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Sachgebiet: IT

410 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

VPRRS 2007, 0156
DienstleistungenDienstleistungen
Mangelidentität bei Ausschluß aller Angebote erforderlich?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2007 - 17 Verg 5/06

Auch wenn ein Bieter mit seinem Angebot selbst auszuschließen ist, kann er einen Nachprüfungsantrag auf die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes stützen, wenn auch hinsichtlich des weiteren allein noch in der Wertung verbliebenen Angebots ein zwingender Ausschlussgrund besteht. Eine Gleichartigkeit des Ausschlussgrundes (Mangelidentität) ist nicht erforderlich (Anschluss an BGH, B. v. 26.09.2006 - X ZB 14/06, NZBau 2006, 800).*)

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VPRRS 2007, 0152
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen d. Leistungsverzeichnisses nicht eingehalten: Ausschluss

VK Nordbayern, Beschluss vom 12.04.2007 - 21.VK-3194-16/07

1. Ein Angebot, das den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht entspricht, ist zwingend auszuschließen. Zwar ist dieser Ausschlussgrund nicht ausdrücklich in der VOL/A genannt, doch können die sich nicht deckenden Willenserklärungen nicht zu dem beabsichtigten Vertragsschluss führen.*)

2. Hinsichtlich einer von einem Bieter abgegebenen Erklärung ist im Ergebnis nicht dessen empirischer Wille entscheidend, sondern der - gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnde - objektive Erklärungswert. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf das Gebot der Auftragsvergabe im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller Bieter.*)

3. Angebote mit mehrdeutigen Angaben, mit unklärbaren Mehrdeutigkeiten und Widersprüchen führen zum Angebotsausschluss.*)

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VPRRS 2007, 0140
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zuschlagsverbot bei gleichwertigen Mängeln der Angebote

VK Sachsen, Beschluss vom 22.02.2007 - 1/SVK/110-06-I

1. Ein gleichwertiger Mangel liegt vor, wenn die Angebote der Bieter auf der gleichen Wertungsstufe auszuschließen sind.

2. § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A stellt den Ausschluss eines unvollständigen Angebots in das Ermessen der Vergabestelle. Fordert sie die Vorlage von wettbewerbserheblichen Unterlagen mit der Angebotsabgabe, reduziert sich das Ermessen auf Null.

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VPRRS 2007, 0090
BrandschutzBrandschutz
Zwingend auszuschließen - kein Feststellungsinteresse

VK Sachsen, Beschluss vom 17.01.2007 - 1/SVK/002-05

1. Grundsätzlich fehlt das erforderliche Feststellungsinteresse für einen Antrag nach § 114 Abs. 2 S. 2 GWB, wenn die Nichtberücksichtigung eines nicht zuschlagsfähigen Angebots im Ergebnis vergaberechtskonform erfolgt ist. Denn dies kann nicht zu einem, auf enttäuschtem Vertrauen basierenden und auf das positive oder negative Interesse gerichteten Schadenersatzanspruch führen, weil nach keiner vergaberechtlichen Vorschrift ein Vertrauen eines am Vergabeverfahren beteiligten Bieters darauf besteht, ein nicht zuschlagsfähiges Angebot bezuschlagt zu erhalten.*)

2. Auch für den Ersatz des Vertrauensschadens im Sinne des § 126 GWB ist das Bestehen einer echten Chance auf den Zuschlag erforderlich.*)

3. Nicht ausreichend für ein Feststellungsinteresse ist das Ziel, eine für den Antragsteller günstigere Kostenentscheidung zu erlangen.*)

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VPRRS 2007, 0089
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss erst durch die Vergabekammer

VK Sachsen, Beschluss vom 11.01.2007 - 1/SVK/116-06

Dass das Angebot eines Antragstellers nicht schon vom Auftraggeber ausgeschlossen worden ist, hindert die Vergabekammer nicht, im Ergebnis eines Vergabenachprüfungsverfahrens einen zwingenden Ausschlussgrund festzustellen. Denn zum einen obliegt der Vergabekammer ein Amtsermittlungsgrundsatz, zum anderen ist in Auslegung der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 26.09.2006, Az: X ZB 14/06 davon auszugehen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter auch die Nachprüfungsinstanzen verpflichtet, die Angebote, die an einem gleichwertigen Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln.*)

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VPRRS 2007, 0068
ITIT
Kostenfolgen bei nur erfolgreichem Hilfsantrag

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2006 - Verg 43/06

1. Die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann wie jede das erstinstanzliche Nachprüfungsverfahren abschließende Entscheidung durch sofortige Beschwerde zur Überprüfung gestellt werden

2. Es ist geboten, einen Antragsteller zur Hälfte mit den Verfahrenskosten und mit den eigenen Aufwendungen (Rechtsanwaltskosten) zu belasten, wenn die Vergabekammer den Hauptantrag inzident als unbegründet zurückgewiesen und nur der Hilfsantrag Erfolg hat.

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VPRRS 2007, 0038
DienstleistungenDienstleistungen
"Annahme" eines Vergaberechtsverstoßes und Rügepflicht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2006 - Verg 27/06

1. Für die Antragsbefugnis reicht die völlig vage und pauschale Behauptung einer Rechtsverletzung nicht aus.

2. Die Tatbestandsmerkmale des § 107 Abs. 3 GWB müssen für jeden Vergaberechtsverstoß gesondert dargelegt und geprüft werden.

3. Die Erkenntnis eines Vergaberechtsverstoßes erfordert sowohl die Kenntnis der einen Rechtsverstoß begründenden Tatsachen als auch gleichermaßen die wenigstens laienhafte und durch vernünftige Beurteilung hervorgebrachte rechtliche Wertung und Vorstellung, dass der betreffende Vergabevorgang rechtlich zu beanstanden ist.

4. Die Annahme eines Vergaberechtsverstoßes steht bloßen Vermutungen über die Rechtslage sehr nahe und bedeutet keine positive Kenntnis.

5. An ein mutwilliges Sich-Verschließen vor der Erkenntnis eines Rechtsverstoßes sind strenge und vom Auftraggeber darzulegende Anforderungen zu richten.

6. Erkennt der Antragsteller einen Vergaberechtsverstoß erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens (z.B. durch Akteneinsicht), so entsteht keine gesonderte Rügeobliegenheit.

