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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4933 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

VPRRS 2007, 0287
DienstleistungenDienstleistungen
Taugliche Zuschlagskriterien

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 VK 17/07

1. Die Bildung von Durchschnittswerten und damit allein quantitativen Kriterien als Bewertungsmaßstab und die daran formal orientierte Ausrichtung der Angebote ohne eine weitergehende Prüfung wird der Verpflichtung des Auftraggebers, eine Ermessensentscheidung aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien zu treffen, nicht gerecht.

2. Das Fehlen tauglicher Zuschlagskriterien führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Hieraus folgt nur, dass die Vergabestelle bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe diese Kriterien nicht berücksichtigen darf, sondern ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend ist. Diese Auffassung ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus Art. 53 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG.

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VPRRS 2007, 0284
Brief- und PaketdienstleistungenBrief- und Paketdienstleistungen
„Wirtschaftlichstes“ Angebot = „wirtschaftlich günstigstes“ Angebot

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2007 - 1 VK 19/07

Die Begrifflichkeiten „wirtschaftlichstes“ Angebot und „wirtschaftlich günstigstes“ Angebot werden in der vergaberechtlichen Spruchpraxis synonym gebraucht; deshalb kann eine Ausschreibung, in der der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgen soll, nicht so gedeutet werden, dass der Preis das einzige Wertungskriterium sein soll.

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VPRRS 2007, 0282
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis und Rügepräklusion

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.07.2007 - VK-SH 13/07

1. Die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag fehlt mangels eines Schadens i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass der preisliche Nachteil des Angebots des Antragstellers im Vergleich zu den anderen Angeboten durch die Bewertung des Angebots nach weiteren Zuschlagskriterien kompensiert werden kann. Die Antragsbefugnis eines Bieters ist nur dann trotz einer aussichtslosen Position in der Wertungsreihenfolge zu bejahen, wenn diese Position durch die unterstellten Vergaberechtsverstöße der Antragsgegnerin hervorgerufen worden ist.*)

2. Die Geltendmachung einer – für sich genommen möglicherweise zutreffenden – Vergaberechtsverletzung, die lediglich die Rechtsposition eines Dritten zu verbessern geeignet ist, stellt eine Form unzulässiger Rechtsausübung dar, die einen Nachprüfungsantrag scheitern lässt.*)

3. Lässt eine lebensnahe Beurteilung nur den Schluss zu, dass der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß bereits zu einem bestimmten (frühen) Zeitpunkt erkannt oder sich mutwillig der Erkenntnis verschlossen hat, so obliegt es ihm (wie sich auch aus § 108 Abs. 2 GWB ergibt), dies zu entkräften. Dem Bieter ist in der Regel zwar nur eine laienhafte Würdigung abzuverlangen, erhöhte Anforderungen können aber – je nach den Umständen des Einzelfalles – bei erfahrenen Auftragsbewerbern gelten.*)

4. Auch „nachgeschobene“ Rügen aufgrund erst im Nachprüfungsverfahren erkannter Vergaberechtsverstöße müssen so rechtzeitig vorgetragen werden, dass sie nicht zu einer Verzögerung des Nachprüfungsverfahrens führen. Ihre Zulässigkeit setzt ferner voraus, dass der betreffende Vergaberechtsverstoß unverzüglich vor der Vergabekammer geltend gemacht wird.*)

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VPRRS 2007, 0281
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2007 - VK-SH 11/07

1. Selbst wenn die Nichteignung eines von mehreren Bewerbern im Verhandlungsverfahren nachträglich festgestellt würde, stellt dies keinen Grund für eine Aufhebung des Vergabeverfahrens dar.*)

2. Die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag fehlt, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass die Nachrangigkeit der Antragstellerofferte im Vergleich zu den anderen Angeboten kompensiert werden kann.*)

3. Eine Fristverlängerungsbitte für den Fall, dass eine bestimmte Bedingung eintritt, stellt keine Rüge dar; die Rüge ist grundsätzlich bedingungsfeindlich.*)

4. Die Feststellung der Eignung verlangt eine Wertungsentscheidung des Auftraggebers, die dieser unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu treffen hat; im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Es verbleibt der Vergabestelle daher ein Beurteilungsspielraum – allein ob dessen Grenzen eingehalten wurden, kann durch die Vergabekammer überprüft werden. Die Nachprüfungsinstanzen können insoweit grundsätzlich nicht an die Stelle des Auftraggebers treten.*)

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VPRRS 2007, 0280
DienstleistungenDienstleistungen
Kostenverteilung nach anderweitiger Erledigung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.07.2007 - VK-SH 05/07

Zur Frage der Kostenverteilung, wenn sich das Nachprüfungsverfahren „anderweitig“ i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB erledigt.*)

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VPRRS 2007, 0279
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Insolvenz bei Bietergemeinschaften

VK Lüneburg, Beschluss vom 12.06.2007 - VgK-23/2007

1. Eine Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Bietergemeinschaft ist unwirksam, wenn diese es dem Beschluss der übrigen Gesellschafter überlässt, ob ein insolventer Gemeinschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeschlossen wird oder ob die Gesellschaft nach wie vor mi allen Gesellschaftern fortgesetzt wird.

2. Der Gesellschafter einer Bietergemeinschaft scheidet nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwingend aus, die Bietergemeinschaft besteht aber weiter fort und verbleibt auch in der Wertung.

3. Die Vergabestelle muss eine erneute Eignungsprüfung vornehmen und gegebenenfalls durch Aufklärung nach § 24 VOB/A prüfen, ob die verbliebenen Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Lage sind, auch ohne den insolventen Partner den Auftrag auszuführen.

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VPRRS 2007, 0278
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Unterkostenangebot?

OLG Schleswig, Beschluss vom 26.07.2007 - 1 Verg 3/07

1. Der Preisabstand zwischen den im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgegebenen Angeboten belegt - für sich betrachtet - keine Unauskömmlichkeit; auch ein erheblich unter den Preisen anderer Bieter liegendes Angebot kann sachgerechte und auskömmlich kalkulierte Wettbewerbspreise enthalten.

2. Wenngleich im Rahmen des § 25 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 VOL/A "Einzelposten" überprüft werden können, kann das "offenbare Missverhältnis" i.S.d. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A nicht aus einem Vergleich zwischen den in einzelnen Angeboten bepreisten Einzelposten oder (allein) der Personalkostenkalkulation verschiedener Angebote abgeleitet werden, sondern erst aus einer Gesamtbetrachtung der Angebotspreise oder der Preise für einzelne, (sachlich) in sich abgeschlossene Teile der ausgeschriebenen Leistung.

