Vergabepraxis & -recht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
172 Entscheidungen insgesamt
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VPRRS 2013, 0024OLG Naumburg, Urteil vom 20.12.2012 - 2 U 92/12
1. Bei einem vergaberechtswidrigen Ausschluss eines Angebots kann ein Anspruch des Bieters auf Ersatz seines positiven Interesses, also seines Interesses an der Auftragserteilung, ausnahmsweise dann bestehen, wenn der öffentliche Auftraggeber den ausgeschriebenen Auftrag tatsächlich erteilt hat und der übergangene Bieter bei rechtmäßigem Verlauf des Vergabeverfahrens den Auftrag hätte erhalten müssen.*)
2. Legt ein Bieter im Rahmen der Ausschreibung eines Bauauftrags als Einheitspreisvertrag ein - zugelassenes - Nebenangebot mit einem Pauschalpreis vor, und hat der Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen eindeutig für alle Nebenangebote den Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem Hauptangebot innerhalb der Angebotsfrist verlangt, so ist das Nebenangebot nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) VOB/A 2006 auszuschließen, wenn es einen solchen Nachweis nicht enthält.*)
3. Bei Tiefbauarbeiten sind unerwartete Baugrundverhältnisse mit Auswirkungen auf die auszuführenden Leistungen oder Mengenabweichungen nicht selten, so dass die nach § 5 Nr. 1 lit. b) VOB/A 2006 vorgesehenen Voraussetzungen für den Abschluss eines Pauschalpreisvertrages - in Fällen, in denen die Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist - regelmäßig nicht erfüllt sind.*)
VolltextVPRRS 2013, 0019
VK Bund, Beschluss vom 08.11.2012 - VK 1-115/12
1. Welche Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Bieter im Sinne von Mindestanforderungen in einem Vergabeverfahren seitens des Auftraggebers gestellt werden, ist der jeweiligen Bekanntmachung zu entnehmen.
2. Maßgeblich für die Auslegung der Ausschreibung ist das Verständnis eines durchschnittlichen verständigen Bieters. Wird ein Bauvorhaben europaweit ausgeschrieben, kann deshalb grundsätzlich nicht allein der nationale Bieterhorizont zugrunde gelegt werden. Vielmehr ist auf ein grenzüberschreitendes Bieterverständnis abzustellen.
3. Ein privat genutztes Gebäude mit Büroräumen ist kein "Gebäude der öffentlichen Nutzung" bzw. kein "gemeinnütziges Gebäude".
VolltextOnline seit 2012
VPRRS 2012, 0426OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2012 - Verg 12/12
1. Die Angabe eines Preises von 0,00 Euro ist jedenfalls dann eine Preisangabe im vergaberechtlichen Sinn, wenn der Bieter diese näher begründet oder erläutert hat. Eine solche Begründung oder Erläuterung stellt keine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen dar.
2. Der Begriff der "fehlenden" Erklärungen in § 11 Abs. 3 VOF ist weit auszulegen und umfasst auch fehlende Preisangaben.
3. Die Vorschrift des § 11 Abs. 3 VOF räumt dem Auftraggeber kein Ermessen ein. Fehlen Preisangaben, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, diese beim Bieter nachzufordern.
VolltextVPRRS 2012, 0365
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2012 - Verg W 5/12
1. Die Rüge, es stehe zu vermuten, dass der für den Zuschlag vorgesehene Bieter die nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz erforderliche Erklärung nicht eingereicht habe, erfolgt nicht "ins Blaue" hinein, wenn der Auftraggeber nach Angebotswertung Anlass zu Misstrauen dahin gibt, dass er einseitig kalkulationsrelevante Anforderungen fallengelassen habe, ohne allen Bietern Gelegenheit zur Anpassung zu geben.*)
2. Die Rüge, das Angebot eines Konkurrenten - weil es sich in zwei dünnen Umschlägen und nicht in mehreren prall gefüllten Ordnern befinde - müsse aufgrund des geringen Umfangs unvollständig sein, stellt dagegen eine Rüge "ins Blaue" dar.*)
3. Für ein mit den wichtigsten Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe vertrautes Unternehmen war erkennbar, dass das Brandenburgische Vergabegesetz auf solche Vergabeverfahren keine Anwendung findet, die vor dem 1.1.2012 eingeleitet worden sind. Ein solches Unternehmen, das die mangelnde Geltung dieses Gesetzes für das Vergabeverfahren nicht bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe rügt, kann sich auf die fehlende Verpflichtung zur Einreichung einer Erklärung nicht berufen, durch die sich die Bieter verpflichten, ihren Beschäftigten ein Arbeitnehmerbruttogehalt von mindestens 8,00 Euro pro Arbeitsstunde zu zahlen.*)
4. Weist ein Auftraggeber darauf hin, dass bei fehlender Unterschrift auf einem mit dem Angebot einzureichenden Formular das Angebot als unvollständig gelte, muss im Geltungsbereich der VOB/A 2009 ein Bieter nicht mit dem Ausschluss seines Angebotes rechnen, wenn er dieses Formular nicht mit seinem Angebot einreicht. Er darf vielmehr darauf vertrauen, dass der Auftraggeber dieses bei ihm nachfordern werde.*)
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer, Erklärungen bzw. Nachweise betreffend die Leistung und Eignung der vorgesehenen Nachunternehmer und eine Erklärung zur Verhinderung von Schwarzarbeit nachzufordern für den Fall, dass diese Unterlagen dem Angebot nicht beigefügt waren.*)
VolltextVPRRS 2012, 0173
VK Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2012 - VK 5/12
1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass der Bieter ein bestimmtes Verhalten der Vergabestelle mit dem Ziel der Fehlerkorrektur konkret als vergaberechtswidrig angreifen will. Allein in der Abgabe eines vom Ausschreibungsinhalt anweichenden Angebotes unter Beschreibung von hierfür herangezogenen Einsparpotenziale liegt jedoch keine durch schlüssiges Verhalten erhobene vergaberechtliche Beanstandung bzw. Geltendmachung eines Vergabeverstoßes.
