Verg 5/07, zit. nach juris).*)

11. Die Notwendigkeit einer Beiladung zum Beschwerdeverfahren beurteilt sich nach den §§ 119, 109 GWB, nicht nach § 75 SGG.*)

12. Die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB ist keine Klage, sondern ein Rechtsbehelf eigener Art. Die Zulässigkeit einer Rücknahme der sofortigen Beschwerde beurteilt sich nach § 269 Abs. 1 ZPO, der über § 202 SGG Anwendung findet. Dies bedeutet, dass die sofortige Beschwerde nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung wirksam nur noch mit Zustimmung des Beschwerdegegners zurückgenommen werden kann.*)

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VPRRS 2009, 0069
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge der unterbliebenen Aufteilung des Auftrages in Lose

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2008 - Verg W 15/08

1. Von einem Bieter, der die unterbliebene Aufteilung des Auftrages in Lose rügt, kann nicht die Darlegung eines beabsichtigten Angebotes auf einen Auftrag oder ein Los verlangt werden, das der Auftraggeber nicht ausgeschrieben hat, sondern erst noch ausschreiben soll. Er muss jedoch schlüssig darlegen, dass er in der Lage ist, den Auftrag auszuführen, den der Auftraggeber ausschreiben soll und um den sich der Bieter bewerben will.*)

2. Der Auftraggeber darf einen Auftrag zur Errichtung sicherheitstechnischer Anlagen wegen des legitimen Interesses, Sicherheitsrisiken zu vermeiden, einheitlich ohne weitere Unterteilung in Lose vergeben.*)

3. Der Auftraggeber kann mittelständische Interessen auch durch die Einräumung der Möglichkeit zur Bildung von Bietergemeinschaften und die Einbeziehung interessierter Unternehmen als Nachunternehmer fördern.*)

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VPRRS 2009, 0068
DienstleistungenDienstleistungen
Rüge zu Mindestanforderungen des Konkurrenzangebots: Zeitpunkt?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2009 - Verg W 2/09

1. Ein Bieter muss die Rüge, der Auftraggeber habe in unzulässiger Weise nachträglich eine Mindestanforderung mit dem Ziel geändert, einem Konkurrenten den Verbleib im Vergabeverfahren zu ermöglichen, unverzüglich nach Zugang einer entsprechenden Bieterinformation des Auftraggebers erheben, nicht erst dann, wenn der Bieter Kenntnis davon erlangt, welcher Konkurrent konkret hiervon begünstigt worden ist.*)

2. Die Rüge, das Angebot eines Konkurrenten erfülle die Mindestanforderungen nicht, muss unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von der Teilnahme des Konkurrenten am Vergabeverfahren erhoben werden, nicht erst dann, wenn der Auftraggeber mitteilt, dass er beabsichtige, diesem Konkurrenten den Auftrag zu erteilen.*)

3. Ist die dem Bieter im Verhandlungsverfahren gesetzte Frist zur Abgabe eines abschließenden Angebots eine Ausschlussfrist, ist ein verspätetes Angebot zwingend auszuschließen.*)

4. Der Bieter, der ein verspätetes Angebot abgegeben hat, kann nicht geltend machen, dass ein Zuschlag unterbleiben müsse, weil alle anderen Angebote ebenfalls einem Ausschluss unterliegen können.*)

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VPRRS 2009, 0066
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach dem Vergaberecht?

VG Halle, Beschluss vom 01.04.2008 - 3 B 42/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0064
ArzneimittelArzneimittel
Vergabe von Rabattverträgen bei patentgeschützten Wirkstoffen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2008 - 27 U 2/08

1. Da wettbewerbsrechtliche Unterlassungansprüche, mit denen ein Pharmaunternehmen ein anderes Pharmaunternehmenan an der Durchführung eines Rabattvertrages, welcher nicht gemäß den Regeln des Vergaberechts ausgeschrieben wurde, hindern will, unmittelbar in das Rechtsverhältnis zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Leistungserbringer eingreifen, sind die Sozialgerichte nach § 51 Abs. 2 SGG zuständig.

2. Die Vorschrift des § 69 SGB V schließt die Anwendbarkeit des UWG zumindest auf die vertraglichen Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu ihren Leistungserbringern von vornherein aus.

3. Verstöße gegen die §§ 97 ff GWB begründen keine Ansprüchen nach § 33 GWB, da Unterlassungsansprüche gegen den öffentlichen Auftraggeber unmittelbar aus § 97 Abs. 7 GWB bestehen. Dazu bedarf es keiner Vermittlung durch § 33 Abs. 1 GWB, auch ist die Antragsbefugnis selbständig in § 107 Abs. 2 GWB geregelt; über Schadensersatzansprüche gegen den öffentlichen Auftraggeber verhält sich § 126 GWB.

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VPRRS 2009, 0063
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Rabattverträgen bei patentgeschützten Wirkstoffen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2008 - Verg 46/08

1. Vorbeugende Unterlassungsanträge können im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens nicht gestellt werden.

2. Es ist zweifelhaft, ob sich ein Patentinhaber mit Erfolg darauf berufen kann, die Vergabestelle habe zu Unrecht auf ein Offenes Verfahren zurückgegriffen, sie hätte stattdessen ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung durchführen müssen.

3. § 3a Nr. 2 lit. c) VOL/A setzt voraus, dass nur ein Anbieter den Auftrag durchführen kann. Dies ist bei einem Patent nicht ohne Weiteres der Fall. Infolge des Erschöpfungsgrundsatzes kann die Einfuhr von Medikamenten durch Dritte aus dem EU-Bereich nicht untersagt werden. § 3a Nr. 2 lit. c) VOL/A greift also nur dann ein, wenn keine Händler vorhanden sind, die in der Lage sind, das Medikament mit dem betreffenden Wirkstoff einzuführen.