7. Der Auftraggeber muss allen Bietern in einem Verhandlungsverfahren dieselben Informationen zukommen lassen und ihnen die Chance geben, innerhalb gleicher Fristen und zu gleichen Anforderungen Angebote abzugeben.

8. Unterkriterien sind den Bietern jedenfalls dann bekannt zu geben, wenn nicht auszuschliessen ist, dass die Bekanntgabe der Unterkriterien auf die Erstellung der Angebote Einfluss hat. Es reicht mithin die Möglichkeit aus, dass sich das Unterkriterium auf den Inhalt des Angebots auswirkt.

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VPRRS 2007, 0023
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Antragsbefugnis für einen Vorlieferanten oder Subunternehmer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2006 - Verg 40/06

1. Dem bloßen Vorlieferanten oder Subunternehmer kann ein Interesse am Auftrag im Sinne von § 107 Abs. 2 S. 1 GWB nicht zuerkannt werden. Er ist infolgedessen nicht antragsbefugt, einen Nachprüfungsantrag zu stellen.

2. Es ist nichts daran auszusetzen, dass die Lieferung von Access-Netzen (Hardware) und eines Netzwerkmanagementsystems (Software) im Verbund ausgeschrieben wird. Es sprechen sachliche Gründe dafür, die Hard- und die Software aus einer Hand zu beschaffen. Dazu genügt es darauf hinzuweisen, dass bei derartigem Vorgehen Fehlerquellen, die später zu Funktionsbeeinträchtigungen führen, vermieden werden können.

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VPRRS 2007, 0011
DienstleistungenDienstleistungen
Vorrang des offenen Verfahrens vor Verhandlungsverfahren

VK Niedersachsen, Beschluss vom 06.07.2006 - VgK-13/2006

1. Will ein Auftraggeber statt des grundsätzlich vorrangig anzuwendenden offenen Verfahrens rein faktisch die Option eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung gem. § 3 a Nr. 2 VOL/A nutzen, müssen die in dieser Vorschrift unter lit. a bis h abschließend aufgeführten, engen Voraussetzungen vorliegen.

2. Da jeder Auftraggeber grundsätzlich für seine Irrtümer selbst einstehen muss und der Irrtum als solcher objektives Recht nicht beseitigen kann, ist ein Irrtum über die Einschlägigkeit des Vergaberechts - hier über die Ausschreibungspflichtigkeit an sich - für die Anwendung des § 13 Satz 5 und 6 VgV unerheblich.

3. Der Zuschlag darf vor Ablauf der Frist nicht erteilt werden. Dennoch abgeschlossene Verträge sind in entsprechender Anwendung der Regelung des § 13 VgV nichtig.

4. Trotz bereits erteilten Zuschlags kann eine Vergabe einer Nachprüfung durch die Vergabekammer zugänglich sein, wenn der Zuschlag in entsprechender Anwendung des § 13 VgV nichtig, weil die Antragsgegnerin nicht den Ablauf der 14-tägigen Informationsfrist abgewartet hat.

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Online seit 2006

VPRRS 2006, 0488
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006 - VK-SH 25/06

1. Ob die Voraussetzungen des als Ausnahmetatbestand eng auszulegenden § 100 Abs. 2 lit. d) GWB vorliegen, ist durch die Vergabekammer von Amts wegen zu prüfen.*)

2. Auch für eine zulässige Beanstandung der gewählten Verfahrensart fehlt die Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller nicht darlegen kann, dass ihm durch diesen Umstand ein Schaden i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB entstanden ist oder zu entstehen droht.*)

3. Es ist grundsätzlich allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt; sie ist auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- und angebotsfähig sind. Die Vergabestelle ist auch nicht berechtigt und schon gar nicht verpflichtet, unabhängig von der konkreten Ausschreibung bestehende Wettbewerbsvorteile und -nachteile potentieller Bieter durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen "auszugleichen".*)

4. Vom Gebot der Produktneutralität darf dann abgewichen werden, wenn dies ausnahmsweise durch die Art der geforderten Leistung gerechtfertigt ist; zu einer solchen Rechtfertigung bedarf es dann objektiver, in der Sache selbst liegender Gründe, die sich zum Beispiel aus der besonderen Aufgabenstellung des Auftraggebers, aus technischen oder gestalterischen Anforderungen oder auch aus der Nutzung der Sache ergeben können.*)

5. Die Eignung eines Bieters kann - auch im Rahmen des § 7a Nr. 3 VOL/A - grundsätzlich nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden, für die der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, welcher von den Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüft werden kann.*)

6. Hinsichtlich des Nachweises seiner Eignung obliegt die Darlegungspflicht dem Bieter. Mangelnde Nachweise bzw. Erklärungen des Bieters können den Auftraggeber insoweit nicht in Beweisnot bringen.*)

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VPRRS 2006, 0517
RügeobliegenheitRügeobliegenheit
Zeitpunkt der Kenntniserlangung ungewiss: Antragsteller trägt Beweislast

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.06.2006 - 1 Verg 6/06

1. Lässt das Vorbringen des Antragstellers bei Ausklammerung objektiv unwahrer Behauptungen vernünftigerweise nur den Schluss zu, dass ihm der geltend gemachte Vergaberechtsverstoß viel früher bekannt war als behauptet, ist von einer Rügepräklusion auszugehen.*)

2. Für einen anderen, atypischen Geschehensablauf trägt der Antragsteller die Darlegungs- und Beweislast.*)

3. Allein die Tatsache, dass die Vergabestelle eine nach ihrer Vorstellung abschließende Vergabeentscheidung getroffen und vorab mitgeteilt hat, lässt die Rügepflicht nicht entfallen.*)

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VPRRS 2006, 0511
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen an die Durchführung eines Wettbewerblichen Dialogs

VK Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2006 - VK-30/2006

1. Der wettbewerbliche Dialog unterliegt vollumfänglich der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Die Vergabekammer hat auch bei einem wettbewerblichen Dialog zu entscheiden, ob ein Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und ggfs. geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern.*)

2. Bei einem unvollständigen Teilnahmeantrag eines Antragstellers kann die Antragsbefugnis aus dem Recht auf Gleichbehandlung hergeleitet werden, wenn das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote ebenfalls hätten ausgeschlossen werden müssen.*)

3. Eine Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen in der Dialogphase des wettbewerblichen Dialogs ist nur anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien möglich.*)

4. Während des wettbewerblichen Dialogs ist eine Änderung der bereits mitgeteilten Zuschlagskriterien nicht möglich.*)

5. Für im wettbewerblichen Dialog geforderte Mindestbedingungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.*)

6. So wie Zuschlagskriterien können auch einmal geforderte Mindestbedingungen im wettbewerblichen Dialog nicht mehr geändert werden.*)

7. Verbleibt kein Bieter mehr im Wettbewerb, ist das Vergabeverfahren aufzuheben.*)

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VPRRS 2006, 0397
DienstleistungenDienstleistungen
Wann liegt ein vergaberechtsfreies In-house-Geschäft vor?

OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 2/06

Ein vergaberechtsfreies In-house-Geschäft scheidet grundsätzlich aus, wenn das für den Auftrag vorgesehene Unternehmen nur 92,5 % seines Umsatzes aus Geschäften mit den Gebietskörperschaften erzielt, denen das Unternehmen gehört.*)

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VPRRS 2006, 0396
DienstleistungenDienstleistungen
De-facto-Vergabe: Nichtigkeitsfolge bei fehlender Vorabinformation

OLG Celle, Beschluss vom 14.09.2006 - 13 Verg 3/06

1. Öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB kann auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein.*)

2. Zu den Voraussetzungen einer "im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe nichtgewerblicher Art" im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.*)

3. Vergibt der öffentliche Auftraggeber einen den Schwellenwert übersteigenden Liefer- und Dienstleistungsauftrag unmittelbar an ein Unternehmen ohne förmliches Vergabeverfahren, so ist der Vertrag entsprechend § 13 VgV nichtig, wenn der Auftraggeber von dem Interesse eines weiteren Unternehmens Kenntnis erlangt hat und diesem Unternehmen die Vorabinformation über die beabsichtigte Vergabe nicht erteilt hat, obwohl es ihm möglich gewesen wäre. Dass das am Auftrag interessierte Unternehmen ein konkretes Angebot abgegeben hat, ist nicht erforderlich.*)

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VPRRS 2006, 0516
ITIT
Zurückweisung einer Gegenvorstellung

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.06.2006 - 1 Verg 6/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2006, 0330
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungsnachweis nicht erbracht: Vergabestelle hat kein Ermessen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2005 - VK-16/2005-Z

Der Antragsgegner hat keine etwa notwendige Ermessensentscheidung unterlassen oder fehlerhaft vorgenommen. Da die Antragstellerin eine nach § 7a Nr. 2 Abs. 2, Buchst. b VOL/A zur Beurteilung ihrer Eignung gestattete Anforderung nicht erbracht hatte, konnte ihre Eignung nicht festgestellt werden und war das Angebot gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend auszuschließen. Einen Ermessensspielraum räumt diese Vorschrift nicht ein.*)

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VPRRS 2006, 0322
DienstleistungenDienstleistungen
Bekanntgabe von Zuschlagskriterien und deren Gewichtung

VK Bund, Beschluss vom 24.05.2006 - VK 1-31/06

1. Wenn der Auftraggeber die bei der Angebotswertung anzuwendenden Zuschlagskriterien nicht vollständig bekannt gegeben hat, ist das Vergabeverfahren zu wiederholen.

2. Der öffentliche Auftraggeber, der im Vorhinein Regeln für die Gewichtung von Zuschlagskriterien aufgestellt hat, ist verpflichtet, nicht nur die Zuschlagskriterien, sondern auch deren Gewichtung in der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen mitzuteilen. Dies ergibt sich aus einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 9a VOL/A.

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VPRRS 2006, 0315
DienstleistungenDienstleistungen
Eignungsnachweis nicht erbracht: Vergabestelle hat kein Ermessen

VK Düsseldorf, Beschluss vom 01.09.2005 - VK-16/2005-L

Der Antragsgegner hat keine etwa notwendige Ermessensentscheidung unterlassen oder fehlerhaft vorgenommen. Da die Antragstellerin eine nach § 7a Nr. 2 Abs. 2, Buchst. b VOL/A zur Beurteilung ihrer Eignung gestattete Anforderung nicht erbracht hatte, konnte ihre Eignung nicht festgestellt werden und war das Angebot gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A zwingend auszuschließen. Einen Ermessensspielraum räumt diese Vorschrift nicht ein.*)

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VPRRS 2006, 0309
DienstleistungenDienstleistungen
Zu geringe Schätzung des Auftraggebers über den Auftragswert

VK Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2005 - VK-25/2005-L

1. Zwar hat die Vorabschätzung des Antragsgegners ergeben, dass der Gesamtwert des Auftrags 200.000,- Euro nicht überschreitet. Diese Schätzung wurde jedoch nicht ordnungsgemäß durchgeführt und ist daher nicht geeignet, die Geltung oder Nichtgeltung des Vergaberechts zu bestimmen. Der Auftraggeber hat aufgrund des ihm bekannten Preiskampfes am Markt gehofft, einen günstigen Preis erzielen zu können und hat sich bei seiner Prognoseentscheidung des Auftragswertes überwiegend auf die von ihm vorab eingeholten Angebote gestützt. Die Angebote lagen beide äußerst knapp unter 200.000,- Euro, wobei das Angebot der Beigeladenen als "Sonderangebot" bezeichnet worden war. Darüber hinaus waren die vorab eingeholten Angebote als Grundlage für die Schätzung des Auftragswertes nicht geeignet, da deren Leistungsumfang ohnehin nicht deckungsgleich mit dem der Angebote nach Ausschreibung war, sondern vielmehr geringer war.*)

2. Eine entsprechende Anwendung von § 13 VgV ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angezeigt, wenn es im Anwendungsbereich der §§ 97-99, 100 Abs. 1 GWB bei der Beschaffung von Dienstleistungen zur Beteiligung mehrerer Unternehmen gekommen ist, die Angebote abgegeben haben und der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter diesen Unternehmen getroffen hat. Andernfalls wäre einem Bieter in diesen Fällen der effektive Rechtsschutz abgeschnitten. Entscheidend ist dabei, dass neben dem in Aussicht genommenen Unternehmen bestimmbare andere außenstehende Dritte, die als Bieter aufgetreten sind, und deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, sowie Gründe für die Nichtberücksichtigung dieser Angebote vorliegen.*)

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VPRRS 2006, 0272
DienstleistungenDienstleistungen
Rüge nur eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft nicht ausreichend!