3. In betriebswirtschaftlicher Hinsicht können Personalkosten im Rahmen der Kalkulationsfreiheit der Bieter in verschiedener, zulässiger Weise kalkuliert werden. Werden "isoliert" die Ansätze für Personalkosten verglichen, entsteht die Gefahr, dass der kalkulatorische Zusammenhang zu anderen Angebotspositionen und auch die möglicherweise unterschiedlich hohen Gewinnmargen der einzelnen Bieter übergangen werden.

4. Als Grundlage der Prognose, ob während der Auftragsausführung eine tarifkonforme Entlohnung erfolgen wird, sind die Gesamterlöse aus dem Auftrag heranzuziehen, nicht aber isoliert die (nachkalkulierten) Personalkostenansätze.

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VPRRS 2007, 0274
DienstleistungenDienstleistungen
Lieferung von Schnelltestsystemen

VK Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2007 - 2 VK 56/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0273
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2007 - 2 VK 58/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0271
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was ist für die Bewertung der Überhöhung eines Angebots maßgebend?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2007 - Verg 8/07

1. Der Kostenschätzung kommt regelmäßig keine Bedeutung für die Bewertung der Überhöhung eines Angebots zu, wenn zwischen Kostenschätzung und Angebotsabgabe eine erhebliche Steigerung der Baupreise stattgefunden hat und/oder es zu Massenmehrungen gekommen ist.

2. Die Preis eines anderen Bieters ist für die Bewertung der Überhöhung eines Angebots ohne Relevanz, wenn es sich dabei um einen "Kampfpreis" handelt, mit dem sich der Bieter Zutritt zu einem Beschaffungsmarkt verschaffen will.

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VPRRS 2007, 0269
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an die Dokumentation

VK Brandenburg, Beschluss vom 12.04.2007 - 1 VK 11/07

1. Einem Bieter, der in einem noch nicht durch Zuschlagserteilung abgeschlossenen Vergabeverfahren ein Nachprüfungsverfahren einleitet, kommt ein schutzwürdiges Interesse im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschrift des § 13 VgV nicht mehr zu.

2. § 30 Nr. 1 VOL/A ist eine bieterschützende Vorschrift.

3. § 30 Nr. 1 VOL/A verlangt nicht nur das Festhalten der Ergebnisse, sondern auch deren Begründung. Andernfalls ist die Entscheidung des Auftraggebers weder transparent noch für die Vergabekammer und die Bieter überprüfbar. Die Möglichkeit eines Bieters, seinen Anspruch auf fehlerfreie Wertung durchsetzen zu können, hängt auch von dem Vorhandensein und der Nachvollziehbarkeit der Begründung ab.

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VPRRS 2007, 0267
DienstleistungenDienstleistungen
Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB IV

VK Brandenburg, Beschluss vom 14.05.2007 - 2 VK 14/07

1. Für die Bejahung der Antragsbefugnis eines Nachprüfungsantrags ist die Abgabe eines Angebots nicht erforderlich, wenn sich der Antragsteller gerade wegen der geltend gemachten Vergabeverstöße nachvollziehbar entschieden hat, kein Angebot abzugeben.

2. Der Auftraggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Zeitpunkt, an dem ein Antragsteller von den Verfahrensverstößen, die er beanstandet hat, erstmals Kenntnis erlangt.

3. Das Erfordernis, die Verdingungsunterlagen unmittelbar nach deren Übermittlung überprüfen zu müssen, ist weder den Bestimmungen der VOL/A noch § 107 Abs. 3 GWB zu entnehmen.

4. Zu den Wertungsstufen nach § 25 VOL/A.

5. Nach Bejahung der generellen Eignung eines Bieters darf dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht als „Mehr an Eignung“ für den Zuschlag berücksichtigt werden.

6. Gegen die Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB IV (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung) zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

7. Beschränkt der Auftraggeber bei Anwendung der erweiterten Richtwertmethode nach UfAB IV die Zahl der Bieter z.B. auf drei, nimmt er damit eine unzulässige Doppelbeschränkung vor. Eine Beschränkung der Bieter wird bereits durch den festgelegten Schwankungsbereich erreicht. Eine nochmalige Beschränkung ist in der UfAB IV nicht vorgesehen.

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VPRRS 2007, 0266
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bauleistungen bei Neubaumaßnahmen (Lose Möbel/Textilien)

VK Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2007 - 1 VK 15/07

1. Bei Neubauvorhaben wird - in Abgrenzung zu Lieferaufträgen - der Kreis der Leistungen, die unter Bauleistungen i.S.d. § 1 VOB/A subsumiert werden können, regelmäßig weit gezogen und alles, was der Herstellung und späteren bestimmungsgemäßen Nutzung (Funktion) des Gebäudes dient, als Bauleistung angesehen und dementsprechend ausgeschrieben.

2. Die Anwendbarkeit des 4. Teils des GWB kann nicht dadurch hergestellt werden, dass der Auftraggeber das streitige Gewerk parallel zur nationalen Öffentlichen Ausschreibung auch europaweit im Offenen Verfahren ausschreibt, obwohl er das Gewerk schon vor der Ausschreibung dem 20%-Kontingent zugeordnet hat.

3. Bei Nichterreichen des Schwellenwertes kann durch die Wahl der Bekanntmachungsform (europaweit oder national) eine Selbstbindung des öffentlichen Auftraggebers allenfalls in Bezug auf sein eigenes Verhalten eintreten; d.h. der Auftraggeber mag gehalten sein, sich an die für europaweite Ausschreibungen geltenden Verfahrensvorschriften zu halten, zu denen beispielsweise auch die Mitteilung gemäß § 13 VgV an nicht berücksichtigte Bieter gehört. Der vom Gesetzgeber für Auftragsvergaben unterhalb der Schwellenwerte nicht vorgesehene Rechtsweg, gemäß §§ 102 ff. GWB ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu betreiben, wird dadurch nicht begründet.

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VPRRS 2007, 0265
DienstleistungenDienstleistungen
Kooperation in Teilbereichen als Wettbewerbsbeschränkung?

