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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4933 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

VPRRS 2004, 0237
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zwingender Ausschluss des Bieters wegen Fehlens geforderter Angaben

OLG Dresden, Beschluss vom 06.04.2004 - WVerg 0001/04

1. Für die Bestimmung der Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB sind die Umstände des konkreten Falles entscheidend. Dabei ist die Ausschöpfung eines maximalen Zeitraums von zwei Wochen seltenen Ausnahmefällen vorbehalten, in denen eine ungewöhnlich schwierige Sach- oder Rechtslage einen entsprechend zeitaufwendigen Prüfungsbedarf des Bieters, ggf. unter Einschaltung externer Berater, notwendig verursacht.*)

2. Fehlt es in einem Vergabeverfahren nach VOL/A in einem Angebot an mit den Vergabeunterlagen zulässigerweise geforderten und für die Wettbewerbsposition des Bieters erheblichen Angaben, so wird es im Rahmen von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a) pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle im Regelfall nur entsprechen, das Angebot von der Wertung auszuschließen ("Ermessensreduzierung auf Null").*)

3. Eine Vergabestelle, die mehrere Wertungskriterien ohne Angabe einer Wertungsgewichtung, aber verbunden mit dem Hinweis bekannt gibt, dass sich aus der Reihenfolge keine Wertungsrangfolge ergebe, ist, wenn sich dies nicht nach Maßgabe des Empfängerhorizonts der Bieter als allein sachgerecht darstellt, nicht ohne weiteres verpflichtet, in der Wertung allen Kriterien das rechnerisch gleiche Gewicht beizumessen.*)

4. Die Vergabenachprüfungsorgane sind wegen des auf den Schutz subjektiver Bieterrechte ausgerichteten Charakters des Vergabekontrollverfahrens nicht befugt, von Amts wegen ihrer Entscheidung solche Vergabeverstöße zugrunde zu legen, die den antragstellenden Bieter - etwa mangels Antragsbefugnis - nicht in seinen Rechten verletzt haben könnten.*)

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VPRRS 2004, 0236
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit von Vergabesperren der Deutsche Bahn AG?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.11.2003 - 2-06 O 345/03

1. Gegen eine Vergabesperre der Deutsche Bahn AG ist außerhalb eines Vergabeverfahrens der ordentliche Rechtsweg zu den Zivilgerichten gegeben.

2. Das Begehen einer berufsbezogenen Straftat rechtfertigt einen generellen zeitlich befristeten Ausschluss für die Teilnahme am Wettbewerb. Zum Nachweis einer solchen Straftat bedarf es keiner gerichtlichen Verurteilung, wenn bei objektiver Beurteilung der ermittelten oder zur Verfügung stehenden Tatsachengrundlage keine begründeten Zweifel an der Verfehlung bestehen. Insoweit genügen auch ausreichende Anhaltspunkte, die den Vorwurf z.B. der Bestechung oder der Vorteilsgewährung rechtfertigen.

3. Eine Vergabesperre der Deutsche Bahn AG ist kein strafrechtliches Institut. Stattdessen ist sie vor dem Hintergrund zu sehen, dass eine Auftragssperre für die betroffenen Unternehmen oftmals die einzige wirksame und ernstgenommene Sanktionsmöglichkeit in Korruptionsfällen darstellt.

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VPRRS 2004, 0234
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Obsiegender Antragsgegner: Beteiligung an Kosten des Antragsgegners?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.05.2004 - VK-SH 14/04

1. Eine obsiegende Antragsgegnerin kann nicht aus Billigkeitsgesichtspunkten an den Verfahrenskosten der Vergabekammer beteiligt werden, auch wenn sie die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens durch ein Fehlverhalten verursacht hat.*)

2. Indessen entspricht es der Billigkeit, unter Anwendung von § 80 VwVfG (§ 120 LVwG-SH) einer obsiegenden Antragsgegnerin die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Antragstellerin aufzuerlegen, wenn der Nachprüfungsantrag nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift unbeachtlich ist, indem die erforderliche Begründung (ordnungsgemäße Mitteilung gemäß § 13 VgV) nachträglich (im Nachprüfungsverfahren) gegeben wird.*)

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VPRRS 2004, 0229
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe an eine Justizvollzugsanstalt ein In-house-Geschäft?

VK Nordbayern, Beschluss vom 27.05.2004 - 320.VK - 3194 - 14/04

Die Vergabe an eine Justizvollzugsanstalt stellt ein In-house-Geschäft dar und unterfällt nicht dem Vergaberecht, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer rechtlich identisch sind, d.h. derselben juristischen Person angehören.

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VPRRS 2004, 0227
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bewertung der Eignung eines Bieters

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2004 - 11 Verg 5/04

1. Nach den Verdingungsordnungen darf allerdings der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis (§ 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) oder auf ein Angebot erteilt werden, dessen Preis in offenbarem Missverhältnis zur Leistung (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A) steht.

2. Anlass zu weiterer Aufklärung hat eine Vergabestelle im Hinblick auf die vorangegangene Stufe der Untersuchung der angebotenen Preise nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A jedoch erst dann, wenn es sich bei dem fraglichen Angebot um ein ungewöhnlich niedrig bepreistes handelt. Diese Nachfrage- bzw. Aufklärungspflicht setzt etwa bei einer Abweichung von mehr als 20 % vom günstigsten der eingegangenen übrigen Angebote an.

3. Bei einer Prognoseentscheidung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A hat der öffentliche Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkter Nachprüfbarkeit durch die Vergabenachprüfungsorgane unterliegt. Eine Verletzung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen.

4. Um Prognosefehler zu vermeiden, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, seine Entscheidung auf einer möglichst breiten Tatsachengrundlage zu treffen. Deshalb ist es für ihn geboten, auch die ihm bekannt gewordenen Informationen aus zeitnahen vorangegangenen Ausschreibungen zu verwerten, wenn diese Tatsachen offenbaren, die für die Eignungsprüfung des Bieters von Bedeutung sind. Dass es sich nicht um eigene Vergabeverfahren handelt, spielt dabei keine Rolle.

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VPRRS 2004, 0226
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bewertung der Eignung eines Bieters

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.03.2004 - 11 Verg 4/04

1. Nach den Verdingungsordnungen darf allerdings der Zuschlag nicht auf ein Angebot mit einem unangemessen niedrigen Preis (§ 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) oder auf ein Angebot erteilt werden, dessen Preis in offenbarem Missverhältnis zur Leistung (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A) steht.

2. Anlass zu weiterer Aufklärung hat eine Vergabestelle im Hinblick auf die vorangegangene Stufe der Untersuchung der angebotenen Preise nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A jedoch erst dann, wenn es sich bei dem fraglichen Angebot um ein ungewöhnlich niedrig bepreistes handelt. Diese Nachfrage- bzw. Aufklärungspflicht setzt etwa bei einer Abweichung von mehr als 20 % vom günstigsten der eingegangenen übrigen Angebote an.

3. Bei einer Prognoseentscheidung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A hat der öffentliche Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der nur eingeschränkter Nachprüfbarkeit durch die Vergabenachprüfungsorgane unterliegt. Eine Verletzung dieses Beurteilungsspielraums liegt nur dann vor, wenn die von der Vergabestelle getroffenen Sachverhaltsermittlungen und -feststellungen oder die Anwendung vergaberechtlicher Rechtsbegriffe auf willkürlichen und sachwidrigen Erwägungen beruhen.

