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Sachgebiet: Dienstleistungen

4933 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0436
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens und Kostenverteilung

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.04.2003 - 1 Verg 1/03

1. Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten i. S. v. § 128 Abs. 3 S. 1 GWB ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich. Haben letztlich alle im Nachprüfungsverfahren gestellten Anträge keinen Erfolg, so ist eine Aufteilung der Verfahrenskosten unter allen Beteiligten, die einen Antrag gestellt haben, geboten.

2. Unterliegt sowohl der Antragsteller im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren wegen Zurückweisung seines Nachprüfungsantrages als auch die Vergabestelle wegen einer in den Lauf des Vergabeverfahrens eingreifenden Anweisung der Vergabekammer, so ist für eine Kostenquote zu ungleichen Teilen regelmäßig kein Raum.

3. Die Anwendung einer Gebührentabelle, welche Richtwerte für die zu erhebenden Gebühren im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer vorgibt, hält sich im Rahmen des der Vergabekammer nach § 128 Abs. 2 GWB eingeräumten Ermessens. Unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Vorgabe, dass die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit ein für die Gebührenhöhe maßgeblicher Umstand sein soll, ist insbesondere die grundsätzliche Anknüpfung dieser Tabellenwerte am Auftragswert der verfahrensgegenständlichen Vergabe nicht zu beanstanden.

4. Der Umstand, dass die Gebühren, die für ein Nachprüfungsverfahren erhoben werden, trotz gleicher Auftragssummen von Bundesland zu Bundesland und auch im Vergleich zu den Gebühren für ein gleichartiges Verfahrens vor der Vergabekammer des Bundes differieren können, ist nicht Ausdruck eines Ermessensfehlers bei der Gebührenfestsetzung, sondern letztlich Ausfluss der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesländer für das Kostenwesen der landeseigenen Verwaltung (Art. 70 Abs. 1 GG).

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VPRRS 2003, 0431
DienstleistungenDienstleistungen
Bundeswehr muss öffentlich ausschreiben!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2003 - Verg 67/02

1. Die Bundeswehr ist verpflichtet, Aufträge zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen nach den Regeln des Vergaberechts öffentlich auszuschreiben.

2. § 97 Abs. 6 GWB enthält eine zureichende gesetzliche Ermächtigung für § 13 S. 4 VgV a.F. (= § 13 S. 6 VgV n.F.).

3. § 13 VgV gilt auch im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung. Der Irrtum eines als Nachfrager handelnden Unternehmens über seine - objektiv tatsächlich vorliegende - öffentliche Auftraggebereigenschaft ist unerheblich.

4. Ein Unternehmen ist in den Schutzbereich des § 13 VgV einzubeziehen, wenn der Auftraggeber aufgrund besonderer Umstände verpflichtet ist, einem Unternehmen den Bieterstatus einzuräumen.

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IBRRS 2003, 1418; IMRRS 2003, 0536
DienstleistungenDienstleistungen
Verfahrensrecht - Abweichung vom Klageantrag

BGH, Urteil vom 03.04.2003 - I ZR 1/01

a) Ein Gericht entscheidet unter Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO über etwas anderes, als beantragt ist, wenn es seinem Urteilsausspruch über einen Unterlassungsantrag einen anderen Klagegrund zugrunde legt als denjenigen, mit dem der Kläger seinen Antrag begründet hat.*)

b) Wird mit einem Antrag die Untersagung einer bestimmten geschäftlichen Tätigkeit begehrt, stellt das Verbot eines Teils dieser geschäftlichen Tätigkeit prozessual kein Minus zu dem gestellten Unterlassungsantrag dar, wenn seine Begründung von tatsächlichen Voraussetzungen abhängt, die nicht zum Inhalt des Antrags erhoben worden sind.*)

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VPRRS 2003, 0430
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag "Einrichtung von Voice over IP an den Standorten ... der Hochschule A."

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.04.2001 - 1 Verg 4/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0429
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Folgen einer ungenauen Leistungsbeschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.04.2003 - 1 Verg 2/03

Zu den Folgen einer ungenauen Leistungsbeschreibung.

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VPRRS 2003, 0428
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Zuschlagsverbot während des Nachprüfungsverfahrens

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.02.2003 - 11 Verg 1/02

1. Wird gegen eine ablehnende Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde erhoben, so endet das Zuschlagsverbot erst mit Ablauf der weiteren 14-Tage-Frist des § 118 Abs. 1 GWB, soweit die Frist nicht durch Entscheidung des Beschwerdegerichts noch einmal verlängert wird. Das Zuschlagsverbot besteht unabhängig davon, ob die Vergabestelle bereits Kenntnis von der sofortigen Beschwerde hat.

2. Der Senat schließt sich nicht der Auffassung des OLG Naumburg an, wonach ein Zuschlag, der nach Ablauf der Frist des § 115 Abs. 1 GWB erteilt wird, wirksam ist, wenn der Beschwerdeführer seiner Pflicht nach § 117 Abs. 4 GWB nicht nachkommt und die Vergabestelle auch nicht in anderer Weise Kenntnis von der Einlegung der sofortigen Beschwerde erlangt hat. Der Senat wird deshalb gem. § 124 Abs. 2 GWB die Sache dem BGH vorlegen.




VPRRS 2003, 0426
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Heilung des Unterschriftsmangels

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2003 - Verg 49/02

Die gesetzliche Bestimmung des § 116 Abs. 2 GWB lässt eine Heilung des Unterschriftsmangels nach Ablauf der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB und eine Abwendung der auf Grund des Mangels eintretenden gesetzlichen Rechtsfolge, wonach der Nachprüfungsantrag als abgelehnt gilt, nicht zu.

