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Sachgebiet: Dienstleistungen

4952 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

VPRRS 2008, 0312
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Ausschreibung von Hilfsmittellieferung durch gesetzliche Krankenkasse

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2008 - Verg 15/08

§ 127 SGB V lässt Zusammenschlüsse auf Nachfrager- wie auf Bieterseite, mithin Konzentrationen, ausdrücklich zu. Auf spezifische Belange des Mittelstandsschutzes nach GWB und VOL/A ist danach keine Rücksicht zu nehmen.

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VPRRS 2008, 0311
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Anforderungen an Informationsschreiben gemäß § 13 VgV

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.09.2008 - 21.VK-3194-44/08

1. Enthält die Mitteilung gemäß § 13 VgV keinen Grund für die Nichtberücksichtigung des Angebots des betreffenden Bieters, entspricht sie nicht den Mindestanforderungen des § 13 Satz 1 VgV. Ein dennoch geschlossener Vertrag ist gemäß § 13 Sätze 5 und 6 VgV nichtig. Ein kraft Gesetzes nichtiger Vertrag kann auch nicht für wirksam erklärt werden.*)

2. Selbst wenn durch Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen bei der späteren Vertragsabwicklung Probleme entstehen könnten, so kann dies nicht Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens sein, das allein der Wahrung des Primärrechtsschutzes dient.*)

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VPRRS 2008, 0307
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren: Kein öffentlicher Submissionstermin nötig!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2008 - 1 VK LVwA 02/08

Das Verhandlungsverfahren, welches einer Freihändigen Vergabe gleicht, ist zwar dem Wettbewerb und der Transparenz auch weiterhin verpflichtet, es bietet dem Auftraggeber im Falle seiner Zulässigkeit jedoch zahlreiche Privilegierungen. Dazu gehört auch die Entbindung von der Verpflichtung einen öffentlichen Submissionstermin durchzuführen.*)

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VPRRS 2008, 0306
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Beurteilungsspielraum bei Beurteilung der Eignung

VK Nordbayern, Beschluss vom 18.09.2008 - 21.VK-3194-43/08

1. Bei der Beurteilung der Eignung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Dem Auftraggeber ist ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen. Die Vergabekammer kann nur überprüfen, ob Beurteilungsfehler vorliegen, die sich aus der Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens, einer unvollständigen oder unzutreffenden Sachverhaltsermittlung oder der Einbeziehung sachwidriger Erwägungen in die Entscheidung ergeben.*)

2. Ein Bieter muss nicht von Anfang an sämtliche technischen und personellen Mittel für eine Auftragsdurchführung vorhalten. Es genügt auch die konkrete und berechtigte Erwartung, dass der Bieter aufgrund seiner technischen, organisatorischen und finanziellen Ausstattung bereit und in der Lage ist, den Auftrag zu erfüllen.*)

3. Die materielle Beweislast für das Vorbringen, dass der von einem Konkurrenten angebotene Preis im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht, trägt die Antragstellerin, nicht die Antragsgegnerin.*)

4. Der Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben könnten.*)

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VPRRS 2008, 0304
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umdeutung in eine funktionale Leistungsbeschreibung

VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2008 - 1/SVK/029-08

Bietet ein Bieter ein Produkt an, das von den konkreten Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht, so liegt darin eine Änderung der Verdingungsunterlagen, die einen zwingenden Ausschluss des Angebotes nach sich zieht. Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass die positionsgenau definierte Leistungsbeschreibung i. S. v. § 8 Nr. 3 Absatz 5 VOL/A eigentlich so auszulegen sei, dass darunter lediglich eine „funktionale Leistungsbeschreibung“ i.S.v. § 8 a Nr. 2 Abs.2 VOL/A zu verstehen sei.*)

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VPRRS 2008, 0301
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien!

VK Bund, Beschluss vom 09.10.2008 - VK 1-123/08

1. Vermischt die Vergabestelle Eignungs- und Zuschlagskriterien in unzulässiger Weise, ist eine Rüge entbehrlich, wenn der damit einhergehende Vergaberechtsverstoß vom Bieter erst nach anwaltlicher Beratung erkannt worden ist.

2. Die Antragsbefugnis ist in einem solchen Fall selbst dann zu bejahen, wenn das Angebot des Bieters an sich zwingend auszuschließen wäre.

3. Eignungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung verfolgen unterschiedliche Zielrichtungen und sind streng voneinander zu trennen.

4. Eine unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien hat zur Folge, dass die Vergabestelle neue - zulässige - Zuschlagskriterien zu bestimmen hat und das Vergabeverfahren ab der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu wiederholen ist.

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VPRRS 2008, 0297
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Tariftreueverpflichtung unzulässig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 21.08.2008 - VK 16/08

Die Forderung nach tarifvertraglicher Bezahlung aller Mitarbeiter ist auch dann als europarechtlich unzulässig anzusehen, wenn sie die Wahl des Tarifvertrages freistellt.*)

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VPRRS 2008, 0296
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abänderung der Verdingungsunterlagen

VK Arnsberg, Beschluss vom 04.08.2008 - VK 15/08

Auch die Ergänzung des Angebots um die Haftungsausschlüsse der Produzenten von sog. Freeware, die mit der angebotenen Software geliefert werden soll, stellt eine Abänderung der Verdingungsunterlagen dar.*)

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VPRRS 2008, 0295
DienstleistungenDienstleistungen
Zulässigkeit einer Interimsbeauftragung

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.08.2008 - VK 14/08

Eine einjährige Interimsbeauftragung kann im Einzelfall im Bereich der Daseinsvorsorge nach § 3a Nr. 2 d VOL/A /§ 3 Nr. 4 f, ggf. auch § 3 Nr. 4 d VOL/A zulässig sein, so dass eine Nichtigkeit nach § 13 VgV nicht anzunehmen ist.*)

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VPRRS 2008, 0292
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rücknahme eines Angebotes gegen Geld: Unzuverlässig!

VK Arnsberg, Beschluss vom 02.05.2008 - VK 08/08

Verhandlungen über die Rücknahme eines Angebotes resp. eines NPA gegen Geld führen zur Feststellung der Unzuverlässigkeit.*)

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VPRRS 2008, 0291
DienstleistungenDienstleistungen
Prozesskostenhilfe

VK Arnsberg, Beschluss vom 15.08.2008 - VK 04/08

Keine Prozesskostenhilfe für vergaberechtlich nicht antragsbefugten Verein.