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VPRRS 2009, 0062
DienstleistungenDienstleistungen
Liegt bei Rettungsdienstleistungen eine Bereichsausnahme vor?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.09.2008 - 13 B 1384/08

1. Es spricht einiges dafür, dass bezüglich der Vergabe von Rettungsdienstleistungen eine Bereichsausnahme nicht vorliegt.

2. Auch wenn man die §§ 97 ff. GWB nicht für unmittelbar anwendbar hält, so muss sich der Auftraggeber an diesen Vorgaben messen lassen, wenn er selbst sich ersichtlich am Kartellvergaberecht orientiert hat und an diese Entscheidung im Sinne einer Selbstbindung bei der Ermessensausübung gebunden ist.

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VPRRS 2009, 0061
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angabe einer Gesamtsumme als Änderung der Verdingungsunterlagen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2009 - 1 VK 69/08

1. Das Verbot der Änderung von Verdingungsunterlagen trägt dem Umstand Rechnung, dass ein fairer Wettbewerb vergleichbare Angebote verlangt. Eine Veränderung im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A liegt deshalb immer nur dann vor, wenn die angebotene Leistung infolge der Veränderungen nicht mehr der Leistungsbeschreibung des öffentlichen Auftraggebers entspricht, also eine andere Leistung angeboten wird.

2. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn ein Bieter neben dem Einzelpreis zusätzlich noch die Gesamtsumme aus der vorgegebenen Menge und dem Einzelpreis angibt. Damit werden die Verdingungsunterlagen nicht geändert, sie enthalten lediglich eine zusätzliche Information.

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VPRRS 2009, 0060
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen geringfügiger Überschreitung vorgegebener Zeiten?

OLG München, Beschluss vom 02.03.2009 - Verg 1/09

Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn ein Angebot wegen einer minimalen Überschreitung der vom Auftraggeber für eine Schülerbeförderung von Anfang an zwingend vorgegebenen Fahrtzeit ausgeschlossen wird.*)

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VPRRS 2009, 0058
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Zugangsfiktion bei unberechtigter Annahmeverweigerung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2009 - 1 Verg 1/09

1. Die Ausnahmevorschrift des § 22 Nr. 6 VOB/A findet angesichts ihres Wortlauts (nachweislich ... zugegangen) und ihres Normzwecks nur Anwendung, wenn das Angebot auch tatsächlich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen ist und damit den Herrschaftsbereich des Bieters verlassen hat.*)

2. Eine entsprechende Anwendung des § 22 Nr. 6 VOB/A unter Heranziehung der aus § 242 BGB entwickelten Grundsätze zur Zugangsfiktion infolge unberechtigter Annahmeverweigerung ist mit den Grundprinzipien des Vergaberechts wie Transparenz und Gleichbehandlungsgebot nicht zu vereinbaren.*)

3. Eine unberechtigte Annahmeverweigerung kann allenfalls dann als schadenskausaler Vergaberechtsverstoß im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB angesehen werden, wenn sie auch ursächlich dafür war, dass das Angebot dem Verhandlungsleiter nicht (rechtzeitig) vorgelegen hatte und deshalb aus der Wertung genommen werden musste.*)

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VPRRS 2009, 0055
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Preisangabe von "0,00 €" ist Preisangabe!

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.01.2009 - 1 Verg 10/08

1. Zur Erfüllung der Anforderung einer rechtsverbindlichen Unterzeichnung des Angebotes.*)

2. Auch eine Preisangabe von "0,00 Euro" in einer Leistungsposition (hier: Lizenzkosten für Software) ist eine vorhandene Preisangabe. Ein Bieter ist nicht verpflichtet, jede Kostenposition seiner internen Kalkulation in eine Preisposition umzusetzen.*)

3. Bleibt das Erfordernis der - z.T. nochmaligen - Vorlage von Verpflichtungserklärungen der jeweils benannten Nachunternehmer (hier: im laufenden Verhandlungsverfahren bei Aufforderung zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes) zumindest undeutlich, so kann auf die Nichtvorlage dieser Fremderklärungen ein Ausschluss des Angebotes jedenfalls nicht gestützt werden.*)

4. Zur Auslegung von Erklärungen im Begleitschreiben zum Angebot als zusätzliche (ausdrücklich zugelassene) Änderungsvorschläge.*)

5. Die Aufbewahrungspflicht von Briefumschlägen und Paketverpackungen der Angebote beschränkt sich auf diejenigen Behältnisse der nicht ordnungsgemäß oder verspätet eingegangenen Angebote (§ 22 Nr. 6 Abs. 4 i.V.m. Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 VOL/A).*)

6. Eingeschränkte Nachprüfbarkeit der Punkteverteilung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung.*)

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VPRRS 2009, 0052
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kennzeichnung der Angebote

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.01.2009 - 1 VK LVwA 29/08

1. Erwägungen zur Zuschlagsfähigkeit des Angebotes kommen im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung keinerlei Beachtung zu.*)

2. Die vorgetragene Kenntnis vom vermeintlichen Vergabeverstoß im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB ist maßgebend, wenn keine Anhaltspunkte für eine zeitliche Vorverlagerung der Rügeverpflichtung erkennbar sind.*)

3. Zur Anweisung zur Aufhebung des Vergabeverfahrens, da der Auftraggeber durch die Art und Weise der Kennzeichnung bzw. Nichtkennzeichnung der Angebotsunterlagen alle Angebote einer Wertbarkeit entzogen hat.*)

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VPRRS 2009, 0051
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Ausschluss von nicht rechtsverbindlich unterschriebenen Angeboten

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.09.2008 - 1 VK LVwA 11/08

1. Zur formellen Vollständigkeit der einzureichenden Angebote.*)

2. Zur Verpflichtung zum Ausschluss von Angeboten, die - abweichend von der auftraggeberseitig in den Vergabebedingungen fixierten Forderung - nicht rechtsverbindlich unterschrieben wurden.*)

3. Zum nicht eindeutigen Eingangsvermerk der Nachtragsangebote.*)

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VPRRS 2009, 0050
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlenden Preisangaben und Mengeneinheiten!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.01.2009 - 1 VK LVwA 31/08

1. Enthalten die Angebotsunterlagen nicht alle im Leistungsverzeichnis geforderten Preisangaben, führt das zwingend zum Angebotsausschluss.

