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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Dienstleistungen

4933 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

VPRRS 2003, 0319
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Rüge nur in Bezug auf "eigene" Rechtsverletzung!

OLG Rostock, Beschluss vom 10.05.2000 - 17 W 4/2000

Durch den Verweis des § 107 Abs. 2 S. 1 GWB auf § 97 Abs. 7 GWB wird klargestellt, dass nicht jede Rechtsverletzung im Vergabeverfahren gerügt werden kann. Erforderlich ist, wie sich aus dem Wortlaut der Norm ergibt, dass sich die Rüge auf eine Verletzung der Rechte, die dem Antragsteller im Vergabeverfahren zustehen, bezieht.

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VPRRS 2003, 0318
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Naumburg, Beschluss vom 08.11.2000 - 1 Verg 10/00

Eine Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn eine vorläufige Prüfung ergibt, dass das Rechtsmittel sich aller Wahrscheinlichkeit nach als unzulässig oder unbegründet erweisen wird.

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VPRRS 2003, 0312
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe

VK Südbayern, Beschluss vom 26.11.2002 - 46-11/02

1. Eine Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB kann trotz unterlassener Angebotsabgabe auch dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer geltend macht, durch die behaupteten vermeintlichen Verfahrensfehler an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung eines ordnungsgemäßen Angebotes gehindert worden zu sein.*)

2. Zur Bestimmung des Beginns eines EU-weiten Vergabeverfahrens ist auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung nach § 17 a VOL/A abzustellen.*)

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VPRRS 2003, 0311
DienstleistungenDienstleistungen
Rügepflicht: Wann liegt positive Kenntnis vor?

VK Südbayern, Beschluss vom 27.09.2002 - 36-08/02

1. Ein Bieter hat sein Interesse am Auftrag durch die Abgabe eines Angebotes nachgewiesen und hat geltend gemacht, in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt zu sein, wenn die Vergabestelle den Auftrag ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens an einen anderen Bieter vergeben will und er folglich in diesem Verfahren keinen Anspruch auf die Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren hat. Ein Vergaberechtsfehler, der mit dem Nachprüfungsantrag angefochten werden kann, besteht gerade darin, dass die Ausschreibung einer Vergabe rechtswidrig unterblieb. Für die Zwecke des Primärrechtsschutzes ist daher ein materielles Verständnis des "Vergabeverfahrens" notwendig.*)

2. Eine Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB wird dann nicht begründet, wenn rechtlich umstritten ist, ob das betreffende Verhalten der Vergabestelle vergaberechtswidrig ist oder nicht. Von einer positiven Kenntnis kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Rechtslage eindeutig ist. Dies erfordert, dass dem Bieter zum einen die dem Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und dass zum anderen diese Tatsachen jedenfalls bei objektiver Wertung einen rechtlichen Mangel eines Vergabeverfahrens darstellen.*)

3. Ist eine Aufgabenbeschreibung nicht erschöpfend erfolgt und zudem nicht von allen Bietern gleich verstanden worden, so werden die Bieter in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB verletzt. Es fehlt damit von vornherein an einer Gleichstellung der Wettbewerber und einer Vergleichbarkeit ihrer Angebote, wie sie ein transparentes Vergabeverfahren nach den Vorgaben des europäischen und deutschen Vergaberechts gerade sicherstellen will.*)

4. Ein Ausnahmetatbestand nach § 100 lit. n GWB ist nicht gegeben, wenn das Ergebnis einer Dienstleistung (hier: Forschung- und Entwicklungsdienstleistung), die von der Vergabestelle auch gänzlich finanziert wird, Eigentum der Vergabestelle wird.*)

5. Kann ein Dienstleistungsauftrag vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, so fallen diese Leistungen unter die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) (§ 1 3. Spiegelstrich VOL/A). Die Aufgabenstellung ist - ggf. unter Zuziehung von Sachverständigen (§ 7 VOF) - so zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen können (§ 8 Abs. 1 VOF). Zudem sind alle die Erfüllung der Aufgabenstellung beeinflussenden Umstände anzugeben, insbesondere solche, die dem Auftragnehmer ein ungewöhnliches Wagnis aufbürden oder auf die er keinen Einfluss hat und deren Einwirkung auf die Honorare oder Preise und Fristen er nicht im voraus abschätzen kann (§ 8 Abs. 3 VOF). In der Aufgabenbeschreibung oder der Vergabebekanntmachung hat der Auftraggeber alle Auftragskriterien, möglichst in der Reihenfolge der ihnen zuerkannten Bedeutung anzugeben, deren Anwendung vorgesehen ist (§ 16 Abs. 3 VOF).*)

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VPRRS 2003, 0309
DienstleistungenDienstleistungen
Was ist entscheidend für die Einordnung als öffentlicher Auftrag?

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.10.2000 - 1 Verg 9/00

Entscheidend bei der Einordnung als öffentlicher Auftrag ist, ob die Funktion des Vertrages die Beschaffung von Marktleistungen oder die Ausübung öffentlicher Gewalt zum Gegenstand hat.

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VPRRS 2003, 0307
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.08.2000 - 1 Verg 5/00

Die verspätete Geltendmachung der Beanstandung der Wahl der Vergabeart führt zur einer materiellen Präklusion dieser Beanstandung und somit zu einem Verlust des subjektiven Rechts nach § 97 Abs. 7 GWB, eine eigene Beeinträchtigung durch eine ggf. fehlerhafte Wahl der Vergabeart geltend zu machen. Diese Präklusion wirkt im Beschwerdeverfahren fort (vgl. Braun aaO. mwN.).

