Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4933 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2000
VPRRS 2000, 0070VK Bund, Beschluss vom 26.05.2000 - VK 2-8/00
1. Bei der Wertung der Angebote dürfen nur solche Zuschlagskriterien zur Anwendung kommen, die zuvor in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemacht worden sind. Das gilt sowohl bei VOB/A- als auch bei VOL/A-Vergaben.
2. Nach Bejahung der generellen Eignung der in die engere Wahl gekommenen Angebote darf ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht als entscheidendes Kriterium für den Zuschlag zu seinen Gunsten berücksichtigt werden, es sei denn, es hätten sich nach Aufforderung der Angebotsabgabe Zweifel an der Eignung eines Bieters ergeben.
VolltextVPRRS 2000, 0075
VGH München, Urteil vom 21.07.1999 - 20 AS 99.40032
1. Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen.
2. Die Vergabeentscheidung ist eine Ermessensentscheidung. Im Sinne der gebotenen „Transparenz“ darf sie sich ausschließlich auf die in der Ausschreibung bekanntgegebenen objektiven Zuschlagskriterien (objektive Eigenschaften der Bewerber und ihrer Angebote) stützen. Ein maßgebliches Abstellen auf die vom Nutzerausschuß und vom Flughafenunternehmer abgegebenen Voten als solche ist unzulässig.
VolltextVPRRS 2000, 0026
BayObLG, Beschluss vom 28.12.1999 - Verg 7/99
1. Die Vertretung des Freistaates Bayern im Beschwerdeverfahren nach GWB §§ 116 ff. ist nicht durch die Vertretungsverordnung geregelt. Sie richtet sich nach dem Ressortprinzip. Der Freistaat Bayern wird vertreten durch die Behörde, die die Vergabe verwaltungsmäßig bearbeitet hat, oder durch eine übergeordnete Behörde dieses Geschäftsbereichs.*)
2. Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, wenn im Nachprüfungsverfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines Angebots beantragt war.*)
3. Zum Ausschluß eines Angebots, wenn im Leistungsverzeichnis Eintragungen des Bieters vorgesehen sind, die nicht ausgefüllt wurden.*)
VolltextVPRRS 2000, 0071
VK Bund, Beschluss vom 30.03.2000 - VK 2-2/00
Die Vergabestelle muss den Rechtsgedanken des § 36 Abs. 2 Satz 1 GWB, dass Unternehmen, die unter einer einheitlichen Leitung stehen, als Einheit anzusehen sind, nicht bei der Bewertung der Angebote nach § 25 Nr. 3 VOL/A berücksichtigen, sondern bei der Prüfung der Frage, ob die Angebote im Wettbewerb erfolgt sind.
VolltextVPRRS 2000, 0022
BGH, Urteil vom 26.10.1999 - X ZR 30/98
1. Bei der Bewertung der Eignung der Bieter ist die Berücksichtigung von Umständen ausgeschlossen, die nicht auf einer gesicherten Erkenntnis des Ausschreibenden beruhen.*)
2. Soweit die auf eine öffentliche Ausschreibung eingereichten Angebote hinsichtlich der für die Vergabeentscheidung nach den Vergabebedingungen maßgebenden Kriterien sachlich und im Hinblick auf den Inhalt des Angebots in technischer, gestalterischer und funktionsbedingter Hinsicht gleichwertig sind, gewinnt der im Angebot genannte Preis für die Vergabeentscheidung ausschlaggebende Bedeutung. Als das annehmbarste Angebot, auf das nach § 25 Nr. 3 Satz 2 VOB/A der Zuschlag erteilt werden soll, ist in einem solchen Fall das Gebot mit dem niedrigsten Angebotspreis anzusehen.*)
3. Unterläßt der Ausschreibende eine nach § 22 Nr. 4 VOB/A gebotene Protokollierung, ist es ihm im Verhältnis zu den Bietern verwehrt, sich auf die Unvollständigkeit des Protokolls zu berufen, wenn er diese nicht beweisen kann.*)
VolltextVPRRS 2000, 0019
BGH, Urteil vom 17.02.1999 - X ZR 101/97
Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden Anforderungsliste
Die Entscheidung nach § 25 Abs. 3 VOL/A kann ebenso wie die nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A nur auf Kriterien gestützt werden, die bei der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten bekannt gemacht worden sind (im Anschluß an Sen.Urt. v. 8.9.1998 - X ZR 109/96, NJW 1998, 3644).
a) Die Vorschrift des § 5 VOL/A gestattet die Aufteilung eines Auftrags in mehrere Lose nur, wenn dies zweckmäßig ist, um so eine Bewerbung um den Auftrag auch durch kleine oder mittlere Unternehmen zu ermöglichen.
b) Auch nach der Aufteilung in Teillose sind die Aufträge an die Bieter mit dem günstigsten und damit annehmbarsten Angebot zu vergeben.
VolltextVPRRS 2000, 0015
BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97
Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach Aufhebung einer Ausschreibung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns
Bei Aufhebung einer Ausschreibung ohne Vorliegen eines der in § 26 VOB/A genannten Aufhebungsgründe steht dem Bieter, der bei Fortsetzung des Verfahrens und Vergabe des Auftrags den Zuschlag erhalten hätte, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der mit der Teilnahme am Verfahren verbundenen Aufwendungen zu.
Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns setzt grundsätzlich voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist.
VolltextVPRRS 2000, 0014
BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 99/96
Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der Ausschreibung wegen Änderungen in den Grundlagen der Finanzierung; Überschreitung einer Kostenschätzung aufgrund der abgegebenen Gebote
1. Bei Vorliegen eines der Aufhebungsgründe nach § 26 Nr. 1 VOB/A löst die Aufhebung einer Ausschreibung keine Ersatzansprüche für die am Verfahren teilnehmenden Bieter aus.
2. Änderungen in den Grundlagen der Finanzierung eines öffentlichen Bauvorhabens bilden nur dann einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung der Ausschreibung im Sinne des § 26 Nr. 1 lit. c VOB/A, wenn sie auf bei der Einleitung des Verfahrens nicht voraussehbaren, die Finanzierung in mehr als nur unwesentlich berührenden Umständen beruhen.
3. a) Erscheint die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung des Ausschreibenden aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar, kann ein schwerwiegender Grund zur Aufhebung vorliegen, wenn die aufgrund der Ausschreibung abgegebenen Gebote deutlich über den geschätzten Kosten liegen.
b) Ein Recht zur Aufhebung der Ausschreibung aus diesem Grunde scheidet jedoch regelmäßig aus, wenn die fehlende Finanzierung auf Fehler des Auftraggebers bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs zurückzuführen ist.
c) Soweit der öffentliche Auftraggeber einen Dritten mit der Ermittlung der Kosten betraut, hat er für dessen Fehler bei der Feststellung des Bedarfs nach dem Gedanken des § 278 BGB einzustehen.
VolltextVPRRS 2000, 0012
BGH, Urteil vom 24.04.1997 - VII ZR 106/95
Pflicht des Auftraggebers zur Bekanntgabe wesentlicher Änderungen der Angebotsunterlagen; Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht; Aufhebung der Ausschreibung
1. Der Auftraggeber, der eine Leistung auf der Grundlage der VOB/A ausschreibt, hat die vorvertragliche Pflicht, auch bei der Beschreibung der Leistung die Bewerber gleich zu behandeln. Dazu gehört es u.a., jedem der beteiligten oder interessierten Unternehmer wesentliche Änderungen der Angebotsunterlagen unverzüglich bekannt zu geben.
2. Eine vorvertragliche Pflichtverletzung gegenüber einem anderen Bewerber/Bieter kann die Rechtsposition des übergangenen Bieters nur dann berühren, wenn der andere Bieter oh ne den Verstoß weniger günstig geboten hätte.
3. Besteht ein schwerwiegender Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung, so kann der Auftraggeber die Aufhebung gegenüber einem Anspruch eines übergangenen Bieters auf Ersatz des positiven Interesses auch dann als rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden, wenn er den Grund vor Beginn der Ausschreibung hätte kennen können.
VolltextVPRRS 2000, 0005
BGH, Urteil vom 14.10.1993 - VII ZR 96/92
Wer bei einer Ausschreibung nach der VOB/A seine Angebotspreise in zwei Losen durch bewußte Additionsfehler vorsätzlich erhöht, wird in der Regel nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A besitzen. Sein Angebot braucht deshalb nicht berücksichtigt zu werden.