2. Der Auftraggeber kann die Herstellung des Mengenbezugs zu den angegebenen Preisen den Bietern überlassen.

3. Fehlt der Mengenbezug im Angebot, führt auch dies zum Ausschluss.

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VPRRS 2009, 0049
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an ein Punktesystem

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2008 - VK 35/08

1. Aus der Zielsetzung des § 13 VgV folgt, dass einem Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschrift des § 13 VgV nicht mehr zukommt.

2. Für das Verständnis der Auftragskriterien ist auf den nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB zu ermittelnden objektiven Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Bieters, der mit Leistungen der vorliegenden Art vertraut ist, abzustellen. Danach kommt es in erster Linie auf den Wortlaut, daneben aber auch auf die konkreten Verhältnisse der Leistung an, wie sie in den Vergabeunterlagen ihren Ausdruck gefunden haben.

3. Eine Gewichtung des Kriteriums „Honorarangebot“ mit 15 % verstößt nicht gegen § 97 Abs. 5 GWB.

4. Eine Punktbewertung von 1 – 5 (Wertungsschlüssel) bezüglich der einzelnen Zuschlagskriterien ist vergaberechtlich nicht zu beanstanden, auch wenn die Zahlen 1 – 5 nicht mit einer Erläuterung des Auftraggebers unterlegt sind. Das Punktesystem ist vergleichbar mit einer Notenskala, die schlüssige und nachvollziehbare Abstufungen enthält und eine differenzierende Beurteilung der Stellungnahmen der Bieter im Verhandlungsgespräch durch die Mitarbeiter der Bewertungskommission zulässt. Einer weiteren Konkretisierung des Punktesystems bedarf es nicht.

5. Hat der Auftraggeber seine Wertungsentscheidung durch ein mit der Wertung beauftragtes Gremium getroffen, genügt es, wenn sich in der Akte die Bewertungsbögen der einzelnen Mitglieder befinden, aus denen sich ergibt, mit welcher Punktzahl jedes einzelne Leistungsmerkmal bewertet worden ist.

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VPRRS 2009, 0046
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Auswahl der geforderten Eignungsnachweise

VK Nordbayern, Beschluss vom 28.01.2009 - 21.VK-3194-55/08

1. Bei der Wahl der geforderten Eignungsnachweise steht der VSt ein entsprechendes Ermessen zu.*)

2. Grundsätzlich kann und darf sich ein öffentlicher Auftraggeber bei der Vorbereitung der Vergabe eines Vergabevorschlags eines Dritten bedienen.*)

3. Der Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben könnten.*)

4. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Dem Auftraggeber ist ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen. Die Vergabekammer kann nur überprüfen, ob Beurteilungsfehler vorliegen, die sich aus der Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens, einer unvollständigen oder unzutreffenden Sachverhaltsermittlung oder der Einbeziehung sachwidriger Erwägungen in die Entscheidung ergeben.*)

5. Der bloße Hinweis eines Bieters, dass er bereits an der Grenze kalkuliert habe, rechtfertigt keinesfalls den Schluss, dass das günstigere Angebot eines anderen Bieters damit automatisch ein Unterangebot sein muss. Die materielle Beweislast dafür, dass der von einem Konkurrenten angebotene Preis im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht, trägt die Antragstellerin, nicht die Antragsgegnerin.*)

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VPRRS 2009, 0045
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berichtigung eines falschen Umsatzsteuerprozentsatzes

VK Arnsberg, Beschluss vom 29.01.2009 - VK 34/08

Die fehlerhafte Angabe eines gesetzlich vorgegebenen, für den Bieter nicht beeinflussbaren Steuerprozentsatzes ist als Rechenfehler nach §23 Nr.2 VOL/A zu korrigieren.*)

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VPRRS 2009, 0043
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Verfahren: Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots

OLG München, Beschluss vom 09.02.2009 - Verg 27/08

1. Im Regelfall keine analoge Anwendung der §§ 25 Nr. 3 Abs.1 VOB/A, 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A in einem der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) unterliegenden Verfahren.*)

2. Im Rahmen eines Verfahrens nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) bestimmt die Vergabestelle das wirtschaftlichste Angebot im Sinne von § 97 Abs. 5 GWB, Artikel 34 Abs. 2 Satz 1 BayHO dadurch, dass sie (insbesondere) die in § 16 Abs. 3 VOF genannten Kriterien in einer ihr geeignet erscheinenden Weise in den Verdingungsunterlagen gewichtet.*)

3. Der Senat hält an seiner Auffassung aus dem Beschluss vom 17.01.2008 (Verg 15/07) fest, dass im Regelfall eine Verpflichtung der Vergabestelle zur Bekanntgabe von Unterkriterien und auch einer Bewertungsmatrix jedenfalls dann besteht, wenn sich deren Kenntnis auf den Angebotsinhalt auswirken kann.*)

