Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
410 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
VPRRS 2013, 1649VK Bund, Beschluss vom 14.10.2013 - VK 2-84/13
1. Die für die Wertungsentscheidung relevanten Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Bekanntmachung, den Vergabeunterlagen oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufzuführen. Dies erfordert die Bekanntgabe aller vorgesehenen Zuschlagskriterien einschließlich aller Unterkriterien und gilt auch für nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung aufgestellte Unterkriterien sowie deren Gewichtung.
2. Ein Bieter kann sich bei der Auftragsdurchführung gegebenenfalls auch zu 100 Prozent der Ressourcen eines Dritten bedienen. Der Einbezug von Nachunternehmern darf deshalb weder als Eignungsmangel betrachtet werden noch darf eine mittelbare Benachteiligung über die Wertung auf der vierten Wertungsebene stattfinden.
VolltextVPRRS 2013, 1646
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.10.2001 - 1 VK 16/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1568
VK Hessen, Beschluss vom 18.04.2002 - 69d-VK-12/2002
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1822
VK Bund, Beschluss vom 21.08.2013 - VK 1-67/13
1. Maßgeblich dafür, wie die Vergabeunterlagen zu verstehen sind, ist die Sicht eines objektiven, mit Vergabeverfahren vertrauten Bieters.
2. Wesentliche Änderungen der ursprünglich ausgeschriebenen Bedingungen sind auch bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen unzulässig. Das gilt vor allem, wenn diese nur mit einem Unternehmen geschlossen werden.
3. Wird ein Auftrag ausgeschrieben, der mehrere Leistungen umfasst, und haben die Bieter hierauf Angebote abgegeben, ist der Zuschlag auch in diesem Umfang zu erteilen.
VPRRS 2013, 1522
VK Bund, Beschluss vom 25.10.2006 - VK 3-114/06
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1440
VK Arnsberg, Beschluss vom 26.09.2013 - VK 18/13
1. Eine Vergabekammer ist ein Gericht im Sinne des Art. 267 AEUV und deshalb auch zuständig für die Vorlage zum EuGH.
2. Dem EuGH werden zur Vorabentscheidung folgende Fragen vorgelegt:
"Stehen Art. 56 AEUV und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG einer nationalen Rechtsvorschrift und/oder einer Vergabebedingung eines öffentlichen Auftraggebers entgegen, der zufolge ein Bieter, der einen bzw. den ausgeschriebenen öffentlichen Auftrag erhalten will,
(1.) sich verpflichten muss, dem zur Auftragsausführung eingesetzten Personal einen in der Rechtsvorschrift festgelegten Tarif- oder Mindestlohn zu zahlen, und
(2.) einem eingesetzten oder in Aussicht genommenen Nachunternehmer eine ebensolche Verpflichtung auferlegen und dem Auftraggeber eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorlegen muss, wenn
(a) die Rechtsvorschrift eine solche Verpflichtung nur für die Vergabe öffentlicher Aufträge, nicht aber auch die Erteilung privater Aufträge vorsieht, und
(b) der Nachunternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist und die Arbeitnehmer des Nachunternehmers bei der Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich in dessen Heimatland tätig werden?"
VolltextVPRRS 2013, 1433
VK Arnsberg, Beschluss vom 17.09.2013 - VK 15/13
1. Fordert der Auftraggeber technische Geräte, die die Anforderungen eines bestimmten Standards erfüllen müssen und gibt er gleichzeitig Produkte eines bestimmten Herstellers vor, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, ist die Ausschreibung auf eine unmögliche Leistung gerichtet.
2. Die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt darf nur erfolgen, wenn dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. Aufgrund der weiten Öffnung des Auftraggeberbestimmungsrechts, die zu weitgehenden Einschränkungen des Wettbewerbs führt, ist für den Nachweis der Sachgründe eine unveröffentlichte Dokumentation nicht ausreichend.
3. Die Darlegung des Interesses am Auftrag im Nachprüfungsverfahren kann auch ohne Erstellung eines Angebots erfolgen, wenn der Antragsteller sich gerade daran durch die gerügten Vergabefehler gehindert sieht und sein Interesse dann anderweitig substanziiert vorträgt.
VolltextVPRRS 2013, 1424
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.04.2013 - VK 1-34/12
1. Die Prüfung der Eignung obliegt allein dem Auftraggeber. Er hat darüber zu befinden, ob er einem Bieter eine fachgerechte und reibungslose Vertragserfüllung zutraut. Bei dieser Prognoseentscheidung hat er einen Bewertungsspielraum.
