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Sachgebiet: Dienstleistungen

4952 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

VPRRS 2007, 0435
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung von preisgebundenen und preisungebundenen Schulbüchern

OLG München, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 12/07

Zur Ausschreibung von preisgebundenen und preisungebundenen Schulbüchern.*)

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VPRRS 2007, 0433
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - Verg 51/07

Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V.

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VPRRS 2007, 0460
ArzneimittelArzneimittel
Auch Rahmenvereinbarungen sind öffentliche Aufträge!

VK Bund, Beschluss vom 18.12.2007 - VK 3-139/07

1. Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Diese Voraussetzungen treffen auf Rabattverträge insofern nicht zu, als der Rabattvertrag als solcher keine synallagmatische Austauschbeziehungen zwischen den beiden Vertragsparteien, also dem Auftraggeber auf der einen und den Herstellern der Festbetragsarzneimittel auf der anderen Seite begründet.

2. Gemäß § 3a Nr. 4 Abs. 1 VOL/A sind allerdings auch Rahmenvereinbarungen als öffentlicher Auftrag zu qualifizieren, obwohl sie selbst noch nicht den eigentlichen Austauschvertrag (hier: einen Kaufvertrag über Arzneimittel) beinhalten, sondern lediglich Bedingungen für Einzelverträge regeln, die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.

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VPRRS 2007, 0432
DienstleistungenDienstleistungen
Ausgeschlossener Bieter: Anspruch darauf, auch andere auszuschließen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.12.2007 - 1 Verg 7/07

1. Für das Verständnis der Leistungsbeschreibung ist auf den nach den Maßstäben der §§ 133, 157 BGB zu ermittelnden objektiven Empfängerhorizont eines verständigen und sachkundigen Bieters, der mit Beschaffungsleistungen der vorliegenden Art vertraut ist, abzustellen. Dabei kommt es in erster Linie auf den Wortlaut, daneben aber auch auf die konkreten Verhältnisse der Leistung an, wie sie in den Vergabeunterlagen ihren Ausdruck gefunden haben.*)

2. Die Zuschlagskriterien sind dann transparent, wenn sich aus den Verdingungsunterlagen ergibt, welche Kriterien mit welcher maximalen Gewichtung (Marge) für die Leistungsbewertung und welche Preisangaben für die Bildung des Gesamtpreises maßgeblich sein sollen, und wenn dort mitgeteilt ist, dass die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der Einfachen Richtwertmethode (Quotient aus den erreichten Leistungspunkten und dem Preis in Euro) erfolgen soll.*)

3. Auch ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschlossen werden kann oder dessen Angebot ausgeschlossen werden muss, kann in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn ein anderes Angebot trotz Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen wird und den Zuschlag erhalten soll oder wenn sich der beabsichtigte Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet. Der Bieter kann dann verlangen, dass auch die Auftragsvergabe an einen anderen Bieter unterbleibt, damit er die Chance erhält, nach Aufhebung des Verfahrens sich an einer neuen Ausschreibung mit einem wertungsfähigen Angebot zu beteiligen.*)

4. Entsprechendes dürfte auch dann gelten, wenn der Antragsteller eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in eine Lage erstrebt, die ihm die Abgabe eines neuen Angebots, mithin eine neue Chance eröffnet, wie es bei einer Änderung der Verdingungsunterlagen der Fall ist.*)

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VPRRS 2007, 0431
DienstleistungenDienstleistungen
Vorbefasster Bieter

VK Bund, Beschluss vom 12.09.2007 - VK 1-95/07

1. Auftraggeber dürfen einen vorbefassten Bieter nicht gemäß § 4 Abs. 5 VgV ausschließen, wenn der Wissensvorsprung dieses Bieters auf andere Weise ausgeglichen wird, z. B. dadurch, dass die Planungsunterlagen aus dem früheren Auftrag allen Bietern bekannt gemacht werden und eine längere Angebotsfrist eingeräumt wird.

2. Bloße Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Unternehmer hinsichtlich der ordnungsgemäßen Erfüllung eines (früheren) Vertrags begründen nicht die Unzuverlässigkeit dieses Unternehmers, der sich später beim Auftraggeber um einen anderen Auftrag bewirbt.

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VPRRS 2007, 0429
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Durchführung eines Losverfahrens nur in Ausnahmefällen!

VK Bund, Beschluss vom 14.06.2007 - VK 1-50/07

1. Die Durchführung eines Losverfahrens zur Reduzierung der Bewerberzahl ist nur dann (ausnahmsweise) zulässig, wenn der öffentliche Auftraggeber unter den eingegangenen Bewerbungen eine rein objektive Auswahl nach qualitativen Kriterien unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchführen kann.

2. Allein der Umstand, dass alle Bewerber die in der Bekanntmachung genannten Nachweise und Erklärungen vollständig beigebracht haben, reicht nicht dafür aus, dass alle Bewerber gleichermaßen zur Auftragserteilung geeignet sind und dass deshalb unter ihnen mittels Losverfahren ausgewählt werden darf.

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VPRRS 2007, 0428
DienstleistungenDienstleistungen
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber

EuGH, Urteil vom 13.12.2007 - Rs. C-337/06

1. Art. 1 Buchst. b Abs. 2 dritter Gedankenstrich erste Alternative der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass eine überwiegende Finanzierung durch den Staat vorliegt, wenn öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden überwiegend durch eine Gebühr finanziert werden, die von denjenigen zu zahlen ist, die ein Rundfunkgerät bereithalten, und die nach Regeln auferlegt, berechnet und erhoben wird, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen.*)

2. Art. 1 Buchst. b Abs. 2 dritter Gedankenstrich erste Alternative der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass im Fall der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden gemäß den im Rahmen der Prüfung der ersten Vorlagefrage dargestellten Modalitäten das Tatbestandsmerkmal der "Finanzierung durch den Staat" keine Eröffnung eines direkten Einflusses des Staates oder anderer öffentlicher Stellen bei der Vergabe eines Auftrags wie des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden durch solche Einrichtungen verlangt.*)

3. Art. 1 Buchst. a Ziff. iv der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ist dahin auszulegen, dass nach dieser Bestimmung nur die öffentlichen Aufträge dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie entzogen sind, die die in dieser Vorschrift genannten Dienstleistungen betreffen.*)

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VPRRS 2007, 0427
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Muss Auftraggeber Angaben der Bieter prüfen?