4. Um Prognosefehler zu vermeiden, ist der öffentliche Auftraggeber gehalten, seine Entscheidung auf einer möglichst breiten Tatsachengrundlage zu treffen. Deshalb ist es für ihn geboten, auch die ihm bekannt gewordenen Informationen aus zeitnahen vorangegangenen Ausschreibungen zu verwerten, wenn diese Tatsachen offenbaren, die für die Eignungsprüfung des Bieters von Bedeutung sind. Dass es sich nicht um eigene Vergabeverfahren handelt, spielt dabei keine Rolle.

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VPRRS 2004, 0223
DienstleistungenDienstleistungen
AOK Bayern ist keine öffentliche Auftraggeberin!

BayObLG, Beschluss vom 24.05.2004 - Verg 6/04

Die AOK Bayern ist keine öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.*)

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VPRRS 2004, 0220
DienstleistungenDienstleistungen
Richtige Vergabeentscheidung

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2003 - VK 60/03

Die Vergabeentscheidung hat unter Beachtung der vier Wertungsphasen und der Vergabekriterien zu erfolgen. Das Transparenzgebot erfordert die Dokumentation einer nachvollziehbaren Angebotswertung.*)

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VPRRS 2004, 0218
DienstleistungenDienstleistungen
Berechnung der Gebühren

BayObLG, Beschluss vom 13.04.2004 - Verg 5/04

1. Es ist regelmäßig ermessensfehlerfrei, wenn die Vergabekammer, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten Transparenz sicherzustellen, zur Ermittlung der von ihr zu erhebenden Gebühr mittels einer Gebührentabelle von Richtwerten ausgeht (wie BayObLG, Beschluss vom 20.01.2004 – Verg 21/03).*)

2. Der Umstand, dass eine Ausschreibung zu mehreren Nachprüfungsanträgen verschiedener Bieter führt, macht eine Gebührenbemessung der Vergabekammer nach den jeweils an der Auftragssumme bemessenen Richtwerten nicht schon deshalb ermessensfehlerhaft, weil keine Abschläge wegen geringeren personellen und sachlichen Aufwands im Hinblick auf die Einarbeitung in den Vorgang gemacht werden. Anderes kann gelten, wenn sich die Nachprüfungsanträge auf den jeweils gleichen Verfahrensverstoß beziehen.*)

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VPRRS 2004, 0215
DienstleistungenDienstleistungen
Ähnliche Einrichtungen i.S.v. § 7 Nr. 6 VOL/A

VK Münster, Beschluss vom 28.05.2004 - VK 10/04

1. Ähnliche Einrichtungen i.S.v. § 7 Nr. 6 VOL/A sind, unabhängig davon, ob sie gemeinnützige Zwecke verfolgen oder steuerrechtliche Vorteile genießen, nur solche Einrichtungen, die durch dienst- oder fachaufsichtsrechtliche Weisungen beeinflusst werden können und mithin öffentliche Einrichtungen sind.*)

2. Vereinbarungen i.S.v. § 93 Abs. 2 BSHG, die eine unmittelbare Zahlung von Sozialhilfe an Einrichtungsträger beinhalten, die in Zusammenarbeit mit dem Träger der Sozialhilfe die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausführen, können im Wettbewerb ausgeschrieben werden. § 2 Nr. 1 VOL/A steht nicht entgegen.*)

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VPRRS 2004, 0211
DienstleistungenDienstleistungen
Eignung eines Bieters

VK Hessen, Beschluss vom 16.01.2004 - 69d-VK-72/2003

1. Die Eignungsprüfung ist kein streng schematisiertes, sondern ein weitgehend formloses Verfahren, in dessen Rahmen der Auftraggeber bei seiner Entscheidungsfindung weitgehend frei ist.

2. Grundsätzlich können bei der Entscheidung über die Eignung eines Bieters Erkenntnisse aus Vergabeverfahren von anderen Auftraggebern herangezogen werden, wenn diese gesichert sind. Es besteht aus Gründen der Vertraulichkeit kein Verwertungsverbot für derartige Erkenntnisse.

3. Die Anforderungen an die Eignung eines Bieters hängen von der Art und dem Umfang der im Einzelfall zu vergebenden Leistung ab.

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VPRRS 2004, 0207
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nötige Inhalte einer funktionalen Leistungsbeschreibung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.2004 - 1 VK 12/04

1. Die die funktionale Leistungsbeschreibung unterliegt der Anforderung, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers optimal und mit größtmöglicher Bestimmtheit zum Ausdruck zu bringen.

2. In Fällen, in denent es dem Auftraggeber mangels ausreichender Marktkenntnis nicht möglich ist, den Leistungsgegenstand nach Art, Beschaffenheit und Umfang hinreichend zu beschreiben, kann der Auftraggeber den Zweck und die Funktion des Beschaffungsvorgangs beschreiben und hinsichtlich der Umsetzung auf die technische Vielfalt der Anbieter vertrauen

3. Die eigene Planung des Auftraggebers muß vor einer Ausschreibung zumindest insoweit feststehen, als u.a. das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung und die wesentlichen Einzelheiten der Leistung in einer Weise bekannt sind, daß mit Veränderungen nicht mehr zu rechnen ist.

4. Der Beurteilungsspielraum der Vergabestelle für die Entscheidung, welches Angebot das wirtschaftlichste ist, ist bei Angeboten auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung größer als bei Ausschreibungen auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses.

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VPRRS 2004, 0206
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist von einem öffentlichen Auftraggeber auszugehen?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.03.2004 - 1 VK 7/04

1. Genießt das Unternehmen aufgrund seiner Verbindung zum Staat Vorteile in der Wettbewerbslandschaft, spricht viel für die Eigenschaft eines öffentlichen Auftraggebers.

2. Ein ausschreibungspflichtiger Vertrag ist nicht gegeben, wenn die Gebietskörperschaft über den Auftraggeber eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn der Auftraggeber seine Tätigkeit im wesentlichen für die Gebietskörperschaft verrichtet, die ihre Anteile innehat.

3. Trägt der potentielle Bieter vor, er sei durch den gerügten Verfahrensfehler an der Erstellung oder Abgabe eines Angebots gehindert worden, so muss er vortragen, welches Angebot er dann abgegeben hätte.

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VPRRS 2004, 0205
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Dürfen Bieter und Auftraggeber die Verdingungsunterlagen ändern?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2004 - 1 VK 03/04

1. Bieter dürfen keine Änderungen am Leistungsverzeichnis vornehmen. Anderenfalls wäre die Vergleichbarkeit der Angebote nicht mehr gewährleistet.

2. Als Änderungen der Verdingungsunterlagen werden typischerweise Streichungen aus oder Ergänzungen der Verdingungsunterlagen angesehen. Jedoch ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch ein Angebot, das nicht den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entspricht, als eine Abänderung anzusehen.

3. Der grundsätzlich weite Ermessensspielraum bei der Bewertung der Angebote engt sich dann ein, wenn der Auftraggeber diesen selbst durch die Angabe von Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist daraufhin an diese Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.

