Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
56 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2006, 0410LG Hannover, Urteil vom 07.04.2006 - 13 O 173/04
Sollen entgegen der üblichen Praxis nach Abschluss eines Bauvorhabens vorzuhaltende Stahlgleitschwellen in das Eigentum des Auftraggebers übergehen, bedarf es eines gesonderten, herausgehobenen Hinweises in der Leistungsbeschreibung.
VolltextVPRRS 2006, 0226
VK Berlin, Beschluss vom 15.02.2006 - VK-B1-63/05
Wird bei einer Ausschreibung ein bestimmtes Markenprodukt verlangt ohne den Zusatz "oder gleichwertig", ist das Verfahren wegen eines schweren Vergabeverstoßes aufzuheben.*)
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VPRRS 2005, 0376EuGH, Urteil vom 16.06.2005 - Rs. C-462/03; Rs. C-463/03
Beabsichtigt ein Auftraggeber, der eine der in Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor speziell erwähnten Tätigkeiten ausübt, in Ausübung dieser Tätigkeit einen Dienstleistungs-, Bau- oder Lieferauftrag zu vergeben oder einen Wettbewerb durchzuführen, so gelten für diesen Auftrag oder diesen Wettbewerb die Bestimmungen dieser Richtlinie.*)
VolltextOnline seit 2003
VPRRS 2003, 0698VK Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2003 - VK 14/03
1. Führen zwei Bundesländer mit einem Unternehmen Vertragsverhandlungen durch, die in einer Vereinbarung über die länderübergreifende Erbringung von SPNV-Dienstleistungen münden sollen, so sind die Vergabekammern jedes der beteiligten Bundesländer nach § 18 Abs. 8 VgV für die auf ihr Bundesland entfallenden Dienstleistungen örtlich allein zuständig, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass es an einem einheitlichen Beschaffungsvorgang beider Länder fehlt. Dies ist der Fall, wenn es keine gemeinsame Beschaffungskonzeption gibt und sich beide Bundesländer in wesentlichen Fragen der zu treffenden Vereinbarung nicht einig sind, insbesondere weil
-keine Abstimmung über das Verfahren der Direktvergabe vor Beginn der Vertragsverhandlungen stattgefunden hat,
-die Vorstellungen beider Länder über die Laufzeiten des angestrebten Vertrages erheblich voneinander abweichen (hier: 10 und 5 Jahre),
-die Vereinbarung, die bereits von einem Bundesland unterzeichnet worden ist, eine Klausel enthält, wonach der Vertrag nur auf dieses Land anzuwenden ist, wenn nur eines der beiden beteiligten Länder unterzeichne.*)
2. Die Zurückverweisung eines willkürlichen Verweisungsbeschlusses einer anderen Vergabekammer, mit dem diese einen an sie verwiesenen Nachprüfungsantrag wieder zurückverwiesen hat, weil sie diesen für offensichtlich rechtswidrig hielt, scheidet wegen des Beschleunigungsgrundsatzes aus, dem im Nachprüfungsverfahren eine herausgehobene Bedeutung zukommt.*)
3. Die sachliche Zuständigkeit der Vergabekammer nach § 104 Abs. 2 GWB ist für die Nachprüfung einer Vereinbarung über gemeinwirtschaftliche Leistungen des regionalen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nach § 15 Abs. 2 AEG i.V.m. § 4 Regionalisierungsgesetz nicht eröffnet. Die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB werden durch die inhaltlich spezielle Norm des § 15 Abs. 2 AEG verdrängt.*)
4. Die Regelung des § 4 Abs. 3 VgV ist von der gewählten Ermächtigungsgrundlage des § 97 Abs. 6 GWB nicht gedeckt. Das Normprogramm dieser Vorschrift ist nur auf die Ausgestaltung des allgemeinen Vergabeverfahrensrechts im Sinne des 4. Teils des GWB (§§ 97 ff. GWB) ausgerichtet. § 97 Abs. 6 GWB gilt nicht für die Konkretisierung von nicht dem Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB unterfallenden spezialgesetzlich geregelten Sachverhalten wie der Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Personenverkehrsleistungen nach § 15 Abs. 2 AEG i.V.m. § 4 Regionalisierungsgesetz.*)
5. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung im Sinne des § 15 Abs. 2 AEG i.V.m. § 4 Regionalisierungsgesetz ist eine öffentlichrechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist.*)
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VPRRS 2001, 0039VK Südbayern, Beschluss vom 05.03.2001 - 02-02/01
Verlangt der Auftraggeber den Nachweis vergleichbarer Leistungen, müssen diese nicht identisch sein. Es ist ausreichend, dass sie einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen
VolltextOnline seit 2000
VPRRS 2000, 0051VK Bund, Beschluss vom 22.08.2000 - VK 2-20/00
Betriebserschwerniskosten und andere indirekte Kosten dürfen bei der Angebotswertung nur berücksichtigt werden, wenn sie in der Bekanntmachung oder im Anschreiben als Wertungskriterien genannt sind.
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