2. Die Nachprüfungsbehörden dürfen die Eignungsbewertung des Auftraggebers nicht durch eine eigene ersetzen. Sie haben sich vielmehr auf die Prüfung zu beschränken, ob die Prognose eine hinreichende Tatsachengrundlage hat und sich innerhalb des der Vergabestelle im Einzelfall zustehenden Spielraums bewegt. Prüfungsgrundlage ist einzig und allein der Vergabevermerk.
3. Der Auftraggeber verstößt gegen das Transparenzgebot, wenn er seiner Verpflichtung, das Vergabeverfahren fortlaufend zu dokumentieren, nicht ausreichend entsprochen hat. Im Vergabevermerk müssen alle wesentlichen Vorgänge sowie die einzelnen Entscheidungen des Auftraggebers mit Begründungen schriftlich festgehalten werden. Notwendig ist eine fortlaufende und zeitnahe Dokumentation aller getroffenen Entscheidungen sowie ihrer Gründe.
VolltextVPRRS 2013, 1363
VK Bund, Beschluss vom 02.05.2003 - VK 1-25/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1361
VK Südbayern, Beschluss vom 28.08.2013 - Z3-3-3194-1-19-07/13
1. Angebote der Bieter sind als Willenserklärungen auszulegen. Maßstab der Auslegung ist, wie ein mit den Umständen des Einzelfalls vertrauter Dritter in der Lage der Vergabestelle das Angebot nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte.*)
2. Ein Angebot ist nicht schon deshalb auszuschließen, weil ein veraltetes Formblatt verwendet wurde, wenn die Auslegung des abgegebenen Angebots eindeutig ergibt, dass sich durch die Verwendung des veralteten Formblatts keine inhaltliche Änderung im Vergleich zu den aktuellen Vergabeunterlagen ergibt. Bei der Auslegung sind bei Bedarf alle weiteren Bestandteile des Angebots heranziehen.*)
3. Eine derartige Auslegung ist insbesondere dann möglich, wenn sich dadurch aufgrund der Besonderheiten der konkreten Vergabe keine Benachteiligung konkurrierender Bieter noch irgendwelche Manipulationsmöglichkeiten ergeben.*)
VolltextVPRRS 2013, 1353
VK Bund, Beschluss vom 10.11.2002 - VK 2-86/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1319
VK Arnsberg, Beschluss vom 05.08.2013 - VK 12/12
1. Auch eine dem Vergaberecht nicht unmittelbar unterliegende Beschaffungsentscheidung eines öffentlichen Auftraggebers ist eine Ermessensentscheidung (Beurteilungsermessen), die zumindest hinsichtlich der behaupteten Sachgründe beweisbar sein muss und insoweit überprüfbar bleibt. Entsprechend muss eine den Wettbewerb aus- oder einschränkende Produktfestlegung überprüfbar bleiben. Die Nachweispflicht obliegt dem Auftraggeber.*)
2. § 3 EG Abs. 4 c VOL/A 2009 bezieht sich auf ein technisches Alleinstellungsmerkmal. Auch diesbezüglich liegt die Beweislast beim Auftraggeber.*)
3. Im Eilverfahren ist die Erhebung von Beweisen nur begrenzt möglich. Insoweit muss eine hinreichende Dokumentation der Beschaffungsentscheidung vorliegen.*)
VolltextVPRRS 2013, 1278
VK Bund, Beschluss vom 01.07.2013 - VK 1-45/13
1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung, dass der Auftragnehmer bereits Leistungen "mit vergleichbarem Scope" erbracht hat, müssen die Bewerber in Bezug auf Leistungsumfang und Leistungsgegenstand zuvor keine identischen Leistungen ausgeführt haben. Vergleichbar ist eine Leistung vielmehr bereits dann, wenn sie nach den Vergleichbarkeitskriterien des öffentlichen Auftraggebers der ausgeschriebenen Leistung nahe kommt.
2. Bei der Prognoseentscheidung, ob ein Bieter auf der Grundlage der vorgelegten Eignungsunterlagen materiell geeignet ist, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.
VolltextVPRRS 2013, 1205
VK Münster, Beschluss vom 08.06.2001 - VK 13/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1124
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2000 - Verg 15/00
Eine Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die angefochtene Ausschreibung aufzuheben, kommt im Allgemeinen nur dann in Betracht, wenn dies unabweislich ist und keine milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um den festgestellten Vergabefehler zu beseitigen.
VolltextVPRRS 2013, 1118
VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1117
VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1116
VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1114
VK Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - VK 15/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1110
VK Bund, Beschluss vom 24.04.2007 - VK 2-21/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1081
VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1080
VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1079
VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1078
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1077
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1076
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1075
VK Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2000 - VK-22/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1074
VK Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2000 - VK-20/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1048
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2000 - VK-6/2000
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1046
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2000 - VK-6/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1045
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2000 - VK-6/2000-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 1044
VK Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2000 - VK-6/00-L
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0994
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.09.2012 - 2 VK LSA 16/12
Die nicht hinreichende Begründung und Dokumentation einer Einzelbenotung verstößt gegen das Transparenzgebot.