VK Sachsen, Beschluss vom 01.06.2006 - 1/SVK/045-06

1. Eine Rüge nach § 107 Abs. 3 GWB durch eine Bietergemeinschaft liegt nicht vor, wenn die Rüge nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erhoben wurde.

2. Die im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs abgegebene Vollmacht für die Vertretung der Bietergemeinschaft reicht im Nachprüfungsverfahren nicht aus für eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber.

3. Die fehlende Offenkundigkeit des Handelns für die Bietergemeinschaft kann auch nicht durch eine nachgereichte Genehmigung ersetzt werden.

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VPRRS 2006, 0235
DienstleistungenDienstleistungen
Spätere Abänderung der Nachweisforderungen ist unzulässig

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.03.2006 - 1 VK 6/06

1. Der nachträgliche Verzicht der Vergabestelle auf den in der Bekanntmachung geforderten Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ist nicht zulässig. Gemäß § 7a Nr. 2 Abs. 3 VOL/A sind die geforderten Nachweise in der Bekanntmachung anzugeben. Eine spätere Abänderung der Nachweisforderung ist unzulässig.

2. Zwar ist der Vergabestelle eine willkürliche nachträgliche Veränderung der Bewertung nicht gestattet, dies betrifft jedoch nicht den Fall, in dem die Vergabestelle eine erkannte rechtsfehlerhafte Bewertung korrigiert, ohne von den in der Vergabebekanntmachung genannten Kriterien abzuweichen.

3. Zur Frage der Bewertung eines Angebotes.

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VPRRS 2006, 0207
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen für Nebenangebote

VK Münster, Beschluss vom 25.01.2006 - VK 23/05

1. Nicht ordnungsgemäße Ausschreibungen sind so zu korrigieren, dass die Verletzung der Rechte der Bieter rückgängig gemacht wird, und zwar unabhängig von der Feststellung der Antragsbefugnis eines Antragstellers. Allerdings muss dann feststellbar sein, dass infolge dieser Vergaberechtsverstöße auch der Antragsteller in seinen Bieterrechten verletzt ist. Eine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle eines Vergabeverfahrens durch die Vergabenachprüfungsinstanzen findet nicht statt und wird auch nicht durch § 114 Abs. 1 GWB, § 110 Abs. 1 GWB eröffnet.*)

2. Wird ein Nachprüfungsverfahren aufgrund einer nicht den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB genügenden Rüge eingeleitet, und wird erst im Laufe des Nachprüfungsverfahren ein nachträglich erkannter Mangel zulässigerweise geltend gemacht, dann bleibt der Nachprüfungsantrag zulässig.*)

3. Bei den Anforderungen für Nebenangebote ist eine Abgrenzung in negativer Hinsicht ausreichend. Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, quasi "Mindestinhalte" für Nebenangebote vorzugeben.*)

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VPRRS 2006, 0186
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Unzureichender Listenpreis - Ausschluss!

OLG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2006 - 1 Verg 3/06

1. Als "Listenpreis" ist ein Preis anzugeben, der "allgemein" gilt, d. h. den der Bieter auch von anderen Auftraggebern erzielt bzw. der für alle Abnehmer des Produktes gilt.

2. Indem nach Listenpreisen "des Bieters" gefragt wird, ist auch klar, dass es nur um dessen eigene Preise gehen kann. Die bloße Übermittlung von Listenpreisen von Zulieferern oder anderen Stellen genügt nicht. Das schließt nicht aus, dass der Bieter die Preise übernimmt, die in "fremden" Preislisten enthalten sind. Allerdings muss der diese (übernommenen) Preise dann unmissverständlich und verbindlich als seine eigenen "Listenpreise" anbieten, damit für die - gem. § 97 Abs. 2 GWB der Gleichbehandlung aller Angebote verpflichteten - Wertung aller Angebote eine in dieser Hinsicht gleichermaßen verlässliche Grundlage besteht.

3. Nimmt der Bieter bei den Preisen nur Bezug auf die Preislisten der Hersteller, so fehlen wesentliche Preisangaben, weil sich der Auftraggeber in einem solchen Fall die Preise erst beschaffen muss und nicht sicher sein kann, dass er die aktuelle Preisliste hat.

4. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz kann der antragstellende Bieter beanspruchen, dass alle Angebote nach gleichen Grundsätzen und Maßstäben auf (zwingende) Ausschlussgründe überprüft werden. Die Vergabestelle ist insoweit jedenfalls innerhalb des selben Vergabeverfahrens zu systemgerechtem Vorgehen verpflichtet.

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VPRRS 2006, 0128
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Angebotsabgabe: Antragsbefugnis?

VK Arnsberg, Beschluss vom 08.02.2006 - VK 01/06

Keine Antragsbefugnis, wenn behauptetes Hindernis zur Angebotsabgabe nicht nachvollziehbar ist.*)

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VPRRS 2006, 0114
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005 - Verg 69/05

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann auch in einem schriftlichen Verfahren erfüllt werden.

2. Fordert der Auftraggeber gemäß einem Angebotsvordruck eine Erklärung zum Nachunternehmereinsatz und kreuzt ein Bieter keine der angegebenen Wahlmöglichkeiten an bzw. gibt er zum geplanten Nachunternehmereinsatz auch sonst keinerlei ausdrückliche Erklärung ab, ist das Angebot deshalb unvollständig und kann ermessensfehlerfrei ausgeschlossen werden.

3. Der öffentliche Auftraggeber auch bei Vergaben nach dem zweiten Abschnitt der VOL/A Angaben über den Nachunternehmereinsatz verlangen. Die Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit des Nachunternehmereinsatzes steht dem nicht entgegen.

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VPRRS 2006, 0107
DienstleistungenDienstleistungen
Angebotsänderung durch Austausch einer Vertragspartei

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Verg 56/05

1. Der Austausch der Vertragspartei stellt eine besonders tiefgreifende Angebotsänderung dar, weil ein Kernelement des anzubahnenden Vertragsverhältnisses - Parteien, Leistung, Gegenleistung - verändert wird.

2. Gemessen am Zweck der Wahrung der tragenden Vergaberechtsgrundsätze (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenzprinzip) sind die mit einem Angebotsausschluss wegen eines unvollständigen Angebots verbundenen Beschränkungen des Berufsausübungsrechts (Art. 12 GG) nicht unverhältnismäßig.

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VPRRS 2006, 0064
DienstleistungenDienstleistungen
Eigene Listenpreise als fehlende wesentliche Preisangaben

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.01.2006 - VK-SH 30/05

1. Nur dadurch, dass alle Bieter ihrem Angebot einen eigenen Listenpreis zugrunde legen, ist die Gleichmäßigkeit der Preiskalkulation aller Bieter und die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet. Bei geforderten eigenen Listenpreisen (bzw. Angebotspreisen mit genehmigungsfreiem Anpassungsmechanismus) handelt es sich um eine wesentliche Preisangabe i.S.d. § 25 Nr. 1 Abs. 1 (a) VOL/A.*)

2. Im Falle eines zwingenden Ausschlussgrundes ist der Nachprüfungsantrag des Antragstellers (jedenfalls als unbegründet) zurückzuweisen. Der zwingende Ausschluss nimmt einem Bieter ohne Rücksicht auf die Wertungsfähigkeit anderer Angebote den Anspruch auf Gleichbehandlung nach § 97 Abs. 2 GWB.*)

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VPRRS 2006, 0051
DienstleistungenDienstleistungen
Beschränkungen des Berufsausübungsrechts durch § 97 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2005 - Verg 56/05

Gemessen am Zweck der Wahrung der tragenden Vergaberechtsgrundsätze (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenzprinzip) sind die mit einem Angebotsausschluss wegen eines unvollständigen Angebots verbundenen Beschränkungen des Berufsausübungsrechts (Art. 12 GG) nicht unverhältnismäßig.

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VPRRS 2006, 0049
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis und Gleichartigkeit der Angebotsmängel

VK Münster, Beschluss vom 13.12.2005 - VK 24/05

1. Eine Vergabestelle darf nur diejenigen Angebote in ihrer Wertung berücksichtigen, die die von ihr geforderten Mindestanforderungen erfüllen.*)

2. Erfüllt kein Angebot diese technischen Mindestanforderungen, so kann nicht nur das Angebot des Antragstellers gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. a) iVm § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A ausgeschlossen werden.*)

3. Gleichartige Mängel liegen vor, wenn die Abweichungen in den Angeboten der Bieter auf derselben Wertungsstufe zu einem Ausschluss des jeweiligen Angebotes führen müssen. Dies gilt erst recht für die auf der ersten Wertungsstufe zu prüfenden Voraussetzungen, da es sich hier um zwingende Ausschlussgründe handelt, die nicht dem Beurteilungsspielraum der Vergabestelle unterliegen. Gleichbehandlung durch die Vergabestelle bedeutet dann, dass auf einer Wertungsstufe die Angebote der Bieter vergaberechtlich den gleichen Konsequenzen unterliegen.*)

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VPRRS 2006, 0038
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rechtsanwaltsgebühr: Bestimmung des Streitwerts

OLG München, Beschluss vom 14.09.2005 - Verg 15/05

1. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer ist ein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff GWB zum zuständigen Vergabesenat statthaft ist.

2. Der Gegenstandswert für die Berechnung der im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer angefallenen Rechtsanwaltsgebühren bestimmt sich nach § 50 Abs. 2 GKG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG und beträgt 5% der Bruttoauftragssumme. Auszugehen ist vom Wert der Auftragssumme, hilfsweise der Angebotssumme, also demjenigen Betrag, für den der Bieter den Zuschlag erhalten hat oder erhalten will. Zu berücksichtigen sind zudem Optionsrechte, bei denen der Unternehmer dem Auftraggeber das bindende Recht einräumt, durch einseitige gestaltende Erklärung eine Verlängerung des Vertrags zustande zu bringen.

3. Betrifft die Rahmenvereinbarung die Ausstattung von 26 Leitstellen, verpflichtet sich der Auftragnehmer also, die Leistungen 26 Mal zu erbringen, erhält zugleich aber auch die Chance, ebenso oft den vereinbarten Preis zu vereinnahmen, ist nicht der einfache, sondern der 26-fache Wert der Angebotssumme maßgeblich.

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VPRRS 2006, 0031
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Entbehrlichkeit der Rüge bei unzumutbaren Forderungen des Auftraggeber

VK Arnsberg, Beschluss vom 07.09.2005 - VK 16/2005

1. Bei unzumutbaren Forderungen des Auftraggebers besteht keine Rügepflicht.

2. Bei der Bewertung eines Angebots hat der Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum, der durch die Vergabekammer nur insoweit überprüfbar ist, als der Auftraggeber entweder von einem unzureichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist oder in sachfremder Weise willkürliche Erwägungen angestellt hat.

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VPRRS 2006, 0008
ITIT
Identität des Beschaffungsgegenstands im Verhandlungsverfahren

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.2005 - 1 VK 34/05

1. Das Verhandlungsverfahren unterliegt wesentlichen Prinzipien des Vergaberechts, insbesondere dem Grundsatz des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung aller Bieter und dem Transparenzgebot.

2. Im Verhandlungsverfahren muss die Identität des Beschaffungsverfahrens dahingehend gewahrt bleiben, dass nicht andere Leistungen beschafft werden, als mit der Ausschreibung angekündigt. Verboten ist nur, letztlich andere Leistungen als angekündigt zu beschaffen.

3. Vergibt der Auftraggeber nur ein Auftragsvolumen von ca. 70% des ursprünglich angestrebten Auftragsumfangs, bleibt die Identität gewahrt.

4. Der Auftraggeber ist in einem Verhandlungsverfahren verpflichtet, die Bieter gleichermaßen von einer Veränderung des Verfahrens - z.B. einer Reduzierung des Auftragsumfangs - zu unterrichten.

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Online seit 2005

VPRRS 2005, 0638
DienstleistungenDienstleistungen
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - öffentliche Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.07.2005 - Verg 22/05

1. Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein "Verband" im Sinn von § 98 Nr. 3 GWB. Die dem Vergaberecht eigene funktionale Betrachtungsweise führt zu einer weiten Auslegung dieses Begriffs. Er umfasst Zusammenschlüsse aller Art, ungeachtet der jeweiligen Rechtsform.

2. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB.

3. Eine staatliche Stelle übt die Aufsicht über die Leitung einer juristischen Person aus, wenn nach den bestehenden Regelungen bei einer Wertung in ihrer Gesamtheit tatsächlich eine Aufsicht durch die staatliche Stelle in einem Ausmaß besteht, das es dieser ermöglicht, die Entscheidungen der juristischen Person auch in Bezug auf deren Aufträge zu beeinflussen.

4. Auch eine bloße Rechtsaufsicht kann als Aufsicht im Sinn von § 98 Nr. 2 in Betracht kommen.

5. Im Falle einer Fachaufsicht ist eine staatliche Beherrschung im Sinne der EuGH-Rechtsprechung nach allgemeiner Ansicht gegeben.

6. Der Begriff des Nachweises ist im Sinne von "Beleg" zu verstehen und kann mangels näherer Definition in der Bekanntmachung sowohl einen Fremd- als auch einen Eigenbeleg umfassen.

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VPRRS 2005, 0616
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.10.2005 - VK-SH 23/05

1. Das Interesse gemäß § 107 Abs. 2 GWB wird grundsätzlich durch die Abgabe eines Angebotes dokumentiert. Eine Antragsbefugnis kann jedoch ausnahmsweise auch in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch die gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe beziehungsweise an der Erstellung des Angebots gehindert worden ist.*)

2. Die Antragsbefugnis beschränkt sich in diesen Fällen auf die Geltendmachung solcher Vergabefehler, die - entweder einzeln oder kumulativ - kausal für diesen Entschluss der Nichtbeteiligung gewesen sein könnten und die die Anordnung einer Aufhebung des Verfahrens oder die Wiederholung der bisherigen Verfahrensschritte rechtfertigen können. Vergaberechtsfehler im Verlauf des weiteren Verfahrens können jedoch nur Bieter rügen, die ein Angebot abgegeben haben und denen aus diesen Fehlern ein Schaden erwachsen kann.*)

3. Bereits aus der Vergabebekanntmachung "erkennbare" Verstöße gegen Vergabevorschriften, die positiv erkannt wurden, sind immer auch gleichzeitig als "erkannte" Verstöße im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB zu betrachten und damit unverzüglich zu rügen.*)

4. Zur positiven Kenntnis von Vergaberechtsverstößen.*)

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VPRRS 2005, 0588
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Aufhebung wegen angeblicher Unwirtschaftlichkeit

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.09.2005 - VK-SH 21/05

1. Bei der Auslegung einer Leistungsbeschreibung, die sich nach den §§ 133, 157 BGB zu vollziehen hat, ist auf den objektiven, fachkundigen Empfängerhorizont der Bieter abzustellen. Neben dem Wortlaut sind dabei auch die Umstände des Einzelfalls, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben heranzuziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der jeweils für die Abgabe eines Angebots in Frage kommende Bieterkreis über ein erhebliches Fachwissen verfügen muss.

2. Ein Angebot zu einem Preis, der unterhalb der Kostenschätzung der Vergabestelle selbst liegt, kann nicht unwirtschaftlich im Sinne von § 26 Nr. 1 Buchstabe c VOL/A sein und schon gar nicht einen anderen schwerwiegenden Grund für die Aufhebung der Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 Buchstabe d VOL/A liefern.

3. Der Vergabestelle kann nicht zugestanden werden, zur Feststellung einer angeblichen Unwirtschaftlichkeit der eingegangenen Angebote auf kostengünstigere Vergleichsangebote von Bietern abzustellen, die sie zuvor wegen Nichterfüllung der Anforderungen der Ausschreibung ausgeschlossen hat oder ausschließen müsste.

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VPRRS 2005, 0517
AusrüstungsgegenständeAusrüstungsgegenstände
Ausnahmebestimmung des § 100 GWB: unstatthafter Antrag

VK Bund, Beschluss vom 14.07.2005 - VK 3-55/05

1. § 100 Abs. 2 d)enthält drei gleichwertige Tatbestandsalternativen. Einer Geheimerklärung im Sinne der ersten Variante steht nicht entgegen, dass ein Projekt als solches, also der Gegenstand des streitgegenständlichen Auftrags, keineswegs geheim ist. Auch bei der gebotenen engen Auslegung der Voraussetzungen des Ausnahmebereichs greift es zu kurz, eine Geheimerklärung nicht mehr für möglich zu halten, wenn die Beschaffungsabsicht an sich, also die Tatsache, dass es ein entsprechendes Projekt überhaupt gibt, öffentlich bekannt ist. Es stellt keinen Widerspruch dar, wenn das Projekt als solches einerseits öffentlich bekannt ist, die Art und Weise seiner Realisierung jedoch der Geheimhaltung unterliegt. Wie die Umsetzung erfolgt, kann auch geheimgehalten werden, wenn das Projekt als solches publik ist.

2. Grundlage für eine Geheimerklärung ist § 4 SÜG, wonach es sich bei Verschlusssachen um im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse unabhängig von ihrer Darstellungsform handelt; sie können für "geheim" erklärt werden, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann (§ 4 Abs. 1, 2 Nr. 2 SÜG). Bei diesen gesetzlichen Vorgaben, die der Geheimerklärung zugrunde liegen, handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung auf einen Lebenssachverhalt auch eine zukunftsgerichtete prognostizierende Risikobewertung voraussetzt. In bezug auf diese prognostizierende Risikobewertung steht der Ag ein Beurteilungsspielraum zu, der seitens der Vergabekammer nur daraufhin überprüft werden kann, ob bei der Entscheidung, die Grenzen dieses Beurteilungsspielraums überschritten werden. Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer Gesamtschau der in diesem Zusammenhang relevanten Faktoren zu ermitteln.

3. Es ist unter Berufung auf § 100 GWB keineswegs zwingend gänzlich auf ein Vergabeverfahren zu verzichten. Dem Auftraggeber kann aufgegeben werden, sich unter Berücksichtigung des Wettbewerbs- sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, unter dem die Ausnahmebestimmung des § 100 Abs. 2 d) GWB steht, sich bei auch aus ihrer Sicht gegebenen mehreren denkbaren Varianten für diejenige zu entscheiden, die einen Wettbewerb ermöglicht.

4. Die Geheimschutzbetreuung nach GHB ist nicht der Sphäre des Ausnahmebereichs des § 100 Abs. 2 d) GWB zuzurechnen, sondern stellt einen Aspekt der Zuverlässigkeit und damit der Geeignetheit von Bietern dar. Der Ausnahmetatbestand des § 100 Abs. 2 d) GWB stellt nicht darauf ab, ob die Sicherheitsinteressen durch ein Vergabeverfahren tangiert werden, sondern knüpft nur an die formale Tatsache einer beurteilungsfehlerfreien Geheimerklärung bzw. nur an das ebenfalls formale Erfordernis besonderer Sicherheitsmaßnahmen an.

5. Auch wenn man die Vorschrift des § 100 Abs. 2 k) GWB nach ihrem Sinn und Zweck auslegen wollte und sie in einen europarechtlichen Kontext, so ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzungsfrist für die neue Vergaberichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Abl. L vom 30.4.2004, S. 114), die ihrerseits nicht mehr eine umfassende Ausnahme vorsieht, noch nicht abgelaufen ist und sie somit vor dem 31. Januar 2006 noch nicht unmittelbar gilt. Vor Ablauf der Umsetzungsfrist ist eine Vergabekammer nicht befugt, von einer Anwendung der gesetzlichen Ausnahmebestimmung abzusehen.

6. § 100 Abs. 2 GWB schließt allein die Anwendung des GWB und damit die Statthaftigkeit des Nachprüfungsverfahrens aus. Gesichtspunkte des Art. 19 Abs. 4 GG können hiergegen nicht vorgebracht werden. Abgesehen vom Rechtsmittel der Beschwerde besteht die Möglichkeit, hinsichtlich der materiellen Rechtsfrage - Rechtfertigung des Verzichts auf ein Vergabeverfahren mit § 100 Abs. 2 GWB - anderweitigen Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten zu erlangen.

7. Eine Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten ist erforderlich, wenn das Nachprüfungsverfahren nicht ausschließlich auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen betrifft und wenn diese zudem insgesamt nicht lediglich einfacher Natur und auch aufgrund ihres Umfangs innerhalb der zur Verfügung stehenden kurzen Frist nicht notwendigerweise mit vorhandenem, für die übliche Verwaltungstätigkeit vorgesehenem Personal zu bearbeiten sind. Schließlich spricht auch das Gewicht und die Bedeutung des Auftrags sowie der Gesichtspunkt der Waffengleichheit dafür, die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten für notwendig zu erachten.

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VPRRS 2005, 0338
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Bestimmung des Beschaffungsgegenstandes durch den Auftraggeber

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2005 - Verg 93/04

1. Rechtsprechung und Literatur haben sich bislang überwiegend dafür ausgesprochen, einen Auftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB, der zugleich Auftraggeber gemäß der Nr. 2 von § 98 GWB ist, aus Gründen der Spezialität von § 98 Nr. 2 GWB einheitlich nach den für Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB geltenden Anforderungen zu behandeln.

2. Macht ein Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag geltend, der Auftragswert sei in kollusivem Zusammenwirken des Auftraggebers mit einem Bieter willkürlich herabgesetzt worden, ist für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags dieses Vorbringen als wahr zu unterstellen, da anderenfalls dem Antragsteller die nach dem Zweck der §§ 102 ff. GWB einzuräumende Möglichkeit verwehrt wird, die streitige Vergabe im Rechtsweg auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen.

3. Der Primärrechtsschutz scheidet auch dann aus, wenn ein Vertrag auf der Basis einer "de-facto-Vergabe" geschlossen wurde und kein Nichtigkeitsgrund eingreift.

4. Die Entscheidung, welcher Gegenstand oder welche Leistung mit welcher Beschaffenheit und mit welchen Eigenschaften im Vergabeweg beschafft werden soll, obliegt dem (öffentlichen) Auftraggeber.

5. Die Festlegung besonderer Leistungsmerkmale durch den Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung muss sachlich vertretbar sein.

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VPRRS 2005, 0688
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschreibung: Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit der Dienststellen

VK Bund, Beschluss vom 16.12.2004 - VK 3-212/04

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2005, 0108
DienstleistungenDienstleistungen
Geltung des § 13 VgV bei einer de-facto-Vergabe?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.01.2005 - Verg 93/04

1. Bei einem unterlassenen Vergabeverfahren besteht eine Antragsbefugnis, wenn der Antragsteller geltend macht, gerade durch diesen Vergabeverstoß an einer Teilnahme, insbesondere an der Einreichung eines Angebots oder der Bekundung eines Interesses an diesem Auftrag, gehindert worden zu sein.

2. Bei einem anonymen Schreiben, wodurch ein potenzieller Bieter erst auf einen Vergabevorgang aufmerksam wird, kann eine Frist von zwei Monaten bis zur Einreichung eines Nachrüfungsantrags noch unverzüglich sein.

3. Auch nach der Entscheidung des EuGH vom 11.01.2005 (Rs. C-26/03) gilt § 13 VgV voraussichtlich nicht im Verhandlungsverfahren mit nur einem Bieter.

4. Ein kollusives Zusammenwirken - mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit des § 138 BGB - liegt dann vor, wenn zwei öffentliche Auftraggeber den Schwellenwert durch eine Aufteilung eines Auftrags umgehen.

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VPRRS 2005, 0001
HardwareHardware
Erfolgsaussichten der Hauptsache im Eilverfahren zu berücksichtigen?