2. Auch im VOF-Verfahren sind Angebote, welche Änderungen an den von der Auftraggeberin eindeutig in der Aufforderung zur Abgabe des Angebotes festgelegten Bedingungen enthalten, zwingend auszuschließen.
VolltextVPRRS 2012, 0154
VK Hessen, Beschluss vom 13.03.2012 - 69d-VK-06/2012
Ist eine rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots gefordert, reicht die alleinige Unterschrift des Angebots durch den bevollmächtigten Vertreter einer Bietergemeinschaft nicht aus, wenn der bevollmächtigte Vertreter nicht auch ausdrücklich benannt wird.
VolltextVPRRS 2012, 0112
OLG München, Urteil vom 15.03.2012 - Verg 2/12
1. Zur Frage, unter welchen Umständen sich eine Vergabestelle nicht auf den Zugang einer Absage - Email berufen kann.*)
2. Gibt ein Einzelunternehmen ein Angebot ab, ist es nicht ohne weiteres zulässig, sich für einen geforderten Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren auf Umsätze dritter Unternehmen zu berufen.*)
3. Eine Abänderung einmal eingereichter Eignungsnachweise ist in der Regel nicht zulässig.*)
VolltextOnline seit 2011
VPRRS 2011, 0426OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2011 - Verg W 17/11
1. Die Frage, in welcher Differenziertheit und Tiefe ein öffentlicher Auftraggeber ein Bewertungssystem im Vorhinein aufzustellen hat, lässt sich nur einzelfallbezogen beantworten.
2. Maßgebend ist, dass die Bieter erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es dem Auftraggeber mit welcher Gewichtung ankommt, so dass sie ihr Angebot nach den Bedürfnissen des Auftraggebers optimal gestalten können.
VolltextVPRRS 2011, 0447
VK Arnsberg, Beschluss vom 05.10.2011 - VK 13/11
1. Zum Nachweis der wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft kann es sachlich gerechtfertigt sein, die Leistungsnachweise für jedes einzelne Bietergemeinschaftsmitglied zu fordern.*)
2. Der Auftraggeber ist nicht gehindert, im Rahmen des Beurteilungsspielraums zur Prognoseentscheidung bezüglich der hinreichenden Eignung einer Bietergemeinschaft auch Erfahrungen mit der Vorgängerfirma (Insolvenz) eines maßgeblichen Mitglieds mit einfließen zu lassen.*)
VolltextVPRRS 2011, 0389
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2011 - Verg 60/11
1. Erfüllt ein Bauprojekt alle Merkmale eines Großbauvorhabens, ist die Vorgabe einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit vergaberechtlich nicht als unangemessen oder mit dem Auftragsgegenstand nicht zusammenhängend zu beanstanden. Dies hat ungeachtet der Höhe der Auftragsumme auch in Bezug auf Betonstahl-Verlegearbeiten zu gelten. Armierungsarbeiten stellen bei der gebotenen funktionalen Betrachtung keine lediglich untergeordnete oder weniger wichtige Bauleistung dar. Sie betreffen die Tragfähigkeit des Bauwerks und sind im Baubetrieb in enger Verzahnung mit vorgehenden (z. B. Schalungsarbeiten) und darauf aufbauenden Bauleistungen (bspw. Betonierarbeiten) auszuführen.
2. Ein Nachunternehmer hat für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil.
3. Das Vertrauen auf ein vergaberechtswidriges Verhalten des Auftraggebers ist rechtlich nicht schützenswert.
4. Ein Bieter darf einen Nachunternehmer nicht gegen einen anderen austauschen. Auch eine nachträgliche Veränderung des Eigenleistungsanteils des Bieters ist nicht statthaft.
5. Falschangaben eines Nachunternehmers im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 g VOB/A 2009 sind dem Bieter zuzurechnen.