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VPRRS 2008, 0290
DienstleistungenDienstleistungen
Strenge Anforderungen an die Antragsbegründung

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.04.2008 - VK 7/08

1. Für die Feststellung der überwiegenden Finanzierung ist nicht auf den konkret zu vergebenden Auftrag, sondern auf die Finanzierung der Einrichtung abzustellen, die öffentlicher Auftraggeber sein soll. Dabei können nur finanzielle Leistungen, welche als Finanzmittel ohne spezifische Gegenleistungen die Tätigkeiten der betreffenden Einrichtung finanzieren oder unterstützen, als öffentliche Finanzierung eingestuft werden.

2. Der eindeutige Wortlaut des § 98 Nr. 2 GWB verlangt weder eine tatsächliche besondere Einflussmöglichkeit auf die Tätigkeit der juristischen Person noch einen direkten Einfluss bei der Vergabe eines Auftrages, sondern lässt für die Verbundenheit des Vereins mit dem Staat allein die überwiegende Finanzierung durch öffentliche Auftraggeber genügen.

3. Gemäß § 108 Abs. 2 GWB muss die Begründung eines Nachprüfungsantrags die Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung enthalten. Dies hat zumindest so umfassend zu erfolgen, dass die Vergabekammer die Antragsbefugnis feststellen kann. Fehlt es daran, ist der Antrag sowohl wegen eines Verstoßes gegen § 108 GWB als auch gegen § 107 Abs. 2 GWB unzulässig.

4. Auch die Rüge hat konkrete Tatsachen zu benennen, die den Vergabeverstoß begründen können. Pauschale Rügen oder Rügen ohne Substanz genügen diesen Anforderungen nicht.

5. Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte der Antragstellerin aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist. Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall.

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VPRRS 2008, 0286
DienstleistungenDienstleistungen
„Verdeckte Bietergemeinschaft“: Ausschluss!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.09.2008 - VK-SH 10/08

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Bei einer gegenseitigen Bestellung zweier Bieter als Nachunternehmer ist jedenfalls dann von einer unzulässigen wettbewerbswidrigen Abrede gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 f i.V.m. § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A auszugehen, wenn die jeweiligen Verpflichtungserklärungen von einer Person für beide Bieter ausgefüllt werden, der Firmenstempel eines Bieters auf der Verpflichtungserklärung des anderen erscheint und ein Bieter die Preise bei einem Zulieferers aushandelt, die dieser dann auch dem zweiten Bieter „in etwa“ zugesteht.*)

3. Eine „verdeckte Bietergemeinschaft“ führt aufgrund einer zweifachen Bewerbung um den Auftrag zum Ausschluss beider Angebote.*)

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VPRRS 2016, 0004
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Beschaffung der ambulanten Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln

VK Bund, Beschluss vom 08.02.2008 - VK 2-156/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2008, 0280
DienstleistungenDienstleistungen
Rettungsdienstleistungen unterfallen nicht Vergaberecht

OLG Naumburg, Beschluss vom 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der Verlängerung des prozessualen Zuschlagverbots nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB, weil auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Senats keine Erfolgsaussicht des Rechtsmittels besteht (d.h. kein Zugang zum Nachprüfungsverfahren für die Vergabe von Rettungsdienstleistungen) und selbst im Falle einer künftigen Änderung der Rechtsprechung (im Hinblick auf eine erfolgte Divergenzvorlage eines anderen Oberlandesgerichts an den Bundesgerichtshof) ausnahmsweise das Interesse der Allgemeinheit am raschen Abschluss des Vergabeverfahrens das Interesse des Antragstellers am effektiven Rechtsschutz überwiegt.*)

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VPRRS 2008, 0278
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Kein Zuschlagskriterium bekannt gegeben: Preis entscheidet!

VK Lüneburg, Beschluss vom 04.09.2008 - VgK-29/2008

1. Gibt die Auftraggeberin keinerlei Zuschlagskriterien bekannt, ist der Preis einziges Wertungskriterium.

2. Entscheidet die Auftraggeberin nach Öffnung der Angebote, 3 der 4 abgefragten Preiskomponenten nicht in die Wertung mit einzubeziehen, so gewichtet sie das Zuschlagskriterium „Preis“ anders, als dies nach dem Leistungsverzeichnis zu erwarten war, und handelt damit willkürlich. Das Vergabeverfahren muss aufgehoben werden.

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VPRRS 2008, 0276
DienstleistungenDienstleistungen
Kostentragungspflicht im Nachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2008 - Verg 14/08

Zur Kostentragungspflicht im Verfahren vor der Vergabekammer und im Beschwerdeverfahren.

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VPRRS 2008, 0275
DienstleistungenDienstleistungen
Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.09.2008 - VK-SH 10/08

1. Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.*)

2. Bei einer gegenseitigen Bestellung zweier Bieter als Nachunternehmer ist jeden falls dann von einer unzulässigen wettbewerbswidrigen Abrede gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) i.V.m. § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A auszugehen, wenn die jeweiligen Verpflichtungserklärungen von einer Person für beide Bieter ausgefüllt werden, der Firmenstempel eines Bieters auf der Verpflichtungserklärung des anderen erscheint und ein Bieter die Preise bei einem Zulieferers aushandelt, die dieser dann auch dem zweiten Bieter "in etwa" zugesteht.*)

3. Eine "verdeckte Bietergemeinschaft" führt aufgrund einer zweifachen Bewerbung um den Auftrag zum Ausschluss beider Angebote.*)

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VPRRS 2008, 0272
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot zwingend auszuschließen: Keine Antragsbefugnis!

VK Lüneburg, Beschluss vom 16.06.2008 - VgK-21/2008

1. Ein Angebot, das von vornherein vergaberechtlich nicht zuschlagsfähig ist, darf den Zuschlag nicht erhalten, so dass dem betroffenen Bieter kein Schaden entstehen oder drohen kann. Damit ist er auch nicht antragsbefugt.