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VPRRS 2003, 0302
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.08.2000 - 1 Verg. 2/00

Allein die Tatsache, dass zwischen dem die Vergabestelle beratenden Unternehmen und einem Bieter eine weitläufige gesellschaftsrechtliche Verbindung besteht, begründet noch keinen Verstoß gegen Vergabevorschriften. Erforderlich ist vielmehr, dass es in dem konkreten Vergabeverfahren zu einer Wettbewerbsverzerrung durch Nichteinhaltung des vergaberechtlichen Neutralitätsgebotes gekommen und deshalb die Chancengleichheit aller Bieter nicht gewährleistet ist.

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VPRRS 2003, 0300
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.05.2000 - 1 Verg. 1/00

1. Eine Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe kann dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch die gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung des Angebots gehindert worden ist. Beruft er sich im Nachprüfungsverfahren hierauf, muss er zur Begründung seiner Antragsbefugnis zunächst eine solche Verhinderung schlüssig darlegen.

2. War er zuvor im offenen oder nicht offenen Verfahren zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden, genügt aber ein solches Vorbringen allein nicht. Soweit die Vergaberechtsfehler nicht bereits einer Angebotskalkulation entgegengestanden haben, muss er dann weiter vortragen, welches Angebot er in einem fehlerfrei durchgeführten Vergabeverfahren abgegeben hätte.

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VPRRS 2003, 0299
DienstleistungenDienstleistungen
GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2000 - 11 Verg 2/99

Die Bestimmungen des GWB können nicht in der Weise aufgefasst werden, dass die Entscheidung auch innerhalb der Entscheidungsfrist des § 113 Abs. 1 GWB zuzustellen ist. Das ergibt sich daraus, dass das GWB ausdrücklich zwischen der fristgebundenen Entscheidungsfindung und der Ausarbeitung der schriftlichen Begründung einerseits und der Frage der nicht fristgebundenen Zustellung der Entscheidung an die Beteiligten andererseits unterscheidet.

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VPRRS 2003, 0298
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2000 - Verg 18/00

Die Anwendung des Ausnahmenkatalogs des § 3 Nr. 4 VOL/A, insbesondere der dortigen Bestimmung in Buchst. h, immer eine Frage der konkreten Umstände des Einzelfalls ist. Folglich obliegt es jedem Bewerber, zu prüfen, ob das Verhandlungsverfahren zu Recht gewählt wurde, und bei negativem Ergebnis der Prüfung eine entsprechende Rüge während der Bewerbungsfrist zu erheben, falls sich der einzelne Bewerber die Beanstandung der Vergabeart für ein etwaiges Nachprüfungsverfahren offen halten will.

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VPRRS 2003, 0297
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2000 - Verg 17/00

Dem Antragsteller ist im allgemeinen zur Erklärung der Rüge eine Zeitspanne von maximal zwei Wochen zu belassen, nachdem er von den relevanten Tatsachen Kenntnis erlangt und zumindest die laienhafte rechtliche Wertung vorgenommen hat, daß es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt.

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VPRRS 2003, 0295
DienstleistungenDienstleistungen
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.08.2000 - Verg 9/00

1. Konzentriert sich die Problematik eines Nachprüfungsverfahrens auf auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen einschließlich der dazugehörigen Vergaberegeln, spricht im allgemeinen mehr für die Annahme, daß der öffentliche Auftraggeber die erforderlichen Sach- und Rechtskenntnisse in seinem originären Aufgabenkreis ohnehin organisieren muß und daher auch in einem Nachprüfungsverfahren keines anwaltlichen Bevollmächtigten "notwendig" bedarf.

2. Kommen darüber hinaus weitere - nicht einfach gelagerte - Rechtsfragen, namentlich solche des Nachprüfungsverfahrens, hinzu, wird dem öffentlichen Auftraggeber oftmals die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten als "notwendig" zuzubilligen sein, wobei keine kleinliche Beurteilung angezeigt ist.

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VPRRS 2003, 0294
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - Verg 7/00

Zur Frage, ob Konzessionen in den Anwendungsbereich des Vergaberechts fallen.

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VPRRS 2003, 0291
DienstleistungenDienstleistungen
Beurteilungsspielraum bei Eignung der Bieter

VK Arnsberg, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 2-3/2003

Gem. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur die Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Der in diesen Begriffen enthaltene Beurteilungsspielraum ist von der Vergabestelle mit der Entscheidung über den Ausschluss des Angebots nicht überschritten worden, wenn sie sich bei der Beurteilung dieser Voraussetzungen u.a. an der Personalstärke des Unternehmens orientiert und vor dem Hintergrund einer noch zu entwickelnden Software diese als zu schmal betrachtet, insbesondere wenn das Unternehmen dargelegt hat, dass aus seiner Sicht eine personelle Aufstockung unwirtschaftlich sei.*)

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VPRRS 2003, 0290
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss bei Lücken in den Angebotsunterlagen

VK Arnsberg, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 2-5/2003

Läßt ein Bieter in den Angebotsunterlagen an wesentlichen Angebotspositionen wegen vorgeblicher Unklarheiten unkommentiert Lücken und läßt sich auch im Rahmen des Bietergesprächs und aufgrund weiterer eigener Angaben der Inhalt des Angebots nicht zweifelsfrei ermitteln, ist das Angebot wegen nicht zweifelsfreier Änderungen an den Verdingungsunterlagen vom Vergabeverfahren auszuschließen.*)

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VPRRS 2003, 0286
DienstleistungenDienstleistungen
Gegenstandswert für Berechnung der Anwaltsgebühren

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.12.2002 - 1 Verg 11/02

1. Endet ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren in der Hauptsache ohne Anrufung des Vergabesenates, muss ein Rechtsanwalt den Gegenstandswert für seine Kostenberechnung selbst bestimmen; die Berechtigung dieses Wertansatzes unterliegt jedoch einer inzidenten Prüfung, im Kostenfestsetzungsverfahren - zunächst durch die Vergabekammer und im Falle einer Anrufung auch durch den Vergabesenat.*)

