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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Tief- und Ingenieurbau

172 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

VPRRS 2005, 0328
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Kein Angebotsausschluss bei unklaren Anforderungen an Nachweise

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2005 - Verg 12/05

Um Bieter im Vergabeverfahren mit Erklärungspflichten zu belasten, muss der Auftraggeber die Erklärungen "fordern", das heißt, für das konkrete Vergabeverfahren ausdrücklich verlangen und eindeutig bestimmen, dass und zu welchem Zeitpunkt sie beizubringen sind. Unterlässt er dies, erwächst den Bietern im Vergabeverfahren keine Erklärungspflicht.

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VPRRS 2005, 0174
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebote: Ausschluss bei Abweichen von zwingenden Vorgaben

OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2005 - 13 Verg 21/04

1. Zur Dokumentation der Vollständigkeitsprüfung von Angeboten.*)

2. Zum Ausschluss eines Nebenangebots wegen Abweichens von zwingenden Vorgaben.*)

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VPRRS 2005, 0143
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Technische Mindestbedingungen für Nebenangebote erforderlich?

OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005 - 6 Verg 6/04

1. Einer separaten Festlegung von technischen Mindestbedingungen für Nebenangebote bedarf es nicht, wenn die Anforderungen bereits durch technische Normen (z.B. DIN) und die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung festgelegt sind.

2. Die Angabe von Mindestbedingungen ist nur dort erforderlich, wo Nebenangebote eine Anforderung betreffen, die nicht schon aus dem Kontext der Verdingungsunterlagen heraus hinlänglich klar bestimmbar ist.

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VPRRS 2005, 0003
BauvertragBauvertrag
Restwerklohn für Kanalarbeiten

OLG München, Urteil vom 15.07.1998 - 27 U 101/98

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2004

VPRRS 2004, 0652
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 29.04.2004 - Rs. C-385/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2004, 0562
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neubau einer Talbrücke über das Birkental

VK Magdeburg, Beschluss vom 04.10.2002 - VK 07/02

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2004, 0251
BauvertragBauvertrag
Zusatzvergütung für Pumpaggregat?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.1984 - 4 U 189/82

(ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2003

VPRRS 2003, 0608
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nebenangebote dürfen von zwingenden Anforderungen nicht abweichen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - Verg 31/03

Der Grundsatz der Transparenz des Vergabeverfahrens schließt aus, eindeutige Anforderungen in den Vergabeunterlagen unter Rückgriff auf die Beweggründe, die die Vergabestelle zu den Anforderungen veranlasst haben, zu relativieren.

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VPRRS 2003, 0357
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verlängerung der Bindefrist: Abgewandeltes Angebot ist auszuschließen!

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002 - WVerg 19/02

1. Die Erklärung eines Bieters, mit der er einem Ersuchen der Vergabestelle um Zustimmung zur zeitlichen Erstreckung der Zuschlags- und Bindefrist nur unter sein Angebot ändernden Vorbehalten nachkommt, führt mit Ablauf der zur Verlängerung anstehenden Frist zum Erlöschen des ursprünglichen Angebots. Das nach Maßgabe der Änderungsvorbehalte abgewandelte Angebot ist ebenso wie nachträgliche vorbehaltlose Einwilligungen in weitere Verschiebungen der Bindefrist nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 a VOB/A von der Wertung zwingend ausgeschlossen.*)

2. Die Vergabekammer kann Vergabeverstöße, auf die der Antragsteller selbst sich nicht berufen hatte, ungeachtet der ihr mit § 114 Abs. 1 S. 2 GWB eingeräumten Befugnisse zur Begründung ihrer Entscheidung nicht heranziehen, wenn der Antragsteller gem. § 107 Abs. 3 GWB mit der Geltendmachung dieser Verstöße präkludiert wäre oder die aus ihnen ggf. abzuleitende Rechtsverletzung nicht in subjektive Rechte des Antragstellers eingreifen würde.*)

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VPRRS 2003, 0356
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Änderung an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!

OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2002 - WVerg 18/02

1. Für den gegen die Wertung eines Konkurrenzangebotes gerichteten Nachprüfungsantrag eines Bieters fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis, wenn feststeht, dass das eigene Angebot des Antragstellers nicht gewertet werden kann; ob dieses Angebot Gegenstand der Rüge eines Mitbieters war, ist insoweit unerheblich.*)

2. Verlangt der Auftraggeber dem Inhalt der Verdingungsunterlage nach, dass Preisnachlässe etwaige in Form eines letztlich auf den Abrechnungspreis bezogenen prozentualen, d. h. variablen Preisabschlags angeboten werden, so entspricht das Angebot eines betragsmäßig fixierten Pauschalnachlasses inhaltlich nicht den Verdingungsunterlagen und ist daher grundsätzlich aus der Wertung auszuschließen.*)

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VPRRS 2003, 0355
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotswertung

OLG Dresden, Beschluss vom 22.08.2002 - WVerg 10/02

1. Enthält eine Vergabebekanntmachung für Bauleistungen im Kläranlagenbau Angaben zu im Betrieb der fertiggestellten Anlage einzuhaltenden wasserrechtlichen Überwachungswerten, so ist die Vergabestelle gleichwohl grundsätzlich nicht gehindert, mit den Verdingungsunterlagen den Bietern im Rahmen der konkreten Leistungsbeschreibung strengere Betriebswerte vorzugeben.*)

2. Gibt ein Bieter eine ihm in diesem Zusammenhang abverlangte Garantieerklärung nicht oder nur mit unzureichendem Inhalt ab, kann sein Angebot ausgeschlossen und die geforderte Bietererklärung nicht ohne Verstoß gegen § 24 Nr. 3 VOB/A nachgeholt werden.*)

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VPRRS 2003, 0247
Straßenbau und InfrastrukturStraßenbau und Infrastruktur
Einschränkende Auslegung von Vergabegesetzen der Länder

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.09.2002 - 1 Verg 05/02

1. Die Antragsbefugnis kann nicht im Hinblick auf einen vermeintlich zwingenden Ausschluss nach § 4 Abs. 2 VergabeG LSA verneint werden, wenn der Antragsteller gerade diesen tatsächlich vorgenommenen Ausschluss als den ihn in seinen Rechten verletzenden Vergabeverstoß rügt.*

2. Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 VergabeG LSA ist bundes- und gemeinschaftsrechtskonform einschränkend dahin auszulegen, dass die darin aufgeführten Wertungskriterien von einem öffentlichen Auftraggeber nur dann in die Angebotswertung einbezogen werden dürfen, wenn sie zuvor in der Bekanntmachung bzw. in den Verdingungsunterlagen den Bietern auch mitgeteilt worden sind (Bestätigung der Rechtsprechung lt. Beschluss vom 07. Mai 2002, 1 Verg 19/01).*

3. Eine Beteiligungsgesellschaft i. S. v. § 1 Abs. 2 Nr. 2 VergabeG LSA ist nach dem VergabeG LSA bei Auftragsvergaben im Bereich des Tiefbaus nicht verpflichtet, von den Bietern die Vorlage einer eigenen Tariftreueerklärung und einer solchen für jeden ihrer Nachunternehmer zu verlangen. Es bedarf daher einer entsprechenden Willenserklärung des öffentlichen Auftraggebers, ob er von der ihm gesetzlich eingeräumten Ermächtigung nach § 3 Abs. 3 VergabeG LSA Gebrauch macht.*

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VPRRS 2003, 0024
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge; Vorlagepflicht beim BGH

KG, Beschluss vom 15.04.2002 - KartVerg 3/02

1. Wird ein erkannter Verstoß gegen Vergabebestimmungen ohne vorherige Rüge sogleich bei der Vergabekammer geltend gemacht, ist der Nachprüfungsantrag nicht unzulässig, wenn die Beanstandung so aktuell ist, dass der Antragsteller mit der Rüge noch nicht präkludiert wäre (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000 - Verg 9/00).*)