2. § 107 Abs. 3 S. 2 GWB stellt ausdrücklich auf die Erkennbarkeit etwaiger Verstöße gegen Vergaberecht in der Bekanntmachung ab, nicht aber auf die tatsächliche Kenntnis.

3. Fehlende Eignungsnachweise führen zum Ausschluss.

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VPRRS 2008, 0271
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach dem Vergaberecht?

VG Halle, Beschluss vom 10.09.2008 - 3 B 231/08

Zu der Frage, ob bei einem Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen zur Teilnahme am Rettungsdienst im Land Sachsen-Anhalt das Vergaberecht zur Anwendung kommt.

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VPRRS 2008, 0269
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Elektronische Auftragsauktion zulässig?

VK Nordbayern, Beschluss vom 09.09.2008 - 21.VK-3194-42/08

1. Für die Beurteilung, ob ein Dienstleistungsauftrag i.S.v. § 99 Abs. 4 GWB vorliegt, ist nicht maßgeblich, dass die VSt hierbei dem Auftragnehmer ein geldwertes Gut überlässt und dadurch eine Bezahlung durch den Auftragnehmer erreichen kann. Wesentlich ist, dass die Leistungen, die der Unternehmer erbringt, um eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu gewährleisten, untrennbar mit den kaufvertraglichen Komponenten verbunden sind. Hierbei handelt es sich um eine entgeltliche Dienstleistung, die dem Vergaberecht grundsätzlich unterliegt.*)

2. Die Altpapierverwertung und die Veräußerung von Altpapier stellen nicht zwei voneinander trennbare Leistungsaustauschgeschäfte dar. Aus vergaberechtlicher Sicht ist der Verkauf des Altpapiers das rechtliche Gewand, in dem sich die VSt die Leistungen beschafft, die die ihr obliegende geordnete Altpapierverwertung nach Maßgabe von § 4 Abs. 1 KrW-/AbfG sicherstellen oder zumindest fördern sollen. Damit ist der Vertrag als Ganzes für die Ermittlung des Schwellenwerts zu betrachten und damit dessen Gesamtwert maßgebend.*)

3. Die ASt wird durch die gewählte Verfahrensart einer Internet-Auktion in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7, 101 Abs. 1 und 6 GWB i.V.m. § 3 a VOL/A verletzt.

Die Vorschrift des Art. 54 RL 2004/18/EG kann nicht unmittelbar oder analog angewendet werden. Art. 54 Abs. 1 RL 2004/18/EG enthält lediglich eine Ermächtigung für die Mitgliedsstaaten, elektronische Auktionen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht. Insoweit kann die Vorschrift weder in direkter noch analoger Anwendung zum Tragen kommen.*)

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VPRRS 2008, 0268
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen fehlender Angaben

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.07.2008 - VgK-25/2008

1. Verlangt der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis die Angaben zum eingesetzten CAD-System, so ist ein Angebot, bei dem diese Angaben fehlen, zwingend auszuschließen.

2. Da § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A für die dort geregelten Fallgruppen ausdrücklich einen zwingenden Angebotsausschluss regelt, ist der Auftraggeber weder gehalten noch berechtigt, ausdrücklich mit Angebotsabgabe geforderte, aber nicht vorgelegte erhebliche Erklärungen nachzufordern.

3. Ein öffentlicher Auftraggeber ist nach § 26 Nr. 1 a VOL/A nicht gezwungen, die Ausschreibung aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht. § 26 Nr. 1 VOL/A schreibt vielmehr nur die Sachverhalte fest, in denen ein öffentlicher Auftraggeber, ohne gegen das Vergaberecht zu verstoßen, ein eingeleitetes Vergabeverfahren aufheben darf. Diese Rechtssprechung des BGH zur Aufhebung eines Vergabeverfahrens nach der VOL/A hat auch ihre uneingeschränkte Gültigkeit für die entsprechenden Regelungen des § 26 VOB/A.

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VPRRS 2008, 0265
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rückgabe der EVB und der Leistungsbeschreibung erforderlich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.06.2008 - Verg 22/08

Die fehlende physische Beifügung der ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) und der Leistungsbeschreibung führen nicht zum Angebotsausschluss, wenn der Bieter im Angebot erklärt, dass EVB und Leistungsbeschreibung Bestandteile des Angebots sind.

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VPRRS 2008, 0263
DienstleistungenDienstleistungen
Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.06.2008 - 21.VK-3194-10/08

1. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags ist u.a. ein Feststellungsinteresse, beispielsweise die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters oder eine drohende Wiederholungsgefahr.*)

2. Der Anspruch des Bieters auf ein ordnungsgemäßes Verfahren beinhaltet grundsätzlich nicht, dass er dem Auftraggeber das aus seiner Sicht optimale Verfahren diktieren darf; der Anspruch geht nur dahin, dass die Grenzen des Ausgestaltungsermessens nicht überschritten werden dürfen.*)

3. Die VSt muss darauf achten, dass durch die bei der Vergabeentscheidung handelnden Personen auf ihrer Seite kein Interessenskonflikt mit einer Bieterin entsteht. Dies würde zwingend zum Ausschluss dieser Personen an der Entscheidungsfindung führen, nicht aber zum Ausschluss der Bieterin (§ 16 VgV).*)

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VPRRS 2008, 0260
DienstleistungenDienstleistungen
Fortsetzungsfeststellungsantrag statthaft?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.01.2008 - VK 2 LVwA LSA-28/07

1. Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist ein statthafter Rechtsbehelf, wenn zwischen Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer und dessen Zustellung bei der Vergabestelle der Zuschlag erteilt wurde.*)

2. Es sind Unzulänglichkeiten in den Verdingungsunterlagen, die bereits bei Abfassung des Angebots bekannt waren, unverzüglich nach Kenntnis zu rügen.*)

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VPRRS 2008, 0256
DienstleistungenDienstleistungen
Vollständiger Vorrang des SGG vor dem GWB?

OLG Rostock, Beschluss vom 02.07.2008 - 17 Verg 2/08

1. Die Kombination einer Anwendung von Vergabenachprüfungsrecht nach dem GWB bis zur Entscheidung der Vergabekammer mit einer Fortführung des Verfahrens vor den Gerichten nach dem SGG ist unrichtig. Vielmehr verdrängt das SGG das Vergabeverfahren nach dem GWB vollständig.