2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 8 Abs. 1 S. 2 BRAGO i.V.m. § 12a Abs. 2 GKG (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2002 - 1 Verg 13/01 - sowie Kaiser NZBau 2002, 315, 316 m.w.N.) und beträgt 5 % "der Auftragssumme."*)

Der Begriff der "Auftragssumme" ist gesetzlich nicht definiert; in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, dem weder ein förmliches Vergabeverfahren noch ein konkretes Angebot der Antragstellerin noch eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber vor Durchführung der Beschaffung zugrunde liegt, ist er als objektiver Wert desjenigen Auftrags auszulegen, den der Antragsgegner materiell zu vergeben beabsichtigt.*)

3. Zum objektiven Wert eines mehrjährigen Vertrages über Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs.*)

4. Nach der Vorschrift des § 128 Abs. 4 GWB und der subsidiär anzuwendenden Vorschrift des § 80 Abs. 2 VwVfG 1-SA sind außergerichtliche Aufwendungen eines Beteiligten nur erstattungsfähig, soweit sie unter Beachtung des sogenannten Verbilligungsgrundsatzes erforderlich sind. Dies bedeutet, dass ein Verfahrensbeteiligter für Verfahren vor Nachprüfungsinstanzen im Beitrittsgebiet grundsätzlich einen Bevollmächtigten mit Sitz im Beitrittsgebiet zu beauftragen hat, solange hieraus insgesamt eine geringere Kostenbelastung resultiert.*)

5. Einen Grundsatz des Inhalts, dass ein Beteiligter stets auch einen Rechtsanwalt an, seinem Geschäftssitz hinzuziehen kann, gibt es nicht. Vielmehr ist auch insoweit ein Kostenvergleich mit einem Bevollmächtigten im Beitrittsgebiet anzustellen, bei dem allerdings grundsätzlich ersparte Kosten einer Informationsreise berücksichtigungsfähig sind.*)

6. Eine Verzinsung der festgesetzten Aufwendungen, wie von der Antragstellerin geltend gemacht, ist weder in den Vorschriften zur Kostenfestsetzung im Nachprüfungsverfahren noch in denjenigen zum Verwaltungsverfahren vorgesehen.*)

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VPRRS 2003, 0284
DienstleistungenDienstleistungen
Primärrechtsschutz bei unterbliebenem Vergabeverfahren

BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003 - Verg 25/02

1. Gewährung von Primärrechtsschutz bei unterbliebenem Vergabeverfahren.*)

2. Zur Anwendung des Vergaberechts auf Aufträge über Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (hier: vertiefte historische Erkundung von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten).*)

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VPRRS 2003, 0283
DienstleistungenDienstleistungen
Gegenleistung des AG muss nicht eine Geldzahlung sein!

BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003 - Verg 1/03

1. Die Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers für die vom Unternehmer erbrachte Leistung muss nicht aus einer Geldzahlung bestehen; ihr muss aber zumindest Geldwert zukommen. Für ein vergabepflichtiges Geschäft ist zwar eine gegenseitige Verpflichtung erforderlich, die jedoch nicht notwendigerweise wechselseitig abhängig sein muss.*)

2. Ein entgeltlicher Vertrag über eine Lieferleistung liegt auch dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber die Verpachtung eines in seinem Entsorgungspark liegenden Grundstücks mit der nicht ausschließlich auf Gesetz beruhenden Verpflichtung des Auftragnehmers koppelt, ihm eine bestimmte Abfallmenge zu überlassen.*)

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VPRRS 2003, 0282
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
AG darf Bietern erst nach Auftragserteilung Rechtsform vorschreiben

KG, Beschluss vom 04.07.2002 - KartVerg 8/02

1. Gem. Art. 26 Abs. 1 der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG können Bietergemeinschaften Angebote einreichen. Von ihnen kann nicht verlangt werden, dass sie zwecks Einreichung des Angebots eine bestimmte Rechtsform annehmen; dies kann jedoch verlangt werden, wenn ihnen der Auftrag erteilt worden ist.

2. In Anlehnung an diese Regelungen sieht die VOL/A vor, dass Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber Einzelbewerbern gleichzusetzen sind (§ 7a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A) und dass der Auftraggeber für den Fall der Auftragserteilung verlangen kann, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annehmen muss, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist (§ 7a Nr. 2 Abs. 6 VOL/A).

3. Die Anforderung in den Verdingungsunterlagen, dass die Bieter die rechtlichen Voraussetzungen dafür erbringen müssen, um in der Rechtsform des beliehenen Unternehmens gemäß § 44 Abs. 3 LHO für das Land Berlin tätig werden zu können, ist im Lichte der Regelungen in Art. 26 Abs. 1 der Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG und § 7 Abs. 1 Nr. 2, 7a Nr. 2 Abs. 6 VOL/A dahin auszulegen, dass die Vergabestelle von der Beigeladenen wohl für den Fall der Auftragserteilung verlangen kann, die Rechtsform einer juristischen Person anzunehmen, nicht aber bereits vor dem Zuschlag.

4. Die Anforderung, zusätzlich erforderliches Personal aus dem Überhang des öffentlichen Dienstes zu übernehmen, ist von vornherein kein Wirtschaftlichkeitskriterium im Sinne eines Zuschlagskriteriums, sondern eine "andere Anforderung" an die Bieter i.S.v. § 97 Abs. 4 GWB.

5. Gibt der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen als Zuschlagskriterium ausschließlich das der Wirtschaftlichkeit ohne jegliche Spezifizierung (wie etwa Qualität, Ausführungsfrist, Betriebskosten, Zweckmäßigkeit, Kundendienst, Rentabilität usw.) an, darf er solche Kriterien gar nicht nachträglich zu Zuschlagskriterien erheben.