VolltextVPRRS 2000, 0004
BGH, Urteil vom 25.11.1992 - VIII ZR 170/91
Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A
Im Falle einer gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A verstoßenden Auftragsvergabe durch den öffentlichen Auftraggeber kann der benachteiligte Bieter wegen vorvertraglichen Verschuldens das positive Interesse ersetzt verlangen, wenn er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag hätte erhalten müssen.
Gegenüber einem aus vorvertraglichem Verschulden hergeleiteten Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auftragsvergabe kann der öffentliche Auftraggeber als rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden, er hätte bei Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit die Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 VOL/A aufgehoben.
Ein zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigender "schwerwiegender Grund" im Sinne des § 26 Nr. 1 d VOL/A setzt jedenfalls einen dem Ausschreibenden erst nach Beginn der Ausschreibung bekannt gewordenen Umstand voraus.
VolltextOnline seit 1999
VPRRS 1999, 0016OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.10.1999 - 5 Verg 4/99
1. Tätigkeitsverbote für die Organe einer Vergabestelle zählen nicht zu den nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB zu rügenden und daher verwirkbaren Verletzungen von Vergabevorschriften.*)
2. Die Ausschreibung von „Optionen” (Wahl- oder Alternativpositionen) verletzt die Vorwirkung des Gebots, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen (§ 97 Abs. 5 GWB), und das Gebot einer eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung (§ 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A), wenn diese Bestandteile der Ausschreibung ein solches Gewicht in der Wertung erhalten sollen, dass sie der Bedeutung der Haupt- oder Grundpositionen für die Zuschlagsentscheidung gleichkommen.*)
VolltextVPRRS 1999, 0014
VK Bund, Beschluss vom 07.06.1999 - VK 1-11/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOnline seit 1994
VPRRS 1994, 0002BGH, Urteil vom 11.11.1993 - VII ZR 47/93
a) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines öffentlichen Auftraggebers, kommt nur in Frage, wenn der Auftragnehmer verpflichtet war, die fraglichen Leistungen ohne zusätzliches Entgelt zu erbringen.
b) Die Klärung der vertraglichen Ansprüche erfordert eine umfassende Auslegung der Leistungsbeschreibung nach dem objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter. Dabei kommt dem Wortlaut eine besondere Bedeutung zu. Daneben sind auch die Umstände des Einzelfalls, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben heranzuziehen (Bestätigung von Senatsurteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92 = BauR 1993, 595 = ZfBR 1993, 219).
c) Auch bei eindeutigem Wortlaut können nach den Umständen des Einzelfalls völlig ungewöhnliche und von keiner Seite zu erwartende Leistungen von der Leistungsbeschreibung ausgenommen sein.
d) Bei einer öffentlichen Ausschreibung muß sich der Auftraggeber im Rahmen der Auslegung der Leistungsbeschreibung nach Treu und Glauben daran festhalten lassen, daß er nach eigenem Bekunden den Auftragnehmern kein ungewöhnliches Wagnis auferlegen will (§ 9 VOB/A). Im Zweifelsfalle brauchen die Auftragnehmer ein solches Wagnis nicht ohne weiteres zu erwarten.
e) Kommt ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen fehlerhafter Ausschreibung in Betracht, so ist nicht schon der Verstoß gegen eine drittschützende Vorschrift der VOB/A haftungsbegründend. Vielmehr muß der Auftragnehmer/Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden sein. Ein Vertrauen in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn der Auftragnehmer/Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat. Darüber hinaus muß sein Vertrauen schutzwürdig sein. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn er den Verstoß bei der ihm im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung hätte erkennen können.
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VPRRS 2002, 0289BayObLG, Beschluss vom 10.09.2002 - Verg 23/02
1. Im Rahmen des § 98 Nr. 2 GWB bezieht sich das Erfordernis der überwiegenden Finanzierung einer juristischen Person auf diese juristische Person selbst; die überwiegende Finanzierung von einzelnen Aufgabenbereichen der juristischen Person genügt nicht.*
2. Die Ausübung einer Rechtsaufsicht, auch einer qualifizierten präventiven Rechtsaufsicht, genügt den Anforderungen des § 98 Nr. 2 GWB nicht.*
3. Das Bayerische Rote Kreuz ist - zumindest derzeit - kein öffentlicher Auftraggeber im Sinn des § 98 Nr. 2 GWB.*
VolltextVPRRS 2002, 0288
KG, Beschluss vom 04.04.2002 - KartVerg 5/02
§ 13 S. 2 VgV ist dahingehend auszulegen, dass es auf den Zugang der Unterrichtung beim Bieter ankommt.