2. Die prozessualen Interessen des Auftraggebers werden durch den ohne vorherige Rüge angebrachten Nachprüfungsantrag nicht beeinträchtigt, weil er der Beanstandung nach Zustellung des Nachprüfungsantrags abhelfen und dadurch die Erledigung der Hauptsache herbeiführen kann und im Rahmen der dann zu treffenden Kostenentscheidung der Rechtsgedanke des § 93 ZPO zu berücksichtigen ist.*)

3. Dürfen Nachunternehmer nur für Leistungen eingesetzt werden, auf deren Erbringung der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist und will dieser Subunternehmer entgegen den Verdingungsunterlagen nicht sofort, sondern erst nach Auftragserteilung benennen, rechtfertigt diese Abweichung keinen Ausschluss vom Vergabeverfahren, wenn bei Widersprüchen vorrangig die Verdingungsunterlagen gelten und das Angebot des Unternehmers nur insofern, als es diesen nicht widerspricht. In solchen Fällen droht keine Verfälschung des Wettbewerbs, weil der Bieter daran festgehalten werden kann, die Leistungen im eigenen Betrieb erbringen zu müssen (Abgrenzung zu Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 6 Verg 4101).*)

4. Von der Entscheidung eines anderen OLG wird nur dann in einer die Vorlage an den Bundesgerichtshof gebietenden Weise abgewichen, wenn eine Rechtsfrage bei im Wesentlichen gleich oder vergleichbar gelagertem Sachverhalt anders beurteilt werden soll. Die abstrakte, vom Sachverhalt losgelöste Beantwortung einer Rechtsfrage durch den anderen Senat bindet nicht. Inwieweit die Sachverhalte gleich oder vergleichbar gelagert sind, ist eine Frage der einzelnen Fälle.*)

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Online seit 2002

VPRRS 2002, 0228
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Anforderungen an Nebenangebote

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002 - 1 Verg 4/02

1. Entsprechend § 9 Nr. 1 VOB/A müssen Nebenangebote so eindeutig und erschöpfend beschrieben sein, dass der Auftraggeber sich ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann. Wesentlicher Wertungsbestandteil ist die Frage der Gleichwertigkeit der im Nebenangebot enthaltenen Ausführung mit der ausgeschriebenen Hauptleistung. Auch sie muss soweit dargelegt werden, dass der Auftraggeber sie ohne besondere Schwierigkeit prüfen kann. Weicht das Nebenangebot in technischer Hinsicht vom Hauptangebot ab, ist es Aufgabe des Bieters, die Gleichwertigkeit durch entsprechende Unterlagen wie Prüfzeugnisse, Gutachten, Qualitätszertifikate etc. nachzuweisen.*)

2. Dabei ist die Darlegung der Gleichwertigkeit nicht auf die Feststellung einer abstrakt-generellen Eignung der alternativ angebotenen technischen Lösung zur Durchführung des Bauvorhabens zu beschränken. Maßgeblich ist die Gesamtschau aller wertbildender Kriterien, zu denen neben dem technischen Wert und dem Preis insbesondere auch die Betriebs- und Folgekosten gehören.*)

3. Eigene Nachforschungen obliegen dem Auftraggeber nur im Rahmen der verfügbaren Erkenntnisquellen und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Zuschlags- und Angebotsfrist.*)

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VPRRS 2002, 0204
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Missverhältnis zwischen geforderter Leistung und angebotenem Preis