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VPRRS 2003, 0425
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung der Zuschlagfrist

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.05.2003 - 1 Verg 2/03

1. Die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB setzt voraus, dass eine Verletzung von Rechten eines Bieters nach dessen Darstellung bereits vorliegt. Dass der Auftraggeber eine - nach Ansicht des Bieters vergaberechtswidrige - Aufhebung nur in Erwägung zieht oder eine solche Gegenstand einer nicht abgeschlossenen internen Willensbildung ist, stellt noch keine Verletzung der Rechte der Bieter dar (so auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.12.2002, Verg W 9/02, VergabeR 2003, 168, 169 f).*)

2. Eine Verlängerung der Zuschlagfrist stellt keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungs- und Wettbewerbsgrundsatz dar, wenn der Auftraggeber allen für die Vergabe noch in Betracht kommenden Bietern die Möglichkeit gibt, weiterhin am Vergabeverfahren teilzunehmen.*)

3. Ein Vergaberechtsverstoß läge vor, wenn die Vergabestelle eine Ausschreibung nur zu dem Zwecke aufhebt, um einem im Vergabeverfahren unterlegenen Bieter auf anderem Wege den ausgeschriebenen Auftrag zu übertragen. Gleiches dürfte gelten, wenn sie das Verfahren aufheben sollte, um eine - nur mit ihrer vorherigen Zustimmung mögliche - Beleihung des unterlegenen Bieters durch eine übergeordnete Behörde zu ermöglichen oder umzusetzen. Als bereits eingetretener Vergaberechtsverstoß wäre wohl auch die formelle Ankündigung der Aufhebung der Ausschreibung durch die Vergabestelle gegenüber den Bietern zu bewerten.*)

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VPRRS 2003, 0424
DienstleistungenDienstleistungen
Verhandlungsverfahren: Berücksichtigung nicht aufgeforderter Bieter?

VK Südbayern, Beschluss vom 09.04.2003 - 11-03/03

1. Gemäß § 107 Abs. 2 GWB ist ein Unternehmen nur dann antragsbefugt, wenn es (u. a.) darlegen kann, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Nach der einhelligen Rechtsprechung ist eine Antragsbefugnis somit zu verneinen, wenn der Antragsteller mit seinem eigenen Angebot keine Aussicht auf den Zuschlag hat (z. B. BayObLG VergabeR 2002, 77; 2002 485; Thüringer OLG VergabeR 2002, 488).*)

2. Im Gegensatz zum Offenen Verfahren, bei dem der Auftraggeber bei einer Entscheidung darüber, ob er Angebote von nicht aufgeforderten Unternehmen berücksichtigen will oder nicht, einen gewissen Beurteilungsspielraum besitzt, kann dies im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach Ansicht der Kammer nicht gelten.

Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb wählt der Auftraggeber anhand der geforderten, mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Urkunden unter den Bewerbern, die den Anforderungen an Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechen, diejenigen aus, die er gleichzeitig auffordert, in einem Verhandlungsverfahren ein Angebot einzureichen.

Die Prüfung erfolgt somit in zwei Schritten.

Zunächst werden die geeigneten Bewerber von den nicht geeigneten Bewerbern geschieden. In einer zweiten Stufe wählt der Auftraggeber unter den verbliebenen geeigneten Bewerbern diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe auffordert.

Der Auftraggeber hat seine Auswahl nach pflichtgemäßem Ermessen vorzunehmen. Dabei hat er alles zu unterlassen, was zu einer Benachteiligung bestimmter Bewerber führen könnte, d. h. er hat das Diskriminierungsverbot des § 97 Abs. 2 GWB zu beachten.

Auch im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf er bei der Auswahl nicht willkürlich verfahren.

Es ist deshalb unabdingbar, dass die Auswahlkriterien vorher, d. h. in der Bekanntmachung, bekannt gemacht werden, damit sich die interessierten Unternehmen hierauf einstellen können.*)

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VPRRS 2003, 0423
DienstleistungenDienstleistungen
Angabe aller Zuschlagskriterien

VK Südbayern, Beschluss vom 16.04.2003 - 12-03/03

1. Die EG-Vergaberichtlinien (hier: Art. 26 Abs. 2 LKR; Art 36 Abs. 2 DKR) und die nationalen Vergabevorschriften, die Verdingungsordnungen (hier: § 9a VOL/A) verpflichten den öffentlichen Auftraggeber, für den Fall, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgen soll, die Kriterien nach denen er das Angebot bemessen will, in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung anzugeben.*)

2. Die Auftraggeber müssen in den Verdingungsunterlagen oder in der Vergabebekanntmachung alle Zuschlagskriterien angeben, deren Verwendung sie vorsehen, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung (§ 9a VOL/A).*)

3. Eine Entscheidung nach § 25 Abs. 3 VOL/A kann nur auf Kriterien gestützt werden, die in der Bekanntmachung oder bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind, denn ansonsten wären Bieter in einer mit dem Zweck der Regelung unvereinbaren Weise der Willkür der Vergabestelle ausgeliefert.*)

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VPRRS 2003, 0421
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz

VK Südbayern, Beschluss vom 12.03.2003 - 04-02/03

1. Nach § 10 Nr. 5 Abs. 3 VOB/A kann der Auftraggeber die Bieter auffordern, in ihrem Angebot die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigen.*)

2. Das Fehlen der geforderten Erklärungen im Angebot des Bieters führt zu dessen Ausschluss nach § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A.*)

3. Die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz kann bei der Angebotswertung nicht nachgereicht bzw. aufgeklärt werden, weil dies durch § 24 VOB/A nicht gedeckt ist.*)

4. Das Angebot eines Bieters kann nicht nachträglich mit einer Auflistung bzw. Aufklärung der Nachunternehmerleistungen nachgebessert und damit wertbar gemacht werden, da dies dem Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 1 u. 2 GWB widersprechen würde.*)

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VPRRS 2003, 0420
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Nachreichen bzw. späteres Einholen eines Nachweises

VK Südbayern, Beschluss vom 14.02.2003 - 02-01/03

1. Das Nachreichen bzw. spätere Einholen eines Nachweises weit nach dem Ende der Angebotsfrist und der Nachreichfrist verstößt gegen den Gleichbehandlungsanspruch aller Teilnehmer am Vergabeverfahren und gegen das Gebot der Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren (§ 97 Abs. 2 und 7 GWB) und ist als unzulässig zu verwerfen.*)