VolltextVPRRS 2002, 0286
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002 - Verg 5/02
1.) Die für den Schwellenwert maßgebliche Schätzung des Auftragswertes hat grundsätzlich zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu erfolgen und nicht erst dann, wenn bereits das Angebot eines Bieters vorliegt.
2.) Die beabsichtigte freihändige Vergabe von Leistungen für eine zweijährige Laufzeit nach unmittelbar vorheriger Aufhebung einer Ausschreibung derselben Leistung für einen fünfjährigen Zeitraum zur Unterschreitung der Schwellenwerte ist rechtswidrig, wenn nicht ausnahmsweise erhebliche Gründe vorliegen, die die nachfolgende Verkürzung der Laufzeit sachlich rechtfertigen.
VolltextVPRRS 2001, 0017
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2001 - 2 Verg 3/01
Die Verfolgung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben allein begründet nicht die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber. Erforderlich ist vielmehr beispielsweise, dass der Auftraggeber zumindest überwiegend im Bereich der Daseinsvorsorge tätig ist.
VolltextVPRRS 2001, 0016
OLG Celle, Beschluss vom 08.11.2001 - 13 Verg 10/01
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextVPRRS 2001, 0015
OLG Dresden, Beschluss vom 16.10.2001 - WVerg 0007/01
1. Antragsbefugt im Vergabenachprüfungsverfahren ist auch ein Unternehmen, das am Vergabeverfahren tatsächlich nicht beteiligt war, wenn es nach seinem Vorbringen möglich erscheint, dass der Vergabeverstoß gerade in seiner Nichtbeteiligung liegt.*)
2. Ein vom Antragsteller nicht unterschriebener Nachprüfungsantrag kann bis zur Entscheidung der Vergabekammer durch Nachholung der Unterschrift mit Wirkung für die Zukunft zulässig gemacht werden.*)
3. § 3a Nr. 2a VOL/A rechtfertigt nicht ohne weiteres den Übergang ins Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung, wenn der Vergabestelle das Scheitern des vorangegangenen Verfahrens zuzurechnen ist, weil die von ihr zu verantwortenden ursprünglichen Ausschreibungsbedingungen die Auftragserfüllung praktisch möglich gemacht haben und (auch) deshalb keine (wirtschaftlichen) Angebote eingegangen sind.*)
4. Jedenfalls wird an einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren dann diejenigen Unternehmen zu beteiligen, die die Vergabestelle selbst im vorangegangenen Verfahren als zur Erfüllung des zu vergebenden Auftrags geeignet angesehen hat.*)
VolltextVPRRS 2001, 0012
BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001 - Verg 9/01
1. Zur Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV.*)
2. Dem wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot im Verfahren nach der VOF widerspricht es, den Wissens- und Erfahrungsvorsprung, der aus einem gesondert vergebenen früheren Bauabschnitt desselben Bauvorhabens stammt, im Vergabeverfahren für einen weiteren Bauabschnitt zu berücksichtigen. Dies gilt namentlich für darauf gestützte preisliche Abschläge.*)
3. An die Darlegung der Schadensursächlichkeit eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Dokumentation des Vergabeverfahrens sind um so höhere Anforderungen zu stellen, als der Bewerber im Bieterfeld nur eine nachrangige Plazierung einnimmt.*)
VolltextVPRRS 2000, 0044
OLG Naumburg, Beschluss vom 11.07.2000 - 1 Verg 4/00
Ein Nebenangebot muss alle Daten enthalten, die nötig sind, damit der Auftraggeber sich ein klares Bild über den Inhalt verschaffen und das Angebot nicht manipuliert werden kann. 2. Fehlen in einem Nebenangebot solche Daten bzw. sind sie derart allgemein gehalten, dass ein Vergleichen mit anderen Angeboten nicht möglich ist, ist das Nebenangebot von der Wertung auszuschließen.
