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Sachgebiet: IT

410 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

VPRRS 2010, 0211
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Definition zwingender "Soll"-Vorgaben und Hinweise zur Zertifizierung

VK Sachsen, Beschluss vom 20.04.2010 - 1/SVK/008-10

1. Ist eine "Soll-Vorgabe" Bestandteil des Leistungsverzeichnisses, so ist diese als zwingend zu verstehen, wenn keine Abweichung von diesem Regelfall zugelassen wird. Eine Soll-Vorgabe führt nicht dazu, dass es in das Belieben des Bieters gestellt wird, ob er diese erfüllt oder nicht.*)

2. Ist in den Verdingungsunterlagen die Zertifizierung eines komplexen Systems mit verschiedenen Komponenten gefordert, so hat der Auftraggeber im Sinne der Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung nach § 9 Nr. 1 VOB/A zu bezeichnen, welche Komponenten nach welchen Prüfnormen zu zertifizieren sind.*)

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VPRRS 2010, 0176
ITIT
Anwendung von § 13 Satz 6 VgV a.F. bei de-facto-Vergaben

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.04.2010 - Verg W 5/10

1. § 13 Satz 6 VgV a.F. findet bei einer De-facto-Vergabe nur dann entsprechende Anwendung, wenn die Beschaffung zu Angeboten verschiedener Bieter geführt und eine Auswahl unter diesen stattgebunden hat, so dass ein dem unmittelbaren Anwendungsbereich des § 13 Satz 6 VgV a.F. vergleichbarer Fall gegeben ist. Die Vorschrift ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen.*)

2. Eine rückwirkende Anwendung des § 101b Abs. 2 GWB kommt nicht in Betracht. Der Gesetzgeber hat das Problem der De-facto-Vergabe auch vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift gesehen, eine Regelung insoweit jedoch nicht getroffen.*)

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VPRRS 2010, 0145
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Parallel- oder Alternativausschreibungen

VK Lüneburg, Beschluss vom 22.10.2009 - VgK-49/2009

1. Parallel- oder Alternativausschreibungen sind nicht per se vergaberechtswidrig. Derartige Ausschreibungen sind zulässig, sofern die berechtigten Interessen der Bieter im Hinblick auf einen zumutbaren Arbeitsaufwand gewahrt werden und zugleich sichergestellt ist, dass die wirtschaftlichste Verfahrensweise auch tatsächlich zum Zuge kommt und das Verfahren für die Beteiligten hinreichend transparent ist.

2. Eine Parallelausschreibung, die lediglich der Markterkundung und Wirtschaftlichkeitsberechnung verschiedener Verfahren dient, verstößt gegen § 16 Nr. 2 VOL/A, da sie einem vergabefremdem Zweck dient und damit nicht den Anforderungen des § 97 GWB entspricht.

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VPRRS 2010, 0112
DienstleistungenDienstleistungen
Angebote liegen vor dem Bieter: Antrag offensichtlich unbegründet!

VK Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2009 - VK 6/09

1. Wegen des verfassungsrechtlichen Gebotes, den Bietern einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sind an die Darlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Es genügt die schlüssige Darlegung.

2. Ein Nachprüfungsantrag ist offensichtlich unbegründet, wenn bei der vorgenommenen Wertung weitere Bieter (außer demjenigen, der den Zuschlag erhalten hat) vor dem Antragsteller rangieren und Ausschließungsgründe für die vorgehenden Angebote weder vorgetragen wurden noch offensichtlich sind.

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VPRRS 2010, 0061
DienstleistungenDienstleistungen
Produktscharfe Ausschreibung

VK Arnsberg, Beschluss vom 10.08.2009 - VK 17/09

Eine produktscharfe Ausschreibung erfordert eine zeitnahe Überprüfung der Erforderlichkeit und immer den Zusatz "o.glw.".*)

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VPRRS 2010, 0030
DienstleistungenDienstleistungen
Kurzfristige Verlängerung der Angebotsfrist

OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2010 - Verg W 5/09

1. Hat der Auftraggeber zwingend die Angebotsfrist zu verlängern oder überschreitet er bei der Verlängerung der Angebotsfrist das ihm eingeräumte Ermessen nicht, stellt es keinen Verstoß gegen das Vergaberecht dar, wenn er die Angebotsfrist erst kurz vor deren Ablauf verlängert.*)

2. Trifft der Auftraggeber die Entscheidung über die Verlängerung der Angebotsfrist so kurzfristig, dass dem Antragsteller entstandene Aufwendungen zur Einhaltung der ursprünglichen Frist nutzlos werden, kann im Nachprüfungsverfahren nicht die Feststellung begehrt werden, dass den Auftraggeber insoweit eine Schadensersatzpflicht trifft. Eine Feststellung im Nachprüfungsverfahren kann nur hinsichtlich solcher Rechtsverletzungen begehrt werden, die bei Annahme ihrer Begründetheit zum Erfolg des Nachprüfungsantrages in der Sache führen würden.*)

3. Im Beschwerdeverfahren besteht ein Ermessen des Gerichts dahingehend, ob es in der Hauptsache selbst entscheidet oder die Sache an die Vergabekammer zurückverweist, nur insoweit, als keine Entscheidungsreife besteht. Ist die Sache spruchreif, muss das Gericht selbst entscheiden.*)

4. Selbst wenn die Vergabekammer fehlerhaft ohne mündliche Verhandlung entschieden hätte, würde dem Antragsteller kein eigenständiger verfahrensrechtlicher Anspruch auf eine Verhandlung vor der Vergabekammer zustehen, den sie durch eine gerichtliche Entscheidung durchsetzen könnte. Der Anspruch auf eine mündliche Verhandlung ist lediglich ein Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Dieser Anspruch wird durch die mündliche Verhandlung vor dem Vergabesenat erfüllt.*)

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VPRRS 2010, 0017
DienstleistungenDienstleistungen
Darlegungspflicht erstreckt sich auf die Rechtzeitigkeit der Rüge

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.09.2009 - 1 VK 46/09

1. Der Antragsteller hat nicht nur darzulegen, dass eine Rüge überhaupt erfolgt ist, sondern auch, dass das rechtzeitig geschehen ist. Fehlen diesbezügliche Angaben, ist die Begründung unvollständig, der Antrag somit unzulässig.

2. Eine gesonderte Rüge ist entbehrlich, wenn ein Nachprüfungsverfahren bereits anhängig ist und der Antragsteller im Verlaufe der Durchführung des Nachprüfungsverfahrens von weiteren Vergabeverstößen Kenntnis erlangt, die bisher nicht Gegenstand des Verfahrens sind

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0441
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtfertigung v. besonderen Anforderungen an zu beschaffende Produkte

VK Lüneburg, Beschluss vom 16.11.2009 - VgK-62/2009

1. Zur Rechtfertigung von besonderen Anforderungen an zu beschaffende Produkte im Sinne des § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOL/A bedarf es objektiver, in der Sache selbst liegender Gründe, die sich z.B. aus der besonderen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Anforderungen oder auch aus der Nutzung der Sache ergeben können. Dabei ist regelmäßig erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Forderung besonderer Merkmale bezogen auf die Art der zu vergebenden Leistung sachlich vertretbar ist und sich daher rechtfertigen lässt. Ausgangspunkt für diese Bewertung ist dabei, dass die öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich frei entscheiden, *was* sie beschaffen wollen.