2. Weist ein Leistungsverzeichnis aus, dass ein bestimmter Ort oder eine bestimmte Entfernung (hier: ein Umladeplatz bzw. die Entfernung zu den jeweiligen Ausgangspunkten der Sammelstellen der Antragsgegnerin) ein für die Wertung relevantes Kriterium darstellt, ist eine nachträgliche Angebotsänderung durch den Bieter (hier: Änderung des Umladeplatzes nach Angebotsabgabe) unzulässig i. S. v. § 24 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A.*)

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VPRRS 2003, 0416
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Eignungsbewertung der Bieter

VK Münster, Beschluss vom 12.03.2003 - VK 02/03

1. Die Eignungsbewertung der Bieter steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar.*)

2. Umstände, welche die Leistungsfähigkeit der Bieter betreffen, können bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens, d.h. bis zur Zuschlagserteilung, von der Vergabestelle berücksichtigt werden.*)

3. Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrages gegen einen sachverständigen Zeugen.*)

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VPRRS 2003, 0415
DienstleistungenDienstleistungen
Kosten des Verfahrens bei Erledigung des Nachprüfungsantrages

VK Südbayern, Beschluss vom 05.02.2003 - 53-12/02

1. Entsprechend einem allgemeinen Grundsatz hat bei Rücknahme des Antrags derjenige, der den Antrag gestellt hat, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

2. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, dass der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muss und daher auch im Nachprüfungsverfahren nicht unbedingt eines anwaltlichen Bevollmächtigten bedarf. Kommen darüber hinaus weitere, nicht einfach gelagerte Rechtsfragen hinzu, wird man die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters zubilligen müssen.

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VPRRS 2003, 0414
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Begriff des öffentlichen Auftrages

VK Südbayern, Beschluss vom 20.12.2002 - 50-11/02

1. Öffentliche Aufträge sind gemäß § 99 Abs. 1 GWB entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die Liefer-, Bau oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen sollen. Der Begriff des "Entgelts" ist dabei weit auszulegen. Die Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers muss nicht notwendig in Geld bestehen; erfasst wird vielmehr jede Art von Vergütung, die einen Geldwert haben kann. Dementsprechend unterfällt dem Vergaberecht grundsätzlich jede Art von zweiseitig verpflichtendem Vertrag. Entscheidend ist, dass sich der Inhalt des Vertrags auf einen Beschaffungsakt bezieht.*)

2. Zum Begriff der Dienstleistungskonzession, des Bauauftrags, der Baukonzession und des Arbeitsmodells.*)

3. Wenn die Anlieferung von mineralischen Abfällen zur Aufbereitungsanlage eines künftigen Betreibers nicht aufgrund einer Überlassungs- und Andienungspflicht gegenüber dem Auftraggeber erfolgt, sondern vielmehr nur eine vertragliche Beziehung zwischen dem Anlieferer und dem Vertragspartner des Auftraggebers besteht, ist hierin ein Beschaffungsvorgang mit der Folge, dass ein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 GWB vorliegt, nicht zu erkennen.*)

4. Bei einem Miet-/Pachtvertrag handelt es sich um einen Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 2 Buchstabe h GWB.

Hiernach gilt das GWB nicht für Aufträge, über Erwerb oder Miete von oder Rechte an Grundstücken oder vorhandenen Gebäuden oder anderem unbeweglichem Vermögen ungeachtet ihrer Finanzierung.

Es liegt kein Beschaffungsvorgang vor, wenn ein Grundstück gegen Entgelt an den zukünftigen Vertragspartner vermietet werden soll und ihm somit das Recht an einem Grundstück erteilt wird.*)

5. Zum Recht auf Akteneinsicht nach § 111 GWB bei einem unzulässigen Nachprüfungsverfahren.*)

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VPRRS 2003, 0413
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vorzeitige Gestattung des Zuschlags

VK Südbayern, Beschluss vom 08.01.2003 - 53-12/02

1. Ein Antrag gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 GWB ist statthaft, wenn die Antragstellerin diesen formgerecht gestellt und das Verfahren in der Hauptsache noch nicht beendet ist.*)

2. Dem Antrag gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 GWB ist stattzugeben, wenn die Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags zu Gunsten der Vergabestelle ausgeht.*)

3. Wird im Leistungsverzeichnis verlangt, durch Streichung des Nichtzutreffenden deutlich zu machen, ob es sich bei dem eingetragenen Betrag um einen "Festpreis" oder eine "Vergütung handelt - wobei "Festpreis" bedeutet, dass die Vergabestelle den eingetragenen Betrag zu zahlen hat und "Vergütung" bedeutet, dass sie den Betrag von dem Bieter erhält - und ist diese Streichung bei dem Angebot eines anderen Bieters, nicht aber bei dem der Antragstellerin erfolgt, so ist das Angebot der Antragstellerin unklar und deshalb zwingend bei der Prüfung und Wertung auszuschließen (§ 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. a VOL/A i. V. m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOL/A).*)

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VPRRS 2003, 0408
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis

VK Arnsberg, Beschluss vom 08.04.2003 - VK 2-8/2003

1. Es fehlt an der Antragsbefugnis im Sinne des Interesses am Auftrag, wenn ein Bieter kein Angebot abgibt, weil er die geforderten Unterlagen bis zum festgesetzten Termin nicht beibringen kann, wenn das Hindernis ausschließlich in seiner Rechtssphäre liegt (fehlende Anlagengenehmigung für einen geplanten Neubau) und die Fristsetzung der VSt zur Abgabe dieses Nachweises sachlich gerechtfertigt ist.*)