VK Sachsen, Beschluss vom 01.10.2002 - 1/SVK/084-02

1. Das Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes im Sinne des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB setzt neben der Kenntnis der entscheidungsrelevanten Tatsachen auch die zumindest laienhafte Wertung voraus, dass es sich um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt. Dabei knüpft die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB grundsätzlich an einen Vergaberechtsverstoß des Auftraggebers an, was sich aus dem Wortlaut des § 97 Abs. 7 GWB ableiten lässt. Rechtsverstöße, die dem Antragsteller infolge einfacher oder grober Fahrlässigkeit unbekannt sind oder von ihm nicht als solche erkannt werden, werden nach dem klaren Wortlaut des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB im Gegensatz zu § 107 Abs. 3 S. 2 GWB nicht erfasst. Nicht Mutmaßungen oder ein Verdacht in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht, der Auftraggeber könnte einen Vergaberechtsverstoß begangen haben, sondern erst das tatsächliche Erkennen eines Vergaberechtsverstoßes löst die Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB aus.*)

2. Handelt es sich bei dem behaupteten Vergaberechtsverstoß um eine angeblich fehlerhafte Bewertung eines nach § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A unangemessen niedrigen Angebots durch den Auftraggeber wird ein Erkennen dieses Vergaberechtverstoßes nach § 107 Abs. 3 S. 1 GWB vor einer Akteneinsicht in den Vergabevermerk des Auftraggebers grundsätzlich nicht vorliegen können.*)

3. Es gibt keine gesetzliche Frist, die nach erfolgter Rüge beim Auftraggeber bis zu einem Antrag bei der Vergabekammer einzuhalten wäre. Eine Ausnahme kann sich lediglich aus Verwirkungsgesichtspunkten ergeben.*)

4. § 25 Nr. 3 S. 1 VOB/A ist aufgrund seines klaren Wortlautes als drittschützende Norm im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB anzusehen.*)

5. Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Missverhältnis zwischen geforderter Leistung und angebotenem Preis besteht, ist immer das Angebot als solches mit seinem für die Bauleistung geforderten Gesamtpreis, d. h. außer Betracht bleibt, ob etwa Preise für einzelne Positionen in einem Missverhältnis zur entsprechenden Einzelleistung stehen. Ist bei gewichtigen Einzelpositionen oder einzelnen in sich geschlossenen Teilen des Angebots ein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis festzustellen, kommt es darauf an, ob an anderer Stelle des Angebots ein entsprechender Ausgleich geschaffen ist und damit das Angebot insgesamt kein Missverhältnis zwischen Leistung und Preis aufweist.*)

6. Die Notwendigkeit einer Überprüfung auf ein unangemessen niedriges Angebot im Sinne des § 25 Nr. 3 Abs. 1 und 2 VOB/A ergibt sich grundsätzlich bei einer Abweichung im Angebotspreis des Mindestbietenden von mehr als 10 % zum nächsthöheren Bieter, wobei auch die eigene Kostenschätzung des Auftraggebers in die Betrachtung eingestellt werden muss. Ein noch so beträchtlicher Preisunterschied zwischen dem preislich günstigsten und den nachfolgenden Angeboten reicht für sich genommen für die Annahme eines im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrigen Preises nicht aus, weil ansonsten preiskartellrechtliche Zusammenschlüsse und Absprachen der überhöht anbietenden zweit-, dritt- und viertplatzierten Unternehmen immer zu einem Ausschluss des Mindestbieters führen würden, obwohl dieser als einziger tatsächlich zu angemessenen Marktpreisen angeboten hätte.*)

7. Hält der Auftraggeber ein Mindestangebot nach Prüfung für unangemessen niedrig, muss der betroffene Bieter individuelle und nachprüfbare Sonderkonditionen (nachgewiesene Einsparungen, Bezugspreise, Rabatte, abgeschriebene Maschinen und Geräte) nach schriftlicher Aufforderung plausibel benennen, um den Vorwurf eines unangemessen niedrigen Angebotes zu entkräften. Diese nachgewiesenen Vorteile sind beim Bieter im Wege einer fiktiven "Internen Addition zum Angebotspreis" zu berücksichtigen. Liegt der abschließende - fiktive - Angebotspreis unter Beachtung nur der glaubwürdigen Einsparpotenziale unterhalb von 10 % zum Nächstbieter, so kann von einem angemessenen Preis ausgegangen werden. Macht der Bieter dem gegenüber keine, nur pauschale oder keine plausiblen Erklärungen für sein Niedrigstangebot, so ist sein Angebot auszuschließen. Lediglich allgemein gehaltene Angaben zur Angemessenheit des Angebotes ("Synergieeffekte", "positive Erfahrungen vergangener Bauvorhaben, "eigenes, erhöhtes Nachfragevolumen") sind dabei zu pauschal und unkonkret, um als anerkennenswerte wettbewerblich begründete Rechtfertigungen akzeptiert werden zu können. Der Ausschluss des Angebotes ist - auch angesichts des klaren Wortlauts des § 25 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A - ohne Ermessen unumgänglich, wenn der Bieter die Unangemessenheit des Preises nicht aufklären kann oder in Verkennung der rechtlichen Erfordernisse (§§ 25 Nr. 3 Abs. 1 und 2, 24 Nr. 2, 2 Nr. 1 S. 1 VOB/A) nicht aufklären will.*)

8. Fordert ein Bieter aufgrund zeitlich bedingter, geänderter, technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die Zustimmung zur Zuschlags- und Bindefristverlängerung als Bedingung einen schon jetzt anzuerkennenden Pauschalnachtrag, führt dies nach Ablauf der bisherigen Zuschlags- und Bindefrist zum Entfallen der Bindung des Submissionsangebotes und zum Ausschluss des abgeänderten Angebotes nach §§ 24, 25 Nr. 1 lit a VOB/A.*)

9. Gibt der Bieter an der vom Auftraggeber nach § 21 Nr. 4 VOB/A in den Verdingungsunterlagen bezeichneten Stelle anstelle eines vorgedruckten prozentualen Nachlasses einen absoluten Pauschalnachlass an, so ist sein Angebot (insoweit) auszuschließen.*)

10. Hat der Bieter den Pauschalnachlass zusätzlich auch noch im Angebotsschreiben angeboten, so ist dieser ebenso nicht wertbar, da die §§ 25 Nr. 5 S. 2, 21 Nr. 4 VOB/A vorsehen, dass Nachlässe nicht zu werten sind, wenn sie nicht an der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Eine sog. teleologische Reduktion dieses zwingenden Wertungsausschlusses - wie von der Rechtsprechung teilweise erwogen - ist angesichts des klaren Wortlauts nicht möglich.*)

11. Allein die Tatsache der vorläufigen Insolvenz oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Mitglieds einer anbietenden Dreier-Bietergemeinschaft nach § 8 Nr. 5 lit. a VOB/A führt nicht zur zwingenden Nichtberücksichtigung des Bieters wegen mangelnder Eignung, sondern ermöglicht lediglich einen ermessengebundenen Ausschlussgrund.*)

12. Die Vergabekammer kann den Auftraggeber ausnahmsweise gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GWB zur Zuschlagserteilung an den Antragsteller verpflichten, wenn dieser preislich an erster Stelle liegt und das zweite Zuschlagskriterium "Qualität" keinerlei Differenzierungspotenzial hinsichtlich der Angebote mehr bietet.*)

13. Unterliegt der Antragsteller lediglich mit einem von mehreren behaupteten Vergaberechtsverstößen obsiegt er aber hinsichtlich der beantragten Maßnahmen der Vergabekammer vollständig, ist eine einheitliche, für den Auftraggeber negative, Kostenentscheidung veranlasst.*)

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VPRRS 2002, 0307
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
Bau eines Trog- und Tunnelbauwerks: Schwellenwert nicht überschritten!

VK Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2002 - VK 7/02

1. Bauaufträge sind Verträge entweder über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung eines Bauvorhabens oder eines Bauwerks, das Ergebnis von Tief- oder Hochbauarbeiten ist und eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll, oder einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen.

2. Unter einem Bauwerk ist eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache zu verstehen, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll.