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VPRRS 2004, 0204
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfung eines Vergabeverfahrens für BSE-Tests

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2004 - 1 VK 16/04

1. Die Unterteilung in vorrangige Dienstleistungen nach Anhang I A und in nachrangige Dienstleistungen nach Anhang I B der DLR ist von Bedeutung für die jeweils bei der Vergabe anzuwendenden Verfahrensregeln. Während die Dienstleistungen des A-Anhanges dem regulären strengen Vergabeverfahren unterliegen, besteht bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen gemäß dem B-Anhang nur eine Pflicht zur Bekanntmachung der Ergebnisse des Vergabeverfahrens

2. Die Einhaltung eines förmlich-wettbewerblichen Vergabeverfahrens werde nicht vorgeschrieben. Allerdings müsse das sich aus den Vorgaben des EG-Vertrags ergebende allgemeine Diskriminierungsverbot von Dienstleistern berücksichtigt werden.

3. Das Erreichen oder Überschreiten des Schwellenwerts ist kein alleine ausschlaggebendes Kriterium für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens vor der Kammer.

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VPRRS 2004, 0202
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorbefasster Bewerber muss ausgeschlossen werden!

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.10.2003 - 203-VgK-23/2003

1. Die Anforderungen an die Bestimmtheit, Klarheit und Unbedingtheit der Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB sind hoch.

2. Für eine ordnungsgemäße Rüge ist es unabdingbar, dass der Bieter der Vergabestelle gegenüber unmissverständlich deutlich macht, dass ihr hiermit die letzte Chance gegeben wird, den vorgetragenen Verstoß gegen das Veragebrecht zu korrigieren, bevor der Bieter den Rechtsweg zur Vergabekammer bestreitet.

3. Der Bewerber, der die Vergabestelle im Vorfeld eines Vergabeverfahrens unterstützt hat, ist nur dann auszuschließen, wenn nachweislich eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt.

4. Eine Wettbewerbsverzerrung liegt in der Regel nicht vor, wenn sämtlichen Bewerbern die vom vorbefassten Bewerber erstellten Unterlagen zugänglich gemacht werden.

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VPRRS 2004, 0201
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung der Angebotsfrist

OLG Jena, Beschluss vom 22.04.2004 - 6 Verg 2/04

Setzt die Vergabestelle im Rahmen einer Ausschreibung nach VOL/A eine Angebotsfrist fest, ist es den Bietern - anders als im Falle einer VOB/A-Ausschreibung - nicht gestattet ein Angebot noch bis zum Beginn der Submission (Öffnung der Angebote) nachzureichen. Ein erst nach Ablauf der Angebotsfrist eingegangenes Angebot unterliegt zwingend dem Ausschluss vom Wettbewerb, §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e, 18 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A.*)

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VPRRS 2004, 0192
DienstleistungenDienstleistungen
Parallele Befassung von zwei Vergabekammern mit einem Verfahren?

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.03.2004 - VK-SH 09/04

Eine parallele Befassung von zwei Vergabekammern mit ein und demselben Vergabeverfahren scheidet aus, soweit es sich um einen einheitlichen Beschaffungsvorgang handelt, der sich nicht nach örtlichen Zuständigkeitskriterien trennen lässt.*)

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VPRRS 2004, 0188
DienstleistungenDienstleistungen
Vorabinformationspflicht

OLG Naumburg, Beschluss vom 26.04.2004 - 1 Verg 2/04

Versäumt es die Vergabestelle, dem unterlegenen Bieter in dem Informationsschreiben gemäß § 13 VgV den Namen desjenigen mitzuteilen, der den Zuschlag erhalten soll, tritt die Nichtigkeitsfolge des 13 Satz 6 VgV jedenfalls dann nicht ein, wenn die Nichtberücksichtigung des Bieters allein auf preislichen Erwägungen beruht, ihm dies unter Angabe des niedrigeren Preises des obsiegenden Angebotes mitgeteilt wurde und er rechtzeitig vor Ablauf der Frist des § 13 Satz 2 VgV von der Identität des Begünstigten Kenntnis erlangt.*)

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VPRRS 2004, 0186
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Grenzen der Überprüfung der Bewerberauswahl

VK Südbayern, Beschluss vom 12.01.2004 - 61-12/03

1. Das von der VOF vorgesehene Regelverfahren ist zweistufig durchzuführen.*)

2. Die zur Auftragserteilung führende Zuschlagswertung und das Verfahren über die Auswahl von geeigneten Bewerbern für die Verhandlungen sind eigenständige Abschnitte im Vergabeverfahren und haben unterschiedliche Zwecke.*)

3. Die Bewerberauswahl ist eine personenbezogene Entscheidung zur Aussonderung ungeeigneter Bewerber, die Vergabeentscheidung betrifft den Gegenstand des Auftrages selbst. Letztere ist weithin eine auftragsbezogene Prognoseentscheidung, bei welcher der Vergabestelle ein grundsätzlich weiter Beurteilungsspielraum zusteht.*)

4. Grenze des Beurteilungsspielraums sind die Grundsätze des Vergabeverfahrens, das Diskriminierungsverbot, der Wettbewerbsgrundsatz und das Transparenzgebot.*)

5. Eine für den einzelnen Bewerber ungünstige Vergabeentscheidung ist durch die Prognose des wirtschaftlichsten Angebots (§ 97 Abs. 5 GWB) und der bestmöglichen Leistungserbringung (§ 16 Abs. 1 VOF) nur gerechtfertigt, soweit diese durch sachliche Gründe getragen wird, die Vorschriften des Vergabeverfahrens eingehalten wurden und der Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2003 - Az.: Verg 48/03).*)

6. § 16 Abs. 3 VOF verpflichtet den Auftraggeber, in der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung alle Auftragskriterien anzugeben, deren Verwendung vorgesehen ist, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung.*)

7. Die Reihenfolge nach der Bedeutung stellt eine Rangfolge dar, welche die Gewichtung der Kriterien widerspiegelt.*)

8. Gemäß § 114 Abs. 1 GWB trifft die Vergabekammer die geeigneten Maßnahmen, um die Rechtmäßigkeit eines Verfahrens wieder herzustellen. Stehen mehrere Maßnahmen zur Verfügung, hat die Kammer diejenige auszusprechen, die das Vergabeverfahren am wenigsten beeinträchtigt (§ 110 Abs. 1 GWB).*)

9. Der VK ist es auf Grund des der Vergabestelle in der VOF eingeräumten weiten Beurteilungsspielraums verwehrt, die mit Punkten versehene Einzelbewertung durch eigene Wertungen zu ersetzen und somit selbst über die Erteilung des Zuschlags zu entscheiden.*)

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VPRRS 2004, 0185
DienstleistungenDienstleistungen
Verletzung der Dokumentationspflicht

VK Südbayern, Beschluss vom 12.01.2004 - 59-11/03

1. Erfolgt bei der formalen Prüfung nach § 25 Nr. 1 VOL/A durch die Vergabestelle die erforderliche Dokumentation nach § 30 VOL/A nicht, werden Bieterrechte nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt.*)

2. Zur Eignungsprüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A.*)

3. Zur Preisprüfung nach § 23 Nr. 2 und § 25 NR. 2 Abs. 2 und § 3 VOL/A.*)

4. Zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 25 Nr. 3 VOL/A.*)

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VPRRS 2004, 0184
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist öffentlicher Auftraggeber "nur" Bieter?