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VPRRS 2009, 0042
DienstleistungenDienstleistungen
Teilnahme von Bietern in einem Abhängigkeitsverhältnis

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 10.02.2009 - Rs. C-538/07

1. Art. 29 Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass darin die auf objektive Erwägungen in Bezug auf die berufliche Eignung gestützten Gründe erschöpfend aufgezählt sind, die den Ausschluss eines Unternehmers von der Teilnahme an einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag rechtfertigen können. Art. 29 dieser Richtlinie hindert jedoch einen Mitgliedstaat nicht daran, weitere Ausschlussmaßnahmen vorzusehen, die gewährleisten sollen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und der Grundsatz der Transparenz beachtet werden, sofern diese Maßnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.*)

2. Das Gemeinschaftsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Vorschrift entgegensteht, die in Verfolgung der legitimen Ziele der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz im Rahmen der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zum automatischen Ausschluss vom Vergabeverfahren von Bietern führt, zwischen denen ein gesetzlich definiertes Abhängigkeitsverhältnis besteht, ohne diesen Gelegenheit zum Nachweis zu geben, dass unter den konkreten Umständen dieses Verhältnis nicht zu einer Verletzung der Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz geführt hat.*)

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VPRRS 2009, 0041
DienstleistungenDienstleistungen
Auschluss wegen Änderung an eigenen Eintragungen

VK Nordbayern, Beschluss vom 15.01.2009 - 21.VK-3194-59/08

Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 c VOL/A sind Angebote zwingend auszuschließen, bei denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A).*)

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VPRRS 2009, 0039
DienstleistungenDienstleistungen
Teilnahme des beratenden Bieters

VK Sachsen, Beschluss vom 28.10.2008 - 1/SVK/054-08

Aus der reinen Feststellung, dass eine Beratungs- und Unterstützungsleistung im Vorfeld einer Vergabe stattgefunden hat, ergibt sich zunächst aus § 4 Abs. 5 VgV nicht notwendigerweise eine Ausschlusspflicht, sondern der Auftraggeber hat lediglich sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme des beratenden Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird. § 4 Abs. 5 VgV verlangt, dass der Auftraggeber dann entweder präventiv Vorkehrungen zur Vermeidung einer Wettbewerbsverzerrung trifft oder im Nachgang einen etwaigen Wissensvorsprung egalisiert. Der Ausschluss des „vorbefassten Bewerbers“ ist ultima ratio. Hinsichtlich einer möglichen Wettbewerbsverzerrung ergibt sich somit eine gestufte Verteilung der Beweislast.*)

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VPRRS 2009, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

1. Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der private Unternehmer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt.*)

2. Die Vorschriften des GWB regeln abschließend den Rechtsschutz für Vergabestreitigkeiten über öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Der Gesetzgeber hat die Zuständigkeit für die Nachprüfung der Vergabestreitigkeiten, die in den Geltungsbereich der umzusetzenden vergaberechtlichen Richtlinien des Gemeinschaftsrechts fallen, im VgRÄG abschließend geregelt. Rechte aus § 97 Abs. 7 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen öffentliche Auftraggeber, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können außer vor der Vergabeprüfstelle nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden (§ 104 Abs. 2 GWB).*)

3. Nach Auffassung der Vergabekammer ist der Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06) nicht zu entnehmen, dass fehlende Nachweise bei entsprechender Selbstbindung des Auftraggebers von allen Bietern nachgefordert werden dürfen. Andernfalls hätte es der Auftraggeber in der Hand, je nach Ergebnis der Submission zu entscheiden, ob eine Nachforderung oder eine Aufhebung gewählt wird und könnte damit einen Bieter bevorzugen oder benachteiligen.*)

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VPRRS 2009, 0037
DienstleistungenDienstleistungen
Rabattverträge: Zuständigkeit der VK der Länder oder des Bundes?

VK Sachsen, Beschluss vom 19.12.2008 - 1/SVK/061-08

1. Die Zuständigkeitsregel des § 18 VgV begründet keinen Vorrang hinsichtlich einer Bundes- oder Landeszuständigkeit im Falle der Konkurrenz zwischen staatlicher Finanzierung der Sozialversicherungsträger durch Bundesgesetz bei gleichzeitiger staatlicher Aufsicht durch Landesbehörden. Die Regelungslücke ist durch eine an Sinn und Zweck der Zuständigkeitsregeln gemäß § 104 Abs. 1 GWB und § 18 VgV orientierte Gesetzesauslegung zu schließen.*)

2. Ist bei bundesweit ausgeschriebenen Rabattverträgen eine überwiegende Finanzierung der Auftraggeber durch den Bund zu bejahen und folglich eine Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes gemäß § 18 Abs. 1 Alt. 2 VgV gegeben und ist zudem eine parallele Zuständigkeit der Vergabekammern der Länder nach § 18 Abs. 7 i.V.m. Abs. 1 Alt. 3 VgV, gegeben kann im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB die Verweisung des Verfahrens an die Vergabekammern des Bundes geboten sein, wenn anderenfalls eine Zersplitterung des Verfahrens auf verschiedene Kammerzuständigkeiten unumgänglich wäre.*)

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VPRRS 2009, 0036
DienstleistungenDienstleistungen
Rabattverträge: Zuständigkeit der VK der Länder oder des Bundes?