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2007 - 1 VK 9/07

1. Mit der Regelung des § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A soll in erster Linie verhindert und ggf. sanktioniert werden, dass potentielle Konkurrenten in Bezug auf eine bestimmte Ausschreibung heimliche Absprachen mit dem Ziel treffen, durch Vermeidung eines echten Wettbewerbs ein ihnen genehmes, möglichst hohes Preisniveau zu erreichen oder zu erhalten.

2. Bei der Frage, ob die Zulassung der Angebote eines Einzelbieters und eines Bieters, der gleichzeitig Kooperationspartner des Einzelbieters ist, wettbewerbsbeschränkend wirkt, sind die Umstände des Einzelfalls zu werten.

3. Die Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen durch einen Bieter führt als unzulässige Ergänzung der Verdingungsunterlagen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes. Es ist ein anerkennenswertes Auftraggeberinteresse zu verhindern, dass über die Geltung von Vertragsbedingungen nachträglich Streit entsteht bzw. von vornherein einen solchen Streit dadurch zu unterbinden, dass ergänzende Bedingungen als Abweichung von den Verdingungsunterlagen behandelt werden.

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VPRRS 2007, 0262
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung des Vergabeverfahrens

VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2007 - 1/SVK/020-07

1. Im Interesse eines transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs darf ein Bieter, der bestimmte Nachweise nicht für erforderlich oder gar nicht vorlagefähig hält, nicht ohne Weiteres auf die Vorlage verzichten und sich darauf verlassen, die Vergabestelle werde von den eigenen zwingenden Vorgaben absehen.*)

2. Eine Pflicht zur Aufhebung des Vergabeverfahrens ist immer dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das Wettbewerbsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot verletzt würde oder als "ultima ratio" wenn das bisherige Verfahren mit derart gravierenden Mängeln behaftet ist, dass diese im Rahmen einer chancengleichen und wettbewerbsgerechten Eignungs- und Angebotsprüfung nicht mehr heilbar sind.*)

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VPRRS 2007, 0261
DienstleistungenDienstleistungen
Gewerbezentralregisterauszug und Bundeszentralregisterauszug

VK Münster, Beschluss vom 27.04.2007 - VK 6/07

1. Aus dem Wortlaut in der Bekanntmachung, wonach ein Gewerbezentralregisterauszug und ein Bundeszentralregisterauszug des Einzelunternehmers bzw. sämtlicher natürlicher Vertreter der juristischen Person gefordert werden, ergibt sich, dass ein Bieter, der sich als juristische Person an der Ausschreibung beteiligt, neben dem geforderten Gewerbezentralregisterauszug auch einen Bundeszentralregisterauszug seiner natürlichen Vertreter vorzulegen hat. Gewerbezentralregisterauszug und Bundeszentralregisterauszug sind nicht identisch, auch wenn beide Register beim Bundesamt für Justiz geführt werden.*)

2. Die Gewerbezentralregisterauszüge sind keine gleichwertigen Urkunden im Sinne von § 7a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A. Damit sind Urkunden oder Bescheinigungen aus anderen europäischen Staaten gemeint. Bieter, die in der BRD ansässig sind, können sich auf diese Vorschrift nicht berufen.*)

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VPRRS 2007, 0258
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Leistungsbeschreibung einer Funktionalausschreibung

VK Hessen, Beschluss vom 26.04.2007 - 69d-VK-08/2007

1. Zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung einer Funktionalausschreibung.

2. Lassen Bieterfragen erkennen, dass bestimmte Umstände kalkulationserheblich sind bzw. sein können, und beantwortet die Vergabestelle eine entsprechende Frage, darf sie an die Beurteilung der "Wichtigkeit" dieser Informationen im Übrigen keine hohen Anforderungen stellen.

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VPRRS 2007, 0254
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit des Generalübernehmereinsatzes nach der VOL/A

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.06.2007 - VK 20/07

1. Eine Leistung darf grundsätzlich auch durch Generalübernehmer, also ausschließlich durch Fremdunternehmen erbracht werden; Forderungen nach Eigenanteilen sind nicht zulässig.

2. In sich widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen ebenso wie fehlende Angaben hierzu zum zwingenden Ausschluss eines Angebots, da die Vergleichbarkeit der Angebote dann nicht mehr gewährleistet ist.

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VPRRS 2007, 0462
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlender Eignungsnachweis kann nicht nachgefordert werden!

VK Bund, Beschluss vom 13.06.2007 - VK 2-51/07

1. Ein Angebot darf nur dann gewertet werden, wenn ihm sämtliche geforderten Eignungsbelege beigefügt gewesen sind.

2. Unterlässt es ein Bieter wie hier, seinem Angebot geforderte Eignungsnachweise beizufügen, kann sein Angebot nicht in der Wertung berücksichtigt werden.

3. Ein Nachfordern fehlender Eignungsnachweise kommt nicht in Betracht.

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VPRRS 2007, 0250
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Forderung von Eignungsnachweisen

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007 - 1 Verg 3/07

1. Beruft sich ein Antragsteller, dessen Angebot als mangelhaft ausgeschlossen wurde, unter Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darauf, auch der letzte im Wettbewerb verbliebene Konkurrent habe kein mangelfreies Angebot abgegeben, ist es nicht notwendig, dass die Angebotsmängel identisch oder gleichartig sind. Es ist ausreichend, dass die Mängel gleichwertig sind, also auf der Rechtsfolgeseite denselben Stellenwert haben und deshalb dieselbe Konsequenz, wie etwa den zwingenden Angebotsausschluss, nach sich ziehen müssen.*)

2. Es ist nicht Aufgabe der Vergabekammern und -senate, die Forderung des Auftraggebers nach Vorlage bestimmter Eignungsnachweise auf Zweckmäßigkeit zu untersuchen.*)

3. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund eine geforderte Bescheinigung nicht vorlegen, muss er dies innerhalb der Vorlagefrist darlegen und zugleich geeignete Alternativbelege beifügen.*)

4. Vergabekammern und -senate haben grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Auftraggeber mit der Forderung nach Eignungsnachweisen einen Zweck mit einem normorientierten Sinn verfolgt.*)

5. Zweck der "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ist es, den Auftraggeber darüber zu unterrichten, ob der Bieter in der Vergangenheit seine Steuern und (Sozial-)Abgaben pünktlich und gewissenhaft gezahlt hat. Der Auftraggeber kann daraus entnehmen, inwieweit der Bieter wirtschaftlich leistungsfähig und zuverlässig und somit als Vertragspartner der öffentlichen Hand geeignet ist.*)