OLG Celle, Beschluss vom 13.12.2007 - 13 Verg 10/07

Ein öffentlicher Auftraggeber darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die von einem Bieter in den Angebotsunterlagen gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind. Lediglich dann, wenn ihm konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die zuverlässige Rückschlüsse darauf ermöglichen, dass bestimmte Erklärungen des Bieters nicht der Wahrheit entsprechen, ist er gehalten, von Amts wegen die Richtigkeit der entsprechenden Angaben näher zu überprüfen.*)

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VPRRS 2007, 0426
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Gewichtung von Zuschlagskriterien

VK Münster, Beschluss vom 21.11.2007 - VK 24/07

1. Werden mehrere Zuschlagskriterien angegeben, sind diese zu gewichten. Auch wenn die Verfahrensbeteiligten in einem Nachprüfungsverfahren übereinstimmend vortragen, sie hätten das zweite Zuschlagskriterium (Transportkosten) lediglich als Berechnungsparameter für das erste Zuschlagskriterium (Preis) verstanden, führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung. Hat der öffentliche Auftraggeber sein Wahlrecht in § 9a VOL/A hinsichtlich der Zuschlagskriterien ausgeübt, so darf er von seinen Vorgaben nicht wieder abweichen. Er kann die Vorgaben gegebenenfalls konkretisieren, aber grundlegend ändern kann der öffentliche Auftraggeber diese Angaben wegen der Beachtung der Wettbewerbsgrundsätze nicht mehr.*)

2. Die Gewichtung von Zuschlagskriterien ist grundsätzlich wertungsrelevant. Alle wertungsrelevanten Umstände sind regelmäßig geeignet, den Inhalt von Angeboten zu beeinflussen.*)

3. Zum Umfang der Prüfungs- und Entscheidungskompetenz der Vergabekammer aus §§ 114 Abs. 1 und 110 Abs. 1 GWB.*)

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VPRRS 2007, 0425
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Gewichtung von Zuschlagskriterien

VK Münster, Beschluss vom 31.10.2007 - VK 23/07

1. Werden mehrere Zuschlagskriterien angegeben, sind diese zu gewichten. Die Gewichtung von Zuschlagskriterien ist grundsätzlich wertungsrelevant. Alle wertungsrelevanten Umstände sind regelmäßig geeignet, den Inhalt von Angeboten zu beeinflussen.*)

2. Auch dann, wenn weder der Antragsteller noch die Vergabestelle, Interesse an der Aufarbeitung dieses Vergaberechtsverstoßes haben, ist dieser von Amts wegen gemäß § 110 Abs. 1 GWB zu berücksichtigen.*)

3. Zur Frage der Anwendung des § 107 GO NRW n.F. im Rahmen einer konkreten Ausschreibung.*)

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VPRRS 2007, 0424
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rechtsverbindliche Erklärungen im Begleitschreiben: Teil des Angebots!

VK Münster, Beschluss vom 31.10.2007 - VK 22/07

1. Rechtsverbindliche Erklärungen des Bieters in Begleitschreiben zum Angebot sind Bestandteil des Angebots.*)

2. Die im Begleitschreiben geäußerten rechtsverbindlichen Erklärungen müssen mit dem Inhalt des Angebots übereinstimmen, ansonsten sind die Angaben des Bieters widersprüchlich. Auf widersprüchliche Angebote kann kein Zuschlag erteilt werden.*)

3. Zur Frage der Anwendung des § 107 GO NRW n.F. im Rahmen einer konkreten Ausschreibung.*)

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VPRRS 2007, 0423
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss bei Nichtangabe konkreter Subunternehmerleistung

BGH, Urteil vom 18.09.2007 - X ZR 89/04

Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen zu den Leistungen, die der Bieter durch Nachunternehmer erbringen lassen will, gefordert, so ist ein Angebot, das diese Erklärungen nicht enthält, von der Wertung der Angebote nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A auszuschließen.*)

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VPRRS 2007, 0459
DienstleistungenDienstleistungen
Preisangaben fehlen: Angebotssausschluss zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 09.01.2007 - VK 2-152/06

Das Fehlen geforderter Preisangaben führt zwingend zum Angebotsausschluss.

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VPRRS 2007, 0458
DienstleistungenDienstleistungen
Wann dürfen die Verdingungsunterlagen nachträglich geändert werden?

VK Bund, Beschluss vom 27.03.2007 - VK 2-18/07

1. Die Vergabeunterlagen müssen nach ihrer Bekanntgabe grundsätzlich unverändert bleiben.

2. Eine Ausnahme gilt für Korrekturen von Fehlern oder Ungenauigkeiten wie etwa die Berichtigung missverständlicher Formulierungen, die Ausfüllung von Lücken in der Darstellung oder die Präzisierung von Angaben.

3. Zudem sind aber Änderungen und Ergänzungen geringen Umfangs als vergaberechtskonform zu erachten, sofern diese die Grundlagen des Wettbewerbs und der Preisbildung nicht grundlegend verändern und den Entschluss der Bieter zur Beteiligung oder zur Nichtbeteiligung am Wettbewerb nicht berühren.

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VPRRS 2007, 0415
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bieter muss das Wort "Rüge" nicht explizit verwenden!

VK Südbayern, Beschluss vom 29.05.2006 - Z3-3-3194-1-09-04/06

Im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes sind an die Rüge nur geringe Anforderungen zu stellen. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass der Bieter explizit das Wort "Rüge" verwendet. Weiter müssen für eine Rüge nicht exakt einzelne Normen der VOL oder des GWB genannt werden, die der Bieter als verletzt ansieht. Für eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB ist jedoch unabdingbar, dass der Bieter der Vergabestelle gegenüber unmissverständlich deutlich macht, dass ihr hiermit die letzte Chance gegeben wird, den vorgetragenen Verstoß gegen Vergaberecht zu korrigieren, bevor der Bieter den Rechtsweg zur Vergabekammer beschreitet. Dieses Erfordernis folgt unmittelbar aus dem Sinn und Zweck der Rügepflicht. Zweck der Rügepflicht ist es demnach, der Vergabestelle Anlass und Gelegenheit zu geben, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften nach nochmaliger Überprüfung ihrer Entscheidungen im Vergabeverfahren zu erkennen und ihn zu korrigieren, ohne dass es des regelmäßig mit erheblichen Verzögerungen verbundenen Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer bedarf. Dementsprechend muss die Rüge hinreichend deutlich erkennen lassen, dass ein bestimmtes – vom Bieter näher zu bezeichnendes – Verhalten als vergaberechtswidrig getadelt und Abhilfe erwartet wird.*)

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VPRRS 2007, 0412
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
Zustellungsauftrag: Handelsübliches Skonto bei fristgerechter Zahlung

OLG München, Beschluss vom 29.11.2007 - Verg 13/07

Bei einer Ausschreibung von förmlichen Zustellungsaufträgen verstößt ein Angebot, welches ein handelsübliches Skonto bei fristgerechter Zahlung einräumt, nicht gegen die dem Bieter von der Bundesnetzagentur erteilte Entgeltgenehmigung.*)

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VPRRS 2007, 0410
DienstleistungenDienstleistungen
Überlassung einer Nutzung unterfällt nicht dem Vergaberecht

LG Berlin, Urteil vom 19.10.2007 - 13 O 479/07

1. Das Vergaberecht ist in Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber als Anbieter von Leistungen auftritt, nicht anwendbar.

2. Die bloße Überlassung einer Nutzung, z. B. in Form einer Vermietung von Flächen, ist als solches Anbieten einer Leistung anzusehen.

