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Sachgebiet: Transportleistungen

174 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

VPRRS 2011, 0031
FahrzeugeFahrzeuge
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2010 - Verg 57/10

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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VPRRS 2011, 0020
Abfallbeförderung/-entsorgungAbfallbeförderung/-entsorgung
Kenntnis von Konkurrenzangeboten: Ausschluss!

OLG München, Beschluss vom 17.01.2011 - Verg 2/11

Die Kenntnis wesentlicher Teile des Angebotes eines konkurrierenden Bieters stellt eine zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führende wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise dar. Für die Kenntnis kommt es entscheidend auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots durch das zuständige Organ des Bieters bzw. auf den Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes bei der Vergabestelle an.*)

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VPRRS 2011, 0011
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtzeitige Einlegung von Rechtsmitteln

VK Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2010 - VK 44/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2010

VPRRS 2010, 0417
DienstleistungenDienstleistungen
Mischform von konstruktiver und funktionaler Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2010 - Verg 35/10

1. Eine funktionale oder teils funktionale Ausschreibung ist nicht zu beanstanden, wenn sich die zu beschaffenden Leistungen einer hinreichenden Beschreibung entziehen, der Auftraggeber das ihm obliegende Ermessen ("können") regelgerecht ausgeübt hat, insbesondere er die Zweck- und Verhältnismäßigkeit mit vertretbarem Ergebnis abgewogen hat, und die Einkunft vergleichbarer Angebote durch Festlegung der Rahmenbedingungen und der wesentlichen Einzelheiten der Leistungen sichergestellt ist.

2. Die Pauschalierung der Leistungen und des Preises überbürdet Bietern kein ein an sich vom Auftraggeber zu tragendes Wagnis.

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VPRRS 2010, 0393
DienstleistungenDienstleistungen
Inhalt der Angebote - Versäumnisse gehen zu Lasten der Bieter

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.07.2010 - VK 11/10

Gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A müssen die Angebote die Preise sowie die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Eine eindeutig geforderte zusätzliche Unterschrift zu den Angaben auf einem Preisblatt erfüllt die Voraussetzung einer fehlenden Erklärung.*)

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VPRRS 2010, 0392
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Zur Gestaltung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber

VK Arnsberg, Beschluss vom 20.07.2010 - VK 09/10

1. Die Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, den wirtschaftlichsten Preis durch eine vergaberechtsgerechte Ausschreibung für Abschleppleistungen zu ermitteln, kann nicht durch die Übernahme verbandinterner ermittelter Preislisten ersetzt werden.*)

2. Die funktionale Leistungsbeschreibung lässt die Bestimmung einer Leistung mit dem geschuldete Ziel Abschleppen / Bergen von Fahrzeugen unterschiedlichen Gewichts verbunden mit der Forderung einer Pauschalpreisangabe zu.*)

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VPRRS 2010, 0368
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Keine nachträgliche Heilung unzureichender Dokumentation

VK Lüneburg, Beschluss vom 10.06.2010 - VgK-21/2010

1. Voraussetzung für die Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB ist, dass das den Antrag stellende Unternehmen einen durch die behauptete Rechtsverletzung entstandenen oder drohenden Schaden darlegt. Das bedeutet, dass die Antragstellerin diejenigen Umstände aufzeigen muss, aus denen sich schlüssig die Möglichkeit eines solchen Schadens ergibt. Die diesbezüglichen Anforderungen an die Darlegungslast dürfen aber nicht überspannt werden. Es ist nicht erforderlich, dass ein Antragsteller schlüssig darlegt, er hätte bei vergabekonformem Verhalten des Auftraggebers im laufenden Verfahren ohne Neuausschreibung den Zuschlag auch tatsächlich erhalten.

2. Wenn die Auftraggeberin in der Benachrichtigung an die unterlegenen Bieter eine Frist für den frühesten Vertragsschluss setzt, die über die Mindestfristen des § 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB hinausgeht, darf sie zum Schutz der unterlegenen Bieter vor Ablauf dieser Frist den Auftrag nicht erteilen.

3. Gemäß § 107 Abs. 3 Ziff. 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EUGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010 in den Rechtssachen C-406/08 und C-456/08) ist die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht mehr anwendbar.

4. Zu den materiellen Dokumentationspunkten zählen insbesondere die Verfahrensphasen, bei denen die Vergabestelle eine Ermessensentscheidung zu treffen hat, wie etwa bei der Prüfung der Angebote, Angaben über Verhandlungen mit Bietern und deren Ergebnis sowie das Ergebnis der Wertung der Angebote. Eine fehlende Dokumentation wesentlicher Schritte bis zur Vergabeentscheidung ist daher rechtsfehlerhaft und führt zu einer Nichtvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidung. Eine nachträgliche Heilung im Nachprüfungsverfahren ist nicht möglich.