VK Sachsen, Beschluss vom 19.12.2008 - 1/SVK/064-08

1. Die Zuständigkeitsregel des § 18 VgV begründet keinen Vorrang hinsichtlich einer Bundes- oder Landeszuständigkeit im Falle der Konkurrenz zwischen staatlicher Finanzierung der Sozialversicherungsträger durch Bundesgesetz bei gleichzeitiger staatlicher Aufsicht durch Landesbehörden. Die Regelungslücke ist durch eine an Sinn und Zweck der Zuständigkeitsregeln gemäß § 104 Abs. 1 GWB und § 18 VgV orientierte Gesetzesauslegung zu schließen.*)

2. Ist bei bundesweit ausgeschriebenen Rabattverträgen eine überwiegende Finanzierung der Auftraggeber durch den Bund zu bejahen und folglich eine Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes gemäß § 18 Abs. 1 Alt. 2 VgV gegeben und ist zudem eine parallele Zuständigkeit der Vergabekammern der Länder nach § 18 Abs. 7 i.V.m. Abs. 1 Alt. 3 VgV, gegeben kann im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB die Verweisung des Verfahrens an die Vergabekammern des Bundes geboten sein, wenn anderenfalls eine Zersplitterung des Verfahrens auf verschiedene Kammerzuständigkeiten unumgänglich wäre.*)

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VPRRS 2009, 0033
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Niedrigster Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium?

VK Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2008 - VgK-39/2008

1. Die Frage, ob eine Rüge noch unverzüglich nach positiver Kenntniserlangung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich 1 bis 3 Tagen nach positiver Kenntnisnahme erfolgen. Auch bei einer ggf. notwendigen Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erfüllt ein Rügezeitraum von mehr als einer Woche das Zeitkriterium des § 107 Abs. 3 GWB regelmäßig nicht.

2. In den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien entweder nicht bekannt gemacht hat oder zwar das Kriterium Wirtschaftlichkeit genannt, aber nicht näher definiert hat, darf nur der niedrigste Preis als Wirtschaftlichkeitskriterium angewendet werden.

3. Ein Angebot, dass nicht alle geforderten Preisangaben enthält und deshalb nicht § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A entspricht, ist zwingend auszuschließen. Ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren ist nur zu erreichen, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote abgegeben werden.

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VPRRS 2009, 0032
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verpflichtungserklärungen müssen ausgelegt werden

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2008 - Verg W 22/07

1. Enthält die Verpflichtungserklärung nicht eine vorgesehene Ordnungsziffer oder die Beschreibung der Teilleistung, sondern verweist auf dem Angebot beiliegende Erklärungen des Bieters, so darf dieses Angebot nicht ausgeschlossen werden.

2. Es ist ebenfalls unschädlich, wenn mehrere Nachunternehmer in ihrer Verpflichtungserklärung zur erbringung der gleichen Teilleistung verpflichtet werden.

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VPRRS 2009, 0030
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterhalb der Schwellenwerte: Einstw. Verfügung gg. Neuausschreibung?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.10.2008 - 12 U 91/08

1. In Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte kommt ein Anspruch aus Art. 3 Abs. 1 GG auf Unterlassung der Neuausschreibung eines aufgehobenen Verfahrens, der im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann, in Betracht, wenn der Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder jedenfalls in Bezug auf das Verfahren oder die Kriterien der Vergabe willkürlich gehandelt hat. Umstände, die ein willkürliches Verfahren begründen könnten, scheiden aus, wenn sich der Auftraggeber bei der Aufhebungsentscheidung von einem sachlichen Grund hat leiten lassen. Art. 3 Abs. 1 GG ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erst dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen, es muss mithin eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen.*)

2. Ein solcher Fall ist nicht gegeben, wenn die Ausführungen des Auftraggebers erkennen lassen, dass die Entscheidung über die Aufhebung auf sachlichen Erwägungen beruht und unter Abwägung der für und gegen eine Aufhebung sprechenden Umstände erfolgt ist. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert, eine sachliche Begründung für die Aufhebungsentscheidung noch in dem laufenden Rechtsstreit "nachzuschieben". Die Annahme eines sachlichen Grundes besagt im Übrigen nichts darüber, ob der Auftraggeber rechtmäßig gehandelt hat (hier: Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes i.S.d. § 26 Nr. 1 c) VOB/A).*)

3. Für einen Antrag auf einstweilige Anordnung der Fortsetzung eines aufgehobenen Vergabeverfahrens müssen die Voraussetzungen einer Regelungsverfügung nach § 940 ZPO gegeben sein. Der Auftragnehmer hat daher darzulegen, dass die Anordnung vor Erlass einer etwaigen Entscheidung in der Hauptsache zur Abwehr wesentlicher Nachteile notwendig ist.*)

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VPRRS 2009, 0027
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an die Zulässigkeit der Nachprüfung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2008 - VK-10/2008-L

1. In einem bekannt gemachten Offenen Verfahren ist in der Regel die Abgabe eines Angebots zu fordern, um das bestehende Interesse, mit der ausschreibenden Stelle einen Vertrag abzuschließen, zu indizieren.*)

2. Das Erfordernis der Angebotsabgabe als Beleg des Interesses am Auftrag würde aufgegeben, wenn bereits dann eine Antragstellung ohne Angebotsabgabe zugelassen würde, wenn der Antragsteller geltend macht, bei anderen, vergaberechtskonformen Wettbewerbsbedingungen ein optimaleres, aussichtsreicheres Angebot abgeben zu können, ohne dass die Chancenlosigkeit eines eigenen Angebots dargelegt werden könnte. Es würde gleichfalls dem Beschleunigungsgebot widersprechen, wenn ein Antragsteller zunächst versuchen könnte, für sich optimalere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, bevor er überhaupt ein Angebot abgibt.*)

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VPRRS 2009, 0025
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rüge der Wahl der Verfahrensart

