Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
410 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
VPRRS 2003, 0360OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2002 - Verg 30/02
1. In der Bundesrepublik Deutschland besteht eine (latente) Gefahrenlage, der zu Folge es jeder Zeit zu terroristischen Anschlägen kommen kann, die ähnliche Ziele und ähnliche Auswirkungen haben können wie diejenigen, die sich am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika ereignet haben.
2. Zur besonderen Dinglichkeit im Sinn des § 18a Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 VOL/A.
VolltextVPRRS 2003, 0333
OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2001 - Verg 3/01
Als öffentliche Dienstleistungskonzessionen zu qualifizierende Gestattungsverträge zählen nicht zu den vergabepflichtigen Aufträgen im Sinn des § 99 GWB.
VolltextVPRRS 2003, 0281
OLG Jena, Beschluss vom 17.03.2003 - 6 Verg 2/03
1. Die Antragsbefugnis fehlt, wenn es ausgeschlossen ist, dass ein Vergaberechtsverstoß sich zum Nachteil des Ast. auswirkt. Mit diesem Inhalt kommt § 107 Abs. 2 GWB dem Willen des Gesetzgebers gemäß zur Geltung, denn die Vorschrift ist auf Anregung des Bundesrats in das GWB eingefügt worden, um sicher zu stellen, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keinerlei Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots hat, nicht den Fortgang des gesamten Investitionsvorhabens blockiert (vgl. BR-Drucks. 646/97, S. 13 f.).*)
2. Es ist unerheblich, ob die Vergabestelle ein an sich zwingend auszuschließendes Angebot als wertungsfähig behandelt und in die Phase der Wirtschaftlichkeitsprüfung übernommen hat. Dem Antragsteller steht kein schützenswertes Vertrauen dahin zu, dass auch die Vergabeprüfungsinstanzen den zwingenden Ausschließungsgrund ignorieren, weil ansonsten die Rechtsverletzung zum Nachteil der Mitbewerber fortgesetzt bzw. perpetuiert würde.*)
3. Ein Angebot verändert im Widerspruch zu § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A die Verdingungsunterlagen, wenn in ihm abstrakt formulierte Geschäftsbedingungen des Bieters zum Gegenstand der Offerte erklärt sind und wenn die Vergabestelle nach den Verdingungsunterlagen von Bieterseite eingebrachte Ergänzungen ausdrücklich mit dem Ausschluss des Angebots sanktioniert (Vergabeüberwachungsausschuss Bayern, Beschl. vom 12.05.1999, VÜA 13/98, ZVgR 1999, 272; Noch, Vergaberecht kompakt, 2. Aufl., S. 175). Es bleibt offen, ob dieser Rechtssatz auch dann gilt, wenn die Verdingungsunterlagen keine Ausschließlichkeit erkennen lassen; ebenso bedarf es keiner Entscheidung darüber, wann ein solches Schweigen als Einverständnis der Vergabestelle mit Auftragnehmerbedingungen zu werten ist.*)
4. Die Antragsbefugnis der Ast. bleibt nicht deswegen erhalten, weil der sich aus §§ 21 Nr. 1 Abs. 3, 25 Nr. 1. Abs. 1 lit. d VOL/A ergebende Ausschlussgrund nicht durch einen Beteiligten in das Verfahren eingeführt worden ist, sondern weil ihn die Vergabekammer erstmals herangezogen hat.*)
5. Unabhängig vom Umfang des Amtsermittlungsgrundsatzes im Rahmen der Sachprüfung stellen die Vergabeprüfungsinstanzen auf der Grundlage des gesamten Verfahrensstoffs (Akteninhalt, Sachvortrag unter Einbezug von nicht rein theoretischen Sachverhaltsvariationen) von Amts wegen fest, ob die Verfahrensdurchführungsvoraussetzungen erfüllt sind.*)