VolltextVPRRS 2011, 0362
VK Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2011 - VK 66/10
1. Während bei der Ermittlung der Anwendungsschwellen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge prinzipiell auf den Wert des einzelnen zu vergebenden Auftrages abgestellt wird und eine Zusammenfassung nur bei laufzeitbestimmten Verträgen infrage kommt, ist Anknüpfungspunkt im Baubereich der Gesamtauftragswert des zu realisierenden Projektes. Dabei sind die Aufträge einzurechnen, die in demselben technischen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
2. Besteht zwischen dem zweiten und dem ersten Bauabschnitt kein funktionaler und auch zeitlicher Zusammenhang, weil die Maßnahmen des 2. Bauabschnitts weder technisch noch wirtschaftlich von dem bereits abgeschlossenen Projekt abhängen, sind die jeweiligen Auftragswerte der Bauabschnitte für die Berechnung des Schwellenwerts nicht zusammenzurechnen.
3. Kann der Bieter aus der Vergabebekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen klar erkennen, dass der Auftraggeber von einem Bauauftrag ausgeht, während der Bieter selbst von einen Lieferauftrag ausgeht, so ist ihm der Vergabeverstoß (falsche Wahl der Verfahrensart) positiv bekannt und er muss ihn bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen.
VolltextVPRRS 2011, 0321
VK Köln, Beschluss vom 05.07.2011 - VK VOB 17/2011
1. Bei der Prüfung des Schwellenwerts sind die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme und nicht die Ausschreibungsergebnisse zu Grunde zu legen.
2. Die geschätzten Kosten zweier Bauabschnitte, die dem Lückenschluss einer Gesamtstrecke dienen, sind bei der Schwellenermittlung zu addieren, diese stellen einen Bauauftrag dar.
VolltextVPRRS 2011, 0253
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2011 - Verg 66/11
1. Verlangt der Auftraggeber, dass Nebenangebote, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern sind, zählen diese zum Nebenangebot geforderten Angaben zu den Erklärungen im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Es handelt sich insoweit nicht um Preisangaben, sondern um Erläuterungen zur Preiskalkulation des Nebenangebots.*)
2. Ein Nebenangebot darf nicht wegen Fehlens dieser Angaben ausgeschlossen werden, ohne dass der Auftraggeber dem Bieter gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 VOB/A zuvor Gelegenheit zur nachträglichen Vorlage binnen sechs Kalendertagen gegeben hat.*)
VolltextVPRRS 2011, 0214
LG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2011 - 10 O 9/11
1. Der Anspruch eines unterlegenen Bieters auf Unterlassung der Zuschlagserteilung aus § 823 Abs. 2, § 1004 BGB analog kommt nur in Betracht, wenn feststeht oder wenigstens glaubhaft gemacht wird, dass der Auftraggeber bei der Vergabe vorsätzlich das Recht bricht oder sonst in unredlicher Absicht oder willkürlich vorzugehen droht.
2. Ein solcher Anspruch kann auch nicht auf wettbewerbsrechtliche Vorschriften gestützt werden, weil ein öffentlicher Auftraggeber kein Wettbewerber des Bieters ist und ein Handeln zum Zwecke des Wettbewerbs nur angenommen werden kann, wenn die Absicht besteht, einen bestimmten Bieter aus unsachlichen Gründen zu bevorzugen.
VolltextVPRRS 2011, 0026
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 56/10
Bringt der Bieter trotz Aufforderung Eignungsnachweise (hier: Bescheinigung vom Finanzamt) nicht ordnungsgemäß bei, so ist er auszuschließen.
VolltextVPRRS 2011, 0002
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 33/10
1. Die VOB/A zählt die Ausschlussgründe abschließend auf.
2. Eine Ausschreibung darf keine Anforderungen an die Preishöhe stellen. Es dürfen keine Mindestpreise verlangt werden. Ein Verbot negativer Einheitspreise ist unzulässig.
3. Ein Nachprüfungsantrag kann nur Erfolg haben, wenn ein vergaberechtswidriges Verhalten vorliegt und feststeht, dass der Antragsteller bei dessen Vermeidung eine Chance auf den Zuschlag gehabt hätte.
VolltextOnline seit 2010
VPRRS 2010, 0377VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2010 - 1 VK 50/10
Erlangt der Bieter bei einer für den Montag geplanten Zuschlagserteilung an einem Freitag Kenntnis von einem Vergabeverstoß, muss dieser vor Einreichung des Vergabenachprüfungsantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
VolltextVPRRS 2010, 0344
OLG München, Urteil vom 20.07.2010 - 13 U 4489/08
1. § 2 Nr. 6 VOB/B findet nur dann Anwendung, wenn unter den Vertragsleistungen keinerlei Bezugspositionen zu finden sind, deren Teilleistungen noch als sinnvolle Ausgangspunkte für eine Nachtragskalkulation herangezogen werden können. Sind Kostenelemente einer modifizierten Leistung in einer "analogen Kostenfortschreibung" aus den Ansätzen der Angebotskalkulation herzuleiten, ist der Bauinhalt nur geändert im Sinne von § 2 Nr. 5 VOB/B.
2. Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen außerordentlich überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des LV einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.
3. Es bleibt offen, ob allein die 6,87-fache Überhöhung des Einheitspreises ausreichend ist, um von einem Verstoß gegen die guten Sitten auszugehen.
4. Die Vermutung der Sittenwidrigkeit kann der Auftragnehmer durch Angaben zur Preisbildung widerlegen, die den Schluss auf ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben ausschließen.
5. Die Angaben zur Preisbildung bzw. Kalkulation sind dem Zeugenbeweis zugänglich.
VolltextVPRRS 2010, 0288
VK Südbayern, Beschluss vom 29.07.2010 - Z3-3-3194-1-39-06/10
1. Grundsätzlich darf nur in besonderen Ausnahmefällen eine Gestattung des Zuschlags erfolgen, wenn ein dringendes Interesse besteht, welches deutlich das Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Nachprüfungsverfahrens übersteigt.
2. Mehrkosten, die durch ein Nachprüfungsverfahren entstehen können, sind dann ein Argument für die Gestattung des Zuschlags, wenn sie in erheblicher Höhe anfallen.
VolltextVPRRS 2010, 0269
LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 06.06.2007 - 2 O 201/07
In einem Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes der §§ 100 I, 127 Nr. 1 GWB, 2 VgV steht einem Bieter kein durch eine einstweilige Verfügung zu sichernder Anspruch auf den Zuschlag zu, wenn keine Anhaltspunkte für eine willkürliche Übergehung seines Angebots vorgetragen sind.*)
VolltextVPRRS 2010, 0084
VK Sachsen, Beschluss vom 14.09.2009 - 1/SVK/042-09
1. Auch bei einem unzulässigen Vergabenachprüfungsantrag hat die Vergabekammer zunächst ihre Zuständigkeit und damit das Erreichen des Schwellenwertes zu prüfen.*)
2. Eine verbotene Umgehung der a-Paragrafen der VOB/A liegt vor, wenn eine einzige Baumaßnahme dergestalt aufgeteilt wird, dass einzelne, sich in Wirklichkeit als Los eines einzigen Bauwerkes darstellende Aufträge vergeben werden und die Aufteilung dieser einen baulichen Anlage nicht durch objektive Gründe gerechtfertigt ist.*)
3. Zur Bestimmung der geschätzten Gesamtvergütung nach § 3 Abs. 1 und 5 VgV ist die Summe aus allen Bauaufträgen für ein Bauvorhaben zu ermitteln. Erforderlich ist demnach ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.*)
4. Komplexe Bauvorhaben, die in verschiedenen Phasen realisiert werden, sind nur dann kein Gesamtbauwerk, wenn die unterschiedlichen baulichen Anlagen ohne Beeinträchtigung ihrer Vollständigkeit und Benutzbarkeit auch getrennt voneinander errichtet werden können.*)
VolltextVPRRS 2010, 0071
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.07.2009 - VK-SH 05/09
1. Liegt das Angebot des Antragstellers auf einem aussichtslosen Rang in der Bieterreihenfolge, so fehlt es an der Antragsbefugnis, es sei denn, der Antragsteller legt substantiiert dar, dass nicht nur der für den Zuschlag vorgesehene, sondern sämtliche vor ihm platzierten Bieter auszuschließen sind.*)
2. Um einen Ausschluss auf fehlende Nachunternehmerverpflichtungserklärungen stützen zu können, muss der öffentliche Auftraggeber in den Verdingungsunterlagen hinreichend deutlich machen, dass gerade auch für Untersuchungsleistungen von einer staatlich anerkannten Materialprüfanstalt eine entsprechende Verpflichtungserklärung gefordert ist.*)
VolltextVPRRS 2010, 0024
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.10.2009 - 1 VK 51/09
1. Ein Verstoß gegen das Verbot der de-facto-Vergabe liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber den Auftrag zwar national, trotz Vorliegen der Voraussetzungen aber nicht europaweit ausgeschrieben und damit den Kreis der in Kenntnis gesetzten möglichen Bewerber begrenzt hat.
2. Ein pflichtgemäß geschätzter Auftragswert ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegmentes und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sachen veranschlagen würde. Zur ordnungsgemäßen Schätzung gehört auch die ordentliche Ermittlung der Schätzungsgrundlage. Zur Grundlage müssen insbesondere auch realistische Mengen gemacht werden. Die zu beschaffende Menge muss mit der gleichen Sorgfalt wie die, die für die Erkundung der Marktpreise anzuwenden ist, ermittelt werden.
3. Kommt der öffentliche Auftraggeber seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Auftragswertschätzung nicht nach, ist die Vergabekammer zur Bestimmung ihrer Zuständigkeit zur eigenständigen Wertermittlung verpflichtet und berechtigt.
4. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts durch den Auftraggeber zum maßgebenden Zeitpunkt, kommt für die eigene Schätzung der Kammer bzw. des Senats neben den Angeboten der anderen Bieter vor allem dem Angebot, das den Zuschlag erhalten hat, entscheidende Bedeutung zu.
VolltextVPRRS 2010, 0021
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.2009 - 1 VK 35/09
1. Zugegangen ist eine Willenserklärung dann, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.
2. Die Erklärungen an einen Empfangsboten gehen in dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Weiterleitung an den Adressaten zu erwarten ist.
VolltextOnline seit 2009
VPRRS 2009, 0392OLG Köln, Urteil vom 18.11.2008 - 15 U 45/08
1. Die Voraussetzung des § 150 Abs. 2 BGB ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Fall angenommen worden, in dem der Baubeginn auf ein bestimmtes Datum festgelegt worden ist, das bei der Annahme des Angebots längst überschritten war, und sich die Parteien über die Geltung einer neuen Bauzeit geeinigt haben.
2. Das Verständnis für ein abänderndes Angebot lässt sich allenfalls aus der allgemeinen Erwägung herleiten, dass ein Unternehmer nach Treu und Glauben nicht erwarten muss, dass der Besteller an dem alten Preis auch dann festhalten will, wenn dem Unternehmer durch die zeitliche Verschiebung Mehrkosten entstehen. Ein entsprechender allgemeiner Rechtssatz in diesem Sinne lässt sich aus § 242 BGB indes nicht herleiten; ein solches Verständnis für den Unternehmer kann sich nur auf der Grundlage der Einzelfallumstände ergeben und im Wege der Auslegung ermitteln lassen.
VolltextVPRRS 2009, 0363
VK Nordbayern, Beschluss vom 01.10.2009 - 21.VK-3194-28/09
Zur Zulässigkeit der erstmaligen Abgabe eines Nebenangebots im Verhandlungsverfahren.*)
VolltextVPRRS 2009, 0303
OLG München, Beschluss vom 29.09.2009 - Verg 12/09
1. Auch bei einem Verhandlungsverfahren im Sektorenbereich muss ein Angebot bis zur Angebotsabgabe vollständig vorliegen.*)
2. Es ist ureigene Pflicht und Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers, die Wertungs- und Zuschlagsentscheidung selbst zu treffen.*)
VolltextVPRRS 2009, 0295
BGH, Urteil vom 10.09.2009 - VII ZR 255/08
1. Belässt es der Bieter in einem vergaberechtlichen Verhandlungsverfahren nach § 3 b Nr. 1 c) VOB/A im Rahmen von Verhandlungen mit dem Auftraggeber über die durch eine Zuschlagsverzögerung bedingte Anpassung seines Angebots hinsichtlich der Bauzeit bei der Ankündigung von verzögerungsbedingten Mehrvergütungsansprüchen, so ist eine tatrichterliche Auslegung nicht zu beanstanden, die darin lediglich den Vorbehalt der Durchsetzung möglicher vertraglicher Ansprüche, nicht jedoch eine Abstandnahme von dem abgegebenen Angebot sieht.*)
2. Vertragliche Ansprüche können bei einer solchen Auslegung ausgeschlossen sein, wenn der Bieter die bestehende Möglichkeit nicht genutzt hat, den Abschluss des Vertrages von einer Anpassung des Preises für die durch die Bauzeitverschiebung entstandenen Mehrkosten abhängig zu machen.*)
VolltextVPRRS 2009, 0267
VK Lüneburg, Beschluss vom 11.02.2009 - VgK-56/08
1. Eine Vorbefassung als Projektant führt nicht zwangsläufig zum Ausschluss des Bewerbers im sich anschließenden Verfahren zur Vergabe von Ingenieurleistungen.*)
2. Zu den Anforderungen an die Dokumentation gemäß § 18 VOF.*)
3. Zur Berücksichtigungsfähigkeit von schlechten Erfahrungen bei vorangegangenen Dienstleistungen im Rahmen der Eignungsprüfung.*)
VolltextVPRRS 2009, 0235
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.05.2009 - 1 Verg 1/09
1. Mangels eines konkreten Gebührentatbestands verdient der Rechtsanwalt für die Tätigkeit im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer eine Geschäftsgebühr (vgl. BGH, Urt. vom 23.09.08 - Az. X ZB 19/07).
2. Daneben kann der Rechtsanwalt grds. aber zusätzlich auch im Rahmen einer außergerichtlichen Tätigkeit die Einigungsgebühr Nr. 1000 RVG-VV verlangen , sofern deren Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind.
VolltextVPRRS 2009, 0165
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2009 - 1 VK 18/09
1. Nach Rücknahme des Antrags hat der Antragsteller die bei der Vergabekammer entstandenen Verfahrenskosten zu tragen.
2. Die dem Antragsgegner und den Beigeladenen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Aufwendungen - insbesondere deren Rechtsanwaltskosten - haben diese im Falle der Antragsrücknahme jeweils selbst zu tragen.
3. § 80 Abs. 1 Satz 5 LVwVfG-BW findet keine direkte Anwendung, da es sich bei einem Nachprüfungsverfahren nicht um ein Vorverfahren im Sinne dieser Norm handelt.