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.01.2009 - VK-SH 18/08

1. Rügt ein Bewerber nach Ausschluß seines Antrags auf Beteiligung am Verhandlungsverfahren die Wahl der Verfahrensart, so hat er im Einzelnen darzulegen, dass und warum ihm gerade durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ein Schaden zu entstehen droht. Ein sich aus der Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ergebender grundsätzlicher Nachteil ist für den Regelfall nicht anzunehmen; im Gegenteil eröffnen sich durch die größere Flexibilität des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren größere Möglichkeiten der Angebotsgestaltung. Genügt der Bewerber seiner Darlegungslast nicht, fehlt es in Bezug auf den gerügten Mangel an der Antragsbefugnis im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB.*)

2. Im Verhandlungsverfahren müssen Rügen wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen erhoben werden (§ 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).*)

3. Beim Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wird die Prüfung der Eignung der Bewerber auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Teilnahmeantrag vorverlegt. Legt ein Bewerber die nach der Veröffentlichung als Teilnahmebedingungen gekennzeichneten und mit dem Teilnahmeantrag bei der Vergabestelle einzureichenden Erklärungen und Nachweise zur Leistungsfähigkeit nicht oder nicht vollständig zusammen mit dem Teilnahmeantrag vor, so ist sein Teilnahmeantrag aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Wettbewerber nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A zwingend auszuschließen.*)

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VPRRS 2009, 0014
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung einer juristischen Onlinedatenbank

VK Hamburg, Beschluss vom 08.09.2006 - VgK FB 7/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0012
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Prüfung der Entgeltgenehmigung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.01.2009 - VK-SH 14/08

1. Ist für die Vergabe von Postzustellungsleistungen nach den Verdingungsunterlagen der Besitz einer postrechtlichen Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur über die angebotenen Preise und deren Vorlage auf Verlangen des Auftraggebers gefordert, so umfasst die Angebotsprüfung durch den Auftraggeber die Feststellung der Übereinstimmung der angebotenen Preise mit den von der Bundesnetzagentur genehmigten Preisen (§§ 21 Nr. 1 Abs. 1 und 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. a VOL/A).*)

2. Der konkrete Inhalt einer Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur ist im Wege der Auslegung dieser Entscheidung zu bestimmen. Die Bindungswirkung der Genehmigung beschränkt sich dabei auf den Entscheidungssatz des Beschlusses der Bundesnetzagentur. Die Begründung des Beschlusses ist zur Auslegung des Entscheidungssatzes ebenso heranzuziehen wie eine in den Gründen des Beschlusses in Bezug genommene Beschreibung der zu erbringenden Postzustellungsleistungen.*)

3. Ein Angebot, bei dem der Preis abweichend vom Wortlaut der vorgelegten Entgeltgenehmigungen der Bundesnetzagentur, mit denen mengenabhängig gestaffelte Preise zugelassen werden (Staffelentgelte), im Wege einer Mischkalkulation gebildet worden ist, ist wegen fehlender wesentlicher Preisangaben von der Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. a VOL/A).*)

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VPRRS 2009, 0469
ITIT
Aufgehoben ist aufgehoben!

VK Bund, Beschluss vom 11.12.2008 - VK 2-76/08

1. Hält der Auftraggeber nur deshalb nicht an der Ausschreibung fest, weil er eine seinem Bedarf nicht vollständig befriedigende Auftragsvergabe scheu, ist dies zwar nachvollziehbar, rechtfertigt es jedoch nicht, die Bieter durch Annahme einer rechtmäßigen Aufhebung von vornherein um etwaige Ansprüche auf Ersatz ihrer Aufwendungen zu bringen.

2. Die grundlose Aufhebung der Ausschreibung ist zwar rechtswidrig, sie hat jedoch Bestand. Eine Aufhebung der Ausschreibung kommt nur in Betracht, wenn der Vergabewille des Auftraggebers fortbesteht.

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VPRRS 2009, 0008
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Pflicht zum Primärrechtsschutzverzicht unwirksam!

OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 Verg 9/08

1. Ein Bieter ist nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich nicht verpflichtet, die Verdingungsunterlagen bei Zugang unverzüglich auf etwaige Vergabeverstöße zu prüfen. Es ist auch im Hinblick auf § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht zu beanstanden, dass ein Bieter zunächst eine formale Prüfung der Verdingungsunterlagen durch eine Bürokraft veranlasst, bevor eine inhaltliche Befassung durch einen fachkundigen Mitarbeiter erfolgt.*)

2. Zur Verwirkung eines Nachprüfungsantrags (hier abgelehnt).

Eine Bewerbungs- und Vergabebedingung, die die Teilnahme eines Bieters am Wettbewerb davon abhängig macht, dass der Bieter hinsichtlich des Inhalts der Verdingungsunterlagen auf Primärrechtsschutz verzichtet, ist unzulässig und unwirksam.*)

3. Die Vorschrift des § 97 Abs. 5 GWB ist darauf gerichtet, dass ein öffentlicher Auftraggeber eine an objektiven, willkürfreien und nicht manipulierbaren Kriterien orientierte Auswahl seines Vertragspartners nach der Einzelwirtschaftlichkeit des konkreten Angebots organisiert. Dies kann sowohl durch die Bestimmung des niedrigsten Preises für eine genau definierte Leistung als ausschließliches Wirtschaftlichkeitskriterium als auch durch die Bestimmung mehrerer Wirtschaftlichkeitskriterien für eine im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bestmögliche Leistung erfolgen.*)

4. Eine Dokumentation der Gründe für die Entscheidung der Vergabestelle für eine Ausschreibung allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises ist vergaberechtlich jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn nach der konkreten Definition des Leistungs-Solls des Beschaffungsvorgangs sehr homogene, sich nur im Angebotspreis unterscheidende Angebote zu erwarten sind.*)