VK Südbayern, Beschluss vom 15.12.2003 - 56-11/03

1. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang i. S. v. § 97 Abs. 1 GWB handelt.*)

2. Zur Auftraggebereigenschaft nach § 98 Nr. 2 GWB i. V. m. § 4 der Vergabeverordnung (VgV), einer GmbH, welche auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft tätig ist und die einem Zweckverband für Abfallwirtschaft gehört, dessen Mitglieder 2 Landkreise sowie eine Kreisfreie Stadt sind.*)

3. Wird der Auftraggeber von Stellen, die unter Nr. 1 - 3 des § 98 GWB fallen, personell und finanziell beherrscht, so ändert der Umstand, dass er mittlerweile auch Leistungen außerhalb seines originären Aufgabenbereiches für unterschiedliche Auftraggeber erbringt, nichts an seiner Einstufung als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB.

4. Die Vergabe von Subunternehmeraufträgen durch einen öffentlichen Auftraggeber, welcher sich als Bieter an einem Vergabeverfahren beteiligt, ist nicht als Erteilung eines öffentlichen Auftrags i. S. d. § 97 Abs. 1 GWB zu werten. Wesensmerkmal eines solchen Auftrags ist die Teilnahme des öffentlichen Auftraggebers am Markt. Das folgt aus dem Sinn und Zweck des Vergaberechts, den Wettbewerb auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten zu verstärken. Das Vergabeverfahren regelt die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen durch einen öffentlichen Auftraggeber (§ 97 Abs. 1 GWB).*)

5. Dient die Ausschreibung zur Freistellung von Handel und Industrie von ihrer individuellen Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen, so nimmt der öffentliche Auftraggeber an dieser Ausschreibung als "normaler Bieter" und nicht in Ausübung seiner dem Gründungszweck entsprechenden Pflichtaufgaben teil.

6. In einem solchen Fall handelt es sich bei Subunternehmerverträgen unter Beachtung der o. g. Grundsätze somit nicht um öffentliche Aufträge, die dem Vergaberechtsregime des GWB unterfallen.

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VPRRS 2004, 0178
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Rechtsschutz für schutzunwürdigen Bieter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2004 - Verg W 8/03

Wer sich auf das in eklatanter Weise gegen die Vergaberechtsvorschriften verstoßende Verfahren des Auftraggebers, der davon abgesehen hat, die Förmlichkeiten der Auftragsvergabe für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte einzuhalten, bewusst eingelassen hat, die Fehlerhaftigkeit des gewählten Vergabeverfahrens nicht beanstandet und seine Vorteile - die Chance, den Zuschlag zu erhalten ohne ein Nachprüfungsverfahren fürchten zu müssen – genossen hat, setzt sich zu diesem Verhalten in Widerspruch, wenn er – nachdem ein anderer Bieter den Zuschlag bekommen soll - nunmehr Rechtsschutz beansprucht.

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VPRRS 2004, 0175
DienstleistungenDienstleistungen
Schadensersatzanspruch nach § 126 GWB?

KG, Urteil vom 14.08.2003 - 27 U 264/02

1. Für einen Schadensersatzanspruch nach § 126 GWB muss der Bieter der "engeren Spitzengruppe" der Bieter angehören, innerhalb derer die Vergabestelle im Rahmen ihres Bewertungsspielraums den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen kann.

2. Fehlt es den Ausschreibungsunterlagen an einer "Vergabereife", die den Eingang vergleichbarer Angebote nicht zulässt, kann eine von § 126 GWB geschützte Rechtsposition nicht festgestellt werden.

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VPRRS 2004, 0173
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Ausschluss, wenn Instandhaltung im Lieferpreis enthalten ist

VK Nordbayern, Beschluss vom 10.03.2004 - 320.VK-3194-04/04

1. Erklärt der Bieter, dass der geforderte Vor-Ort-Service für die Instandhaltung der zu beschaffenden PC´s in seinem Angebot enthalten ist und dass hierfür eine Vergütung nicht in Rechnung gestellt wird, so ist die geforderte Vergütung für den Vor-Ort-Service mit der Angabe "inkl." verbindlich angegeben. Das Angebot darf nicht wegen einer fehlenden Preisangabe ausgeschlossen werden.*)

2. Da die Preisermittlung ausschließlich Sache des Bieters ist, kann es vom Grundsatz her nicht beanstandet werden, wenn ein Bieter einzelne Einheitspreise abweichend von einem ordnungsgemäß ermittelten Preis anbietet. Maßgeblich für die Prüfung eines Angebots auf Auskömmlichkeit ist der Angebotspreis für die Gesamtleistung.*)

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VPRRS 2004, 0172
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
VOL/A-Verfahren: Ausschluss bei fehlenden Angaben?

VK Sachsen, Beschluss vom 29.02.2004 - 1/SVK/157-03

1. Um einen Dienstleistungsauftrag nach § 99 Abs. 4 GWB und nicht um eine vergabefreie Dienstleistungskonzession handelt es sich bei der Vergabe eines Abwasserentsorgungsvertrages über 25 Jahre, wenn das teilweise (49 %) dabei mit zu privatisierende Tochterunternehmen der abwasserentsorgungspflichtigen Gebietskörperschaft das Nutzungsentgelt ausdrücklich für die Gebietskörperschaft einzieht und von dieser eine eigenes Entgelt nach dem Abwasserentsorgungsvertrag erhält. Dies gilt auch dann, wenn perspektivisch ein Konzessionsmodell angedacht sein sollte, aber zunächst auch ein Dienstleistungsauftrag im eben beschriebenen Sinne betroffen ist.*)

2. Bei Vergaben nach der VOL/A führen fehlende vom Auftraggeber geforderte Angaben und Erklärungen eines Bieters nicht automatisch zum Ausschluss des Angebots. Vielmehr liegt die Entscheidung grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers, § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a VOL/A.*)

3. Dieses Ermessen ist aber - auch wegen der Überlagerung durch den Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB - dann auf Null reduziert, wenn der Auftraggeber bindende Vorgaben zur Angebotsvorlage mit Ausschlussfrist in den Verdingungsunterlagen vorgegeben hat. Ein auf Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb ausgerichtetes Verfahren bedingt, dass der Auftraggeber, um Willkürentscheidungen und subjektiv motivierte Vergabeentscheidungen zu verhindern, an einmal fest gelegte Mindestparameter gebunden ist. Sollten deshalb alle Bieter diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist es dem Auftraggeber - auch im Verhandlungsverfahren - untersagt, das ehemalige Anforderungsniveau nachträglich abzusenken.*)

4. Die Darlegungs- und Beweislast für den vollständigen Zugang eines Angebotes trägt der Bieter.*)

5. Wenn eine Rechtsverletzung eines Bieters nach § 114 Abs. 1 GWB wegen eines eigenen, nicht zuschlagsfähigem Angebots ausscheidet, ist ein Eingriff er Vergabekammer in das Vergabeverfahren wegen des strengen Individualrechtsschutzsystems im GWB nur dann möglich, wenn offenkundig derart gravierende Vergaberechtsverstöße vorliegen, die zwingend die ansonsten ermessensgebundene Aufhebung des Vergabeverfahrens bedingen.*)