6. Wegen des besonderen Beschleunigungsgrundsatzes (§ 113 Abs. 1 GWB) kann ein Beteiligter nicht davon ausgehen, er werde so rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung auf Rechtsbedenken hingewiesen, dass er hierauf vorbereitet verhandeln kann. Vermag der Beteiligte auf einen während der Verhandlung gegebenen Hinweis nicht sofort zu antworten, ist ihm in Beachtung der Grundsätze des fairen Verfahrens binnen kurz bemessener Frist Gelegenheit zu nachträglicher Stellungnahme zu geben.*)
7. Der Senat neigt weiterhin dazu, die Frage zu verneinen, ob auf eine objektiv begründete Rüge im Rahmen eines Vergabeverfahrens eingegangen werden kann, für das die Verfahrenseinleitungsvoraussetzung "Antragsbefugnis" nicht gegeben ist (Beschluss vom 30.05.2002, 6 Verg 3/02, VergabeR 2002, 488). Er geht weiterhin davon aus, dass das Nachprüfungsverfahren nach dem Willen des Gesetzgebers ein Verfahren zur Verwirklichung von Individualrechtsschutz ist und nicht eine allgemeine staatliche Gesetzlichkeitsaufsicht eröffnet.*)
8. Ist der Vergabesenat aufgrund einer Rechtsprechungsdivergenz an eigener Sachentscheidung gehindert, so begründet die Möglichkeit, dass der BGH, weil er nicht die Meinung des vorlegenden Senats teilt, und den Nachprüfungsantrag für begründet hält, die zur Verlängerung der aufschiebenden Wirkung erforderliche Erfolgsaussicht.*)
VolltextVPRRS 2003, 0231
OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2001 - WVerg 0012/00
1. Die Beschwerde eines Beigeladenen, der im Verfahren vor der Vergabekammer keinen Antrag gestellt hat, ist zulässig, wenn ihn der angefochtene Beschluss der Vergabekammer materiell beschwert.*)
2. Der Zuschlag wird regelmäßig dann nicht auf das wirtschaftlichste Angebot im Sinne des § 97 Abs. 5 GWB und der einschlägigen Verdingungsordnungen erteilt, wenn der Auftragsvergabe ein Punktbewertungssystem zugrunde liegt, in das der Preis mit einer Quote von weniger als 30% einbezogen ist.*)
VolltextVPRRS 2003, 0098
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2002 - Verg 48/02
Die Anwendbarkeit von § 13 VgV richtet sich nach der objektiven Rechtslage. Der Auftraggeber verfügt nicht über die rechtliche Kompetenz, das Inkrafttreten von § 13 VgV zeitlich vorzuverlagern und auf diese Weise über die Reichweite der Nichtigkeitsfolge des Satzes 4 zu disponieren.
VolltextVPRRS 2003, 0077
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2001 - Verg 42/01
Zur Aufklärungspflicht der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren, wenn ein Angebotspunkt im Detail von bestimmten Vorstellungen der Auftraggeberin abweicht, bei objektiver Betrachtung aber nicht die Eindeutigkeit der generellen Angebotserklärung einschränkt.
VolltextVPRRS 2003, 0061
BayObLG, Beschluss vom 08.11.2002 - Verg 27/02
Die Unvollständigkeit und Unklarheit der im Angebot enthaltenen Erklärungen zum Nachunternehmereinsatz führen zum Ausschluss des Angebots.
VolltextOnline seit 2000
VPRRS 2000, 0055VK Nordbayern, Beschluss vom 27.10.2000 - 320.VK-3194-26/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
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VPRRS 2000, 0033OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2000 - WVerg 3/00
Ein Nachprüfungsverfahren, das nicht geeignet ist, den rechtmäßigen Verlauf und Abschluss eines Vergabeverfahrens sicher zu stellen und damit zugleich den Anspruch des antragstellenden Bieters auf Einhaltung der Vergabevorschriften zu schützen, weil bereits bei seiner Einleitung das Vergabeverfahren abgeschlossen ist, ist unzulässig.
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