2. Der Antrag ist auch unzulässig aus dem Gesichtspunkt verspäteter Rüge, soweit der Umfang der von der Vst vorgesehenen Preisanpassungsklauseln gerügt wird, da diese seit Vorlage der Verdingungsunterlagen der Ast bekannt waren und der behauptete Vergabefehler - fehlende Regelung für mögliche gesetzgeberische Neuregelungen - von der Ast frühzeitig erkannt wurde.*)

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VPRRS 2003, 0403
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Antragsbefugnis für zwingend auszuschließenden Bieter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - Verg W 2/03

1. Der Nachprüfungsantrag eines mit seinem Angebot zwingend auszuschließenden Bieters ist wegen fehlender Antragsbefugnis nach § 107 II GWB unzulässig.*)

2. Ein derart auszuschließender Bieter hat keinen Anspruch darauf, daß die Vergabekammer unabhängig von den Anträgen gemäß § 114 I 2 GWB auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirkt, insbesondere den Ausschluß eines anderen Bieters anordnet.*)

3. Hält ein Oberlandesgericht, abweichend von einem anderen Oberlandesgericht, eine Divergenzvorlage beim Bundesgerichtshof für nicht erforderlich, ist dies kein Grund, seinerseits die Sache dem Bundesgerichtshof vorzulegen. Die Entscheidung zugunsten einer Divergenzvorlage ist keine Entscheidung i.S.d. § 124 II 1 GWB.*)

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VPRRS 2003, 0402
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe einer Spielbankkonzession

OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.11.2002 - 2 Verg 4/02

1. Die Erteilung einer Konzession nach dem baden-württembergischen Gesetz über öffentliche Spielbanken unterfällt nicht den Vorschriften der §§ 97 ff GWB.

2. Für eine Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist es zumindest erforderlich, dass der Antragsteller konkret nachweist, inwieweit ihm die Chance zur Beteiligung am Vergabeverfahren genommen worden ist, obwohl diese anderenfalls vorhanden gewesen wäre, und welche wirtschaftliche Beeinträchtigung dadurch eingetreten sein soll.

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VPRRS 2003, 0401
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtsschutz bei "In-House-Geschäft": Vorlage an EuGH

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.04.2003 - Verg W 14/02

1. Ein Verzicht auf die Vergabe von Leistungen führt in rechtmäßiger Weise zur Aufhebung der Ausschreibung.

2. Einem Verzicht gleichzusetzen ist die Erbringung von Dienstleistungen durch eine Einrichtung, die dem öffentlichen Auftraggeber selbst zuzurechnen ist.

3. Dies ist nach den bislang vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Kriterien der Fall, wenn der öffentliche Auftraggeber über die Person des Vertragspartners eine Kontrolle ausübt wie über eine eigene Dienststelle und wenn diese Person zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft verrichtet, die die Anteile der Einrichtung inne hat.

4. Zu den Voraussetzungen, wann eine Tätigkeit im Wesentlichen für die Gebietskörperschaft verrichtet wird, liegt ein entsprechender Antrag auf Vorabentscheidung des OLG Naumburg (1 Verg 7/02) beim EuGH vor, bis zu dessen Entscheidung das Verfahren ausgesetzt werden muss.

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VPRRS 2003, 0395
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen Versäumnis einer europaweiten Ausschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

1.) Einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gestellten, auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Nachprüfungsantrag kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hatte, der Antragsteller die Neuausschreibung aber nicht als verfahrensfehlerhaft gerügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet hat.*)

2.) An die Benachrichtigung der Bieter von der Aufhebung und deren Gründe sind keine strengeren Inhaltsanforderungen zu stellen als an die Vorabinformation nach § 13 VgV.*)

3.) Die Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Aufhebungsentscheidung ist nicht auf die in der Bieterbenachrichtigung angegebenen Gründe beschränkt.*)

4.) Das Versäumnis einer europaweiten Ausschreibung infolge eines Übersehens der Schwellenwertregelung ist jedenfalls dann ein schwerwiegender, zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigender Grund i.S.d. § 26 Nr. 1 Buchst. d VOL/A, wenn die Bieter schon bei ersten Angebotskalkulationen hätten erkennen können und müssen, dass der Schwellenwert deutlich überschritten wird, und der Aufhebung zeitnah eine Neuausschreibung folgt.*)

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VPRRS 2003, 0391
DienstleistungenDienstleistungen
Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens

VK Bund, Beschluss vom 28.04.2003 - VK 1-19/03

1. Auch im Verhandlungsverfahren ist eine Aufhebung nicht in das freie Belieben der Vergabestelle gestellt.

2. Zur Geltung des Transparenzprinzips bei der Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens.

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VPRRS 2003, 0390
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Untätigbleiben der Vergabekammer

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.04.2003 - 5 Verg 4/02

1. Liegt bis zum Ablauf der 5-Wochen-Frist kein Beschluss der Vergabekammer vor, ist die form- und fristgerecht im Sinne von § 117 GWB erhobene sofortige Beschwerde der Antragstellerin als Untätigkeitsbeschwerde gemäß § 116 Abs. 2 GWB statthaft und zulässig.

2. Die § 100 Abs. 1, § 127 Nr. 1 GWB, § 2 VgV verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

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VPRRS 2003, 0387
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Der Begriff des Nebenangebots

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003 - Verg 69/02

1. Die Rüge gegenüber dem Auftraggeber und der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer können am selben Tag angebracht werden.

2. Der Begriff "Nebenangebot" umfasst jede Abweichung vom geforderten Angebot. Selbst Änderungsvorschläge sind danach als Nebenangebote zu betrachten.

3. Können entsprechend der Leistungsbeschreibung Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot abgegeben werden, so ist ein Bieter, der nur ein Nebenangebot abgibt, zwingend auszuschließen.