6. Dokumentationsmängel des Auftraggebers nach § 97 Abs. 1 GWB, § 30 VOL/A, allein können einen Nachprüfungsantrag für sich gesehen nicht erfolgreich machen. Vielmehr müssen weitere Vergaberechtsverstöße des Auftraggebers hinzutreten, die die Wettbewerbsstellung des Antragstellers tangieren. Erweist sich deshalb der Ausschluss eines Bieterangebots als vergaberechtskonform, kann der abweisungsreife Nachprüfungsantrag nicht deswegen Erfolg haben, weil andererseits völlig unerhebliche Dokumentationsmängel des Auftraggebers festzustellen sind.*)

7. Über das zulässige Maß nach § 24 VOL/A hinaus gehende Nachverhandlungen des Auftraggebers führen nicht etwa zum Ausschluss des Ursprungsangebotes, sondern lediglich zur Nichtbeachtung des nachgebesserten Nachverhandlungsangebotes, da dieses in dieser Form nicht zum Abgabetermin vorgelegt worden war und deshalb gemäß § 23 Nr. 1 lit. a VOL/A nicht geprüft zu werden braucht (so auch schon VK Sachsen v. 16.12.2003, 1/SVK/146-03).*)

8. Eine Erhöhung der Verfahrensgebühr der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB bis auf den zulässigen Höchstwert von 50.000,- Euro ist angezeigt, wenn insbesondere der Aufwand der Vergabekammer neben einer außergewöhnlich hohen wirtschaftlichen Bedeutung ebenfalls außergewöhnlich hoch war. Diese Ausnahmevoraussetzung ist bei drei fast ganztägigen mündlichen Verhandlungen mit nahezu zehn Zeugenvernehmungen sowie fünf mehrstündigen Akteneinsichten mehrerer Verfahrensbeteiligter gegeben.*)

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VPRRS 2004, 0171
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss des Einsatzes von Unterauftragnehmern

VK Hamburg, Beschluss vom 21.04.2004 - VgK FB 1/04

1. Krankenkassen und deren gemeinsame Einrichtungen sind öffentliche Auftraggeber.*)

2. Lässt sich nicht aufklären, ob eine Rüge rechtzeitig erhoben worden ist, geht dieser Umstand zugunsten des Antragstellers.*)

3. Sind in verschiedenen Bundesländern ansässige öffentliche Auftraggeber betroffen, hat der Antragsteller die Wahl zwischen den Vergabekammern eines jeden in Betracht kommenden Landes. Das Wahlrecht wird durch Einlegung des Rechtsmittels ausgeübt; die getroffene Wahl ist für das Verfahren endgültig und unwiderruflich.*)

4. Der Ausschluss des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, weswegen auch seine Beschränkung oder Modifikation unter dem Gesichtspunkt eines geringeren Eingriffs berechtigt ist.*)

5. Angebote, die unklare oder unvollständige Angaben zum Unterauftragnehmereinsatz machen, sind auszuschließen. Unklare Angaben müssen auch nicht durch die Vergabestelle aufgeklärt werden, da eine solche Aufklärung eine unzulässige Veränderung des Angebots im Sinne des § 24 VOL/A sein kann.*)

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VPRRS 2004, 0170
DienstleistungenDienstleistungen
Auftraggeber muss Gewichtung der Zuschlagskriterien mitteilen

OLG Naumburg, Beschluss vom 31.03.2004 - 1 Verg 1/04

1. Verlangt der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Versicherungsleistungen, dass der führende Versicherer eines mitbietenden Konsortiums - abweichend von branchenüblichen Gepflogenheiten - eine gesamtschuldnerische Haftung für die Leistungspflichten des Konsortialpartners übernimmt, so ist er im Rahmen der Wertung an diese Bedingung gebunden und muss die Angebote von Konsortien ohne eine entsprechende Erklärung nach §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) i.V.m. 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A ausschließen.*)

2. Aus § 9a VOL/A folgt bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung, dass sich der öffentliche Auftraggeber, wenn er eine Gewichtung der zur Anwendung vorgesehenen Zuschlagskriterien bereits vorgenommen hat, nicht darauf beschränken darf, diese Kriterien in der Vergabebekanntmachung bzw. den Verdingungsunterlagen lediglich zu benennen, sondern dass er den Bietern außerdem die vorgesehene Gewichtung mitteilen muss.*)

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VPRRS 2004, 0169
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss eines unvollständigen Angebots

OLG Dresden, Beschluss vom 31.03.2004 - WVerg 0002/04

1. Im Rahmen von § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A ist das Angebot eines Bieters jedenfalls dann von der Wertung auszuschließen, wenn seine Erklärungsdefizite für die Position des Bieters im Wettbewerb von Belang sind.

2. Wird in den Verdingungsunterlagen die Abgabe des Entwurfs eines Konsortialvertrages verlangt und fehlen dann von den insgesamt 51 Seiten des Vertrages bei Angebotsabgabe 20 Seiten, so ist das Angebot zwingend auszuschließen.

3. Nicht jeder Dokumentationsmangel zwingt dazu, alle im Vergabeverfahren zeitlich später liegenden Verfahrensschritte zu revidieren und ggf. neu vorzunehmen bzw., falls das nicht möglich ist, das Verfahren aufzuheben und neu auszuschreiben. Erforderlich ist vielmehr eine Verknüpfung des gerügten Dokumentationsdefizits mit der etwa vergaberechtswidrigen und deshalb schadensstiftenden Benachteiligung des rügenden Bieters.




VPRRS 2004, 0167
DienstleistungenDienstleistungen
Dürfen nicht bekanntgemachte Zuschlagskriterien einfließen?

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2004 - 203-VgK-07/2004

1. Nach den Auftragsvergaberichtlinien der EU darf der öffentliche Auftraggeber entweder den Anbieter auswählen, der den niedrigsten Preis anbietet, oder denjenigen Anbieter, der das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat.

2. In den Fällen, in denen der öffentliche Auftraggeber die Zuschlagskriterien nicht bekannt gemacht hat, darf nur der niedrigste Preis als Zuschlagskriterium angewendet werden darf.

3. Es dürfen bei der Wertung von Angeboten nur Zuschlagskriterien zur Anwendung kommen, die zuvor in der Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen bekannt gemacht worden sind, damit sich die interessierten Bieter darauf einstellen können.

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VPRRS 2004, 0166
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Haftung öffentlich-rechtlicher Entsorger

VK Lüneburg, Beschluss vom 18.03.2004 - 203-VgK-06/2004

1. Ein "entgeltlicher" Vertrag gemäß § 99 Abs. 1 GWB besteht grundsätzlich aus einer vereinbarten Leistung des vertraglich gebundenen Auftragnehmers für den Auftraggeber und einer geldwerten Gegenleistung des vertraglich gebundenen öffentlichen Auftraggebers.

2. Eine öffentliche Dienstleistungskonzession ist ein Vertrag, bei dem die übertragene Dienstleistung im öffentlichen Interesse liegt, die Gegenleistung für die Erbringung der Auftragsleistung nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten und bei dem der Konzessionär ganz oder überwiegend das wirtschaftliche Nutzungsrisiko trägt.

3. Die öffentlich-rechtlichen Entsorger haben die in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle, zu denen auch das Altpapier gehört, aus privaten Haushalten zu verwerten oder zu beseitigen.