2. Durch die Vorgaben des § 8 Nr. 3 VOL/A wird ein legitimes Interesse des Auftraggebers, ein bestimmtes Produkt zu verwenden oder eine bestimmte Art der Ausführung zu erhalten, nicht von vornherein für unbeachtlich erklärt.

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VPRRS 2009, 0465
ITIT
Geforderter Versicherungsnachweis unzureichend: Ausschluss zwingend!

VK Bund, Beschluss vom 04.11.2009 - VK 3-190/09

1. Ein Angebot ist zwingend von der Wertung auszuschließen, wenn der Bieter seine Eignung nicht wie gefordert nachgewiesen hat. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Bieter die zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit geforderte Haftpflichtversicherung nicht in der entsprechenden Höhe erbringt.

2. Dem Auftraggeber steht hinsichtlich des Ausschlusses kein Ermessen zu. Der zwingende Angebotsausschluss hat gegebenenfalls erst im Nachprüfungsverfahren zu erfolgen und auch dann, wenn der Auftraggeber die Eignung des betreffenden Bieters zunächst bejaht hat.

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VPRRS 2009, 0428
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Antragsbefugnis bei unterlassener Angebotsabgabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 09.06.2009 - VK 24/09

1. Ein Interesse am Angebot trotz unterlassener Angebotsabgabe kann auch dann nicht bejaht werden, wenn der Antragsteller anschließend ein Nachprüfungsverfahren einleitet.

2. Ein Interesse am Auftrag kann bejaht werden, wenn der Antragsteller durch die gerügten Vergabefehler an der Angebotsabgabe gehindert worden ist oder aufgrund der Vergabefehler keine Aussicht auf Erteilung des Zuschlages hätte.

3. Beruft sich der Antragsteller hierauf, muss er zur Begründung eine solche Verhinderung schlüssig und nachvollziehbar darlegen.

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VPRRS 2009, 0336
DienstleistungenDienstleistungen
Strikte Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.09.2009 - Verg 12/09

1. Die in den Vorschriften des SÜG getroffene Entscheidung des nationalen Gesetzgebers, die mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistung befassten Mitarbeiter des Auftragnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, führt nicht dazu, die Auftragsvergabe zwingend und ohne weitere Abwägung zwischen den Sicherheitsinteressen der Vergabestelle und den Interessen der Bieter dem Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB zu entziehen. Allein die Erforderlichkeit von Sicherheitsmaßnahmen bei der Ausführung eines Auftrags rechtfertigt noch nicht die Annahme eines Ausnahmefalls nach § 100 Abs. 2 d 2. Var. GWB.

2. Nur eine objektiv gewichtige Gefährdung oder Beeinträchtigung der Sicherheitsbelange kann es rechtfertigen, von einer Anwendung der Bestimmungen des Vergaberechts abzusehen.

3. Erkennt der Antragsteller vor Anbringung des Nachprüfungsantrags keinen Vergaberechtsverstoß oder erhält er erst nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens davon Kenntnis, führt dies zu keiner Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB, weil dann deren Zweck, ein Nachprüfungsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden, nicht erreicht werden kann.

4. Die gegebenenfalls bessere Eignung eines in die engere Wahl zu ziehenden Unternehmens (ein "Mehr an Eignung") darf beim Kriterium der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich nicht zu Ungunsten eines preisgünstigeren Angebots berücksichtigt werden.

5. Bei der den Zuschlag betreffenden Entscheidung dürfen nur Kriterien zur Anwendung kommen, die der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen. Dies bedeutet, dass prinzipiell nur Faktoren berücksichtigt werden dürfen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen, d. h. die sich auf die Leistung beziehen, die den Gegenstand des Auftrags bildet.

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VPRRS 2009, 0321
DienstleistungenDienstleistungen
Kein Schaden ohne jede realistische Chance, den Zuschlag zu erhalten

VK Hessen, Beschluss vom 02.02.2009 - 69d-VK-65/2008

1. Kann trotz einer veränderten Punktevergabe im Rahmen einer Bewertungsmatrix, bei der mehrere Bieter die gleiche (höchste) Punktzahl erhalten, infolge des deutlich teureren Angebotes eines der Bieter und der daraus resultierenden Leistungskennzahl/ Preis dieser nie den Koeffizienten der anderen Bieter und damit deren Position unter den Bietern erreichen, und bleibt das Preisgefüge unter den Bietern dadurch in jedem Fall unverändert, so hat dieser teurere Bieter zu keinem Zeitpunkt eine realistische Chance den Zuschlag zu erhalten. Damit liegt für ihn kein Schaden i. S. v. § 107 Abs. 1 GWB und eine Verletzung seiner diesbezüglichen Rechte nicht vor.*)

2. Dem Auftrageber steht bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes nach § 25 Nr. 3 VOL/A ein von der Vergabekammer nur sehr eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Lediglich dessen Überschreitung oder erkennbarer Fehl- oder gar Nichtgebrauch können einer Überprüfung unterliegen.*)

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VPRRS 2009, 0319
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Rückwirkung einer Auflage auf durchgeführtes Vergabeverfahren

LG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2009 - 7 O 440/08

Eine Auflage entfaltet keine Rückwirkung auf ein bereits durchgeführte Vergabeverfahren.

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VPRRS 2009, 0308
ITIT
BOS-Digitalfunk: Sicherheitsaspekte verhindern Nachprüfung!

OLG Dresden, Beschluss vom 18.09.2009 - WVerg 3/09

1. Ist bei Vergaben im Bereich BOS Digitalfunk anzunehmen, dass die Mitarbeiter des späteren Vertragspartners bei der Ausführung der Leistung Einsicht in Verschlusssachen haben werden, so ist infolge des Eingreifens der Bereichsausnahme des § 100 Abs. 2 d 2. und 3. Alt. GWB die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nicht statthaft.

2. Das Nachprüfungsverfahren ist selbst dann nicht statthaft, wenn eine europaweite Ausschreibung erfolgt ist, ein gestaffeltes Verhandlungsverfahren tatsächlich durchgeführt wurde und sich der Bieter deshalb meint auf einen Vertrauensschutz berufen zu können.

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VPRRS 2009, 0302
ITIT
Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung

EuGH, Urteil vom 15.10.2009 - Rs. C-275/08

Die Datenzentrale Baden-Württemberg darf einen öffentlichen Auftrag über die Lieferung einer Software zur Verwaltung der Kraftfahrzeugzulassung nicht im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne öffentliche Vergabebekanntmachung vergeben.

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VPRRS 2009, 0283
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig

VK Sachsen, Beschluss vom 12.06.2009 - 1/SVK/011-09

Der Vierte Teil des GWB und mithin die Bestimmungen über das Nachprüfungsverfahren gelten nicht für einen Auftrag zum Betrieb der BOS-Stelle Digitalfunk im Freistaat Sachsen, da dieser in den Anwendungsbereich des § 100 Abs. 2 lit. d) 2. Variante GWB fällt, der die Geltung der genannten Vorschriften ausschließt. Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen ist gemäß § 100 Abs. 2 lit. d 2. Alt. GWB für den Antrag nicht zuständig.*)

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VPRRS 2009, 0273
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine Pflicht zur losweisen Vergabe bei Unzweckmäßigkeit!