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VPRRS 2003, 0380
DienstleistungenDienstleistungen
Niedriges Angebot muss nicht ausgeschlossen werden

OLG Celle, Beschluss vom 24.04.2003 - 13 Verg 4/03

Ein Bieter ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil der angebotene Preis erheblich unter den Preisen der anderen Bieter liegt (hier: mehr als 30%), sofern sachliche Gründe vorliegen, die den niedrigen Preis rechtfertigen.*)

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VPRRS 2003, 0378
DienstleistungenDienstleistungen
Architekt als ausgeschlossener Sachverständiger

OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2003 - 6 Verg 9/02

1. § 16 VgV statuiert ein Mitwirkungsverbot an Vergabeentscheidungen zu Ungunsten derjenigen Personen, welche als Bieter oder für einen Bieter am Vergabeverfahren beteiligt sind. Ist eine solche "als voreingenommen geltende natürliche Person" (§ 16 Abs. 1 VgV) an einer der im Vergabeverfahren zu treffenden Entscheidungen beteiligt, ist diese Entscheidung fehlerhaft zustande gekommen mit der Folge, dass ihr Bestand nicht gewährleistet ist.*)

2. Da § 16 VgV das Mitwirkungsverbot von Bietern oder Personen betrifft, welche Bieter nach Maßgabe eines der in § 16 VgV näher bestimmten Verhältnisses unterstützen, setzt § 16 VgV die Existenz von Bietern voraus. Diese ist erst möglich, wenn das Vergabeverfahren formell eingeleitet ist. Die Entscheidung, ein Beschaffungsprojekt in ein Vergabeverfahren überzuleiten, also die Ausschreibung nicht nur zu konzipieren, sondern sie nach außen zu veröffentlichen (vgl. §§ 17 VOL/A, 5 Abs. 1 VOF), mag eine "Entscheidung in einem Vergabeverfahren" sein. Sie fällt indessen nicht in den Geltungsbereich des § 16 VgV, weil es an Bietern fehlt, welche an dieser Entscheidung mitgewirkt haben können (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 10.08.200, 1 Verg 2/00, NZBau 2000, 534). Dies verkennt das Hanseatische OLG Hamburg in seinem Beschluss v. 04.11.2002 (Verg 3/02, VergabeR 2003, 40 = ZfBR 2003, 186).*)

3. Ein Bewerbungsverbot ergibt sich aus § 16 VgV nicht.*)

4. § 4 Abs. 1 VOF untersagt Vergabekriterien, die unabhängig von objektivierbar-personenbezogenen Elementen auf eine bestimmte (natürliche oder juristische) Person hin formuliert sind oder angewandt werden, damit diese Person die Kriterien erfülle und den Auftrag erhalte.*)

5. Das Gebot der ausschließlich an objektiven Kriterien anknüpfenden Auftragsvergabe bedeutet nicht, dass personenbezogene Merkmale im Rahmen der Bewertung von Eignung, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Kreativität und die Führungsfähigkeit ausgeschlossen wären, denn auch sie sind objektive Elemente der Angebotsbewertung.*)

6. § 6 Abs. 2 VOF begründet in Umsetzung der Prinzipien des § 4 VOF für Sachverständige ein Bewerbungsverbot, weil der Sachverständige einen gerade im Geltungsbereich der VOF wettbewerbswirksamen Wissensvorsprung hat. Diesen Wettbewerbsvorteil, der sich nicht aus besserer Eignung, größerer Zuverlässigkeit und höherer Leistungsfähigkeit, sondern aus dem Zufall der Vorbefassung mit dem Auftrag der Vergabestelle ergibt, will § 6 Abs. 2 VOF eliminieren, indem er eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an der Vergabe untersagt.*)

7. Ein Architekt, der im Vorfeld einer später im VOF-Verfahren ausgeschriebenen Altbausanierung mit umfangreichen Architektenleistungen beauftragt war und dabei den Gebäudebefund aufgenommen und ihn in einem Zwischenbericht betreffend den Stand der Vorplanung zukunftsgerichtet dahin verarbeitet hat, dass er die einzelnen Instandsetzungsmaßnahmen festgehalten, sie gewerksmäßig zugeordnet und kostenmäßig veranschlagt hat, war als Sachverständiger i.S.d. § 6 Abs. 2 VOF bei der Beschreibung der Aufgabenstellung tätig.*)

8. § 6 Abs. 2 VOF begründet kein Mitwirkungsverbot an einer der im Vergabeverfahren zu treffenden Entscheidungen (vgl. § 16 Abs. 1 VgV), denn § 6 Abs. 1 VOF gestattet diese Mitwirkung ausdrücklich.*)

9. Es kommt nicht darauf an, ob der im Vorfeld tätige Architekt die der Ausschreibung zugrunde liegende Aufgabenbeschreibung i.S.d. § 8 VOF erstellt hat. Den von §§ 4 Abs. 1 bis 3, 6 Abs. 2 VOF verfolgten Zwecken entsprechend muss der Begriff des "Sachverständigen" weit verstanden werden. Gleiches gilt für das „Beschreiben der Aufgabenstellung".*)

10. Es bleibt offen, ob das Bewerbungsverbot nach § 6 Abs. 2 VOF dort nicht eingreift, wo die Vorbefassung erwiesenermaßen den Wettbewerb nicht beeinträchtigt (vgl. § 16 Abs. 1 letzter Halbsatz VgV). Sollte eine derartige Einschränkung über den Wortlaut des § 6 Abs. 2 VOF gelten, so wären ihre Voraussetzungen jedenfalls von demjenigen Bewerber vorzutragen und nachzuweisen, den das Bewerbungsverbot betrifft.*)

11. Ein hinsichtlich eines ARGE-Mitglieds bestehendes Bewerbungsverbot erstreckt sich auf die ARGE, so dass deren Angebot zwingend dem Ausschluss unterliegt.*)

12. Auch wenn die Vergabestelle als Körperschaft des öffentlichen Rechts zunächst auf ihren rechtskundigen Mitarbeiterstab verwiesen ist, erscheint die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für sie dann erforderlich, wenn dort die zur Durchführung eines Vergabeprüfungsverfahrens erforderlichen Kenntnisse nicht vorauszusetzen sind.*)