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VPRRS 2010, 0366
DienstleistungenDienstleistungen
Gebührenstreitwert: Anwendung der Regeln über Schwellenwertberechnung

VK Sachsen, Beschluss vom 30.09.2010 - 1/SVK/020-10

1. Bei der Berechnung des Gebührenstreitwerts ist zu berücksichtigen, dass bei Dienstleistungsaufträgen nach den Regeln über die Schwellenwertberechnung eine Kappung bei 48 Monaten stattzufinden hat, auch wenn die vorgesehene Vertragslaufzeit länger ist. § 3 Abs. 3 S. 3 VgV (in der Fassung von 2006) berücksichtigte nicht, dass Art. 9 Abs. 8 lit. b) ii) der Richtlinie 2004/18/EG auch für befristete Dienstleistungsverträge mit einer Dauer von mehr als 48 Monaten eine Kappung bei 48 Monaten vornimmt.*)

2. Eine Berücksichtigung der Infrastrukturentgelte von Schienenpersonenverkehrsleistungen bei der Streitwertberechnung scheidet aus, weil diese keine Gegenleistung für die Durchführung des Schienenverkehrs darstellen. Die Infrastrukturentgelte muss der Auftragnehmer an die Netzbetreiber abführen, er bekommt diese jedoch von dem Auftraggeber erstattet. Die Erstattungsbeträge sind damit kostenneutrale durchlaufende Posten. Der Auftragnehmer reicht diese Entgelte sozusagen nur im Auftrag der Auftraggeberin an die Dritten weiter. Insofern unterscheiden sich die Infrastrukturentgelte auch von anderen durchlaufenden Posten wie der Umsatzsteuer.*)

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VPRRS 2010, 0364
DienstleistungenDienstleistungen
Rechtzeitige Einlegung von Rechtsmitteln

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2010 - Verg W 12/10

1. Ziel eines Nachprüfungsverfahrens kann es allein sein, das Vergaberecht zu beachten, nicht jedoch, es gerade nicht anzuwenden.

2. Gibt der Auftraggeber in der Bekanntmachung genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen an und werden diese nicht eingehalten, ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig.

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VPRRS 2010, 0345
TransportleistungenTransportleistungen
Wann liegt vergabefreies Eigengeschäft vor?

VK Münster, Beschluss vom 07.10.2010 - VK 6/10

1. Voraussetzungen für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf "nicht kommerzielle" Linienverkehre mit Bussen: Im Bereich der Busdienstleistungen gilt Art. 5 Abs. 1 S. 2, wonach im Falle eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages der 4. Teil des GWB zur Anwendung kommt, nicht aber die Verordnung.*)

2. Ein vergabefreies Eigengeschäft nach den Vorgaben des EuGH setzt voraus, dass die beauftragte Gesellschaft als interne Betriebsstelle des öffentlichen Auftraggebers die Leistungen auch tatsächlich selbst erbringt.*)

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VPRRS 2010, 0296
DienstleistungenDienstleistungen
§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB weiterhin anwendbar!

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.06.2010 - VgK-28/2010

1. Die in Deutschland geltende Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) nach wie vor grundsätzlich anwendbar.

2. Im Gegensatz zum irischen Recht und zum britischen Recht regelt § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht die Ausschlussfrist für das Nachprüfungsverfahren selbst, sondern nur die Anforderungen an die Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung und damit, ob die Zulässigkeitsvoraussetzung vorliegt oder nicht. Entscheidend aber ist, dass der Begriff der Unverzüglichkeit im deutschen Recht eindeutig definiert ist, nämlich als "ohne schuldhaftes Zögern" im Sinne des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, was zu dem aufgrund einer ausgeprägten Rechtsprechung zu § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB bzw. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB a. F. auch für das Vergaberecht weitergehend konkretisiert worden ist.

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VPRRS 2010, 0285
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2010 - Verg 59/09

1. Ein Flughafenbetreiber ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB a.F.

2. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass nicht der Flughafenbetreiber selbst, sondern ein Tochterunternehmer die Auftragsvergabe durchführt.

3. Bei der Vergabe eines Abschleppauftrags darf kein Nachweis der Inkassoberechtigung verlangt werden, weil dies nicht durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.

4. Vergaberechtswidrig ist die Wahl des Zuschlagskriteriums "konkret für die Auftragserfüllung vorgesehene technische Ausstattung", weil damit eine unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien vorgenommen wird.

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VPRRS 2010, 0284
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe von Abschlepp- und Inkassodienstleistungen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2010 - Verg 58/09

1. Ein Flughafenbetreiber ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB a.F.

2. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass nicht der Flughafenbetreiber selbst, sondern ein Tochterunternehmer die Auftragsvergabe durchführt.

3. Bei der Vergabe eines Abschleppauftrags darf kein Nachweis der Inkassoberechtigung verlangt werden, weil dies nicht durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt ist.

4. Vergaberechtswidrig ist die Wahl des Zuschlagskriteriums "konkret für die Auftragserfüllung vorgesehene technische Ausstattung", weil damit eine unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien vorgenommen wird.

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VPRRS 2010, 0280
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Falsche Erklärung, wenn Vertiebskosten in Verwaltungskosten einfließen

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.04.2010 - VK-SH 3/10

1. Gibt ein Bieter bei der Position "Vertriebskosten" eines zwingend mit dem Angebot vorzulegenden und vollständig auszufüllenden Kalkulationsschemas den Wert Null an und teilt dieser auf Nachfrage des Auftraggebers mit, er habe zwar Vertriebskosten kalkuliert, diese aber in die Position "Verwaltungskosten" einfließen lassen, ist diese falsche Erklärung -ausgehend von der entsprechenden Rechtsprechung zu den Preisangaben- mit einer fehlenden Erklärung gleichzusetzen, was zum Ausschluss der Angebots führen muss.

2. Die Entscheidung über die Beiladung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer. Befindet sich das Vergabeverfahren zum Zeitpunkt der Entscheidung der Vergabekammer noch in einem Stadium, in dem die Interessen des betreffenden Bieters durch die Entscheidung der Vergabekammer nicht im Sinne von § 109 GWB schwerwiegend berührt werden können, ist angesichts der mit einer Beiladung verbundenen Zeitverzögerungen und Kosten von einer Beiladung abzusehen.

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VPRRS 2010, 0261
DienstleistungenDienstleistungen
Erfordernis einer eindeutigen rechtsverbindlichen Erklärung

VK Hessen, Beschluss vom 28.01.2010 - 69d-VK-57/2009

Verlangt ein Auftraggeber vom Bieter eine Erklärung darüber, dass dieser im Auftragsfall über die zum Zwecke der Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs erforderlichen Fahrzeuge allein verfüge und den Einsatz der Fahrzeuge allein regeln könne, so reicht dafür der Hinweis darauf, dass eine solche Verfügungsbefugnis sich bereits aus dem der Anmietung der Fahrzeuge zu Grunde liegenden Mietvertrag ergebe, nicht aus. Der Bieter muss vielmehr eine eindeutige rechtsverbindliche Erklärung im geforderten Sinne abgeben, da nur eine solche Erklärung dem Auftraggeber die Möglichkeit eröffnet, die in der Erklärung der enthaltenen Forderung durchzusetzen und zu sanktionieren.*)

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VPRRS 2010, 0259
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Direktvergabe von SPNV-Leistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.2010 - Verg 19/10

1. Divergenz: Ob die §§ 15 Abs. 2 AEG, 4 Abs. 3 Nr. 2 VgV die Direktvergabe eines gemeinwirtschaftlichen SPNV erlauben, hängt davon ab, ob

- das Eisenbahnrecht dem Vergaberecht als das besondere Recht oder

- das Vergaberecht dem Eisenbahnrecht als das jüngere Recht vorgeht.

2. Unter § 1 Abs. 1 SektVO, § 98 Nr. 4 GWB fallen lediglich Unternehmen, die die Verkehrsleistung als solche erbringen; das ist bei einer Vergabestelle nicht der Fall, die kein Schienennetz betreibt, sondern lediglich Dritte mit der Erbringung von SPNV-Leistungen beauftragt.

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VPRRS 2010, 0235
DienstleistungenDienstleistungen
Nachträglicher Verzicht auf unbedeutende Formalitäten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.2009 - 15 Verg 4/09

Ein nachträglicher Verzicht auf Formalitäten kann in Betracht kommen, wenn die Formalität bzw. Unvollständigkeit eine unbedeutende und sich auf den Wettbewerb nicht auswirkende Position betrifft und wenn der Auftraggeber selbst bei der Wertung der verschiedenen Angebote zu erkennen gibt, dass es ihm auf die geforderte Angabe in keiner Weise ankommt.

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VPRRS 2010, 0190
DienstleistungenDienstleistungen
Schutz des öffentlichen Auftraggebers und Rügevoraussetzungen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2010 - 1 VK 11/10

1. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A, wonach auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, ist grundsätzlich nicht mitbieterschützend. Die Vorschrift dient in erster Linie dem Schutz des öffentlichen Auftraggebers. Dieser soll vor den Gefahren geschützt werden, die daraus erwachsen, dass der Preis und die zu erbringende Leistung nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, nämlich vor der Gefahr, dass die Leistung vom Bieter nicht ordnungsgemäß erbracht werden kann. Der Auftraggeber ist grundsätzlich aber nicht daran gehindert, auch einem niedrigen, möglicherweise nicht kostendeckenden Angebot den Zuschlag zu erteilen, denn es ist nicht seine Sache, dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer auskömmliche, d.h. in jeder Hinsicht kostendeckende Aufträge erhält.

2. Allein im Zusammenspiel mit dem Gebot, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen (§ 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A), gewährt die Norm dem Mitbieter Schutz. Das bedeutet, dass der Mitbieter allein dann, wenn die Abgabe eines Unterkostenangebotes zugleich eine wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweise darstellt, aus § 97 Abs. 7 GWB einen Anspruch auf Einhaltung des § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A hat. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn ein Unterkostenangebot in der zielgerichteten Absicht abgegeben wird, einen Mitbewerber vom Markt zu verdrängen.

3. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird. Darin unterscheidet sich die Rüge von der bloßen Anfrage oder Anregung.

4. Eines ausdrücklichen Hinweises auf die Rügepflicht bedarf es nicht.

5. Die Frage, ob ein vertraglich aufgebürdetes Wagnis ungewöhnlich und damit unzulässig ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung von Art und Umfang der nachgefragten Leistung, sowie unter Beachtung des Gesichtspunkts der Branchenüblichkeit zu klären.

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VPRRS 2010, 0167
DienstleistungenDienstleistungen
Sektorenvergabe: Niedrigster Preis als einziges Kriterium zulässig!

