Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Bau & Immobilien

Dienstleistungen

Waren/Güter

Gesundheit

IT

Verkehr
Sicherheit & Verteidigung Nachprüfungs-
verfahren
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4933 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

VPRRS 2005, 0055
DienstleistungenDienstleistungen
Losaufteilung schon zu Vergabebeginn bekannt zu gegeben

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.03.2001 - VK-SH 05/01

1. Wenn ein bereits gerügter Verstoß in weiteren Entscheidungen der Vergabestelle fortgesetzt wird, ist die Rüge deshalb möglicherweise entbehrlich.

2. Nach § 7 Nr. 2 Abs. 4 VOL/A soll unter den Bewerbern möglichst gewechselt werden. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass es nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, einem Unternehmen mehrfach einen Auftrag zu erteilen, wenn ein Wechsel aus sachlichen Gründen nicht möglich ist.

3. Nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB kann die Vergabekammer auch nach erteiltem Zuschlag die Feststellung treffen, dass eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. Die entsprechende Feststellung entfaltet gemäß § 124 Abs. 1 GWB Bindungswirkung für die ordentlichen Gerichte, wenn vor diesen Schadensersatz wegen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften begehrt wird. In der Regel kommt die Feststellung nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB in Betracht, wenn der Zuschlag nach der Stellung des Nachprüfungsantrages nach § 107 GWB erteilt wurde oder sich das Vergabeverfahren sonst, beispielsweise durch Aufhebung, zwischenzeitlich erledigt hat.

4. Der Bundesgerichtshof hat in Bezug auf § 124 Abs. 2 GWB entschieden, dass die Vergabekammer in zulässiger Weise nicht mehr angerufen werden kann, sobald das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung eines Auftrages an einen Bieter abgeschlossen ist. Aus der Systematik des Rechtsschutzes durch die Vergabekammern in den §§ 107 ff. GWB ergebe sich, dass, wenn ein Einwirken auf die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Vergabeverfahrens nicht mehr möglich sei, weil es durch wirksame Auftragsvergabe beendet sei, nur noch der Weg zu den Zivilgerichten offen stehe, die für eine Schadensersatzklage des betroffenen Bieters zuständig seien. Es komme auch eine analoge Anwendung des § 114 Abs. 2 S. 2 GWB auf die Fälle nicht in Betracht, in denen ein bei der Vergabe nicht berücksichtigter Bieter erst nach wirksamem Zustandekommen des Auftrags mit einem anderen Bieter den Nachprüfungsantrag stelle. Insofern fehle es nämlich an der planwidrigen Regelungslücke.

5. Verstöße gegen die Regeln eines den Wettbewerb und die Transparenz wahrenden Vergabeverfahrens machen den öffentlichen Auftraggeber allenfalls schadensersatzpflichtig. Die Wirksamkeit der Auftragserteilung berühren sie hingegen nicht.

6. Das Transparenzgebot dient der Verwirklichung des Wettbewerbsgedankens. Ein echter Wettbewerb im Bereich des öffentlichen Auftragswesens kann nur entstehen, wenn durch Veröffentlichung und Bekanntmachung von Vorhaben öffentlicher Auftraggeber interessierte Unternehmen ausreichend Kenntnis von den Bedingungen und den nachgefragten Leistungen erhalten.

7. Angaben in der Aufforderung zur Angebotsabgabe hinsichtlich der Aufteilung in Lose gemäß § 17 Nr. 3 Abs. 2 Buchstabe d) VOL/A sind einmal für den Entschluss der Bewerber von Bedeutung, ob sie sich überhaupt an der Ausschreibung beteiligen. Weiter haben sie auch einen erheblichen Einfluss auf die Kalkulation des Preises. Die Art der Losaufteilung und die Größe der Lose wurden bei den Beratungen im DVAL-Hauptausschuss als so gewichtige Kalkulationsfaktoren angesehen, dass sie den Bietern schon zu Beginn der Vergabe bekanntgegeben werden müssten. Entsprechend sieht § 5 Nr. 2 VOL/A vor, dass auch etwaige Vorbehalte wegen der Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu machen sind.

8. Die Zuschlagsfrist gemäß § 28 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A kann mit Zustimmung aller Bieter verlängert werden und ohne Rechtsverletzung der Antragsteller fortgesetzt werden.

9. Die Beigeladenen erlangt infolge der Beiladung die gleiche verfahrensrechtliche Position wie die Antragsteller bzw. der Antragsgegner, daher sind auch an die Zulässigkeit und Begründetheit von Anträgen, die Beigeladene stellen, die gleichen Anforderungen zu stellen.

10. Eine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB derjenigen behaupteten Verfahrensfehler, die erst im Nachprüfungsverfahren entdeckt werden, ist überflüssig, weil sie dem Ziel, ein Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, nicht mehr dienen kann und weil der Antragsgegner auf Grund des Nachprüfungsverfahrens inhaltlich Kenntnis von der Beanstandung erlangt und nicht gehindert ist, sein Verhalten entsprechend zu korrigieren.

11. Die Erteilung des Zuschlags an große Unternehmen verstößt nicht gegen § 5 VOL/A. Diese Vorschrift besagt nach der bereits genannten Rechtsprechung des BGH nicht, dass bei einer Aufteilung in Lose der Auftrag nur an kleine und mittlere Unternehmen vergeben werden darf. Sie hat nur den Zweck, diesen Unternehmen auch die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen. Das Gebot, auf das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag zu erteilen, bleibt davon unberührt.

12. Stellt der Beigeladene einen eigenen Sachantrag in der Hauptsache, ist er an der Kostenlast der Antragsteller zu beteiligen. Wenn der Beigeladene zu den Kosten des Verfahrens herangezogen werden kann, entspricht es in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO der Billigkeit, seine zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen ebenfalls im Umfang seines Obsiegens als erstattungsfähig anzusehen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0054
DienstleistungenDienstleistungen
Rüge nur in seltenen Ausnahmen entbehrlich

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.03.2001 - VK-SH 03/01

1. Liegt eine Erledigung des Nachprüfungsverfahrens nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB vor, dann ist Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Feststellungsantrages nach dieser Vorschrift, dass das ursprünglich eingeleitete Nachprüfungsverfahren zulässig war.