3. Auch wenn der öffentliche Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweist, dass die Ausschreibung nicht dem Vergaberecht unterliegt, bedeutet das nicht, dass die Ausschreibung keinerlei Pflichten begründet. Für den Ausschreibenden ist ersichtlich, dass die sich an der Ausschreibung beteiligenden Bewerber keine unerheblichen Aufwendungen haben, um die Bewerbungsunterlagen einzureichen; diesen Aufwand betreiben die Bewerber in dem schutzwürdigen Vertrauen darauf, dass der Mieter entsprechend den in der Ausschreibung genannten Kriterien ausgewählt wird.

4. Zu der Frage, welche Kriterien sachgerecht herangezogen werden können, um eine Auswahlentscheidung für die Vermietung einer Fläche zu treffen.

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VPRRS 2007, 0408
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Folgen der Rügepräklusion

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 Verg 6/07

1. Zu den Vergaberechtsverstößen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sein können, gehören auch inhaltliche Mängel der Bekanntmachung selbst.*)

2. Ein Vergaberechtsverstoß, der sich durch bloßes Lesen der einschlägigen Normen und einen Vergleich mit dem Bekanntmachungstext ohne weiteres feststellen lässt, ist für jeden erkennbar, der über die intellektuellen Fähigkeiten verfügt, die notwendig sind, um ein Angebot zu erstellen oder gar ein Unternehmen zu leiten.*)

3. Die Rügepräklusion hat nicht nur die verfahrensrechtliche Konsequenz, dass ein auf den nicht gerügten Vergaberechtsverstoß gestützter Nachprüfungsantrag (insoweit) unzulässig ist. Die verfahrensrechtliche Unanfechtbarkeit hat vielmehr auch zur Folge, dass das vergaberechtswidrige Verhalten der Vergabestelle - hier die Verlagerung der Bekanntgabe der geforderten Eignungsnachweise von der Bekanntmachung in die Verdingungsunterlagen - im Verhältnis zu einem Bieter, der seiner Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist, als vergaberechtskonform fingiert wird.*)

4. Wird die Angebotssumme derart ermittelt, dass das Entgelt für die ausgeschriebene Abfallentsorgungsleistung mit den zwar zunächst dem Auftragnehmer zufließenden, aber dem Auftraggeber zustehenden Erlösen aus der Abfallverwertung verrechnet wird, ist der Berechnung des Gegenstandswerts der Betrag zugrundezulegen, den der Antragsteller für seine Leistung gefordert hat.*)

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VPRRS 2007, 0403
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Andere Wertungskriterien in Nebenangeboten?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2007 - VK-24/2007-L

1. Die Vergabe eines öffentlichen Auftrags ist auch dann anzunehmen, wenn der Empfänger der Leistung nicht die Vergabestelle selbst, sondern eine von ihr und einem privaten Partner noch zu gründende Handelsgesellschaft ist, wenn eine nochmalige Ansprache des Marktes auf jeden Fall nicht mehr erfolgen wird. Damit ist der Antragsgegner nach materiellem Verständnis auch Auftraggeber im vergaberechtlichen Sinn und es kann dahinstehen, ob der künftige Bezieher der Leistung, die zu gründende gemeinsame Gesellschaft, seinerseits als öffentlicher Auftraggeber anzusehen ist.*)

2. Bei privilegierten wirtschaftlichen Betätigungen ist es der Kommune ohne Rücksicht auf vorhandene private Anbieter gestattet, diese Tätigkeiten aufzunehmen. Weitere Einschränkungen aus § 107 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sind nicht ersichtlich sind. Insbesondere wenn private Anbieter praktisch nicht vorhanden sind, sind keine Gründe erkennbar, bezüglich des öffentlichen Zwecks höhere Anforderungen zu stellen als bei den als "nichtwirtschaftlich" geltenden Betätigungen.*)

3. Eine vergaberechtswidrige Begünstigung eines Bieters durch die von der Vergabestelle gesetzten Bedingungen und Anforderungen ist durch Veränderung dieser Bedingungen und Anforderungen aufzuheben. Der begünstigte Bieter selbst muss jedoch nicht die Folgen der Handlung der Vergabestelle tragen, indem etwa sein Angebot nicht zugelassen würde. Allenfalls, wenn dieser Bieter die ihn vergaberechtswidrig begünstigenden Wettbewerbsbedingungen durch verbotene Einflussnahme (Bestechung, Täuschung) auf die Vergabestelle herbeigeführt hätte, wäre seine Wettbewerbsteilnahme im Hinblick auf seine mangelnde Zuverlässigkeit zu unterbinden.*)

4. Nebenangebote dürfen keinen eigenen, abweichenden Wertungskriterien unterworfen werden.*)

5. Im Verhandlungsverfahren muss ein verhandelter Leistungsgegenstand nicht gleichwertig zu dem Leistungsgegenstand sein, von dem die Vergabestelle zunächst ausgegangen ist. Die Unterscheidung von Haupt- und Nebenangeboten und das Aufstellen von Anforderungen kann im Verhandlungsverfahren damit nicht genau dem entsprechen, was im Offenen und Beschränkt Offenen Verfahren gilt, es sei denn, die Vergabestelle würde zu einem bestimmten Zeitpunkt eines Verhandlungsverfahrens in ein Offenes Verfahren übergehen und den Bietern inhaltlich genau gleiche Angebote abverlangen, wovon nur in Form von Nebenangeboten - also gleichwertig! - abgewichen werden dürfte.*)

6. Weitere Beanstandungen im Nachprüfungsverfahren müssen weder aufgrund der Vorschrift aus § 107 GWB noch aus dem Grundsatz von Treu und Glauben heraus gesondert gerügt werden. Eine schriftsätzliche Geltendmachung während des Nachprüfungsverfahrens ist ausreichend.*)

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VPRRS 2007, 0402
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Wertungskriterien müssen immer bekant gegeben werden

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.05.2007 - Verg W 2/07

1. Zwar unterfallen nachrangige Dienstleistungen einem nur beschränkten Vergaberegime. Es gelten jedoch die vergaberechtlichen Grundregeln wie das Diskriminierungsverbot und das Transparenzgebot. Dagegen verstößt der Auftraggeber, wenn er weder die von ihm herangezogenen Wertungskriterien noch deren Untergewichtung angibt und wenn er die Angebote der Bieter nach unterschiedlichen Kriterien bewertet.*)

2. Ermittelt der Auftraggeber den Gesamtpreis, den er seiner Preiswertung zugrunde legt, nur nicht aus allen von ihm geforderten Preisangaben der Bieter und multipliziert er einzelne Preise mit Mengen, die er mit Aushändigung der Verdingungsunterlagen nicht bekannt gegeben, sondern nach Abgabe der Angebote festgelegt hat, stellt sich seine Preisermittlung aus Sicht der Bieter als das Ergebnis einer Rechenoperation mit mehreren Unbekannten dar. Dies ist mit dem Transparenzgebot nicht zu vereinbaren.*)

3. Ein bei der Vergabe nicht mitwirkender Mitarbeiter des Auftraggebers muss als Bieter nicht ausgeschlossen werden. Soweit dieser Mitarbeiter für die Preiswertung erhebliche Kenntnisse hat, ist der Auftraggeber in der Lage, den Wettbewerbsnachteil der übrigen Bieter dadurch auszugleichen, dass er sie entsprechend unterrichtet.*)

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VPRRS 2007, 0401
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe einer Dienstleistungskonzession (hier: Pferdewetten)

EuGH, Urteil vom 13.09.2007 - Rs. C-260/04

1. Die Vergabe eines Auftrags zur Annahme und Abwicklung von Pferdewetten in Italien ist gemeinschaftsrechtlich als öffentliche Dienstleistungskonzession einzustufen.