OLG München, Beschluss vom 20.05.2010 - Verg 4/10

Sektorenauftraggeber dürfen bei der Ausschreibung von Dienstleistungen als einziges Zuschlagskriterium den niedrigsten Preis festsetzen.*)

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VPRRS 2010, 0147
DienstleistungenDienstleistungen
Nachprüfungsverfahren: Erledigung in sonstiger Weise

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.08.2009 - VgK-42/2009

1. Die Entscheidung der Kammer dient vorrangig, aber nicht allein dem Interesse des Bieters an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens, sondern auch dem öffentlichen Interesse an einer zwar zügigen, aber eben auch "rechtmäßigen" Auftragsvergabe.

2. Eine Erledigung in sonstiger Weise liegt dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren gegenstandslos wird. Dies kommt auch bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern durch die Vergabestelle durch Nachholung oder Neuvornahme und damit Heilung vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird.

3. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus.

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VPRRS 2010, 0146
DienstleistungenDienstleistungen
Schätzung des Auftragswertes vor Auschreibungsbeginn

VK Lüneburg, Beschluss vom 21.08.2009 - VgK-43/2009

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 VgV den Nettowert der in Aussicht genommenen Auftragsvergabe zu schätzen. Maßgeblicher Zeitpunkt dieser Schätzung ist dabei grundsätzlich der Tag der Absendung der Vergabebekanntmachung (§ 3 Abs. 10 VgV). Zu ermitteln ist derjenige Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und auf dem Boden einer betriebswirtschaftlichen Finanzplanung veranschlagen würde.

2. Die Entscheidung der Kammer dient vorrangig, aber nicht allein dem Interesse des Bieters an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens, sondern auch dem öffentlichen Interesse an einer zwar zügigen, aber eben auch "rechtmäßigen" Auftragsvergabe.

3. Eine Erledigung in sonstiger Weise liegt dann vor, wenn das Nachprüfungsverfahren gegenstandslos wird. Dies kommt auch bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern durch die Vergabestelle durch Nachholung oder Neuvornahme und damit Heilung vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens in Betracht, durch die dem Antragsteller seine Beschwer genommen wird.

4. Der Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus.

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VPRRS 2010, 0121
DienstleistungenDienstleistungen
Relevanz des Bieterstatuses im Nachprüfungsverfahren

VK Münster, Beschluss vom 18.03.2010 - VK 2/10

1. Auf einen formalen Bieterstatus kommt es bei Anwendung des § 101b Abs. 2 GWB nicht an.*)

2. Die Nachprüfung gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann aber nur derjenige beantragen, der antragsbefugt nach § 107 Abs. 2 GWB ist.*)

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VPRRS 2010, 0092
DienstleistungenDienstleistungen
Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!

VK Münster, Beschluss vom 18.03.2010 - VK 1/10

1. Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gemäß § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.*)

2. Abgrenzung eines Dienstleistungsauftrages von einer Dienstleistungskonzession.*)

3. Wesentliche Änderungen in bestehenden Verträgen unterliegen dem Vergaberechtsregime.)

4. Im Falle von de facto Vergaben kommt es nicht auf den formalen Bieter- oder Bewerberstatus eines Antragstellers an, sondern auch Interessenten, die wesentliche Teilleistungen ausführen wollen, können in ihren Rechten verletzt sein.

5. Zu der Frage, ob die Vergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen ausgeschrieben werden muss (Abgrenzung Dienstleistungsauftrag/-konzession).

6. Freihändige Vergabe bedeutet nicht, dass nur mit einem Bieter verhandelt werden kann. Die Beteiligung mehrerer Unternehmen ist nur dann entbehrlich, wenn dies im Einzelfall nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist. Das ist vor allem dann der Fall, wenn aus besonderen objektiven Gründen nur ein Unternehmen für die Ausführung der Leistung in Betracht kommt.

7. Nur wenn der Auftraggeber infolge einer Markterkundung festgestellt hat, dass nur ein bestimmtes Unternehmen den Auftrag ausführen kann, sind die Anforderungen des § 3 Nr. 4 a VOL/A erfüllt.

8. Wesentliche Änderungen der Bestimmungen in einem öffentlichen Auftrag während der Geltungsdauer sind als Neuvergabe eines Auftrags anzusehen.

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VPRRS 2010, 0052
DienstleistungenDienstleistungen
Mangelnde Eignung einer EU-weiten Ausschreibung der Schülerbeförderung

VK Arnsberg, Beschluss vom 13.07.2009 - VK 16/09

1. Der Bieter bzw. Bewerber muss den Vergabeverstoß und die Aufforderung an den öffentlichen Auftraggeber, den Verstoß abzuändern, konkret darlegen. Beide Tatsachenvorträge sind unverzichtbare Bestandteile der Rüge. Nur schlichte Fragen nach Inhalt und Begründung einer Ausschlussentscheidung und allgemeine Ankündigungen, man werde das nicht hinnehmen, erfüllen den Rügetatbestand grundsätzlich nicht.

2. Die Rüge kann entbehrlich sein, wenn der Auftraggeber sich selbst treuwidrig verhält und trotz bestehender Ausschreibungspflicht und bekundeten Interesse ohne Vergabeverfahren vergibt. Die bloße Vermutung, die Rüge werde erfolglos sein, genügt nicht, ebenso wenig die eindeutige Positionierung einer Vergabestelle mit Blick auf eine potentielles Nachprüfungsverfahren auf der Basis aus ihrer Sicht guten Gründen.