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VPRRS 2003, 0373
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Verletzung der Informationspflicht

OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2003 - WVerg 0011/01

1. Einen Verstoß der Vergabestelle gegen § 13 VgV können nur am vorangegangenen Vergabeverfahren beteiligte Bieter (samt denen, die an einer Beteiligung vergaberechtswidrig gehindert waren) und diese nur innerhalb eines den üblichen Zulässigkeitsschranken unterliegenden Nachprüfungsverfahrens geltend machen, dessen Erreichbarkeit für den Bieter § 13 VgV gerade sicherstellen will.*)

2. Eine Verletzung von § 13 VgV kann für sich allein gesehen einem Nachprüfungsverfahren nicht, auch nicht teilweise, zum Erfolg verhelfen; hinzutreten muss stets ein vergaberechtliches Fehlverhalten des Auftraggebers in der Sache selbst.*)

3. Hat sich eine Vergabestelle mit Ausnahme des Verstoßes gegen § 13 VgV vergaberechtskonform verhalten, so löst dieser Verstoß ihr nachteilige Kostenfolgen im Nachprüfungsverfahren allenfalls dann aus, wenn gerade durch ihn Kosten verursacht worden sind, die ansonsten nicht entstanden wären.*)

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VPRRS 2003, 0369
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Beschluss vom 14.11.2002 - 6 Verg 7/02

1. Nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A darf der Auftraggeber nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung mit einem Bieter unter anderem zu dem Zweck verhandeln, um sich über das Angebot selbst zu unterrichten. Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot nach § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung dafür, ein Angebot gem. § 24 Nr. 2 VOB/A unberücksichtigt zu lassen, ist das Vorliegen von Aufklärungsbedarf, so dass der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Wertung des Angebots auf die vom aufgeforderten Bieter nachgereichten Angaben bzw. Unterlagen angewiesen ist.*)

2. Der Auftraggeber kann einem gem. § 24 Nr. 1 VOB/A zur Nachinformation aufgeforderten Bieter eine Ausschlussfrist setzen, nach deren Ablauf er die Voraussetzungen des § 24 Nr. 2 VOB/A bejaht. Sinn und Zweck des § 24 Nr. 1 VOB/A fordern, dem Auftraggeber ein solches Recht einzuräumen, denn der Aufklärungsbedarf im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A resultiert aus Angebotslücken, welche der Bieter ohne Verletzung des Nachverhandlungsverbots durch ergänzende Unterrichtung des Auftraggebers schließen kann und während der Auftraggeber sie hinnehmen muss, ohne das Angebot sofort ausschließen zu können.*)

3. Aus dem Grundsatz des vollständigen und sofort wertungsfähigen Angebots (vgl. § 23 Nr. 2 VOB/A. § 23 Nr. 2 VOL/A) folgt ebenso wie aus dem Gleichbehandlungssatz, dass die öffentlichen Auftraggeber prinzipiell davon ausgehen können, die Bewertung der eröffneten Angebote werde nicht durch nachinformationsbedingte Verzögerungen hinausgeschoben werden, so dass der Auftraggeber den für die Beschaffung ingesamt vorgesehenen Zeitrahmen mit dieser Vorgabe bestimmen kann. Ergibt sich programmwidrig zusätzlicher Aufklärungsbedarf, so ist es sachgerecht und vergaberechtlich unbedenklich, eine so bewirkte Verschiebung des Beschaffungsrahmens durch Fristsetzung entweder ganz zu vermeiden oder auf ein mit dem Beschaffungsbedarf vereinbares Maß zu beschränken. Im Interesse eines zügigen und strukturierten weiteren Verfahrensablaufs muss es daher für den Auftraggeber möglich sein, den Bietern, soweit Aufklärungsbedarf besteht, hierfür entsprechende Fristen auch als Ausschlussfirst zu setzen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 169, 170 für das Verhandlungsverfahren) mit der Folge, dass grundsätzlich eine verspätete Information als verweigerte Information behandelt wird, so dass das im Sinne von § 24 Nr. 1 VOB/A lückenhafte Angebot dem Wertungsausschluss unterfällt.*)

4. Die Folge, dass die nach Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten Angebotsergänzungsfrist der Vergabestelle übergebene Unterlagen nicht zur Kenntnis genommen werden, erfordert, dass die Vergabestelle, wenn sie in einem Fall des § 24 Nr. 1 VOB/A zum Mittel der Ausschlussfrist greift, den Charakter dieser Frist als Ausschlussfrist für den Bieter eindeutig erkennbar macht. Dazu braucht sich die Vergabestelle zwar nicht des Ausdrucks,, Ausschlussfrist" zu bedienen, sie muss aber unmissverständlich darauf hinweisen oder sonst zu erkennen geben, dass es sich dabei um die letzte und abschließende Möglichkeit zur Vorlage der Unterlagen handelt.*)

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VPRRS 2003, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Tätigkeit eines Versicherungsmaklers im Vergabeverfahren

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.04.2002 - 6 Verg 11/02

1. Die Vergabekammer ist gem. § 114 Abs. 1 S. 2 GWB bei ihrer Entscheidung an Anträge der Verfahrensbeteiligten nicht gebunden und kann im Interesse einer raschen Gesamtlösung auch zur Aufhebung des 'Vergabeverfahrens verpflichten.

2. Die Erarbeitung von Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, die Bemessung von Angebots- oder Zuschlagsfristen, ferner die Begutachtung oder Auswertung von Angeboten sowie die Vorbereitung der Angebotswertung und der Zuschlagsentscheidung können im Rahmen des § 6 VOL/A zum zulässigen Aufgabenbereich eines von der Vergabestelle hinzugezogenen Sachverständigen gehören.