2. Zwar sind Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG ausgenommen, doch müssen die öffentlichen Stellen, die sie schließen, gleichwohl die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen beachten.

3. Das völlige Fehlen von Ausschreibungen zur Vergabe von Konzessionen für die Annahme von Pferdewetten verstößt gegen die Art. 43 und 49 EG-Vertrag und insbesondere den allgemeinen Transparenzgrundsatz und verletzt die Verpflichtung, einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen.

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VPRRS 2007, 0393
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
DBE ist öffentlicher Auftraggeber!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.08.2007 - Verg 16/07

Die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe ist öffentliche Auftraggeberin i.S. von § 98 Nr. 2 GWB.*)

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VPRRS 2007, 0391
DienstleistungenDienstleistungen
Wann liegt Verstoß gegen Chancengleichheit vor?

VK Sachsen, Beschluss vom 03.07.2000 - 1/SVK/53-00

1. Im Hinblick darauf, dass der Vortrag zum drohenden Schaden ohnehin hypothetischer Natur ist, dürfen an seine Darlegung nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden.*)

2. Ein Verstoß gegen die Chancengleichheit liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber sich an ein von ihm selbst vorgegebenes Teilnahmekriterium im Nachhinein nicht mehr hält.*)

3. Ein Auftraggeber hat grundsätzlich einen weiten Bewertungsspielraum bei der Bewertung der Eignung der Bieter. Im Ergebnis eines weitgehend formlosen Verfahrens ist festzustellen, ob der Bieter unter den gegebenen Umständen aufgrund der glaubhaft gemachten Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Leistung zu erbringen. Dieser Spielraum besteht jedoch nur innerhalb der selbst gesetzten Grenzen und Kriterien, die er als maßgeblich für die Eignung und Leistungsfähigkeit der Bieter vorgegeben hat.*)

4. Bei der Entscheidung, ob ein Bieter während der gesamten Vertragsdauer die Leistung uneingeschränkt erbringen kann, handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. In diese sind sämtliche zum Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Fakten einzubeziehen.*)

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VPRRS 2007, 0390
DienstleistungenDienstleistungen
Vergaberechtsfehler eines Leistungsverzeichnisses

VK Sachsen, Beschluss vom 03.02.2000 - 1/SVK/2-00

1. Der Vergaberechtsfehler eines nicht vollständig und umfassend erarbeiteten Leistungsverzeichnisses darf nicht erst fast einen Monat nach Erhalt der Verdingungsunterlagen erhoben werden.*)

2. Der Bieter hat als Organisationsverschulden zu vertreten, wenn er in Kenntnis der Bekanntmachung dreier für ihn relevanter Ausschreibungen großzügig (Weihnachts-)Urlaub gewährt.*)

3. Auch die Tatsache, dass Antragstellerin gegenwärtig Leistungserbringerin ist und (bis zur Kündigung) Beiträge zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses erbracht hat, stellt erhöhte Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Rüge.*)

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VPRRS 2007, 0389
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe einer Dienstleistung

VK Sachsen, Beschluss vom 16.06.2000 - 1/SVK/50-00

1. Eine unter die in Anhang I B des Abschnitts 2 der VOL/A (Kategorie 17 - Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe) aufgeführten Dienstleistung ist gem. § 1a Nr. 5 Abs. 2 VOL/A nach den Basisparagraphen und den §§ 8a und 28a VOL/A zu vergeben. Hinsichtlich dieser Vorschriften ist somit eine Prüfungskompetenz für ein Nachprüfungsverfahren gegeben. Im Übrigen sind die aus primärem Europarecht stammenden Gebote wie Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot sowie auch das Diskriminierungsverbot, die mittels § 97 GWB für Vergaben öffentlicher Auftraggeber verbindlich sind, auch unterhalb der Schwellenwerte anzuwenden. Ihre Einhaltung muss daher in jedem Fall der Nachprüfung zugänglich sein, erst recht, wenn die Schwellenwerte überschritten sind.*)

2. Ein gem. § 108 GWB gestellter Nachprüfungsantrag ist unverzüglich zu begründen. Hierfür ist ein Zeitraum von wenigen Tagen anzusetzen; die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung kann für die Begründung eines Nachprüfungsantrags erforderlich sein. Die hierdurch entstehende Verzögerung bei der Begründung ist der Antragstellerin jedoch zuzubilligen.*)

3. Es kann auch derjenige ein Nachprüfungsverfahren einleiten, der wegen der vergaberechtswidrigen Ausgestaltung des Vergabeverfahrens an der Angebotsabgabe gehindert wurde, sofern er im behaupteten rechtmäßigen Verfahren ein Angebot abgegeben hätte.*)

4. Zum Entscheidungszeitpunkt waren zu der Frage, wie Laufzeiten von Dienstleistungsverträgen zu bemessen sind, noch keine Entscheidungen zu der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit einer unbefristeten Vergabe bzw. der angemessenen Laufzeit der abzuschließenden Verträge bekannt. Die Antragstellerin hat diesen möglichen Vergabefehler deshalb nicht erkannt, weil sie ihn mangels gesicherter Spruchpraxis nicht erkennen konnte. Die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB besteht in diesen Fällen nicht.*)

5. Ein Auftraggeber ist gem. § 53 HGrG angehalten, den Markt mindestens in periodischen Abständen darauf hin zu untersuchen, ob er die zu erbringende Dienstleistung nicht auch günstiger beschaffen kann. Eine unbefristete Vergabe ist daher nicht statthaft. Dies gilt erst recht, wenn auf dem fraglichen Marktsegment reger Wettbewerb herrscht.*)

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein umfassendes Leistungsverzeichnis zu erstellen und den Bietern kein ungewöhnliches Wagnis aufzubürden.*)

7. Der Auftraggeber kann sich auch nicht darauf berufen, dass der gegenwärtige Leistungserbringer für die Kalkulation wesentliche Angaben als Geschäftsgeheimnisse behandelt. Es besteht eine Nebenpflicht aus dem mit ihm geschlossenen Vertrag, dem Auftraggeber die Unterlagen herauszugeben. Der Auftraggeber hätte dies gegebenenfalls gerichtlich geltend machen müssen.*)

8. Wünscht der Auftraggeber über das Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses hinaus von den Bietern weitere Unterlagen (hier: Konzepte), so muss er dies mit hinreichender Deutlichkeit bekannt machen.*)

9. Hat der Auftraggeber hinsichtlich der Eignung der Bieter Anforderungen gesetzt (hier ISO 9001), darf er diese Kriterien nicht nachträglich aufweichen.*)

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VPRRS 2007, 0387
DienstleistungenDienstleistungen
Unternehmensbezogene Prüfung der Fachkunde

VK Sachsen, Beschluss vom 11.11.2003 - 1/SVK/122-03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4748
DienstleistungenDienstleistungen
Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz

VG Schleswig, Urteil vom 31.08.2004 - 6 A 245/02

1. Das Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (IFG-SH) gilt auch bei fiskalischen Hilfsgeschäften der Verwaltung.