4. Lediglich bei Abfällen, die nicht bei den privaten Haushaltungen anfallen, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorger gem. § 15 Abs. 2 KrW-/AbfG von ihrer Pflicht befreit.

5. Ein Dienstleistungsauftrag liegt vor, wenn der Auftragnehmer vom Antragsgegner eine Zahlung (Festpreis) oder einen geldwerten Vorteil durch einen besonders niedrigen Preis oder gar eine kostenlose Überlassung des Altpapiers erhält. Bei einer derartigen Vertragsgestaltung trägt der Unternehmer das wirtschaftliche Risiko nicht.

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VPRRS 2004, 0165
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Positive Kenntnis bei Ungenauigkeiten im Leistungsverzeichnis?

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2004 - 203-VgK/2004

1. Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben

2. Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt bereits positive Kenntnis des Verstoßes im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB vor.

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VPRRS 2004, 0164
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Auftraggeber muss stets Herr des Vergabeverfahrens bleiben!

VK Lüneburg, Beschluss vom 08.03.2004 - 203-VgK-03/2004

1. Bauträger-, Mietkauf- oder Leasingverträge sind nach Maßgabe der Basis- und a-Paragraphen der VOB/A zu vergeben.

2. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die preisliche Beurteilung des Angebotes im Rahmen der Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes eine maßgebliche Rolle spielt. Der Preis ist zwar regelmäßig das wichtigste, aber eben nicht das allein entscheidende Kriterium.

3. Eine Parallelausschreibung, die lediglich der Markterkundung und Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedener Verfahren dient, verstößt gegen § 16 Nr. 2 VOB/A, da sie einem vergabefremden Zweck dient und damit nicht den Anforderungen des § 97 GWB entspricht.

4. Der Auftraggeber muss stets Herr des Vergabeverfahrens bleiben. Er darf dem Ingenieurbüro keine Befugnisse einräumen, die weder unter dem Gesichtspunkt eines vom Auftraggeber zugezogenen "ausschreibenden Planers" im Sinne des § 15 Abs. 2 Nr. 6 HOAI noch unter dem Gesichtspunkt einer Mitwirkung von Sachverständigen gem. § 7 VOB/A gerechtfertigt sind.

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VPRRS 2004, 0163
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehler aufgrund der Angabe einer falschen Verdingungsordnung

VK Lüneburg, Beschluss vom 25.02.2004 - 203-VgK-02/2004

1. Für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB genügt es daher, wenn ein Antragsteller eine Schadensgefahr darlegt, die sich daraus ergibt, dass er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurde, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, bei gegebener Eignung und Fähigkeit zur Auftragsausführung ein entsprechendes detailliertes und differenziertes Angebot zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung abzugeben.

2. Werden beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses Ungenauigkeiten festgestellt, liegt positive Kenntnis des Vergabeverstoßes nach § 107 Abs. 3 Satz 1 vor.

3. Als Fehler, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, kommen dabei neben der Wahl der falschen Verdingungsordnung (z. B. VOL statt VOB) auch die Wahl der falschen Vergabeart und eben auch die Nichtbeachtung der Grundsätze für Fachlos- oder Teillosvergabe gem. § 97 Abs. 3 GWB i. V. m. § 4 VOB/A und § 5 VOL/A in Betracht.

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VPRRS 2004, 0162
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Haben die Bieter ein Recht auf Dokumentation des Verfahrens?

VK Lüneburg, Beschluss vom 23.02.2004 - 203-VgK-01/2004

1. Die an einem Vergabeverfahren beteiligten Bieter haben gem. § 97 Abs. 7 GWB ein subjektives Recht auf ausreichende Dokumentation des Vergabeverfahrens und insbesondere der wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren.

2. Der Vergabevermerk ist chronologisch zu fassen und muss sich dabei an der in der VOB/A vorgeschriebenen Reihenfolge orientieren.

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VPRRS 2004, 0160
DienstleistungenDienstleistungen
Voraussetzungen für die Forderung nach einer Referenzliste?

BayObLG, Beschluss vom 09.03.2004 - Verg 20/03

1. Wenn ein Bieter, ausgehend von seiner laienhaften Wertung, erst nach anwaltlicher Beratung positive Kenntnis eines Vergabeverstoßes erlangt, genügt es, wenn er diesen daran anschließend unverzüglich rügt.

2. Die Forderung nach einer Referenzliste ist - zumindest bei komplexen Leistungen - durch die Vergabevorschriften gedeckt. Diese nehmen bewusst in Kauf, dass bei öffentlichen Aufträgen der Marktzutritt für Newcomer erschwert wird.

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VPRRS 2004, 0155
DienstleistungenDienstleistungen
Wechsel zwischen Öffentlicher Ausschreibung und Offenem Verfahren?

VK Sachsen, Beschluss vom 16.07.2003 - 1/SVK/072-03

1. Entsprechend § 98 Nr. 2 GWB muss der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts sein, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, wenn Stellen, die unter § 98 Nr. 1 oder 3 GWB fallen, sie finanzieren und beaufsichtigen.

2. Da zwischen Öffentlicher Ausschreibung und Offenem Verfahren nicht im laufenden Vergabeverfahren gewechselt werden darf, kommt es auf die vorherige Einschätzung an.

3. Wird ein öffentlicher Auftrag wegen eines falsch angenommenen Auftragswertes nicht gemeinschaftsweit ausgeschrieben, liegt darin ein essenzieller Verstoß gegen Bieter schützende Rechte.

4. Bloße Meinungsäußerungen sind nicht als Rüge zu qualifizieren.

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VPRRS 2004, 0153
DienstleistungenDienstleistungen
Begründet § 97 Abs. 3 GWB einen Grundsatz zur Mittelstandsförderung?

VK Sachsen, Beschluss vom 27.06.2003 - 1/SVK/063-03

1. Der Wortlaut des § 97 Abs. 3 GWB, wonach mittelständische Interessen "vornehmlich" durch Teilung der Aufträge in Fach- oder Teillose angemessen zu berücksichtigen sind, bedeutet nicht, dass die Vorschrift über die in den Verdingungsordnungen zu gewährleistenden Schutz mittelständischer Interessen hinaus geht und den Grundsatz der Mittelstandsförderung als allgemeinen Auslegungsgrundsatz festschreibt.

2. Da die Losbildung nach § 5 Abs. 1 VOL/A "zweckmäßig" sein muss und nicht zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung führen darf, muss im Einzelfall an den Besonderheiten der jeweiligen Branche geprüft werden, ob die Losbildung Sinn macht.

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VPRRS 2004, 0149
DienstleistungenDienstleistungen
Ist der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" missverständlich?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2004 - Verg 35/03

Der Begriff "Ein-/Aus-Schalter" kann unterschiedlich verstanden werden, nämlich im Sinne von: "netztrennender Schalter" oder "nur abblendender Schalter" Es liegt eine Mehrdeutigkeit der Leistungsbeschreibung vor.

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VPRRS 2004, 0142
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss bei Niedrigpreisangeboten bei Einzelpositionen zwingend?