VK Sachsen, Beschluss vom 26.06.2009 - 1/SVK/024-09

1. Rügt ein Bewerber nach Ausschluss seines Antrags auf Beteiligung am Verhandlungsverfahren die Wahl der Verfahrensart, so hat er im Einzelnen darzulegen, dass und warum ihm gerade durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens gegenüber dem offenen Verfahren ein Schaden zu entstehen droht.*)

2. Der Auftraggeber hat die Pflicht zur grundsätzlichen Auftragsteilung in Lose und kann davon nur im Ausnahmefall absehen, wenn nach § 5 VOL/A die Auftragsteilung in Lose unzweckmäßig ist. Was "vertretbare Gründe" sind, die für ein Absehen von einer Losaufteilung sprechen, ist stets anhand der konkreten Umstände des einzelnen Projekts zu bestimmen. Dabei steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu.*)

3. Ein Bewerber kann sich nur dann mit Erfolg auf eine ungenügende Dokumentation der unterlassenen Losbildung berufen, wenn sich die diesbezüglichen Mängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig ausgewirkt haben können.*)

4. § 16 VgV enthält keine Generalklausel, aufgrund derer Personen stets dann von der Mitwirkung bei den Entscheidungen im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn ihr Verhalten den Schluss auf ihre Voreingenommenheit rechtfertigt. Vielmehr sind ein tatsächlicher Interessenkonflikt und eine konkrete Auswirkung der Tätigkeiten der betroffenen Personen auf die Entscheidungen in dem Vergabeverfahren notwendig.*)

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VPRRS 2009, 0256
DienstleistungenDienstleistungen
Funktionserweiterung von e-Vergabe-Plattform

VK Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2008 - VK 33/08

1. Die Funktionserweiterung von einer reinen Veröffentlichungsplattform im Internet zur Vergabeplattform, die Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung bereit stellt und die Übermittlung von Angeboten in elektronischer Form ermöglicht, stellt eine Veränderung der vertragstypischen Leistungspflichten und einen veränderten Auftragsgegenstand dar.

2. Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und die Anforderungen an die Dokumentation sind umso höher, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert annähert.

3. Die Vergabekammer kann zur Bestimmung ihrer Zuständigkeit ergänzend eine eigene Wertermittlung auf Grundlage der Angebotspreise vornehmen.

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VPRRS 2009, 0229
ITIT
Reaktion auf Rüge muss nicht immer abgewartet werden

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 VK 21/08

Da die Rüge vorrangig dem Zweck dient, der Vergabestelle die Möglichkeit zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der Entscheidung zu geben, bevor sie mit einem Nachprüfungsantrag überzogen wird, ist sie vor dem Nachprüfungsantrag zu erheben. Ein Bieter ist indes nicht verpflichtet, noch eine Reaktion der Vergabestelle auf seine Rüge abzuwarten, wenn er ansonsten Gefahr läuft, dass zwischenzeitlich der Auftrag vergeben wird, ohne dass er dies verhindern kann.

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VPRRS 2009, 0195
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausschluss aus dem Vergabeverfahren

VK Arnsberg, Beschluss vom 22.12.2008 - VK 27/08

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0192
DienstleistungenDienstleistungen
Besonderheiten bei Ausschreibung von IT-Beschaffungen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2009 - VK-2/2009-L

1. Ausschlussgründe sind den Bietern deutlich zu machen. Wenn die Vergabestelle bei einer IT-Beschaffung unterschiedliche "Warenkörbe" für vollständig neu zu liefernde Geräte (mit Stückzahlen) und zum Anderen für Austausch-/Erweiterungskomponenten bildet, muss es dem Bieter eindeutig vermittelt werden, wenn gerade die kaufmännisch naheliegende Konsequenz, in bestimmten Stückzahlen abgenommene Neugeräte günstiger anzubieten als die Summe ihrer Einzelkomponenten, nicht gezogen werden darf.*)

2. Wenn bei einer Ausschreibung der endgültige Lieferumfang nicht feststeht, sind die Angaben des Auftraggebers über voraussichtliche Mengengerüste für die Bieter von besonderer kalkulatorischer Bedeutung. Auch wenn Geräte-Konfigurationen in der textlichen Einführung als "lediglich beispielhaft" und als "Grundlage für die Auswertung" bezeichnet werden, so darf ein Bieter dennoch davon ausgehen, dass die Vergabestelle ihm durch die Vorgabe der Konfigurationen und des zugeordneten Mengengerüstes eine zutreffende, kalkulatorisch beachtliche Information geben wollte.*)

3. Bei IT-Beschaffungen ist der Wettbewerb bereits vielfach grundsätzlich durch die Vorgaben der Vergabestelle auf große Systemhäuser begrenzt. Wenn diese sich außerdem nur durch den Preis voneinander abheben können, besteht die Gefahr, dass der hinter den Bietern stehende Hersteller durch die Gewährung der Händlerkonditionen das Wettbewerbsergebnis steuert. Die Vergabestelle muss in einer solchen Situation so viel Wettbewerb wie möglich sicher stellen (§ 2 VOL/A) und dafür den Markt unter dem Gesichtspunkt der Herstellerkonditionen besonders sorgfältig beobachten.*)

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VPRRS 2009, 0147
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Positive Kenntnis eines Vergabeverstoßes

OLG Dresden, Beschluss vom 23.04.2009 - WVerg 11/08

Zu der Frage, wann ein Bieter positive Kenntnis eines Vergabeverstoßes hat.

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VPRRS 2009, 0146
DienstleistungenDienstleistungen
Nachweis der positiven Kenntnis eines Vergabeverstoßes

VK Sachsen, Beschluss vom 25.09.2008 - 1/SVK/045-08

1. Von einem sachkundigen Bieter ist zu erwarten, dass er innerhalb einer, höchstens aber zwei Wochen nach Eingang der Unterlagen diese auf Verständlichkeit und Vollständigkeit geprüft hat. Die Rügeobliegenheit i. S. d. § 107 Abs. 3 GWB setzt - was die Leistungsbeschreibung anbetrifft - mit der Angebotserstellung ein.*)

2. Die praktische Umsetzung des Nachweises der positiven Kenntnis eines Vergabeverstoßes muss, da niemand die Gedanken eines anderen Menschen verifizieren kann, an der objektiven Tatsachenlage anknüpfen. Lässt diese bei lebensnaher Beurteilung nur den Schluss zu, dass der Antragsteller den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß bereits zu einem bestimmten (frühen) Zeitpunkt erkannt (oder sich mutwillig der Erkenntnis verschlossen) hatte, so obliegt es ihm - wie sich auch aus § 108 Abs. 2 GWB ableiten lässt -, dies zu entkräften. Nach Auffassung der Vergabekammer ist eine rügerelevante Kenntnis von vergaberechtswidrigen Verdingungsunterlagen jedenfalls dann zu unterstellen, wenn der Bieter eingeräumt hat, nach Erhalt der Verdingungsunterlagen den kaufmännischen und technischen Sachverstand in einem Projektteam zusammengestellt zu haben um die Vertragsbedingungen und technischen Bedingungen zu sichten. Eine Rüge knapp fünf Wochen nach Erhalt der Verdingungsunterlagen ist dann präkludiert.*)

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VPRRS 2009, 0101
DienstleistungenDienstleistungen
Ungenügende Dokumentation des Vergabeverfahrens: Aufhebung!

VK Südbayern, Beschluss vom 21.07.2008 - Z3-3-3194-1-23-06/08

1. Antragsbefugnis gem. § 107 Abs. 2 GWB auch ohne Abgabe eines Angebots gegeben. Der Bieter ist somit auch dann antragsbefugt, wenn er bei der rechtswidrigen Ausschreibung eines Leitfabrikats zwar in der Lage wäre dieses zu liefern, er aber daran gehindert wird, ein wirtschaftlicheres Konkurrenzprodukt anzubieten.*)

2. Zwar ist es alleine Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistungen sie ausschreibt. Es liegt jedoch dann eine Behinderung des Wettbewerbs vor, wenn Merkmale des geforderten Produkts durch einen Produkt- oder Markennamen bezeichnet werden und das Leistungsverzeichnis nach Form, Stofflichkeit, Aussehen und technischen Merkmalen so präzise definiert ist, dass dem Bieter keinerlei Ausweichmöglichkeit mehr bleibt. Hierbei kommt es nicht auf die Feststellung einer subjektiven Absicht der Vergabestelle an, bestimmte Unternehmen zu bevorzugen zu wollen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob die Leistungsbeschreibung bei objektiver Betrachtung geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugen zu wollen.*)

3. Gemäß § 26 Nr. 1 VOL/A kann die Ausschreibung unter anderem aufgehoben werden, wenn die Verdingungsunterlagen grundlegend geändert (lit. b) oder andere schwerwiegende Gründe bestehen (lit. d). Da § 26 VOL/A lediglich als "Kann-Bestimmung" ausgestaltet ist, besteht für den Auftraggeber grundsätzlich keine Verpflichtung zur Aufhebung. Das Recht, eine Ausschreibung aufzuheben, konkretisiert sich im Wege der Ermessensreduzierung dann aber auf Null zu einer Pflicht, wenn der Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 lit. a bis d VOL/A gleichzeitig einen Verstoß gegen andere Vorschriften der VOL/A darstellt und der Zuschlag schon deshalb rechtswidrig wäre. Weitere Voraussetzung ist, dass die Rechtswidrigkeit nur dadurch beseitigt werden kann, dass die Ausschreibung aufgehoben wird. Als Maßnahme zur Behebung der dargestellten Mängel - unzulässige fabrikatsbezogene Ausschreibung und fehlerhafte Dokumentation des Verfahrens - kommt im Nachprüfungsverfahren gem. § 114 Abs. 1 GWB lediglich die Verpflichtung der Vergabestelle zur Aufhebung der Ausschreibung in Betracht.*)

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VPRRS 2009, 0084
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Folge der fehlenden Bekanntmachung von Eignungskriterien

VK Thüringen, Beschluss vom 17.03.2009 - 250-4003.20-650/2009-003-EF

1. Ein Nachschieben von abgeforderten Eignungsnachweisen in den Vergabeunterlagen ist nicht zulässig.

2. Die fehlende Bekanntgabe von Eignungsnachweisen in der Bekanntmachung ist ein Verstoß gegen § 7a Nr. 3 Abs. 3 VOL/A. Sie führt zur Unmöglichkeit der Angebotswertung in der zweiten Wertungsstufe und zur Unmöglichkeit der Einhaltung der Vergabegrundsätze gemäß § 2 Nr. 3 VOL/A, wenn nach Auffassung der Vergabestelle nicht jeder Bieter den Auftrag ausführen kann.

3. Die Nichtbekanntgabe der "Unterkriterien" und "Unter-Unterkriterien" als solche sowie der bei deren Bewertung verwendeten Bewertungssysteme stellt einen Verstoß gegen Artikel 53 der Richtlinie 2004/18/EG, § 97 Abs. 7 GWB, § 9a Nr. 1 lit. c VOL/A und § 25a Nr. 1 Abs. 2 VOL/A dar.

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VPRRS 2009, 0014
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Lieferung einer juristischen Onlinedatenbank

VK Hamburg, Beschluss vom 08.09.2006 - VgK FB 7/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0469
ITIT
Aufgehoben ist aufgehoben!

VK Bund, Beschluss vom 11.12.2008 - VK 2-76/08

1. Hält der Auftraggeber nur deshalb nicht an der Ausschreibung fest, weil er eine seinem Bedarf nicht vollständig befriedigende Auftragsvergabe scheu, ist dies zwar nachvollziehbar, rechtfertigt es jedoch nicht, die Bieter durch Annahme einer rechtmäßigen Aufhebung von vornherein um etwaige Ansprüche auf Ersatz ihrer Aufwendungen zu bringen.

2. Die grundlose Aufhebung der Ausschreibung ist zwar rechtswidrig, sie hat jedoch Bestand. Eine Aufhebung der Ausschreibung kommt nur in Betracht, wenn der Vergabewille des Auftraggebers fortbesteht.

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0360
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzumutbarkeit der Nennung der Nachunternehmer?

VK Sachsen, Beschluss vom 10.10.2008 - 1/SVK/051-08

1. Der Auftraggeber darf nicht, wenn er die Vorlage bestimmter Unterlagen als Mindestanforderung verlangt, zugunsten eines Bieters auf die Erfüllung der Mindestanforderung verzichten. Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, die die Mindestanforderung erfüllen, oder gegenüber solchen Bietern, die von der Teilnahme an der Ausschreibung abgesehen haben, weil sie die Mindestanforderung nicht erfüllen können, ein Vergaberechtsverstoß.*)

2. Es ist ausreichend, wenn ein Bieter, der nach seinem Verständnis in einem Teilnahmewettbewerb beabsichtigt, zur späteren Auftragserfüllung einen Lieferanten zu beauftragen, folglich also keinen Subunternehmer benennt, die "Unzumutbarkeit einer Forderung der Benennung des für die auszuführenden Leistungen vorgesehenen Subunternehmers im Teilnahmewettbewerb" erst dann rügt, wenn er vom Auftraggeber mit einem Ausschluss konfrontiert wird, der auf die unterlassene Benennung des für die auszuführenden Leistungen vorgesehenen Subunternehmers gestützt ist.*)

3. Die Nachforderung fehlender Eignungsnachweise ist vergaberechtswidrig, wenn der Auftraggeber sich diese nicht vorbehalten hatte. Eine Nachforderung kann ansonsten im Regelfall nicht diskriminierungsfrei ausgestaltet werden, denn andernfalls hätte es der Auftraggeber in der Hand, je nach Ergebnis der Submission zu entscheiden, ob eine Nachforderung, ein Ausschluss oder ggf. eine Aufhebung in Betracht kommt und könnte damit einen Bieter bevorzugen oder benachteiligen.*)

4. Eine Wertungsmatrix zur Auswahl der im Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer darf nicht nach Öffnung der Teilnahmeanträge erstellt werden, wenn - wie in aller Regel - die abstrakte Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Auftraggeber sie in Kenntnis der Inhalte des Teilnahmeantrags zum Vorteil oder Nachteil eines einzelnen Teilnehmers ausgestaltet.*)

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VPRRS 2008, 0324
DienstleistungenDienstleistungen
Pflicht zur Bekanntgabe von Unterkriterien

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2008 - Verg 2/08

1. Der Auftraggeber hat Unterkriterien und Gewichtungskoeffizienten u. a. dann bekannt zu geben, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die Bieter in Kenntnis der detaillierten Bewertungsmatrix andere Angebote abgegeben hätten.