2. Ausnahmen von der Rügepflicht können sich ergeben, wenn dieser Zweck durch eine Rüge nicht erreicht werden könnte. Das ist der Fall, wenn der Verfahrensfehler erst während des Nachprüfungsverfahrens entdeckt wird. Eine Rüge ist aber nicht schon deshalb entbehrlich, weil der Zuschlag unmittelbar bevorgestanden hätte. Eine Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB bedarf weder einer bestimmten Form noch einer umfassenden rechtlichen Begründung.

3. Die Möglichkeit, dass ein Auftraggeber einer Rüge nicht folgt, besteht immer. Sie macht die Rüge jedoch nicht entbehrlich. Etwas anderes gilt, wenn die Erfolglosigkeit der Rüge aufgrund konkreter Anhaltspunkte von vornherein feststeht. Die Auffassung, das von dem Erfordernis der Rüge abgesehen werden kann, weil die Gefahr bestehe, dass die Vergabestelle gerade werden der Rüge den Zuschlag sogleich erteilt, vermag nicht zu überzeugen. In diesem Fall würde dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich ein vorsätzlich rechtswidriges Handeln unterstellt. Das erscheint aber vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung bereits gemäß Art. 20 Abs. 3 GG zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet ist, nicht vertretbar.

4. Wenn der Beigeladene einen eigenen Sachantrag in der Hauptsache stellt und sich insofern an dem Kostenrisiko beteiligt hat, entspricht es in analoger Anwendung des § 162 Abs. 3 VwGO der Billigkeit, bei einem Obsiegen seine zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen ebenfalls als erstattungsfähig anzusehen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0053
DienstleistungenDienstleistungen
rechtzeitige Rüge soll Korrektur ermöglichen

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.04.2003 - VK-SH 11/03

1. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind nach den EG-Vergaberichtlinien sind beispielhaft die Kriterien Preis, Qualität, Ausführungsfrist, Betriebskosten, Ästhetik , Zweckmäßigkeit, Kundendienst, Rentabilität, technische Hilfe und technischer Wert heranzuziehen. Die Kataloge dieser Wirtschaftlichkeitskriterien in den Richtlinienbestimmungen sind jedoch weder zwingend noch abschließend. Der öffentliche Auftraggeber kann den Zuschlag unter den zur Wertung zu zugelassenen Angeboten auf das Angebot erteilen, welches unter Berücksichtigung aller im konkreten Fall wesentlichen einzelnen Aspekte das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Das wirtschaftlichste Angebot kann das Angebot sein, bei dem das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Leistung und dem angebotenen Preis erzielt wird. In diesem Sinne wird durch § 25 Nr. 3 Satz 2 VOL/A verdeutlicht, dass der niedrigste Angebotspreis allein nicht entscheidend ist.

2. Die Auswahl verschiedener Kriterien für die Auftragserteilung mit einer Wertigkeit ist zulässig, ein öffentlicher Auftraggeber hat sich bei der Vergabeentscheidung an diesen zu orientieren.

3. Eine Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB wird nicht dadurch erfüllt, wenn Streit darüber besteht, ob das dem behaupteten Vergabeverstoß zugrunde liegende Verhalten des Auftraggebers tatsächlich vergaberechtswidrig ist.

4. Sinn und Zweck der Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 GWB ist es , die Vergabekammer nicht mit Fällen zu befassen, die bei rechtzeitiger Rüge noch durch die Vergabestelle selbst zu korrigieren wären.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0050
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlende Preisangaben: Ausschluss zwingend

VK Hessen, Beschluss vom 02.06.2004 - 69d-VK-24/2004

1. Die Evidenz eines Angebotsausschlusses als Zulässigkeitsaspekt eines Nachprüfungsantrags (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.10.2003, Az.: 11 Verg 9/03) liegt vor, wenn die Vergabestelle die Abgabe einer Bepreisung zulässigerweise verlangt und die Wesentlichkeit durch den Hinweis auf einen anderenfalls zwingenden Ausschluss in den Vergabeunterlagen dokumentiert.*)

2. Der Ausschluss eines Angebotes wegen fehlender Preisangaben gem. §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1, 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a VOL/A ist dann zwingend, wenn die Vergabestelle die Wesentlichkeit der Preisangaben in den Verdingungsunterlagen vorab durch einen Ausschluss des Angebots bei fehlender Bepreisung festlegt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0046
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beauftragung Dritter durch Vergabestelle zulässig

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.05.2003 - VK-SH 16/03

1. Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. "Unverzüglich" heißt nach der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB "ohne schuldhaftes zögern". Entsprechend ist der Begriff auch in § 107 Abs. 3 GWB auszulegen. Angesichts der kurzen Fristen, die im Vergabeverfahren im Allgemeinen gelten, bedeutet das im Regelfall, dass der Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften binnen ein bis drei Tagen gerügt werden muss, und zwar auf dem schnellstmöglichen Wege.

2. Die Vergabestelle muss ihre bereits bei Ausschreibung vorliegenden Prüfungskriterien in den Ausschreibungsunterlagen kundtun. Für den Fall, dass eine Bewertungsmatrix vor Beginn der Ausschreibung vorliegt, muss die Vergabestelle diese auch bekannt geben.

3. Wenn es an einem Maßstab fehlt, den Angebotspreis des Bieters im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung als „ungewöhnlich niedrig“ i. S. d. § 25 Nr. 2 Abs. 2 Satz 1 VOL/A zu qualifizieren, ist die Vergabestelle nicht gehalten, das Angebot in besonderer Weise zu überprüfen.