BayObLG, Beschluss vom 01.03.2004 - Verg 2/04

1. Es bleibt offen, ob und unter welchen Voraussetzungen einem ausgeschlossenen Bieter ausnahmsweise eine Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren zustehen kann.*)

2. Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass offensichtliche Niedrigpreisangebote für Einzelpositionen nicht zwingend zu einem Ausschluss des Angebotes wegen unvollständiger Preisangaben führen müssen (Abweichung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2003 - VII Verg 53/03, Vergaberechts-Report 1/2004 S. 2).*)

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VPRRS 2004, 0140
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss spekulativer Angebote?

VK Sachsen, Beschluss vom 22.03.2004 - 1/SVK/014-04

1. Allein die Tatsache, dass ein Bieter preisliche Umlagerungen aus sog. Cent-Positionen in andere Positionen des Leistungsverzeichnisses vorgenommen hat, rechtfertigt keinen zwingenden Ausschluss des Angebotes gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A.*)

2. Auch bei sog. Cent-Positionen handelt es sich grundsätzlich um vollständige Preisangaben im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A. Dies gilt zumindest dann, wenn korrespondierend dazu andere Positionen deutlich teurer angeboten werden, als es ohne die "Abpreisungen" bei den Cent-Positionen der Fall gewesen wäre. In einem solchen Fall nimmt ein Bieter lediglich im Wege von betriebswirtschaftlich motivierten kalkulatorischen Rechenoperationen eine angebotsbezogene Umgruppierung verschiedener unselbstständiger Kalkulationsposten innerhalb des relevanten und bezuschlagten Gesamtangebots vor (wie KG, B. v. 26.02.2004, 2 Verg 16/03).*)

3. Eine Rechtsvorschrift, die einen Bieter in seiner kalkulatorischen und unternehmerischen Freiheit zu einem derartigen "betriebswirtschaftlichen Ausgleich" beschränkt, ist nicht ersichtlich. Der Auftraggeber kann im Hinblick auf eine Plausibilitätskontrolle lediglich die Vorlage von sog. EFB-Preisblättern oder eine Aufgliederung relevanter Einheitspreise fordern. Selbst die Vorlage der Urkalkulation kann grundsätzlich nicht schon mit Angebotsabgabe gefordert werden.*)

4. Auch bei Rücknahme eines Gestattungsantrages gemäß § 115 Abs. 2 GWB durch den Auftraggeber vor einer Entscheidung durch die Vergabekammer löst für diesen die privilegierende Gebührenhalbierung nach § 128 Abs. 3 S. 3 GWB aus.*)

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VPRRS 2004, 0655
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Forderung nach bestimmten Referenzen: Mindestanforderung?

OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2004 - 13 Verg 3/04

1. Die Forderung in den Bewerbungsbedingungen für einen Dienstleistungsauftrag, dass mit dem Angebot bestimmte Referenzen vorzulegen sind, stellt regelmäßig keine Mindestanforderung in dem Sinne dar, dass sämtliche Angebote, mit denen die geforderten Referenzen nicht vorgelegt werden, zwangsläufig auszuschließen sind. Vielmehr können solche Angebote nur ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A). Will der Auftraggeber der Forderung die weitergehende Bedeutung einer Mindestanforderung geben, so muss er dies eindeutig zum Ausdruck bringen.*)

2. Zur Prüfung der Eignung eines Bieters bei der Ausschreibung einer Altpapierentsorgung.*)

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VPRRS 2004, 0136
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schadensersatz bei Aufhebung der Ausschreibung

BGH, Urteil vom 16.12.2003 - X ZR 282/02

a) Wird eine Ausschreibung aufgehoben, ohne daß einer der in § 26 VOB/A, § 26 VOL/A genannten Gründe vorliegt, so setzt der auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns gerichtete Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo nicht nur voraus, daß dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hat; er setzt vielmehr darüber hinaus auch voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist.*)

b) Nimmt die öffentliche Hand von der Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags Abstand und bleibt sie bei der vor der Ausschreibung praktizierten Art des Betriebs eines Gebäudes oder des zu seinem Betrieb erforderlichen Leistungsbezugs, ohne daß dieser von der Ausschreibung miterfaßt worden ist, liegt bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der Fortsetzung oder Wiederaufnahme der vor der Ausschreibung geübten Praxis keine zum Ersatz des positiven Interesses verpflichtende Vergabe des ausgeschriebenen Auftrags.*)

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IBRRS 2004, 0614
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Gewichtung von Zuschlagskriterien

VK Sachsen, Beschluss vom 01.03.2004 - 1/SVK/005-04

1. Es stellt einen Verstoß gegen § 97 Abs. 5 GWB, § 25 VOL/A dar, wenn bei der Wertung der Angebote eine nicht bekannt gemachte oder in den Vergabeakten dokumentierte Wichtung der Zuschlagskriterien mit Wettbewerbsrelevanz erfolgt.*)

2. Grundsätzlich müssen verschiedene Zuschlagskriterien, bei denen der Auftraggeber ausdrücklich erklärt hat, dass eine Rangfolge nicht fest gelegt ist, mit dem gleichen Gewicht gewertet werden (so auch schon VK Sachsen, B. v. 29.11.2001, 1/SVK/110-01).*)

3. Angebote sind wegen Verstoßes gegen den Wettbewerbsgrundsatz gemäß § 2 Nr. 1 VOL/A auszuschließen, wenn ein Bieter mit einer ebenfalls anbietenden Bietergemeinschaft verflochten ist. Dies gilt zumindest dann, wenn die anlagenbezogenen Angebotsunterlagen von Einzelbieter und mit diesem verflochtener Bietergemeinschaft deckungsgleich sind.*)

4. Grundsätzlich ist ein Auftraggeber, der die Durchführung eines Vergabeverfahrens auf einen privaten Dritten verlagert, verpflichtet, die verfahrensleitenden Entscheidungen selbst durch zu führen. Dazu gehört, dass der Auftraggeber die eigentliche Bewertung der Angebote nicht vollständig in die Hände eines Dritten legt, sondern die Bewertung sich auch nachvollziehbar zu eigen machen muss, §§ 2 Nr. 3 VOL/A, 6 Nr. 3 VOL/A.*)

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VPRRS 2004, 0130
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Schadensersatz (positives Interesse) wegen rechtswidriger Vergabe

OLG Dresden, Urteil vom 09.03.2004 - 20 U 1544/03

1. Dem Bieter, der ein wirksames und vollständiges Angebot abgegeben und den niedrigsten Preis geboten hat, darf der Auftrag nur dann vorenthalten werden, wenn Angebote preislich schlechter platzierter Konkurrenten bei anderen zulässigen Wertungskriterien einen Vorteil aufweisen, der den Preisnachteil gegenüber dem Erstbieter aufwiegt bzw. übersteigt.

2. Verlangt der öffentliche Auftraggeber von den Bietern die Einhaltung der VOB/A, so kann er sich nicht selbst von deren Einhaltung ausnehmen. Ein solches Verhalten ist mit den Grundsätzen eines fairen Wettbewerbs nicht zu vereinbaren.

3. Gibt eine Vergabestelle das ausgeschriebene Vorhaben auf, sei es ersatzlos oder indem sie ein "aliud" verwirklicht, so gibt es keinen Ersatz des positiven Interesses eines dadurch geschädigten Bieters.