5. Das Gleichbehandlungsgebot und das Diskriminierungsverbot stellen Anforderungen an das Verhalten des öffentlichen Auftraggebers bei der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung, d. h. dass der Auftraggeber die von ihm beeinflussbaren Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung dieser Grundsätze gestaltet. Davon unberührt bleiben jedoch Umstände, die nicht auf seine Ausschreibung zurückzuführen sind, sondern insbesondere aus der regelmäßig unterschiedlichen Marktstellung der teilnehmenden Unternehmen resultieren.*)

6. Ein ungewöhnliches Wagnis i.S. des Vergaberechts liegt nur vor, wenn die für den jeweiligen Vertragstyp rechtlich, wirtschaftlich bzw. technisch branchenübliche Risikoverteilung einseitig und nicht nur unerheblich zu Ungunsten des Auftragnehmers verändert vorgegeben wird (hier abgelehnt für eine Ausschreibung der Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Restmüll im Hinblick auf eine satzungsmäßige Reduzierung der Zahl der Mindestentleerungen, auf fehlende Preisgleitklauseln für Kraftstoff und Personalkosten in einem 5-Jahres-Vertrag sowie auf ein beiderseitiges besonderes Kündigungsrecht).*)

7. Werden formelle Anforderungen an eine Verpflichtungserklärung eines anderen Unternehmens (hier: Notwendigkeit einer Originalunterschrift) nicht eindeutig benannt, so kann der Ausschluss eines Angebotes nicht darauf gestützt werden, dass nach einer von mehreren möglichen Interpretationen der mehrfach geänderten Bewerbungsbedingungen ein Ausschluss zulässig und ggfs. geboten gewesen wäre.*)

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VPRRS 2009, 0005
DienstleistungenDienstleistungen
Beteiligte am Interimsverfahren

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08

Diejenigen, die sich an einem vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt haben, sind auch an dem Interimsverfahren zu beteiligen.

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VPRRS 2009, 0004
DienstleistungenDienstleistungen
Einholen von Referenzen aus seriösen Quellen

KG, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 Verg 4/08

1. Bei der Entscheidung der Vergabestelle darüber, ob ein Angebot keine Berücksichtigung bei der Vergabe gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A findet, steht der Vergabestelle ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Die Entscheidung ist in der Nachprüfungsinstanz nur danach zu überprüfen, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten, der Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, die selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und keine sachwidrigen oder gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßenden Erwägungen angestellt wurden.*)

2. Zu den "allgemeinen Bewertungsgrundsätzen", im o. g. Sinne.*)

3. Die Vergabestelle ist auf Grund vergaberechtlicher Vorschrift - etwa auf Grund § 97 GWB oder § 25 Nr. 2 VOL/A - nicht allgemein verpflichtet, von sich aus Erkundigungen über die Eignung eines Bewerbers einzuholen.*)

4. Hat die Vergabestelle in den Ausschreibungsunterlagen lediglich vorgegeben, dass die Bewerber eine "aktuelle Liste mit nach Art und Größe vergleichbaren Referenzobjekten" ihrer Bewerbung beizufügen hätten, enthält dies keine Festlegung dahingehend, dass die Vergabestelle zu allen in den Bewerbungen genannten Referenzobjekten Erkundigungen einholen würde.*)

5. Die Eignung eines Bewerbers im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A ist rein objektiv zu bestimmen; im Rahmen der Prognose, die die Vergabestelle zur Feststellung der Eignung anzustellen hat, kann ohne weiteres auch auf frühere Fehlleistungen des Bewerbers abgestellt werden, die dieser nicht gewollt oder ohne Rechtsverletzungsbewußtsein begangen hat.*)

6. Die Vergabestelle hat im Rahmen ihrer Prognose gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A kein gerichtsähnliches Verfahren zur Feststellung bestimmter früherer Fehlleistungen einzelner Bewerber durchzuführen; ausreichend ist es u.a., dass eine von der Vergabestelle eingeholte Referenz auf seriöse Quellen zurückgeht und keine bloßen Gerüchte wiedergibt, sondern eine gewisse Erhärtung des Verdachts der Ungeeignetheit zulässt.*)

7. Der übereinstimmende Bericht zweier Schulhausmeister gegenüber ihrem Dienstherren kann jedenfalls dann als "seriöse Quelle" angegeben werden, wenn die Hausmeister erkennbar um die Abgabe eines differenzierten Bildes bemüht sind und nicht pauschal negativ gegenüber dem Bewerber eingestellt sind.*)

8. Ist nicht zu erkennen, dass die Vergabestelle ihre Prognose gemäß § 25 Nr. 2, Abs. 1 VOL/A maßgeblich auf Vorfälle stützt, die sie nicht hätte heranziehen dürfen, führt die fehlende Heranziehbarkeit nicht zur Beanstandung der Prognoseentscheidung.*)

9. Der Auftraggeber eines Vertrages über die Reinigung diverser Unterkünfte, die von Dritten bewohnt werden, hat dem Auftragnehmer nur dann den jederzeitigen Zugang zu den Unterkünften zu ermöglichen, wenn er sich hierzu in dem Vertrag eigens verpflichtet; aus § 242 BGB ergibt sich eine solche Pflicht nicht ohne weiteres. Die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.*)

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VPRRS 2009, 0002
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegt eine unzulässige Mischkalkulation vor?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.12.2008 - VK-SH 12/08

1. Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, sind grundsätzlich nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOL/A von der Wertung auszuschließen. Solch ein Sachverhalt kann nur angenommen werden, wenn die niedrigeren Preise einzelner Leistungspositionen durch entsprechende Erhöhungen bei anderen Positionen abgedeckt werden.*)