2. Eine Divergenzvorlage kommt auch bei einer beabsichtigten Abweichung von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts in Vergabefragen in Betracht.

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VPRRS 2008, 0252
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Preisangabe mit mehreren Stellen hinter dem Komma als Mangel?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.12.2007 - VK 2 LVwA LSA-22/07

Fordern die Bewerbungsbedingungen die Angabe der Preise in Euro und bei Bruchteilen in volle Cent, so sind glw. Mängel zu bejahen, wenn sämtliche Bieter ihre Preise mit drei und mehr Stellen hinter dem Komma angeben.*)

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VPRRS 2008, 0251
DienstleistungenDienstleistungen
Unterhalb der Schwellenwerte: Einstweilige Verfügung?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.09.2008 - 8 W 117/08

1. Der unterlegene Bieter kann bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb des Schwellenwertes nach Zuschlagserteilung nicht im Wege der einstweiligen Verfügung in das dann begründete Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber eingreifen. Ein Primärrechtsschutz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

2. Bei der Prüfung von Rechtsfragen im Rahmen von Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte handelt es sich um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinne der § 13 GVG, Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG, für die die Zivilgerichte zuständig sind.

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VPRRS 2008, 0250
DienstleistungenDienstleistungen
"Select-Vertrag" des Bundes als Rahmenvertrag?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2008 - VK-7/2008-L

1. Das formale Offenhalten jeglicher Abnahmeverpflichtung sowie der abnehmenden Stellen lässt einen öffentlichen Auftrag nicht entfallen, wenn die Vergabestelle tatsächlich davon ausgeht, dass auf der Grundlage des Vertrages zukünftig ein Auftragsvolumen von 5 Mio. Euro pro Jahr umgesetzt würde (Handelspartner - Vertrag zum "Microsoft- Select-Vertrag").*)

2. Die Antragsbefugnis ist trotz unterlassener Angebotsabgabe anzunehmen, wenn die Vergabestelle eine Eignungsanforderung aufstellt ("Großhändler" nach den Bedingungen der Microsoft-Vertriebsstruktur), die der Antragsteller nicht erfüllen kann.*)

3. Die Vergabestelle kann den Erwerb sog. "Gebraucht- Lizenzen" und damit die Leistungsfähigkeit eines Anbieters nur dann grundsätzlich ablehnen, wenn "mit der erforderlichen Gewissheit" feststünde, dass der Bieter durch sein Angebot gegen Schutzrechte Dritter verstößt und deshalb mit Aussicht auf Erfolg auf Unterlassen in Anspruch genommen werden könnte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2005, VII Verg 91/04). Die Schwierigkeit der dabei anzustellenden rechtlichen Betrachtung berechtigt die Vergabestelle nicht, diese zu unterlassen, ebenso wie sie im Hinblick auf Rechtsfragen grundsätzlich keinen überprüfungsfreien Beurteilungsspielraum geltend machen kann (OLG Düsseldorf, a.a.O.).*)

4. Der "Select-Vertrag" des Bundes ist kein Rahmenvertrag im Sinne § 3 a Nr. 4 VOL/A, da er von den "Beitretenden" nicht mit dem oder den in Aussicht genommenen Leistungserbringer(n) der Einzelabrufe abgeschlossen wird. Die Bundesländer und andere, die dem Select-Vertrag beitreten und hierfür einen Handelpartner bestimmen, vergeben nicht mehrere Rahmenvereinbarungen für dieselbe Leistung, da sie nicht wahlweise aus dem "Select-Vertrag" oder aus (ggf.) ihrer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Handelspartnern abrufen könnten.*)

5. Die Vorschrift aus § 7a Nr. 3 Abs. 1 u. 2 VOL/A ist kein abschließender Katalog von zulässigen Anforderungen (ausgedrückt in den entsprechend vorzulegenden Nachweisen und Angaben). Je nach Eigenart der nachgefragten Leistung muss es dem Auftraggeber möglich sein, auch andere/weitere Anforderungen zu stellen.*)

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VPRRS 2008, 0249
DienstleistungenDienstleistungen
Nachrangige Dienstleistungen und Bekanntgabe aller Zuschlagskriterien

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2008 - VK 4/08

1. Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist eine Rüge nur dann, wenn sie in Anlehnung an die Definition des § 121 Abs. 1, Satz 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern erfolgt. Wann ein schuldhaftes Zögern vorliegt, lässt sich nicht allgemein durch Aufstellen einer Frist bestimmen, sondern ist durch eine an den Umständen des Einzelfalls orientierte Wertung zu beurteilen. Demnach muss die Rüge gegenüber dem Auftraggeber so zeitig erfolgen, wie es dem Bieter unter Berücksichtigung der für die Prüfung und Begründung der Rüge notwendigen Zeit möglich und zumutbar ist. Hierbei ist eine angemessene Überlegungsfrist zuzugestehen, innerhalb derer der Antragsteller die Qualität seiner Argumente überprüfen und eine Chancen-Risiko-Abwägung vornehmen kann. Außerdem ist die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage in Ansatz zu bringen.

2. Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen. Die in der Rechtsprechung angenommene Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung stellt dabei eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach- und Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

3. Die Rügepflicht wird nur positiver Kenntnis des Rechtsverstosses ausgelöst. Zur Kenntnis gehört das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Bloße Vermutungen oder ein Verdacht sollen hingegen ebenso wenig wie grob fahrlässige Unkenntnis eine Rügeobliegenheit auslösen.

4. Für Vergaberechtsverstöße, die erst nach Akteneinsicht erkannt werden, entfällt die Rügeobliegenheit, denn ihr Zweck, ein Nachprüfungsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden, kann nicht mehr erreicht werden. Derart nachgeschobene Rügen müssen jedoch so rechtzeitig vorgetragen werden, dass sie nicht zu einer Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens führen. Sie müssen unverzüglich vor der Vergabekammer geltend gemacht werden

5. Die in § 97 GWB niedergelegten vergaberechtlichen Grundprinzipien wie das Diskriminierungsverbot und das Transparenzgebot sind auch bei der Vergabe nachrangiger Dienstleistungen zu beachten.