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VPRRS 2003, 0367
DienstleistungenDienstleistungen
Gegenstandswert von vergaberechtlichem Nachprüfungsverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2002 - 1 Verg 11/02

1. Endet ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache ohne Anrufung des Vergabesenates, muss ein Rechtsanwalt den Gegenstandswert für seine Kostenberechnung selbst bestimmen; die Berechtigung dieses Wertansatzes unterliegt jedoch einer inzidenten Prüfung im Kostenfestsetzungsverfahren- zunächst durch die Vergabekammer und im Falle einer Anrufung auch durch den Vergabesenat.*)

2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 8 Abs. 1 S. 2 BRAGO i. V. m. § 12a Abs. 2 GKG (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01 - sowie Kaiser NZBau 2002, 315, 316 m. w. N.) und beträgt 5 % "der Auftragssumme". Der Begriff der "Auftragssumme" ist gesetzlich nicht definiert; in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, dem weder ein förmliches Vergabeverfahren noch ein konkretes Angebot der Antragstellerin noch eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber vor Durchführung der Beschaffung zugrunde liegt, ist er als objektiver Wert desjenigen Auftrags auszulegen, den der Antragsgegner materiell zu vergeben beabsichtigt.*)

3. Zum objektiven Wert eines mehrjährigen Vertrages über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs.*)

4. Nach der Vorschrift des § 128 Abs. 4 GWB und der subsidiär anzuwendenden Vorschrift des § 80 Abs. 2 VwVfG LSA sind außergerichtliche Aufwendungen eines Beteiligten nur erstattungsfähig, soweit sie unter Beachtung des so genannten Verbilligungsgrundsatzes erforderlich sind. Dies bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter für Verfahren vor Nachprüfungsinstanzen im Beitrittsgebiet grundsätzlich einen Bevollmächtigten mit Sitz im Beitrittsgebiet zu beauftragen hat, solange hieraus insgesamt eine geringere Kostenbelastung resultiert.*)

5. Einen Grundsatz des Inhalts, dass ein Beteiligter stets auch einen Rechtsanwalt an seinem Geschäftssitz hinzuziehen kann, gibt es nicht. Vielmehr ist auch insoweit ein Kostenvergleich mit einem Bevollmächtigten im Beitrittsgebiet anzustellen, bei dem allerdings grundsätzlich ersparte Kosten einer Informationsreise berücksichtigungsfähig sind.*)

6. Eine Verzinsung der festgesetzten Aufwendungen, wie von der Antragstellerin geltend gemacht, ist weder in den Vorschriften zur Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren noch in denjenigen zum Verwaltungsverfahren vorgesehen.*)

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VPRRS 2003, 0363
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagskritierien sind bekannt zu machen!

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Verg 1/01

Die Zuschlagsentscheidung darf nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind oder die sich unmittelbar aus der VOL/A ergeben. So ist es ausdrücklich für europaweite Vergaben in § 25 a VOL/A geregelt, der für die Wertung im Rahmen des Basisparagraphen 25 VOL/A entsprechend gilt.

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VPRRS 2003, 0362
DienstleistungenDienstleistungen
Gegenstandswert des Vergabenachprüfungsverfahrens

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.12.2002 - Verg 42/01

Zur Bestimmung des Gegenstandswerts eines Vergabenachprüfungsverfahrens.

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VPRRS 2003, 0361
DienstleistungenDienstleistungen
Was ist eine (Dienstleistungs-)Konzession?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2002 - Verg 22/02

Konzessionen sind Vertragskonstellationen, bei denen die Gegenleistung für die Erbringung des Auftrags nicht in einem vorher festgelegten Preis, sondern in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten, oder in diesem Recht und einer zusätzlichen Bezahlung. Der Sache nach handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers (als Konzessionsgeber) und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsauftrag der öffentlichen Hand.

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VPRRS 2003, 0360
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Besonderen Dinglichkeit im Sinn des § 18a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2002 - Verg 30/02

1. In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine (latente) Gefahrenlage, der zu Folge es jeder Zeit zu terroristischen Anschlägen kommen kann, die ähnliche Ziele und ähnliche Auswirkungen haben können wie diejenigen, die sich am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika ereignet haben.

2. Zur besonderen Dinglichkeit im Sinn des § 18a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A.

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VPRRS 2003, 0358
DienstleistungenDienstleistungen
Wahrung der Fünf-Wochen-Frist

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 8 - 15/01

Zur Wahrung der Fünf-Wochen-Frist genügt es, dass die Vergabekammer die Entscheidung innerhalb der Frist des § 113 Abs. 1. S. 1 GWB verfahrensordnungsgemäß getroffen und sie vollständig (schriftlich) abgesetzt hat.

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VPRRS 2003, 0348
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.2001 - 1 Verg. 4/01

1. Wesensmerkmal eines öffentlichen Auftrags gemäß § 99 Abs. 1 GWB ist die Teilnahme des öffentlichen Auftraggebers am Markt; das ist dann der Fall, wenn dieser seine interne Aufgabenorganisation verlässt, um Verträge mit außenstehenden Dritten abzuschließen.*)

2. Eine Kooperationsvereinbarung zweier Verkehrsunternehmer (§ 2 Abs. 1 S. 2 PBefG) ist eine gesetzlich vorgesehene Organisationsform zur Erfüllung der freiwilligen kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe des öffentlichen Personennahverkehrs und kein Dienstleistungsauftrag gemäß § 99 Abs. 1 GWB, selbst wenn die Vereinbarung die entgeltliche Übertragung von Leistungen durch den einen auf den anderen zum Gegenstand hat; die Grenze zum öffentlichen Auftrag wird erst dann überschritten, wenn die Übertragung nicht den in den § 8 Abs. 3 S. 1 PBefG umschriebenen Zielen des öffentlichen Personennahverkehrs dient.*)

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VPRRS 2003, 0347
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2001 - Verg 32/01

Auf die verfahrensvorbereitende (also mehr dem Verfahrensrecht als den materiell-rechtlichen Rechtsgeschäften zuzuordnende) Rüge im Sinne des 107 Abs. 3 GWB ist die Vorschrift des § 174 BGB weder direkt noch analog anwendbar.