4. Ob § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A eine bieterschützende Vorschrift i.S.d. § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist, ist in der Rechtsprechung umstritten. Einerseits wird die Auffassung vertreten, der Vorschrift komme grundsätzlich keine drittschützende Wirkung im Sinne von § 97 Abs. 7 GWB dergestalt zu, dass ein Konkurrent sich im Nachprüfungsverfahren auf deren Verletzung berufen könne. Die Regelung diene in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers vor einer qualitativ schlechten Leistung oder einer finanziellen Nachforderung des Auftragnehmers. Nach anderer Ansicht kommt den die Behandlung eines sog. Unterangebotes geltenden Vorschriften der VOL/A und der VOB/A einen bieterschützenden Charakter zu.

5. Nach § 2 Nr. 2 VOL/A sind Leistungen unter ausschließlicher Verantwortung der Vergabestellen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber zu angemessenen Preisen zu vergeben. Dies schließt jedoch nach der Rechtsprechung eine Beauftragung eines Dritten, der als Erfüllungsgehilfe der Vergabestelle tätig wird, mit der Vorauswahl unter den eingegangenen Angeboten nicht aus.

6. Eine hohe Anzahl von Rechenfehlern kann die Zuverlässigkeit eines Bieters infrage stellen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0045
DienstleistungenDienstleistungen
Verhandlung mit Bieter nur bei Zweifel

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.05.2003 - VK-SH 15/03

1. Kann der Bieter schon anhand der Ausschreibung erkennen, dass die Ausschreibungsbedingungen geeignet sind, den Bieter zu benachteiligen, muss der Bieter vor Ablauf der Angebotsfrist seiner Rügepflicht nachkommen.

2. Einer Aufklärungsverhandlung bedarf es nicht, wenn infolge einer eindeutigen Regelung in den Verdingungsunterlagen kein Zweifel i. S. d. § 24 Nr. 1 VOL/A vorliegt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0042
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis: Aussicht auf Zuschlagserteilung erforderlich

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.06.2003 - VK-SH 17/03

1. Die zur Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB erforderliche Darlegung eines zumindest drohenden Schadens bedingt eine konkrete Aussicht auf die Erteilung des Zuschlags. Diese Aussicht ist auf eine plausible und nachvollziehbare Berechnung zu stützen.*)

2. Soweit ein Bieter nicht für alle ausgeschriebenen Lose ein Angebot abgibt, ist seinem Angebot immanent, dass er auf passende Angebote anderer Bieter für die durch ihn selbst nicht angebotenen Lose angewiesen ist. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes kann der Blickwinkel nicht auf Angebote für einzelne Lose verkürzt werden.*)

3. Ein Antrag auf inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer vorangegangenen Ausschreibung ist unzulässig, soweit der Antrag erstmals im laufenden Nachprüfungsverfahren gestellt wird.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
BND-Gebäude: Wegen Sicherheitsinteressen kein Vergaberechtsschutz!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2004 - Verg 101/04

1. Einzelne Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind nicht antragsbefugt im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB.

2. Unterfällt die Vergabe eines Auftrages dem Ausnahmetatbestand von § 100 Abs. 2 d GWB, sind die Bestimmungen der §§ 102 ff GWB auf das gesamte Vergabeverfahren nicht anwendbar.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0039
DienstleistungenDienstleistungen
Rügefrist bei einer Verdachtsrüge

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2004 - 1 VK 73/04

1. Bei einer Verdachtsrüge beträgt die Rügefrist bis zu zwei Wochen.

2. Ein missverständliches Zuschlagskriterium darf nicht ausgewertet werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
bieterschützende Wirkung von § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.11.2004 - 1 VK 70/04

§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A hat nur in Ausnahmefällen bieterschützende Wirkung.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0037
DienstleistungenDienstleistungen
öffentlicher Auftrag durch Unterlassen einer Kündigung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.11.2004 - 1 VK 69/04

1. Die Entscheidung der Vergabekammer kann auch in der Verpflichtung des Auftraggebers zur Vertragskündigung nach Ablauf der Vertragslaufzeit bestehen.

2. Es ist immer dann von einem neuen Auftrag und somit von dem Bedarf eines neuen Vergabeverfahrens auszugehen, wenn die Vertragsverlängerung oder -umgestaltung nur durch eine beiderseitige Willenserklärung zu Stande kommen kann.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0036
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss bei Abgabe paralleler Angebote?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2004 - W (Kart) 25/04

Zur Frage, ob die Vergabestelle bereits die Abgabe paralleler Angebote als solche zum Anlass für einen Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A nehmen darf, oder ob sie zu Nachforschungen bei den jeweils beteiligten Bietern darüber verpflichtet ist, ob ausnahmsweise durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0034
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kassen- und Kontrollsystem eines Großstadions als Bauauftrag

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.11.2004 - 1 VK 68/04

1. Erkennbar und zu rügen im Sinn von § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB ist insbesondere die Wahl der falschen Vergabeart.

2. Das Kassen- und Kontrollsystem eines Großstadions kann nach der VOB/A ausgeschrieben werden.

3. Der Rahmen des vorgegebenen Gegenstands des Verhandlungsverfahrens ist überschritten, wenn eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden soll, dass ein Teil gebrauchte, wenn auch weitgehend neuwertige Anlagenteile geliefert werden sollen.

4. § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A hat nur in Ausnahmefällen bieterschützende Wirkung.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0029
DienstleistungenDienstleistungen
Angebotsabgabe setzt Eignung voraus

VK Halle, Beschluss vom 17.10.2003 - VK Hal 26/03

1. Im Vorabgestattungsverfahren müssen mögliche und damit bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand hinreichend wahrscheinliche Interessenverletzungen gegenübergestellt werden.