6. Die in den EG-Vergaberichtlinien (und für Dienstleistungen ausdrücklich in § 9a VOL/A) normierte Forderung, dass der Auftraggeber den Bietern alle Zuschlagskriterien, deren Verwendung er vorsieht, bekannt zu geben hat, beruht auf den allgemeinen vergaberechtlichen Geboten der Gleichbehandlung und Transparenz, § 97 Abs. 1, 2 GWB. Beide Grundsätze gelten in allen nach dem Vierten Teil des GWB durchzuführenden Vergabeverfahren, mithin auch für die Fallkonstellation von Dienstleistungsaufträgen im Sinne des Anhangs I B der Richtlinie 2004/18/EG.

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VPRRS 2008, 0246
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergaberechtsschutz bei Verstößen gegen die HOAI

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2008 - Verg 19/08

1. Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB haben bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen die VOF nicht anzuwenden (vgl. § 5 VgV). Infolgedessen haben sie bei Auftragsvergaben im Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB nur die unmittelbar anwendbaren Vorschriften der Richtlinie sowie die in § 97 GWB geregelten Vergabeprinzipien des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung zu beachten.

2. Das Unterlassen einer Bekanntgabe der Wertungsmatrix stellt einen Vergaberechtsverstoß dar (Art. 55 Abs. 2 S. 4 der Richtlinie 2004/17/EG). Denn den am Auftrag interessierten Unternehmen müssen in Fällen, in denen der Auftraggeber den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen will, aus Gründen der Chancengleichheit, der Transparenz des Vergabeverfahrens und der Vergleichbarkeit der eingehenden Angebote alle Kriterien, Unterkriterien und deren relative Bedeutung, die bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden sollen, im Zeitpunkt der Vorbereitung der Angebote bekannt sein. Dies hat auch zu gelten, wenn der Auftraggeber solche Kriterien und Regeln erst im Nachhinein aufgestellt hat und nicht auszuschließen ist, dass, wären diese bei der Vorbereitung der Angebote bekannt gewesen, sie die Vorbereitung hätten beeinflussen können.

3. Bei fehlender Bekanntmachung von Unterkriterien und einer Bewertungsmatrix ist das Vergabeverfahren bis zum Stand vor der Übersendung der Verdingungsunterlagen einschließlich einer Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, Unterkriterien und Gewichtungen aufzuheben, d.h. zurückzuversetzen.

4. Die Tatsache der verspäteten Einreichung des Angebots ist rechtlich unerheblich, wenn der betroffene Antragsteller nach (teilweiser) Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen eines Rechtsverstoßes, der sich in einem früheren Stadium des Verfahrens zugetragen hat, Gelegenheit erhalten muss, ein neues Angebot einzureichen und dabei den geltend gemachten Ausschlussgrund zu vermeiden.

5. Der Auftraggeber hat geforderte Ingenieurleistungen aus Gründen der Chancengleichheit der Bieter sowie zur Sicherung der Transparenz des Vergabeverfahrens in einer Leistungsbeschreibung vollständig anzugeben (Art. 10 der Richtlinie 2004/17/EG). Sofern er beim Leistungsbild der technischen Ausrüstung nach § 73 HOAI nicht nur Grundleistungen, sondern auch besondere Leistungen erwartet (vgl. § 73 Abs. 3 HOAI), sind diese den Bietern neben den Grundleistungen grundsätzlich im Einzelnen bekannt zu geben. Anders ist nicht zu gewährleisten, dass ohne weiteres miteinander vergleichbare Angebote eingereicht werden. Daran kann nur eine Ausnahme zugelassen werden, wenn positiv festgestellt werden kann, dass sich Unvollständigkeiten oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis lediglich auf einzelne untergeordnete Details beziehen und alle Bieter die Angaben einheitlich und richtig verstanden haben, m.a.W. wenn im Ergebnis trotz eines Mangels die Vergleichbarkeit der Angebote und die Chancengleichheit der Bieter nicht gefährdet sind.

6. Stehen vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegte Vergütungsbestimmungen im Widerspruch zu verbindlichem Preisrecht - so auch zu den Vorschriften der HOAI - kann dies vom Antragsteller eines Vergabenachprüfungsverfahrens im Prinzip mit Erfolg beanstandet werden. Der Auftraggeber stellt dann nämlich im Rechtssinn eine für die Bieter unzumutbare Auftragsbedingung, der diese sich nur dadurch entziehen können, indem sie widersprechen, dadurch allerdings die Vergabebedingungen, m.a.W. die Verdingungsunterlagen, abändern. Eine Abänderung der Vergabebedingungen führt zum Ausschluss des betreffenden Angebots von der Wertung (vgl. Art. 51 Abs. 3 der Richtlinie 2004/17/EG). Nach Zuschlags- und Auftragserteilung ist ein Anerkenntnis rechtswidriger und in den Verdingungsunterlagen enthaltener Vergütungsbestimmungen hingegen nicht mehr oder nur unter Inkaufnahme großer Unwägbarkeiten zu erreichen. Um derartige Unzuträglichkeiten - insbesondere bei einer Abweichung von unzumutbaren Vergabebedingungen einen Ausschluss des Angebots - zu vermeiden, ist einem Bieter in einem solchen Fall zu gestatten, den Verstoß gegen verbindliche Vergütungsvorschriften in einem Vergabenachprüfungsverfahren zu beanstanden.

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VPRRS 2008, 0245
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag mit 4-jähriger Laufzeit: Streitwert?

OLG München, Beschluss vom 12.08.2008 - Verg 6/08

Ist bei einem Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren kein Gesamtpreis angegeben, so ist der Schätzung des Auftragswertes der 48-fache Monatsbetrag zugrundezulegen. Wegen der fehlenden Umsetzung in das deutsche Recht gilt insoweit Art 9 Abs. 8 b ii RL 2004/18/EG unmittelbar.*)

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VPRRS 2008, 0243
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wann beginnt die Rügefrist?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-07/08

1. Die Rügefrist beginnt hier erst mit Zugang des Vorinformationsschreibens und nicht bereits im Stadium von internen Beschlussfassungen der Vergabestelle.*)

2. Bei Straßenreinigungsleistungen sind Unternehmen, die für die Zwischenlagerung des Kehrguts Behälter bereitstellen und dieses zur Verwertungsanlage transportieren, nicht als Nachunternehmer zu qualifizieren, wenn dies im Leistungsverzeichnis nicht als gesonderte Position ausgewiesen ist. Ebenso ist unter den gleichen Voraussetzungen die Entsorgung und die Verwertung nicht als Nachunternehmerleistung anzusehen.*)