2. Interessierte Unternehmen können daher nach IFG-SH auch außerhalb eines Vergabenachprüfungsverfahrens Informationen über die Vergabe öffentlicher Aufträge erlangen.

3. Auch bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen richtet sich der Umfang des Akteneinsichtsrecht stets nach einer Abwägung mit dem Offenbarungsinteresse der Allgemeinheit.

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VPRRS 2007, 0383
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vertragsverlängerungsoptionen zulässig?

VK Sachsen, Beschluss vom 24.08.2007 - 1/SVK/054-07

1. Bei Vergaben nach Anhang I B zur VOL/A, 2. Abschnitt, (Kategorie 17, CPCNummer 64), ist der Rechtsweg zur Vergabekammer eröffnet. Es gelten die Basisparagraphen der VOL/A außer den §§ 8a und 28a. Für eine freihändige Vergabe ist dann § 3 Nr. 4 VOL/A zu beachten.*)

2. Vertragsverlängerungsoptionen sind vergaberechtlich zulässig, wenn sie hinsichtlich Laufzeit und Anzahl der zu erwartenden Optionsmöglichkeiten hinreichend bestimmt sind. Die einvernehmliche Aufhebung einer von einer Vertragspartei bereits ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Vertrages kommt einer Neuvergabe gleich.*)

3. Nach § 13 Satz 6 VgV ist ein Vertrag nichtig, den der öffentliche Auftraggeber unter Verletzung seiner gegenüber den Bietern bestehenden Informationspflicht abschließt. Der Auftraggeber hat die Bieter über den Abschluss einer beabsichtigten freihändigen Vergabe zu informieren. Es kommt eine direkte Anwendung des § 13 VgV in Betracht, die Informationspflicht ergibt sich aus § 4 Abs. 1 VOL/A.*)

4. Nach § 4 Abs. 1 VOL/A hat der Auftraggeber bei einer freihändigen Vergabe den Bewerberkreis zu erkunden. Sofern der Auftraggeber bereits über eine gewisse Marktübersicht verfügt, hat er diese zum Gegenstand seiner Entscheidung über eine Vergabe zu machen. Ausnahmen bedürfen einer besonderer vergaberechtlicher Rechtfertigung und sind nur dann zuzulassen, wenn die Beteiligung mehrerer Unternehmen im Einzelfall nicht möglich oder sonst untunlich wäre. Durch eine Verletzung des § 4 Abs. 1 VOL/A kann der Bieter in seinen Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein.*)

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VPRRS 2007, 0382
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

LG Cottbus, Urteil vom 24.10.2007 - 5 O 99/07

1. Bei Vergabeverfahren für Aufträge unterhalb des Schwellenwerts handelt es sich um nach bürgerlichem Recht zu beurteilende Rechtsverhältnisse.

2. Zwar stellt es weder einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen den allgemeinen Justizgewährungsanspruch dar, wenn der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit für Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts kein besonderes Rechtsschutzsystem zur Verfügung stellt; dies ändert aber nichts daran, dass diese Verfahren bereits vor der Zuschlagserteilung voll gerichtlich überprüfbar sind.

3. Der allgemeine Justizgewährungsanspruch verlangt, dass die bestehenden primären Rechtsschutzmöglichkeiten, soweit dies rechtlich wie faktisch möglich ist, umfassend ausgeschöpft werden.

4. Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem (potentiellen) Bieter und dem Auftraggeber entstehen nicht erst in dem Zeitpunkt der konkreten Angebotsabgabe. Vielmehr entsteht das beiderseitige Rechte und (Schutz-)Pflichten begründende Schuldverhältnis in dem Zeitpunkt, in dem Auftragnehmer sein Interesse an der Teilnahme an der Ausschreibung nach außen hin und für einen unbefangenen objektiven Beobachter eindeutig manifestiert. Regelmäßig wird dies dann der Fall sein, wenn der Auftragnehmer die Ausschreibungsunterlagen vom Auftraggeber anfordert.

5. Auch wenn die Regelungen der VOB/A im Bereich der Aufträge unterhalb der Schwellenwerte nur den Charakter von internen Verwaltungsvorschriften haben, so binden diese die öffentlichen Träger im Wege der Selbstbindung über Art. 3 Abs. 1 GG.

6. Ist das Leistungsverzeichnis lückenhaft und kann deshalb nur der Bieter, der bereits zuvor mit den zu vergebenden Leistungen beauftragt war, korrekt kalkulieren, weil nur er weiß, wie die nicht aufgeführten Leistungen abzurechnen sind, so liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Transparenzgebot vor.

7. In Fällen, in denen das Vergabeverfahren unter derart offensichtlichem Verstoß gegen das Transparenzgebot und die Chancengleichheit aller Bieter stattfindet und die sich abzeichnende Vergabeentscheidung als in grobem Maße rechtswidrig erscheint, tritt das öffentliche Interesse an der schnellen Auftragserteilung hinter dem „Aussetzungsinteresse" des klagenden Bieters zurück.




VPRRS 2007, 0381
DienstleistungenDienstleistungen
Zulässigkeit des Antrags auf Verlängerung des Zuschlagsverbots

OLG München, Beschluss vom 05.11.2007 - Verg 12/07

Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB kann dann nicht bejaht werden, wenn sich das Vergabeverfahren in einem Stadium befindet, in welchem es nicht oder zumindest auf absehbare Zeit nicht zu einem wirksamen Zuschlag kommen kann (hier: Wertung der Angebote und Mitteilung einer Vorabinformation nach § 13 VgV noch nicht erfolgt).*)

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VPRRS 2007, 0380
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kalkulationsgrundlagen an nur einen Bieter: Aufhebung!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.09.2007 - 1/SVK/058-07

Stellt eine Vergabestelle nur einem Bieter wettbewerbs- und preisrelevante Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung und macht sie diese anderen Bietern nicht auch zugänglich, liegt ein Verstoß des Auftraggebers gegen § 17 Nr. 6 Absatz 2 VOL/A durch Ungleichbehandlung vor, die mangels vergleichbarer Angebote zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führt.*)

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VPRRS 2007, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rücknahme des Nachprüfungsantrages in der Beschwerdeinstanz

VK Münster, Beschluss vom 26.10.2007 - VK 25/07

1. Mit der Rücknahme des Nachprüfungsantrages in der Beschwerdeinstanz wird die Rechtshängigkeit beseitigt, und zwar mit der Konsequenz, dass bereits ergangene, aber noch nicht bestandskräftige Vergabekammerbeschlüsse wirkungslos werden. Da ausdrücklich die Rechtshängigkeit rückwirkend entfällt, entfällt auch das durch die Zustellung des Antrags ausgelöste Zuschlagsverbot aus § 115 Abs. 1 GWB.*)

2. Für den Ausschluss eines Angebotes wegen gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt der Eintragungen im Handelsregister an.*)

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VPRRS 2007, 0377
DienstleistungenDienstleistungen
Schadensersatzpflichten prüfen die ordentlichen Gerichte!