VolltextVPRRS 2013, 0986
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-1/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0983
VK Arnsberg, Beschluss vom 31.01.2001 - VK 2-01/01
Die Aufteilung in Lose ist zwingend vorgeschrieben, soweit dies zweckmäßig ist. Falls keine spezifische Zweckmäßigkeit für eine Bündelung erkennbar ist, sind die Lose marktüblich aufzuteilen.*)
VolltextVPRRS 2013, 0972
VK Bund, Beschluss vom 25.07.2001 - VK 2-20/01
Eine nach 18 Tagen erhobene Rüge ist nicht unverzüglich geltend gemacht worden.
VolltextVPRRS 2013, 0932
VK Bund, Beschluss vom 03.06.2013 - VK 2-31/13
1. Für das Vorliegen eines Verschlusssachenauftrags ist es nicht zwingend erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber dem Bieter Kenntnis von Verschlusssachen verschafft. Ausreichend ist, dass der Bieter (potentiellen) Zugang zu Verschlusssachen bei der Auftragsdurchführung erhält.
2. Die Beschaffung von Virenschutzsoftware im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags dient der Abwehr von elektronischen Angriffen auf die IT-Infrastruktur des Auftraggebers und damit der Gefahrenabwehr im weiteren Sinne.
3. Die Beschränkung der Anzahl der von den Bietern vorzulegenden Referenzen verstößt auch bei einem Teilnahmewettbewerb für ein nicht offenes Verfahren gegen den Wettbewerbsgrundsatz.
4. Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 VSVgV, wonach die Auftraggeber geforderte Nachweise in einer abschließenden Liste zusammenzustellen haben, ist auch auf Teilnahmewettbewerbe anwendbar.
VolltextVPRRS 2013, 0895
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013 - Verg 55/12
1. Die BWI Informationstechnik GmbH ist ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB.
2. Eine Kapitalgesellschaft, die nicht durch eine Beteiligung der öffentlichen Hand überwiegend finanziert wird, ist auch dann als öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB anzusehen, wenn die öffentliche Hand aufgrund vertraglicher Regelungen die Aufsicht über die Leitung der Gesellschaft ausübt.
3. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen das vergaberechtliche Gleichbehandlungsgebot, wenn er einen Bieter früher als die anderen Bieter über eine geplante Auftragsvergabe informiert, diesem Bieter kalkulationsrelevante Informationen zukommen lässt und ihm damit einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
VolltextVPRRS 2013, 1838
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - VK 09/13
1. Auftraggeber können Aufträge im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme vergeben, wenn es sich um Aufträge handelt, die ihrer Natur nach oder wegen der damit verbundenen Risiken die vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulassen oder wenn die zu erbringenden Dienstleistung dergestalt sind, dass eine vertragliche Spezifikation nicht hinreichend genau festgelegt werden kann, was insbesondere bei geistig-schöpferischen Dienstleistungen der Fall ist.
2. Komplexe und umfangreiche IT-Leistungen, die eine Integration einer neuen Anlage in ein bestehendes Datennetz beinhalten und bei denen eine Vielzahl von Unwägbarkeiten und Möglichkeiten auftreten können, dürfen im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme vergeben werden.
3. Maßgebend bei der Prüfung der Frage, ob die Wahl eines Verhandlungsverfahrens berechtigt war, ist der Zeitpunkt des Beginns der Ausschreibung.