OLG Dresden, Beschluss vom 14.06.2001 - WVerg 04/01

1. Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 115 Abs. 2 Satz 3 GWB nicht zu berücksichtigen, wenn der zu beurteilende Sachverhalt nicht offen zu Tage liegt, sondern ergänzende tatsächliche Feststellungen erfordert, die nach der Aktenlage oder mit präsenten Beweismitteln nicht zu gewinnen sind.*)

2. Ein geldwerter Nachteil der Vergabestelle für den Fall der Verschiebung der Zuschlagsentscheidung vermag für sich gesehen nur dann eine vorzeitige Gestattung des Zuschlags zu rechtfertigen, wenn es sich um eine außergewöhnliche wirtschaftliche Belastung handelt.*)

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0566
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Lieferung eines Abfallbehälteridentifikationssystems

VK Magdeburg, Beschluss vom 21.05.2003 - VK 02/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2004, 0493
DienstleistungenDienstleistungen
Landesversicherungsanstalten sind öffentliche Auftraggeber

BayObLG, Beschluss vom 21.10.2004 - Verg 17/04

1. Die Landesversicherungsanstalt für Ober- und Mittelfranken ist öffentliche Auftraggeberin im Sinn des § 98 Nr. 2 GWB. *)

2. Verlangt der Auftraggeber das Angebot eines Listenpreises, entspricht ein Angebot mit einem für den Einzelfall kalkuliertem Preis nicht diesen Anforderungen; es ist zwingend auszuschließen. *)

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0721
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
Keine Chance auf den Zuschlag: Nachprüfungsantrag unzulässig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - Verg 38/03

1. Ein Unternehmen ist antragsbefugt, wenn es ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinem Recht nach § 97 Abs. 7 GWB auf Einhaltung der Vergabebestimmungen geltend macht. Dabei hat es darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

2. Das antragstellende Unternehmen hat für jeden einzelnen gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften schlüssig und nachvollziehbar darzulegen, dass der betreffende Vergabefehler ihre Aussichten auf den Zuschlag tatsächlich beeinträchtigt hat oder dass die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können.

3. Hat das antragstellende Bieter ein Angebot abgegeben, das keine Aussicht auf den Zuschlag hat, fehlt ihm die Antragsbefugnis mit der Folge, dass er zulässigerweise kein Nachprüfungsverfahren betreiben kann.

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VPRRS 2003, 0720
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
IHK-Tochtergesellschaft ist kein öffentlicher Auftraggeber!

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2003 - VK 2-26/03

Keine Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens, da die Auftraggebereigenschaft i.S.d. § 98 Nr. 2 GWB fehlt (IHK-Gesellschaft) mangels Staatsgebundenheit.*)

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VPRRS 2003, 0570
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachträgliche Überprüfung der Eignung eines Bieters

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.07.2003 - 5 Verg 5/02

Nach § 25 Ziff. 2 Abs. 1 VOL/A sind bei der Auswahl der Angebote nur solche Bieter zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Die Eignung eines Bieters kann jedoch nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden, für die der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, der von Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüfte werden kann.

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VPRRS 2003, 0521
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Folgen einer verspäteten Beanstandung der Verfahrenswahl

KG, Beschluss vom 10.10.2002 - 2 KartVerg 13/02

1. Von Unternehmen, an die sich mehr als drei Jahre nach In-Kraft-Treten des VgRÄG Vergabebekanntmachungen im Land Berlin zur Beschaffung von Computer-Hardware in Berlin im Frühjahr 2002 richten, kann erwartet werden, dass sie sich der Notwendigkeit der gemeinschaftsweiten Ausschreibung von Beschaffungen, die die einschlägigen Schwellenwerte erreichen und der damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten bewusst sind. Für diese Unternehmen ist i. S. v. § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB erkennbar, dass eine nach § 17 VOL/A verfasste Vergabebekanntmachungen kein gemeinschaftsweites Vergabeverfahren einleitet.*)

2. Wird die Wahl der öffentlichen Ausschreibung nach § 3 VOL/A an Stelle des offenen Verfahrens nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist beanstandet, erfasst die Präklusionswirkung die spätere Nichteinhaltung solcher Bestimmungen, die gerade nur bei gemeinschaftsweiter Ausschreibung einzuhalten sind, insbesondere die Nichterteilung der Vorinformation nach § 13 VgV und deren Rechtsfolgen. Der dann nach öffentlicher Ausschreibung geschlossene Vertrag ist nicht wegen unterbliebener Vorinformation nichtig.*)

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VPRRS 2003, 0448
DienstleistungenDienstleistungen
Antragsbefugnis; Amtsermittlung

OLG Jena, Beschluss vom 29.04.2003 - 6 Verg 2/03

Hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag zutreffend mangels Antragsbefugnis zurückgewiesen, kann der Vergabesenat auch dann nichts zur Wertungsfähigkeit eines konkurrierenden Angebots befinden, wenn dieses Angebot in gleicher Weise einem zwingenden Ausschluss unterliegt, wie das des Antragsstellers.*)

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VPRRS 2003, 0724
NachprüfungsverfahrenNachprüfungsverfahren
ohne drohenden Schaden ist unzulässig!

VK Bund, Beschluss vom 06.06.2003 - VK 2-36/03

1. Ein Bieter ist im Vergabenachprüfungsverfahren nur antragsbefugt, wenn er hinreichend belegt, dass ihm durch die beabsichtigte Entscheidung des Auftraggebers ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

2. Ein Schaden setzt voraus, dass der Bieter eine realistische Chance auf Zuschlagserteilung hat, die durch den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß gemindert wird. Durch diese Voraussetzung soll erreicht werden, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung gehabt hätte, kein – investitionshemmendes – Nachprüfungsverfahren einleiten kann.

3. Zur Darlegung eines Schadens zählt es, dass der Antragsteller diejenigen Umstände vorbringen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines aus einem Vergabefehler erwachsenden Schadens ergibt.

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VPRRS 2003, 0430
DienstleistungenDienstleistungen
Auftrag "Einrichtung von Voice over IP an den Standorten ... der Hochschule A."

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.04.2001 - 1 Verg 4/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2003, 0403
DienstleistungenDienstleistungen
Keine Antragsbefugnis für zwingend auszuschließenden Bieter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - Verg W 2/03

1. Der Nachprüfungsantrag eines mit seinem Angebot zwingend auszuschließenden Bieters ist wegen fehlender Antragsbefugnis nach § 107 II GWB unzulässig.*)

2. Ein derart auszuschließender Bieter hat keinen Anspruch darauf, daß die Vergabekammer unabhängig von den Anträgen gemäß § 114 I 2 GWB auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirkt, insbesondere den Ausschluß eines anderen Bieters anordnet.*)

3. Hält ein Oberlandesgericht, abweichend von einem anderen Oberlandesgericht, eine Divergenzvorlage beim Bundesgerichtshof für nicht erforderlich, ist dies kein Grund, seinerseits die Sache dem Bundesgerichtshof vorzulegen. Die Entscheidung zugunsten einer Divergenzvorlage ist keine Entscheidung i.S.d. § 124 II 1 GWB.*)

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