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VPRRS 2010, 0045
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Fehlerhafte Ausschreibung von Abschleppleistungen

VK Arnsberg, Beschluss vom 25.11.2009 - VK 29/09

Rückversetzung des Verfahrens wegen fehlerhafter Ausschreibungsunterlagen in den Stand nach Bekanntmachung.*)

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VPRRS 2010, 0025
DienstleistungenDienstleistungen
Bloße Vermutung kann keine Rüge darstellen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2009 - 1 VK 42/09

1. Eine bloße Vermutung ohne jede tatsächliche Grundlage stellt keine "Rüge" i.S.d. § 107 Abs. 3 GWB dar. Sie ist als "Rüge ins Blaue hinein" unbeachtlich.

2. § 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A ist grundsätzlich nicht mitbieterschützend.

3. Der Auftraggeber ist grundsätzlich nicht daran gehindert, auch einem niedrigen, nicht kostendeckenden Angebot den Zuschlag zu erteilen.

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VPRRS 2010, 0019
DienstleistungenDienstleistungen
Gesonderte Rüge im bereits anhängigen Nachprüfungsverfahren?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2009 - 1 VK 31/09

1.Eine gesonderte Rüge ist entbehrlich, wenn ein Nachprüfungsverfahren bereits anhängig ist und der Antragsteller im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens von weiteren Vergabeverstößen Kenntnis erlangt, die bisher nicht Gegenstand des Verfahrens sind.

2.Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird. Darin unterscheidet sich die Rüge von der bloßen Anfrage oder Anregung.

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VPRRS 2010, 0016
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Angebotsausschluss bei Fehlen geforderter Erklärungen

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2009 - 1 VK 43/09

1. Angebote, bei denen geforderte Erklärungen fehlen, sind zwingend auszuschließen. Unerheblich ist hierbei, ob es sich um wettbewerbserhebliche Erklärungen handelt oder um solche, deren Fehlen keinen Einfluss auf die Preise, den Wettbewerb oder die Eindeutigkeit des Angebots haben.

2. Die Ermessensentscheidung im Rahmen eines ist Nachprüfungsverfahrens nur eingeschränkt nachprüfbar. Den ihr zustehenden Spielraum hat eine Vergabestelle nur dann verletzt, wenn ein schwerer offenkundiger Fehler vorliegt, was nicht der Fall ist, wenn eine Verfahrensweise nicht von vornherein als unvernünftig erscheint.

3. Die Zulassung eines verspäteten Antrags ist ausgeschlossen, wenn den Bieter ein Mitverschulden daran trifft, dass der Teilnahmeantrag nicht rechtzeitig eingeht.

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Online seit 2009

VPRRS 2009, 0408
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verkehrs-AG u. Ä. sind öffentliche Auftraggeber!

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2009 - VgK-12/2009

Kommunale Unternehmen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (wie Verkehrs-AG oder Verkehrsverbund GmbH) fallen regelmäßig nicht unter den 4. Abschnitt der VOL/A, da sie nicht vorrangig gewinnorientiert sind. Dem steht nicht entgegen, dass an einem solchen Unternehmen ein Minderheitsgesellschafter beteiligt ist, der seinerseits vorrangig markt- und gewinnorientiert ausgerichtet ist.

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VPRRS 2009, 0407
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Verkehrs-AG u. Ä. sind öffentliche Auftraggeber!

VK Lüneburg, Beschluss vom 17.04.2009 - VgK-11/2009

Kommunale Unternehmen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (wie Verkehrs-AG oder Verkehrsverbund GmbH) fallen regelmäßig nicht unter den 4. Abschnitt der VOL/A, da sie nicht vorrangig gewinnorientiert sind. Dem steht nicht entgegen, dass an einem solchen Unternehmen ein Minderheitsgesellschafter beteiligt ist, der seinerseits vorrangig markt- und gewinnorientiert ausgerichtet ist.

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VPRRS 2009, 0352
DienstleistungenDienstleistungen
Berücksichtigung des § 107 Abs. 3 GO NRW bei Busdienstleistungen?

VK Münster, Beschluss vom 09.10.2009 - VK 19/09

Berücksichtigung des § 107 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A im Falle von Ausschreibungen von Busdienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr durch öffentliche Auftraggeber.*)

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VPRRS 2009, 0329
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Vergabe eines Beförderungsauftrags: Ausreichende Leistungsbeschreibung

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.08.2009 - 1 Verg 8/09

1. Eine Leistungsbeschreibung bei der Vergabe eines Beförderungsauftrags ist ausführlich genugt, wenn den Bietern als Kalkulationsgrundlage die durchschnittliche tägliche Gesamtkilometerzahl der letzten drei Schuljahre, Anschriften der zu befördernden Personen sowie von welchem Ort eine Person mit dem Rollstuhl abgeholt werden soll, vorgegeben werden.

2. Der wegen einer Beihilfe i.S. von Art. 87 EGV begründete Verdacht eines EU-rechtswidrig subventionierten Angebots führt nicht zwangsläufig zu dessen Ausschluss.

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VPRRS 2009, 0296
TransportleistungenTransportleistungen
Nachunternehmer: Kein Nachprüfungsantrag ohne Hauptangebot

VK Köln, Beschluss vom 24.08.2009 - VK VOL 23/2009

Der Nachprüfungsantrag eines potenziellen Nachunternehmers gegen die de-facto-Vergabe von Nachunternehmerverträgen ist wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn sich der potenzielle Nachunternehmer nicht um ein bestimmtes Los des Hauptauftrags bewirbt, obwohl es nach den Ausschreibungsbedingungen des Hauptauftrags mit identischem Leistungsangebot möglich gewesen wäre.