VolltextVPRRS 2009, 0163
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2008 - 27 U 1/07
1. Die Eignung der Bewerber (VOF § 13) muss im Rahmen der Eignungsprüfung positiv festgestellt werden.
2. Bestehen gegen die Eignung eines Bieters nicht behebbare Bedenken, ist eine Auftragsvergabe an ihn ausgeschlossen.
3. Die Bindungswirkung nach § 124 Abs. 1 GWB erstreckt sich bei Identität der Verfahrensbeteiligten auf die Entscheidung der Vergabenachprüfungsinstanzen über den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften sowie auf die Frage, ob ein im Vergabeverfahren benachteiligtes Unternehmen in bieterschützenden Rechten verletzt worden ist.
4. Der Einwand einer möglichen Aufhebung des Vergabeverfahrens hat im Übrigen grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, wenn der Auftraggeber davon keinen Gebrauch gemacht hat.
VolltextVPRRS 2009, 0113
OVG Sachsen, Beschluss vom 16.07.2007 - 4 BS 243/07
Gestützt auf § 115 SächsGemO kann die Rechtsaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen einschreiten, wenn eine Gemeinde mit der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten in Verzug geraten ist (im Anschluss an SächsOVG, Beschl. v. 12.9.2005 - 4 BS 449/04 -, SächsVBl. 2006, 45 = JbSächsOVG 13, 294).*)
VolltextVPRRS 2009, 0011
VK Bund, Beschluss vom 20.08.2008 - VK 1-108/08
Die Anforderungen an die Vorgabe von Mindestbedingungen für Nebenangebote in der Ausschreibung sind mit folgender Formulierung erfüllt: "... das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen."
VolltextOnline seit 2008
VPRRS 2008, 0336OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.08.2007 - 11 Verg 6/07
1. Eine (versteckte) Unterschreitung des Mindestsatzes kann auch durch den Ansatz zu niedriger Prozentsätze aus den Leistungsbildern für die betreffenden Leistungsphasen erfolgen.*)
2. Ist Gegenstand eines Nachprüfungsantrags eine Wertung im VOF-Verfahren, so prüfen die Nachprüfungsinstanzen nur, ob die Grenzen des der Auftraggeberseite zustehenden Beurteilungsspielraums überschritten sind. Die Dokumentation muss dementsprechend so beschaffen sein, dass aus ihr erkennbar wird, ob der Auftraggeber diese Anforderungen erfüllt hat.
3. Ist die Dokumentation ungenügend, ist das Verfahren ab dem Zeitpunkt, zu dem die Dokumentation ungenügend wird, zu wiederholen. Eine Nachholung der Dokumentation im Vergabenachprüfungsverfahren ist nicht möglich. Das zu wiederholende Verfahren kann bis zur Grenze der Identität des Beschaffungsvorhabens neu gestaltet werden.
VolltextVPRRS 2008, 0282
OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2008 - 1 Verg 4/08
1. Ist eine Leistungsposition eines Bauauftrages objektiv auf eine finanzielle Leistung gerichtet (hier: Übernahme der Kosten von Autowäschen), so besteht für den Auftraggeber kein Anlass, an der Angabe eines Bieters, diese Leistung als Eigenleistung zu erbringen, zu zweifeln. Auch wenn ein Positionstext im Leistungsverzeichnis aus Empfängersicht mehrdeutig ist und nach einer von mehreren Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommt, dass der Einsatz von anderen Unternehmen unumgänglich ist, ist das Angebot eines Bieters vollständig, der die Leistung – „zufällig zutreffend“ – als Eigenleistung anbietet und daher keine Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen vorlegt.*)
2. Die Durchführung von Autowäschen ist keine Nachunternehmerleistung bei einem Auftrag über Straßenbauleistungen. Es kann offen bleiben, ob die Verdingungsunterlagen dahin auszulegen sind, dass Verfügbarkeitsnachweise nicht nur für Nachunternehmer, sondern auch für jegliche Hilfsleistungen anderer Unternehmen vorzulegen sind.*)
3. Erklärt ein Bieter, dass er alle Leistungen eines Titels von einem Nachunternehmer erbringen lassen werde, und bezieht sich die Verpflichtungserklärung des bezeichneten Nachunternehmers aber nur auf einige einzelne, ausdrücklich mit ihren Ordnungsziffern aufgeführte Leistungspositionen dieses Titels, so ist diese Abweichung als ein unvollständiger Verfügbarkeitsnachweis zu bewerten.*)
4. Fordert die Vergabestelle mit Angebotsabgabe Angaben zum beabsichtigten Bauablauf und im Falle der Auftragserteilung die Anfertigung eines mit dem Auftraggeber abgestimmten Bauzeitenplans, so ist der Bieter verpflichtet, innerhalb der Angebotsfrist seine Vorstellungen zur beabsichtigten Reihenfolge bei der Ausführung der Bauarbeiten darzustellen. Die Form der Darstellung steht ihm – mangels anderweitigen Verlangens der Vergabestelle – frei.*)
5. Zum Inhalt des Vergabevermerks bei Verwendung eines Punktesystems im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote.*)
VolltextVPRRS 2008, 0201
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.05.2008 - VK-SH 5/08
1. Ergibt sich aus dem Kontext der Verdingungsunterlagen, welche bauseitigen Anforderungen, welche Bauaufgabe ein Nebenangebot zu erfüllen hat, bedarf es keiner zusätzlichen separaten Festlegung von Mindestanforderungen.*)
2. Ob ein Nebenangebot angesichts der nunmehr zwingend von dem öffentlichen Auftraggeber aufzustellenden Mindestbedingungen noch immer einer Gleichwertigkeitsprüfung zu unterziehen ist, erscheint zumindest zweifelhaft.*)