2. Das Erfordernis der Gleichbehandlung verbietet ein Nachschieben von Unterlagen, die sich auf den Wettbewerb auswirken. Die Geeignetheit ist ein entscheidendes Kriterium für den Ausgang eines Wettbewerbsverfahrens. Die Eignung darf demnach nicht im Nachhinein hergestellt werden.

3. Das grundsätzlich immer bestehende Interesse der Allgemeinheit am raschen Abschluss von Vergabeverfahren kann sich nur auf den gesetzeskonformen Abschluss eines Vergabeverfahren beziehen. Fehlt die Eignung eines Bewerbers, so ist dieser grundsätzlich nicht zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0027
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachunternehmerleistungen: nachträgliche Verhandlungen unzulässig

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.01.2004 - VK Hal 34/03

1. Der Antragsteller muss keinen Antrag mit tenorierungsfähigem Inhalt ausformulieren und stellen. Vielmehr genügt es für die Zulässigkeit, wenn sich das Begehren aus der Begründung ergibt; ferner reicht auch die Bezugnahme auf einen Antrag aus, der - erfolglos - bei dem Antragsgegner gestellt worden.

2. Gem. § 97 Abs. 2 GWB hat der Auftraggeber die Teilnehmer an einem Wettbewerb gleich zu behandeln, es sei denn, eine Differenzierung ist aufgrund des GWB selbst ausdrücklich geboten oder gestattet. Der in dieser Bestimmung normierte Gleichbehandlungsgrundsatz gehört zu den elementaren Prinzipien des Gemeinschaftsrechts und des deutschen Vergaberechts.

3. § 24 VOL/A enthält eine abschließende Aufzählung der zulässigen Verhandlungsgründe. Hiernach sind Verhandlungen erlaubt, soweit sie sich auf das rein Informatorische beschränken oder Nebenangebote sowie auch technisch notwendige Änderungen geringen Umfangs eines Angebotes betreffen. Dem Auftraggeber ist es untersagt, nachträglich Verhandlungen darüber zu führen, welche Leistungen konkret durch den Hauptauftragnehmer und welche durch den Nachunternehmer erbracht werden. Ein derartiges Verhandeln deckt § 24 VOB/A nicht, da dies auf eine Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer und mithin auf einen tiefgehenden Eingriff in die Angebotsgestaltung der Antragstellerin hinauslaufen würde. Solche Verhandlungen würden die Gefahr beinhalten, dass im Verfahren die kalkulatorischen Grundlagen zu Lasten anderer Bewerber und zu Gunsten der Antragstellerin verändert werden könnten. Dies kann im Rahmen der Wettbewerbsgleichheit nicht hingenommen werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0026
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignung: Zulässigkeit der Forderung von Nachweisen bei "Newcomern"

VK Bund, Beschluss vom 02.12.2004 - VK 2-181/04

"Newcomern" kann nicht zugemutet werden kann, vor Erteilung des Zuschlags kostspielige Investitionen in sachlicher und personeller Hinsicht vorzunehmen. Die Vorlage entsprechender Eignungsnachweise darf erst eine angemessene Zeit nach Vertragsschluss verlangt werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0025
DienstleistungenDienstleistungen
Anwendungsbereich des § 13 VgV

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.10.2004 - VK 2-20/2004

1. § 13 VgV ist auf ein Unternehmen, das keine bieterähnliche Position erreicht hat, nicht anwendbar.

2. Die Nichtigkeit eines Vertrages nach § 138 BGB erfordert ein kollusives Zusammenwirken beider Vertragsparteien.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0024
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2004 - Verg 81/04

1. Der Auftraggeber ist durch die Neufassung der VOL/A nicht gehindert, ein rechtsverbindlich unterschriebenes Angebot zu fordern. Bei einer gesetzlich - z.B. durch die Kommunalordnungen - vorgeschriebenen Gesamtvertretung führt dann das Fehlen einer Unterschrift zum zwingenden Angebotsausschluss.

2. Für einen beabsichtigten Nachunternehmereinsatz hat der Bieter im Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerbeauftragung - und zwar grundsätzlich anhand derselben Anforderungen, die vom Auftraggeber für den Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit des Bieters aufgestellt worden sind - die Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.

3. Eignungsnachweise unterfallen nicht dem Begriff der "Angaben und Erklärungen" im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A.

4. Ob ein Nachunternehmereinsatz lediglich untergeordneter Natur ist, kann nur aufgrund einer funktionalen Betrachtung des Gesamtauftrags beurteilt werden, für die der auf den Nachunternehmerauftrag entfallende Teil des Angebotspreises oder die an den Nachunternehmer zu entrichtende Vergütung allein nicht ausschlaggebend sind.

5. Die Forderung nach einem Nachweis darüber, dass der Bieter tatsächlich über die Einrichtungen und Mittel des Nachunternehmers verfügt, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind, ist zulässig.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0021
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nicht eindeutig unterschriebenes Angebot: Ausschluss!

VK Bund, Beschluss vom 04.10.2004 - VK 3-152/04

Der Fall des nicht eindeutig unterschriebenen Angebotes, bei denen also der Vertragspartner nicht eindeutig ermittelt werden kann, ist in der VOB/A nicht geregelt. Auf diese Fälle ist § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe b) VOB/A anzuwenden mit dem Ergebnis, dass ein Ausschluss zwingend zu erfolgen hat.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0017
DienstleistungenDienstleistungen
Dokumentationsdefizit führt zur Verfahrensaufhebung

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.07.2004 - 1 VK LVwA 31/04

1. Es gehört zum Gebot der Transparenz des Vergabeverfahrens, dass der öffentliche Auftraggeber den Gang, vor allem aber die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens in den Vergabeakten dokumentiert. Diese Dokumentation dient dabei dem Ziel, die Entscheidung der Vergabestelle sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für die Bieter überprüfbar zu machen. Es genügt dabei nicht, dass der Vergabevermerk erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung vorliegt. Vielmehr muss die Dokumentation aus eben diesen Gründen zeitnah nach jeder Einzelentscheidung erfolgen und laufend fortgeschrieben werden. Dabei muss so detailliert vorgegangen werden, dass die das gesamte Vergabeverfahren tragenden Aspekte für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind.

2. Den Auftraggeber trifft gemäß § 22 Nr. 1 VOL/A auch die Verpflichtung zur Dokumentation des rechtzeitigen Eingangs durch Anfertigung eines aussagefähigen Eingangsvermerkes.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0015
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren wegen Verfahrensaufhebung zulässig

VK Hessen, Beschluss vom 10.06.2004 - 69d-VK-28/2004

1. Ein Nachprüfungsantrag ist auch nach erfolgter Aufhebung der Ausschreibung nicht grundsätzlich unzulässig. Allerdings müssen auch in diesem Fall zunächst die allgemeinen Sachentscheidsvoraussetzungen, insbesondere der §§ 107 Abs. 2 und 3, 108 Abs. 1 und 2 GWB, vorliegen. Fehlen diese, ist der Antrag, wie in jedem Nachprüfungsverfahren, unzulässig.*)

2. War das Angebot aufgrund fehlender Unterlagen gem. § 25 Nr. 1 Abs. 2, § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A von der Wertung auszuschließen, kann es für den Zuschlag nicht mehr in Betracht kommen. Mangels drohenden Schadens fehlt es dem Antragsteller an der erforderlichen Antragsbefugnis.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0009
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Forderung nach Hersteller- und Typangaben

VK Lüneburg, Beschluss vom 20.12.2004 - 203-VgK-54/2004

1. Es ist davon auszugehen, dass behauptete Mängel und Ungenauigkeiten eines Leistungsverzeichnisses (z.B. Forderung des Auftraggebers nach Fabrikatsangaben) spätestens bei Erstellung des Angebotes festgestellt werden; sie müssen entsprechend unverzüglich gerügt werden.

2. Verlangt die Vergabestelle mit den Vergabeunterlagen vom Bieter zulässigerweise produktidentifizierende Hersteller- und Typenbezeichnungen, ohne dass der Bieter diese Angaben mit seinem Angebot macht, so führt dies zumindest dann, wenn es sich – gemessen am Gesamtangebot - nicht um eine völlig unerhebliche Anzahl von fehlenden Angaben handelt, ohne weiteres Wertungsermessen der Vergabestelle zwingend zum Ausschluss.

3. Eine geringfügige Verschiebung des Eröffnungstermins, die sich im Rahmen von 15 bis maximal 30 Minuten hält, ist als vergaberechtlich tolerierbar anzusehen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0005
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren auch für Aufhebungsentscheidungen

VK Hessen, Beschluss vom 10.06.2004 - 69d-VK-27/2004

1. Ein Nachprüfungsantrag ist auch nach erfolgter Aufhebung der Ausschreibung nicht grundsätzlich unzulässig. Allerdings müssen auch in diesem Fall zunächst die allgemeinen Sachentscheidsvoraussetzungen, insbesondere der §§ 107 Abs. 2 und 3, 108 Abs. 1 und 2 GWB, vorliegen. Fehlen diese, ist der Antrag, wie in jedem Nachprüfungsverfahren, unzulässig.*)

2. War das Angebot aufgrund fehlender Unterlagen gem. §§ 25 Nr. 1 Abs. 2, 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A von der Wertung auszuschließen, kann es für den Zuschlag nicht mehr in Betracht kommen. Mangels drohenden Schadens fehlt es dem Antragsteller an der erforderlichen Antragsbefugnis.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2005, 0004
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebot ohne technische Mindestanforderungen zulässig!

VK Lüneburg, Beschluss vom 06.12.2004 - 203-VgK-50/2004

1. Ein Deichverband im Sinne des § 9 Niedersächsischen Deichgesetzes ist ein öffentlicher Auftraggeber.

2. Eine überwiegende Finanzierung liegt auch dann vor, wenn es sich um eine durch Zwangsmitgliedschaft staatlich vorgeschriebene Finanzierung handelt.

3. Die Formblätter des VHB zur Dokumentation nach § 30 VOB/A dienen in erster Linie als "Checkliste" für ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren und einen aussagefähigen Vergabevermerk.

4. Aus der Rechtsprechung des EuGH lässt sich das Erfordernis der Definition und Bekanntmachung von technischen Mindestanforderungen als zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit von Nebenangeboten nicht ableiten.

5. Werden den Bietern weder mit der Vergabebekanntmachung noch mit den Verdingungsunterlagen Zuschlagskriterien bekannt gemacht, ist das wirtschaftlichste Angebot allein auf der Grundlage des niedrigsten Angebotspreises zu ermitteln.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2004

VPRRS 2004, 0638
DienstleistungenDienstleistungen
zwingender Ausschluss bei fehlenden Eignungsnachweisen

VK Thüringen, Beschluss vom 23.12.2004 - 360-4003.20-031/04-ABG

1. Das Fehlen eines geforderten Nachweises über die Zertifizierung der für die Leistungsrealisierung vorgesehenen Betriebsstätte gemäß § 52 KrW-/AbfG führt zwingend zum Angebotsausschluss.

2. Bei fehlenden Eignungsnachweisen hat der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung und Wertung keinen Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum.