2. Bieter und Nachunternehmer, die ihrerseits als Bieter auftreten, können dann nicht ausgeschlossen werden, wenn beiden Bietern - dem jeweils anderen Bieter in ihrer Ausgestaltung unbekannt bleibende - nennenswerte Gestaltungsfreiräume bei der Kalkulation des jeweils eigenen Angebots verbleiben.

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VPRRS 2008, 0321
DienstleistungenDienstleistungen
Kein vertraglicher Ausschluss des Rügerechts!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2008 - Verg 56/07

1. Die Vergabestelle muss sich bereits bei der Vergabebekanntmachung darüber klar geworden sein, ob und welche Nachweise sie von den Bietern verlangen will; in den Verdingungsunterlagen kann sie diese Anforderungen nur konkretisieren.

2. Ein Bieter kann nicht vertraglich daran gehindert werden, Rügen innerhalb des Vergabeverfahrens auszusprechen. Die Grenzen des Rügerechts werden ausschließlich durch das Gesetz gezogen.

3. Ein Nachprüfungsantrag kann nur dann Erfolg haben, wenn auch sämtliche anderen Angebote auszuschließen sind oder aus sonstigen Gründen das Vergabeverfahren neu zu beginnen ist. Entgegen der früheren Rechtsprechung des Senats ist nicht mehr zu verlangen, dass die anderen Angebote an einem gleichartigen Mangel leidet, sondern ausreichend, dass die anderen Angebote derart mangelbehaftet sind, dass sie zwingend auszuschließen sind.

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VPRRS 2008, 0304
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Umdeutung in eine funktionale Leistungsbeschreibung

VK Sachsen, Beschluss vom 25.06.2008 - 1/SVK/029-08

Bietet ein Bieter ein Produkt an, das von den konkreten Vorgaben des Leistungsverzeichnisses abweicht, so liegt darin eine Änderung der Verdingungsunterlagen, die einen zwingenden Ausschluss des Angebotes nach sich zieht. Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass die positionsgenau definierte Leistungsbeschreibung i. S. v. § 8 Nr. 3 Absatz 5 VOL/A eigentlich so auszulegen sei, dass darunter lediglich eine „funktionale Leistungsbeschreibung“ i.S.v. § 8 a Nr. 2 Abs.2 VOL/A zu verstehen sei.*)

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VPRRS 2008, 0296
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Abänderung der Verdingungsunterlagen

VK Arnsberg, Beschluss vom 04.08.2008 - VK 15/08

Auch die Ergänzung des Angebots um die Haftungsausschlüsse der Produzenten von sog. Freeware, die mit der angebotenen Software geliefert werden soll, stellt eine Abänderung der Verdingungsunterlagen dar.*)

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VPRRS 2008, 0250
DienstleistungenDienstleistungen
"Select-Vertrag" des Bundes als Rahmenvertrag?

VK Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2008 - VK-7/2008-L

1. Das formale Offenhalten jeglicher Abnahmeverpflichtung sowie der abnehmenden Stellen lässt einen öffentlichen Auftrag nicht entfallen, wenn die Vergabestelle tatsächlich davon ausgeht, dass auf der Grundlage des Vertrages zukünftig ein Auftragsvolumen von 5 Mio. Euro pro Jahr umgesetzt würde (Handelspartner - Vertrag zum "Microsoft- Select-Vertrag").*)

2. Die Antragsbefugnis ist trotz unterlassener Angebotsabgabe anzunehmen, wenn die Vergabestelle eine Eignungsanforderung aufstellt ("Großhändler" nach den Bedingungen der Microsoft-Vertriebsstruktur), die der Antragsteller nicht erfüllen kann.*)

3. Die Vergabestelle kann den Erwerb sog. "Gebraucht- Lizenzen" und damit die Leistungsfähigkeit eines Anbieters nur dann grundsätzlich ablehnen, wenn "mit der erforderlichen Gewissheit" feststünde, dass der Bieter durch sein Angebot gegen Schutzrechte Dritter verstößt und deshalb mit Aussicht auf Erfolg auf Unterlassen in Anspruch genommen werden könnte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.02.2005, VII Verg 91/04). Die Schwierigkeit der dabei anzustellenden rechtlichen Betrachtung berechtigt die Vergabestelle nicht, diese zu unterlassen, ebenso wie sie im Hinblick auf Rechtsfragen grundsätzlich keinen überprüfungsfreien Beurteilungsspielraum geltend machen kann (OLG Düsseldorf, a.a.O.).*)

4. Der "Select-Vertrag" des Bundes ist kein Rahmenvertrag im Sinne § 3 a Nr. 4 VOL/A, da er von den "Beitretenden" nicht mit dem oder den in Aussicht genommenen Leistungserbringer(n) der Einzelabrufe abgeschlossen wird. Die Bundesländer und andere, die dem Select-Vertrag beitreten und hierfür einen Handelpartner bestimmen, vergeben nicht mehrere Rahmenvereinbarungen für dieselbe Leistung, da sie nicht wahlweise aus dem "Select-Vertrag" oder aus (ggf.) ihrer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Handelspartnern abrufen könnten.*)

5. Die Vorschrift aus § 7a Nr. 3 Abs. 1 u. 2 VOL/A ist kein abschließender Katalog von zulässigen Anforderungen (ausgedrückt in den entsprechend vorzulegenden Nachweisen und Angaben). Je nach Eigenart der nachgefragten Leistung muss es dem Auftraggeber möglich sein, auch andere/weitere Anforderungen zu stellen.*)

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VPRRS 2008, 0195
DienstleistungenDienstleistungen
Referenzen für vergleichbare Leistungen

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.03.2008 - 1 Verg 6/07

1. Die Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags als "offensichtlich unbegründet" durch die Vergabekammer soll die Ausnahme bleiben; sie kommt nicht in Betracht, wenn die "Offensichtlichkeit" aus Sachverhaltselementen entnommen worden ist, zu denen im Nachprüfungsverfahren keine Akteneinsicht gewährt worden ist.*)

2. Vergaberügen gegen eine Bewertungsmatrix sind unverzüglich nach ihrer Mitteilung zu erheben. Unterbleibt dies, kann im Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nur noch die Anwendung der Vergabekriterien, nicht aber das Wertungssystem angegriffen werden.*)

3. Die in einem vorgezogenen Teilnahmewettbewerb erfolgte Auswahl einzelner Teilnehmer zum Angebotsverfahren kann im nachfolgenden Angebotsverfahren noch angegriffen werden, wenn die Vergabestelle den Bietern die Namen der anderen Teilnehmer nicht bekanntgegeben und auch nicht darüber informiert hat, inwieweit deren Eignung (Referenzen) zuvor geprüft worden sind.*)

4. Im Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren ist § 107 Abs. 3 GWB nicht anwendbar. Wird hier dem Beschleunigungsgebot (§ 113 Abs. 1 Satz 2 GWB) zuwider verzögert vorgetragen, kann das Gericht mit einer Fristsetzung gem. § 120 Abs. 2 i. V. m. § 70 Abs. 3 GWB reagieren.*)

5. Ob durch einen eingeschränkten Beschwerdeantrag der Beschluss der Vergabekammer in dem Sinne "zum Teil" bestandskräftig werden kann, dass die Wertung einzelner Angebote im Beschwerdeverfahren nicht mehr angreifbar ist, ist jedenfalls hinsichtlich solcher Vergaberügen, die aus dem Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot (§ 97 Abs. 1, 2 GWB) abgeleitet werden, zweifelhaft. Diese Rügen müssen zur Gewährleistung eines effektiven Vergaberechtsschutzes im Falle ihres Erfolges alle Angebote erreichen, die im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung berücksichtigt worden sind.*)

6. Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens kann nur beansprucht werden, wenn das bisherige Verfahren an schweren, auch durch eine Nachholung oder Wiederholung einzelner Verfahrensschritte nicht (mehr) heilbaren Mängeln leidet.*)

7. Die technische Leistungsfähigkeit der Bieter ist ein Eignungskriterium, dessen Erfüllung auf der Grundlage der geforderten Angaben der Bieter zu prüfen ist. Die Vergabestelle hat insoweit eine Prognoseentscheidung in Bezug auf den konkret anstehenden Auftrag zu treffen, um die im Falle der Beauftragung entstehenden Risiken aus einer nicht anforderungsgerechten technischen Leistungsfähigkeit zu minimieren. Dabei kommt ihr ein Beurteilungsspielraum zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist.*)

8. Sollen als Referenzen "vergleichbare" Leistungen angegeben werden, hat die Vergabestelle auftragsbezogen darüber zu urteilen, inwieweit die Vergleichbarkeit gegeben ist, es sei denn, zur Qualität der geforderten Referenzen werden bestimmte Mindestbedingungen vorgegeben.*)

9. Der Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignung vom Angebotsverfahren erfordert konkrete Anhaltspunkte, die zuverlässige Rückschlüsse auf dessen mangelnde Leistungsfähigkeit ermöglichen.*)

10. Die Haupt- und Unterkriterien für die Angebotswertung sind vorab bekanntzugeben. Im Vergabevermerk ist die Angebotswertung zeitnah schriftlich zu dokumentieren.*)

11. Die Zuteilung von Wertungspunkten kann auch aus einer "vergleichenden" Betrachtung der vorgelegten Angebote abgeleitet werden. Eine "abstrakt" (vor-)definierte Punkteskala mag bei "statisch" zu beurteilenden Beschaffungsobjekten möglich sein. Bei der Beschaffung eines größeren technischen Systems, das teilweise erst im Laufe des Vergabeverfahrens definiert wird, ist eine vorab erfolgende Festlegung von detaillierten Bewertungsskalen ausgeschlossen.*)

12. Die Zuteilung der Bewertungspunkte im Einzelnen ist gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbar. Das Gericht kann seine Beurteilung nicht an die Stelle derjenigen der Vergabestelle setzen.*)

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VPRRS 2008, 0397
Waren/GüterWaren/Güter
Andere als ausgeschriebene Leistung angeboten: Angebotsausschluss!

VK Münster, Beschluss vom 16.01.2008 - VK 28/07

1. Änderungen und Ergänzungen des Bieters an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Solche Änderungen können in Ergänzungen und Streichungen bestehen; sie können sich aber auch auf den technischen Inhalt der Leistungen beziehen.

2. Eine Änderung der Verdingungsunterlagen liegt auch vor, wenn der Bieter die zu erbringende Leistung abändert und eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet.

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VPRRS 2008, 0018
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausnahme vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2007 - 11 Verg 12/06

1. Eine Ausnahme von dem Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung muss sich unter technischen Gesichtspunkten rechtfertigen lassen und sachlich vertretbar sein. Maßgebend sind hierbei immer nur die Eigenart und Beschaffenheit der zu vergebenden Leistung und nicht die subjektiven Erwägungen und Überlegungen des öffentlichen Auftraggebers.

2. Werden in einer Leistungsbeschreibung Produkte - mittelbar - bevorzugt und geht dies mit einer Einschränkung des möglichen Bieterkreises einher, sind die Grundsätze des § 8 Nr.3 Abs.3 VOL/A zu berücksichtigen, d.h. der Anlass hierfür muss von der Vergabestelle um so ausführlicher und tiefgreifender begründet werden, je stärker sich die Einschränkung aus wirkt.

3. Die Reichweite der Zulässigkeit der Angabe von bestimmten Erzeugnissen, Verfahren sowie der Vorgabe von Produktmarken hängt dabei maßgeblich von dem Leistungsgegenstand ab, aber auch von der Verwendung am konkreten Einsatzort. In diesem Zusammenhang steht der Vergabestelle bezüglich der Einschätzung, ob die Nennung und Vorgabe bestimmter Erzeugnisse, Verfahren usw. im konkreten Fall möglich ist (§ 8 Nr. 3 Abs. 3 und Abs. 5 VOL/A), ein Beurteilungsspielraum zu.

4. Ihre Entscheidung muss durch eine lückenlose Dokumentation ihres Prüfungs- und Willensbildungsprozesses erfolgen, aus der sich die Einhaltung ihres Wertungsspielraumes sowie das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalles, aus dem sich das legitime Interesse der Vergabestelle, ein bestimmtes Produkt vorzuschreiben, nachvollziehbar erkennen lässt.

5. Hierzu ist ein fortlaufend geführter Vergabevermerk hinsichtlich Planung, Vorbereitung von Entscheidungsphasen und insbesondere der tragenden Ermessenserwägungen, die zu der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses in seiner vorliegenden Form geführt haben, unerlässlich.

6. Liegen die o. g. Voraussetzungen nicht vor, ist von der erkennenden Vergabekammer mit der Maßnahme, die von ihr nach § 114 Abs. 2 GWB zu treffen ist, festzustellen, dass die Vergabestelle das Verfahren auf der Grundlage der bisherigen Ausschreibungsunterlagen nicht fortführen und keinen Zuschlag erteilen darf, um Rechtsbeeinträchtigungen der Bieter zu verhindern.

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VPRRS 2008, 0010
DienstleistungenDienstleistungen
Pflicht zur losweisen Vergabe?

VK Hessen, Beschluss vom 10.09.2007 - 69d-VK-37/2007

1. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, nur um dem allgemeinen Ziel der Mittelstandsförderung zu dienen, ihre berechtigten Zweckmäßigkeitsüberlegungen unterzuordnen und eine Leistung losweise auszuschreiben. Wenn eine solche losweise Aufteilung der einzelnen Leistungen unzweckmäßig ist und die Vergabestelle dies nachvollziehbar begründen kann, kann sie nicht zu einer Aufteilung in Lose gezwungen werden.*)

2. Es ist vom Grundsatz her allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Dienstleistungen sie im Wege öffentlicher Ausschreibungen beschaffen möchte und sie ist nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer angebotsfähig sind.*)

3. Die Grenzen dieser prinzipiell gegebenen vergaberechtlichen Dispositionsfreiheit der Vergabestelle sind erst dann überschritten, wenn durch die Art der Beschaffung die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und die des fairen Wettbewerbs beeinträchtigt sind.*)

4. Gibt die Vergabestelle in ihrer Leistungsbeschreibung mittelbar einen bestimmten Anbieter vor, sind die Grundsätze des § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOL / A zu berücksichtigen. Zwar kann eine Ausschreibung grundsätzlich auch in dieser Form durchgeführt werden; hierfür muss jedoch ein berechtigter Anlass bestehen welcher durch die Vergabestelle im Einzelnen nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren ist.*)

5. Ein öffentlicher Auftraggeber darf gemäß der Vorschrift des § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOL/A, bestimmte Verfahren oder Ursprungsorte und Bezugsquellen nur dann ausdrücklich vorschreiben, wenn dies durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist. Denn im Interesse des technischen und kaufmännischen Wettbewerbs sollen grundsätzlich offene Leistungsbeschreibungen erfolgen; dies bedeutet auch, dass kein Unternehmen diskriminiert werden darf (§ 2 Nr.2 VOL/A). Eine "produktbezogene" Ausschreibung muss durch die Art der zu vergebenden Leistung begründet sein. Maßgebend für die Vorgabe von bestimmten Verfahrensweisen müssen objektive und sachgerechte Erwägungen sein, die ggf. auch auf technischen Notwendigkeiten beruhen.*)

6. Die die Entscheidungen der Vergabestelle tragenden Erwägungen bedürfen der ausreichenden Dokumentation in einem fortlaufend geführten Vergabevermerk, der hinsichtlich Planung, Vorbereitung von Entscheidungsphasen und insbesondere der tragenden Ermessenserwägungen, die zu der Aufstellung des Leistungsverzeichnisse in der vorliegenden Form geführt haben, Aufschluss über den Entscheidungsprozess gibt.*)

7. Liegen die o. g. Voraussetzungen nicht vor, ist von der erkennenden Vergabekammer mit der Maßnahme, die von ihr nach § 114 Abs. 2 GWB zu treffen ist, festzustellen, dass die Vergabestelle das Verfahren auf der Grundlage der bisherigen Ausschreibungsunterlagen nicht fortführen und keinen Zuschlag erteilen darf, um Rechtsbeeinträchtigungen der Bieter zu verhindern.*)

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VPRRS 2008, 0009
DienstleistungenDienstleistungen
Pflicht zur losweisen Vergabe?

VK Hessen, Beschluss vom 10.09.2007 - 69d-VK-29/2007

1. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, nur um dem allgemeinen Ziel der Mittelstandsförderung zu dienen, ihre berechtigten Zweckmäßigkeitsüberlegungen unterzuordnen und eine Leistung losweise auszuschreiben. Wenn eine solche losweise Aufteilung der einzelnen Leistungen unzweckmäßig ist und die Vergabestelle dies nachvollziehbar begründen kann, kann sie nicht zu einer Aufteilung in Lose gezwungen werden.*)

2. Es ist vom Grundsatz her allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Dienstleistungen sie im Wege öffentlicher Ausschreibungen beschaffen möchte und sie ist nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer angebotsfähig sind.*)

3. Die Grenzen dieser prinzipiell gegebenen vergaberechtlichen Dispositionsfreiheit der Vergabestelle sind erst dann überschritten, wenn durch die Art der Beschaffung die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und die des fairen Wettbewerbs beeinträchtigt sind.*)

4. Gibt die Vergabestelle in ihrer Leistungsbeschreibung mittelbar einen bestimmten Anbieter vor, sind die Grundsätze des § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOL / A zu berücksichtigen. Zwar kann eine Ausschreibung grundsätzlich auch in dieser Form durchgeführt werden; hierfür muss jedoch ein berechtigter Anlass bestehen welcher durch die Vergabestelle im Einzelnen nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren ist.*)

5. Ein öffentlicher Auftraggeber darf gemäß der Vorschrift des § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOL/A, bestimmte Verfahren oder Ursprungsorte und Bezugsquellen nur dann ausdrücklich vorschreiben, wenn dies durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist. Denn im Interesse des technischen und kaufmännischen Wettbewerbs sollen grundsätzlich offene Leistungsbeschreibungen erfolgen; dies bedeutet auch, dass kein Unternehmen diskriminiert werden darf (§ 2 Nr.2 VOL/A). Eine "produktbezogene" Ausschreibung muss durch die Art der zu vergebenden Leistung begründet sein. Maßgebend für die Vorgabe von bestimmten Verfahrensweisen müssen objektive und sachgerechte Erwägungen sein, die ggf. auch auf technischen Notwendigkeiten beruhen.*)

6. Die die Entscheidungen der Vergabestelle tragenden Erwägungen bedürfen der ausreichenden Dokumentation in einem fortlaufend geführten Vergabevermerk, der hinsichtlich Planung, Vorbereitung von Entscheidungsphasen und insbesondere der tragenden Ermessenserwägungen, die zu der Aufstellung des Leistungsverzeichnisse in der vorliegenden Form geführt haben, Aufschluss über den Entscheidungsprozess gibt.*)

7. Liegen die o. g. Voraussetzungen nicht vor, ist von der erkennenden Vergabekammer mit der Maßnahme, die von ihr nach § 114 Abs. 2 GWB zu treffen ist, festzustellen, dass die Vergabestelle das Verfahren auf der Grundlage der bisherigen Ausschreibungsunterlagen nicht fortführen und keinen Zuschlag erteilen darf, um Rechtsbeeinträchtigungen der Bieter zu verhindern.*)

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0453
ITIT
Preisangaben fehlen: Angebotsausschluss zwingend!

VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.11.2007 - VK 43/07

1. Der Antragsteller, der selbst ein ausschlussreifes Angebot abgegeben hat, kann Konkurrenzangebote, die ebenfalls an einem zwingenden Ausschlussgrund leiden, durch die Vergabekammer überprüfen lassen.*)

2. Fehlende Preisangaben führen zum zwingenden Angebotsausschluss.*)

3. In der IT-Branche ist wegen des stetigen technischen Wandels eine funktionale Betrachtung von geforderten Eignungsmerkmalen angezeigt.*)

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VPRRS 2007, 0380
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kalkulationsgrundlagen an nur einen Bieter: Aufhebung!

VK Sachsen, Beschluss vom 17.09.2007 - 1/SVK/058-07

Stellt eine Vergabestelle nur einem Bieter wettbewerbs- und preisrelevante Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung und macht sie diese anderen Bietern nicht auch zugänglich, liegt ein Verstoß des Auftraggebers gegen § 17 Nr. 6 Absatz 2 VOL/A durch Ungleichbehandlung vor, die mangels vergleichbarer Angebote zur Aufhebung des Vergabeverfahrens führt.*)

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VPRRS 2007, 0363
DienstleistungenDienstleistungen
Rügepflicht bei de-facto-Vergaben entbehrlich

VK Hessen, Beschluss vom 27.04.2007 - 69d-VK-11/2007

1. Bei fehlender Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber kann die Schätzung im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens von der Vergabekammer erfolgen. Dabei ist von dem nach dem objektiven Empfängerhorizont festzustellenden Auftragsumfang auszugehen. Anhaltspunkte können das Angebot des preisgünstigsten Bieters, aber auch die anderen Angebotspreise sein.*)

2. Bei einer de-facto-Vergabe ist die Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entbehrlich.*)

3. Nach § 13 Abs. 6 VgV analog ist ein Vertrag nichtig, wenn der Auftraggeber bei entsprechender gesetzlicher Verpflichtung kein EU-weites Vergabeverfahren durchgeführt hat und die Beschaffung zu einer Beteiligung mehrerer Unternehmen und zu verschiedenen Angeboten geführt hat.*)

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VPRRS 2007, 0357
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Frist des § 13 VgV nicht von Parteien beeinflussbar

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.05.2007 - Verg 14/07

1. Nach deutschem Vergaberecht ist ein Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet, wenn einem Unternehmen vor Einreichung des Nachprüfungsantrags der Zuschlag wirksam erteilt worden ist.

2. Ein Antragsteller kann durch eine einseitige Fristsetzung den Lauf der Frist des § 13 VgV nicht zu seinen Gunsten verlängern. Ebenso wenig kann eine Absichtserklärung des Antragsgegners, den Zuschlag erst an einem bestimmten Tag nach Ablauf der Frist des § 13 VgV erteilen zu wollen, den Lauf der gesetzlichen Frist verlängern.

3. Die Erteilung des Zuschlags unterliegt keinem gesetzlichen Formerfordernis im Sinne des § 126 BGB. Nach § 28 VOB/A kann der Zuschlag mündlich oder schriftlich erteilt werden, solange nicht anderes vereinbart wurde. Auch die Zuschlagserteilung per Telefax ist wirksam.

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VPRRS 2007, 0347
DienstleistungenDienstleistungen
übereinstimmende Erledigungserklärung und Kostentragung (Saarland)

VK Saarland, Beschluss vom 26.06.2007 - 3 VK 05/2007

Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 1 Satz 5 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) ist über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der für die anwaltliche Vertretung der Antragstellerin angefallenen notwendigen Aufwendungen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden.*)

Die Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 09.12.2003 – X ZB 14/03), der zufolge der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen hat, wenn sich das Verfahren vor der Vergabekammer ohne Sachentscheidung erledigt hat und eine Erstattung von Rechtsverfolgungskosten nicht stattfindet, ohne dass es auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags ankommt, sowie die Entscheidungen mehrerer Vergabekammern, die auf dieser Entscheidung des BGH basieren, sind wegen der ausdrücklichen anderweitigen Regelung durch den saarländischen Gesetzgeber in § 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG – der durch Gesetz vom 26.11.1997 eingefügt wurde – nicht einschlägig.*)

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VPRRS 2007, 0315
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Schwellenwert

VK Lüneburg, Beschluss vom 27.04.2007 - VgK-15/2007

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0283
ITIT
Kostentragung nach Erledigung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.06.2007 - VK-SH 12/07

1. Erledigt sich das Verfahren vor der Vergabekammer durch Antragsrücknahme ohne Entscheidung zur Sache, hat der Antragsteller die für die Tätigkeit der Vergabekammer entstandenen Kosten zu tragen.*)

2. Das GWB sieht eine Erstattung von Kosten, die der Antragsgegner im Verfahren vor der Vergabekammer gehabt haben, nicht vor, wenn dieses Verfahren durch Antragsrücknahme und Einstellung geendet hat.*)

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VPRRS 2007, 0281
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2007 - VK-SH 11/07

1. Selbst wenn die Nichteignung eines von mehreren Bewerbern im Verhandlungsverfahren nachträglich festgestellt würde, stellt dies keinen Grund für eine Aufhebung des Vergabeverfahrens dar.*)

2. Die Antragsbefugnis für einen Nachprüfungsantrag fehlt, wenn das Angebot des Antragstellers auf einem wirtschaftlich aussichtslosen Rang liegt, hinsichtlich der übrigen Angebote kein Ausschlussgrund vorliegt und insoweit ausgeschlossen erscheint, dass die Nachrangigkeit der Antragstellerofferte im Vergleich zu den anderen Angeboten kompensiert werden kann.*)

3. Eine Fristverlängerungsbitte für den Fall, dass eine bestimmte Bedingung eintritt, stellt keine Rüge dar; die Rüge ist grundsätzlich bedingungsfeindlich.*)

4. Die Feststellung der Eignung verlangt eine Wertungsentscheidung des Auftraggebers, die dieser unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu treffen hat; im eigentlichen Sinne handelt es sich um eine Prognoseentscheidung. Es verbleibt der Vergabestelle daher ein Beurteilungsspielraum – allein ob dessen Grenzen eingehalten wurden, kann durch die Vergabekammer überprüft werden. Die Nachprüfungsinstanzen können insoweit grundsätzlich nicht an die Stelle des Auftraggebers treten.*)

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VPRRS 2007, 0273
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe

VK Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2007 - 2 VK 58/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2007, 0216
DatenverarbeitungDatenverarbeitung
Zwingender Grund zur Aufhebung

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 VK 41/06

1. Von einer Pflicht zur Aufhebung ist dann auszugehen, wenn auf der Grundlage der eingegangenen Angebote eine ordnungsgemäße Vergabe nicht möglich wäre. Ein solcher Fall ist immer dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das Wettbewerbsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot verletzt werden oder eine sachgerechte Wertung der Angebote mangels Vergleichbarkeit nicht möglich ist.

2. Dementsprechend ist eine Vergabe aufzuheben, wenn der Auftraggeber erkennt, dass die Verdingungsunterlagen dem Prinzip der Produktneutralität widersprechen, oder er feststellen muss, dass die Leistungsbeschreibung hinsichtlich mehrerer Aspekte nicht hinreichend eindeutig und erschöpfend im Sinne des § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A ist.

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VPRRS 2007, 0185
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rügeschreiben als konkludente Verlängerung der Bindefrist?

OLG München, Beschluss vom 11.05.2007 - Verg 4/07

1. In einem Rügeschreiben kann die konkludente Verlängerung der Bindefrist liegen.*)

2. Der Senat lässt offen, ob § 25 Nr. 2 Abs. 2 und Abs. 3 VOL/A eine bieterschützende Funktion beizumessen ist.*)

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VPRRS 2007, 0158
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Festlegung der Wertungsmatrix

OLG Jena, Beschluss vom 26.03.2007 - 9 Verg 2/07

1. Hat der Antragsteller durch eine verfahrenskonforme Rüge i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB ein Nachprüfungsverfahren in Gang gebracht, darf er sein anfängliches Rügevorbringen durch eine - ihrerseits den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB unterliegende - Rüge eines erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens zutage getretenen anderen Vergaberechtsverstoßes ersetzen.*)

2. Die Gewichtung der für die Zuschlagserteilung maßgebenden Kriterien und Unterkriterien, einschließlich der Ausgestaltung der Wertungsmatrix, ist zwingend vor Ablauf der Angebotsabgabefrist bekannt zu geben, sofern ihre Kenntnis die Angebotsgestaltung der Bieter beeinflussen kann.*)

3. Der Auftraggeber darf die Wertungsmatrix nicht erst nach Submission festlegen, wenn - wie in aller Regel - die abstrakte Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass er sie in Kenntnis der Angebotsinhalte zum Vorteil oder Nachteil eines einzelnen Bieters ausgestaltet.*)

4. Es kann im Ergebnis offen bleiben, ob der Auftraggeber den Zeitpunkt der Bestimmung der Wertungsmatrix aus dringenden Gründen des Einzelfalls über die Öffnung der Angebote hinaus verschieben darf. Ein solches Vorgehen bedürfte jedenfalls, um jeglicher Wettbewerbsverzerrung vorzubeugen, schon vorab einer besonders sorgfältigen Prüfung und Darlegung der Gründe, die in der Vergabeakte entsprechend zu dokumentieren wären.*)

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