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.10.2007 - 1 Verg 7/07

1. Für die Feststellung des Bestehens einer Schadenersatzpflicht des Antragsgegners ist weder die Vergabekammer noch der Vergabesenat zuständig; dies ist Sache der Zivilgerichte.*)

2. Allgemeine Zugangsvoraussetzung für Nachprüfungsverfahren nach § 102 GWB ist, dass das zur Nachprüfung gestellte Vergabeverfahren eine Ausschreibung betrifft, die objektiv der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterliegt.*)

3. Nachprüfung der Schätzung des Auftragswertes vor Beginn einer Ausschreibung (hier: Dienstleistungsauftrag mit einem geschätzten Netto-Auftragswert von 199.600 EUR).*)

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VPRRS 2007, 0375
DienstleistungenDienstleistungen
Gebot der Gleichbehandlung & der Chancengleicheit im Vergabeverfahren

VK Südbayern, Beschluss vom 28.07.2006 - Z3-3-3194-1-17-05/06

1. Die allgemeinen Grundsätze des § 97 GWB, insbesondere das Gleichbehandlungs-, Wettbewerbs- und Diskriminierungsverbot, sind gefährdet, wenn am Vergabeverfahren Personen teilnehmen, die auf Bieterseite gegenüber anderen Unternehmen einen wettbewerbsrelevanten Informationsvorsprung haben.*)

2. Der Rechtsgedanke des § 16 VgV ist bei der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens zwar nicht unmittelbar anwendbar gibt aber klare Hinweise dafür, welche Konstellationen als vergaberechtswidrige Interessenskollisionen anzusehen sind und unterstützt die Anwendung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes sowie des Wettbewerbsgebots.*)

3. Das Vergabeverfahren steht grundsätzlich unter dem Gebot der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit aller Wettbewerbsteilnehmer gemäß § 97 II GWB i. V. m § 2 Nr.2 VOL/A.*)

4. Haftet dem Antragsteller wegen Vorbefassung ein zwingender Ausschlussgrund an, scheidet eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 7 GWB auch dann aus, wenn die zugunsten eines anderen Bieters getroffene Zuschlagsentscheidung möglicherweise vergaberechtsfehlerhaft sein sollte; derjenige, der selbst ein zwingendes Erfordernis für die Teilnahme an einem ordnungsgemäßen und fairen Vergabeverfahren nicht eingehalten hat, besitzt, da er in keinem Fall den Zuschlag erhalten kann, im weiteren Verfahren keine schützenswerten Interessen mehr.*)

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VPRRS 2007, 0370
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss bei fehlendem Eignungsnachweis

VK Südbayern, Beschluss vom 07.04.2006 - Z3-3-3194-1-07-03/06

1. Wird ein vom Antragsteller verlangter Eignungsnachweis nicht erbracht, ist das Angebot zwingend nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A auszuschließen. Auf die Frage, ob die Vorlage bzw. das Nachreichen des fehlenden Nachweises wettbewerbsrelevant ist oder nicht, kommt es deshalb nicht an.*)

2. Nach § 22 Nr. 6 Abs. 1 VOB/A ist ein Angebot, das nachweislich vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber zugegangen war wie ein rechtzeitig vorgelegtes Angebot zu behandeln. Entscheidend für den Zugang sind gemäß § 130 BGB der Übergang in den Machtbereich des Empfängers und seine Möglichkeit, unter normalen Umständen Kenntnis erlangen zu können.*)

3. Gehören die Leistungen eines Wartungsvertrages zum Vertragssoll, sind diese rechtlich als Bedarfspositionen einzuordnen und müssen aus Gründen der Transparenz und der Wettbewerbsgerechtigkeit zwingend gewertet werden.*)

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VPRRS 2007, 0366
DienstleistungenDienstleistungen
Wann muss Bieter rügen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.07.2007 - 11 Verg 5/07

1. Die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages wegen Verletzung der Rügepflicht im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB kann nur angenommen werden, wenn dem Antragsteller nachgewiesen ist, dass er den behaupteten Vergaberechtsverstoß erkannt und gleichwohl nicht unverzüglich gerügt hat.

2. Der gerügte Vergabeverstoß kann erst als bekannt angesehen werden, wenn die Antragstellerin aus den ihr bekannten Umständen auch geschlossen hätte, dass ein geregeltes Vergabeverfahren erforderlich ist, es hierzu aber nicht kommen würde, oder wenn sie sich dieser Erkenntnis, obwohl sie sich aufdrängte, verschlossen oder entzogen hätte.

3. Eine analoge Anwendung des § 13 VgV ist jedenfalls dann geboten, wenn die Beschaffung einer Dienstleistung immerhin zur Beteiligung mehrerer Unternehmen, zu verschiedenen Angeboten und schließlich zu einer Auswahl durch den öffentlichen Auftraggeber geführt hat.

4. Zu der Frage, wann die Voraussetzungen des § 3a Nr. 2 e für ein Verhandlungsverfahren vorliegen.

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VPRRS 2007, 0363
DienstleistungenDienstleistungen
Rügepflicht bei de-facto-Vergaben entbehrlich

VK Hessen, Beschluss vom 27.04.2007 - 69d-VK-11/2007

1. Bei fehlender Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber kann die Schätzung im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens von der Vergabekammer erfolgen. Dabei ist von dem nach dem objektiven Empfängerhorizont festzustellenden Auftragsumfang auszugehen. Anhaltspunkte können das Angebot des preisgünstigsten Bieters, aber auch die anderen Angebotspreise sein.*)

2. Bei einer de-facto-Vergabe ist die Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entbehrlich.*)

3. Nach § 13 Abs. 6 VgV analog ist ein Vertrag nichtig, wenn der Auftraggeber bei entsprechender gesetzlicher Verpflichtung kein EU-weites Vergabeverfahren durchgeführt hat und die Beschaffung zu einer Beteiligung mehrerer Unternehmen und zu verschiedenen Angeboten geführt hat.*)

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VPRRS 2007, 0362
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Fehlende Erklärungen - zwingender Ausschluss!