3. Die zur Bewertung eines Zuschlagskriteriums herangezogenen Fakten (= Unterkriterien) müssen nicht bekannt gemacht werden.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0636
DienstleistungenDienstleistungen
Erstattung der außergerichtlichen Kosten bei Antragsrücknahme

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.12.2004 - VK-SH 35/04

Im Falle der Antragsrücknahme kann eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten angeordnet werden, nachdem der BGH (Beschluss vom 09.12.2003, X ZB 14/03) offen gelassen hat, ob eine entsprechende Anwendung prozessualer Vorschriften über die Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache (§ 91a Abs. 1 ZPO, § 161 Abs. 2 VwGO) auch im Falle der Antragsrücknahme nicht in Betracht kommt.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0635
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzüglichkeit der Rüge

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.12.2004 - VK-SH 34/04

Die in der Rechtsprechung für eine Rüge gemäß § 107 Abs. 3 GWB angenommene Maximalfrist von zwei Wochen gilt nur für Fälle mit besonders schwieriger Sach- und Rechtslage. Eine Rüge ist demnach nicht mehr unverzüglich i.S.v. § 107 Abs. 3 GWB, wenn sie nahezu zwei Wochen nach Kenntnis des vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes erfolgt und die Antragstellerin einräumt, dass ihr die rechtliche Bewertung des Sachverhalts innerhalb von drei Tagen möglich war.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0632
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtigkeitsfolge bei De-facto-Vergabe?

KG, Beschluss vom 11.11.2004 - 2 Verg 16/04

1. Die Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV ist auf so genannte De-facto-Vergaben nicht entsprechend anwendbar.

2. Es bleibt offen, ob die Nichtigkeitsfolge einer De-facto-Vergabe bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung aus § 134 BGB herzuleiten ist, nachdem der EuGH entschieden hat, dass eine durch eine vergaberechtswidrige Vergabe begangene Verletzung des Gemeinschaftsrechts während der gesamten Dauer der Erfüllung der geschlossenen Verträge fortdauert.

3. Zu den Voraussetzungen, unter denen eine De-facto-Vergabe im Einzelfall gegen § 138 BGB verstößt (hier bejaht).

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0631
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Was ist ein Bauauftrag?

OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2004 - WVerg 11/04

1. Eine zur Annahme eines Bauvertrages i.S.d. § 99 Abs. 3 GWB führende Bauleistung umfasst die Arbeiten, die zur Herstellung eines funktionsfähigen Bauwerkes notwendig sind. Die Funktionsfähigkeit richtet sich nach dem Nutzungszweck, den der Auftraggeber mit dem Bauwerk verwirklichen will. Nicht entscheidend ist demgegenüber, ob die Leistung nach deutschem Zivilrecht als werkvertragliche einzustufen ist.*)

2. Ausgehend hiervon kann im Einzelfalle auch der Kauf der Ausstattung eines Gebäudes dienenden Zubehörs i.S.d. §§ 90 ff. BGB als Bauleistung im vergaberechtlichen Sinne anzusehen sein.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0628
DienstleistungenDienstleistungen
vorläufiger Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2004 - Verg 75/04

1. Gegen Vollstreckungsmaßnahmen kann vorläufiger Rechtsschutz im Wege eines Eilantrages in analoger Anwendung von § 80 Abs. 5 VwGO in Anspruch genommen werden.

2. Entscheidend für den Erfolg eines Eilantrages sind die Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsmittels, über die mittels einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage entschieden wird.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0627
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Voraussetzungen des § 7 Nr. 6 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2004 - Verg 46/04

1. Zum Begriff der Einrichtungen im Sinne von § 7 Nr. 6 VOL/A.

2. Indizien für einen Verdrängungswettbewerb einer Einrichtung im Sinn von § 7 Nr. 6 VOL/A müssen immer verbunden sein mit einer primär sozialpolitischen Zielsetzung der Einrichtung.

3. Ist ein Wettbewerber anhand der vorstehenden Grundsätze als eine öffentliche Einrichtung mit sozialpolitischer Ausrichtung zu qualifizieren, kommt es auf die zusätzliche Feststellung einer konkreten Wettbewerbsverfälschung oder -verzerrung nicht an.

4. § 7 Nr. 6 VOL/A verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0626
DienstleistungenDienstleistungen
Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.11.2004 - Verg 69/04

1. Ein Beigeladener unterliegt im Sinn von § 128 Abs. 3, Abs. 4 GWB mit der entsprechenden Kostenfolge, wenn er zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und wenn und soweit in der Hauptsache entgegen seinem Antrag entschieden worden ist.

2. Die Vergabekammer trifft gegenüber einem Beigeladenen keine Aufklärungs- und Untersuchungspflicht über das mit der Stellung eines Antrags verbundene Kostenrisiko, wenn der Beigeladene anwaltlich vertreten ist.

3. Das der nach § 128 Abs. 3 Satz 4 der Vergabekammer eingeräumte Ermessen, von der (ganzen oder teilweisen) Erhebung der Gebühren abzusehen, erstreckt sich nicht auf die vom Gesetz angeordnete gesamtschuldnerische Haftung.

4. Auswirkungen der Gebührenbefreiung eines Gesamtschuldners auf die Kostentragungspflicht des anderen Gesamtschuldners.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0620
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Streitwert bei Bauwerk im Mietkaufmodell

BayObLG, Beschluss vom 18.11.2004 - Verg 22/04

Bestimmung des Streitwerts, wenn Gegenstand des Auftrags die Errichtung eines Bauwerks (Schulgebäude) im Mietkaufmodell ist.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0619
DienstleistungenDienstleistungen
Interimsbeauftragung: Ausgeschlossener Bieter nicht beauftragbar!