6. Verlangt ein Auftraggeber den "Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung in der Sozialversicherung", kann das vernünftigerweise nur bedeuten, dass jeder Bieter belegen soll, dass er in der Vergangenheit alle Sozialabgaben pünktlich und gewissenhaft gezahlt hat.*)

7. Würde ein "repräsentativer Nachweis" ausreichen, wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet, weil es einem Auftraggeber faktisch freigestellt wäre, ob er die Bescheinigung einer Krankenkasse als repräsentativ ansieht oder nicht.*)

8. Erklärt eine Behörde, eine von ihr ausgestellte Bescheinigung sei "nur im Original mit Dienstsiegel und Unterschrift" oder "als beglaubigte Fotokopie" gültig, ist eine (unbeglaubigte) Fotokopie im Rechtsverkehr keine von ihr stammende "Bescheinigung der zuständigen Behörde."*)

9. Es ist grundsätzlich möglich, auch grundlegende Mängel im laufenden Vergabeverfahren durch eine transparente und diskriminierungsfreie Änderung der betreffenden Vorgabe zu beheben. Ob eine solche Möglichkeit besteht und gegebenenfalls ergriffen werden soll, hat der Auftraggeber in eigener Verantwortung zu klären und zu entscheiden.*)

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VPRRS 2007, 0247
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung der Ausschreibung aus wirtschaftlichen Gründen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2006 - Verg 54/06

1. Für die Behauptung, die vom öffentlichen Auftraggeber genannten Anforderungen hinsichtlich Standsicherheit und Ersatzreibungswinkel ließen sich nur erreichen, wenn ausschließlich höherwertiges Material zum Einsatz komme, trägt der Bieter die Darlegungs- und Beweislast.

2. Dem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens ist nicht nachzugehen, wenn er auf die Bestätigung einer rechtlich unerheblichen, da nicht in prozessual gebotener Weise konkretisierten, Tatsachenbehauptung gerichtet ist.

3. Die Aufhebungsentscheidung ist stets von einer Abwägung der im Einzelfall beteiligten Interessen abhängig zu machen, aus der sich ergeben muss, dass wegen des Gewichts des Aufhebungsgrundes eine Bindung des Auftraggebers an die Ausschreibung von den Teilnehmern am Vergabeverfahren trotz schutzwürdigen Vertrauens auf eine planmäßige Beendigung des Verfahrens nicht erwartet werden kann.

4. An diesem Vorverständnis gemessen können auch wirtschaftliche Überlegungen eine Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtfertigen, etwa dann, wenn die Ausschreibung zu keinem wirtschaftlich akzeptablen Ergebnis geführt hat, z. B. nur beträchtlich überteuerte Angebote gewertet werden können oder feststeht, dass die ausgeschriebene Leistung in anderer als der angebotenen Weise erheblich kostengünstiger ausgeführt werden kann. In derartigen Fällen ist dem öffentlichen Auftraggeber eine Aufhebung der Ausschreibung aus dem Grund des § 26 Nr. 1 c VOB/A vor allem mit Rücksicht auf das Gebot zu sparsamer und wirtschaftlicher Verwendung der Haushaltsmittel jedenfalls dann nicht zu verwehren, wenn solche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen auf von ihm zutreffend ermittelten Kosten beruhen.

5. Die Entscheidungsbegründung genügt den in formeller Hinsicht zu stellenden Anforderungen, wenn sie insbesondere die Ermessenerwägungen, die für die Entscheidung ausschlaggebend waren, erkennen lässt.

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VPRRS 2007, 0245
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Begründung von Schadensersatzanspruch durch de-facto-Vergabe?

LG Leipzig, Urteil vom 24.01.2007 - 06HK O 1866/06

1. Der Auftraggeber wird durch § 126 Abs. 1 GWB nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet, welcher während des Vergabeverfahrens durch Verstoß gegen bieterschützende Vorschriften entsteht. Deshalb begründet eine de-facto-Vergabe keinen Anspruch auf Schadensersatz aus § 126 Abs. 1 GWB.

2. Wenn der Auftrag an ein Unternehmen vergeben wurde, welches kurze Zeit später Insolvenz anmelden muss, dann hat ein anderer Bieter deshalb keinen Anspruch auf Ersatz des negativen Interesses.

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VPRRS 2007, 0243
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schwellenwert und Einbeziehung von Planungskosten

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2007 - 2 VK 8/07

1. Der Auftraggeber soll sich bei seiner Schätzung des Auftragswerts am Markt orientieren. Wenn er aber bei seiner Schätzung nicht in jeder Einzelposition den Marktwert trifft, aber insgesamt des Marktergebnisses widerspiegelt, reicht das für die Ermittlung des geschätzten Auftragswertes aus.

2. Auch bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sind Planungskosten gemäß § 17 HOAI (Freianlagen) nicht in die Berechnung des Auftragswertes einzubeziehen.

3. Das Akteneinsichtsrecht ist nur in dem Umfang gegeben, in dem es zur Durchsetzung der Rechte eines Antragstellers aus § 97 Abs. 7 GWB erforderlich ist. Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall.

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VPRRS 2007, 0242
DienstleistungenDienstleistungen
Sehr kurze Rügeverpflichtung (1 - 2 Tage)

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2007 - 1 VK 7/07

1. Ist eine Mitteilung nach § 13 VgV für den Bieter erkennbar offensichtlich unvollständig, muss der Bieter dies noch am selben Tage oder jedenfalls am Folgetag rügen und vom Auftraggeber die für erforderlich gehaltene nähere Begründung nachfordern.

2. Die Rüge muss eine Sachverhaltsdarstellung enthalten, aus der sich die konkrete Möglichkeit einer Rechtsverletzung zum Nachteil eines Bieters ergibt.

3. Trägt ein Bieter vor, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter seien keine zulässigen Zuschlagskriterien und bei der funktionalen und ästhetischen Qualität der Textilien sei nicht erkennbar, worauf sich der Auftraggeber dabei stützt, muss er diese vermeintlichen Fehler spätestens bis zur Abgabe seines Angebotes rügen.

4. Eine Rüge ist dann entbehrlich, wenn ein Unternehmen erst im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens Kenntnis von weiteren Vergaberechtsverstößen erhält.