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VPRRS 2003, 0281
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Antragsbefugnis, wenn Bieter zwingend auszuschließen ist

OLG Jena, Beschluss vom 17.03.2003 - 6 Verg 2/03

1. Die Antragsbefugnis fehlt, wenn es ausgeschlossen ist, dass ein Vergaberechtsverstoß sich zum Nachteil des Ast. auswirkt. Mit diesem Inhalt kommt § 107 Abs. 2 GWB dem Willen des Gesetzgebers gemäß zur Geltung, denn die Vorschrift ist auf Anregung des Bundesrats in das GWB eingefügt worden, um sicher zu stellen, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keinerlei Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots hat, nicht den Fortgang des gesamten Investitionsvorhabens blockiert (vgl. BR-Drucks. 646/97, S. 13 f.).*)

2. Es ist unerheblich, ob die Vergabestelle ein an sich zwingend auszuschließendes Angebot als wertungsfähig behandelt und in die Phase der Wirtschaftlichkeitsprüfung übernommen hat. Dem Antragsteller steht kein schützenswertes Vertrauen dahin zu, dass auch die Vergabeprüfungsinstanzen den zwingenden Ausschließungsgrund ignorieren, weil ansonsten die Rechtsverletzung zum Nachteil der Mitbewerber fortgesetzt bzw. perpetuiert würde.*)

3. Ein Angebot verändert im Widerspruch zu § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A die Verdingungsunterlagen, wenn in ihm abstrakt formulierte Geschäftsbedingungen des Bieters zum Gegenstand der Offerte erklärt sind und wenn die Vergabestelle nach den Verdingungsunterlagen von Bieterseite eingebrachte Ergänzungen ausdrücklich mit dem Ausschluss des Angebots sanktioniert (Vergabeüberwachungsausschuss Bayern, Beschl. vom 12.05.1999, VÜA 13/98, ZVgR 1999, 272; Noch, Vergaberecht kompakt, 2. Aufl., S. 175). Es bleibt offen, ob dieser Rechtssatz auch dann gilt, wenn die Verdingungsunterlagen keine Ausschließlichkeit erkennen lassen; ebenso bedarf es keiner Entscheidung darüber, wann ein solches Schweigen als Einverständnis der Vergabestelle mit Auftragnehmerbedingungen zu werten ist.*)

4. Die Antragsbefugnis der Ast. bleibt nicht deswegen erhalten, weil der sich aus §§ 21 Nr. 1 Abs. 3, 25 Nr. 1. Abs. 1 lit. d VOL/A ergebende Ausschlussgrund nicht durch einen Beteiligten in das Verfahren eingeführt worden ist, sondern weil ihn die Vergabekammer erstmals herangezogen hat.*)

5. Unabhängig vom Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes im Rahmen der Sachprüfung stellen die Vergabeprüfungsinstanzen auf der Grundlage des gesamten Verfahrensstoffs (Akteninhalt, Sachvortrag unter Einbezug von nicht rein theoretischen Sachverhaltsvariationen) von Amts wegen fest, ob die Verfahrensdurchführungsvoraussetzungen erfüllt sind.*)

6. Wegen des besonderen Beschleunigungsgrundsatzes (§ 113 Abs. 1 GWB) kann ein Beteiligter nicht davon ausgehen, er werde so rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung auf Rechtsbedenken hingewiesen, dass er hierauf vorbereitet verhandeln kann. Vermag der Beteiligte auf einen während der Verhandlung gegebenen Hinweis nicht sofort zu antworten, ist ihm in Beachtung der Grundsätze des fairen Verfahrens binnen kurz bemessener Frist Gelegenheit zu nachträglicher Stellungnahme zu geben.*)

7. Der Senat neigt weiterhin dazu, die Frage zu verneinen, ob auf eine objektiv begründete Rüge im Rahmen eines Vergabeverfahrens eingegangen werden kann, für das die Verfahrenseinleitungsvoraussetzung "Antragsbefugnis" nicht gegeben ist (Beschluss vom 30.05.2002, 6 Verg 3/02, VergabeR 2002, 488). Er geht weiterhin davon aus, dass das Nachprüfungsverfahren nach dem Willen des Gesetzgebers ein Verfahren zur Verwirklichung von Individualrechtsschutz ist und nicht eine allgemeine staatliche Gesetzlichkeitsaufsicht eröffnet.*)

8. Ist der Vergabesenat aufgrund einer Rechtsprechungsdivergenz an eigener Sachentscheidung gehindert, so begründet die Möglichkeit, dass der BGH, weil er nicht die Meinung des vorlegenden Senats teilt, und den Nachprüfungsantrag für begründet hält, die zur Verlängerung der aufschiebenden Wirkung erforderliche Erfolgsaussicht.*)

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VPRRS 2003, 0280
DienstleistungenDienstleistungen
Loslimitierung: Konzernunternehmen als ein Unternehmen zu behandeln!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2000 - Verg 6/00

Die Vergabebedingung "Loslimitierung" in der Auslegung gemäß dem Wettbewerbsprinzip wird verletzt, wenn mehrere Konzernunternehmen, die als "verbundene Unternehmen" im Sinne des § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB anzusehen sind, bei der Auftragsvergabe als mehrere Unernehmen (mit der Chance, auch mehrere Aufträge zu erhalten) und nicht als ein an die Loslimitierung gebundenes Unternehmen behandelt werden.

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VPRRS 2003, 0279
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2000 - Verg 5/00

Der Beurteilungsmaßstab einer Zuverlässigkeitsprüfung, der sich an der Relation zwischen dem Wert der offenen Liefermenge und dem Vergabewert orietiert, gibt keinen hinreichend sicheren Aufschluss über Umfang und Ausmaß des Leistungsverzugs und führt zu mehr oder weniger zufälligen Ergebnissen.

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VPRRS 2003, 0278
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2000 - Verg 5/00

Der Beurteilungsmaßstab einer Zuverlässigkeitsprüfung wird unzulässig eingeengt, wenn in ihrem Rahmen ausschließlich Lieferrückstände berücksichtigt werden, die am Stichtag (Schluß der Angebotsfrist) bestanden.