VK Münster, Beschluss vom 10.11.2004 - VK 29/04

1.Bei der Entscheidung nach § 115 Abs. 2 GWB ist zu berücksichtigen, ob die Dringlichkeit von der Vergabestelle selbst herbeigeführt wurde.*)

2. Da die Interimsbeauftragung die Fortsetzung des ursprünglichen Nachprüfungsverfahrens ist, darf ein bereits ausgeschlossener Bieter nicht erneut wieder mit der vorübergehenden Durchführung des Auftrages beauftragt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0614
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
fehlende wesentliche Preisangaben

VK Bund, Beschluss vom 05.11.2004 - VK 1-138/04

Setzt ein Bieter in das Angebot einen Preis ein, den er nach Angebotsöffnung wegen offenbarer rechnerischer Unrichtigkeit ändern will, ist das Angebot wegen einer fehlenden wesentlichen Preisangabe zwingend auszuschließen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0613
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
relative Nichtigkeit des § 13 Satz 6 VgV

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.05.2004 - VK 17/04

Die falsche Wahl der Verdingungsordnung, also VOB statt VOL, ist ein typischer aus der Bekanntmachung erkennbarer Verstoß gegen bieterschützende Vorschriften. Ist dies nicht bis Angebotsabgabe gerügt worden, ist die Antragstellerin zugleich mit Beanstandungen ausgeschlossen, die mit der Anwendung der Verdingungsordnung bestimmungsgemäß zusammenhängen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0609
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung der Verdingungsunterlagen

VK Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2004 - VK 7/04

Der Nachprüfungsantrag ist zulässig und begründet, wenn die Beigeladene wegen Veränderung der Verdingungsunterlagen ausgeschlossen werden muss (2-Schicht-System angeboten, obwohl 3-Schicht-System ausgeschrieben war). Es ist keine Umwandlung in ein wertungsfähiges Nebenangebot möglich, wenn das Angebot ausdrücklich als Hauptangebot bezeichnet worden ist. Der Auftraggeberin wird aufgegeben, der Antragstellerin den Zuschlag zu erteilen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0605
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an eine Rüge

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2004 - 1 VK LVwA 56/04

Unter einer Rüge ist generell die Darlegung von nach Auffassung der Antragstellerin nicht vergaberechtskonformen Umständen gegenüber dem Auftraggeber zu verstehen, die diesen dazu veranlassen sollen, sein Verhalten noch einmal zu überdenken und gegebenenfalls zu korrigieren.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0602
DienstleistungenDienstleistungen
Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004 - 1 Verg 10/04

1. Gibt ein Bieter für ein ausgeschriebenes Los nicht nur ein eigenes Angebot ab, sondern bewirbt sich daneben als Mitglied einer Bietergemeinschaft um den Zuschlag auf ein Einzelangebot für dieselbe Leistung (Doppelangebot), so ist der Geheimwettbewerb in Bezug auf beide Angebote grundsätzlich nicht gewahrt.*)

2. Die Obliegenheit zur Rüge einer vergaberechtswidrigen nicht produktneutralen Ausschreibung besteht bereits nach Erhalt der Verdingungsunterlagen. Es kommt nicht darauf an, ob der Bieter auch Kenntnis davon hat, dass sich u.U. ein Wettbewerber an der Ausschreibung beteiligt, der unmittelbaren Zugang zu dem ausgeschriebenen Produkt hat.*)

3. Zur Rügefrist bei vermeintlich vergaberechtswidriger Leistungsbeschreibung.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0601
DienstleistungenDienstleistungen
Zwingender Ausschluss wegen fehlender Preise

BayObLG, Beschluss vom 24.11.2004 - Verg 25/04

Verlangt die Vergabestelle bei der Ausschreibung von förmlichen Zustellungen die Angabe eines von der Regulierungsbehörde genehmigten Preises, so ist ein Angebot mit einem nicht genehmigten Preis unvollständig, da ihm wesentliche Elemente fehlen; es ist zwingend auszuschließen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0600
DienstleistungenDienstleistungen
Zwingender Ausschluss wegen fehlender Preise

BayObLG, Beschluss vom 24.11.2004 - Verg 025/04

Verlangt die Vergabestelle bei der Ausschreibung von förmlichen Zustellungen die Angabe eines von der Regulierungsbehörde genehmigten Preises, so ist ein Angebot mit einem nicht genehmigten Preis unvollständig, da ihm wesentliche Elemente fehlen; es ist zwingend auszuschließen.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0599
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verbalisierung einer Bewertungsmatrix

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2004 - 203-VgK-49/2004

1. Die Fixierung des Schwellenwertes muss das Ergebnis einer seriösen Prognose sein, die der Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens zu machen hat.

2. Für die Rüge vermeintlicher Mängel einer Leistungsbeschreibung im VOF-Verfahren wie etwa fehlende Angaben zur Festlegung der anrechenbaren Kosten, der maßgeblichen Honorarzone und der Leistungsphasen, deren Vergabe beabsichtigt ist, bedarf es keiner anwaltlichen Beratung.

3. Eine Bewertungsmatrix kann im VOF-Verfahren einen Vergabevermerk nicht völlig ersetzen. Vielmehr muss wenigstens kurz erläutert werden, warum welcher Bieter für welches Kriterium welche Punkte erzielt hat.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0598
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nichtoffenes Verfahren bei PPP

VK Lüneburg, Beschluss vom 05.11.2004 - 203-VgK-48/2004

1. Kooperationen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) unterliegen stets dann dem Vergaberecht, wenn die Vergabe an der Beteiligung nicht nur der Kapitalbeschaffung dient, sondern zugleich mit der Vergabe von Dienstleistungen an den privaten Gesellschafter einhergeht.

2. Vom offenen Verfahren kann regelmäßig bei komplexen Kooperationsverträgen im Rahmen einer Public Private Partnership (PPP) abgewichen werden.

3. Die Bieter haben ein Recht darauf, sich im Wettbewerb nur mit Unternehmen messen zu müssen, welche zuvor die Kriterien des Teilnahmewettbewerbs durch Vorlage der geforderten Nachweise erfüllt haben und dann auch als geeignet ausgewählt wurden.

4. Aus § 9 a VOL/A folgt nicht, dass der Auftraggeber den Bietern eine Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien schon in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen mitteilen muss.

5. Bei einer Bewertungsmatrix sind die Gründe für die Punktevergabe wenigstens stichwortartig in der Dokumentation zu skizzieren.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0597
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Verpflichung zum Verhandeln mit allen Bietern!

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2004 - 1 VK 74/03

1. Der Auftraggeber darf die Zahl der Bieter im Verfahren unter Sicherstellung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem besonderen Merkmalen des Vergabeverfahrens und dem zur Durchführung notwendigen Aufwand verringern. Dabei sind so viele Bieter zu berücksichtigen, dass ein Wettbewerb gewährleistet bleibt.