5. Die fehlende Angabe der Zuschlagskriterien (Bewertungsmatrix) führt nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens. Aus der unterbliebenen Angabe von Wertungskriterien entgegen § 9 a VOL/A folgt nach allgemeiner Auffassung nur, dass die Vergabestelle bei der Entscheidung über die Auftragsvergabe solche Kriterien nicht berücksichtigen darf, sondern ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend ist.

6. Sind Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens ausschließlich die Beanstandungen, die ein Antragsteller gegen die Vorgehensweise der Auftraggeberin im Hinblick auf die Zuschlagskriterien, die Anforderungen an abzugebende Angebote sowie die Wertungsentscheidung erhoben hat, kann ein sich aktiv beteiligender Beigeladener keine Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen verlangen.

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VPRRS 2007, 0241
DienstleistungenDienstleistungen
Grundsätze des Nachverhandlungsverbots

VK Brandenburg, Beschluss vom 06.02.2007 - 2 VK 5/07

1. Bei § 24 VOL/A handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, deren Grenzen restriktiv zu sehen sind. Eine Nachverhandlung darf nicht dazu dienen, dem Bieter eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung seines Angebotes zu ermöglichen. Aufklärungsverhandlungen können insgesamt nur dazu dienen, einen feststehenden Sachverhalt aufzuklären, nicht aber diesen zu verändern. Es ist weder im Rahmen von Aufklärungsgesprächen noch mit Hilfe nachgereichter Unterlagen möglich, ein Angebot inhaltlich zu ergänzen.

2. Verhandlungen über fehlende Nachweise (Organigramm, Qualifikationsnachweise von Mitarbeitern, Referenzliste) sind nach § 24 VOL/A unzulässig.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn die beabsichtigte Zuschlagserteilung die Rechte eines Antragstellers verletzt und eine Beseitigung dieser Rechtsverletzung auf andere Weise nicht in Betracht kommt.

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VPRRS 2007, 0240
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Contracting-Verträge eines Sektorenauftraggebers

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2007 - 2 VK 4/07

1. Zulässig ist über den Primärrechtsschutz des GWB die Nachprüfung von konkreten Auftragsvergaben, die von öffentlichen Auftraggebern außerhalb eines geregelten Vergabeverfahrens oberhalb der Schwellenwerte vorgenommen werden. Von einem derart konkreten Vergabevorhaben, nicht nur von einer Markterkundung, ist auszugehen, wenn der Auftraggeber mit einem Bieter einen Vertrag abgeschlossen hat.

2. Der Bieter hat auch dann noch einen Anspruch nach § 97 Abs. 7 GWB auf ein materiell transparentes, die Bieter gleich behandelndes Vergabeverfahren und – soweit noch möglich - den primären Rechtsschutz, der mit den Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gesetzlich garantiert ist, wenn er nicht unverzüglich, also spätestens mit der Angebotsabgabe rügt, sofern er sich an dem als vergaberechtswidrig erkannten Vergabeverfahren beteiligt.

3. Enthält der abzuschließende Vertrag einerseits die Vereinbarung über die Errichtung einer Fernwärmeerzeugungsanlage auf einem von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Grundstück, andererseits die wechselseitige Lieferung und Abnahme von Fernwärme über einen Zeitraum von 15 Jahren mit der Option einer automatischen Verlängerung des Bezugsvertrages, sollen über den Fernwärmeliefervertrag die Investitionskosten, die Primärenergie, der Betrieb und ein Gewinn für den Vertragspartner finanziert werden, überwiegt damit wertmäßig der Dienstleistungsteil dieses Auftrages, der damit als Ganzes als Dienstleistungsvertrag einzuordnen ist.

4. Der Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 2 lit. f) GWB zu der umfassend geltenden allgemeinen Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber, öffentliche Aufträge nach einem geregelten Vergabeverfahren zu vergeben, ist eng auszulegen und greift jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber auch Leistungen nachfragt, die im Allgemeinen einer Ausschreibungspflicht unterliegen.

5. § 13 Satz 6 gilt nicht nur bei der Durchführung eines geregelten Vergabeverfahrens, sondern in analoger Anwendung auch dann, wenn der Auftraggeber, etwa weil er der Auffassung war, dass der beabsichtigte öffentliche Auftrag nicht unter das Vergaberegime fällt, das Vergaberecht gar nicht angewandt hat.

6. Die Umgehung der Ausschreibungspflicht ist eine so gravierende Verletzung des Vergaberechts, dass die Berufung darauf keiner Rüge bedarf.

7. Bei einer vergaberechtswidrigen de-facto-Vergabe kann selbst im Bereich des 4. Abschnitts der VOL/A nur durch die Verpflichtung des Auftraggebers zur Aufhebung der Ausschreibung und Neuausschreibung ein Rechtsfrieden hergestellt werden und nur der Neubeginn eines derartigen Vergabeverfahrens kann den Beteiligten letztlich volle Rechtssicherheit bieten.

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VPRRS 2007, 0239
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Ausschluss wegen eines fehlenden Gewerbezentralregisterauszugs

VK Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2007 - 2 VK 2/07

1. Das Fehlen eines Eignungsnachweises in der geforderten Form (Gewerbezentralregisterauszug) stellt nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A keinen zwingenden Ausschlussgrund dar, sondern eröffnet dem Auftraggeber allenfalls ein Ermessen, den Bieter auszuschließen.

2. Bei der Ausschreibung von Unterhaltsreinigungsleistungen sind die Zuschlagskriterien "Jahresarbeitsstunden" mit einer Gewichtung von 14,0 und "Quadratmeterleistung" mit einer Gewichtung von 14 % zulässig.

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VPRRS 2007, 0235
AdministrationAdministration
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

OLG München, Beschluss vom 26.06.2007 - Verg 6/07

1. Damit der öffentliche Auftraggeber in die Lage versetzt wird, die gerügten Mängel abzustellen, muss der Rüge eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen. Die Vergabestelle muss erkennen können, um welchen Verstoß es sich handelt. Nur so kann sie Abhilfe schaffen. Deshalb sind Rügen unzulässig, die pauschal die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens angreifen.

2. Wird den Rügen nicht abgeholfen, kann der Auftraggeber nicht damit rechnen, dass der rügende Bieter ihm nochmal vor der zu treffenden Entscheidung über die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens antwortet.