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VPRRS 2008, 0242
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung wegen unwirtschaftlicher Angebote

VK Nordbayern, Beschluss vom 30.07.2008 - 21.VK-3194-13/08

1. Tritt die reine Baumaßnahme gegenüber einer Lieferleistung zurück, ist der Schwellenwert nach § 2 Nr. 3 VgV von 206.000,00 € heranzuziehen.*)

2. Eine Aufhebung nach § 26 Nr. 1 lit. c VOL/A setzt voraus, dass bei der VSt kein wirtschaftliches Angebot eingegangen ist. Die Wirtschaftlichkeit eines Angebots beurteilt sich letztlich danach, ob ein Angebot im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A im Preis unangemessen von der Leistung abweicht. Dies kann die VSt nach verschiedenen Gesichtspunkten beurteilen. So besteht die Möglichkeit, eigene Kostenschätzungen, vergleichbare Marktpreise oder andere eingegangene Angebote heranzuziehen.*)

3. Soweit die ASt durch die Verdingungsunterlagen gezwungen ist, ein Grundstück mit der Angebotsabgabe nachzuweisen, kann sie keine langwierigen Grundstücksverhandlungen führen. Insoweit kann die VSt auch in ihren Berechnungen keine Abzüge bezüglich der anrechenbaren Grundstücksgröße machen.*)

4. Waren zum Zeitpunkt der Angebotserstellung unstreitig keine Fördermittel erhältlich, können aber zwischenzeitlich wieder Förderanträge gestellt werden, kann dies den Bietern zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgehalten werden. Die fiktive Einrechnung von Fördermitteln würde gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A ein ungewöhnliches Wagnis für die Bieter darstellen.*)

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VPRRS 2008, 0241
DienstleistungenDienstleistungen
Übertragung der Rettungsdienstdurchführung als öffentlicher Auftrag?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.07.2008 - VK 2 LVwA LSA-06/08

1. Die Übertragung der Durchführung der Rettungsdienste nach dem RettDG LSA stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des 4. Teils des GWB dar.*)

2. Rettungsdienstleistungen fallen unter Bereichsausnahme.*)

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VPRRS 2008, 0240
DienstleistungenDienstleistungen
Verstoß gegen das Transparenzgebot

VK Hessen, Beschluss vom 14.01.2008 - 69d-VK-57/2007

1. Es verstößt gegen Vergaberecht, wenn die Vergabestelle es unterlassen hat, den Bietern die bei der Angebotswertung anzuwendenden Zuschlagskriterien entgegen der aus § 9a VOL/A abzuleitenden Verpflichtung vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig bekannt zu geben. Aufgrund dessen ist nicht sichergestellt, dass die Auftragsvergabe in einem transparenten Verfahren erfolgen kann (vgl. § 97 Abs. 1 GWB), in dem die Bieter durch die Vorhersehbarkeit der Wertungsmaßstäbe nicht nur vor einer willkürlichen Bewertung der Angebote, sondern zugleich vor einer nachträglichen Abweichung des Auftraggebers von den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien geschützt sind.*)

2. Unter den Begriff des Zuschlagskriteriums im Sinne des § 9a VOL/A fallen auch sogenannte Unterkriterien, also Maßstäbe, die festlegen, mit welchem Gewicht bestimmte Merkmale des Angebots innerhalb eines Zuschlagskriteriums berücksichtigt werden sollen. Deshalb muss die Vergabestelle bereits in den Vergabeunterlagen mitteilen, dass sie sich für die Wertung des allein ausschlaggebenden Angebotspreises weiterer Unterkriterien bedienen wird, wenn diese Unterkriterien bereits im Voraus, vor einer Übersendung der Verdingungsunterlagen an die potentiellen Bieter, aufgestellt worden sind.*)

3. Werden die von den Bietern genannten Preise mit diesen unbekannten Multiplikatoren vervielfältigt und erst dann ein Gesamtpreis ausgeworfen, der mit dem von den Bietern gelieferten Angebotsendpreis nichts mehr zu tun hat, sondern vielmehr aus deren Sicht rechnerisch als das Ergebnis einer Rechenoperation mit mehreren Unbekannten anzusehen ist, so ist dies mit dem Transparenzgebot nicht vereinbar.*)

4. Können die Bieter nicht voraussehen, worauf es dem Auftraggeber in besonderer Weise bei der Wertung ankommt und dies demzufolge bei der Angebotserstellung auch nicht entsprechend berücksichtigen, sind sie der Willkür des Auftraggebers ausgesetzt, wenn dieser nach der Abgabe der Angebote im Wertungsverfahren das Zuschlagskriterium "Preis" anders gewichtet, als dies das Leistungsverzeichnis aufweist.*)

5. Entscheidend aus rechtlicher Sicht ist dabei die Nachvollziehbarkeit für die Bieter; ist diese nicht gegeben, besteht hinreichend Grund zur Annahme der Intransparenz.*)

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VPRRS 2008, 0239
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Teilnahme eines Bewerbers an Planungswettbewerb: Beratung?

VK Hessen, Beschluss vom 12.02.2008 - 69d-VK-01/2008

1. § 4 Abs. 5 VgV ist analog auf Vergabeverfahren nach der VOF anzuwenden.*)

2. Die Teilnahme eines Bewerbers an einem Planungswettbewerb ist nicht als Beratung oder Unterstützung im Sinn des § 4 Abs. 5 VgV auszulegen, wenn sich der Bewerber später an einem Vergabeverfahren nach der VOF für das gleiche Vorhaben beteiligt. Ebenso wenig ist der Teilnehmer an einem Planungswettbewerb und späteren Vergabeverfahren nach der VOF als Sachverständiger im Sinn des § 6 VOF anzusehen.*)

3. In einem Vergabeverfahren nach der VOF muss der Vergabevermerk Angaben über die Inhalte der Präsentationen enthalten.*)

4. Der in dem Vergabevermerk dokumentierte Wertungsvorgang muss nachvollziehbar erkennen lassen, wie die Vergabe der einzelnen Wertungspunkte in Bezug auf die Auftragskriterien und Unterkriterien erfolgte.*)

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VPRRS 2008, 0238
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Nordbayern, Beschluss vom 07.07.2008 - 21.VK-3194 -31/08

Eine Rüge, die erst nach Ablauf von acht Tagen nach Erhalt der Mitteilung nach § 13 VgV und fünf Tage nach Kenntnis eines Verstoßes erhoben worden ist, ist verspätet (§ 107 Abs. 3 GWB).*)

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VPRRS 2008, 0237
DienstleistungenDienstleistungen
Feststellungsinteresse

VK Bund, Beschluss vom 21.05.2008 - VK 2-40/08

1. Der Feststellungsantrag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein besonderes Feststellungsinteresse voraus. Dieses kann begründet werden durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern.