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VPRRS 2003, 0277
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000 - Verg 3/99

Ein offenbares Missverhältnis zwischen Angebotspreis und zu erbringender Leistung ergibt sich nicht schon daraus dass ein Angebot 14 % unter dem nächstgünstigsten Angebot liegt.

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VPRRS 2003, 0273
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Celle, Beschluss vom 23.03.2000 - 13 Verg 1/00

Ein offenbares Missverhältnis zwischen Leistung und Preis liegt dann vor, wenn die Angebotssumme von den Erfahrungswerten der Vergabestelle, den Ergebnissen zeitnaher Wettbewerber für vergleichbare Leistungen und den Angebotssumme anderer Bieter so grob abweicht, dass diese sofort ins Auge fällt, ohne dass eine weitere Prüfung erforderlich ist.

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VPRRS 2003, 0272
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Celle, Beschluss vom 14.03.2000 - 13 Verg 2/00

Der Vergabestelle steht ein Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu, wenn es mehr geeignete Bewerber als die in der Bekanntmachung festgesetzte Zahl gibt. Die Auftraggeberin hat dann nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wer aus dem Kreis der geeigneten Bewerber die Qualifikationskriterien ihrer Ansicht nach am ehesten erfüllen wird. Sie hat sich dabei von sachbezogenen Erwägungen leiten zu lassen und darf nicht willkürlich entscheiden.

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VPRRS 2003, 0270
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Zuschlag, wenn Aufhebung rechtmäßig!

KG, Beschluss vom 10.12.2002 - KartVerg 16/02

Auch nach der Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2002 (Rs. C-92/00) begründet das Fehlen eines Aufhebungsgrundes keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags.

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VPRRS 2003, 0269
DienstleistungenDienstleistungen

KG, Beschluss vom 19.04.2000 - KartVerg 6/00

Nach § 3a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A sind die betreffenden Aufträge grundsätzlich im Wege des offenen Verfahrens zu vergeben, das der öffentlichen Ausschreibung gemäß § 3 Nr. 2 entspricht.

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VPRRS 2003, 0267
DienstleistungenDienstleistungen

KG, Beschluss vom 05.01.2000 - KartVerg 11/99

Wenn sich das durchgeführte Vergabeverfahren bei der Nachprüfung wegen Rechtsfehlerhaftigkeit als für die Auftragserteilung nicht tragfähig herausstellt, liegt es bei der Vergabestelle zu entscheiden, wie sie weiter verfährt. Wenn es sich auch regelmäßig aufdrängen wird, das Vergabeverfahren fehlerfrei zu wiederholen, kann doch im Einzelfall eine andere Vorgehensweise gerechtfertigt sein (etwa eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 26 Nr. 1 lit. c VOL/A).

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VPRRS 2003, 0262
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

OLG Jena, Beschluss vom 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

Soweit das Verfahren der Vergabekammern in den §§ 107 ff GWB nicht ausdrücklich geregelt ist, sind die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, nicht aber diejenigen der für das gerichtliche Verfahren geltenden Prozessordnungen anzuwenden. Hinsichtlich der Entscheidung über Ablehnungsgesuche gegen Mitglieder der Vergabekammer ist eine entsprechende Anwendung der Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei Ablehnungsgesuchen gegen Ausschussmitglieder sachgerecht.

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VPRRS 2003, 0260
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Hamburg, Beschluss vom 04.11.1999 - 1 Verg 1/99

Als Ablehnung eines Antrags auf Nachprüfung einer Vergabeentscheidung ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch die Entscheidung der Vergabekammer zu verstehen, in der der Ausschluß eines Angebots von der Bewertung durch den Auftraggeber entgegen einem Aufhebungs- oder Feststellungsantrag des Bieters bestätigt wird.

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VPRRS 2003, 0254
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis trotz fehlender Angebotsabgabe

BayObLG, Beschluss vom 04.02.2003 - Verg 31/02

1. Unternehmen, die kein Angebot abgegeben haben, aber substantiiert rügen, gerade hieran durch vergaberechtswidriges Verhalten der Vergabestelle gehindert worden zu sein, sind insoweit grundsätzlich antragsbefugt.*)

2. Bei vorgeschriebener EU-weiter Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags besteht generell keine Pflicht zur auch inländischen Veröffentlichung.*)

3. Unternehmen, die die Verdingungsunterlagen nicht aufgrund der Ausschreibung anfordern, haben grundsätzlich auch dann keinen Anspruch auf Abgabe der Verdingungsunterlagen, wenn sie ihr Interesse schon vor Beginn des Vergabeverfahrens bekundet hatten.*)

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VPRRS 2003, 0252
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Müssen Eintragungen der Bieter dokumentenecht erfolgen?

VK Halle, Beschluss vom 30.05.2002 - VK Hal 16/02

Verlangt die Vergabestelle in den Bewerbungsbedingungen, dass Eintragungen der Bieter - bzw. der von diesen vorgesehenen Nachunternehmer - dokumentenecht erfolgen müssen, hat der Bieter sämtliche Unterlagen im Original dem Angebot beizufügen.

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VPRRS 2003, 0246
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2001 - 1 Verg 8/01

1. Die Ablehnungsfiktion des § 116 Abs. 2 GWB gilt nicht, wenn das Nachprüfungsverfahren vor Ablauf der Entscheidungsfrist des § 113 GWB nach der formalen Antragslage in ein Feststellungsverfahren übergegangen ist.*

2. Voraussetzung für die Statthaftigkeit eines (Fortsetzungs-) Feststellungsantrages nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB ist die wirksame Erledigung des Nachprüfungsverfahrens. Als eine Erledigung iS. dieser Vorschrift ist es nicht anzusehen, wenn ein Bieter, der im Nachprüfungsverfahren ursprünglich die Erteilung des Zuschlages auf sein Angebot begehrt hat, nach ihm von der Vergabekammer gewährter Akteneinsicht in die Unterlagen der Vergabestelle dieses Begehren wegen fehlender Erfolgsaussicht aufgibt.*

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VPRRS 2003, 0245
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Funktionale Leistungsbeschreibung zweckmäßig und verhältnismäßig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2000 - Verg 14/00

Das Ermessen, das dem Auftraggeber durch § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A bei einer funktionalen Ausschreibung eingeräumt wird, setzt eine Abwähung der im Einzelfall vorliegenden Umstände insbesondere danach voraus, ob diese Art der Ausschreibung zweckmäßig und verhältnismäßig ist.