3. Zu der Frage, wann eine Bewertungsmatrix gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

4. Zur Problematik der Prüfung der Eignung anhand von Referenzobjekten.

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VPRRS 2007, 0234
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Berücksichtigung eines niedrigen Unterkostenangebots

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.06.2007 - VK-SH 10/07

1. Aus dem Wortlaut der Normen des TariftreueG des Landes Schleswig-Holstein (insbesondere der zentralen Norm des § 3 TariftreueG) ergibt sich lediglich, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die am Ort der Leistungserbringung geltenden Lohn- und Gehaltstarife zu zahlen. Hieraus folgt jedoch nicht die Verpflichtung, Angebote auch tariftreu zu kalkulieren.*)

2. Der öffentliche Auftraggeber hat wegen § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A zu prüfen und zu erwägen, ob ein niedriges Unterkostenangebot berücksichtigt und ggf. bezuschlagt werden kann oder nicht. Hierzu ist zunächst festzustellen, ob ein überprüfungspflichtiges niedriges Angebot vorliegt. Im weiteren hat er das Angebot auf seine wirtschaftliche Auskömmlichkeit zu überprüfen, wobei der Bieter zu hören ist. Schließlich ist unter Berücksichtigung der Stellungnahme und der Erläuterungen des Bieters zu werten, ob trotz des niedrigen Angebots eine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung zu erwarten ist oder nicht.*)

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VPRRS 2007, 0233
DienstleistungenDienstleistungen
Nachunternehmerverzeichnis: Auch Sub-Sub-Unternehmer sind anzugeben!

VK Sachsen, Beschluss vom 15.03.2007 - 1/SVK/007-07

1. Hat sich der Bieter mit Angebotsabgabe darüber zu erklären, wer vertretungsbefugt ist, das Angebot rechtsverbindlich für ihn abzugeben, und ist die Vertretungsbefugnis mit Angebotsabgabe nachzuweisen, so liegt, wenn der Geschäftsbrief zwei Geschäftsführer ausweist zunächst die Vermutung nahe, dass entsprechend § 35 Absatz Satz 2 GmbHG eine Gesamtvertretung durch alle Geschäftsführer vorliegt.*)

2. Ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer vorzulegen, sind mit Angebotsabgabe auch die Sub-Sub-Unternehmer aufzuführen. Dafür ist nicht erforderlich, dass der Auftraggeber explizit eine „ausführliche Übersicht der Nachunternehmer“ verlangt. Anderenfalls wäre ein Auftraggeber gehalten, jede rechtlich denkbare Gestaltungsform vertraglicher Beziehungen zwischen dem Bieter und seinen Nachunternehmern zu umschreiben und der Bieter könnte durch die Einschaltung eines einzigen Nachunternehmers verschleiern, wer tatsächlicher Leistungserbringer ist. Da von dem Bieter kein Kern an eigener Leistungsfähigkeit gefordert werden kann, ist es konsequent zu fordern, dass der Bieter im Nachunternehmerverzeichnis auch die Nachunternehmer zweiter Linie und weitere angibt, sofern deren Einbindung in die Leistungserbringung geplant ist. Aus Sicht des Auftraggebers ist also jedes nach dem eigentlichen Bieter zur Realisierung des Auftrages beauftragte Unternehmen ein Nachunternehmer.*)

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VPRRS 2007, 0455
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Ungültiger Nachweis = fehlender Nachweis!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.04.2007 - VK 3/07

1. Eine Rüge muss nicht ausdrücklich "im Namen" einer Bietergemeinschaft erfolgen.*)

2. Die Vorlage eines ungültigen Nachweises führt dazu, dass dieser als nicht erbracht gilt.*)

3. Soweit § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) VOL/A den Ausschluss eines unvollständigen Angebots in das Ermessen der Vergabestelle stellt, tritt bei Fehlen oder Unvollständigkeit der geforderten Angaben und Erklärungen eine Ermessensreduzierung auf Null ein. Unvollständige Angebote sind von der Wertung auszuschließen, ohne dass dem öffentlichen Auftraggeber bei Vorliegen des Ausschlusstatbestandes das Recht zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe zusteht.*)

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VPRRS 2007, 0454
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Wann ist dem Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung stattzugeben?

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.04.2007 - 1 Verg 3/07

Einem Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ist stattzugeben, wenn das Verfahren mehrere Rechtsfragen aufwirft, die in einem Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden können und das Rechtsmittel nach vorläufiger Einschätzung jedenfalls nicht aussichtslos erscheint.

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VPRRS 2007, 0230
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anwendung von § 4 Abs. 5 VgV im VOF-Verfahren

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.03.2007 - 1 VK 6/07

1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird.

2. Für ein Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB genügt nicht allein die Kenntnis der den Vergaberechtsverstoß tragenden tatsächlichen Gegebenheiten; es muss vielmehr zumindest die laienhafte Wertung hinzukommen, dass es sich um einen Rechtsverstoß handelt.

3. Ein Ingenieurbüro, das die Leistungsphasen 1 - 7 nach § 55 HOAI (insbesondere auch die Ausführungsplanung) für ein Ingenieurbauwerk durchgeführt hat, verfügt mit Blick auf eine Ausschreibung der Objektplanungsleistungen für dieses Ingenieurbauwerk nach § 55 HOAI Leistungsphasen 8 + 9 sowie die örtliche Bauüberwachung nach § 57 HOAI über einen Wissensvorsprung gegenüber den übrigen Bietern, der ausgeglichen werden muss.

4. § 4 Abs. 5 VgV ist in VOF-Verfahren entweder unmittelbar oder jedenfalls analog anwendbar.

5. Der Nachweis des Ausgleichs des Wissensvorsprungs eines Bewerbers obliegt dem Auftraggeber. Verbleibende Zweifel gehen zu seinen Lasten.

6. Der Auftraggeber hat den Bewerbern in einem VOF-Verfahren einen ausreichenden Zeitraum zum Ausgleich eines Wissensvorsprungs eines konkurrierenden Bewerbers einzuräumen.

7. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Fragen, die er in dem Verhandlungsgespräch zu stellen beabsichtigt, den Bietern bekannt zu geben.

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VPRRS 2007, 0229
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
PPP und Teilung des Auftrags in Teil- und Fachlose

OLG Jena, Beschluss vom 06.06.2007 - 9 Verg 3/07

1. Im Ansatz steht es der Vergabestelle frei, nach ihren Vorstellungen Inhalt und Umfang der auszuschreibenden Leistung zu bestimmen. Verbietet sich bei funktionaler Betrachtung der mit dem Beschaffungsvorhaben verfolgten Ziele und Zwecke eine Zerlegung des Auftrags in Teil- bzw. Fachlose, ist für eine einzelfallorientierte Berücksichtigung mittelständischer Interessen im Sinne des § 97 Abs. 3 GWB ("angemessen zu berücksichtigen") kein Raum.*)

2. Kommt es der Vergabestelle bei der Ausschreibung von Beratungsdienstleistungen zur Planung und fachbegleitenden Durchführung eines PPP-Projekts (Public-Private-Partnership) gerade auf ein interdisziplinäres Projektmanagement des Bewerbers an, wird eine losweise Ausschreibung nach rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Beratungssegmenten dem Ziel einer Integration der einzelnen Sparten nicht gerecht.*)

3. Lässt der nach den Ausschreibungsbedingungen einheitlich zu vergebende Auftrag eine Teilung zu, ist fallbezogen abzuwägen, ob die Vergabestelle aufgrund besonderer Umstände - namentlich zur Vermeidung von Nachteilen wirtschaftlicher oder technischer Art - von einer losweisen Vergabe absehen darf oder ob insoweit dem Interesse kleiner und mittelständischer Unternehmen an einer qualitativ oder quantitativ begrenzten Bewerbung (vgl. §§ 97 Abs. 3 GWB, § 4 Abs. 5 VOF) - auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung (§§ 97 Abs. 2 GWB, 4 Abs. 2 VOF) - der Vorzug gebührt.*)

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VPRRS 2007, 0227
DienstleistungenDienstleistungen
Bewertung der Angebote

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 VK LVwA 46/06

Ausschlaggebend für die Bewertung der Angebote sind die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bezeichneten Nachweise und Erklärungen zur Eignungsprüfung. Es kommt hier somit ausschließlich darauf an, dass das Anforderungsprofil des Auftraggebers durch das Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes transparent gemacht worden ist.*)

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VPRRS 2007, 0219
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unterlassene Kennzeichnung: Gravierender Vergaberechtsverstoß

VK Sachsen, Beschluss vom 24.05.2007 - 1/SVK/029-07

1. § 22 Nr. 3 b Satz 2 VOL/A fordert, dass die Angebote nach Öffnung üblicherweise durch Datierung und Lochung in allen wesentlichen Teilen einschließlich der Anlagen gekennzeichnet werden. Dies soll verhindern, dass nachträglich einzelne Bestandteile der Angebote ausgetauscht oder entfernt und damit die Angebote manipuliert werden. Die im Sinne vom § 22 VOL/A unterlassene Kennzeichnung der vorgelegten Angebote stellt einen gravierenden Vergaberechtsverstoß dar, der objektiv selbst durch eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens auf den Zeitpunkt der Angebotseröffnung ein rechtmäßiges Vergabeverfahren nicht mehr erwarten lässt, denn damit können die entsprechend § 22 Nr. 3 VOL/A erforderlichen Feststellungen durch den Auftraggeber nicht mehr zweifelsfrei getroffen werden.*)

2. Nach § 22 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOL/A sind die Angebote und ihre Anlagen sorgfältig zu verwahren und vertraulich zu behandeln. Es liegt diesbezüglich ein schwerwiegender Vergaberechtsverstoß vor, wenn ein mit der Projektsteuerung beauftragter Externer die Angebote in die Betriebsräume eines Unternehmens verbringt, für das er hauptberuflich tätig ist und das im Rahmen einer Konzernbeteiligung als potentieller Lieferant für die von den Bietern angebotenen Leistungen in Betracht kommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn es dem Auftraggeber mangels gefertigter Kopien auch gar nicht mehr möglich ist, festzustellen, ob die vorliegenden Angebote tatsächlich den abgegebenen Angeboten entsprechen.*)

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VPRRS 2007, 0218
DienstleistungenDienstleistungen
Unauskömmliche Angebote

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2006 - 1 VK 49/06

1. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A entfaltet ausnahmsweise dann in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A bieterschützende Wirkung, wenn ein Unterkostenangebot den Bieter im konkreten Einzelfall in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, sodass er den Auftrag nicht vertragsgerecht erfüllen kann, oder wenn es in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird oder zumindest die Gefahr begründet, dass ein oder mehrere Mitbewerber vom Markt ganz - und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe - verdrängt werden.

2. Zu der Frage, wann ein Angebot unauskömmlich ist.

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VPRRS 2007, 0216
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Zwingender Grund zur Aufhebung

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 VK 41/06

1. Von einer Pflicht zur Aufhebung ist dann auszugehen, wenn auf der Grundlage der eingegangenen Angebote eine ordnungsgemäße Vergabe nicht möglich wäre. Ein solcher Fall ist immer dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das Wettbewerbsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot verletzt werden oder eine sachgerechte Wertung der Angebote mangels Vergleichbarkeit nicht möglich ist.

2. Dementsprechend ist eine Vergabe aufzuheben, wenn der Auftraggeber erkennt, dass die Verdingungsunterlagen dem Prinzip der Produktneutralität widersprechen, oder er feststellen muss, dass die Leistungsbeschreibung hinsichtlich mehrerer Aspekte nicht hinreichend eindeutig und erschöpfend im Sinne des § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A ist.

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VPRRS 2007, 0215
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Rüge: Antrag unzulässig

VK Brandenburg, Beschluss vom 13.12.2006 - 1 VK 53/06

1. Bei Bestehen einer Rügeobliegenheit muss in der Begründung des Nachprüfungsantrages dargelegt werden, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist, § 108 Abs. 2 GWB. Soweit diese Darlegung im nicht enthalten ist, ist der Antrag offensichtlich unzulässig.

2. Nach § 98 Nr. 2 GWB ist öffentlicher Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen und des privaten Rechts, die gegründet worden ist, um im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, und die eine besondere Staatsnähe aufweist. Für die Staatsnähe bedarf es einer überwiegenden Finanzierung seitens der öffentlichen Hand oder der Leitung oder Aufsicht des Staates bzw. seiner nachgeordneten Stellen.

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VPRRS 2007, 0214
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2006 - 1 VK 33/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0213
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 29.11.2005 - 1/SVK/137-05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0212
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 09.12.2005 - 1/SVK/141-05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0211
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 02.12.2005 - 1/SVK/138-05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0210
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vergabe

VK Sachsen, Beschluss vom 19.08.2005 - 1/SVK/096-05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0206
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufbürdung ungewöhnlichen Wagnisses: Wann muss gerügt werden?