VolltextVPRRS 2008, 0157
KG, Beschluss vom 13.03.2008 - 2 Verg 18/07
1. Zu der Frage, wann eine Rüge ins Blaue hinein vorliegt.
2. Zu der Frage, ob die Vergabestelle alle Bieter zu einer Ortsbesichtigung einladen muss.
3. Zur Problematik des Ausschlusses wegen Unzuverlässigkeit.
VolltextOnline seit 2007
VPRRS 2007, 0449VK Bund, Beschluss vom 26.04.2007 - VK 1-29/07
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2007, 0430
VK Bund, Beschluss vom 04.09.2007 - VK 1-89/07
1. Gibt der Auftraggeber in der Vergabebekanntmachung nicht ausdrücklich an, dass er für die Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit Referenzen verlangt, darf er solche Referenzen nicht gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 g VOB/A als unbenannte "andere Nachweise" voraussetzen.
2. Art. 44 Abs. 2 Richtlinie 2004/18/EG ist - mangels Umsetzung im deutschen Vergaberecht - direkt anwendbar. Auftraggeber müssen deshalb Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit in der Bekanntmachung angeben.
VolltextVPRRS 2007, 0254
VK Arnsberg, Beschluss vom 22.06.2007 - VK 20/07
1. Eine Leistung darf grundsätzlich auch durch Generalübernehmer, also ausschließlich durch Fremdunternehmen erbracht werden; Forderungen nach Eigenanteilen sind nicht zulässig.
2. In sich widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen ebenso wie fehlende Angaben hierzu zum zwingenden Ausschluss eines Angebots, da die Vergleichbarkeit der Angebote dann nicht mehr gewährleistet ist.
VolltextVPRRS 2007, 0231
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.03.2007 - 1 VK 7/07, 8/07
1. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird.
2. Unter Erklärungen im Sinne des § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A fallen alle Erklärungen, die sowohl den Inhalt als auch die rechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen der zu erbringenden Leistung betreffen. Hierzu gehört auch die Urkalkulation, die die Preisermittlung im Detail festhält.
3. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen (z.B. die Urkalkulation) fehlen, sind zwingend auszuschließen. Die Gleichbehandlung ist nur gewährleistet, wenn alle Angebote die geforderten Erklärungen enthalten. Darauf, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen handelt, kommt es nicht an.
4. Einem Antrag auf Gestattung des Zuschlags ist nur dann zu folgen, wenn das Interesse der Vergabestelle und der Allgemeinheit von besonderem Gewicht ist.
5. Eine Vergabestelle hat Verzögerungen, welche durch Nachprüfungsanträge eintreten können, von vornherein in ihrem Zeitplan zu berücksichtigen. Sie kann den Anspruch auf effektiven Rechtschutz nicht dadurch unterlaufen, dass sie Zeiten für Nachprüfungsanträge unberücksichtigt lässt.
VolltextVPRRS 2007, 0051
OLG Rostock, Beschluss vom 20.09.2006 - 17 Verg 9/06
1. Die Überschreitung des Schwellenwerts ist als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens jederzeit von Amts wegen zu prüfen.*)
2. Bei einer einheitlichen baulichen Anlage sind zur Ermittlung der geschätzten Gesamtvergütung alle Aufträge zusammenzurechnen, die für die vollständige Herstellung erteilt werden müssen. Erforderlich ist ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht.*)
3. Zeigt sich das Nichterreichen des Schwellenwerts mangels Dokumentation im Vergabevermerk erst im - deshalb unzulässigen - Nachprüfungsverfahren, kommt nach § 128 Abs. 3 GWB i.V.m. § 115 Abs. 4 VwGO analog eine Kostentragungspflicht der Vergabestelle in Betracht.*)
VolltextVPRRS 2007, 0050
OLG Rostock, Beschluss vom 20.09.2006 - 17 Verg 8/06
1. Die Überschreitung des Schwellenwerts ist als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens jederzeit von Amts wegen zu prüfen.*)
2. Bei einer einheitlichen baulichen Anlage sind zur Ermittlung der geschätzten Gesamtvergütung alle Aufträge zusammenzurechnen, die für die vollständige Herstellung erteilt werden müssen. Erforderlich ist ein funktionaler Zusammenhang der Einzelaufträge in technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht.*)
3. Zeigt sich das Nichterreichen des Schwellenwerts mangels Dokumentation im Vergabevermerk erst im - deshalb unzulässigen - Nachprüfungsverfahren, kommt nach § 128 Abs. 3 GWB i.V.m. § 115 Abs. 4 VwGO analog eine Kostentragungspflicht der Vergabestelle in Betracht.*)
VolltextOnline seit 2006
VPRRS 2006, 0415VK Sachsen, Beschluss vom 09.05.2006 - 1/SVK/035-06
1. Einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gestellten, auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Nachprüfungsantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hat, der Antragsteller die Neuausschreibung aber nicht als verfahrensfehlerhaft rügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet.