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VPRRS 2009, 0285
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkender Verhaltensweise

OLG Naumburg, Urteil vom 02.07.2009 - 1 U 5/09

1. Unterteilt ein öffentlicher Auftraggeber einen Dienstleistungsauftrag in Lose (hier: Abschleppdienstleistungen, Aufteilung in vier Gebietslose und ein gebietsübergreifendes Fachlos) und ergibt sich aus der Vergabebekanntmachung zugleich, dass er sowohl eine Einzellosvergabe als auch eine Gesamtlosvergabe in Betracht zieht, so begründet allein die Angabe in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, dass ein Angebot nur auf ein einzelnes Los erfolgen kann, kein schutzwürdiges Vertrauen eines Bieters dahin, dass die Auftragsvergabe zwingend auf die jeweiligen Einzellose erfolgen wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote auch in der Form zugelassen hat, dass sich das Angebot sich auf mehrere Lose bezieht.*)

2. Der Ausschluss einer Bietergemeinschaft wegen einer wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweise setzt den gesicherten Nachweis einer unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft voraus. Selbst erhebliche Verdachtsmomente genügen hierfür nicht (wie OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2003 - 11 Verg 2/03, VergabeR 2003, 581).*)

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VPRRS 2009, 0278
TransportleistungenTransportleistungen
Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammern

VG Köln, Beschluss vom 06.04.2009 - 4 K 6606/08

Die Rechtswegzuweisung des § 116 GWB verdrängt umfassend den Verwaltungsrechtsweg.

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VPRRS 2009, 0248
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Neue Angebotsabgabefrist = Verlängerung der Rügefrist?

VK Hessen, Beschluss vom 17.08.2009 - 69d-VK-25/2009

1. Die in § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB statuierte Rügefrist bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Angebotsabgabefrist wird nicht dadurch verlängert, dass die Angebotsabgabefrist im weiteren Verlauf des Angebotsverfahrens verlängert wird. Die neue Angebotsabgabefrist muss auch nicht erneut bekannt gemacht werden.*)

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB nicht nur dann positiv bekannt, wenn sich ein Antragsteller mit einem möglichen Vergabeverstoß befasst hat und sich den daraus resultierenden Schlussfolgerungen - mutwillig - verschließt, sondern - insbesondere im Hinblick auf die bereits in diesem vorvertraglichen Verfahren bestehenden gegenseitigen Rücksichtnahme- und Kooperationspflichten - auch dann, wenn ein Antragsteller es vorwerfbar versäumt, die - insbesondere personellen - Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er eine rechtzeitige Kenntnis von den Vergabeverstöße erlangen kann.*)

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VPRRS 2009, 0449
DienstleistungenDienstleistungen
Vergabe „Lagerung und Transport von Kunstexponaten für ...“

VK Bund, Beschluss vom 30.04.2009 - VK 1-56/09

(ohne amtlichen Leitsatz)

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VPRRS 2009, 0208
DienstleistungenDienstleistungen
Überwiegende Finanzierung im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB

VK Nordbayern, Beschluss vom 23.07.2009 - 21.VK-3194-25/09

1. Maßgeblich für die Betrachtung der überwiegenden Finanzierung im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB ist nicht der konkret zu vergebende Auftrag. Vielmehr ist auf die Finanzierung des Vereins als juristische Person und seiner Aktivitäten als Ganzes abzustellen, nicht nur auf das jeweilige Aufgabengebiet.*)

2. Als öffentliche Finanzierung sind nicht alle Zahlungen eines öffentlichen Auftraggebers einzustufen, sondern nur solche, welche als Finanzmittel ohne spezifische Gegenleistung die Tätigkeit der betreffenden Einrichtung finanzieren oder unterstützen. Zahlungen, die im Rahmen eines Leistungsaustausches gewährt werden, stellen keine öffentliche Finanzierung dar.*)

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VPRRS 2009, 0073
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Beschränkung der Bewerberzahl

VK Sachsen, Beschluss vom 09.02.2009 - 1/SVK/071-08

1. Lässt der Auftraggeber mit der Formulierung „Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung.“, in der Vergabebekanntmachung offen, welches Anforderungsprofil ein Teilnehmer hinsichtlich vorzulegender Eignungsunterlagen im Teilnahmewettbewerb zu erfüllen hat, so kann diese Unklarheit nicht dazu führen, dass der Teilnahmeantrag eines Teilnehmers im weiteren Verfahren unberücksichtigt bleibt, sofern dieser anstelle von Referenzen im SPNV lediglich Referenzen im Reisezugsonderverkehr und im Güterverkehr vorlegt.*)

2. Grundsätzlich muss nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer die Entscheidung des Auftraggebers, wie viele und welche Bewerber er zur Angebotsabgabe auffordert, auf sachlichen und nachvollziehbaren Erwägungen beruhen. Sind solche Gründe nicht ersichtlich, insbesondere weder im Rahmen eines Vergabevermerks dokumentiert noch im Verfahren dargelegt, hat der Auftraggeber sein Auswahlermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt.*)