VolltextVPRRS 2013, 0873
VK Sachsen, Beschluss vom 25.09.2008 - 1/SVK/045/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0868
VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-7/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0867
VK Bund, Beschluss vom 26.02.2003 - VK 1-07/03
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0798
VK Südbayern, Beschluss vom 05.06.2013 - Z3-3-3194-1-12-03/13
1. Ein Feststellungsinteresse liegt bei einem Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB schon dann vor, wenn die Durchführung eines neuen, dem aktuellen ähnlichen Vergabeverfahren in überschaubarer Zukunft (in einer Zeitspanne von bis zu fünf Jahren) absehbar ist und wenn die Klärung der im laufenden Nachprüfungsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen erkennbare Bedeutung für das künftige Vergabeverfahren haben wird.*)
2. Unabhängig von der Frage, ob § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nach den Entscheidungen des EuGH vom 28.1.2010 - C-406/08 und C-456/08 überhaupt noch Anwendung finden kann, wird positive Kenntnis nach dieser Vorschrift nicht dadurch begründet, dass eine vergleichbare vergaberechtliche Problematik zwischen Antragsteller und Antragsgegner bereits in einem anderen früheren Vergabeverfahren umstritten war.*)
3. Im Falle der Beantwortung vom Bieterfragen bzgl. eines vergaberechtlich strittigen Sachverhalts durch den Auftraggeber tritt positive Kenntnis gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB eines Bieters bzgl. dieses Sachverhalts erst nach der abschließenden Beantwortung der Bieterfrage ein. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber als Reaktion auf Bieterfragen die Vergabeunterlagen bereits geändert hat.*)
4. Die Entscheidung über die Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes ist dem Vergabeverfahren zeitlich und sachlich vorgelagert und wird daher vom Vergaberecht unmittelbar nicht erfasst. Die allgemeinen Grundsätze des Vergabeverfahrens, wie sie in § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB bzw. in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A normiert sind, sind gleichwohl berührt, wenn die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands im Vergabeverfahren zu einer willkürlichen Beschränkung des Wettbewerbs bzw. offen oder verdeckt zu einer positiven oder negativen Diskriminierung von Unternehmen führt.*)
5. Ist die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands im Vergabeverfahren willkürfrei getroffen und von gewichtigen Gründen getragen, ist eine dadurch entstehende (auch schwerwiegende) Wettbewerbsverengung hinzunehmen. Dies gilt sogar dann, wenn ein am Verfahren nicht beteiligtes Unternehmen als Folge der Bestimmung des Beschaffungsgegenstands einen erheblichen Einfluss auf die Erfolgschancen der Bieter erhält.*)
6. Die Forderung, bei der Beschaffung einer Technologie, die an ein bereits vorhandenes System anzuschließen ist, grundsätzlich eine Anbindung über eine offene Schnittstelle zu bevorzugen und nur bei Vorliegen von objektiven, sachlichen und entsprechend nachvollziehbar dokumentierten Gründen im Ausnahmefall eine Anbindung über eine proprietäre Schnittstelle zu wählen, ist mit dem von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Verständnis des Leistungsbestimmungsrechts des Auftraggebers nicht zu vereinbaren.*)
VolltextVPRRS 2013, 0763
VK Bund, Beschluss vom 28.03.2012 - VK 2-14/12
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0760
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.05.2013 - 11 Verg 6/13
1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf keine Gewichtungsregeln oder Unterkriterien für die Zuschlagskriterien anwenden, die den Bietern nicht bekannt gemacht worden sind. Das gilt auch für im Nachhinein gebildete Unterkriterien und Detailforderungen.
2. Im Vergabeverfahren ist eine strikte Trennung zwischen sog. Eignungs- und sog. Wirtschaftlichkeitskriterien einzuhalten. Kriterien, die die Frage der Eignung betreffen, dürfen nicht als Zuschlagskriterien auf der vierten Wertungsstufe berücksichtigt werden.
3. Für die Abgrenzung, ob es sich bei den einzelnen Wertungskriterien um Eignungs- oder Zuschlagskriterien handelt, ist allein maßgeblich, ob sich das jeweilige Kriterium in seinem Inhalt und wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts nach auf Angaben stützen soll, die nur für die angebotene Leistung Bedeutung erlangen oder zur Beurteilung der generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters dienen.
VolltextVPRRS 2013, 0751
VK Bund, Beschluss vom 03.04.2009 - VK 2-100/08
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0733
VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2013 - 69d-VK-1/2013
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2013, 0671
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 VK 09/13
1. Mit der Angabe eines Gesamtpreises von 0,00 Euro bringt der Bieter zum Ausdruck, dass auch der Einheitspreis jeweils 0,00 Euro beträgt. Das Angebot kann deshalb nicht mit der Begründung, dass die Einheitspreise gefehlt hätten, ausgeschlossen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Bieter im Angebot dargelegt, weshalb er für diese Positionen keine Eintragungen bzw. Eintragungen mit 0,00 Euro vorgenommen hat.
2. Ein indikatives Angebot kann bereits vor der Verhandlungsphase ausgeschlossen werden.
VolltextVPRRS 2013, 0670
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 1 VK 9/13
1. Mit der Angabe eines Gesamtpreises von 0,00 Euro bringt der Bieter zum Ausdruck, dass auch der Einheitspreis jeweils 0,00 Euro beträgt. Das Angebot kann deshalb nicht mit der Begründung, dass die Einheitspreise gefehlt hätten, ausgeschlossen werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Bieter im Angebot darlegt, weshalb er für diese Positionen keine Eintragungen bzw. Eintragungen mit 0,00 Euro vorgenommen hat.
2. Ein indikatives Angebot kann bereits vor der Verhandlungsphase ausgeschlossen werden.
VolltextVPRRS 2013, 0655
VK Bund, Beschluss vom 08.01.2010 - VK 3-229/09
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext