Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4952 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

VPRRS 2006, 0232
DienstleistungenDienstleistungen
Preisnachlass ist keine Mischkalkulation!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2006 - 1 VK 8/06

Es fehlt nicht an einer wesentlichen Preisangabe, wenn ein Bieter bei der Darstellung der Kalkulation des von ihm geforderten Preises (eine Preisposition), einen Preisnachlass bei einer der Positionen der Kalkulation berücksichtigt. Hierin ist kein unzulässiges Verschieben von Preisangaben im Sinne der Entscheidung des BGB vom 18.5.2004, X ZB 7/04 zu sehen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0231
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an Inhalt des Informationsschreibens nach § 13 VgV

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.02.2006 - 1 VK 1/06

1. Ausreichend für die Kenntnis von einem Vergabefehler ist eine zumindest laienhafte rechtliche Wertung, die einen Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften erlaubt.*)

2. Erkennt der Bieter den Vergabefehler, hier den unberechtigten Ausschluss wegen Unauskömmlichkeit des Preises, kennt er nur nicht die Einzelumstände, die die Vergabestelle zur Entscheidung bewogen haben, entbindet das nicht von der Pflicht, zu rügen.*)

3. Wird ein Bieter mangels Auskömmlichkeit von der Wertung ausgeschlossen, fehlt es ihm am Rechtschutzinteresse an der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens, wenn ihm zwei weitere Bieter mit nur unwesentlich niedrigerem Preis vorgehen.*)

4. Die Gründe für die Nichtberücksichtigung in der Information nach § 13 VgV können knapp angegeben werden. Sie müssen nicht so ausführlich dargestellt werden, dass sie Grundlage für das Erkennensmüssen von Vergabefehlern bilden.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0227
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anspruch des Bieters auf Transparenz des Vergabeverfahrens

VK Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2006 - VK-02/2006-L

1. Gemäß § 7a Nr. 2 Abs. 3 Satz 1 VOL/A Abschnitt 2 gibt ein Auftraggeber bereits in der Bekanntmachung an, welche Nachweise vorzulegen sind.*)

2. Bei einem Abschleppauftrag ist die Forderung nach einer Erlaubnis nach § 3 GüKG zwecks Feststellung der Eignung zulässig. Ob eine Erlaubnis nach § 3 GüKG für einen Abschleppunternehmer tatsächlich notwendig ist, braucht hier nicht entschieden zu werden.*)

3. Die Vergabekammer kann bei der Ermessensvorschrift des § 7 Nr. 5 lit. c) nur überprüfen, ob die Antragsgegnerin ihren Ermessensspielraum eingehalten hat.*)

4. Es ist ein Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang und die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. § 30 VOL/A gewährt ein subjektives Recht, auf das sich ein Bieter in einem Vergabeverfahren berufen kann, die Vorschrift hat also bieterschützenden Charakter.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0226
DienstleistungenDienstleistungen
Leitfabrikat ohne Zusatz "oder gleichwertig": Schwerer Vergabeverstoß!

VK Berlin, Beschluss vom 15.02.2006 - VK-B1-63/05

Wird bei einer Ausschreibung ein bestimmtes Markenprodukt verlangt ohne den Zusatz "oder gleichwertig", ist das Verfahren wegen eines schweren Vergabeverstoßes aufzuheben.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0224
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unklares Angebot des Bieters: kein Anspruch auf Nachverhandlung

VK Südbayern, Beschluss vom 11.08.2005 - 35-07/05

1. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A sind diejenigen Angebote ohne nähere Wertung ihres Inhalts von der Vergabe auszuschließen, die von Bietern stammen, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben. Diese Ausschlussbestimmung steht in engem Zusammenhang mit dem gesetzlich verankerten Wettbewerbsprinzip in § 97 Abs. 1 GWB und dem wettbewerbsgrundsatz in § 2 Nr. 1 VOL/A, nach dessen Abs. 2 wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen sind.*)

2. Gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.*)

3. Nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A sind Nebenangebote ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber diese nach § 17 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A ausgeschlossen hat.*)

4. Eine Vergabestelle ist auch weder gehalten noch berechtigt, die fehlenden Erläuterungen und Angaben von einem Bieter im Wege der Aufklärungsverhandlungen gem. § 24 VOL/A nachzufordern. Grundsätzlich hat ein Bieter, der ein unklares Angebot vorgelegt hat, keinen Anspruch auf Nachverhandlung. Die restriktive Regelung des § 24 Nr. 1 VOL/A gestattet es dem Auftraggeber - ebenso wie

die entsprechende Regelung des § 24 Nr. 1 VOB/A - lediglich, nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit den Bietern über ihre Angebote zu verhandeln, um Zweifel über die Angebote oder die Bieter zu beheben.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0223
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vermischung der Wertungsstufen: Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2005 - 30-06/05

1. § 25 VOB/A gliedert den Wertungsvorgang in verschiedene Verfahrensabschnitte. Die Wertung folgt in vier vorgegebenen Wertungsstufen, die gedanklich klar zu trennen sind und inhaltlich keinesfalls vermischt werden dürfen. Eine Vermischung der einzelnen Wertungsstufen ist unzulässig und führt zur Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens.*)

2. Die Auftraggeber geben in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien an, deren Verwendung sie vorsehen, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung (§ 9 a VOL/A). Die genannten Zuschlagskriterien sind entscheidende Wertungsmerkmale für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und demnach einzig maßgebend für die Erteilung des Auftrags.*)

3. Gemäß § 30 Nr. 1 VOL/A ist ein Vergabevermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellung sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Der Bieter im Vergabeverfahren hat ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren. Die Pflicht, die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens einschließlich der Begründung der einzelnen Entscheidungen in den Vergabeakten zu dokumentieren, erfolgt aus dem Transparenzgebot. Fertigt der Auftraggeber keinen oder einen mangelhaften Vergabevermerk, liegt hierin ein Rechtsverstoß.*)

4. Öffentliche Auftraggeber sind für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig und treffen die hierfür erforderlichen vergaberechtlichen Entscheidungen selbst. Lediglich nach Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 VOL/A können sie zur Klärung der dort benannten besonderen Aufgabenstellungen einen Sachverständigen einschalten. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass jegliche Mitwirkung von Sachverständigen die Vergabestellen nicht der eigenen Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen enthebt. Sachverständige können also stets nur gutachterlich gehört werden; entscheidende Maßnahmen, insbesondere Entscheidungen über die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots, können ihnen nicht überlassen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0219
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Wertungskriterien: Preis allein entscheidend!

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2005 - 1 VK 61/05

1. Bei unterbliebener Angabe von Wertungskriterien ist ausschließlich der niedrigste Preis entscheidend.

2. Nebenangebote, welche die Berechnung eines vom Auftraggeber geforderten Gesamtpreises nicht zulassen, sind einer vergleichenden Wertung nicht zugänglich und können deshalb nicht in die Wertung miteinbezogen werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0218
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuständigkeit Vergabekammer: Auftragswert muss Schwellenwert erreichen

VK Südbayern, Beschluss vom 22.07.2005 - 27-05/05

1. Die Vergabekammer ist für eine Entscheidung über einen Antrag nicht zuständig, wenn die §§ 97 ff. GWB keine Anwendung finden. Nach § 100 Abs. 1 GWB gilt der Vierte Teil des GWB nur für Aufträge, welche die durch Rechtsverordnung nach § 127 GWB festgelegten Schwellenwerte erreichen oder überschreiten. Gemäß § 2 Nr. 3 VgV beträgt dieser Schwellenwert, d. h. der geschätzte Auftragswert der Liefer- und Dienstleistungsaufträge ohne Mehrwertsteuer, 200.000 Euro.*)

2. Maßgebend für die Anwendbarkeit der §§ 97 ff GWB und die Bestimmungen der VgV ist aber nach dem klaren Wortlaut von § 100 Abs. 1 GWB und § 1 VgV, ob der geschätzte Auftragswert den so genannten Schwellenwert erreicht, nicht jedoch, ob der öffentliche Auftraggeber eine förmliche Ausschreibung vorgenommen hat. Eine diesbezügliche Selbstbindung des Auftragsgebers erstreckt sich nicht auf eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nach § 102 ff GWB.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0217
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabestelle muss Zuschlagskriterien vor Fristablauf bekannt machen

VK Südbayern, Beschluss vom 22.07.2005 - 26-05/05

Ein Nachprüfungsantrag hat in der Sache Erfolg, wenn die Vergabestelle den Bietern die bei der Angebotswertung anzuwendenden Zuschlagskriterien entgegen der aus § 11 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A SKR abzuleitende Verpflichtung vor Ablauf der Angebotsfrist nicht vollständig bekannt gegeben hat. Aufgrund dessen ist nicht sicher gestellt, dass die Auftragsvergabe in einem transparenten Verfahren erfolgen kann (vgl. § 97 Abs. 1 GWB), in dem die Bieter durch die Vorhersehbarkeit der Wertungsmaßstäbe nicht nur vor einer willkürlichen Bewertung der Angebote, sondern zugleich vor einer nachträglichen Abweichung des Auftraggebers von den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien geschützt sind.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0215
DienstleistungenDienstleistungen
Rügeobliegenheit des Bieters

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.12.2005 - 1 VK 79/05

1. Der Rügeobliegenheit des Bieters unterliegen (nur) solche Vergaberechtsverstöße, hinsichtlich derer der Bieter über die volle und positive Kenntnis der sie begründenden Tatsachen verfügt und die er außerdem auch in rechtlicher Hinsicht (bei zumindest laienhafter Bewertung) als Rechtsverletzung würdigt. Bloße Verdachtsrügen müssen nicht ausgesprochen werden.

2. Erkannte Vergaberechtsverstöße sind unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern zu rügen. Im Einzelfall kann der Bieter verpflichtet sein, eine beschleunigte Form der Einlegung der Rüge zu wählen, um dem Gebot der Unverzüglichkeit zu genügen.

3. Ist der Vergaberechtsverstoß erst zweieinhalb Tage vor Ablauf der Zuschlagsfrist zu erkennen, ist der antragstellende Bieter verpflichtet, eine beschleunigte Form der Einlegung der Rüge zu wählen.

4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller keine Tatsachen vorträgt, aus denen sich schlüssig ergibt, dass er seiner Rügeobliegenheit nachgekommen ist oder eine solche nicht bestanden hat.

5. Das Festhalten an der Rügepflicht kann nur dann als überflüssige Förmelei angesehen werden, wenn der Auftraggeber von vornherein eindeutig zu erkennen gibt, dass er unumstößlich an seiner Entscheidung festhalten wird, er also unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines Bieters hin, gewillt ist, einen vorliegenden Vergaberechtsverstoß abzustellen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0212
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss: Keine Antragsbefugnis!

VK Nordbayern, Beschluss vom 24.02.2006 - 21.VK-3194-04/06

1. Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern Preis gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die Vergabeentscheidung relevant sein, so dass die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung führt.*)

2. Der zwingende Ausschluss nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit anderer Angebote den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB. Mit dem Ausschluss scheidet der Bieter aus dem Vergabeverfahren aus und verliert damit seinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit den übrigen Bietern.*)

3. Gemäß § 107 Abs. 1 und 2 GWB überprüft die Vergabekammer die Einhaltung der Vergabebestimmungen nicht unabhängig von der Zuschlagschance des Antragstellers. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat das Nachprüfungsverfahren nicht eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle zum Ziel, sondern soll nur dann in Gang gesetzt werden, wenn der jeweilige Antragsteller eine Chance auf den Zuschlag hat.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0210
AusbaugewerkeAusbaugewerke
Wann muss Rüge frühestens erfolgen?

VK Münster, Beschluss vom 05.04.2006 - VK 5/06

1. Die Angebote der Bieter unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung und werden auch im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens bei der Akteneinsicht in der Regel gemäß § 111 Abs. 1 GWB nicht offen gelegt. Hat ein Antragsteller Informationen über Angebote der anderen Bieter und beruft er sich im Nachprüfungsverfahren darauf, liegt kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A vor.*)

2. Eine Rügeobliegenheit gemäß § 107 Abs. 3 GWB kann beim Bieter wegen des ausgeschlossenen vorbeugenden Rechtsschutzes frühestens mit dem Begehen des Vergabeverstoßes entstehen. Interne Vorüberlegungen, interne alternative Konzepte oder vergleichende Betrachtungen usw., stellen noch keinen Vergaberechtsverstoß dar. Gerügt werden kann ein Verhalten des öffentlichen Auftraggebers erst dann, wenn dadurch ein Wille geäußert wird, der Rechtswirkungen entfalten kann.*)

3. Die Formulierungen in der Leistungsbeschreibung im Sinne von § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A sind aus der Sicht eines verständigen, mit der Leistung vertrauten Bieters auszulegen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0208
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Folgen der Auslegungsbedürftigkeit von Leistungsbeschreibungen

VK Münster, Beschluss vom 10.03.2006 - VK 2/06

1. Eine Vergabestelle ist zwar nach § 24 VOL/A grundsätzlich nicht zur Aufklärung verpflichtet, kann aber ihre Wertungsentscheidung nicht auf einen ungeklärten Sachverhalt stützen, der auch noch zu Lasten des Bieters geht und sich als falsch herausstellt.*)

2. Nicht jede Auslegungsbedürftigkeit von Leistungsbeschreibungen führt zu Beanstandungen bzw. zur Aufhebung. Nur dann, wenn eine wettbewerblich und wirtschaftlich fundierte Vergabe nicht mehr möglich ist oder ein Bieter einseitig und schwerwiegend beeinträchtigt würde, kommt eine Aufhebung der Ausschreibung in Betracht. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet nicht zur Aufhebung, wenn es noch Angebote gibt, die miteinander verglichen werden können.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0207
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen für Nebenangebote

VK Münster, Beschluss vom 25.01.2006 - VK 23/05

1. Nicht ordnungsgemäße Ausschreibungen sind so zu korrigieren, dass die Verletzung der Rechte der Bieter rückgängig gemacht wird, und zwar unabhängig von der Feststellung der Antragsbefugnis eines Antragstellers. Allerdings muss dann feststellbar sein, dass infolge dieser Vergaberechtsverstöße auch der Antragsteller in seinen Bieterrechten verletzt ist. Eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle eines Vergabeverfahrens durch die Vergabenachprüfungsinstanzen findet nicht statt und wird auch nicht durch § 114 Abs. 1 GWB, § 110 Abs. 1 GWB eröffnet.*)

2. Wird ein Nachprüfungsverfahren aufgrund einer nicht den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB genügenden Rüge eingeleitet, und wird erst im Laufe des Nachprüfungsverfahren ein nachträglich erkannter Mangel zulässigerweise geltend gemacht, dann bleibt der Nachprüfungsantrag zulässig.*)

3. Bei den Anforderungen für Nebenangebote ist eine Abgrenzung in negativer Hinsicht ausreichend. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, quasi "Mindestinhalte" für Nebenangebote vorzugeben.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0206
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Ausschluss wegen fehlender, aber geforderter Erklärung?

VK Brandenburg, Beschluss vom 15.02.2006 - 2 VK 82/05

1. Das Fehlen einer nach § 7a Nr. 2 Abs. 4 VOL/A zulässigen, vom Auftraggeber geforderten und als K.O.-Kriterium deklarierten Erklärung des Bieters, dass keine der in § 7 Nr. 5 VOL/A bezeichneten, im Ermessen des Auftraggebers stehenden Ausschlussgründe vorliegen, stellt keinen zwingenden Ausschlussgrund dar. Das gilt umso mehr, wenn der Bieter zwar keine eindeutige Erklärung zu § 7 Nr. 5 lit. c VOL/A abgegeben, dafür aber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister übersandt hat.*)

2. Auch in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zu einer komplexen, zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht eindeutigen Anforderung ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, jedenfalls seine Zuschlags- und wenn möglich auch Wertungskriterien in der Vergabebekanntmachung, spätestens in der Leistungsbeschreibung, jedenfalls aber vor der Angebotserstellung bekannt zu machen, um den Bietern eine Orientierung für ihr Angebot zu geben.*)

3. Auf vom Auftraggeber angekündigte Schritte vor der Vergabeentscheidung zur Darstellung des jeweiligen Angebotes – hier einer Teststellung – kann dieser nicht einseitig verzichten.*)

4. Bei der an sich sinnvollen Abschätzung der Folgekosten bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten muss der Auftraggeber die Bieter über die angesetzten, nicht dem Angebot zu entnehmenden Folgekosten vor der Wertung informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, um den Ansatz falscher Zahlen zulasten eines Bieters – und damit dessen Ungleichbehandlung - zu verhindern.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0205
DienstleistungenDienstleistungen
Einzelbieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft: Ausschluss!

VK Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2006 - 2 VK 76/05

1. Der Ausschluss von im Wesentlichen gleichlautenden Parallelangeboten eines Bieters allein und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist zwingend geboten, weil davon auszugehen ist, dass die Angebote in Kenntnis des jeweils anderen Angebotes kalkuliert und erstellt worden sind und damit der vergaberechtlich gebotene Geheimwettbewerb nicht mehr gewährleistet ist.*)

2. Mehr Wettbewerb entsteht nicht durch die Zahl der Angebote, die auf eine Ausschreibung eingehen, wenn diese Angebote nicht von unabhängig voneinander bietenden Unternehmen abgegeben werden, sondern das Ergebnis von Abreden der Bieter untereinander sind.*)

3. Die Aufteilung eines Auftrages in Einzellose wirkt nicht mittelstandsfreundlich, wenn Rabatte - hier bis zu 35 % - in Abhängigkeit von der Zahl der zugeschlagenen Lose akzeptiert werden.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0204
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Bestimmtheit von zukünftigen Leistungen

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.12.2005 - 2 VK 72/05

1. Die geforderte zukünftige Leistung ist hinreichend bestimmt und nicht mit unzumutbaren Wagnissen behaftet, wenn der Auftraggeber die Leistung beschreibt - hier das Entleeren von abflusslosen Gruben - und für alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen aus der Vergangenheit mitteilt, sodass die Höhe des Risikos und die Wahrscheinlichkeit seiner Verwirklichung für den branchenkundigen und erfahrenen Bieter abzuschätzen und einzupreisen ist.*)

2. Dem Geschäft immanente Risiken können auch vom Auftraggeber nicht besser eingeschätzt und bewertet werden.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0201
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOF-Verfahren: Aufhebung überprüfbar?

VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2006 - 1/SVK/151-05

1. Die Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers, auf die Vergabe eines im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach der VOF bekannt gemachten Auftrages zu verzichten, ist im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens mit dem Ziel überprüfbar, den Auftraggeber zu verpflichten, das Verhandlungsverfahren fortzuführen.*)

2. Sofern einem Antragsteller die Eignung für die Durchführung eines Teils eines aus mehreren verbundenen Einzelaufträgen bestehenden Gesamtauftrages fehlt, kann er sich nicht mehr erfolgreich gegen den Verzicht auf eine Vergabe und gegen die Entkopplung der zunächst zu einer Vergabe verbundenen Teilleistungen wenden.*)

3. Bei der Vergabe von Wirtschaftsprüferleistungen kann der Umstand, dass der Antragsteller die monatlichen Gehaltsabrechnungen des Vorstandes und der leitenden Mitarbeiter eines Unternehmens vorgenommen hat dazu führen, dass er gemäß § 319 Abs. 3 Nr. 3 a HGB von der Erstellung und Testierung der Jahresabschlussprüfung ausgeschlossen ist, weil aus Sicht eines objektiv denkenden Dritten durchaus eine Besorgnis begründet sein kann, dass dieser Wirtschaftprüfer nicht in der Lage sein könnte, seine Aufgabe als Abschlussprüfer unbefangen, unparteiisch und unbeeinflusst von jeder Rücksichtnahme auf eigene Interessen wahrzunehmen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0200
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Produktidentifizierende Angaben fehlen: Ausschluss!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.03.2006 - VK-SH 01/06

1. Die Ausübung des dem Auftraggeber im Rahmen des § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A zustehenden Ermessens durch die Vergabekammer ist grundsätzlich nicht möglich; das Ermessen kann jedoch von vornherein auf Null reduziert sein.*)

2. Die Formulierung "Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten." indiziert grundsätzlich den zwingenden Ausschluss eines Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A, wenn geforderte Angaben fehlen.*)

3. Der Grundsatz, dass ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren nur zu erreichen ist, wenn lediglich in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbare Angebote gewertet werden, gilt auch im Bereich der VOL/A.*)

4. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter produktidentifizierende Angaben für zur Verwendung bei der Auftragserfüllung vorgesehene Produkte, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, so führt dies ohne Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Ausschluss gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A. Ein Bieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, diese Angaben bei einem Aufklärungsgespräch nachholen zu dürfen.*)

5. Geforderte Erklärungen, Nachweise oder sonstige mit Angebotsabgabe zu erfüllende Vorgaben müssen vom jeweiligen Bieter selbst erbracht werden. Die Vergabestelle muss keine Produktrecherchen betreiben, um den Angebotsinhalt zu ermitteln.*)

6. Datenblätter mit technischen Details der für die Erbringung einer Dienstleistung vorgesehenen Geräte sind keine Eignungsnachweise im Sinne von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A.*)

7. Die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag ist von der Wertungsfähigkeit der Antragstellerofferte abhängig zu machen, ohne die Angebote der übrigen Bieter in den Blick zu nehmen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0199
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an die Eignungsbewertung als Ermessensentscheidung

VK Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2006 - VK-08/2006-L

1. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages hängt nicht davon ab, dass nach der Rüge der behaupteten Verfahrensverstöße eine Wartefrist bis zur Anrufung der Vergabekammer eingehalten worden ist.*)

2. Die Vergabestelle ist im Rahmen der Ermittlung des Sachverhalts einer angenommenen schweren Verfehlung bzw. anschließender Selbstreinigung innerhalb des ihr zumutbaren Rahmens verpflichtet, die zugrundeliegenden Tatsachen aufzuklären und zu berücksichtigen und die Besonderheiten des Einzelfalls in ihre Entscheidung mit einzubeziehen.*)

3. Ermessensentscheidungen der Vergabestelle können grundsätzlich von den Nachprüfungsinstanzen nicht selbst anstatt der Vergabestelle getroffen werden. Es wäre allerdings bloße Förmelei dem Antragsgegner eine Neuvornahme der Eignungsbewertung aufzugeben, wenn der Antragsgegner im Rahmen seines schriftlichen Vortrags und im Verlauf der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran gelassen hat, dass er die Antragstellerin auch auf der Grundlage der im Verfahren gewonnenen neuen Erkenntnisse für unzuverlässig erachtet und diese Bewertung aus den nachfolgend dargestellten Gründen nicht ermessensfehlerhaft ist.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0198
DienstleistungenDienstleistungen
Wettbewerbsausschluss wegen unpassender Unterlagen?

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.02.2006 - 1 VK LVwA 51/05

Wenn die im Rahmen der Überprüfung der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen dem bekannt gegebenen Anforderungsprofil des § 13 Abs. 2a-h VOF nicht entsprochen wurde, so droht der Ausschluss aus dem weiteren Wettbewerb.*)

Gemäß § 10 Abs. 1 VOF dürfen nur die Bewerber in die Eignungsprüfung einbezogen werden, die nicht aufgrund von § 11 VOF ausgeschlossen wurden und die die in den §§ 12 und 13 VOF genannten Anforderungen erfüllen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0197
DienstleistungenDienstleistungen
Form der Unterschriftsleistung und Verstoß gegen Geheimwettbewerb

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.03.2006 - 1 VK LVwA 01/06

1. Entscheidung über einen Ausschluss steht im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers. Im vorliegenden Fall hat die Antragsgegnerin ihr Ermessen bereits dahingehend ausgeübt, dass die abgeforderten Nachweise und Erklärungen mit den Angebotsunterlagen abgegeben werden mussten und von einer Nachforderung bewusst abgesehen wurde.*)

2. Wenn der Auftraggeber bezüglich des Formerfordernisses der Unterschriftsleistung bestimmte Anforderungen an die Angebote stellt, darf es eben nicht sein, dass die Auftraggeberseite oder auch die Vergabekammer bei der Feststellung der Identität der Unterzeichnenden auf die Mitarbeit eines am Verfahren beteiligten Bieters angewiesen ist.*)

3. Ausschlaggebend für den Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbes ist der Umstand der Kenntnis eines an der Angebotserstellung maßgeblich Beteiligten von den Angeboten oder Teilen der Angebote der Konkurrenz.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0513
AußenanlagenAußenanlagen
Leistungsbeschreibung muss eindeutig sein!

VK Bund, Beschluss vom 29.03.2006 - VK 3-15/06

Der Auftraggeber muss den Bietern alle Angaben und Daten mitteilen, die für eine sachgerechte Kalkulation einerseits und für eine Vergleichbarkeit und Wertbarkeit der Angebote andererseits erforderlich sind.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0195
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen Bewährungsstrafe für Geschäftsführer

OLG München, Beschluss vom 21.04.2006 - Verg 08/06

Steht der Geschäftsführer eines Bieters aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Taten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit unter Bewährung, ist dies ein Umstand, der geeignet ist, die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage zu stellen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0194
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen Bewährungsstrafe für Geschäftsführer

OLG München, Beschluss vom 21.04.2006 - Verg 8/06

Steht der Geschäftsführer eines Bieters aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Taten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit unter Bewährung, ist dies ein Umstand, der geeignet ist, die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage zu stellen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0193
DienstleistungenDienstleistungen
Schadensersatz wegen objektiver Rechtsverstöße

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2006 - 2 U (Kart) 1/05

Der Bieter eines Vergabeverfahrens hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen objektiven Rechtsverstößen im Vergabeverfahren, wenn das Angebot des Bieters wegen unvollständiger Angaben zwingend von der Wertung der Angebote hätte ausgeschlossen werden müssen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0188
DienstleistungenDienstleistungen
Auslegung einer Leistungsbeschreibung

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.04.2006 - 1 Verg 10/05

1. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist - in Anlehnung an das Kartellverwaltungsverfahren - prozessähnlich ausgestaltet. Dies und das Beschleunigungsziel im vergaberechtlichen Primärrechtsschutz erfordern eine entsprechende Anwendung des § 55 Abs. 2 GWB. Eine Beschwerde kann danach nicht darauf gestützt werden, dass die Vergabekammer ihre Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, es sei denn, die örtliche Unzuständigkeit wäre von einem Beteiligten im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden.

2. Die Bietergemeinschaft bleibt i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB antragsbefugt, wenn weiterhin erstrebt wird, den Auftrag an die bestehende Bietergemeinschaft zu vergeben.

3. Eine Bietergemeinschaft besteht rechtlich identitätswahrend fort, wenn eine an ihr beteiligte GmbH auf eine AG verschmolzen worden ist (vgl. UmwG § 20). Dies gilt erst recht, wenn die AG erklärt, die Verpflichtungen der GmbH zu übernehmen und die Bietergemeinschaft fortzuführen.

4. Leistungsverzeichnisse sind einer Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen zugänglich. Den Maßstab hierfür bildet ein unbefangener und verständiger Leser, der mit der geforderten Leistung in technischer Hinsicht vertraut ist.

5. Wird in einem Leistungsverzeichnis nur für den Hauptspeicher die Unterstützung der ECC-Funktion verlangt und werden für die Hauptplatine dagegen diesbezüglich keinerlei Angaben gemacht, so ist das Leistungsverzeichnis dahin auszulegen, dass auch für die Hauptplatine eine Unterstützung der ECC-Funktion zu fordern ist, weil eine solche Forderung für den Hauptspeicher technisch nur Sinn macht, wenn auch die Hauptplatine diese Funktion unterstützt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0187
DienstleistungenDienstleistungen
Auslegung einer Leistungsbeschreibung

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.04.2006 - 1 (6) Verg 10/05

1. Das Vergabenachprüfungsverfahren ist - in Anlehnung an das Kartellverwaltungsverfahren - prozessähnlich ausgestaltet. Dies und das Beschleunigungsziel im vergaberechtlichen Primärrechtsschutz erfordern eine entsprechende Anwendung des § 55 Abs. 2 GWB. Eine Beschwerde kann danach nicht darauf gestützt werden, dass die Vergabekammer ihre Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, es sei denn, die örtliche Unzuständigkeit wäre von einem Beteiligten im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden.

2. Die Bietergemeinschaft bleibt i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB antragsbefugt, wenn weiterhin erstrebt wird, den Auftrag an die bestehende Bietergemeinschaft zu vergeben.

3. Eine Bietergemeinschaft besteht rechtlich identitätswahrend fort, wenn eine an ihr beteiligte GmbH auf eine AG verschmolzen worden ist (vgl. UmwG § 20). Dies gilt erst recht, wenn die AG erklärt, die Verpflichtungen der GmbH zu übernehmen und die Bietergemeinschaft fortzuführen.

4. Leistungsverzeichnisse sind einer Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen zugänglich. Den Maßstab hierfür bildet ein unbefangener und verständiger Leser, der mit der geforderten Leistung in technischer Hinsicht vertraut ist.

5. Wird in einem Leistungsverzeichnis nur für den Hauptspeicher die Unterstützung der ECC-Funktion verlangt und werden für die Hauptplatine dagegen diesbezüglich keinerlei Angaben gemacht, so ist das Leistungsverzeichnis dahin auszulegen, dass auch für die Hauptplatine eine Unterstützung der ECC-Funktion zu fordern ist, weil eine solche Forderung für den Hauptspeicher technisch nur Sinn macht, wenn auch die Hauptplatine diese Funktion unterstützt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0186
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzureichender Listenpreis - Ausschluss!

OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2006 - 1 Verg 3/06

1. Als "Listenpreis" ist ein Preis anzugeben, der "allgemein" gilt, d. h. den der Bieter auch von anderen Auftraggebern erzielt bzw. der für alle Abnehmer des Produktes gilt.

2. Indem nach Listenpreisen "des Bieters" gefragt wird, ist auch klar, dass es nur um dessen eigene Preise gehen kann. Die bloße Übermittlung von Listenpreisen von Zulieferern oder anderen Stellen genügt nicht. Das schließt nicht aus, dass der Bieter die Preise übernimmt, die in "fremden" Preislisten enthalten sind. Allerdings muss der diese (übernommenen) Preise dann unmissverständlich und verbindlich als seine eigenen "Listenpreise" anbieten, damit für die - gem. § 97 Abs. 2 GWB der Gleichbehandlung aller Angebote verpflichteten - Wertung aller Angebote eine in dieser Hinsicht gleichermaßen verlässliche Grundlage besteht.

3. Nimmt der Bieter bei den Preisen nur Bezug auf die Preislisten der Hersteller, so fehlen wesentliche Preisangaben, weil sich der Auftraggeber in einem solchen Fall die Preise erst beschaffen muss und nicht sicher sein kann, dass er die aktuelle Preisliste hat.

4. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz kann der antragstellende Bieter beanspruchen, dass alle Angebote nach gleichen Grundsätzen und Maßstäben auf (zwingende) Ausschlussgründe überprüft werden. Die Vergabestelle ist insoweit jedenfalls innerhalb des selben Vergabeverfahrens zu systemgerechtem Vorgehen verpflichtet.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0181
DienstleistungenDienstleistungen
Wer muss Leistungsfähigkeit nachweisen?

VK Hessen, Beschluss vom 20.01.2006 - 69d-VK-92/2005

Gemäß § 7b Nr. 1 Abs. 3 VOL/A ist es Aufgabe des Bewerbers, der Vergabestelle gegenüber seine Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht nachzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005, Verg 45/04). Ergeben sich aus vorgelegten Unterlagen ernstliche Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit, kann er, sofern er dazu in der Lage ist, diese Zweifel durch die Vorlage anderer, aussagekräftiger Unterlagen, wie z. B. der Vorlage von Bürgschaften und Finanzierungsbestätigungen entkräften. Dazu kann auch eine fundierten Stellungnahme eines Steuerberaters zählen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0173
DienstleistungenDienstleistungen
Wer muss Leistungsfähigkeit des Bieters nachweisen?

VK Hessen, Beschluss vom 23.01.2006 - 69d-VK-93/2005

Gemäß § 7b Nr. 1 Abs. 3 VOL/A ist es Aufgabe des Bewerbers, der Vergabestelle gegenüber seine Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht nachzuweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005, Verg 45/04). Ergeben sich aus vorgelegten Unterlagen ernstliche Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit, kann er, sofern er dazu in der Lage ist, diese Zweifel durch die Vorlage anderer, aussagekräftiger Unterlagen, wie z.B. der Vorlage von Bürgschaften und Finanzierungsbestätigungen entkräften. Dazu kann auch eine fundierten Stellungnahme eines Steuerberaters zählen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0172
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss wegen schwerer Verfehlung bei zivilrechtl. Streitigkeiten?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.10.2005 - VK-30/2005-B

1. Der Antragsgegner vermochte den Nachweis nicht zu führen, dass der Antragstellerin eine schweren Verfehlung im Sinn von § 8 Nr. 5 c VOB/A vorzuwerfen ist. Denn der Antragsgegner stützt sich in seinem Vortrag lediglich auf Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich des Zustandekommens bzw. der Erfüllung eines Wartungsvertrages sowie des Abnahmezeitpunktes der Leistung in einem Vertragsverhältnis der Niederlassung xxxx des Auftraggebers mit der Antragstellerin. Allein das Vorliegen einer Auseinandersetzung zwischen Vertragsparteien belegt jedoch noch nicht eine schuldhafte Vertragsverletzung der einen Seite, die ggfs. als schwere Verfehlung einzustufen sein könnte.*)

2. Gemäß § 17 a Nr. 3 Abs. 1 i.V.m. § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A muss bei europaweiter Ausschreibung die Bekanntmachung die verlangten Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters (§ 17 Nr. 1 Abs. 2 Buchstabe s VOB/A) enthalten. Selbst der Hinweis in beiden Ausschreibungen auf die Verdingungsunterlagen sowie der pauschale Verweis auf § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A bezüglich der Eignungsanforderungen kann daher nicht als ausreichend bewertet werden. Ohne eine wirksame Forderung der Eignungsnachweise ist allerdings auch keine Eignungsprüfung möglich, jedenfalls könnte kein Angebot formal als bzgl. der Eignungsnachweise als unvollständig angesehen werden, wenn es die in den Verdingungsunterlagen geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig enthält, da schon die Anforderung nicht wirksam gestellt wurde.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0171
DienstleistungenDienstleistungen
Mehrere Preisblätter für ein Angebot?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2005 - VK-39/2005-L

1. Die Chancenlosigkeit des Angebots der Antragstellerin ergibt sich daraus, dass sie mehrere Preisblätter abgegeben hat. Da die Antragstellerin ohne jeden weiteren Kommentar oder ohne Erläuterung lediglich mehrere Preisblätter ihrem Angebot beigelegt hat, ist für die Antragstellerin nicht eindeutig erkennbar, welches Preisblatt für das Haupt- oder Nebenangebot gelten soll.*)

2. Da vorliegend nicht alle Bieter vom Verfahren aufgrund desselben Mangels auszuschließen waren, kann der Zuschlag auf ein Angebot erteilt werden, das nicht an dem gleichen Mangel leidet wie das Angebot der Antragstellerin, womit der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt wird, eine von der Rechtsprechung entwickelte Ausnahme im obigen Sinne liegt hier nicht vor. Der Umstand, dass die Angebote der beiden in der Wertung verbliebenen Bieter aber an anderen Mängeln leiden, ist nicht geeignet, die Antragsbefugnis wieder aufleben zu lassen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0169
DienstleistungenDienstleistungen
AGB nicht anerkannt: Ausschluss!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2006 - VK-SH 02/06

1. Eine Rüge innerhalb von vier Tagen nach Kenntnisnahme vom vermeintlichen Vergaberechtsverstoß kann noch unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB sein.*)

2. Fügt ein Bieter seinem Angebot entgegen der ausdrücklichen Maßgabe der Verdingungsunterlagen den (unterschriebenen) Angebotsvordruck nicht bei, ist das Angebot wegen Ermessensreduzierung auf Null gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A zwingend auszuschließen.*)

3. Die (ausdrückliche) Weigerung eines Bieters, die AGB des Auftraggebers, die VOL/B, die Mindestbedingungen der Leistungsbeschreibung und die Besonderen Vertragsbedingungen anzuerkennen, stellt eine unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen dar, die zum zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) VOL/A führt.*)

4. Nebenangebote bzw. Änderungsvorschläge sind dann nicht zuzulassen, wenn von verbindlichen Festlegungen in den Verdingungsunterlagen abgewichen wird. Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung, die AGB des Auftraggebers und die VOL/B sind auch im Rahmen eines Nebenangebotes nicht disponibel.*)

5. Die Entscheidung über einen Nachprüfungsantrag ist von der Wertungsfähigkeit der Antragstellerofferte abhängig zu machen, ohne die Angebote der übrigen Bieter in den Blick zu nehmen.*)

6. Ein berechtigtes Interesse des Antragstellers, sich trotz eines offensichtlich unbegründeten Nachprüfungsantrags gemäß § 111 Abs. 1 GWB über die Angebote der anderen Bieter und die Unterlagen der Vergabestelle zu informieren, liegt nicht vor.*)

7. Auf eine mündliche Verhandlung kann gemäß § 112 Abs. 1 Satz 3 Alt. 3 GWB verzichtet werden, wenn sich die Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags für die Vergabekammer unmittelbar durch Einsicht in das Angebot des Antragstellers ergibt, von einer mündlichen Verhandlung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten wären, die zu einer anderen Bewertung führen können, und nach dem Vorbringen des Antragstellers für diesen unter keinem Gesichtspunkt Erfolgsaussichten bestehen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0167
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Nebenangebote und Dokumentation des Verfahrens

VK Lüneburg, Beschluss vom 22.03.2006 - VgK-05/2006

1. Die Bewerbungsbedinung:

"Wenn den Verdingungsunterlagen Formblätter zur Preisaufgliederung beigefügt sind, hat der Bieter die seiner Kalkulationsmethode entsprechenden Formblätter ausgefüllt mit seinem Angebot abzugeben. Die Nichtabgabe der ausgefüllten Formblätter kann dazu führen, dass das Angebot nicht berücksichtigt wird."

kann aus dem Bieterhorizont nur so verstanden werden, dass der öffentliche Auftraggeber je nach gewählter Kalkulationsmethode des Bieters entweder Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen (dann: Vordruck EFB-Preis 1a) oder eben Angaben zur Kalkulation über die Endsumme (dann: Formblatt EFB-Preis 1b) verlangte.

2. Gemäß § 30 VOB/A ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Der Anwendungsbereich des § 30 Nr. 1 VOB/A erstreckt sich dabei sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellungen und die Begründung der einzelnen Entscheidungen. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Ebenso sind im Vergabevermerk die Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf das betreffende Angebot anzugeben.

3. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtnachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

4. Findet sich in der Dokumentation lediglich die Wertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ und ist dagegen in keiner Weise dokumentiert, ob, in welcher Weise und ggf. mit welchem Ergebnis die übrigen gemäß § 25a VOB/A bekannt gemachten Zuschlagskriterien bei der Angebotswertung berücksichtigt wurden, so ist die Dokumentation rechtsfehlerhaft.

6. Aus dem Urteil des EuGH vom 16.10.2003 (IBR 2003, 683) lässt sich das vom BayObLG und vom OLG Rostock statuierte restriktive Erfordernis einer Definition und Bekanntmachung von gesonderten technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertung von Nebenangeboten nicht ableiten. Weder Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37 EWG noch Art. 24 Richtlinie 2004/18/EG verlangen ausdrücklich über formelle Anforderungen an Nebenangebote hinaus die Festlegung auch besonderer technischer Mindestbedingungen.

7. Auch der EuGH hat in seiner zitierten Entscheidung vom 16.10.2003 (IBR 2003, 883) nicht darüber entschieden, welche positiven Anforderungen an die Mindestanforderung zu stellen sind. Er hat lediglich festgestellt, dass es nicht genügt, wenn die Vergabestelle auf eine nationale Rechtsvorschrift verweist, die als Kriterium aufstellt, dass mit dem Alternativvorschlag die Erbringung einer qualitativ gleichwertigen Leistung sichergestellt ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0166
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtzeitige Rüge

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2006 - VgK-06/2006

1. Die Rüge muss angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen. Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird, kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.

2. Werden beim Durcharbeiten der Verdingungsunterlagen Ungenauigkeiten festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis vor.

3. Das außergewöhnliche Kündigungsrecht des öffentlichen Auftraggebers aus Haushaltsgründen bedeutet regelmäßig ein vergaberechtswidriges ungewöhnliches Wagnis für den Auftragnehmer i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 3 VOL/A. Es ist nicht zu rechtfertigen, dem Auftragnehmer das Haushaltsrisiko des Auftraggebers zu überbürden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0165
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Übertragung des Haushaltsrisikos als ungewöhnliches Wagnis

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2006 - VgK-6/2006

1. Ein außergewöhnliches Kündigungsrecht des Auftraggebers aus Haushaltsgründen beinhaltet grundsätzlich ein vergaberechtswidriges ungewöhnliches Wagnis für den Auftragnehmer. Es ist nicht zu rechtfertigen, dem Auftragnehmer das Haushaltsrisiko des Auftraggebers zu überbürden.

2. Im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten für den öffentlichen Auftraggeber schon wegen des Charakters des Nachprüfungsverfahrens als gerichtsähnlich ausgestaltetes Verfahren notwendig.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0164
DienstleistungenDienstleistungen
Ablehnung von Vergabekammermitgliedern

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2006 - Verg 96/05

1. Die Entschließung der Vergabekammer im Falle der Ablehnung eines ihrer Mitglieder wegen Besorgnis der Befangenheit kann nicht mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

2. Für den Fall der Ablehnung von Vergabekammermitgliedern ist die analoge Anwendung der einschlägigen Vorschriften der VwGO und nicht der des VwVfG angemessen.

3. Von einer die Vorlagepflicht auslösenden Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 GWB kann nur gesprochen werden, wenn eine Rechtsfrage bei einem im wesentlichen gleichen oder vergleichbar gelagerten Sachverhalt anders entschieden werden soll.

4. Eine falsche Rechtsbehelfsbelehrung vermag einen nicht statthaften Rechtsbehelf nicht konstitutiv zu begründen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0162
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Nebenangebote und Dokumentation des Verfahrens

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.03.2006 - VgK-04/2006

1. Aus dem Urteil des EuGH vom 16.10.2003 (IBR 2003, 683) lässt sich das vom BayObLG und vom OLG Rostock statuierte restriktive Erfordernis einer Definition und Bekanntmachung von gesonderten technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertung von Nebenangeboten nicht ableiten lässt. Weder Art. 19 Abs. 1 Baukoordinierungsrichtlinie 93/37 EWG noch Art. 24 Richtlinie 2004/18/EG verlangen ausdrücklich über formelle Anforderungen an Nebenangebote hinaus die Festlegung auch besonderer technischer Mindestbedingungen.

Auch der EuGH hat in seiner zitierten Entscheidung vom 16.10.2003 (IBR 2003, 883) nicht darüber entschieden, welche positiven Anforderungen an die Mindestanforderung zu stellen sind. Er hat lediglich festgestellt, dass es nicht genügt, wenn die Vergabestelle auf eine nationale Rechtsvorschrift verweist, die als Kriterium aufstellt, dass mit dem Alternativvorschlag die Erbringung einer qualitativ gleichwertigen Leistung sichergestellt ist.

2. Weichen Angebote von den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses ab, ist der Auftraggeber nicht gehindert diese dennoch zu werten, wenn sie nur unwesentliche Änderungen am Plan erforderlich machen und für sie die zur Planänderung erforderlichen Zustimmungen eingeholt werden können.

3. Weichen mehrere Angebote von den Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses ab und wird nur ein Angebot deswegen ausgeschlossen, so verstößt der Auftraggeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 19 Abs. 2 GWB.

4. Die an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieter haben gemäß § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren.

5. Gemäß § 30 VOB/A ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die Maßnahmen, die Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Der Anwendungsbereich des § 30 Nr. 1 VOB/A erstreckt sich dabei sowohl auf den formalen Verfahrensablauf als auch materiell auf die Maßnahmen, Feststellungen und die Begründung der einzelnen Entscheidungen. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Ebenso sind im Vergabevermerk die Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf das betreffende Angebot anzugeben.

6. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtnachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung.

7. Findet sich in der Dokumentation lediglich die Wertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ und ist dagegen in keiner Weise dokumentiert, ob, in welcher Weise und ggf. mit welchem Ergebnis die übrigen gemäß § 25a VOB/A bekannt gemachten Zuschlagskriterien bei der Angebotswertung berücksichtigt wurden, so ist die Dokumentation rechtsfehlerhaft.

8. Nur in den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien nicht bekannt gemacht hat oder ausdrücklich nur das Kriterium "Preis" benannt hat, kann und darf ausschließlich der niedrigste Preis als Zuschlagskriterium bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes zu Grunde gelegt werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0160
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Alle Angebote zwingend auszuschließen: Neue Ausschreibung nötig?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2006 - 11 Verg 11/05

1. Bei einem offenen Ausgang des Nachprüfungsverfahrens ist regelmäßig die aufschiebende Wirkung zu verlängern, wenn nicht gewichtige Belange der Allgemeinheit einen raschen Abschluss des Vergabeverfahrens erfordern.

2. Ein Nachprüfungsantrag kann zeitgleich mit der Rüge gestellt werden. Eines Zuwartens mit der Stellung des Nachprüfungsantrages bedarf es nicht.

3. Sind an einem Vergabeverfahren nur noch zwei oder wenige Bieter beteiligt, deren Angebote unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausgeschlossen werden müssen, so liegt ein möglicher Schaden (§ 107 Abs. 2 GWB) des Antragstellers, auch wenn dessen Angebot ebenfalls von vornherein auszuschließen war, darin, dass er sich im Falle einer Neuausschreibung des Auftrags wiederum an dem Vergabeverfahren beteiligen könnte.

4. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und eine Interessenbeeinträchtigung eines Antragstellers ist immer dann zu bejahen, wenn hinsichtlich beider Angebote ein (zwingender) Ausschlussgrund vorliegt, ohne dass es darauf ankommt, ob Gleichartigkeit der Mängel im Rahmen einer bestimmten Position eines Leistungsverzeichnisses oder in anderen, für die Angebotswertung relevanten Bereichen vorliegt.

5. Da es diesbezüglich unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt (etwa OLG Naumburg, IBR 2005, 707) wird im weiteren Verlauf des Nachprüfungsverfahren eine Divergenzvorlage an den BGH von Nöten sein.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0159
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nur Hilfsantrag erfolgreich: Kostentragungspflicht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.02.2006 - 11 Verg 18/05

Die Vergabekammer kann die Kosten vollständig der Vergabestelle auferlegen, auch wenn der Antragsteller nur mit seinem Hilfsantrag durchdringt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0158
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Geforderte fachliche Eignungsnachweise fehlen: Ausschluss!

VK Hessen, Beschluss vom 30.11.2005 - 69d-VK-83/2005

1. Auch wenn Referenzen nur „beispielsweise“ als Nachweis der Leistungsfähigkeit eines Bieters gefordert werden, müssen diese, falls sie vorgelegt werden, den Anforderungen der Vergabebekanntmachung entsprechen, um der Vergabestelle eine Prüfung zu ermöglichen, ob der jeweilige Bieter den Nachweis der Leistungsfähigkeit geführt hat.*)

2. Werden die verlangten fachlichen Eignungsnachweise nicht erbracht, ist das Angebot zwingend nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A auszuschließen und es liegt nicht lediglich ein fakultativer Ausschlussgrund vor. Der Nachweis der Eignung anhand bestimmter Unterlagen fällt nicht unter den Begriff der „Angaben und Erklärungen“ des § 25 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. a VOL/A sondern unterliegt der speziellen Regelung des § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A mit der Folge des zwingenden Ausschlusses bei Fehlen der geforderten Nachweise.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0149
DienstleistungenDienstleistungen
Unklare Ausschreibungsunterlagen