2. Eine solche Vorgehensweise (Verzicht auf vorherige Rüge) ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens von Tatsachen Kenntnis erlangte, die ihr vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht bekannt waren.
3. Die Rüge in einem zwischenzeitlich im „Zweitverfahren“ neu ausgeschriebenen Vergabeverfahren („Erstverfahren“) hat dann Bestand, wenn der Antragsteller, der in dem erneuten Vergabeverfahren ein Angebot abgegeben hat, bei Abgabe seines Angebotes ausdrücklich betont, dass seine Rüge zur Aufhebung der Ausschreibung weiter Gültigkeit haben soll.
VolltextVPRRS 2006, 0358
VK Sachsen, Beschluss vom 03.11.2005 - 1/SVK/125-05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextVPRRS 2006, 0229
BGH, Urteil vom 21.02.2006 - X ZR 39/03
Erklärt ein Privater ohne Einschränkung, dass er eine Ausschreibung nach den Regeln der VOB/A durchführen werde, begründet er in gleicher Weise wie ein öffentlicher Auftraggeber einen Vertrauenstatbestand bei den Teilnehmern der Ausschreibung. Die Teilnehmer dürfen deshalb in einem solchen Fall auch bei der Ausschreibung eines Privaten darauf vertrauen, dass der Ausschreibende bei der Vergabe des Auftrags insgesamt die Regeln der VOB/A einhält. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, können den Teilnehmern der Ausschreibung Schadensersatzansprüche nach denselben Grundsätzen zustehen, die für öffentliche Auftraggeber gelten.*)
VolltextOnline seit 2005
VPRRS 2005, 0431OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.02.2005 - 11 Verg 24/04
1. Eine Anschlussbeschwerde steht nur dem Beschwerdegegner zu.
2. Der Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts wird grundsätzlich vom Beschwerdeführer vorgegeben. Das Beschwerdegericht prüft daher das Vergabeverfahren nicht von Amts wegen auf etwaige Pflichtverletzungen, sondern beschränkt seine Prüfung auf diejenigen Rechtsverletzungen, auf die sich der Beschwerdeführer beruft.
3. Das Vergabeverfahren unterliegt aus Gründen der Gleichbehandlung einer erheblichen Formenstrenge. Deshalb und gerade wegen der verschärften Haftungsfolgen bei Annahme einer Garantie muss eine Garantiezusage klar und eindeutig erfolgen.
4. Bei den Verdingungsunterlagen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, so dass die in ihnen niedergelegten und vom Bewerber bzw. Bieter geforderten Erklärungen der Überprüfung am Maßstab des AGB-Rechts unterliegen.
VolltextVPRRS 2005, 0392
OLG Jena, Beschluss vom 20.06.2005 - 9 Verg 3/05
1. Die Antragsbefugnis hängt nicht davon ab, ob ein Antragstellerangebot zu Recht ausgeschlossen worden ist. Der Zugang zum Vergabeprüfungsverfahren wird eröffnet mit der schlüssigen Behauptung, im Verlauf der Auftragsvergabe in einem Bieterrecht so verletzt worden zu sein, dass eine Zuschlagschance vereitelt worden ist.*)
2. Der rechtmäßige Ausschluss eines Angebots lässt das mit der Bewerbung des betreffenden Bieters begründete vergaberechtliche Sonderrechtsverhältnis zum Auftraggeber als rechtliche Grundlage für einen Anspruch nach § 97 Abs. 2 GWB auf Gleichbehandlung mit den im Vergabeverfahren verbleibenden Bietern entfallen. Der Vergabeprüfungsantrag eines zurecht ausgeschlossenen Antragstellers kann deshalb - entgegen der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf - nicht darauf gestützt werden, dass sämtlichen übrigen teilnehmenden Angeboten ein gleichartiger Mangel anhafte und der Auftraggeber mit der Zuschlagserteilung das Gleichbehandlungsgebot verletze.*)
VolltextVPRRS 2005, 0391
OLG Jena, Beschluss vom 04.05.2005 - 9 Verg 3/05
Im Rahmen einer unselbständigen Anschlussbeschwerde ist ein - auf die unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 118 Abs. 1 S. 3 GWB gestützter - Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung jedenfalls solange nicht statthaft, als die Vergabestelle nach § 118 Abs. 3 GWB an der Zuschlagserteilung gehindert ist.*)
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