VK Münster, Beschluss vom 25.09.2007 - VK 20/07

1. Wenn ein den Maßstäben des § 107 Abs. 2 GWB genügende Darlegung der Verletzung von Bieterrechten das Nachprüfungsverfahren eröffnet hat, können andere Vergaberechtsverletzungen zum Gegenstand desselben Nachprüfungsverfahrens gemacht werden, mögen diese bis dahin auch nur andeutungsweise oder gar nicht im Streit gewesen und erst im Verlaufe der Vergabenachprüfung zu Tage getreten sein.*)

2. Angebote, die die mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A nicht enthalten, sind zwingend von der Vergabestelle auszuschließen. Ob die Erklärung zwingend verlangt wurde, ist gegebenenfalls durch Auslegung des Leistungsverzeichnisses zu ermitteln.*)

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VPRRS 2007, 0355
DienstleistungenDienstleistungen
Angebotsausschluss wegen Nichteinhaltung von Kalkulationsvorgaben

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2007 - Verg 3/07

1. Eine Verlängerung der Bindefrist kann auch darin liegen, dass der Bieter z.B. durch Einreichung eines Angebots, Erhebung von Rügen und Einreichung eines Nachprüfungsantrages sein Interesse an dem Auftrag bekundet. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn für ihn bereits die Bindefrist abgelaufen sein sollte.

2. Ein Angebot, das nicht auf der Basis eines verbindlich vorgegebenen Mindestlohnes kalkuliert worden ist, enthält keine zutreffenden Preisangaben und ist zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2007, 0354
DienstleistungenDienstleistungen
Grundsätze für die Zuziehung eines Rechtsanwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2007 - Verg 55/06

Sind die durch den Nachprüfungsantrag aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen nicht nur einfach gelagerter, auftragsbezogener Natur und betreffen die sich stellenden Rechtsfragen mindestens zwei verschiedene Rechtsebenen des Vergaberechts, ist dem Auftraggeber auch unter dem Gebot der Waffengleichheit zuzubilligen, sich zur Verteidigung gegen einen Nachprüfungsantrag – und zwar auch mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit der Sachbearbeitung – anwaltlichen Beistands zu versichern.

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VPRRS 2007, 0461
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes: Rüge "ins Blaue" hinein?

OLG München, Beschluss vom 11.06.2007 - Verg 6/07

1. Sofern einem Bewerber aufgrund fehlender Information eine genauere Substantiierung objektiv unmöglich ist, kann es für eine substantiierte Rüge ausreichend sein, dass das rügende Unternehmen eine konkrete Tatsache benennt, aus welcher sich der Verdacht eines Vergaberechtsverstoßes ergibt.*)

2. Eine Matrix verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn sie wegen ihrer nivellierenden Tendenz und nicht schlüssigen Abstufung keine ausreichende Differenzierung der unterschiedlichen Eignung von Bewerbern herbeiführt.*)

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VPRRS 2007, 0452
BewachungsleistungenBewachungsleistungen
Auftraggeber muss keine Ausführungen zum Tarifvertrag machen!

VK Bund, Beschluss vom 13.07.2007 - VK 2-66/07

Hat der Auftragnehmer nach den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses bei der Ausführung seiner Tätigkeit alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten, muss der Auftraggeber die (einschlägigen) tarifvertraglichen Regelungen nicht noch einmal ausdrücklich aufzuführen.

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VPRRS 2007, 0448
DienstleistungenDienstleistungen
Angebot verspätet eingegangen: Ausschluss zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 23.01.2007 - VK 1-163/06

Angebote, die verspätet eingehen, sind zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2007, 0350
DienstleistungenDienstleistungen
Befugnis eines Beigeladenen für einen Eilantrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2007 - Verg 5/07

1. Der Beigeladene, der sich mit der Beschwerde gegen die von der Vergabekammer ausgesprochene Verpflichtung des Auftraggebers wendet, die Wertung unter Ausschluss seines (des Beigeladenen) Angebots zu wiederholen, kann nicht zulässig einen Eilantrag analog § 118 Abs. 1 S. 3 GWB stellen.

2. Hat jedoch die Vergabekammer dem Auftraggeber aufgegeben, den Zuschlag – falls das Vergabeverfahren fortgesetzt werden soll – auf das Angebot eines Antragstellers zu erteilen, hat der Beigeladene bei dieser Konstellation keine rechtliche Möglichkeit, die Erteilung des Zuschlags durch einen Nachprüfungsantrag zu unterbinden. Da in solchen Fällen die Vergabekammer (inzident) auch kein Zuschlagsverbot erlassen hat, kann es zur Sicherung des Primärrechtsschutzes nahe liegen, das Rechtsschutzbedürfnis des Beigeladenen an einem Eilantrag ausnahmsweise zu bejahen.

3. Fehlende, aber in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignungsnachweise führen zum zwingenden Angebotsausschluss.

4. In der Bekanntmachung geforderte Eignungsangeben müssen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht wiederholt werden.

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VPRRS 2007, 0349
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlag nach Ablauf der Bindefrist?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2007 - Verg 3/07

1. Auch nach Ablauf der Bindefrist kann auf ein Angebot noch ein Zuschlag erfolgen.

2. Der Ablauf der Bindefrist hat lediglich zur Folge, dass der Bieter an sein Angebot nicht mehr gebunden, ein Zuschlag vielmehr als Angebot der Vergabestelle zu werten ist (§§ 148, 150 Abs. 1 BGB). Derartiges ist in § 28 Abs. 2 S. 2 VOB/A ausdrücklich vorgesehen, für Vergaben nach der VOL/A sind keine Sachgründe für eine abweichende Handhabung ersichtlich.

3. Ein Angebot ist widersprüchlich und daher auszuschließen, wenn der Bieter widersprüchliche Angaben über die von ihm verlangten Preise dadurch abgibt, dass er einerseits eine bestimmte Stundenanzahl für Kontroll- und Aufsichtsarbeiten im Reinigungsbereich anbietet, gleichzeitig aber den dafür unabdingbar notwendigen Aufwand nicht mit einkalkuliert.

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VPRRS 2007, 0347
DienstleistungenDienstleistungen
übereinstimmende Erledigungserklärung und Kostentragung (Saarland)

VK Saarland, Beschluss vom 26.06.2007 - 3 VK 05/2007

Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 5 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) ist über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der für die anwaltliche Vertretung der Antragstellerin angefallenen notwendigen Aufwendungen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden.*)

Die Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 09.12.2003 – X ZB 14/03), der zufolge der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen hat, wenn sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Sachentscheidung erledigt hat und eine Erstattung von Rechtsverfolgungskosten nicht stattfindet, ohne dass es auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags ankommt, sowie die Entscheidungen mehrerer Vergabekammern, die auf dieser Entscheidung des BGH basieren, sind wegen der ausdrücklichen anderweitigen Regelung durch den saarländischen Gesetzgeber in § 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG – der durch Gesetz vom 26.11.1997 eingefügt wurde – nicht einschlägig.*)

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VPRRS 2007, 0346
DienstleistungenDienstleistungen
notwendige Eignungsprüfung des Bieters und des Nachunternehmers

VK Saarland, Beschluss vom 12.07.2007 - 1 VK 04/2007

1. Eventuelle Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden, unterfallen nicht der Rügeobliegenheit.

Ein Antragsteller ist mit seinem Vortrag im Vergabenachprüfungsverfahren nicht präkludiert i.S. von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB, soweit er von denen diesem Vortrag zugrunde liegenden neuen Tatsachen/Umständen erst im Laufe des Vergabenachprüfungsverfahren Kenntnis erlangt.