3. Der Neubau einer Eisenbahnüberführung ist eine Tätigkeit im Bereich des Tiefbaus zum Zweck der Überführung von Eisenbahnstrecken. Ein zu erstellendes Trog- und Tunnelbauwerk ist eine in sich abgeschlossene bauliche Anlage, das eine eigene technische Funktion erfüllt.

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VPRRS 2002, 0034
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Antragsbefugnis für Nachprüfungsverfahren

OLG Dresden, Beschluss vom 09.11.2001 - WVerg 0009/01

Einem Unternehmen, das an einem Vergabeverfahren weder beteiligt war noch hätte beteiligt werden müssen, fehlt die Antragsbefugnis für ein Nachprüfungsverfahren, mit dem allein beanstandet werden soll, dass das Verfahren wegen eines Verstoßes gegen § 13 VgV (gegenüber einem beteiligten Bieter) nicht rechtswirksam beendet worden sei (§ 13 Satz 4 VgV) und dies eine neuerliche Vergabe erforderlich mache, welche die Vergabestelle bislang unterlassen habe.*)

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Online seit 2001

VPRRS 2001, 0038
Tief- und IngenieurbauTief- und Ingenieurbau
20% Kontingent: Wann darf national ausgeschrieben werden?

VK Südbayern, Beschluss vom 15.03.2001 - 05-02/01

Wird ein Fachlos national ausgeschrieben (20%-Kontingent), obwohl der geschätzte Gesamtauftragswert über dem Schwellenwert liegt, kommt eine Nachprüfung nach dem GWB nur dann in Betracht, wenn der Auftraggeber ohne die europaweite Vergabe dieses Einzelauftrages keine Möglichkeit mehr hat, durch noch nicht ausgeschriebene Gewerke die 80%-Grenze zu erreichen.

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VPRRS 2000, 0017
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 109/96

Begründung einer Vergabeentscheidung

Bei der Vergabeentscheidung gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A darf nach Bejahung der generellen Eignung der in die engere Wahl gekommenen Bieter ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht als entscheidendes Kriterium für den Zuschlag zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.

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Online seit 1974

VPRRS 1974, 0001
BauvertragBauvertrag
Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft: Weder Mehrvergütung noch Schadensersatz!

BGH, Urteil vom 09.12.1974 - VII ZR 158/72

1. Vermitteln die Bohrergebnisse kein zureichendes Bild über den Baugrund, ist das Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft.

2. Allein der Umstand, daß das Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft ist, vermag einen Anspruch des Auftragnehmers wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen nicht zu begründen.

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VPRRS 2001, 0008
Bau & ImmobilienBau & Immobilien

BayObLG, Beschluss vom 27.04.2001 - Verg 5/01

§ 1a Nr. 1 Abs. 2 Spiegelstr. 2 VOB/A ist dahingehend auszulegen, dass letztlich 80 & des Gesamtauftragswerts aller Bauaufträge in einem EU-weiten Wettbewerb vergeben werden sollen, dem Auftraggeber aber keine bestimmte Reihenfolgen für europaweite und nationale Vergaben vorgeschrieben wird.

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VPRRS 2000, 0041
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens ohne Wartefrist

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

1. Die Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens setzt nicht voraus, daß der Antragsteller zwischen der Rüge eines Verstosses gegen Vergabevorschriften und dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Wartefrist einhält und der Vergabestelle Gelegenheit gibt, den gerügten Verfahrensverstoß abzustellen.*)

2. Hat sich das Nachprüfungsverfahren nach einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache durch Aufhebung des Vergabeverfahrens erledigt (§ 114 Abs. 2 S. 2 GWB), so ist durch die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer zum alleinigen Zweck der Abänderung der erstinztanzlichen Kostenentscheidung zulässig.*)

3. Über die Kosten des erledigten Nachprüfungsverfahrens ist in diesem Fall unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen entspr. §§ 91 a ZPO, 161 VwGO zu entscheiden.*)

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