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VPRRS 2003, 0345
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Celle, Beschluss vom 26.04.2001 - 13 Verg 4/00

Die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens hängt zwingend davon ab, dass ein Antragsteller bei Antragstellung noch die Vergabe an einen Wettbewerber hindern und für sich erreichen kann.

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VPRRS 2003, 0342
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.11.1999 - Verg 2/99

Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, daß durch die einzelnen gerügten Verstöße gegen die Vergabevorschriften die Aussichten des Antragstellers auf den Zuschlag beeinträchtigt worden sind oder daß die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können.

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VPRRS 2003, 0341
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Celle, Beschluss vom 12.02.2001 - 13 Verg 2/01

Die Beurteilung des öffentlichen Zwecks für die Errichtung und Fortführung eines kommunalen Unternehmens ist der Beurteilung durch den Richter weitgehend entzogen.

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VPRRS 2003, 0339
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2001 - Verg W 6/01

Laufende Geschäfte sind nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehrend nach Größe, Umfang der Tätigkeit und der Finanzkraft der Auftraggeberin von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind.

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VPRRS 2003, 0336
DienstleistungenDienstleistungen
Preisangaben mit dem Vermerk "wird nachgereicht"

VK Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2003 - VK 71/02

§ 98 Nr. 2 GWB ist lex specialis gegenüber § 98 Nr. 4 GWB.*)

Der Antragstellerin fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sie wegen zwingenden Ausschlusses ihres Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A keine Chance auf den Zuschlag hat.*)

Bewusst weggelassene Preisangaben, die mit dem Vermerk "wird nachgereicht" versehen sind, können in keinem Fall nach Angebotseröffnung berücksichtigt werden, da deren Wertung gegen das Gleichbehandlungsgebot verstieße. Es kommt nicht darauf an, ob die auf diese Weise nicht bepreisten LV-Positionen wesentlich i.S.d. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a) VOL/A sind.*)

Im Rahmen eines wegen fehlender Antragsbefugnis unzulässigen Nachprüfungsantrages ist es der Vergabekammer verwehrt, auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens von Amts wegen im Sinne einer objektiven Rechtmäßigkeitskontrolle nach § 114 Abs. 1 S. 2 GWB einzuwirken.*)

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VPRRS 2003, 0333
DienstleistungenDienstleistungen
Gestattungsverträge sind keine vergabepflichtigen Aufträge!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2001 - Verg 3/01

Als öffentliche Dienstleistungskonzessionen zu qualifizierende Gestattungsverträge zählen nicht zu den vergabepflichtigen Aufträgen im Sinn des § 99 GWB.

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VPRRS 2003, 0332
DienstleistungenDienstleistungen

KG, Beschluss vom 24.10.2001 - KartVerg 10/01

Die Beschwerde gegen ein Unterlassungsgebot, einen Auftrag nicht ohne erneute Wertung zu vergeben, hat keine aufschiebende Wirkung, weil die von der Antragsgegnerin in der Hauptsache eingelegte sofortige Beschwerde das mit der Sachentscheidung der Kammer verlängerte Zuschlagsverbot nicht berührt, sondern es der Vergabestelle vor einer ihr günstigen Entscheidung nach § 121 oder 123 GWB verwehrt bleibt, den Auftrag zu vergeben (§ 118 Abs. 3 GWB).

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VPRRS 2003, 0329
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rüge nur in Bezug auf "eigene" Rechtsverletzung!

OLG Rostock, Beschluss vom 10.05.2000 - 17 W 4/00

Durch den Verweis des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB auf § 97 Abs. 7 GWB wird klargestellt, dass nicht jede Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gerügt werden kann. Erforderlich ist, wie sich aus dem Wortlaut der Norm ergibt, dass sich die Rüge auf eine Verletzung der Rechte, die dem Antragsteller im Vergabeverfahren zustehen, bezieht.

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VPRRS 2003, 0327
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Jena, Beschluss vom 22.11.2000 - 6 Verg 8/00

1. Die Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Nachprüfungsantrags besteht nämlich darin, dass sich der Antrag auf ein im Zeitpunkt seiner Einreichung noch oder schon laufendes Vergabeverfahren bezieht.

2. Die Mindestvoraussetzung für ein Vergabeverfahren ist, dass feststeht, dass ein öffentlicher Auftraggeber eine bestimmte Maßnahme überhaupt durchführen wird und hierzu hinreichend konkret bestimmte Aufträge an Dritte vergeben will.

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VPRRS 2003, 0326
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Beschluss vom 19.10.2000 - 6 Verg 6/00

Das Abweichen von der Mittelgebühr ist im Hinblick auf die Neuartigkeit der Rechtsmaterie sowie den Umfang und die Bedeutung der Nachprüfungsverfahren im Vergleich zu einem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren regelmäßig angemessen.

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VPRRS 2003, 0324
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Celle, Beschluss vom 25.10.1999 - 13 Verg 1/99

Zur Angemessenheit der Gebührenlast im Nachprüfungsverfahren.

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VPRRS 2003, 0323
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.03.2000 - 2 Verg 2/99

Ein Anspruch des Mitbewerbers auf Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen ist erst mit der Schaffung des § 97 Abs. 7 GWB durch das VergRÄndG und mit seinem Inkrafttreten am 01.01.1999 entstanden. Erst zu diesem Zeitpunkt, nicht früher, begann die in § 107 Abs. 3 GWB normierte und unter Sanktion gestellte Obliegenheit, einen vorher begangenen und vorher auch schon erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.

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VPRRS 2003, 0320
AdministrationAdministration
Darlegungslast im Hinblick auf (drohenden) Schaden: Einzelfall!

OLG Rostock, Beschluss vom 18.10.2000 - 17 W 12/00

Die Darlegungslast im Hinblick auf den Schaden oder den drohenden Schaden hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Aus dem Vortrag des Antragstellers muss sich jedenfalls ergeben, dass sich seine Chance, den Zuschlag zu erhalten, durch den gerügten Verstoss verringert hat.

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