4. Erteilt die Vergabestelle aber - und sei es mit Änderungen gegenüber der Ausschreibung, solange nur die wirtschaftliche und technische Identität des Beschaffungsvorhabens nicht berührt ist - den Auftrag auf die ausgeschriebene Leistung an einen Bieter, der unter Beachtung der Vergaberegeln nicht hätte zum Zuge kommen dürfen, so ist sie gegenüber dem Bestbieter schadensersatzpflichtig in Höhe des entgangenen Gewinns, und dies unabhängig davon, ob sie den tatsächlichen Auftrag in der rechtlichen Gestalt eines Zuschlags, nach Ablauf der Bindefrist oder nach sonstigen freien - also rechtswidrigen - Verhandlungen außerhalb des Vergabeverfahrens erteilt hat.

5. Die Vertretungsmacht des Unterzeichnenden muss der Vergabestelle, wenn sie dies nicht ausdrücklich zuvor verlangt hat, nicht bereits mit dem Angebot nachgewiesen werden; eine entsprechende Verpflichtung des Bieters lässt sich der VOL/A an keiner Stelle, auch nicht in der 1997 einschlägigen alten Fassung von § 21 Nr. 1 Abs. 2, die noch die Formulierung "rechtsverbindlich unterschrieben" enthielt, entnehmen.

6. Haben zwei Bieter ein gleichwertiges Entsorgungskonzept bis zu einem bestimmten Datum vorgelegt und ist bei beiden Bietern nach diesem Datum die Entsorgung nicht restlos geklärt, so darf nicht ein Bieter bevorzugt werden, weil er ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist. Denn ein allgemeines Vertrauen darauf, dass ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Zukunft eine höhere Verlässlichkeit bei den Entsorgungsleistungen bieten werde, ist kein vergaberechtlich zulässiges Entscheidungskriterium.

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VPRRS 2004, 0126
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschreibungsunterlassung: Nichtigkeit des Zuschlags?

OLG Jena, Beschluss vom 28.01.2004 - 6 Verg 11/03

1. Schutzanlass der Nichtigkeitssanktion ist das Unterbleiben einer den Anforderungen des § 13 VgV genügenden Vorabinformation, nicht das Unterlassen einer Ausschreibung.*)

2. Auf die Nichtigkeitssanktion des § 13 S. 6 VgV kann sich nur berufen, wer - unabhängig davon, ob das Beschaffungsvorhaben korrekt ausgeschrieben war oder ob eines solche Ausschreibung unterblieben ist - zum Auftraggeber durch ein Angebot in Verbindung getreten ist. Dritte, welche lediglich ein Angebot hätten abgeben können, sind, weil sie sinnvoller Weise keine Vorabinformation einfordern können, gehindert, die Sanktion des § 13 S. 6 VgV geltend zu machen.*)

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VPRRS 2004, 0124
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Prüfung konkret benannter Zuschlagskriterien

VK Münster, Beschluss vom 09.03.2004 - VK 2/04

1) Abgrenzung von Unterlagen, die Angaben und Erklärungen i.S.v. § 25 Nr. 1 enthalten zu Unterlagen, die Rückschlüsse auf die Eignung des Bieters gemäß § 25 Nr. 2 VOL/A zulassen.*)

2) Werden konkrete Zuschlagskriterien genannt, dann müssen diese auch anhand der konkreten Angebote geprüft werden; ein allgemeiner Abgleich ohne Bezug zum Inhalt der Angebote reicht bei der Prüfung nach § 25 Nr. 3 VOL/A nicht aus.*)

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VPRRS 2004, 0123
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist Kenntnis des Vergabeverstoßes gegeben?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2004 - Verg 8/04

1. Befasst sich zwar ein Bieter mit der "Aus- und Fortbildung", genießt aber keine steuerlichen Vorteile gegenüber Wettbewerbern und wird auch sonst weder unmittelbar noch mittelbar durch die öffentliche Hand finanziert, sondern finanziert sich vielmehr selbst durch die Beiträge seiner (privaten) Mitglieder, so ist der Schutzzweck des § 7 Nr. 6 VOL/A nicht berührt.

2. Die Obliegenheit zur unverzüglichen Rüge beginnt erst mit der Sach- und Rechtskenntnis des Bieters vom Vergabeverstoß.

3. Bittet der Bieter aufgrund von Zweifeln seinen Dachverband um rechtliche Prüfung, kann von einer Kenntnis des Vergabeverstoßes zu diesem Zeitpunkt nicht ausgegangen werden.

4. Zu der Frage einer ordnungsgemäßen Interessenabwägung nach § 5 Nr. 1 VOL/A.

5. Aus Gründen der Transparenz und Nachprüfbarkeit der Vergabetätigkeit des öffentlichen Auftraggebers ist es dem öffentlichen Auftraggeber verwehrt, bedeutsame dokumentationspflichtige Nachbesserungen anzubringen, die er ohne Weiteres zeitnah in der Vergabeakte hätte festhalten können.

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VPRRS 2004, 0121
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweismöglichkeit der Eignung der Bieter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.02.2004 - Verg W 9/03

1. Wie ein vollständiges Angebot zu gestalten ist, ist u.a. dem Leistungsverzeichnis (LVZ) der Ausschreibung zu entnehmen. Das Leistungsverzeichnis/die Leistungsbeschreibung konkretisiert die zu erbringende Leistung und damit den Inhalt des noch zu schließenden Vertrages. Bei der Beschreibung der Leistung sind verkehrsübliche Bezeichnungen (Normen, DIN) anzuwenden.

2. Sollen zunächst Basisfahrzeuge gekauft, sodann mit den aus dem Leistungsverzeichnis ersichtlichen Einbauten versehen werden und dann für alle Fahrzeuge ein Prüfnachweis gemäß DIN-EN 1789 nachgewiesen werden, so müssen diese Prüfnachweise nicht bereits bei der Angebotsabgabe, sondern erst bei der Auslieferung vorliegen.

3. Wollte der Auftraggeber bereits bei Angebotsabgabe sicherstellen, dass der einzelne Bieter generell imstande ist, das gewünschte Fahrzeug herzustellen bzw. auszurüsten, so zielt dies auf die Fachkunde (technische Fertigkeiten), Leistungsfähigkeit (Voraussetzungen für fachgerechte Ausführungen) bzw. Zuverlässigkeit (einwandfreie Ausführung bei Erfüllung früherer Aufträge) des Bieters. Solche Nachweise können vom Bieter bei Angebotsabgabe verlangt werden (§ 7 Nr. 4 VOL/A) bei entsprechendem Wortlaut der Ausschreibung.

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VPRRS 2004, 0120
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Vorlagepflicht hins. Referenzen regelmäßig keine Mindestanforderung

OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2004 - 13 Verg 3/04

1. Die Forderung in den Bewerbungsbedingungen für einen Dienstleistungsauftrag, dass mit dem Angebot bestimmte Referenzen vorzulegen sind, stellt regelmäßig keine Mindestanforderung in dem Sinne dar, dass sämtliche Ansprüche, mit denen die geforderten Referenzen nicht vorgelegt werden, zwangsläufig auszuschließen sind. Vielmehr können solche Angebote nur ausgeschlossen werden (§ 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOLA/A). Will der Auftraggeber der Forderung die weitergehende Bedeutung einer Mindestanforderung geben, so muss er dies eindeutig zum Ausdruck bringen.*)

2. Zur Prüfung der Eignung eines Bieters bei der Ausschreibung einer Altpapierentsorgung.*)

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