2. Nicht ausreichend für ein Feststellungsinteresse ist es, wenn mit dem Feststellungsantrag eine Entscheidung in der Sache allein zu dem Zweck angestrebt wird, damit die Vergabekammer eine - für den Antragsteller günstige - Kostenentscheidung trifft.

3. Für das Vorliegen eines Feststellungsinteresses ist nicht etwa auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem der Sachprüfungsantrag gestellt wurde. Vielmehr müssen im Zeitpunkt der Entscheidung der Vergabekammer sämtliche Sachentscheidungsvoraussetzungen vorliegen.

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VPRRS 2008, 0228
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Versicherungsleistungen

BGH, Urteil vom 03.07.2008 - I ZR 145/05

1. Die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, aus denen sich die Pflicht zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge ergibt, sind Marktverhaltensregeln i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.*)

2. Öffentliche Auftraggeber können nicht als Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Versicherungsdienstleistungen im Wege eines "In-House"-Geschäfts ohne Ausschreibung beschaffen.*)

3. § 104 Abs. 2 GWB schließt wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen von Mitbewerbern gegen Auftragnehmer nicht aus, die auf deren Beteiligung an vergaberechtlichen Verstößen gestützt werden.*)

4. Die ausschließliche Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 104 Abs. 2 GWB gilt nur für Ansprüche gegen dem Kartellvergaberecht unterworfene öffentliche Auftraggeber, nicht dagegen für solche gegen Mitbewerber.*)

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VPRRS 2008, 0400
RettungsdienstleistungenRettungsdienstleistungen
sind keine öffentlichen Aufträge!

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 VK LVwA 09/08

Rettungsdienstleistungen sind keine öffentlichen Aufträge i.S.d. 4. Teils des GWB, sie fallen unter die Bereichsausnahme des Art. 45 EGV.

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VPRRS 2008, 0221
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.05.2008 - Verg 5/08

1. Sofern nicht auszuschließen ist, dass sie die Vorbereitung der Angebote beeinflussen können, darf der öffentliche Auftraggeber auch im Nachhinein aufgestellte Unterkriterien und Gewichtungsregeln bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots nur anwenden, wenn sie den am Auftrag interessierten Unternehmen vorher zur Kenntnis gebracht worden sind.*)

2. Zur rechtlichen Behandlung von Tariftreueforderungen, wenn kein Bundes- oder Landesgesetz im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 2 GWB besteht, ein Tarifvertrag nach § 5 TVG aber für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.*)

3. Zur Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien.*)

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VPRRS 2008, 0399
Instrumente und HilfsmittelInstrumente und Hilfsmittel
Veraltete Version der Verdingungsunterlagen verwendet: Angebotsausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 08.02.2008 - VK 3-29/08

1. Die nachträgliche Änderung der Verdingungsunterlagen ist kein Indiz dafür, dass der Ausschreibung die notwendige Ausschreibungsreife fehlte (§ 16 Nr. 1 VOL/A). Ein Verstoß gegen § 16 Nr. 1 VOL/A liegt vielmehr nur vor, wenn der Auftraggeber den Bietern zu Beginn der Angebotsfrist nur unvollständige Verdingungsunterlagen zur Verfügung stellen kann, so dass diese Inhalt und Umfang der geforderten Leistung nicht beurteilen können.

2. Legt der Bieter seinen Angeboten die erste und damit eine veraltete Version der Verdingungsunterlagen zugrunde, gibt er Angebote mit geänderten Verdingungsunterlagen ab und ist mit diesen Angeboten zwingend von der Wertung auszuschließen.

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VPRRS 2008, 0217
DienstleistungenDienstleistungen
Rügepflicht

OLG Celle, Beschluss vom 31.07.2008 - 13 Verg 3/08

1. Werden mehrere Rügen erhoben, ist für jede dieser Rügen gesondert zu prüfen, ob sie zulässig ist. Bevor sie gem. § 112 Abs. 1 S. 3 GWB von einer mündlichen Verhandlung absieht, muss die Vergabekammer deshalb zunächst aufgliedern, ggf. aufklären, welche einzelnen Rügen erhoben werden.*)

2. Soweit ein Bieter aufgrund solcher Umstände ausgeschlossen wird, die die Antragstellerin früher hätte rügen können und müssen, muss auch ein gegen den Ausschluss gerichteter Nachprüfungsantrag unzulässig sein.*)

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VPRRS 2008, 0215
DienstleistungenDienstleistungen
Unterliegen rettungsdienstliche Leistungen dem Vergaberecht?

OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008 - WVerg 3/08

Vergibt ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger in Sachsen die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen (Notfallrettung und Krankentransport) an einen privaten Unternehmer, so unterliegt dies dem Vergaberecht, weil der Leistungserbringer bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben nicht hoheitlich tätig wird und deshalb eine aus Art. 45, 55 EG-Vertrag abzuleitende vergaberechtliche Bereichsausnahme nicht vorliegt. (Abweichung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2006, VergabeR 2006, 787).*)

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VPRRS 2008, 0210
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten?

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.03.2008 - VgK-03/2008

Eine Beteiligung von konzernverbundenen oder personell verbundenen Bewerberfirmen an ein und demselben Vergabeverfahren ohne konkreten Nachweis einer Wettbewerbsbeschränkung ist kein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten.