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VPRRS 2003, 0239
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schätzung des Auftragswerts: Berücksichtigung aller Lose

VK Sachsen, Beschluss vom 27.01.2003 - 1/SVK/123-02

1. Gemäß § 3 Abs. 5 S. 1 VgV müssen bei der Schätzung des Auftragswerts - zumindest bei Dienstleistungen - alle Lose berücksichtigt werden, auch wenn die zu vergebenden Aufträge aus mehreren Losen bestehen, für die jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben wird.*)

2. In Verfahren nach der VOL/A müssen die Anforderungen an die Darlegung eines drohenden Schadens als gering angesehen werden, da der Bieter mangels Submissionstermins seine eigene Wettbewerbsstellung nicht sicher beurteilen kann.*)

3. Es ist unabdingbare Voraussetzung für ein Informationsschreiben nach § 13 VgV, dass der dort - vielleicht auch nur durch eine knappe Information in einem vorformulierten Standardschreiben - vorgesehene Grund der Nichtberücksichtigung wahrheitsgemäß erfolgen muss.*)

4. Mängel eines Vorinformationsschreibens nach § 13 VgV können noch im Laufe des Nachprüfungsverfahrens vom Auftraggeber geheilt werden, da die Vorinformation keinem eigenständigen vergaberechtlichen Selbstzweck dient. Auf einen Verstoß gegen § 13 VgV allein kann ein Bieter einen Nachprüfungsantrag somit nicht erfolgreich stützen.*)

5. Die Prüfung nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A ist schon nach ihrem Wortlaut eine Einzelfallprüfung, die lediglich vorgenommen werden darf, wenn der einzig und allein entscheidende Angebotsendpreis unangemessen niedrig erscheint. Erst wenn dies in einer ersten Stufe festgestellt wurde, ist in einer zweiten Phase zu prüfen, ob damit auch ein Missverhältnis zwischen der geforderten Leistung und dem angebotenen niedrigen Preis besteht. Erst wenn dies unter Gewährung rechtlichen Gehörs für den Bieter (EuGH, Urt. v. 27.11.2002, verb. Rs. C-285/99 und C- 286/99)) fest gestellt wurde, darf das Angebot gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A unberücksichtigt bleiben.*)

6. Niedrige Einzelpositionen im Angebot können gerechtfertigt sein, wenn der Bieter darlegt, dass er an anderer Stelle seiner Kalkulation dafür einen Ausgleichsfaktor hat.*)

7. Ein für die Nichtberücksichtigung zusätzliches Erfordernis eines gezielten und geplanten Verdrängens von Wettbewerbern - wie teilweise von der Rechtsprechung gefordert - hat in § 25 Nr. 2 VOL/A keine rechtliche Stütze.*)

8. § 25 Nr. 2 Abs. 2 und 3 VOL/A hat bieterschützenden Charakter und ist keine reine Ordnungsvorschrift. Diese Regelung wirkt sich auch auf die konkurrierenden Bieter aus, die so vor ruinösen und jedenfalls betriebswirtschaftlich nicht kalkulierbaren Preisunterbietungen geschützt werden. Anderslautende Ansichten in der Rechtsprechung gehen dabei von rechtlichen Voraussetzungen aus, die weder mit den nationalen Regelungen (§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A: "Auf Angebote ... darf nicht erteilt werden") noch mit den Vorgaben der EU-Richtlinien (Art. 37 Abs. 1 und 2 Dienstleistungsrichtlinie: "... unter Berücksichtigung der eingehenden Erläuterungen") in Einklang stehen.*)

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VPRRS 2003, 0237
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis auch ohne Angebotsabgabe?

VK Sachsen, Beschluss vom 07.02.2003 - 1/SVK/007-03

1. Trägt ein Unternehmen vor, dass es als Bewerber von einer Angebotsabgabe gerade durch die vergaberechtswidrige Verwendung eines Leitproduktes und die fehlerhafte Aufteilung einer Leistung in Lose abgehalten worden sei, ist es ihm nicht zuzumuten, um jeden Preis ein Angebot abzugeben, nur um das für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB erforderliche Interesse am Auftrag zu dokumentieren (ständige Spruchpraxis seit B. v. 02.11.1999, 1/SVK/19-99).*)

2. Verwendet der Auftraggeber im Leistungsverzeichnis einen Markennamen, fehlt jedoch der Zusatz "oder gleichwertiger Art", ist das Leistungsverzeichnis gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A fehlerhaft.*)

3. Eine Behinderung des Wettbewerbs gemäß § 97 Abs. 1 GWB liegt nicht erst dann vor, wenn Merkmale des geforderten Produkts durch einen Produkt- oder Markennamen bezeichnet werden, sondern bereits dann,

wenn das Leistungsverzeichnis nach Form, Stofflichkeit, Aussehen und technischen Merkmalen so präzise definiert ist, dass dem Bieter keine Ausweichmöglichkeit mehr bleibt. Dabei kommt es nicht auf die Feststellung einer subjektiven Absicht des Auftraggebers an, bestimmte Unternehmen bevorzugen zu wollen. Entscheidend ist vielmehr, dass die Leistungsbeschreibung bei objektiver Betrachtung geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse zu bevorzugen.*)