3. Auch wenn die Methodik der Bewertung der Eignung im Beurteilungsspielraum des Auftraggebers steht, ist zu fordern, dass ein Bewertungsmaßstab entwickelt wird, der es im Nachgang ermöglicht, schlüssig nachzuvollziehen, anhand welcher Kriterien – und nicht ausschließlich anhand welcher durch den Teilnehmer vorgelegten Fakten- die Eignung festzustellen war. Der Beurteilungsspielraum des Auftraggebers darf mangels bestimmten oder bestimmbaren Beurteilungsmaßstabes nicht dazu führen, dass die vorgelegten Daten und Fakten eine Begründung in die eine oder andere Richtung erlauben.*)

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VPRRS 2009, 0060
DienstleistungenDienstleistungen
Ausschluss wegen geringfügiger Überschreitung vorgegebener Zeiten?

OLG München, Beschluss vom 02.03.2009 - Verg 1/09

Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn ein Angebot wegen einer minimalen Überschreitung der vom Auftraggeber für eine Schülerbeförderung von Anfang an zwingend vorgegebenen Fahrtzeit ausgeschlossen wird.*)

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Online seit 2008

VPRRS 2008, 0319
DienstleistungenDienstleistungen
§ 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A im Verhandlungsverfahren anwendbar?

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2008 - 1 Verg 10/08

1. Zum Antragsrecht der Beigeladenen nach § 118 Abs. 1 GWB analog, auch bei Anordnung der Wiederholung der Wertung (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Senats).*)

2. Im Vergabenachprüfungsverfahren kann offen bleiben, ob für die Ausschreibung die Vorschriften der Abschnitte 1 und 3 der VOL/A oder des 4. Abschnitts der VOL/A anwendbar sind, wenn hinsichtlich der beanstandeten bzw. der nach Auffassung der Vergabekammer gebotenen Verhaltensweisen der Vergabestelle die jedenfalls strengeren Vorgaben der Verdingungsunterlagen maßgeblich sind.*)

3. Die Bestimmungen des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A sind auf das Verhandlungsverfahren nicht unmittelbar anwendbar, weil Gegenstand der Angebotswertung nicht allein das schriftlich abgegebene Angebot ist, sondern grundsätzlich das schriftliche Angebot in seiner Aus- und Umgestaltung durch die - mündlichen - Verhandlungsgespräche. Änderungen und Ergänzungen des Angebots nach Abgabe des sog. indikativen Angebots sowie sogar alternative Angebotsteile sind im Verhandlungsverfahren grundsätzlich zulässig und dürfen vom öffentlichen Auftraggeber in nicht diskriminierender Weise auch initiiert werden. Unvollständig kann ein Angebot im Verhandlungsverfahren grundsätzlich nur dann sein, wenn nach Abschluss der Verhandlungen und regelmäßig einem Aufklärungsversuch noch immer wesentliche Preisangaben fehlen, Angebote nicht unterschrieben sind oder zweifelhafte Inhalte aufweisen.*)

4. Etwas Anderes gilt, wenn der öffentliche Auftraggeber für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens selbst ein formelles Anforderungsprofil für indikative bzw. sonstige schriftliche Angebote definiert und den Bietern vor Angebotsabgabe bekannt gegeben hat.*)

5. Wird die Unterzeichnung durch "rechtsverbindliche Unterschrift" verlangt, nicht jedoch der Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners mit dem Angebot, so genügt dieser Anforderung jede Unterschrift eines Erklärenden, der zum Zeitpunkt des Ablaufes der Vorlagefrist tatsächlich bevollmächtigt war. Den Nachweis über seine Vertretungsmacht kann er jederzeit, auch nachträglich, führen.*)

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VPRRS 2008, 0251
DienstleistungenDienstleistungen
Unterhalb der Schwellenwerte: Einstweilige Verfügung?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.09.2008 - 8 W 117/08

1. Der unterlegene Bieter kann bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb des Schwellenwertes nach Zuschlagserteilung nicht im Wege der einstweiligen Verfügung in das dann begründete Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber eingreifen. Ein Primärrechtsschutz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

2. Bei der Prüfung von Rechtsfragen im Rahmen von Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte handelt es sich um bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinne der § 13 GVG, Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG, für die die Zivilgerichte zuständig sind.

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VPRRS 2008, 0245
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag mit 4-jähriger Laufzeit: Streitwert?

OLG München, Beschluss vom 12.08.2008 - Verg 6/08

Ist bei einem Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren kein Gesamtpreis angegeben, so ist der Schätzung des Auftragswertes der 48-fache Monatsbetrag zugrundezulegen. Wegen der fehlenden Umsetzung in das deutsche Recht gilt insoweit Art 9 Abs. 8 b ii RL 2004/18/EG unmittelbar.*)

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VPRRS 2008, 0163
TransportleistungenTransportleistungen
Darf öffentlicher Auftraggeber einen Anwalt hinzuziehen?

OLG München, Beschluss vom 11.06.2008 - Verg 6/08

Zu der Frage, ob der öffentliche Auftraggeber einen Rechtsanwalt hinzuziehen darf und dessen Kosten erstattet bekommt.

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VPRRS 2008, 0142
DienstleistungenDienstleistungen
Dienstleistungsauftrag oder Dienstleistungskonzession?