VolltextVPRRS 2000, 0041
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99
1. Die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens setzt nicht voraus, daß der Antragsteller zwischen der Rüge eines Verstosses gegen Vergabevorschriften und dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Wartefrist einhält und der Vergabestelle Gelegenheit gibt, den gerügten Verfahrensverstoß abzustellen.*)
2. Hat sich das Nachprüfungsverfahren nach einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache durch Aufhebung des Vergabeverfahrens erledigt (§ 114 Abs. 2 S. 2 GWB), so ist durch die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer zum alleinigen Zweck der Abänderung der erstinztanzlichen Kostenentscheidung zulässig.*)
3. Über die Kosten des erledigten Nachprüfungsverfahrens ist in diesem Fall unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen entspr. §§ 91 a ZPO, 161 VwGO zu entscheiden.*)
VolltextVPRRS 2000, 0040
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.2000 - Verg 5/99
1. Nach Art. 2 RL 92/50/EWG vom 18.6.1992 ist ein Auftrag, der sowohl bauliche als auch andere Leistungen umfaßt, insgesamt als Bauauftrag zu beurteilen, soweit er die hauptsächliche Errichtung eines Bauwerks zum Inhalt hat und die Bauleistungen nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
2. Zur Einordnung eines Bieters als "Generalbaunternehmung" oder ein gleich zu stellendes Unternehmen.
VolltextVPRRS 2000, 0033
OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2000 - WVerg 3/00
Ein Nachprüfungsverfahren, das nicht geeignet ist, den rechtmäßigen Verlauf und Abschluss eines Vergabeverfahrens sicher zu stellen und damit zugleich den Anspruch des antragstellenden Bieters auf Einhaltung der Vergabevorschriften zu schützen, weil bereits bei seiner Einleitung das Vergabeverfahren abgeschlossen ist, ist unzulässig.
VolltextVPRRS 2000, 0032
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00
Die Bearbeitung schwieriger Rechtsprobleme im Nachprüfungsverfahren kann vom öffentlichen Auftraggeber nicht erwartet werden. Er kann sich hierzu anwaltlicher Hilfe bedienen. Die hierfür anfallenden Kosten sind ihm nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten.
VolltextVPRRS 2000, 0031
BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000 - Verg 2/00
Bei der Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen einer Straße handelt es sich um eine Bauleistung.*)
VolltextVPRRS 1999, 0007
OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999 - 13 Verg 1/99
1. Zum Ausschluß eines im Vergabeverfahren abgegebenen Angebots für die Verarbeitung und Verwertung des in "Bio-Tonnen" gesammelten Hausabfalls wegen eines offenbaren Mißverhältnisses des Preises zur Leistung (§§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A).*)
2. Ein Nebenangebot im Sinn des § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bei der Bezeichnung des Vertragsgegenstands ein bestimmtes Verfahren zur Erreichung des Vertragsziels angegeben hat, und der Bieter ein anderes Verfahren zur Grundlage seines Angebots macht.*)
VolltextVPRRS 2000, 0029
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2000 - Verg 2/00
Auch die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegt der sofortigen Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 GWB.
VolltextVPRRS 2000, 0028
OLG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2000 - 1 Verg 2/99
Der Auftraggeber muss bei der Prüfung, ob der Bieter die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzt, eine Prognoseentscheidung treffen, für die ihm ein Beurteilungsspielraum zusteht.
VolltextIBRRS 1995, 0001
EuGH, Urteil vom 11.08.1995 - Rs C-433/93
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstossen, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um den Anforderungen der Richtlinie 88/295/EWG des Rates vom 22. März 1988 zur Änderung der Richtlinie 77/62/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und zur Aufhebung einiger Bestimmungen der Richtlinie 80/767/EWG sowie der Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 zur Änderung der Richtlinie 71/305/EWG über die Koordination der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge nachzukommen.
2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.
VolltextVPRRS 2001, 0003
BGH, Urteil vom 12.06.2001 - X ZR 150/99
1. Die an der Vergabe öffentlicher Aufträge interessierten Bieter dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, daß der öffentliche Auftraggeber das Verfahren über die Vergabe seiner Aufträge ordnungsgemäß und unter Beachtung der für ihn geltenden Bedingungen einleitet und durchführt; eine Verletzung dieses Vertrauens kann zu einer Haftung nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluß führen.
2. An den schwerwiegenden Grund, der eine Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens ermöglicht, sind strenge Maßstäbe anzulegen. Er ist ohne weiteres nicht schon deshalb gegeben, weil der Ausschreibende bei der Einleitung oder der Durchführung des Verfahrens fehlerhaft gehandelt hat.
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