VK Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2005 - 2 VK 44/05

1. Durch das nicht bekannt gemachte, nachträgliche Einbeziehen von Umständen - hier der erhöhten Hygieneanforderungen wegen der mehrfachbehinderten Schüler - in die Bewertung der ohne diesen Hinweis erstellten Angebote benachteiligt die Auftraggeberin gerade die Bieter, die ihre Arbeitsstunden besonders sparsam an den von der Auftraggeberin mitgeteilten Regelwerken orientiert haben.*)

2. Zur Klarheit der Ausschreibung hätte beitragen können, wenn die Auftraggeberin schon darin ihre Mindestarbeitszeitkalkulation mitgeteilt und den Bietern die Möglichkeit eröffnet hätte, im Wege von Nebenangeboten auch geringere Arbeitszeiten mit dem gleichen Reinigungseffekt anzubieten.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0145
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufklärungsersuchen: Beantwortung widerspruchsfrei und nachvollziehbar

VK Thüringen, Beschluss vom 30.01.2006 - 360-4003.20-055/05-EF-S

Vermutet der öffentliche Auftraggeber einen unangemessen niedrigen Angebotspreis und ersucht er den Bieter daher um Erläuterung seiner Kalkulation, muss der Bieter die Anfrage des Auftraggebers widerspruchsfrei, nachvollziehbar und fristgerecht beantworten. Andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0139
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweis der Eintragung im Handelsregister

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2006 - Verg 92/05

1. Die Eignung der Bewerber ist beim nicht offenen Verfahren vor der Angebotsabgabe zu prüfen.

2. Es ist vergaberechtlich zulässig, dass der öffentliche Auftraggeber mit der Bekanntmachung zum Beleg der Eignung der Bewerber von diesen den Nachweis der Eintragung im Handelsregister verlangt.

3. Die Fotokopie des Ausdrucks einer vom zuständigen Amtsgericht erstellten pdf-Datei des Handelsregisterblattes ist zwar als Beweismittel grundsätzlich geeignet, den Nachweis der Tatsache der Eintragung in das Handelsregister zu führen. Der Nachweis der Eintragung setzt aber voraus, dass sich aus der Fotokopie des Ausdrucks ergibt, dass der Bewerber unter seiner Firma im Handelsregister tatsächlich eingetragen ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0137
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kampfmittelbeseitigung als Dienstleistungsauftrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2006 - Verg 93/05

1. Die Kampfmittelbeseitigung stellt einen Dienstleistungsauftrag dar, soweit nicht konkrete Bauvorhaben, bezüglich deren Ausführung oder Planung die ausgeschriebenen Kampfmittelräumungsmaßnahmen gleichzeitig erfolgen sollen, vorliegen.

2. Kann ein Bieter - als newcomer - mit dem Teilnahmeantrag geforderte Eignungsnachweise nicht vorlegen, ist der Teilnahmeantrag zwingend auszuschließen.

3. Fordert der Auftraggeber Referenzen über durchgeführte vergleichbare Leistungen, genügt die Angabe von Rahmenverträgen als Referenz nicht. Allein der Abschluss von Rahmenverträgen belegt nicht, dass ein Bieter über die notwendige Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit zur Ausführung von konkreten ausgeschriebenen Aufträgen verfügt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0134
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzüglichkeit einer Rüge

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006 - 1 Verg 1/06

1. Zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages nach endgültiger Abstandnahme des öffentlichen Auftraggebers von der Vergabe eines Dienstleistungsauftrages (hier: bei ursprünglicher Absicht einer Direktvergabe).*)

2.1. Auch in Fällen der Nichtbeachtung einer vermeintlichen Ausschreibungspflicht besteht grundsätzlich die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB. Eine Rüge kann ausnahmsweise auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalls entbehrlich sein.*)

2.2. Eine Rügeobliegenheit kann frühestens mit dem Begehen des Vergaberechtsverstoßes entstehen, d.h. mit einer Willensäußerung des öffentlichen Auftraggebers, die Rechtswirkungen entfalten kann (hier: Beschluss der Verbandsversammlung eines Zweckverbandes).*)

2.3. Zur Unverzüglichkeit einer Rüge innerhalb von vier Werktagen ab Kenntnis vom Verbandsversammlungsbeschluss.*)

3. Der Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen zwei Abwasserzweckverbänden, der auf eine mandatierende Übertragung der kaufmännischen und technischen Betriebsführung der Abwasserbeseitigung gerichtet ist, unterfällt nach bislang einhelliger Rechtsprechung der Ausschreibungspflicht im Verfahren nach §§ 97 ff GWB.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0131
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unvollständige Formblätter EFB-Preis 1a, 1b und Angebotsausschluss

VK Thüringen, Beschluss vom 07.02.2006 - 360-4002.20-063/05-EF-S

1. Unvollständige Formblätter EFB-Preis 1a, 1b führen zwingend zum Ausschluss eines Angebots.

2. Ist eine gesonderte Rüge von Vergaberechtsverletzungen gegenüber der Vergabestelle in einem Nachprüfungsverfahren regelmäßig entbehrlich, so ändert dieser Grundsatz nichts daran, dass gleichwohl solche Verletzungshandlungen rechtzeitig geltend zu machen sind.

3. Eine Beschränkung auf das rein nationale RAL-Gütezeichen als Qualitätsnachweis ist rechtswidrig.

4. Die Preisangabe einer Position mit 0,00 € stellt begrifflich und tatsächlich eine Aussage zum Angebotspreis dar.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0129
DienstleistungenDienstleistungen
Können fehlende Sozialabgaben nachgeholt werden?

EuGH, Urteil vom 09.02.2006 - Rs. C-226/04

Art. 29 Abs. 1 e, f Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG steht einer nationalen Regelung oder Verwaltungspraxis nicht entgegen, nach der ein Dienstleistungserbringer, der bei Ablauf der Frist für die Einreichung des Antrags auf Teilnahme am Vergabeverfahren seine Verpflichtungen im Bereich der Sozialbeiträge sowie der Steuern und Abgaben nicht durch vollständige Zahlung der entsprechenden Beträge erfüllt hat, seine Situation

- aufgrund staatlicher Maßnahmen der Steueramnestie oder der steuerlichen Milde oder

- aufgrund einer mit der Verwaltung getroffenen Vereinbarung über Ratenzahlung oder Schuldenentlastung oder

- durch Einlegung eines verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs

nachträglich regularisieren kann, sofern er innerhalb der in der nationalen Regelung oder durch die Verwaltungspraxis festgelegten Frist nachweist, dass er Begünstigter solcher Maßnahmen oder einer solchen Vereinbarung war oder dass er innerhalb dieser Frist ein solches Rechtsmittel eingelegt hat.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2006, 0128
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Angebotsabgabe: Antragsbefugnis?

VK Arnsberg, Beschluss vom 08.02.2006 - VK 01/06

Keine Antragsbefugnis, wenn behauptetes Hindernis zur Angebotsabgabe nicht nachvollziehbar ist.*)

Dokument öffnen Volltext