4. Die Ausnahmetatbestände des § 8 Nr. 3 VOL/A sind restriktiv zu handhaben, weil sie das Ziel haben, eine diskriminierungsfreie Vergabe zu gewährleisten und die Gestaltungsfreiheit bei der Leistungsbeschreibung so zu regulieren, dass möglichst viele Bewerber eine Chance haben, mit Aussicht auf Erfolg an der Ausschreibung teil zu nehmen.*)

5. Einzige Maßnahme zur Beseitigung einer unzulässigen fabrikatsbezogenen Ausschreibung ist gemäß § 114 Abs. 1 GWB die Aufhebung der Ausschreibung.*)

6. Die Vergabekammer ist gemäß § 114 Abs. 1 GWB grundsätzlich darauf beschränkt, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine aktuelle Rechtsverletzung im laufenden Vergabeverfahren zu beseitigen. Auf - aus heutiger Sicht noch nicht einmal in der konkreten Ausgestaltung absehbare - künftige Vergabeverfahren kann die Vergabekammer (etwa durch einen präventiven Ausschluss eines Konkurrenzunternehmens oder eines Planungsbüros auf Seiten des Auftraggebers) nicht einwirken.*)

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VPRRS 2003, 0234
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Änderungen nach Verhandlungsende!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2002 - Verg 33/02

Sowohl das Gebot zu einem fairen Preis- und Leistungswettbewerb als auch der Grundsatz der Gleichbehandlung gebieten es ei der Freihändigen Vergabe, dass die Bieter in dem Zeitpunkt, in welchem der öffentliche Auftraggeber die Verhandlungen beendet und zur abschließenden Angebotswertung schreitet, an ihre Angebote gebunden sind und eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der von ihnen unterbreiteten Offerte ausgeschlossen ist.

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VPRRS 2003, 0233
DienstleistungenDienstleistungen
Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.08.2001 - Verg 28/01

Bei der Vorabinformation nach § 13 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) ist es dem Auftraggeber gestattet, sich kurz zu fassen. Generell ist eine eher zurückhaltende Auslegung des § 13 Satz 1 VgV, der keine zu hohen Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflicht stellt, angezeigt. *)

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VPRRS 2003, 0231
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Welche Rolle spielt der Preis bei der Vergabe?

OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 0012/00

1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)

2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)

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VPRRS 2003, 0229
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bildung einer Bietergemeinschaft im Offenen Verfahren

VK Thüringen, Beschluss vom 13.02.2003 - 216-4002.20-003/03-EF-S

1. Der Ausschluss des Angebots einer Bietergemeinschaft mit der Begründung, dass sich die Bietergemeinschaft erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus anfordernden Unternehmen gebildet hat, ist im offenen Verfahren rechtswidrig.

2. Eine mit dem Ausschluss des Angebots begründete Aufhebung der Ausschreibung erweist sich selbst als fehlerhaft.

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VPRRS 2003, 0222
DienstleistungenDienstleistungen

EuGH, Urteil vom 16.12.1997 - Rs. C-341/96

Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 34 Absatz 1 der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge verstoßen, indem sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.*)

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VPRRS 2003, 0207
DienstleistungenDienstleistungen

OLG Celle, Beschluss vom 02.07.2002 - 13 Verg 6/02

1. Erklärt der Bieter in der Aufklärungsverhandlung, dass er nur die geänderte, nicht aber die ursprünglich angebotene Leistung erbringen kann, so liegt ein unvollständiges Angebot vor. Dieses kann nach § 25 Abs. 2 a VOL/A von der Wertung ausgeschlossen werden.

2. Handelt es sich bei der Änderung um einen wesentlichen Teil der angebotenen Leistung mit der Folge, dass sich die Änderung auf die Stellung des Bieters im Wettbewerb mit den anderen Bietern im Vergabeverfahren auswirken kann, so ist das Ermessen des Auftraggebers dahin eingeschränkt, dass der Ausschluss des Angebots erfolgen muss.

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VPRRS 2003, 0204
DienstleistungenDienstleistungen

KG, Beschluss vom 20.12.2000 - KartVerg 14/00

Auch im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrenmuss der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, in seinem Recht auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den Auftraggeber (§ 97 Abs. 7 GWB) verletzt zu sein.

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VPRRS 2003, 0198
DienstleistungenDienstleistungen
Wann ist die Lieferkoordinierungsrichtlinie anwendbar?

EuGH, Urteil vom 18.11.1999 - Rs. C-107/98

Die Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge ist anwendbar, wenn ein öffentlicher Auftraggeber wie etwa eine Gebietskörperschaft beabsichtigt, mit einer Einrichtung, die sich formal von ihm unterscheidet und die ihm gegenüber eigene Entscheidungsgewalt besitzt, einen schriftlichen entgeltlichen Vertrag über die Lieferung von Waren zu schließen, wobei unerheblich ist, ob diese Einrichtung selbst ein öffentlicher Auftraggeber ist.

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VPRRS 2003, 0194
DienstleistungenDienstleistungen
Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2003 - 1 VK 70/02

1. Es besteht ein Anspruch auf Mitteilung nach § 13 VgV auch für solche Beteiligten, die nur deshalb keine Bieterstellung erlangen, weil sie von der Vergabestelle rechtswidrigerweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden.

2. Das Gesetz sieht keine Wartefrist zwischen der Rügeerklärung und der Einreichung des Nachprüfungsantrags zur Absicherung des Regelungszwecks vor. Daran hat sich auch durch die Einführung von § 13 VgV nichts geändert.

3. Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz darf der Auftraggeber bei der Auswahl der Bieter, die er zur Verhandlung auffordert, nicht willkürlich verfahren. Er muss sich an der Verpflichtung zur Berücksichtigung sachbezogener Gesichtspunkte orientieren.