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VPRRS 2008, 0207
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Identität des Beschaffungsgegenstandes

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.05.2008 - VK-SH 6/08

1. Ein Antragsteller ist nur antragsbefugt, soweit er die Verletzung eigener Rechte geltend macht. Die Geltendmachung einer Vergaberechtsverletzung, deren Korrektur lediglich die Rechtsposition eines Dritten verbessert, lässt die Antragsbefugnis entfallen.*)

2. Die Mitteilung des Auftraggebers an einen Bieter im Verhandlungsverfahren, diesen nach Abgabe eines indikativen Angebots nicht zu Verhandlungen aufzufordern, stellt keine ordnungsgemäße Vorabinformation gemäß § 13 VgV dar.*)

3. Auch im Laufe eines Verhandlungsverfahrens ausgeschiedene Bieter bedürfen einer vollständigen Information nach § 13 VgV.*)

4. § 13 VgV ist im Rahmen von de-facto-Vergaben entsprechend anzuwenden, soweit ein oder mehrere Unternehmen ihr Interesse an dem Auftrag bekundet haben.*)

5. Das Wesen des Verhandlungsverfahrens ist ein nach Ablauf der Angebotsfrist beginnender dynamischer Prozess, in dem sich durch Verhandlungen sowohl auf Nachfrage- als auch auf Angebotsseite Veränderungen ergeben können. Seine Grenze findet das Verhandlungsverfahren in dem den Vergabeunterlagen zugrunde gelegten Auftragsgegenstand. So darf nur das beschafft werden, was vom Auftragsgegenstand noch gedeckt ist.*)

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VPRRS 2008, 0206
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bekanntmachung von Gewichtungsregeln und Unterkriterien

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.04.2008 - VK-SH 3/08

1. Die DIN EN ISO 9001:2000 ist eine Qualitätsmanagementnorm und keine Zertifizierung eines Umweltmanagements.*)

2. Eine nach Eingang der Angebote erfolgte Festlegung der Gewichtungskoeffizienten für Unterkriterien ist grundsätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot nicht zulässig. Die genauen Gewichtungen der einzelnen Unterkriterien stellen Angaben dar, die kalkulationserheblich sein können. Welche kalkulatorischen Spielräume für die Preisgestaltung bestehen, kann der Bieter erst sachgerecht beurteilen, wenn für ihn transparent ist, wie seine Stellung in Bezug auf die weiteren Wertungskriterien ist.*)

3. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wäre nur denkbar, wenn im Rahmen der nachträglichen Gewichtung alle Unterkriterien gleich gewichtet werden und die Bieter davon ausgehen konnten.*)

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VPRRS 2008, 0205
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Berechnung des Streitwerts bei einer Baukonzession

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.06.2008 - Verg W 4/08

1. Ein reiner Grundstücksveräußerungsvertrag ohne Bauverpflichtung des Käufers stellt keinen öffentlichen Bauauftrag dar.

2. Die Kostenfolge bei Rücknahme der sofortigen Beschwerde ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung von § 516 Abs. 3 ZPO.

3. Geht der die Nachprüfung beantragende Bieter davon aus, dass eine Baukonzession vergeben wird, muss der Streitwert nach diesem behaupteten vergabepflichtigen Vorgang bemessen werden. Es kommt dann nicht darauf an, ob im Nachprüfungsverfahren das Vorliegen einer solchen Baukonzession festgestellt wird oder nicht.

4. Bei einer Baukonzession stellt das Nutzungsrecht die "Vergütung" des Konzessionärs dar. Bei einem Nachprüfungsverfahren, das eine Baukonzession zum Gegenstand hat, bemisst sich der Beschwerdewert deshalb am Wert dieses Nutzungsrechts, der nur geschätzt werden kann. Bei der Schätzung kann mangels anderweitiger Anhaltspunkte auf den Wert der vom Konzessionär zu erbringenden Bauleistungen zurückgegriffen werden. Der Grundstückskaufpreis ist im Rahmen des Streitwerts nicht zu berücksichtigen, genauso wenig wie Planungs-, Vermietungs- und weitere Kosten.

5. Streitwertfestsetzungen der Vergabesenate in Beschwerdeverfahren gemäß §§ 116 ff GWB sind stets nur Nebenentscheidungen und keine Entscheidung zur Hauptsache. Divergenzen bei Nebenentscheidungen begründen deshalb keine Pflicht zur Vorlage an den Bundesgerichtshof.

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VPRRS 2008, 0204
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Tiefe der Differenzierung bei der Bewertung von Unterkriterien

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.04.2008 - VK-SH 4/08

1. Die Antragsbefugnis ist grundsätzlich an eine Angebotsabgabe bzw. an eine Teilnahme im Vergabeverfahren geknüpft. Ist die ursprüngliche Bieterin im Teilnahmewettbewerb aufgetreten und hat auch sie das indikative Angebot abgegeben, so ist auch dann allein sie antragsbefugt, wenn sie im Laufe des Vergabeverfahrens eine Holding gründet, die das letztverbindliche Angebot abgibt.*)

2. Der Zulässigkeit eines Antrags steht nicht entgegen, dass der Antragsteller gleichzeitig mit seiner rechtzeitigen Rüge gegenüber dem Auftraggeber seinen Nachprüfungsantrag stellt. Insofern kann es nicht im Interesse des Beschleunigungsgrundsatzes sein, den Antrag zunächst als unzulässig abzuweisen und einem sodann erwarteten neuen Antrag entgegenzusehen.*)

3. Der Vergabestelle steht im Rahmen ihrer Wertung ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Da innerhalb des Beurteilungsspielraums nicht nur eine einzige richtige Lösung vertretbar ist, ist Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens nur die Frage, ob die Vergabestelle die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums bei ihrer Wertung überschritten hat.*)

4. Das für ein Wertungskriterium aufgestellte Berechnungssystem gilt nicht automatisch für alle weiteren Wertungskriterien. Dies ist auch vergaberechtlich nicht geboten.*)

5. Das Verhandlungsverfahren ist von beidseitigen Verhandlungen geprägt. Zweifelhaft ist die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens dann, wenn die Leistung derart erschöpfend beschreibbar ist, dass der öffentliche Auftraggeber in der Lage ist, ein umfangreiches Vertragswerk vorzulegen, von dessen Inhalt er eigentlich nicht mehr abweichen will und echte Verhandlungen kaum mehr zulässt.*)

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