Um neue Tatsachen/Umstände in diesem Sinne handelt es sich, wenn der Antragsteller erfährt, dass sich der erstplatzierte Mitbieter (u. Beigeladene) zur Ausführung der angebotenen Leistungen des (Reinigungs-) Maschinen/Fahrzeugparks einer anderen juristischen Person als Subunternehmerin bedient, während er bei Antragstellung davon ausgegangen war, dass die Beigeladene insoweit auf den Fahrzeugpark einer ihrer Mitgesellschafter zurückgreife.*)

2. Hat der Auftraggeber in der bekannt gemachten Leistungsbeschreibung Regelungen betreffend die Angebote der Bieter zum Einsatz bestimmter Maschinen getroffen und sich dahingehend festgelegt, dass Angebote ohne entsprechende Angaben zwingend von der Wertung auszuschließen sind, so ist er im Interesse der Gleichbehandlung aller Bieter an die einmal getroffene Festlegung gebunden. Ein nicht diesen Anforderungen entsprechendes Angebot ist gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A i.V.m. der entsprechenden Leistungsbeschreibung zwingend auszuschließen.*)

3. Der Auftraggeber hat sowohl die Eignung und Leistungsfähigkeit des Bieters selbst als auch bei vorliegender Subunternehmerschaft die Eignung und Leistungsfähigkeit des Subunternehmers einer ordnungsgemäßen Prüfung entsprechend den den Angebotsunterlagen beigefügten zusätzlichen Vertragsbedingungen zu unterziehen.

Hat der Auftraggeber in diesem Zusammenhang geregelt, dass die Ausführung wesentlicher Teile des Auftrags nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen werden könne, so ist er verpflichtet, sich im Rahmen der Angebotswertung einen Überblick darüber zu verschaffen, in welchem Umfang der Subunternehmer die angebotene Leistung ausführen soll und ob bzw. inwieweit es sich dabei um wesentliche Teile des Auftrags handelt.

Zweifeln an der Eignung/Leistungsfähigkeit sowohl des Auftragnehmers als auch des Subunternehmers muss der Auftraggeber nachgehen. Ist der Auftragnehmer laut Angebotsunterlagen und Bewerbungsbedingungen verpflichtet, Teilleistungen losmäßig genau zu beschreiben und die Unterauftragnehmer genau zu benennen und im Übrigen Leistungen nur an solche Subunternehmer zu übertragen, die fachkundig. leistungsfähig und zuverlässig sind, so besteht diese Verpflichtung ohne Einschränkungen. Unterbleibt ein entsprechender Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel des Subunternehmers zur Verfügung stehen, ist das Angebot schon wegen fehlender Nachunternehmerbestätigung, d.h. Fehlens einer Erklärung i.S. von § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A auszuschließen, jedenfalls aber nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A wegen fehlenden Nachweises der Leistungsfähigkeit/Eignung.*)

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VPRRS 2007, 0345
DienstleistungenDienstleistungen
Kostentragungspflicht bei Rücknahme (Saarland)

VK Saarland, Beschluss vom 06.08.2007 - 1 VK 03/2007

1. Die Kosten für die Amtshandlungen der Vergabekammer (Gebühren und Auslagen) trägt nach Maßgabe von § 128 Abs. 1 Satz 2 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 VerwKG grundsätzlich der Antragsteller, wenn das Nachprüfungsverfahren auf andere Weise als durch Entscheidung der Vergabekammer (Erledigung der Hauptsache oder gleichermaßen Rücknahme des Nachprüfungsantrages) beendet wird. § 128 Abs. 3 Satz 1 GWB und § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB sind nur dann einschlägig, wenn die Vergabekammer eine Entscheidung getroffen hat, die das Begehren des Antragstellers ganz oder teilweise als unzulässig oder unbegründet zurückweist. Dies gilt jedenfalls uneingeschränkt dann, wenn die Antragstellerin weder durch das Fehlverhalten des Auftraggebers noch durch seine unzureichende Information dazu veranlasst worden ist, durch Stellung des Nachprüfungsantrages das Verfahren in Gang zu setzen.*)

2. Die Antragstellerin ist gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 5 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) zur Erstattung der Auslagen, die den Beteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer durch die notwendige Beauftragung eines Bevollmächtigten entstanden sind, verpflichtet, wenn und soweit dies unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes angemessen und billig erscheint. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn dem Nachprüfungsantrag in der Sache keine Aussicht auf Erfolg beschieden war und die Antragstellerin die übrigen Beteiligten durch ihren Vergabenachprüfungsantrag in einen Verteidigungsnotstand gebracht hat, dem sie bei dem für Vergabenachprüfungsverfahren üblichen gesteigerten rechtlichen Anforderungen nur durch die Bevollmächtigung eines Rechtskundigen gerecht werden konnten.*)

3. § 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG stellt eine abweichende Kostenregelung im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB und der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 25.10.2005 – X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 – X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 – X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 – X ZB 26/05) dar.*)

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VPRRS 2007, 0344
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gesetzliche Pflicht zur Tariftreueerklärung zulässig?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 20.09.2007 - Rs. C-346/06

1. Die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und Art. 49 EG-Vertrag sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie dem Niedersächsischen Landesvergabegesetz nicht entgegenstehen, die die Zuschlagsempfänger und mittelbar ihre Subunternehmer unter Androhung von Sanktionen, die bis zur Kündigung des Vertrags über die Bauleistungen gehen können, verpflichtet, entsandten Arbeitnehmern bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen, wenn der Tarifvertrag, auf den sich die Regelung bezieht, nicht für allgemein verbindlich erklärt worden ist.*)

2. Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob diese Regelung den entsandten Arbeitnehmern einen tatsächlichen Vorteil verschafft, der deutlich zu ihrem sozialen Schutz beiträgt, und ob bei der Durchführung der Rechtsvorschrift der Grundsatz der Transparenz der Bedingungen für die Ausführung des betreffenden öffentlichen Auftrags beachtet wird.*)

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VPRRS 2007, 0339
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kein Ausschluss wegen formwechselnder Umwand

VK Münster, Beschluss vom 28.08.2007 - VK 15/07

1. Die Beigeladene war nicht verpflichtet, für ihre Nachunternehmer mit dem Angebot Verfügbarkeitserklärungen vorzulegen, nur weil diese einen wesentlichen Teil der Leistung erbringen sollten.*)

2. Kein Ausschluss eines Angebotes im Falle einer formwechselnden Umwandlung gemäß § 202 Abs. 1 UmwG, weil sich dadurch die Identität des Bieters nicht ändert.*)

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