2. Im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen muss ein angebotener Mietpreis von 0,00 € für die Gestellung von Behältern für die Abfallentsorgung nicht zwangsläufig zur Annahme führen, es liege eine unzulässige Mischkalkulation vor. Kann der Bieter plausibel begründen, dass seine zu kalkulierenden Gestellungs- und Vorhaltekosten für die Abfallbehälter sehr gering sind und liegt er mit seinem Gesamtangebot für die Abfallentsorgungsleistungen preislich an erster Stelle, Ist für die Annahme, der Bieter könne die Kosten für die Gestellung der Behälter in den Angebotspreis für die eigentlichen Abfallentsorgungsleistungen verschoben haben, kein Raum.*)

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0385
RabattvereinbarungenRabattvereinbarungen
Rahmenrabattverträge: Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 19.11.2008 - VK 1-126/08

Ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ist in Ausnahmefällen zulässig, wenn es sich um Liefer- oder Dienstleistungsaufträge handelt, die ihrer Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen. Rahmenvereinbarungen, bei denen die Lieferleistung beschreibbar ist und nur die Liefermenge nicht abschließend im vorhinein feststeht, erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

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VPRRS 2008, 0377
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtsnatur der Aufhebungserklärung

VK Thüringen, Beschluss vom 20.05.2008 - 250-4003.20-1121/2008-011-EF

1. Gegen die Aufhebung einer Ausschreibung besteht Vergaberechtsschutz.

2. Die Erklärung der Aufhebung des Vergabeverfahrens stellt eine einseitige, den Empfang bedürftige Willenserklärung dar. Sie hat in der Folge ihrer Abgabe „nur“ die Wirkung, dass die Bieter mit Abgabe dieser Erklärung durch die Vergabestelle an ihre bereits abgegebenen Angebote nicht mehr gebunden sind.

3. Setzt die Vergabestelle mit der Aufhebung das erledigende Ereignis, führt dies dazu, dass die Vergabestelle auch die Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu tragen hat.

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VPRRS 2008, 0375
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2008 - Verg 1/08

1. Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.

2. Unterauftragnehmer sind auch diejenigen Unternehmen, die der Nachauftragnehmer bei der Ausführung ihm übertragener Teilleistungen seinerseits tätig werden lassen will (Nachunternehmer zweiter Stufe).

3. Andere Unternehmen (Nachunternehmer) können sowohl selbständige als auch konzernangehörige Unternehmen sein. Auf die Art der Verbindung zum Bieterunternehmen kommt es nicht an.

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VPRRS 2008, 0374
DienstleistungenDienstleistungen
Übertragung des Rettungsdienstes unterliegt dem Vergaberecht

BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 31/08

Das zur Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransports nach § 31 SächsBRKG vorgesehene Auswahlverfahren ist als Vergabeverfahren nach § 97 Abs. 1 GWB durchzuführen, wenn der Wert des abzuschließenden Vertrags den Schwellenwert erreicht.*)

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VPRRS 2008, 0405
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.11.2008 - 2 VK 7/08

1. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen - soweit sie der Akteneinsicht überhaupt zugänglich sind - zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen geboten ist. Wichtige Gründe können insbesondere solche des Geheimschutzes sein, außerdem die Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.

2. Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sind Tatsachen zu verstehen, die nach dem erkennbaren Willen des Trägers geheim gehalten werden sollen, die ferner nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind und hinsichtlich derer der Geheimnisträger deshalb ein sachlich berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat, weil eine Aufdeckung der Tatsachen geeignet wäre, ihm wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Geschäftsgeheimnisse beziehen sich auf den kaufmännischen Bereich, Betriebsgeheimnisse betreffen betrieblich-technische Vorgänge und Erkenntnisse.

3. Zu den Geschäftsgeheimnissen zählen bei sachgerechter Würdigung der beteiligten Interessen die Kalkulationsgrundlagen, die angebotenen Preise und in Relation hierzu auch die Gegenstände der angebotenen Leistungen.

4. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Vergabestellen können Inhaber solcher Geheimnisse sein.

5. Die Geheimhaltungsbedürftigkeit ist nicht nur zu behaupten, sondern nachvollziehbar darzulegen.

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VPRRS 2008, 0373
DienstleistungenDienstleistungen
Notwendige Bekanntgabe von Unterkriterien

VK Thüringen, Beschluss vom 17.11.2008 - 2008-029-J

1. Die zulässige, immer weitere Untergliederung der/des Zuschlagskriteriums in „Unterkriterien“ und in der Folge „Unter-Unterkriterien“ usw. hat zur Folge, dass die „eigentliche Angebotsbewertung“ tatsächlich bereits in den, der Rangfolge am weitesten „nachgeordneten Kriterien“, welchen eine Gewichtung, in bestimmten Wertungsabfolgen auch Punktzahl, zugeordnet ist, erfolgt.

2. Die danach erfolgende Zusammenfassung der Ergebnisse der Bewertung dieser „nachgeordneten Kriterien“ (Unterkriterien, Unter-Unterkriterien usw.) zu deren jeweils übergeordneten Kriterien usw. und am Ende zum Endergebnis, stellt für sich betrachtet, keine Wertung im eigentlichen Sinn mehr dar, ist nur noch das Ergebnis einer Addition.

3. Gerade daraus ergibt sich, dass im Fall der immer weiteren Untergliederung von Zuschlagskriterien und deren Gewichtung, dieses den Bewerbern zwingend bekanntzugeben ist, da die „eigentliche Bewertung“ in einem solchen Fall nicht in dem hochaggregierten Zuschlagskriterium erfolgt, sondern tatsächlich in dessen „nachgeordneten Kriterien“.

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