4. Zur Frage, ob eine etwaige Fehlerhaftigkeit der Wertung zwingend zur Zurückverweisung führen muss, um eine festgestellte Verletzung des Diskriminierungsverbots rückgängig zu machen.

5. Interessenkollisionen in Beschaffungsvorgängen können vor allem dann auftreten, wenn sich Projektanten dergestalt an der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beteiligt haben, dass sie im Vorfeld die Planung übernommen oder an der Erstellung der Leistungsbeschreibung mitgewirkt haben und diese sich dann später an der Ausführung der Maßnahmen beteiligen.

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VPRRS 2003, 0193
DienstleistungenDienstleistungen
Missverhältnis zwischen Preis und Leistung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.01.2003 - 1 VK 68/02

1. Die Rügeobliegenheit entsteht allerdings nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem der Antragsteller Kenntnis von einem völlig zweifelsfreien und in jeder Beziehung sicher nachweisbaren Vergabefehler erlangt. Ausreichend ist vielmehr das Wissen um den Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung und entsprechender laienhafter rechtlicher Wertung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden.

2. Für die Verletzung des § 1 GWB ist der Rechtsweg in das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nicht eröffnet und eine Antragsbefugnis gem. § 107 II GWB nicht gegeben.

3. Es ist bei ungewöhnlich niedrigen Preisen davon auszugehen, dass der Auftraggeber gehalten ist, Aufklärungsmaßnahmen zur Ermittlung des Umstandes durchzuführen, warum der Bieter so günstig anbieten kann.

4. Von einem Missverhältnis zwischen Preis und Leistung ist nur dann auszugehen, wenn der Preis von den Erfahrungswerten wettbewerblicher Preisbildung so grob abweicht, dass dies sofort ins Auge fällt.

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VPRRS 2003, 0192
DienstleistungenDienstleistungen
Unverzügliche Rüge

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2002 - 1 VK 65/02

1. Die Rügeobliegenheit besteht nicht erst von dem Zeitpunkt an, zu dem der Antragsteller Kenntnis von einem zweifelsfreien und jeder Beziehung nachweisbaren Vergabefehler Kenntnis erlangt. Auseichend ist vielmehr das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf einen Vergabeverstoß erlaubt und der es bei vernünftiger Betrachtung als gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden. Ausreichend ist eine laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich um ein zu beanstandendes Verfahren handelt.

2. Nach § 108 Abs. 2 GWB ist im Rahmen der Begründung des Nachprüfungsantrags darzulegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Fehlt dies, so ist der Antrag unzulässig.

3. Selbst wenn der Angebotspreis einer Bietergemeinschaft zu einer Marktverdrängung führen würde oder eine entsprechende konkrete Gefahr in sich bergen würde, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass ein solches Angebot in unlauterer Absicht abgegeben wurde. Es können durchaus sachliche Gründe bestehen, ein nicht kostendeckendes Angebot abzugeben, um einen Auftrag zu erhalten, etwa um die eigenen Überlebenschancen am Markt zu wahren oder zumindest den eigenen bisherigen Marktanteil zu halten.

4. Wenn technische und wirtschaftliche Gesichtspunkten wegen der Eigenart der Leistung nicht von zuschlagserheblicher Bedeutung sein können, ist es nach allgemeiner Ansicht zulässig, letztlich allein den Preis für die Wertung heranzuziehen.

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VPRRS 2003, 0191
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beteiligung eines Projektanten an der Ausschreibung

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.11.2002 - 1 VK 62/02

1. Die Rüge muss nicht schriftlich erfolgen. Wenn sie unbestritten mündlich gegenüber Vertretern des Auftraggebers erfolgt, die in der Lage sind, die Beanstandungen auszuräumen, ist das ausreichend.

2. Eine alleinige Ausgestaltung der Verdingungsunterlagen führt noch nicht zu einer einseitigen Bevorzugung des mit dem Projektanten verknüpften Unternehmens. Vielmehr müssen für die Annahme einer Wettbewerbsverzerrung besondere Umstände hinzukommen, dass etwa Leistungsbeschreibungen auf die spezifischen Interessen des Projektanten zugeschnitten sind oder die Formulierung im Leistungsverzeichnis nur von dem Projektanten richtig verstanden werden kann. Aus der Projektantenstellung dürfen daher keine Wissensvorsprünge und dadurch mögliche günstigere Kalkulationen entstehen.

3. Um einen Ausschluss annehmen zu können, muss die Chancengleichheit der Bewerber dermaßen gefährdet sein, das ein objektives Verfahren nicht mehr garantiert werden kann.

4. Ein den Wettbewerb verzerrender Informationsvorsprung, der einen Ausschluss des Bieters aus dem Wettbewerb rechtfertigt, ist insbesondere zu vermuten, wenn er zu einem in preislicher Hinsicht überlegenen Angebot führt und dieses Angebot eine größere Chance auf den Zuschlag hat. Eine preisliche Überlegenheit ist bei einer Abweichung von weniger als 10% zum nächstgünstigsten Angebot jedoch nicht ohne weiteres anzunehmen.

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VPRRS 2003, 0188
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Geeignetheit eines Bieters bzw. seines angebotenen Systems

VK Lüneburg, Beschluss vom 24.02.2003 - 203-VgK-36/2002

1. Zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit können gem. § 7 Nr. 4 VOL/A von den Bietern entsprechende Angaben gefordert werden, soweit es durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.

2. Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Bewertung der Eignung der Bieter ein weiter Ermessensspielraum zu. Dieser engt sich jedoch dann ein, wenn er selbst dieses weite Ermessen durch Angabe von Mindestvoraussetzungen einschränkt. Er ist dann an diese Voraussetzungen gebunden und darf nicht nachträglich von ihnen abweichen.

3. Der Berücksichtigung des Angebots eines Bieters steht entgegen, dass er vom Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung als Mindestbedingungen geforderte, wesentliche Nachweise bezüglich des von ihm angebotenen Systems nicht beibringt.

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