OLG München, Beschluss vom 21.05.2008 - Verg 5/08

Kann eine sichere Aussage über die wirtschaftliche Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht getroffen werden, und besteht deshalb die Möglichkeit, dass das wirtschaftliche Risiko in nennenswertem Umfang beim Auftraggeber verbleibt, ist im Interesse eines fairen und transparenten Wettbewerbs von einem Dienstleistungsauftrag und nicht einer Dienstleistungskonzession auszugehen.*)

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VPRRS 2008, 0066
DienstleistungenDienstleistungen
Bindefrist bis zum Abschluss von Vergabenachprüfungsverfahren?

VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 VK 43/07

1. Bei teils mehrdeutigen und widersprüchlichen Regelungen über die Konsequenzen von nicht vorliegenden Nachweisen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, wenn die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden.

2. Alle Bieter, die grundsätzlich als geeignet angesehen werden, sind, unabhängig vom Maß der Eignung, in das weitere Verfahren einzubeziehen. Deshalb verbietet sich, nach Bejahung der generellen Eignung, später bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots nach § 25 Nr. 3 VOL/A, ein „Mehr an Eignung“ eines Bieters als Kriterium für den Zuschlag zu benennen und zu berücksichtigen.

3. Eine Rüge muss erkennen lassen, dass ein Vergaberechtsverstoß behauptet und seine Beseitigung ernsthaft gefordert wird Darin unterscheidet sich die Rüge von der bloßen Anfrage oder Anregung.

4. Die Entwicklung der Kraftstoffpreise hat grundlegende Auswirkungen auf das vertragliche Gleichgewicht. Eine gesicherte Grundlage für eine Schätzung der künftigen Kraftstoffpreise ist bei der derzeitigen Lage auf dem Rohölmarkt, die von Spekulationen geprägt ist, nicht erkennbar. Im Hinblick auf eine längere Vertragslaufzeit (z.B. von dreieinhalb Jahren) ist der Auftraggeber deshalb verpflichtet, bei der Ausschreibung von Schülerbeförderungsleistungen bezüglich der Kraftstoffpreise eine Preisgleitklausel aufzunehmen, damit den Bietern kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet wird.

5. Die generelle Ausdehnung der Zuschlags- und Bindefrist bis zum rechtskräftigen Abschluss eventueller Vergabenachprüfungsverfahren verstößt gegen § 19 Nr. 2 VOL/A.

6. Eine in allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Vertragsstrafenregelung stellt für einen Vertragspartner eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn sie einen Höchstsatz von 5% der Auftragssumme überschreitet. Diese Grenze ist auch für Verträge, die nicht aufgrund allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande kommen, eine Richtschnur, wobei die Umstände des Einzelfalls und die Bedeutung der Vertragstreue für den Auftraggeber entsprechend zu würdigen sind.

7. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers bei der Ausschreibung von Schülerbeförderungsleistungen für den Fall, dass der Auftraggeber als Schulträger ausscheidet oder Schulen aufgelöst werden, verstößt gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A.

8. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftraggebers für den Fall, dass ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat, dass der Abschluss bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages gegen Vergaberecht verstößt, ist vergaberechtswidrig.

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VPRRS 2008, 0033
TransportleistungenTransportleistungen
Bestimmung des Schwellenwertes

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.07.2007 - VK 2 LVwA LSA-11/07

Für den Schwellenwert ist der von der Vergabestelle geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer maßgeblich, sofern die Schätzung nicht willkürlich erfolgt. Nicht entscheidend ist demgegenüber, zu welchem Preis der antragstellende Bieter die Leistungen angeboten hat.

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Online seit 2007

VPRRS 2007, 0379
Bau & ImmobilienBau & Immobilien
Rücknahme des Nachprüfungsantrages in der Beschwerdeinstanz

VK Münster, Beschluss vom 26.10.2007 - VK 25/07

1. Mit der Rücknahme des Nachprüfungsantrages in der Beschwerdeinstanz wird die Rechtshängigkeit beseitigt, und zwar mit der Konsequenz, dass bereits ergangene, aber noch nicht bestandskräftige Vergabekammerbeschlüsse wirkungslos werden. Da ausdrücklich die Rechtshängigkeit rückwirkend entfällt, entfällt auch das durch die Zustellung des Antrags ausgelöste Zuschlagsverbot aus § 115 Abs. 1 GWB.*)

2. Für den Ausschluss eines Angebotes wegen gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt der Eintragungen im Handelsregister an.*)

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VPRRS 2007, 0332
DienstleistungenDienstleistungen
Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht erfüllt: Ausschluss

VK Nordbayern, Beschluss vom 21.08.2007 - 21.VK-3194-36/07

Ein Angebot, das den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses nicht entspricht, ist zwingend auszuschließen. Zwar ist dieser Ausschlussgrund nicht ausdrücklich in der VOL/A genannt, doch können die sich nicht deckenden Willenserklärungen nicht zu dem beabsichtigten Vertragsschluss führen.*)

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VPRRS 2007, 0280
DienstleistungenDienstleistungen
Kostenverteilung nach anderweitiger Erledigung

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.07.2007 - VK-SH 05/07

Zur Frage der Kostenverteilung, wenn sich das Nachprüfungsverfahren „anderweitig“ i.S.v. § 128 Abs. 3 Satz 3 GWB erledigt.*)

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