VK Sachsen, Beschluss vom 15.05.2007 - 1/SVK/028-07

1. Eine Rüge, dass durch das Leistungsverzeichnis dem Bieter ein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werde, muss im Zuge der mit Ausarbeitung des eigenen Angebots gegenüber dem Auftraggeber erfolgen.*)

2. Ein Bieter, der mehrfach vorbehaltlos seine Zustimmung zu einer Bindefristverlängerung abgibt, kann zu einem späteren Zeitpunkt mit vergaberechtlichen Einwendungen, die auf der Bindefristverlängerung beruhen nicht mehr gehört werden. Der Vortrag, die Vergabestelle beabsichtige ein Angebot zu bezuschlagen, dass sowohl aufgrund einer Verschiebung des ursprünglichen Bauzeitraums wesentlich vom Ausschreibungsgegenstand abweiche als auch aufgrund extrem gestiegener Stahlpreise unauskömmlich sei, ist somit entsprechend § 107 Abs. 3, Satz 1 GWB präkludiert.*)

3. Der Umstand, dass im Laufe eines Vergabeverfahrens mehrfach die Bindefrist verlängert wurde rechtfertigt für sich genommen nicht die Aufhebung des Vergabeverfahrens. Vielmehr genießt nach gefestigter Rechtsprechung ein Bieter im Interesse einer fairen Risikobegrenzung sogar Vertrauensschutz davor, dass seine Amortisationschance durch zusätzliche Risiken vollständig beseitigt wird, die in den vergaberechtlichen Bestimmungen keine Grundlage finden. Der Bieter darf vielmehr darauf vertrauen, dass die mit seiner Beteiligung verbundenen Aufwendungen nicht von vornherein nutzlos sind, insbesondere dass der Auftraggeber nicht leichtfertig ausschreibt und die Ausschreibung nicht aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A genannten beendet. Dies gilt um so mehr, je weiter fortgeschritten das Verfahren ist.*)

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VPRRS 2007, 0205
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen mehrfacher Bindefristverlängerung?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.05.2007 - 1/SVK/027-07

1. Ein Bieter, der mehrfach vorbehaltlos seine Zustimmung zu einer Bindefristverlängerung abgibt, kann zu einem späteren Zeitpunkt mit vergaberechtlichen Einwendungen, die auf der Bindefristverlängerung beruhen nicht mehr gehört werden. Der Vortrag, die Vergabestelle beabsichtige ein Angebot zu bezuschlagen, dass sowohl aufgrund einer Verschiebung des ursprünglichen Bauzeitraums wesentlich vom Ausschreibungsgegenstand abweiche als auch aufgrund extrem gestiegener Rohstoffpreise unauskömmlich sei, ist somit entsprechend § 107 Abs. 3, Satz 1 GWB präkludiert.*)

2. Der Umstand, dass im Laufe eines Vergabeverfahrens mehrfach die Bindefrist verlängert wurde rechtfertigt für sich genommen nicht die Aufhebung des Vergabeverfahrens. Vielmehr genießt nach gefestigter Rechtsprechung ein Bieter im Interesse einer fairen Risikobegrenzung sogar Vertrauensschutz davor, dass seine Amortisationschance durch zusätzliche Risiken vollständig beseitigt wird, die in den vergaberechtlichen Bestimmungen keine Grundlage finden. Der Bieter darf vielmehr darauf vertrauen, dass die mit seiner Beteiligung verbundenen Aufwendungen nicht von vornherein nutzlos sind, insbesondere dass der Auftraggeber nicht leichtfertig ausschreibt und die Ausschreibung nicht aus anderen Gründen als den in § 26 VOB/A genannten beendet. Dies gilt um so mehr, je weiter fortgeschritten das Verfahren ist.*)

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VPRRS 2007, 0203
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Kennzeichnungspflicht und Dokumentation

VK Sachsen, Beschluss vom 24.02.2005 - 1/SVK/005-05

1. Zu den Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht des Auftraggebers.

2. Die Ausschreibung ist gemäß § 114 Abs. 1 GWB aufzuheben ist, wenn die Vergabestelle zwingende Normen wie die Kennzeichnungspflicht der Angebote im Rahmen der Eröffnung nach § 22 Nr. 3 b VOB/A verletzt und dadurch der ordnungsgemäße Wettbewerb nicht mehr gewährleistet werden kann.

3. Im Vergabevermerk sind die Gründe so dezidiert festzuhalten, dass auch einem Außenstehenden bei Kenntnis der Angebotsinhalte deutlich erkennbar und nachvollziehbar wird, warum gerade auf das betreffende Angebot der Zuschlag erteilt werden soll. Mängel in der Erkennbarkeit und in der Nachvollziehbarkeit in diesem Bereich gehen daher zu Lasten des Auftraggebers.

4. Dokumentationsmängel führen im Ergebnis dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend oder fehlerbehaftet ist, zu wiederholen ist.

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VPRRS 2007, 0202
DienstleistungenDienstleistungen
Zwingender Ausschluss aller Angebote

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2006 - 11 Verg 7/06

1. Fehlende Nachweise zur Fachkunde führen ebenso wie fehlende Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zum Ausschluss.

2. Wenn der öffentliche Auftraggeber in Anwendung von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A das Angebot eines Bieters wegen Unvollständigkeit nicht wertet, muss er jedenfalls auch diejenigen Angebote anderer Bieter ausschließen, die gleichfalls an dem beanstandeten oder einem gleichwertigen Mangel leiden.

3. Gleichwertige Mängel sind anzunehmen, wenn an ihr Vorliegen dieselben rechtlichen Folgen geknüpft werden.

4. Sind Angaben zu den "ausgeführten Betriebsleistungen in den letzten drei Jahren" gefordert, so ist diese Forderung nicht dahin auszulegen, dass in jedem dieser Jahre derartige Leistungen erbracht sein müssen, sondern es reicht aus, wenn Angaben zu den (irgendwann) in den letzten drei Jahren ausgeführten Betriebsleistungen gemacht wurden.

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VPRRS 2007, 0199
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

VK Brandenburg, Beschluss vom 07.09.2006 - 2 VK 28/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0197
DienstleistungenDienstleistungen

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.06.2006 - 2 VK 22/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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