2.Auch im Verhandlungsverfahren unterliegt der Auftraggeber wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts. Das gilt namentlich für die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Vertraulichkeit.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2004, 3764
DienstleistungenDienstleistungen
keine europaweite Ausschreibung bei "sonstigen Dienstleistungen"

VK Sachsen, Beschluss vom 27.09.2001 - 1/SVK/85-01g

1. Auch die Vergabe \"Sonstiger Dienstleistungen\" entsprechend Anhang I B zu Abschnitt 2 der VOL/A unterfällt der Überprüfung durch die Vergabekammern gemäß §§ 97 ff. GWB. Lediglich der Prüfungsumfang der Vergabekammer ist über § 1 a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A auf die Basisparagrafen und die §§ 8 a und 28 a VOL/A beschränkt. Der Auftraggeber ist somit auch bei Überschreiten der EU-Schwellenwerte nicht zu einer europaweiten Ausschreibung gemäß § 17 a VOL/A verpflichtet.*)

2. Die Frist für die vierzehntägige Vorinformation vor Zuschlagserteilung beginnt nicht erst mit der Kenntnisnahme des Absageschreibens durch den nichtberücksichtigten Bieter, sondern schon mit der Absendung der Vorinformation durch den Auftraggeber.*)

3. Eine nochmalige, zweite, Rüge nach Zusendung eines ergänzenden Antwortschreibens des Auftraggebers auf eine erste Rüge des Antragstellers ist ntbehrlich, da eine derartige zweite Rüge auf ein lediglich informelles, nicht auf § 13 VgV gestütztes, Schreiben im Hinblick auf die baldige und notwendige Stellung eines Nachprüfungsantrages eine reine Förmelei wäre.*)

4. Dem Erfordernis einer schriftlichen Vorinformation gemäß § 13 S. 2 VgV genügt auch die Übermittlung des Vorinformationsschreibens per Telefax, sofern der Aussteller aus dem Telefax erkennbar ist.*)

5. Im Rahmen der Vorinformation nicht berücksichtigter Bieter gemäß § 13 VgV muss bei wertungsrelevanten Nebenangeboten auch der wahrheitsgemäße Grund für die Nichtberücksichtigung der Nebenangebote mitgeteilt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0591
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zwingender Ausschluss eines Angebots

VK Thüringen, Beschluss vom 23.11.2004 - 360-4003.20-031/04-ARN

1. Erfüllt ein Angebot die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht, ist es zwingend auszuschließen.

2. Hält der Bieter sich ausdrücklich offen, ob er die im Angebot geforderten Fabrikate auch tatsächlich liefert und einbaut, ist das Angebot zwingend auszuschließen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0665
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Antragszurücknahme: Muss Antragsteller die Kosten des Beigeladenen übernehmen?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 07.07.2004 - VK-23/2004

1. Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden. Dabei ist das allgemein für einen Antragsteller im Nachprüfungsverfahren bestehende hohe Kostenrisiko und die damit verbundene Schwelle zur Erlangung von Rechtsschutz zu berücksichtigen sowie der Inhalt seines Vorbringens.

2. Richtet sich das Vorbringen des Antragstellers direkt gegen den Beigeladenen, etwa gegen dessen Eignung oder die Bewertung der von diesem angebotenen Leistung, hat der Antragsteller im Unterliegensfall im Allgemeinen nach Billigkeit auch die Kosten des Beigeladenen zu übernehmen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0589
DienstleistungenDienstleistungen
Bieterschützende Vorschriften

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.10.2004 - VK 18/04

1. § 1 GWB ist keine bieterschützende Vorschrift.

2. §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f), 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A sind bieterschützende Vorschriften.

3. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A setzt voraus, dass ein gesicherter Nachweis in Bezug auf die wettbewerbsbeschränkende Abrede vorliegt.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0587
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
die TL-Streu haben keine bieterschützende Wirkung

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.09.2004 - VK 14/04

1. Die TL-Streu hat als nationales Regelwerk keine bieterschützende Wirkung.

2. § 8 Nr. 1 Abs. 1 und Abs. 4 VOL/A haben bieterschützende Wirkung.

3. Es ist vom Grundsatz her allein Sache des Auftraggebers zu entscheiden, welche Liefer- oder Dienstleistung er im Wege öffentlicher Ausschreibungen beschaffen möchte.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in den Verdingungsunterlagen die Mindestanforderungen zu erläutern, die Änderungsvorschläge erfüllen müssen.

Dokument öffnen Volltext


VPRRS 2004, 0581
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsfristen des § 18 a VOB/A sind Mindestfristen

VK Sachsen, Beschluss vom 01.02.2002 - 1/SVK/139-01

1. Die Angebotsfristen des § 18 a VOB/A sind Mindestfristen: Je nach Art der Baumaßnahme (hier: parallele Ausschreibung losweiser- und Gesamtvergabe) sind diese Fristen nicht ausreichend für die Erstellung eines Gesamtangebots. Hierdurch kann ein Bieter, der wegen der kurzen Frist daran gehindert war, ein solches Angebot abzugeben, in seinen Rechten verletzt sein.*)

2. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche zu einem Los eingegangenen Angebote zu verlesen, auch wenn diese während einer anderen Submission (als Nebenangebot) eingegangen sind.*)

3. Ein Pauschalfestpreisangebot ohne Nachunternehmerverzeichnis und ohne Fabrikatsangaben ist im Rahmen einer Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis nicht wertbar.*)

4. Die durch ein solches Angebot bewirkten Unklarheiten können nicht gem. § 24 Nr. 3 VOB/A durch ein Bietergespräch beseitigt werden; es handelt sich nicht um Änderungen geringen Umfangs.*)

Dokument öffnen Volltext